Raumlufttechnische Anlagen
Grüner Winkel
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Liste der Projektbeteiligten Bauherr/Auftraggeber: Norddeutsche Wohnbau GmbH Georgsplatz 8 30159 Hannover Tel.: 0511 53569 -0 E-Mail: info@norddeutsche-wohnbau.de Planung Hochbau: S&P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH Georgsplatz 8 30159 Hannover Tel.: 0511 53569 -0 E-Mail: Eblenkamp@sp-planung.de Tragwerksplanung / Baupysik: Christoph Baum Ingenieurbüro Thuner Str. 86a 21680 Stade Tel.: 04141 807 1845 E-Mail: cb@baum-statik.de Planung Haustechnik (HLSE): Heise und Baumgart Ramsenweg 2b 38700 Braunlage Tel.: 05520 999 29 -0 E-Mail: info@hb-ingenieure.de Planung Außenanlagen: Grünplan Hamburg Saseler Bogen 3A 22393 Hamburg Tel.: 040 2715 77 95 E-Mail: info@gruenplan-hamburg.de Baugrundbeurteilung, Gründungsempfehlung: Geotechnisches Planungs- und Beratungsbüro - ARKE Pappelmühle 6 31840 Hessisch Oldendorf Tel.: 05158 98164
Liste der Projektbeteiligten
Baubeschreibung Allgemein Das 12.622 m² große Grundstück befindet sich am Ende einer privaten Erschließungsstraße in Berlin Reinickendorf mit der Adresse Holländerstraße 36 V. Bei dem Neubauvorhaben handelt es sich um ein Quartier mit vier Mehrfamilienhäusern mit jeweiligen Kellern, Stellplätzen in einer gemeinsamen Tiefgarage und insgesamt 110 Wohnungen. Haus 5 ist eines von den vier Mehrfamilienhäusern und liegt im südlichen Bereich des o.g. Grundstücks. Gemeinsam mit dem Keller im Untergeschoss bildet Haus 5 eine eigene Untergemeinschaft gemäß Teilungserklärung. Das Gebäude erhält zwei Treppenhäuser und zwei Aufzüge. Das Haus 5 verfügt insgesamt über 36 Wohnungen. Die Erschließung erfolgt über eine private Zufahrtsstraße für die umfassende Wege- und leitungsrechte als Dienstbarkeiten eingetragen sind. Maßgebend für alle Ausführungen sind, diese Bau- und Leistungsbeschreibung, die von der Bauaufsichtsbehörde genehmigten Baupläne und die Baugenehmigung mit den Nebenbestimmungen. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in konventioneller Massivbauweise. Materialwahl und Dimensionierung von Bauteilen für die Ausführung des Rohbaus werden entsprechend den statischen Berechnungen des Fachingenieurs vorgenommen. Wände Die tragenden Innen- und sämtliche Außenwände der aufgehenden Geschosse werden als Mauerwerk oder teilweise als Stahlbetonwände nach Angaben des Statikers ausgeführt. Die Wandstärke entspricht den statischen Erfordernissen. Geschossdecken Die Geschossdecken werden den statischen Erfordernissen entsprechend aus Elementdecken mit Aufbeton oder in Ortbetonbauweise erstellt. Dach Das Flachdach wird als Stahlbetondecke in Flachdachausführung gemäß Flachdachrichtlinie ausgeführt. Die Abdichtung erfolgt mit Folienabdichtung oder einer zweilagigen Bitumendachabdichtung. Den oberen Abschluss bildet eine extensive Dachbegrünung. Lüftung Die Abluft der Wohneinheiten zum Feuchteschutz wird über die Bäder und WCs sowie Abstellräume dezentral über Einzelraumlüfter geregelt, z. B. Lunos Silvento EC oder gleichwertig. Die Wohnungen erhalten in den Fenstern Falzlüfter ClimaTecPlus-Arimeo Var.1 o. glw. als Zuluft gemäß Planung. Durch die Überströmöffnungen in den Türunterschnitten ist eine “Querlüftung in der Wohnung effektiv mit Frischluft durchströmt.
Baubeschreibung
Angaben zur Baustelle Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ansprüche des AN, die auf Unkenntnis der Örtlichkeiten zurückzuführen sind, werden durch den AG nicht gesondert honoriert. Lage und Transportwege Zufahrtmöglichkeiten über öffentliche Straßen. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung. Art / Lage der Lagerplätze Die vom AN benötigten Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B) Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet wird. Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu prüfen. Der AN hat auf Verlangen des AG einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu erstellen und dem AG zu übergeben. Der AN hat auf Verlangen des AG einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem AG zu übergeben. Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom AG vorgelegten Bauzeitenplans erstellt werden. Bauleitung des AG Die Bauleistungen betreffende Korrespondenz zwischen AG und AN findet ausschließlich über die Bauleitung des AG statt. Ausgenommen hiervon sind direkte Anweisungen durch lizensierte behördliche Vertreter oder der vom AG beauftragten Sonderfachleute, wie der Fachbauleitung der Fachingenieure für Statik, Haustechnik, SiGeKo u. dgl. sowie bei Gefahr in Verzug. Entsprechende Ansprechpartner und weisungsbefugte Vertreter sowie evtl. Ersatzpersonen werden im Rahmen der Auftragserteilung vom AG benannt. Termine für Baubesprechungen werden gemeinsam abgestimmt und im Anschluss regelmäßig oder nach Erfordernis durchgeführt. Die Teilnahme der jeweils erforderlichen AN-Vertreter ist verbindlich. Ergebnisse werden durch Vertreter des AG protokolliert. Bauaufsicht / Polier des AN Der AN hat nach der geltenden Landesbauordnung für die Durchführung und die Dauer der Arbeiten eine geeignete Fachkraft als verantwortlichen Firmen-/ Fachbauleiter/ Polier und befugten Vertreter zu bestellen und zu benennen. Dieser muss zu den üblichen Arbeitszeiten ständig erreichbar sein, über die nötigen fachlichen Qualifikationen verfügen, mit den Vorgaben eines SIGE-Plans und der Baustellenverordnung vertraut sein und über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Im Verhinderungsfalle ist umgehend ein geeigneter Stellvertreter zu benennen. Der AN führt eigenverantwortlich ebenso die Koordination seiner Mitarbeiter zur Erfüllung der beauftragten Leistungen und Lieferungen, wie auch die Überwachung der Leistungen auf sein Gewerk relevante Übereinstimmung durch. Außerordentliche Vorkommnisse sind umgehend der Bauleitung des AG zu melden! Sicherungspflicht Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und eigenem Gerät. Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen. Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Die Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) ist auf diese Maßnahme anzuwenden. Der entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) wird ggf. entsprechend den AN-Angaben fortgeschrieben. Dazu ist jedoch in einigen Unterpunkten die Mitwirkung des AN erforderlich. Durch das ausführende Unternehmen sind eine Woche nach Auftragserteilung folgende Angaben zu machen: Aufstellung der aufsichtführenden Person Ihres Unternehmens auf o. g. Baustelle (Bauleiter, Schachtmeister/ Polier/ Vorarbeiter mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) Aufstellung Ihrer Subunternehmer mit aufsichtführenden Personen und Ansprechpartnern (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) Gefährdungsbeurteilung für alle Gewerke (gemäß 5 5, 6 Arbeitsschutzgesetz), auch Nachunternehmer entsprechend den gewählten Arbeitsverfahren (z.B. nach Mustern der BauBG) Namen und Telefonnummer (mobil) des Ersthelfers des AN auf der Baustelle Die Erstellung dieser Unterlagen wird nicht zusätzlich vergütet. Der AG stellt den Koordinator im Sinne 53 BaustellV und erteilt Weisungen in Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Koordinator hat weiterhin die Pflicht auf Mängel bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes hinzuweisen sowie ein Notanordnungsrecht bei Gefahr in Verzug. Der Koordinator ist im Rahmen der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Diese obliegen nach wie vor dem AN. Bauschild Ein Bauschild wird bauseits erstellt und aufgestellt. Das Aufstellen weiterer Bauschilder des AN bedarf der Zustimmung des AG. Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig. Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B) Der AN hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer, die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken. Der AN hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Benutzung von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Der AG kann dem AN keine Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen. Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Der AG kann dem AN keine Lagerplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen. Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie werden bauseits gestellt. Von den Kosten hierfür sowie für die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer einen Betrag von 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme. Baustoffe Es dürfen nur gütegesicherte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwendet werden, deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich, fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und Witterungsbeständigkeit entsprechen. Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch die Herstellerrichtlinien nachzuweisen. Bemusterung Alle Bauteile wie Profile, Beschläge und sonstige Bauteile, insbesondere diejenigen, die von den Planungsangaben bzw. den Produktangaben in dieser Ausschreibung abweichend angeboten werden, sind durch den AN mit Vorlage der Werkplanung vor Ausführung und Produktbestellung zu bemustern und durch den AG freigeben zu lassen. Baureinigung und Abfallbeseitigung Dem AN obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen auf sein Gewerk spezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der AG zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des AN berechtigt. Der AN wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden. Der AN trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Ggf. sind die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. dem AG vorzulegen. Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden. Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen des AN verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu beseitigen. Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge, für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen, insofern nicht andere Vereinbarungen vertraglich geregelt werden. Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen. Wird durch den AG ein Nachunternehmen mit der Stellung von Schuttcontainern beauftragt, werden die anteiligen Kosten auf den AN mit derzeit 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme - wenn keine andere Einigung erfolgt - umgelegt. Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B) Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der AN hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem AG schriftlich bekannt zu geben. Beabsichtigt der AN Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung des AG gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen. Der AN muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt. Bei Verstößen des AN oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der AN eine Vertragsstrafe gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen. Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B) Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren Art und Umfang verlangt. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) Für die Ausführungsfristen wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Bauzeitenplan verbindlich vereinbart. Die im Bauzeitenplan enthaltenen Zwischenfristen sind Vertragsfristen. Der AN ist verpflichtet, mit der Herstellung nach Erteilung des Zuschlags alsbald zu beginnen und in einer angemessenen Zeit zügig zu Ende zu führen. Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B) Der AG ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme. Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend gemacht werden. Dem AN bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten. Der AG ist berechtigt, für jeden vom AN auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000, - EUR. Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des AN in Abzug gebracht werden. Wenn es sich bei dem AN um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen. Ansprüche auf einen höheren Schadensersatz bleiben unberührt. Wenn es sich bei dem AN um einen Nichtkaufmann handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer, niedrigerer Höhe nachgewiesen wird. Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung Vom AG beigestellte Baustoffe hat der AN gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen. Der AG wird eine Bauwesenversicherung abschließen, welche die Leistungen des AN mit abdeckt. Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 1.000,- Euro. Sofern der AN durch einen Versicherungsfall betroffen ist, trägt er diesen Selbstbehalt im Verhältnis zum AG. Der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,50 % der Schlussrechnungssumme. Der Betrag wird bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B) Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B). Der AN hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem AG unverzüglich mitzuteilen. Abnahme (§ 12 VOB/B) Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den AN durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt. Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom AG unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der AN hierzu geladen. Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem AN dann alsbald mitzuteilen. Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der AN dem AG nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen. Revisionsunterlagen Alle Revisionsunterlagen, wie z.B. Datenblätter, Pflege- und Wartungsempfehlungen/ -hinweisen usw., sind gemäß dem Produkthaftungsgesetz vom AN in digitaler Form (pdf-, dxf-, oder dwg-Format spätestens 4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf den vom AG zur Verfügung gestellten Planserver hochzuladen, so dass der AG nach Prüfung die Revisionsunterlagen an den Nutzer der Wohneinheit übergeben kann. Erfolgt die Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen nicht rechtzeitig, so ist der AG zu einem an der Auftragssumme angemessenen Einbehalt berechtigt. Mängelansprüche und deren Verjährung (§ 13 Abs. 1, 4 und 7 VOB/B) Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird generell die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten, beginnend ab der Abnahme, vereinbart. Abweichende Verjährungsfristen für Mängelansprüche sind zwischen dem AG und dem AN vertraglich zu regeln. Die Dauer der Gewährleistung wird ausdrücklich auch für wartungsrelevante Teile vereinbart, selbst wenn der AG dem AN die Wartung derselben nicht übertragen hat. Der AG bzw. der spätere Eigentümer kann nur Ansprüche während des Gewährleistungszeitraums beim AN geltend machen, wenn ein notwendiger Wartungsintervall durch ein Fachunternehmen nach Vorgaben des Herstellers durchgeführt wurde und dem AN ein entsprechendes Wartungsbuch vorgelegt werden kann. Abrechnung (§ 14 VOB/B) Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht. Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Unterlagen (z.B. örtliches Aufmaß) müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der AG, die Durchschriften der AN. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden. Vor der ersten Rechnungsstellung hat der AN mit der örtlichen Bauleitung einen Zahlungsplan abzustimmen. Abrechnungsfähig sind nur in sich abgeschlossene Leistungen und fertig erstellte Bauteile. Die Fertigstellung ist der örtlichen Bauleitung anzuzeigen, bevor die Leistung des AN ggf. durch nachfolgende Gewerke überbaut wird. Alle Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. Alle Rechnungen sind vom AN inkl. prüffähigen Nachweisen (z.B. Mengenberechnung, Aufmasszeichnungen, Handskizzen o.ä.) in digitaler Form, im pdf-Format, unter der E-Mail-Adresse rechnungen@norddeutsche-wohnbau.de an den AG zu richten. Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen. Der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der AN zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. Jede Rechnung ist kumuliert aufzustellen, das heißt, das Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben sind. Die abzurechnenden Leistungen sind dabei in der Reihenfolge und mit Angabe der Positionsnummern des Auftrags-Leistungsverzeichnisses aufzustellen. Bei Abrechnung von Teilmengen zu einer Position hat der AN eine prüffähige und separate Aufstellung der Mengen der örtlichen Bauleitung vorzulegen. Die Schlussrechnung ist vom AN in prüfbarer Form innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung dem AG vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (48b EStG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wird seitens des AN ein Skonto gewährt, gilt für die zu vereinbarende Skontofrist das Datum des Eingangs der E-Mail, der die Rechnung im Original anhängig ist. Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B) Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des AG bzw. seiner Vertretung zulässig. Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. Der AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten: das Datum, die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, die Art der Leistung, die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AN. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den AG oder dessen Vertretung und die damit verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind. Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B) Der Anspruch auf Schlusszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig. Bautagebuch und Revisionsunterlagen sind mindestens 4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf den Planserver des AG hochzuladen. Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet und als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto, der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. Die Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der AG innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per Post an den AN abgesandt hat. Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den AG an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. Der AN erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den AG adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts. Die Aufrechnung mit vom AG bestrittenen Gegenansprüchen des AN ist ausgeschlossen. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten. Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden. Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Sachmängelansprüche auf die Dauer der Gewährleistungszeit zuzüglich der sich durch Hemmung oder Neubeginn ergebenden Verlängerung, beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden. Änderung der Vertragspreise Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart. Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise. Änderung der Vertragsleistungen Maßnahmen, die sich erst bei der Ausführung der Arbeiten als unumgänglich und notwendig herausstellen, sind unverzüglich über die Bauleitung des AG vorzutragen und in einem prüfbaren Nachtragsangebot zu unterbreiten. Nachtragspositionen verstehen sich analog übriger Positionen einschließlich aller zur Herstellung notwendigen Materialien und Arbeiten, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt oder gewünscht. Die Ausführung der Leistungen, die ein Nachtrag beinhaltet, erfolgt erst nach schriftlicher Beauftragung durch den AG. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B) Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der Vergabeunterlagen verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Installation sämtlicher raumlufttechnischer Anlagen inkl. der frachtfreien Lieferung, Abladung und Zwischenlagerung auf der Baustelle sowie aller erforderlichen Zwischen- und Höhentransporte bis zum Bestimmungs- bzw. Einbauort aller zur Herstellung benötigten Materialien, Baustoffen, Hilfs- und Befestigungsmittel. Das Angebot umfasst alle erforderlichen Bearbeitungen sowie alle Lieferungen und Leistungen, die für die Erstellung der Gesamtleistung erforderlich sind. Auf vom Anbieter beabsichtigte Abweichungen von der geplanten Ausführung ist hinzuweisen. Abweichungen müssen vor Auftragsvergabe mit dem AG vereinbart werden und bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Planers. Der Umfang der vertraglichen Leistungen wird durch diese Leistungsbeschreibung bestimmt. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit in Bezug auf alle Punkte der jeweils geforderten Werke wird vom Auftraggeber keine Gewähr übernommen und muss vom Bieter eigenverantwortlich geprüft werden. Die Leistung ist erbracht, wenn geforderten Funktionen und Qualitäten erfüllt sind. Der Bieter bestätigt durch Abgabe des Angebotes, dass er sich über Art und Umfang von Lieferungen und den zu erbringenden Leistungen ausreichend Klarheit verschafft hat. Wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet, dann sind die sämtlichen Teilleistungen komplett mit allen zur bestimmungsgemäßen Funktion erforderlichen Kleinteilen zu liefern und einzubauen. Alle erforderlichen Bauteile für vollfunktionsfähige Anlagen sind mit den entsprechenden Einheitspreise abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes evtl. vorhandene Bedenken oder Änderungsvorschläge, die aus dem Leistungsverzeichnis abzuleiten sind, auf einer besonderen Anlage dem Angebot beizufügen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistungsverpflichtung und berechtigen auch nicht zu Nachforderungen. Die anzubietenden Einheitspreise sind als Netto-Preise in Euro einzutragen. Der Bieter hat die Angebotssumme entsprechend den Ausschreibungsunterlagen aufzugliedern. Die gültige Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen, daneben ist die Bruttoendsumme zu nennen. Dem AG ist auf Verlangen Einblick in die Kalkulationsgrundlage für alle Leistungen zu gewähren. Nach Angebotsabgabe eintretende Lohn- und Materialpreissteigerungen, gleich aus welchem Grund, werden nicht zusätzlich vergütet. Der Bieter hat bei Angebotsabgabe, spätestens jedoch bei Auftragserteilung, eine gültige Freistellungsbescheinigung des für ihn zuständigen Finanzamtes beizufügen. Der AN hat für die gesamte Bauzeit einen Fachbauleiter nach LBO zu stellen. Dieser hat die Pflicht, an den regelmäßig stattfindenden Regelbaubesprechungen mit dem AG und dessen Fachplaner teilzunehmen. Der AN hat sich über die Transport- und Einbringungsmöglichkeiten vor Ort zu informieren und die Montage- bzw. Aufstellungsorte für die im Lieferumfang enthaltenen Geräte und Anlagen unter Vorgabe aller technischen Vorschriften und Normen zu prüfen. Alle Einbauteile sind so anzubieten, dass sie durch vorhandene Montageöffnungen bzw. Türen in Einzelteilen zerlegt an den Aufstellungsort transportiert werden können. Der AN verpflichtet sich, seine Ausführungen den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen. Eventuelle Abweichungen sind unverzüglich, schriftlich dem AG mitzuteilen Nachfolgende Leistungen, die durch den AN zu erbringen sind, verstehen sich als Nebenleistungen und sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet: Anzeichnen und Einmessen von Schlitzen und Durchbrüchen sowie Kernbohrungen im Zusammenhang der vertraglich geschuldeten Leistungen, insofern diese von einem anderen Unternehmen ausgeführt werden Liefern und Einbauen von Wand- und Deckendurchführungen ohne besondere Anforderungen Schutz von Bau- und Anlagenteilen der eigenen Leistung sowie benachbarter Bauteile vor Verunreinigungen und Beschädigungen während der Ausführung der Arbeiten an Heiz- und Wassererwärmungsanlagen durch loses Abdecken oder Umwickeln der zu schützenden Bauteile mit geeigneten Schutzfolien. Der AN haftet für Beschädigungen an seinen Anlagen bis zur förmlichen Abnahme. Liefern und Einbauen von besonderen Befestigungskonstruktionen in Trockenbauwänden etc., z.B Widerlager, Rohrleitungsfestpunkte, Rohrlager mit Gleit- oder Rollenelementen, Tragschalen, Konsolen, Stützgerüste Stemm-, Bohr - und Fräsarbeiten für die Befestigung von Konsolen und Halterungen Lieferung und Einsetzen aller notwendigen Verbindungs- und Befestigungsmittel (Dübel, Schrauben ect.) sowie von zugehörigen Bauteilen, z.B. Flansche, Profilverbinder, Steckverbinder ohne besondere Anforderungen, Dichtungen, Versteifungen für Luftleitungen, zu den nachfolgend beschriebenen Leistungen. Schalldämmung und Schwingungsdämpfung von Anlagenteilen gegenüber angrenzenden Bauteilen Provisorische Maßnahmen zum vorzeitigen Betreiben der Anlage oder von Anlagenteilen vor der förmlichen Abnahme auf Anordnung des Auftraggebers. Filterwechsel der Badablüfter und Fassadenlüfter nach Beendigung des Probebetriebs Liefern der für die Druckprüfung, Probebetrieb und Inbetriebnahme nötigen Betriebsstoffe und Medien Luftdichte Anschlüsse an angrenzende Bauteile Die Inbetriebnahme der Anlage ist mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten Einweisen des Bedienungs- und Wartungspersonals Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, wenn diese durch den Auftragnehmer verursacht wurden Der AN trägt die Verantwortung für das Einmessen der vertraglich geschuldeten Anlagenteile gemäß Ausführungsplanung. Sollten dem AN Maße zur Installation fehlen, so sind diese vor Installation mit der örtlichen Bauleitung oder dem Fachplaner abzustimmen. Der AN hat seine Bauteile an den bauseits vorhandenen Meterrissen einzumessen. Fotodokumentation der durch den AN ausgeführten Installationen im Bereich von Schächten, die verschlossen werden. Die Fotodokumentation ist in digitaler Form dem AG mit den Revisionsunterlagen zu übergeben. Baustellen-Einrichtung und -Auflösung ist in die Einheitspreise mit einzurechnen, sofern in den nachfolgenden Positionen dieses Leistungsverzeichnisses nichts anderes vorgegeben ist. Aufenthalts- und Lagerräume hat der AN selbst zu stellen. Kosten hierfür sind durch die Einheitspreise abgegolten. Der Aufstellort der Mannschafts- und Materialcontainern o.