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1. Allgemeine Baubeschreibung Baumaßnahme
Ausgangssituation
Die Grundschule Kestnerstraße ist eine 3-zügige Schule der Landeshauptstadt Hannover, in der zurzeit ca. 290 Schüler in vier Jahrgängen unterrichtet werden.
Die Grundschule soll zu einer barrierefreien, 3-zügigen (+2AUR) Ganztagsschule erweitert werden. In diesem Zusammenhang sind in den Schulgebäuden eine Reihe baulicher Veränderungen und weitgehende Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.
Da die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen den gesamten Gebäudebereich umfassen und die Schulhoffläche als Baustelleneinrichtungsfläche erforderlich ist, wird der Schulbetrieb ausgelagert.
Der Gebäudebestand der Grundschule Kestnerstraße umfasst
--- das denkmalgeschützte historische Schulgebäude an der Kestnerstraße;
--- die historische und im Ensemble denkmalgeschützte Turnhalle an der nördlichen Grundstücksgrenze;
--- die historische und denkmalgeschützte Mauer an der westlichen und nördlichen Grundstücksgrenze;
--- die Sporthalle mit Nebengebäuden und Hofeinfriedung aus den 1970 ´er Jahren.
Als Nebengebäude bestehen ein an das historische Schulgebäude angebaute Trafogebäude im Osten, sowie ein Vordach mit Grundstückseinfriedung an der Westfassade.
Das historische Schulgebäude gliedert sich in zwei Abschnitte, die 1888 und 1897 aneinander errichtet wurden und zunächst keine bauliche Verbindung hatten. Diese wurde in den 1960´er Jahren hergestellt.
Das historische Gebäude gliedert sich somit im Wesentlichen in zwei Bereiche - den westlichen, ehemals „Jungenschule“ und den östlichen, ehemals „Mädchenschule“ - und wird durch mehrere Eingänge im Norden und im Westen erschlossen.
Der Umbau und die Sanierungsmaßnahmen in der Grundschule Kestnerstraße umfassen vornehmlich
--- Umbau und Umnutzung, sowie die umfangreiche Sanierung des historischen Schulgebäudes an der Kestnerstraße;
--- Rückbau der Sporthalle mit ihren Nebengebäuden aus den 1970 ´er Jahren;
--- Neubau eines Gebäudes zur Aufnahme
-- einer Aula
-- einer Schulbibliothek
-- einer Ganztags - Betreuungseinrichtung
-- der Sporthalle
--- Umbau, Sanierung und Umnutzung der historischen Turnhalle an der nördlichen Grundstücksgrenze zur Aufnahme
-- einer Schulmensa und
-- der Schulküche
Das Grundstück der Grundschule ist zwischen der Kestnerstraße im Süden und der Betriebsfläche der Deutschen Bahn im Norden gelegen, sowie im Osten durch die Stadtstraße und im Westen durch ein Privatgrundstück begrenzt.
Die Zuwegung des Grundstückes erfolgt für Fahrzeuge und fußläufig über die Hofeinfahrt an der Kestnerstraße, sowie über ein fußläufiges Tor an der Stadtstraße.
Die Grundstücksabschlüsse werden durch eine denkmalgeschützte Mauer im Westen, die historische Turnhalle und die Nebengebäude der Sporthalle an der nördlichen Grundstücksgrenze, sowie der Sporthalle im Osten mit einer anschließenden Klinkermauer gebildet. Zur Kestnerstraße ist das Grundstück mit einem Maschendrahtzaun eingefriedet.
Auf dem Schulhof befindet sich eine Anzahl von zu schützenden Bäumen.
Das Grundstück ist in Bezug auf die technische Infrastruktur voll erschlossen.
Maßnahmen
Die bauliche Anlage der Schule wird umgebaut und erweitert, sodass ein barrierefreier, inklusiver Ganztagschulbetrieb am vorhandenen Standort möglich wird.
Eine "Erweiterung" der 70´er - Jahre Sporthalle ist, auf Grund des umfassenden abzubildenden Raumprogramms und der aktuellen energetischen, schallschutztechnischen Anforderungen, sowie der statischen Gegebenheiten nicht möglich.
Die vorhandene Sporthalle wird hierfür zurück gebaut.
