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LEISTUNGSVERZEICHNIS LEISTUNGSVERZEICHNIS - GNE
Erweiterung des bestehenden Gymnasiums München Nord
um ein Lernhaus, eine Einfachsporthalle mit Allwetterplatz auf dem
Dach, Umbauten in den Bestandsgebäudeteilen, sowie Anpassung
der Außenanlagen
Bauherr:
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport,
vertreten durch:
Baureferat Abteilung Hochbau H43
Friedenstraße 40
D-81660 München
Baustelle:
Knorrstraße 171
80807 München – Milbertshofen - Am Hart
Stadtbezirk 11
Gemarkung Milbertshofen
Flur Nr. 1207/8
Gewerk:
VE 1.8.1.012.1 Hinterlüftete Putzfassade BA 2
LEISTUNGSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS
A - ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG, ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE
1. BAUVORHABEN
2. GRUNDSTÜCK
3. ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
4. INNERE ERSCHLIESSUNG
B . ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
01 Beim Ausfüllen des LV unbedingt beachten
02 Automatische Sortierung
03 Aufenthalts- und Lagerräume
04 Firmenschilder
05 Flächen Baustelleneinrichtung
06 Baulärm, Baubeleuchtung
07 Arbeitszeit
08 Strom / Wasser
09 Projektkommunikationssystem (PKS)
10 Bauwesensversicherung
11 Arbeitssicherheit, SiGeKo
12 Bauleistungen im Stundenlohn
13 Bauschutt, Abfall
14 Urkalkulation
15 Materialökologie
16 Normenabweichung
17 leer
18 leer
19 leer
C - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (GEWERKESPEZIFISCH)
20 Angebot des Bieters, Art und Umfang der Leistung
21 Ausführung allgemein
22 Schutz bestehender Flächen
23 Dokumentation
24 Einmessung
25 Gerüste / Krane / Aufzüge
26 Abkürzungen
27 Anlagenverzeichnis
D - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN
Spezielle Beschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie
1 PLANUNG, BAUSTELLENEINRICHTUNG
2 PLANUNG, PRÜFUNG, BEMUSTERUNGEN
3 VORGEHÄNGTE PUTZFASSADE
4 DOKUMENTATION
5 STUNDENLOHNARBEITEN
INHALTSVERZEICHNIS
A - ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG, ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE A - ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG, ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE
A - ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG, ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE
Baubeschreibung 1. BAUVORHABEN
Erweiterung des bestehenden Gymnasiums München Nord
um ein Lernhaus, eine Einfachsporthalle mit Allwetterplatz auf dem
Dach, Umbauten in den Bestandsgebäudeteilen, sowie Anpassung
der Außenanlagen
Bauherr:
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport,
vertreten durch:
Baureferat Abteilung Hochbau H43
Friedenstraße 40
D-81660 München
2. ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
2.1 Allgemeines
Die Erweiterung (von 4 auf 6 Züge (mit 2 Zügen für den Leistungssport ab der 8. Jahrgangsstufe) inkl.
Erweiterung der vorhandenen 4 Züge auf G9) des 2016 in Betreib genommenen vierzügigen
Gymnasiums München Nord mit Eliteschule des Sports und Dreifachsporthalle umfasst ein
dreigeschossiges Lernhaus (BTF) und eine Einfachsporthalle mit kleinem Allwetterplatz auf deren
Dachfläche (BTG). Umbauten in den Bestandsgebäudeteilen sind erforderlich, um die benötigte
Anzahl an Fachlehrsälen nachzuweisen.
Des Weiteren sind, auf Grund der neuen Baukörper auf dem Grundstück Anpassungen in den
Außenanlagen, sowie die komplette Neugestaltung der Außensportflächen notwendig.
Als Interimsmaßnahme werden Schülerinnen und Schüler ab 2019 in einer Pavillonanlage (gesonderte
Maßnahme), welche auf dem Bestandsparkplatz errichtet wird, untergebracht. Die Pavillonanlage
überlagert sich räumlich mit der neuen Einfachsporthalle und deren Baustelleinrichtungsfläche. Dies
bedingt, dass die Erweiterungsmaßnahme in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden muss. Nach
Umzug der Schülerinnen und Schüler vom Pavillon in das neue Lernhaus, kann dieser erst rückgebaut
werden und die Einfachsporthalle errichtet werden.
2.2. Nutzungsart
Bedingt durch den wachsenden Schülerbedarf im Münchner Norden und die Anpassung von G8
auf G9 wird das Gymnasium für ca. 680 Schülerinnen und Schüler erweitert (von ca.1.030 auf
ca. 1700).
Die Einfachsporthalle soll, wie die Freisportanlagen und die Dreifachsporthalle des Bestands
ebenfalls extern genutzt werden.
2.3. Gebäude
Bei den beiden Erweiterungsbauteilen handelt es sich um ein Erweiterungs-Lernhaus (inkl. Umwidmungen von Lehrräumen im Bestand) und eine Einfach-Sporthalle.
Diese werden in Bezug auf die städtebauliche Anordnung auf dem Grundstück und der inneren
Organisation unter Punkten 2.1-2.4 näher erläutert, untersucht.
2.4. Gebäudedaten (nur Erweiterungen) (Stand 21.02.2020)
Lernhaus (BTF):
Bruttogrundfläche BGF(R) 4.253 m2
Bruttorauminhalt BRI(R) 16.659 m3
Nutzfläche NUF1-7 2.678 m2
Sporthalle (BTG):
Bruttogrundfläche BGF(R) 1.174 m2
Bruttorauminhalt BRI(R) 6.803 m3
Nutzfläche NUF1-7 734 m2
Umbauten im Bestand (BTB/BTD) (inkl. Treppenumbaumaßnahmen BTB):
Bruttogrundfläche BGF(R) 1.355 m2
Bruttorauminhalt BRI(R) 5.071 m3
Nutzfläche NUF1-7 862 m2
Summe:
Bruttogrundfläche BGF(R) 6.782 m2
Bruttorauminhalt BRI(R) 28.533 m3
Nutzfläche NUF1-7 4.274m2
3. Entwurfskonzept
3.1. Städtebauliches Konzept
Das neue Lernhaus BT F befindet sich am nord-westlichen Eck des Bestands-Hauptgebäudes
BT B.
Die „Erschließungs-Magistrale“ der Bestandslernhäuser BTC-E wird räumlich nördlich des BTB
fortgeführt. Neben dem Erdgeschoss werden auch Differenztreppen im 1. Und 2.OG eine Verbindung
zwischen BT F und BT B schaffen.
Die Einfachsporthalle BT G gliedert sich im Norden der Bestandssporthalle BT A dieser an. Die
Erschliessung im EG erfolgt in Verlängerung der Tribüne/Flur der Bestandssporthalle. Im UG führt der
2. Rettungsweg über die Bestandssporthalle. Der Zugang zu den Aussensportflächen bleibt erhalten.
Der 2. Rettungsweg der Aussensportfläche am Dach führt über eine Freitreppe.
3.2. Gebäude
Lernhaus (BT F) (1. Bauabschnitt)
Im neuen Lernhaus werden die Schüler und Schülerinnen der Unterstufe (Sek I) untergebracht und
bilden so einen eigenen, durch das BTB getrennten Bereich im Gefüge der Lernhäuser. Der
Außenraumbezug als Leitgedanke des Entwurfs der Bestandsschule wird weitergeführt. Um das
Gebäudeteil gruppieren sich Schulhof im Süden und Sportflächen im Norden und Westen, die bei
gutem Wetter auch als Pausenfläche nutzbar sind. So entsteht hier ein neues Lernhaus im
Pausenbereich. Die Zugängigkeit der Aussenbereiche über das zusammenhängende Treppenhaus
zum Hauptgebäude im EG ermöglicht eine Verbindung nach Norden und Süden.
Die Dachfläche wird mit einer Biodiversitäts-Dachbegrünung (bis zu 40cm Substrat an statisch
günstigen Stellen) ausgestattet.
Gestaltgebende Bauteile und Stoffe werden, soweit möglich analog zum Bestand geplant.
Sportbereich (BT G) (2. Bauabschnitt, nicht Teil dieses Leistungsverzeichnisses)
Die Einfach-Sporthalle wird, wie die Bestandssporthalle, im Untergeschoss liegen. Dies ermöglicht
den schwellenlosen Zugang in beiden Geschossen. Die öffentliche Erschließung erfolgt über den
Bestand, um einen Schwarz-Weiß-Gang zu realisieren. Vom Erdgeschoss wird über eine Galerie eine
Sichtbeziehung zur Sporthalle ermöglicht.
Der kleine Allwetterplatz ist über ein Treppenhaus mit Aufzug erschlossen. Dem Schallschutz nach
Osten und Norden von der Knorrstraße wird durch eine umlaufende Stahlbetonwand in erforderlicher
Höhe mit Festverglasungselementen Rechnung getragen. An der umlaufenden Wand werden ein
Ballfangzaun, ebenenbündig mit der Fassade, sowie Sportgeräte befestigt. Der Ballfangzaun wird, um
angrenzende, tiefergelegene Flächen vor herabfallenden Bällen zu schützen, an Nord-, Ost- und
Westfassade am oberen Ende nach innen abgeknickt ausgeführt.
