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AT/ FP - Richtlinien "Diese Planung wurde gemäß den Planungsnormen für den Antiterrorschutz von Gebäuden laut
UFC 4-010-01, 12 Dezember 2018, Änderung 2, 30 Juli 2022;
UFC 4-020-01, 11. September 2008; und HQ USEUCOM Antiterrorism Operations Order 23-01 durchgeführt.
Die Planung wurde vom US Army Corps of Engineers geprüft und erfüllt diese Anforderungen."
AT/ FP - Richtlinien
LV Hinweise Hinweis zu technischen Spezifikationen:
Soweit im Leistungsverzeichnis auf technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer auf gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Hinweise für Auskünfte zu den Verdingungsunterlagen:
Rechtzeitig beantragte Auskünfte werden spätestens 6 Kalendertage, in Fällen besonderer Dringlichkeit 4 Kalendertage, vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
LV Hinweise
Allgemeine Baubeschreibung ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG :
Es ist beabsichtigt, auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes in Grafenwöhr, East Camp, auf dem neu zu erstellenden Bereich des „ORTC“ ein Unterkunftsgebäude zu errichten.
Der ORTC-Bereich wird in mehreren Bauphasen entwickelt, nachfolgend ist die Phase 1.1.B beschrieben.
Geplant ist die Komplettleistung von Unterkunftsgebäude und Außenanlagen mit Wege- und Straßenführung.
Grundlage für die Gebäudeauslegung ist die Standardplanung 4.8 und die darauf aufbauende 35 %- bzw. 65 % Planung nach US-Gebäudestandards u. a. von UFC und NFPA
Das Gebäude hat eine Gesamtlänge von ca. 87.50 m und eine Breite von ca. 16.70 m, im Mittelteil eine Breite von ca. 21,50 m.
Das Gebäude wird über das mittig angeordnete Haupttreppenhaus erschlossen. An den Giebelseiten sind zwei Fluchttreppenhäuser, die sich außerhalb der Dämmebene befinden, geplant.
Im Mittelteil des DG befinden sich die zentral angeordneten Lüftungsanlagen; in Dachebene mit 4 Lüftungsgauben. Die Technikfläche wird über einen erweiterten Treppenaufgang erschlossen.
In den genutzten Geschossen EG bis 3. OG befinden sich insgesamt jeweils 12 Wohnschlafräume mit unterschiedlichen Größen; zusätzlich pro Stockwerk zwei Offiziersräume mit Sanitärbereich.
Jedes Stockwerk enthält somit acht Schlaf-/Wohnbereiche, in denen jeweils acht Soldaten untergebracht werden können. Zusätzlich sind auf jeder Etage vier Schlaf-/Wohnbereiche für jeweils vier Soldaten ausgewiesen. Zwei weitere Wohn- und Schlafräume, in den jeweils zwei Offiziere unterbracht werden, mit eigenem Sanitärraum, werden im Mittelteil des Gebäudes ausgewiesen. Bei normaler Belegung bietet das Barracks-Gebäude somit insgesamt Platz für 336 Soldaten.
Auf jedem Stockwerk befinden sich vier Sanitärräume. mit insgesamt 24 Duschplätzen,
16 Toiletten und 16 Waschbecken. Ein Waschmaschinenraum mit 8 Waschmaschinen und 10 Wäschetrocknern ist eingeplant; zusätzlich zwei Becken für Handwäsche und zwei Falttische. Auf allen Stockwerken sind zwei weitere Lagerräume und ein Automatenbereich ausgewiesen.
Auf allen Geschossen befindet sich ein Konferenzraum.
Alle Ebenen (außer dem Dachgeschoss) sind über eine Aufzugsanlage mit Unterfahrt angebunden. Der Fahrschacht erhält eine Schachtentrauchung.
Jedes Geschoss verfügt über einen Technikraum für die Heizungsversorgung und Warmwassererzeugung, einen Elektroraum, einen Putzraum, sowie einen TV-Raum zur Medienverteilung und einen Datenraum für die Netzwerkverwaltung.
Im Erdgeschoss ist ein Raum für die BMA und Sprachalarmanlage angeordnet, der von außen erschlossen wird. Haustechnik- und ELT-Raum haben ebenfalls einen direkten Zugang von außen.
An dem Haupteingang werden Stiefelwaschanlagen mit Becken angeordnet. Zusätzlich wird giebelseitig jeweils ein Wasseranschluss zum Stiefelwaschen vorgesehen.
BAUKONSTRUKTION
Das Gebäude ist nicht unterkellert und wird mit einer Flachgründung über umlaufenden Streifenfundamenten gegründet.
Alle Außenwände werden in Stahlbeton erstellt, ebenso alle Decken in Massivbauweise.
Die Anforderungen an „Force Protection“ werden umgesetzt.
Das DG erhält einen Kniestock, Giebelwände und Brandwand sind ebenso in Stahlbeton geplant.
Alle Öffnungen Fenster/Türen werden mit entsprechender FP-Anforderung eingebaut.
DACHKONSTRUKTION
Zur Ausführung kommt ein Pfettendachstuhl, der in Querrichtung abgestützt wird.
Die Horizontalkräfte am Fußpunkt werden über den Stb-Drempel in die Deckenplatte eingeleitet.
Die Dachräume bleiben unbeheizt, im Mittelteil, in dem sich die Lüftungszentrale mit Dachgauben für Zu-/Abluft befinden, wird eine F30-Verkleidung in Trockenbauweise angebracht.
DACHDECKUNG
Vollflächige Dachschalung, darauf Konterlattung/Lattung und Eindeckung mit Tondachziegeln.
Der im Grundriss vorspringende Gebäudeteil erhält auf der Stb-Decke eine Dämmung, darauf ein Alu-Stehfalzdach.
Die Außenwände im EG werden mit der vorgehängten Natursteinbekleidung ausgestattet; die darüberliegenden Geschosse mit WDVS.
Böden und Wände der Sanitärbereiche werden befliest, ebenso die Böden im TH und in den Fluren.
Die Wohn-Schlafbereiche erhalten Linoleumbelag auf Fußbodenheizung.
Alle Räume und Flure mit Ausnahme der Technikräume erhalten abgehängte Decken.
Allgemeine Baubeschreibung
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
1.1. Allgemeine Anforderungen
1.2. Werkstoffe und Verarbeitung
1.3. Oberfläche
1.4. Anforderungen an die Konstruktion
1.5. Bauphysikalische Anforderungen
1.6. Montage Nebenleistungen
2.1. Konstruktionsbeschreibung
3.1. Glas und Paneele
4.1. Anschlüsse
5.1. Beschläge
Geltende Technische Regelwerke:
ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten
ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten
ATV DIN 18357 Beschlagsarbeiten
ATV DIN 18008 Teil 1-5 Glas im Bauwesen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
1.1 Allgemeine Anforderungen 1.1.Allgemeine Anforderungen
1.1.1 Planungsunterlagen AG
Die der Leistungsbeschreibung zugrunde liegenden Architektenpläne und Leistungsbeschreibung stellt die architektonisch gewünschte Ausführung und technische Anforderungen an die Leistung des AN dar. Diese Konstruktion ist als Mindestanforderung zu werten, jedoch nicht als Darstellung aller Ausführungsdetails mit sämtlichen erforderlichen Anschlüssen. Die Kosten hierfür sind anteilig in die EP der entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen.
1.1.2 Planungsleistung des AN
Anhand der Architektenpläne und des Leistungsverzeichnisses hat der AN Montage und Werkstattplanung zu erstellen. Die Montage- und Werkstattplanung hat alle Angaben zu enthalten, die zur fachtechnischen Prüfung und zur Beurteilung der Übereinstimmung mit LV und Projekt erforderlich sind. Ebenso sind alle Anschlussdetails an angrenzende Bauteile darzustellen. Diese müssen u.a. auch die erforderlichen Aussparungen im Stahlbeton sowie die Vorderkante Bodenplatte angeben.
1.1.3 Prüfungen und Zertifikate
- Baumusterprüfungen und Gutachten für die angebotenen Konstruktionen, die
nicht zu den geregelten Bauprodukten zählen sind dem AG vorzulegen. Die Kosten hierfür sind anteilig in die EP der entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen.
- Für Konstruktionen, die von geregelten Bauprodukten abweichen, hat der AN dem AG die Abweichungen schriftlich mitzuteilen, alle Unterlagen, Gutachten und Dokumentationen beizubringen, dass der AG einen Antrag auf Zustimmung im Einzelfall bei der obersten Baubehörde stellen kann. Die Kosten für gutachtliche Stellungnahme sind anteilig in die EP der Leistungspositionen einzurechnen.
- Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauteilen nach DIN EN 1090-2 und DIIN EN 1090-3, sowie Nachweis nach DIN EN ISO 3834-2 sind vor Montagebeginn dem AG vorzulegen
1.1.4 Richtlinien, Vorschriften und Normen
Die folgenden technischen Vorschriften gelten als Ergänzung bzw. Detaillierung zu den als Vertrags- grundlage festgelegten allgemeinen technischen Vorschriften.
Für die Ausführung sind jeweils die neuesten Fassungen der DIN-, EN- und ISO-Normen und Zulassungen maßgebend.
- Güte- und Prüfbestimmungen für die Reinigung der Metallfassaden der Gütegemeinschaft GRM, Nürnberg. Güterichtlinien für anodisch erzeugte Oxydschichten auf Aluminium (EURAS-EWAA), Stückbeschichtung von Bauteilen aus Aluminium RAL-RG 631.
- Die technischen Richtlinien des Glashandwerkes Hadamar.
- Die Tabelle zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppen zur Verglasung von Fenstern Institut für Fenstertechnik e.V. 83026 Rosenheim.
- Fensterkonstruktionen müssen nach den Richtlinien der Gütegemeinschaft für Aluminiumfenster gefertigt und montiert werden (RAL-RG 636/1, RG 716/1 und RG 424/2).
- Für die geregelten Bauprodukte muss die Verwendbarkeit aus der Übereinstimmung mit den in der Bauregelliste genannten technischen Regeln über ein Ü-Zeichen, bzw. CE- Zeichen nachgewiesen werden.
1.2Werkstoffe und Verarbeitung
1.2.1 Aluminiumprofile
Es sind stranggepresste Aluminiumprofile der Legierung EN AW 6060 und EN AN 6063 in Eloxalqualität nach DIN EN 755 und DIN EN 12020 zu verwenden.
Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AN 5005A) zu verwenden.
Unterschiedliche Werkstoffe und Lieferfirmen (Profile bzw. Bleche und Bänder) sind entsprechend den Anforderungen an das Erscheinungsbild aufeinander abzustimmen.
1.2.2 Aluminiumbleche
Aluminiumbleche sind nach DIN EN 485-2 in dekorativer Eloxalqualität, Legierung AlMg 3, doppelt gerichtet für Fassaden zu verwenden. Dicke entsprechend der Verformungsanforderungen, jedoch min. 2,5 mm.
Bei lackierten Blechen können die Bleche auch mit der Legierung AlMg 1 verwendet werden.
Dekorative Fassadenbleche sind in einheitlicher Walzrichtung einzubauen und müssen aus einer Walzcharge stammen.
1.2.3 Stahlprofile
Es sind kaltgewalzte oder kaltgezogene Präzisions-Stahl-Profile der Qualität S235JR nach DIN EN 10027-1 oder höher zu verwenden. Die Ausführung Stahl bandverzinkt (Z) nach DIN EN 10346 ist zwingend einzuhalten. Stahlbleche sind generell aus feuerverzinktem Blech nach DIN EN ISO 1461 oder in gleichwertiger Qualität auszuführen. Stahlteile für Verankerungen und Aussteifungen sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Die Nachbesserung von Fehlstellen und Beschädigungen muss entsprechend DIN 55928-8 erfolgen.
Für die richtige Wahl der Werkstoffe hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit und Schweißeignung sowie Behandlung und evtl. Vorwärmen, Spannungsfrei glühen usw., ist der AN verantwortlich. Die Stahlgüte der Einzelbauteile sind vom AN in den Konstruktionsplänen einzutragen.
1.2.4 Nicht rostende Stähle
Grundlage für die Werkstoffauswahl und die statischen Kennwerte ist die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik für Erzeugnisse, Verbindungsmittel und Bauteile aus nichtrostenden Stählen.
Gemäß der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist Edelstahl, rostfrei, für die Widerstandsklasse III / Mittel für Konstruktionen mit mäßiger Chlorid- und Schwefeldioxydbelastung zu wählen.
Die Stahlsorte ist nach dem jeweiligen Verwendungszweck bzw. den Fertigungsanforderungen des Bauteils zu wählen.
Für die richtige Wahl der Werkstoffe hinsichtlich ihrer Beanspruchung, Schweißbarkeit und ihre geeignete Behandlung wie Vorwärmen, Wärmenachbehandlung, auch im Hinblick auf die dekorativen Oberflächen am fertigen Produkt ist der AN verantwortlich.
Oberfläche aller Edelstahlteile: Korn geschliffen 240
Es sind mindestens Werksprüfzeugnisse nach EN 10204 (DIN 50049-2.2)
vorzulegen. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
1.2.5 Stahlblech und Bänder
Stahlbleche und Bänder nach DIN EN 10346 unter 4mm. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Konstruktionsteile wie Abschottbleche, Paneelbleche etc. Sie sind aus bandverzinktem Stahlblech herzustellen und zu verarbeiten. Evtl. offene Flächen sind einschließlich der Schnittkanten gegen Korrosion zu schützen. (Zinkstaubbeschichtung)
Stahlformteile, die raumseitig hinter der Dichtungsebene eingebaut werden, sind sofern in der Positionsbeschreibung nicht anders beschrieben aus sedzimierverzinktem Bandstahl herzustellen.
Mindestdicke: min. 3mm
1.2.6 Verbindungen
Verbindungsmaterialien wie Schrauben, Bolzen und dgl. müssen aus nicht rostendem Stahl bestehen. Werkstoff Nr. 1.4571 bzw. 1.4401. Bei statisch nicht belasteten Teilen kann auch Aluminium eingesetzt werden. Die Schraubengüte sowie die eingesetzten DIN Nummern sind in den Konstruktionsplänen einzutragen.
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen können. Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl. vorzusehen.
1.2.7 Dichtungen und Abdichtungen
Konstruktionsfugen, Baukörperanschlüsse und sonstige Abdichtungen sind aus ozon-, UV-, witterungs-, alterungsbeständigen, temperaturfesten Materialien auszubilden.
Dichtungsprofile:
Für Dichtungsprofile sind elastomere Werkstoffe vorzugsweise EPDM zu verwenden. Die Qualität muss der "NAAMM-Standard-Spezifikation" bzw. DIN 7863 entsprechen.
Versiegelungen:
Für Versiegelungen sind hochwertige elastisch bleibende Dichtstoffe zu verwenden. Sie müssen gegenüber atmosphärischen Einflüssen beständig sein; Witterungs- Alterungs- und UV-Beständigkeit.
Sie dürfen nicht aushärten und müssen im Sinne von DIN 52 460 verträglich sein.
Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden:
Geeignet für die wetterbeständige Abdichtung (weather sealing) an Glasfassaden, Schrägfassaden, Dachverglasungen und Wintergärten. Geeignet für die Verfugung an Glaselementen aus ESG und VSG.
Verträglich mit PVB Folien bei ESG Einheiten.
Geeignet für das Abdichten von Anschluss- und Dehnungsfugen im Hochbau.
Bauabdichtungsfolien:
Bauabdichtungsfolien müssen der DIN 4122 entsprechen. Die Folien bestehen aus z.B. Butylkautschuken oder EPDM. Diese haben den Güteanforderungen der DIN 16935 zu entsprechen. Folgende Werte sind nachzuweisen:
Reißfestigkeit 500 N/ccm
Bruchdehnung mind. 300 %
Wärmebeständigkeit kein Abfließen bei 80°C
Kältebeständigkeit biegsam bis mind. - 25°C
Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl135 000
Die Mindestdicke der Folien beträgt0,6 bis 1,0 mm
Bei Anschlüssen mit innerer und äußerer Folienverklebung muss die Folie zum Außenbereich dampfdiffusionsoffen hergestellt werden.
Die Anschlussfolien sind überputzbar auszuführen, es sein denn es ist in den Plänen eine anderweitig überdeckte Ausführung dargestellt.
Einschl. Untergrundvorbehandlung durch Grundierung/Primer
1.2.8 Dämmstoffe
Alle Dämmstoffe müssen aus nicht brennbaren Stoffen bestehen und dürfen nur eine Wassersaugfähigkeit von 3-5 Vol% besitzen. Für die Unterbrechung der Wärmeleitung in den Alu-Profilen dürfen nur solche Dämmstoffe verwendet werden, die neben einer geringen Wärmeleitung feuchtigkeitsunempfindlich sind und in einem Temperaturbereich von min. 20° C bis + 180° C formkonstant bleiben.
Sämtliche nachfolgend beschriebene Mineralfasern müssen als nicht krebs-
erregend eingestuft sein.
Bei der Verwendung von künstlichen Mineralfasern (KMF) ist die Deklaration des kanzerogenen Potentials entsprechend § 4a und § 5 GefStoffV durch den Hersteller vorzulegen.
Verwendet werden dürfen nur solche Produkte, die beim Umgang keine Faserstäube freisetzen können, die nach § 4a GefStoffV unter Beachtung der in der TRGS 905 dargelegten Kriterien als krebserzeugend oder krebsverdächtig eingestuft sind.
Bei der Verarbeitung entstehende Rückstände/Abfälle von Mineralwolle dürfen nicht gefegt werden. Sie sind mit einem Staubsauger mit hierzu zugelassenem Filtersystem aufzusaugen und in geschlossene Behältnisse zu entsorgen.
Außenseitige Wärmedämmung sind Mineralwolle MW DIN EN 13162, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,035 W/(mK), Baustoffklasse DIN 4102-1 A1 (nichtbrennbar), Dicke mind. 80 mm, mit außenseitiger Kaschierung aus Vlies, Farbton schwarz, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 WAB. Die Dämmplatten sind punktweise auf Beton dicht gestoßen zu verkleben und an den Kreuzungspunkten und in der Mitte der Platten mechanisch mit Krallengarnituren aus Edelstahl (Stifte) und Kunststoff zu befestigen.
Dämmstoffhalter, die durch offene Fugen bzw. durch transparentes Glas sichtbar sind, müssen mit dunklem Material z.B. dauerhafter Einfärbung behandelt werden.
Der Abstand zwischen der Oberfläche der Dämmstoffplatten und der Fassadenrückseite (Hinterlüftungsspaltbreite) beträgt mind. 2 cm.
Im Bereich von Gelände- und Terrassenanschlüssen muss die Wärmedämmung bei nicht transparenten Konstruktionen bis zu einer Höhe von 500 mm über Geländeniveau aus einer als Perimeterdämmung zugelassenen XPS Dämmung ausgeführt werden.
1.2.9 Glas
Glaslieferung und Verglasung sind im Leistungsverzeichnis für die jeweiligen Positionen gesondert beschrieben. Der Glasaufbau richtet sich nach den jeweiligen Wärme-, Schall-, Brandschutz- und Sicherheitsanforderungen (Glasstatik nach DIN 18008 unter Beachtung der ATFP Anforderungen). Die Verglasung hat mittels EPDM-Dichtprofilen zu erfolgen. Besonders hingewiesen wird auf die Befolgung der Verglasungs-Richtlinien der Isolierglas-Hersteller.
Die Lieferung und der Einbau von Ausfachungen ist im Leistungsverzeichnis für die jeweiligen Positionen gesondert beschrieben.
Das Glas muss in Güte und Abmessung DIN 18 361 entsprechen, wenn im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben.
Der Aufwand für die Erstellung der Glasstatik ist in die Positionen mit einzurechnen.
1.2.10 Antidröhn
Verkleidungen in Blech sind grundsätzlich zu entdröhnen. Dafür ist eine Beschichtung auf der Rückseite aufzuspritzen. Beschichtungsdicke min. 2mm. Das Material hat min. der Brandstoffklasse B1 nach DIN 4102 zu entsprechen. Die Entdröhnung ist in horizontalen und schrägen Flächen zwingend vorgeschrieben. Vertikale Flächen sind in der Regel nicht zu entdröhnen, wenn es nicht gesondert beschrieben ist. Geklebte Antidröhnmatten sind nicht zugelassen.
1.2.11 Konstruktionswerkstoff auf PUR/PIR Hartschaumbasis.
Konstruktionswerkstoff aus FCKW- und HFCKW-freiem
Polyurethan auf PUR/PIR-Hartschaumbasis, mechanisch hoch belastbar,
Rohdiche 400 bis 700 kg/m³, zulässige Druckspannung nach DIN EN ISO 29469
4 bis 8 MPa
schraubbar, feuchtigkeitsstabil, alterungsbeständig, fäulnisbeständig
und unverrottbar, temperaturbeständig im Temperaturbereich von
-50°C bis + 100°C, Wärmeleitfähigkeit 0,06 0,1 W/m²K,
Biologisch und bauökologisch unbedenklich.
1.2.12 DGNB_Anforderungen an Kleber und Dichtungen
Für alle Klebungen und Abdichtungen sind Kleber und Dichtstoffe mit einem VOC Gehalt < 50 g/l (ohne Wasser) einzusetzen. Im Innenbereich sollen möglichst lösungsmittelfreie Materialien eingesetzt werden.
1.2.13 LEED Anforderungen an Baustoffe
Für alle eingesetzten Baustoffe gelten die Vorgaben nach LEED, das Gebäude wird in der Kategorie Silber zertifiziert.
1.3Oberflächenbehandlung und Oberflächenschutz
Die jeweilige Ausführung aller Oberflächen ist in den einzelnen Positionen vermerkt. Der Korrosionsschutz ist entsprechend den ZTV sowie den folgenden Festlegungen einzuhalten.
1.3.1 Anodische Oxydation von Alu-Profilen / -Blechen
Die anodische Oxydation der Aluminiumprofile bzw. Bleche muss entsprechend der DIN 17611 durchgeführt werden. Die Anodisation ist im GSX-Verfahren, die bei Farbanodisation erforderliche Nachbehandlung zur Metalloxydeinlagerung im WS-Verfahren, durchzuführen.
1.3.2 Farbbeschichtung von Aluminiumteilen
Alle sichtbaren Aluminiumteile erhalten eine Einbrennlackierung im elektrostatischen Pulverbeschichtungsverfahren. Es sind Polyester-Pulverlacke zu verwenden. Die Beschichtung muss in einer Schichtdicke von mindestens 80 µm erfolgen.
1.3.3 Feuerverzinkung
Konstruktionen aus Stahlhohlprofilen oder Konsolen für die Befestigung zw. Unterkonstruktion sind nach der Bearbeitung mit einer Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461 zu versehen. Alle sichtbaren, feuerverzinkten Konstruktionsteile, die anschließend mir einer Farbbeschichtung versehen werden, sind nach der Verzinkung zu prüfen und durch entsprechende Maßnahmen, wie Überschleifen von groben Unebenheiten, z.B. Zinkaufdoppelungen, Zinknasen etc. zu entfernen.
Die Beschichtung erfolgt nach DIN EN ISO 12944 Teil 5.
Beschichtungssystem Nr. S9.12 Schutzdauer C4-M nach Tabelle A9.
Bei stückverzinkten Stahlbauteilen ist die DASt-Richtlinie 022 „Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen“ zu berücksichtigen.
1.3.4 Nasslackbeschichtung Stahlfassade und Stahltüren
Beschichtung:
Alle Stahlteile sind mit 1 Grundbeschichtung sowie 2 Deckbeschichtungen aus einer Produktpalette eines Herstellers zu versehen. Dabei ist eine möglichst glatte Oberfläche durch Spritzen auszuführen.
Schichtaufbau:
- Vorbehandlung der verzinkten Stahlteile
- Erste Grundbeschichtung als Korrosionsschutz, aus einer 2 Komponenten Epoxid Grundierung mit
aktiven Korrosionsschutzpigmenten mit einer Mindestdicke von 60µm.
- Erste Deckbeschichtung aus 2 Komponenten Polyurethan Lack, Schichtstärke min. 80µm..
- Abschließende Deckbeschichtung aus 2 Komponenten PUR Lack wie vor. Schichtdicke 80µm.
Gesamtschichtdicke min. 220µm.
Die komplette Beschichtung der Fassadenteile ist wahlweise im Werk herzustellen. Die Profile müssen zum Transport und zur Montage entsprechend geschützt werden.
1.3.5 Sendzimierverzinken
Konstruktionen aus Stahlblech bis 3 mm (z.B. Paneelschalen, Anschlussbleche, Bleche für Unterkonstruktionen) sind aus sendzimierverzinkten Stahlblechen nach DIN 17612 Teil 1 und Teil 2 herzustellen.
1.3.6 Galvanische Verzinkung
Offene Stahlprofile für die Verwendung von PR-Konstruktionen etc., sowie Stahlprofile für Türen, Trennwände usw. sind nach der Bearbeitung mit einer galvanischen Verzinkung nach DIN 50962 und einer Chromatierung nach DIN EN ISO 2081 zu versehen.