1. Allgemeine Baubeschreibung
2. Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahme Die bautechnischen Maßnahmen werden wie folgt getrennt ausgeschrieben:
- Altbau (denkmalgeschütztes Bestandsgebäude)
- Neubau mit Mensa (zusammenhängender Gebäudekomplex)
Dieses Leistungsverzeichnis umfasst die Dachabdichtungs-, Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten für den Altbau.
Bestandsgebäude (Altbau)
Das historische Gebäude wird umfassend saniert. Die Sanierungsmaßnahmen werden mit der Denkmalpflege abgestimmt und umfassen hauptsächlich folgende Bereiche:
- Instandsetzung der Außenhülle;
- Partieller Austausch der Decken;
- Einbau der Aufzüge;
- Dämmung der obersten Geschossdecke;
- Neueindeckung des Daches
Die Außenwände des Gebäudes werden mit einem schonenden Verfahren gereinigt, die beschädigten Mauerwerkssteine ersetzt, die Fugen werden saniert. Das Dach wird neu mit Ziegeln eingedeckt. Im Bereich der neuen Gaube wird die Fassade in Holzrahmenbauweise mit Beplankung hergestellt.
Das Eingangstürelement im Westen wird aus Stahl-Glas-Elementen mit Wärmeschutzverglasung gefertigt. Das Vordach ist aus einer mit Aluminium verkleideten Leichtkonstruktion geplant. Die Eingangstüren im Norden, Nebeneingänge und neue Fensterelemente sind wie der Bestand aus Holz geplant.
Die vorhandenen nicht mehr tragfähigen Decken des Gebäudes werden durch neue Ziegeldecken ersetzt. Partiell kommen auch neue Stahlbetondecken zum Tragen. Es ist ein Trockenestrich geplant.
Im Bereich der Aufzüge werden neue Stahlbetonfundamente und Fahrschachtsohlen aus Stahlbeton eingebaut, die Aufzugsschächte werden aus KS-Mauerwerk gefertigt.
Alle tragenden und aussteifenden Wände werden aus KS-Mauerwerk geplant. Nichttragende Innenwände werden aus Trockenbau oder KS-Mauerwerk hergestellt. Mauerwerksflächen werden verputzt. Alle Innenwände werden gestrichen. Die Konstruktion der neuen Schleppgaube, sowie auszutauschende Teile der Holz-Dachkonstruktion werden aus Konstruktions-Vollholz gefertigt.
Die Oberste Geschossdecke wird mit Mineralwolle gedämmt.
Die Unterrichts- und Betreuungsräume, Verwaltungsräume, einzelne Lager- und Technikräume sowie Flure erhalten einen Bodenbelag aus Linoleum. Die Sanitärräume, Pflegeraum und Putzmittelräume erhalten Bodenfliesen und in Teilflächen Wandfliesen. Die Bühne im Musikraum/ historische Aula erhält ein Bodenbelag aus zertifiziertem Parkett.
Die Lagerräume, Technikräume und Flure im Kellergeschoss erhalten einen Anstrich.
Neubau und Mensa
Die Baumaßnahmen im Bereich der alten Turnhalle und des Neubaus umfassen vornehmlich
- den Abriss der Sporthalle aus den 70-er Jahren;
- die Erweiterung der Schule mit einem Neubau;
- die umfassende Sanierung der historischen Turnhalle unter dem Aspekt des Denkmalschutzes.
2. Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahme
3. Hinweise zur Baustelle gemäß ATV 18299 3.1 Besonderheiten der Baustelle
Das gesamte Baugrundstück befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover. Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Kestnerstraße und teilweise auch über die Stadtstraße. Die Zufahrt über die Stadtstraße ist auf Grund der Breite nur eingeschränkt nutzbar. Die Flächen der Baustelleneinrichtung/Lagerfläche befinden sich zeitweise auf der Südseite des Altbaus entlang der Kestnerstraße sowie im Schulhofbereich. Die Baustelleneinrichtung ist mittels bauseitigen Bauzaunelementen zu sichern.
Die Versorgung der Baustelle mit Strom und Wasser erfolgt bauseits.
Lagerplätze sind wie oben beschrieben auf dem Gelände vorhanden. Die Inanspruchnahme ist in Abstimmung mit der Bauleitung möglich.
