WDVS-Arbeiten
Grabbe24
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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN I.  Gegenstand der Ausschreibung WDVS-Arbeiten Für das Bauvorhaben "Wiederherstellung des Wohnhauses Grabbestraße 24 nach Brand- und Löschwasserschaden". in 30165 Hannover, Stadtteil Vahrenwald-List. II.  Angebotsgrundlagen Die Vergabe erfolgt nach der VOB/A Stand 2019 mit den VOB-Ergänzungen 2023, in der jeweils gültigen Fassung. Die Gewährleistungszeit beträgt nach BGB, entgegen der VOB/B,  -  fünf  -   5 Jahre. Grundlage des Angebotes ist die Leistungsbeschreibung für die anzubietenden Leistungen mit den Vorbemerkungen und den EVM-Blättern, sowie die Ausführungszeichnungen, die Baugenehmigung, die Statischen Berechnungen, das Brandschutzkonzept und der Wärmeschutznachweis sowie die Vorgaben zum Schallschutz. Den Angebotsunterlagen liegen die Unterlagen entsprechend den Angaben des Anlagenverzeichnisses in digitaler Form bei und sind zur Kalkulation des Angebotes heranzuziehen. Die Unterlagen können während der üblichen Bürozeiten eingesehen werden bei: Architekturbüro Axel Schreiber Seelhorststraße 64 30175 Hannover Tel: 0511 - 85 18 42 e-mail:  a.schreiber@architekturbuero-schreiber.de Das Leistungsverzeichnis ist als Angebot abzugeben im Original oder als eingescanntes pdf-Dokument sowie zusätzlich als digitales Kurz-LV (gaeb-Datei). Zu beachten ist, dass, unabhängig zur Art der Angebotsabgabe, die zur Kalkulation abgefragten Fabrikate / Systeme vom Bieter anzugeben sind. Vorgeschlagenen Fabrikate sind mindestens gleichwertig anzubieten. Bei fehlenden Produktangaben mit zur Kalkulation vorgeschlagenen Produkten verpflichtet sich der Unternehmer das vorgeschlagene Produkt zu verwenden. Fehlenden Angaben ohne vorgeschlagene Produkte bilden ein Ausschlusskriterium. Die vom Unternehmer frei festzulegenden Materialien und / oder Fabrikate haben den gültigen Vorschriften und Richtlinien zu entsprechen und müssen eine gültige bauaufsichtliche Zulassung haben. Grundsätzlich dürfen nur systemkonforme Materialien für ein Bauteil zum Einsatz kommen. Die anzubietenden Einheitspreise sind Festpreise einschließlich aller Nebenleistungen, Werkplanung, Lieferung der Materialien frei Verwendungsstelle, Montage und in fix und fertiger Arbeit, dem Schutz bis zum Ende der Bauzeit, einschließlich der behördlichen Genehmigungen, Abnahmen und Inbetriebnahmen. Nebenangebote und alternative Ausführungsvorschläge sind in einem gesonderten Angebot bzw. Anschreiben zu erläutern und anzubieten. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über Art und Umfang der Arbeiten sowie über die Örtlichkeiten der Baustelle eingehend Kenntnis zu verschaffen. Geschäfts- und Lieferbedingungen des Bieters haben keine Gültigkeit. Gewertet werden nur vollständig, ohne Abänderungen ausgefüllte Leistungsverzeichnisse. III. Beschreibung der Baumaßnahme Die Wohnungsgenossenschaft Heimkehr beabsichtigt die Wiederherstellung des Mehrfamilienwohnhauses Grabbestraße 24 nach einem Brandschaden durchzuführen. Das Gebäude musste nach den Löscharbeiten des Dachstuhlbrandes bis auf die traagenden Wände, die Deckenbalken und das Treppenhaus entkernt werden. Zur Witterungssicherung hat das Gebäude ein Notdach erhalten. Die Wiederherstellung erfolgt nach dem aktuellen Standard der heute geltenden behördlichen Auflagen insbesondere in den Bereichen Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Erneuerbare Energien und Anlagentechnik. Die geplante Maßnahme sieht vor, das Notdach zu entfernen und die ursprüngliche Dachform mit Satteldach, einem großen straßenseitigen Risalitgiebel