Der Allwetterplatz auf dem Dach wird, obwohl baurechtlich nicht gefordert zur Abwehr von Gefahren
und Nachteilen (§54(3) BayBO), sowie zur Verbesserung der Situation im Falle von Panik/Amok mit
einer Aussentreppe, welche als 2. Rettungsweg dient ausgestattet.
4. Erforderliche Maßnahmen in den Bestandsgebäudeteilen durch die Erweiterungsmaßnahme
In den Bestandsgebäudeteilen BT B und BT D sind Umbauten erforderlich, um die benötigte Anzahl an Fachlehrsälen nachzuweisen. (Ausführung im Zuge des 1. Bauabschnitts)
Dabei handelt es sich um folgende Räume:
Bauteil / Geschoß / Raumnummer / Raumbezeichnung alt / Raumbezeichnung neu
BTB / 2.OG / B.02.007 / Physik Fachlehrsaal / Chemie Fachlehrsaal
BTB / 2.OG / B.02.011 / Modere Medien / Biologie Fachlehrsaal
BTB / 2.OG / B.02.015 / EDV / Physik Fachlehrsaal
BTB / 2.OG / B.02.016 / EDV / Physik Fachlehrsaal
BTB / 1.OG / B.01.001 / Kunst Fachlehrsaal / Modere Medien
BTD / EG / D.00.001 / Klassenraum / EDV
BTD / EG / D.00.002 / Klassenraum / Biologie light
BTD / EG / D.00.004 / Klassenraum / Kunst Fachlehrsaal
BTD / EG / D.00.005 / Teamraum / Kunst Nebenraum
BTD / EG / D.00.006 / Klassenraum / Kunst Fachlehrsaal
BTD / EG / D.00.007 / Abstellraum / ELT-Verteilerraum
BTD / EG / D.00.009 / Klassenraum / EDV
BTD / EG / D.00.010 / Klassenraum / Musik Nebenraum
BTD / EG / D.00.011 / Klassenraum / Musik Fachlehrsaal
(Im BTF / 1.OG wird ein neuer EDV-Raum geplant.)
Bedingt durch eine vom Nutzer gewünschte Anbindung des neuen Lernhaus-Gebäudeteils (BTF) auf
allen Geschoßen mit dem Bestandsgebäude (BTB) müssen Neben- bzw. Technikräumen (B.02.001,
B.02.002, B.01.028) in Verkehrsflächen (B.02.309, B.01.310) umgewidmet werden. Ein Kunst
Fachlehrsaal (B.02.001) muß dadurch verkleinert und mit einer anderen Nutzung (Modere Medien)
belegt werden.
Durch diese Maßnahmen werden bauliche Eingriffe (u.a. Türverbreiterungen, Kernbohrungen für
Dachlüfter Digestorien) in tragende Bauteile notwendig.
Daneben werden bei nichttragenden Bauteilen wie z.B. Abhangdecken, Trockenbauwände, Holz-
Glas-Systemtrennwände, Bodenaufbauten etc. Anpassungen durchgeführt.
Das System der technischen Gebäudeausrüstung (Heizung-Lüftung-Sanitär; Elektro,
Brandmeldeanlage) muß durch die Andienung der neuen Gebäudeteile (BTF und BTG) über den
Bestand erweitert werden.
5. Laufender Schulbetrieb:
ACHTUNG:
Die Baumaßnahme ist eine Erweiterung eines Schulkomplexes bei laufendem Schulbetrieb.
Die Ausführung von lärm- und schmutzintensive Arbeiten bedürfen deshalb zwingend einer vorherigen engen Abstimmung mit der OÜ.
Hierzu gehört stets eine vorzeitige Ankündigung und Abstimmung mit der OÜ (mind. 3 Arbeitstage im Voraus).
Soweit möglich, soll auf die unterrichtsfreie Zeit ausgewichen werden.
Zwingend ist dies jedoch bei Maßnahmen direkt in den Bestandsgebäudeteilen, sowie bei wichtigen Prüfungen (Abitur) einzuhalten.
Eine Abstimmung diesbezüglich findet in regelmäßigen Abständen (z.B. Baustellen Jour-Fixe) statt.
Baubeschreibung
B - ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN B - ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
B - ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
01 Beim Ausfüllen des LV unbedingt beachten 01. Beim Ausfüllen des LV unbedingt beachten
Die Mengenansätze und Abrechnungseinheiten dürfen keinesfalls verändert werden. Ebenso darf die Reihenfolge der Positionen und die Endzusammenstellung nicht verändert werden.
Änderungen an LV-Texten, Textstreichungen sowie Textergänzungen udgl. sind ebenfalls unzulässig.
Grundlage des Angebotes ist die Leistungsbeschreibung. Etwaige Unklarheiten und Abweichungen mit den zur besseren Verständlichkeit beiliegenden Plänen sind vor der Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen.
Alle ausgeschriebenen Massen sind ca.-Massen.
01 Beim Ausfüllen des LV unbedingt beachten
02 Automatische Sortierung 02. Automatische Sortierung
Die Verdingungsunterlagen und das Leistungsverzeichnis wurden automatisch sortiert. Der Bieter hat die Vollständigkeit der Unterlagen anhand der Seitenzahlen zu überprüfen und eventuell fehlende Blätter bei der ausschreibenden Stelle anzufordern. Doppelseiten sind auszusortieren und zu vernichten. Alle Seiten sind fortlaufend durchnummeriert.
02 Automatische Sortierung
03 Aufenthalts- und Lagerräume 03. Aufenthalts- und Lagerräume
Aufenthalts- und Lagerräume können vom AG nicht zur Verfügung gestellt werden.
Auf dem Baugelände darf weder genächtigt noch campiert werden.
Tagesunterkünfte sind zugelassen.
03 Aufenthalts- und Lagerräume
04 Firmenschilder 04. Firmenschilder
Das Anbringen eigener Firmenschilder / Werbung ist auf der Baustelle nicht zulässig.
04 Firmenschilder
05 Flächen Baustelleneinrichtung 05. Flächen Baustelleneinrichtung
Das Lagern von Material, sowie das Aufstellen von Gerät / Container auf dem Baustellengelände ist nur nach vorheriger Abstimmung und schriftlicher Genehmigung durch den AG auf eigens dafür zugewiesenen Flächen möglich. Ein Flächenanspruch besteht ausschließlich für Bauleitungs- / Aufenthaltscontainer sowie für eine angemessene kurzzeitige Zwischenlagerung von Baumaterialien.
Es besteht kein Anspruch auf Parkmöglichkeit auf dem Baugelände.
05 Flächen Baustelleneinrichtung
06 Baulärm, Baubeleuchtung 06. Baulärm, Baubeleuchtung
Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer den Anforderungen des BIMSCHG, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm -Geräuschimmission- und der zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften.
Die Baubeleuchtung ist auf das Baugrundstück zu begrenzen. Eine Baubeleuchtung an Baukränen (Baumeister) ist so einzurichten, dass es auf Nachbargrundstücken nicht zu Blendungen kommt.
06 Baulärm, Baubeleuchtung
07 Arbeitszeit 07. Arbeitszeit
Grundsätzlich gilt die 6-Tage Woche. Samstag ist Arbeitstag, Arbeiten gemäß den rechtlichen Bestimmungen für Gewerbetriebe des KVR der LH München sind möglich.
Ganztägig an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen im Bundesland Bayern - sowie werktags in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr - sind Bauarbeiten nicht erlaubt.
Ausnahmen hierzu hat der AN eigenständig und auf eigene Kosten bei den zuständigen Genehmigungsbehörden abzufragen und zu beantragen. Dies ist auch dem AG rechtzeitig anzuzeigen.
07 Arbeitszeit
08 Strom / Wasser 08. Strom / Wasser
Die Kosten für den Verbrauch von Baustrom und Bauwasser trägt der Auftraggeber. Alle Nebenkosten dazu, wie allgemeine Gebühren, Genehmigungskosten, Vorhaltekosten, Nutzungsgebühren, Kautionen usw.
sind bei Bedarf in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und werden vom AG nicht erstattet. Bei allen Anträgen für Strom, Gas, Wasser, Abwasser ist darauf zu achten, dass nicht der AN sondern die LH München, als Rechnungsempfänger von Anfang an gemeldet ist.
Die Rechnungsadresse ist mit dem Baureferat abzustimmen.
08 Strom / Wasser
09 Projektkommunikationssystem (PKS) 09. Projektkommunikationssystem (PKS)
Der AG hat für das Projekt ein Projekt-Kommunikationssystem (PKS) zum Austausch von Plänen und Dokumenten eingerichtet.
Die Planverteilung erfolgt digital durch das planende Architekturbüro /die Bauleitung über dieses vom AG gestellte PKS.
Bei der Einstellung von Plänen und anderen projektrelevanten Unterlagen in das PKS wird eine E-Mail mit dem entsprechenden Link auf das PKS versendet. Alle bis dahin zur Verfügung stehenden Planzeichnungen und Unterlagen sind dann vom AN selbstständig vom Server herunterzuladen (Holschuld).
Dem AN werden nach Auftragserteilung Planzeichnungen einmalig kostenlos je 2-fach als Pausen und datentechnisch zur Verfügung gestellt.
Für alle weiteren Planzeichnungen (auch neue Indizes etc.) ist das internetbasierte PKS zu nutzen.