1.4Anforderungen an die Konstruktion
1.4.1 Statische Anforderungen
Alle Verbindungen, Befestigungen müssen so konstruiert sein, dass ein ausreichender Toleranzausgleich gegenüber dem Rohbau möglich ist. Als Maß für die zulässigen Rohbautoleranzen gelten die nach DIN 18202 maximal zulässigen Werte.
1.4.2 Lastannahmen
Verkehrslasten als Horizontallasten bzw. Vertikallast, bei der Bemessung der Kämpfer in Brüstungshöhe ist die Horizontallast mit 1,0 kN/m nach Eurocode zu berücksichtigen. Linienlasten nach DIN EN 1991. Dies gilt auch für Glas und Paneele. Bei zu öffnenden Fenstern mit belastbaren Riegeln ist die Vertikallast durch hinauslehnende Personen zu berücksichtigen, gem. DIN 18056.
Zusätzliche in den jeweiligen Positionen angegebene Belastungen wie zum Beispiel die Befestigung des starren Sonnenschutzes, Vordächer etc. sind zusätzlich in der Bemessung zu berücksichtigen.
1.4.3 Zulässige Durchbiegungen, Dimensionierung
Die zulässigen Durchbiegungen sind der DIN 18008 sowie der Produktnorm zu entnehmen. Bei Verwendung von Isolierglasscheiben, besonders bei Sondergläsern wie z.B. Sonnenschutzglas, sind für die Festlegung der zulässigen Glasranddurchbiegung die Angaben der Hersteller besonders zu beachten. Max. Durchbiegung aus horizontalen und vertikalen Lasten auf Ihre Gesamtlänge < L/300. Die Durchbiegung von Profilen in der Vertikalen darf höchstens 8 mm und max. 6 mm bei der Dachverglasung betragen.
Die Windlasten, Druck und Sog sind nach Eurocode, Blatt 4 mit ihrem Ergänzungserlass einzusetzen. Die Landesverordnungen sind zu beachten.
1.4.4 Dehnungen und Dilatation
Dehnungen der Elemente müssen in allen Ebenen statisch bestimmt und geräuschfrei in den Anschlüssen und Stößen der Elemente aufgenommen werden können. Auftretende Reibungskräfte sind durch geeignete Zwischenlagen, z.B. Kunststoff, entsprechend zu mindern.
1.4.5 Forderungen an Profile und Fassadensysteme
1.4.5.1 Profilauswahl
Die erforderlichen Profile sind dem gewünschten Verwendungszweck und den auftretenden Beanspruchungen entsprechend auszuwählen, wobei auf eine gleiche Optik der Profile zu achten ist, auch wenn unterschiedliche Anforderungen an die einzelnen Fassadenelemente gestellt werden. Fensterflügel müssen den Anforderungen der DIN 18055 entsprechen. Verbindungs- und Befestigungsmittel (Schrauben, Bolzen, Anker etc.) dürfen nach dem Einbau der Elemente nicht mehr sichtbar sein.
Für Blend- und Flügelrahmen sind grundsätzlich Hohlprofile vorzusehen.
Bei wärmegedämmten Konstruktionen sind nur Verbundprofile in dreischaliger Bauweise (zwei Metallhohlprofile + Verbundzone) mittels durchgehenden, glasfaserverstärkten (mind. 25 % glasfaserverstärkt) Polyamidleisten, schubsteif verbunden, vorzusehen.
Die Profile müssen einer Temperaturbelastung von 200°Celsius während 15 Minuten standhalten, d.h. der schubsteife Verbund muss erhalten bleiben. Das Prinzip der thermischen Trennung muss konsequent für die gesamte Konstruktion berücksichtigt werden.
1.4.5.2 Profilverbindungen
Gehrungsverbindungen können mit Verbindungselementen durch Kleben und Bolzenverbindung oder Kleben und Sicken ausgeführt werden. Stumpfe Verbindungen bzw. Kreuzstöße werden verbolzt bzw. ebenfalls mit Verbindungselementen ausgeführt.
1.4.5.3 Flügeldichtungen
Alle Dichtungsprofile müssen auswechselbar sein.
Für öffenbare Fenster und Türen sind umlaufende Dichtungen vorzusehen. Die Dichtungsprofile außen sind aus geschlossenen eckvulkanisierten Rahmen auszuführen. Geklebte Dichtungsprofile werden nicht akzeptiert.
1.4.5.4 Entwässerung der Konstruktion
Gemäß DIN 18055: 2020-9 muss sichergestellt sein, dass in die Rahmenkonstruktion eingedrungenes Wasser unmittelbar und kontrolliert abgeführt wird, um Schäden am Fenster und am Baukörper zu vermeiden. Die Entwässerungsöffnungen zur Außenseite sollen einen Mindestquerschnitt von 5x20 mm haben. Der Abstand der Öffnungen untereinander soll bei diesem Mindestquerschnitt nicht mehr als 600 mm betragen.
Aluminiumfenster:
Die Entwässerung der vor der Mitteldichtung liegenden Vorkammer bei Fenster- Öffnungsflügeln sowie bei Einzelfenstern und Fensterbändern mit Festverglasungen erfolgt durch Öffnungen zur Außenfläche.
Bei Flügel (Fenster, Fensterbänder, Einsatzelementen etc.) sowie auch bei Festverglasungen (Fenster, Fensterbänder, Einsatzelemente, Pfosten Riegelkonstruktionen, Elementfassade) ist der Rahmen im Glasfalzbereich mit Dampfdruckausgleichsöffnungen, entsprechend den Vorschriften der Isolierglashersteller bzw. gemäß den Vorgaben der Systembeschreibung, auszuführen.
Bei der Ausführung von Paneelen ist darauf zu achten, dass Dampfdruckausgleichsöffnungen in der erforderlichen Größe und Anzahl nach unten eingebaut werden.
Alle entstehenden Öffnungen und Stoßstellen (z.B. Schraubenlöcher, Eckverbinderkerbstellen und dgl.) im Rahmen müssen mit besonderer Sorgfalt der Waagerechten abgedichtet sein.
1.4.6 Beschläge
Alle Beschläge, mit Ausnahme der Bedienungshebel und Bänder, müssen verdeckt liegend angeordnet werden. Beschläge sind mit Einhandbedienungshebel, Fehlbedienungssperre und Ausstellbegrenzer anzubieten.
Beschläge für Fluchttüren nach DIN EN 1125 werden als bündig anliegende Druckstangen ausgeführt. Einsatz als Verschlussystem nur in Verbindung mit einem geprüften und zugelassenen Schloss, die speziellen Winkel und Anschlüsse der Druckstangen sind dabei zu berücksichtigen.
1.4.7 Glasleisten
Die inneren, federnd gehaltenen, bündigen Metall-Glashalteleisten sind an den Ecken stumpf zu stoßen. Bei Verwendung eines äußeren EPDM-Dichtungsrahmen muss dieser eckvulkanisiert oder im Stoß geklebt und gedichtet sein. Auf die Vermeidung von Tütenbildung im Eckbereich vulkanisierter Glasdichtungsrahmen wird besonders hingewiesen.
1.1 Allgemeine Anforderungen
1.5 Bauphysikalische Anforderungen 1.5 Bauphysikalische Anforderungen
Sämtliche Konstruktionen sind grundsätzlich in wärmegedämmter Ausführung vorzusehen sofern in der Ausführungsplanung nicht gesondert darauf hingewiesen wird.
Konsolen, Anschlüsse, Unterkonstruktionen, welche die Dämmebene zum Rohbau durchstoßen, sind generell thermisch zu trennen.
Alle Abdichtungen zum Baukörper sind luft- und feuchtigkeitsdicht und raumseitig dampfdicht herzustellen.
Die Innentemperaturen der Bauteile dürfen an keiner Stelle die kritische Taupunkttemperatur von +12,6 °C nach DIN 4108 bei den vorgegebenen Klimaverhältnissen unterschreiten. Auf Verlangen ist der Nachweis nach EN ISO 13788 zu führen.
1.5.1 Schlagregensicherheit/ Fugendurchlässigkeit und Widerstand gegen Wind
Als Grundlage für die Prüfung der Schlagregendichtigkeit gilt für die Fassade DIN EN 12155 und für die Fenster/Türen DIN EN 1027. Die Klassifizierung erfolgt nach DIN EN 12154 für die Fassade und DIN EN 12208 für die Fenster/Türen.
Als Grundlage für die Prüfung der Fugendurchlässigkeit gilt für die Fassade DIN EN 12153 und für die Fenster/Türen DIN EN 1026. Die Klassifizierung erfolgt nach DIN EN 12152 für die Fassade und DIN EN 12207 für die Fenster/Türen.
Als Grundlage für die Prüfung des Widerstandes gegen Wind gilt für die Fassade DIN EN 12179 und für die Fenster/Türen DIN EN 12211. Die Klassifizierung erfolgt nach DIN EN 13116 für die Fassade und DIN EN 12210 für die Fenster/Türen.
Die Produktion darf erst nach erfolgreicher Kontrolle der Prüfzeugnisse begonnen werden.
Gefordert werden:
Schlagregendichtheit
Anforderung für Fenster gemäß DIN EN 12208; Klasse 8A
Anforderung für Fassaden gemäß DIN EN 12154; Klasse R7
Für Türen gilt Klasse 2
Fugendurchlässigkeit
Anforderung für Fenster gemäß DIN EN 12207; Klasse A4 (Gesamtfläche)
Anforderung für Fassaden gemäß DIN EN 12152; Klasse 4
Widerstand gegen Wind
Anforderung für Fenster und Fassaden gemäß DINEN 12210 und DIN EN 13116 Klasse C5
Die Nachweise sind in die jeweiligen Einheitspreise mit einzurechnen.
1.5.2 Wärme- und Feuchtigkeitsschutz nach DIN 4108 und GEG
Für die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz gelten die DIN 4108, sowie das GebäudeEnergieGesetz (GEG) mit Stand vom 20.07.2022.
Alle Anforderungen an den Wärmeschutz sind mit entsprechenden Prüfzeugnissen zu belegen.
Der Nachweis des Wärmeschutzes wird in nachfolgender Position vergütet.
Die nachstehend aufgelisteten U-Werte sind mindestens einzuhalten,
wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben.
- FenstersystemeUw <= 1,3 W/m²K
- Isolierglas Ug<= 1,0 W/m²K
- Paneele Up<= 0,15 W/m²K
- Türen Ud<= 1,8 W/m²K
- Sonnenschutzverglasung:
g-Wert <= 0,4 nach DIN EN 410, Lichtransmission 60%
- Psi-Wert des Glas- und Paneelrandverbundes: ? = 0,06 W/m.
Die Profile sind so zu wählen, dass die Uw, Ucw und Ud Werte unter den vorgegebenen Parametern eingehalten werden können.
Die Konstruktion ist so auszubilden, dass an keiner Stelle raumseitig Kondensat oder außen Eiszapfen entstehen können bei folgenden Randbedingungen:
Innentemperatur Ti = +20 oC
Außentemeratur Ta = - 5oC
Relative Raumfeuchte 50%
Relative Luftfeuchte 80%
Wärmeübergangszahl innen 5 W/m²K
Der Nachweis des Feuchteschutzes ist in die Einheitspreise mit einzurechnen.
1.5.3 Schallschutz
Anforderung Schallschutz gegen Außenlärm für alle Fenster und Türen RWR= 33 dB.
Hierbei ist zu beachten, dass Aufgrund des Vorhaltemaßes ein um 2 dB erhöhter Prüfstandswert erreicht werden muss. Nach DIN 4102 (2) und VDI 2719 (6) gilt somit der Zusammenhang:
RWP= RWR + 2 dB
Alle Anschlüsse der Fenster und Fassadenkonstruktionen sind unter Beachtung dieser Anforderungen zu planen und einzubauen. Dies gilt auch dann, wenn dies im Detail nicht gesondert beschrieben wurde.
Grundsätzlich müssen vom Auftragnehmer schalltechnische Laborprüfzeugnisse nach DIN EN ISO 10848 oder entsprechende gutachterliche Stellungnahmen vorgelegt werden.
Die Bauanschlüsse sind unter Berücksichtigung der geforderten Schalllängsdämmung auszuführen.
Der Nachweis des Schallschutzes ist in die Einheitspreise einzurechnen.
1.5.4 Brandschutz
Zum vorbeugenden Brandschutz gelten die Festlegungen der DIN 4102 bzw. DIN EN 13501-1, sowie der Bayerischen Bauordnung. Außentüren mit einer Feuerwiderstandsklasse müssen DIN EN 16034 entsprechen.
Sämtliche Dämmmaterialien haben der Baustoffklasse A, nicht brennbar nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13501-1, zu entsprechen, sofern in den Konstruktionsbeschreibungen nicht ausdrücklich anders gefordert wird.
Zu beachten sind Forderungen an die Bauteile, Werkstoffe und Verankerungen im Brüstungsbereich nach Brandverhalten gemäß DIN 4102 bzw. DIN EN 13501-1.
Generell sind alle Decken- bzw. Brüstungsanschlüsse rauchdicht auszubilden. Im Regelfall muss von einer Rauchgastemperatur von 200°C ausgegangen werden. Die Anschüsse sind entsprechend auszubilden.
In gesonderten Positionen sind entsprechende Brandschutzfassaden beschrieben. Es ist hierbei zu beachten, dass nur zugelassene Systeme eingesetzt werden. Der Mehraufwand im Bereich der Anschlüsse ist ebenfalls zu berücksichtigen.
Es sind nur bauaufsichtlich zugelassene Systeme anzubieten.
Der Nachweis des Brandschutzes ist in die Einheitspreise einzurechnen.
1.6 Montage und Nebenleistungen
1.6.1 Meterrisse, Achsen, Einbauebene
Die Montage (Fenster- und Türelemente) muss flucht- und lotgerecht nach den vorgegebenen Meterrissen und Achsen erfolgen. Die Einbaulage und Einbauebenen sind in den Werk- und Montageplanungen anzugeben, die Bemaßung muss auch das Einbaumaß in Bezug auf die Gebäudeachse angeben.
1.6.2 Befestigungsmittel
Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat die Größe, Lage und Einteilung aller Befestigungsmittel eigenverantwortlich unter Beachtung der auftretenden Lasten zu ermitteln. Für die Verankerung der Fassaden und Türen sind die Befestigungsabstände gemäß Prüfzeugnis und in Abhängigkeit der restlichen Belastungen auszulegen. Die Befestigungsmittel sind in der Werk- und Montageplanung mit anzugeben.
1.6.3 Anschlüsse
Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Forderungen entsprechen und sind in Anlehnung an den Leitfaden zur Montage der RAL Gütegemeinschaft Fenster und Türen zu planen und auszuführen. Bauelemente dürfen keine Belastung aus dem Baukörper aufnehmen. Schneelasten, Temperaturunterschiede sowie Senken und Schwinden sind zu berücksichtigen. Bei der Ausbildung der Elementdehnfugen sind Temperaturunterschiede von -25°C bis +80°C zu beachten.
Die Anschlüsse sind in den Werk- und Montageplanungen detailliert darzustellen. Dies gilt auch für die nachfolgenden Ziffern.
1.6.4 Abdichtung zum Baukörper
Hohlräume zwischen Randprofilen und Baukörper sind mit geeigneten Dämmstoffen (1.2.8) satt auszufüllen. Sofern keine speziellen Putzanschlussprofile vorgesehen sind, werden Anschlüsse zum Mauerwerk/Beton mit elastischen Stoffen gemäß 1.2.7 ausgeführt.
1.6.5 Schwellenanschlüsse
Schwellenanschlüsse müssen dauerhaft gegen Wasser und aufsteigende Feuchte abgedichtet sein. Sie sind so auszubilden, dass Wasser jederzeit von der Konstruktion nach außen abgeleitet werden kann. Die Begehbarkeit muss gewährleistet sein.
Zugrunde gelegt wird DIN 18195, Teil 5 und Teil 9. Die Abdichtung ist 15 cm über die Oberfläche der waagerechten Schutzschicht, des Belages oder die Überschüttung hoch zu führen. Alle diese Anschlüsse sind unter Berücksichtigung der jeweiligen inneren und äußeren Anschlusssituationen in der Werk- und Montageplanung detailliert darzustellen.
Sonderregelungen, wie niveaugleiche Schwelle, sind teilweise ausgeschrieben. Deren Funktionstüchtigkeit ist durch entsprechende Maßnahmen gemäß DIN 18195 Teil 9 mit Los-Festflanschkonstruktionen sicherzustellen
Für einen möglichst barrierefreien Übergang ist die DIN 18040-3 zu berücksichtigen.
1.6.6 Äußere Fensterbänke
Es ist sicherzustellen, das durch den Einbau der äußeren Fensterbank der dauerhaft dichte Schutz des Anschlusses nicht beeinträchtigt wird. Ein thermisch zwängungsfreier Einbau, ein Gefälle zur Außenseite von min. 5° und ein ausreichender Fassadenüberstand > 30 mm wird gefordert.
Stoßverbindungen sind dauerhaft dicht auszuführen und mit einem Rillenverbinder zu hinterlegen. Die Aufteilung der Bleche und die Anordnung der Stöße sind immer dem jeweiligen Fassadenraster (Profilachsen) anzupassen. Dies ist in den Zeichnungen der Werk- und Montageplanung einzutragen.
Fensterbänke müssen eine ausreichende Eigensteifigkeit besitzen, ansonsten sind sie durch entsprechende Vorkehrungen auszusteifen und zu unterstützen.
Bei Ausladungen von mehr als 15 cm sind zusätzliche Befestigungen zum Schutz vor Abheben und Vibrationen nötig.
Zur Minderung von Trommelgeräuschen sind geeignete Entdröhnungsmaßnahmen nach Ziffer 1.2.10 vorzusehen.
Als seitliche Fensterbankabschlüsse sind aufgesteckte Endstücke mit Aufkantung vorzusehen. Um die erforderliche Dichtigkeit zu gewährleisten ist das Endstück in Verbindung mit einer Fensterbankdichtung aus EPDM Dichtungsgummi zu montieren.
Die thermisch bedingte Längenausdehnung der Aluminiumfensterbank wird von diesem Gleitabschluss in seiner Dehnungszone aufgenommen und ausgeglichen.
1.6.7 Raumseitige Fensterbänke
Die inneren Fensterbänke sind im Gewerk Betonwerksteinarbeiten DIN 18333 erfasst.
1.6.8 Gerüst, Kranstellung
Gerüste sind im Gewerk Gerüstarbeiten DIN 18451 erfasst.
1.6.9 Maße und Maßaufnahme am Bau
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Maßaufnahme am Rohbau durchzuführen.
Die vom AN in seiner Ausführungsplanung erstellten Planmaße sind von ihm eigenverantwortlich zu prüfen.
1.6.10 Maßangaben in der Leistungsbeschreibung
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Elementmaße sind Rohbaumaße der Konstruktion gemäß den Fenster- und Türplänen.
Die umlaufenden Anschlüsse sind zusätzlich zu berücksichtigen. Der Fußbodenaufbau beträgt 15cm im EG und 14cm in den Obergeschossen. Diese Aufbauhöhen sowie die Anschlüsse im Sockelbereich bis ca. 30 cm unter Gelände sind ebenfalls bei den Anschlüssen zu berücksichtigen.
Alle restlichen Maßangaben und Materialstärken sind Mindestanforderungen. Bei der Kalkulation der nachfolgenden Leistungen hat der AN die tatsächlich Maße und Materialstärken anhand der von ihm erstellten Nachweise und der Werk und Montageplanung zu berücksichtigen.
Dies gilt auch für die zusätzliche statische Anforderung sowie für Maßnahmen für die druckwellenhemmenden Fenster und Fassaden
1.6.11 Farbkonzept
Alle Fassadenteile und Anschlussbleche erhalten außen und innen eine Decklackbeschichtung in einem Farbton nach RAL und/oder RAL-Design-Farbkarte.
Bei allen Fassadenteilen können innen und außen unterschiedliche Farbtöne zur Ausführung kommen. Mittlerer Glanzgrad nach Mustervorlage.
1.7 Besondere Anforderungen an druckwellenhemmende Fenster und Fassaden
Standardanforderungen für AT/FP Fenster gemäß UFC 4-010-01, Stand 12.12.2019,
mit Änderung 1 vom 19.08.2020:
Fenster und Oberlichter müssen in geschlossener, gekippter und offener Stellung den Mindestanforderungen an Terrorschutz wie nachfolgend beschrieben entsprechen, jedoch
müssen geschlossene Fenster im Störfall geschlossen bleiben.
Außenverglasungskomponenten müssen ein niedriges Schutzniveau (Low Level of Protection) gemäß UFC 4-010-01 bieten. Die Gefährdungseinstufung für Fenster, Vorhangfassaden und Türen wird als "sehr niedrig" bewertet.
Fenster und Fassaden müssen mindestens der GSA Stufe 3 a oder sehr niedriger Gefahrenstufe gemäß ASTM F1642-04 entsprechen. Diese beiden Einstufungen werden wie folgt definiert: „Verglasung bricht. Splitter dringen in den Raum und landen auf dem Fußboden nicht weiter als 1 m vom Fenster entfernt.“
Dachfenster und Oberlichter müssen mindestens eine GSA Stufe 2 erfüllen.
Diese Einstufung ist wie folgt definiert:
„Verglasung bricht, wird jedoch vom Rahmen gehalten. Kleinstsplitter auf der Fensterbank oder dem Fußboden sind hinnehmbar.
Die Einhaltung der oben genannten Einstufungen ist durch eine dynamische Analyse bzw. durch einen Explosionsdrucktest nachzuweisen.
Außenverglasungsbauteile müssen die Anforderungen an die AT-Leistung in geschlossener, gekippter und aufgeklappter Stellung (je nach Betrieb) erfüllen.
Bei allen funktionsfähigen Außenverglasungsteilen müssen sowohl die inneren als auch die äußeren Scheiben laminiert sein, um zu verhindern, dass bei einem Explosionsereignis in der geöffneten Kipp- oder Schwenkstellung Glassplitter in das Gebäude geschleudert werden. Die Einhaltung der Leistungsanforderungen und der erforderlichen Verglasungs- und Verbunddicke muss durch dynamische Prüfungen (Kapitel V) oder dynamische Analysen (Kapitel VI) nachgewiesen werden.
Die hierfür geltenden Mindest-Explosionsdruck-Kennwerte werden nachfolgend aufgeführt:
Explosions-gewicht
Sicherheits-
abstand
positiver
Spitzendruck
positiver
Spitzenimpuls
II
30 m
30,41 kPa
168,85 kPa-m/sec
II
40 m
20,41 kPa
124,66 kPa-m/sec
II
>= 50 m
15,17 kPa
98,73 kPa-m/sec
Informationen zur Zuordnung der Fenster zu den Gefahrenstufen sind auf dem Plan
A 035 "FP-Ansichten" und in der Fensterliste auf dem Plan A 083 zu finden.
Die Einhaltung der Leistungsanforderungen wird bestätigt über die dynamische Prüfung oder die Anwendung des ASTM F2248 Planungsansatzes.
Dynamische Prüfung:
Jedes Außenfenster oder Oberlicht ist von einer unabhängigen Prüfstelle, die regelmäßig Druckwellenprüfung vornimmt gemäß ASTM F1642 auf eine Bewertung der aus der Luftstoß-Belastung resultierenden Gefahren zu prüfen. Es können auch ein/e äquivalenter Standard oder Leitlinie des Gastgeberlandes herangezogen werden. Bei vorgeschlagenen Fenstern oder Oberlichtern des dem System entsprechenden Typs mit allerdings unterschiedlicher Größe können die Testergebnisse unter der Voraussetzung akzeptiert werden, dass die vorgeschlagene Fenstergröße einer Fläche von 25 Prozent kleiner bis 10 Prozent größer als das getestete Fenster
entspricht. Geplante Fenster oder Oberlichter außerhalb dieser Spanne erfordern eine Prüfung zur Evaluierung ihrer Gefahrenbewertung.
Die Prüfung kann mittels Stoßrohr oder durch Freilufttest erfolgen. Der Test hat auf dem gesamten vorgeschlagenen Fenster oder Oberlicht zu erfolgen, was folgende Komponenten beinhaltet, jedoch nicht darauf beschränkt ist: Verglasung, Rahmen, Betriebsvorrichtungen und alle Verankerungen.
Die Verankerung des Rahmens oder Teilrahmens bildet die im Projekt angewendete Einbaumethode nach. Die Mindestparameter der Luftstoßbelastung für den Test und die Gefahrenbewertung für das vorgeschlagene Fenster oder Oberlicht sind in der obenstehenden Tabelle aufgeführt. Die Ergebnisse zuvor geprüfter Fenster oder Oberlichter laut von ASTM F1642 abweichenden Prüfprotokollen können unter der Voraussetzung akzeptiert werden, dass die darin aufgeführte erforderliche Last, die Bewertung der Gefahrenstufe und die Größenbegrenzungen erfüllt werden.
Die Ergebnisse aus der Prüfung der Luftstoß-Belastung sind in einen Prüfbericht aufzunehmen und es sind Angaben gemäß ASTM F 1642 zu machen, die von einer unabhängigen Prüfstelle zu erstellen sind, die die Prüfung vorgenommen hat.
