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Deckblatt LHH FB 19 Fachbereich
Gebäudemanagement
Leistungsverzeichnis
Gewerk: BOD_Bodenbelagarbeiten
Objekt / Bauort: GY Elsa-Brändström-Schule
Hilde-Schneider-Allee 30
30173 Hannover
Projekt: Umsetzung-G9
Vergabenummer: 19-1083-25
Auftraggeber: Landeshauptstadt Hannover
FB Gebäudemanagement
Aegidientorplatz 1, 30159 Hannover
Projektleitung: Landeshauptstadt Hannover
FB Gebäudemanagement
Aegidientorplatz 1, 30159 Hannover
Deckblatt LHH FB 19
(A) Projekt- und Nutzungsbeschreibung (BV) (A) Projekt- und Nutzungsbeschreibung
1. Allgemein:
Die Elsa-Brändström-Schule in Hannover wird ab dem Schuljahr 2020/21 um einen zusätzlichen Jahrgang erweitert (G9). Hierfür wird der Neubau (G9-Hauptgebäude) erstellt. Bis zur Fertigstellung des Neubaus ist ein temporäres Modulgebäude als Interimsquartier auf dem Schulhofgelände aufgestellt und wird erst nach Fertigstellung des Neubau-Hauptgebäudes wieder abgebaut werden.
2. Lage:
Der Neubau wird auf dem Schulgrundstück in der Südstadt von Hannover hergestellt.
Gymnasium Elsa-Brändström-Schule-Hannover
Hilde-Schneider-Allee 30
30173 Hannover
KFZ-Zufahrt Bonner Str.
3. Entwurf:
Bauteil 1) Dreigeschossiger, trapezförmiger Gebäudekörper mit einem auf Stützen stehenden, zurückspringenden Erdgeschoss. Der Neubau überspannte Teile des Bestandsgebäudes wie Haustechnikzentrale und Kriechkellergänge. Der Neubau ist teilweise direkt angrenzend an eingeschossige Bestandsbebauung geplant.
Bauteil 2) Eingeschossiger, L-förmiger Gebäudekörper, welcher teilweise von Bauteil 1 im Erdgeschoss gering überkragt wird.
Bauteil 3) Sanierung der bestehenden Sportumkleiden zur statischen und brandschutztechnischen Ertüchtigung.
Bauteil 4) Sanierung eines bestehenden Klassenraums und vorgelagerten Flurbereichs als Teil des weiteren, zusammenhängenden Bestandsgebäudes zur statischen Ertüchtigung.
Aufenthaltsräume als Klassenräume, Fachunterrichtsräume, Sanitärräume, Nebenräume sowie Haustechnikräume.
In den Obergeschossen überwiegend einbündige Klassenraumanordnung; Im Erdgeschoss flächenmäßige Teilung in zusammenhängenden Ganztagsbereich, zusammenhängende Inklusionsflächen und zusammenhängenden Haustechnikbereich; Zentrale, übereinanderliegende Sanitäranlagen; Zwei über alle Geschosse liegende Treppenhäuser jeweils an den Gebäudeendbereichen.
4. Haustechnische Ausstattung:
Alle Bauteile des Neubaus werden an das bestehende Schulgebäude angeschlossen. Hausanschlüsse aus dem öffentlichen Netz sind fertiggestellt, vorhanden und in Betrieb.
Bauteil 1 ist mit einer mechanischen Be- und Entlüftungsanlage ausgestattet
5. Erschließung:
Zugang Neubauten über offenen Verbindergang und direkt vom öffentlichen Straßenraum aus. Zugang teilweise über Stufen bzw. Rampe.
6. Konstruktion, Material, Gestaltung:
Rohbau BT1 als Stb.-Skelettbau. In geringen Teilen Wände als massive MW-Konstruktion.
Rohbau BT2 als massive, tragende Mauerwerkskonstruktion mit Anteilen Stb.-Unterzügen.
Dachaufbau als gedämmte Warmdachkonstruktion mit nichtbrennbarer Dämmung; Abdichtungslagen Bitumen.
Fassaden als WDVS und vorgehängte, hinterlüftete Plattenfassade mit nichtbrennbarer Dämmung.
Fenster als gekoppelte Holz-Aluminium Fensterelemente und Stahl-Pfostenriegelfassaden.
Innenwände als Leichtbauwände in Trockenbauweise; Verschiedene Qualitäten in Schall- und Brandschutz; Vorsatzschalen für Sanitärbereiche.
Decken als abgehängte, geschlossene GK-Konstruktion, überwiegend mit Akustik-Lochung und Auflage; Abgehängte Holzwolledecken in Unterrichtsräumen
Bodenaufbau als schwimmend verlegter Zementestrich mit Bodenbelägen aus Betonwerkstein in Fluren und Treppenräumen, Fliesen und Sanitärbereichen und Linoleum.
8. Paralleler Schulbetrieb:
Die Neubau- und Sanierungsbereiche sind ein Teil des gesamten Schulkomplexes, in welchem parallel aller Bauarbeiten Schulbetrieb stattfindet. Alle Baustellenflächen und Zufahrten sind von den im Betrieb befindlichen Schulflächen getrennt. Nachfolgend sind ggf. vorhandene Auflagen für einzelne Leistungsbereiche näher geregelt.
(A) Projekt- und Nutzungsbeschreibung (BV)
(B) Allgemeine Vertragsbedingungen (B) Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen
AG: Auftraggeber
AN: Auftragnehmer
BÜ: Bauüberwachung des Auftraggebers
1. Ausführungsfristen
Der AN verpflichtet sich, spätestens 12 Werktage nach Auftragserteilung für seine Leistungen inkl. vorgelagerter Planungsleistungen einen detaillierten Terminplan aller Leistungsbereiche, mit den Bauabläufen und den Abhängigkeiten der einzelnen vom AN angebotenen Leistungen zueinander sowie der erforderlichen Schnittstellen zu bauseitigen Leistungen oder Leistungen anderer AN aufzustellen, mit der BÜ abzustimmen und vorzulegen.
Der Terminplan des AN ist grundsätzlich auf die Basis des Terminplans des AG abzustimmen. Änderungen während der Bauphase berechtigen nicht automatisch zu Nachforderungen. Mehraufwendungen sind grundsätzlich vorherig und rechtzeitig der BÜ anzumelden und gesondert prüffähig nachzuweisen.
Der AG behält sich vor, verbindliche Zwischentermine zu vereinbaren.
Ggf. erforderliche Terminänderungen sind im Rahmen einer Baubesprechung mit AG, AN und Bauüberwachung frühzeitig abzustimmen. Die abgestimmten Termine werden bei schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers Vertragsbestandteil.