Paus- und Kopierkosten - bzw. Planvervielfältigungskosten jedweder Art - werden bis einschließlich 6. Planindex nicht vergütet. Für die Angebotskalkulation ist seitens des AN davon auszugehen, dass die Kosten
bis zu sechs Planindizes ohne weitere Vergütung durch den AN zu tragen sind. Wird die angegebene Anzahl der Indizes von 6 überschritten, übernimmt der AG die Paus- und Kopierkosten für alle nachfolgenden Indizes für bis zu zwei Abzüge pro Planzeichnung.
Falls eigene Planzeichnungen erstellt werden, so sind diese durch den AN in das PKS hochzuladen und abzulegen (Bringschuld). Für jede einzustellende CAD-Datei ist eine vorgegebene Planmaske (Plancodierung, Titel, Indexdatum usw.) auszufüllen (Bringschuld). Die Beteiligten sind von der PlaneinsteIlung per E-Mail zu benachrichtigen (Auswahlmöglichkeit im PKS hinterlegt). Die auszutauschenden CAD-Dateiformate (pdf, dwg usw.), der zu verwendende Plankopf sowie Plancodierung und Vergabe von Planstatik werden vom AG vorgegeben.
Als Versandtermin gilt der Einstelltermin in das PKS. Der AG behält sich vor, nur Dokumente die über das PKS-System laufen, als gültig anzuerkennen.
Der Rechnungs- und Nachtragslauf wird ebenfalls verpflichtend über das PKS erfolgen.
Einheitliche Formblätter sowie ein Merkblatt zur Handhabung werden nach der Beauftragung verteilt.
Die Nutzung des PKS ist verbindlich und erfolgt kostenfrei.
Die Anmeldung zum PKS erfolgt per Internet- Browser mit einem Benutzernamen und einem Passwort. Dem AG ist dazu mindestens eine berechtigte Person mit Vor- und Nachnamen, sowie der persönlichen E-Mail-Adresse zu benennen (i.d.R. Kontaktdaten des Projektleiters).
Es besteht die Möglichkeit einer Online-Schulung. Die Kosten hierfür trägt der AG. Der Zeitaufwand hierfür kann vom AN nicht in Rechnung gestellt werden.
Hinweis: Im techn. Aufklärungsgespräch wird ein Formblatt PKS an den jeweiligen Bieter verteilt, in welchem die relevanten Informationen wie Ansprechpartner, Kontaktdaten, etc. vom Bieter angegeben werden müssen.
09 Projektkommunikationssystem (PKS)
10 Bauwesenversicherung 10. Bauwesenversicherung
Der AG schließt keine projektbezogene Bauwesenversicherung ab. Der AN hat vor Auftragserteilung den Nachweis über eine bestehende und angemessene Bauhaftpflichtversicherung vorzulegen.
10 Bauwesenversicherung
11 Arbeitssicherheit, SiGeKo 11. Arbeitssicherheit, SiGeKo
Bei der Durchführung der Arbeiten sind die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, EG-Recht, Arbeitsstättenrichtlinie und Technischen Regeln sowie Vorschriften, Regeln und Informationen der Berufsgenossenschaften zu berücksichtigen. Gemäß der "Verordnung für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) vom 10.06.1998 hat der AG einen Koordinator bestellt (§ 4 BaustellV). Der Koordinator wird seine Aufgaben nach der BaustellV wahrnehmen.
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne werden dem AN in der jeweils aktuellen Fassung übergeben. Er hat die in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen enthaltenen Elemente bei der Ausführungsplanung und bei allen auszuführenden Arbeiten einzuhalten. Der AN hat dem Koordinator den Beginn neuer Arbeiten (z.B. Gerüststellung) vorher rechtzeitig anzuzeigen und die erforderlichen Unterlagen hinsichtlich Sicherheitstechnischer Belange zu übergeben. Die Verantwortlichkeit des AN für die Erfüllung seiner Arbeitsschutzpflichten bleibt unberührt (§ 5 Abs.3 BaustellV). Der vom AG bestellte Koordinator wird durch laufende Kontrollen die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne überwachen und die Aufgaben nach der BaustellV wahrnehmen. Ferner wird der Koordinator durch regelmäßige Begehung der Baustelle die sicherheitstechnischen Einrichtungen und Schutzmaßnahmen des AN überprüfen. Soweit der Koordinator sicherheitstechnische Mängel auf der Baustelle feststellt, wird er den AN und AG in schriftlichen Berichten und / oder mündlicher Form unterrichten.
Der AN ist verpflichtet, die festgestellten Mängel unverzüglich zu beheben. Der AN hat für den Koordinator nach der BaustellV einen Ansprechpartner, Sicherheitsbeauftragter des AN für die Baustelle, zu benennen, der für die Erfüllung der erforderlichen Maßnahmen auch von eventuellen Nachunternehmern verantwortlich ist. Sämtliche vorstehenden Leistungen, Maßnahmen und auftretenden Erschwernisse, die sich nach der BaustellV für den AN ergeben sind in die Baustelleneinrichtungspauschale einzukalkulieren.
Grundsätzlich gelten neben den UVV auch alle einschlägigen staatlichen Gesetze Verordnungen, Richtlinien und Technischen Regeln wie z. B. folgende Vorschriften und Verordnungen:
ArbSchG Arbeitsschutzgesetz
AsiG Arbeitssicherheitsgesetz
ArbZG Arbeitszeitgesetz
ArbStättV Arbeitsstättenverordnung
GefStoffV Gefahrstoffverordnung
BioStoffV Biostoffverordnung
BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
BaustellV Baustellenverordnung
Der AG plant regelmäßige voraussichtlich vierteljährliche übergeordnete Besprechungen und Begehungen zur Baustellensicherheit gemeinsam mit SiGeKo, Bauleitung des AG, Vertretern der BG Bau und des Gewerbeaufsichtsamtes. In Abstimmung mit dem AG hat der AN - bzw. sein Baustellen-Sicherheitsbeauftragter - auf Einladung daran verpflichtend teilzunehmen. Ein Zeitbedarf von ca. drei Stunden je Termin ist miteinzukalkulieren.
11 Arbeitssicherheit, SiGeKo
12 Bauleistungen im Stundenlohn 12. Bauleistungen im Stundenlohn
Zur Abwicklung von Stundenlohn- bzw. Regiearbeiten gilt die VOB §2 Abs. 10 und §15.
Regiearbeiten müssen vor Durchführung bei der AG-Projektleitung angemeldet und begründet werden und bedürfen einer Freigabe der AG-Projektleitung.
Bauleistungen im Stundenlohn dürfen nur auf besondere Anordnung der Objektüberwachung ausgeführt werden. Die Tarifgruppe muss dem Grad der Arbeiten entsprechen. Diese Leistung wird im Nachgang durch den AN beschrieben und begründet, durch die Objektüberwachung zusätzlich begründet und geprüft und durch die AG- Projektleitung freigegeben.
Die Objektüberwachung ist durch den AG bevollmächtigt, Einzelaufträge für Regiearbeiten bis zu 5 Arbeitsstunden zu beauftragen. Der Grundsatz der Anmeldung / Begründung und einer schriftlichen Freigabe bleibt unberührt.
Sollte es zu Änderungen der beschriebenen Materialien oder zu Änderungen der Leistungen kommen, die über einen Nachtrag erfasst werden können, muß ein solcher zur Prüfung bei der Objektüberwachung vorgelegt werden. Das geprüfte Nachtragsangebot wird dem AG (Baureferat) vorgelegt, das mit dem AN eine rechtsverbindliche Nachtragsvereinbarung schliesst.
12 Bauleistungen im Stundenlohn
13 Bauschutt - Entsorgungskonzept 13 Bauschutt - Entsorgungskonzept
Während der Rohbauarbeiten des BA1 hat jeder Unternehmer seinen Schutt auf eigene Kosten gemäß VOB selbst zu beseitigen und zu entsorgen bzw. der Verwertung zuzuführen.
Mit Zeitpunkt der Rohbaufertigstellung wird für alle Haustechnik- und Ausbaugewerke ein abgetrennter / gesicherter Entsorgungshof vom AG eingerichtet werden. Alle Unternehmer haben ab diesem Zeitpunkt die Baustelle bzw. ihren Arbeitsbereich arbeitstäglich gemäß VOB von Schutt und Abfällen zu reinigen und diesen Schutt bzw. diese Abfälle getrennt nach Wertstoffen in die auf der Baustelle im Entsorgungshof vorgehaltenen Container zu verbringen.
Werden die Arbeitsplätze von Unternehmen nicht arbeitstäglich sauber gehalten und / oder unterlassen Unternehmen trotz Aufforderung durch die Objektüberwachung die Schutt- bzw. Abfallberäumung in die
dafür vorgehaltenen Container, dann werden der Schutt bzw. die Abfälle auf Kosten des jeweiligen Unternehmers bauseitig durch den AG in die Container verbracht.
Die Kosten für das Leeren der Container und die Entsorgung der darin enthaltenen Materialien übernimmt inkl. aller Gebühren der AG.
Für die Angebotskalkulation ist seitens des AN die Kostenübernahme durch den AG für das Leeren der
Container, die Entsorgung der darin enthaltenen Materialien inkl. Gebühren zu berücksichtigen und
entsprechend in Abzug zu bringen.
ACHTUNG:
Öl- und lösemittelhaltige Arbeitsreste sind eigenverantwortlich und fachgerecht selbst auf Kosten des Auftragnehmers zu entsorgen.