und zwei Gauben sowie zwei kleinen hofseitigen Zwerchdächern wieder herzustellen. Des Weiteren sollen die beiden Dachgeschosswohnungen sowie die 8 Wohnungen der darunterliegenden Etagen inklusive dem Ausbau der Geschossdeckenebenen wieder auf- und ausgebaut werden. Das Gebäude wurde ursprünglich in Massivbauweise mit Putzfassade um das Baujahr 1923 mit einem Kellergeschoss, vier Vollgeschossen und einem traufseitigen Satteldach errichtet. Ursprünglich verfügte es über 8 Wohneinheiten in den Vollgeschossen sowie einer Dachgeschosswohnung. Im Zuge des Wiederaufbaus soll eine zweite Dachgeschosswohnungen ausgebaut werden. Im fertigen Zustand weist das Wohnhaus eine Bruttowohnfläche von ca. 845 m² auf. Die Erschließung des Gebäudes erfolgt vom Gehweg aus über einen kleinen Vorgarten an der Grabbestraße mittig mit einem zentralen Treppenhaus. Ein Aufzug ist nicht vorhanden. Alle Wohneinheiten sind während der Bauphase nicht bewohnt. Die Höhe der obersten Geschossebene mit Aufenthaltsräumen beträgt ca. 15,70 m über OK Gelände, also mehr als 13 m. Somit ist das Objekt bauordnungsrechtlich in die Gebäudeklasse 5 eingestuft. IV. Allgemeine Angaben zur Baustelle IV.1. Lage der Baustelle Das Bauvorhaben liegt in Hannover im Stadtteil Vahrenwald-List in der Grabbestraße 24 und ist über die Grabbestraße sowie eingeschränkt rückseitig über den offenen Hof zu erreichen. Ein Baugerüst wird auf beiden Gebäudeseiten gestellt. Die Grabbestraße verbindet die Vahrenwalder Straße mit der Dragonerstraße und wird in beiden Richtungen regelmäßig von Linienbussen befahren. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe von den Gegebenheiten auf dem Baugrundstück sowie dan angrenzenden Flächen örtlich zu informieren und die Baustelleneinrichtung entsprechend zu planen und zu kalkulieren. Spätere Einwendungen bleiben unberücksichtigt. Vor Baubeginn sind die Bereiche gemeinsam mit der Bauleitung zu überprüfen und zu dokumentieren (Beweisaufnahme). IV. 2. Baustelleneinrichtungsflächen Eine Baustelleneinrichtungsfläche kann nur eingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. Die erforderliche Baustelleneinrichtungsflächen sowie die Aufstellung von Containern müssen zwingend mit der Bauleitung abgestimmt werden. Parkmöglichkeiten sind nur auf der Straße vorhanden. Erforderliche Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung von öffentlichen Flächen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich einzuholen und die entsprechenden Gebühren sind mit einzukalkulieren. Vorhandene Vegetationsflächen und befestigte Flächen dürfen nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. der örtlichen Bauleitung genutzt, geändert oder entfernt werden. Die vom Auftragnehmer genutzten Flächen (Lager- und Verkehrsflächen) sind mit geeigneten Maßnahmen zu schützen und nach Beendigung der Baumaßnahme in ihren Ursprungszustand zu versetzen. EIne besondere Beachtung gilt der Nahwärmeversorgung, die die angrenzenden Wohngebäude versorgt. Die Heizungsleitungen dieser Versorgung sind zur Zeit behelfsmäßig außerhalb der Grabbestraße 24 geführt und werden nach Fertigstellung des Dachbereiches wieder in den Spitzboden verschwenkt und durch die Giebelwände der Grabbestraße 26 in die Grabbestraße 22 geführt. Der Schutz der Leitungen ist bei der Baustelleneinrichtung und bei der Umsetzung der Baumaßnahmen zu beachten. Der Auftragnehmer hat spätestens 10 Tage nach Auftragserteilung einen Baustelleneinrichtungsplan zur Freigabe vorzulegen, mit der Bauleitung abzustimmen und verbindlich einzuhalten. Lager-, Abstell-, und Verkehrsflächen können nur in hierfür ausgewiesenen Bereichen in Anspruch genommen werden. IV. 3. Bauwasser und Baustrom Bauwasser und Baustrom werden bauseits zur Verfügung gestellt. Vor Ausführung ist der Bedarf an Kraftstrom mit entsprechendem Vorlauf zwingend abzustimmen. Die Herstellung und Unterhaltung der Zuleitungen zu den Einsatzorten ist Aufgabe des Unternehmers IV. 4. Abfall Im Arbeitsprozess anfallende Abfälle sind Eigentum des Auftragnehmers und von diesem arbeitstäglich ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlung wird der Auftragnehmer abgemahnt. Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm verursachten Abfälle auf seine Kosten beseitigt werden und die dafür entstehenden Kosten von seiner Schlussrechnung abgezogen werden dürfen. IV. 5. Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Durch das Gewerk der Erweiterten Rohbauarbeiten sind die Bäume und Büsche angrenzend am Gebäude für den gesamten Zeitraum der Baumaßnahme zu schützen. Die Kronenbereiche des Baumbestandes sind von allen Gewerken von Baumaschinen und Arbeitsgeräten freizuhalten. IV.6 Nachbarschaftsrecht / Grenze Die Baumaßnahme findet in unmittelbarer Nähe zu den angrenzenden Wohngebäuden statt. Auf die Bedürfnisse der Nachbarn ist bestmöglich Rücksicht zu nehmen. Sehr lärmintensive Arbeiten sind rechtzeitig anzukündigen. Der Auftragnehmer hat die einschlägigen Bestimmungen des Nachbarschaftsrechts zu beachten. Er ist verpflichtet, die Grenzen lage- und höhenmäßig genau nachzuprüfen und genau einzuhalten. Im Zweifelsfall ist die Festlegung der Grenzen beim zuständigen Vermessungsamt vor Arbeitsbeginn zu veranlassen. IV.7.  Zusätzliche Angaben zur Baustellenordnung Auf Grund der angrenzenden bewohnten Gebäude ist bei allen Bauarbeiten, bei denen sich für die Ver- und Entsorgung der Baustelle die Verkehrswege von Anwohnern, Besuchern, Personal und dergleichen kreuzen, größtmögliche Vorsicht geboten. Sehr lärmintensive Arbeiten sind rechtzeitig anzukündigen. Die Durchführung der Bauarbeiten am Objekt ist in der Zeit von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und an Samstagen nur nach vorheriger Anmeldung von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr gestattet. Sonntage sind Ruhetage. Das Rauchen ist generell innerhalb des Gebäudes sowie im Bereich der gesamten Baustelle strengstens untersagt. Der Genuss von Alkohol und anderen Rauschmitteln während der Ausführungszeiten ist auf der Baustelle verboten. Eine Bewachung der Baustelle wird bauseits nicht gestellt. Der Auftraggeber sieht vor, eine Bauwesenversicherung abzuschließen. Der Auftragnehmer übernimmt für die Sicherung seines Gewerkes bis zur Gesamtbaufertigstellung die Verantwortung. V. Allgemeine Angaben zu den auszuführenden Leistungen V.1. Angaben zur Ausführung Die Ausführung der Bauleistungen hat grundsätzlich nach der VOB und den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Der Bieter verpflichtet sich, nur Leistungen und Materialien anzubieten und zu liefern, die den derzeitig gültigen, einschlägigen, behördlichen und gewerbepolizeilichen Bestimmungen und Vorschriften mit entsprechend gültiger Zulassung, den Vorschriften und Richtlinien der DIN, EN, EnEV und der Fachverbände sowie den Verarbeitungsvorschriften der Herstellerwerke, in der aufgeführten Reihenfolge, entsprechen. Die Ausführung jeder Leistung versteht sich als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfertige Herstellung der geforderten Leistung, einschließlich aller notwendigen Nebenleistungen - auch wenn in den einzelnen Positionen nicht besonders erwähnt. Sollten Einzelleistungen, wie z.B. "nur liefern" verlangt sein, so ist dies in den jeweiligen Texten