To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Liste der Projektbeteiligten Bauherr/Auftraggeber:
Norddeutsche Wohnbau GmbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: info@norddeutsche-wohnbau.de
Planung Hochbau:
S&P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: Eblenkamp@sp-planung.de
Tragwerksplanung / Baupysik:
Christoph Baum Ingenieurbüro
Thuner Str. 86a
21680 Stade
Tel.: 04141 807 1845
E-Mail: cb@baum-statik.de
Planung Haustechnik (HLSE):
Heise und Baumgart
Ramsenweg 2b
38700 Braunlage
Tel.: 05520 999 29 -0
E-Mail: info@hb-ingenieure.de
Planung Außenanlagen:
Grünplan Hamburg
Saseler Bogen 3A
22393 Hamburg
Tel.: 040 2715 77 95
E-Mail: info@gruenplan-hamburg.de
Baugrundbeurteilung, Gründungsempfehlung:
Geotechnisches Planungs- und Beratungsbüro - ARKE
Pappelmühle 6
31840 Hessisch Oldendorf
Tel.: 05158 98164
Liste der Projektbeteiligten
Baubeschreibung Allgemein
Das 12.622 m² große Grundstück befindet sich am Ende einer privaten Erschließungsstraße in Berlin Reinickendorf mit der Adresse Holländerstraße 36 V.
Bei dem Neubauvorhaben handelt es sich um ein Quartier mit vier Mehrfamilienhäusern mit
jeweiligen Kellern, Stellplätzen in einer gemeinsamen Tiefgarage und insgesamt 110 Wohnungen.
Haus 5 ist eines von den vier Mehrfamilienhäusern und liegt im südlichen Bereich des o.g.
Grundstücks. Gemeinsam mit dem Keller im Untergeschoss bildet Haus 5 eine eigene
Untergemeinschaft gemäß Teilungserklärung.
Das Gebäude erhält zwei Treppenhäuser und zwei Aufzüge. Das Haus 5 verfügt insgesamt über 36
Wohnungen. Die Erschließung erfolgt über eine private Zufahrtsstraße für die umfassende
Wege- und leitungsrechte als Dienstbarkeiten eingetragen sind.
Maßgebend für alle Ausführungen sind, diese Bau- und Leistungsbeschreibung, die von der
Bauaufsichtsbehörde genehmigten Baupläne und die Baugenehmigung mit den Nebenbestimmungen.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in konventioneller Massivbauweise.
Materialwahl und Dimensionierung von Bauteilen für die Ausführung des Rohbaus werden entsprechend den statischen Berechnungen des Fachingenieurs vorgenommen.
Wände
Die tragenden Innen- und sämtliche Außenwände der aufgehenden Geschosse werden als Mauerwerk oder teilweise als Stahlbetonwände nach Angaben des Statikers ausgeführt. Die Wandstärke entspricht den statischen Erfordernissen.
Geschossdecken
Die Geschossdecken werden den statischen Erfordernissen entsprechend aus Elementdecken mit Aufbeton oder in Ortbetonbauweise erstellt.
Dach als Retentionsdach
Das Flachdach wird als Stahlbetondecke in Flachdachausführung gemäß Flachdachrichtlinie ausgeführt.
Die Abdichtung erfolgt mit Folienabdichtung oder einer zweilagigen Bitumendachabdichtung. Den oberen Abschluss bildet eine extensive Dachbegrünung. Die Dachentwässerung erfolgt über äußere Regenfallrohre.
Fassade
Die Fassaden bestehen aus Wärmedämm-Verbund-Systemen (WDVS) aus Mineralwolle mit
systemgebundenen Putzsystemen (Körnung 2 mm), gemäß Farbkonzept des Verkäufers getönt.
Die Stärke der Dämmsysteme entspricht dem GEG-Nachweis und kann variieren.
Balkone/ Loggien/ Dachterrassen
Die Balkone / Loggien werden aus Stahlbeton und Stahlbetonfertigteile bzw. Halbfertigteile mit einer umlaufenden Aufkantung gemäß Architektenplanung hergestellt. Sie werden thermisch getrennt an den Geschossdecken befestigt. Eine Ortbetonausführung ist ebenfalls möglich. Die Ausführung der Unterseiten erfolgt in SB2-Sichtbetonqualität. Die Unterseiten und Stirnseiten werden gegebenenfalls gespachtelt und mit einem weißen Anstrich versehen.Die Entwässerung erfolgt über einbetonierte Einläufe mit Anschluss an die sichtbaren Fallrohre.
Baubeschreibung
Angaben zur Baustelle Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ansprüche des AN, die auf Unkenntnis der Örtlichkeiten zurückzuführen sind, werden durch den AG nicht gesondert honoriert.
Lage und Transportwege
Zufahrtmöglichkeiten über öffentliche Straßen. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung.
Art / Lage der Lagerplätze
Die vom AN benötigten Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B)
Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk
funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend
aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet wird.
Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG als zur Ausführung
bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu prüfen.
Der AN hat auf Verlangen des AG einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu
erstellen und dem AG zu übergeben.
Der AN hat auf Verlangen des AG einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem AG
zu übergeben. Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom AG vorgelegten Bauzeitenplans
erstellt werden.
Bauleitung des AG
Die Bauleistungen betreffende Korrespondenz zwischen AG und AN findet ausschließlich über die
Bauleitung des AG statt. Ausgenommen hiervon sind direkte Anweisungen durch lizensierte behördliche Vertreter oder der vom AG beauftragten Sonderfachleute, wie der Fachbauleitung der Fachingenieure für
Statik, Haustechnik, SiGeKo u. dgl. sowie bei Gefahr in Verzug.
Entsprechende Ansprechpartner und weisungsbefugte Vertreter sowie evtl. Ersatzpersonen werden im
Rahmen der Auftragserteilung vom AG benannt.
Termine für Baubesprechungen werden gemeinsam abgestimmt und im Anschluss regelmäßig oder nach
Erfordernis durchgeführt. Die Teilnahme der jeweils erforderlichen AN-Vertreter ist verbindlich.
Ergebnisse werden durch Vertreter des AG protokolliert.
Bauaufsicht / Polier des AN
Der AN hat nach der geltenden Landesbauordnung für die Durchführung und die Dauer der Arbeiten eine
geeignete Fachkraft als verantwortlichen Firmen-/ Fachbauleiter/ Polier und befugten Vertreter zu bestellen
und zu benennen.
Dieser muss zu den üblichen Arbeitszeiten ständig erreichbar sein, über die nötigen fachlichen
Qualifikationen verfügen, mit den Vorgaben eines SIGE-Plans und der Baustellenverordnung vertraut sein
und über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Im Verhinderungsfalle ist umgehend
ein geeigneter Stellvertreter zu benennen.
Der AN führt eigenverantwortlich ebenso die Koordination seiner Mitarbeiter zur Erfüllung der beauftragten
Leistungen und Lieferungen, wie auch die Überwachung der Leistungen auf sein Gewerk relevante
Übereinstimmung durch. Außerordentliche Vorkommnisse sind umgehend der Bauleitung des AG zu melden!
Sicherungspflicht
Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft
sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und
eigenem Gerät.
Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden
Maßnahmen zu schützen.
Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen
Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Die Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)
ist auf diese Maßnahme anzuwenden.
Der entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) wird ggf. entsprechend den AN-Angaben
fortgeschrieben. Dazu ist jedoch in einigen Unterpunkten die Mitwirkung des AN erforderlich.
Durch das ausführende Unternehmen sind eine Woche nach Auftragserteilung folgende Angaben zu machen:
Aufstellung der aufsichtführenden Person Ihres Unternehmens auf o. g. Baustelle (Bauleiter, Schachtmeister/ Polier/ Vorarbeiter mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
Aufstellung Ihrer Subunternehmer mit aufsichtführenden Personen und Ansprechpartnern (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Gefährdungsbeurteilung für alle Gewerke (gemäß 5 5, 6 Arbeitsschutzgesetz), auch Nachunternehmer entsprechend den gewählten Arbeitsverfahren (z.B. nach Mustern der BauBG)
Namen und Telefonnummer (mobil) des Ersthelfers des AN auf der Baustelle
Die Erstellung dieser Unterlagen wird nicht zusätzlich vergütet. Der AG stellt den Koordinator im Sinne 53
BaustellV und erteilt Weisungen in Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Koordinator hat weiterhin die
Pflicht auf Mängel bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes hinzuweisen sowie ein Notanordnungsrecht bei Gefahr in Verzug.
Der Koordinator ist im Rahmen der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Diese obliegen nach wie vor dem AN.
Bauschild
Ein Bauschild wird bauseits erstellt und aufgestellt. Das Aufstellen weiterer Bauschilder des AN bedarf der
Zustimmung des AG.
Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B)
Der AN hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer, die durch die Arbeiten verursachten
Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken.
Der AN hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Benutzung von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der AG kann dem AN keine Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen.
Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der AG kann dem AN keine Lagerplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen.
Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie werden bauseits gestellt. Von den Kosten hierfür sowie für
die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer einen Betrag von 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme.
Baustoffe
Es dürfen nur gütegesicherte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwendet werden,
deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich,
fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und
Witterungsbeständigkeit entsprechen.
Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch
die Herstellerrichtlinien nachzuweisen.
Baureinigung und Abfallbeseitigung
Dem AN obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen
auf sein Gewerk spezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C).
Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht
nach, ist der AG zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des AN berechtigt.
Der AN wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden.
Der AN trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften
getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Ggf. sind die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung
erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. dem AG vorzulegen.
Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden.
Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen des AN verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu
beseitigen.
Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende
Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge,
für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen, insofern nicht andere Vereinbarungen
vertraglich geregelt werden.
Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte
Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen.
Wird durch den AG ein Nachunternehmen mit der Stellung von Schuttcontainern beauftragt, werden die
anteiligen Kosten auf den AN mit derzeit 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme - wenn keine andere
Einigung erfolgt - umgelegt.
Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B)
Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig
sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und
Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Der AN hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und
Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem
AG schriftlich bekannt zu geben.
Beabsichtigt der AN Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche
Zustimmung des AG gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen.
Der AN muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt,
es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt.
Bei Verstößen des AN oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag
ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der AN eine Vertragsstrafe
gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen.
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B)
Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden,
wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren
Art und Umfang verlangt.
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
Für die Ausführungsfristen wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Bauzeitenplan verbindlich vereinbart.
Die im Bauzeitenplan enthaltenen Zwischenfristen sind Vertragsfristen. Der AN ist verpflichtet, mit der Herstellung nach Erteilung des Zuschlags alsbald zu beginnen und in einer angemessenen Zeit zügig zu Ende
zu führen.
Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
Der AG ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins
als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen,
insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme.
Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend
gemacht werden. Dem AN bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten.
Der AG ist berechtigt, für jeden vom AN auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe
0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens
10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000, - EUR.
Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der
Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des AN in Abzug gebracht werden.
Wenn es sich bei dem AN um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und er aus
Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt,
hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen. Ansprüche auf einen höheren Schadensersatz bleiben unberührt.
Wenn es sich bei dem AN um einen Nichtkaufmann handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede
getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme
an den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer, niedrigerer Höhe nachgewiesen wird.
Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung
Vom AG beigestellte Baustoffe hat der AN gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen.
Der AG wird eine Bauwesenversicherung abschließen, welche die Leistungen des AN mit abdeckt. Die
Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 1.000,- Euro.
Sofern der AN durch einen Versicherungsfall betroffen ist, trägt er diesen Selbstbehalt im Verhältnis
zum AG.
Der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,50 % der Schlussrechnungssumme. Der Betrag wird
bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B)
Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen
Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des
Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht).
Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter
Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von
ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B).
Der AN hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem AG unverzüglich
mitzuteilen.
Abnahme (§ 12 VOB/B)
Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden
Protokolls.
Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den
AN durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt.
Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom AG unter
Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der AN
hierzu geladen.
Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin
vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist
dem AN dann alsbald mitzuteilen.
Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert
werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der AN dem AG nach Leistungserbringung
oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen.
Revisionsunterlagen
Alle Revisionsunterlagen, wie z.B. Datenblätter, Pflege- und Wartungsempfehlungen/ -hinweisen usw.,
sind gemäß dem Produkthaftungsgesetz vom AN in digitaler Form (pdf-, dxf-, oder dwg-Format spätestens
4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf den vom AG zur Verfügung gestellten Planserver hochzuladen,
so dass der AG nach Prüfung die Revisionsunterlagen an den Nutzer der Wohneinheit übergeben kann.
Erfolgt die Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen nicht rechtzeitig, so ist der AG zu einem an der
Auftragssumme angemessenen Einbehalt berechtigt.
Mängelansprüche und deren Verjährung (§ 13 Abs. 1, 4 und 7 VOB/B)
Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird
generell die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten, beginnend ab der Abnahme, vereinbart.
Abweichende Verjährungsfristen für Mängelansprüche sind zwischen dem AG und dem AN vertraglich
zu regeln.
Die Dauer der Gewährleistung wird ausdrücklich auch für wartungsrelevante Teile vereinbart, selbst
wenn der AG dem AN die Wartung derselben nicht übertragen hat.
Der AG bzw. der spätere Eigentümer kann nur Ansprüche während des Gewährleistungszeitraums beim
AN geltend machen, wenn ein notwendiger Wartungsintervall durch ein Fachunternehmen nach Vorgaben
des Herstellers durchgeführt wurde und dem AN ein entsprechendes Wartungsbuch vorgelegt werden
kann.
Abrechnung (§ 14 VOB/B)
Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine
Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht.
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Unterlagen (z.B. örtliches Aufmaß) müssen alle Maße,
die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der AG, die
Durchschriften der AN.
Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte
und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach
dem Komma zu runden.
Vor der ersten Rechnungsstellung hat der AN mit der örtlichen Bauleitung einen Zahlungsplan abzustimmen.
Abrechnungsfähig sind nur in sich abgeschlossene Leistungen und fertig erstellte Bauteile.
Die Fertigstellung ist der örtlichen Bauleitung anzuzeigen, bevor die Leistung des AN ggf. durch nachfolgende
Gewerke überbaut wird.
Alle Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen.
Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Alle Rechnungen sind vom AN inkl. prüffähigen Nachweisen (z.B. Mengenberechnung, Aufmasszeichnungen, Handskizzen o.ä.) in digitaler Form, im pdf-Format, unter der E-Mail-Adresse rechnungen@norddeutsche-wohnbau.de an den AG zu richten.
Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen. Der Umsatzsteuerbetrag ist am
Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei
Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen,
die der AN zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim
Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
Jede Rechnung ist kumuliert aufzustellen, das heißt, das Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und
die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben sind.
Die abzurechnenden Leistungen sind dabei in der Reihenfolge und mit Angabe der Positionsnummern
des Auftrags-Leistungsverzeichnisses aufzustellen. Bei Abrechnung von Teilmengen zu einer Position hat
der AN eine prüffähige und separate Aufstellung der Mengen der örtlichen Bauleitung vorzulegen.
Die Schlussrechnung ist vom AN in prüfbarer Form innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung dem AG
vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug
auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (48b EStG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Wird seitens des AN ein Skonto gewährt, gilt für die zu vereinbarende Skontofrist das Datum des Eingangs
der E-Mail, der die Rechnung im Original anhängig ist.
Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B)
Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich
mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach
ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des AG bzw. seiner Vertretung zulässig.
Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der
geleisteten Stunden.
Der AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung
einzureichen.
Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten:
das Datum,
die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
die Art der Leistung,
die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe,
die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AN.
Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den AG oder dessen Vertretung und die damit
verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung.
Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um
vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind.
Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B)
Der Anspruch auf Schlusszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig.
Bautagebuch und Revisionsunterlagen sind mindestens 4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf
den Planserver des AG hochzuladen.
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet und als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von
einem Konto, der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. Die
Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der AG innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per
Post an den AN abgesandt hat.
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den AG an den für die
Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen
schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
Der AN erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den AG
adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts.
Die Aufrechnung mit vom AG bestrittenen Gegenansprüchen des AN ist ausgeschlossen.
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der
Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten.
Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen
selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.
Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Sachmängelansprüche auf die Dauer
der Gewährleistungszeit zuzüglich der sich durch Hemmung oder Neubeginn ergebenden Verlängerung,
beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten.
Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen
selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.
Änderung der Vertragspreise
Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart.
Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch
sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise.
Änderung der Vertragsleistungen
Maßnahmen, die sich erst bei der Ausführung der Arbeiten als unumgänglich und notwendig herausstellen,
sind unverzüglich über die Bauleitung des AG vorzutragen und in einem prüfbaren Nachtragsangebot zu
unterbreiten. Nachtragspositionen verstehen sich analog übriger Positionen einschließlich aller zur Herstellung notwendigen Materialien und Arbeiten, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt oder gewünscht.
Die Ausführung der Leistungen, die ein Nachtrag beinhaltet, erfolgt erst nach schriftlicher Beauftragung durch
den AG.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B)
Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der
Vergabeunterlagen verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern
gilt ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung von Fassaden im Wärmedämmverbundsystem (WDVS) inkl. der frachtfreien Lieferung, Abladen und Lagern auf der Baustelle sowie aller erforderlichen Zwischen- und Höhentransporte bis zum Bestimmungs- bzw. Einbauort aller zur Herstellung benötigten Materialien, Baustoffen, Hilfs- und Befestigungsmittel.
Sämtliche ausgeschriebenen Positionen sind fertige Leistungen, einschließlich aller Nebenleistungen gem. VOB/C und sind unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften mit dem Einzelpreis abgegolten.
Hinweis zu aufgeführte Normen
Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (AVB) -VOB/B- und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) -VOB/C- gelten die nachstehenden Ausführungen, einschließlich der aufgeführten Normen in den jeweils neuesten Fassungen.
Für die ausgeschriebenen Leistungen gelten insbesondere:
DIN 4108-10: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 10: Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe
DIN 18533: Bauwerksabdichtungen
DIN 18540: Abdichtung von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen
DIN 18550: Putz und Putzsysteme - Ausführung
DIN 55699: Anwendung und Verarbeitung von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) mit Dämmstoffen aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum (EPS) oder Mineralwolle (MW)
DIN EN 13165: Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werksmäßig hergestellte Produkte aus Polyurethan- Hartschaum (PU)
DIN EN 13497: Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Schlagfestigkeit von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS)
DIN EN 13914-1: Planung, Zubereitung und Ausführung von Außen- und Innenputzen - Teil 1: Außenputze
DIN EN 15824: Putze mit organischen Bindemitteln
sowie sind nachfolgende Vorschriften und Richtlinien zu beachten und einzuhalten:
Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ), Europäische Technische Zulassung (ETA) bzw. Europäische Technische Bewertung (ETB) der beschriebenen Fassade im WDV-System
Die Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers
Die Technische Systeminfo Nr. 6, Brandschutz, des Fachverbandes WDVS
Das Merkblatt zum Verputzen bei hohen und tiefen Temperarturen
Das Merkblatt für den Einbau und das Verputzen von extrudierten Polystyrol-Hartschaumstoffplatten
Das Merkblatt zu Egalisationsanstriche auf Edelputzen
Das Merkblatt BFS Nr. 25 - Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen
Das Merkblatt BFS Nr. 26 - Farbveränderungen im Außenbereich
Die Richtlinie zu Fassadensockelputz / Außenanlage
Die Richtlinie zu Metallanschlüsse an Putz und Wärmedämm-Verbundsysteme
Die Richtlinie zu Anschlüsse an Fenster und Rollläden bei Putz, Wärmedämm-Verbundsysteme
Das Technische Merkblatt zum Verputzen von Fensteranschlussfolien
Die jeweils gültige Landesbauordnung
Die UVV (Unfallverhütungsvorschriften)
Die GUV Vorschriften (Gemeinde Unfall Versicherungsverband)
Allgemeines
Für alle Arbeiten hat der Auftragnehmer nur geschulte Fachkräfte einzusetzen, wovon mindestens ein Mitarbeiter in deutscher Sprache kommunizieren kann.