Die Testergebnisse sollen die Fähigkeit jedes vorgeschlagenen Fensters und Oberlichtes zeigen, die Parameter der Luftstoßbelastung erfüllen zu können und die oben aufgeführte Leistung erzielen. Prüfergebnisse und -bescheinigungen sind in Englisch und Deutsch vorzulegen. Die Prüfbescheinigung muss auch eine Zeichnung der geprüften Fenster und Oberlichter mit Anmerkungen und Stempel des Prüflabors beinhalten.
Die Zeichnung muss folgende Angaben enthalten:
- Vermaßung der Fenster.
-Glasaufbau (mindestens die Innenscheibe von mehrfach
verglasten Fenstern ist als Verbundglas mit einer 0,75 mm
starken PVB-Zwischenfolie vorzusehen.
- Rahmenüberdeckung der Verglasung.
- Rahmenprofil Querschnitt.
-Art und Abstand des Verankerungssystems
(Dübeltyp und Hersteller).
- Wandmaterialeigenschaften
(Beton oder Mauerwerk, Druckfestigkeit).
(oder)
ASTM F2248 Planungsansatz:
Rahmen, Fensterpfosten und Fensterflügelrahmen sind gemäß der hier aufgeführten Kriterien zu planen. Die rechnerische Planungsanalyse beinhaltet Berechnungen zur Prüfung der statischen Leistung eines jeden zum Einbau vorgeschlagenen Fensters und Oberlichtes unter den gegebenen statischen äquivalenten Lasten. Rahmenteile begrenzen Durchbiegungen der Ränder der Scheiben die sie tragen auf L/60 unter dem Wert von zwei Mal (2x) des Verglasungswiderstandes gemäß ASTM F2248 und ASTM E1300-Anforderung.
Aus Verglasung ist Mehrscheiben-Isolierverglasung mit VSG-Glas mit einer mind. 0,75 mm dicke PVB-Folieneinlage auf der Raumseite vorzusehen. L bezeichnet die Länge des glasgestützten Randes (L ist auf Basis der Randlänge der Verglasung im Rahmen zu beziehen und nicht auf die
Entfernung zwischen den Ankern, die den Rahmen am Bau befestigen). Anteil des Verglasungsrahmens für die Rahmen gemäß ASTM F2248.
Es sind Berechnungen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die Planung jeder unterschiedlichen Größe und Art des Fensters oder Oberlichts und ihre Verankerung an den Bau der Leistung der "Gefahren"-Bewertung entspricht oder diese übertrifft oder das mit dem Schutzniveau in Zusammenhang stehende GSA-Niveau , es sei denn, die Übereinstimmung wird durch die Ergebnisse der dynamischen Prüfung aufgezeigt. Berechnungen die die statische Leistung jedes zur Verwendung vorgeschlagenen Fensters unter den gegebenen Lasten prüfen sind von einem registrierten zugelassenen Ingenieur zu erstellen und zu unterzeichnen. Die in den Berechnungen berücksichtigen Fensterkomponenten und Vorrichtungen zur Verankerung am Bau sind in den Montage- und Werkstatt-Plänen wiederzugeben.
Folgende zusätzlichen Vorschriften zur Planung und zum Einbau von ATFP-Fenstern und Oberlichtern sind zu berücksichtigen:
a. Alle Fenster und Oberlichter, die die Mindest- oder höheren ATFP-Anforderungen erfüllen müssen, sind von einem Hersteller zu planen und zu produzieren, der besondere Erfahrungen im
Umgang mit druckwellenhemmenden und/oder sicherheitsrelevanten Produkten hat. Diese dürfen nur von dem Hersteller nahestehendem ausgebildetem Fachpersonal eingebaut werden. Es ist untersagt, Subunternehmer mit dem Einbau dieser Produkte zu beauftragen.
b. Stoßrohrtests gemäß DIN EN 13123-1:2001 und DIN 13124-1:2001 sind erlaubt, wenn sie tatsächliche Eigenschaften des Fensters oder Oberlichtes (Abmessungen, Zusammensetzung,
Rahmenteil, Verankerung und Materialeigenschaften) simulieren können.
c. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für Planung und Eignung des Verankerungssystems für Fenster. Die Verankerung der Rahmen muss alle Lasten übertragen und dabei sowohl die Biegemomente als auch Scherkräfte in den tragenden statischen Elementen erzeugen und so weit wie möglich dem Verankerungssystem entsprechen, das für die dynamische Prüfung oder Analyse herangezogen wurde.
1.5 Bauphysikalische Anforderungen
2.1 Konstruktionsbeschreibung 2.1. Leistungsbeschreibung der wichtigsten Konstruktionen
Aluminiumfenster und Türen, gemäß den 2 Gefahrenstufen
Die thermisch getrennten LM-Profile der Konstruktion müssen den Anforderungen der DIN 4108 und den Bedingungen des GebäudeEnergieGesetz in ihrer neuesten gültigen Fassung entsprechen.
Grundlage der Berechnungen bilden u.a. die DIN EN 10077-1 und 10077-2. Die technischen und bauphysikalische Anforderungen gemäß Ziffer 1.5 und ff. sind nachzuweisen und einzuhalten.
Aufbau der Konstruktion:
Tragwerk bestehend aus 4-seitig umlaufendem Rahmen, Profilansichtsbreiten von außen seitlich ca. 130 mm, oben ca.110 mm, unten in der Regel 150 mm. Bei mehrteiligen Fenstern haben die senkrechten Pfosten eine Ansichtsbreite von ca. 140 im Stoßbereich von Fensterprofilen ca. 140 mm. Die waagerechten Kämpfer haben eine Ansichtsbreite von ca. 80 bzw. 100 mm. Die Ansichtsbreiten sind den Architektenplänen zu entnehmen.(Detailpläne A 077 bis A 083)
Die mittleren Pfosten sind mit einer innenliegenden, lastabtragenden Lisene gemäß Explosionsstatik auszustatten. Abmessung der Lisene ca. 25 x 75 mm. Im Kopplungsbereich kann die lastabtragende Lisene auch im Koppelungsstoß erfolgen. Die Lastabtragung der Lisene an den Rohbaukörper hat mittels einer der Explosionsstatik entsprechend bemessene Konsole zu erfolgen. Die Innenseite ist als Putzfassade vorgesehen. Die Konsolen sind verdeckt liegend zu befestigen. Die Lisenen sind in der Oberfläche mit einem Aluminiumblech, pulverbeschichtet zu ummanteln. Eine entsprechende statische Anbindung ist mit einzurechnen.
Die senkrechten und waagerechten Profile sind zur Aufnahme der Insektenschutzgitter vorzurichten. Im Vorfeld der Planung ist die Abstimmung und Koordination mit diesen Gewerken Leistung des Auftragnehmers und wird nicht gesondert vergütet.
Profile bestehend aus Aluminium-Strangpressprofilen mit Unterbrechung der Wärmebrücke (thermische Trennung). Dreikammersystem, außen LM-Hohlprofil, innen LM-Hohlprofil. Thermische Trennprofile, Verbindung der Hohlprofile, aus glasfaserbewehrten Polyamidstegen, mit "Knochenkontur" in die gerändelten Metallnuten der Hohlprofile durchlaufend eingepresst. Grundbautiefe der Profile 75 - 80 mm. Alle Profile versehen mit integrierten, durchlaufenden Dichtungs- und Beschlagsaufnahmenuten. Die äußeren Rahmenprofile zusätzlich mit raum- und witterungsseitig umlaufenden, witterungsseitig angepressten Nuten zur Aufnahme der Anschlüsse und Überhang zur Aufnahme der vollkommen verdeckt umlaufend eingebauten Befestigungsbauteile.
Die Profile müssen, entsprechend der geprüften Konstruktion, nach Erfordernis, zur Aufnahme des Reflektionsdruckes, in der Armierungszone der äußeren Profilkammer mit umlaufend verdeckt eingebauten, an den Ecken mit den Einschubteilen überlappten Profilstahleinlagen, in nicht rostender Ausführung, versehen werden. Wo erforderlich an den Enden ausgefräst. Einbau bzw. Lagerung umlaufend und schwingungsdämpfend in Stahl PR Fassade, Mauerwerk oder Betonwänden.
Die Fenster werden in Betonwänden außen vor der Leibung in die Dämmebene eingesetzt. Hierzu sind lastabtragende Stahlrahmen aus verzinkten Profilen vorzusehen. Stärke der Rahmen gemäß Statik unter Berücksichtigung des Explosionsdruckes. Auf die Verdübelung im Randbereich ist zu achten und diese ist in die Einheitspreise mit einzurechnen. Der Mehraufwand für die Befestigung der Fenster in die Stahlrahmen und die zusätzlichen Profilbreiten ist ebenfalls in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Die Verbindungen der einzelnen Profile sind je nach Systemanforderung an den Eckstößen mit jeweils zwei maß- und formgenau eingebauten und gefrästen Einschubteilen verdeckt liegend herzustellen. Stöße flächenbündig, ohne Spalte und verdrehten Kanten. Einschließlich in den einzelnen Feldern umlaufende Mittelstegdichtungsrahmen, an den Ecken formgetreu eckvulkanisiert, so wie Zusatzprofile.
Im Erdgeschoss sind die Fenster und die Türen in einer Natursteinfassade, in den Obergeschossen in einem Wärmedämmverbundsystem eingesetzt. Die zu den unterschiedlichen Einbausituationen vorliegenden Konstruktionsdetails sind zu beachten.
Flügelrahmen maßgenau eingepasst. Mit raumseitig umlaufendem Überschlag. Witterungsseitig flächenbündig mit dem Tragwerk. Profilaufbau, Armierung und Ausführung sinngemäß wie vorstehend beschriebener Tragrahmen, jedoch Profilansichtsbreite von außen im eingebauten Zustand jeweils umlaufend 45 - 48 mm, mit 5 mm Anschlussfuge, innen Ansichtsbreite ohne Glasleisten 60 - 62 mm, Profil-Bautiefe 85 - 90 mm. Einschließlich Verglasungseinrichtung, raum- und witterungsseitig im Flügel umlaufende EPDM-Dichtungen mit Vordämpfungseffekt, witterungsseitig an den Ecken formgetreu eckvulkanisiert, so wie im Flügel umlaufend maßgenau eingepasste LM-Glashalteleisten und Anschlagdichtungen.
Alle Fenster sind als Dreh-/ Kippfenster auszuführen, der Griff sitzt in einer Höhe von 1,22m.
Die Fensterflügel erhalten einen Öffnungsbegrenzer für die Kippfunktion, der Öffnungswinkel ist den ATFP-Vorschriften entsprechend fixierbar. Der Explosionsschutz ist nur in geschlossenem Zustand und in Kippstellung gegeben, die Drehfunktion ist ausschließlich zum Reinigen vorgesehen. Die Fenster sind deshalb mit einer Kipp- vor Dreh-Funktion auszustatten.
Türsockelprofil für alle Türen: 200 mm. Im Bereich des Sockels erhalten alle Türen ein Stoßblech aus Edelstahl t=1,5 mm, beidseitig, aufgeschraubt mit bündig eingelassenen Senkkopfschrauben.
Die Glashalteleisten sind umlaufend druck- und schlagsicher, form- und kraftschlüssig mit den Flügelrahmen verbunden, raumseitig flächenbündig.
Im Treppenhausbereich 3.OG muss ein Fenster eine RWA Funktion erfüllen. Es gelten die unter 2.1.4 genannten Richtlinien und Vorgaben.
2.1.1 Stahl-Rohrrahmentüren mit Glasfüllung,druckwellenhemmend gemäß der Gefahrenstufe
Die thermisch getrennten Stahlprofile der Konstruktion müssen den Anforderungen der DIN 4108 und den Bedingungen des GebäudeEnergieGesetz in ihrer neuesten gültigen Fassung entsprechen.
Grundlage der Berechnungen bilden u.a. die DIN EN 10077-1 und 10077-2. Die technischen und bauphysikalische Anforderungen gemäß Ziffer 1.5 und ff. sind nachzuweisen und einzuhalten.
Aufbau der Konstruktion:
Wärmegedämmtes Profilsystem aus geschlossenen Profilhalbschalen mit thermischer Trennung aus Edelstahl und EPDM-Falzabdeckung. Lappenprofile mit innenliegenden Glashalte-Klemmleisten aus Aluminium. Dichtungssystem mit je einer Anschlagdichtung auf der Innen- und Außenseite. Tragwerk bestehend aus vierseitig umlaufendem Rahmen, Profilansichtsbreiten von außen seitlich und oben ca. 85 mm, unten ca. 220 mm. Im Stoßbereich von Fensterprofilen mit Türflügeln insgesamt ca. 200 mm. Die waagerechten Kämpfer haben eine Ansichtsbreite von ca. 80 bzw. 100 mm. Die Ansichtsbreiten sind den Architektenplänen zu entnehmen. Die horizontalenTürsturzprofile erhalten innenliegend eine lastabtragenden Lisene in Form eines Flachstahl-Schwerts gemäß Explosionsstatik. Abmessung der Lisene mind. ca. 20 x 160 mm. Die Lastabtragung der Lisene an den Rohbaukörper erfolgt mit Konsolen, die der Explosionsstatik entsprechend zu bemessen sind. Die Innenseite der Rohbauwände ist als Putzfläche vorgesehen. Die Konsolen sind verdeckt liegend zu befestigen. Die Lisenen sind an der Oberfläche pulverbeschichtet. Die der Statik entsprechende Anbindung ist mit einzurechnen.
Profile bestehend aus Stahl-Hohlprofilen mit Unterbrechung der Wärmebrücke (thermische Trennung). Dreikammersystem, außen Metallhohlprofil, innen Metallhohlprofil. Grundbautiefe der Profile 70 mm. Alle Profile mit integrierten, durchlaufenden Dichtungs- und Beschlagsaufnahmenuten versehen.
Die Profile müssen, entsprechend der geprüften Konstruktion, nach Erfordernis, zur Aufnahme des Reflektionsdruckes, in der Armierungszone der äußeren Profilkammer mit umlaufend verdeckt eingebauten, an den Ecken mit den Einschubteilen überlappten Profilstahleinlagen, in nicht rostender Ausführung, versehen werden. Wo erforderlich an den Enden ausgefräst. Einbau bzw. Lagerung umlaufend und schwingungsdämpfend in Stahl PR Fassade, Mauerwerk oder Betonwänden.
Die Türen in Betonwänden werden in die Dämmebene eingesetzt. Hierzu sind an den Seiten durchlaufend lastabtragende verzinkte Stahlwinkel vorzusehen. Dimension der Winkel gemäß Statik unter Berücksichtigung des Explosionsdruckes. Auf die Verdübelung im Randbereich ist zu achten und in die Einheitspreise mit einzurechnen. Der Mehraufwand für die Befestigung der Türprofile in die Stahlrahmen ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Im Sturzbereich sind keine außenliegenden Winkel möglich, da hier Isokörbe in der Dämmebene vorgesehen sind. Stattdessen ist innenseitig ein Flachstahlwinkel vorzusehen, der in Tiefe der Rohbauleibung an der Stahlbetondecke verdübelt wird. Ausführung mit bündig eingelassenen Senkkopfschrauben.
Diese Sturzmontage ist in den Einheitspreis des Türelementes mit einzurechnen.
Die Türen sind in eine Vorhangfassade eingesetzt, die Leibungsverkleidung aus Metallblech.
Flügelrahmen maßgenau eingepasst. Innen- und außenseitig flächenbündig eingelassen. Profilaufbau, Armierung und Ausführung sinngemäß wie vorstehend beschriebener Tragrahmen, jedoch Profilansichtsbreite von außen im eingebauten Zustand jeweils umlaufend 45 48 mm, mit 5 mm Anschlussfuge, innen Ansichtsbreite ohne Glasleisten 60 bis 62 mm, Profil-Bautiefe 85 90 mm. Einschließlich Verglasungseinrichtung, raum- und witterungsseitig im Flügel umlaufende EPDM-Dichtungen mit Vordämpfungseffekt, witterungsseitig an den Ecken formgetreu eckvulkanisiert, so wie im Flügel umlaufend maßgenau eingepasste LM-Glashalteleisten und Anschlagdichtungen.
Die Flügel erhalten einen Öffnungsbegrenzer, der zwischen 10 und 100 Grad einstellbar ist.
Türsockelblech für alle Türen: 200 mm. Im Bereich des Sockels erhalten die Türen ein Stoßblech
aus Edelstahl t=1,5 mm, beidseitig, mit Senkkopfschrauben flächenbündig befestigt,
auf ein geordnetes Schraubenbild ist zu achten.
Die Glashalteleisten sind umlaufend druck- und schlagsicher, form- und kraftschlüssig mit den Flügelrahmen verbunden, flächenbündiger Einbau.
2.1.2 Stahlblechtüren druckwellenhemmend gemäß den zwei Gefahrenstufen
Verwindungssteifes Türblatt aus verzinktem Stahlblech mit dreiseitigem, mehrfach gekantetem, ca. 13 mm starkem Hochfalz, der gleichzeitig zur Aufnahme einer Hohlkammer- Silikondichtung dient. Es kommen nur Dichtungen aus alters- und UV-beständigem Silikonkautschuk zur Ausführung. Die Dichtungen sind als spezielle Hohlkammerprofile auszuführen. Dichtungen ohne Hohlkammer sind nicht zulässig.
Integriertes Tragwerk aus verzinkten Stahlprofilen nach Statik bzw. Prüfzeugnis. Innen ist eine hoch- verdichtete Sicherheitsfüllung aus mineralischen Werkstoffen vorzusehen welche mit den Belagsblechen schubfest verbunden und planeben verpresst sein müssen. Es wird größten Wert auf eine dauerhafte Planität der Türblätter gelegt.
Es sind pro Türflügel mind. zwei zweiteilige Spezialbänder mit zusätzlichem Kugellagerzwischenring einzubauen. Da die Türen im Außenbereich angeordnet sind, müssen die Lager aus rostfreiem Material hergestellt werden.
Eine CE Kennzeichnung ist Pflicht.
Die Oberfläche der verzinkten Türen ist gem. Titel 1.3.4 auszuführen. Die Beschläge sind in einem gesonderten Titel beschrieben.
Oberflächenbeschichtung: grundiert für Deckanstrich.
2.1.3 Stahlblechtüren druckwellenhemmend gemäß den zwei Gefahrenstufen, mit Brandschutzanforderungen
Wie Leistungsbeschreibung 2.1.2 jedoch mit Brandschutzanforderungen
EI2-30-Sm-C5 nach EN 13501-2, mit CE-Kennzeichnung.
2.1.4 RWA Flügel
druckwellenhemmend gemäß den 2 Gefahrenstufen
RWA Flügel als integrierte Konstruktion in Fensterkonstruktionen nach 2.1.1
Ausführung:
RWA Element, druckwellenhemmend
Entsprechend der LV Position
Größe: siehe LV Position
Fenster nach innen öffnend als Drehfenster
Fensterflügel in Aluminium:
Der freie geometrische Querschnitt ist den LV Positionen zu entnehmen.
Die thermisch getrennten LM-Profile der Konstruktion müssen den Anforderungen der DIN 4108 und den Bedingungen des GebäudeEnergieGesetz entsprechen.
Grundlage der Berechnungen bilden u.a. die DIN EN 10077-1 und DIN EN 10077-2. Die technischen und bauphysikalischen Anforderungen gemäß Ziffer 1.5 und ff. sind einzuhalten.
Aufbau der Konstruktion:
Der Grundrahmen und der Flügel bestehen aus vierseitig umlaufendem Rahmen. Profile bestehend aus Aluminium-Strangpressprofilen mit thermischer Trennung. Dreikammersystem, außen und innen Metall-Hohlprofil, dazwischen thermische Trennprofile. Verbindung der Hohlprofile mit glasfaserbewehrten Polyamidstegen, mit 'Knochenkontur“ in die gerändelten Metallnuten der Hohlprofile durchlaufend eingepresst.
Alle Profile versehen mit integrierten, durchlaufenden Dichtungs- und Beschlagsaufnahmenuten.
Die äußeren Rahmenprofile zusätzlich mit raum- und witterungsseitig umlaufenden, witterungsseitig angepressten Nuten zur Aufnahme der Anschlüsse und Überhang zur Aufnahme der vollkommen verdeckt umlaufend eingebauten Drehbänder.
Die Profile müssen, entsprechend der geprüften Konstruktion, nach Erfordernis, zur Aufnahme des Reflektionsdruckes, in der Armierungszone der äußeren Profilkammer mit umlaufend verdeckt
eingebauten, an den Ecken mit den Einschubteilen überlappten Profilstahleinlagen, in nicht rostender Ausführung, versehen werden. Wo erforderlich an den Enden ausgefräst. Einbau bzw. Lagerung umlaufend und schwingungsdämpfend. Profilquerschnitt entsprechend der Größe und Statik. Die Verbindungen der einzelnen Profile sind je nach Systemanforderung an den Eckstößen mit jeweils zwei maß- und formgenau eingebauten und gefrästen Einschubteilen verdeckt liegend herzustellen. Stöße flächenbündig, ohne Spalte und verdrehten Kanten. Einschließlich in den einzelnen Feldern umlaufende Mittelstegdichtungsrahmen, an den Ecken formgetreu eckvulkanisiert, so wie Zusatzprofile.
Flügelrahmen maßgenau eingepasst. Mit außenseitig umlaufendem Überschlag.
Profilaufbau, Armierung und Ausführung sinngemäß wie vorstehend beschriebener Tragrahmen. Einschließlich Verglasungseinrichtung, raum- und witterungsseitig im Flügel umlaufende EPDM-Dichtungen mit Vordämpfungseffekt, witterungsseitig an den Ecken formgetreu eckvulkanisiert.
Die zulässigen, geprüften Flügelabmessungen und Flügelgewichte sowie alle weiteren Systemgrenzen sind den Unterlagen des Systemgebers zu entnehmen. Die gültigen Verarbeitungsunterlagen des Profil-, Glas- und Beschlagsherstellers müssen beachtet werden.
Fenster:
Öffnungsart: Dreh
Öffnungsrichtung: einwärts
Antriebssystem:
1 Stück Öffnungsmotor als Kettenmotor für Drehflügelbeschlag inkl. evtl. notwendiger Öffnungsscheren.
Fensterriegel-Antrieb zum automatischen Verriegeln der Drehfenster, Antrieb mit Spannung 24 V DC. Stromaufnahme pro Antrieb max. 1,2 A
Lastabschaltung: elektronisch geregelter Softanlauf und Softabschaltung
Ausführung: solo
Hublänge: bis 800mm
Öffnungswinkel: bis 60 Grad
Windlastklassifizierung:WL1500/ WL2000 mit Verriegelung
Brandverhalten von Baustoffen: E
Die Kosten für die verdeckt liegende Kabelverlegung im Fensterprofil sind in dieser Position zu berücksichtigen. Die Kabelführung (Leerrohr) endet am Pfosten oben. Die Kabellänge ist so zu bemessen, dass an der Pfosteninnenseite ein freier Kabelübergang von 5m vorhanden ist.
Über die vier Handauslöser, jeweils einer pro Etage, muss ein manuelles Öffnen und Schließen möglich sein, dies ist bei Auslegung der Steuerung und Anzahl der Anschlüsse zu berücksichtigen.
Die Inbetriebnahme durch autorisiertes Fachpersonal gehört mit zur Leistung.
Nur die Bereitstellung der Stromversorgung (24V DC) erfolgt durch das Gewerk Elektro.
2.1.5 Dichtungsfolien
Folie Außenseite:
3-lagige Polyestervliesfolie, diffusionsoffen (sd-Wert < 1 m)
- schlagregen-, luft- und winddicht
- Dicke ca. 0,6mm
- vollflächig selbstklebend
- beidseitig überputz-, überkleb-, überstreichbar
Folien Innenseite:
3-lagige Polyestervliesfolie, diffusionsbremsend (sd-Wert =50 m)
- luft- und windddicht
- Dicke ca. 0,6mm
- Überputz-, überkleb-, überstreichbar
- vollflächig selbstklebend, Haftung auch auf nassen Untergründen
Alle Folien:
- EMICODE EC 1 Plus zertifiziert,
- Produktdeklarationen und Herstellererklärungen gem. DGNB und LEED verfügbar
- Einschließlich Haftvermittler, soweit erforderlich
2.1 Konstruktionsbeschreibung
3.1 Glas, Verglasung und Paneele 3.1 Glas, Verglasung und Paneele
Allgemeine Anforderungen:
Der Einsatz aller Glaseinheiten erfolgt in der Regel von innen und bei PR Fassaden von außen. Grundsätzlich sind die Verglasungen als Trockenverglasungen auszuführen.
Bei zustimmungspflichtigen Verglasungen sind alle rechnerischen Nachweise einschließlich FEM Berechnungen, Bauteilversuche sowie Pendelschlag.- bzw. Fallversuche (sofern erforderlich) von einem unabhängigen Institut durch den AN zu erstellen und in einer prüffähigen Form bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Kosten sind
in die betreffenden Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Für Fassaden und Türen mit der Anforderung „druckwellenhemmend“ ist der Nachweis in Form eines Prüfzeugnisses zu führen und ggf. mit einer Vergleichsrechnung zu belegen.