13 Bauschutt - Entsorgungskonzept
14 Urkalkulation 14. Urkalkulation
Der Auftragnehmer hat die seinem Angebot zugrunde liegende Urkalkulation zum Aufklärungsgespräch in einem verschlossenen Umschlag beim Auftraggeber zu hinterlegen. Der Umschlag ist deutlich mit der Aufschrift.
"Urkalkulation" - GNE
Gymnasium München Nord Erweiterung
Knorrstraße 171
80807 München – Milbertshofen - Am Hart
und dem Zusatz des jeweiligen Gewerks sowie dem Firmenstempel zu versehen.
Die Kalkulation bleibt bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrages in Verwahrung des Auftraggebers und wird nur im Beisein des Auftragnehmers geöffnet. Bei Vereinbarung von Zusatzleistungen oder bei Preisprüfungen sowie im Rahmen der Aufklärung von Angebotsinhalten kann der Auftraggeber die Einsichtnahme in die Urkalkulation verlangen.
Die Urkalkulation - entsprechend der VOB/A §15 bzw. §15EU - muss mindestens nachstehende Details enthalten:
1. Grundlagen
1.1 Ermittlung Mittellohn (unter Berücksichtigung von Lohn- und
Aufsichtskosten)
- Tariflöhne und Leistungszulagen
- Zeit- und Erschwerniszulagen nach Lohngruppen
- gemäß Bundesrahmentarifvertrag (BRTV)
- Arbeitgeberanteile zur Vermögensbildung
- Sozialkosten (Lohnzusatzkosten)
- Lohnnebenkosten
- Kosten des aufsichtsführenden Poliers, sofern nicht in den BGK
enthalten
1.2 Ermittlung Gerätekosten
- Abschreibung und Verzinsung
- Reparaturkosten
- Anmietung
- Ermittlung Fremdleistungen
- Ermittlung sonstiger Kosten
2. Berechnung der Angebotssumme
2.1 Herstellungskosten
Einzelkosten der Teilleistungen (EkdT)
- Einzellohnkosten
- Einzelkosten der Baustoffe und Bauteile
- Einzelkosten des Rüst-, Schal- und Verbaumaterials
- Einzelkosten der Baugeräte
- Einzelkosten der Fremd- und Nachunternehmerleistungen
Gemeinkosten der Baustelle (GDB)
je zeitabhängig und zeitunabhängig
- Kosten Baustelleneinrichtung
- Kosten der Baustellenausstattung
- Bauleitungskosten
- Kosten der Planung und technischen Betreuung
- Allgemeine Baukosten
- Kosten für die Beseitigung von Baureststoffen
- Bauwagnisse
- Sonderkosten
2.2 Allgemeine Geschäftskosten (AGK)
2.3 Wagnis und Gewinn (W+G)
- leistungsbezogenes Wagnis
- unternehmensbezogenes Wagnis
- Gewinn
2.4 Zusammenfassung Angebotssumme netto (ohne Mehrwertsteuer)
14 Urkalkulation
15 Materialökologie 15. Materialökologie
Allgemeine Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie
Es wird eindringlich auf die Einhaltung aller nachfolgenden städtischen und gesetzlichen Vorgaben zur
Materialökologie hingewiesen. Sollten Verstöße festgestellt werden, sind alle vertragswidrig verbauten Stoffe und Materialien oder verwendete Reinigungsmittel auf Kosten des AN zu entfernen und mit zugelassenen Produkten zu ersetzen. Kontrollen erfolgen durch den AG und dessen Erfüllungsgehilfen, die Bauleitungen vor Ort und den SiGeKo.
Zum Ende der Baumaßnahme werden Raumluftmessungen durchgeführt. Dabei festgestellte Verstöße durch den AN (versteckter Mangel) werden nachverfolgt (Rückbau) und sämtliche Kosten inkl. Nachmessungen dem Verursacher zum Abzug gebracht.
Auch das Betreten von zur Messung abgesperrter Bereiche und Räume ist untersagt, deshalb erforderliche
Nachmessungen oder zusätzliche Anfahrten werden dem Verursacher angelastet.
Allgemeine Anforderungen
(gelten grundsätzlich für alle materialökologischen Anforderungen, weitere Anforderungen ggf. in
den jeweiligen Positionen)
Nachweise:
Die geforderte Qualität der Baustoffe und Bauprodukte ist rechtzeitig vor Ausführung bzw. Bestellung durch
Sicherheitsdatenblätter, Prüfzeugnisse oder sonstige geeignete Nachweise zu belegen.
Die Verantwortung der Produkteinhaltung liegt allein beim AN.
Infos zur Dokumentation s.o.
Aktualität der Nachweise:
Nachweise wie Sicherheitsdatenblätter, Umweltzeichen-Zertifikate, Datenblätter oder Emissionsprüfberichte
müssen aktuell sein. Bei Umweltzeichen gilt die jeweils aktuellste Version. Ist die Gültigkeitsfrist z.B.
einer zugrundeliegenden "Blauer Engel"-Version abgelaufen, werden die Zertifikate vom Baureferat
nicht akzeptiert. Im Fall der Überschneidung von zwei Versionen (Übergangsfrist) ist möglichst die
aktuellste Version vorzulegen.
Produktänderungen:
Notwendige Produktänderungen während der Ausführung sind unverzüglich mit dem AG abzustimmen, es sind alle vorgenannten Nachweise neu vorzulegen und neu vom AG freizugeben.
Originalgebinde auf der Baustelle:
Es sind alle Produkte auf der Baustelle im Originalgebinde zu verwenden, eine Anlieferung bereits vorgemischter Produkte in Fremd- oder Neutralgebinden ist untersagt.
Feinstaub/ Gesundheitsgefährlicher Staub
Die Handlungsanleitungen zur Staubminderung beim Bauen der BG BAU / GISBAU sind zu beachten.
Die Staubentwicklung ist, soweit technisch möglich, zu vermeiden.
Beim Maschineneinsatz sind staubarme, abgestimmte Bearbeitungssysteme (Maschine und Mobilentstauber) zu verwenden, die den allgemeinen Staubgrenzwert von 1,25 mg/m³ für die alveolengängige (A-) Fraktion sowie 10 mg/m³ für die einatembare (E-) Fraktion einhalten. Die BG BAU führt Positivlisten staubarmer Bearbeitungssysteme und staubarmer Produkte.
Werden gesundheitsgefährliche mineralische Stäube oder andere Gefahrstoffe freigesetzt, sind die notwendigen Maßnahmen entsprechend der jeweiligen Technischen Regel Gefahrstoffe (TRGS 505, 519, 521, 559, 900 u.a.) und der Gefahrstoffverordnung zu ergreifen.
Beim Bearbeiten von Bestandsbauteilen mit bleiweißhaltigen Anstrichen sind die Handlungsanleitungen der BG BAU zu beachten.
Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften
Alle verwendeten Bauprodukte (Stoffe, Gemische und Erzeugnisse) dürfen keine Stoffe mit folgenden
Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine
Funktion erfüllen) enthalten:
• Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH als besonders besorgniserregend identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden (SVHC). Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Kandidatenliste.
Alle verwendeten Stoffe und Gemische (flüssig, pastös, pulvrig, z.B. Lacke, Klebstoffe, Dichtstoffe) dürfen
außerdem keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im
Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten:
• Stoffe, die in ihrem Sicherheitsdatenblatt mit Eigenschaften gekennzeichnet sind, die zur
Aufnahme in die Kandidatenliste führen können (REACH Art. 57).
Dies umfasst folgende Stoffe:
- erwiesenermaßen krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe
(„KMR-Stoffe“ der Kat. 1A und 1B) und Stoffe, die gemäß den Kriterien der EG-Verordnung
1272/2008 (oder der Richtlinie 67/548/EWG) mit den im Folgenden genannten H-Sätzen bzw. R-
Sätzen eingestuft sind als:
- karzinogen (krebserzeugend) der Kategorie Carc. 1A / Carc. 1B
H350: Kann Krebs erzeugen.
H350i: Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.
- keimzellmutagen (erbgutverändernd) der Kategorie Muta. 1A /
Muta. 1B H340: Kann genetische Defekte verursachen.
- reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) der Kategorie
Repr. 1A, Repr. 1B
H360F, R60: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H360D, R61: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H360FD, R60/61: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
H360Fd, R60/63: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H360Df, R61/62: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
- Stoffe mit PBT- (persistent, bioakkumulierend und toxisch) oder vPvB- (sehr persistent und sehr
bioakkumulierend) Eigenschaften.
Für bestimmte Stoffe (z.B. Formaldehyd) gelten besondere Regeln. Diese sind über die Anforderungen des Blauen Engels bzw. über die in den nachfolgenden Absätzen explizit aufgeführten Anforderungen geregelt.
Biozide
Der Einsatz von Bioziden gemäß Biozidverordnung ist nicht zulässig. Das gilt z.B. auch für
Fassadenfarben- und putze, Fensterlacke oder die Vorbehandlung/ Lasur von Holz-Fassaden.
Hiervon ausgenommen sind
- Biozide, die allein zur Topfkonservierung in wässrigen Beschichtungsstoffen und Leimen
eingesetzt werden. Hier gelten ggf. Einschränkungen und Vorgaben der Umweltzeichen (z.B.
"Blauer Engel"), die in den jeweiligen produktgruppenspezifischen Anforderungen genannt
sind.
