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Einleitung Einleitung
Mit diesem Leistungsverzeichnis werden Bauleistungen für die nachfolgend beschriebene
Baumaßnahme der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung am Standort Grohnde beschrieben.
Beschreibung der Baumaßnahmen
Am Standort des BZD plant die BGZ die Errichtung eines Wachgebäudes und einer Fahrzeugschleuse.
Die geplante Lage ist im Lageplan dargestellt.
Das Baugelände befindet sich südöstlich vom Informationszentrum des KWG und nördlich des
Kraftwerkzaunes. Die derzeitige Parkplatzfläche östlich neben dem Informationszentrum wird in diesem
Bereich teilweise überbaut. In einem ersten Bauabschnitt werden das Wachgebäude und der nördliche Teil
der Fahrzeugschleuse hergestellt. In diesem Zusammenhang ist auch eine Kabeltrasse mit erdverlegten
Kabelziehrohren und Kabelziehschächten vom beweglichen DFS bis zum BZD herzustellen.
In einem zweiten Bauabschnitt und zu einem späteren Zeitpunkt wird der Kraftwerkszaun am Wachgebäude
bzw. vor der Fahrzeugschleuse geöffnet und der südliche Teil der Fahrzeugschleuse in Bereich des
derzeitigen Kraftwerksgrabens wird fertiggestellt. So entsteht die neue Zufahrt zum BZD. Der
Kraftwerksgraben wird im Bereich der Fahrzeugschleuse und südlich des Wachgebäudes verfüllt. Westlich
der Fahrzeugschleuse und östlich am Wachgebäude werden Stützwände zur Sicherung der
Grabenverfüllung errichtet. Der westliche Graben und der östliche Graben werden im Bereich der
Grabenverfüllung durch kommunizierende Rohrleitungen hydraulisch verbunden.
Die PEL wird die Planung und Errichtung der beschriebenen Anlagen im Auftrag der BGZ durchführen.
Die Wärmeversorgung für das Gebäude erfolgt vom ebenfalls noch zu errichtenden Funktionsgebäude auf
der Parkplatzfläche des Informationszentrums. Von dort kommen auch alle anderen Medienleitungen der
technischen Ausrüstung für das Wachgebäudes. Das Funktionsgebäude ist nicht Gegenstand dieser
Leistungsbeschreibung.
Wachgebäude
Das zweigeschossige Wachgebäude für die zukünftige Zugangskontrolle zum BZD hat im Wesentlichen im
Erdgeschoss Wachräume, einen Empfangsbereich mit Räumen für die Belehrung und für die
Personenkontrolle, einen Besprechungsraum sowie Toilettenräume und einen Durchgangsflur mit
Drehkreuzanlage. Im südlichen Teil befinden sich Neben- und Technikräume sowie das Treppenhaus. Im
Obergeschoss befinden sich Büroräume, ein Aufenthaltsraum sowie Umkleide- und Sanitärräume und
weitere Neben- und Technikräume.
Das Gebäude ist als Massivbau aus Mauerwerk und Stahlbeton geplant. Es erhält eine vorgehängte und
gedämmte Fassade. Der nördliche Empfangsbereich erhält ein Schrägdach in Stahlbauweise mit Lichtband
und einer Dacheindeckung aus Trapezblech. Das südliche Flachdach erhält eine Gefälledämmung und eine
Folienabdichtung. Auf dem Flachdach wird eine Photovoltaik-Anlage montiert. Das Gebäude wird auf einer
Fundamentplatte gegründet.
Die Abmessungen sind ca. 21,8 m (nordwestlich Länge) bzw. ca. 27,5 m(südöstliche Länge) x ca. 21,5 m
(Breite).
Für die Wände, Türen und Fensteröffnungen sich die notwendigen Objektschutzanforderungen zu beachten.
Die Anforderungen werden von der PEL vorgegeben und dem AN zur Verfügung gestellt.
Fahrzeugschleuse
Die Fahrzeugschleuse zur Kontrolle der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge erhält eine Umschließung in Form
einer Zaunanlage mit nördlichem Flügeltoren und einer Durchgangstür. Die Fahrzeugschleuse wird nicht
überdacht. Die Flächenbefestigung muss für Schwerlastverkehr SLW 60 ausgelegt sein. Sie wird über
Straßenabläufe entwässert. Westlich der Fahrzeugschleuse in Richtung des Informationszentrums wird
voraussichtlich ein Geländeanschnitt erforderlich sein, der mit einer Stützmauer zu sichern ist.
Kabeltrasse
Die Kabeltrasse zwischen dem Wachgebäude und dem BZD verläuft vom BZD in der bestehenden Straße in
östliche Richtung. Sie knickt in Höhe des beweglichen DFS in nördliche Richtung ab und endet östlich vom
Wachgebäude. Die Länge beträgt ca. 110 m. In der Haupttrasse liegen Kabelziehrohre mit Kabelziehdraht
nebeneinander in mehreren Lagen. Die Überdeckung der oberen Lage der Kabelziehrohre muss 85 cm betragen.