Die Verkehrswege innerhalb des Baugeländes (Schulhof) sind größtenteils befestigt (Asphalt/Pflaster). Im Bereich der abgebrochenen 70er Jahre Sporthalle wird eine Schottertragschicht eingebaut.
Wasseranschlüsse sind vorhanden. Das Heranführen an den Arbeitsort ist Sache des AN. Die Verbrauchskosten trägt der AG.
Vom AG zur Verfügung gestellte Lager- und Arbeitsplätze sowie Zufahrtswege sind bei der Räumung der Baustelleneinrichtung in den früheren Zustand zurückzuversetzen.
Wohn- und Schlafgelegenheiten sowie Einrichtungen der Bewirtschaftung sind auf der Baustelle ausgeschlossen.
Die Baustelleneinrichtung ist gegen Zutritt durch Dritte zu sichern. Eine Baustellenüberwachung - auch während der Nachtzeit - wird bauseits nicht gestellt.
Die Zugänge zur Baustelle sind täglich nach Arbeitsabschluss ordnungsgemäß unter Verschluss zu halten.
3.2 Geschossigkeit
Das Altbaugebäude ist 5-geschossig. Die Baumaßnahmen finden in allen Geschossen und im Außenbereich statt.
Untergeschoss: OK FFB -2,67
Erdgeschoss: OK FFB 0,00 m
1. Obergeschoss: OK FFB +4,50
2. Obergeschoss: OK FFB +9,00
Dachgeschoss: OK FFB +13,50
Dachfläche: OK Traufe +14,30
Dachfläche: OK First +22,12
Gelände: OKT - 1,10
Das Mensagebäude ist eingeschossig.
Erdgeschoss: OK FFB 0,00 m = OK Gelände
Dachfläche: OK Traufe +3,74
Dachfläche: OK First +4,53
Das Neubaugebäude ist 4-Geschossig, wobei die Sporthalle im 1. Obergeschoss über 2 Geschosse geht.
Erdgeschoss: OK FFB 0,00 m
1. Obergeschoss: OK FFB +4,08
2. Obergeschoss: OK FFB +7,82
Dachgeschoss: OK FFB +11,56
Dachfläche: OK Traufe +14,94
Dachfläche: OK First +19,20
Dachfläche über Aula: OK Attika +7,61
OK Gelände: 0,00
3.3 Arbeitszeiten
Die Tätigkeiten auf der Baustelle sind an Werktagen von Montag bis Freitag auf den Zeitraum von 7:00 bis 19:00 Uhr beschränkt. Arbeiten am Wochenende sind nach Abstimmung mit dem AG möglich.
Nach Zustimmung durch den AG/den Bauleiter sind längere Arbeitszeiten in Abstimmung möglich. Die erforderlichen Genehmigungen durch das Gewerbeaufsichtsamt sind grundsätzlich vom Auftragnehmer einzuholen.
3.4 Transporte
Beim Transport und bei der Verarbeitung der erforderlichen Materialien sind Vorkehrungen zu treffen, so dass eine Verschmutzung oder Beschädigung eingebauter Teile anderer Gewerke ausgeschlossen ist. Ein bauseitiger Aufzug steht nicht zur Verfügung. Die Materialtransporte erfolgen ausschließlich über die Treppenhäuser.
3.5 Baureinigung
Der Auftragnehmer hat die Pflicht zur laufenden Reinigung und - nach Beendigung seiner Leistungen - zur unverzüglichen, vollständigen Räumung der Baustelle. Zwischenreinigungen sind täglich auszuführen. Befolgt er dazu ergehende Aufforderungen nicht, erfolgt ein Zahlungseinbehalt in Höhe der aufzuwendenden Kosten für die Beseitigung durch Dritte.
3.6 Toiletten
Eine Baustellen-WC-Anlage wird bauseits zur Verfügung gestellt.
3.7 Schutz gegen Baulärm
Für das betreffende / die umliegenden Gebäude sind zu beachten:
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.10.2022 (BGBl. I S. 1792) m. W.v. 26.10.2022, Stand: 17.04.2023 aufgrund Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBI. I S. 1726)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Schutz gegen Baulärm-Geräuschimmissionen vom 19.08.1970 (BAnz. Nr. 160 vom 01.09.1970). Lärmschutzwert 55 dB(A) nach AVV
3.8 Baumbestand
Der vorhandene zu erhaltende Baumbestand ist durch geeignete Abgrenzungen und Schutzmaßnahmen zu schützen.