- Bläueschutzmittel bei Holzfenstern
- Dichtstoffe in Feuchträumen
Polyvinylchlorid (PVC) / Chlorchemische Produkte
Der Einsatz von chlorchemischen Produkten ist ausgeschlossen (z.B. bei Fußbodenbelägen, Fenstern, Türen, Rollladen, Sanitärleitungen, Elektroinstallation, Abdeck-/ Trennfolien, Dichtungsbahnen). Ausnahmen sind zulässig für Anwendungsbereiche ohne vertretbare Alternativen.
Oberflächenbeschichtungen
Bei allen Beschichtungen (Grundierungen, Imprägnierungen, sonstige Anstriche, Spachtelungen, Öle, Wachse, Korrosions-, Brandschutzanstriche, etc.) sind umwelt- und gesundheitsverträgliche, insbesondere
wasserbasierte und 1-komponentige Produkte und Verfahren einzusetzen.
Sind im technischen begründeten Sonderfall lösemittelbasierte Produkte für Vor-Ort-Beschichtungen erforderlich, dürfen diese kein 2- Butanon-, Propanon-, 2- Pentan- oder Acetonoxim enthalten oder emittieren.
Die schriftliche Bestätigung der Oximfreiheit bzw. der 2- Butanon-, Propanon-, 2- Pentan- oder Acetonoxim -
abhängig von der spezifischen Anforderung- dieser Produkte ist vom Hersteller einzuholen und zu dokumentieren.
Beschichtungen bzw. Oberflächenbehandlungen von Stahlbau-, Metallbau- und Schlosserarbeiten sind
grundsätzlich komplett oder weitgehendst (z.B. Korrosionsschutz + Decklack) werkseitig bzw. im
Produktionsbetrieb der Firma vorzunehmen und dürfen bis zum Zeitpunkt des Einbaus auf der Baustelle keine VOC-Richtwertüberschreitungen mehr verursachen. Auf der Baustelle ist die Verarbeitung nur im Ausnahmefall und in Abstimmung mit dem AG erlaubt.
15 Materialökologie
16 Normenabweichung 16. Normenabweichung
Gilt nur für EU-weite, Offene Verfahren:
Falls im Leistungsverzeichnis bei der Verwendung von technischen Spezifikationen auf Normen (DIN, EN etc.) Bezug genommen wird, kann auch der Norm gleichwertig angeboten werden.
Die Gleichwertigkeit ist auf Anfrage des AG gesondert innerhalb 6 Kalendertage vollumfänglich nachzuweisen - mit Hinweis auf die Positionen.
Werden zu angebotenen Materialien, Produkten, Bauteilen des Bieters seitens des Bauherrn zur technischen Aufklärung des Angebotes Spezifikationen und Nachweise verlangt, ist diese Gleichwertigkeit spätestens zu diesem Zeitpunkt unaufgefordert mit vorzulegen.
17. leer
18. leer
19. leer
16 Normenabweichung
C - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (GEWERKESPEZIFISCH) C - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (GEWERKESPEZIFISCH)
C - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (GEWERKESPEZIFISCH)
20 Angebot des Bieters, Art und Umfang der Leistungen 1
20 Angebot des Bieters, Art und Umfang der Leistungen
20.1 Art und Umfang der Leistungen:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind im wesentlichen folgende Arbeiten:
Vorgehängte hinterlüftete Putzfassade
Die Leistung umfaßt:
- Baustelleneinrichtung, einschließlich vorhalten während der kompletten Erbringung der Leistung sowie Abbau
- Unterkonstruktion aus Metall
- Wärmedämmung aus Glaswolle / Steinwolle
- Putzträgerplatten mit Hinterlüftung und mineralischer Deckschicht vor Ort
- Beschichtungsarbeiten
sowie:
- alle geltenden Normen und Regelungen für die auszuführenden Leistungen
- exakte Aufmessarbeiten
Die Angebotspreise gelten für die fertige Ausführung der ausgeschriebenen Leistung, einschließlich Herstellung, Transporte, notwendiger Sicherungsmaßnahmen, Transporte zur Einbaustelle,
Hilfsunterstützungen / Krananlagen / Aufzugsanlagen, Befestigungen,
temporärer Schutzmaßnahmen, Montage alle Bauteile und abnahmereife
Fertigstellung aller Arbeiten udgl.
Die Transportwege sind eigenverantwortlich zu prüfen, Erschwernisse aus dem Transport werden nicht gesondert vergütet; sie sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Flucht- und Rettungswege sind bereits für die Zeit der Bauausführung analog den späteren Flucht- und Rettungswegen des Brandschutzgutachtens einzuhalten.
Darüber hinaus gehören auch ohne zusätzliche Vergütung insbesondere nachfolgende Maßnahmen zum Leistungsumfang des AN:
- eigenverantwortliche Beantragung und Erwirkung der für die Abwicklung seiner Vertragsleistung erforderlichen behördlichen und sonstigen Abnahmen,
Genehmigungen und Anzeigen, einschl. Übernahme der diesbezüglichen Kosten und der Gebühren; die Baugenehmigung holt der AG ein.
- Die Arbeitsbereiche sind arbeitstäglich aufzuräumen, Abfälle sind zu beseitigen.
- Eck-, End- und Übergangsausbildungen sind, soweit nicht in eigenen Leistungspositionen aufgeführt, in die Einheitspreise einzurechnen.
- Verbindungs- und Befestigungsmittel:
Bei Metallverbindungen untereinander sind Kontakt- und Spaltkorrosion durch geeignete Maßnahmen (z.B. Folien- oder Neoprene-Zwischenlagen) zu verhindern.
Maße:
Alle ausgeschriebenen Maße sind ca. Angaben, die Maße sind exakt vor Ort
zu überprüfen.
Es gilt die VOB/C in Ihrer neusten Fassung für alle beschriebenen Arbeiten und Gewerke, sowie alle in diesem Zusammenhang anwendbaren DIN- und EN-Normen sowie der "Stand der Technik"
Ergänzend dazu gelten:
Bayerische Bauordnung BayBO,
Unfallverhütungs- und Brandschutzvorschriften,
alle auf Kindergärten, Horte und Schulen bezogenen Sicherheitsregeln und die Vorschriften der KUVB in der derzeit gültigen Fassung.
Diese sind eigenverantwortlich einzuhalten und können auf Anfrage mitgeteilt werden.
20.2 Angebot des Bieters
Die in der ZTV genannten formalen, technischen Anforderungen an die hier ausgeschriebenen Leistungen sind in die Hauptpositionen mit einzukalkulieren, sofern sie nicht in gesonderten Positionen ausgewiesen sind.
Die ausgeschriebenen Arbeiten sind grundsätzlich auch nach den "Allgemein Anerkannten Regeln der Technik" auszuführen. Zur Klarstellung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Positionen dieses Leistungsverzeichnisses in funktionsfähiger Ausführung der beschriebenen Leistung zu erbringen sind. Die anzubietenden Preise enthalten sämtliche Nebenleistungen für Anschlüsse, Befestigungen, Verbindungen, Verankerungen und dergleichen, Lieferung der Materialien und Hilfsmaterialien, Gestellung und Vorhalten von Geräten, Maschinen etc.
Die Transportwege sind eigenverantwortlich zu prüfen, Erschwernisse aus dem Transport werden nicht gesondert vergütet; sie sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die der Ausschreibung beiliegenden Pläne und Unterlagen sind ebenso bei der Kalkulation zu berücksichtigen - diese sind jedoch nicht zur Bauausführung freigegeben.
Der Bieter versichert, dass er alle Ausschreibungsunterlagen auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit geprüft hat. Er bestätigt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig klar beschrieben und von ihm entsprechend kalkuliert worden ist.
Der Umfang des Bauvorhabens ist prinzipiell aus den Ausschreibungsunterlagen mit Gebäudekenndaten ersichtlich. Die daraus resultierenden Erschwernisse sind zu berücksichtigen.
Flucht- und Rettungswege sind bereits für die Zeit der Bauausführung analog den späteren Flucht- und Rettungswegen des Brandschutzgutachtens einzuhalten.
Die Arbeitsbereiche sind arbeitstäglich aufzuräumen, Abfälle sind zu beseitigen.
20 Angebot des Bieters, Art und Umfang der Leistungen
21 Ausführung allgemein 21 Ausführung allgemein
21.1 Bauablaufplanung
Der zeitliche Ablauf der Leistungen des Auftragnehmers (AN) ist durch die in den Besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Vertragsterminen festgelegt. Der AN ist verpflichtet auf Grundlage dieser Einzelfristen einen detailierten Baufristenplan einschließlich Kapazitätsplanung über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen und Berücksichtigung der Randbedingungen zum Bauablauf nachgewiesen und überwacht werden können.
Aus dem Baufristenplan muß folgendes hervorgehen:
- Vorleistungen anderer als Voraussetzung für den Beginn,
- Reihenfolge und Ablaufgeschwindigkeiten in wesentlichen Vorgängen,
- Schnittstellen zu anderen Gewerken,
- Bauteilgegliederte Taktungen,
Die Ablaufgeschwindigkeiten und Reihenfolgen müssen mit den Fachbauleitungen abgestimmt werden und deren Zustimmung erhalten. Die Arbeiten können ggf. nur abschnittsweise ausgeführt und fertig gestellt werden.