Der Nachweis wird in nachfolgender Position vergütet.
Weitere Sicherheitsanforderungen wie Schallschutz,Einbruchschutz, Explosionshemmung etc. sind entsprechend dem LV und den Positionsplänen, Architektenplanung einzurechnen.
Glaskanten (auch bei Silikonfugen) die nicht durch einen metallischen Rahmen abgedeckt werden, sind grundsätzlich zu schleifen und zu säumen. Dies gilt auch für Gläser mit erhöhter Wärmewechselbelastung. Scheibenversätze sowie Folienüberstände bzw. gequetschte PVB-Folien bei VSG Gläsern im sichtbaren Bereich sind nicht zugelassen.
Folierte Verglasungen sind auf zusätzlich auftretende thermische Spannungen z.B. infolge Sonneneinstrahlung auszulegen und zu bemessen. Der Aufwand ist in die betreffenden Positionen mit einzurechnen.
Die Verträglichkeit der zur Verwendung kommenden Dichtstoffe einschließlich Füllmaterial mit allen angrenzenden Bauteilen ist vom AN eigenverantwortlich zu prüfen und mit den Herstellern abzuklären.
Alle Glasdicken sind vom AN eigenverantwortlich, entsprechend ihrer Einbaulage in Verbindung mit den technischen Anforderungen und der Einbauhöhe, zu ermitteln und anzubieten.
Die optische Farbgleichheit und Lichtdurchlässigkeit beim Einsatz von unterschiedlichen Glasdicken innerhalb der Fassadenflächen ist zu gewährleisten.
Die in den Ansichten angegebenen Farbtöne sind einzuhalten. Falls erforderlich ist zur Vermeidung einer Farbverfälschung Weißglas zu verwenden.
Die nachfolgend beschriebenen Glasdicken sind vordimensioniert und müssen durch den Auftragnehmer unter Berücksichtigung der Druckwellenanforderung und der DIN 18008 überprüft und nachgerechnet werden. Sollten dickere oder höher belastbare Gläser erforderlich sein sind diese in die Einheitspreise einzurechnen.
GT 01 Sonnenschutzglas
Zweifachisolierglas als neutrales Sonnenschutzglas
Gesamtenergiedurchlässigkeit g <= 40%
Lichtdurchlässigkeit > 60%
Schallschutz gem. Ziffer 1.5.3,
die erforderlichen Vorhaltemaße für die Bemessung der Gläser sind einzuhalten
Sicherheitsanforderungen siehe Positionsbeschreibung
Ug Wert DIN EN 673 <= 1,0 W/m²K
Glasaufbau
außen: VSG 8 mm mit 4fach PVB Folie
SZR: min. 16mm
Innen: VSG mit klarer PVB Folie.
Glasdicke und Aufbau sowie Dicke/ Anzahl der PVB-Folien entsprechend den Anforderungen an die Verglasung, jedoch Dicke der Folie mindestens 0,75 mm
Im Erdgeschoss sind die unteren Glasscheiben innenseitig vollflächig mit einer transluzenten, matten Folie zu bekleben, Optik wie satiniertes Glas.
GT 02 Wärmeschutzglas
Zweifachisolierglas als neutrales Wärmeschutzglas
Gesamtenergiedurchlässigkeit<= 54%
Lichtdurchlässigkeit > 60 %
Schallschutz gem. Ziffer 1.5.3,
die erforderlichen Vorhaltemaße für die Bemessung der Gläser sind einzuhalten
Sicherheitsanforderung siehe Positionsbeschreibung
Ug Wert DIN EN 673 <=1,0 W/m²K
Glasaufbau
außen: ESG 8 mm
SZR: min. 16 mm
Innen: VSG mit klarer PVB Folie.
Glasdicke und Aufbau sowie Dicke/ Anzahl der PVB-Folien entsprechend den Anforderungen an die Verglasung, jedoch Dicke der Folie mindestens 0,75 mm
GT 03 Brandschutzglas F90
Zweifachisolierglas als Wärmeschutzisolierglas mit Brandschutzanforderung F90
Lichtdurchlässigkeit ca. 65%
Schallschutz gem. Ziffer 1.5.3, zu beachten sind hierbei die erforderliche Vorhaltemaße für die Bemessung der Gläser
Sicherheitsanforderung siehe Positionsbeschreibung
Ug Wert DIN EN 673 1,0W/m² x K
Glasaufbau
außen: Float Dicke nach statischer Berechnung
SZR: min. 16mm
Innen: Brandschutzglas F90 gem. Zulassung
Der Nachweis für die ATFP Anforderung ist zu führen und nachzuweisen.
3.1.2 Paneele
Allgemeine Anforderungen:
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen wie unter 3.1 beschrieben.
Beim Einbau der Paneele in die unterschiedlichen Positionen ist die jeweilige Belastung (z.B. Explosionsschutz, Windbelastung, etc.) zu beachten. Ggf. sind dabei die Materialdicken anzupassen.
P 01 Glaspaneel
Aufbau von außen nach innen:
- VSG mit klarer PVB-Folie,
zusätzlich innenseitig beklebt mit undurchsichtiger Farbfolie UV-beständig
- Mineralfaserdämmung gem. Ziffer 1.2.8 Dicke gemäß Konstruktion
- Aluminiumblech mind. 3 mm dick, Oberfläche einbrennlackiert nach Ziffer 1.3.2.
Umlaufender Randverbund dampfdicht nach Systemvorgabe
Gesamtdicke ca. 50 mm
3.1 Glas, Verglasung und Paneele
4.1 Anschlüsse 4.1. Anschlüsse
Die Ausbildungen der Fenster- und Fassadenanschlüsse sind gemäß den nachfolgenden Beschreibungen vorzunehmen.
Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz und den Anforderungen des Sicherheitsprofils gerecht werden.
Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 enthalten.
Die Konstruktionen sind so zu gestalten, dass ein Feuchteausgleich nach außen ermöglicht wird.
Ein Feuchteausgleich kann sichergestellt werden, wenn raumseitig Dichtmaterialien mit höherem Diffusionswiderstand verwendet werden als außenseitig und/oder auf der Außenseite witterungsgeschützte Öffnungen eingeplant werden. Äußere Einflüsse, wie Bauwerksbewegungen, dürfen die Abdichtungen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigen. Bei Fensteröffnungen mit größeren Spannweiten, auskragenden Bauteilen usw. sind größere Bauwerksbewegungen im Bereich der Anschlüsse zu erwarten und aufzunehmen.
Die Anschlussfugenabdichtung vom Baukörper zum Element zur kalten Außenseite, sowie zur warmen Innenseite ist entsprechend den Anforderungen gemäß GEG für Bauanschlüsse auszuführen.
4.1.1 seitlicher Anschluss Tür- bzw. Fensterkonstruktion in Natursteinfassade
bestehend aus:
Die Elemente sind nach statischen, im Besonderen den druckwellenhemmenden und bauphysikalischen Anforderungen am nachfolgend beschriebenen Stahlrahmen mittels Stahlsicherheitsbauteilen entsprechend dem Nachweis zu befestigen.
Die Fenster sitzen außenseitig vor der Rohbauöffnung im Dämmstoffbereich. Hierzu ist ein umlaufender lastabtragender Stahlrahmen aus verzinkten Stahlwinkel am Rohbau anzudübeln,
vierseitig für Fenster und ein dreiseitig für Türen. Auf eine thermische Trennung zwischen Rohbau und Stahlrahmen ist zu achten. An diesen Stahlrahmen sind die Fenster zu befestigen, wobei die druckwellenhemmenden Anforderungen berücksichtigt werden müssen.
Schraubrecht für zweischenkeliges Stimmgabelprofil zur Aufnahme eines Verkleidungsbleches, welches im Titel Natursteinfassade ausgeschrieben ist.
Der Anschluss des Elementes nach innen erfolgt mittels einer diffusionsdichten dauerelastischen Abdichtungsmasse, die entsprechenden Verarbeitungsrichtlinien sind zu beachten.
Außen diffusionsoffene Anschlussfolie nach Beschreibung 2.1.5,
Breite nach Herstellerrichtlinie. Hohlräume sind voll mit Isolierung auszulegen.
Die Elemente sind nach statischen, im Besonderen den druckwellenhemmenden und bauphysikalischen Anforderungen am Stahlrahmen mittels Stahlsicherheitsbauteilen (Dübel) entsprechend dem Nachweis zu befestigen.
Die inneren Lisenenbauteile werden gem. des geprüften Systems am Baukörper unsichtbar angeschlossen.
4.1.3 unterer Anschluss Fensterkonstruktion in Natursteinfassade
Bestehend aus einer zu System gehörenden Kunststoffbasisschiene mit integriertem lastabtragenden Systemrohr und den entsprechenden zum System gehörenden Stahlwinkellaschen am Stahlrahmen befestigt. Die inneren Lisenenbauteile werden gemäß des geprüften Systems am Baukörper angeschlossen.
Die Elemente sind nach statischen, im Besonderen den druckwellenhemmenden und bauphysikalischen Anforderungen am Stahlrahmen mittels Sicherheitsbauteilen (Dübel) entsprechend dem Nachweis zu befestigen.
Der Anschluss des Elementes nach innen mit einer diffusionsdichten Anschlussfolie nach Beschreibung 2.1.5.
Außen diffusionsoffene Anschlussfolie nach Beschreibung 2.1.5, Breite ca. 500mm.
Außen zum System gehörendes Aluminium-Wetterblech 3-fach gekantet mit einer Ausladung von ca. 160-200mm. Blechdicke der Aluminium-Fensterbank 3,0mm. Die Fensterbank ist gem. Vorbeschreibung mit Antidröhn gem. DIN 18351 auszurüsten.
Die Oberfläche gem. Vorbeschreibung pulverbeschichtet nach Wahl des AG.
Die seitlichen zum System gehörenden Abschlüsse sind gemäß Ziffer 1.6.6 auszubilden.
Die Fensterbank ist gem. den anerkannten Regeln der Technik mit einer zum System gehörenden Unterstützung auszustatten.
Hohlräume sind vollgefüllt mit Isolierung auszulegen.
Die Fensterbänke sind gesondert bei den Fassadengewerken ausgeschrieben.
4.1.4 unterer Anschluss bei Türen
Allgemein:
Einbau von Befestigungskonsolen zur statischen Anbindung der Tür an den Rohbau, besondere Anforderungen aus ATFP-Vorgaben sind hierbei zu erfüllen.
Hohlräume hinter der Abdichtung sind mit hydrophobierter Wärmefaserdämmung dicht auszustopfen.
Druckfeste Dämmelemente sind so auszulegen, dass mindestens eine Verkehrslast von 5KN/m² im Durchgangsbereich erreicht wird. Weitere Eigenschaften: U-Wert der Dämmung kleiner oder gleich 0,9 W/²K, Material dauerhaft wasserbeständig.
Farbig beschichtete Elemente erhalten die Farbe der Türzargen, d.h. RAL nach Wahl AG, jedoch ohne Sonderfarben oder Metallictöne.
Die verschiedenen detaillierten Anschlusspunkte auf dem
Plan A 084 sind entsprechend der nachfolgenden Beschreibungen umzusetzen. Der Bodenaufbau beträgt insgesamt 150 mm.
T01 Anschluss Haupteingang (D01-24)
bestehend aus:
- L-Winkelkonsole Stahl verzinkt 150/60/6, vorderseitig an Bodenplatte gedübelt,
- Stahlrohr verzinkt RHP 100/50/5, auf Konsole geschraubt, durchlaufend im Bereich der Tür
- außenseitig und oberseitig Abdeckung mit druckfesten Dämmplatten Dicke 10mm zur thermischen Trennung
- Anschlussfolie innen, diffusionsdicht, nach Beschreibung 2.1.5.
- Anschlussfolie außen, diffusionsoffen, nach Beschreibung 2.1.5
Dichtbahn oben mit verzinktem 2mm- Blechstreifen an Basisrohr gepresst, am unteren Ende an den Rohbau geklebt. Abwicklung ca.390m
- Abdeckblech Aluminium 2mm, außenseitig, zum mechan. Schutz der Dämmung, Z-förmig gekantet, Abw. ca.170mm
- Türschwelle Edelstahlblech, 2mm, U-förmig gekantet, 65/25mm, an Rohrprofil kraftschlüssig angeschraubt.
T02 Anschluss Technikräume (D01-22)
bestehend aus:
- L-Winkelkonsole Stahl verzinkt 150/120/6, oberseitig auf Bodenplatte gedübelt,
- Stahlrohr verzinkt RHP 100/50/5, an Konsole geschraubt, durchlaufend im Bereich der Tür
- außenseitig und oberseitig Abdeckung mit druckfesten Dämmplatten Dicke 10mm zur thermischen Trennung
- Anschlussfolie innen, diffusionsdicht, nach Beschreibung 2.1.5.
- Anschlussfolie außen, diffusionsoffen, nach Beschreibung 2.1.5.
Dichtbahn oben mit nachbeschriebenem Alublech an Basisrohr gepresst, am unteren Ende an den Rohbau geklebt. Abwicklung ca.360mm
- Abdeckblech Aluminium 2mm, außenseitig, zum mechan. Schutz der Dämmung, Z-förmig gekantet, Abwicklung ca.130mm
- Türschwelle Edelstahlblech, 2mm, U-förmig gekantet, 75/35mm, an Rohrprofil kraftschlüssig angeschraubt.
T03 Anschluss Flurtüren EG (D01-23)
bestehend aus:
- L-Winkelkonsole Stahl verzinkt 100/100/6, oberseitig auf Bodenplatte gedübelt,
- Stahlrohr verzinkt RHP 100/50/5, an Konsole geschraubt, durchlaufend im Bereich der Tür
- oberseitig Abdeckung mit druckfesten Dämmplatten Dicke 20mm zur thermischen Trennung und Lastabtrag
- Dämmklotz 120/60, unterer Schwellenbereich, druckfest, Befestigung am Tragprofil, durchgeschraubt.
- Anschlussfolie innen, diffusionsdicht, nach Beschreibung 2.1.5.
- Anschlussfolie außen, diffusionsoffen, nach Beschreibung 2.1.5.
Dichtbahn oben mit nachbeschriebenem Alublech an Basisrohr gepresst, am unteren Ende an den Rohbau geklebt. Abwicklung ca.320mm
- Fensterbank Alu 2mm verzinkt, außenseitig, zum mechan. Schutz der Dämmung, Z-förmig gekantet, Abwicklung ca.290mm
- Druckfeste Dämmung als Unterfütterung des o.g. Blechs, ca.100/40mm
- Türschwelle Edelstahlblech, 3mm, 4-fach gekantet, Außenmaß 75/35mm, an Rohrprofil und druckfestem Dämmklotz kraftschlüssig angeschraubt. Einteilige Ausführung wegen Stabilität und Dichtigkeit.
T04 Anschluss Flurtüren OG (D01-21)
bestehend aus:
- L-Winkelkonsole Stahl verzinkt 100/100/6, oberseitig auf Bodenplatte gedübelt,
- Stahlrohr verzinkt RHP 100/50/5, an Konsole geschraubt, durchlaufend im Bereich der Tür
- oberseitig Abdeckung mit druckfesten und wasserbeständigen Dämmplatten Dicke 20mm zur thermischen Trennung und Lastabtrag
- Dämmklotz 120/60, unterer Schwellenbereich, druckfest und wasserbeständig
Befestigung am Tragprofil, durchgeschraubt.
- Anschlussfolie innen, diffusionsdicht, nach Beschreibung 2.1.5.
- Anschlussfolie außen, diffusionsoffen, nach Beschreibung 2.1.5.
Dichtbahn oben mit nachbeschriebenem Alublech an Basisrohr gepresst, am unteren Ende an den Rohbau geklebt. Abwicklung ca.320mm
- Abdeckblech Alu zum Schutz der äußeren Abdichtung, 100/2mm, farbig beschichtet
- Fensterbank Aluminium farbig beschichtet, zum Schutz der äußeren Dämmung, incl. Bordprofile und Kantungen, Ausladung ca.370mm,
Incl. gekanteten Aluprofilen zur Unterstützung, Materialdicke 5mm, Befestigung durch Anschrauben am Rohbau und unterseitiges Ankleben der Fensterbank
- Hohlraum unter der Fensterbank mit Mineralwolldämmung ausstopfen, ca. 90/30mm
- Türschwelle Edelstahlblech, 3mm, 4-fach gekantet, Außenmaß 75/35mm, an Rohrprofil und druckfestem Dämmklotz kraftschlüssig angeschraubt. Einteilige Ausführung wegen Stabilität und Dichtigkeit.
4.1.5 seitlicher Anschluss Fensterkonstruktion in WDVS
bestehend aus:
Die Elemente sind nach statischen, im Besonderen den druckwellenhemmenden und bauphysikalischen Anforderungen am Stahlrahmen, der nachfolgend beschrieben wird, mittels Stahlsicherheitsbauteilen entsprechend dem Nachweis zu befestigen.
Die Fenster sitzen außenseitig im Dammstoffbereich. Hierzu ist ein vierseitiger (für Fenster) und ein freiseitiger (für Türen) lastabtragender Stahlrahmen aus verzinkten Stahlwinkel am Rohbau anzudübeln. Auf eine thermische Trennung zwischen Rohbau und Stahlrahmen ist zu achten.
Der Anschluss des Elementes nach innen erfolgt mittels einer diffusionsdichteren dauerelastischen Abdichtungsmasse, die entsprechenden Verarbeitungsrichtlinien sind zu beachten.
Außen diffusionsoffene überputzbare Anschlussfolienach Beschreibung 2.1.5. Breite nach Herstellerrichtlinie.
Die Elemente sind für den Anschluss des WDVS und des Fliegenschutzgitters außen vorzurichten.
Hohlräume sind voll mit Isolierung auszulegen.
4.1.6 oberer Anschluss Fensterkonstruktion in WDVS
bestehend aus:
Die Elemente sind nach statischen, im Besonderen den druckwellenhemmenden und bauphysikalischen Anforderungen am Stahlrahmen mittels Stahlsicherheitsbauteilen (Dübel) entsprechend dem Nachweis zu befestigen.
Die inneren Lisenenbauteile werden gem. des geprüften Systems am Baukörper unsichtbar angeschlossen.
Der Anschluss des Elementes nach innen erfolgt mittels einer diffusionsdichteren dauerelastischen Abdichtungsmasse, die entsprechenden Verarbeitungsrichtlinien sind zu beachten.
Außen diffussionsoffene überputzbare Anschlussfolienach Beschreibung 2.1.5. Breite nach Herstellerrichtlinie.
Die Elemente sind für den Anschluss des WDVS und des Fliegenschutzgitters vorzurichten.
Hohlräume sind voll mit Isolierung auszulegen.
4.1.7 unterer Anschluss Fensterkonstruktion in WDVS
Bestehend aus eine zu System gehörenden Kunstoff-Basisschiene mit integriertem lastabtragenden Systemrohr und den entsprechenden zum System gehörenden Stahlwinkellaschen am Stahlrahmen zu befestigen. Die inneren Lisenenbauteile werden gemäß des geprüften Systems am Baukörper angeschlossen.
Die Elemente sind nach statischen, im Besonderen den druckwellenhemmenden und bauphysikalischen Anforderungen am Stahlrahmen mittels Sicherheitsbauteilen (Dübel) entsprechend dem Nachweis zu befestigen.
Der Anschluss des Elementes nach innen mit einer diffusionsdichteren Anschlussfolie, nach Beschreibung 2.1.5. Außen diffusionsoffene überputzbare Anschlussfolie, nach Beschreibung 2.1.5.
Außen zum System gehörendes Aluminium Wetterblech 3-fach gekantet mit einer Auslandung von ca. 160-200 mm. Stärke der Aluminium-Fensterbank 3,0mm. Die Fensterbank ist gem. Vorbeschreibung mit Antidröhn gem. DIN 18351 auszurüsten und mit Mineralwolle vollsatt zu unterstopfen.
Die Oberfläche gem. Vorbeschreibung Pulverbeschichtet nach Wahl des AG.
Die Seitlichen zum System gehörenden Abschlüsse sind gemäß Ziffer 1.6.6 auszubilden.
Die Fensterbank ist gem. den anerkannten Regeln der Technik mit einer zum System gehörende Unterstützung auszustatten. Die Anbindung der Unterstützung ist thermisch zu entkoppeln
Innenseitig ist ein durchlaufender LM Anschlusswinkel, ca. 30 x 40 x 3 mm zur Aufnahme der Fensterbank vorzusehen.
Hohlräume sind voll mit Isolierung auszulegen.
Die Fensterbänke sind gesondert bei den Fassadengewerken ausgeschrieben.
4.1 Anschlüsse
5.1 Beschläge 5.1 Beschläge
Allgemeine Anforderungen:
Die nachstehend beschriebenen Beschläge müssen in Zusammenhang mit den Fassadenkonstruktionen den Anforderungen aus Wärme-, Schall-, Feuchte-, Explosionsschutz
gerecht werden.
Weiter müssen die Angaben der ZTV bei der Auslegung berücksichtigt werden.
Es sind nur den Prüfzeugnissen und Zulassungen entsprechende Systembeschläge einzusetzen. Alle erforderlichen Befestigungsmaterialien, die erstmalige Einstellung und die Funktionsprüfung sind in die Preise einzurechnen.
Sollten durch die ATFP Anforderungen zusätzliche Beschläge erforderlich werden, die sich aus den Feldversuchen oder dynamischen Berechnungen ergeben, so sind diese mit in die
Einheitspreise der jeweiligen Position mit einzurechnen.
Folgende maximale Kräfte für Türen werden gefordert und sind nachzuweisen:
Türdrücker oder Druckstangen müssen maximal mit einer Kraftbetätigung von 67 N die Verriegelungselemente entriegeln
Die Tür muss mit einer maximalen Kraftbetätigung von 133 N in Bewegung gesetzt werden.
Die Tür muss mit einer maximalen Kraftbetätigung von 67 N zu öffnen sein.
Für ABA-Anforderungen sind maximal 22,2N als Bedienkraft zugelassen.
Die maximale Kraft bezieht sich hierbei abweichend auf den permanenten Kraftaufwand, der erforderlich ist, um vollständig eine Tür zu öffnen, und nicht auf die anfängliche Kraft, die benötigt wird, um die Trägheit der Tür zu überwinden. Sie gilt nicht für die Kraft, die zum Öffnen von Riegeln oder anderen Vorrichtungen erforderlich ist, welche die Tür in einer geschlossenen Position halten.
5.1.1 - Obentürschließer
DIN EN 1154, mit CE-Kennzeichnung,
Größe 5-7, Öffnungskraft max. 67 N, mit stark abfallenden Öffnungsmoment.
Aufgesetzte Version oder im Türflügel integrierte Version Flachform mit verstärktem Gestänge, bei 2-flügligen Türen mit in die Gleitschiene integrierte Schließfolgeregelung und Mitnehmerklappe, Schließgestänge justierbar, von vorn einstellbarer Endschlag, Öffnungsdämpfung, Schließverzögerung, Schließkraft, mit optischer Größenanzeige. Deckkappe aus Edelstahl. einschl. Montageplatte.
5.1.2 - Obentürschließersystem mit Feststellung
DIN EN 1154, mit CE-Kennzeichnung,
mit elektromechanischer Feststellvorrichtung, stufenlos einstellbar nach EN 1155,
einschl. Rauchschalterzentrale, mit Anschlussmöglichkeit für weitere Rauchmelder, bei 2-flügeligen Türen mit in die Gleitschiene integrierte Schließfolgeregelung und Mitnehmerklappe,
Öffnungskraft max. 67 N, mit stark abfallendem Öffnungsmoment.
Schließgestänge justierbar, mit von vorn einstellbarem Endschlag, Öffnungsdämpfung,
Schließverzögerung und Schließkraft, mit optischer Größenanzeige, Deckkappe aus Edelstahl, Montage auf Bandseite, Rauchschalter und Netzteil in die Gleitschiene integriert, mit 2 zusätzlichen Rauchmeldern.
Das Obentürschließer-System muss eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom DiBt, Berlin, für die Verwendung als Feststellanlage haben.
Einschl. Inbetriebnahme durch einen verantwortlichen Sachverständigen für sicherheitstechnische Anlagen gemäß Richtlinien für Feststellanlagen des DIBt.
einschl. Montageplatte.
5.1.3 Drehflügeltür-Automatikantrieb mit Servounterstützung einflüglige Tür
für Anschlagtüren als geräuscharmer elektromechanischer Drehtürantrieb für Innen- und Außentüren, in 70 mm Bauhöhe, mit verstellbarer Federkraft EN Größe 4-7, geprüft und zertifiziert nach EN 16005.
Erleichterte manuelle Öffnung durch die druckgesteuerte Funktion (DIN 18040 optimiert) am Gangflügel, nach leichtem manuellen Druck auf das Türblatt löst die Antriebsautomatik aus
Mit Montageplattensatz
Intelligente digitale Steuerung (Kategorie 2 und Performance Level „d“ nach DIN EN ISO 13849-1).
