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Grundschule Heeseberg
1. Allgemeine Beschreibung
Die Samtgemeinde Heeseberg plant die Sanierung und Erweiterung der
Grundschule sowie den Neubau einer 2-Feld-Sporthalle am
Grundschulstandort Heeseberg in Jerxheim.
Der Schulneubau ist als Erweiterung der bestehenden Bestandsgrundschule
geplant. Der bereits sanierte Bestandsbaukorper wird neu strukturiert
und minimal umgebaut. Die Sporthalle wird sowohl schulisch, sowie fur
den Vereinssport, genutzt.
Gebaudekennzahlen
- NRF 2.944 m2
- BGF 3.670 m2
- BRI 20.368 m3
Schulgebäude
Länge ca. 30,89m
Breite ca. 28,21m
Höhe ca. 8,25m
Sporthalle:
Länge ca. 46,30m
Breite ca. 22,90m
Höhe ca. 9,26m
2. Lage der Baustelle
Das Bauvorhaben "Neubau und Sanierung der Grundschule Heeseberg"
befindet sich in der
Schulstrase 6, 38381 Jerxheim
Bauherr ist die Samtgemeinde Heeseberg. Die Schulstrasse ist die
Hauptzufahrt auf das Gelande und von hier aus erfolgt auch die
Baustellenzufahrt. Die Schulstrasse und entsprechend die Zufahrt ist
eine Feuerwehrzufahrt und muss immer freigehalten werden.
3. Angaben zur Ausführung
Der Neubau der Sporthalle und des Schultracktes soll in Holz-/Hybrid-
Bauweise erstellt werden. Die Neubaumassnahme greift im geringen Teilen
auch in das verbleibende Schulgebaude ein im Bereich des Anschlusses
Neubau an Altbau.
Die Baumassnahme umfasst den Abbruch, den kompleten Neubau mit diversen
Anschlussarbeiten zum Bestand sowie dem kompletten Innenausbau inkl.
aller haustechnischen Anlagenteile als gebrauchsfertiges Gebaude.
Die Gründung erfolgt als frostfreie (min. 1,00 m unter GOK)
Flachgründung auf Einzel- und Streifenfundamenten.
Das Tragwerk des Neubaus wird durch Stützen, Unterzügen und Decken in
massiver Holzbauweise und Wänden aus Stahlbeton gebildet.
Die Fassade wird größtenteils als Pfosten-Riegel-Konstruktion
hergestellt.
Die Dachflächen beinhalten einen Gründachaufbau mit PV-Anlagen.
Die vertikale Erschließung des Gebäudes erfolgt durch eine
Stahlaußentreppe im Außenbereich, interne Treppen und durch einen
Fahrstuhl im Schulanbau (Bereich A). Darüber hinaus sind direkte
Ausgänge ins Freie im Erdgeschoss sowie ein umlaufender Laubengang
(Bereich A) im 1.OG als Rettungswege vorgesehen.
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen der GPHI.
Abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt GPHI nicht an, auch
dann nicht, wenn GPHI nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sie finden
daher keine Anwendung, es sei denn, GPHI stimmt ihrer Geltung
ausdrücklich zu.
Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird,
gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen (VOB Teil B) sowie die Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C) in der jeweils
neuesten Fassung, wobei vorrangig die nachfolgenden Regelungen Anwendung
finden.
Wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, verstehen
sich alle Positionen einschl. Einrichten, Unterhalten und Räumen der
Baustelle, einschl. Stellen / Aufbau, Vorhalten und Abbau aller für die
Durchführung erforderlicher Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Steig- und
Hebegeräte, Kräne und sonstiger Hilfsmittel.
1. Gesetze und Verordnungen
Es gelten die für das Gewerk maßgeblichen DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO-
Normen, zusätzlich alle weiteren einschlägigen und zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe gültigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und Hinweise,
insbesondere die BGR (Berufsgenossenschaftlichen Regelungen) und die
Richt- linien der Gemeinde - Unfall - Versicherer.
Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der
Bau-Berufsgenossenschaft sind Bestandteil und Grundlage des Angebots,
ebenso die Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen / BaustellV BGBl.I S 1283) in der
aktuell gültigen Fassung.
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z. B.
nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden ohne
den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Alle in den nachfolgenden Vorbemerkungen der Einzelwerke beschriebenen
Leistungen werden ergänzend bzw. abweichend zur VOB vereinbart und sind
in die Einheitspreise einzukalkulieren.