ausdrücklich vermerkt. Der Auftragnehmer haftet für die in Auftrag gegebene Leistung, für gelagertes Material und einwandfreie Beschaffenheit bis zur Abnahme seiner Leistung und für die Dauer der Gewährleistungszeit. Bei Weiterverarbeitung unsachgemäß ausgeführter Vorleistungen haftet der Ausführende allein. Der Auftragnehmer hat für seine Arbeiten zum Ausführungsbeginn einen Montagebauleiter und eine Aufsichtsperson schriftlich zu benennen. Der Auftragnehmer hat für alle Arbeiten einen dauerhaft anwesenden deutschsprachigen Polier auf der Baustelle bereitzustellen. Vor Arbeitsbeginn informiert der Auftragnehmer selbstständig den SiGeKo. Erst nach Einweisung durch den SiGeKo beginnt der Auftragnehmer mit der Ausführung seiner vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen sowie die Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes sind zwingend zu berücksichtigen. Der jeweilige Auftragnehmer ist, unabhängig von dem bauherrenseitig eingeschalteten Sicherheitskoordinator, verpflichtet, die Gefahren am Arbeitsplatz zu dokumentieren (§5; 6 ArbSchG), den Stand der Technik einzuhalten (§4 ArbSchG) und die Erste Hilfe (§10 ArbSchG) zu gewährleisten. Zudem sind die relevanten Sicherheitsvorschriften sowie Bestimmungen, die Arbeitssicherheitsgesetz Rechtsverordnungen zu beachten. Firmenbauschilder dürfen nur in Absprache mit der Bauleitung aufgestellt bzw. angebracht werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Lärmemission der Baugeräte und Baumaschinen durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen auf ein Mindestmaß zu beschränken und die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm in der neuesten Fassung sowie die gültige Lärmschutzverordnung zu beachten. Bei allen Arbeiten ist die Ausführung zu wählen und in die Einheitspreise einzukalkulieren, die die geringstmögliche Staub- und Lärmbelastung garantiert. Lärmintensive Arbeiten (Bohr- u. Stemmarbeiten) müssen unabhängig von der Ausführungszeit vorher angemeldet werden und sind ggf. zeitlich abzustimmen. Bei Arbeiten an bestehenden Versorgungsanlagen (z.B. Wasser, Abwasser, Strom, Heizung, Lüftung u.a.) hat der Auftragnehmer die notwendige Abstimmung mit dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten sicherzustellen. Beim Schweißen, Schneiden, Flexen oder verwandten Verfahren im Gebäude ist unbedingt die Unfallverhütungsvorschrift zu beachten. Des Weiteren sind für alle Arbeiten mit offenen Flammen oder großer Hitze (Schweiß-, Löt-, Brenn-, Schmelz-, Trenn-, Schleifarbeiten, etc.) vor Beginn arbeitstäglich Schweißerlaubnisscheine auszustellen und unaufgefordert der örtlichen Bauleitung vorzulegen. Nach Fertigstellung der Arbeiten mit offenen Flammen oder großer Hitze ist mind. 2 Stunden Brandwache einzuhalten und zu dokumentieren. Feuerlöscher auf der Baustelle sind zwingend vorzuhalten. Der Bieter ist verpflichtet, bei Aufforderung Materialproben des angebotenen Materials kostenlos vorzulegen, sowie im Rahmen der Qualitätssicherung nach Aufforderungen detaillierte Nachweise für Art und Qualität sowie Zulassung des Produkts beizubringen. wie auch die Gütezeugnisse und Herkunftsnachweise vorzulegen. Diese Leistungen sind mit einzukalkulieren. V. 2. Angaben zum Bauablauf und zum Sauberhalten der Baustelle Auf der Baustelle sind für die Ausführung der Arbeiten immer mehrere Fachgewerke gleichzeitig beschäftigt. Nach Auftragserteilung erhält der Auftragnehmer Ausführungspläne M 1 : 100, M 1:50 bis 1:10, die er eigenverantwortlich in seine Werk- und Montageplanung überführen muss. Die Maßangaben und die angegebenen Massen der Leistungsbeschreibung dienen nicht zur Bestellung. Alle Maßangaben sind vor Ort zu überprüfen. Die Werkplanung ist bis zur Freigabe durch den Architekten zu überarbeiten. Der Aufwand für die Abstimmungen der Werkplanung ist mit einzukalkulieren. