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Allgemeine Baubeschreibung
Das Baufeld A.5 befindet sich im westlichen Areal des
Quartiers Kronsberg Süd in Hannover Kronsrode. Das
Baufeld unterteilt sich in zwei Teilgrundstücke.
Die Bebauung des ersten Teilgrundstücks umfasst die
Neueinrichtung von elf nicht unterkellerten
Stadthäusern, die nicht Vertragsbestandteil sind. Die
Stadthäuser werden zum späteren Zeitpunkt errichtet.
Die Bebauung des zweiten Teilgrundstücks umfasst die
Neueinrichtung eines Geschosswohnungsbaus, bestehend
aus acht separaten Häusern (L-S) mit vier
Vollgeschossen und 115 Wohneinheiten und einer
Tiefgarage.
Die Stellplätze aller Wohneinheiten werden in der
Tiefgarage auf dem Teilgrundstück Geschosswohnungsbau
nachgewiesen. Den Wohneinheiten Geschosswohnungsbau
sind Mietkeller im Untergeschoss zugeordnet.
Der Geschosswohnungsbau befindet sich in der westlich
bzw. südlich verlaufenden Grundstücksgrenze. Die
blockrandähnliche Bebauung ist in acht Häuser
unterteilt (L-S). Die Wohneinheiten werden als
Mietwohnungen vermarktet.
Die Gebäude, Geschosswohnungsbau sind mit einer Höhe
von bis zu 13,0 m und Nutzungseinheiten mit jeweils
nicht mehr als 400 m2 Grundfläche gemäß NBauO§2 (3) als
Gebäudeklasse 4 definiert.
Grundlage ist der Bebauungsplan Nr. 1553 "Kronsberg
Süd" der LH Hannover mit seinen textlichen
Festsetzungen.
Das Grundstück erstreckt sich auf das Flurstück 143/5,
wobei die Nutzungsgrenze zwei Bereiche mit
unterschiedlichen städtebaulichen Kennwerten definiert.
Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben.
Die notwendigen Ausführungszeichnungen zur
Angebotsabgabe liegen der Ausschreibung bei.
Termine und Fristen:
Siehe Deckblatt/ Bauzeitenplan
Angaben zur Baustelle:
Die Baustelle liegt am südöstlichen Stadtrand von
Hannover und ist über die Autobahnen A37 und A7 sowie
den Schnellwegen B6 und B65 gut erreichbar. Das Baufeld
ist zurzeit nur über eine Baustraße erreichbar und ist
versorgungstechnisch nicht angeschlossen. Der Ver- und
Entsorgung mit Wasser/ Strom erfolgt für die ersten
Bauarbeiten in mobiler Ausführung.
Die eigentliche Erschließung des Baufeldes erfolgt über
die B6, Abfahrt Messe Nord auf die
Weltausstellungsallee und dann über die
Emmy-Noether-Allee auf das Baufeld.
Während der Bauzeit werden mehrere Großprojekte
gleichzeitig erstellt, aus diesem Grund ist eine
bauzeitliche Verkehrslenkung mit einem
Einbahnstraßensystem geplant. Der Plan zur
bauzeitlichen Verkehrslenkung liegt als Anlage bei, die
Erschwernisse sind in den Einheitspreisen
einzukalkulieren.
Eine LKW-Durchfahrt durch das bestehende Wohngebiet
"Bemerode" und entlang der nördlich weiterführenden
Straße "Kattenbrookstrift" ist nicht erlaubt!
Baugrund
Bodenverhältnisse/ Grundwasserspiegel/
Grundwassermonitoring:
siehe geotechnische Berichte und ergänzende
Stellungnahmen vom 21.02.2019 und 19.10.2019,
07.09.2021
Lage und Transportwege auf dem Grundstück:
Zufahrtmöglichkeiten über Baustraße
Breite: 6,00 m
Höhe: 6,00 m
Tragfähigkeit: SLW 60
Es stehen keine Hebewerkzeuge zur Verfügung. Die zur
Ausführung benötigten Hebewerkzeuge sind in den
Einheitspreisen einzukalkulieren.
Sonstige Baustelleneinrichtung
Ver- und Entsorgungsleitungsanschlüsse gemäß
Baustelleneinrichtung für:
Mobile Wasserversorgung: vom AN zu erbringen
Mobile Stromversorgung: vom AN zu erbringen
Mobile Abwasserentsorgung: vom AN zu erbringen
Art / Lage der Lagerplätze:
gem. Baustelleneinrichtungsplan
Die Lagerplätze stehen zur Verfügung und sind mit der
örtlichen Objektüberwachung abzustimmen.
Die Aufenthalts- und Sanitärcontainer werden durch den
AN gestellt und ist in der Baustelleneinrichtung
einzukalkulieren.
Sonstige Angaben zur Baustelle:
Das Baufeld ist noch nicht erschlossen und zurzeit nur
über eine Baustraße erreichbar.
Schutz vorhandenen Bewuchses:
nicht erforderlich
Kampfmittel:
Das Grundstück ist kampfmittelfrei.
