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Objekt- und Maßnahmenbeschreibung Die Doppelhäuser/Wohnungen werden im KFW EH40 QNG-Plus-Standard, ohne Unterkellerung, in massiver Bauweise mit einem Flachdach gebaut. Die Raumhöhe in den Aufenthaltsräumen beträgt mindestens 2,50 m.
Die notwendige Anzahl der Wohnungen wird gemäß BbgBO und den Planungsgrundlagen als barrierefrei konzipiert.
Das Erdgeschoss umfasst einen gemeinsamen Eingangsbereich und einen, von außen zugänglichen, Hausanschlussraum.
Die Erdgeschosswohnung umfasst einen Flur, ein Schlafzimmer, ein Badezimmer sowie einen kombinierter Wohn- und Essbereich mit Zugang zu einer Terrasse mit Gartenfläche. Darüber hinaus wird ein Abstellraum unter der Treppe eingerichtet.
Die Wohneinheit im Obergeschoss umfasst eine Diele mit Treppenlauf ins 1. OG, der zu einem kombinierten Wohn- und Essbereich mit Zugang zu einem Balkon führt. Des Weiteren einen Flur der zum Schlaf-, einem Kinder/-Arbeitszimmer und einem Badezimmer führt. Zusätzlich wird eine Abstellmöglichkeit bzw. ein Abstellraum in der Wohnung hergestellt werden. Eine Gartenfläche steht ebenfalls zur Verfügung.
Die Abstellflächen innerhalb der Wohnung werden so dimensioniert, dass das Abstellen vom Kinderwagen, o. Rollatoren möglich ist.
a) Angaben zum Vorhaben
Adresse: Gerichtstraße, Zossen
b) Gebäudedaten:
Gebäudeteile/Aufgänge: 23 Gebäude
Anzahl der Geschosse: 2
Geschoßhöhe: 2,50 - 3,00 m
Gebädehöhe: ca. 7,0 m
Wohneinheit: 92 Stk
Gewerbeeinheit: -
c) Erschließung und Baustelleneinrichtung:
Privatgrundstück und öffentliches Straßenland
Auf dem Grundstück kann Raum für die Materiallagerung und Personalunterkunft zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten für Personal- und Materialunterkunft zu sorgen, wenn nicht anders vereinbart. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Für die Baustelleneinrichtung stehen geringe Flächen auf dem Grundstück des AG zur Verfügung. Diese sind Rechtzeiteg vor Baubeginn zu Besprechen.
Für die Nutzung von öffentlichen Flächen (verkehrsrechtliche Anordnung) hat der AN die notwendigen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden zu beantragen und für die entsprechenden Absperr- und Sicherungsmaßnahmen zu sorgen. Die Kosten für die Nutzung des Straßenlandes bzw. Gehweges trägt der Auftragnehmer, wenn nicht anders vereinbart.
Der bestehende Zustand ist gemeinsam mit dem AG vor Beginn der Arbeiten bzw. Baustelleneinrichtung, protokollarisch festzuhalten und durch gegenseitige Unterschrift zu fixieren. Erfolgt das nicht, gehen alle Leistungen zur ordnungsgemäßen Herstellung des Ursprungszustandes zu Lasten des AN.
Zufart:
Die Baustellenzufarten erfolgen über die Hauptstarße
Baumedien:
Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden durch den AG zur Verfügung gestellt. Die Zuleitungen zu den Verbrauchsstellen, hat eigenverantwortlich durch den AN zu erfolgen.
Ein Sanitärcontainer wird vom AG aufgestellt und vorgehalten.
Baustelleneinrichtungsplan:
Die Baustelleneinrichtung ist auf der Grundlage des vom AN zu erstellenden Buastelleneinrichtungsplanes mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen, das gilt gleichermaßen für die
Materialanlieferungen, Materiallagerplätze u.a. Baustellenbewegungen.
