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Allgemeine Baubeschreibung
Das Baufeld A.5 befindet sich im westlichen Areal des
Quartiers Kronsberg Süd in Hannover Kronsrode. Das
Baufeld unterteilt sich in zwei Teilgrundstücke.
Die Bebauung des ersten Teilgrundstücks umfasst die
Neueinrichtung von elf nicht unterkellerten
Stadthäusern (Townhouses), die nicht
Vertragsbestandteil sind. Die Stadthäuser werden zum
späteren Zeitpunkt errichtet.
Die Bebauung des zweiten Teilgrundstücks umfasst die
Neueinrichtung eines Geschosswohnungsbaus, bestehend
aus acht separaten Häusern (L-S) mit vier
Vollgeschossen und 115 Wohneinheiten und einer
Tiefgarage.
Die Stellplätze aller Wohneinheiten werden in der
Tiefgarage auf dem Teilgrundstück Geschosswohnungsbau
nachgewiesen. Den Wohneinheiten Geschosswohnungsbau
sind Mietkeller im Untergeschoss zugeordnet.
Der Geschosswohnungsbau befindet sich in der westlich
bzw. südlich und nördlich verlaufenden
Grundstücksgrenze. Die blockrandähnliche Bebauung ist
in acht Häuser unterteilt (L-S).
Die Wohneinheiten werden als Mietwohnungen vermarktet.
Die Gebäude, Geschosswohnungsbau sind mit einer Höhe
von bis zu 13,0 m und Nutzungseinheiten mit jeweils
nicht mehr als 400 m2 Grundfläche gemäß NBauO§2 (3) als
Gebäudeklasse 4 definiert.
Grundlage ist der Bebauungsplan Nr. 1553 "Kronsberg
Süd" der LH Hannover mit seinen textlichen
Festsetzungen.
Das Grundstück erstreckt sich auf das Flurstück 143/5,
wobei die Nutzungsgrenze zwei Bereiche mit
unterschiedlichen städtebaulichen Kennwerten definiert.
Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben.
Die notwendigen Ausführungszeichnungen zur
Angebotsabgabe liegen der Ausschreibung bei.
Termine und Fristen: Siehe Deckblatt/ Bauzeitenplan
Angaben zur Baustelle:
Die Baustelle liegt am südöstlichen Stadtrand von
Hannover und ist über die Autobahnen A37 und A7 sowie
den Schnellwegen B6 und B65 gut erreichbar. Das Baufeld
ist zurzeit nur über eine Baustraße erreichbar und ist
versorgungstechnisch nicht angeschlossen. Der Ver- und
Entsorgung mit Wasser/ Strom erfolgt für die ersten
Bauarbeiten in mobiler Ausführung.
Die eigentliche Erschließung des Baufeldes erfolgt über
die B6, Abfahrt Messe Nord auf die
Weltausstellungsallee und dann über die
Emmy-Noether-Allee auf das Baufeld.
Während der Bauzeit werden mehrere Großprojekte
gleichzeitig erstellt, aus diesem Grund ist eine
bauzeitliche Verkehrslenkung mit einem
Einbahnstraßensystem geplant. Der Plan zur
bauzeitlichen Verkehrslenkung liegt als Anlage bei, die
Erschwernisse sind in den Einheitspreisen
einzukalkulieren.
Eine LKW-Durchfahrt durch das bestehende Wohngebiet
"Bemerode" und entlang der nördlich weiterführenden
Straße "Kattenbrookstrift" ist nicht erlaubt!
Baugrund
Bodenverhältnisse/ Grundwasserspiegel/
Grundwassermonitoring:
siehe geotechnische Berichte und ergänzende
Stellungnahmen vom 21.02.2019 und 19.10.2019,
07.09.2021
Lage und Transportwege auf dem Grundstück:
Zufahrtmöglichkeiten über Baustraße:
Breite: 6,00 m
Höhe: 6,00 m
Tragfähigkeit: SLW 60
Es stehen keine Hebewerkzeuge zur Verfügung. Die zur
Ausführung benötigten Hebewerkzeuge sind in den
Einheitspreisen einzukalkulieren.
