Baureinigung
GWH Hessenhaus
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01 Erklärung zum Angebot Erklärung zum Angebot Der Bieter erklärt hiermit, dass: er sich mit der Planung vertraut gemacht hat und entsprechende Gutachten berücksichtigt hat. Ja ____Nein____ er die Verdingungsunterlagen pflichtgemäß geprüft und den Auftraggeber auf eventuell auftretende Unklarheiten oder Unvollständigkeit hingewiesen hat. Ja ____Nein____ er die Geltung der Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen sowie der VOB/B,  sowie dem Leistungsverzeichnis erfahren, anerkannt, diese seinem Angebot zugrunde gelegt und alle danach verlangten Leistungen in die Angebotspreise einkalkuliert hat. Ja ____Nein____ er für die Ausführung die angesetzen Bauzeiten einhalten wird. Ja ____Nein____ gegen ihn keinerlei Pfändungen laufen. Ja ____Nein____ er seinen und etwa von ihm beauftragten Subunternehmer ihren gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Sozialbeiträgen und Beiträgen zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß nachkommen und vor Auftragserteilung folgende Bescheinigungen vorlegen wird: die Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes die Bescheinigung der zuständigen Krankenkassen über die ordnungsgemäße Ausführung der Sozialbeiträge für Kranken- Invaliden-, und Arbeitslosenversicherung die Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über ordnungsgemäße Abführung der Beiträge. Ja ____Nein____ er die gesetzlichen Vorschriften wie Vermeidung von Schwarzarbeit einhält Ja ____Nein____ er bereits vergleichbare Projekte/ Referenzobjekte realisiert hat. Wenn Ja, bitte Referenzliste beifügen. Ja ____Nein____ Firmeneigene Bauschilder nur im Rahmen der gewerblich vorgeschriebenen Hinweisbeschilderung und nur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber und der Bauleitung angebracht werden dürfen. Die Kosten hierfür träger der Auftragnehmer. ....................................................... Ort, Datum, Unterschrift und Firmenstempel des Bieters *Es ist nicht bei allen Gewerken notwendig alle Positionen vorab erfüllt zu haben!
01 Erklärung zum Angebot
02 Planungsbeteiligte Planungsbeteiligte Architekturbüro (Planung / Ausschreibung) grabowski.spork architektur Ansprechpartner Herr Kleisinger Lahnstraße 31 65195 Wiesbaden fon  0611 - 900 670 00 fax 0611 - 900 670 10 post@gs-architektur.de Statik, Wärmeschutz, Schallschutz, LCA ZENDEL und ENGELMANN INGENIEURE Partnerschaft mbB Ansprechpartner:  Hr. Engelmann Rheingaustraße 184 65203 Wiesbaden fon  0611 - 33 543-0 fax 0611 - 33 543-21 engelmann@zendel.de TGA Elektro: Weis Ingenieure GmbH Ansprechpartner:  Hr. Jung Schulstraße 21 56290 Beltheim fon  06476 - 41898 11 v.jung@ibweis.de TGA HLS: Ingenieurbüro Horn Ansprechpartner:  Hr. Horn Gutenbergring 19 35463 Fernwald fon  06404 - 9019 0 fax 06404 - 9019 1 info@horn-fernwald.de
02 Planungsbeteiligte