Ausführung:
drückend, Kopfmontage auf der Bandgegenseite mit Gestänge (EN 6-7)
- Betriebsarten: Daueroffen, Automatik, Ladenschluss, Nacht, Off
- Low Energy-Betrieb (Niedrigenergieantrieb) gemäß EN 16005,
- leichtes manuelles Öffnen von Drehtüren aus der Schließlage (ab 0°) durch entkoppelten Energiespeicher und intelligente Auswertung der Sensorik,
- mit Türfreischaltung bei Innentüren ohne Windlast, Türschließerbetrieb mit momentengeregeltem Schließvorgang, Behinderungserkennung und Reversierung, Diagnosefunktion und Fehlerspeicher,
sämtliche Einstellungen über Display-Programmschalter möglich
Technische Merkmale:
Abmessungen: 70 x 130 x 720 mm (H x T x L),
Netzanschluss: 230 V AC, 50/60 Hz,
Türflügelbreite: 800 - 1600 mm,
Bandmaß: 1600 - 3200 mm,
Türgewicht: max. 600 kg
Türöffnungswinkel: bis ca. 110°,
Öffnungs- und Schließzeit einstellbar,
elektrischer Endschlag einstellbar,
Offenhaltezeit einstellbar von 0 bis 60 Sekunden,
bahngesteuertes Öffnen und Schließen
Anschlussmöglichkeiten:
Getrennte Eingänge für innere und äußere Sensoren,
Not-Stopp-Schalter, Programmschalter, Motorschloss, Türöffner, Stromversorgung für externe Geräte: 24 V DC, 1200 mA dauerhaft, kurzzeitig 1800 mA
Ansteuerung E-Öffner, bei Türbetätigung mit Unterstützung der Türsteuerung muss der E-Öffner die Falle freigeben.
Elektroverkabelung durch Elektrofirma nach Kabelplan des Herstellers , Inbetriebnahme durch AN.
Gemäß EN 16005 muss:
- die Sicherheitsanalyse als Planungs- und Ausführungsgrundlage durchgeführt werden
- die Wartung und UVV Prüfung mindestens 1 x jährlich durchgeführt werden
- die Nebenschließkante einer automatischen Drehflügeltür abgesichert werden
Türöffnung von der Außenseite durch digitalen Türbeschlag mit Batteriebetrieb,
wie in separater Position beschrieben.
Riegelschaltkontakt zur Abschaltung des Antriebs bei verriegelter Tür,
einschl. Kabel, Herstellung der Kabelwege und Kabelverlegung in der Zarge bis zu Antrieb
Leichtmetallabdeckhaube im Farbton nach Wahl AG
Laserscanner mit einem Laservorhang, auf dem Türblatt montiert, zur Absicherung des Schwenkbereiches der Tür in Öffnungs- und Schließrichtung (pro Türflügel werden zwei Laserscanner benötigt)
Einsatz bei Türen mit durchgehender vertikaler Griffstange.
Laserscanner für Innen- und Außentüren und alle Bodenverhältnisse (z.B. Sauberlaufmatte, Metallschienen, dunkle und absorbierende Böden, glänzende und nasse Fliesen, Gitterroste).
Reaktionszeit Absicherung Türblatt: < 50 ms/ Absicherung Fingerschutzbereich: < 90 ms
Betriebstemperatur -30°C bis +60 °C
Mit integrierter Objekt- und Wandausblendung sowie Energiesparmodus. Automatisiertes Einlernen des Systems per Knopfdruck
Gehäusefarbe schwarz oder nirofarbig nach Wahl AG
- Einschl. zusätzlicher Ansteuerung über Flächentaster, bei Betätigung des Tasters vollautomatische Türöffnung für barrierefreie Funktionalität
Ausführung in Kunststoff, Schutzart IP30
Abmessungen: ca. 90 x 180 x 23 mm , Farbe niro
Montage mit UP-Rahmen
- Einschl. mechanischem Programmschalter für Einstellung der Betriebsart, mit Schlüssel, Fehleranzeige über LED, Schutzart IP40, passend zu Schalter- programmen mit 55 x 55 mm Schalteinsatz, Montage mit UP-Rahmen
Betriebsarten: Off, Daueroffen, Automatik, Ladenschluss, Nachtverriegelung
5.1.4 Drehflügeltür-Automatik Antrieb mit Servo Unterstützung, Tür zweiflügelig,
Standflügel nur mit Türschließerfunktion wie oben beschrieben, mit geteilter Abdeckhaube, mit integrierter Schließfolgeregelung zertifiziert nach EN 1158, für Anschlagtüren als geräuscharmer elektromechanischer Drehtürantrieb am Gangflügel, für Außentüren, Bauhöhe bis 70 mm, mit verstellbarer Federkraft EN Größe 4-7,
Produktdeklaration nach LEED und DGNB
Erleichterte manuelle Öffnung durch die druckgesteuerte Funktion (DIN 18040 optimiert) am Gangflügel, nach leichtem manuellen Druck auf das Türblatt löst die Antriebsautomatik aus
mit Montageplattensatz
Intelligente digitale Steuerung (Kategorie 2 und Performance Level „d“ nach DIN EN ISO 13849-1)
Betriebsarten:
Daueroffen, Automatik, Ladenschluss, Nacht, Off, einstellbar über integrierten und externen Programmschalter
Low Energy-Betrieb (Niedrigenergieantrieb) gemäß EN 16005
Leichtes manuelles Öffnen von Drehtüren aus der Schließlage (ab 0°) durch entkoppelten Energiespeicher und intelligente Auswertung der Sensorik,
Türschließerbetrieb mit momentengeregeltem Schließvorgang, Hinderniserkennung und Reversierung, Diagnosefunktion und Fehlerspeicher
Technische Merkmale:
Abmessungen: ca. 70 x 130 x 720 mm (H x T x L)
Netzanschluss: 230 V AC, 50/60 Hz
Türflügelbreite Gangflügel: ca. 1250 mm
Türflügelbreite Standflügel mit Gleitschiene: ca. 1020 mm
Türgewicht Gangflügel: max. 600 kg
Türöffnungswinkel: ca. 110°
Öffnungs- und Schließzeit einstellbar
elektrischer Endschlag einstellbar
Offenhaltezeit einstellbar von 0 bis 60 Sekunden
Bahngesteuertes Öffnen und Schließen des Gangflügels
Anschlussmöglichkeiten:
Getrennte Eingänge für innere und äußere Sensoren,
Not-Stopp-Schalter, Programmschalter, Motorschloss, Türöffner, Stromversorgung für externe Geräte: 24 V DC, 1200 mA dauerhaft, kurzzeitig 1800 mA
Elektroverkabelung durch Elektrofirma nach mitzulieferndem Kabelplan, einschl. Inbetriebnahme durch Sachkundige.
Als Planungs- und Ausführungsgrundlage muss eine Sicherheitsanalyse Gemäß EN 16005 durchgeführt werden, dies ist in den Einheitspreis einzurechnen.
Für die Abschaltung des Antriebs bei verriegelter Tür ist ein Riegelschaltkontakt vorzusehen.
Einschl. Mitnehmerklappe für Schließfolgeregelung.
Abdeckhaube eloxiert EV 1
Laserscanner mit einem Laservorhang, auf dem Türblatt montiert, zur Absicherung des Schwenkbereiches der Tür in Öffnungs- und Schließrichtung (pro Türflügel werden zwei Laserscanner benötigt)
Einsatz bei Türen mit durchgehender vertikaler Griffstange.
Laserscanner für Innen- und Außentüren und alle Bodenverhältnisse (z.B. Sauberlaufmatte, Metallschienen, dunkle und absorbierende Böden, glänzende und nasse Fliesen, Gitterroste).
Reaktionszeit Absicherung Türblatt: < 50 ms/ Absicherung Fingerschutzbereich: < 90 ms
Betriebstemperatur -30°C bis +60 °C
Mit integrierter Objekt- und Wandausblendung sowie Energiesparmodus. Automatisiertes Einlernen des Systems per Knopfdruck
Gehäusefarbe schwarz oder nirofarbig nach Wahl AG
- Einschl. zusätzlicher Ansteuerung über Flächentaster, bei Betätigung des Tasters vollautomatische Türöffnung für barrierefreie Funktionalität
Ausführung in Kunststoff, Schutzart IP30
Abmessungen: ca. 90 x 180 x 23 mm , Farbe niro
Montage mit UP-Rahmen
- Einschl. Display-Programmschalter für Einstellung der Betriebsart sowie für Inbetriebnahme und Parametrierung des Antriebes, mit Funktionstasten, 2 x 7-Segment-Display, alphanumerischer Fehleranzeige, Schutzart IP 40
Betriebsarten: Off, Daueroffen, Automatik, Ladenschluss, Nachtverriegelung
5.1.5 Panikbeschlag für Gangflügel
Rohrrahmen-Panik-Fallen-Riegelschloss gemäß DIN 18250,
Schlossklasse 3,
PZ-gelocht, geteilte Nuss mit 9 mm Vierkant
Stulp aus nichtrostendem Stahl
mit Wechselfunktion "E"
Panik-Druckstange Typ "B", Oberfläche Edelstahl,
kompakte Bauweise, flach auf dem Türflügel aufliegend,
Tiefe bis 80mm,
mit Zulassung nach DIN EN 1125.
außen Edelstahl-Rosette für mech. Schließzylinder, PZ-gelocht.
5.1.6 Panikbeschlag für Gangflügel bei Innentür mit Antrieb
Rohrrahmen-Panik-Fallen-Riegelschloss
PZ-gelocht, geteilte Nuss mit 9 mm Vierkant
Stulp aus nichtrostendem Stahl
mit Wechselfunktion "E"
Panik-Druckstange Typ "B", Oberfläche Edelstahl,
kompakte Bauweise, flach auf dem Türflügel aufliegend,
gemäß DIN EN 1125.
Maße Querschnitt max. H/T 70/100 mm
Edelstahl-Rosette für Schließzylinder, PZ-gelocht.
Außen digitaler Beschlag wie im Gewerk Beschlagarbeiten beschrieben mit Langschild und PZ-Lochung
5.1.6 A Panikbeschlag für Gangflügel bei Außentür mit Antrieb
Motorschloss mit motorischer Entriegelung und hohen mechanischen Anforderungen , mit Mehrfach- verriegelung
Ansteuerung über elektronische Schließanlage mit Magnetkartenleser als Wandgerät wie im Gewerk Beschlagarbeiten beschrieben.
Das Schloss arbeitet nach dem Arbeitsstromprinzip. Bei Stromausfall bleibt es verriegelt und kann nur mit einem Schlüssel oder Betätigung des Innendrückers geöffnet werden.
Ausstattung Motorschloss:
mechanische Selbstverriegelung, mit Kreuzfalle,
mechanische Ablaufsteuerung der Selbstverriegelung zwischen Kreuzfalle und Steuerfalle,
massiver Riegel mit 20 mm Ausschluss,
Panikfunktion - Zulassung nach EN 1125
Einsatz mit innenseitiger Pushbar, Drehung bis max. 45°
Motorische Entriegelung, kompatibel für die Kombination mit Türautomation und elektronischer Schließanlage
Wechselfunktion „E“ zur Entriegelung über Schlüssel von außen.
Innen Panik-Druckstange Typ "B", Oberfläche Edelstahl,
kompakte Bauweise, flach auf dem Türflügel aufliegend,
gemäß DIN EN 1125.
Maße Querschnitt max. H/T 70/100 mm
Edelstahl-Rosette für Schließzylinder, PZ-gelocht.
Außen kein Drücker, nur Ovalrosette für Rohrrahmentüren mit PZ-Lochung, Türflügel PZ-vorgerichtet.
5.1.7 Beschlag für Standflügel, Tür ohne Antrieb:
Treibriegelschloss für Standflügel,
gemäß DIN 18 251, Schlossklasse 3,
Stulp aus nichtrostendem Stahl,
Nuss mit 9 mm Vierkant,
nach oben und unten wirkende Verriegelung des Standflügels,
einschl. Federpaket und integrierter Federdruckkupplung,
massive Treibriegelstange als Rohr mit Gleitstopfen,
Stangenschließblech, Stangenführungsplatte,
Bodenschließmulde aus nichtrostendem Stahl,
einschl. Einbau der Bodenschließmulde im Fußboden.
Einschl. Schaltschloss und Mitnehmerklappe.
Öffnung über Türdrücker in Höhe 1,40m, senkrecht stehend
Oberfläche Edelstahl,
Funktionales Zusammenwirken mit nebenliegendem Motorschloss im Gangflügel und digitalem Schließelement an der Wand muss gegeben sein.
5.1.8 Beschlag für Standflügel, Gangflügel mit Antrieb:
Treibriegelschloss für Standflügel,
Stulp aus nichtrostendem Stahl,
Nuss mit 9 mm Vierkant,
nach oben und unten wirkende Verriegelung des Standflügels, massive Treibriegelstange,
Stangenschließblech, Stangenführungsplatte, Bodenschließmulde aus nichtrostendem Stahl,
einschl. Einbau der Bodenschließmulde in Metall- türschwelle
Anti-Panik-Gegenkasten für automatische Verriegelung im Standflügel, mit Antriebssperre unten gegen gewaltsames Öffnen über die Verriegelungsstange. Stulp Edelstahl rostfrei, 9 mm Nuss, Drehwinkel der Nuss 40°, auch mit Beschlägen mit 45° Drehwinkel kombinierbar, Schlosskasten komplett verzinkt,
Zugelassen für Fluchttüren nach EN 179 & EN 1125.
Feuerschutz geprüft nach EN 1634-1 & DIN 4102-18.
Zertifiziert nach EN 12 209.
Funktion
Bei Betätigung des Drückers werden die Treibriegelstangen des Gegenkastens eingezogen. Gleichzeitig werden Falle und Riegel des Gangflügelschlosses zurückgeschoben. Wird der Standflügel wieder in die Verschlusslage gebracht, löst das Schaltschloss automatisch die selbstständige Verriegelung der Treibriegelstangen nach oben und unten aus. Erst nach dieser Verriegelung kann die Tür abgeschlossen werden.
Einschl. Schaltschloss und Mitnehmerklappe.
kompakte Bauweise, innenliegend im Rohrrahmen des Türflügels eingebaut.
5.1.9 Edelstahl-Objekt-Garnitur
für Rahmentüren oder Stahltüren,
einschl. Rosetten, PZ-gelocht, unsichtbare Befestigung. Drücker als gebogene, massive, runde Edelstahlstange, Durchmesser 20mm, C-förmig. Gebürstete, matte, harte, kratzfeste Ausführung.
Kugellager zwischen Griff und Schließblech mit automatischer Federrotation. Massive rechteckige Stifte aus gehärtetem Stahl,
befestigt ohne sichtbare Schrauben.
Wechselgarnituren mit Türknopf aus Edelstahl, Durchmesser ca. 50mm, Verschraubung unsichtbar, einschl. Rosetten für
Schließzylinder, PZ-gelocht.
Bei Stahlblechtüren Ausführung mit Langschild H = 245mm
5.1.10 Edelstahl-Türdrücker Eingangstür
Drücker als gebogene, massive, runde Edelstahlstange, Durchmesser 20mm, C-förmig. Gebürstete, matte, harte, kratzfeste Ausführung.
Kugellager zwischen Griff und Schließblech mit automatischer Federrotation. Massive rechteckige Stifte aus gehärtetem Stahl,
befestigt ohne sichtbare Schrauben.
U-Form DIN EN 179: Länge 142 mm, Drückerhalslänge 63 mm, Return 55 mm, Hals gerade
einschl. zugehöriger Ovalrosette für Rohrrahmentüren
Material: Edelstahl rostfrei, Werkstoff 1.4301, Oberfläche gebürstet, feinmatt, kratzfest
Klassifizierungsschlüssel gem. DIN EN 1906 4 | 7 | - | 0 | 1 | 4 | 0 | A
Entsprechende Zertifikate sind vorzulegen.
5.1.11 Edelstahlgriffstange für Eingangstür
bestehend aus über den gesamten Türflügel durchlaufendes Edelstahlrohr, Durchmesser ca. 40 mm, Wandstärke mind. 2,5 mm, Länge ca. 2200 mm,
Rohrenden mit Flachstahl bündig abgedeckt, vorne halbrund, hinten als Lasche 90° nach innen gewinkelt, werkseitig geschweißte Ausführung
Oberfläche gebürstet, feinmatt, hart und kratzfest
5.1.12 Stoßblech im Sockelbereich,
Montage beidseitig des Türblattes, aus nichtrostendem Stahl,
Werkstoff-Nr. 1.4301, Oberfläche geschliffen im Korn 240,
Länge = Türblattbreite, Höhe 200 mm, Dicke 2,0 mm, umlaufende Kanten gefast.
Befestigung vollflächig geklebt und sichtbar verschraubt mit bündig eingelassenen Edelstahl-Senkkopfschrauben 3,5/35 mm.
Die Edelstahloberfläche muss gründlich gereinigt, entfettet und nachbehandelt werden.
Anlauffarben und Zunder sowie Fremdrost werden durch Beizen mit Säuren in lösliche Verbindung überführt und durch nachfolgendes Spülen mit Wasser entfernt.
Die Metalloberfläche ist nachzupolieren und zur Unterstützung des Ausbildens einer Schutzschicht mit oxidierenden Passivierungslösungen nachzubehandeln.
5.1.13 Magnetkontakt
zur Überwachung der Türflügel auf Öffnung und Verschluss, oberflächenbündige Einbaumontage, mit selbstschneidenden Gewindeschrauben befestigen, einschl. Herstellen aller erforderlichen Aussparungen.
Die Kosten für die verdeckt liegende Kabelverlegung im Fassadenprofil sind in dieser Position zu berücksichtigen. Die Kabelführung (Leerrohr) endet am Profil unten. Die Kabellänge ist so zu bemessen, dass an der Pfosteninnenseite ein freier Kabelübergang von 5m vorhanden ist.
Einschl. Kabelübergang aus rostfreiem Edelstahl, verdeckt liegend im Falz montiert, robuste Bauweise, sabotagegeschützt, mit Spiralschlauch aus Edelstahl, Innendurchmesser 10 mm.
Der Magnetkontakt wird vom Fachbereich Elektro zum Einbau beigestellt.
5.1.14 Riegelkontakt/Schließblechkontakt
einschl. Befestigungswinkel
zur Überwachung einer Außentür auf Verschluss, mit unsichtbarem Kabelübergang,
Befestigung mit selbstschneidenden Gewindeschrauben.
Die Kosten für die verdeckt liegende Kabelverlegung im Fassadenprofil sind in dieser Position zu berücksichtigen.
Die Kabelführung (Leerrohr) endet am Profil unten.
Die Kabellänge ist so zu bemessen, dass an der Pfosten-innenseite ein freier Kabelübergang von 5m vorhanden ist.
Einschl. Kabelübergang aus rostfreiem Edelstahl, verdeckt liegend im Falz montiert, robuste Bauweise, sabotagegeschützt, mit Spiralschlauch aus Edelstahl, Innendurchmesser 10 mm.
Der Riegelkontakt ist Bestandteil der Leistung.
5.1.15 E-Öffner (Arbeitsstrom)
Betriebsspannung 24 V DC, in das Schließblech einbauen, einschl. Herstellen aller erforderlichen
Aussparungen.
Die Kosten für die verdeckt liegende Kabelverlegung im Rohrrahmenprofil sind in dieser Position zu berücksichtigen. Die Kabelführung (Leerrohr) endet am Profil oben. Die Kabellänge ist so zu bemessen, dass an der Pfosteninnenseite ein freier Kabelübergang von 5m vorhanden ist.
5.1.16 Fingerschutzklemmschutz
beidseitig der Nebenschließkante
An der Bandgegenseite mit selbsttätig auf konstante Spannung ziehendem Rollo. Mittels klippbarer und unsichtbarer Befestigung an der Tür verdeckt montiert.
Gehäusematerial aus Aluminium, Oberfläche edelstahlfarben eloxiert. Rollomaterial aus schwarzer Kunstfaser - feuerhemmend ausgerüstet. Länge ist gleich Türblatthöhe
Wartungsfrei mit einer geprüfen Dauerfunktion von 1.000.000 Zyklen.
- Fingerschutzklemmschutz an der Bandseite
als Schutzprofil aus Aluminium, Oberfläche edelstahlfarben eloxiert.
Durchmesser passend zu den Bändern.
Länge = Türblatthöhe, unterhalb, zwischen und oberhalb der Bänder mittels klippbarer und unsichtbarer Befestigung an der Tür verdeckt montiert.
5.1.17 Türfeststeller
Mechanischer Türfeststeller entfällt
5.1.18 Türpuffer Boden
Türpuffer je Türflügel zum Anschrauben an den Boden aus Edelstahl, unsichtbare Befestigung im Boden, verdeckt geschraubt
Material Edelstahl mit schwarzem gefedertem Anschlagpuffer,
Ausführung mit Fanghaken nur bei Außentüren möglich
5.1.19 Türpuffer Wand
Türpuffer je Türflügel zum Anschrauben an die Wand, aus Edelstahl, systembezogene gefederte unsichtbare Befestigung auf Wänden aus Stahlbeton oder Mauerwerk, verdeckt verschraubt
5.1.20 Türbänder:
Türband für Aluminiumtüren als 3-teiliges Aufschraubband in Rollenoptik mit massiven Bandkörper aus stranggepresstem Aluminium für Aluminium- und Stahl-Rahmentüren, mit 1-teiligem Lagerbolzen aus nichtrostendem Stahl. Verdeckte Befestigung mit Ankerschrauben, Abdeckung pulverbeschichtet im Farbton der Türen.
CE-zertifiziert nach EN 1935, Bandklasse 14, geprüft an Rauch- und Brandschutztüren, Gebrauchsklasse 4, Dauerfunktionsklasse 7, Masse der Prüftür 7,
Korrosionsbeständigkeitsklasse 4.
Türflügel, bei eingehängtem Türflügel, in 6 Richtungen verstellbar:
- Horizontalverstellung, stufenlos +/- 2,5 mm
- Vertikalverstellung, stufenlos + 3 / - 2 mm
- Dichtungsandruckverstellung +/- 0,5 mm
Lagerstelle mit Lagerbuchse aus wartungsfreien Kunststoffgleitlagern
Hinweis: Die Profilzylinder sind im Gewerk "Metallbauarbeiten
DIN 18360 Schließanlage" erfasst.
- Fensterbeschläge:
Unter Berücksichtigung der Lastannahmen/Gewichte ist der erforderliche Beschlag und die Zusatzteile wie zusätzliche Verriegelungen, Scherenbefestigungen und Bänder nach den
Bemessungstabellen des System-Herstellers einzusetzen.
Alle Beschlagteile sind aus nichtrostenden Materialien herzustellen und müssen justierbar sein.
Weiteres Zubehör - wie Drehsperren, Öffnungsbegrenzer, Schlösser und Fenstergriffe werden gesondert beschrieben.
Müssen bedingt durch die ausgeschriebenen Größen der Flügel besondere Maßnahmen zum dauerhaften Gebrauch getroffen werden (Verkleben der Verglasung, Sonderbauschrauben,
Zuschlagsicherung, Verstärkung der Profile und Beschläge, etc.) sind diese, ohne gesonderte Beschreibung in der Position, zu berücksichtigen.
5.1.20 D-Beschlag 130/160 kg
Verdecktliegender Dreh-Beschlag mit Einhandbedienung,
für Flügellasten bis 130/160 kg.
Der Griff aus Edelstahl ist nicht wie üblich angeordnet, sondern am unteren Holm mit Minimalabstand zum Umlenkgedriebe. Somit lässt sich die geforderte Griffhöhe einhalten.
Konstruktionsmerkmale:
Der Beschlag ist mit einer in Drehstellung wirksamen Fehlbedienungssperre ausgestattet.
Scheren- und Ecklager sind verdecktliegend im Falz eingebaut und begrenzen die Öffnungsweite der Flügel in Drehstellung auf 90°. In dieser Position verbleibt ein nur ca. 5 mm breiter Spalt
zwischen den Profilkanten der Blend- und Flügelrahmen, die Öffnungsweite (Lichtmaß) wird somit nicht durch eine in die lichte Öffnung eingerückte Position des Flügelrahmens gemindert.
Der Beschlag enthält eine Zuschlaghemmung und eine integrierte Rastfunktion die in Dreh-Stellung das Anschlagen des Flügels in Endposition abbremst.