Sonstige Baustelleneinrichtung
Ver- und Entsorgungsleitungsanschlüsse gemäß
Baustelleneinrichtung für:
Mobile Wasserversorgung: vom AN zu erbringen
Mobile Stromversorgung: vom AN zu erbringen
Mobile Abwasserentsorgung: vom AN zu erbringen
Art/Lage der Lagerplätze:
gem. Baustelleneinrichtungsplan
Die Lagerplätze stehen zur Verfügung und sind mit der
örtlichen Objektüberwachung abzustimmen.
Die Aufenthalts- und Sanitärcontainer werden durch den
AN gestellt und sind in der Baustelleneinrichtung
einzukalkulieren.
Sonstige Angaben zur Baustelle:
Das Baufeld ist noch nicht erschlossen und zurzeit nur
über eine Baustraße erreichbar.
Schutz vorhandenen Bewuchses:
Nicht erforderlich
Kampfmittel:
Auf dem Grundstück befindet sich ein Verdachtspunkt,
hier Bombenkrater.
Sondierung wird durchgeführt.
Schutzgebiete oder Schutzzeiten:
Keine
Baubesprechungen:
Nach Auftragserteilung, in jedem Fall vor Beginn der
Arbeiten, hat der Auftragnehmer der Objektüberwachung
schriftlich den vorgesehenen Fachbauleiter
(Vorarbeiter) zu benennen. Dieser muss für die
auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung
und Qualifikation besitzen und fließend deutsch
sprechen, lesen und schreiben können.
Dieser Fachbauleiter muss berechtigt sein, Anordnungen
der örtlichen Bauüberwachung entgegenzunehmen und im
Namen des Auftragnehmers zu handeln.
Zu den wöchentlich stattfindenden Besprechungsterminen
hat der AN zwei Wochen vor und während der Durchführung
seiner Bauleistungen den Fachbauleiter oder einen
bevollmächtigten, fachkundigen Vertreter zu entsenden.
Baustelleneinrichtung des AN:
Die Aufstellung von erforderlichen Containern des AN
ist nur mit Zustimmung des AG und in Abstimmung mit der
örtlichen Bauüberwachung möglich. Anschlüsse für Strom,
Wasser und Abwasser zu den vorhandenen Anschlüssen sind
eigenverantwortlich zu verlegen, zu sichern und nach
Beendigung zurückzubauen.
Bauschild und Werbemittel:
Der AG errichtet ein gemeinsames Bauschild. Weitere
Werbung auf der Baustelle ist nicht gestattet.
Sicherungsmaßnahmen:
Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung
verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Beginn der
Arbeiten, dem Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator folgende Unterlagen zur
Verfügung zu stellen:
· Namensliste der Ersthelfer und der
Aufsichtführenden, die auf der Baustelle eingesetzt
werden sollen.
· Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gemäß
Arbeitsschutzgesetz
· Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese
durch Vorschriften der BG oder andere
Vorschriften gefordert werden.
· Sachkundenachweis für Eingriffe in den
Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der
Baustelleneinrichtung notwendig sind.
· Montageanweisungen für Montagearbeiten, soweit
erforderlich.
· sowie alle weiteren vom SiGeKo gewünschten
Unterlagen.
Der verantwortliche Fachbauleiter des AN und der
Sicherheitsbeauftragte des AN sind für die Sicherheit
bei der Durchführung der Arbeiten auf der Baustelle
zuständig und verantwortlich. Der
Sicherheitsbeauftragte des AN ist auch zuständig für
die frist- und sachgerechte Aufstellung der
Arbeitsanweisungen für die sicherheitsrelevanten
Bauabläufe.