ä. des AN muss mit der örtlichen Bauleitung abgestimmt werden. Baustellentoiletten werden bauseits zur Verfügung gestellt und sind sauber zu halten. Verschmutzungen durch nachweislich groben Missbrauch werden auf Kosten des Verursachers durch eine Reinigungsfirma beseitigt. Alle Bohrungen zur allgemeinen Leitungsführung durch Decken und Wände bis zu einem Durchmesser von 25 mm werden nicht gesondert vergütet und sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten. Normen, Richtlinien, Merkblätter: Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen des AG gelten für die Ausführung von Bauleistungen die VOB/B sowie die VOB/C und alle gültigen Normen in den jeweils neusten Fassungen. Insbesondere gelten für die ausgeschriebenen Leistungen: DIN 4065: Hinweisschilder DIN 4102: Brandverhalten von Brandstoffen DIN 4108: Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109: Schallschutz im Hochbau DIN 15599-1: Wärmedämmstoffe DIN 18017: Lüftung von Bädern und Toilettenräumen DIN 18379: Lüftungstechnische Anlagen DIN 18382: Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden DIN 18421: Wärmedämmung DIN 23145: Wickelfalzrohre DIN 24157: Blechkanäle DIN 24191: Blechkanalformstücke DIN EN 13053: Lüftung von Gebäuden DIN V 18599: Energetische Bewertung von Gebäuden DIN EN 12098: MSR VDI 2071: Wärmerückgewinnung VDI 2076: Leistungsnachweis für Wärmetauscher VDI 2079: Abnahmeprüfung an RLT-Anlagen VDI 2081: Lärmminderung in RLT-Anlagen VDI 2087: Lüftungskanäle VDI 3525: Regelung von RLT-Anlagen VDI 6022: Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen Darüber hinaus gelten bzw. sind zu beachten: die zugehörige Landesbauordnung sowie damit verbundene Gesetzesverordnungen und sonstige das Vorhaben betreffende behördliche Auflagen und Bestimmungen der betreffenden Gemeinde alle erforderlichen Gewerke bezogenen DIN-Vorschriften und Regelwerke die jeweiligen produktrelevanten Herstellerrichtlinien, soweit diese den gesetzlichen Vorgaben und einer fachgerechten Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen ggf. systembedingte Werkpläne und Vorgaben Abnahmebedingungen des TÜV/Dekra bzw. Gewerbeaufsichtsamts Alle technischen Bestimmungen der TRD VDE-Brandschutz und alle gewerkeübergreifenden Maßnahmen Es wird gefordert, dass eine voll funktionstüchtige Anlage gemäß dem heutigen Stand der Technik angeboten, geliefert und montiert wird. Des weiteren sind durch den AN und seine Mitarbeiter nachfolgende Vorschriften, Verordnungen und Bestimmungen zwingend einzuhalten: UVV - Unfallverhütungsvorschriften GUV - Vorschriften des Gemeinde Unfall Versicherungsverbands BaustellV - Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Arbeitsstättenrichtlinien AEB - die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen Ausführung allgemein: Der AN ist dazu verpflichtet, alle ihm übergebenen Unterlagen auf ihre Übereinstimmung und Richtigkeit zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind rechtzeitig vor Ausführung mit der örtlichen Bauleitung des AG zu klären. Der AN führt während seiner Bautätigkeit ein Bautagebuch. Dieses ist wöchentlich der örtlichen Bauleitung des AG vorzulegen. Nach Erfordernis und Ermessen der Objektüberwachung des AG sind zur Dokumentation der Baustelle Aufnahmen des Baustellenablaufs durch den AN anzufertigen und wöchentlich vorzulegen. Die Ausführungsfristen richten sich bei Beauftragung nach dem gesondert zu vereinbarten Terminplan. Gegenfalls gelten die im Vergabeprotokoll genannte Einzelfristen und -termine (s. g. Meilensteine) als vereinbarte Vertragsfristen. Baubesprechungen: Zur Koordination der Baustellenaktivitäten wird regelmäßig eine Baubesprechung durch den Auftraggeber einberufen. Ziel der Besprechung ist für alle auf der Baustelle tätigen Firmen ein möglichst reibungslosen Arbeitsablauf zu realisieren. Die Teilnahme eines Baustellenverantwortlichen des AN daran ist Pflicht. Der Vertreter des AN muss zu diesen Baubesprechungen aussagekräftig zu der aktuellen Terminsituation und den weiteren geplanten eigenen Baustellenabläufen sein. Sicherheit: Bei der Ausführung von Leistungen sind alle angrenzenden Bauteile, insbesondere Sicht-Oberflächen, vor Beschädigung zu schützen. Alle ausgeführten Leistungen sind bis zur Endabnahme vor mechanischen und chemischen Beschädigungen, Verschmutzungen und Diebstahl in geeigneter Weise zu schützen. Abdeckungen als Sicherung von Personen gegen Absturz bzw. Hineintreten in Öffnungen in Böden, Decken und Dachflächen sind vorzusehen. Anstelle von Abdeckungen kann auch ein Seitenschutz angebracht werde. Diese Leistungen sind derart auszuführen dass auch nachfolgende Gewerke hierdurch gesichert werden. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet. Arbeitsablauf: Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. Bei Ineinandergreifen verschiedener Gewerke haben die Auftragnehmer ihre Arbeiten so miteinander zu koordinieren, dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. Werkstattbesuch und Kontrollen: Dem Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigen wird durch den AN gestattet, ggf. den Fertigungsbetrieb des Auftragnehmers aufzusuchen, um sich vom Arbeitsfortschritt und der Fertigungsqualität zu überzeugen. Befestigungen und Schallschutz: Die Verlegvorschriften und Einbaurichtlinien der Hersteller sind Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Befestigung von Rohrleitungen und Geräten durch Schellen, Aufhängungen und desgleichen hat nur mittels Bohrungen und Metalldübel zu erfolgen. Falls erforderlich, sind zusätzliche Verstrebungen, Träger, Halterungen durch Konsolen, etc. zu montieren. Diese werden nicht gesondert vergütet. Bei allen Rohr-, Kanalverlegungen ist besonders sorgfältig auf Schallisolierung, zwecks