Seitens des AN ist nach Auftragserteilung ein verantwortlicher Fachbauleiter dem AG zu benennen, der während der gesamten Bauzeit der Ausführung der beauftragten Leistungen zur Verfügung zu stehen hat und an allen Baubesprechungen teilzunehmen hat. Ein Bautagebuch ist zu führen und auf Anordnung der örtlichen Bauleitung des AG vorzulegen. Von dem Auftragsleistungsverzeichnisses ist vor Beginn der beauftragen Bauarbeiten dem bauleitenden Monteur ein Exemplar auszuhändigen.
Fabrikat WDVS
Die nachfolgenden angegebenen Fabrikat- und Produktvorgaben sind Qualitätsvorgaben, um für alle Anbieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage zu schaffen.
Dem Anbieter steht es aber frei gleichwertige Produkte anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit und Konformität auf Verlangen des AG vorzulegen ist.
Systemkonformes Fabrikat für Produkte (z.B. Dämmstoffe, Kleber, Dübel, Putze ect.) des WDV-Systems und Putzfassade:
Fabrikat der Planung: alsecco GmbH (alt) bzw. CAPAROL Farben Lacke Bautenschutz GmbH (neu)
Angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
Systemkonformität
Es dürfen grundsätzlich nur Werkstoffe eines kompletten, geprüften und bauaufsichtlich zugelassenen Systems verwendet werden. Es dürfen keine Systembestandteile eigenmächtig ausgetauscht oder ersetzt werden.
Sollte der Bieter systemabweichende Produkte bevorzugen, so ist die Systemkonformität und die Unbedenklichkeitserklärung beim Hersteller abzufragen und mit Abgabe des Angebots ist diese schriftliche Bestätigung des Herstellers dem AG vorzulegen.
Untergrundprüfung und Prüfung von Vorleistungen
Der AN hat für seine Leistungen den Untergrund auf Tragfähigkeit und Eignung zu überprüfen. Er hat der Bauleitung Bedenken gegen die vorgegebene Art der Ausführung unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn diese der Beschaffenheit des Untergrundes nicht entspricht. Unter diesen Voraussetzungen sind Bedenken
geltend zu machen, insbesondere bei Unebenheiten, Ausblühungen, Spannungs- und Setzrissen nicht tragfähigen Untergründen sowie, wenn das Mauerwerk nicht der DIN 1053, Teil 1, entspricht.
Darüber hinaus hat der AN horizontale und vertikalen Fluchten der Fassaden und die Anschlüsse an angrenzende Bauteile vor Ausführung, auch im Hinblick auf die Toleranzen der Vorleistungen, zu prüfen und ggf. seine Bedenken der Bauleitung anzuzeigen.
Bei Überklebung der Abdichtungsfolien von Fenstern, Türen und anderen Fassadenkonstruktionen ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Haftung zwischen Kleber und Folie sicher gestellt ist. Haftproben sind kostenneutral durchzuführen und die Ergebnisse dem Bauherrn zur weiteren Festlegung der
Untergrundbehandlung zur Verfügung zu stellen.
Die ordnungsgemäße und hohlraumfreie Anbringung der Dämmplatten ist eine wesentliche Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems. Um Wärmebrücken zu vermeiden ist daher der durch Fugen ausgetretener Beton oder Mörtel grundsätzlich zu entfernen, so dass ein planer Untergrund hergestellt wird. Es dürfen keine Fugen größer als 5 mm vorhanden sein. Größere Fugen sind mittels PUR-Schaum zu schließen. Großflächiges Verfüllen mittels PUR-Schaum ist jedoch nicht zulässig.
Die genannten Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Verarbeitungstemperaturen
Während der Verarbeitung und Trocknung darf die Temperatur der Luft, der zu verarbeitenden Materialien sowie des Putzgrundes nicht unter + 5 °C absinken.
Bei der Verarbeitung und Trocknung der Baustoffe darf die in den entsprechenden Produktdatenblättern angegebene Mindestverarbeitungstemperatur nicht unterschritten werden.
Bei warmer Witterung und direkter Sonneneinstrahlung sind Maßnahmen vorzusehen, die einen zu schnellen Feuchtigkeitsentzug des Putzes verhindern.
Statische Nachweise und Werkplanung
Der AN hat bezogen auf die Einwirkungen aus Windsoglasten nach Auftragsvergabe dem AG einen prüffähigen statischen Nachweis nach DIN 1055-4 vorzulegen, wobei die zu berechnenden Flächen nach Lage am Gebäude und ihrer Einflussgröße darzustellen sind. Die Anzahl und Abstände von systemkonformen Dübeln gemäß vorgenannten statischen Nachweis sind durch den AN zu ermitteln und dem AG auf Nachfrage vorzulegen.
Darüber hinaus hat der AN Werkzeichnungen über die Lage und Anzahl der Feldbegrenzungsfugen zu erstellen und die Werkzeichnungen sich vom AG freigeben zu lassen. Diese Leistungen sind in die entsprechenden Positionen mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Notwendige Planungsunterlagen und Angaben zum Standort des Gebäudes werden bei Bedarf vom AG zur Verfügung gestellt.
Gerüste
Die Fassaden der Gebäude sind bauseits mit einem Arbeits- und Schutzgerüst eingerüstet, so dass die nachfolgend beschriebenen Leistungen ermöglicht werden.
Vor Beginn der Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich zu überprüfen und ggf. schriftlich zu bestätigen, dass das Gerüst in ordnungsgemäßem, sauberen und vollständigem Zustand ist, um seine Arbeiten sicherheitsgerecht durchführen zu können.
Die Gerüstbeläge sind ständig von Verpackungsmüll und Materialverschnitten o.ä., der eigenen Leistung, frei zu halten. Kommt der AN dem nicht nach, kann die Bauleitung nach fruchtloser Frist eine Reinigung durch Dritte auf Kosten des AN veranlassen (siehe auch Müllbeseitigung).
Baustelleinrichtung
Grundsätzlich hat der AN alle erforderlichen Geräte, technische Einrichtungen und sonstige Gerätschaften, die für die Ausführung der beauftragten Leistung notwendig sind, zu liefern, für die Dauer der Bauzeit vorzuhalten und nach Beendigung der beauftragten Leistungen wieder abzufahren.
Während der gesamten Fassadenarbeiten sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen vor Beschädigung zu schützen. Diese Leistungen sind mit dem Einzelpreis abgegolten. Für Beschädigung aller Einrichtungen oder fertiger Gewerke durch das Personal des Auftragnehmers ist dieser ersatzpflichtig.
Baustelleinrichtungen, die für die Entnahme von Baustrom und Bauwasser geeignet sind, sind bauseits vorhanden und können durch Entrichtung einer Umlage vom AN genutzt werden.