Objekt- und Maßnahmenbeschreibung
Vortext Allgemein Die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien gemäß den QNG-Anforderungen ist zu beachten.
1. VOB/B Regelung:
Die angebotenen Arbeiten sind gem. den Allgemeinen Bestimmungen sowie den Technischen Ausführungsbestimmungen der VOB, den entsprechenden Herstellerrichtlinien sowie den neuesten DIN-Vorschriften auszuführen. Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe von der Örtlichkeit und den Gegebenheiten an der Baustelle informieren.
Im Rahmen der anzubietenden Leistungen sind enthalten :
die Herstellung des gesamten beschriebenen Werkes einschließlich aller Neben- (Geräteeinsatz etc.) und gegebenenfalls erforderlichen Planungsleistungen (Werkplanungen) als abgeschlossenes Leistungspaket fix und fertig nach den Regeln der Technik, die erforderlichen Materialien einschließlich deren Beschaffung. Alle Transportkosten für Material und Geräte bis an und innerhalb der Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Zusätzliche Tagelohnarbeiten sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Bauherrn oder Bauleiter auszuführen. Führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne vorherige Abstimmung und Genehmigung aus, erfolgt hierfür keine Vergütung. Bautagebrichte sind wöchentlich der Bauleitung vorzulegen.
2. SiGeKo:
An der Baustelle wird ein SIGE-Plan ausgelegt. Für die Baustellensicherung während der Dauer seiner Arbeiten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen und den Auflagen im SIGE-Plan, auch durch sein Personal, ist der Unternehmer selbst verantwortlich. Die Verkehrssicherung auf dem Baugelände obliegt dem AN. Durch die Bauarbeiten verschmutzte oder beschädigte öffentliche Bereiche sind täglich und unverzüglich zu säubern und instand zu setzen. Die Verantwortung für die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften usw. obliegt alleine dem AN. Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitnehmer und der Verkehrswege auf der Baustelle sowie Dritten gegenüber sind für die gesamte Bauzeit, also bis zur Übergabe des Bauwerks, zu liefern, vorzuhalten, instand zu halten und wieder zu
beseitigen.
Ein Sicherheitskoordinator wird auf der Baustelle eingesetzt. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, jederzeit einen technischen Aufsichtsbeamten einer Berufsgenossenschaft oder des Gewerbeaufsichtsamtes zur Beratung einzuschalten.
Etwaige durch die Überprüfung und Beratung auftretende Kosten für notwendige Um- und Abänderungen sowie die Ergänzung der Schutzvorrichtungen gehen zu Lasten des AN.
Das Trockenhalten der Baustelle durch besondere Schutzmaßnahmen gegen Grund- und Tagwasser werden Vertragsbestandteil. Während der gesamten Bauzeit ist für eine ausreichende Baustellenbeleuchtung zu sorgen. Es dürfen nur Gerüste erstellt und benutzt werden, die der
einschlägigen DIN/EN und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen bzw. allgemein behördlich zugelassen sind. Für Gerüste, die nicht der Bauweise gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen, hat der AN auf der Baustelle eine geprüfte statische Berechnung bzw. die vollständige allgemein
behördliche Zulassung bereitzuhalten.
3. Abrechnung und Vergütung:
Folgende Angaben sind mit Rechnungslegung unbedingt erforderlich:
a) Vollständiger Name und Anschrift des AN
b) Rechnungsnummer und Rechnungsdatum des AN
c) Rechnungsbezeichnung, wie Zwischen-, Teilschlußoder Schlussrechnung
d) Vollständige postalische Anschrift des Bauvorhabens bzw. der Wohnanlage oder des Gebäudes
e) Angabe des Gewerkes
f) Vollständige Auftrags,- und Projektsnummer
g) Steuernummer
h) Leistungszeitraum
Alle Zwischenrechnungen einschließlich der Schlussrechnung sind kumulativ aufzustellen. Hierbei sind zwar vereinbarte Nachlässe, nicht aber Sicherheitseinbehalte, Skonto usw. abzuziehen. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistungen erforderlichen Unterlagen, wie Aufmassberechnungen je Wohnung u.a., sind jeder Rechnung beizufügen.