Schalldämmung zu achten. Schalldämmende Maßnahmen sind bei allen Schellen-, Wand- und Deckendurchführungen zu treffen. Bei Wanddurchbrüchen sind geschlossene Isolier-Schläuche in der entsprechenden Isolierstärke zu verwenden. Es sind der Bauleitung entsprechende Prüfzeugnisse vorzulegen. Hinweisschilder und Beschriftungen: Es sind ausreichend Bezeichnungsschilder vorzusehen welche nicht gesondert vergütet werden. Die Schilder bestehen aus weißem Resopal mit schwarzer Schrift, Schilder werden mit passender Grundplatte aus stabilem Stahlblech und Halter einschl. Anschweißen an die Rohrleitungen oder Anschrauben an Bauteile, bzw. bei kleinen Geräten, BSK, RSK, Pumpen, Armaturen etc. mittels Befestigung über Gliederketten dauerhaft befestigt bzw. angehängt. Schilder ankleben ist nicht gestattet. Beschriftung nach Abstimmung mit dem AG bzw. Fachplaner. Dieses wird nicht gesondert vergütet. Brandschutz: Alle Durchführungen im Bereich von Brandabschnitten sind nach DIN zu verschließen. An allen Brandschottungen sind entsprechende Kennzeichnungen anzubringen. Die Kennzeichnungen werden nicht gesondert vergütet. Bezeichnungsschild, Farbe und Beschriftung nach Angaben des AG, mit mehrzeiliger Beschriftung, Schild aus mehrschichtigem Kunststoff, mit eingesteckten Schriftleisten Schrift in Kunststoffleisten graviert und geschwärzt, Höhe = ca. 52 mm, Breite = ca. 74 mm. Inbetriebnahme: Die Inbetriebsetzung der Anlage ist entsprechend den Vorschriften der Versorgungsunternehmen durchzuführen. Die termingerechte Anmeldung obliegt dem AN. Sämtliche in diesem Zusammenhang notwendigen Anträge / Antragsunterlagen an die zuständigen Genehmigungsbehörden sind seitens des AN termin- und fristgerecht dem Bauherrn bzw. dessen Beauftragtem ohne Entgelt zu liefern bzw. zwecks Weiterleitung zu übergeben. Mit Inbetriebnahme der Anlagen sind alle Einstellungen vom AN vorzunehmen (z.B. Reinigung der Kanäle, Druckproben, einregulieren der Volumenströme etc). Diese Leistungen sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Probebetrieb aller lufttechnischen Anlagen mit Durchführung von Funktionskontrollen mit Erstellung von Protokollen, Überprüfung der Luftmengen sowie Festhalten der Messungen in Protokollen. Der Probebetrieb ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Der Fachingenieur ist hierzu einzuladen. Die Meßprotokolle sind unaufgefordert oder Bauleitung vorzulegen. Diese behält sich stichprobenartige Kontrollen vor, bei der die Ergebnisse vorzumessen sind. Der AN hat die erforderlichen Meßgeräte eigenverantwortlich und ohne Extra-Vergütung für vorgenannte Leistung zur Verfügung zu stellen. Unterlagen und Protokolle sind dem Auftraggeber in digitaler Form zu übergeben. Gerüste: Die Fassaden des Gebäudes werden bauseits mit einem Arbeits- und Schutzgerüst eingerüstet. Für die Ausführung der eigenen Leistungen hat der AN alle von ihm benötigten Schutz-, Arbeits- und Hilfsgerüste, auch mit einer Belagsfläche > 2 m, zu liefern, aufzustellen und nach Beendigung seiner Arbeiten abzubauen und abzufahren. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise mit einzurechnen. Für die Dauer der Nutzung ist der AN allein für die Verkehrs- und Unfallsicherheit seiner Gerüste verantwortlich. Die Nutzung der seitens des AN gestellten Gerüste, ist auch anderen am Bau tätigen Gewerke zu gestatten. Produkte und Gleichwertigkeit: Die ausgeschriebenen Leistungen sind grundsätzlich einschließlich Herstellung, Lieferung und fachgerechter Ausführung anzubieten. Zur Kontrolle der zur Anwendung kommenden Produkte sind diese nur in Originalverpackung anzuliefern. Es sind in zusammenhängenden Bereichen nur systemkonforme, zugelassene und aus dem Produktportfolio eines Herstellers stammende Produkte zu verwenden. Wird in den Ausschreibungsunterlagen für Produkte ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" benannt, so wird damit die mindestens zu erreichende Qualitätsanforderung festgelegt. Es ist dem Bieter freigestellt gleichwertige Produkte anzubieten, wenn mit Angbebotsbagbe unaufgefordert Qualitätsnachweise der alternativen Produkte mit vorgelegt werden. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit obliegt dem Auftraggeber. Werden Bieterergänzungen in diesem Zusammenhang nicht ausgefüllt, so gilt das ausgeschriebene Produkt als vertraglich vereinbart.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Planungsunterlagen Grundlage der nachfolgenden Positionsbeschreibungen dieses Leistungsverzeichnisses waren folgende Planungsunterlagen, die der Bieter sich unter einem im Anschreiben genannten Download-Link herunterladen kann: Ausführungsplanung TGA seitens Heise + Baumgart Partnergesellschaft mbH: Grundriss Erdgeschoss, Haus 5: REI_RLT_5_H5_GR_00_0301_A_VOR Grundriss 1. Obergeschoss, Haus 5: REI_RLT_5_H5_GR_01_0302_A_VOR Grundriss 2. Obergeschoss, Haus 5: REI_RLT_5_H5_GR_02_0303_A_VOR Grundriss 3. Obergeschoss, Haus 5: REI_RLT_5_H5_GR_03_0304_A_VOR Grundriss 4. Obergeschoss, Haus 5: REI_RLT_5_H5_GR_04_0305_A_VOR Grundriss Dachaufsicht, Haus 5: REI_RLT_5_H5_GR_DA_0306_A_VOR Strangschema Haus 5: REI_RLT_5_H5_DS_XX_0307_A_VOR
Planungsunterlagen
01 Lüftungsanlagen Wohnungen / Bäder / AR
01
Lüftungsanlagen Wohnungen / Bäder / AR
Lüftungsanlagen - Bad ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Lüftungsanlagen - Bad
Wickelfalzrohr Wickelfalzrohr, Spiralfalzrohr und Formteile aus verzinktem Stahlblech Luftführungsrohre und Formteile mit verzinkter Tragkonstruktion aus Profilstahl, zur Auflage/Aufhängung des Luftleitungssystems, einschl. Gewindestangen und Befestigungsschrauben mit zugelassenen Dübeln, oder entsprechendes Befestigungsmaterial für rohbauseitige Ankerschienen, einschl. der zur Befestigung notwendigen Bohrarbeiten, mit schalldämmender Zwischenlage aus Profilgummiband. Die Ausführung in Stahl verzinkt DIN 17162 Teil 1, als Wickelfalzrohr DIN 24 145, Dichtheitsklasse B nach DIN 24 147 Teil 1, Rohrstöße mit Steckmuffen bzw. Nippel mit Doppellippendichtung aus EPDM., einschl. aller Ausschnitte, einschl. der notwendigen Luftverteilklappen mit entsprechender Feststellvorrichtung, inkl. der erforderlichen Reinigungsöffnungen sowie wiederverschließbaren Messöffnungen. Im Bereich von Wand. und Deckdurchführungen ohne Brandschutz sind die Wickelfazrohre mit reisfestem Isolierstoff zu ummanteln, welche den Schallschutz nachDIN 4109 sicherstellen und eine Körperschallübertragung verhindern. Die Zu-, Ab-, Fort- und Außenluftkanäle sind gemäß DIN in Farbe, Durchflussmedium und Fließrichtung zu beschriften. Die Beschriftung erfolgt im Abstand von 5,0 m. Bei Räumen,welche 5,0 m in der Durchquerung unterschreiten,wird die Markierung bei Ein- und Ausgang des Raumes vorgenommen. Die Beschriftung erstreckt sich auf die freiliegenden Kanäle z.B. im Tiefgeschoss. In Technikräumen ist eine Beschriftung alle 3 m vorzunehmen, mindestens jedoch in jeder waagerechten und senkrechten Leitung einmal. Das Kanalsystem ist vor Verschmutzung zu schützen. Alle Öffnungen sind entsprechend provisorisch zu schließen. Die Kanaleinheitspreise müssen dieses einschließen  Die Vorschriften der VDI 6022 sind zwingend einzuhalten. Montagehöhen: bis ca  3,0 m