Sind aufgrund drohender Termin- oder Fristüberschreitungen Anpassungsmaßnahmen erforderlich, so hat dieser in Abstimmung mit dem Auftraggeber und unter Beachtung der terminlichen Zielsetzungen den Ausführungsterminplan fortzuschreiben. Eine einvernehmliche Abstimmung hat keinen Einfluss auf Vertragsstrafen.
2. Baudurchführung
2.1 Die Baustelleneinrichtung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
2.2 Der AN ist verpflichtet, die Bauüberwachung in geeigneter Weise unverzüglich von allen außergewöhnlichen Ereignissen zu unterrichten, die zur Behinderung, Verzögerung, Schäden und Wertminderung führen. Bei Unterlassung ist der Auftragnehmer schadensersatzpflichtig.
2.3 Der AN hat für die sichere Erhaltung der ihm übergebenen Höhen- und Festpunkte, Grenzsteine, Achsen usw. Sorge zu tragen. Vorgefundene Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers verändert werden.
2.4 Jeder AN ist verpflichtet, die Baustelle und insb. seinen eigenen Arbeitsbereich ständig aufgeräumt und sauber zu halten. Material- und Verpackungsreste sind täglich von der Baustelle wegzuräumen und abzufahren. Anfallender Müll und Schutt wird Eigentum des Auftragnehmers und ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen etc. zu entsorgen. Eine besenreine Säuberung der Arbeitsbereiche hat jeden Freitag zu erfolgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt eine Reinigung über eine Drittfirma zu Lasten des jeweiligen AN.
2.5 Der AN hat seine Leistungen mit denen anderer Gewerke selbstständig zu koordinieren und abzustimmen. Während der gesamten Arbeiten sind angrenzende Bauteile und vorhandene Außenanlagen vor Beschädigung zu schützen. Diese Leistungen sind mit den vertraglich vereinbarten Einzelpreisen abgegolten. Für Beschädigung aller Einrichtungen oder fertiger Gewerke durch das Personal des Auftragnehmers ist dieser ersatzpflichtig.
3. Abnahme der vertraglichen Leistungen
Für die fertiggestellten Leistungen wird in jedem Falle eine Abnahme durchgeführt.
4. Bautagebücher
Der AN hat über die ausgeführten Bauleistungen Tagesberichte mit Angaben über die Baustellenbesetzung, Wetter und besondere Vorkommnisse zu führen. Diese sind der BÜ wöchentlich vorzulegen und in Kopie auszuhändigen.
5. Baubesprechungen
Der AN hat für die Arbeiten einen deutschsprachigen Bauleiter einzusetzen, welcher für die termingerechte Abwicklung und Koordination der eigenen und nachvergebenen Leistungen verantwortlich ist und diesen vor Beginn der Arbeiten dem AG zu benennen.
Die AN bzw. deren bevollmächtigte Vertreter sind verpflichtet, an den vom Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten festgesetzten Besprechungen während der Ausführungsphase teilzunehmen. Der deutschsprachige Vertreter ist befugt über terminliche und kostenmäßige Punkte zu entscheiden. Die Baubesprechungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt.
(B) Allgemeine Vertragsbedingungen
(C) Besondere Vertragsbedingungen (BV) (C) Besondere Vertragsbedingungen Bauleistungen (Bauvorhaben)
1. ALLGEMEIN
1.1 Baugrundstück
Das Baugrundstück umfasst zwei ca. 2.700 qm (West) und 2.200 qm (Ost) große Flächen als Teil des Schulgrundstücks. Beide Teilflächen sind direkt miteinander verbunden. Das Baugrundstück liegt somit in direkter Nähe zum laufenden Schulbetrieb.
Die direkte Verbindung der beiden Teile des Baugrundstücks wird während der Schulzeiten von 8:00 bis 14:00 Uhr von einer eingezäunten Schülerverbindung unterbrochen; Querungen oder auch zeitweise andauernde Öffnungen sind hier grundsätzlich immer möglich, müssen jedoch unter besonderer Aufsicht eines von Außenstehenden erkennbaren Einweisers abgesichert werden. Je Querungsvorgang sind zwei Bautore zu öffnen und anschließend wieder zu schließen und zu sichern.
Eine Gefährdung von Dritten ist zu jeder Zeit auszuschließen. Das Baugrundstück wird AG-seitig umzäunt und ist über zwei Toranlagen mit b = ca. 4,00 m erreichbar.
In der Nutzung der Baustelle liegen Logistikflächen für Aufenthaltscontainer und Materialcontainer der AN. Diese befinden sich parallel der Bonner Str. und werden durch die BÜ auf Anfrage zeitweise vergeben.
1.2 Zufahrt
Die Zufahrt ab öffentlichem Straßenraum direkt auf das Baugrundstück ist über die Bonner Straße (Tor West) und Haspelfelder Weg Tor Ost, (nur Schrittgeschwindigkeit gem. StVO) möglich. Beide Zufahrten sind planerisch für die Nutzung eines fünfachsigen Sattelzugs mit L=16,50 m vorgesehen; Die Toranlage Ost ist baulich fest im Bestand vorhanden und aufgrund des Ausbauzustands des Haspelfelder Wegs nur eingeschränkt für Schwerlastverkehr nutzbar, die Toranlage West wird im Zuge der Bauzaunstellung errichtet und kann uneingeschränkt genutzt und nach Abstimmung mit der BÜ modifiziert werden.
Die Bonner Str. ist eine Sackgasse, am Ende befindet sich ein Wendehammer der ein T-förmiges Wenden eines LKW bis 11m zulässt, Rückwärtsfahren ist erforderlich. Das Wenden größerer Baufahrzeuge ist möglich und erfolgt durch T-förmiges Wenden auf die Baustraße mit Rückwärtsfahren bei entsprechender Absicherung.
1.3 Flächennutzung
Die Bonner Str. (Fahrspur) ist für den öffentlicher Verkehr während der Bauzeit befahrbar.
Der Wendehammer muss zur Benutzung durch u.a. Müllfahrzeuge offen bleiben, parken ist nicht möglich.
Auf Veranlassung und in Koordination des AN mit der Straßenverkehrsbehörde können zusätzliche Straßenflächen ggf. mit genutzt werden.
Alle anderen Gewerke können in Abstimmung mit der BÜ die durch den Rohbauer hergestellten Baustraßen nutzen. Die Aufstellung von zusätzlichen mobilen Hebezeugen ist zeitweise geplant und darüber hinaus grundsätzlich möglich.
1.4 Tagesrhythmus
Anlieferungen und lärmintensive oder sonstige emissionsintensive Arbeiten sollen im Zeitraum bis 8:00 Uhr und ab 14:00 Uhr stattfinden.
1.5 Ortsbesichtigung
Es findet keine Ortsbesichtigung des Schulgrundstücks vor Angebotsabgabe statt.