Revisionsunterlagen
Alle Revisionsunterlagen, wie z.B. Datenblätter, Pflege- und Wartungsempfehlungen/ -hinweisen usw., sind gemäß dem Produkthaftungsgesetz vom AN in digitaler Form im PDF-Format auf einem Datenträger spätestens mit der Schlussrechnung unaufgefordert an den Auftraggeber zur Weiterleitung an den Nutzer zu übergeben.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Planungsunterlagen Grundlage der nachfolgenden Positionsbeschreibungen dieses Leistungsverzeichnisses waren folgende Planungsunterlagen, die der Bieter sich unter einem im Anschreiben genannten Download-Link herunterladen kann:
01 - Ausführungsplanung Architekt seitens S+P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH:
Grundriss EG: REI_AC2_5_H5_GR_00_0366_G_FRG
Grundriss 1. OG: REI_AC2_5_H5_GR_01_0367_F_FRG
Grundriss 2. OG: REI_AC2_5_H5_GR_02_0368_F_FRG
Grundriss 3. OG: REI_AC2_5_H5_GR_03_0369_F_FRG
Grundriss Staffelgeschoss: REI_AC2_5_H5_GR_04_0370_I_FRG
Grundriss Untergeschoss: REI_AC2_5_H5_GR_U1_0365_B_VOR
Schnitt A-A: REI_AC2_5_UG_AS_AA_0430_B_VOR
Schnitt E-E: REI_AC2_5_AS_AA_0432_A_VOR
Schnitt F-F TG Rampe: REI_AC2_5_UG_AS_AA_0433_A_VOR
Ansicht Nord: REI_AC2_5_H5_AN_NN_0402_E_FRG
Ansichten Ost: REI_AC2_5_H5_AN_OO_0401_J_FRG
Ansicht Süd: REI_AC2_5_H5_AN_SS_0404_E_FRG
Ansichten West: REI_AC2_5_H5_AN_WW_0401_D_FRG
Detail Anschluss Balkone: REI_AC2_5_UG_DE_BK_4401_D_FRG
Detail Eingangsüberdachung: REI_AC2_5_UG_DE_DT_4404_A_VOR
Detail Dachterrasse Wandanschluss: REI_AC2_5_UG_DE_DT_4601_B_VOR
Detail Geländer Austritt SG, schmal: REI_AC2_5_H5_DE_DT_4604_B_VOR
Detail Geländer Austritt SG, breit: REI_AC2_5_H5_DE_DT_4606_B_VOR
Detail Attika Staffelgeschoss: REI_AC2_5_UG_DE_DT_4610_D_VOR
Detail Attika Hauptdach: REI_AC2_5_H5_DE_DT_4611_D_VOR
Detail Decke über EG mit Erker: REI_AC2_5_H5_DL_FN_4301_A_VOR
Detail Fenster OG m. Rolladen: REI_AC2_5_UG_DL_FN_4304_A_VOR
Detail Fensteranschluss TRH: REI_AC2_5_H5_DL_FN_4305_A_VOR
Detail Geländer Brüstungsfenster: REI_AC2_5_H5_DL_FN_4307_B_FRG
Detail Fensteranschluss Gründach SG: REI_AC2_5_UG_DL_FN_4308_B_VOR
Detail Sockel zu UG kalt: REI_AC2_5_UG_DL_G1_4201_C_FRG
Detail Sockel zu UG TRH warm: REI_AC2_5_UG_DL_G1_4202_C_FRG
Detail Sockel Hochbeet ü. TG: REI_AC2_5_H5_DL_G1_4204_B_FRG
Detail Sockel Wand / Fenster Ter. ü. TG: REI_AC2_5_H5_DL_G1_4208_B_FRG
Detail Fußpunkt Haustür (Eingang): REI_AC2_5_H5_DL_G1_4209_C_FRG
Fensterliste vom 12.02.2026
02 - EnEV-Nachweis seitens Christoph Baum:
EnEV-Nachweis BL-REI Haus 5 vom 22.11.2021
Planungsunterlagen
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.__.0010 Baustelle einrichten und räumen Einmaliges Einrichten der Baustelle, inkl. aller erforderlichen Anlagen,
einschließlich An- und Abfuhr der Geräte und maschinellen
Einrichtungen während der gesamten Bauzeit,
anteilige Personalkosten wie Lohnzuschläge, Wegegelder, Fahrtkosten usw.
Vorhalten der gesamten Baustelleneinrichtungen für sämtliche in dem
Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen.
Räumen der Baustelle nach Fertigstellung und Abnahme der Baumaßnahme,
sowie Reinigen der benutzten Flächen entsprechend dem ursprünglichen Zustand.
01.__.0010
Baustelle einrichten und räumen
L
1.00
psch
01.__.0020 Fensterflächen durch Abkleben schützen Anbringen, Unterhalten und Beseitigen einer gegen Staub und Spritznebel dichten,
transparenten Folienabklebung auf Fenster- und Türflächen zum Schutz von Blend-
und Flügelrahmen sowie Glasflächen gegen Verschmutzung und Beschädigung.
01.__.0020
Fensterflächen durch Abkleben schützen
670.00
m2
01.__.0030 Untergrund reinigen und grundieren Zu bearbeitenden Untergrund reinigen und abkehren,
anfallendes Material sammeln und abfahren;
Haftmindernde Rückstände, sowie sonstige Unebenheiten auf
der zu bearbeitenden Fläche entfernen;
Untergrund muss eben, tragfähig, trocken und frei von
haftmindernden Rückständen (z. B. Sinterschichten, kreidende Anstriche,
sandende Bestandteile, Staub, etc.) vor weiterer Bearbeitung sein;
Liefern und Aufbringen einer lösungsmittelfreien Dispersionsgrundierung
als Tiefgrundierung auf KS-Mauerwerk zur Verfestigung und Tragfähigkeit
des Untergrunds.
01.__.0030
Untergrund reinigen und grundieren
2,210.00
m2
01.__.0040 Haftgrund Beton Auftragen einer systemkonformen Haftgrundierung
auf den vorbereiteten Untergrund im Bereich von Betonbauteilen
für nachfolgende Beschichtungen der WDV-Systemkomponenten.
01.__.0040
Haftgrund Beton
982.00
m2
01.__.0050 Haftbrücke auf Luftdichtigkeitsfolien Fenster/Beton Die bauseits vom AN "Fensterbau" eingebaute Luftdichtigkeitsfolie zwischen Fensterrahmen
und Beton-Aussenwand sind mit einer Haftbrücke zu versehen aus einer organischen
Spachtelmasse mit mineralischen Zuschlägen auf die Folienbereiche.
Die dauerhafte Verträglichkeit zwischen der Beschichtung und dem Klebemörtel ist zu prüfen.
Breite Folie: ca. 20 cm
bodentiefe Fenster EG: dreiseitig
bodentiefe Fenster SG: dreiseitig
bodentiefe Fenster Balk.: dreiseitig
sonstige bodent. Fenster: umlaufend
Fenster mit Brüstung: umlaufend
Abrechnung erfolgt in "lfdm" Haftbrücke auf Folie.
01.__.0050
Haftbrücke auf Luftdichtigkeitsfolien Fenster/Beton
1,480.00
m
01.__.0060 Faserarmierter Leichtunterputz aufbringen, Stirnseiten Balkone/Vordächer Systemzugehörigen, faserarmierten Fassaden-Leichtputz
der Mörtelgruppe CS I nach DIN EN 998,
wasserabweisend nach DIN 18550,
Einbaulage: Stirnseiten Ortbeton-Platten, Balkone und Vordächer
Höhe: ca. 22 cm
Festmörtelrohdichte: ca. 0,7 g/cm³
Sd-Wert (10 mm): ca. 0,15 m, Klasse V2 nach DIN EN 1062
Wasserdurchlässigkeit: ca. 0,2 kg/(m²h1/2), Klasse W2 nach DIN EN 1062
Produkt:
- Capatect GUP FL200 o. glw
liefern und in ca. 7 - 15 mm Schichtdicke auf den vorbereiteten
Untergrund auftragen.
01.__.0060
Faserarmierter Leichtunterputz aufbringen, Stirnseiten Balkone/Vordächer
36.50
m2
01.__.0070 Faserarmierter Leichtunterputz aufbringen, Stirn- und Unterseiten Hauptdach Systemzugehörigen, faserarmierten Fassaden-Leichtputz wie zuvor beschrieben,
jedoch:
Einbaulage: Stirn- und Unterseiten Hauptdach
Abwicklung: ca. 150 cm
liefern und in ca. 7 - 15 mm Schichtdicke auf den vorbereiteten
Untergrund auftragen.
01.__.0070
Faserarmierter Leichtunterputz aufbringen, Stirn- und Unterseiten Hauptdach
205.00
m2
01.__.0080 Faserarmierter Leichtunterputz aufbringen, Außenwände- und Unterseiten Rampe TG Systemzugehörigen, faserarmierten Fassaden-Leichtputz wie zuvor beschrieben,
jedoch:
Einbaulage: Außenwände und Untersichten Rampe TG
Wandhöhe: bis ca. 3,00 m
liefern und in ca. 7 - 15 mm Schichtdicke auf den vorbereiteten
Untergrund auftragen.
01.__.0080
Faserarmierter Leichtunterputz aufbringen, Außenwände- und Unterseiten Rampe TG
90.00
m2
01.__.0090 Sockelschiene als Tropfkante verlegen Sockelputzprofil zur Tropfkantenausbildung bei dickschichtigen
Putzaufbauten (bis 15 mm) liefern, und vollflächig in den zuvor
beschriebenen faserarmierten Leichtunterputz einbetten,
Einbaulage: Unterkante Ortbeton-Platten,
Balkone und Vordach
Produkt:
- Sockelschiene 1225 o. glw.
01.__.0090
Sockelschiene als Tropfkante verlegen
166.00
m
01.__.0100 Kantenschutz verzinkt mit PVC-Kante verlegen Kantenschutzprofil zur Ausbildung von Ecken und Kanten
bei dickschichtigen Putzaufbauten (bis 15 mm) liefern,
und vollflächig in den zuvor beschriebenen faserarmierten
Leichtunterputz einbetten,
Einbaulage: Außenecken Ortbeton-Platten,
Balkone und Vordach
Produkt:
- Capatect Eckschiene 655/00 o. glw.
01.__.0100
Kantenschutz verzinkt mit PVC-Kante verlegen
166.00
m
01.__.0110 Ausgleichsputz aufputzen, bis 10 mm Aufziehen und Abglätten eines Außenwandputzes als Toleranzausgleich gemäß
DIN 18202 Tab. 3, einlagig, mit Putz mindestens der Mörtelgruppe CS II nach DIN EN 998
oder anderen geeigneten Baustoffen, einschließlich der erforderlichen Vorbereitung des
Putzgrundes.
Putzstärke: bis 10 mm
Ausführung nur auf besondere Anweisung der örtlichen Bauleitung des AG!
01.__.0110
Ausgleichsputz aufputzen, bis 10 mm
O
1.00
m2
01.__.0120 Kalkzementputz, Untersichten Fertigteilplatten, Balkone Vollflächiges fachgerechtes Aufbringen einer Unterputz-Beschichtung aus Mineralputz,
Mörtelgruppe P II, nach DIN 18 550, einschl. volldeckenden Spritzbewurfes auf
vorhandenen Untergrund und aller erforderlicher Neben- und Zusatzarbeiten,
Schutzmaßnahmen und Zulagen für Überkopfarbeiten.