Schutzgebiete oder Schutzzeiten:
keine
Baubesprechungen:
Nach Auftragserteilung, in jedem Fall vor Beginn der
Arbeiten, hat der Auftragnehmer der Objektüberwachung
schriftlich den vorgesehenen Fachbauleiter
(Vorarbeiter) zu benennen. Dieser muss für die
auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung
und Qualifikation besitzen und fließend deutsch
sprechen, lesen und schreiben können.
Dieser Fachbauleiter muss berechtigt sein, Anordnungen
der örtlichen Bauüberwachung entgegenzunehmen und im
Namen des Auftragnehmers zu handeln.
Zu den wöchentlich stattfindenden Besprechungsterminen
hat der AN zwei Wochen vor und während der
Durchführung seiner Bauleistungen den Fachbauleiter
oder einen bevollmächtigten, fachkundigen Vertreter zu
entsenden.
Baustelleneinrichtung des AN:
Die Aufstellung von erforderlichen Containern des AN
ist nur mit Zustimmung des AG und in Abstimmung mit der
örtlichen Bauüberwachung möglich. Anschlüsse für Strom,
Wasser und Abwasser zu den vorhandenen Anschlüssen sind
eigenverantwortlich zu verlegen, zu sichern und nach
Beendigung zurückzubauen.
Bauschild und Werbemittel:
Der AG errichtet ein gemeinsames Bauschild. Weitere
Werbung auf der Baustelle ist nicht gestattet.
Sicherungsmaßnahmen:
Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung
verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Beginn der
Arbeiten, dem Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator folgende Unterlagen zur
Verfügung zu stellen:
· Namensliste der Ersthelfer und der
Aufsichtführenden, die auf der Baustelle eingesetzt
werden sollen
· Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gemäß
Arbeitsschutzgesetz
· Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese
durch Vorschriften der BG oder andere
Vorschriften gefordert werden
· Sachkundenachweis für Eingriffe in den
Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der
Baustelleneinrichtung notwendig sind
· Montageanweisungen für Montagearbeiten, soweit
erforderlich
· sowie alle weiteren vom SiGeKo gewünschten
Unterlagen.
Der verantwortliche Fachbauleiter des AN und der
Sicherheitsbeauftragte des AN sind für die Sicherheit
bei der Durchführung der Arbeiten auf der Baustelle
zuständig und verantwortlich. Der
Sicherheitsbeauftragte des AN ist auch zuständig für
die frist- und sachgerechte Aufstellung der
Arbeitsanweisungen für die sicherheitsrelevanten
Bauabläufe.
Der AN hat für die Dauer der Bauausführung alle
erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur
Sicherung baulicher Anlagen und Einrichtungen aller Art
auf der Baustelle erforderlich sind. Die Kosten sind in
die Einheitspreise einzukalkulieren. Es dürfen keine
schädlichen Stoffe, wie Mineralöle, Säuren, Laugen,
sonstige Chemikalien oder bodenverfestigende Stoffe
ausgegossen werden!!
Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass
während der Baumaßnahme die gesetzlichen Vorschriften,
insbesondere StVO, die Unfallverhütungsvorschriften
sowie die Richtlinien für die Sicherung der
Arbeitsstellen von Straßen (RSA) eingehalten werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für den
Auftraggeber geltenden Unfallverhütungsvorschriften und
die anerkannten sicherheitstechnischen und
arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten.
Es sind vor Beginn der Bauausführung, zur Werk- und
Montageplanung, mindestens 14 Kalendertage vor
Ausführungsbeginn, alle Übereinstimmungsnachweise und
Prüfzeugnisse anerkannter Zertifizierungsstellen
vorzulegen, die für den Nachweis der gestellten
Anforderungen erforderlich sind. Die Vorlage solcher
Unterlagen wie auch ggf. nötige Laborversuche werden
nicht gesondert vergütet. Es sind
gesundheitsunbedenkliche Baustoffe und Materialien mit
RAL-Gütezeichen zu verwenden. In diesem Zusammenhang
sind auf Anweisung der Bauleitung für alle verwendeten
Baustoffe die Sicherheitsdatenblätter und
Herstellerbescheinigungen ohne gesonderte Vergütung
einzuholen und zu übergeben.
Abnahmen:
Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen
und Abnahmeersuchen hat der AN selbst und rechtzeitig
bei den zuständigen Stellen vorzunehmen, unter
gleichzeitiger Benachrichtigung der Bauleitung und
Zusammenstellung der Unterlagen für die
Abnahmedokumentation.
Vor Abnahme hat der Auftragnehmer eine Erstreinigung
durchzuführen.
Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und
die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu
stellen.
Für technische Anlagen gilt:
entfällt hier.
Allgemeine Baubeschreibung
Für die Gerüstbauarbeiten gelten:
1. VOB, DIN 18 451 Gerüstbauarbeiten
ZTV 01 Allgemein
Dieser Titel umfasst die Erstellung, Vorhaltung und den
Abbau aller für die Arbeiten an den Fassaden
erforderlichen Arbeitsgerüste.
Die Berechtigung der Nutzung der Fassadengerüste durch
andere Unternehmer ist uneingeschränkt möglich.
Das Aufstellen der Gerüste ist mit den Nutzerfirmen,
der Bauleitung und dem SiGeKo im Vorfeld abzustimmen.