03 Baubeschreibung allgemein Baubeschreibung allgemein Wir planen die Umsetzung eines reduzierten Geschosswohnungsbaus. Ziel ist es, bezahlbaren und qualitativ guten Mietwohnungsbau zu ermöglichen. Das Prinzip der Reduktion wird konsequent angewandt, alles Notwendige wird auf das Wesentliche reduziert. Die Umsetzung soll ordentlich und langlebig erfolgen. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss und drei Obergeschossen (4 Vollgeschosse). Das zentrale Treppenhaus ist als Dreispänner geplant. Im Erdgeschoss befindet sich ein Eingangsbereich mit Briefkastenanlage von dem aus das Treppenhaus, zwei Wohnungen, der Haustechnikraum und Abstellräume erschlossen werden. In den Obergeschossen befinden sich jeweils drei Wohnungen. Insgesamt sind 11 Wohnungen geplant. Wohnungsmix: 4 x 4,5 ZKBB / 3 x 3 ZKBB / 4 x 2 ZKBB Bauleistungen: 1. Erdarbeiten notwendige Erdarbeiten wie Abschieben, Abfuhr Baugrube / Gräben für Entwässerung und Versorgung notwendige Geländemodellierung (anarbeiten nach Bauarbeiten) verfüllen der Bereiche um unsere Plattengründung 2. Schmutz- und Regenwasserleitungen Schmutz- und Regenwasserleitungen innerhalb/unterhalb 15m Leitung außerhalb + Revisionsschacht 3. Gründung Gründung als Bodenplatte Perimeterdämmung unter Bodenplatte Sauberkeitsschicht Schotterschicht Oberseitig - Abdichtung bituminös 4. Tragende Wände Außenwände/ Innenwände - KS-Mauerwerk 15cm Wohnungstrennwände und Treppenhauswände -  KS-Mauerwerk 20cm 5. Decken/ Treppen Filiograndeckenelemente 18 Geschossdecken / 16cm Dachdecke Unterseite bleibt sichtbar (nur Anstrich) Dachdecke im Rohbau mit Gefälle ca. 3,35 % Treppen alsStb-Fertigteile - Oberseite flächenfertig Beton mit Metallkanten an Trittstufe 6. Dach Flachdach mit Stahlbetondecke im Gefälle Dampfsperre Dämmung Flachdachabdichtung Folie Trauf- und Ortgangabschlüsse aus Alu-Blech Entwässerung außenliegend über Rinnen und Fallrohre extensive Dachbegrünung 7. Fassade WDVS mit mineralischem Putz Faschenausbildung im rechten und linken Laibungsbereich der Fenster im Obergeschoss Verkleidung des Sockels mit Flachverblendern (Erdgeschoss - geschosshoch 8. Fenster, Hauseingang, Vordach Kunststofffenster mit Dreifach-Isolierverglasung Bei Fenstern mit Brüstung (70cm Massivbrüstung) ein Rundstab  an Fensterprofil befestigt Bodentiefe Fenster mit absturzsicherung aus Stahl-Stabgitterkonstruktion Grundlüftung erfolgt über Fensterfalzlüfter Hauseingangstür als Alu-Türanlage mit Glasausschnitt und verglastem Seitenteil mit integrierter Briefkastenanlage Vordach als gekantete Konstruktion aus Alu-Blech 9. Nicht tragende Innenwände Trockenbauständerwände doppelt beplankt Wohnungstrennwände teilweise als Trockenbaukonstruktion mit doppeltem Ständerwerk 10. Wandoberflächen, Deckenoberflächen Mauerwerk - Putz und Anstrich Trockenbauwände - Q2 gespachtelt und Anstrich Filigrandecken - Fugen gespachtelt + Anstrich 11. Bodenaufbau Schwimmender Estrich mit TSD und Fußbodenheizung 12. Brüstungen Treppenhaus Stabstabstahlkonstruktion seitlich an Treppen und Hauptpodesten befestigt. 13. Innentüren Wohnungseingangstür - Holztüren mit Stahlumfassungszargen Wohnungsinnentüren - Holztüren mit Holzumfassungszargen Technik und Abstellräume - Stahlblechtüren mit Stahumfassungszarhge Abstellräume an Treppenhaus - Holztüren mit Stahlumfassungszargen Innentüren teilweise mit Brandschutzanforderungen 14. Vorstellbalkone und Terrassen Vorstellbalkonsystem Konstruktion aus Aluminium mit Belag aus bewehrten Betonwerksteinen Oberster Balkon überdeckt mit Alukonstruktion als Dach Entwässerung in Außenanlage Terrassen zu Erdgeschoss Wohnungen Pflasterbelag mit Unterbau 15. Kellertrennwände Metallsystem mit Türen 16. Haustechnik / Heizung Luft-Wasser-Wärmepumpe Trinkwasser je Wohnung über Durchlauferhitzer Fußbodenheizung mit Raumthermostaten 17. Sanitärinstallationen Dezentrales Warmwasser über ELT Durchlauferhitzer je WE Außenzapfstelle 1 x allgemein Entwässerung und Entlüftung über Dach Abluft jeweils 1x im Bad und 1 x im WC Nachströmen über Fensterfalzlüfter und Türunterschnitte 18. Elektroanlage Standard ELT Installation Lan Verkabelung in UV je Wohneinheit Keine Deckenbrennstellen, stattdessen schaltbare Steckdose je Zimmer Installation Schwerpunkt im Trockenbau Funksystem für Schalter und Thermostate