1.6 Bauwesenversicherung
Der AG schließt keine Bauwesenversicherung ab. Eine Versicherung gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Einbruchschäden ist durch den AN selbst mit in die Positionen einzukalkulieren.
Es wird keine Baustellenbewachung durch den AG gestellt.
1.7 Bauschild
Es wird kein gemeinsames Bauschild mit den Namen der beteiligten Firmen aufgestellt.
1.8 Komplettleistungen:
In den Angebotspreisen ist als Komplettpreise alles enthalten, was zur vollständigen und fachgerechten Ausführung aller vertraglichen Leistungen erforderlich ist, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen.
Sämtliche Leistungen umfassen darüber hinaus grundsätzlich die Lieferung der dazugehörigen Stoffe, Bauteile und Baubehelfe, inkl. Abladen und Lagern, Transport zur Verwendungsstelle und Kosten für zwischenzeitliches Versetzen gem. Koordinationsterminplan des AG.
2. PLANUNTERLAGEN, DOKUMENTATION
2.1 Planung des AG:
Der AN erhält die für seine Arbeiten maßgeblichen Ausführungsplanungen und Unterlagen vom AG.
Diese werden digital im pdf-Format zur Verfügung gestellt.
2.2 Planung, Nachweise des AN
Der AN übergibt dem AG seine Unterlagen und Nachweise rechtzeitig vor Arbeitsbeginn unter Berücksichtigung einer angemessenen Prüffrist, mind. 6 Wochen im pdf-Format als Datensatz (dwg-Format und pdf-Format).
2.3 Revision des AN
Der AN übergibt dem AG seine Revisionsunterlagen, Berechnungen und Nachweise spätestens 5 Werktage nach Fertigstellung der Arbeiten je abgeschlossenem Teilbereich.
An den AG als Datensatz (dwg-Format und pdf-Format). Anschließend außerdem 2-fach in Papierform.
3. AUSFÜHRUNG:
3.1 Landschaftsschutz, Grünanlagen
Alle Sträucher und Bäume sind vor jeglicher Beeinträchtigung aus dem Baubetrieb zu schützen. Der Baumbestand ist während der gesamten Bauzeit zu schützen. Es wird besonders auf die bestehende Baumreihe parallel zur Bonner Str. zwischen öffentlichem Straßenraum und Aufstellfläche hingewiesen. Diese hat eine Höhe von ca. 10-12 m.
3.2 Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Stoffen und Bauteilen
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Nachweis über die Gütesicherung sämtlicher Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden und derzeit gültigen DIN- und EN-Normen zu erbringen. Es dürfen keine den Menschen kurz- oder langfristig schädigende Substanzen in den zur Ausführung eingesetzten Materialien enthalten sein. Verwendet werden nur erprobte, normgerechte und gesundheitlich unbedenkliche Materialien/Baustoffe.
3.3 Anforderungen an die Entsorgung
3.3.1 Alle Leistungen verstehen sich einschließlich Schuttabfuhr und Abfallbeseitigung sowie Entsorgungskosten (z. B. Transport, Sicherung, Deponiekosten), wenn nicht im Positionstext etwas anderes vermerkt ist.
3.3.2 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle sind einer gemäß Gesetz zur Abnahme von Baustellenabfällen zugelassenen Sortieranlage zuzuführen.
3.3.3 Mit Gefahrenstoffen belastete Bauabfälle sind der BÜ zu melden und in jedem Fall getrennt zu halten und getrennt zu entsorgen.
3.3.4 Über die umweltgerechte Entsorgung Gemischter Bauabfälle und belasteter Baustoffe ist ein schriftlicher Nachweis zu erbringen. (Bescheinigung der Mülldeponie bzw. des Containerdienstes).
3.4 Eignungs- und Gütenachweise
Der Auftragnehmer hat über alle zur Ausführung bestimmten Baustoffe und ggf. Herstellungsverfahren Eignungs- und Gütenachweise zu führen. Die Art der Nachweise wird einvernehmlich festgelegt. Andere als in der Leistungsbeschreibung benannte Bauteile, Materialien, Stoffe und Fabrikate dürfen nur verwendet werden, wenn sie vom Auftraggeber vor dem jeweiligen Beginn der Ausführung freigegeben wurden.
3.5 Montage- und Ausführungsdisposition
Die Montagedisposition ist so zu treffen, dass mit geringstem Platzbedarf für Zwischenlagerung und Fahrzeugeinsatz auszukommen ist. Mehraufwendungen, welche aus Nichtbeachtung dieser Hinweise resultieren, werden dem AN nicht vergütet. Flächen für die Baustelleneinrichtung sowie Lagerflächen, auch für kurzfristige Zwischenlagerung, stehen nur wie beschrieben zur Verfügung und dürfen nur nach Abstimmung mit der BÜ und Zuweisung genutzt werden. Die evt. Nutzung von öffentlichen Flächen ist Sache des AN.
3.6 Genehmigungen von Behörden
Sofern bei Anlieferung von größeren Bauteilen, Maschinen, Geräten, etc. öffentliche Straßenflächen in Anspruch genommen werden müssen, ist es Sache des AN rechtzeitig die erforderlichen Genehmigungen zu erwirken.
(C) Besondere Vertragsbedingungen (BV)
(D) ZTV Bodenbelagsarbeiten allgemein (D) ZTV Bodenbelagsarbeiten allgemein
1. Normen, Vorschriften, Richtlinien
1.1 Grundlage ist DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten. Darüber hinaus gelten alle weiteren für die ausgeschriebenen Leistungen relevanten Normen, Gesetze und Verordnungen. Sollten in den nachfolgenden textlichen Beschreibungen veraltete Normen genannt werden, gelten sinngemäß die aktuellen Normen. Von den Herstellern bzw. Lieferanten der verwendeten Baustoffe herausgegebene Richtlinien und Empfehlungen sind grundsätzlich bei Kalkulation und Ausführung zu berücksichtigen.
1.2 Ergänzend zu den vorgenannten Grundlagen der Leistungsbeschreibung sind bei der Ausführung die folgenden Ausführungsbestimmungen zu beachten.
- DIN 18920 Baumschutz
- Auflagen und Hinweise aus der Baugenehmigung
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Richtlinien und Empfehlungen der Bauberufsgenossenschaft
- Straßenverkehrsordnung
Besondere Leistungen die sich aus dieser ZTV und etwaigen Ergänzungen zwangsläufig ergeben, sind bei der Preisermittlung der entsprechenden Positionen zu berücksichtigen. Dies betrifft z.B. technisch notwendige Untergrundvorbereitungen, soweit der Untergrund bekannt ist oder Planungskosten für eigene Werkplanungen.