Der AN hat für die Dauer der Bauausführung alle
erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur
Sicherung baulicher Anlagen und Einrichtungen aller Art
auf der Baustelle erforderlich sind. Die Kosten sind in
die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Es dürfen
keine schädlichen Stoffe, wie Mineralöle, Säuren,
Laugen, sonstige Chemikalien oder bodenverfestigende
Stoffe ausgegossen werden!!
Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass
während der Baumaßnahme die gesetzlichen Vorschriften,
insbesondere StVO, die Unfallverhütungsvorschriften
sowie die Richtlinien für die Sicherung der
Arbeitsstellen von Straßen (RSA) eingehalten werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für den
Auftraggeber geltenden Unfallverhütungsvorschriften und
die anerkannten sicherheitstechnischen und
arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten.
Es sind vor Beginn der Bauausführung, zur Werk- und
Montageplanung, mindestens 14 Kalendertage vor
Ausführungsbeginn, alle Übereinstimmungsnachweise und
Prüfzeugnisse anerkannter Zertifizierungsstellen
vorzulegen, die für den Nachweis der gestellten
Anforderungen erforderlich sind. Die Vorlage solcher
Unterlagen wie auch ggf. nötige Laborversuche werden
nicht gesondert vergütet. Es sind
gesundheitsunbedenkliche Baustoffe und Materialien mit
RAL-Gütezeichen zu verwenden.
In diesem Zusammenhang sind auf Anweisung der
Bauleitung für alle verwendeten Baustoffe die
Sicherheitsdatenblätter und Herstellerbescheinigungen
ohne gesonderte Vergütung einzuholen und zu übergeben.
Abnahmen:
Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen
und Abnahmeersuchen hat der AN selbst und rechtzeitig
bei den zuständigen Stellen vorzunehmen, unter
gleichzeitiger Benachrichtigung der Bauleitung und
Zusammenstellung der Unterlagen für die
Abnahmedokumentation.
Vor Abnahme hat der Auftragnehmer eine Erstreinigung
durchzuführen.
Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und
die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu
stellen.
Für technische Anlagen gilt:
Entfällt hier.
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Leistungsbeschreibung Bodenbeläge
Alle Arbeiten müssen den einschlägigen DIN-Normen und
Bestimmungen sowie den allgemein anerkannten Regeln der
Technik in ihrer jeweils neusten und gültigen Fassung
entsprechen.
Die Verlegerichtung der Beläge ist, vor Ausführung der
Leistungen, durch den AN in einem Plan darzustellen.
Die Darstellung der Verlegerichtung ist dem AG bzw. dem
Architekten mit einer Frist von 4 Wochen nach
Auftragserteilung zur Freigabe vorzulegen.
Vor Verlegung des Bodenbelags ist das Erreichen der
erforderlichen Belegreife im Rahmen der Prüfungspflicht
des AN vor Durchführung der Belagsarbeiten anhand
repräsentativer Feuchtemessungen (CM-Messung) zu
überprüfen. Die Ergebnisse der Durchführung der
CM-Messungen sind zu protokollieren und dem AG zur
Kenntnis vorzulegen.
Beläge, die eine bestimmte Verlegetemperatur benötigen,
sind rechtzeitig in die zu verlegenden Räume zu
schaffen.
Sockel und Deckleisten aller Art sind dicht zu stoßen,
an Innen- und Außenecken sind die Leisten auf Gehrung
zu schneiden. Die Leisten sind entsprechend dem
Material zu befestigen.
Die Bodenbeläge sind, sofern nicht anders beschrieben,
als Bahnen vollflächig geklebt zu verlegen.
Die Bodenbeläge und Sockel sind vor der Verlegung auf
Chargengleichheit, Farbengleichheit, Maß, Genauigkeit
etc. vom Auftragnehmer verantwortlich zu prüfen.
Isolier-, Ausgleichsmassen, Spachtelmassen und Kleber
sind als Systemaufbau/Komponenten aufeinander
abzustimmen und von einem Hersteller anzubieten.
Beläge sind an Stößen und Nähten dicht zu verlegen. An
Wände und sonstige Bauteile ist der Belag so
heranzuführen, dass die Ausbildung des nachfolgend
beschriebenen Sockels erfolgen kann.