Korrosionsschutz nach DIN EN 1670: Klasse 4
Dauerlauf nach DIN EN 12400: Klasse 3
5.1.21 Öffnungsbegrenzer
Öffnungsbegrenzer einstellbar zwischen 10 und 110 Grad
5.1 Beschläge
01 Aluminiumfenster und -türen - Außenbereich
01
Aluminiumfenster und -türen - Außenbereich
01.01 Werk- und Montageplanung
01.01
Werk- und Montageplanung
01.02 Aluminiumfenster
01.02
Aluminiumfenster
02 Aluminiumtüren Innenbereich
02
Aluminiumtüren Innenbereich
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
1.1-1.6 Allgemeine Anforderungen
6.1. Konstruktionsbeschreibung
7.1. Glastypen, Brandschutzverglasung
8.1. Anschlüsse
9.1. Beschläge
Geltende Technische Regelwerke:
ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten
ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten
ATV DIN 18357 Beschlagsarbeiten
ATV DIN 18008 Teil 1-5 Glas im Bauwesen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Allgemeine Anforderungen 1.1. Allgemeine Anforderungen
1.1.1 Planungsunterlagen AG
Die der Leistungsbeschreibung zugrunde liegenden Architektenpläne und Leistungsbeschreibung stellt die architektonisch gewünschte Ausführung und technische Anforderungen an die Leistung des AN dar. Diese Konstruktion ist als Mindestanforderung zu werten, jedoch nicht als Darstellung aller Ausführungsdetails mit sämtlichen erforderlichen Anschlüssen. Die Kosten hierfür sind anteilig in die EP der entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen.
1.1.2 Planungsleistung des AN
Anhand der Architektenpläne und des Leistungsverzeichnisses hat der AN Montage und Werkstattplanung zu erstellen. Die Montage- und Werkstattplanung hat alle Angaben zu enthalten, die zur fachtechnischen Prüfung und zur Beurteilung der Übereinstimmung mit LV und Projekt erforderlich sind. Ebenso sind alle Anschlussdetails an angrenzende Bauteile darzustellen. Diese müssen u.a. auch die erforderlichen Aussparungen im Stahlbeton sowie die Vorderkante Bodenplatte angeben.
1.1.3 Prüfungen und Zertifikate
- Baumusterprüfungen und Gutachten für die angebotenen Konstruktionen, die
nicht zu den geregelten Bauprodukten zählen sind dem AG vorzulegen. Die Kosten hierfür sind anteilig in die EP der entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen.
- Für Konstruktionen, die von geregelten Bauprodukten abweichen, hat der AN dem AG die Abweichungen schriftlich mitzuteilen, alle Unterlagen, Gutachten und Dokumentationen beizubringen, dass der AG einen Antrag auf Zustimmung im Einzelfall bei der obersten Baubehörde stellen kann.Die Kosten für gutachtliche Stellungnahme sind anteilig in die EP der Leistungspositionen einzurechnen.
- Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauteilen nach DIN EN 1090-2 und DIIN EN 1090-3, sowie Nachweis nach DIN EN ISO 3834-2 sind vor Montagebeginn dem AG vorzulegen
1.1.4 Richtlinien, Vorschriften und Normen
Die folgenden technischen Vorschriften gelten als Ergänzung bzw. Detaillierung zu den als Vertrags- grundlage festgelegten allgemeinen technischen Vorschriften.
Für die Ausführung sind jeweils die neuesten Fassungen der DIN-, EN- und ISO-Normen und Zulassungen maßgebend.
- Güte- und Prüfbestimmungen für die Reinigung der Metallfassaden der Gütegemeinschaft GRM, Nürnberg. Güterichtlinien für anodisch erzeugte Oxydschichten auf Aluminium (EURAS-EWAA), Stückbeschichtung von Bauteilen aus Aluminium RAL-RG 631.
- Die technischen Richtlinien des Glashandwerkes Hadamar.
- Die Tabelle zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppen zur Verglasung von Fenstern Institut für Fenstertechnik e.V. 83026 Rosenheim.
- Fensterkonstruktionen müssen nach den Richtlinien der Gütegemeinschaft für Aluminiumfenster gefertigt und montiert werden (RAL-RG 636/1, RG 716/1 und RG 424/2).
- Für die geregelten Bauprodukte muss die Verwendbarkeit aus der Übereinstimmung mit den in der Bauregelliste genannten technischen Regeln über ein Ü-Zeichen, bzw. CE- Zeichen nachgewiesen werden.
1.2 Werkstoffe und Verarbeitung
1.2.1 Aluminiumprofile
Es sind stranggepresste Aluminiumprofile der Legierung EN AW 6060 und EN AN 6063 in Eloxalqualität nach DIN EN 755 und DIN EN 12020 zu verwenden.
Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AN 5005A) zu verwenden.
Unterschiedliche Werkstoffe und Lieferfirmen (Profile bzw. Bleche und Bänder) sind entsprechend den Anforderungen an das Erscheinungsbild aufeinander abzustimmen.
1.2.2 Aluminiumbleche
Aluminiumbleche sind nach DIN EN 485-2 in dekorativer Eloxalqualität, Legierung AlMg 3, doppelt gerichtet für Fassaden zu verwenden. Dicke entsprechend der Verformungsanforderungen, jedoch min. 2,5 mm.
Bei lackierten Blechen können die Bleche auch mit der Legierung AlMg 1 verwendet werden.
Dekorative Fassadenbleche sind in einheitlicher Walzrichtung einzubauen und müssen aus einer Walzcharge stammen.
1.2.3 Stahlprofile
Es sind kaltgewalzte oder kaltgezogene Präzisions-Stahl-Profile der Qualität S235JR nach DIN EN 10027-1 oder höher zu verwenden. Die Ausführung Stahl bandverzinkt (Z) nach DIN EN 10346 ist zwingend einzuhalten. Stahlbleche sind generell aus feuerverzinktem Blech nach DIN EN ISO 1461 oder in gleichwertiger Qualität auszuführen. Stahlteile für Verankerungen und Aussteifungen sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Die Nachbesserung von Fehlstellen und Beschädigungen muss entsprechend DIN 55634 erfolgen.
Für die richtige Wahl der Werkstoffe hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit und Schweißeignung sowie Behandlung und evtl. Vorwärmen, Spannungsfrei glühen usw., ist der AN verantwortlich. Die Stahlgüte der Einzelbauteile sind vom AN in den Konstruktionsplänen einzutragen.
1.2.4 Nicht rostende Stähle
Grundlage für die Werkstoffauswahl und die statischen Kennwerte ist die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik für Erzeugnisse, Verbindungsmittel und Bauteile aus nichtrostenden Stählen.
Gemäß der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist Edelstahl, rostfrei, für die Widerstandsklasse III / Mittel für Konstruktionen mit mäßiger Chlorid- und Schwefeldioxydbelastung zu wählen.
Die Stahlsorte ist nach dem jeweiligen Verwendungszweck bzw. den Fertigungsanforderungen des Bauteils zu wählen.
Für die richtige Wahl der Werkstoffe hinsichtlich ihrer Beanspruchung, Schweißbarkeit und ihre geeignete Behandlung wie Vorwärmen, Wärmenachbehandlung, auch im Hinblick auf die dekorativen Oberflächen am fertigen Produkt ist der AN verantwortlich.
Oberfläche aller Edelstahlteile: Korn geschliffen 240
Es sind mindestens Werksprüfzeugnisse nach EN 10204 vorzulegen. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
1.2.5 Stahlblech und Bänder
Stahlbleche und Bänder nachDIN EN 10346 unter 4mm. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Konstruktionsteile wie Abschottbleche, Paneelbleche etc. Sie sind aus bandverzinktem Stahlblech herzustellen und zu verarbeiten. Evtl. offene Flächen sind einschließlich der Schnittkanten gegen Korrosion zu schützen. (Zinkstaubbeschichtung)
Stahlformteile, die raumseitig hinter der Dichtungsebene eingebaut werden, sind sofern in der Positionsbeschreibung nicht anders beschrieben aus sedzimierverzinktem Bandstahl herzustellen.
Mindestdicke: min. 3mm
1.2.6 Verbindungen
Verbindungsmaterialien wie Schrauben, Bolzen und dgl. müssen aus nicht rostendem Stahl bestehen. Werkstoff Nr. 1.4571 bzw. 1.4401. Bei statisch nicht belasteten Teilen kann auch Aluminium eingesetzt werden. Die Schraubengüte sowie die eingesetzten DIN Nummern sind in den Konstruktionsplänen einzutragen.
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen können. Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl. vorzusehen.
1.2.7 Dichtungen und Abdichtungen
Konstruktionsfugen, Baukörperanschlüsse und sonstige Abdichtungen sind aus ozon-, UV-, witterungs-, alterungsbeständigen, temperaturfesten Materialien auszubilden.
Dichtungsprofile:
Für Dichtungsprofile sind elastomere Werkstoffe vorzugsweise EPDM zu verwenden. Die Qualität muss der "NAAMM-Standard-Spezifikation" bzw. DIN 7863 entsprechen.
Versiegelungen:
Für Versiegelungen sind hochwertige elastisch bleibende Dichtstoffe zu verwenden. Sie müssen gegenüber atmosphärischen Einflüssen beständig sein; Witterungs- Alterungs- und UV-Beständigkeit.
Sie dürfen nicht aushärten und müssen im Sinne von DIN 52 460 verträglich sein.
Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden:
Geeignet für die wetterbeständige Abdichtung (weather sealing) an Glasfassaden, Schrägfassaden, Dachverglasungen und Wintergärten. Geeignet für die Verfugung an Glaselementen aus ESG und VSG.
Verträglich mit PVB Folien bei ESG Einheiten.
Geeignet für das Abdichten von Anschluss- und Dehnungsfugen im Hochbau.
Bauabdichtungsfolien:
Bauabdichtungsfolien müssen der DIN 18195 entsprechen. Die Folien bestehen aus z.B. Butylkautschuken oder EPDM. Diese haben den Güteanforderungen der DIN 16935 zu entsprechen. Folgende Werte sind nachzuweisen:
Reißfestigkeit 500 N/ccm
Bruchdehnung mind. 300 %
Wärmebeständigkeit kein Abfließen bei 80°C
Kältebeständigkeit biegsam bis mind. - 25°C
Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl135 000
Die Mindestdicke der Folien beträgt0,6 bis 1,0 mm
Bei Anschlüssen mit innerer und äußerer Folienverklebung muss die Folie zum Außenbereich dampfdiffusionsoffen hergestellt werden.
Die Anschlussfolien sind überputzbar auszuführen, es sein denn es ist in den Plänen eine anderweitig überdeckte Ausführung dargestellt.
Einschl. Untergrundvorbehandlung durch Grundierung/Primer
1.2.8 Dämmstoffe
Alle Dämmstoffe müssen aus nicht brennbaren Stoffen bestehen und dürfen nur eine Wassersaugfähigkeit von 3-5 Vol% besitzen. Für die Unterbrechung der Wärmeleitung in den Alu-Profilen dürfen nur solche Dämmstoffe verwendet werden, die neben einer geringen Wärmeleitung feuchtigkeitsunempfindlich sind und in einem Temperaturbereich von min. 20° C bis + 180° C formkonstant bleiben.
Sämtliche nachfolgend beschriebene Mineralfasern müssen als nicht krebs-
erregend eingestuft sein.
Bei der Verwendung von künstlichen Mineralfasern (KMF) ist die Deklaration des kanzerogenen Potentials entsprechend § 4a und § 5 GefStoffV durch den Hersteller vorzulegen.
Verwendet werden dürfen nur solche Produkte, die beim Umgang keine Faserstäube freisetzen können, die nach § 4a GefStoffV unter Beachtung der in der TRGS 905 dargelegten Kriterien als krebserzeugend oder krebsverdächtig eingestuft sind.
Bei der Verarbeitung entstehende Rückstände/Abfälle von Mineralwolle dürfen nicht gefegt werden. Sie sind mit einem Staubsauger mit hierzu zugelassenem Filtersystem aufzusaugen und in geschlossene Behältnisse zu entsorgen.
Außenseitige Wärmedämmung sind Mineralwolle MW DIN EN 13162, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,035 W/(mK), Baustoffklasse DIN 4102-1 A1 (nichtbrennbar), Dicke mind. 80 mm, mit außenseitiger Kaschierung aus Vlies, Farbton schwarz, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 WAB. Die Dämmplatten sind punktweise auf Beton dicht gestoßen zu verkleben und an den Kreuzungspunkten und in der Mitte der Platten mechanisch mit Krallengarnituren aus Edelstahl (Stifte) und Kunststoff zu befestigen.
Dämmstoffhalter, die durch offene Fugen bzw. durch transparentes Glas sichtbar sind, müssen mit dunklem Material z.B. dauerhafter Einfärbung behandelt werden.
Der Abstand zwischen der Oberfläche der Dämmstoffplatten und der Fassadenrückseite (Hinterlüftungsspaltbreite) beträgt mind. 2 cm.
Im Bereich von Gelände- und Terrassenanschlüssen muss die Wärmedämmung bei nicht transparenten Konstruktionen bis zu einer Höhe von 500 mm über Geländeniveau aus einer als Perimeterdämmung zugelassenen XPS Dämmung ausgeführt werden.
1.2.9 Glas
Glaslieferung und Verglasung sind im Leistungsverzeichnis für die jeweiligen Positionen gesondert beschrieben. Der Glasaufbau richtet sich nach den jeweiligen Wärme-, Schall-, Brandschutz- und Sicherheitsanforderungen (Glasstatik nach DIN 18008 unter Beachtung der ATFP Anforderungen). Die Verglasung hat mittels EPDM-Dichtprofilen zu erfolgen. Besonders hingewiesen wird auf die Befolgung der Verglasungs-Richtlinien der Isolierglas-Hersteller.
Die Lieferung und der Einbau von Ausfachungen ist im Leistungsverzeichnis für die jeweiligen Positionen gesondert beschrieben.
Das Glas muss in Güte und Abmessung DIN 18 361 entsprechen, wenn im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben.
Der Aufwand für die Erstellung der Glasstatik ist in die Positionen mit einzurechnen.
1.2.10 Antidröhn
Verkleidungen in Blech sind grundsätzlich zu entdröhnen. Dafür ist eine Beschichtung auf der Rückseite aufzuspritzen. Beschichtungsdicke min. 2mm. Das Material hat min. der Brandstoffklasse B1 nach DIN 4102 zu entsprechen. Die Entdröhnung ist in horizontalen und schrägen Flächen zwingend vorgeschrieben. Vertikale Flächen sind in der Regel nicht zu entdröhnen, wenn es nicht gesondert beschrieben ist. Geklebte Antidröhnmatten sind nicht zugelassen.
1.2.11 Konstruktionswerkstoff auf PUR/PIR Hartschaumbasis.
Konstruktionswerkstoff aus FCKW- und HFCKW-freiem
Polyurethan auf PUR/PIR-Hartschaumbasis, mechanisch hoch belastbar,
Rohdiche 400 bis 700 kg/m³, zulässige Druckspannung nachDIN EN ISO 29469
4 bis 8 MPa
schraubbar, feuchtigkeitsstabil, alterungsbeständig, fäulnisbeständig
und unverrottbar, temperaturbeständig im Temperaturbereich von
-50°C bis + 100°C, Wärmeleitfähigkeit 0,06 0,1 W/m²K,
Biologisch und bauökologisch unbedenklich.
1.2.12 DGNB_Anforderungen an Kleber und Dichtungen
Für alle Klebungen und Abdichtungen sind Kleber und Dichtstoffe mit einem VOC Gehalt < 50 g/l (ohne Wasser) einzusetzen. Im Innenbereich sollen möglichst lösungsmittelfreie Materialien eingesetzt werden.
1.2.13 LEED Anforderungen an Baustoffe
Für alle eingesetzten Baustoffe gelten die Vorgaben nach LEED, das Gebäude wird in der Kategorie Silber zertifiziert.
1.3 Oberflächenbehandlung und Oberflächenschutz
Die jeweilige Ausführung aller Oberflächen ist in den einzelnen Positionen vermerkt. Der Korrosionsschutz ist entsprechend den ZTV sowie den folgenden Festlegungen einzuhalten.
1.3.1 Anodische Oxydation von Alu-Profilen / -Blechen
Die anodische Oxydation der Aluminiumprofile bzw. Bleche muss entsprechend der DIN 17611 durchgeführt werden. Die Anodisation ist im GSX-Verfahren, die bei Farbanodisation erforderliche Nachbehandlung zur Metalloxydeinlagerung im WS-Verfahren, durchzuführen.
1.3.2 Farbbeschichtung von Aluminiumteilen
Alle sichtbaren Aluminiumteile erhalten eine Einbrennlackierung im elektrostatischen Pulverbeschichtungsverfahren. Es sind Polyester-Pulverlacke zu verwenden. Die Beschichtung muss in einer Schichtdicke von mindestens 80 µm erfolgen.
1.3.3 Feuerverzinkung
Konstruktionen aus Stahlhohlprofilen oder Konsolen für die Befestigung zw. Unterkonstruktion sind nach der Bearbeitung mit einer Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461 zu versehen. Alle sichtbaren, feuerverzinkten Konstruktionsteile, die anschließend mir einer Farbbeschichtung versehen werden, sind nach der Verzinkung zu prüfen und durch entsprechende Maßnahmen, wie Überschleifen von groben Unebenheiten, z.B. Zinkaufdoppelungen, Zinknasen etc. zu entfernen.
Die Beschichtung erfolgt nach DIN EN ISO 12944 Teil 5.
Beschichtungssystem Nr. S9.12 Schutzdauer C4-M nach Tabelle A9.
Bei stückverzinkten Stahlbauteilen ist die DASt-Richtlinie 022 „Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen“ zu berücksichtigen.
1.3.4 Nasslackbeschichtung Stahlfassade und Stahltüren
Beschichtung:
Alle Stahlteile sind mit 1 Grundbeschichtung sowie 2 Deckbeschichtungen aus einer Produktpalette eines Herstellers zu versehen. Dabei ist eine möglichst glatte Oberfläche durch Spritzen auszuführen.
Schichtaufbau:
- Vorbehandlung der verzinkten Stahlteile
- Erste Grundbeschichtung als Korrosionsschutz, aus einer 2 Komponenten Epoxid Grundierung mit
aktiven Korrosionsschutzpigmenten mit einer Mindestdicke von 60µm.
- Erste Deckbeschichtung aus 2 Komponenten Polyurethan Lack, Schichtstärke min. 80µm..
- Abschließende Deckbeschichtung aus 2 Komponenten PUR Lack wie vor. Schichtdicke 80µm.
Gesamtschichtdicke min. 220µm.
Die komplette Beschichtung der Fassadenteile ist wahlweise im Werk herzustellen. Die Profile müssen zum Transport und zur Montage entsprechend geschützt werden.
1.3.5 Sendzimierverzinken
Konstruktionen aus Stahlblech bis 3 mm (z.B. Paneelschalen, Anschlussbleche, Bleche für Unterkonstruktionen) sind aus sendzimierverzinkten Stahlblechen nach DIN 17612 Teil 1 und Teil 2 herzustellen.
1.3.6 Galvanische Verzinkung
Offene Stahlprofile für die Verwendung von PR-Konstruktionen etc., sowie Stahlprofile für Türen, Trennwände usw. sind nach der Bearbeitung mit einer galvanischen Verzinkung nach DIN 50962 und einer Chromatierung nach DIN EN ISO 2081 zu versehen.
1.4 Anforderungen an die Konstruktion
1.4.1 Statische Anforderungen
Alle Verbindungen, Befestigungen müssen so konstruiert sein, dass ein ausreichender Toleranzausgleich gegenüber dem Rohbau möglich ist. Als Maß für die zulässigen Rohbautoleranzen gelten die nach DIN 18202 maximal zulässigen Werte.
1.4.2 Lastannahmen
Verkehrslasten als Horizontallasten bzw. Vertikallast, bei der Bemessung der Kämpfer in Brüstungshöhe ist die Horizontallast mit 1,0 kN/m nach Eurocode zu berücksichtigen. Linienlasten nach DIN EN 1991. Dies gilt auch für Glas und Paneele. Bei zu öffnenden Fenstern mit belastbaren Riegeln ist die Vertikallast durch hinauslehnende Personen zu berücksichtigen, gem. DIN 18056.
Zusätzliche in den jeweiligen Positionen angegebene Belastungen wie zum Beispiel die Befestigung des starren Sonnenschutzes, Vordächer etc. sind zusätzlich in der Bemessung zu berücksichtigen.
1.4.3 Zulässige Durchbiegungen, Dimensionierung
Die zulässigen Durchbiegungen sind der DIN 18008 sowie der Produktnorm zu entnehmen. Bei Verwendung von Isolierglasscheiben, besonders bei Sondergläsern wie z.B. Sonnenschutzglas, sind für die Festlegung der zulässigen Glasranddurchbiegung die Angaben der Hersteller besonders zu beachten. Max. Durchbiegung aus horizontalen und vertikalen Lasten auf Ihre Gesamtlänge < L/300. Die Durchbiegung von Profilen in der Vertikalen darf höchstens 8 mm und max. 6 mm bei der Dachverglasung betragen.
Die Windlasten, Druck und Sog sind nach Eurocode, Blatt 4 mit ihrem Ergänzungserlass einzusetzen. Die Landesverordnungen sind zu beachten.
1.4.4 Dehnungen und Dilatation
Dehnungen der Elemente müssen in allen Ebenen statisch bestimmt und geräuschfrei in den Anschlüssen und Stößen der Elemente aufgenommen werden können. Auftretende Reibungskräfte sind durch geeignete Zwischenlagen, z.B. Kunststoff, entsprechend zu mindern.
1.4.5 Forderungen an Profile und Fassadensysteme
1.4.5.1 Profilauswahl
Die erforderlichen Profile sind dem gewünschten Verwendungszweck und den auftretenden Beanspruchungen entsprechend auszuwählen, wobei auf eine gleiche Optik der Profile zu achten ist, auch wenn unterschiedliche Anforderungen an die einzelnen Fassadenelemente gestellt werden. Fensterflügel müssen den Anforderungen der DIN 18055 entsprechen. Verbindungs- und Befestigungsmittel (Schrauben, Bolzen, Anker etc.) dürfen nach dem Einbau der Elemente nicht mehr sichtbar sein.
Für Blend- und Flügelrahmen sind grundsätzlich Hohlprofile vorzusehen.
Bei wärmegedämmten Konstruktionen sind nur Verbundprofile in dreischaliger Bauweise (zwei Metallhohlprofile + Verbundzone) mittels durchgehenden, glasfaserverstärkten (mind. 25 % glasfaserverstärkt) Polyamidleisten, schubsteif verbunden, vorzusehen.
Die Profile müssen einer Temperaturbelastung von 200°Celsius während 15 Minuten standhalten, d.h. der schubsteife Verbund muss erhalten bleiben. Das Prinzip der thermischen Trennung muss konsequent für die gesamte Konstruktion berücksichtigt werden.
1.4.5.2 Profilverbindungen
Gehrungsverbindungen können mit Verbindungselementen durch Kleben und Bolzenverbindung oder Kleben und Sicken ausgeführt werden. Stumpfe Verbindungen bzw. Kreuzstöße werden verbolzt bzw. ebenfalls mit Verbindungselementen ausgeführt.
1.4.5.3 Flügeldichtungen
Alle Dichtungsprofile müssen auswechselbar sein.
Für öffenbare Fenster und Türen sind umlaufende Dichtungen vorzusehen. Die Dichtungsprofile außen sind aus geschlossenen eckvulkanisierten Rahmen auszuführen. Geklebte Dichtungsprofile werden nicht akzeptiert.
1.4.5.4 Entwässerung der Konstruktion
Gemäß DIN 18055: 2020-9 muss sichergestellt sein, dass in die Rahmenkonstruktion eingedrungenes Wasser unmittelbar und kontrolliert abgeführt wird, um Schäden am Fenster und am Baukörper zu vermeiden. Die Entwässerungsöffnungen zur Außenseite sollen einen Mindestquerschnitt von 5x20 mm haben. Der Abstand der Öffnungen untereinander soll bei diesem Mindestquerschnitt nicht mehr als 600 mm betragen.
Aluminiumfenster:
Die Entwässerung der vor der Mitteldichtung liegenden Vorkammer bei Fenster- Öffnungsflügeln sowie bei Einzelfenstern und Fensterbändern mit Festverglasungen erfolgt durch Öffnungen zur Außenfläche.
Bei Flügel (Fenster, Fensterbänder, Einsatzelementen etc.) sowie auch bei Festverglasungen (Fenster, Fensterbänder, Einsatzelemente, Pfosten Riegelkonstruktionen, Elementfassade) ist der Rahmen im Glasfalzbereich mit Dampfdruckausgleichsöffnungen, entsprechend den Vorschriften der Isolierglashersteller bzw. gemäß den Vorgaben der Systembeschreibung, auszuführen.
Bei der Ausführung von Paneelen ist darauf zu achten, dass die Dampfdruck-
ausgleichsöffnungen des Paneels in der erforderlichen Größe und Anzahl nach unten eingebaut werden.
Alle entstehenden Öffnungen und Stoßstellen (z.B. Schraubenlöcher, Eckverbinderkerbstellen und dgl.) im Rahmen müssen mit besonderer Sorgfalt der Waagerechten abgedichtet sein.
1.4.6 Beschläge
Alle Beschläge, mit Ausnahme der Bedienungshebel und Bänder, müssen verdeckt liegend angeordnet werden. Beschläge sind mit Einhandbedienungshebel, Fehlbedienungssperre und Ausstellbegrenzer anzubieten.
