1
1.4 BE-Gelände vorbereiten
2 Containeranlage
Vorbemerkungen Containeranlage Für das Bauvorhaben ist eine gemeinsame Containeranlage auf der überhalb der Stefanusstraße gelegenen BE-Fläche vorzusehen, mit Räumlichkeiten
- für die Belange des Auftraggebers / Objektüberwachung (Büro- und Besprechungscontainer) und
- für die ausführenden Firmen (Sanitär- und Personalcontainer).Die Containeranlage ist als 2-geschossige Anlage zu dimensionieren und versteht sich einschl. Typenstatik bzw. wenn erforderlich einschl. aller Einzelnachweise und deren rechtzeitiger Einreichung beim zuständigen Prüfstatiker. Für die 2-geschossige Anlage ist eine Fundamentierung nach statischer Erfordernis und Systemvorgaben vorzusehen.Einreihige Anlagen, als Einzelcontainer, neuwertig, stapelbar, in Standardabmessungen 20´ Fuß / ca. 6,0 x 2,5 m (Außenmaß), Höhe ca. 2,5 m (Außenmaß). Durchlaufender Außengang und einläufige Treppe im oberen Geschoss bei 2-geschossiger Anordnung.Containeranlage, bestehend aus: - Container Erdgeschoss: 1 x Bürocontainer Objektüberwachung, doppelwandig, isoliert, 1 x Sanitärcontainer, doppelwandig, isoliert, 1 x Bürocontainer Besprechung, doppelwandig, isoliert - Container Obergeschoss : 3 x Personalcontainer, doppelwandig, isoliertVorgesehene Flächen siehe Baustelleneinrichtungsplan des Architekten,Planverweis: Baustelleneinrichtungsplan, 871-ARC-5-UE-E0-810 Die Container dürfen nur außerhalb des Baumkronenbereiches aufgestellt werden. Die genaue Lage ist bei Baubeginn vor Ort mit der Gemeinde festzulegen.Vor Ausführung ist die geplante Anordnung aller Container der Objektüberwachung des Auftraggebers zurGenehmigung anhand von Planunterlagen, aus denen die Lage der Zugangstüren, Fenster und Einrichtung erkennbar ist, vorzulegen.
Wintersicherungen sind einzukalkulieren.
Vorbemerkungen Containeranlage
2.1 Gründung Containeranlage