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Net total EUR
Vertragliche Regelungen Der Bauherr, die Basalt AG, beabsichtigt den Rückbau
und den Neubau einer
Lokhalle an gleicher Stelle.
Der Abriss ist in diesem Los nicht enthalten.
Das Objekt wird auf dem Betriebsgelände errichtet und
befindet sich in einem
eingezäunten Bereich.
Dieses Los umfaßt folgende Arbeiten:
- Bauhaupt und partielle Tiefbauleistungen
- Fassade und Putz
- Außenanlagen
Schnittstelle der Leistungen - Der Bauherr übergibt
wie folgt:
erfolgter Bodenaustausch sowie ver-
dichtete Arbeitssohle auf Höhe Unter-
kante Arbeitsgrube ( -1,75m unter
+/- 0,00m) sowie Abtrag bzw.
gesicherte Böschung hinter Arbeits-
raum Lokhalle.
Bei der Ausführung ist folgendes zu beachten:
- Zeichnungen, Baubeschreibung sowie sämtliche Angaben
des Planers,
Statikers und Bauleiters
- die VOB, Teil B und C und die einschlägigen
DIN-Vorschriften und
Richtlinien
- Unfallverhütungsvorschriften
Alle Maße sind am Bau zu kontrollieren. Der AN hat die
Angebots- und
Leistungsunterlagen zu prüfen und auf eventuelle
Irrtümer und Mängel
schriftlich hinzuweisen.
Der AN darf nur bewährte Stoffe und Verfahren anbieten
und verwenden,
deren Eignung er nachweisen kann
(Zulassungen/Zertifikate) und deren
Ausführung er beherrscht.
Aufenthalts- und Lagerräume sind mit dem AG bzw. mit
der Bauleitung
abzustimmen und werden durch diese festgelegt. Nach
Abschluß der
Arbeiten ist der Arbeitsplatz täglich in einem
gesäuberten Zustand zu
verlassen.
Die Leistungen werden nach Aufmaß abgerechnet.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einzelne Positionen
aus dem
Leistungsverzeichnis zu streichen.
Regiestunden dürfen nur mit Bestätigung des Bauleiters
abgerechnet
werden. Die Sicherheitsregeln der Bau- und
Berufsgenossenschaften für
die auszuführenden Arbeiten sind zu beachten.
Die Ausführung aller Arbeiten hat nach entsprechender
DIN sowie nach den
anerkannten Regeln der Baukunst zu erfolgen.
Zu beachten sind die Verarbeitungsrichtlinien und
technischen
Vorschriften der Hersteller. Die Zulassung für das
gewählte System ist
vorzulegen. Alle Leistungen enthalten die Lieferung und
die fachgerechte
Verarbeitung der Materialien.
Vor Baubeginn hat der AN die Beschaffenheit des
Untergrundes
hinsichtlich der fachgerechten Ausführung seiner
Arbeiten zu prüfen und
event. Mängel dem AG schriftlich anzuzeigen.
Trifft der AN auf Vorleistungen anderer Unternehmen
(z.B. Grundierungen)
so verpflichtet er sich eigenverant- wortlich, sich die
entsprechnden
Materialangaben zu besorgen, um die Verträglichkeit der
aufzubringenden
Materialien auf den vorhandenen Untergrund zu
gewährleisten.
Vom AG werden zur Verfügung gestellt:
- Flächen zur Kutzzeitlagerung
- Bautoilette
- für voranstehende Leistungen wird eine Pauschale
verrechnet
Aufwendungen des AN's, die komplett in die BE zu
kalkulieren sind:
- BE, für eine fach- und fristgemäße Ausführung der
Leistungen
(Unterkünfte, Magazine, Sicherung BE und
Arbeitsbereiche)
- tägliche Reinhaltung seines Arbeitsbereiches sowie
der angrenzenden
öffentlichen Flächen
- es gilt: in Anspruch genommene Flächen sind dem
Ursprungszustand nach
Fertigstellung der Arbeiten wieder
herzurichten
Folgende Zusatzleistungen sind in den Preis
einzukalkulieren:
- Herstellen von Anschlüssen an andere Bauteile
- Laden, Transport und Kippgebühren für alle
aufgeführten Leistungen
- eventl. erforderliche Arbeitsgerüste (nicht an der
Fassade)
Vertragliche Regelungen
1 Bauhauptarbeiteen
1
Bauhauptarbeiteen
1.5 Innenputzarbeiten
1.5
Innenputzarbeiten
1.6 Fassadenarbeiten
1.6
Fassadenarbeiten
1.7 Sockelausbildung
1.7
Sockelausbildung