Sämtliche Mehraufwendungen aus zeitlich versetzten Arbeiten und separaten Anfahrten sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Die festgelegten Abläufe werden Basis der Ausführung. Anpassungen und Korrekturen des Ablaufplanes können nur gemeinsam mit der Objektüberwachung festgelegt werden und müssen die übrigen Belange der Baustelle ausreichend berücksichtigen. Anpassungen des Detailablaufes sind nur dann zulässig, wenn die vertraglich vereinbarten Rahmentermine hierdurch nicht berührt werden. Bei erkennbaren Abweichungen können durch die Objektüberwachung Terminanpassungen und besondere Maßnahmen verlangt werden. Die Einhaltung des vereinbarten Ablaufplanes ist dem AG durch den AN regelmäßig schriftlich nachzuweisen.
Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Auf Anforderung der Objektüberwachung (z. B. Änderung der Vertragsfristen, erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen etc.) ist der Plan durch den AN unverzüglich - spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen - zu überarbeiten.
21 Ausführung allgemein
22 Schutz bestehender Flächen 22 Schutz bestehender Flächen
Bestehende Vegetationsflächen innerhalb der Baustelle, wie
- Wurzelbereiche von Bäumen bis zu einem Meter außerhalb der Kronentraufe
- Pflanzflächen
- Rasen- und Wiesenflächen
dürfen nicht befahren werden.
Materiallagerung auf bestehenden Vegetationsflächen ist nicht zulässig.
Ebenso ist die Materiallagerung und das Betreten / Befahren der Laufbahn strikt untersagt.
Zufahrtswege, Nebenflächen und Einrichtungen sind vor Verschmutzung oder Beschädigung zu schützen und in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
22 Schutz bestehender Flächen
23 Dokumentation 23 Dokumentation
Der AN hat nach Abschluss der Arbeiten eine Dokumenation zu übergeben:
Zu Inhalt und Form siehe eigene Position Dokumentation
23 Dokumentation
24 Einmessung 24 Einmessung
Der AN erhält bauseits eine Längs-, eine Querachse sowie einen
Höhenfestpunkt. Alle weiteren Einmessarbeiten sind Nebenleistung des AN.
24 Einmessung
25 Gerüste / Krane / Aufzüge 25Gerüste / Krane / Aufzüge
Bauseits werden keine Kräne / Hebezeuge und Aufzüge bereitgestellt.
Alle für die auszuführenden Leistungen erforderlichen Kranleistungen und Materialtransporte sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
25 Gerüste / Krane / Aufzüge
26 Abkürzungen 26 Abkürzungen
Verzeichnis der im LV verwendeten Abkürzungen:
GNE = Gymnasium München Nord Erweiterung
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer gem. dieses LVs
OUE = OÜ = Objektüberwachung des AG
PKS = Projektkommunikationssystem
BVB = Besondere Vertragsbedingungen
d = Tag
FPO = Flexible Polyolefine
ggf = gegebenenfalls
h = Stunden
KW = Kalenderwoche
LV = Leistungsverzeichnis,
m = Meter
m2 = Quadratmeter
m3 = Kubikmeter
mMt = Meter x Monat
mWo = Meter x Woche
Mt = Monat
Stb = Stahlbeton
St = Stück
t = Tonne (= 1.000,00 kg)
ZTV = Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
1.BA = 1. Bauabschnitt:
2.BA = 2. Bauabschnitt:
--» = Verweis auf Detailpläne, Werkpläne, Unterlagen, Verweis auf
beiliegende Dateien.
26 Abkürzungen
27 Anlagenverzeichnis 27 Anlagenverzeichnis
Dem Leistungsverzeichnis liegen die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen in digitaler Form bei. Bei sämtlichen Planbeilagen ist der angegebene Maßstab auf Richtigkeit zu prüfen. Die der Ausschreibung beiliegenden Pläne und Unterlagen sind vom Bieter zu beachten, jedoch nicht für den AN zur Bauausführung freigegeben.
Unterlagen zur Ausführung erhält der AN nach Auftragsvergabe.
Hinweise zu den Urheberrechten:
Für Abbildungen, Texte und Unterlagen dieser Angebotseinholung auf diesem Datenträger oder in gedruckter Form bestehen Urheber- und Eigentumsrechte. Diese Abbildungen, Texte und Unterlagen dürfen nicht
ohne schriftliche Erklärung des Urhebers oder des Eigentümers verwendet oder vervielfältigt werden - außer zur Erstellung eines Angebotes für das ausgeschriebene Gewerk.
Anlagen:
01_Lageplan und BE-Plan
241127_BE-Plan BTG_neu.pdf
GNE_5_A_1001_X_LG_XX_FX_240918_A.pdf
02_Grundrisse:
GNE_5_A_2231_G_GR_00_FX_250630_0.pdf
GNE_5_A_2232_G_GR_01_FX_250630_0.pdf
GNE_5_A_2233_G_GR_DA_FX_250630_0.pdf
GNE_5_A_2516_G_DS_01_VZ_251016_0.pdf
03_Schnitte:
GNE_5_A_1150_G_UE_XX_VZ_250818_0.pdf
GNE_5_A_3201_G_SN_XX_FX_250630_0.pdf
GNE_5_A_3202_G_SN_XX_FX_250630_0.pdf
04_Ansichten:
GNE_5_A_4021_G_AN_XX_FX_250630_0.pdf
05_Details
GNE_5_A_5014_G_DP_XX_FX_250630_0.pdf
GNE_5_A_5015_G_DP_XX_FX_250630_0.pdf
GNE_5_A_5105_G_DP_XX_VZ_250818_0.pdf
GNE_5_A_5106_G_DP_XX_VZ_250818_0.pdf
GNE_5_A_5110_G_DP_XX_FX_251022_A.pdf
GNE_5_A_5111_G_DP_00_FX_250730_0.pdf
GNE_5_A_5112_G_DP_00_FX_250730_0.pdf
GNE_5_A_5115_G_DP_XX_FX_250730_0.pdf
GNE_5_A_5150_G_DP_XX_VZ_250818_0.pdf
GNE_5_A_5151_G_DP_XX_VZ_250818_0.pdf
GNE_5_A_5200_G_DP_XX_VZ_250806_0.pdf
GNE_5_A_5201_G_DP_XX_VZ_250806_0.pdf
GNE_5_A_5203_G_DP_XX_VZ_250806_0.pdf
GNE_5_A_5204_G_DP_XX_VZ_250806_0.pdf
GNE_5_A_5205_G_DP_XX_VZ_250806_0.pdf
GNE_5_A_5615_G_DP_XX_VZ_250929_0.pdf
‑
ENDE ANLAGENVERZEICHNIS UND ZTV.
27 Anlagenverzeichnis
D - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN D - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN
D - GRUNDBESCHRIEBE UND LEISTUNGSPOSITIONEN
Spezielle Beschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie Spezielle Beschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie
Es wird eindringlich auf die Einhaltung aller nachfolgenden städtischen und gesetzlichen Vorgaben zur
Materialökologie hingewiesen. Sollten Verstöße festgestellt werden, sind alle vertragswidrig verbauten Stoffe und Materialien oder verwendete Reinigungsmittel auf Kosten des AN zu entfernen und mit zugelassenen Produkten zu ersetzen. Kontrollen erfolgen durch den AG und dessen Erfüllungsgehilfen, die Bauleitungen vor Ort und den SiGeKo.
Zum Ende der Baumaßnahme werden Raumluftmessungen durchgeführt. Dabei festgestellte Verstöße durch den AN (versteckter Mangel) werden nachverfolgt (Rückbau) und sämtliche Kosten inkl. Nachmessungen dem Verursacher zum Abzug gebracht.
Auch das Betreten von zur Messung abgesperrter Bereiche und Räume ist untersagt, deshalb erforderliche
Nachmessungen oder zusätzliche Anfahrten werden dem Verursacher angelastet.
Künstliche Mineralfasern
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen /
Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beachten.
Produkte aus künstlichen Mineralfasern (KMF) müssen die Anforderungen des RAL-Gütezeichens „Erzeugnisse aus Mineralwolle“ erfüllen. Eine Deklaration des kanzerogenen Potentials bzw. der gesundheitlichen Unbedenklichkeit entsprechend der GefStoffV ist vorzulegen, damit ein Ausschluss von Feinfaseremissionen aus KMF unter Beachtung der in der TRGS 905 dargelegten Kriterien gegeben ist. Der Nachweis ist vor dem Einbau zu erbringen und zu dokumentieren.
- KMF-Dämmstoffen oder -Vliese mit Kontakt zum Innenraum
Eine Verwendung von KMF-Dämmstoffen oder -Vliesen mit Kontakt zum Innenraum, wie in
Akustikelementen (Decken oder Wände), Prallwänden oder in Innen-Putzsystemen, ist ausgeschlossen.
Sind KMF aus brandschutztechnischen Gründen unumgänglich, müssen diese staubdicht in
Seidenkissen eingenäht und mit formaldehydfreien Bindemitteln hergestellt sein. Ausnahmen
gelten für Räume, die nicht dauerhaft zum Aufenthalt genutzt oder nicht häufig frequentiert werden (z.B.
Technikbereiche).
- Akustikvliesauflagen
müssen WHO-Faser frei (= frei von lungengängigen Fasern) und formaldehydfrei sein.
- Ausstopfen zwischen Türen oder Fenstern und Wandanschluss
Zum Ausstopfen zwischen Türen oder Fenstern und Wandanschluss sind vorrangig Dämmstoffe aus
nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Hanf) zu verwenden. Der Einsatz von KMF ist nicht zulässig, außer
aus brandschutztechnischen Gründen. Ein Austreten der Fasern in den Innenraum muss dann durch
sorgfältiges Verschließen der Fugen ausgeschlossen werden.
