Putz- und Abdichtungsarbeiten
Großsteinberg - Lokhalle Bauhauptarbeiten
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Vertragliche Regelungen Der Bauherr, die Basalt AG, beabsichtigt den Rückbau und den Neubau einer Lokhalle an gleicher Stelle. Der Abriss ist in diesem Los nicht enthalten. Das Objekt wird auf dem Betriebsgelände errichtet und befindet sich in einem eingezäunten Bereich. Dieses Los umfaßt folgende Arbeiten: - Bauhaupt und partielle Tiefbauleistungen - Fassade und Putz - Außenanlagen Schnittstelle der Leistungen - Der Bauherr übergibt wie folgt: erfolgter Bodenaustausch sowie ver- dichtete Arbeitssohle auf Höhe Unter- kante Arbeitsgrube ( -1,75m unter +/- 0,00m)  sowie Abtrag bzw. gesicherte Böschung hinter Arbeits- raum Lokhalle. Bei der Ausführung ist folgendes zu beachten: - Zeichnungen, Baubeschreibung sowie sämtliche Angaben des Planers, Statikers und Bauleiters - die VOB, Teil B und C und die einschlägigen DIN-Vorschriften und Richtlinien - Unfallverhütungsvorschriften Alle Maße sind am Bau zu kontrollieren. Der AN hat die Angebots- und Leistungsunterlagen zu prüfen und auf eventuelle Irrtümer und Mängel schriftlich hinzuweisen. Der AN darf nur bewährte Stoffe und Verfahren anbieten und verwenden, deren Eignung er nachweisen kann (Zulassungen/Zertifikate) und deren Ausführung er beherrscht. Aufenthalts- und Lagerräume sind mit dem AG bzw. mit der Bauleitung abzustimmen und werden durch diese festgelegt. Nach Abschluß der Arbeiten ist der Arbeitsplatz täglich in einem gesäuberten Zustand zu verlassen. Die Leistungen werden nach Aufmaß abgerechnet. Der Auftraggeber ist berechtigt, einzelne Positionen aus dem Leistungsverzeichnis zu streichen. Regiestunden dürfen nur mit Bestätigung des Bauleiters abgerechnet werden. Die Sicherheitsregeln der Bau- und Berufsgenossenschaften für die auszuführenden Arbeiten sind zu beachten. Die Ausführung aller Arbeiten hat nach entsprechender DIN sowie nach den anerkannten Regeln der Baukunst zu erfolgen. Zu beachten sind die Verarbeitungsrichtlinien und technischen Vorschriften der Hersteller. Die Zulassung für das gewählte System ist vorzulegen. Alle Leistungen enthalten die Lieferung und die fachgerechte Verarbeitung der Materialien. Vor Baubeginn hat der AN die Beschaffenheit des Untergrundes hinsichtlich der fachgerechten Ausführung seiner Arbeiten zu prüfen und event. Mängel dem AG schriftlich anzuzeigen. Trifft der AN auf Vorleistungen anderer Unternehmen (z.B. Grundierungen) so verpflichtet er sich eigenverant- wortlich, sich die entsprechnden Materialangaben zu besorgen, um die Verträglichkeit der aufzubringenden Materialien auf den vorhandenen Untergrund zu gewährleisten. Vom AG werden zur Verfügung gestellt: - Flächen zur Kutzzeitlagerung - Bautoilette - für voranstehende Leistungen wird eine Pauschale verrechnet Aufwendungen des AN's, die komplett in die BE zu kalkulieren sind: - BE, für eine fach- und fristgemäße Ausführung der Leistungen (Unterkünfte, Magazine, Sicherung BE und   Arbeitsbereiche) - tägliche Reinhaltung seines Arbeitsbereiches sowie der angrenzenden öffentlichen Flächen - es gilt: in Anspruch genommene Flächen sind dem Ursprungszustand nach Fertigstellung der Arbeiten wieder   herzurichten Folgende Zusatzleistungen sind in den Preis einzukalkulieren: - Herstellen von Anschlüssen an andere Bauteile - Laden, Transport und Kippgebühren für alle aufgeführten Leistungen - eventl. erforderliche Arbeitsgerüste (nicht an der Fassade)
Vertragliche Regelungen
1 Bauhauptarbeiteen
1
Bauhauptarbeiteen
1.5 Innenputzarbeiten
1.5
Innenputzarbeiten
1.6 Fassadenarbeiten
1.6
Fassadenarbeiten
1.7 Sockelausbildung
1.7
Sockelausbildung