2. Baustelleneinrichtung (BE)
Durch den Auftraggeber wird ein Sanitär - und Toilettencontainer im
Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung gestellt. Dieser
wird für alle Gewerke zur Verfügung gestellt. Lagerflächen für die
eigene BE des AN und ggf. erforderliche Lagerfläche für Material stehen
in begrenztem Umfang zur Verfügung (Absprache mit BL des Auftraggebers
erforderlich).
3.1 Parken auf der Baustelle
Wahrend der Baumassnahme werden keine anderen Baufirmen oder private
Fahrzeuge auf das Baufeld fahren. Der AN hat sich hier komplett selbst
zu organisieren. Die Zufahrtstrassen zur Baustelle von der Schulstrase
dient als Feuerwehrzufahrt und darf niemals komplett zugeparkt und
zugestellt werden. Die Durchfahrt und die interne Wegefuhrung sind in
Absprache mit dem AG vorab festzulegen.
3.2 Schulhof/Kinder
Die Baumassnahme läuft parallel zu dem Schulbetrieb im Bestandsgebäude.
Der Schulhof bleibt bis zu den abgesperrten Bereichen der Baustelle als
Schul-/Pausenhof in seiner Funktion erhalten. Von daher ist ganz
besonders auf den Verschluss und die Abgrenzung der Baustelle zu diesem
sensiblen Bereich zu achten besonders bei Baustellenverkehr, LKW-
Anlieferungen etc.
4 Angaben zur Ausführung
4.1 Allgemein
Alle Positionen verstehen sich einschl. Lieferung der Materialien in der
ausgeschriebenen und beauftragten Qualität, Herstellung und Montage,
wenn in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich anders beschrieben.
4.2 Arbeitsabschnitte und Unterbrechungen
Die Arbeitsabläufe entsprechend den Arbeiten/Leistungen im
Leistungsverzeichnis werden vom Auftraggeber festgelegt. Unterbrechungen
der Arbeiten sind entsprechend der erforderlichen Arbeitsabläufe nicht
ausgeschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer
gemeinschaftlichen Zusammenarbeit.
4.4 Personaleinsatz auf der Baustelle
Der Auftragnehmer ist verpflichtet eigenes Personal, deutschsprachig,
auf der Baustelle einzusetzen. Beabsichtigt der Auftragnehmer Arbeiten
an Dritte weiterzugeben ist dies mindestens zwei Wochen vor
Arbeitsaufnahme beim Auftraggeber schriftlich anzumelden und alle
erforderlichen Unterlagen sind in diesem Zuge einzureichen. Nicht
angemeldetem Personal ist das Arbeiten auf der Baustelle untersagt.
Das eingesetzte Personal ist verpflichtet monatlich den Erhalt des
gesetzlichen Mindestlohn schriftlich auf der Baustelle zu bestätigen.
Resultierende terminliche Auswirkungen aus den zuvor genannten Punkten
gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat sich täglich
bei Ankunft auf der Baustelle bei der örtlichen Bauleitung anzumelden.
Jeder Mitarbeiter des AN hat vor erster Arbeitsaufnahme die
Baustellenordnung zu unterschreiben.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist seitens des Auftragnehmers vor
Arbeitsbeginn vorzulegen.
4.5 Arbeitssicherheit
Der AN hat im Rahmen seiner Leistungserbringung dafür Sorge zu tragen,
dass Unfälle, Beinaheunfälle oder unsichere Situationen vermieden
werden. Der AN hat mit Angebotsabgabe sein betriebliches
Sicherheitsmodell (sofern es GPHI noch nicht vorliegt) darzulegen, aus
welchem ersichtlich ist, wie die unfallfreie Abwicklung des
Leistungsumfangs geplant ist. Bei der Baustelle handelt es sich um eine
Baustelle, bei der die Durchführung der Sicherheits- und
Gesundheitskoordination nach Baustellenverordnung erforderlich ist.
Alle für den AN tätigen fremdsprachigen Personen müssen besonders
sorgfältig eingewiesen und beaufsichtigt werden. Für eine einwandfreie
Verständigung mit Ihnen hat der AN zu sorgen. Darüber hinaus wird
mindestens ein deutschsprachiger Vertreter der Bauleitung (z.B. Polier)
auf der Baustelle gefordert.
