2 Abbrucharbeiten
Groß-Berliner Damm 59
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A_Baubeschreibung (Maßnahmebeschreibung) A_Baubeschreibung (Maßnahmebeschreibung) Nutzungsänderung des Gebäudes von einer Beherbergungsstätte zu einer unbefristeten Aufnahmeeinrichtung als Gemeinschaftsunterkunft für 326 Flüchtlinge. Hierbei ist unter anderem ein Austausch von haustechnischen Anlagen, eine Instandsetzung von Wandoberflächen sowie ein Austausch der Bodenbeläge notwendig. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: Schadstoffsanierung als vorgezogene Baumaßnahme Entfernung KMF-haltige Mineralfasern, Ausbau und Entsorgung Asbesthaltiger Heizkörper. KG 300 Abbrucharbeiten Zum Austausch vertikal verlaufender Wasserleitungen müssen Bestandsschächte aus Mauerwerk geöffnet werden. Wegen Nutzungsänderungen sind zur Herstellung von Türöffnungen Wanddurchbrüche nötig. Beton- und Mauerwerksarbeiten Bestandsöffnungen werden geschlossen. Technikschächte werden horizontal geschottet. Fliesen- und Trockenbauarbeiten Zum Austausch der Wasserleitungen in den Bädern müssen jeweils zwei geflieste Wandelemente abgebrochen und nach Neuinstallation der Leitungen mit Vorwandelementen wiederhergestellt werden. Fluchtwegebeschilderung Die Fluchtwegebeschilderung liegt vor und wird nach Fertigstellung des Gebäudes aktualisiert. KG 400 Austausch Trinkwassernetz Vollständiger Austausch des Trinkwassernetzes zur sicheren Einhaltung der Trinkwasser Hygiene und zum Schutz vor zukünftigen Havarien während der Nutzung. Austausch Sanitärobjekte und Badausstattung Die Sanitärobjekte (WC, Waschbecken, Duschkabinen) befinden sich in einem schlechten Zustand und müssen daher ersetzt werden. Ausgabeküche Umrüstung Bestandsküche in Ausgabeküche. Hierbei entfällt die alte Lüftungsanlage der Küche und die Lüftungsleitungen werden rückgebaut. Ertüchtigung elektrisches Leitungsnetz. Kabelführung Elektroleitungen Aus hygienischen Gründen (Bettwanzen, Gutachten 2018) werden alle Kabeltrassen, die derzeit als Fußleisten in den Zimmern Aufputz ausgeführt sind, unter Putz verlegt. Der Einbau neuer Leuchten bedingt das Verlegen neuer Elektrokabel. Personenaufzug Der vorhandene Personenaufzug wird gewartet und mit eingeschränkter Nutzungserlaubnis nur durch das Personal (Schlüsselbedienung) weiter genutzt. Brandmeldeanlage, Rauchmelder Die vorhandene Brandmeldeanlage wird durch eine flächendeckende Brandmeldeanlage der Kategorie 1 ersetzt. Anbringung von Rauchmeldern in allen Räumen, direkte Aufschaltung zur Feuerwehr. Sicherheitsbeleuchtung Die vorhandene Sicherheitsbeleuchtung ist abgekündigt und wird vollständig ersetzt. PV-Anlage Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz werden die Dachflächen der Gebäude in öffentlicher Zuständigkeit nach einer Potenzialanalyse sukzessive mit Photovoltaik ausgestattet. Das Objekt wird entsprechend des BIM-Standards "PV-ready" vorgerüstet. Rampenanlage am Eingangsbereich Groß-Berliner-Damm Das obere Treppenpodest der Treppenanlage wird verbreitert und eine filigrane Rampenanlage aus Stahl neu erstellt. KG500 Aussenanlagen Umzäunung Wasserteich Im Außenbereich der Liegenschaft befindet sich ein gestalteter Wasserteich, welcher zur Regenwasserversickerung dient und als Biotop erhalten bleibt. Der Teich stellt für spielende Kinder eine Gefahr dar und soll daher eingezäunt werden. Ein Betreten des Teichumfelds durch Kinder soll nur in Begleitung von Erwachsenen erfolgen. Ergänzung von Fahrradbügeln, Roden von Büschen und Hecken, Kieswege instandsetzen KG 600 Allgemeine Ausstattung Einbau von Teeküchen und Tresen zur Küchennutzung, Vorhangschienen, Sichtschutz und Verdunkelung
A_Baubeschreibung (Maßnahmebeschreibung)