Beschläge für Fluchttüren nach DIN EN 1125 werden als bündig anliegende Druckstangen ausgeführt. Einsatz als Verschlussystem nur in Verbindung mit einem geprüften und zugelassenen Schloss, die speziellen Winkel und Anschlüsse der Druckstangen sind dabei zu berücksichtigen.
1.4.7 Glasleisten
Die inneren, federnd gehaltenen, bündigen Metall-Glashalteleisten sind an den Ecken stumpf zu stoßen. Bei Verwendung eines äußeren EPDM-Dichtungsrahmen muss dieser eckvulkanisiert oder im Stoß geklebt und gedichtet sein. Auf die Vermeidung von Tütenbildung im Eckbereich vulkanisierter Glasdichtungsrahmen wird besonders hingewiesen.
1.5 Bauphysikalische Anforderungen
Sämtliche Konstruktionen sind grundsätzlich in wärmegedämmter Ausführung vorzusehen sofern in der Ausführungsplanung nicht gesondert darauf hingewiesen wird.
Konsolen, Anschlüsse, Unterkonstruktionen, welche die Dämmebene zum Rohbau durchstoßen, sind generell thermisch zu trennen.
Alle Abdichtungen zum Baukörper sind luft- und feuchtigkeitsdicht und raumseitig dampfdicht herzustellen.
Die Innentemperaturen der Bauteile dürfen an keiner Stelle die kritische Taupunkttemperatur von +12,6 °C nach DIN 4108 bei den vorgegebenen Klimaverhältnissen unterschreiten. Auf Verlangen ist der Nachweis nach EN ISO 13788 zu führen.
1.5.1 Schlagregensicherheit/ Fugendurchlässigkeit und Widerstand gegen Wind
Als Grundlage für die Prüfung der Schlagregendichtigkeit gilt für die Fassade DIN EN 12155 und für die Fenster/Türen DIN EN 1027. Die Klassifizierung erfolgt nach DIN EN 12154 für die Fassade und DIN EN 12208 für die Fenster/Türen.
Als Grundlage für die Prüfung der Fugendurchlässigkeit gilt für die Fassade DIN EN 12153 und für die Fenster/Türen DIN EN 1026. Die Klassifizierung erfolgt nach DIN EN 12152 für die Fassade und DIN EN 12207 für die Fenster/Türen.
Als Grundlage für die Prüfung des Widerstandes gegen Wind gilt für die Fassade DIN EN 12179 und für die Fenster/Türen DIN EN 12211. Die Klassifizierung erfolgt nach DIN EN 13116 für die Fassade und DIN EN 12210 für die Fenster/Türen.
Die Produktion darf erst nach erfolgreicher Kontrolle der Prüfzeugnisse begonnen werden.
Gefordert werden:
Schlagregendichtheit
Anforderung für Fenster gemäß DIN EN 12208; Klasse 8A
Anforderung für Fassaden gemäß DIN EN 12154; Klasse R7
Für Türen gilt Klasse 2
Fugendurchlässigkeit
Anforderung für Fenster gemäß DIN EN 12207; Klasse A4 (Gesamtfläche)
Anforderung für Fassaden gemäß DIN EN 12152; Klasse 4
Widerstand gegen Wind
Anforderung für Fenster und Fassaden gemäß DINEN 12210 und DIN EN 13116 Klasse C5
Die Nachweise sind in die jeweiligen Einheitspreise mit einzurechnen.
1.5.2 Wärme- und Feuchtigkeitsschutz nach DIN 4108 und GEG
Für die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz gelten die DIN 4108, sowie das GebäudeEnergieGesetz (GEG) mit Stand vom 20.07.2022.
Alle Anforderungen an den Wärmeschutz sind mit entsprechenden Prüfzeugnissen zu belegen.
Der Nachweis des Wärmeschutzes wird in nachfolgender Position vergütet.
Die nachstehend aufgelisteten U-Werte sind mindestens einzuhalten,
wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben.
- FenstersystemeUw <= 1,3 W/m²K
- Isolierglas Ug<= 1,0 W/m²K
- Paneele Up<= 0,15 W/m²K
- Türen Ud<= 1,8 W/m²K
- Sonnenschutzverglasung:
g-Wert <= 0,4 nach DIN EN 410, Lichtransmission 60%
- Psi-Wert des Glas- und Paneelrandverbundes: Ø = 0,06 W/m.
Die Profile sind so zu wählen, dass die Uw, Ucw und Ud Werte unter den vorgegebenen Parametern eingehalten werden können.
Die Konstruktion ist so auszubilden, dass an keiner Stelle raumseitig Kondensat oder außen Eiszapfen entstehen können bei folgenden Randbedingungen:
Innentemperatur Ti = +20 oC
Außentemeratur Ta = - 5oC
Relative Raumfeuchte 50%
Relative Luftfeuchte 80%
Wärmeübergangszahl innen 5 W/m²K
Der Nachweis des Feuchteschutzes ist in die Einheitspreise mit einzurechnen.
1.5.3 Schallschutz
Anforderung Schallschutz gegen Außenlärm für alle Fenster und Türen RWR= 33 dB.
Hierbei ist zu beachten, dass Aufgrund des Vorhaltemaßes ein um 2 dB erhöhter Prüfstandswert erreicht werden muss. Nach DIN 4102 (2) und VDI 2719 (6) gilt somit der Zusammenhang:
RWP= RWR + 2 dB
Alle Anschlüsse der Fenster und Fassadenkonstruktionen sind unter Beachtung dieser Anforderungen zu planen und einzubauen. Dies gilt auch dann, wenn dies im Detail nicht gesondert beschrieben wurde.
Grundsätzlich müssen vom Auftragnehmer schalltechnische Laborprüfzeugnisse nach DIN EN ISO 10848 oder entsprechende gutachterliche Stellungnahmen vorgelegt werden.
Die Bauanschlüsse sind unter Berücksichtigung der geforderten Schalllängsdämmung auszuführen.
Der Nachweis des Schallschutzes ist in die Einheitspreise einzurechnen.
1.5.4 Brandschutz
Zum vorbeugenden Brandschutz gelten die Festlegungen der DIN 4102 bzw. DIN EN 13501-1, sowie der Bayerischen Bauordnung. Außentüren mit einer Feuerwiderstandsklasse müssen DIN EN 16034 entsprechen.
Sämtliche Dämmmaterialien haben der Baustoffklasse A, nicht brennbar nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13501-1, zu entsprechen, sofern in den Konstruktionsbeschreibungen nicht ausdrücklich anders gefordert wird.
Zu beachten sind Forderungen an die Bauteile, Werkstoffe und Verankerungen im Brüstungsbereich nach Brandverhalten gemäß DIN 4102 bzw. DIN EN 13501-1.
Generell sind alle Decken- bzw. Brüstungsanschlüsse rauchdicht auszubilden. Im Regelfall muss von einer Rauchgastemperatur von 200°C ausgegangen werden. Die Anschüsse sind entsprechend auszubilden.
In gesonderten Positionen sind entsprechende Brandschutzfassaden beschrieben. Es ist hierbei zu beachten, dass nur zugelassene Systeme eingesetzt werden. Der Mehraufwand im Bereich der Anschlüsse ist ebenfalls zu berücksichtigen.
Es sind nur bauaufsichtlich zugelassene Systeme anzubieten.
Der Nachweis des Brandschutzes ist in die Einheitspreise einzurechnen.
1.6 Montage und Nebenleistungen
1.6.1 Meterrisse, Achsen, Einbauebene
Die Montage (Fenster- und Türelemente) muss flucht- und lotgerecht nach den vorgegebenen Meterrissen und Achsen erfolgen. Die Einbaulage und Einbauebenen sind in den Werk- und Montageplanungen anzugeben, die Bemaßung muss auch das Einbaumaß in Bezug auf die Gebäudeachse angeben.
1.6.2 Befestigungsmittel
Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat die Größe, Lage und Einteilung aller Befestigungsmittel eigenverantwortlich unter Beachtung der auftretenden Lasten zu ermitteln. Für die Verankerung der Fassaden und Türen sind die Befestigungsabstände gemäß Prüfzeugnis und in Abhängigkeit der restlichen Belastungen auszulegen. Die Befestigungsmittel sind in der Werk- und Montageplanung mit anzugeben.
1.6.3 Anschlüsse
Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Forderungen entsprechen und sind in Anlehnung an den Leitfaden zur Montage der RAL Gütegemeinschaft Fenster und Türen zu planen und auszuführen. Bauelemente dürfen keine Belastung aus dem Baukörper aufnehmen. Schneelasten, Temperaturunterschiede sowie Senken und Schwinden sind zu berücksichtigen. Bei der Ausbildung der Elementdehnfugen sind Temperaturunterschiede von -25°C bis +80°C zu beachten.
Die Anschlüsse sind in den Werk- und Montageplanungen detailliert darzustellen. Dies gilt auch für die nachfolgenden Ziffern.
1.6.4 Abdichtung zum Baukörper
Hohlräume zwischen Randprofilen und Baukörper sind mit geeigneten Dämmstoffen (1.2.8) satt auszufüllen. Sofern keine speziellen Putzanschlussprofile vorgesehen sind, werden Anschlüsse zum Mauerwerk/Beton mit elastischen Stoffen gemäß 1.2.7 ausgeführt.
1.6.5 Schwellenanschlüsse
Schwellenanschlüsse müssen dauerhaft gegen Wasser und aufsteigende Feuchte abgedichtet sein. Sie sind so auszubilden, dass Wasser jederzeit von der Konstruktion nach außen abgeleitet werden kann. Die Begehbarkeit muss gewährleistet sein.
Zugrunde gelegt wird DIN 18195, Teil 5 und Teil 9. Die Abdichtung ist 15 cm über die Oberfläche der waagerechten Schutzschicht, des Belages oder die Überschüttung hoch zu führen. Alle diese Anschlüsse sind unter Berücksichtigung der jeweiligen inneren und äußeren Anschlusssituationen in der Werk- und Montageplanung detailliert darzustellen.
Sonderregelungen, wie niveaugleiche Schwelle, sind teilweise ausgeschrieben. Deren Funktionstüchtigkeit ist durch entsprechende Maßnahmen gemäß DIN 18195 Teil 9 mit Los-Festflanschkonstruktionen sicherzustellen
Für einen möglichst barrierefreien Übergang ist die DIN 18040-3 zu berücksichtigen.
1.6.6 Äußere Fensterbänke
Es ist sicherzustellen, das durch den Einbau der äußeren Fensterbank der dauerhaft dichte Schutz des Anschlusses nicht beeinträchtigt wird. Ein thermisch zwängungsfreier Einbau, ein Gefälle zur Außenseite von min. 5° und ein ausreichender Fassadenüberstand > 30 mm wird gefordert.
Stoßverbindungen sind dauerhaft dicht auszuführen und mit einem Rillenverbinder zu hinterlegen. Die Aufteilung der Bleche und die Anordnung der Stöße sind immer dem jeweiligen Fassadenraster (Profilachsen) anzupassen. Dies ist in den Zeichnungen der Werk- und Montageplanung einzutragen.
Fensterbänke müssen eine ausreichende Eigensteifigkeit besitzen, ansonsten sind sie durch entsprechende Vorkehrungen auszusteifen und zu unterstützen.
Bei Ausladungen von mehr als 15 cm sind zusätzliche Befestigungen zum Schutz vor Abheben und Vibrationen nötig.
Zur Minderung von Trommelgeräuschen sind geeignete Entdröhnungsmaßnahmen nach Ziffer 1.2.10 vorzusehen.
Als seitliche Fensterbankabschlüsse sind aufgesteckte Endstücke mit Aufkantung vorzusehen. Um die erforderliche Dichtigkeit zu gewährleisten ist das Endstück in Verbindung mit einer Fensterbankdichtung aus EPDM Dichtungsgummi zu montieren.
Die thermisch bedingte Längenausdehnung der Aluminiumfensterbank wird von diesem Gleitabschluss in seiner Dehnungszone aufgenommen und ausgeglichen.
1.6.7 Raumseitige Fensterbänke
Die inneren Fensterbänke sind im Gewerk Betonwerksteinarbeiten DIN 18333 erfasst.
1.6.8 Gerüst, Kranstellung
Gerüste sind im Gewerk Gerüstarbeiten DIN 18451 erfasst.
1.6.9 Maße und Maßaufnahme am Bau
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Maßaufnahme am Rohbau durchzuführen.
Die vom AN in seiner Ausführungsplanung erstellten Planmaße sind von ihm eigenverantwortlich zu prüfen.
1.6.10 Maßangaben in der Leistungsbeschreibung
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Elementmaße sind Rohbaumaße der Konstruktion gemäß den Fenster- und Türplänen.
Die umlaufenden Anschlüsse sind zusätzlich zu berücksichtigen. Der Fußbodenaufbau beträgt 15cm im EG und 14cm in den Obergeschossen. Diese Aufbauhöhen sowie die Anschlüsse im Sockelbereich bis ca. 30 cm unter Gelände sind ebenfalls bei den Anschlüssen zu berücksichtigen.
Alle restlichen Maßangaben und Materialstärken sind Mindestanforderungen. Bei der Kalkulation der nachfolgenden Leistungen hat der AN die tatsächlich Maße und Materialstärken anhand der von ihm erstellten Nachweise und der Werk und Montageplanung zu berücksichtigen.
Dies gilt auch für die zusätzliche statische Anforderung sowie für Maßnahmen für die druckwellenhemmenden Fenster und Fassaden
1.6.11 Farbkonzept
Alle Fassadenteile und Anschlussbleche erhalten außen und innen eine Decklackbeschichtung in einem Farbton nach RAL und/oder RAL-Design-Farbkarte.
Bei allen Fassadenteilen können innen und außen unterschiedliche Farbtöne zur Ausführung kommen. Mittlerer Glanzgrad nach Mustervorlage.
Allgemeine Anforderungen
Konstruktionsbeschreibung Innentüren 6.1. Konstruktionsbeschreibung Metalltüren Innentüren
6.1.1 Aluminiumtür als Rohrrahmentür, Innentür mit Brandschutzanforderung
Aluminium Türsystem, Brandschutz EI 30
mit ca.90 mm Grundbautiefe und mittig angeordneter Verglasung
Feuerschutzabschluss EI 30, T 30-1 RS,
Feuerhemmende Verglasung EI 30, F 30,
Konstruktionsmerkmale:
Aluminium-Hohlprofile mit Brandschutz-Isolatoren
Flügel- und Blendrahmen bündig.
Es dürfen nur geprüfte, in der Zulassung aufgeführte Brandschutzgläser eingesetzt werden.
Die Verglasungen sind mit Systemprofilen mittig im Türflügel anzuordnen.
Im Falzbereich der Blend-/Flügelrahmen werden beschichtete Brandschutz-Dichtbänder in die Multifunktionsnut eingeschoben.
Die Abdichtung der Brandschutzgläser und/oder Ausfachungen erfolgt mit äußeren und inneren EPDM- Dichtungen.
Die Abdichtung im Bodenanschluss erfolgt durch eine - beim Schließen der Tür - automatisch absenkende Dichtung.
Die feuerhemmenden Türen sind rauchdicht nach EN 1634-3 / DIN 18095 auszuführen.
Profilbautiefen:
Blendrahmen und Flügelrahmen ca. 90 mm
Profilansichtsbreiten:
Blendrahmen ca. 71 mm, im Sturzbereich Verbreiterung zur Aufnahme der Türtechnik; Flügelrahmen ca. 96 mm
Tragwerk bestehend aus 4-seitig umlaufendem Rohrrahmen, Profilansichtsbreiten von außen seitlich bis 100 mm, oben ca.110 mm, unten in der Regel 150 mm. Die Ansichtsbreiten sind den Architektenplänen zu entnehmen.(Detailplan A 085)
Türsockelprofil für alle Türen: ca. 220 mm, incl. Glashalteleiste. Im Bereich des Sockels erhalten alle Türen ein 200mm hohes Stoßblech aus Edelstahl t=2,0 mm, beidseitig, aufgeschraubt mit bündig eingelassenen Senkkopfschrauben aus Edelstahl.
6.1.2 Stahlblechtüren als Innentüren
Türanforderung vollwandig, dicht- und selbstschließend (VDS)
Verwindungssteifes Türblatt aus Stahlblech mit dreiseitig umlaufenden Dünnfalz.
Eine Verstärkung aus Flachstahl 5/100/300 mm auf beiden Türflügeln im Bereich des oberen Türschließers und je eine Verstärkung aus Flachstahl 500/300 mm ist auf jedem Türblatt im Bereich der Gegenplatte des Haftmagneten einzubauen.
Stahlumfassungszarge mit Schattennut, Blechstärke 2 mm,
Oberflächen malerfertig grundiert für eine Lackierung
Winkelschließblech aus Material 1.4301, 1 mm dick, aufgesetzt und mit Edelstahlnieten befestigt. Das Schließblech darf erst nach dem Schlussanstrich eingebaut werden.
Es kommen nur Dichtungen aus altersbeständigem Silikonkautschuk zur Ausführung. Die Dichtungen sind als spezielle Hohlkammerprofile auszuführen. Dichtungen ohne Hohlkammer sind nicht zulässig.
Innen ist eine verdichtete Sicherheitsfüllung aus mineralischen Werkstoffen vorzusehen welche mit den Belagsblechen schubfest verbunden und planeben verpresst sein müssen. Es wird größten Wert auf eine dauerhafte Planität der Türblätter gelegt.
Es sind pro Türflügel mind. zwei zweiteilige Spezialbänder mit zusätzlichem Kugellagerzwischenring einzubauen.
Eine CE Kennzeichnung ist Pflicht.
Inkl. Prüfschild gemäß Anforderung Türelement aus DIN 4102 mit Nieten an der Zarge befestigt bzw. als Prägung im Zargenfalz.
Im Bereich des Sockels erhalten alle Türen ein 200mm hohes Stoßblech aus Edelstahl t=2,0 mm, beidseitig, aufgeschraubt mit bündig eingelassenen Senkkopfschrauben aus Edelstahl.
Weitere Beschläge sind in einem gesonderten Titel beschrieben.
Oberflächenbeschichtung: grundiert für Deckanstrich.
6.1.3 Stahlblechtüren als Innentüren ,
mit Brandschutzanforderungen - T90RS
Wie Leistungsbeschreibung 6.1.2 jedoch mit folgenden Brandschutzanforderungen:
EI2-90-Sm-C5 nach EN 13501-2, mit CE-Kennzeichnung.
Weitere geänderte Elemente:
Zarge:
Dreiseitige Eckzarge mit Schattennut und eine Gegenzarge als Schattennutzarge, Blechstärke 2 mm, mit 3-seitigem Dichtungsprofil, mit Bodentrennwinkel und 6 Doppelankern für Vermauerung, verzinkte Oberfläche und grundiert.
Eckzarge vollflächig und satt vermörteln. Einbau in STB-Brandwand 20cm
Sichtfenster Gehflügel:
Höhe 88 cm, Breite 60 cm
Feuerbeständigkeitsklasse F 90
Glashalteleisten aus Aluminium, streichfähig.
6.1.3-U Stahlblechtüren - T90RS mit Umfassungszarge
Wie Leistungsbeschreibung 6.1.2 jedoch mit folgenden Brandschutzanforderungen:
EI2-90-Sm-C5 nach EN 13501-2, mit CE-Kennzeichnung.
Umfassungszarge voll ausgegossen.
6.1.4 Stahlblechtüren als Innentüren ,
mit Brandschutzanforderungen - T30RS
Wie Leistungsbeschreibung 6.1.2 jedoch mit folgenden Brandschutzanforderungen:
EI2-30-Sm-C5 nach EN 13501-2, mit CE-Kennzeichnung.
Umfassungszarge voll ausgegossen, Montage an MW.-Wand entsprechend der Herstellerzulassung
6.1.5 Aluminiumtür als Rohrrahmentür, Innentür VDS
Aluminium Türsystem, vollwandig, dicht- und selbstschließend,
mit ca.70 mm Grundbautiefe und mittig angeordneter Verglasung
Konstruktionsmerkmale:
Aluminium-Hohlprofile, Flügel- und Blendrahmen bündig.
Die Verglasungen sind mit Systemprofilen mittig im Türflügel anzuordnen.
Im Falzbereich der Blend-/Flügelrahmen werden beschichtete Dichtbänder in die Multifunktionsnut eingeschoben.
Die Abdichtung der Gläser erfolgt beidseitig mit EPDM- Dichtungen.
Die Abdichtung im Bodenanschluss erfolgt durch eine - beim Schließen der Tür - automatisch absenkende Dichtung.
Die Türen sind rauchdicht nach EN 1634-3 / DIN 18095 auszuführen.
Profilbautiefen:
Blendrahmen und Flügelrahmen ca. 70 mm
Profilansichtsbreiten:
Blendrahmen ca. 71 mm, im Sturzbereich Verbreiterung zur Aufnahme der Türtechnik; Flügelrahmen ca. 96 mm
Tragwerk bestehend aus 4-seitig umlaufendem Rohrrahmen, Profilansichtsbreiten von außen seitlich bis 100 mm, oben ca.110 mm.
Türsockelprofil für alle Türen: ca. 220 mm, incl. Glashalteleiste. Im Bereich des Sockels erhalten alle Türen ein 200mm hohes Stoßblech aus Edelstahl t=2,0 mm, beidseitig, aufgeschraubt mit bündig eingelassenen Senkkopfschrauben aus Edelstahl.
7.1 Glastypen, Brandschutzverglasung
Allgemeine Anforderungen:
Brandschutzverglasungen sind als gerüfte und zugelassene Komponenten der Brandschutztüren zu verwenden.
Dicke und Scheibenaufbau sind herstellerabhängig, jedoch ist auf eine klare unverfärbte Durchsichtigkeit zu achten. Farbiges Glas ist nicht zulässig.
GT 04 Brandschutzglas F90, für Innentür
Verbundsicherheitsglas, zulässig für Verwendung in Fluchtwegen mit Anprallgefahr.
Die Glasscheibe besteht aus mehreren dünnen Floatglasscheiben, zwischen denen Brandschutzschichten eingelagert sind.
Dieser Aufbau führt dazu, dass eine beidseitige Schutzwirkung besteht. Im Brandfall entwickelt sich die spezielle brandschutztechnische Wirkung: Die dem Feuer zugekehrte Glasscheibe bricht und die im Verbund enthaltenen Brandschutzschichten beginnen zu reagieren. Ein Aufschäumen erfolgt, wenn die Temperatur in der feuerseitigen Brandschutzschicht ca. 120°C erreicht hat. Bis zu diesem Augenblick bleibt die Verbundscheibe transparent und es können Brandquellen auf der anderen Seite durch das Glas beobachtet werden. Die aufschäumenden Brandschutzschichten nehmen über den geforderten Zeitraum die Brandenergie auf.
Der im Brandfall thermisch isolierende Block aus Glas und Schaum verhindert, dass innerhalb der erforderlichen Feuerwiderstandsklasse (nach 90 Minuten) bei Normbrandversuchen nach DIN 4102 bzw. EN 1363 die Oberflächentemperatur der Schutzseite im Mittel um mehr als 140 K über Ausgangstemperatur ansteigt.
Lichtdurchlässigkeit> 85%
GT 05 Brandschutzglas F30, für Innentür
Verbundsicherheitsglas wie zuvor beschrieben, jedoch mit einer geringeren Feuerwiderstandsklasse: F30
Großflächiger Einbau in eine Rohrrahmentür mit der Anforderung T30-RS
GT 06 Verbundsicherheitsglas, für VDS-Innentür
Verbundsicherheitsglas, zulässig für Verwendung in Fluchtwegen mit Anprallgefahr.
Großflächiger Einbau in eine Rohrrahmentür mit der Anforderung VDS
8.1. Anschlüsse
8.1.1 seitlicher und oberer Anschluss Türkonstruktion
Die Türelemente werden in eine massive Laibung eingebaut.
Je nach Wandart und Zarge sind die zugelassenen Befestigungsmittel zu verwenden.
8.1.2 Sockelanschluss Türkonstruktion
Türen mit Brandschutzanforderung erhalten ein Trennelement unterhalb des Schwellenprofils. Anschlusspunkt bestehend aus:
- Montageprofil L-Form, L 130/80/5 mm, im senkrechten Teil mit Langlöchern zur Höheneinstellung, auf STB-Decke gedübelt
Profillänge wie Breite der Rohbau-Türöffnung
- Quadrathohlprofil 40/40/4 mm, an L-Profil geschraubt
mit Mineralfaserdämmung Klasse A1 satt ausgestopft
Profillänge wie Breite der Rohbau-Türöffnung
- Flachstahlschwelle 60/5mm, Edelstahl 1.4301, an vorgenanntes Hohlprofil geschraubt, mit bündig eingelassenen Senkkopfschrauben
- Hohlraumfüllung unter Hohlprofil eingelegt, dicht gestoßen, mit Mineralfaserdämmung Klasse A1 ca. 90x50mm
9.1 Beschläge
Allgemeine Anforderungen:
Es sind nur den Prüfzeugnissen und Zulassungen entsprechende Systembeschläge einzusetzen. Alle erforderlichen Befestigungsmaterialien, die erstmalige Einstellung und die Funktionsprüfung sind in die Preise einzurechnen.