Die Entfernung von Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Absturzsicherungen,
Gerüstbeläge, etc., sofern dies für die Ausführung der eigenen
Leistungen erforderlich ist, sind nach Abschluss der Arbeiten umgehend
wiederherzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor die
Wiederherstellung durch Dritte, zu Lasten des Auftragnehmers ausführen
zu lassen, wennn dieser dem nicht nachkommt.
Anordnungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators sowie sonstigen
weisungsberechtigten Personen sind umzusetzen.
4.6 Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Ordnung und
Sauberkeit auf der Baustelle. Müll und nicht mehr verwendbare
Materialreste sind gemäß den aktuellen Bestimmungen zu entsorgen
4.7 Ausführung von Leistungen zum Nachweis
Zusatzleistungen zum Nachweis werden nur vergütet, wenn diese
ausdrücklich durch die örtliche Bauleitung angewiesen und Art und Umfang
der Arbeiten vor Beginn der Ausführung vereinbart wurden. Die
Anerkennung von Leistungsnachweisen erfolgt grundsätzlich vorbehaltlich
der preislichen Prüfung.
4.8 Behinderungsanzeige
Bei Behinderung der Ausführung (§ 6 Nr. 1 VOB/B) hat der AN mit der
schriftlichen Behinderungsanzeige eine Schadensprognose, zumindest
aufgeschlüsselt nach Kostenart, wenn möglich auch nach Kostengröße,
abzugeben.
4.9 Verzug
Droht der AN mit der Einhaltung von Ausführungsfristen in Verzug zu
geraten, werden alle Abhilfemaßnahmen wie z. B. Mehrschichtbetrieb o.
ä., die zur Einhaltung der vereinbarten Termine erforderlich werden,
nicht vergütet.
4.10 Sonderbauweisen
Es ist dem AN freigestellt, die Ausführung von Sonderbauweisen getrennt
anzubieten. Diese sind erschöpfend zu beschreiben. Zugelassen sind
jedoch nur Bauweisen, die den anerkannten Regeln der Technik und der
Baukunst entsprechen. Änderungsvorschläge des ANs insbesondere, wenn
diese zu einer wirtschaftlicheren Ausführung oder Beschleunigung der
Bauzeit führen können jederzeit in einem Anlageschreiben mit Preisangabe
beigefügt werden.
4.11 Anlieferung / Lagerung von Material
Falls Materialien bauseits angeliefert werden, hat sie der AN kostenfrei
für den AG abzuladen und zwischenzulagern. Mit dem Beginn des Abladens
gehen sie in die Obhut des AN über. Der AG kann die Beibringung eines
Nachweises über den Verbleib der Materialien verlangen.
4.12 Unklarheiten im LV
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, welche die Preisermittlung beeinflussen, so hat er die
ausschreibende Stelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen,
auch wenn er den Hinweis vorher schon in anderer Form gegeben hat.
4.13 Massenmehrungen
Sind wesentliche Massenmehrungen mit Auswirkungen auf den vereinbarten
Termin erkennbar, so hat der AN dies dem AG unverzüglich schriftlich
anzuzeigen.
5. Aufschlüsselung Einheitspreise
Im Auftragsfalle müssen die im Leistungsverzeichnis angebotenen
Einheitspreise falls nicht im Angebot ausgeführt auf Verlangen des AG
nach Lohn- und Materialkosten aufgeschlüsselt werden.
6. Kalkulationsunterlagen
Der AG behält sich vor, bei Auftragserteilung die Hinterlegung der
Kalkulation des AN in geschlossenem Umschlag zu verlangen. Ebenso behält
sich der AG vor, die Kalkulationsunterlagen für Nachtragsangebote zu
verlangen.
7. Preisbildung
Die angebotenen Preise sind in "EURO" und als Nettopreise anzugeben. Die
Vertragspreise bleiben für die vereinbarten Fertigstellungsfristen
unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen und
Materialpreissteigerungen. Preissteigerungen, die durch
Fristüberschreitung des Auftragnehmers entstehen, gehen zu seinen
Lasten.
8. Nachtragsangebote
Nachtragsangebote für neue oder erweiterte Leistungen müssen auf
Grundlage des Hauptangebotes erstellt werden und bedürfen zur Ausführung
der schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber.
Kalkulationsnachweise sind unaufgefordert beizulegen. Leistungen, die
der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigen- mächtiger Abweichung
vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. Der Auftrag- nehmer hat sie
auf Verlangen unverzüglich zu beseitigen; sonst geschieht es auf seine
Kosten.