Die Rechnungen sind ausschließlich per e-mail an Auftraggeber zu stellen.
rechnung@maxar-ag.com
Die Schlussrechnung ist im Langtext einschließlich dem kompletten Aufmaß und aller Nachweise im Original an Auftraggeber zu stellen.
Die Abrechnung notwendige Leistungsstandsfeststellung ist für Rechnungslegung gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen
4. Umlagekosten:
Gemäß AGB vom AG
5. Sonstiges:
1xWoche finden Baubesprechungen vor Ort statt, die Teinahme des verantwortlichen Bauleiters ist verpflichtend.
Vertreter des AN:
Der AN benennt einen uneingeschränkt vertretungsberechtigten Fachbauleiter. Der vertretungsberechtigte Fachbauleiter hat an den wöchentlichen Bausitzungen teilzunehmen und ein Bautagebuch zu führen. Die Tagesberichte sind wöchentlich der Bauleitung zur Prüfung und Gegenzeichnung vorzulegen. Außerdem wir die Leistung des AN durch einen namentlich zu benennenden Polier, der täglich auf der Baustelle anwesend ist, geleitet und überwacht. Den Anordnungen der örtlichen Bauleitung des AG ist Folge zu leisten.
6. Termine:
Gemäß Bauzeitenplan zum VOB-Vertrag
7. Dokumentation:
Die erbrachte Leistung ist zu dokumentieren. Hierfür werden je nach Gewerk die folgenden Unterlagen erforderlich:
- Fachunternehmererklärung
- Bautagesberichte
- Gewährsbescheinigung
- Nachweis über verwendete Materialien (Datenblätter, Lieferscheine etc.)
- bauaufsichtliche Zulassungen verwendeter Produkte/Materialien
- Übereinstimmungserklärungen jeweils einzeln zu den bauaufsichtlichen Zulassungen
- Entsorgungsnachweise
- Prüfprotokolle
- Messprotokolle
- alle Unterlagen sind 1 fach in Papierform und 1 x
- auf CD bzw. Datenstick zu übergeben
8. Abnahmen:
Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den Auftragnehmer durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt. Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom Auftraggeber unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist
festgesetzt und der Auftragnehmer hierzu geladen. Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der Auftraggeber mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer dann alsbald mitzuteilen. Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der Auftragnehmer
dem Auftraggeber nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen.
9. Bauart
Maßgeblich für Gestaltung und Ausführung sind Planzeichnungen, die Baugenehmigung und die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Die Einzelhäuser/Wohnungen werden als klimafreundlicher Neubau mit Qualitätssiegel nachhaltige Gebäude, ohne Unterkellerung, in massiver Bauweise mit einem Flachdach gebaut. Die Raumhöhe in den Aufenthaltsräumen beträgt mindestens 2,50 m und in den restlichen Räumen mindestens 2,30 m.
Die Erdgeschosswohnung umfasst eine Diele, ein Schlafzimmer, ein Badezimmer sowie ein kombinierter Wohn- und Essbereich mit Zugang zu einer Terrasse mit Gartenfläche. Darüber hinaus wird ein Abstellraum unter der Treppe eingerichtet. Außerdem befindet sich im EG ein von außen zugänglicher Hausanschlussraum.
Die Wohneinheit im Obergeschoss umfasst einen Flur, ein Schlafzimmer, ein Badezimmer, ein Bürozimmer sowie einen kombinierter Wohn- und Essbereich mit Zugang zu einem Balkon.