03 Baubeschreibung allgemein
04 Unterlagen       Unterlagen Die enthaltenen digitalen Pläne + Unterlagen (pdf-Format) als Anlage sind:       Anlage A - Planung gs architektur Grundrisse M 1:100 - 25-608-AR_L2-GR-00-00_20260309-D-VA_ (Erdgeschoss) - 25-608-AR_L2-GR-01-00_202600309-D-VA_ (1. Obergeschoss) - 25-608-AR_L2-GR-02-00_20260309-D-VA_ (2. Obergeschoss) - 25-608-AR_L2-GR-03-00_20260309-D-VA_ (3. Obergeschoss) Schnitte M 1:100 - 25-608-AR_L2-SN-00-00_20260309-C-VA_ (Schnitt A-A) Ansichten M 1:100 - 25-608-AR_L2-AN-01-00_20260309-C-VA_ (Ansicht Straße) - 25-608-AR_L2-AN-02-00_20260309-C-VA_ (Ansicht Balkone) - 25-608-AR_L2-AN-03-00_20260227-C-VA_ (Ansicht Seiten)       Anlage B - Planung Zendel Engelmann - Wärmeschutznachweis
04 Unterlagen
05 Rangfolge Rangfolge Rangfolge bei Widersprüchen im Vertrag a) Leistungsbeschreibung mit Vorbemerkungen / allgemein anerkannte Regeln zur Ausführung von Bauarbeiten, sowie Herstellerangeben b) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen nach VOB/B c) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen - VOB/C
05 Rangfolge
06 Allgemein Allgemein Vor Beginn der Arbeiten sind alle angrenzenden Bauteile, falls erforderlich, zu sichern und vor Verschmutzung zu schützen. Der Auftragnehmer hat alle für seine Leistungen zutreffenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen und DIN-Normen der jeweils neuesten Fassung einzuhalten. Es wird als selbstverständlich vorausgesetzt, dass alle seine Leistungen dem neuesten Stand der Regeln der Technik entsprechen. Der Auftragnehmer ist für die einwandfreie Beschaffenheit seiner Leistung bis zur Abnahme / Übergabe selbst verantwortlich. Evtl. Schutz- bzw. Sicherungsmaßnahmen liegen also in seinem eigenen Interesse und werden nicht gesondert vergütet. Im Rahmen der Ausführung der Außenanlagen ist der "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie die Baumschutzsatzung in der letzten und neuesten Fassung zu beachten und anzuwenden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur einwandfrei umweltverträgliche Materialien und Hilfsstoffe zur Verwendung bzw. zum Einbau kommen dürfen. Sind Produkte nicht offensichtlich mit dem Gütezeichen "Blauer Engel" gekennzeichnet, hat der Auftragnehmer unaufgefordert und unverzüglich die Umweltverträglichkeit in geeigneter Form schriftlich nachzuweisen. Grundsätzlich beinhaltet die anzubietende Leistung die Lieferung aller hierzu erforderlichen Materialien und Hilfsmittel, einschl. der erforderlichen Werkzeuge und Geräte. Verarbeitungsanleitungen, Werksvorschriften, Einbaurichtlinien u. dgl., die vom Hersteller für die zu verarbeitenden Materialien herausgegeben werden, gelten als Bestandteil des Leistungsverzeichnisses. Sollten beim Auftragnehmer Unklarheiten bzgl. der Ausführung der Leistung bestehen, sind diese vor Angebotsabgabe mit dem Architekturbüro bzw. dem zuständigen Fachplanungsbüro für Haustechnik zu klären. Die Unfallverhütungsvorschrift `Bauarbeiten ´ ist zu beachten und einzuhalten.