B_Angaben zum Bauvorhaben B_Angaben zum Bauvorhaben - P23-GDB_UM Globale Angaben zum Bauvorhaben Beschreibung des Bauvorhabens: Nutzungsänderung einer Beherbergungsstätte zu einer unbefristeten Aufnahmeeinrichtung als Gemeinschaftsunterkunft für 326 Flüchtlinge Angaben zur Örtlichkeit / Lage der Baustelle: Das Grundstück befindet sich im Südosten der Stadt Berlin Groß-Berliner Damm 59, 12487 Berlin, Treptow-Köpenick (OT Johannisthal) Standort: 52° 26¿ 50,28¿ N, 13° 30¿ 49,32¿ E Grundstück: Bezirk Treptow-Köpenick Ortsteil Johannisthal, Gemarkung Johannisthal Flur: 013 Flurstück Nr.: 25 Grundstücksfläche: ca. 9.703 m2 davon bebaute Fläche: 4.358 m2 unbebaute Fläche: 5.343 m2
B_Angaben zum Bauvorhaben
C_Objektbeschreibung C_Objektbeschreibung Der Groß-Berliner Damm ist eine Straße im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick, die durch die Ortsteile Johannisthal und Adlershof verläuft. Das Gebäude Nr. 59 wurde unmittelbar am Groß-Berliner Damm erbaut - Baujahr ca. 1952 - zur Nutzung als Beherbergungsstätte. Es erstreckt sich zwischen der Piloten- und Landfliegerstraße. 1959 diente das Gebäude als Ledigenwohnheim, später bis 1989 als Gästehaus des MfS der DDR. Von 2009 bis Oktober 2015 diente es als Gästehaus des BVA und BAköV. In den Jahren 2004-2006 wurde das Gebäude grundlegend saniert. Von 2017 bis 2019 diente das Gebäude als Flüchtlingsunterkunft (Erstaufnahmeeinrichtung) für bis zu 600 Menschen. Nach einigen Jahren Leerstand soll die Unterkunft nun wieder in Betrieb genommen werden. 2021 wurde der Bauantrag zur Umnutzung des Gebäudes von einer Beherbergungsstätte zur unbefristeten Aufnahmeeinrichtung als Gemeinschaftsunterkunft für 326 Geflüchtete von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen genehmigt. Zufahrtsmöglichkeiten: Das Gebäude Nr. 59 liegt direkt am Groß-Berliner Damm. Eine Zufahrtsmöglichkeit (Baustellenzufahrt) zum Grundstück besteht über die Landfliegerstraße. Weiterhin ist das Grundstück über die Pilotenstraße erreichbar. Die Zufahrtswege dürfen nur für die Versorgung und Belieferung der Baustelle sowie für Materialan- und abtransporte genutzt werden. Ein Parken auf dem Baugelände (außer ausgewiesene Baustellen-Parkplätze) ist nicht gestattet. Die Verkehrswege müssen, auch im Hinblick auf Zu- und Abfahrt der Parkplätze sowie der Feuerwehrzufahrten, immer freigehalten werden. Eventuell notwendige Einschränkungen der Verkehrswege durch den Auftragnehmer sind vorher mit der Bauleitung des Auftraggebers und mit den betroffenen Auftragnehmern abzustimmen. Gebäudedaten: Es handelt sich um ein freistehendes, mehrgeschossiges, unterkellertes Bestandsgebäude. Das Gebäude ist in massiver Bauweise errichtet. Die Tragkonstruktion besteht aus tragenden Mauerwerkswänden, (S1) monolithischen Stahlbetonstützen, monolithischen Stahlbetondecken, Stahlsteindecken (Verkehrslast Decken 2.0 kn/m2) und Stahlbetonunterzügen. Die Dachkonstruktion (massiv, nur im mittleren Bauteil, sog. Saalbau, ist eine Brettbinderkonstruktion) besteht aus monolithischen Stahlbeton. Das Dach ist als Satteldach ausgebildet und kann bauphysikalisch als Warmdach angesehen werden. Für die Dacheindeckung wurden Dachabdichtungsbahnen verwendet. Flurwände, Treppenraumwände und die nichttragenden Raumtrennwände wurden aus Mauerwerk errichtet. Die gemauerten Außenwände wurden mit einem Vollwärmeschutz (WDVS) verkleidet. Im Keller sind Lagerräume und Technikräume untergebracht. Im Erdgeschoss befinden sich Büros, eine Küche, Gemeinschaftsraum und Wohneinheiten. In den Obergeschossen befinden sich im Wesentlichen Wohneinheiten. Geschosse: KG / EG/ 1. OG / 2. OG / 3. OG / DG (4 Vollgeschosse) Nutzung des Gebäudes: ursprünglich Beherbergungsstätte Größe Bewohnerzimmer: 17 bis ca. 25m2 (2-3 Bewohner) Die Bewohnerzimmer sind über eine Eingangstür vom Hausflur über einen Vorraum erschlossen und verfügen über jeweils ein eigenes Bad. Im Gebäude befinden sich zusätzlich