Ein Aufstellen in zeitlich versetzten Abständen mit
dafür erforderlichen Änderungen / Umbauten in mehreren
Etappen, entsprechend des Baufortschritts der Gewerke,
ist in die Einheitspreise einzurechnen. Zusätzliche An-
und Abfahrten werden nicht gesondert vergütet.
1.1
Verantwortlichkeit:
Für die betriebssichere Herstellung, die Vorhaltung und
den Abbau der Gerüste ist der Auftragnehmer (AN) der
Gerüstbauarbeiten im vollen Umfang verantwortlich. Der
AN hat
für eine ordnungsgemäße Erhaltung und Benutzung der
Gerüste jeder Unternehmer, der sich der Gerüste
bedient, zu sorgen.
Der Abbau darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der
Bauleitung erfolgen.
ZTV 02 Aufstandsflächen
Die Aufstandsflächen auf Lichtschächten und Dächern
angrenzender niedrigerer Bauteile sind
eigenverantwortlich abzudecken, abzustützen oder zu
überbrücken und zu sichern.
Unterbau:
Ständer müssen eine sicherer unverrückbare Unterlage
erhalten, zum Beispiel Fußplatten, Kanthölzer, Bohlen,
damit eine ausreichende Lastenübertragung unmittelbar
auf den
Untergrund sichergestellt ist. Schrägstützen sind gegen
Ausweichen zu sichern.
ZTV 03 Fanggerüste
Sämtliche Gebäudeeingänge sind durch Fanggerüste gegen
herabfallende Gegenstände zu
sichern.
ZTV 04 Statische Nachweise
Rechtzeitige Abstimmung mit der Bauberufsgenossenschaft
und die Abnahme der Gerüste durch die
Berufsgenossenschaft sind Nebenleistung.
ZTV 05 Höhe der Gerüstlagen
Die Höhe der einzelnen Gerüstlagen muss auf alle am
Gebäude zu verrichtenden Arbeiten abgestimmt sein. Die
Gerüst-Vergütung erfolgt nach Fassadenansichtsfläche.
ZTV 06 Vorhaltung
Die Einrüstung wird gem. den Hauptpositionen des
nachfolgenden Titels einfach vergütet. Die Vorhaltung,
Instandhaltung und der Umbau, soweit sie für die
Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses erforderlich
sind, sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert
vergütet. Dies gilt ebenso für temporär erf. zweite
Rückenschutzgeländer (zum Gebäude hin) soweit diese
gem. BauBG erforderlich sind (wg. zu weitem Abstand zum
Gebäude im Bauzustand). Nach Abschluss der in diesem
Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen ist das
Gerüst durch den AN freizumelden. Damit beginnt der
Zeitraum der Vorhaltungsvergütung.
ZTV 07 ergänzende DIN Normen
ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gelten
insbesondere die Forderungen folgender DIN-Normen:
DIN EN 74
DIN EN 1298
DIN 4420
DIN 4421
DIN 4422-1
DIN 4425
DIN 4427
DIN EN 1263-1
Zusätzlich sind die "Sicherheitsregeln für Arbeits- und
Schutzgerüste" (ZH 1/534.0-10) sowie die Aufbau- und
Verwendungsanleitungen der Gerüsthersteller zu
beachten.
Entsprechende Sicherheitsregeln und
Verwendungsanleitungen der Hersteller sind ebenfalls
für die Einrüstung der Balkone zu beachten.
4. Ausführung
4.1
Verantwortlichkeit:
Für die betriebssichere Herstellung, die Vorhaltung und
den Abbau der Gerüste ist der Auftragnehmer (AN) der
Gerüstbauarbeiten im vollen Umfang verantwortlich. Der
AN hat
für eine ordnungsgemäße Erhaltung und Benutzung der
Gerüste jeder Unternehmer, der sich der Gerüste
bedient, zu sorgen.
4.2
Allgemeines:
Das Auf-, Um- und Abrüsten darf nur unter fachkundiger
Aufsicht und unter Beachtung der einschlägigen Regeln
und Normen des Gerüstbaues geschehen. Bei Gerüsten, die
nicht
den Regelausführungen entsprechen, sind zusätzlich die
besonderen konstruktiven und statischen Forderungen zu
beachten. Die hierzu erforderlichen Zeichnungen müssen
auf
der Verwendungsstelle vorhanden sein (siehe DIN 4420).
Im Besonderen ist auf die Einhaltung der erforderlichen
Gerüsthöhen (auch im Dachrandbereich) zu achten.
4.3
Unterbau:
Ständer müssen eine sicherer unverrückbare Unterlage
erhalten, zum Beispiel Fußplatten, Kanthölzer, Bohlen,
damit eine ausreichende Lastenübertragung unmittelbar
auf den
Untergrund sichergestellt ist. Schrägstützen sind gegen
Ausweichen zu sichern.
4.4
Benutzen der Gerüste:
Gerüste dürfen nicht vor ihrer kompletten
Fertigstellung benutzt werden. Ihre Betriebssicherheit
ist zu überwachen, nach jedem Sturm, starkem Regen,
Frost und anderen Naturereignissen
sind die Gerüste, vor allem der Unterbau sowie ihre
Verbindungen und Verankerungen zu überprüfen.