Die Ausführungsfristen werden beim Abschluss des Vertrages vereinbart.
Ist eine solche Vereinbarung nichterfolgt, so gelten die vom
Auftraggeber später bekannt- gegebenen Fristen als Vertragsfristen,
soweit ihnen der Auftragnehmer nicht binnen 10 Werktagen widerspricht.
9. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach zeichnerischen Unterlagen und örtlichen
Aufmaßen gemäß VOB / C so weit in den speziellen Vorbemerkungen der
Gewerke nichts Abweichendes beschrieben ist.
10. Mengen Abschlagsrechnungen
Mengenangaben des AN in Abschlagsrechnungen werden den Zahlungen hierauf
nur als Schätzungen zugrunde gelegt. Verbindlich sind allein die Mengen,
die der AG aufgrund der Abrechnung anerkennt.
11. Mengenvordersätze
Die im LV angegebenen Mengenvordersätze beinhalten die Gesamtmengen der
zu erbringenden Leistung nach Fertigstellung aller Arbeiten. In
Abhängigkeit vom Baufortschritt müssen auch kleinere Einzelmengen
eingebaut oder geliefert werden. Der AN hat auch bei der Erbringung von
kleinen Teilmengen nicht den Anspruch auf zusätzliche Vergütung für
Mindermengen, gesonderte Transportzuschläge, -kosten o. ä.
12. Benutzung vor der Abnahme
Überdeckte oder überbaute Leistungen werden gemeinsam mit dem
Auftraggeber oder des bevollmächtigten Vertreters vorher als
Leistungsfeststellung kontrolliert und protokolliert und stellen keine
Abnahme im Sinne der VOB / B § 12 dar . Diese Leistungskontrollen sind
Bestandteil einer noch zu erfolgenden Abnahme der gesamten Bauleistungen
des Auftragnehmers und werden dieser Abnahme beigefügt.
13. Gerüste und Hebezeuge
Sämtliche Gerüste und Hebezeuge, die für die vollständige Erbringung der
Leistung erforderlich werden, sind, abweichend zur VOB, in die
Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Benutzung übernommener, fremder Gerüste geschieht im Auftragsfall
auf eigene Verantwortung und Gefahr. Für etwa auftretende Schäden
übernimmt GPHI in keinem Fall die Haftung.
14. Schlechtwetter-Regelung
Alle Arbeiten sind bis zu den nachfolgend definierten Bedingungen
auszuführen, die dafür notwendigen Aufwendungen, Materialien,
Schutzmaßnahmen etc. sind entsprechend einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet.
Eine Unterbrechung der Arbeiten erfolgt nur bei:
geschlossener Schneedecke, Windstärke > 6 Beaufort, 24 - stündige
Niederschlagshöhe > 30 mm, Lufttemperatur < 5 Grad Celsius für
Mauerwerksarbeiten gemessen um 9:00 Uhr,
Lufttemperatur < 0 Grad Celsius für Betonarbeiten gemessen um 9 :00 Uhr
Der Auftragnehmer muss diese Bedingungen am gleichen Tag beim AG
schriftlich anmelden. Der Nachweis erfolgt ausschließlich über die Daten
des Deutschen Wetterdienstes die der Auftragnehmer vorzulegen hat.
23. Baustoffe und Einbauteile
Sämtliche Baustoffe und Einbauteile müssen hinsichtlich ihrer Art und
ihrer Verarbeitung den bei Ausführung aktuellen DIN-Vorschriften oder
anerkannten bautechnischen Richtlinien entsprechen. Ist zum Zeitpunkt
der Ausführung bereits absehbar, dass sich Normen oder Richtlinien bis
zur Abnahme ändern werden, muss die Leistung und müssen Baustoffe und
Bauteile so ausgeführt werden, dass sie den bei Abnahme bestehenden
Normen oder Richtlinien entsprechen. Ungeachtet dessen muss die
Werkleistung des AN zum Zeitpunkt der Abnahme sämtlichen zu diesem
Zeitpunkt gültigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. GPHI
kann einen Gütenachweis für diese Materialien verlangen. GPHI ist
berechtigt, die Verwendung nicht normgerechter und ungeeignet
erscheinender Materialien abzulehnen.
29. Gewährleistung
(Wird in den Werkverträgen von GPHI geregelt)
30. Übergebene Unterlagen
Folgende Zeichnungen werden im pdf-Format zum Leistungsumfang des LV
beigefügt.