Gemeinschaftsräume, Büroräume, Lagerräume, Technikräume etc. Das höchstgelegene Geschoss (3. OG), in dem ein Aufenthalt von Personen möglich ist, befindet sich im Mittel bei mehr als 13 m über der Geländeoberkante, so dass das Bestandsgebäude nach § 2 (3) Nr. 5 BauO Bin in die Gebäudeklasse 5 eingeordnet werden muss. Aufgrund der geplanten Nutzung des Gebäudes als Gemeinschaftsunterkunft/Wohnheim mit wohnungsähnlicher Nutzung ist eine Einordnung entsprechend § 2 (4) Nr. 11 BauO Bln und aufgrund der Bruttogrundfläche des Gebäudes von > 1.600 m2 gemäß § 2 (4) Nr. 3 BauO Bln als Sonderbau erforderlich. Erschließung: Das Gebäude ist medientechnisch erschlossen. Die Errichtung des Baustromanschlusses erfolgte über das Gewerk Baustelleneinrichtung. Die Errichtung des Bauwasseranschlusses erfolgte über das Gewerk Baustelleneinrichtung. Das Gebäude ist abwassertechnisch erschlossen. Schadstoffe: Es erfolgte eine Schadstoffuntersuchung - Schadstoffgutachten erstellt am 29.04.2024 Es liegt ein Bericht zur orientierenden Untersuchung auf mikrobielle Belastung vor erstellt 29.04.2024.
C_Objektbeschreibung
D_Bautechnische Vorbemerkung zur Leistungsbeschreibung D_Bautechnische Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung Ortsbesichtigung Der Bieter / AN hat sich vor Abgabe des Angebotes ein Eindruck vom Grundstück, vom Gebäudebestand sowie von der Verkehrsanbindung zu verschaffen. Planunterlagen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich anhand der beiliegenden Planunterlagen über Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen zu informieren. Erschwernisse, die aus den Planunterlagen erkennbar waren, berechtigen nicht zu Nachforderungen. Alle Maße sind vom Unternehmer oder Nachunternehmer am Bau eigenverantwortlich zu prüfen und Abweichungen mit der Bauleitung vor der Ausführung rechtzeitig zu klären. Bedenken gegen die geplante Ausführung, wie auch Unstimmigkeiten in Plänen und sonstigen Ausführungsunterlagen sind mit der Bauleitung vor der Ausführung zu klären. Bei Widersprüchen zwischen Plänen und sonstigen Ausführungsunterlagen ist unverzüglich die Bauleitung zu informieren. Vermaßungen sind vorrangig der zeichnerischen Darstellung zu entnehmen. Dem Leistungsverzeichnis liegen PDF Dateien laut Aufstellung Planliste bei: Lageplan/Baustelleneinrichtungsplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Details o.ä. Diese Pläne dienen zur Übersicht über das Bauvorhaben und zur Kalkulation. Ausführungsunterlagen Dem AN werden die Ausführungsunterlagen digital als pdf übergeben. Änderungen der Pläne werden dem AN ebenfalls nur digital übergeben. Papierkopien sind vom AN auf eigene Rechnung selbst zu fertigen. Es wird auch die Möglichkeit eingeräumt, auf einen Planserver zuzugreifen. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Angebotspreise Sämtliche Angebotspreise beinhalten alle erforderlichen An- und Abfahrtskosten, sowie den in den Leistungspositionen enthaltene Grundgebrauchsüberlassung. Mit den Einheitspreisen sind sämtliche Nebenleistungen nach VOB/C abgegolten, die zur Fertigstellung der Leistung erforderlich sind. SiGeKo Der SiGeKo ist durch den Bauherrn beauftragt. Der vom SiGeKo erstellte SiGe-Plan gilt für diese Baustelle. Die Hinweise und Anordnungen erfolgen gegenüber dem Bauherrn sowie der örtlichen Bauüberwachung. Grundsätzlich sind sämtliche Bauleistungen entsprechend den geltenden Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften auszuführen. Baustelleneinrichtung Es ist bauseitig eine allgemeine Baustelleneinrichtung ausgeschrieben. Lagerplätze (im begrenztem Umfang) und sanitäre Einrichtungen werden vom AG zur Verfügung gestellt. Aufwendungen für Einrichten, Vorhalten und Räumen der eigenen Baustelleneinrichtung für sämtliche in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen sind, soweit in der Baustelleneinrichtung in diesem Leistungsverzeichnis nicht anderes beschrieben, in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Gerüste Fassadengerüste stehen bauseits nicht zur Verfügung. Gerüste im Innenbereich des Gebäudes stehen bauseits nicht zu Verfügung. Notwendige Arbeits- und Schutzgerüste, Leitern etc. im Innenbereich nach Wahl des AN (Standgerüste oder Rollgerüste) - sind unter Beachtung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften zu errichten und im verkehrssicheren Zustand zu halten. Aufzug Ein Aufzug steht bauseits nicht zur Verfügung. Lagerflächen Im Innengelände stehen Lagerflächen zur Vefügung. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das erforderliche Gerät, Schutt, Container und dergleichen auf der Baustelle gelagert werden kann. Werbung Das Anbringen von Werbung ist ausdrücklich untersagt. Arbeitszeiten & Lärmschutz In unmittelbarer Umgebung zum Baugrundstück befindet sich Wohnbebauung. In diesem Zusammenhang wird auf die Einhaltung der Bestimmungen des Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG Bln) Berlin hingewiesen. Vermeidung von Schäden Lärm- und Emissionswerte sind zu beachten. Erschütterung, Staub, Geruch und Schmutz sind grundsätzlich zu vermeiden. Lärmintensive Arbeiten sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen und Einbaugegenständen sind durch geeignete Maßnahmen (Abdeckungen, Verkleidungen etc.), die Sache des AN sind, auszuschließen. Sollten an angrenzenden Bauteilen oder Einrichtungen Beschädigungen oder Verschmutzungen auftreten, so werden diese auf Kosten des AN beseitigt. Bauablauf und Bauzeiten Bauablauf: Beginn und Ende der Arbeiten siehe Vergabeunterlagen. Es ist damit zu rechnen, dass in mehreren Abschnitten (Bauunterbrechungen) gearbeitet werden muss in Abstimmung mit der Bauleitung, entsprechend des Baufortschrittes weiterer Gewerke auf der Baustelle. Baustellenzugang und Sicherheit Alle Arbeiten, die Teil dieses Leistungsverzeichnisses sind, müssen von einem fachlich geeigneten und deutsch sprechenden Vorgesetzten/ Bauleiter geleitet werden. Es herrscht auf der gesamten Baustelle Rauchverbot. Persönliche Schutzausrüstung Auf der Baustelle haben alle Arbeitnehmer die gemäß der Unfallverhütungsvorschrift vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Sauberkeit auf der Baustelle Die vom Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Auftretende Verunreinigungen sind, soweit notwendig, jeweils freitags zu beseitigen, bei besonders starker Verschmutzung auch mehrmals wöchentlich nach Weisung der Bauleitung. Schutt- und Abfallbeseitigung Alle unbrauchbaren natürlichen und künstlichen Stoffe, anfallender Bauschutt geht in Eigentum des AN über und ist vom Auftragnehmer auf behördlich genehmigten Deponien, Kippen und Mülllagerstätten zu entsorgen Sie sind in eigenen Containern zu sammeln und nach Füllung selbst abzutransportieren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Entsorgungs- und Verwertungsnachweise der Deponie sind dem AG mit der Rechnung/ Schlussrechnung vorzulegen. Anfallende Gebühren/Deponiekosten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Kooperation und Koordination Der Auftragnehmer ist verpflichtet auf Anforderung mindestens 1x pro Woche, an Koordinierungsbesprechungen teilzunehmen. Während der Arbeiten muss ständig und zwingend eine Deutsch sprechende Fachkraft als Vorarbeiter zugegen sein. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind Arbeiten, die durch Arbeitskräfte des AN auf Anordnung der örtlichen Bauleitung auszuführen sind. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit sind jedoch nicht einzurechnen. Die im Leistungsverzeichnis angesetzte Anzahl von Stunden ist unverbindlich. Vergütet werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden. Stundenzettel hat der AN umgehend der Bauleitung vorzulegen und abzeichnen zu lassen. Die Stundenzettel müssen folgende Angaben enthalten: - Bezug auf die schriftliche Arbeitsanweisung der Bauleitung (Nr. Arbeitsbeschreibung, Datum) - Name und Beruf / Berufsgruppe des Werktätigen - Anzahl der geleisteten Stunden - Mengenangaben über die verwendeten Materialien - Mengenangaben über den Maschineneinsatz Von der Bauleitung anerkannte Stundenzettel gelten lediglich als Bescheinigungen, dass die Leistung erbracht wurde, nicht als Abnahme. Eignungsnachweise Alle Eignungsnachweise sind vor Beginn der Ausführung vorzulegen und aktenkundig zu erfassen. Bautagebuch Es ist ein Bautagebuch zu führen. Das Bautagebuch mit allen erforderlichen Angaben u.a. zu Wetter, Anzahl und Qualifikation der beschäftigten Arbeitskräfte, ausgeführte Arbeiten, besonderen Vorkommnissen ist vom AN täglich zu führen und 14tägig der Bauleitung zu übergeben. Dokumentation Liefern einer vollständigen Dokumentation (digital als PDF) mit der Schlussrechnung.
D_Bautechnische Vorbemerkung zur Leistungsbeschreibung
E - Allgemeine Hinweise - Rohbauarbeiten E_Allgemeine Hinweise - Rohbauarbeiten Dem Leistungsverzeichnis liegt die VOB / B und C zugrunde. Insbesondere gelten die : ATV DIN 18 299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art ATV DIN 18 300 - Erdarbeiten ATV DIN 18 330 - Mauerarbeiten ATV DIN 18 331 - Betonarbeiten ATV DIN 18 334 - Zimmerer- und Holzbauarbeiten ATV DIN 18 336 - Abdichtungsarbeiten ATV DIN 18 335 - Stahlbauarbeiten ATV DIN 18 459 - Abbruch- und Rückbauarbeiten ATV DIN 18 535 - Estricharbeiten Ergänzend dazu : ATV DIN - 18 451 Gerüstarbeiten Darüber hinaus gelten die in den jeweiligen ATV aufgeführten Normen, sämtliche in den DIN's enthaltenen normativen Verweisungen und sämtliche Merkblätter der entsprechenden Fachverbände in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Der Auftragnehmer hat insbesondere die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Normen, allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und Prüfzeugnisse, Vorschriften der BG sowie die baupolizeilichen Bestimmungen verantwortlich zu beachten. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz : "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Zur Vereinfachung wurde im Leistungstext des LVs teilweise auf selbstverständliche Ausdrücke, wie "Herstellen, einschl. Materiallieferung und Verschnitt, verlegen, montieren, einschl. Befestigungsmaterial, Geräte, Förderungsmittel und Werkzeuge vorhalten, Schutzvorkehrungen treffen usw." verzichtet. Wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben (z.B. "nur liefern" oder "bauseitig gelieferte montieren") umfassen die Leistungen immer Herstellung, Lieferung und Montage. Es wird bauseitig kein Gerüst zur Verfügung gestellt. Das Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Arbeits- und Schutzgerüsten H <= 3,50 m ist eine Nebenleistung, soweit diese für die eigene Leistung notwendig sind. Es wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bei Höhen > 3,50 m - siehe ges. Pos. Die zur Erbringung der eigenen Leistungen erforderlichen allgemeinen Baustelleneinrichtungen, wie z.B. - Lager- und Arbeitsplätze - Baustellenbeleuchtung - Transportmittel/Hebemittel für Materialtransport - Tagesunterkünfte für Eigenbedarf - Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Hilfsmittel - Begehbare Abdeckungen von Öffnungen bis 0,50 m2 Öffnungsfläche - Straßenreinigung bei eigener Verschmutzung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen und Einbaugegenständen sind durch geeignete Maßnahmen (Abdeckungen, Verkleidungen etc.), die Sache des AN sind, auszuschließen. Sollten an angrenzenden Bauteilen  oder Einrichtungen Beschädigungen oder Verschmutzungen auftreten, so werden diese auf Kosten des AN beseitigt.