06 Allgemein
07 Übertragung der Arbeiten Übertragung der Arbeiten Der AN wurde ausdrücklich zur sorgfältigen Beachtung der Vorschriften zur Vermeidung illegaler Beschäftigung ermahnt. Der AN verpflichtet sich, im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem AG die nach dem Arbeitnehmergesetz (AEntG) geltenden Vorschriften zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte bei der Beschäftigung seiner Arbeitnehmer einzuhalten. Hierzu gehört, geltende Mindestlöhne zu zahlen und entsprechende Sozialabgaben sowie Urlaubsbeiträge zu leisten. Ferner verpflichtet sich der AN, bei Einschaltung von Subunternehmern, die seiner Stelle Leistungen ausführen, darauf zu achten, dass auch diese die geltenden Vorschriften des AEntG einhalten, so dass die vorgenannten Regelungen auch für den mit Subunternehmern vereinbarten Leistungsumfang gelten. Grundsätzlich ist der Einsatz von Subunternehmern vom AG vorab schriftlich zu genehmigen. Die 34. Bekanntmachung nach §30, Abs.2 gem. HVO des Hessischen Ministeriums für Landesentwicklung, Forsten und Naturschutz zur "Bekämpfung illegaler Beschäftigung bei Planung, Ausschreibung und Durchführung von Bauvorhaben und sonstiger Lieferungen von Leistungen", Akz. VIII 4-61c 04/11 - 1/93 vom August 1993, gilt als Bestandteil des Vertrages. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelle sauberzuhalten und täglich besenrein zu verlassen. Abfälle wie Bauschutt, Verpackungsmaterial und andere Verunreinigungen sind fortlaufend in eigener Regie und auf eigene Kosten zu entfernen. Sofern der AN die Abfallbeseitigung nicht regelmäßig veranlasst, ist die Bauleitung berechtigt, den Abfall ohne vorherige Mahnung zu Lasten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen. Der Auftragnehmer haftet in jedem Fall für die ordnungsgemäße Beseitigung seiner Abfälle.
07 Übertragung der Arbeiten
08 Hinweis Hinweis Sauberkeit Das Gelände sowie die Baustelle ist zu jederzeit in entsprechend sauberem und einwandfreiem Zustand zu halten!!! Alle Arbeiten sind mit entsprechender Sorgfalt auszuführen! Art des Grundstücks Ggf. müssen für die Baustelleneinrichtung öffentliche Strassenflächen gesperrt werden! Dies und die Koordination der Baustellenzufahrten ist rechtzeitig mit den einzuhaltenden Fristen beim zuständigern Tiefbauamt zu beantragen. Unterkünfte o.ä. sind auf dem Gelände nicht zulässig! Ausführungsfristen In einzelnen Gewerken sind eventuell Teilleistungen zu einem früheren, als dem eigentlichen Ausführungszeitpunkt abzuliefern. Dies ist zu berücksichtigen. Ausführung Es gilt die aktuelle Fassung der VOB/B sowie VOB/C in allen Teilen als Grundlage für die Arbeiten und dieses LV, es sei denn es sind andere Leistungen in den Positionen beschrieben. Verkehrssicherungspflicht Die Verkehrssicherungsverpflichtung des Grundstücks sowie der zugehörigen Gehwege werden während der Ausführung der Arbeiten auf den AN übertragen. Die Unterhalts- und Verkehrssicherungspflicht obliegt ebenfalls dem AN wenn andere Gewerke zur Ausführung parallel arbeiten! Beweissicherung Vor Baubeginn ist eine Beweissicherung mit entsprechender Dokumentation des Bestands auszuführen. Auf Wunsch ist diese der Bauleitung vorzulegen!