Eine evtl. erforderliche Grundbeschichtung/Haftbrücke ist im Einheitspreis enthalten.
Schichtdicke: bis ca. 10 mm
Einbaulage: Untersichten Fertigteilplatten Balkone
Oberflächenqualität: Q2
Ausführung nur auf besondere Anweisung der örtlichen Bauleitung des AG!
01.__.0120
Kalkzementputz, Untersichten Fertigteilplatten, Balkone
O
1.00
m2
02 Dämmplattenverlegung
02
Dämmplattenverlegung
02.01 Perimeter
02.01
Perimeter
02.02 Spritzwasserbereiche
02.02
Spritzwasserbereiche
02.03 Fassade
02.03
Fassade
02.04 Unterdecken
02.04
Unterdecken
03 Unterputz / Armierung / Anschlüsse / Einbauten
03
Unterputz / Armierung / Anschlüsse / Einbauten
03.__.0010 Mineralischer Unterputz als Kratzspachtelung, Bereiche MiWo-Dämmplatten Pressspachtelung, systemkonform, zur Vorbereitung der eigentlichen
Armierungslage bestehend aus mineralischem Unterputz liefern und
in einer Schichtdicke von mind. 2 mm auf die Dämmplatten auftragen.
Einbaulage: Bereiche mit MiWo-Dämmplatten
Produkt:
- Capatect Klebe- Armierungsmasse 186M o. glw.
03.__.0010
Mineralischer Unterputz als Kratzspachtelung, Bereiche MiWo-Dämmplatten
1,662.00
m2
03.__.0020 Mineralischer Unterputz und Armierung, Fläche Vollflächiges Auftragen einer systemzugehörigen Armierungsschicht aus
mineralischem Unterputz in 4 - 10 mm Schichtdicke auf die vorbereiteten
Fassadendämmplatten.
Einlegen eines systemzugehörigen Armierungsgewebes in die offene
Armierungsmasse, Gewebe jeweils 10 cm überlappen, planspachteln.
Produkt:
- Capatect Klebe- und Armierungsmasse 186M o. glw.
- Capatect Armierungsgewebe 650 o. glw.
03.__.0020
Mineralischer Unterputz und Armierung, Fläche
1,880.00
m2
03.__.0030 Zulage zu mineralischem Unterputz für Überkopfarbeiten Zulage für die Erstellung des mineralischen Unterputzes,
inkl. Kratzspachtelung und Armierungsgewebe,
wie in Vorpositionen beschrieben, jedoch:
Einbaulage: Deckenuntersichten
03.__.0030
Zulage zu mineralischem Unterputz für Überkopfarbeiten
52.00
m2
03.__.0040 Mineralischer Unterputz und Armierung, Leibungen bis ca. 140 mm Erstellung des mineralischen Unterputzes inkl. Armierungsgewebe,
wie in Vorposition beschrieben, jedoch für die Bearbeitung von horizontalen
und vertikalen Leibungen
Einbaulage: Fenster, Bereich mit Dämmstärke von 180 mm,
ohne Führungsschienen Rollladen
Leibungstiefe: ca. 140 mm
03.__.0040
Mineralischer Unterputz und Armierung, Leibungen bis ca. 140 mm
213.00
m
03.__.0050 Mineralischer Unterputz und Armierung, Leibungen bis ca. 120 mm Erstellung des mineralischen Unterputzes inkl. Armierungsgewebe,
wie in Vorposition beschrieben, jedoch für die Bearbeitung von horizontalen
und vertikalen Leibungen
Einbaulage: Fenster, Bereich mit Dämmstärke von 160 mm,
ohne Führungsschienen Rollladen
Leibungstiefe: ca. 120 mm
03.__.0050
Mineralischer Unterputz und Armierung, Leibungen bis ca. 120 mm
77.00
m
03.__.0060 Mineralischer Unterputz und Armierung, Leibungen bis ca. 100 mm Erstellung des mineralischen Unterputzes inkl. Armierungsgewebe,
wie in Vorposition beschrieben, jedoch für die Bearbeitung von horizontalen
und vertikalen Leibungen
Einbaulage: Fenster, Bereich mit Dämmstärke von 180 mm,
mit Führungsschienen Rollladen
Leibungstiefe: ca. 100 mm
03.__.0060
Mineralischer Unterputz und Armierung, Leibungen bis ca. 100 mm
483.00
m
03.__.0070 Mineralischer Unterputz und Armierung, Leibungen bis ca. 80 mm Erstellung des mineralischen Unterputzes inkl. Armierungsgewebe,
wie in Vorposition beschrieben, jedoch für die Bearbeitung von horizontalen
und vertikalen Leibungen
Einbaulage: Fenster, Bereich mit Dämmstärke von 160 mm,
mit Führungsschienen Rollladen
Leibungstiefe: ca. 80 mm
03.__.0070
Mineralischer Unterputz und Armierung, Leibungen bis ca. 80 mm
594.00
m
03.__.0080 Gewebewinkel, Tür- und Fensterleibungen und Gebäudeecken Liefern und Verlegen von Gewebewinkeln zur exakten Ausbildung von
Tür- und Fensterleibungen und Gebäudeecken.
Vollflächiges Einbetten in die systemzugehörige Armierungsschicht an den
festgelegten Eckbereichen.
Produkt:
- Capatect Gewebe-Eckschutz 656 o. glw.
03.__.0080
Gewebewinkel, Tür- und Fensterleibungen und Gebäudeecken
1,630.00
m
03.__.0090 Diagonalarmierung an Ecken von Gebäudeöffnungen Erstellen einer Diagonalarmierung in Form von vorgefertigten
Diagonalarmierungspfeilen oder Armierungsgewebezuschnitten von
mindestens 25 x 25 cm, verlegt unter 45° zur Flächenarmierung im Bereich
aller Außenecken von Gebäudeöffnungen.
Gewebe fachgerecht in die Armierungsmasse einbetten und planspachteln.
Produkt:
- Capatect Diagonalarmierung 651/00 o. glw., Verbrauch: 1 St/Ecke
03.__.0090
Diagonalarmierung an Ecken von Gebäudeöffnungen
772.00
Stk
03.__.0100 Anschluss Fensterrahmen / Rollladenführungsschienen mit Anputzleiste Lot- und fluchtrechte Verklebung von systemzugehörigen,
zweiteiligen und selbstklebenden Anputzleisten mit integriertem PE-Dichtband
und Gewebe auf gereinigtem Untergrund bei zu erwartenden großen
Fugenbewegungen mit Bewegungsaufnahme,
Einbaulage: Anschluss Fensterrahmen / Rollladenführungsschienen
Zug: bis ca. 3 mm
Druck: bis ca. 1 mm
Scherbewegung in Fensterebene: unendlich.
Notwendige Profilstöße mit Dichtstoff schließen.
Produkte:
- Capatect 3D Anputzleiste 659 o. glw.
- Capatect Fugenmasse MS o. glw.
03.__.0100
Anschluss Fensterrahmen / Rollladenführungsschienen mit Anputzleiste
1,088.00
m
03.__.0110 Tropfkantenprofil mit Gewebe verlegen Fluchtrechte Verlegung eines Kantenprofiles mit alkalifestem Gewebe zur
Ausbildung von Tropfkanten bei Balkonuntersichten, Versätzen, Stürzen u.a.
Vollflächiges Einbetten in die systemzugehörige Armierungsmasse.
Einbaulage: untere Außenkante Erker
Produkt:
- Capatect Tropfkantenprofil 668 o. glw.
03.__.0110
Tropfkantenprofil mit Gewebe verlegen
52.00
m
03.__.0120 Anschlussabdichtung mit Fugendichtband, 10 mm Erstellen einer dauerhaften Anschlussabdichtung an andere Bauteile mit
einem systemzugehörigen, selbstklebenden, vorkomprimierten und
rückkomprimierbaren Dichtband, inkl. PE-Rundschnur.
Einbau im Bereich aller systembegrenzenden Bauteile wie z.B. Ortgang-,
Traufanschlüsse, Rohrdurchführungen, Anschlüsse an ungedämmte Bauteile,
einschließlich ggf. erforderlicher Ausklink- und Anpassungsarbeiten sowie
der Herstellung notwendiger Aussparungen im Dämmstoff.
Armierungs- und Putzbeschichtungen sind durch geeignete Maßnahmen
von angrenzenden Bauteilen zu trennen.
Einbaulage: Anschluss Rollladenkasten,
Anschluss Attika Staffelgeschoss,
Anschluss Hauptdach,
Anschluss Dach Rampe TG,
Anschluss ELT-Einbaudosen,
Anschluss Rohr Außenzapfstellen
Baustoffklasse Dichtband: B1 nach DIN 4102
Beanspruchungsgruppe: BG1 nach DIN 18542
Farbton: anthrazit
Fugenbreite: ca. 10 mm
Dimension Fugendichtb.: Typ 15/3-9
Produkt:
- Capatect Fugendichtband Typ Flex 058 o. glw.
03.__.0120
Anschlussabdichtung mit Fugendichtband, 10 mm
590.00
m
03.__.0130 Putzabschlussprofil mit PVC-Kante Lot- und fluchtrechtes Verlegen der systemzugehörigen Putzabschlussprofile
mit PVC-Sichtkante für Putzabschlüsse oder -übergänge in den festgelegten
Bereichen. Vollflächiges Einbetten in die systemzugehörige Armierungsmasse.