- Wärmedämmverbundsysteme
Es sind Systeme zu verwenden, die dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ DE-ZU 140 oder dem
„natureplus“-Umweltzeichen entsprechen
Spritz- und Montageschäume
Die Verwendung von Montageschäumen und sonstigen Ortschäumen ist ausgeschlossen. Dies betrifft alle
Produkte, sowohl 1K, als auch 2K-Montageschäume, als auch Montageschäume mit Emicode.
Dies gilt nicht für die Verwendung bei Wärmedämmverbundsystemen (außen) zum Schließen von Fugen
zwischen Dämmstoffplatten gemäß den Hersteller-Verarbeitungsrichtlinien.
Dichtungen und Abdichtungen
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen /
Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beachten.
Im Innenraum (auch hinter Verkleidungen oder abgehängten Deckenkonstruktionen) dürfen nur Kleb- und
Dichtstoffe entsprechend den Umweltzeichen „Emicode“ EC1plus / EC1 R plus oder DE-UZ 123 (Blauer Engel) oder gleichwertig verwendet werden.
Abweichungen, z.B. „Emicode“ EC1, sind nur in (technisch) begründeten Ausnahmefällen bzw. in Bereichen mit sicherheitsrelevanten bauaufsichtlichen Anforderungen in Abstimmung mit dem AG möglich.
Zur Vermeidung der Innenraumluftbelastung sind amin- oder oximvernetzende bzw. -haltige oder emittierende Silikonkleb- und Dichtstoffe ausgeschlossen. Die schriftliche Bestätigung der Oximfreiheit bzw. 2-Butanon-, Propanon-, 2- Pentan- oder Acetonoximfreiheit -abhängig von der spezifischen Anforderung- dieser Produkte ist vom Hersteller einzuholen und zu dokumentieren.
Flüssigabdichtungen in Innenräumen
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen /
Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beachten.
Für Flüssigabdichtungen in Innenräumen dürfen nur Produkte entsprechend dem Umweltzeichen
„Emicode“ EC1plus / EC1 R plus oder gleichwertig verwendet werden.
Kalt verarbeitete Bitumenbeschichtungen/ bituminöse Voranstriche
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen /
Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beachten.
Als kalt verarbeitete Bitumenbeschichtungen/ bituminöse Voranstriche dürfen nur Produkte mit „Giscode“ BBP 10 verwendet werden.
Für den Einsatz in bituminösen Verbundabdichtungen beim Umkehrdach/ Duo-Dach/ Kompaktdach gilt:
„Produkte gemäß GISCODE <https://www.wecobis.de/service/lexikon/giscode-lex.html> BBP 10,
<https://www.wecobis.de/externelinks/bbp10-link.html> BBP 20 <https://www.wecobis.de/externelinks/bbp20-
link.html> oder BBP 30 <https://www.wecobis.de/externelinks/bbp30-link.html>.“
Dichtungs-/ Dachbahnen und Dampfsperren aus PVC sind ausgeschlossen.
Dichtungs-/ Dachbahnen und Dampfsperren aus PVC sind ausgeschlossen.
Holz, Holzwerkstoffe
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen /
Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beachten.
Bei Bau und Ausstattung dürfen ausschließlich zertifizierte Hölzer aus nachhaltiger Forstwirtschaft verwendet
werden.
Der Einsatz von Tropenholz oder Hölzern aus Urwäldern (auch: Europa, Sibirien) ist ausgeschlossen.
Nachweis: Holz-von-Hier-Umweltlabel, PEFC-Regional-Label. Bei FSC oder PEFC ist zusätzlich der Ausschluss von Tropenholz oder Hölzern aus Urwäldern nachzuweisen.
Terpenhaltige Holzarten sind zur Minimierung von bicyclischen Terpenen zu vermeiden. In Aufenthaltsräumen sind harzarme Holzarten zu verwenden. Stark harzhaltige Nadelhölzer -insbesondere Kiefernholz- (z.B. verarbeitet als Fensterprofile, „Seekiefer“-, OSB- u.ä. Platten) dürfen nicht verwendet werden.
Produkte mit formaldehydhaltigen Beschichtungen (z.B. Klebstoffe für Furniere, Oberflächenbeschichtungen) sind grundsätzlich nicht zulässig.
Konstruktive (Massiv-)Holzbauteile (z.B. Brettschichtholz, Brettsperrholz) müssen formaldehydfrei verleimt sein oder es ist auf alternative Bauarten oder Baustoffe auszuweichen. Bei BSH-Leimbindern mit großen Spannweiten (z.B. Hauptträger von Sporthallen), bei denen produktionsbedingt formaldehydfreie Verleimung nicht möglich ist, ist eine formaldehydminimierte Verklebung zulässig, sofern für das BSH-Produkt unter Angabe der verwendeten Kleber eine Prüfkammer-Messung auf VOC und Formaldehyd entsprechend den u.g. Bedingungen und mit Einhaltung der dort genannten Grenzwerte vorgelegt wird.
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen /
Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beachten.
Holzwerkstoffe (ungelocht, ungeschlitzt, z.B. in flächigen Wandbekleidungen, Einbaumöbeln, mobilen Trennwänden)
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen /
Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beachten.
- müssen mindestens den Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel DE-UZ 76“ (Ausgabe Februar
2016 oder neuer) oder des "natureplus"-Umweltzeichens oder gleichwertig entsprechen
oder
eine Prüfkammer-Messung entsprechend den u.g. Bedingungen und mit Einhaltung der dort genannten
Grenzwerte vorlegen. Dieses Prüfzeugnis kann alternativ zum Nachweis der Einzelschichten auch für das
ganze Elemente (fertig beschichtet, z.B. mobile Trennwände) vorgelegt werden.
- und möglichst formaldehydfrei verleimt sein (z.B. isocyanatgebunden/ PMDI, PU/PUR, Weißleim/ PVAc)
Ist das nur im technischen Ausnahmefall nicht möglich, ist für den Holzwerkstoff (zusätzlich zu ggf.
bauaufsichtlichen Mindestanforderungen) mindestens nachzuweisen, dass die
Formaldehydausgleichskonzentration in der Prüfkammer (s.u. Prüfkammermessung) <= 0,02 ppm beträgt.
Ausnahme:
Ungelochte bzw. ungeschlitzte Produkte mit umlaufender diffusionsdichter Beschichtung (z.B. HPL,
Melaminharz) wie Türblätter oder WC-Trennwände sind von der Anforderung ausgenommen. Hier gilt die
gesetzliche Mindestanforderung E1 für den unbeschichteten Holzwerkstoff im Kern. Es dürfen jedoch
ausschließlich Produkte entsprechend den aktuellen Prüfbedingungen (seit 01.01.2020) der Chemikalien-
Verbotsverordnung verwendet werden.
Für gelochte, geschlitzte, genutete akustisch wirksame oder zu Lamellenkonstruktionen verarbeitete
Platten (z.B. akustisch wirksame Platten in Akustikelementen, Prallwände, Einbauschränke) gilt
grundsätzlich:
- Kernelement (bei Lamellenkonstruktionen Ausgangselement) formaldehydfrei verleimt oder mineralisch (z.B. Gips, Vermiculit)
- formaldehydfreie Oberflächenbeschichtungen oder Verklebungen (z.B. von Furnier)
- Bei Verwendung von Holzwerkstoffplatten ist für das fertige Endprodukt (gelochte, geschlitzte, genutete Platte oder fertiges Lamellenelement mit Beschichtung (sofern vorhanden) und ggf. Dämmstoff (sofern im Element fest eingebunden)) ein Prüfbericht einer Prüfkammer-Messung vorzulegen (Grenzwerte s.u.).
Bei Platten mit mineralischem Kernelement (z.B. Gips, kein Holzwerkstoff) kann die Prüfkammer-Messung
entfallen.
Prüfkammer-Messung:
Bei der Messung in der Prüfkammer in Anlehnung an die vom Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) erarbeitete „Vorgehensweise bei der gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten“ folgende Emissionswerte nicht überschreiten.
Die Messung der Emissionen erfolgt gemäß CEN/TS 16516.15, Luftwechsel 0,5/h, Beladung der Prüfkammer beträgt einheitlich 1,0m²/m³:
• Summe flüchtiger organischer Verbindungen, Retentionsbereich C6 - C16 (TVOC):
maximal 1 mg/ m³ nach 3 Tagen
maximal 0,3 mg/ m³ nach 28 Tagen
• Summe schwer flüchtiger organischer Verbindungen, Retentionsbereich > C16 - C26 (TSVOC):
maximal 0,1 mg/ m³ nach 28 Tagen
• krebserzeugende Stoffe (K1 und 2 nach Richtlinie 67/548/EWG bzw. Klassen 1A und 1B nach CLP-
Verordnung 1272/2008):
maximal 0,01 mg/ m³ nach 3 Tagen, maximal 0,001 mg/ m³ nach 28 Tagen
• Summe aller VOC ohne NIK: maximal 0,1 mg/ m³ nach 28 Tagen
R-Wert: maximal 1 nach 28 Tagen
• Formaldehyd: maximal 0,036 mg/ m³ (= 0,03ppm) nach 28 Tagen
Formaldehyd darf auch weiterhin nach der EN 717-1 gemessen werden. Wird nach der EN 717-1 gemessen, ist ein Wert von 0,03 ppm (0,0375 mg/ m³) einzuhalten (in Anlehnung an das WKI-Rechenmodell für Formaldehyd).