Wickelfalzrohr
01.__.0010 Wickelfalzrohr 140 wie vor im vollem Wortlaut beschrieben, DN 140 liefern und montieren
01.__.0010
Wickelfalzrohr 140
40.00
lfdm
01.__.0020 Wickelfalzrohr 125 wie vor im vollem Wortlaut beschrieben, DN 125 liefern und montieren
01.__.0020
Wickelfalzrohr 125
172.00
lfdm
01.__.0030 Wickelfalzrohr 80 wie vor im vollem Wortlaut beschrieben, DN 80 liefern und montieren
01.__.0030
Wickelfalzrohr 80
34.00
lfdm
01.__.0040 Flex Rohr DN 80 Luftleitung als flexibles Rundrohr DIN 24 146 Teil 1, Ausführung: Hergestellt aus 3 lagen Reinaluminium, Güteklasse C- hochflexibel,A-A. Biegeradius : r = 1 d nicht brennbar gemäß DIN 4102, einschl. Verbindungen, Dichtungen, Halte- und Befestigungsmaterial etc. Nenndurchmesser: 80mm. liefern und montieren
01.__.0040
Flex Rohr DN 80
68.00
lfdm
01.__.0050 Rohrschelle DN 80 Rohrschelle für die gewählte Rohrinstallation (Spiralfalzrohr) aus Stahl verzinkt mit Gummieinlage und Gewindeanschluß für Gewindestab / Stockschrauben. Es sind die Kosten für Hilfsmaterialien für die Befestigung an Betondecken sowie an Schlitzschienen in die Einheitspreise einzukalkulieren, inkl. Stockschrauben und Metalldübel. für Rohr: DN 80 liefern und montieren
01.__.0050
Rohrschelle DN 80
24.00
Stck
01.__.0060 Rohrschelle DN 125 Rohrschelle wie vor beschrieben, jedoch für Rohr: DN 125 liefern und montieren
01.__.0060
Rohrschelle DN 125
120.00
Stck
01.__.0070 Rohrschelle DN 140 Rohrschelle wie vor beschrieben, jedoch für Rohr: DN 140 liefern und montieren
01.__.0070
Rohrschelle DN 140
20.00
Stck
01.__.0080 Abzweigstück DN 125/80 90° mit Dichtung Abzweigstück DN 125/80 mit Dichtung für Wickelfalzrohr in entfetter und streichbarer Ausführung als Zulage zum geraden Rohr liefern und montieren
01.__.0080
Abzweigstück DN 125/80 90° mit Dichtung
24.00
Stck
01.__.0090 Abzweigstück DN 125/125 90° mit Dichtung Abzweigstück DN 125/125 mit Dichtung für Wickelfalzrohr in entfetter und streichbarer Ausführung als Zulage zum geraden Rohr liefern und montieren
01.__.0090
Abzweigstück DN 125/125 90° mit Dichtung
36.00
Stck
01.__.0100 Abzweigstück DN 80/80 90° mit Dichtung Abzweigstück DN 80/80 mit Dichtung für Wickelfalzrohr in entfetter und streichbarer Ausführung als Zulage zum geraden Rohr liefern und montieren
01.__.0100
Abzweigstück DN 80/80 90° mit Dichtung
24.00
Stck
01.__.0110 Bogen 125 - 90° wie vor im vollem Wortlaut beschrieben, DN 125, in Ausführung 90° liefern und montieren
01.__.0110
Bogen 125 - 90°
7.00
Stck
01.__.0120 Bogen 125 - 45° wie vor im vollem Wortlaut beschrieben, DN 125, in Ausführung 45° liefern und montieren
01.__.0120
Bogen 125 - 45°
16.00
Stck
01.__.0130 Bogen 100 - 90° wie vor im vollem Wortlaut beschrieben, DN 100, in Ausführung 90° liefern und montieren
01.__.0130
Bogen 100 - 90°
3.00
Stck
01.__.0140 Bogen 80 - 90° wie vor im vollem Wortlaut beschrieben, DN 80, in Ausführung 90° liefern und montieren
01.__.0140
Bogen 80 - 90°
24.00
Stck
01.__.0150 Bogen 80 - 45°
01.__.0150
Bogen 80 - 45°
7.00
Stck
01.__.0160 Muffe 125 wie vor im vollem Wortlaut beschrieben, DN 125, liefern und montieren
01.__.0160
Muffe 125
35.00
Stck
01.__.0170 Muffe 80 wie vor im vollem Wortlaut beschrieben, DN 80, liefern und montieren
01.__.0170
Muffe 80
20.00
Stck
01.__.0180 Steckverbinder 140 wie vor im vollem Wortlaut beschrieben, jedoch DN 140, liefern und montieren
01.__.0180
Steckverbinder 140
24.00
Stck
01.__.0190 Steckverbinder 125 wie vor im vollem Wortlaut beschrieben, jedoch DN 125, liefern und montieren
01.__.0190
Steckverbinder 125
19.00
Stck
01.__.0200 Steckverbinder 80 wie vor im vollem Wortlaut beschrieben, jedoch DN 80, liefern und montieren
01.__.0200
Steckverbinder 80
37.00
Stck
01.__.0210 Enddeckel mit Ablauf DN 125 Enddeckel mit Wasserablaufstutzen 1/2" Aussengewinde, für Kondensatableitung, für Wickelfalz- und längsgefalzte Rohre. Ausführung nach DIN EN 1506, Steckverbindung mit werksseitig fest montierter Doppellippendichtung aus alterungsbeständigem EPDM-Gummi, temperaturbeständig von -30 bis +100° C, für Dichtheitsklasse D nach DIN EN 12237. Material: verzinktes Stahlblech Nennweite: DN 125 Fabrikat: Lindab Safe oder glw. Art Typ: ESUAS-1 liefern und montieren
01.__.0210
Enddeckel mit Ablauf DN 125
12.00
Stck
01.__.0220 Enddeckel mit Ablauf DN 140 Enddeckel mit Wasserablaufstutzen 1/2" Aussengewinde, für Kondensatableitung, für Wickelfalz- und längsgefalzte Rohre. Ausführung nach DIN EN 1506, Steckverbindung mit werksseitig fest montierter Doppellippendichtung aus alterungsbeständigem EPDM-Gummi, temperaturbeständig von -30 bis +100° C, für Dichtheitsklasse D nach DIN EN 12237. Material: verzinktes Stahlblech Nennweite: DN 140 Fabrikat: Lindab Safe oder glw. Art Typ: ESUAS-1 liefern und montieren
01.__.0220
Enddeckel mit Ablauf DN 140
2.00
Stck
01.__.0230 Anschluss Kondensatfalle herstellen der Kondensatablaufverbindung von Kondensatfalle zum Spülkasten, bestehend aus Anschlussmaterial und ca. 2,5 m Kondensatleitung aus Edelstahl oder Kunststoff DN 15, einschl. aller Form- u. Verbindungsstücke liefern und montieren
01.__.0230
Anschluss Kondensatfalle
14.00
Stck
01.__.0240 Anschluß Dachdurchführung Anschluß herstellen an die bauseits gestellte Dachdurchführung in Absprache mit dem Dachdecker! incl. aller Materialien, Übergangsstücke und Dichtungen
01.__.0240
Anschluß Dachdurchführung
14.00
Stck