Gerüstlagen dürfen nur über Zugänge (DIN 4420) betreten
werden. Auf
Arbeitsgerüsten ist das Lagern und Stapeln von
Baustoffen sowie das Absetzen von Kran- und
Aufzuglasten nur im Rahmen der vorgesehenen
Tragfähigkeit gestattet. Auf Schutzgerüsten ist das
Absetzen und Lagern von Lasten grundsätzlich verboten.
Über die in den Regelaus- führungen vorgesehene
Tragfähigkeit hinaus dürfen Gerüstabschnitte nur
belastet werden, wenn hierfür der statische Nachweis
geführt und das Gerüst entsprechend ausgebildet ist.
Entsprechend den Belastungswerten sind die Gerüste
deutlich sichtbar zu bezeichnen (Schilder) und zu
sichern.
Die Gerüste sind an allen von der Bauleitung
angewiesenen Flächen zu errichten, auch kleinere
Flächen, auf Decken u.a. außen und innen.
Vor Abgabe des Angebotes hat der AN sämtliche
Situationen der Arbeitsabläufe und einzurüstenden
Bereiche anhand der beiligenden Planung zu prüfen.
Zusätzliche Forderungen aus Grund von Unkenntnis der
Situation werden keine Berücksichtigung finden. Der
Unternehmer hat sich durch Inaugenscheinnahme ein
genaues
Bild zu machen.
Für die Gerüstbauarbeiten gelten:
1 Gerüstarbeiten
1
Gerüstarbeiten
1.__.__. 10 Statische Berechnung längenorientiertes Fassadengerüst Statische Berechnung DIN 4420-1 einschl. erforderlicher
Ausführungszeichnungen für nachfolgend beschriebene
Gerüste mit Gerüstschutzplanen anfertigen.
Die Gerüstankerpunkte müssen die Lage der bauseitigen
Konsolen der Betonfertigteil- Vorsatzschalen im
Dachbereich berücksichtigen und freihalten.
Ein Gerüstankerplan ist dem AG 3-fach in Papierform in
lesbarer Größe sowie in Datenform (pdf, dwg) zu
übergeben (s. ZTV allgemein Nr. 2.19).
Die temporären Gerüstanker sollten zur Befestigung des
Gerüstes genutzt werden. Dieser Gerüstankerplan ist mit
dem Architekten abzustimmen und sich freigeben zu
lassen.
Es wird ein längenorientiertes, metrisches
Fassadengerüst DIN EN 12810-1 Lastklasse 4 mit
flächenbezogener Nutzlast von 3,00kN/m2, Breitenklasse
W09 (Mindestbelagbreite 0,90m), Höhenabstand der
Arbeitslagen 2,00m mit 30cm Konsolen aufgebaut. Das
Gerüst ist höhenversetzt gemäß den Vorgaben auf
Lastverteilungsbohlen zu stellen.
1.__.__. 10
Statische Berechnung längenorientiertes Fassadengerüst
1.00
PSCH
1.__.__. 20 Vorlage Gerüst-/ Ankerplan, Werk- und Montageplanung Gemäß Vorlage Architektenplan sollte eingerüstet und
verankert werden. Der Unternehmer erstellt vor Montage
der Gerüste die entsprechenden Planunterlagen.
Die Montageplanung ist dem Auftraggeber vor Beginn der
Fertigung, mindestens aber mit 14 tägigem Vorlauf, zur
Sichtung, Kommentierung und Freigabe vorzulegen.
Der Gerüstplan wird je Fassadenansicht zur Freigabe an
den Architekten übergeben.
Die Zugangsbereiche sind jeweils mit einer lichten
Abmessung von b/h ca. 2m / 2,5m freizuhalten.
Der dazugehörige Ankerplan ist vom Statiker des
Gerüstbauers anzufertigen und dem Architekten zur
Freigabe vorzulegen.
Die Erstellung der Werk- und Montageplanungen wird über
diese LV-Position vergütet.
1.__.__. 20
Vorlage Gerüst-/ Ankerplan, Werk- und Montageplanung
1.00
PSCH
Bereich Klinker und WDVS-Fassade
In der hofseitigen Fassade aller Gebäude befinden sich
Balkonplatten mit den Abmessungen zwischen
Länge von ca. 3,4 bis 4,7m
Breite ca. 2,0 bis 2,2 m
Dicke Filigranplatte: 0,22m
Die kleinsten Öffnungsbreiten zwischen den
Balkonplatten in der Fassade betragen ca. 1,87m.
Die Erschwernis der Gerüststellung durch die Anordnung
der Balkonplatten ist in den EP einzukalkulieren und
wird nicht gesondert vergütet.
Die Balkonplatten sind begehbar.
Sie dürfen zu keinem Zweck angebohrt werden.
Vgl. Plan Nr.
BF005-ARC-5-XX-GR-OG1-01-0-V 1.OG Grundriss
BF005-ARC-5-XX-AN-XXX-03-0-V Ansichten Hof Süd/Ost
BF005-ARC-5-XX-AN-XXX-02-0-V Ansichten Süd/Nord
Bereich Klinker und WDVS-Fassade
Gerüstkonzept und Bauzwischenzustände
Alle über die Leistungspositionen hinausgehenden
Leistungen, welche für bzw. aus dem Bauablauf etc.
erforderlich werden, sind in die Positionen
einzukalkulieren, auch wenn diese nicht ausdrücklich
benannt werden. Hierzu zählen z.B. das abschnittsweise,
das gebäude- und geschossweise Auf- und Abbauen, inkl.
dazugehörende Koordinierung zwischen Rohbauer und
Fassadenbauer/ Dachdecker, das Ab- und Wiederaufbauen
(z.B. zum Einheben und Einbringen von Bauteilen,
Fertigteilelementen im Bereich der Fassade).