Holzschutz
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen /
Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beachten.
Im Holzbau sind Konstruktionen zu wählen, bei denen nach DIN 68 800 chemischer Holzschutz entbehrlich ist.
In Aufenthaltsräumen dürfen keine chemischen Holzschutzmittel eingesetzt werden.
Sofern chemischer Holzschutz produktionsbedingt (z.B. bei Holzfenstern) erforderlich ist, dürfen nur Produkte
mit BAuA-Zulassung verwendet werden. Gemäß BiozidVO sind die verwendeten bioziden Wirkstoffe zu
deklarieren und zu dokumentieren. Es muss - bei gleicher Eignung - das jeweils umweltverträglichste Produkt
und Verfahren verwendet werden. Dabei ist die Einstufung entsprechend des „Giscodes“ der
Bauberufsgenossenschaft (BG BAU - GISBAU) zu Grunde zu legen.
Holzschutzmittel für tragende Bauteile müssen das Prüfzeichen des Deutschen Instituts für Bautechnik
aufweisen.
Behandlungen mit Holzschutzmitteln sind im Produktionsbetrieb des AN vorzunehmen. Auf der Baustelle sind
sie nur im Ausnahmefall nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers erlaubt.
Werden Holzschutzmittel im Bestand erforderlich (bekämpfend), sind die behandelten Stellen farbig zu markieren bzw. farbige Holzschutzmittel zu verwenden.
Beschichtungen von Holzoberflächen
Es sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beachten.
Kleb- und Verlegewerkstoffe
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen /
Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beachten.
Grundsätzlich dürfen nur lösemittelfreie Verlegewerkstoffe (Voranstriche, Leime, Kleber, Spachtel etc.) gemäß Giscode-Einstufung der Bauberufsgenossenschaft und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 610 verwendet werden. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung des AG erlaubt.
Als Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge dürfen nur Produkte entsprechend der Umweltzeichen
DE-UZ 113 (Blauer Engel) oder "Emicode" EC1plus oder gleichwertig verwendet werden.
Für Fliesen und Platten sind zudem grundsätzlich mineralische Fliesenkleber zu verwenden.
Kleb- und Dichtstoffe (Verfugungen, punkt- und linienförmige Verklebungen)
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen /
Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beachten.
Im Innenraum (auch hinter Verkleidungen oder abgehängten Deckenkonstruktionen) dürfen nur Kleb- und
Dichtstoffe entsprechend den Umweltzeichen „Emicode“ EC1plus oder DE-UZ 123 (Blauer Engel) oder
gleichwertig verwendet werden.
Abweichungen, z.B. „Emicode“ EC1, sind nur in (technisch) begründeten Ausnahmefällen bzw. in Bereichen mit sicherheitsrelevanten bauaufsichtlichen Anforderungen in Abstimmung mit dem AG möglich.
Zur Vermeidung der Innenraumluftbelastung sind amin- oder oximvernetzende bzw. -haltige oder emittierende Silikonkleb- und Dichtstoffe ausgeschlossen. Die schriftliche Bestätigung der Oximfreiheit bzw. 2- Butanon-, Propanon-, 2- Pentan- oder Acetonoximfreiheit -abhängig von der spezifischen Anforderung- dieser Produkte ist vom Hersteller einzuholen und zu dokumentieren.
Innenwand- und Deckenfarben
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen /
Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beachten.
Bei Innenwand- und Deckenfarben sind reine Silikatfarben (ggf. mit geringem Dispersionsanteil) oder lösemittel- und konservierungsfreie Dispersionsfarben zu verwenden.
Die Farben müssen den Anforderungen des Umweltzeichens DE-UZ 102 (Blauer Engel) oder des natureplus-
Umweltzeichens oder gleichwertig entsprechen.
Grundierungen. Lacke und Lasuren
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen /
Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beachten.
Als bauseitig/ vor-Ort aufgebrachte Grundierungen, Lacke und Lasuren dürfen generell nur schadstoffarme,
wasserbasierte Produkte entsprechend den Vergabegrundlagen des Umweltzeichens DE- UZ 12a (Blauer Engel) oder gleichwertig eingesetzt werden.
Das gilt auch für Beschichtungen von Holz-Bodenbelägen.
Für Öle und Wachse ist die Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas mit TVOC<250mikrogramm/m³ nach 28 Tagen und GISCODE Ö10+, Ö20+ oder Ö40+ (lösemittelfrei bzw. -arm und oximfrei*) nachzuweisen.
Die schriftliche Bestätigung der Oximfreiheit - abhängig von der spezifischen Anforderung - dieser Produkte ist vom Hersteller einzuholen und zu dokumentieren.
Trennmittel
Zusätzlich zu den nachfolgenden Anmerkungen sind die „Allgemeinen Standardbeschreibungen /
Vorbemerkungen zur Materialökologie“ zu beachten.
Es dürfen nur Trennmittel verwendet werden, die biologisch schnell abbaubar sind und dem Umweltzeichen DE-UZ 178 entsprechen. Auf technisch notwendige Ausnahmen ist die Bauleitung hinzuweisen.
Ziegel
Gefüllte Ziegel sind nur als perlite- oder holzwollegefüllte Ziegel zulässig.
Naturstein
Regionale Steinsorten sind zu bevorzugen, Produkte aus Mitteleuropa nur mit Nachweis, wie z.B. Win=Win Fair Stone, XertifiX oder TFT Responsible Stone Program.
Recyclingprodukte zum Bauteilschutz
Bei Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen oder der Ausstattung sind Produkte aus Recyclingmaterial
(Altpapier, Alttextilien, PE-Regenerat) zu verwenden.
Spezielle Beschreibungen / Vorbemerkungen zur Materialökologie
1 Ausführungsbeschreibung
[1]
Ausführungsbeschreibung
E
01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
01
BAUSTELLENEINRICHTUNG
ACHTUNG ABITURPRÜFUNGEN 2026 UND 2027 ACHTUNG ABITURPRÜFUNGEN 2026:
An den Tagen der schriftlichen Abiturprüfungen dürfen ganztägig keinerlei Arbeiten ausgeführt werden.
Die schriftlichen Abiturprüfungen finden an folgenden Tagen statt:
22. April 2026 Biologie
23. April 2026 Physik
24. April 2026 Chemie
28. April 2026 Deutsch
30. April 2026 Englisch
6. Mai 2026 Mathematik
8. Mai 2026 Französisch
11. Mai 2026 alle weiteren Abiturprüfungsfächer auf grundlegendem Anforderungsniveau
13. Mai 2026 alle weiteren Abiturprüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau
Da sich eventuell noch Terminänderungen ergeben können, sind die genauen Abiturprüfungstermine im Februar / März 2026 nochmal mit dem AG abzustimmen.
ACHTUNG ABITURPRÜFUNGEN 2027:
An den Tagen der schriftlichen Abiturprüfungen dürfen ganztägig keinerlei Arbeiten ausgeführt werden.
Die schriftlichen Abiturprüfungen finden an folgenden Tagen statt:
21. April 2027 alle Abiturprüfungsfächer mit erhöhtem Anforderungsniveau
27. April 2027 Deutsch
30. April 2027 Englisch
03. Mai 2027 Französisch
05. Mai 2027 Mathematik
07. Mai 2027 alle weiteren Abiturprüfungsfächer auf grundlegendem Anforderungsniveau
11. Mai 2027 Biologie
12. Mai 2027 Physik
13. Mai 2027 Chemie
Da sich eventuell noch Terminänderungen ergeben können, sind die genauen Abiturprüfungstermine im Februar / März 2027 nochmal mit dem AG abzustimmen.
ACHTUNG ABITURPRÜFUNGEN 2026 UND 2027
01.01 Baustelleneinrichtung / Untergrundvorbereitung
01.01
Baustelleneinrichtung / Untergrundvorbereitung
02 PLANUNG, PRÜFUNG, BEMUSTERUNGEN
02
PLANUNG, PRÜFUNG, BEMUSTERUNGEN
02.01 Planung
02.01
Planung
02.02 Muster
02.02
Muster
02.03 Projektkommunikationssystem
02.03
Projektkommunikationssystem
03 VORGEHÄNGTE PUTZFASSADE
03
VORGEHÄNGTE PUTZFASSADE
03.01 Edelstahl/Aluminium-UK, Fassade
03.01
Edelstahl/Aluminium-UK, Fassade
03.02 Wärmedämmung Edelstahl/Aluminium-UK, Fassade
03.02
Wärmedämmung Edelstahl/Aluminium-UK, Fassade
03.03 Putzträgerplatten Edelstahl/Aluminium-UK, Fassade
03.03
Putzträgerplatten Edelstahl/Aluminium-UK, Fassade
03.04 Anschlüsse/ Details
03.04
Anschlüsse/ Details
03.05 Putz und Beschichtung
03.05
Putz und Beschichtung
03.06 Fassadenbegrünung
03.06
Fassadenbegrünung
04 DOKUMENTATION
04
DOKUMENTATION
04.01 Dokumentation
04.01
Dokumentation
05 STUNDENLOHNARBEITEN
05
STUNDENLOHNARBEITEN
05.01 Stundenlohnarbeiten
05.01
Stundenlohnarbeiten