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17 Elektroarbeiten
17
Elektroarbeiten
Technische Vorbemerkungen LV: Elektrotechnik Neubau eines MFH, Groß Borsteler Str. 43, HamburgBaubeschreibungBeschreibung des BauvorhabensBei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau einesMehrfamilienhauses mit 9 Wohneinheiten.Anschrift BaustelleGroß Borsteler Str. 4322453 HamburgMaterial/LagerLagerflächen können nur im Außenbereich zur Verfügung gestelltwerden. Die Sicherung der Materialien sowie der Transport zurVerwendungsstelle ist Sache des Auftragnehmers.Aufenthalts- und Lagerräume können nicht zur Verfügung gestellt werden.Technische Vorbemerkungen der elektrischen InstallationAllgemein:Der Ausschreibung liegen zugrunde:Die allgemeinen technischen Vorschriften der Verdingungsordnung fürBauleistungen (VOB), Teil B und C in der neuesten Fassung und zwarDIN 18382, DIN 18012, DIN 18015, DIN 18022, DIN 18383, DIN 40050und DIN 5035.Bindende Grundlagen für die Ausführung der gesamten Elektroinstallationsind die einschlägigen Vorschriften, Regeln und Leitsätze des DIN VDE inder neuesten Fassung, insbesondere DIN VDE 0100, sowie der DIN, UVV,BGV A2 usw.Zu berücksichtigen sind außerdem die Technischen Anschluss Bedingungendes zuständigen Energieversorgungsunternehmens.In die Einheitspreise muss eingerechnet werden (Punkt 1 - 5):1. Lieferung und MontageZum Auftrag gehört die Lieferung und Montage der betriebsfertigen Anlageeinschließlich aller Geräte mit Einbau- und Befestigungsmaterial, sofernGeräte und Material nicht als bauseitige Leistungen ausgeführt sind.Im Angebot sind alle Lieferungen und Leistungen zu berücksichtigen, diezur Erstellung der betriebsfertigen Anlage zu erbringen sind.Es dürfen nur Materialien in fabrikneuer Ausführung, aus der bei derAngebotsabgabe neuesten Serie montiert werden.Die Zulieferung der Materialien hat frei Baustelle zu erfolgen.Damit die Einheitlichkeit und Prüfbarkeit der Angebote gewährleistetbleibt, sind der Kalkulation ausschließlich Materialien zugrunde zulegen, dieim LV genannt sind.Alle zum Einbau kommenden Geräte und Baumaterialien müssen deneinschlägigen Bestimmungen und Normen des VDE entsprechen.Der AN haftet für seine gesamten Leistungen bis zur Übergabe an bzw.bis zur Abnahme durch den AG hinsichtlich Diebstahl oder Beschädigungenjeder Art.Wenn im LV die Angabe von Fabrikaten und Typen gefordert ist, so sinddiese genauestens anzugeben. Fehlen diese Angaben, ist der AG oder dieBauleitung berechtigt, die Fabrikate und Typen selbst zu bestimmen.Der Anbieter kann alternativ auch andere materialtechnisch gleichwertigeFabrikate anbieten. Das Fabrikat und die Type müssen aufgeführt werden.Ohne diese Angaben ist das Angebot ungültig. Die Entscheidung über daseinzusetzende Fabrikat liegt beim AG oder seines Vertreters, ohne jedochdie Gleichwertigkeit der gewählten Fabrikate nachweisen zu müssen.Der Nachweis über technische Gleichwertigkeit ist vom AN auf alle Fällezu erbringen. Eventualpositionen können nach Absprache mit dem AGbzw. der Bauleitung beauftragt werden. Die Kosten gehen nicht in dieGesamtkosten ein. Alternativvorschläge sind getrennt als Zusatzangeboteeinzureichen.Die im LV genannten Massen sind vom