Gerüstkonzept und Bauzwischenzustände
1.__.__. 30 Arbeits- und Schutzgerüst Gruppe 4 Arbeits- und Schutzgerüste,
für Fassadenarbeiten Klinker und WDVS,
liefern, aufstellen, vorhalten und demontieren.
Standgerüste als Flächen-/ Fassadengerüste,
Schnellbau-Rahmengerüst,
freistehend mit Konsolen (getrennte Position),
Breitenklasse W09,
Lastklasse 4,
Höhenabstand der Gerüstlagen bis 2,00 m
Arbeitsbühnen mit Schutzgeländer und Bordbrett,
Verankerung am Bauwerk nach Wahl des Auftragnehmers
in Mauerwerk und Beton mit entsprechend zugelassenen
Dübeln und Ankern.
Einschl. Verankerungsprotokoll für nachfolgend
beschriebenes Gerüst nach Merkblatt für das Anbringen
von Dübeln zur Verankerung von Fassadengerüsten,
einschließlich nachträglichem Verschluss der
Dübellöcher.
Bestehend aus:
- Vertikalrahmen aus Gerüstrohren mit
Verbindungsbolzen,
- Geländerstift und Taschen zum Einhängen
- Profilen zum Auflegen von Belägen,
- Steckstreben aus Stahlrohr,
- Belagplatten,
- Geländerrohr und -pfosten, Sicherungsstecker,
Leitergeländer,
Zwischenriegel, Leiter, usw.
Es sind ausreichend Leitergänge vorzusehen.
Höhe der obersten Gerüstlage = OK Attika bis ca. 13,80
m von OKG bzw bis ca. 6m Eingang Tiefgarage Hof.
Einschließlich evtl. erforderliches
Lastausgleichplatten, um einen sicheren Stand zu
gewährleisten.
Vorhaltung = 4 Wochen (Grundeinsatzdauer)
Abrechnung:
Sichtfläche des Gerüstes in m2
1.__.__. 30
Arbeits- und Schutzgerüst Gruppe 4
7,135.00
m2
1.__.__. 40 Vorhaltung Gerüst Gruppe 4 Wie Pos. 01.030, jedoch
Vorhaltung der vorbeschriebenen Einrüstungen Gruppe 4
über die Grundeinsatzzeit hinaus
Abrechnung
Fläche in m2 x Vorhaltezeit je angefangener Wochen
1.__.__. 40
Vorhaltung Gerüst Gruppe 4
370,999.00
m2Wo
1.__.__. 50 Belagsverbreiterung 30 cm innen, LK 4 Zulage zum Arbeits- und Schutzgerüst für wandseitige
Belagsverbreiterungen, ca. 30 cm, Lastklasse 4,
Das Einlegen der Belagsverbreiterungen und spätere
Entfernen bei fortschreitender Fassadenbekleidung ist
in den Preis einzukalkulieren.
Vorhaltung = 4 Wochen (Grundeinsatzdauer)
Abrechnung:
Länge Gerüstkonsolen an Fassadenseite,
aller Fassaden
1.__.__. 50
Belagsverbreiterung 30 cm innen, LK 4
3,102.00
m
1.__.__. 60 Vorhaltung Belagsverbreiterung 30cm Vorhaltung der vorbeschriebenen Belagsverbreiterung von
30cm über die Grundeinsatzzeit hinaus
Für die Abrechnung gilt:
Länge in m x Vorhaltezeit je angefangener Wochen
1.__.__. 60
Vorhaltung Belagsverbreiterung 30cm
161,304.00
mWo
1.__.__. 70 Eckausbildung < oder > 90° Eckausbildung des Gerüstes
bei < oder > 90°-Ecken,
für alle Erschwernisse die beim Auf- und Abbauen und
Freigabe durch den SiGeko erforderlich sind.
In dieser Position sind sämtliche Arbeiten anzubieten,
um das Gerüst im Bereich der Eckausbildungen
einwandfrei begehen zu können.
Es werden laufende Höhenmeter aller Ecksituationen
abgerechnet
Vorhaltzeit 4 Wochen
1.__.__. 70
Eckausbildung < oder > 90°
108.00
m
1.__.__. 80 Vorhaltung Eckausbildung < oder > 90° Wie Position 01.070, jedoch
Vorhaltung der vorbeschriebenen Eckausbildung über die
Grundeinsatzzeit hinaus.
Abrechnung Eckausbildung <>90° mal x Vorhaltezeit je
angefangener Wochen
1.__.__. 80
Vorhaltung Eckausbildung < oder > 90°
5,616.00
mWo
1.__.__. 90 Zusätzliches Innengeländer Zusätzliches Innengeländer nach DIN EN 12811-1 für
"Arbeitsgerüste" je Gerüstlage wandseitig, dreiteilig
Geländerholm + Zwischenholm + Bordbrett, bei einem
Abstand zwischen Belag und Bauwerk von mehr als 0,3m
einbauen und wieder entfernen.