Bei Verschweißarbeiten von elastischen Bodenbelägen
sind alle Materialien aufeinander abzustimmen.
Schweißschnüre sind in jedem Fall zur Bemusterung
vorzulegen.
Der Abrechnung liegen grundsätzlich die Werkpläne des
Architekten zu Grunde. Es werden nur die tatsächlich
verlegten Massen abgerechnet. Ein eventuell
erforderlicher Verschnitt ist in die abzurechnende
LV-Position einzurechnen und wird nicht gesondert
vergütet.
Im Schwellenbereich zu Feucht- und Nassräumen ist
zwingend wasserfester Kleber zu verwenden. Die
Anschlussfuge zum Belag bzw. Trennschiene ist
Dauerelastisch auszuführen.
Der Bodenbelag muss bauaufsichtlich vom DIBt für die
Verwendung in Innenräumen zugelassen sein und jährlich
von einem unabhängigen, akkreditierten Prüfinstitut
überwacht werden. Dieses jährliche Überprüfungsaudit
ist mit einem Prüfzertifikat nachzuweisen.
Bei Produktnennung sind gleichwertige Produkte oder
Systeme anderer Hersteller zulässig. Deren
Gleichwertigkeit ist durch dem Angebot beizufügende
Unterlagen (Prüfzeugnisse, Technische Merkblätter etc.)
nachzuweisen.
Sollten gleichwertige Produkte angeboten werden, sind
die entsprechenden Produktnamen je Position zu benennen
und ins LV einzutragen. Ohne Produktnennung, gilt das
ausgeschriebene Produkt als angeboten.
Durch den AN ist vor Ausführung der Arbeiten eine
Bemusterung über alle vorgesehenen Bodenbeläge und
Sockelleisten durchzuführen.
Dabei sind Produktbeschreibungen und Prüfzeugnisse
vorzulegen.
Insbesondere für die sichtbar bleibenden Bauteile ist
die vorherige Bemusterung zu
Oberflächen und Farben vorzunehmen.
Der AN ist für die rechtzeitige Bemusterung
eigenverantwortlich zuständig. Sollte es durch zu späte
Bemusterungen eine Verzögerung im Bauablauf geben, so
ist der AN hierfür verantwortlich. Als Vorlaufzeit sind
mindestens 4 Wochen vor Beschaffung einzuhalten.
Allgemeine Leistungsbeschreibung Bodenbeläge
1 Übergeordnete Leistungen
1
Übergeordnete Leistungen
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet
und ist für die gesamte Ausführungszeit in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Aufgrund der geringen Lagermöglichkeiten innerhalb der
Baustelleneinrichtung ist grundsätzlich eine
just-in-time-Anlieferung einzukalkulieren.
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet
1.__. 1 Dokumentation Kosten für die Zusammenstellung und die Aufstellung
einer Dokumentation durch den AN.
Zu übergeben sind u. a.:
Zulassungen
Muster/ Proben
Merkblätter zur Reinigung und Pflegehinweise
Merkblätter zur Wartung der Konstruktionen
Bauaufsichtliche Zulassungen
Übereinstimmungserklärungen
Abnahmeprüfungen und Bescheinigungen
Entsorgungsnachweise
Fachunternehmerbescheinigung
Fachbauleitererklärung.
Dokumentation ist 2-fach in Papier und als PDF zu
erstellen.
1.__. 1
Dokumentation
1.00
PSCH
1.__. 2 Schutzabdeckung Bodenflächen, selbstklebende Folie Selbsthaftendes Schutzflies auf Bodenbelag der
Wohnräume (Bodenbeläge ohne Bodenfliesen)
fachgerecht aufbringen
Weißer Vliesstoff aus Synthetikfasern 180 g/m2
Zum Schutz vor mechanischen Beschädigungen
(Stoßabsorbierendes Vlies),
inkl. Stoßüberdeckung von 20 cm ist im m2-Preis
einzukalkulieren.