Vortext Allgemein
Vortext Fliesen Vorbemerkung Fliesenarbeiten gem. DIN 18352 und DIN 18332 Die komplette Material lieferung und Einbau obliegt dem AN
1 Fliesenarbeiten
Die Wandflächen im Bad erhalten im Bereich der Badobjekte Wandfliesen bis zu einer Höhe von ca. 1,20 m. Im Spritzwasserbereich der Dusche werden die Fliesen in Höhe der Duschkabine (bis ca. 2,20 m) ausgeführt, ansonsten wird ein Fliesensockel (Material wie Bodenfliese) gestellt. Der Wannenträger wird mit Fußbodenfliesen belegt.
Fußboden + Wannenverkleidung:
Feinsteinzeug ca. 30x60cm, Farbe: hell-grau
Wand:
Feinsteinzeug ca. 30x60cm, Farbe: dunkel-grau
Musterbad
Nach Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung ist ein Musterbad komplett herzustellen, der Aufwand hierfür ist in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
Qualität. Die Verlegungen erfolgen im Kreuzfugenverband. Im Bereich der Küchenzeile (erwerberseitig) wird kein Fliesenspiegel angebracht.
Wahl, einschließlich Verfugung, nach Bemusterung und Wahl des Auftraggebers und Architekten.
Die Fliesen und Fugen sind spätestens 2 Wochen nach Auftragsvergabe, als Muster vorzulegen.
Zu berücksichtigen sind der Einsatz von Eckschutzschienen an allen Kanten, Trittabschlusskanten, Öffnungen für Sanitärgegenstände und Elektrodosen gemäß
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen, eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherrn muß eingeholt werden. Für Material ist - wenn nicht anders beschrieben - erste Wahl anzubieten. Fliesen dürfen nicht bleihaltig sein.
Planungsunterlagen, Fensterleibungen etc. Alle Eckschutzschienen werden in Edelstahl o. Kunststoff
ausgeführt.
Revisionsöffnungen sind als geflieste Öffnungen mit Magnetrahmen auszuführen.
Die Badezimmer und Gäste-WCs erhalten einen Bodenbelag aus Fliesen. Die Bäder und WCs erhalten eine Streichisolierung als Dichtung gegen Sickerwasser unterhalb der Fliesenbeläge. Die Wandixel im Dusch- und Wannenbereich werden zusätzlich mit elastischem Dichtband abgeklebt. Der Fugenverschluss an allen horizontalen und vertikalen Wand- und Bodenanschlüssen sowie an Türbekleidungen,am Anschluss Wanne / Wand erfolgt einschließlich der Vorreinigung und der Hinterfüllung der Fugen mit Dichtstoff auf Silikonbasis.
Musterbad
Nach Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung ist ein Musterbad komplett herzustellen, der Aufwand hierfür ist in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzukalkulieren
2 ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN (ZTV)FLIESEN- UND PLATTENARBEITEN DIN 18352
1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV/DIN 18352 - Fliesen- und Plattenarbeiten und den folgenden technischen Regeln. Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen: ATV/DIN 18336 - Abdichtungsarbeiten
3 Zusätzlich zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normengelten:
DIN EN 1347 - Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten Bestimmung der Benetzungsfähigkeit
DIN EN 12808-1 - Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten -Teil 1: Bestimmung der Chemikalienbeständigkeit von Reaktionsharzmörtel
DIN EN 12808-2 - Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Teil 2: Bestimmung der Abriebfestigkeit
DIN EN 12808-3 - Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Teil 3: Bestimmung der Biege- und Druckfestigkeit
DIN EN 12808-4 - Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Teil 4: Bestimmung der Schwindung
DIN EN 12808-5 - Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Teil 5: Bestimmung der Wasseraufnahme DIN EN 13888 - Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Definitionen und
4. DV-Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V.,insbesondere
Nr. 1: Abdichtung von Bodenfugen
Nr. 3: Konstruktive Ausführung und Abdichtung der Fugen im Nassbereich