AN vor Ausführungsbeginn zuüberprüfen. Abweichungen müssen sofort dem AG bzw. der Bauleitungbekanntgegeben werden.Der AG behält sich vor, Positionen des Angebotes von der Ausführungauszuschließen oder hinzuzufügen, die Massen zu erhöhen oder zuvermindern, ohne dass hieraus Regressansprüche abgeleitet werden können.2.UnterlagenAlle für die Auftragsdurchführung und den Betrieb der Anlageerforderlichen Unterlagen, Berechnungen usw. sind vom Auftragnehmer zuerstellen, sofern diese nicht ausdrücklich vom Auftraggeber alsBeistellung übergeben werden.Der AN ist verpflichtet, das Projekt den tatsächlichen Gegebenheitenanzupassen. Bauseitige Änderungen müssen vom AN berücksichtigt werden.Der AN übernimmt in eigenem Risiko die volle Garantie für dieeinwandfreie Funktion der Anlage. Die Verantwortung und Haftung des ANwird durch Anerkennung der Planungsunterlagen oder sonstiger Unterlagendes AG nicht aufgehoben oder eingeschränkt.3. Technische HinweiseAlle Sicherungen müssen gemäß VDE- und EVU-Richtlinien ausgewählt undenthalten sein.Die Leitungsführung soll ausschließlich waagerecht, senkrecht und unterBeachtung der zulässigen Biegeradien rechtwinklig durchgeführt werden.Die einschlägigen Vorschriften und die Richtlinien des Vds müssenstrengstes beachtet werden.Allgemeine InstallationenDie Herstellung aller Durchbrüche, Mauerschlitze und Nischen hat mitBohr-, Schlitz- oder Fräsmaschinen zu erfolgen. Das Stemmen von Hand istnicht erlaubt.Schlitzarbeiten, die nicht im LV erfaßt sind, sollen vor der Ausführungmit der Bauleitung abgesprochen werden. Sie werden nachträglich nichtanerkannt.Die Abzweig- und Schalterdosen, bzw. Schalterabzweigdosen fürUPInstallationensollen aus schwer entflammbaren Isolier-Pressstoff bestehenund mit Schraubbefestigungen versehen sein.Klein- und Befestigungsmaterial, Deckenhaken, Klemmen,Dichtungsmaterial, Isolierstoffe sowie das Herstellen von einfachenDurchbrüchen sind in die jeweiligen Positionen mit einzurechnen,außerdem der Verschnitt bei Leitungen und Kabel sowieBefestigungshilfen (PVC-Kabelhalter,Abstandsschellen, Registerschienen und -schellen etc.).Leitungsausgänge von Wandanschlüssen müssen in Wandauslassdosen geführtwerden.Die Schalter, Taster und Steckdosen sollen einheitlich imausgeschriebenen Fabrikat installiert werden.Als Feuchtraumprogramm in AP- bzw. UP-Ausführung ist dasselbe Fabrikateinzusetzen.Einbauhöhen für Installationsgeräte:- Schalter 1,05 m- Steckdosen 0,30 m- Telefondosen 0,30 mBei diesen Angaben sind jedoch stets die Legenden in denAusführungszeichnungen zu beachten.Mehrfachanordnungen von Geräten untereinander oder nebeneinandersollen, wenn nicht anders erwähnt, in Kombination montiert werden.Bei Kombinationen sollen Schalter/Schalter und Schalter/Steckdosesenkrecht angeordnet werden. Die Kombination Steckdose/Steckdosesowie Steckdose/andere Geräte werden waagerecht installiert.Zweifach- und Mehrfachsteckdosen sollen in Kombination ausgeführtwerden.4. Inbetriebnahme und AbnahmeEine vollständige Inbetriebnahme aller Anlagenteile muss nach Beendigungder Installationsarbeiten vom AN durchgeführt werden. Alleerforderlichen Messgeräte sind vom AN beizustellen. Erst wenn eineeinwandfreie Funktionder Anlage