01.__.0250 TopSchott DN 125 Wartungsfreies TopSchott zum Einbau unter Geschossdecken aus Beton oder Decken F30 und F90. Zum Einbau in, an und entfernt von feuerwiderstandsfähig klassifizierten Schächten oder vertikalen Lüftungsleitungen. Für Abluft und Zuluft in Lüftungsanlagen in der Art von DIN 18017-3 in Gebäuden aller Art und Nutzung. Für Einzelentlüftungsgeräte, Zentrallüftungsanlagen, zur Grundlüftung von Wohnungsküchen, für Wrasenabzugshauben und Dunstabzugshauben und für Wohnungsabstellräume. Kehrfähiges Gehäuse aus Stahl, innen und außen mit gesinterter Epoxidharz-Pulverbeschichtung, mit druckverlustfreiem, zu 100% offenem Querschnitt ohne seitliche Einschnürungen oder Erweiterungen. Mit vollständig gekapselten, thermisch schließenden, scharnierlosen Absperrelementen. Feuerwiderstandsdauer 90 Minuten. Größe: DN 125 mm Fabrikat: WILDEBOER oder glw. Art Typ: TS18 TopSchott Gew. Fabrikat / Typ: liefern, einbauen und vermörteln des Ringspalts mit bauaufsichtlich zugelassenen Brandschutzmörtel
01.__.0250
TopSchott DN 125
47.00
Stck
01.__.0260 TopSchott DN 140 Wartungsfreies TopSchott zum Einbau unter Geschossdecken aus Beton oder Decken F30 und F90. Zum Einbau in, an und entfernt von feuerwiderstandsfähig klassifizierten Schächten oder vertikalen Lüftungsleitungen. Für Abluft und Zuluft in Lüftungsanlagen in der Art von DIN 18017-3 in Gebäuden aller Art und Nutzung. Für Einzelentlüftungsgeräte, Zentrallüftungsanlagen, zur Grundlüftung von Wohnungsküchen, für Wrasenabzugshauben und Dunstabzugshauben und für Wohnungsabstellräume. Kehrfähiges Gehäuse aus Stahl, innen und außen mit gesinterter Epoxidharz-Pulverbeschichtung, mit druckverlustfreiem, zu 100% offenem Querschnitt ohne seitliche Einschnürungen oder Erweiterungen. Mit vollständig gekapselten, thermisch schließenden, scharnierlosen Absperrelementen. Feuerwiderstandsdauer 90 Minuten. Größe: DN 140 mm Fabrikat: WILDEBOER oder glw. Art Typ: TS18 TopSchott Gew. Fabrikat / Typ: liefern, einbauen und vermörteln des Ringspalts mit bauaufsichtlich zugelassenen Brandschutzmörtel
01.__.0260
TopSchott DN 140
8.00
Stck
Badezimmer Ablüfter Lunos ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Badezimmer Ablüfter Lunos
01.__.0270 Lunos Ventilatoreinsatz V-EC Zum universellen Einbau in Silvento Unterputz- und Aufputzgehäuse. Bestehend aus einem Lüfter mit leistungsstarkem und energiesparendem ec-Motor in einem Kunststoff-Spiralgehäuse zum Einstecken in Silvento Unterputz- und Aufputzgehäuse. Mit steckbarem Netzanschluss, leicht wechselbarem und auswaschbarem Filter und einer steckbaren Dekorblende inkl. optischer Filterwechselanzeige mittels LED-Indikator.Einschließlich Steuerplatine Typ 5/EC-FK (Best.-Nr. 040 081) Schutzart IPX5, Einsatz im Bereich 1 und 2 gem. VDE 0100-701 von Nassräumen zulässig, Schutzklasse II, CE-Zeichen, EMV geprüft. Entspricht den Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 1253/2014 sowie den Vorgaben der EnEV. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung: Z-51.1-215. Technische Daten: Grundlüftung 0-60 m³/h (einstellbar) Bedarfslüftung 0-60 m³/h (einstellbar) Bis 90m³/h mit Sonderplatine Spannungsversorgung 230 V AC 50Hz Leistungsaufnahme 1,8 - 6,2 W Schallleistungspegel 22 - 35 dB(A) Maße: (H x B x T) 260 x 260 x 23,5 mm Verfügbare Druckdifferenz bis 400 Pa (je nach Gehäuse) SEL/SPI (nach (EU) 1254 besser 0,08 W/m³/h Fabrikat der Planung o. gleichwertig Fabrikat: LUNOS Typ: V-EC Best.-Nr: 040 078 angebotenes Fabrikat: liefern, intern verkabeln und nach Herstellervorgaben montieren die bauseitig gestellte Verkabelung ist zu kontrollieren
01.__.0270
Lunos Ventilatoreinsatz V-EC
68.00
Stck
01.__.0280 Unterputzgehäuse ohne Brandschutz Silvento Unterputzgehäuse Wand- und Deckeneinbaugehäuse 3/UP, inkl. Montagevorrichtung für Wand- und Deckenmontage, als radiale und axiale Variante mit Abluftstutzen DN 80, leckluftdichter Rückschlagklappe. Putzschutzdeckel und Netzanschlußklemme (Abluftstutzen nach oben, rechts, links oder hinten). Maße in mm: H x B x T : 262 x 262 x 90,6 Abluftstutzen: DN 80 Fabrikat der Planung o. gleichwertig Fabrikat: LUNOS Typ: 3/UP Best.-Nr.: 040 125 liefern und montieren
01.__.0280
Unterputzgehäuse ohne Brandschutz
42.00
Stck
01.__.0290 Silvento Aufputzgehäuse mit rückseitigem Abluftstutzen 3/AP Aufputzgehäuse 3/AP für den Wand- und Deckeneinbau, mit rückseitigem Abluftstutzen DN 80, leckluftdichter Rückschlagklappe, Netzanschlußklemme, (Abluftstutzen nach hinten). Bauaufsichtliche Zulassung Z-51.1-215 Maße in mm: (H x B x T): 269 x 269 x 109,5 Verfügbarer statischer Druck (V-EC): 230 Pa Fabrikat der Planung o. gleichwertig Fabrikat: LUNOS Typ: 3/AP Best.-Nr.: 039144 liefern und montieren
01.__.0290
Silvento Aufputzgehäuse mit rückseitigem Abluftstutzen 3/AP
26.00
Stck
01.__.0300 Telefonieschalldämpfer DN 140 x 1000 Telefonieschalldämpfer DN 125 x 1000 Rokaflex, Typ TSD Flexibler Telefonieschalldämpfer mit Dämmmaterial aus kunstharz-gebundener Mineralwolle, Außen- und Innenrohr aus Aluminiumflexrohr, Innenrohr perforiert. Nicht brennbar nach DIN EN 13501 Klasse A1. Material: Aluminium Nennweite:DN 140 Packungsdicke: 25 Länge: 1000 mm Dämpfungswerte nach DIN EN ISO 7235 liefern und montieren
01.__.0300
Telefonieschalldämpfer DN 140 x 1000
6.00
Stck
01.__.0310 Telefonieschalldämpfer DN 125 x 1000 Telefonieschalldämpfer DN 125 x 1000 Rokaflex, Typ TSD Flexibler Telefonieschalldämpfer mit Dämmmaterial aus kunstharz-gebundener Mineralwolle, Außen- und Innenrohr aus Aluminiumflexrohr, Innenrohr perforiert. Nicht brennbar nach DIN EN 13501 Klasse A1. Material: Aluminium Nennweite: DN 125 Packungsdicke: 25 Länge: 1000 mm Dämpfungswerte nach DIN EN ISO 7235 liefern und montieren
01.__.0310
Telefonieschalldämpfer DN 125 x 1000
41.00
Stck
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten und Zuschläge Stundenlohnarbeiten und Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung der Bauleitung und mit gesonderter Bestätigung abzurechnen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, einschl. Auslösung und Fahrkosten.
Stundenlohnarbeiten und Zuschläge
02.__.0010 Stundenlohn Obermonteur beschrieben, jedoch für Obermonteure.
02.__.0010
Stundenlohn Obermonteur
O
1.00
Std
02.__.0020 Stundenlohn Monteuer beschrieben, jedoch für Monteure.
02.__.0020
Stundenlohn Monteuer
O
1.00
Std
02.__.0030 Stundenlohn Helfer beschrieben, jedoch für Helfer.
02.__.0030
Stundenlohn Helfer
O
1.00
Std