TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Lage von Leitungen, Kabeln und dgl.
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen und dgl. beim AG und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern bzw. dem Technischen Betrieb der jeweiligen Liegenschaft anhand der ausliegenden Bestandspläne und den dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten.
Abfallmaterial / Entsorgung
Abfall aus dem Bereich des AN (Baustellenabfälle z.B. Verpackungsmaterial, Reststoffe usw.) sowie nicht Schadstoff belasteter Abfall aus dem Bereich des AG bis zu einer Menge von 1 m3 ist, entsprechend den rechtlichen Vorschriften (z.B. örtliche Abfallsatzung), zu entsorgen (Nebenleistung nach Nr. 4.1.11 u. 4.1.12 der DIN 18299 VOB Teil C).
Sauberkeit auf der Baustelle
Die Baustelle, der Baustellenbereich, deren Umfeld und die vom AN genutzten privaten und öffentlichen Verkehrsflächen sind sauber zu halten. Der AN ist dafür verantwortlich, dass die von ihm, seinen Subunternehmern oder einem von ihm beauftragten Dritten (z.B. Lieferanten) verursachten Verunreinigungen umgehend beseitigt werden. Eine Verschmutzung von Boden und Grundwasser ist auszuschließen. Farbreste, Säure, Laugen und sonstige Wasser gefährdende Stoffe dürfen nicht in die Kanalisation geleitet werden.
Lager- und Arbeitsplätze
Lager- und Arbeitsplätze stehen nur begrenzt zur Verfügung. Diese werden von der örtlichen Bauleitung zugewiesen. Die eigene Baustelleneinrichtung des AN ist mit der Bauleitung abzustimmen. Die Festlegung ist verbindlich einzuhalten. Beabsichtigt der AN, von den Festlegungen abzuweichen, hat er die Zustimmung der Bauleitung einzuholen. Die Lagerung chemischer und brennbarer Flüssigkeiten und Stoffe ist genehmigungspflichtig und nur bedingt möglich.
Abgrenzung zu und Beachtung von Vor- und Folgeleistungen
sowie gleichzeitig laufenden Arbeiten
Die Leistungen sind in enger Abstimmung mit der Bauleitung sowie den für die Vor- und Folgeleistungen und gleichzeitig laufenden Arbeiten zuständigen Auftragnehmern auszuführen. Die baufachliche und terminliche Koordinierung ist zu berücksichtigen.
Ende der Technischen Vertragsbedingungen
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Baubeschreibung Baubeschreibung
Die Grundschule Irgertsheim Bauabschnitt 2 ist der Bestandsbau, bestehend aus Schule und Turnhalle mit Innenhof
Gebäudelänge ca. 42,8 m
Gebäudebreite ca. 27,5 m
Gebäudehöhe ca. 9 m über Geländekante
ca. 8°-10° Dachneigung
Weitere Hinweise Weitere Hinweise
2. Bauabnahme
Der Bauherr verlangt die Durchführung einer förmlichen Abnahme nach VOB/B § 12 (4).
3.Werbung
Firmenwerbung ist nur an der bauseitigen Bautafel erlaubt, siehe Punkt 10.6 der weiteren besonderen Vertragsbedingungen.
01 Bereich Grundschule
01.01 Baustelleneinrichtung
01.02 Vor- und Nebenarbeiten für Malerarbeiten
Vor- und Nebenarbeiten für Malerarbeiten
01.03 Anstriche Außenbereich
01.04 Anstrich Innenwände
01.05 Anstrich Decken EG + OG
01.06 Anstrich Metallteile
01.07 Regiearbeiten
02 Bereich Turnhalle
02.01 Baustelleneinrichtung
02.02 Vor- und Nebenarbeiten für Malerarbeiten
Vor- und Nebenarbeiten für Malerarbeiten
02.03 Anstrich Sockel außen
02.04 Anstrich Innenwände
02.05 Anstrich Decken EG + OG
02.06 Anstrich Metallteile
02.07 Regiearbeiten