E - Allgemeine Hinweise - Rohbauarbeiten
F_Technische Vorbemerkungen Mauerarbeiten F_TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Mauerarbeiten 1. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Stein-/Ziegelpakete sind bei der Anlieferung auf Paletten, Bohlengelege oder Ähnlichem abzusetzen und zu lagern. Auf der Baustelle lagernde Baustoffe, auch Steine und Ziegel, sind durch Abdecken mit Folie, Planen oder dergleichen gegen Niederschläge zu schützen. Steine/Ziegel unterschiedlicher Festigkeitsklassen, Rohdichte, Wärmeleitfähigkeit sind auf der Baustelle eindeutig gekennzeichnet getrennt zu lagern. 2. Angaben zur Ausführung Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Wände dürfen nur aus dem in der Leistungsbeschreibung, dem Standsicherheitsnachweis und den Ausführungszeichnungen angegebenen Steinen ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch verwenden einzelner von den Vorgaben abweichender Steine ist unzulässig. Sofern die Hersteller für das zu verwendende großformatige Steinmaterial Passstücke anbieten, sind diese grundsätzlich zu verwenden. Wenn Steine für Passstücke getrennt werden müssen, weil die Industrie für das zu verwendende Steinmaterial keine fertigen Passstücke anbietet, dann ist das Trennen nur durch materialgerechte Verfahren, z.B. Sägen bei Porenbeton oder Leichtziegel, zulässig. Nicht tragende innere Trennwände, die nicht zur Gebäudeaussteifung herangezogen werden, sind grundsätzlich erst nach Fertigstellung des Rohbaus einzubauen, soweit baustellenbezogen nichts anderes festgelegt ist. Im Regelfall bleibt die Wahl der starren Wandanschlüsse (Nut, Verzahnung, Anker) dem Auftragnehmer überlassen. Werden bei Stumpfstoßtechnik Flachstahlanker eingebaut, so sind sie grundsätzlich mit einer Einzellänge von 30 cm und im Abstand von maximal 25 cm mittig in die Lagerfuge einzubauen. Nichtragende innere Trennwände dürfen auch nach Fertigstellung und Ingebrauchnahme dauerhaft keinen Belastungen aus Deckenplatten, Unterzügen, Balken und dergleichen ausgesetzt werden. Deshalb ist darauf zu achten, dass es zu keiner starren Verbindung der Wand zu Decke, Unterzug, Balken oder dergleichen kommt und ein der noch zu erwartenden Durchbiegung dieser Bauteile entsprechender gleitender Deckenanschluss ausgebildet wird. Brüstungsmauerwerk ist immer gemeinsam mit dem Wandmauerwerk aufzumauern. Die Ausführung von Stoßfugen hat grundsätzlich nach DIN 1053-1 oder den Herstellervorschriften zu erfolgen. Das Schließen breiterer Stoßfugen durch nachträgliches Ausmörteln gilt insbesondere bei Außenwänden aus hochdämmenden Steinen als schwerwiegender Mangel. Die freien Enden von Drahtankern bei zweischaligem Mauerwerk sind bis zum Anbringen der Wärmedämmung und dem Aufmauern der Verblendung an der Außenseite der tragenden Schale um 90° abzubiegen, damit diese keine Verletzungsgefahr darstellen können. Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen. Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste oder das Befestigen von Schalung) sind vor Aufbringen des Putzes oder einer anderen Außenhaut materialgerecht zu schließen. Mauersteinversetzungsgeräte ("Deckenkräne") dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung eingesetzt werden, es sei denn, die Decken haben ihre projektierte Tragfähigkeit erreicht und die zulässigen Einzellasten werden durch das Gerät nicht überschritten. Horizontale Mauerwerksdichtungen sind unabhängig von der Planung dann in ihrer Höhenlage zu verändern, wenn sich bei der Bauausführung eine Änderung der Höhe des Geländes, z.B. durch Anschüttung, Wegebau, erkennen lässt, die von der Planung abweicht. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall vor Ausführung die Bauleitung zu verständigen. Ungeschützte Bauteile aus Aluminium dürfen keinen Kontakt mit Zement- oder Kalkmörtel haben. Nicht korrosionsgeschützte Stahlteile dürfen nur mit reinem Zementmörtel eingesetzt oder umhüllt werden. Für Kabel- oder ähnliche Abschottungen in Mauer- und Deckenöffnungen mit Brandschutzforderungen sind spezielle quellfähige Brandschutzmörtel zu verwenden. Die Eignung ist nachzuweisen. Das gilt entsprechend für Dichtungsmassen in Randbereichen und für Ringspalten sowie für Leerschotte und Nachinstallationselemente (Keile o.ä.). Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch die Bauleitung geschlossen werden.