Ausschreibungsunterlagen:
Die Anlagen zur Ausschreibung sind in der Mail zur Angebotsanfrage
aufgelistet bzw. über die Ausschreibungsplatform Cosuno einsehbar und
werden hier nicht gesondert aufgeführt.
Planungsunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Details, etc.)
werden lediglich digital zur Verfügung gestellt.
31. Planmanagment
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu
erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Die Werk- und Montageplanung des AN / Muster des AN vor Fertigungsbeginn
sind die Werk- und Montageplanungen durch den AN mit allen Leistungen
auf der Grundlage der bauseitigen Ausführungspläne des Architekten des
AG und der eigenen örtlichen Aufmaße des AN herzustellen. Anschließend
sind durch den AN die Werk- und Montageplanungen beim Architekten des AG
zur Prüfung auf den Poolarserver einzureichen. Die Korrekturen des
Architekten sind final einzuarbeiten. Die Fertigung darf erst nach
Freigabe der Werk- und Montageplanungen durch den Architekten und AG
erfolgen. Die Produktionsfreigabe erfolgt schriftlich durch den AG.
Die Kosten für die statischen Nachweise, sowie die Erstellung der Werk-
und Montageplanungen und der Bemusterung bis zur Ausführungsreife, sind
in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert
vergütet.
1.1 Die anzubietende Leistungen dieses Titels umfassen die
Baureinigungsarbeiten für
den gesamten Innen- und Fassadenbereich des Gebäudes.
1.2 Zum Reinigen der Räume bzw der Bodenflächen gehört immer die
Grundreinigung
aller Wände mit Sockeln, in Treppenhäusern Treppengeländer, Handläufe,
Wandschutzleisten, usw., alle Decken, Unterdecken sowie aller fest
eingebauter Bauteile,
Sanitärobjekte, WC-Trennwände, Spiegel, Beleuchtungskörper,
Lüftungsgitter aller Art,
Türen, jeweils inkl. aller Beschläge, Türschließer, Feststeller usw.,
sowie aller an Wänden
oder Decken montierten Leuchten, Schilder (Fluchtweg-, und
Hinweisschilder) enthalten.
Evtl. Schutzfilme/-Folien sind zu entfernen. Einzukalkulieren ist auch
die Reinigung aller
sich im jeweiligen Raum/Bereich befindlichen Einbauten und
Einrichtungsgegenstände, ob
fest montiert oder lose im Raum stehend.
1.3 Höhenüberbrückungen wie Rollgerüste, Fahrbare Bühnen o.ä. sind
entsprechend der
jeweiligen Raumhöhen einzukalkulieren. Die Wahl der Höhenüberbrückung
nach Wahl des
AN! Die Sporthalle ist umlaufend nur bis zu einer Höhe von ca. 4,0 m zu
reinigen wie die
Prallwand, Regiefenster, Sportgeräte etc.
1.4 Bauelemente aus Holz wie Türfutter, Türblattoberflächen, feste
Einbauten etc. sind mit
besonderer Sorgfalt zu reinigen und es ist im besonderen darauf zu
achten, dass keinerlei
Wasserflecken zurückbleiben. Das Reinigen beinhaltet auch das Reinigen
der Beschläge
und Beschilderungen.
1.5 Reinigungsverfahren
Die Wahl des Reinigungsverfahrens ist Sache des AN. Nach Abschluss der
Reinigung
haben alle Flächen und Einrichtungsgegenstände staubfrei, trocken,
unbeschädigt und
hygienisch zu sein sowie ohne Flecken, Schutzfolien, Markierungen,
Etiketten o.ä.
eventuell zementschleierfrei.
1.6 Geräte / Maschinen
Einzukalkulieren ist der geeignete Einsatz von Reinigungs-Maschinen
/-Geräten, die eine
schonende Reinigung zulassen, sowie die Lieferung und den Einsatz aller
erforderlichen
Reinigungsmittel. Für den maschinellen Geräteeinsatz sind die
vorhandenen Türbreiten
bzw. Flurbreiten zu beachten.