2. Bauwasser und Baustrom
Bauwasser und Baustrom wird durch den AG gestellt. (Als 1/2" und Baustromverteiler CEE-Anschluss 16 A und 32 A mit Anzahl nach Absprache). Es erfolgt eine separate Zählung. Die Verbrauchskosten trägt der AG.
3. Arbeitssicherheit
3.1 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Von AG wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) eingesetzt. Seinen Aufforderungen ist unverzüglich Folge zu leisten. Der SiGePlan wird an einer für alle AN gut sichtbaren Stelle und gegen Witterung geschützt ausgehängt.
3.2 Montageanweisung
Für alle Montagearbeiten muss an der Baustelle eine schriftliche Montageanweisung inkl. Gefährdungsbeurteilung vorliegen, die alle erforderlichen sicherheitstechnischen Angaben enthält.
4. Durchführung
4.1 Prüfpflicht bei Ausführungsbeginn
Spätestens sieben Werktage vor Ausführungsbeginn - gegebenenfalls auch von Teilleistungen - hat der AN das Baufeld zu überprüfen. Abweichungen zu dieser Leistungsbeschreibung sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen. Verspätet eingegangene Mitteilungen verkürzen gegebenenfalls die vertraglich festgesetzte Ausführungsfrist.
4.2 Maße am Bau:
Sämtliche Maße sind am Bau vom AN eigenverantwortlich zu prüfen.
4.2.1 Meterriss
Je Geschoss wird an den Treppenhäusern und am Aufzug durch das Gewerk Rohbau ein Höhenbolzen (Meterriss) für alle Gewerke hergestellt. Dieser ist verbindlich und durch alle Gewerke dauerhaft gegen Beschädigung zu schützen und nicht zu überbauen. Vor Ausführung der Arbeiten ist die Lage der Höhenbezugspunkte durch die Folgegewerke eigenverantwortlich zu prüfen.
4.3 Aufmaße:
Alle Aufwendungen für Aufmaße sind in den Angebotspreisen zu berücksichtigen.
Der AN hat sieben Werktage vor Ausführungsbeginn eine Maßaufnahme durchzuführen. Abweichungen von dem LV sind der BÜ unverzüglich anzuzeigen.
4.4 Abnahme
Alle Bauteile/-elemente im Innen- und Außenbereich sind während der eigenen Bauzeit zu schützen und vor der Abnahme gereinigt zu Übergeben. Diese Arbeiten gehören zum Leistungsumfang und sind einzukalkulieren.
4.5 Durchführung
Der AN hat seine Leistungen mit denen anderer Gewerke selbstständig zu koordinieren und abzustimmen.
Bei der Verarbeitung und Trocknung der Baustoffe darf die in den entsprechenden Produktdatenblättern angegebene Mindestverarbeitungstemperatur nicht unterschritten werden.
Anfallender Müll und Schutt wird Eigentum des Auftragnehmers und ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf einer dafür vorgesehenen Deponie zu entsorgen.
5. Abrechnung
5.1 Kostenkontrolle, Kostengruppen nach DIN 276:
Mengenberechnungen für Leistungspositionen müssen folgend der Kostengruppen in der 3.Ebene nach DIN 276 aufgeschlüsselt sein.
5.2 Leistungen für den Toleranzausgleich werden nur vergütet, wenn die vorhandenen Toleranzen im bauseits erstellten Rohbau bzw. vorangehenden Gewerken die zulässigen überschreiten.
(D) ZTV Bodenbelagsarbeiten allgemein
(E) Anlagen (BV) (F) Anlagen (BV)
1. Ausführungsplanung:
EBS_1_A_EP_EG_001-Estrichplan EG-C
EBS_1_A_EP_1OG_001-Estrichplan 1OG-A
EBS_1_A_EP_2OG_001-Estrichplan 2OG-B
EBS_1_A_GR_EG_002-Grundriss EG G9 Zubau M50-J
EBS_1_A_GR_1OG_002-Grundriss 1OG G9 Zubau M50-I
EBS_1_A_GR_2OG_002-Grundriss 2OG G9 Zubau M50-I
EBS_1_A_SC_XY_001-Längschnitt A-A G9 Zubau-C
EBS_1_A_SC_XY_002-Querschnitt B-B G9 Zubau-C
EBS_1_A_SC_XY_003-Querschnitt C-C G9 Zubau-C
EBS_A_DE_203-Boden EG Kl.räume_GT Ber.-C
EBS_A_DE_204-Boden EG Flur-Technikräume-C
EBS_A_DE_212-Boden OG Kl.räume_Flure-C
EBS_A_DE_221-Sockel SC VHF-A
EBS_A_DE_251-Sockel SC PFR bei GT-A
2. Sachverständige, Gutachten, Behörde:
_keine
3. Koordination:
Übersichtskarte
EBS_1_A_LA_XY_003-BE Baustellenorganisation-B
EBS_1_A_LA_XY_001-Lageplan G9-A
EBS_Ausfuehrung_20250404_A2_5VE (Terminplan)
(E) Anlagen (BV)
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
HINWEISTEXT Baustelleneinrichtung Die nachfolgend beschriebenen Positionen beschreiben die notwendigen Baustelleneinrichtungen des AG für die nachfolgenden Arbeiten.
_ Die allgemeine Baustelleneinrichtung wird bauseits gestellt.
_ Bauseits gestellt werden:
- Bauzaunanlage;
- Bauwasseranschluss;
- Baustromanschluss mit Hauptverteiler und
Nebenverteilern;
- Sanitärcontainer;
- Fassadengerüst;
_ Es ist keine Baustellenbewachung vorgesehen.
_ Es gibt keinen direkten Schmutzwasseranschluss.
HINWEISTEXT Baustelleneinrichtung
1.01 Baustelleneinrichtung und Hebezeuge Einrichten der Baustelle für die Leistungen des AN gem. Hinweistext und nachfolgender Beschreibung.
- Vorhalten über die gesamte Bauzeit sowie sauberes Räumen der Baustelle nach Fertigstellung;
- einschl. aller benötigten Maschinen, Geräte, Hilfs- und Betriebsstoffe, Sicherungseinrichtungen usw. sowie sämtlicher Nebenleistungen, die zur vollständigen Ausführung der im folgenden beschriebenen Leistungen erforderlich sind, soweit diese nicht besonders genannt werden, insbesondere für:
_ Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitskonzepte (Baustelleneinrichtungsplan) sowie Abstimmungen mit dem SiGeKo;
_ Montagehilfen zur Sicherung von Montage- bzw. Bauzuständen entsprechend dem vom AN vorzuschlagendem Bauablauf;
_ Unterkünfte für die Mitarbeiter des Auftragnehmers;
_ Einrichtung von Lagerflächen;
_ Sicherungs- und Schutzmaßnahmen für zusätzliche Baustellen- und Lagerflächen;
_ Beleuchtung der Arbeitsstätte;
_ Werkzeuge, Geräte, Maschinen, etc.;
_ sämtliche Hebezeuge, etc. in dem vom AN benötigtem Umfang, auch für den Transport im Gebäude;
_ Hilfsmittel, Betriebsstoffe;
_ Ausarbeitung u. Vorlage eines Baukonzeptes und Baustelleneinrichtungsplans vor Arbeitsbeginn
_ Sauberhalten der Baustelle, einschl. aller Zwischenreinigungen nach Absprache mit örtl. Bauüberwachung;
- Bereitstellungszeitraum: Bauzeit des AN;
1.01
Baustelleneinrichtung und Hebezeuge
1.00
psch
1.02 Dokumentation Lückenlose Dokumentation / Nachweis der eingebauten Materialien und Stoffe für sämtliche angebotenen bzw. verwendeten Produkte.