08 Hinweis
01 Baureinigungsarbeiten
01
Baureinigungsarbeiten
Bauendreinigung Gebäudereinigungsarbeiten für das gesamte Objekt. Die Qualität dieser Reinigung muss es dem Nutzer erlauben, ohne zusätzlichen Reinigungsaufwand die Räumlichkeiten sofort in Nutzung zu nehmen. Dies gilt auch für Fenster, Einbauten wie Sanitärobjekte und Einrichtungen der Gebäudetechnik. Inkl. Entfernen von Etiketten und Aufklebern. Zwischen- und Nachreinigungen nach Erfordernis. Erforderliche Gerüste oder Arbeitsbühnen sind einzukalkulieren. Ätzende Reinigungsmittel, die eine Beschädigung der zu putzenden Teile zur Folge haben, dürfen nicht angewendet werden. Die Reinigungsmittel für alle Materialien sind nach den Herstellervorschriften zu wählen und anzuwenden. Alle Flächen sind fleckenfrei und streifenfrei mit geeigneten Reinigungsmitteln zu säubern. Die "Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk, herausgegeben vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerkes sind zu beachten. Ausführung wie folgt: Fassade: Alle Glasflächen, Kunststoff- und Aluminiumkonstruktionen der Fenster- und Türanlagen sind beidseitig einschl. der Fälze, Blend- und Flügelrahmen und der Beschläge zu reinigen. Glasflächen sind unter Zusatz von Salmiak abzuwaschen und abzuledern. Kunststoff, Alu- und sonstige Metallflächen sind mit Seifenwasser abzuwaschen und nachzuspülen, sodann mit neutralen Fetten wie Lanolin, Vaseline einzufetten oder mit geeigneten Wachsen zu behandeln. Bei stärkerer Verschmutzung kann auch ein geeignetes Poliermittel verwendet werden. Die Verwendung von Metallwolle oder Schmirgel ist untersagt. Türen: Die Türen sind komplett einschl. der Fälze und Beschläge zu reinigen. Die Oberflächen sind unter Verwendung eines geeigneten, sandfreien, antistatischen Reinigungsmittels zu säubern und nachzuwaschen. Deckende Anstriche auf Holz und Metall sind sinngemäß zu behandeln. Alle Holzoberflächen sind mit faser- und fusselfreiem Tuch zu entstauben. Vorhandene Verschmutzungen sind zusätzlich schonend zu beseitigen. Bodenflächen: Nassreinigung sämtlicher Bodenflächen und Treppenbeläge. Weiterer Leistungsumfang: Reinigung aller Sanitär- und sonstigen keramischen Objekten, Armaturen, Beschläge, Spiegel, Waschtischablagen, Glas- und Kunststoffabdeckungen von Leuchten, Geländer, Handläufe,  Heizkörper, Heiz- und Klimaanlagen und dergleichen. Nassreinigen sämtlicher Wandfliesen. Werden durch unsachgemäße Reinigung Schäden (z.B. Kratzer in Glasscheiben) an fertiggestellten Bauteilen verursacht, so sind diese zu ersetzen. Das Gleiche gilt sinngemäß bei Verschmutzungen, die sich auch bei gründlicher Reinigung nicht mehr entfernen lassen, sowie bei Schäden die durch Materialunverträglichkeit des Reinigungsmittels mit dem Untergrund zustande kommen. Massen: Fliesenböden - ca. 153 m2 Sockelfliesen - ca. 177 lfm Wandfliesen - ca. 98 m2 Betonfertigteil-Treppenstufen, Tritt- und Setzstufen b=1,25m - je 45 Stück Betonfertigteil-Treppenpodeste - ca. 12 m2 Sauberlauf mit Ripseinlage - ca. 1,5 m2 Linoleumböden - ca. 672 m2 Holz-Sockelleisten - ca. 540 lfm Kunststoff-Fenster mit Außenfensterbänken Alu - je Seite ca. 85m2 Innenfensterbänke Betonwerkstein - ca. 42 lfm Glas-Aluminium-Zugangstür- je Seite ca. 2,5 m2 Stahlblechtüren ohne Glasausschnitt, 1,01x2,135 - 2 Stück Innentüren mit Holzumfassungszargen, Türblätter CPL-beschichtet, 0,635 - 0,885x2,135m - 44 Stück Wohnungszugangstüren mit Stahlumfassungszargen, Türblätter CPL-beschichtet, 1,01x2,135 - 11 Stück Innentüren mit Stahlumfassungszargen, Türblätter CPL-beschichtet, 1,01x2,135 - 5 Stück Innenwandflächen - ca. 2860 m2 Stabgeländer Treppenhaus, h = 1,02m - ca. 18 lfm Handläufe Treppenhaus - ca. 18 lfm Gitterstabgeländer Balkone, h = ca. 1,00 m - ca. 70 lfm Gitterstabgeländer Fenster, bxh ca. 1,06 x 0,93 m - 6 Stück Stangensystem Absturzsicherung Fenster, l = ca. 1,00 - 1,16 -      39 Stück WCs - 11 Stück Waschbecken - 18 Stück Duschtassen - 11 Stück Terrassen Pflaster - ca. 14 m2 Boden Balkonplatten - ca. 68 m2 Bodenbeschichtung - ca. 54 m2 Keller Trennwandsystem - ca. 23 lfm