Grundeinsatzzeit ca. 4 Wochen
1.__.__. 90
Zusätzliches Innengeländer
3,102.00
m
1.__.__.100 Vorhaltezeit zusätzliches Innengeländer Wie Pos. 01.090, jedoch
Vorhaltung des vorbeschriebenen Innengeländers
über die Grundeinsatzzeit hinaus,
Länge Innengeländer x Vorhaltezeit je angefangener
Wochen
1.__.__.100
Vorhaltezeit zusätzliches Innengeländer
161,304.00
mWo
1.__.__.110 Gerüstschutzbekleidung Vollflächige Gerüstbekleidung gemäß DIN 4420-1 mit
einem luftdurchlässigen Gerüstnetz senkrecht
verkleiden, Netze mit Kabelbindern befestigen, zu einem
späteren Zeitpunkt nach Aufforderung der Bauleitung
aufbauen, gebrauchsüberlassen und wieder abbauen.
Gewicht ca. 70g/m2, UV-Stabil mit hoher Reißfestigkeit,
schwer entflammbar.
Hinweis: Aerodynamischer Kraftbeiwert cf = 0,38 ist
zwingend einzuhalten, Vor Verkleidung ist das
Datenblatt mit dem Kraftbeiwert der Bauleitung zu
übergeben.
Werden Planen mit höherem Kranfbeiwert verwendet, so
sind diese bei aufkommenden Sturmereignissen (erhöhte
Windbelastung) auf eigene Kosten einzurollen bzw. zu
entfernen und nach dem Sturm wieder aufzubauen.
Grundeinsatzzeit: 4 Wochen.
1.__.__.110
Gerüstschutzbekleidung
7,135.00
m2
1.__.__.120 Vorhaltezeit Gerüstschutzbekleidung Gebrauchsüberlassung der vorbeschriebenen Gerüstschutz-
bekleidung über die Grundeinsatzzeit hinaus.
1.__.__.120
Vorhaltezeit Gerüstschutzbekleidung
371,020.00
m2Wo
1.__.__.130 Podesttreppen am Gerüst aussenliegenden Podesttreppe, ca. 0,65 m breit , an das
Fassadengerüst befestigen. Der Umlauf erfolgt über das
Gerüst, liefern, aufstellen und entfernen,
Entfernung der außenliegenden Podesttreppen
untereinander ca. 30m,
Aufbauort nach Angabe örtlicher Bauleitung
Höhe oberster Austritt ca. 14m (OJR Attika)
Abrechnung erfolgt über steigende Höhenmeter
aller Podesttreppen
Grundeinsatzzeit: 4 Wochen.
1.__.__.130
Podesttreppen am Gerüst
210.00
stgm
1.__.__.140 Vorhaltezeit Podesttreppen Wie Pos. 01.130, jedoch
Vorhaltung der vorbeschriebenen Podesttreppen über die
Grundeinsatzzeit hinaus.
Für die Abrechnung gilt:
steigender Höhenmeter x Vorhaltezeit je angefangener
Wochen
1.__.__.140
Vorhaltezeit Podesttreppen
10,920.00
stgm
1.__.__.150 Fassadengerüst, abschnittsweiser und vorzeitigen Auf-/Abbau Mehrpreis für abschnittsweisen und vorzeitigen Aufbau
oder Abbau des Arbeits- / Schutzgerüstes inkl. der
erforderlichen Anfahrskosten nach ausdrücklicher
Anordnung der örtlichen Bauüberwachung
1.__.__.150
Fassadengerüst, abschnittsweiser und vorzeitigen Auf-/Abbau
800.00
m2
1.__.__.160 Umankern Umankern vom normalen, temporären Gerüstanker in die
bauseits erstellten Dauergerüstanker zur Aufnahme der
Ankerkräfte nach vorgegebenen Ankerplan. Die Arbeiten
sind gemeinsam mit dem Fassadenbauer auszuführen.
Nur nach Aufforderung durch den AG.
1.__.__.160
Umankern
320.00
St
2 Sonstiges
2
Sonstiges
2.__.__. 10 Übergabe an Nutzer Übergabeprotokoll an Nutzer WDVS-Firma, Klinker-Firma
Fenster-Firma, Dachdecker, inkl. Übergabeprotokoll, zu
unterschiedlichen Terminen
2.__.__. 10
Übergabe an Nutzer
4.00
St
2.__.__. 20 Überbrückung bis 5,00m Öffnungsbreite zu dem zuvor beschriebenen Fassadengerüst für
das Überbrücken von Aussparungen, wie z.B. Zugänge zur
Baustelle usw. mittels Einarbeiten von Gitterträgern
für eine Öffnungsbreite von 5,00m, je Überbrückung sind
2 Gitterträger zu kalkulieren. Abrechung 1 St
entspricht 2 Gitterträger!
Auf Anweisung örtlicher Bauleitung zum späteren
Zeitpunkt liefern, Gerüst umbauen, Gitterträger ein-
und ausbauen und abtransportieren
Grundstandzeit von 4 Wochen
2.__.__. 20
Überbrückung bis 5,00m Öffnungsbreite
14.00
St
2.__.__. 30 Vorhaltezeit Überbrückung bis 5,00m Öffnungsbreite Gebrauchsüberlassung der vorbeschriebenen Überbrückung
(1 Stück entspricht 2 Gitterträger) über die
Grundeinsatzzeit hinaus.