Einbaulage: Anschluss Rollladenkasten,
Anschluss Attika Staffelgeschoss,
Anschluss Hauptdach,
Anschluss Dach Rampe TG
Putzdicke: ca. 3 mm
Produkt:
- Capatect Putzabschlussprofil gerade 661/56 o. glw.
03.__.0130
Putzabschlussprofil mit PVC-Kante
570.00
m
03.__.0140 Dehnfugenprofil mit Gewebe, fassadenbündig Systemkonformes Dehnfugenprofil aus Kunststoff, UV-beständig,
Fugenbreite ca. 25 mm, mit elastischem Mittelteil und beidseitigen
Gewebestreifen, ca. 100 mm breit, inkl. vormontierter Abdeckung liefern
und vertikal in die Dämmplatten einarbeiten, fachgerecht in die
Armierungsmasse einbetten und seitliche Anschlüsse planspachteln,
Einbaulage: Übergänge WDVS zu Stb.-Balkon,
Stb.-Vordach, fassadenbündig
Produkt:
- Capatect Dehnfugenprofil mit Abdeckung 6660/01 o. glw.
03.__.0140
Dehnfugenprofil mit Gewebe, fassadenbündig
130.00
m
03.__.0150 Montage-Dart-Set zur Aufnahme von Rohrschellen montieren Nachträgliches Anbringen einer Montagehilfe zur wärmebrückenarmen
Aufnahme von mittelschweren Lasten bis 15 kg (Querkraft) durch
Vorbohren Ø 8 mm im tragenden Untergrund (mind. 80 mm tief),
Setzen und Einschrauben der mit Rahmendübel, Montagebuchse und
Dichtscheibe vorkonfektionierten Montagehilfe.
Nach Setzen Reduzierstück einschieben.
Einbaulage: Zur Aufnahme von Rohrschellen Fallleitungen
Hinweis: Markierung der Montagebuchse muss nach Montage
nach oben zeigen!
Produkt:
- Capatect Montage-Dart-Set 675/120 o. glw.
Die Lage und Anzahl der Montage-Dart-Sets ist vor Montage zwingend mit
dem vom AG beauftragten Dachdeckergewerk abzustimmen.
03.__.0150
Montage-Dart-Set zur Aufnahme von Rohrschellen montieren
138.00
Stk
03.__.0160 EPDM-Dichtmanschette mit Vlies-Butyl-Kragen zur Rohrdurchführung, DN 100 Dichtmanschette mit hochflexibler EPDM-Dichtung und selbstklebendem
überputzbaren Vlies-Butyl-Klebekragen für dauerhafte Verbindung auf dem
Untergrund liefern und zur luftdichten Abdichtung von Rohrdurchführungen
gemäß DIN 4108-7 Kragen fachgerecht in Armierungsmasse einbetten und
planspachteln,
Einbaulage: Südfassade, Ostfassade
Nennweite: DN 100
Größe: 320 x 320 mm
Produkt:
- SitaMore Dichtmanschette o. glw.
03.__.0160
EPDM-Dichtmanschette mit Vlies-Butyl-Kragen zur Rohrdurchführung, DN 100
10.00
Stk
03.__.0170 EPDM-Dichtmanschette mit Vlies-Butyl-Kragen zur Rohrdurchführung, DN 70 Dichtmanschette mit hochflexibler EPDM-Dichtung und selbstklebendem
überputzbaren Vlies-Butyl-Klebekragen wie zuvor beschrieben liefern und
zur luftdichten Abdichtung von Rohrdurchführungen gemäß DIN 4108-7
Kragen fachgerecht in Armierungsmasse einbetten und planspachteln,
jedoch:
Einbaulage: Südfassade, Ostfassade
Nennweite: DN 70
Größe: 320 x 320 mm
Produkt:
- SitaMore Dichtmanschette o. glw.
03.__.0170
EPDM-Dichtmanschette mit Vlies-Butyl-Kragen zur Rohrdurchführung, DN 70
10.00
Stk
04 Oberputz / Anstrich
04
Oberputz / Anstrich
04.__.0010 Haftgrundierung für Siliconharzputze Liefern und Auftragen einer Haftgrundierung für nachfolgende
Beschichtungen mit Siliconharzputzen auf die durchgetrocknete
Armierungsschicht. Farbton gleich dem der Endbeschichtung.
Einbaulage: Flächen mit Oberputz und Anstrich
Produkt:
- Putzgrund 610 o. glw.
04.__.0010
Haftgrundierung für Siliconharzputze
1,880.00
m2
04.__.0020 Leibungen grundieren, bis ca. 140 mm Liefern und Auftragen einer Haftgrundierung wie zuvor
beschrieben, jedoch:
Einbaulage: Fenster, Bereich mit Dämmstärke von 180 mm,
ohne Führungsschienen Rollladen
Leibungstiefe: ca. 140 mm
04.__.0020
Leibungen grundieren, bis ca. 140 mm
213.00
m
04.__.0030 Leibungen grundieren, bis ca. 120 mm Liefern und Auftragen einer Haftgrundierung wie zuvor
beschrieben, jedoch:
Einbaulage: Fenster, Bereich mit Dämmstärke von 160 mm,
ohne Führungsschienen Rollladen
Leibungstiefe: ca. 120 mm
04.__.0030
Leibungen grundieren, bis ca. 120 mm
77.00
m
04.__.0040 Leibungen grundieren, bis ca. 100 mm Liefern und Auftragen einer Haftgrundierung wie zuvor
beschrieben, jedoch:
Einbaulage: Fenster, Bereich mit Dämmstärke von 180 mm,
mit Führungsschienen Rollladen
Leibungstiefe: ca. 100 mm
04.__.0040
Leibungen grundieren, bis ca. 100 mm
483.00
m
04.__.0050 Leibungen grundieren, bis ca. 80 mm Liefern und Auftragen einer Haftgrundierung wie zuvor
beschrieben, jedoch:
Einbaulage: Fenster, Bereich mit Dämmstärke von 160 mm,
mit Führungsschienen Rollladen
Leibungstiefe: ca. 80 mm
04.__.0050
Leibungen grundieren, bis ca. 80 mm
594.00
m
04.__.0060 Siliconharzdekorputz in Kratzputzstruktur für außen auftragen, Flächen Aufziehen und Strukturieren von systemzugehörigem Siliconharzdekorputz für
außen, abtönbar, stark wasserabweisend nach DIN 18550,
hoch wasserdampfdurchlässig, witterungsbeständig, hohe Sicherheit gegen
den Befall von Mikroorganismen, hoch elastisch und mechanisch hoch belastbar,
schlagregendicht auf die vorbereitete Grundschicht.
Einbaulage: Flächen mit Oberputz und Anstrich
Putzstruktur: Kratzputzstruktur
Spezifisches Gewicht: ca. 1,8 g/cm³
sd-Wert (3 mm): ca. 0,20 m nach DIN EN ISO 7783, Klasse V2 nach DIN EN 1062
w-Wert: ca. 0,07 kg/(m²h1/2) nach DIN EN 1062,
Klasse W3 (niedrig) nach DIN EN 1062
Brandverhalten: A2-s1, d0 (nichtbrennbar) nach DIN EN 13501
Korngröße: bis 2 mm
Farbton-Nr.: Alsecco ACCS 2221 - 2224
Produkt:
- Capatect Amphisilan Fassadenputz K20 o. glw.