Nr: 4: Abdichtung von Fugen im Hochbau mit Elastomer- Fugenbändern unter Verwendung von Klebstoffen
Nr. 5: Butylbänder
Nr. 7: Elastischer Fugenverschluss bei Fassaden aus angemörtelten keramischen Fliesen
5 Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln:
BGR 181 - Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr
6 Ausführung
Anschlüsse von Wand- an Bodenflächen, von Gegenständen (Badewannen u.ä.) sowie von Türschwellen an geflieste Flächen sind wasserbeständig und elastisch auszufugen, sofern im einzelnen nichts anderes ausgeschrieben ist. Sofern Wannen oder Brausetassen auf schwimmendem Estrich stehen und vor Ausführung der Fliesenbekleidung eingemauert oder verkleidet werden, ist auf eine Trennung (10 mm Schaumstoffstreifen, geschlossenzeilig) von den flankierenden Wänden zu achten. Dichtmaterial elastischer Fugen muss auf Fliesen und Untergrund abgestimmt sein. Weichmacherwanderung und chemische Reaktionen müssen ausgeschlossen sein. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzeilige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Die Ausführung als Dünnbettverlegung erfolgt - falls nicht anders beschrieben - mit hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel. Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden. Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so ist der Auftraggeber vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. Sind an der Unterseite der Platten Rillenstrukturen vorhanden, so ist auf gleiche Verlegerichtung zu achten.
Trockenbauflächen, die gefliest werden sollen, sind mit lösungsmittelhaltigem Tiefgrund vorzubehandeln, wenn die Herstellervorschriften nicht gegenteiliges aussagen. Bei Wandbelägen ist bezüglich Fliesenschnitt auf die Lage sanitärer Einrichtungen, Befestigungen, Armaturen, Schalter, Steckdosen u. ä. zu achten. Die entsprechenden Angaben sind mit der Bauleitung abzusprechen in Abhängigkeit vom Rastermaß. Sofern Dosen oder Kästen für Installationen nur lose oder geheftet angebracht sind, sind sie bei der Verlegung der Platten endgültig zu fixieren.
Mit dem Preis sind die üblichen Verlegearten (Kreuzfuge, Verband, Diagonalverlegung).
7 Abdichtungen in Sanitärräumen sind unter und hinterWannen und Duschwannen
grundsätzlich durchzuführen; der Anschluss mit elastischer Fuge ist keine Abdichtungsmaßnahme.
Vor Beginn der Arbeiten sind die Verlegerichtung, der Einsatz von Schmuckelementen u. dgl. mit Bauleitung und Bauherrn festzulegen. Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sollen die Fugen entsprechend durchlaufen. Ist das wegen der Geometrie des Raumes nicht möglich, ist eine Abstimmung vorzunehmen. Bei Außenbekleidungen sowie bei Bekleidungen in Nassräumen sind Hohlräume im Ansatzmörtelbett zu vermeiden. Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Werden flüssige Dichtungen gegen nicht drückendes Wasser im Zusammenhang mit Fliesen- und Plattenarbeiten ausgeschrieben, müssen diese
- eine Temperaturbeständigkeit zwischen 5 und 75° C,
- eine chemische Resistenz gegenüber Flüssigkeiten mit einem pH-Wert zwischen 7 und 12,
- eine Wasserdruckbeständigkeit bis 10 N/cm2,
- eine Haftzugfestigkeit von mindestens 0,8 N/mm2 nachweisbar besitzen.
Risse in der Ebene bis 0,5 mm müssen überbrückt werden können. Die gleichen Werte gelten bei Verwendung von Dichtmörtel im Dünnbettverfahren. Anschlüsse und Ecken sind mit Dichtband zu schließen und mit Dichtungsmittel zu überdecken. Ausblühungen müssen vor Ausführung der Fliesenarbeiten trocken abgebürstet werden (keine Metallbürste verwenden!); das Mauerwerk muss dazu ausgetrocknet sein.
Vortext Fliesen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit Nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit
vorhalten und nach
Beendigung der Arbeiten wieder entfernen.