2.__.__. 30
Vorhaltezeit Überbrückung bis 5,00m Öffnungsbreite
728.00
StWo
2.__.__. 40 Überbrückung bis 7,50m Öffnungsbreite Öffnungsbreite bis ca. 7,50m über Tiefgarageneinfahrt
und überdachten Eingangsbereichen EG.
Die Überdachung der Eingangsbereiche darf nicht als
Standfläche für aufgehende Gerüststeile genutzt werden.
2.__.__. 40
Überbrückung bis 7,50m Öffnungsbreite
36.00
St
2.__.__. 50 Vorhaltezeit Überbrückung bis 7,50m Öffnungsbreite Gebrauchsüberlassung der vorbeschriebenen Überbrückung
(1 Stück entspricht 2 Gitterträger) über die Grundein-
satzzeit hinaus.
2.__.__. 50
Vorhaltezeit Überbrückung bis 7,50m Öffnungsbreite
1,872.00
StWo
2.__.__. 60 Sicherungsgeländer für Balkone Vorrichten der Balkone
mit geeigneten Sicherungsgeländern,
Balkonplatten aus Filigranbeton, glatt
inkl. Vorhaltung = 4 Wochen (Grundeinsatzdauer)
Balkone sind mit entsprechenden Sicherungsmaßnahmen
begehbar. Die Balkonplatten dürfen nicht angebohrt
werden.
Balkonabmessungen:
Länge von ca. 3,4 bis 4,7m
Breite ca. 2,0 bis 2,2 m
Dicke Filigranplatte: 0,22m
Abrechnung:
3 seitige Abwicklung der Balkone
2.__.__. 60
Sicherungsgeländer für Balkone
593.00
m
2.__.__. 70 Vorhalten Sicherungsgeländer für Balkonen Wie Pos. 02.060, jedoch
Vorhaltung der zuvor eingerichtenen Sicherungen an
Balkonen
über die Grundeinsatzzeit hinaus.
2.__.__. 70
Vorhalten Sicherungsgeländer für Balkonen
30,836.00
mWo
2.__.__. 80 doppelte Rahmenstellung für möglichen Teilrückbau des Gerüstes ist auf
Anweisung der Bauleitung eine doppelte Rahmenstellung
aufzubauen, der genaue Standort ist vor der
Gerüststellung mit der Bauleitung abzustimmen,
die zusätzlichen Rahmen werden in laufende Höhenmeter
abgerechnet,
Grundeinsatzzeit 4 Wochen
2.__.__. 80
doppelte Rahmenstellung
400.00
m
2.__.__. 90 Vorhaltezeit doppelte Rahmenstellung Gebrauchsüberlassung der vorbeschriebenen
doppelten Rahmenstellung über die Grundeinsatzzeit
hinaus.
2.__.__. 90
Vorhaltezeit doppelte Rahmenstellung
20,800.00
mWo
2.__.__.100 Schutzdach gegen herabfallende Gegenstände im Bereich der Gebäudeeingänge passend zum Gerüstsystem
liefern, gemäß Angabe Bauleitung in Teilflächen und
über mehreren Eingängen einbauen, vorhalten,
demontieren, abtransportieren,
Abstand zwischen Gerüstkonsolen und Mauerwerk ca. 60cm,
Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
2.__.__.100
Schutzdach gegen herabfallende Gegenstände
144.00
m2
2.__.__.110 Vorhaltezeit Schutzdach Vorhaltung des vorbeschriebenen Schutzdachs über die
Grundeinsatzzeit hinaus.
2.__.__.110
Vorhaltezeit Schutzdach
7,488.00
m2Wo
2.__.__.120 Schutz Dampfsperre/ Dachabdichtung, verlegen, abräumen, entsorgen
Bautenschutzmatte 10mm+OSB/3-Platte mit Nut+Feder 24mm Schutz Dampfsperre/ Dachabdichtung,
auf unterschiedlichen Höhen bestehend aus
Bautenschutzmatte (t = ca. 10mm) als Rollware und einer
dicken OSB/3-Platte (t = 24mm, Nut- und
Federverbindung) als Schutzstreifen vor aufgehender
Wand liefern, verlegen und nach Beendigung der Arbeiten
abräumen und entsorgen, Schutzstreifen ca. 2,00m breit,
Einbauort: Tiefgaragendach
Vorhaltezeit 4 Wochen
2.__.__.120
Schutz Dampfsperre/ Dachabdichtung, verlegen, abräumen, entsorgen
Bautenschutzmatte 10mm+OSB/3-Platte mit Nut+Feder 24mm
382.00
m2
2.__.__.130 Schutz Dampfsperre/ Dachabdichtung, vorhalten+instandhalten
Bautenschutzmatte 10mm+OSB/3-Platte mit Nut+Feder 24mm Schutz Dampfsperre/ Dachabdichtung,
vorhalten+instandhalten
Bautenschutzmatte 10mm+OSB/3-Platte mit Nut+Feder 24mm
2.__.__.130
Schutz Dampfsperre/ Dachabdichtung, vorhalten+instandhalten
Bautenschutzmatte 10mm+OSB/3-Platte mit Nut+Feder 24mm
19,864.00
m2Wo
2.__.__.140 Barken mit Warnleuchte Barken mit Warnleuchten für Arbeits- und Schutzgerüste,
für öffentlichen Raum, betriebsfertig montieren und
nach Aufforderung entfernen.