An den Knickpunkten und am Wachgebäude befinden sich Kabelziehschächte.
In der Haupttrasse sind die Schächte und die Schachtabdeckungen für einen SLW 60 auszulegen.
Einleitung
01 Baustelleneinrichtung, Absicherungen u. ä
01
Baustelleneinrichtung, Absicherungen u. ä
ZTV Baustelleneinrichtung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungen (nur AN):
sind alle Hilfseinrichtungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung des AN erforderlich sind.
Zusätzliche Baustelleneinrichtungen:
sind Hilfseinrichtungen für Zwecke des AG oder für andere AN. Sie werden vom AG zusätzlich gefordert (insbesondere Bauzäune, Blenden, Überfahrten, Container, Sanitärcontainer).
Der AG bestimmt, welche Unternehmer während der Gebrauchsüberlassung die zusätzlichen Baustelleneinrichtungen benutzen dürfen.
Abrechnung:
gemäß VOB/C DIN 18299, Abschnitt 5
Die Vorhaltezeit für zusätzliche Baustelleneinrichtungen beginnt mit deren Nutzbarkeit, jedoch frühestens an dem Tag, zu dem die Nutzbarkeit vereinbart ist. Die Vorhaltezeit endet mit der Freigabe durch den AG.
Nebenleistungen:
Folgende Leistungen werden als Nebenleistungen vereinbart. Sie gehören zur vertraglichen Leistung des AN und sind durch die vereinbarten Preise ohne zusätzliche Vergütung abgegolten.
Nebenleistungen entsprechend Abschnitt 4.1 der ATV 18 299 der VOB/CNebenleistungen entsprechend Abschnitt 4.1 der mitgeltenden ATV´s der VOB/CMessungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschl. des Vorhaltens der Messgeräte, Lehren, Absteckzeichen usw., des Erhaltens der Lehren und Absteckzeichen während der Bauausführung und Stellens der Arbeitskräfte.Baubegleitende Reinigung der (De-)Montagebereiche, einschl. der Feinreinigung der vom AN verunreinigten Wege und FlächenSchutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften sowie den behördlichen Bestimmungen und der Gesundheitsschutzplanung, einschl. provisorischen Absperrungen/Abschrankungen/Absturzsicherungen an Gefahrenstellen.Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen entsprechend den Genehmigungsauflagen der Werkfeuerwehr bei thermischen Arbeiten.gemeinsame Begehungen mit der Bauleitung des AG zur Festlegung der Demontageumfänge, etc.und zur Schnittstellenkoordination mit Fremdgewerkengemeinsame Sicherheitsbegehungen mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz-KoordinatorHerstellung einer Bautafel als Anschlag für Aushänge der Bauleitung des AG und des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo).
ZTV Baustelleneinrichtung
Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser
Baustrom und Bauwasser wird vom AG bereitgestellt und mit der Bauleitung des AG vor Ort abgestimmt.
Übergabepunkte bis in 100m Entfernung.
Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser
Ausführungsbeschreibung Baustrom/Baubeleuchtung Ausführungsbeschreibung Baustrom/Baubeleuchtung
Die Baustromversorgung ist vor der Ausführung mit dem Auftrageber und dem SiGeKo gem. Baustelleineinrichtungsplan abzustimmen.
Zur Versorgung der Baustelle mit elektrischer Energie wird vom AG ein Übergabepunkt mit den Sicherungslastschaltleisten bereitgestellt. Die weitere Verteilung der elektrischen Energie auf der Baustelle obliegt dem AN. Die Baustrom - Haupt- und Unterverteiler sind auch anderen Gewerken zur Verfügung zu stellen.
Baubeleuchtung/Gebäudeerstbeleuchtung
Während der Bauzeit ist vom AN eine raumbezogene und flächendeckende Baubeleuchtung (Nennbeleuchtungsstärke min. 20 Lux) zu installieren. Eine Arbeitsplatzbeleuchtung ist vom jeweiligen Unternehmer (Teilgewerke) eigenverantwortlich mitzuliefern.
Zum Leistungsumfang gehört die Erstellung eines Beleuchtungsplan der Baustelle. Dieser ist dem AN und SiGeKo vorzulegen und freizugeben zu lassen.
Wartung/Prüfungen
Während der gesamten Bauzeit ist vom AN eine Betreuung/Wartung einschliesslich Prüfungen gem. den gültigen Vorschriften zur Aufrechterhaltung der Baustromversorgung und -beleuchtung zu gewährleisten.