Die Dokumentation umfasst Unterlagen wie:
- Allgemeine Zulassungen
- Übereinstimmungserklärung des AN
- Übereinstimmungsnachweiserklärung des Herstellers
- Prüfzeugnisse
- Technische Datenblätter
- Reinigungsanleitungen/ Pflegeanleitungen
- usw.
Nach Abschluss der Arbeiten sind alle Unterlagen digital als PDF-Dateien auf einem langlebigen Datenträger (USB-Stick) an die Bauüberwachung des AG übergeben.
Außerdem 2-fach in Papierform.
Das Fehlen der Unterlagen zum Zeitpunkt der Abnahme wird als wesentlicher Mangel angesehen und kann eine Abnahme verhindern.
1.02
Dokumentation
1.00
psch
1.03 Bemusterung Linoleum Lieferung von aussagekräftigen Handmustern aus Palette Hersteller und Wahl AG vorab im Zuge der Arbeitsvorbereitung
- Abmessung: ca. 40 x 40 cm
- inkl. Endbeschichtung
1.03
Bemusterung Linoleum
8.00
St
1.04 Bemusterung Sockelleisten Lieferung von aussagekräftigen Handmustern aus Palette Hersteller und Wahl AG vorab im Zuge der Arbeitsvorbereitung
- Abmessung: ca. 50 cm
- inkl. Endbeschichtung
- gilt für alle Varianten der Sockelleisten
1.04
Bemusterung Sockelleisten
2.00
St
2 Vorbereitende Maßnahmen
2
Vorbereitende Maßnahmen
2.01 Feuchtemessungen, CM-Methode Feuchtemessung des Linoleumuntergrundes Zementestrich:
- Feuchtemessung als Prüfung der Belegreife, über die Prüfpflicht des AN hinaus;
- nach der CM-Methode und Dokumentation der Messergebnisse sowie verbindliche Angabe der Estrich-Restfeuchte Raum- bzw. Abschnittsweise;
- inkl. flächenbündigem Verschließen der Probeentnahmestelle;
- Ausführung erfolgt nur nach vorheriger Absprache mit der örtl. Bauüberwachung;
- schriftliche Mitteilung an die örtl. Bauüberwachung;
2.01
Feuchtemessungen, CM-Methode
5.00
St
2.02 Abschneiden des Überstandes von Randdämmstreifen - Ausführung als Vorbereitung der Linoleumarbeiten;
- inkl. zusammentragen und fachgerechter Entsorgung;
2.02
Abschneiden des Überstandes von Randdämmstreifen
1,120.00
m
2.03 Reinigen des Untergrundes - Reinigung von grober Verschmutzung, z.B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl, etc. und sonstiger trennender Substanzen, sofern nicht selbst vom AN verursacht;
- inkl. Entfernen von Beton-/ Estrichüberständen und sonstigen Unebenheiten;
- Ausführung nur auf ausdrückliche Anweisung und schriftliche Freigabe durch die örtl. Bauüberwachung;
2.03
Reinigen des Untergrundes
1,840.00
m²
2.04 Rückbau Bodenbelag Linoleum Bestand Demontieren und Entsorgen von verlegtem Linoleumbelag im Bestand:
- Linoleum in Bahnen ca. 2 m
- vollflächig verklebt
- Materialstärke ca. 2,5 mm
- Transport aus dem Gebäude und fachgerechte Entsorgung
2.04
Rückbau Bodenbelag Linoleum Bestand
70.00
m²
2.05 Untergrund Bestandsestrich anschleifen und absaugen Anschleifen und Absaugen des Untergrundes aus Zementestrich für Bodenbelagsarbeiten, lose Teile und Schichten entfernen, mit Einscheibenschleifmaschine mit geeigneter Körnung, einschl. Rand- und Eckbereiche mit Handschleifer bearbeiten, Flächen mit Industriestaubsauger reinigen; anfallende Stoffe in Behälter des AN sammeln und nach den abfallrechtlichen Vorschriften entsorgen.
Insbesondere Klebereste, Spachtelreste, etc. von altem zuvor demontiertem Linoleumbelag.
Klassenraum Bestandsgebäude Pavillon
2.05
Untergrund Bestandsestrich anschleifen und absaugen
70.00
m²
2.06 Haftgrund/ Tiefgrund Bodenflächen Bodenflächen mit einem lösungsmittelfreien Tiefgrund grundieren:
- die Grundierung muss für die nachfolgende Spachtelung bzw. Verbundabdichtung geeignet sein;
- Produkte müssen weichmacherfrei und emissionsfrei sein;
- Untergrund: Zementestrich
2.06
Haftgrund/ Tiefgrund Bodenflächen
1,840.00
m²
2.07 Fugen und Risse im Estrich schließen Schließung Fugen und Risse im Estrich:
- Fugen und Risse mittels geeignetem Werkzeug aufweiten und mit Epoxidharz ausgießen;
- quer zur Rissbildung Estrichklammern aus Edelstahl nach Angabe des Herstellers einbauen und mit Epoxidharz vergießen;
- inkl. anschließendem Abstreuen mit Quarzsand;
2.07
Fugen und Risse im Estrich schließen
50.00
m
2.08 Ausgleichsspachtelung Bodenflächen Ausgleichsspachtelung bis 5 mm liefern und auf vorgenannt vorbereitete Untergründe aus Zementestrich nach Herstellervorschrift fachgerecht aufbringen. Die Spachtelung muss für das nachfolgende Verlegen von Linoleumbelag geeignet sein. Falls erforderlich ist die Spachtelung in mehreren Arbeitsgängen auszuführen. Es gelten die Anforderungen der DIN 18202. Die Leistung versteht sich für das vollflächige Spachteln der gesamten Fläche, einschl. Ausgleichen von Unebenheiten des bauseitig eingebrachten Zementestrichs mit einer Ebenheitstoleranz nach DIN 18202.