1.7 Wahl der Putzmittel
Sämtliche Putzmittel müssen so beschaffen sein, dass keine zu reinigende
Oberfläche
verätzt oder sonst wie beschädigt wird. Es dürfen nur zugelassene
Reinigungs- und
Pflegemittel verwendet werden, die die Herstellerfirma für die zu
reinigenden Oberflächen /
Materialien ausdrücklich zugelassen haben. Hinweise / Vorschriften für
Anwendung und
Verarbeitung der Hersteller von den zu verarbeitenden Produkten sind
genau zu beachten
und sorgfältig einzuhalten. Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel,
die
feuergefährliche oder gesundheitsschädigende Bestandteile enthalten,
sind entsprechend
ihrer Eigenart und unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und
Verordnungen zu
lagern und zu verarbeiten.
1.8 Wasserverunreinigende Substanzen dürfen weder innerhalb noch
außerhalb des
Gebäudes über Einläufe entsorgt werden.
1.9 Vom Auftraggeber werden folgende Qualitätsanforderungen gestellt,
soweit dies nach
dem Stand der Technik möglich ist:
- Baureinigung währned der Bauzeit: Entfernen grober Verschmutzung
(besenrein) und
Verpackungsmaterialien und ggf. deren Trennung nach vorgesehenen
Fraktionen. Nur auf Anweisung der Bauleitung!
- Baureinigung vor Abnahme: Besenrein übergebene Gebäude/Anlagen
staubfrei, schlierenfrei,
wasserfleckenfrei reinigen. Beseitigen von Flecken, Schutzfolien,
Markierungen, Etiketten
u.ä. Behandeln mit einem auf die Oberfläche abgestimmten Pflegemittel.
- Bauschlussreinigung: Besenrein übergebene Gebäude/Anlagen staubfrei,
schlierenfrei,
wasserfleckenfrei reinigen. Beseitigen von Flecken, Schutzfolien,
Markierungen, Etiketten
u.ä. Behandeln mit einem auf die Oberfläche abgestimmten Pflegemittel.
1.10 Mit Türschließern versehene Türen mit Brand- und
Rauchschutzanforderungen
dürfen nur während der Reinigungsarbeiten an den Bodenflächen im
unmittelbaren
Öffnungsbereich kurzfristig geöffnet festgestellt werden. Die Türen sind
sofort nach
Abschluss der Reinigung des Öffnungsbereiches wieder zu verschließen und
Hilfsmittel
zum Offenhalten, z.B. Unterlegkeile, zu entfernen. Das gilt auch, wenn
mehrere
Reinigungsgänge erforderlich sind und diese nicht im unmittelbaren
Zusammenhang
durchgeführt werden können. Weder die Türen, noch die Türschließer und
die
Bodenflächen dürfen durch Hilfsmittel zum Offenhalten der Türen
beschädigt werden.
2. Leistungsbeschreibung zu den Baureinigungsarbeiten
2.1 Reinigung von Bodenbelägen - Hartbeläge
2.1.1 Räume mit Bodenbeschichtungen sind abzufegen und anschließend
feucht zu
reinigen bis zum Erreichen einer schmutzfreien Oberfläche, inkl.
Entfernen von
Schutzfolien und Etiketten. Für die Grundreinigung sind wässrige,
neutrale Produkte zu
verwenden.
2.1.2 Fliesenbeläge reinigen durch nasses Wischen mit einem leichten
Reinigungsmittel
bis zum Erreichen einer schmutzfreien Oberfläche inkl. Entfernen von
Schutzfolien und
Etiketten.
2.1.3 Linoleumböden in den Schulräumen sowie der Sportboden in der
Halle/Geräteräume
reinigen durch nebelfeuchtes Aufwischen bis zum Erreichen einer
schmutzfreien
Oberfläche inkl. Entfernen von Schutzfolien und Etiketten. Die
Reinigungsmittel inkl. die
Reinigungsverfahren müssen vorab mit den Reinigungsvorschriften der
Bodenbelaghersteller abgestimmt werden, dass keine Schäden an der
Oberfläche
entstehen.
2.1.4 Parkettboden reinigen durch nebelfeuchtes Aufwischen bis zum
Erreichen einer
schmutzfreien Oberfläche inkl. Entfernen von Schutzfolien und Etiketten.
Die
Reinigungsmittel inkl. die Reinigungsverfahren müssen vorab mit den
Reinigungsvorschriften des Parkettherstellers abgestimmt werden, dass
keine Schäden an
der Oberfläche entstehen.
2.1.5 Laubengang
Holzfläche bzw. Gitterrostflächen des Laubenganges im OG ist zu
reinigen.