Einzukalkulieren ist die Bereitstellung und Lieferung aller
erforderlichen Geräte,
Kleingeräte, Werkzeuge, Rollrüstungen, Kabel und
Kabeltrommeln, Hilfsmittel aller
Art und Zubehör wie Meißel, Schweißgeräte,
Trennscheiben etc. sowie deren Vor und Unterhaltung und
spätere Abfuhr für die Dauer der Bauzeit des AN.
Wasser und elektr. Strom werden ohne Leitungsführung, ab
vorhandener
Entnahmestelle, zur Verwendungsstelle, für den
Auftragnehmer, zur Verfügung
gestellt. Baurüstungen, wenn nicht gesondert
ausgeschrieben, werden bis auf eine Höhe von 3,00 m nicht
gesondert vergütet und sind mit einzukalkulieren.
Sollte der Einsatz eines Baukranes oder Bauaufzuges zur
Verwendung kommen, so sind diese Kosten ebenfalls in die
Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Eine
gesonderte Vergütung ist nicht vorgesehen.
Die Baustelle besitzt keine Räumlichkeiten für
Aufenthaltsräume.
Umkleide- und Aufenthaltsräume sind nach Bedarf
aufzustellen und zu warten.
Dazu gehört auch die Einholung von
Lagerungsgenehmigungen,
Strassenraumnutzungsgenehmigungen und sämtliche
Gebühren, die Sicherung der Baustelle mit Park- verbotsund Warnschildern und ggf. die Vorhaltung eines
Bauwagens. Für die Dauer der Bauzeit pauschal, liefern,
aufstellen für die Dauer der Bauzeit
vorhalten und warten, und nach Abschluss der Arbeiten
vollständig beräumen.
01.__.0001
Nach Bedarf herstellen, während der gesamten Bauzeit
L
1.00
psch
01.__.0002 Bauschuttentsorgung Bauschuttentsorgung
Entsorgung vom anfallenden Restmaterial für die komplette
Dauer der Arbeiten. Position beinhaltet sämtliche mit der
Entsorgung verbundene Leistungen wie das tägliche
Beräumen der Baustelle und Transportieren von Bauschutt
bis in den dazu vorgesehenen Container, Laden,
Transportieren, Vorhaltung von abgedeckelten Containern,
Andienung, Einhaltung sämtlicher Formalitäten. Sämtliche
Unterlagen für die fachgerechte Entsorgung sind dem AG
vorzulegen.
01.__.0002
Bauschuttentsorgung
L
1.00
psch
02 Fliesenarbeiten
02
Fliesenarbeiten
02.01 Wände
02.01
Wände
02.02 Böden Badezimmer
02.02
Böden Badezimmer
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
Vortext Stunden Vergütet wird jeweils nur der tatsächlich am Ausführungsort geleistete Zeitaufwand, d. h. An- und Abfahrzeiten sowie die Fahrkosten werden nicht berücksichtigt und sind in die Stundensätze einzukalkulieren. Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen und Werkzeugen (einschließlich Zubehör und der Verbrauch sowie Schärfen im normalen Rahmen) werden nicht vergütet. Eine Vergütung setzt voraus, daß diese Leistungen durch die örtliche Bauleitung angeordnet sind und Rapporte mit genauer Beschreibung der Leistung/Ort/Zeit und Namensnennung der Ausführenden fristgerecht innerhalb einer Woche vorgelegt werden. Die folgenden Stundenlohnarbeiten sind in der vorgesehenen Zahl der Stunden.
Vortext Stunden
03.__.0001 Stundensatz Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter
Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfaßt sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Facharbeiter
Ausführung nur nach gesonderter Anweisung durch die
Bauleitung.
03.__.0001
Stundensatz Facharbeiter
O
1.00
Std
03.__.0002 Stundensatz Helfer Stundensatz Helfer
Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Helfer
Ausführung nur nach gesonderter Anweisung durch die
Bauleitung.
03.__.0002
Stundensatz Helfer
O
1.00
Std
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