Dies gilt auch für Schutzmaßnahmen im angrenzenden öffentlichen Verkehrsraum.
3.9 Andere Unternehmer
Insbesondere im fortgeschrittenen Bauabschnitt ist mit Folgegewerken zu rechnen:
--- Erw. Rohbauarbeiten
--- Fassadensanierung Verblender
--- Tischlerarbeiten Fenster
3.10 Werbung
Schilder/Folien (Eigenwerbung) etc. sind auf der Baustelle nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
3. Hinweise zur Baustelle gemäß ATV 18299
4. Angaben zur Ausführung gemäß ATV 18299 4.1 Ausführungsunterlagen
Der Auftragnehmer erhält unentgeltlich Ausführungszeichnungen (Baustelleneinrichtungsplan / Lagepläne) in 2-facher Ausfertigung. Weitere Ausfertigungen werden gegen Erstattung der Selbstkosten abgegeben.
Diese und dem LV beigefügte Unterlagen (Zeichnungen, Statik, etc.) werden Vertragsgegenstand.
4.2 Hinweise und Umfang der Leistungen
Die Dachabdichtungs, Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten beinhalten die beschriebenen Leistungen.
4.3 Die Arbeiten finden unabhängig von den Leistungen anderer Gewerke statt.
4.4 Die Baustelle ist ständig gegen das Betreten durch Dritte zu sichern!
4.5 Gerüste/Kräne
Die Bereitstellung eines Baukrans ist Teil dieser Ausschreibung. Ein Fassadengerüst der LK4 einschl. Lastenaufzug wird bauseits zur Verfügung gestellt.
4.6 Aufenthalts- und Lagerräume
Lagerflächen im Außenbereich werden nach Auftragsvergabe in einem Baustelleneinrichtungsplan abgestimmt.
4.7 Demontage und Abbruch
Verwertbare Bestandteile des Abbruchmaterials sind vom Zeitpunkt der Entstehung an voneinander und von anderen Materialien zu trennen und der Verwertung zuzuführen.
Schadstoffbelastete Materialien, die im Leistungsverzeichnis erfasst sind, müssen getrennt ausgebaut und als besonders überwachungsbedürftige Schadstoffe entsorgt werden. Werden unvorhergesehene schadstoffhaltige Bauteile angetroffen, sind diese der Bauleitung zu melden.
4.8 Baustellenabfälle
Abfälle, die weder Bauschutt noch Sonderabfälle sind und für die keine Wiederverwendung/-verwertung gefunden wird, sind als Baustellenabfälle zu trennen und der Entsorgung zuzuführen. Ein vereinfachter Entsorgungsnachweis ist zu führen. Es dürfen keine nennenswerten Mengen an verwertbaren Bestandteilen, kein Sondermüll und keine Teerprodukte enthalten sein.
4.9 Wiederverwertbare Bauteile und Materialien
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 (BGBl I S. 212) das zuletzt durch den Artikel 5 des Gesetzes vom 02. März 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist, besteht die Pflicht zur Verwertung, soweit dieses technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar und ein Markt dafür vorhanden ist. Die verwertbaren Bauteile und Materialien sind konsequent getrennt auszubauen und in getrennte Container zu sammeln. Für die Verwertung stehen Verwertungsbetriebe zur Verfügung. Außerdem hilft die Recyclingbörse der Industrie- und Handelskammer.
4.10 Termine
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung einen detaillierten Bauzeitenplan auf der Grundlage des vorgegebenen Grobterminplanes - Bauzeitenplan des Architekten - vorzulegen.
Weitere Termine siehe Pkt. 5. Maßnahmenbezogene Angaben zu den Terminen
4.11 Baubesprechungen
Baubesprechungen werden nach Bedarf (in der Regel 14-tägig) von der Bauleitung anberaumt. Hierzu ist der verantwortliche Bauleiter des Auftragnehmers bzw. dessen Stellvertreter zu entsenden.