2.2 Wand-/ Deckenflächen
Alle Flächen sind trocken zu entstauben. Größere Verschmutzungen sind
zunächst
mechanisch zu entfernen. Einbau- und Aufbauteile wie Fußleisten sind mit
geeigneten
Mitteln zu reinigen.
2.3 Heizkörper, Heizkörperverkleidungen, Rohrleitungen sind mit
geeignetem Gerät
allseitig zu reinigen, dabei entdeckte Undichtigkeiten sind unverzüglich
dem Auftraggeber
zu melden. Ventile dürfen dabei nicht anders eingestellt werden. Ob
Heizkörper und
Heizkörperverkleidungen zur Reinigung abgenommen werden, liegt im
Ermessen des AN.
2.4 Die reinen Technikräume mit hohem Aufkommen an technischen Geräten
sind zu
entstauben, eventuelle Farbreste u. dgl. sind sorgfältig zu beseitigen.
Installationskanäle
und freiliegende Installationsleitungen sind zu entstauben und ggfs. mit
geeigneten Mitteln
zu reinigen.
2.5 Sanitärräume / WC's
Die gefliesten Wände und Fußböden, die beschichteten Trennwände mit
Türen, sowie die
sanitären Einrichtungsgegenständen sind von Resten, wie Schutzfolien,
Aufklebern etc.
frei zu machen und schlierenfrei mit geeignetem Reinigungsmittel zu
wischen mit einem
geeigneten Mittel und anschließend zu trocknen in einem zweiten
Arbeitsgang. Toiletten
und Waschräume einschließlich der Einrichtungsgegenstände sind mit
desinfizierenden
Mitteln zu reinigen. Sanitär- Porzellan ist gründlich nass zu reinigen.
Armaturen sind zu
polieren. Die Abrechnung der Reinigung von WC- Räumen erfolgt über die
Bodenfläche.
2.6 Treppenhäuser (Foyer und Treppenhaus)
Zu reinigen sind Fußboden-, Wand- und Deckenflächen inkl. aller
Einbauten einschließlich
Geländerkonstruktionen und Handläufe. Die Fußbodenflächen der
Treppenhäuser (Läufe
und Podeste) mit Fliesenbelag reinigen durch absaugen bis zum Erreichen
einer
schmutzfreien Oberfläche. Treppenhausreinigung inkl. der Handläufe und
Geländerkonstruktionen. Der Mehraufwand im Bereich der Treppen durch
spezielle
Höhenüberbückungen o.ä. ist einzukalkulieren.
2.7 Glasflächen im Außen- und Innenbereich
2.7.1 Die Reinigung der Glasflächen der Aluminium- Rahmentüren, Fenster
und
Festverglasungen in der Außenfassade, Pfosten- Riegelfassaden (Alu/Glas)
etc. hat
einschließlich aller Rahmenteile, Beschläge, Drücker, Obentürschliesser,
Fensterbänke
innen wie außen usw. zu erfolgen.
2.7.2 Reinigung von Glasfassaden und Glasflächen
Sachgemäße Reinigung einschließlich Abledern. Farbreste und starke
Verschmutzungen
sind ohne Verwendung mechanischer Mittel (Spachtel, Stahlwolle o.ä.)
abzulösen. Einsatz
von Glasreinigern und streifenfreies Nachreiben ist erforderlich.
Aufkleber und
Schutzkennzeichnungen sind zu entfernen.
Glasflächen an Fassaden sind bei grober Verschmutzung mit einem
Spezialglashobel zu
bearbeiten, wobei dieser so einzusetzen ist, dass ein Verkratzen und
sonstige Kratzspuren
in jeder Form auszuschließen sind. Zum Reinigen gehört das Säubern der
Fensterrahmen
mit Fensterflügeln innen und außen. Beim Reinigen von Fenstern und
Fassaden ist im
besonderen darauf zu achten, dass Dichtungen und Glaskitt unverletzt
bleiben.
2.7.3 Eloxierte Alu-Bleche und Profile
Zement-, Kalk-, und Mörtelrückstände sind auf jeden Fall nur mit Wasser
abzuwaschen,
sie sind keinesfalls mit Metallschabern abzukratzen, da sonst die
eloxierte Oberfläche des
Aluminiums zerkratzt wird. Bei ggf. stärker verschmutzten
Aluminiumflächen ist eine
Nachreinigung mit einem Spezialaluminium- Reiniger vorzunehmen. Danach
sind die
eloxierten Alu- Flächen zu konservieren und zu polieren.