04.__.0060
Siliconharzdekorputz in Kratzputzstruktur für außen auftragen, Flächen
1,880.00
m2
04.__.0070 Siliconharzdekorputz in Kratzputzstruktur, Außenwände- u. -decken Rampe TG Aufziehen und Strukturieren von systemzugehörigem Siliconharzdekorputz für
außen, abtönbar, stark wasserabweisend nach DIN 18550, wie zuvor beschrieben,
jedoch:
Einbaulage: Außenwände und -decken, Rampe TG
Wandhöhe: bis ca. 3,00 m
04.__.0070
Siliconharzdekorputz in Kratzputzstruktur, Außenwände- u. -decken Rampe TG
90.00
m2
04.__.0080 Zulage zu Siliconharzdekorputz für Untersichten Zulage zu systemzugehöriger Siliconharzdekorputz,
wie zuvor beschrieben liefern und auf die vorbereiteten Flächen aufbringen,
jedoch:
Einbaulage: Untersicht Erker, Achse A-B,
Untersicht Außendecke Rampe TG
04.__.0080
Zulage zu Siliconharzdekorputz für Untersichten
55.00
m2
04.__.0090 Siliconharzdekorputz in Kratzputzstruktur für außen auftragen, Leibungen bis 140 mm Aufziehen und Strukturieren von systemzugehörigem Siliconharzdekorputz für
außen, abtönbar, stark wasserabweisend nach DIN 18550, wie zuvor beschrieben,
jedoch:
Einbaulage: Fenster, Bereich mit Dämmstärke von 180 mm,
ohne Führungsschienen Rollladen
Leibungstiefe: ca. 140 mm
04.__.0090
Siliconharzdekorputz in Kratzputzstruktur für außen auftragen, Leibungen bis 140 mm
213.00
m
04.__.0100 Siliconharzdekorputz in Kratzputzstruktur für außen auftragen, Leibungen bis 120 mm Aufziehen und Strukturieren von systemzugehörigem Siliconharzdekorputz für
außen, abtönbar, stark wasserabweisend nach DIN 18550, wie zuvor beschrieben,
jedoch:
Einbaulage: Fenster, Bereich mit Dämmstärke von 160 mm,
ohne Führungsschienen Rollladen
Leibungstiefe: ca. 120 mm
04.__.0100
Siliconharzdekorputz in Kratzputzstruktur für außen auftragen, Leibungen bis 120 mm
77.00
m
04.__.0110 Siliconharzdekorputz in Kratzputzstruktur für außen auftragen, Leibungen bis 100 mm Aufziehen und Strukturieren von systemzugehörigem Siliconharzdekorputz für
außen, abtönbar, stark wasserabweisend nach DIN 18550, wie zuvor beschrieben,
jedoch:
Einbaulage: Fenster, Bereich mit Dämmstärke von 180 mm,
mit Führungsschienen Rollladen
Leibungstiefe: ca. 100 mm
04.__.0110
Siliconharzdekorputz in Kratzputzstruktur für außen auftragen, Leibungen bis 100 mm
483.00
m
04.__.0120 Siliconharzdekorputz in Kratzputzstruktur für außen auftragen, Leibungen bis 80 mm Aufziehen und Strukturieren von systemzugehörigem Siliconharzdekorputz für
außen, abtönbar, stark wasserabweisend nach DIN 18550, wie zuvor beschrieben,
jedoch:
Einbaulage: Fenster, Bereich mit Dämmstärke von 160 mm,
mit Führungsschienen Rollladen
Leibungstiefe: ca. 80 mm
04.__.0120
Siliconharzdekorputz in Kratzputzstruktur für außen auftragen, Leibungen bis 80 mm
594.00
m
04.__.0130 Siliconharzdekorputz als Glattputz, Fassadenbänder / Stirnseiten Balkone + Hauptdach Systemzugehörigen Siliconharzdekorputz, für außen, abtönbar,
stark wasserabweisend nach DIN 18550, hoch wasserdampfdurchlässig,
witterungsbeständig, hohe Sicherheit gegen den Befall von Mikroorganismen,
hoch elastisch und mechanisch hoch belastbar liefern und
schlagregendicht und auf die vorbereitete Grundschicht aufziehen und
strukturieren, inkl. sauberem Beschneiden zu anderen Anstrich- und Putzflächen,
Einbaulage: Fassadenbänder,
Stirnseiten Balkone und Vordach,
Stirnseiten Hauptdach
Putzstruktur: Glattputzstruktur
Spezifisches Gewicht: ca. 1,8 g/cm³
sd-Wert (3 mm): ca. 0,20 m nach DIN EN ISO 7783,
Klasse V2 nach DIN EN 1062
w-Wert: ca. 0,07 kg/(m²h1/2) nach DIN EN 1062,
Klasse W3 (niedrig) nach DIN EN 1062
Brandverhalten: A2-s1, d0 (nichtbrennbar) nach DIN EN 13501
Korngröße: 0 mm
Farbton-Nr.: Alsecco ACCS 2225
Produkt:
- Caparol Fassadenputz Amphisilan fein o. glw.
04.__.0130
Siliconharzdekorputz als Glattputz, Fassadenbänder / Stirnseiten Balkone + Hauptdach
430.00
m2
04.__.0140 Zulage Siliconharzdekorputz als Glattputz, Untersichten Dachüberstand Systemzugehörigen Siliconharzdekorputz, für außen, abtönbar,
als Glattputz, wie zuvor beschrieben, jedoch:
Einbaulage: Untersichten Dachüberstand
04.__.0140
Zulage Siliconharzdekorputz als Glattputz, Untersichten Dachüberstand
125.00
m2
04.__.0150 Gerüstankerlöcher verschließen Gerüstankerlöcher mit Gerüststopfen aus imprägniertem
PU-Weichschaumstoff regendicht verschließen und
die Ausbesserungsstelle an die vorhandene Putzstruktur
und Fassadenfarbe sorgfältig anpassen,
Durchmesser Löcher: bis ca. 30 mm
Farbe Gerüststopfen: grau
Produkt: - Gerüststopfen o. glw.
04.__.0150
Gerüstankerlöcher verschließen
180.00
Stk
04.__.0160 Siliconharz-Fassadenfarbe auftragen, Flächen Siliconharz-Fassadenfarbe mit nachfolgend beschriebenen Eigenschaften liefern,
und als Zwischen- und Schlussbeschichtung durch gleichmäßiges Auftragen applizieren.
Der Auftrag erfolgt in mindestens zwei Lagen auf trockenem Untergrund,
Produkteigenschaften:
- Filmschutz gegen Algen- und PilzbefallCO2- und wasserdampfdurchlässig
- Geringe Verschmutzungsneigung
- Verschlämmt feine putztechnische RisseTechnische
Eigenschaften:
- Farbtonbeständigkeit gemäß BFS-Merkblatt Nr. 26: Klasse: B, Gruppe: 1
- Wasserdurchlässigkeitsrate nach DIN EN 1062: w-Wert: Klasse: W3 (niedrig)
- Wasserdampfdurchlässigkeit nach DIN EN 1062: sd-Wert: Klasse: V1 (hoch)
- Geschützt gegen Algen- und Pilzbefall
- Glanzgrad nach DIN EN 1062: Klasse G3, matt
- Abtönbar bis Hellbezugwert
Farbton: alsecco ACCS 2221 - 2224,
Einteilung der Farbfelder gemäß Planung
Einbaulage: sämtl. Fassadenflächen
Produkt:
- Caparol Siliconharzfarbe Amphisilan oder glw.
04.__.0160
Siliconharz-Fassadenfarbe auftragen, Flächen
O
1,880.00
m2
04.__.0170 Siliconharz-Fassadenfarbe auftragen, Untersichten Systemzugehörige Siliconharz-Fassadenfarbe wie zuvor beschrieben,
liefern und auf die vorbereiteten Flächen auftragen, jedoch:
Einbaulage: Bereiche Untersichten
04.__.0170
Siliconharz-Fassadenfarbe auftragen, Untersichten
O
55.00
m2
04.__.0180 Siliconharz-Fassadenfarbe auftragen, Leibungen bis 140 mm Systemzugehöriger Siliconharz-Fassadenfarbe wie zuvor beschrieben,
liefern und auf die vorbereiteten Flächen auftragen, jedoch:
Einbaulage: Fenster, Bereich mit Dämmstärke von 180 mm,
ohne Führungsschienen Rollladen
Leibungstiefe: ca. 140 mm
04.__.0180
Siliconharz-Fassadenfarbe auftragen, Leibungen bis 140 mm
O
213.00
m
04.__.0190 Siliconharz-Fassadenfarbe auftragen, Leibungen bis 120 mm Systemzugehöriger Siliconharz-Fassadenfarbe wie zuvor beschrieben,
liefern und auf die vorbereiteten Flächen auftragen, jedoch:
Einbaulage: Fenster, Bereich mit Dämmstärke von 160 mm,
ohne Führungsschienen Rollladen
Leibungstiefe: ca. 120 mm
04.__.0190
Siliconharz-Fassadenfarbe auftragen, Leibungen bis 120 mm
O
77.00
m
04.__.0200 Siliconharz-Fassadenfarbe auftragen, Leibungen bis 100 mm Systemzugehöriger Siliconharz-Fassadenfarbe wie zuvor beschrieben,
liefern und auf die vorbereiteten Flächen auftragen, jedoch:
Einbaulage: Fenster, Bereich mit Dämmstärke von 180 mm,
mit Führungsschienen Rollladen
Leibungstiefe: ca. 100 mm
04.__.0200
Siliconharz-Fassadenfarbe auftragen, Leibungen bis 100 mm
O
483.00
m
04.__.0210 Siliconharz-Fassadenfarbe auftragen, Leibungen bis 80 mm Systemzugehöriger Siliconharz-Fassadenfarbe wie zuvor beschrieben,
liefern und auf die vorbereiteten Flächen auftragen, jedoch:
Einbaulage: Fenster, Bereich mit Dämmstärke von 160 mm,
mit Führungsschienen Rollladen
Leibungstiefe: ca. 80 mm
04.__.0210
Siliconharz-Fassadenfarbe auftragen, Leibungen bis 80 mm
O
594.00
m
04.__.0220 Siliconharz-Fassadenfarbe auftragen, Fassadenbänder / Stirnseiten Balkone + Hauptdach Systemzugehörige Siliconharz-Fassadenfarbe wie zuvor beschrieben,
liefern und auf die vorbereiteten Flächen auftragen, jedoch:
Einbaulage: Fassadenbänder,
Stirnseiten Balkone und Vordach,
Stirnseiten Hauptdach
Farbton: alsecco ACCS 2225
Produkt:
- Disbocret 1-K Acryl Betonanstrich 515 oder glw.
04.__.0220
Siliconharz-Fassadenfarbe auftragen, Fassadenbänder / Stirnseiten Balkone + Hauptdach
430.00
m2
04.__.0230 Zulage Siliconharz-Fassadenfarbe auftragen für Untersichten Dachüberstand Zulage zu Siliconharz-Fassadenfarbe wie zuvor beschrieben,
für Überkopfarbeiten im Bereich von Unterdecken,
Einbaulage: Bereiche Untersichten Dachüberstand Hauptdach
Farbton: alsecco ACCS 2225
04.__.0230
Zulage Siliconharz-Fassadenfarbe auftragen für Untersichten Dachüberstand
125.00
m2
05 Fensterbänke
05
Fensterbänke
05.__.0010 Zweite Dichtebene mit Dichtschlämme ausbilden, t=bis ca. 150 mm Dichtschlämme liefern und als Feuchteschutz auf vorbereiteter
(Unterputz und Armierung) und geneigter Horizontalfläche auftragen,
so dass eine zweite Dichtebene (Ablaufebene) hergestellt wird,
Einbaulage: unter nicht schlagregendichten Fensterbänken,
Fenster, Bereich mit Dämmstärke von 180 mm
Gefälle Dämmkeil: 5 Grad
Tiefe Dämmung: bis ca. 150 mm
Produkt:
- Capatect Sockelflex Carbon o. glw.