4.12 Verantwortlicher Vertreter
Der Auftragnehmer hat eine geeignete und deutschsprachige Fachkraft als verantwortlichen Vertreter zu benennen, die nur im Einvernehmen mit der Bauleitung gewechselt werden darf. Diese Vertretung muss ständig auf der Baustelle anwesend und zur Entgegennahme von Anordnungen und Anweisungen berechtigt sein. Im Verhinderungsfall ist ein geeigneter Stellvertreter zu benennen.
4.13 Koordination
Die Teilnahme an Abstimmungsgesprächen im Zuge der Baustellenkoordination ist nach Aufforderung durch den AG für die AN verpflichtend. Unberührt hiervon bleibt die Verpflichtung des AN gemäß § 6 Abs. 2 der UVV und § 6 der BGV A1 sich mit anderen Ausführenden abzustimmen, deren Arbeiten zeitlich und örtlich zusammenfallen, um gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden.
4.14 Tagesberichte
Der örtlichen Bauleitung sind wöchentlich Tagesberichte mit ausführlichen Angaben über die ausgeführten Leistungen vorzulegen. Die Berichte müssen Informationen über alle Vorgänge auf der Baustelle enthalten. Insbesondere sind Angaben über Wetter, Bauleistung, Zahl der Beschäftigten und Anordnungen zu machen.
4.15 Sprache
Alle Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache erfolgen. Fremdsprachliche schriftliche Erklärungen Dritter (z.B. Bescheinigungen von Behörden) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein.
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeiten auf der Baustelle ständig eine Person anwesend ist, die es ermöglicht, in deutscher Sprache zu verhandeln. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung trotz Mahnung durch den Auftraggeber nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des Auftragnehmers heranzuziehen.
4.16 Baustoffe, Materialien
Dem Auftraggeber ist vor der Ausführung der Arbeiten von den für den Einbau vorgesehenen Materialien eine Bemusterung zur Prüfung und Freigabe zu übergeben.
4.17 Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung hat getrennt nach Titeln zu erfolgen. Grundsätzlich wird nach Abrechnungszeichnungen abgerechnet, die der AN schuldet.
4. Angaben zur Ausführung gemäß ATV 18299
5. Maßnahmenbezogene Angaben zu den Terminen Die Termine beinhalten eine 5 Tage-Woche.
Ausführungsfristen für die Leistung Dachabdichtungs-, Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten - Altbau
Siehe Formblatt VHB 214 Pkt. 1
5. Maßnahmenbezogene Angaben zu den Terminen
6. Hinweis zur Angabe von Statik-Positionen Der Verweis zu Positionen aus den statischen Unterlagen erfolgt in der Ausschreibung am Ende des Position-Kurztextes in eckigen Klammern. Sämtliche in den Statik-Positionen enthaltenen Angaben sind bei der Kalkulation der LV-Positionen zu berücksichtigen. Die statischen Unterlagen sind als Anlage beigefügt.
Die Statik für den Altbau ist unterteilt in den "Umbau Jungenschule" (westlicher Gebäudeteil) mit der Kennzeichnung [J] und den "Umbau Mädchenschule" (östlicher Gebäudeteil) mit der Kennzeichnung [M].
6. Hinweis zur Angabe von Statik-Positionen
7. Allgemeine Angaben zum Bestand und geplanten Maßnahmen Dach Allgemeine Angaben zur vorhandenen Dachkonstruktion sowie zur Sanierung und Umbau des Dachs sind jeweils in den Kapiteln [J7] und [M5] der Statik enthalten, einschl. Bestandsaufnahme mit Fotos. Angaben zum Einbau der neuen Schleppgaube über dem geplanten Aufzugsschacht der Mädchenschule sind in Kapitel [M4-1] zu finden.
Zustand Dachkonstruktion Bestand:
- Die sichtbare Dachkonstruktion ist in einer gutachterlichen Stellungnahme als durchgängig standsicher beurteilt worden (02.09.2021). Im Vorfeld waren verschiedene Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Standsicherheit durchgeführt worden.
- Die Untersuchung der Dachkonstruktion durch einen Sachverständigen für Holzschutz hinsichtlich etwaigen Pilz- oder Insektenbefalls hat keine nennenswerten Auffälligkeiten ergeben (26.08.2021).
