To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Vorbemerkungen siehe separates Dokument
Ausführungsfristen:
Baubeginn: 01.02.2027
Baufertigstellung: 28.02.2028
Allgemeine Vorbemerkungen siehe separates Dokument
2 ERDARBEITEN
2
ERDARBEITEN
2. 1 Baufeldvorbereitung (Zufahrten /
Oberboden)
2. 1
Baufeldvorbereitung (Zufahrten /
Oberboden)
2. 2 Erdarbeiten
2. 2
Erdarbeiten
14 AUSSEN- UND VERKEHRSANLAGEN
14
AUSSEN- UND VERKEHRSANLAGEN
Vorbemerkungen:
1. Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gehören zum
Leistungsumfang:
1.1 Das Zwischenlagern des Bodens, soweit es nicht vom
AG angeordnet wird.
1.2 Wenn das Herstellen von Einbauten und/oder
Bauwerken im Leistungsumfang
des AN enthalten ist, gehören alle dadurch verursachten
Erschwernisse zum
Leistungsumfang.
2. Abrechnung
2.1 Die Abrechnungstiefe bei Baugruben geht von OK
Gelände aus. Die
Abrechnungstiefe bei Boden zwischen Pfahlköpfen lösen
geht von OK Pfahlkopfplatte aus.
2.2 Die Abrechnungstiefe für den Leitungsgrabenaushub
ist für jeden
Grabenabschnitt jeweils die planmäßige Grabentiefe nach
DIN EN 1610. Sofern in
der Leistungsposition keine andere Angabe gemacht wird,
ist die Abrechnungstiefe
für den Leitungsgrabenaushub in Dämmen, die im gleichen
Auftrag hergestellt
werden, die Dicke der Leitungszone zuzüglich der nach
Angaben des
Rohrherstellers statisch erforderlichen Überdeckung.
2.3 Die Abrechnungstiefe für die
Leitungsgrabenverfüllung ist für jeden
Grabenabschnitt die jeweilige Grabentiefe nach DIN EN
1610 abzüglich der Dicke
der Leitungszone. Sofern in der Leistungsposition keine
andere Angabe gemacht
wird, ist die Abrechnungstiefe für die
Leitungsgrabenverfüllung in Dämmen, die im
gleichen Auftrag hergestellt werden, die nach Angaben
des Rohrherstellers statisch
erforderliche Überdeckung abzüglich der Dicke der
Abdeckung.
2.4 Die Abrechnungsbreite für Leitungsgräben mit
Rohrleitungen ist die
Mindestgrabenbreite nach DIN EN 1610, Tab. 1 und Tab.
2. Maßgeblich für die
Abrechnung ist der jeweils größere Wert aus den
Tabellen, sofern in der Position
nichts anderes angegeben ist. Ein ggf. vorhandener
Verbau ist bei der Ermittlung der
Abrechnungsbreite nicht zu berücksichtigen.
2.5 Für Leitungsgräben mit Rohrleitung ist die
Abrechnungslänge die tatsächliche
Länge der Rohrleitung. Die Abrechnungslänge der
Rohrleitung ist von diesen
Regelungen nicht betroffen.
Ergänzend gilt Folgendes:
- Zweigt die Rohrleitung außerhalb von Schächten von
neu herzustellenden
Leitungen, deren Leitungsgraben noch nicht verfüllt
ist, ab, wird von der Achse
Hauptrohr gemessen.
- Zweigt die Rohrleitung außerhalb von Schächten von
neu herzustellenden
Leitungen ab, deren Leitungsgraben bereits verfüllt
ist, ab, wird zur Herstellung des
Anschlusses der Abrechnungslänge 1,00 m unabhängig vom
Durchmesser des
Hauptrohres zugeschlagen, sofern die Verfüllung vom AG
veranlasst ist.
- Zweigt die Rohrleitung außerhalb von Schächten von
bestehenden Leitungen ab,
wird zur Herstellung des Anschlusses der
Abrechnungslänge 1,00 m unabhängig
vom Durchmesser des Hauptrohres zugeschlagen.
- Beginnt die Rohrleitung an einem neu herzustellenden
Straßenablauf, wird der
Abrechnungslänge der Außendurchmessers des
Straßenablaufs zugeschlagen.
- Beginnt oder endet die Rohrleitung an einem
bestehenden Schacht, wird der
Abrechnungslänge 0,5 m zugeschlagen.
- Endet die Rohrleitung an einem Haus oder sonstigen,
nicht zum
Rohrleitungsgraben zählenden baulichen Anlagen, so wird
bis Außenkante der
Einführung gemessen.
Wenn die Erdarbeiten für die Schächte nicht gesondert
vergütet werden, gilt
ergänzend folgendes:
- Bei Zwischenschächten im Zuge der Rohrleitung wird
der Außendurchmesser der
Schächte der Abrechnungslänge zugeschlagen.
- Beginnt oder endet die Rohrleitung an einem neu
herzustellenden Schacht, wird
der Abrechnungslänge der Außendurchmesser des Schachtes
und zusätzlich 0,5 m
zugeschlagen.
- Der Außendurchmesser des Schachtes wird je Schacht
nur einmal vergütet. Er
wird dem Leitungsgraben zugeschlagen, in dem das Rohr
mit dem größten
Durchmesser eingebaut wird.
2.6 Das Erstellen des Planums wird nur einmal vergütet,
auch wenn der Bereich des
Planums in mehreren Positionen enthalten ist (z.B.
Aushub und
Bodenverbesserung).
Vorbemerkungen:
14. 1 Oberbodenarbeiten
14. 1
Oberbodenarbeiten
14. 2 Entwässerungsarbeiten
14. 2
Entwässerungsarbeiten
14. 4 Ungebundene Schichten
14. 4
Ungebundene Schichten
15 REGIEARBEITEN
15
REGIEARBEITEN
15. 2 Geräteeinsatz
15. 2
Geräteeinsatz