2.7.4 Einbrennlackierte Alu- Bleche und Profile
Reinigung mit warmem Wasser mit Zusatz von waschaktiven Substanzen oder
gleichwertig neutral reagierenden Zusätzen. Die Reinigung erfolgt
zweckmäßigerweise mit
Schwamm, bzw. Bürste oder durch rotierende Bürste. Der entstehende
Schaum ist durch
Abziehen mit entsprechenden Hilfsgeräten zu beseitigen. Besonders stark
verschmutzte
Flächen sind durch Nachreinigung mit einem Spezial- Lackreiniger zu
behandeln. Dieser
Lackreiniger ist auf der trockenen Fläche mit weichem Lappen anzuwenden,
wobei
besonders hartnäckig verschmutzte Stellen durch mehrmaliges Reiben zu
säubern sind.
2.7.5 Kunststoffbeschichtete Flächen sind unter Zusatz antistatischer
Mittel feucht zu
reinigen. Lackierte Flächen sind grundsätzlich feucht zu reinigen.
2.8 Grob- und Feinreinigung
2.8.1 Grobreinigung
Reinigung während der Bauzeit als Grobreinigung der gesamten Baustelle
nach/während
der Rohbauausführung. Die Flächen sind zu reinigen, Abfälle und
angefallener
Mischbauschutt wie z.B. Dämmreste, Mörtel, Steine, Verpackungsmüll etc.
sind aus dem
Gebäude zu bringen und zu entsorgen inkl. Deponiegebühren.
2.8.2 Feinreinigung
Reinigung während der Bauzeit als Feinreinigung der gesamten
Estrichflächen. Die
Flächen besenrein zu reinigen durch Absaugen, geeignet zur Verlegung von
Bodenbelägen (Fliesen, Bodenbeschichtungen). Abfälle sind aus dem
Gebäude zu bringen
und zu entsorgen inkl. Deponiegebühren.
Grundschule Heeseberg
ANLAGEN
Ansichten:
- GSH-ARC-AN-NSG-OS.01-5f02-_ANSICHT_OST_-_SCHULE
- GSH-ARC-AN-NSG-SU.01-5f02-_ANSICHT_SÜD_-_SCHULE
- GSH-ARC-AN-NSG-WE.01-5f02-_ANSICHT_WEST_-_SCHULE
- GSH-ARC-AN-SPH-NR.01-5f03-_ANSICHT_NORD_-_SPORTHALLE
- GSH-ARC-AN-SPH-OS.01-5f03-_ANSICHT_OST_-_SPORTHALLE
- GSH-ARC-AN-SPH-SU.01-5f03-_ANSICHT_SÜD_-_SPORTHALLE
Deckenspiegel:
- GSH-ARC-DS-NSG-E0.02-5v00-_DECKENSPIEGEL_EG_SCHULE_#A
- GSH-ARC-DS-NSG-E1.01-5v00-_DECKENSPIEGEL_OG_SCHULE_#A
-
GSH-ARC-DS-SPH-E0.01-5v00-_DECKENSPIEGEL_EG_SPORTHALLE_
#A
Grundrisse:
- GSH-ARC-GR-NSG-E0.01-5f04-_GRUNDRISS_EG_-_SCHULE
- GSH-ARC-GR-NSG-E1.01-5f03-_GRUNDRISS_OG_-_SCHULE
- GSH-ARC-GR-SPH-E0.01-5f06-_GRUNDRISS_EG_-_SPORTHALLE
Treppenhäuser:
- GSH-ARC-DT-NSG-TR.01-5f01-_TREPPENHAUS
- GSH-ARC-DT-NSG-TR.02-5f02-_TREPPE_FOYER
ANLAGEN
1 Schule
1
Schule
1. 1 Baufeinreinigung vor Abnahme
1. 1
Baufeinreinigung vor Abnahme
1. 2 Baufeinreinigung vor Übergabe
1. 2
Baufeinreinigung vor Übergabe
2 Sporthalle + Sozialtrakt
2
Sporthalle + Sozialtrakt
2. 1 Baufeinreinigung vor Abnahme
2. 1
Baufeinreinigung vor Abnahme
2. 2 Baufeinreinigung vor Übergabe
2. 2
Baufeinreinigung vor Übergabe
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
3. 1 Stundenlohn
3. 1
Stundenlohn