- Untergrund: Zementestrich
- Einbauort: OG
2.08
Ausgleichsspachtelung Bodenflächen
1,840.00
m²
3 Linoleumbelag
3
Linoleumbelag
HINWEISTEXT Bodenbelagsarbeiten Die Bodenbeläge sind auf 3 Geschossen eines Schulneubaus einzubauen.
Es ist darauf zu achten, dass die zu verlegenden Beläge ausreichend lange, d.h. mind. 24 h, in den jeweiligen Räumen akklimatisiert werden.
Im fertigen Bodenbelag dürfen keine Farbunterschiede erkennbar sein. Innerhalb einer Raumeinheit dürfen ausschließlich Bodenbeläge gelicher Chargennummer verwendet werden.
1. UNTERGRUND
Dichte, nicht saugende Untergründe, zum Beispiel grundierte Estriche, müssen bei Verwenden von Dispersionsklebstoffen in ausreichender Dicke (empfohlen werden ca. 2 mm) gespachtelt werden. Dafür eignen sich von den Werkstofflieferanten empfohlene, spannungsarme Spachtelmassen. Detaillierte Produkt- und Ausführungsempfehlungen der Hersteller sind zu beachten. Für die Restfeuchte der verschiedenen Estriche gelten bei normaler Estrichdicke, d.h. nicht wesentlich über den Mindestforderungen der DIN 18 560
Die ordnungsgemäße Untergrundbeschaffenheit ist vor Verlegebeginn zu dokumentieren und der Bauüberwachung des AG zu übergeben.
2 VERLEGEN
2.1 Klebstoffe
Der Klebstoffauftrag erfolgt in der Regel bei allen für Linoleum geeigneten Klebstoffarten vollflächig mit der Spachtelzahnung B1. Verarbeitungsempfehlungen der Klebstoffhersteller sind zu beachten. Die ausreichende Benetzung der Belagsrückseite ist während des Verlegens laufend zu kontrollieren. Zur Verklebung ist ein Dispersionsklebstoffe mit der niedrigsten Emissionsklasse, schnell anziehend, mit harter Fugenausbildung und scherkraftbeständigen Eigenschaften zu verwenden.
2.2 Nahtschnitt
Der Nahtschnitt ist jeweils so auszuführen, dass zwischen den Bahnen eine Fuge von ca. 0,5 mm offen bleibt. Der Schnitt wird senkrecht oder leicht schräg ausgeführt, so dass die Fuge lose, d. h. ohne Kontakt der beiden Bahnenkanten liegt. Beide Bahnenkanten sind für einen sauberen Nahtschluss zu beschneiden.
2.3 Kleben
Es wird grundsätzlich vollflächig geklebt. Die Wahl der richtigen Zahnung und das rechtzeitige Auswechseln der Spachtelblätter sowie gründliches Anreiben sind zum richtigen Benetzen der Rückseite unerlässlich. Das Benetzen der Rückseite ist durch Aufziehen während der Arbeiten laufend zu überprüfen. Dabei sind die Verarbeitungsrichtlinien der Klebstoff-Hersteller zu beachten.
2.4 Fugenschluss
Farblich passenden Schmelzdraht ist beim Fugenschluss zu verwenden. Das Abdichten hat mit einem Schweißautomaten zu erfolgen. Der Fugenschluss erfolgt frühstens nach dem Abbinden des Klebstoffs, d.h. bei Dispersionsklebstoffen ca. 48 Stunden nach dem Verlegen.
3. REIFESCHLEIER
Bahnen und Platten gleicher Verlegung sind gleichen Lichtverhältnissen auszusetzen um Verfärbungen, auch nur temporär, zu vermeiden.
4. REINIGUNG
Staub entfernen und danach je nach Verschmutzungsgrad entweder:
Reinigung im Nasswischverfahren mit neutralem Reinigungsmittel / Wischpflegemittel mit dem Mopp oder
Nassreinigung mit der Einscheibenmaschine, geeignetem Pad und neutralem Reinigungsmittel / Wischpflegemittel
5. REGELUNG für die Verwendung von Holzprodukten
Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC, EPD sowie nach Blauen Engel zertifiziert sein bzw. die Anforderungen, die an diese Gütezeichen gestellt werden, müssen erfüllt und nachgewiesen werden.
HINWEISTEXT Bodenbelagsarbeiten
3.01 Linoleumbelag, R9, 2,5 mm, Rot Flure Liefern und Einbauen von Linoleum-Fußbodenbelag für gewerblichen Bereich mit sehr starker Beanspruchung gemäß Hinweistext und nachfolgender Beschreibung:
_ Einbauorte: Flure (alle Geschosse)
_ Materialstärke: 2,5 mm;
_ Farbton: rot marmoriert, ähnlich NCS-S 3060-R
_ Bahnbreite: 2 m
_ Oberfläche: inkl. komplett gebrauchsfertige Beschichtung ohne weiteres Einpflegen
_ Rutschfestigkeitsklasse: R9;
_ Klassifizierung gem. DIN EN ISO 24011: Klasse 34, gewerblicher Bereich, sehr starke Belastung
_ antistatisch
_ Stuhlrollengeeignet gem. ISO 4918
_ hohe Beständigkeit gegen Chemikalien
_ Farbechtheit >=6 gem. EN ISO 105 - B02
_Verlegung: auf vorstehendem Estrich oder Spachtelung vollflächig geklebt und verfugt
_Montageuntergrund: schwimmend verlegter Zementestrich inkl. vorstehender vorbereitender Maßnahmen
_Verarbeitung einschließlich Verklebung des Linoleums ausschließlich mit systemzugehörigen Komponenten nach Vorgaben des Herstellers
_inkl. aller Zuschnitte u. passgenauer Anarbeitung an aufgehende Bauteile;
_inkl. Verschweißen von Belagsfugen mit mit dessinabgestimmten Schmelzdraht
_inkl. Entsorgen des anfallenden Verschnitt- und
Restmaterials;
_Es dürfen nur lösungsmittelfreie Klebstoffe eingesetzt werden.