Oberseite mit diffusionsdichter PE-Folie
Rückseite aktive Haftbeschichtung rückstandslos
abziehbar, Reißfest, Umweltfreundlich (frei von
schädlichen Stoffen).
1.__. 2
Schutzabdeckung Bodenflächen, selbstklebende Folie
7,501.00
m2
1.__. 3 Schutzabdeckung Bodenflächen entfernen Rückstandsloses Entfernen sowie fachgerechte Entsorgung
der Bodenschutzfolie (zeitversetzt zur Aufbringung der
Folie),
nach Anweisung der örtlichen Bauleitung des AG.
Die Entsorgung der Schutzfolie ist in diese Position
einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
1.__. 3
Schutzabdeckung Bodenflächen entfernen
7,501.00
m2
1.__. 4 Untergrund anschleifen und absaugen Abtragen der mürben und/ oder verunreinigten
Oberflächenzone des Untergrundes durch Abschleifen,
Feinreinigung mit leistungsstarken
Industriestaubsauger, inkl. Entsorgung des Schleifgutes
einschl. Randbereiche.
Untergrund: Heizestrich/Zementestrich
Es ist einzukalkulieren, dass bauseits keine Aufzüge /
Hebefahrzeuge zur Verfügung stehen.
1.__. 4
Untergrund anschleifen und absaugen
7,501.00
m2
1.__. 5 Feuchtigkeitsmessung Feuchtigkeitsmessung nach dem CM-Verfahren DIN 18560-1,
Ausführung auf Anordnung des AG
1.__. 5
Feuchtigkeitsmessung
172.00
St
1.__. 6 Messung der Rauhtiefe Rauhtiefenbestimmung nach der Oberflächenvorbereitung
im Beisein der Bauleitung gem. DAfStb-Richtlinie Schutz
und Instandsetzung von Betonbauteilen (Rili-SIB, 2001)
bzw. ZTV-ING (Sandflächenverfahren).
Liegen die Werte außerhalb der vom Materialhersteller
vorgegebenen Grenzwerte, sind mit der Bauleitung
weitere Maßnahmen abzusprechen. Bei Rauhtiefen > 0,5 mm
ist eine Egalisierung der Bodenflächen erforderlich.
1.__. 6
Messung der Rauhtiefe
100.00
St
1.__. 7 Prüfen der Haftzugfestigkeit Überprüfen der Haftzugfestigkeit der vorbereiteten
Oberfläche im Beisein der Bauleitung gem.
DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von
Betonbauteilen (Rili-SIB, 2001) bzw. ZTV-ING. Die
Ergebnisse (Prüfstelle, Werte, Trennfall) sind in einem
Protokoll festzuhalten und der Bauleitung zu übergeben.
Liegen die Werte außerhalb der vom Materialhersteller
vorgegebenen Grenzwerte, sind mit der Bauleitung
weitere Maßnahmen abzusprechen.
1.__. 7
Prüfen der Haftzugfestigkeit
100.00
St
1.__. 8 Überstand Randdämmstreifen abschneiden PE-Schaum Abschneiden des Überstandes des Randdämmstreifens aus
PE-Schaum, für Bodenbelagarbeiten.
In diese Position ist der Abtransport und Entsorgung
einzukalkulieren.
1.__. 8
Überstand Randdämmstreifen abschneiden PE-Schaum
8,540.00
m
Vor Ausführung der Leistung ist gemeinsam mit der
Bauleitung eine Begehung durchzuführen, in der der
Umfang der Leistungen festgelegt wird. Die Festlegungen
werden durch den AN dokumentiert und stellen die
Grundlage für die spätere Abrechnung dar.
Vor Ausführung der Leistung ist gemeinsam mit der
1.__. 9 Scheinfuge/Riss schließen 2K-Reaktionsharz-Fugenmasse Kraftschlüssiges Schließen von Scheinfugen/Rissen im
Estrich mit Zweikomponenten-Reaktionsharz, einschl.