sichergestellt ist, kann die Abnahme beantragt werden.Bei der Abnahme ist die gesamte Anlage vom AN durch eine kompetentePerson dem AG bzw. der Bauleitung vorzuführen. Sollten zu dervorgenannten Abnahme noch weitere Abnahmen durch Behörden, TÜV etc.erforderlich werden, so müssen diese vom AN bei den entsprechendenStellen beantragt werden.Bei der Abnahme ist in diesem Falle eine Fachkraft vom AN beizustellen.Der AN ist verpflichtet, bei der Abnahme ein Protokoll anzufertigen unddieses nebst Prüfberichten und weiteren Unterlagen dem AG oder dessenbestellten Vertreter übergeben. Zu diesen Unterlagen gehören:- Bescheinigung, dass sämtliche elektrischen Anlagen nach denBestimmungen der UVV, des EVU's, der weisungsberechtigten Behördensowie denVDE-Bestimmungen errichtet worden sind.- Nachweis mit Messergebnissen über die Funktionsfähigkeit derSchutzmaßnahmen gemäß VDE 0100 und VDE 100 Teil 600 für dieEinhaltung der VDE-mäßigen Isolationswerte und des zulässigenSchleifenwiderstandes.- Sämtliche revidierten Installationsunterlagen.- Abnahme- bzw. Prüfprotokolle von Geräten, für diebehördliche Abnahmen vorgeschrieben sind.Die endgültige Abnahme erfolgt nur dann, wenn sichergestellt ist, daßalle Systeme einwandfrei funktionieren und die Montage fachgerechtausgeführt ist.Kann die Anlage nicht abgenommen werden, weil zu viele Mängelfestgestellt wurden, wird eine erneute Abnahme kostenmäßig zu Lastendes AN angesetzt.Der Abnahmetermin muß rechtzeitig vom AN beim AG bzw. der Bauleitungangefordert werden. Sollte der AN die Abnahme verzögern, ist der AGberechtigt, einen Abnahmetermin nach eigenem Ermessen festzulegen.5. RevisionsunterlagenDie Ausführungs- und Zeichnungsunterlagen, Pläne und Listen, die für dieErstellung der Anlage erforderlich waren, sind vom AN vollständig alsRevisionsunterlagen zum Abnahmetermin an den AG bzw. an die Bauleitungzu übergeben. Diese Unterlagen müssen alle Änderungen enthalten, diesich während der Ausführungsarbeiten ergeben haben. Alle Änderungen sindvom AN mit Datum und Unterschrift zu kennzeichnen.Der AN hat in seinem Auftragsumfang grundsätzlich dafür zu sorgen. daßvon allen Geräten, Baugruppen und Systemen komplette Dokumentationendem AG vor der Übergabe zur Verfügung gestellt werden.Über die Art der Dokumentation, wie z. B. Zeichnungsformate, Aufbau vonPlänen usw., hat sich der AN vorab mit dem AG bzw. der Bauleitungabzustimmen.
Technische Vorbemerkungen
17.01 Fundamenterder, Potentialausgleich
17.01
Fundamenterder, Potentialausgleich
17.02 Zähleranlage, Sicherungsverteilungen
17.02
Zähleranlage, Sicherungsverteilungen
17.03 Verlegesysteme
17.03
Verlegesysteme
17.04 Wohnungs-Installation
17.04
Wohnungs-Installation
17.05 Allgemein-Installation
17.05
Allgemein-Installation
17.06 Daten- und Kommunikation
17.06
Daten- und Kommunikation
17.07 Video-Sprechanlage
17.07
Video-Sprechanlage
17.08 RWA-Anlage
17.08
RWA-Anlage
17.09 Brandschotte
17.09
Brandschotte
17.10 Schlitz-, Bohr- und Stemmarbeiten
17.10
Schlitz-, Bohr- und Stemmarbeiten
17.11 Baustrom
17.11
Baustrom
17.12 Baubeleuchtung und Baustelleneinrichtung
17.12
Baubeleuchtung und Baustelleneinrichtung
17.13 Sonstige Leistungen
17.13
Sonstige Leistungen
17.14 PV-Anlage
17.14
PV-Anlage