- Die Holzkonstruktionen der 5 Dachgauben auf der Westseite des Gebäudes (Musikraum) sind teilweise in einem desolaten Zustand. Eine Zustandserfassung ist Teil der ausgeschriebenen Leistung, mit anschließender Sanierung.
geplante Maßnahmen:
Demontage und Erneuerung
- der Dachentwässerung
- des Blitzschutzes
- der Dacheindeckung, einschl. Verwahrung, Dachfenster, Traufbohlen/-schalung etc. und Traglattung
- der 5 Dachgauben auf der Westseite, Festlegung Umfang Sanierung nach erfolgter Zustandserfassung
Herstellung
- einer Schleppgaube über dem neuen Aufzugsschacht Mädchenschule
- einer nachträglichen Längsstabilisierung der hölzernen Dachebene durch Auskreuzen von Sparrengruppen mit Windrispenbändern
Denkmalschutz:
Da das historische Schulgebäude unter Denkmalschutz steht, wurden die bei der Erneuerung des Daches zu beachtenden Punkte im Vorfeld mit dem Fachbereich Baupflege und Denkmalschutz abgestimmt:
- Ausführung Neueindeckung mit Tonfalzziegeln mit Geradschnitt in der Farbe Naturrot
- Ausführung von passenden, sich im Gesamterscheinungsbild unterordnenden Dachfenstern
- Ausführung der Entwässerungselemente in vorbewittertem Titan-Zinkblech
- Wiederaufbau der 5 Dachgauben auf der Westseite nach historischem Vorbild
Mit dem Fachbereich abgestimmten Elemente werden in den jeweiligen LV-Positionen am Ende des Langtextes als "Produkt der Planung" mit angeführt unter dem Zusatz "oder gleichwertig". Es sind somit gleichwertige Produkte zur Ausführung zugelassen. Die Gleichwertigkeit muss vom AN eigenständig nachgewiesen werden. Der Nachweis hat mit entsprechendem Vorlauf in nachvollziehbarer, prüffähiger Form zu erfolgen. Die Produktangaben dienen der Konkretisierung von Bauelementen, die zum historischen Erscheinungsbild passen.
7. Allgemeine Angaben zum Bestand und geplanten Maßnahmen Dach
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
Hinweise zur Baustelleneinrichtung Die vorbereitende Baustelleneinrichtung für die gesamte Baumaßnahme Altbau mit Herstellen/Sichern der Baustelleneinrichtungsfläche und Aufstellen von Büro-, Besprechungs- und Sanitär-Containern ist separat ausgeschrieben und nicht Teil der zu erbringenden Leistung.
Es werden bauseits zur Verfügung gestellt:
- 1 Tagesunterkunft zur Eigennutzung
- Sanitärräume zur gemeinschaftlichen Nutzung
- 1 Fassadengerüst der LK4 mit Materialaufzug
Die eigene erforderliche Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung auszuführenden Leistungen wird nicht gesondert ausgeschrieben und ist als Nebenleistung gemäß DIN 18299 Pkt. 4.1 in die Einheitspreise der nachstehenden Positionen mit einzukalkulieren. Ausnahme bildet das Aufstellen und Vorhalten eines Baustellenkrans.
Die Anschlüsse für Bauwasser und Baustrom werden vom AN Rohbauarbeiten hergestellt und an zentraler Stelle zur Verfügung gestellt. Verbrauchskosten siehe BVB. Im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegt die Verteilung zu den jeweilig benötigten Entnahmestellen.
Der Ort für das Errichten von Lagerräumen ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Hinweise zur Baustelleneinrichtung
01.01 Kran und Gerüst
01.01
Kran und Gerüst
01.02 Container und Entsorgung
01.02
Container und Entsorgung
01.03 Wetterschutz
01.03
Wetterschutz
02 Demontagearbeiten
02
Demontagearbeiten
Hinweise zu den Demontagearbeiten In die nachfolgenden Positionen der Abbruch- und Rückbauarbeiten ist der Abtransport des ausgebauten Materials vom Dach sowie das Verladen in Container mit einzukalkulieren. Bereitstellung der Container und Entsorgung über die Positionen des vorherigen Titels. Abweichendes Vorgehen nur, wenn in der Position explizit anders beschrieben.