Folgende maximale Kräfte für Türen werden gefordert und sind nachzuweisen:
Türdrücker oder Druckstangen müssen maximal mit einer Kraftbetätigung von 67 N die Verriegelungselemente entriegeln
Die Tür muss mit einer maximalen Kraftbetätigung von 133 N in Bewegung gesetzt werden.
Die Tür muss mit einer maximalen Kraftbetätigung von 67 N zu öffnen sein.
Für ABA-Anforderungen sind maximal 22,2N als Bedienkraft zugelassen. Dies betrifft die Windfangtüren im Treppenhaus
Die maximale Kraft bezieht sich hierbei abweichend auf den permanenten Kraftaufwand, der erforderlich ist, um vollständig eine Tür zu öffnen, und nicht auf die anfängliche Kraft, die benötigt wird, um die Trägheit der Tür zu überwinden. Sie gilt nicht für die Kraft, die zum Öffnen von Riegeln oder anderen Vorrichtungen erforderlich ist, welche die Tür in einer geschlossenen Position halten.
9.1.1 Obentürschließer
DIN EN 1154, mit CE-Kennzeichnung,
Größe 5-7, Öffnungskraft max. 67 N, mit stark abfallenden Öffnungsmoment.
Aufgesetzte Version oder im Türflügel integrierte Version Flachform mit verstärktem Gestänge, bei 2-flügligen Türen mit in die Gleitschiene integrierter Schließfolgeregelung und Mitnehmerklappe, Schließgestänge justierbar, von vorn einstellbarer Endschlag, Öffnungsdämpfung, Öffnungsbegrenzer Schließverzögerung, Schließkraft, mit optischer Größenanzeige. Deckkappe aus Edelstahl. einschl. Montageplatte.
9.1.2 Obentürschließersystem mit Feststellung
DIN EN 1154, mit CE-Kennzeichnung,
mit elektromechanischer Feststellvorrichtung, stufenlos einstellbar nach EN 1155,
einschl. Rauchschalterzentrale, mit Anschlussmöglichkeit für weitere Rauchmelder, bei 2-flügeligen
Türen mit in die Gleitschiene integrierte Schließfolgeregelung und Mitnehmerklappe,
Öffnungskraft max. 67N, mit stark abfallendem Öffnungsmoment.
Schließgestänge justierbar, mit von vorn einstellbarem Endschlag, Öffnungsdämpfung,
Schließverzögerung und Schließkraft, mit optischer Größenanzeige, Deckkappe aus Edelstahl, Montage auf Bandseite, Rauchschalter und Netzteil in die Gleitschiene integriert, mit 2 zusätzlichen Rauchmeldern.
Feststellrastung beschädigungsfrei überdrückbar, d.h. die Feststellanlage kann bei elektron. Offenhaltung ohne Betätigung eines Tasters durch Ziehen am Türflügel ausgeschaltet werden
Das Obentürschließer-System muss eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom DiBt, Berlin, für die Verwendung als Feststellanlage haben.
Einschl. Taster mit Beschriftung "close door" nach DIN 14637,
Einschl. Inbetriebnahme durch einen verantwortlichen Sachverständigen für sicherheitstechnische Anlagen gemäß Richtlinien für Feststellanlagen des DIBt, gilt auch für Magnethalter.
9.1.3 Drehflügeltür-Automatikantrieb mit Servounterstützung zweiflügelige Tür mit einem angetriebenen Flügel
für Anschlagtüren als geräuscharmer elektromechanischer Drehtürantrieb für Innen- und Außentüren, in 70 mm Bauhöhe, mit verstellbarer Federkraft EN Größe 4-7, geprüft und zertifiziert nach EN 16005.
Erleichterte manuelle Öffnung durch die druckgesteuerte Funktion (DIN 18040 optimiert) am Gangflügel, nach leichtem manuellen Druck auf das Türblatt löst die Antriebsautomatik aus
Mit Montageplattensatz
Intelligente digitale Steuerung (Kategorie 2 und Performance Level „d“ nach DIN EN ISO 13849-1).
Ausführung:
drückend, Kopfmontage auf der Bandgegenseite mit Gestänge (EN 6-7)
- Betriebsarten: Daueroffen, Automatik, Ladenschluss, Nacht, Off
- Low Energy-Betrieb (Niedrigenergieantrieb) gemäß EN 16005,
- leichtes manuelles Öffnen von Drehtüren aus der Schließlage (ab 0°) durch entkoppelten Energiespeicher und intelligente Auswertung der Sensorik,
- mit Türfreischaltung
Türschließerbetrieb mit momentengeregeltem Schließvorgang, Behinderungserkennung und Reversierung, Diagnosefunktion und Fehlerspeicher,
sämtliche Einstellungen über mitzuliefernden Display-Programmschalter möglich
Technische Merkmale:
Abmessungen: 70 x 130 x 720 mm (H x T x L),
Netzanschluss: 230 V AC, 50/60 Hz,
Türflügelbreite: 800 - 1600 mm,
Bandmaß: 1600 - 3200 mm,
Türgewicht: max. 600 kg
Türöffnungswinkel: bis ca. 110°,
Öffnungs- und Schließzeit einstellbar,
elektrischer Endschlag einstellbar,
Offenhaltezeit einstellbar von 0 bis 60 Sekunden,
bahngesteuertes Öffnen und Schließen
Anschlussmöglichkeiten:
Getrennte Eingänge für innere und äußere Sensoren,
Not-Stopp-Schalter, Programmschalter, Motorschloss, Türöffner, Stromversorgung für externe Geräte: 24 V DC, 1200 mA dauerhaft, kurzzeitig 1800 mA
Elektroverkabelung durch Elektrofirma nach Kabelplan des Herstellers , Inbetriebnahme durch AN.
Gemäß EN 16005 muss:
- die Sicherheitsanalyse als Planungs- und Ausführungsgrundlage durchgeführt werden
- die Wartung und UVV Prüfung mindestens 1 x jährlich durchgeführt werden
- die Nebenschließkante einer automatischen Drehflügeltür abgesichert werden
Türöffnung von der Außenseite durch digitalen Türbeschlag mit Batteriebetrieb, wie in separater Position beschrieben.
Riegelschaltkontakt zur Abschaltung des Antriebs bei verriegelter Tür,
einschl. Kabel, Herstellung der Kabelwege und Kabelverlegung in der Zarge bis zu Antrieb
Leichtmetallabdeckhaube im Farbton nach Wahl AG
Laserscanner mit einem Laservorhang, auf dem Türblatt montiert, zur Absicherung des Schwenkbereiches der Tür in Öffnungs- und Schließrichtung (pro Türflügel sind zwei Laserscanner einzurechnen)
Einsatz bei Türen mit durchgehender vertikaler Griffstange.
Laserscanner für Innen- und Außentüren und alle Bodenverhältnisse (z.B. Sauberlaufmatte, Metallschienen, dunkle und absorbierende Böden, glänzende und nasse Fliesen, Gitterroste).
Reaktionszeit Absicherung Türblatt: < 50 ms/ Absicherung Fingerschutzbereich: < 90 ms
Betriebstemperatur -30°C bis +60 °C
Mit integrierter Objekt- und Wandausblendung sowie Energiesparmodus. Automatisiertes Einlernen des Systems per Knopfdruck
Gehäusefarbe schwarz oder nirofarbig nach Wahl AG
- Einschl. zusätzlicher Ansteuerung über Flächentaster, bei Betätigung des Tasters vollautomatische Türöffnung für barrierefreie Funktionalität
Ausführung in Kunststoff, Schutzart IP30
Abmessungen: ca. 90 x 180 x 23 mm , Farbe niro
Montage mit UP-Rahmen
- Einschl. mechanischem Programmschalter für Einstellung der Betriebsart, mit Schlüssel, Fehleranzeige über LED, Schutzart IP40, passend zu Schalter- programmen mit 55 x 55 mm Schalteinsatz, Montage mit UP-Rahmen
Betriebsarten: Off, Daueroffen, Automatik, Ladenschluss, Nachtverriegelung
- Einschl. Taster für das Schließen der Tür bei Einstellung "Daueroffen" Farbe rot, mit großflächiger kontrastierter Beschriftung "Close door"
9.1.4 Beschlag für Standflügel
passend zu vorbeschriebener Innentür mit Türantrieb
Treibriegelschloss für Standflügel,
Stulp aus nichtrostendem Stahl, Nuss mit 9 mm Vierkant,
nach oben und unten wirkende Verriegelung des Standflügels, massive Treibriegelstange,
Stangenschließblech, Stangenführungsplatte, Bodenschließmulde aus nichtrostendem Stahl,
einschl. Einbau der Bodenschließmulde in Metall-Türschwelle
wie unter 8.1.2 beschrieben.
Anti-Panik-Gegenkasten für automatische Verriegelung im Standflügel, mit Antriebssperre unten gegen gewaltsames Öffnen über die Verriegelungsstange. Stulp Edelstahl rostfrei, 9 mm Nuss, Drehwinkel der Nuss 40°, auch mit Beschlägen mit 45° Drehwinkel kombinierbar, Schlosskasten komplett verzinkt,
Zugelassen für Fluchttüren nach EN 179 & EN 1125.
Feuerschutz geprüft nach EN 1634-1 & DIN 4102-18.
Zertifiziert nach EN 12 209.
Funktion
Bei Betätigung des Drückers werden die Treibriegelstangen des Gegenkastens eingezogen. Gleichzeitig werden Falle und Riegel des Gangflügelschlosses zurückgeschoben. Wird der Standflügel wieder in die Verschlusslage gebracht, löst das Schaltschloss automatisch die selbstständige Verriegelung der Treibriegelstangen nach oben und unten aus. Erst nach dieser Verriegelung kann die Tür abgeschlossen werden.
Einschl. Schaltschloss und Mitnehmerklappe.
kompakte Bauweise, alle Schließelemente innenliegend im Rohrrahmen des Türflügels eingebaut.
9.1.5 Panikbeschlag für Gangflügel bei Innentür mit Antrieb
Motorschloss mit motorischer Entriegelung und hohen mechanischen Anforderungen , mit Mehrfach- verriegelung
Ansteuerung über elektronische Schließanlage mit Magnetkartenleser als Wandgerät wie im Gewerk Beschlagarbeiten beschrieben.
Das Schloss arbeitet nach dem Arbeitsstromprinzip. Bei Stromausfall bleibt es verriegelt und kann nur mit einem Schlüssel oder Betätigung des Innendrückers geöffnet werden.
Ausstattung Motorschloss:
mechanische Selbstverriegelung, mit Kreuzfalle,
mechanische Ablaufsteuerung der Selbstverriegelung zwischen Kreuzfalle und Steuerfalle,
massiver Riegel mit 20 mm Ausschluss,
Panikfunktion - Zulassung nach EN 1125
Einsatz mit innenseitiger Pushbar, Drehung bis max. 45°
Motorische Entriegelung, kompatibel für die Kombination mit Türautomation und elektronischer Schließanlage
Wechselfunktion „E“ zur Entriegelung über Schlüssel von außen.
Innen Panik-Druckstange Typ "B", Oberfläche Edelstahl,
kompakte Bauweise, flach auf dem Türflügel aufliegend,
gemäß DIN EN 1125.
Maße Querschnitt max. H/T 70/100 mm
Edelstahl-Rosette für Schließzylinder, PZ-gelocht.
Außen kein Drücker, nur Ovalrosette für Rohrrahmentüren mit PZ-Lochung, Türflügel PZ-vorgerichtet.
9.1.6 Panikbeschlag, außen elektron. Schließanlage
Rohrrahmen-Panik-Fallen-Riegelschloss gemäß DIN 18251,
Schlossklasse 3,
PZ-gelocht, geteilte Nuss mit 9 mm Vierkant
Stulp aus nichtrostendem Stahl
mit Schließfunktion "D"
für Panik-Drücker innen mit Zulassung nach DIN EN 179 und digitalem Beschlag außen, wie unter Beschlagarbeiten beschrieben.
innenseitig Edelstahl-Langschild für mech. Schließzylinder, PZ-gelocht.
9.1.7 Panikbeschlag, außen Knauf
Rohrrahmen-Panik-Fallen-Riegelschloss gemäß DIN 18251,
Schlossklasse 3,
PZ-gelocht, geteilte Nuss mit 9 mm Vierkant
Stulp aus nichtrostendem Stahl
mit Wechselfunktion "E"
für Panik-Drücker innen mit Zulassung nach DIN EN 179 und Knauf außen, wie nachfolgend beschrieben.
beidseitig Edelstahl-Langschild für mech. Schließzylinder, PZ-gelocht.
9.1.7-D Panikbeschlag Alutür, außen Drücker
Rohrrahmen-Panik-Fallen-Riegelschloss gemäß DIN 18251,
Schlossklasse 3,
PZ-gelocht, geteilte Nuss mit 9 mm Vierkant
Stulp aus nichtrostendem Stahl, Durchgangsfunktion "D"
für Panik-Drücker innen mit Zulassung nach DIN EN 179 und Drücker außen, wie nachfolgend beschrieben.
Einschl. Edelstahl-Ovalrosetten für Rohrrahmenüren für mech. Schließzylinder, PZ-gelocht und für die Türdrücker.
9.1.8 Beschlag für Stahlblech-Innentür 2-flügelig,
nicht abschließbar
Gangflügel mit Einsteck-Fallenschloss, ohne Riegel, ohne PZ,
Innenseitig Pushbar, außenseitig Drücker mit Rundrosette
Standflügel mit Treibriegelschloss und stehendem Türdrücker, ebenfalls mit Rundrosette,
Bei Betätigung des Drückers werden die Treibriegelstangen des Schlosses eingezogen. Nach oben und unten wirkende Verriegelung des Standflügels, massive Treibriegelstange,
Stangenschließblech, Stangenführungsplatte, Bodenschließmulde aus nichtrostendem Stahl,
einschl. Einbau der Bodenschließmulde in Metall-Türschwelle
wie unter 8.1.2 beschrieben.
Kompakte Bauweise, alle Schließelemente innenliegend im Rohrrahmen des Türflügels eingebaut.
9.1.9 Edelstahl-Objekt-Garnitur
für Rahmentüren oder Stahltüren, nach DIN EN 179,
Klassifizierung nach DIN 1906:
1 - Benutzungskategorie Klasse 4 - u.a. für Kasernen,
2 - Dauerhaftigkeit Klasse 7 - Hohe Benutzungshäufigkeit
3 - Türmaße (siehe Türposition)
4 - Feuerbeständigkeit Klasse C1 - mit Feuerschutz-Einlagen
5 - Sicherheit Klasse 1 - geeignet für RS Türen
6 - Korrosionsbeständigkeit Klasse 3 - hohe Beständigkeit
7 - Einbruchschutz Klasse 0, keine Festlegung
8 - Ausführungsart Typ A - mit Federunterstützung,
einschl. Rosetten oder Langschild, PZ-gelocht, unsichtbare Befestigung. Drücker als gebogene, massive, runde Edelstahlstange, Durchmesser 20mm, C-förmig. Gebürstete, matte, harte, kratzfeste Ausführung, Materialdicke mind. 2mm.
Kugellager zwischen Griff und Schließblech mit automatischer Federrotation. Massive rechteckige Stifte aus gehärtetem Stahl,
befestigt ohne sichtbare Schrauben.
Wechselgarnituren mit Türknopf aus Edelstahl, Durchmesser ca. 50mm, Verschraubung unsichtbar, einschl. Rosetten für
Schließzylinder, PZ-gelocht.
Bei Stahlblechtüren Ausführung mit Langschild H = 245mm, Enden rund.
9.1.10 Edelstahlgriffstange für Treppenhaustür
bestehend aus über den gesamten Türflügel durchlaufendes Edelstahlrohr, Durchmesser ca. 40 mm, Wandstärke mind. 2,5 mm, Länge ca. 2200 mm,
Rohrenden mit Flachstahl bündig abgedeckt, vorne halbrund, hinten als Lasche 90° nach innen gewinkelt, werkseitig geschweißte Ausführung
Oberfläche gebürstet, feinmatt, hart und kratzfest
9.1.11 Stoßblech im Sockelbereich
Montage beidseitig des Türblattes, aus nichtrostendem Stahl,
Werkstoff-Nr. 1.4301, Oberfläche geschliffen im Korn 240,
Länge = Türblattbreite, Höhe 200 mm, Dicke 2,0 mm, umlaufende Kanten gefast.
Befestigung vollflächig geklebt und sichtbar verschraubt mit bündig eingelassenen Edelstahl-Senkkopfschrauben 3,5/35 mm.
Die Edelstahloberfläche muss gründlich gereinigt, entfettet und nachbehandelt werden.
Anlauffarben und Zunder sowie Fremdrost werden durch Beizen mit Säuren in lösliche Verbindung überführt und durch nachfolgendes Spülen mit Wasser entfernt.
Die Metalloberfläche ist nachzupolieren und zur Unterstützung des Ausbildens einer Schutzschicht mit oxidierenden Passivierungslösungen nachzubehandeln.
9.1.12 Magnetkontakt
zur Überwachung der Türflügel auf Öffnung und Verschluss, oberflächenbündige Einbaumontage, mit selbstschneidenden Gewindeschrauben befestigen, einschl. Herstellen aller erforderlichen Aussparungen.
Die Kosten für die verdeckt liegende Kabelverlegung im Fassadenprofil sind in dieser Position zu berücksichtigen. Die Kabelführung (Leerrohr) endet am Profil unten. Die Kabellänge ist so zu bemessen, dass an der Pfosteninnenseite ein freier Kabelübergang von 5m vorhanden ist.
Einschl. Kabelübergang aus rostfreiem Edelstahl, verdeckt liegend im Falz montiert, robuste Bauweise, sabotagegeschützt, mit Spiralschlauch aus Edelstahl, Innendurchmesser 10 mm.
Der Magnetkontakt wird vom Fachbereich Elektro zum Einbau beigestellt.
9.1.13 Riegelkontakt/Schließblechkontakt
einschl. Befestigungswinkel
zur Überwachung einer Außentür auf Verschluss, mit unsichtbarem Kabelübergang,
Befestigung mit selbstschneidenden Gewindeschrauben.
Die Kosten für die verdeckt liegende Kabelverlegung im Fassadenprofil sind in dieser Position zu berücksichtigen.
Die Kabelführung (Leerrohr) endet am Profil unten.
Die Kabellänge ist so zu bemessen, dass an der Pfosten-innenseite ein freier Kabelübergang von 5m vorhanden ist.
Einschl. Kabelübergang aus rostfreiem Edelstahl, verdeckt liegend im Falz montiert, robuste Bauweise, sabotagegeschützt, mit Spiralschlauch aus Edelstahl, Innendurchmesser 10 mm.
Der Riegelkontakt ist Bestandteil der Leistung.
9.1.14 Fingerschutzklemmschutz
beidseitig der Nebenschließkante
An der Bandgegenseite mit selbsttätig auf konstante Spannung ziehendem Rollo. Mittels klippbarer und unsichtbarer Befestigung an der Tür verdeckt montiert.
Gehäusematerial aus Aluminium, Oberfläche edelstahlfarben eloxiert. Rollomaterial aus schwarzer Kunstfaser - feuerhemmend ausgerüstet. Länge ist gleich Türblatthöhe
Wartungsfrei mit einer geprüfen Dauerfunktion von 1.000.000 Zyklen.
- Fingerschutzklemmschutz an der Bandseite
als Schutzprofil aus Aluminium, Oberfläche edelstahlfarben eloxiert.
Durchmesser passend zu den Bändern.
Länge = Türblatthöhe, unterhalb, zwischen und oberhalb der Bänder mittels klippbarer und unsichtbarer Befestigung an der Tür verdeckt montiert.
9.1.15 Türpuffer Boden
Türpuffer je Türflügel zum Anschrauben an den Boden aus Edelstahl, unsichtbare Befestigung im Boden, verdeckt geschraubt
Material Edelstahl mit schwarzem gefedertem Anschlagpuffer,
Ausführung mit Fanghaken nur bei Außentüren möglich
9.1.16 Türpuffer Wand
Türpuffer je Türflügel zum Anschrauben an die Wand, aus Edelstahl, systembezogene gefederte unsichtbare Befestigung auf Wänden aus Stahlbeton oder Mauerwerk, verdeckt verschraubt
9.1.17 Türbänder
Türband für Aluminiumtüren als 3-teiliges Aufschraubband in Rollenoptik mit massiven Bandkörper aus stranggepresstem Aluminium für Aluminium-Rohrrahmentüren, mit 1-teiligem Lagerbolzen aus nichtrostendem Stahl. Verdeckte Befestigung mit Ankerschrauben, Abdeckung pulverbeschichtet im Farbton der Türen.
CE-zertifiziert nach EN 1935, Bandklasse 14, geprüft an Rauch- und Brandschutztüren, Gebrauchsklasse 4, Dauerfunktionsklasse 7, Masse der Prüftür 7,
Korrosionsbeständigkeitsklasse 4.
Türflügel, bei eingehängtem Türflügel, in 6 Richtungen verstellbar:
- Horizontalverstellung, stufenlos +/- 2,5 mm
- Vertikalverstellung, stufenlos + 3 / - 2 mm
- Dichtungsandruckverstellung +/- 0,5 mm
Lagerstelle mit Lagerbuchse aus wartungsfreien Kunststoffgleitlagern
Hinweis: Die Profilzylinder sind im Gewerk "Metallbauarbeiten
DIN 18360 Schließanlage" erfasst.
- Fensterbeschläge:
Unter Berücksichtigung der Lastannahmen/Gewichte ist der erforderliche Beschlag und die Zusatzteile wie zusätzliche Verriegelungen, Scherenbefestigungen und Bänder nach den
Bemessungstabellen des System-Herstellers einzusetzen.
Alle Beschlagteile sind aus nichtrostenden Materialien herzustellen und müssen justierbar sein.
Weiteres Zubehör - wie Drehsperren, Öffnungsbegrenzer, Schlösser und Fenstergriffe werden gesondert beschrieben.
Müssen bedingt durch die ausgeschriebenen Größen der Flügel besondere Maßnahmen zum dauerhaften Gebrauch getroffen werden (Verkleben der Verglasung, Sonderbauschrauben,
Zuschlagsicherung, Verstärkung der Profile und Beschläge, etc.) sind diese, ohne gesonderte Beschreibung in der Position, zu berücksichtigen.
9.1.18 Magnethalter für Feststellanlage
Wandmagnet für Feststellanlage 9.1.2,
Der Türflügel trifft schräg auf die Wand, dieser Winkel wird durch ein schräg gekantetes Blech an der Wand ausgeglichen.
Der Türflügel soll in einer Stellung von bis zu 110 Grad
offengehalten werden.
Einschl. Koppelung mit Feststellanlage zur autom. Auslösung.
Anlage bestehend aus
- Elektromagnet mit Verpolschutz, für Wandmontage,
Haltekraft 400 N, 24 V AC/DC
Allgemein bauaufsichtlich zugelassen vom DIBt-Berlin für die Verwendung in Feststellanlagen. Abnahmeprüfung erforderlich.
- systemeigener Abstandhalter für E.-Magnet für bis zu 100mm Abstand, einschl. 3-fach gekantetem Edelstahlblech d= 4mm als Montageuntergrund für Abstandhalter mit Abwicklung ca. 200mm, direkt auf Wand verankert, einschl. Bohrungen und Kopfplatten
- systemeigene Gegenplatte für Türflügelmontage einschl. Ankerplatte und Verstärkungsblech in Türfarbe
mit bauaufsichtlicher Zulassung und abgestimmt auf Rauchmeldesystem, siehe Gewerk Elektro
9.1.19 Bodendichtung
Automatische Boden-Absenkdichtung, Montage im Hohlraum Türsockel
einseitige Auslösung (bandseitig), optimale Bodenanpassung durch 3 Federmechaniken; Dichthöhe <=20 mm,
höhenverstellbar,
einschl. Halteschiene mit Dichtprofil,
brand-, rauch- und schalldicht,
gemäß Anforderung und Zulassung Türelement.
9.1.20 Fingerklemmschutz
beidseitig der Nebenschließkante
- Bandgegenseite mit selbsttätig auf konstante Spannung ziehendem Rollo. Mittels klippbarer und unsichtbarer Befestigung an der Tür verdeckt montiert.
Gehäusematerial aus Aluminium, Oberfläche edelstahlfarben eloxiert. Rollomaterial aus schwarzer Kunstfaser - feuerhemmend ausgerüstet. Länge ist gleich Türblatthöhe
Wartungsfrei, geprüfte Dauerfunktion von 1.000.000 Zyklen.
- Bandseite als Schutzprofil aus Aluminium, Oberfläche edelstahlfarben eloxiert.
Durchmesser passend zu den Bändern.
Länge = Türblatthöhe, unterhalb, zwischen und oberhalb der Bänder mittels klippbarer und unsichtbarer Befestigung an der Tür verdeckt montiert.
Konstruktionsbeschreibung Innentüren
02.01 Aluminiumtüren
02.01
Aluminiumtüren