Die Demontage kann erst erfolgen, wenn die allgemeine Stromverversorgung und Beleuchtung in Funktion und in Betrieb genommen ist.
Ausführungsbeschreibung Baustrom/Baubeleuchtung
Hinweis zum Container Wachschutz Für die Gewährleistung der Werkssicherheit ist durch den AG die Aufstellung eines Containers für den Wachschutz im Baustellenbereich vorgesehen.
Aufstellungstermin und Ort sind mit der Bauleitung des AG abzustimmen. Der erforderliche Platz ist bei der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.
Hinweis zum Container Wachschutz
Hinweis Zuverlässigkeitsüberprüfung Personal Tätigkeiten innerhalb des Sicherungbereiches dürfen nur von zuverlässigkeitsüberprüften Personal erfolgen.
Dazu gehören der Bereich der Kabeltrasse südlich des Werkzaunes und das Wachgebäude selbst in später Ausbauphase. Dafür ist in Abstimmung mit der Bauleitung des AG zuverlässigkeitsüberprüftes Personal einzusetzen.
Hinweis Zuverlässigkeitsüberprüfung Personal
01.__.0010 Gerüst für Treppenhaus auf und abbauen Aufbauen, Abbauen und Vorhalten eines Gerüst für die Arbeiten im Treppenhaus.
01.__.0010
Gerüst für Treppenhaus auf und abbauen
W
L
1.00
psch
01.__.0020 Gerüstvorhaltung für weitere Gewerke auf Anweisung AG Vorhalten des Gerüst für andere Nachunternehmer (Maler, Elektro, usw..)
Erfolgt nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber und dessen gesonderter Anweisung.
01.__.0020
Gerüstvorhaltung für weitere Gewerke auf Anweisung AG
W
5.00
Wo
08 Putzarbeiten
08
Putzarbeiten
ZTV Putzarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Putzarbeiten
Allgemeine Hinweise
Für die Ausführung der Arbeiten gelten folgende Regelwerke, Normen und Merkblätter
VOB Teil B neueste Fassung
VOB Teil C neueste Fassung
DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
DIN 18451 Gerüstarbeiten
DIN 18550 Putz und Putzsysteme - Ausführung
DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste
DIN 4422-1 Fahrbahre Arbeitsbühnen (Fahrgerüste)
1) Merkblatt für das Verlegen und Verputzen von Holzwolle- Platten und Holzwolle- Mehrschichtplatten nach DIN EN 13168,
Bundesverband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie,
Darmstadt,
Birkenweg 13, 64295 Darmstadt
2) Merkblatt "Putzoberflächen im Innenbereich",
Deutscher Stuckgewerbebund im Zentralverband Deutsches Baugewerbe,
Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin-Mitte
3) Merkblätter "Haftbrücken für Gipsputze und gipshaltige Putze/Gipsputze und gipshaltige Putze auf Beton",
Deutscher Stuckgewerbebund im Zentralverband Deutsches Baugewerbe,
Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin-Mitte,
Industriegruppe Baugipse im Bundesverband der Gips- und
Gipsbauplattenindustrie,
Darmstadt, Birkenweg 13, 64295 Darmstadt
Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder den Leistungsbeschreibungen nichts anderes zum Ausdruck kommt. Das gilt auch für organische Grundierung auf stark saugenden Putzuntergründen wie Kalksandstein, Porenbeton, Putzschienen, Putzprofile, Schutzmaßnahmen zu anderen Bauteilen, insbesondere Glasflächen.
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und Besonderen Leistungen die ATV DIN 18299 ff (VOB/C).
Allgemeine Angaben zur Bauausführung
Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar sind oder wo Risse erwartet werden müssen, sind vor Beginn mit der Bauleitung des AG zu besichtigen und festzulegen.
Fenster, Fensterstöcke, Türen, Türfutter, Türrahmen, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile, angrenzende Bauteile etc. sind sorgfältig abzudecken.
Das Klammern, die Verwendung von Reißzwecken oder ähnlichen Befestigungsmitteln, die die abzudeckende Oberfläche verletzen, ist ausdrücklich untersagt. Bei Nichtbeachtung gehen auch Folgeschäden zu Lasten des AN.
Türöffnungen sind mit Brettlehren zu putzen.
Alle Elektrodosen und später freizulegende Einbauteile sind zu kennzeichnen oder es ist zu veranlassen, daß sie vor dem Putzen gekennzeichnet werden.
Eingebaute Teile, die durch Mörtel verschmutzt werden, sind sofort zu reinigen.
Fensterbänke sind so einzuputzen, daß durch temperaturbedingte Längenänderungen keine Schäden am Putz entstehen können.
Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume besenrein zu übergeben.
ZTV Putzarbeiten
08.01 Innenputz
08.01
Innenputz
08.02 Außenputz
08.02
Außenputz
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