Hinweise zu den Demontagearbeiten
02.01 Abbruch- und Rückbauarbeiten
02.01
Abbruch- und Rückbauarbeiten
03 Planunterlagen
03
Planunterlagen
03.01 Berechnungen und Nachweise
03.01
Berechnungen und Nachweise
04 Zimmer- und Holzbauarbeiten
04
Zimmer- und Holzbauarbeiten
04.01 Zimmer- und Holzbauarbeiten
04.01
Zimmer- und Holzbauarbeiten
05 Dachdeckungsarbeiten
05
Dachdeckungsarbeiten
05.01 Dachdeckungsarbeiten
05.01
Dachdeckungsarbeiten
05.02 Dacheindeckung Sonstiges
05.02
Dacheindeckung Sonstiges
06 Klempnerarbeiten
06
Klempnerarbeiten
06.01 Klempnerarbeiten Entwässerung
06.01
Klempnerarbeiten Entwässerung
06.02 Klempnerarbeiten Sonstiges
06.02
Klempnerarbeiten Sonstiges
07 Sanierung Dachgauben
07
Sanierung Dachgauben
Hinweise zur Sanierung der Gauben Die Holzkonstruktionen der 5 Dachgauben auf der Westseite des Gebäudes (Musikraum) sind teilweise in einem desolaten Zustand. Eine Zustandserfassung der tragenden Hölzer ist Teil der hier ausgeschriebenen Leistung, um den Umfang der Sanierung festzulegen. Der Wiederaufbau der Gauben soll nach historischem Vorbild erfolgen.
Die Dacheindeckung und die Fassadebekleidung der Gauben sind im Bestand mit Schindeln ausgeführt, die nach optischer Prüfung als Deckwerkstoffe aus Asbestzement eingestuft werden und fachgerecht zu entsorgen sind, einschl. Anmeldung beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt. Die Neueindeckung und -bekleidung der Gauben soll aus Naturschiefer erfolgen. Die Entwässerung der Gaubendächer erfolgt im Bestand ohne Rinnen über die Dachfläche des Hauptdaches. Hier sollen beim Wiederaufbau an den Gaubendächern abweichend halbrunde Rinnen mit Fallrohren ergänzt werden.
Die verdeckte Holzkonstruktion der Gauben unter der raumseitigen, historischen Verkleidung des Musikraumes konnte bis zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht örtlich festgestellt werden. Die Verkleidung im Bereich der Gauben wird aber vor der Zustandserfassung der Gauben bauseits entfernt.
Zwischen den Gaubensparren und in den Gefachen der Gaubenwände ist der Einbau von Mineralfaserdämmung vorgesehen.
Zu erneuernde Konstruktionshölzer sind entsprechend des Bestandes zu dimensionieren. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den verzierten, sichtbaren Konstruktionshölzern der Gauben. Die Leistung der Restaurierung dieser Hölzer ist in zwei Positionen unterteilt in Lohn- und Materialanteil zu kalkulieren, mit der Abrechnung zum Nachweis.
Die jeweilige Gaubenbekrönung an den Gaubenspitzen ist besonders vorsichtig zu demontieren, sodass sie entweder wieder montiert werden oder als Vorlage für eine Neuanfertigung dienen kann.
Hinweise zur Sanierung der Gauben
07.01 Gauben Zustandserfassung
07.01
Gauben Zustandserfassung
07.02 Gauben Asbestsanierung
07.02
Gauben Asbestsanierung
07.03 Gauben Rückbau- und Instandsetzungsarbeiten
07.03
Gauben Rückbau- und Instandsetzungsarbeiten
07.04 Gauben Dachabdichtungs- und Dämmarbeiten
07.04
Gauben Dachabdichtungs- und Dämmarbeiten
07.05 Gauben Dachdeckungsarbeiten
07.05
Gauben Dachdeckungsarbeiten
07.06 Gauben Bekleidungsarbeiten
07.06
Gauben Bekleidungsarbeiten
07.07 Gauben Klempnerarbeiten
07.07
Gauben Klempnerarbeiten
08 Nachweisarbeiten
08
Nachweisarbeiten
08.01 Stundenlohnarbeiten
08.01
Stundenlohnarbeiten
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