Angebotenes Fabrikat:
Hersteller:
Typ:
3.01
Linoleumbelag, R9, 2,5 mm, Rot Flure
440.00
m²
3.02 Linoleumbelag, R9, 2,5 mm, Blau-/Grauton _Einbauort: Inklusionspavillon und GT EG, Darstellendes Spiel
_Farbton: blau-grau marmoriert; ähnlich NCS-S-4005-Y50R
3.02
Linoleumbelag, R9, 2,5 mm, Blau-/Grauton
H
294.00
m²
3.03 Linoleumbelag, R9, 2,5 mm, Orangeton 1.OG Einbauort: 1.OG
Farbton: orange marmoriert, ähnlich NCS-S-3040-Y50R
3.03
Linoleumbelag, R9, 2,5 mm, Orangeton 1.OG
H
565.00
m²
3.04 Linoleumbelag, R9, 2,5 mm, Gelbton 2.OG Einbauort: 2.OG
Farbton: gelb marmoriert, ähnlich NCS-S-2040-Y20R
3.04
Linoleumbelag, R9, 2,5 mm, Gelbton 2.OG
H
580.00
m²
3.05 Linoleumbelag, R9, 2,5 mm, Hellgrauton Einbauort: EG Bestands-Klassenraum
Farbton: hellgrau marmoriert, ähnlich RAL 7035
3.05
Linoleumbelag, R9, 2,5 mm, Hellgrauton
H
70.00
m²
3.06 Anarbeiten an Stützen Anarbeiten an Rundstützen als Zulage zu vorstehend beschriebenen Bodenbelagsarbeiten:
- Abmessungen Stützen rund d=ca. 35-40cm
3.06
Anarbeiten an Stützen
26.00
St
3.07 Anarbeiten an Türzargen Anarbeiten an Türzargen als Zulage zu vorstehend beschriebenen Bodenbelagsarbeiten:
_Anarbeiten an vorab gestelltes Zargenprofil mit mehreren Fälzungen
3.07
Anarbeiten an Türzargen
49.00
St
3.08 Anarbeiten an schräge Wände Anarbeiten an schräge Wände als Zulage zu vorstehend beschriebenen Bodenbelagsarbeiten:
- Raumgeometrie: nicht rechtwinklig sondern trapezförmig
- Winkelabweichung: ca. +/- 12 °
- Abrechnung: je lfdm Wandseite
3.08
Anarbeiten an schräge Wände
520.00
m
3.09 Ausschnitte und Lochungen Herstellen und Anarbeiten an durchdringende Bauteile wie Heizleitungen, etc.
- Abmessungen: ca. 20 - 40 mm
3.09
Ausschnitte und Lochungen
80.00
St
3.10 Fußleiste, Vollholz, Hartholz, 10/60mm, deckend lackiert Liefern und Einbauen von Fußleisten gemäß Hinweistext und nachfolgender Beschreibung.
_Einbauort: Räume EG bis 2.OG (wie vorstehend);
_Querschnitt: 10/60 mm, rechteckig
_Oberseite: gerundet
_Material: Vollholz
_Holzart: Buche
_Oberfläche: deckend lackiert RAL weiß oder schwarz
_Montageuntergrund: Mauerwerkswände, Stahlbetonwände und Trockenbauwände
_Dicht gestoßene Verlegung
_Eckstöße auf Gehrung herstellen
_ Einzellängen ca. 2,0 m
_Befestigung inkl. Vorbohrung mit anschließender Verschraubung und Verspachtelung selbiger
_Inklusive aller Zuschnitte
3.10
Fußleiste, Vollholz, Hartholz, 10/60mm, deckend lackiert
1,070.00
m
3.11 Flachleiste, Vollholz, 10x40 mm, deckend lackiert Flachleiste liefern und montieren gemäß Hinweistext und folgender Beschreibung:
_Montage einschl. vollständigem Zuschnitt.
_Eckstöße sind grundsätzlich auf Gehrung herzustellen.
_Befestigung: Stifte
_Holzart und Farbe: wie Holzfußleiste, Vollholz, Buche
_Oberfläche: wie Holzfußleiste
_Querschnitt: 10x40 mm
_Einbauort: PFR alle Geschosse
3.11
Flachleiste, Vollholz, 10x40 mm, deckend lackiert
52.00
m
3.12 Edelstahlstreifen als Anschluss an Rundstützen Lieferung und Montage Edelstahlstreifen Anschluss an Rundstützen gem. Hinweistext und nachfolgender Beschreibung.
- Abmessungen Stützen rund d=35-40cm
3.12
Edelstahlstreifen als Anschluss an Rundstützen
26.00
St
3.13 Trennschiene, Edelstahl, Bodenbeläge, 22/3 mm Lieferung und Montage von Belagstrennschienen für vorstehend beschriebene Belagsarbeiten gem. Hinweistext und nachfolgender Beschreibung.
_Belagstrennschiene, winkelförmig, als Übergang zwischen Belagswechsel, Belagsfugen (z.B. Türe) etc.;
_Ausführung erfolgt in Teillängen; ca. 1,05m
_inklusive Zuschnitt, Befestigungsmaterialien und flächenbündigem Einbau;
_Material: Edelstahl mit gelochten Befestigungsschenkeln;
_Abmessung: ca. 22/3mm
3.13
Trennschiene, Edelstahl, Bodenbeläge, 22/3 mm
55.00
m
4 Eingangsmatten
4
Eingangsmatten
4.01 Sauberlaufmatte 1,5 x 2,2m, ohne Rahmen, Bestandserneuerung Liefern und Verlegen von aufrollbarer Eingangsmatte, zur Aufnahme von Nässe und Feinstaub im innen liegenden Eingangsbereich:
_Maße (L x B): 1,5 x 2,2 m (rechteckig)
_Material: eingelassene, witterungsbeständige Rauhhaarripsstreifen oder Nadelfilz (austauschbar)
_Farbe: Anthrazit
_rutschhemmend R11 nach DIN 51130
_Rollstuhlgeeignet
_Inklusive auf Höhe Bringen des Untergrunds unter der Eingangsmatte mit einer geeigneten Spachtelmasse auf zementärer Basis
_Mattenhöhe: ca. 22 mm
Einbau der Eingangsmatte in vorhandenen Rahmen im Bestand; die Matte ist passgenau der bestehenden Rahmengröße aufzumessen und Anzufertigen. (Position also ohne Rahmen)
_Rahmenhöhe Einbaurahmen: ca. 25 mm
_Einbauort: Eingang EG Sportumkleide Bestand
4.01
Sauberlaufmatte 1,5 x 2,2m, ohne Rahmen, Bestandserneuerung
2.00
St
5 Sonstiges
5
Sonstiges
5.01 Dauerelastische Versiegelung, farbig Herstellen von dauerelsastischen Versiegelungen in Bodenbelagsfuge an aufgehende Bauteile und Trennschiene zu vorstehend beschriebenen Bodenbelagsarbeiten gemäß Hinweistext und nachfolgender Beschreibung.