Einschneiden, Säubern, Einlegen von Wellenverbindern
und Absanden.
Die Bearbeitungstiefe ist auf den Aufbau des
Heizestrichs abzustimmen.
1.__. 9
Scheinfuge/Riss schließen 2K-Reaktionsharz-Fugenmasse
100.00
m
1.__. 10 Untergründe nivellieren und ausgleichen, vollflächig, bis 5 mm Untergründe vollflächig nivellieren und ausgleichen in
Rakeltechnik und entlüften mit zementärer
Nivelliermasse.
Schichtdicke bis 5 mm.
Untergrund: Heizestrich
Einzukalkulieren ist die Grundierung gem.
Systemhersteller.
1.__. 10
Untergründe nivellieren und ausgleichen, vollflächig, bis 5 mm
7,501.00
m2
1.__. 11 Zulage Untergründe nivllieren und ausgleichen, vollflächig, 5-10 mm Zulage Nivellieren mit einer erhöhten Schichtdicke von
5 bis 10 mm.
1.__. 11
Zulage Untergründe nivllieren und ausgleichen, vollflächig, 5-10 mm
400.00
m2
2 Designbodenbelag
2
Designbodenbelag
2.__. 1 Bodenbelag, Elastischer Designbodenbelag ohne PVC, D 2,5 mm Elastischer Designbodenbelag ohne PVC gemäß EN 14565,
ISO 19322,
Einstufung DIN EN ISO 10874 Klasse 23 (hohe
Belastbarkeit),
Oberflächenbehandlung (PUR): TopCleanXP
Nutzschicht: 0,55 mm
Flächengewicht 3.900 g/m2
Aufladungsspannung DIN EN 1815 max. 2 kV (antistatisch)
Trittschallverbesserungsmaß 2 dB DIN EN ISO 717/2,
Lichtechtheit DIN ISO 105-B02 >= 6
Chemikalienbeständigkeit EN ISO 26987 sehr gut
Stuhlrollenbeanspruchung ISO 4918; Typ W (Norm 12529):
geeignet
Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 CFL-s1,
Rutschhemmklasse gemäß DIN51130 R 9
Dicke 2,5 mm, in Planken, Plankenabmessungen 20/122 cm,
auf vollflächig gespachtelten Untergrund,
vollflächig kleben
einschließlich Grundierung gem. Systemhersteller
Produkt: Tarkett, ID Revolution
Farbton: Englisch Oak Almond
oder gleichwertig nach Wahl des AG
Verlegeart: Läuferverband
2.__. 1
Bodenbelag, Elastischer Designbodenbelag ohne PVC, D 2,5 mm
7,501.00
m2
2.__. 2 Bodenbelag, PVC Designboden als Planken, D 2,5 mm PVC Boden als Planken,
Oberflächenbehandlung (PUR): Tektanium
Flächengewicht 3.850 g/m2
Trittschallverbesserungsmaß 3 dB DIN EN ISO 717/2,
Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 BFL-s1,
Produkt der Planung:
Tarkett iD Inspiration Naturals, Farbe Highland Oak -
Golden
Anzubieten ist das Produkt der Planung oder
gleichwertig.
