Gerüstbauarbeiten
Grömitz, Neustädter Str., MFH
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Tech. Vorbemerkungen, Anlagen zum LV Technische Vorbemerkungen Die Beschreibungen der Leistungen (Leistungsverzeichnis, Zeichnungen udgl.), die VOB Teil A, B und C (neueste Fassung), die ATV soweit nichts anderes angegeben ist, die besonderen Vertragsbedingungen des Architekten und die Vorbemerkungen sind Grundlage des Angebotes. Die Bauleistungen sind gemäß VOB, Teil C sowie den entsprechenden DIN Gütebestimmungen zu erbringen. Die Positionen der nachfolgenden Leistungsbeschreibung beinhalten die Herstellung, die Lieferung sämtlicher Materialien, den Transport und das Abladen auf der Baustelle, sowie den betriebsfertigen Einbau. Sämtliche Kosten für Baustelleneinrichtung, Geräte, Werkzeuge, Transporte, Fahrkosten, Auslösungen, Hilfsstoffe und alle sonstigen Nebenleistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Der Bieter erklärt, daß er sich gegen alle Risiken angemessen versichert hat und auf Verlangen des Auftraggebers diesen Versicherungsschutz nachweist. Über Beschaffenheit und Wirksamkeit seiner Leistungen haftet der Unternehmer gem. § 638 BGB. Außerdem haftet er für alle Personen- und Sachschäden, die durch seine Arbeit oder deren Ausführung entstehen. Vor Beginn der Arbeiten sind die Maße am Bau zu überprüfen  bzw. die Bauzeichnungen mit der Bauleitung abzustimmen. Der AN hat dem AG einen Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Das gleiche gilt für kleinere Berechnungen, insbesondere für Einschalungs- und Gerüstbau, einschließlich Nachweis für die Bauaufsicht, falls erforderlich. Außervertragliche Leistungen müssen grundsätzlich vor Ausführung von der Bauleitung genehmigt werden. Die Arbeiten sind unter Berücksichtigung der Richtlinien der Arbeitsstättenverordnung, der Berufsgenossenschaft und den einschlägigen DIN-Vorschriften sowie der Landesbauordnung durchzuführen. Während der gesamten Bauzeit sind die Arbeiten durch einen fachkundigen, verantwortlichen Polier (in Gewerken, in denen es keinen Polier gibt, ist ein Facharbeiter einzusetzen) überwachen zu lassen. Der Polier bzw. Facharbeiter muß während der Arbeitszeit über Handy erreichbar sein sowie der deutschen Sprache mächtig. Es dürfen auf der Baustelle nur qualifizierte Fachkräfte eingesetzt werden. Geplanter Ausführungszeitraum: gem. Bauzeitenplan (wird nachgereicht) Die Vorbemerkungen wurden gelesen und bei der Kalkulation in den Einheitspreisen berücksichtigt. ....................................................... Ort, Datum, Unterschrift, Stempel
Tech. Vorbemerkungen, Anlagen zum LV
01 Gerüstbau
01
Gerüstbau
Gerüstarbeiten Gerüstarbeiten Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. (Erläuterung: "Gilt nur für öffentliche Bauvorhaben: Dieser Hinweis soll gemäß ATV DIN 18299 grundsätzlich in die Vorbemerkungen aufgenommen werden, sobald in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen Bezug genommen wird.") DIN EN 280 Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Berechnung - Standsicherheit - Bau - Sicherheit - Prüfungen DIN EN 13374 Temporäre Seitenschutzsysteme - Produktfestlegungen - Prüfverfahren DIN EN 13377 Industriell gefertigte Schalungsträger aus Holz - Anforderungen, Klassifikation und Nachweis DIN EN 13411-5 Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit - Teil 5: Drahtseilklemmen mit U-förmigem Klemmbügel DIN EN 13414-1 Anschlagseile aus Stahldrahtseilen - Sicherheit - Teil 1: Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke DIN VDE 0682-742 Hubarbeitsbühnen zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis AC 1000 V und DC 1500 V ISO 18893 Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Sicherheitsgrundlagen, Prüfung, Wartung und Betrieb DGUV Information 201-011 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (bisher: BGI 663) DGUV Information 201-026 Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (bisher: BGI 825) DGUV Regel 101-011 Einsatz von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen) Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (bisher BGR/GUV-R 179) Angaben zur Ausführung Allgemeines Pro Gerüstseite soll ein Montagepunkt für einen Schwenkarmaufzug angegeben werden. Das Gerüst ist an diesem Punkt zusätzlich zu verstreben und mit der Wand zu verankern. Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten. Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren. Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der Bauleitung geschossweise verlangt werden, um bei ungünstigen Verhältnissen eine Kaminwirkung auszuschließen. Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden. Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (geputzte Fassade, WDVS, Fassade mit Thermohaut geputzt, Ziegelsichtmauerwerk, Betonsichtflächen, Metallfassaden, Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt ist. Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen oder über den Unternehmer für die Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene Kosten ausbessern zu lassen. Werden die Schäden, sofern sie gering sind, selbst beseitigt, kann der Auftragnehmer das dazu benötigte Material in Kleinmengen über die Bauleitung anfordern. In jedem Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen. Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung werden im Zuge des Gerüstabbaus durch den Auftragnehmer der Fassadenbekleidung geschlossen. Dazu ist rechtzeitig der Abbautermin mit der Bauleitung und dem Auftragnehmer der Fassadenbekleidung abzustimmen. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Gerüstarbeiten
Technische Vorbemerkungen Gerüstarbeiten nach DIN 18451 Alle zur Ausführung der Leistungen benötigten Gerüstarbeiten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Gerüste sind so aufzubauen, dass die Nachuternehmen des AG diese nutzen können. Es ist zu beachten, dass Balkonfertigteile so eingerüstet werden, dass ohne einen erneuten Umbau die Geländer durch den Metallbauer montiert werden können. Zur Montag der Fenster sind entsprechende Arbeitsplattformen vor jedem Haus ohne Zusatzkosten vorzuhalten. Die für Preisanfragepositionen vereinbarten Einheits- preise gelten auch bei einer Über- bzw. Unterschreitung des Mengenansatzes bis zu 100 v.H. Evtl. Nachforderungen des AN für entgangenen Gewinn, aufgrund von reduzierten bzw. erhöhten Mengenansätzen werden nicht anerkannt. In dem EP ist zu berücksichtigen: · Änderungen gemäß dem Baufortschritt während der Vorhaltung.
Technische Vorbemerkungen
01.01 Fassadengerüst
01.01
Fassadengerüst

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