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Für die Leistungserbringung und die Materialwahl sind die Umweltrichtlinien öffentlichen Auftragswesens (Nieders. Ministerialblatt, 42. (47.) Jahrgang, vom 30.09.1992, Nr. 32) zu beachten. Es sollen möglichst bewährte natürliche bzw. umweltschonende Baustoffe und Recyclingprodukte eingesetzt werden. Der Auftragnehmer übernimmt für den durch seine Arbeit anfallenden Schutt kostenlos die Beseitigung und Abfuhr. Die Baustelle ist sauber zu halten. Wird der Aufforderung zur Baureinigung trotz mündlicher Anmahnung durch die Bauleitung nicht Folge geleistet, trägt der Auftragnehmer die vollen Kosten der vom Bauherrn veranlassten Reinigungsmaßnahmen. Einer Schriftform bedarf es nicht! Alle beim Arbeitsprozess anfallenden Stoffe (Abbruchmaterial, nicht verbrauchte Reststoffe, z.B. Zementschlemmen etc.) sowie die beim Reinigen der Gerätschaften anfallende verunreinigte Wässer sind Eigentum des Auftragnehmers und sind unverzüglich von der Baustelle zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei bekannt gesundheitsschädigenden Materialien sind der Auftraggeber--Bauleitung Entsorgungsnachweise von Deponien, Sonderdeponien und/oder anderen Entsorgungsstellen ohne Aufforderung sofort zu übergeben. Die beauftragten Bauleistungen müssen zu einem festen Zeitpunkt fertig gestellt sein. Der Montagebeginn wird direkt nach Auftragserteilung gemeinsam abgestimmt und ist zwingend einzuhalten. Alle auf der Baustelle zu erbringenden Leistungen sind in direkter Folge zu erbringen. Unternehmerseitig bedingte Arbeitsunterbrechungen sind zwingend zu vermeiden. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist das Baugrundstück in sauberem Zustand zu hinterlassen. Dazu gehört das Abfahren des Mülls und des Schutts sowie das rückstandslose Beseitigen von übriggebliebenen Baumaterialien. Die Flächen sind, wie vor Baubeginn vorgefunden, wiederherzustellen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nach dem Bauablauf in angemessener Frist von 10 Werktagen nicht nach, dann ist der Auftraggeber berechtigt, die Reinigung und Entsorgung auf Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen. V. 3. Angaben zu Nebenleistungen Das Angebot umfasst die fertige Herstellung, Lieferung und Montage inklusive aller Geräte, Bauteile und Stoffe, die für die Erbringung einer betriebsfertigen Leistung erforderlich sind. Die Einheitspreise gelten für abgeschlossene Leistungen samt Lieferung aller Bauhaupt- und Baunebenstoffe und allen sonstigen zur Fertigstellung der Bauleistung erforderlichen Aufwendungen. Ggf. finden sich nähere Angaben zur jeweiligen Ausführung in den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses. Für die sichtbaren, zur Anwendung kommenden Fabrikate / Produkte sind dem Bauherrn Muster vorzulegen. Die Bemusterung hat umfassend und so rechtzeitig zu erfolgen, dass kein Terminverzug entsteht. Die zu bemusternden Anlagen, Produkte, Objekte und Armaturen werden rechtzeitig vor dem Bemusterungstermin festgelegt und mitgeteilt. Zur Bemusterung sind dann zu jedem/r bemusterten Anlage, Produkt, Objekt und Armatur mindestens 2 kostenneutrale Alternativen zu liefern. Die Kosten für die Bemusterung trägt der Auftragnehmer. In die Einheitspreise sind unter anderem folgende Maßnahmen mit einzukalkulieren: - Die terminliche Koordination insbesondere mit der örtlichen Bauleitung sowie mit allen am Bau beteiligten