_Anschlussfugen zwischen vorgenanntem Linoleumbelag und aufgehenden Bauteilen/ Einbauten, die nicht durch Fußleisten überdeckt werden sollen, wie Fassadenelemente; Türelemente- und -zargen, etc. fachgerecht versiegeln;
_Ebenso Anschlussfuge zwischen Bodenbelag und Fußleiste
_Material: dauerelastischer, alterungsbeständiger Silikondichtstoff,
_Farbton: Designabgestimmt zum angrenzenden Bodenbelag;
_vor Ausführung der Versiegelung sind dem AG entsprechende Farbmuster vorzulegen
5.01
Dauerelastische Versiegelung, farbig
1,070.00
m
5.02 Kunststoffrosetten zur Abdeckung von Heizleitungsdurchdringungen Kunststoffrosetten zur Abdeckung von Heizleitungsdurchdringungen, dauerhaft und fest verklebt;
- verschiedene Farben, Weiß, Schwarz und Grauabstufungen
5.02
Kunststoffrosetten zur Abdeckung von Heizleitungsdurchdringungen
80.00
St
5.03 Abdeckung, Abdeckkarton Liefern und Verlegen von Abdeckkarton "TetraPack" als Schutzmaßnahme für Fremdgewerke, inkl. später Entfernen und Entsorgen. Ausführung nur auf ausdrücklicher Anweisung der örtlichen Bauüberwachung.
_Stöße ca. 10 cm überlappend, verklebt.
_Anwendung innerhalb der Flure.
5.03
Abdeckung, Abdeckkarton
300.00
m²
5.04 Abdeckung, Filzbahn Liefern und Verlegen von Filzbahn als Schutzmaßnahme für Fremdgewerke, inkl. später Entfernen und Entsorgen, Ausführung nur auf ausdrücklicher Anweisung der Bauleitung.
5.04
Abdeckung, Filzbahn
150.00
m²
5.05 Abdeckung, Hartfaserplatte Liefern und Verlegen von Hartfaserplatten als Schutzmaßnahme für Fremdgewerke, inkl. später Entfernen und Entsorgen. Ausführung nur auf ausdrücklicher Anweisung der örtlichen Bauüberwachung. In Ergänzung zu Abdeckkarton in Räumen anwenden.
5.05
Abdeckung, Hartfaserplatte
100.00
m²
5.06 Ersteinpflege Zusätzlich zu gebrauchsfertigem Belag weitere Erstpflege mit Polymerdispersion, 2-lagig auf Objektnutzung abgestimmt.
- Inkl. voriger Reinigung.
Zwischen den Aufträgen Trocknungszeit einhalten.
Ausführung in Abstimmung und auf Anweisung Bauüberwachung.
5.06
Ersteinpflege
1,840.00
m²
6 Stundenlohnarbeiten
6
Stundenlohnarbeiten
HINWEISTEXT Stundenverrechnungssätze Soweit bei der Durchführung der durch das Leistungsverzeichnis gekennzeichneten Arbeiten zusätzliche und unvermeidbare Stundenlohnarbeiten anfallen, sind hierfür Stundenverrechnungssätze anzubieten. Diese gelten unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden.
Die Stundenverrechnungssätze enthalten unaufgegliedert:
- Lohn- und Gehaltskosten, einschließlich vermögenswirksamer Leistungen
- die tariflichen und übertariflichen Zuschläge
- Lohn- und Gehaltsnebenkosten
- Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Beiträge an die tariflichen Sozialkassen und die Winterbeschäftigungsumlage nach der Winterbeschäftigungsverordnung vom 01.05.2006
- Wegezeitvergütung und Fahrgelderstattung
Stundenlohnzettel
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anordnung oder mit Zustimmung des fachlich zuständigen Bauleiters durchgeführt werden.
Die Abrechnung der eingesetzten Arbeitskräfte erfolgt gemäß der vom Auftraggeber geforderten Qualifikation.
Höherqualifizierte Arbeitskräfte werden entsprechend niedriger vergütet, es dürfen jedoch keine weniger qualifizierten Arbeitskräfte eingesetzt werden. Die Originale behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
Die Stundenlohnzettel müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B folgendes
enthalten:
- Datum
- Bezeichnung der Baustelle
- Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe
- genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle
- Art der Leistung
- geleisteten Arbeitsstunden ohne Pausen und Wegezeiten je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen
- Gerätekenngrößen
- Materialverbrauch ist täglich zu erfassen und nach nachgewiesenen Stoffkosten und
Auftragnehmer-Zuschlag abzurechnen.
- Leihgeräte und Gerüste, die nicht mit den Nebenleistungen gemäß VOB/C abgegolten sind, sind gesondert aufzuführen und werden nach Gerätekosten und Auftragnehmer-Zuschlag abgerechnet.
Unterschriebene Lohnzettel sind zeitnah in den Abschlagsrechnungen abzurechnen. Die Originale sind der jeweiligen Rechnung beizufügen.
HINWEISTEXT Stundenverrechnungssätze
6.01 Normalstunden Hauptmonteur oder Meister Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
6.01
Normalstunden Hauptmonteur oder Meister
5.00
h
6.02 Normalstunden Monteur oder Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
6.02
Normalstunden Monteur oder Facharbeiter
10.00
h
6.03 Normalstunden Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Sollten vom AN keine Helfer beschäftigt werden, hier den EP für Normalstunden Monteur oder Facharbeiter eintragen.
6.03
Normalstunden Helfer
10.00
h
6.04 Stoffkosten Sollte für erforderliche Materialen im Rahmen der Stundenlohnarbeiten ein prozentualer Zuschlag erhoben werden, ist in der Spalte EP der entsprechende Zuschlag einzutragen. Dieser ermittelt sich wie folgt:
(Ihr Zuschlag in % / 100%) + 1
Bei beispielsweise 5 % Zuschlag ist der Wert 1,05 einzutragen, bei 12 % 1,12 usw. Der Gesamtpreis der Stoffkosten ergibt sich aus den vorgegebenenStoffkosten multipliziert mit Ihrem Zuschlagswert. Sollte kein Zuschlag erhoben werden, ist in der Spalte EP eine "1" einzutragen.
Hinweis: EP ohne Einheit, EP ist Rechenfaktor; Gesamteinheit ist Euro aus Mengenspalte.
6.04
Stoffkosten
400.00
Euro
6.05 Gerätekosten Sollte für erforderliche Geräte im Rahmen der Stundenlohnarbeiten ein prozentualer Zuschlag erhoben werden, ist in der Spalte EP der entsprechende Zuschlag einzutragen. Dieser ermittelt sich wie folgt:
(Ihr Zuschlag in % / 100%) + 1
Bei beispielsweise 5 % Zuschlag ist der Wert 1,05 einzutragen, bei 12 % 1,12 usw. Der Gesamtpreis der Gerätekosten ergibt sich aus den vorgegebenen Gerätekosten multipliziert mit Ihrem Zuschlagswert. Sollte kein Zuschlag erhoben werden, ist in der Spalte EP eine "1" einzutragen.
Hinweis: EP ohne Einheit, EP ist Rechenfaktor; Gesamteinheit ist Euro aus Mengenspalte.
6.05
Gerätekosten
200.00
Euro