2.__. 2
Bodenbelag, PVC Designboden als Planken, D 2,5 mm
O
7,501.00
m2
2.__. 3 Bodenbelag, Linolium in Bahnen, D 2,5 mm Linoliumboden in Bahnen
Bahnenbreite ca. 2 m
Bahnenlänge bis max. 33 m anzubieten
Einstufung DIN EN ISO 10874 Klasse 23 (hohe
Belastbarkeit),
Oberflächenbehandlung (PUR): Topshield Pro
Flächengewicht 2.900 g/m2
Rutschsicherheit DIN 51130: R9
Resteindruckverhalten EN ISO 24343-1: <0,16mm
Lichtechtheit DIN ISO 105-B02 >= 6
Innenrumemissionen nach 28 Tagen EN 16516 <0,06mg/m3
Flexibilität EN-ISO 24344: ø 40 mm
Aufladungsspannung DIN EN 1815 max. 2 kV (antistatisch)
Trittschallverbesserungsmaß 5 dB DIN EN ISO 717/2,
Wärmeleitfähigkeit DIN EN 12524: 0,17 W/mK
Chemikalienbeständigkeit EN ISO 26987: Besatändig gegen
Kurzzeiteinwirkungen verdünnter Säuren, Öle und Fette
Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 CFL-s1,
Dicke 2,5 mm, in Bahnen,
auf vollflächig gespachtelten Untergrund,
vollflächig kleben
einschließlich Grundierung gem. Systemhersteller
Produkt der Planung:
Forbo Flooring Linoleum, Striato, 5256 silt stone
Anzubieten ist das Produkt der Planung oder
gleichwertig.
2.__. 3
Bodenbelag, Linolium in Bahnen, D 2,5 mm
O
7,501.00
m2
2.__. 4 Anpassen Bodenbelag an aufgehende Bauteile Anpassen des Bodenbelags
an aufgehende Bauteile ohne Leistenabdeckung,
z. B. bodentiefe Fenster
2.__. 4
Anpassen Bodenbelag an aufgehende Bauteile
719.00
m
2.__. 5 Anpassen Bodenbelag an bauseitige Profile Anpassen des Bodenbelags
an bauseits verlegte Profile
ohne Leistenabdeckung,
z. B. Abschlussprofile Fliesen und Betonwerkstein
Einschließlich der Versiegelung der Fuge mit einem,
geeigneten, dauerelastischen Dichtstoff.
Farbe passend zu den Bodenbelägen
2.__. 5
Anpassen Bodenbelag an bauseitige Profile
254.00
m
2.__. 6 Bewegungsfugenprofil aus Kunstsoff Bewegungsfugenprofil aus Kunststoff,
für dünnschichtige Bodenbeläge,
im Bereich von Bewegungsfugen
an den Bodenbelag zweiseitig anschließen
und oberflächenbündig anarbeiten.
Profilfarbe in Anlehung an Bodenbelag
Produkt der Planung:
Schlüter DILEX-BWS
oder gleichwertig anzubieten.
2.__. 6
Bewegungsfugenprofil aus Kunstsoff
122.00
m
2.__. 7 Sockelleiste aus Vollholz (Nadelholz), B/H 16/58 mm, weiß lackiert Sockelleiste
Querschnitt B/H 16/58 mm,
rechteckig,
aus Vollholz (Nadelholz),
Oberfläche lackiert, RAL 9016 weiß
geklebt befestigen.
2.__. 7
Sockelleiste aus Vollholz (Nadelholz), B/H 16/58 mm, weiß lackiert
7,600.00
m
2.__. 8 Gehrungsschnitt Ecke Sockelleiste Durch Gehrungsschnitt hergestellte Ecke für
Sockelleiste, Sockelleiste aus Holzwerkstoff,
einteilig, Höhe 78 mm.
Abgerechnet wird pro Ecke mit zwei Gehrungsschnitten.
2.__. 8
Gehrungsschnitt Ecke Sockelleiste
2,965.00
St
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung
des AGs ausgeführt werden. Nachweise hierfür sind
täglich zur Anerkennung vorzulegen.
Mit der Unterzeichnung dieses Angebotes erklärt der
Bieter rechtsverbindlich, dass die Verrechnungssätze
der Stundenlohnarbeiten unter Beachtung der
preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und
unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden
Gültigkeit haben.
Vor Ausführung der Arbeiten auf Nachweis sind die damit
zu beschäftigenden Mitarbeiter namentlich zu benennen.
Die Qualifikation der Mitarbeiter ist ggf. anhand von
Nachweisen der Lohnbuchhaltung zu belegen.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung
3.__. 1 Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
3.__. 1
Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
O
20.00
h
3.__. 2 Bauhelfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
3.__. 2
Bauhelfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
O
20.00
h