Gewerken und Personen sowie deren unmittelbare Benachrichtigung (z. B. Gerüststellung, Beginn und Ende der Arbeiten usw.) inklusive der Teilnahme an den wöchentlichen Baubesprechungen. - Die Sicherung der Baustelle nach den Vorschriften der Ortspolizei, der Berufsgenossenschaften und der Bauleitung - Geeigneter Witterungsschutz über die gesamte Bauzeit - Die Sicherung und Wegebefestigung der im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen liegenden Baustraßen und Zuwegungen sowie der Beachtung der § 17 der Niedersächsischen Bauordnung. - Ggf. erforderliche Überfahrten der Gehwegbereiche in vollumfänglicher Ausführung inklusive der behördlichen Abstimmungen, Schutzmaßnahmen und ggf. Wiederherstellungsleistungen. - Mehraufwendungen durch die auf den Bauablauf basierenden Arbeitsunterbrechungen - Gewährleistung der ständigen und verkehrssicheren Zugänglichkeit des Gebäudes für die anderen Gewerke - Herstellen und Unterhalten aller notwendigen Absteckungen, Markierungen, Höhenpunkte und Profile einschließlich der erforderlichen Nivellements nach Angaben der Ausführungszeichnungen bzw. der örtlichen Bauleitung. Bereits angebrachte Höhenpunkte und dergleichen sind sofort bei Beginn der Arbeiten zu sichern. Bei Verlust sind diese auf Kosten des Auftragnehmers wieder herzustellen. - Schutz von angrenzenden bzw. tangierenden Bauteilen, insbesondere Fenster, Balkone, Vordächer etc. mit geeigneten Maßnahmen - Erschwernis durch Gebäude-Vor- und Rücksprünge, Balkone sowie durch Bäume / Pflanzung / Geländer / Treppen / Vordächer / Mülleinhausungen / sonstige feste Einbauten / Fallrohre etc. - Die Sauberhaltung der Zuwegungen, Fluchtwege der angrenzenden Gebäude sowie aller Baustellenbereiche. V. 4. Angaben zu Besonderen Leistungen Werden vom Auftraggeber während der Bauausführung Änderungen der Leistung oder zusätzliche Leistungen gefordert, so sind diese vor Leistungserbringung mit einem Nachtragsangebot anzubieten. Die Kalkulationsgrundlagen sind die Stoffkosten mit den angegebenen Zuschlägen aus den EFB-Preisblätter (Formblätter 221 und 222) gleich den Materialkostenzuschlägen aus den Vorbemerkungen der Stundenlohnarbeiten und den Stundensätzen. Besondere Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis beschrieben sind und kurzfristig ausgeführt werden müssen, sind nur nach gesonderter Aufforderung durch die Bauleitung im Zeitaufwand als Stundenlohnarbeiten auszuführen. Der Bauleitung ist die Ausführung von Stundenlohnarbeiten vor Beginn anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel einzureichen. ACHTUNG: Werden Stundenlohnzettel 10 Werktage später als nach dem Ausführungsdatum eingereicht, werden diese nicht anerkannt. Stoffkosten, für die in Stundenlohnarbeiten aufgeführten Arbeiten, werden nach Maßgabe der Formblätter bzw. den Materialkostenzuschlägen aus den Vorbemerkungen der Stundenlohnarbeiten mit dem hier angegebenen Zuschlag abgerechnet. Kosten für Materialien sind mit Einkaufs- und Kalkulationsnachweisen nachzuweisen. Es sind die Technischen Vorbemerkungen zum Titel Stundenlohnarbeiten sind zu beachten. VI.  Zusätzliche Vertragsbedingungen Ab 20.000,- Euro wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% der Brutto-Gesamtsumme fällig. Diese wird von der 1. Abschlagsrechnung als Abzug einbehalten, oder durch eine Bankbürgschaft in der Höhe abgelöst. Für die Gewährleistungsdauer wird ab einer Auftragssumme von brutto 20.000,- Euro ein Einbehalt in Höhe von 5% der endgültigen Abrechnungssumme einbehalten. Dieser Betrag wird bei Vorlage einer Bankbürgschaft ausgezahlt. Die Gewährleistungsdauer beträgt, wie vor angegeben, nach BGB 5 Jahre und beginnt ab dem Tag der Schlussabnahme. VII.  