F_Technische Vorbemerkungen Mauerarbeiten
H - Technische Vorbemerkungen Estricharbeiten H_TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Estricharbeiten 1. Angaben zur Ausführung Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Ergibt sich bei der Überprüfung, dass geplante Estrichdicken nicht eingehalten werden können, darf erst nach vorheriger Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung die Leistung weiter ausgeführt werden. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo die Misch- und Fördereinrichtungen aufgestellt werden können, ohne andere am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu behindern. Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden. Bei der Verwendung von Fördereinrichtungen ist die Fassade einschließlich der Öffnungen vor Verschmutzung zu schützen. Die dazu erforderlichen Leistungen sind Bestandteil der Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers. Bereits fertig gestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Installationen, Beschichtungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteile, Treppen, Beläge etc. sind vom Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen. Für den Bodeneinstand von nach dem Estrich einzubauenden Zargen sind Türöffnungen entsprechend auszusparen. Nach erfolgtem Einbau der Zargen ist der Estrich in diesem Bereich fachgerecht zu schließen. Aussparungen sind zu schalen. Absperrungen sind während der Ausführung der Estricharbeiten einzurichten. Fertig gestellte Estrichflächen sind ebenfalls abzusperren, das benötigte Absperrmaterial hat der Auftragnehmer zu stellen. Zementestriche, bei denen die Gefahr des Aufschüsselns besteht, sind für einen Zeitraum von mindestens 2 Wochen ab Verlegung mit einer Kunststofffolie abzudecken. Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur Verlegung des Oberbodens die üblichen Belastungen des Baubetriebs ohne Schaden aufnehmen kann. Die Grundbeheizung bis ca. 5 °C wird durch die Bauheizung gewährleistet. 2. Fugen Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten. Bewegungsfugen sind nach einem Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Bewehrungen sind bei Bewegungsfugen zu unterbrechen. 3. Auszuführende Leistungen In allen Etagen im Bestandsgebäuge sind nach Rückbau von Wänden und Herstellung von Wandöffnungen sowie bei Rückbau der Bodenbeläge neuer Estrich in Kleinflächen einzubringen und beschädigte Estriche zu ersetzten oder in Teilbereichen auszubessern. Im Erdgeschoss ist nach einem Wasserschaden in verschiedenen Räumen der komplette Estrich ab OK Rohfußboden neu einzubauen.
H - Technische Vorbemerkungen Estricharbeiten
I - Technische Vorbemerkungen Innenputzarbeiten I_TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Putzarbeiten 1. Angaben zur Ausführung Fenster, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile und sonstige unmittelbar angrenzende Bauteile sind abzukleben. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen und müssen sich rückstandfrei entfernen lassen. Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen. Die Grundbeheizung bis ca. 5 °C wird durch die Bauheizung gewährleistet. 2. Innenputz Die beschriebenen Leistungen sind komplett und als zusammenhängendes Putzsystem eines Herstellers auszuführen. Es dürfen keine Systembestandteile eigenmächtig ausgetauscht oder ersetzt werden Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen von Innenputzen in der Qualitätsstufe Q2 nach DIN V 18550 und dem Merkblatt Putzoberflächen im Innenbereich auszuführen. Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202. Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Wandflächen vorgesehen: Anstrich/Tapete Höhenbezugspunkte (Meterrisse) dürfen nicht überputzt werden und sind ggf. auszusparen, sofern nicht spezielle, überputzbare Markierungsplaketten vorhanden sind. Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden Einbauteile sind zu kennzeichnen oder es ist zu veranlassen, dass sie vor dem Putzen gekennzeichnet werden. Sie sind nach dem Putzen freizulegen; die Dosen sind sauber anzuarbeiten und von Mörtel zu reinigen. Wandputz darf keine unmittelbare Verbindung zu Treppenläufen und Treppenpodesten haben, wenn Maßnahmen zum Trittschallschutz vorgesehen sind. Rohre, Einbauten u. dgl. sind durch Ausbildung elastischer Fugen, z.B. durch Ummantelung, vom Putz zu trennen, wenn mit Bewegungen oder thermischen Längenänderungen zu rechnen ist. Innenputz ist bis auf die Rohdecke zu führen. Mörtelreste sind unbedingt von der Rohdecke vor der Erhärtung zu entfernen. Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume besenrein zu übergeben. 3. Reparaturarbeiten, Sanierungsarbeiten Bei der Sanierung von salz- oder feuchtegeschädigtem Putz ist auch der anscheinend einwandfreie Putz im Umkreis bzw. Abstand von ca. 1 m bis auf das Mauerwerk zu lösen und die Mauerwerksfugen bis ca. 2 cm Tiefe auszukratzen. Das gelöste Material ist sofort zu entfernen und zu entsorgen. Werden bei Vorbereitungsarbeiten unbeschriebene bzw. unerwartete Verhältnisse angetroffen (z.B. Pilzmyzelien im Mauerwerk, konzentrierte Ansammlungen auskristallisierter oder amorpher Salze), ist die Bauleitung unverzüglich zu verständigen und eine Entscheidung abzuwarten. Beim Arbeiten mit Wasser sind ggf. Vorsorgemaßnahmen zu treffen, dass durch Fugen oder Putzrisse kein Wasser in die Umfassungswände/Böden eindringt. Das gilt in besonderem Maße für verdecktes Holzfachwerk/Holzbalkendecken. Bei schadstoffhaltigen Zusätzen bei Nassreinigung sind die Gerüstlagen mit Folie so abzudecken, dass das Wasser über eine Rinne in einen Sammelbehälter geleitet wird.
I - Technische Vorbemerkungen Innenputzarbeiten
Hinweis Baustelleneinrichtung Hinweis Baustelleneinrichtung Die allgemeine Baustelleneinrichtung erfolgt über das Gewerk LV 01 Baustelleneinrichtung. Hierbei wird ein Baustromanschluss mit Baustromverteiler, Bauwasseranschluss, Baustellenbeleuchtung außen und Beleuchtung der Verkehrswege innen, Bauzaun, Baum- und Wurzelschutz sowie Sanitärcontainer mit WC zur Verfügung gestellt. Eigene Baustelleneinrichtung: Das Einrichten, Vorhalten, Betreiben und Räumen der eigenen Baustelleneinrichtung einschl. der erforderlichen Geräte/Werkzeuge, Aufenthalts- und Materialcontainer, Gerüste/Leitern/Abstützungen innen und außen, Geräte für den Materialtransport im Gebäudeinneren etc., die für die Ausführung der eigenen Leistungen erforderlich sind, sind durch den AN einzuplanen, anzutransportieren und aufzustellen, umzustellen und nach Ende der Arbeiten wieder zu räumen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Darüber hinaus zur Erbringung der eigenen Leistungen erforderliche Baustelleneinrichtungen des AN sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Hinweis Baustelleneinrichtung
Vorbereitende Maßnahmen Vorbereitende Maßnahmen
Vorbereitende Maßnahmen
1 Vorbereitende Maßnahmen
1
Vorbereitende Maßnahmen
1. 0 Vorbereitende Maßnahmen
1. 0
Vorbereitende Maßnahmen
Mauerwerksarbeiten Mauerwerksarbeiten
Mauerwerksarbeiten
2 Mauerwerksarbeiten
2
Mauerwerksarbeiten
Innenwandmauerwerk Innenwandmauerwerk
Innenwandmauerwerk
2. 1 Innenwandmauerwerk
2. 1
Innenwandmauerwerk
Türöffnungen schließen, Innenwände Türöffnungen schließen, Innenwände
Türöffnungen schließen, Innenwände
2. 3 Türöffnungen schließen, Innenwände
2. 3
Türöffnungen schließen, Innenwände
Schlitze herstellen Schlitze herstellen
Schlitze herstellen
2. 4 Schlitze herstellen
2. 4
Schlitze herstellen
Innenputzarbeiten Innenputzarbeiten
Innenputzarbeiten
3 Innenputzarbeiten
3
Innenputzarbeiten
Putzgrundvorbereitung Putzgrundvorbereitung
Putzgrundvorbereitung
3. 1 Putzgrundvorbereitung
3. 1
Putzgrundvorbereitung
Decken Decken
Decken
3. 8 Decken
3. 8
Decken
Sonstiges Sonstiges
Sonstiges
6 Sonstiges
6
Sonstiges
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten
6. 1 Stundenlohnarbeiten
6. 1
Stundenlohnarbeiten
Gerüste Gerüste
Gerüste
6. 3 Gerüste
6. 3
Gerüste