Bauendreinigung
01.0010 Bauendreinigung 2-Zimmer-Wohnungen Gebäuedereinigungsarbeiten wie im Vortext beschrieben, Abrechnung je Flächentyp. Hier: 2-Zimmer-Wohnung, Grundfläche je ca. 58 - 60 m2 inkl. Balkon/Terrasse: Fliesenböden in Bädern Sockelfliesen in Bädern Wandfliesen in Bädern Linoleumböden Holz-Sockelleisten Kunststoff-Fenster mit Außenfensterbänken Alu - beidseitig Innenfensterbänke Kunststein bei Brüstungsfenstern Innentüren mit Holzumfassungszargen, Türblätter CPL-beschichtet, 0,635 - 0,885x2,135m Wohnungszugangstüren mit Stahlumfassungszargen, Türblätter CPL-beschichtet, 1,01x2,135m Innenwandflächen Gitterstabgeländer Balkone, h = ca. 1,02 m Waschbecken Duschtassen Boden Balkonplatten/Pflaster Terrasse
01.0010
Bauendreinigung 2-Zimmer-Wohnungen
4.00
St
01.0020 Bauendreinigung 3-Zimmer-Wohnungen Pos. wie Pos. zuvor, jedoch: Hier: 3-Zimmer-Wohnung, Grundfläche je ca. 77,5 m2 inkl. Balkon
01.0020
Bauendreinigung 3-Zimmer-Wohnungen
3.00
St
01.0030 Bauendreinigung 4,5-Zimmer-Wohnungen Pos. wie Pos. zuvor, jedoch: Hier: 4,5-Zimmer-Wohnung, Grundfläche je ca. 98 m2 inkl. Balkon/Terrasse
01.0030
Bauendreinigung 4,5-Zimmer-Wohnungen
4.00
St
01.0040 Bauendreinigung Gemeinschaftsflächen Gebäuedereinigungsarbeiten wie im Vortext beschrieben, Abrechnung je Flächentyp. Hier: Gemeinschaftsflächen wie Treppenhaus, Abstellräume, Eingang, Flur, Technik etc. ca. 130 m2 Fliesenböden Fliesen-Sockel Betonfertigteil-Treppenstufen, Tritt- und Setzstufe Betonfertigteil-Treppenpodeste Sauberlauf mit Ripseinlage Glas-Aluminium-Außentüren - beidseitig Stahlblechtüren ohne Glasausschnitt Innentüren mit Stahlumfassungszargen, Türblätter Innenwandflächen Gitterstabgeländer Treppenhaus, h = ca. 1,05m Handläufe Treppenhaus Bodenbeschichtung Keller Trennwandsystem
01.0040
Bauendreinigung Gemeinschaftsflächen
L
1.00
psch
02 Aufzug
02
Aufzug
Mindermenge - Bauendreinigung Pos. wie Pos. 01.01, jedoch: Massen: Mindermenge Fliesenböden - ca. 26 m2 Mindermenge Sockelfliesen - ca. 42 lfm Mindermenge Kunststoff-Fenster mit Außenfensterbänken Alu - je Seite ca. 4,5 m2 Mindermenge Innenfensterbänke Betonwerkstein - ca. 4 lfm Mindermenge Innentüren mit Stahlumfassungszargen, Türblätter CPL-beschichtet, 1,01x2,135 - 4 Stück Mindermenge Innenwandflächen - ca. 108 m2 Mindermenge Stangensystem Absturzsicherung Fenster, l = ca. 1,16 - 1 Stück Aufzugskabine mit Fliesenboden, Wände Edelstahl und Spiegelflächen, Aufzugstüren, Grundfläche 1,20x2,10m
Mindermenge - Bauendreinigung
02.0010 Alternativposition - Bauendreinigung 4,5-Zimmer-Wohnung Wie Pos. 01.30, jedoch: Grundfläche je ca. 70,6 m2
02.0010
Alternativposition - Bauendreinigung 4,5-Zimmer-Wohnung
O
4.00
psch
02.0020 Alternativposition - Bauendreinigung Gemeinschaftsflächen Wie Pos. 01.40, jedoch: Grundfläche je ca. 144,8 m2
02.0020
Alternativposition - Bauendreinigung Gemeinschaftsflächen
O
1.00
St
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten Alle Stundenlohnarbeiten erfolgen nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung.
Stundenlohnarbeiten
03.0010 Mittellohn Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden verrechnet für: Mittellohn Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Erschwerniszuschläge sowie Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
03.0010
Mittellohn
O
10.00
h