Sonstige Angaben VII.1. Die in den Architektenplänen, Beschreibungen und Positionstexten angegebenen Maße und Längenangaben stellen lediglich Richt- und Rastermaße dar. Die genauen und erforderlichen Maße für einzelne Bauteile richten sich nach den Gegebenheiten vor Ort. Für die Ausführung sind alle Maße vor Ort durch den Auftragnehmer zu nehmen, Unstimmigkeiten zu den Plänen des Architekten sind zuvor mit diesen abzustimmen und zu klären. VII.2. Direkt nach der Vergabe hat der Auftragnehmer für seiner Arbeiten alle erforderlichen Maße eigenverantwortlich vor Ort zu ermitteln. VII.3. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten die Bestandssituation zu prüfen und sich besonders davon zu überzeugen, dass der Untergrund bzw. die Aufstellflächen und Anschlussbereiche für die Arbeiten geeignet sind. VII.4. Evtl. erforderliche Arbeits- und Schutzgerüste, die zur Ausführung der beschriebenen Leistung erforderlich sind, sowie Gerüste innerhalb des Gebäudes bis zu einer Arbeitshöhe von 3.50 m werden nicht gesondert vergütet, außer es ist eingangs anders beschrieben. VII.5. Neben dem Schutz der angrenzenden Bauteile ist der Auftragnehmer verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Witterungsschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle. In den Ausführungszeiten in den Wintermonaten hat der Auftragnehmer seine Leistungen entsprechend zu schützen und seinen Arbeitsplatz sowie die Zuwegung dorthin von Schnee und Eis zu befreien. Alle Schutz- und Kontrollmaßnahmen sind mit einzukalkulieren. VII.6. Für sämtliche Materialien die im LV nach Angabe des Bieters von den zur Kalkulation vorgeschlagenen Fabrikaten abweichen, sind die entsprechenden Produktbeschreibungen mit den technischen und bauphysikalischen Datenblättern vor Ausführungsbeginn zur Freigabe vorzulegen. VII.7. Angaben zur Energieeffizienz Das Gebäude Grabbestraße 24 ist als Effizienzhaus BEG EH 55 Standard des Programms 261 der kfw konzipiert und wird dementsprechend gefördert. Zudem werden Fördermittel über das BAFA und die KFW für BEG EM beantragt. Die entsprechenden Anforderungen der Förderprogramme sind zwingend einzuhalten, des Weiteren sind die Angaben aus dem Energiekonzept der Fachplanung Energieberatung des Ingenieurbüros Rust, insbesondere die Bauteilübersicht vom 20.05.2026 (liegt als Anlage bei) zu beachten. Angaben zur Beauftragung mit aufschiebender Bedingung Für die Sanierung an der Gebäudehülle werden Fördermittel über das Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) des BMWE beim BAFA bzw. der KfW beantragt. Bis zur Bewilligung wird die Beauftragung unter Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung der Förderzusage erfolgen, so dass der Vertrag formal erst in Kraft tritt, wenn die Fördermittel bewilligt sind. VIII Aufmaß und Abrechnung Die Abrechnung erfolgt gemäß VOB/C bzw. den Angaben im Leistungsverzeichnis. Abschlagszahlungen werden nur in Verbindung mit einem Aufmaß gewährt. Alle Massen sind vom Auftragnehmer anhand von Revisionszeichnungen nachprüfbar nachzuweisen (Aufmaß). Die Aufmaße sind zusammen mit der Abschlags- / Schlussrechnung als Einzelaufmaße einzureichen, welche mit jeder Abschlagsrechnung ein kumulatives Gesamtaufmaß ergeben. Leistungen, die in ihrem Umfang nicht den Revisionszeichnungen zu entnehmen sind, müssen in Anwesenheit der örtlichen Bauführung aufgemessen werden. Mit der Schlussrechnung sind sämtliche Dokumentationsunterlagen und Fachunternehmererklärungen mit vorzulegen. Die Rechnungen sind digital per E-Mail einzureichen über :       Architekturbüro