Ausführung: Versorgungsnetzunabhängig
Grundeinsatzzeit: 4 Wochen.
2.__.__.140
Barken mit Warnleuchte
6.00
St
2.__.__.150 Vorhaltezeit Barken mit Warnleuchten Vorhaltung der vorbeschriebenen Barken mit Warnleuchten
über die Grundeinsatzzeit hinaus.
Für die Abrechnung gilt: Stück pro Woche Vorhaltezeit
2.__.__.150
Vorhaltezeit Barken mit Warnleuchten
312.00
StWo
Hinweis zum Treppenturm:
Das Aufstellen des Treppentrums erfolgt nur auf
ausdrücklicher Anweisung des SiGeKos oder der BG BAu.
Hinweis zum Treppenturm:
2.__.__.160 Treppenturm, ca. 16 m Treppenturm nach DIN EN 12 811-1/ DIN 4420-1, OKFFB EG
bis OK Dachfläche, Belastung 4,0 kN/m², Stufenbreite
1,2 Meter, aufbauen, an- und abtransportieren.
Der Treppenturm dient als Baustellenzugang und ist mit
einer Zugangssperre nach Wahl des AN zu sichern. Diese
Zugangssperre ist mit einem Einsteckschloss mit
Panikfunktion, vorgerüstet für Profilzylinder und
Durchgreifschutz auszurüsten.
An- und Abtransport, im Bereich ca. EG bis DG auf- und
abbauen, Anbau und Befestigung an bereist erstelltes
Flächengerüst, inkl. verstärkte Dübelverankerungen im
Mauerwerk / Stahlbeton am Flächengerüst im Bereich des
Treppenturms.
einzurüstende Fläche: ca. EG - ca. 13,60 m OKR Attika
Gerüstturmhöhe: ca. 16m
Grundeinsatzzeit 4 Wochen ab Gebrauchsüberlassung
Die genaue Lage ist mit der AG Bauleitung abzustimmen.
Der Treppenturm wird nur auf Anordnung später
aufgebaut, die separate Anfahrt ist im Einheitspreis
einzuklakulieren!
2.__.__.160
Treppenturm, ca. 16 m
O
2.00
St
2.__.__.170 Vorhaltezeit Treppenturm Vorhaltung des vorbeschriebenen Treppenturms über die
Grundeinsatzzeit hinaus.
Für die Abrechnung gilt: Stück pro Vorhaltezeit je
angefangene Woche.
2.__.__.170
Vorhaltezeit Treppenturm
O
72.00
StWo
2.__.__.180 Kontrolle und Überwachung der Gerüsttreppentürme Kontrolle und Überwachung der zu vor genannten
Treppentürme und des Gerüstzubehör auf Standsicherheit
und Arbeitssicherheit im Abstand von 1 Monat,
einschließlich Protokollierung.
2.__.__.180
Kontrolle und Überwachung der Gerüsttreppentürme
O
2.00
St
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
3.__.__. 10 Geprüfter Gerüstbaukolonnenführer Stunden eines geprüften Gerüstbaukolonnenführer, sonst
wie zuvor beschrieben.
3.__.__. 10
Geprüfter Gerüstbaukolonnenführer
O
5.00
h
3.__.__. 20 An-/Abfahrt einer Gerüstbaukolonne Gesonderte An-/Abfahrt einer Gerüstbaukolonne
(mindestens 4 Mann) auf besondere Anforderung des AG.
Diese Anfahrten sind nicht für folgende Tätigkeiten
vorgesehen:
- normaler Gerüstaufbau/ - abbau gemäß LV
- Beseitigung Aufstellungsmängel
- Mängelbeseitigung aufgrund SiGEKo-Protokolls
3.__.__. 20
An-/Abfahrt einer Gerüstbaukolonne
O
1.00
St
3.__.__. 30 Stundensatz Facharbeiter, Gerüstbau Stundenlohnarbeiten für Vorarbeiter, Facharbeiter und
Gleichgestellte (z.B. Spezialbaufacharbeiter,
Baufacharbeiter, Obermonteure, Monteure, Gesellen,
Maschinenführer, Fahrer und ähnliche Fachkräfte).
Leistung nach besonderer Anordnung der Bauüberwachung.
Anmeldung und Nachweis gemäß VOB/B.
3.__.__. 30
Stundensatz Facharbeiter, Gerüstbau
O
10.00
h
3.__.__. 40 Stundensatz Helfer, Gerüstbau Stundenlohnarbeiten für Werker, Helfer und
Gleichgestellte (z.B. Baufachwerker, Helfer,
Hilfsmonteure, Ungelernte, Angelernte). Leistung nach
besonderer Anordnung der Bauüberwachung. Anmeldung und
Nachweis gemäß VOB/B.
3.__.__. 40
Stundensatz Helfer, Gerüstbau
O
10.00
h