05.__.0010
Zweite Dichtebene mit Dichtschlämme ausbilden, t=bis ca. 150 mm
93.00
m
05.__.0020 Zweite Dichtebene mit Dichtschlämme ausbilden, t=bis ca. 130 mm Dichtschlämme liefern und als Feuchteschutz auf vorbereiteter
(Unterputz und Armierung) und geneigter Horizontalfläche auftragen,
so dass eine zweite Dichtebene (Ablaufebene) hergestellt wird,
Einbaulage: unter nicht schlagregendichten Fensterbänken,
Fenster, Bereich mit Dämmstärke von 160 mm
Gefälle Dämmkeil: 5 Grad
Tiefe Dämmung: bis ca. 130 mm
Produkt:
- Capatect Sockelflex Carbon o. glw.
05.__.0020
Zweite Dichtebene mit Dichtschlämme ausbilden, t=bis ca. 130 mm
72.50
m
05.__.0030 Anschluss zweite Dichtebene an aufgehende Bauteile mit Fensteranschlussfolie Herstellen einer zweiten Dichtebene (Ablaufebene) auf vorhandene
Fensterbankdämmung unterhalb von nicht schlagregendichten
Fensterbanksystemen. Dazu auf die vorbereitete Keilplatte eine 60 mm
breite Dichtfolie im Übergang Fensterbankleibung/Fensterrahmen zur
vorgefertigten Fensterinneneckfolie in jeder Innenecke.
Nach jedem Arbeitsgang den Nichtselbstklebebereich mit Folienkleber
versehen und Folie mit Andrückroller andrücken.
Hinweis:
Höhe Folie an aufgehende Bauteile mind. 20 mm, jedoch nicht höher als
das zum Einsatz kommende Bordprofil.
Einbaulage: nicht schlagregendichte Fensterbänke,
aufgehende Bauteile
Anzahl Fenster:
Produkte:
- Capatect Fensteranschlussfolie 689/10 o. glw.
- Capatect Fensterecke konkav 689/13 o. glw., Verbrauch: 2 St/Fenster
- Capatect Kleber SP 25 689/17 o. glw.
05.__.0030
Anschluss zweite Dichtebene an aufgehende Bauteile mit Fensteranschlussfolie
198.00
m
05.__.0040 Alu-Einzel-Fensterbänke, RAL 7016, t=ca. 190 mm Schlagregendichte (auf 1950 Pa geprüft) Fensterbank aus Aluminium,
korrosionsbeständig und pulverbeschichtet, mit Gefälle, inkl. systemzugehörige,
zweiteilige, wasserdichte Bordprofile (paarweise je Fenster) mit Butylgleitzone,
selbstklebendes Antidröhnband vollflächig auf Unterseite der Fensterbank,
und allem notwendigem Zubehör liefern und wie folgt ausführen:
Bordprofile mit Butygleitzone so anbringen, dass thermische Längenänderung
der Fensterbank ermöglicht wird.
Fensterbank strangweise mit geeignetem Kleber auf vorbereiteter zweiter
Dichtebene befestigen.
Anschluss Bordprofil an Leibung mit systemzugehörigem und untergrundgeeignetem
Dichtband, inkl. Versiegelung der Sichtfugen mit einem dauerelastischem Dichtstoff
in Farbe der Fensterbank
Befestigung der Fensterbank an Blendrahmen mit Schrauben, beschichtet in Farbe
der Fensterbank
Lieferung von Abdeckkappen, Farbton wie Fensterbank, und auf sichtbare
Befestigungsschrauben anbringen
Einbaulage: Fenster, Bereich mit Dämmstärke von 180 mm
Ausladung: ca. 190 mm
Höhe hintere Aufkantung: ca. 25 mm, mit Langlöchern, 4,2 x 7 mm,
im Abstand von ca. 250 mm
Höhe Tropfkante: ca. 40 mm (Standard)
Neigung Fensterbank: 5°
Farbton Fensterbank
und Bordprofile: RAL 7016 Anthrazitgrau
Anzahl Fenster: 74 Stück
Produkt:
- Fensterbank SMART inkl. systemkonformen Zubehör o. glw.
05.__.0040
Alu-Einzel-Fensterbänke, RAL 7016, t=ca. 190 mm
93.00
m
05.__.0050 Alu-Einzel-Fensterbänke, RAL 7016, t=ca. 170 mm Schlagregendichte (auf 1950 Pa geprüft) Fensterbank aus Aluminium,
pulverbeschichctet, wie zuvor beschrieben, jedoch:
Einbaulage: Fenster, Bereich mit Dämmstärke von 180 mm
Ausladung: ca. 170 mm
Anzahl Fenster: 40 Stück
05.__.0050
Alu-Einzel-Fensterbänke, RAL 7016, t=ca. 170 mm
72.50
m
05.__.0060 Zulage FB: Befestigungsanker Einbau von Befestigungsankern für Metallfensterbänke in WDVS bei Ausladungen
über 150 mm mit Maximalabstand von 0,60 m zur zusätzlichen Sicherung des
Fensterbanksystems vor angreifenden Windlasten.
Systemdicke: 200 mm - 260 mm
Ausladung: Typ 4
Schaftlänge Dübel: 8/95
Produkte:
- Befestigungsanker SMART mit Haltelasche o. glw.
05.__.0060
Zulage FB: Befestigungsanker
325.00
Stk
06 Stundenlohnarbeiten / Sonstiges
06
Stundenlohnarbeiten / Sonstiges
06.__.0010 Musterflächen anlegen Anlegen einer Musterfläche des für die Fassade
ausgewählten Systems vor Beginn der Wärmedämmarbeiten
an geeigneter Stelle und im Beisein des Auftraggebers,
dabei sind alle wichtigen Daten in einem Protokoll
festzuhalten. Der spätere Abriss ist miteinzukalkulieren.
Größe Musterfläche: ca. 1 m²
06.__.0010
Musterflächen anlegen
O
L
1.00
psch
06.__.0020 Anschluss an angrenzende Bauteile mit dauerelastischem Dichtstoff, 12 mm Anschluss an angrenzende Bauteile mit dauerelastischem Dichtstoff,
einschließlich Hinterfüllung mit PE-Rundschnur,
inkl. sauberen Anarbeiten an den angrenzenden Bauteilen,
ggf. Trennung der Armierungsschicht in den festgelegten
Fugenbereichen und Auskratzen der Fuge bis zum Unterputz.
Fugenbreite: bis ca. 12 mm
Farbton Fugenmasse: Wahl AG, nach Bemusterung
Produkt der Planung
Fugenmasse: Otto Seal, S 100 o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen)
06.__.0020
Anschluss an angrenzende Bauteile mit dauerelastischem Dichtstoff, 12 mm
O
1.00
m
06.__.0030 Anschluss an angrenzende Bauteile mit Polyurethan-Dichtstoff, 20 mm Anschluss an angrenzende Bauteile mit chemiekalienbeständigen,
1-komponentigem Polyurethan-Dichtstoff, silkonfrei, geprüft nach EN 15651,
anstrichverträglich nach DIN 52452, inkl. Glättmittel zum Glätten,
keine Wechselwirkungen mit vorhandenen und angrenzenden Beschichtungen,
gute Wittertungs- und Alterungsbeständigkeit, härtet blasenfrei aus,
zum Abdichten von Außenwandfugen nach DIN 18540-F,
zum Abdichten von Dehnungs- und Anschlussfugen an Betonfertigteilen,
einschließlich Hinterfüllung mit PE-Rundschnur,
inkl. sauberen Anarbeiten an den angrenzenden Bauteilen,
ggf. Trennung der Armierungsschicht in den festgelegten
Fugenbereichen und Auskratzen der Fuge bis zum Unterputz.
Fugenbreite: bis ca. 20 mm
Farbton Fugenmasse: Wahl AG, nach Bemusterung
Produkt der Planung
Fugenmasse: Otto Seal, P 305 o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen)
06.__.0030
Anschluss an angrenzende Bauteile mit Polyurethan-Dichtstoff, 20 mm
O
1.00
m
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten zum Nachweis dürfen ausschließlich nur nach
Aufforderung durch die Bauleitung des AG ausgeführt werden.
Mit den Einheitspreisen sind alle Leistungszulagen, Sozialzuschläge,
allgemeine Geschäftskosten, Wegegelder, Auslösungen, Zuschläge für
Wagnis und Gewinn sowie Werkzeug und Gerät abgegolten.
Die nachstehend angebotenen Verrechnungssätze sind unter Beachtung
der preislichen Vorschrift zu ermitteln und gelten unabhängig von der
Anzahl der abzurechnenden Stunden.
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten
06.__.0040 Facharbeiterstunde Stunden eines Facharbeiters,
Anforderung ausschließlich auf Anweisung des AG und der Bauleitung.
06.__.0040
Facharbeiterstunde
O
1.00
h
06.__.0050 Bauhelferstunde Stunden eines Bauhelfers,
Anforderung ausschließlich auf Anweisung des AG und der Bauleitung.
06.__.0050
Bauhelferstunde
O
1.00
h