Architekten Schreiber       Seelhorststraße 64       30175 Hannover       Tel: 0511 - 85 18 42       e-mail: a. schreiber@architekturbuero-schreiber.de an : Wohnungsgenossenschaft Heimkehr e.G Hildesheimer Straße 89 30169 Hannover IX. Planerliste Bauherr Wohnungsgenossenschaft Heimkehr e.G Hildesheimer Straße 89 30169 Hannover Fachplaner Hochbau Entwurf, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Vergabe und Objektüberwachung, Bauleitung Architekturbüro Architekten Schreiber Seelhorststraße 64 30175 Hannover Tel: 0511 - 85 18 42 Fachplanung für Tragwerksplanung KMP-Ingenieure Herr Sergej Manusin M.Eng. (TU) Richard Wagner Str. 9 30177 Hannover Tel:  0511 - 99 99 98 70 Fachplanung für den allgemeinen und baulichen Brandschutz KMP-Ingenieure Herr Sergej Manusin M.Eng. (TU) Richard Wagner Str. 9 30177 Hannover Tel:  0511 - 99 99 98 70 SiGeKo NN Fachberatung Energie und Wärmeschutz sowie Ökobilanzierung Energieberatung Ingenieurbüro Rust Herr Benjamin Rust Florastraße 9 25364 Westerhorn Tel:  0151 - 580 57 315 Fachplanung für den Schallschutz AMT Ingenieurgesellschaft mbH Steller Straße 4 30916 Isernhagen/Hannover Tel: 05136 - 878 620 14 Fachplanung technische Ausrüstung über den Bauherrn X.   Anlagen zur Leistungsbeschreibung Neben der textlichen Leistungsbeschreibung sind die Anlagen, entsprechend der Aufstellung der beiliegenden Anlagenbeschreibung bindender Vertragsbestandteil. Siehe hierzu in den Anlagen:      Grabbe24 - 05-WDVS-Arbeiten - Anlagenverzeichnis.pdf
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Zum Titel 1 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen WDVS-Arbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen WDVS Ausführungshinweise Die Angaben der Allgemeinen Vorbemerkungen der WDVS-Arbeiten sind zu beachten. Technische Angaben Es dürfen nur Wärmedämm-Verbundsysteme mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) bzw. im WDV-System nur die vorgegebenen Komponenten des gleichen Herstellers verarbeitet werden. Zur Sicherstellung der Verträglichkeit der einzelnen Stoffe sind allen verwendeten Stoffen aller Bauteilschichten durchgängig mit den vom System-Hersteller vorgesehenen Systemkomponenten des Herstellers auszuführen. Zur einwandfreien, fachgerechten Ausführung sind die vom Systemhersteller angebotenen Werkzeuge und Hilfsmaterialien zu benutzen, sowie die Ausführungs- hinweise der Technischen Merkblätter des Herstellers zu beachten. Leistungsumfang Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Schäden und Behinderungen die erst während der Bauausführung erkennbar werden, sind schriftlich der örtlichen Bauleitung des Auftraggebers mitzuteilen. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung frei Verwendungsstelle, der dazu gehörenden Stoffe, Bauteile, Verbindungs- und Befestigungsmittel, einschließlich Abladen, Lagern, Verteilen auf der Baustelle, Montage und Einbau in ordnungsgemäßer, gebrauchsfertiger Ausführung. Alle in der Leistungsbeschreibung angegebenen Maße sind ca.-Maße 'ca.-Maße' Die genauen Abmessungen sind auf der Baustelle, am Erfüllungsort vom Auftragnehmer zu nehmen bzw. mit der Bauleitung des Auftraggebers zu klären. Mehr- oder Mindermassen auch über 5 % hinaus berechtigen nicht zur Änderung der Einheitspreise. Alle Leistungen sind vollständig betriebsbereit, gebrauchsfertig gemäß den behördlichen Bestimmungen, den vorgeschriebenen Normen, den Herstellerrichtlinien, fristwahrend und mangelfrei auszuführen und anzubieten. Verarbeitungsbedingungen Grundsätzlich sind die Ausführungsanweisungen sowie die Technischen Merkblätter der Herstellers genauestens zu beachten. Die Mindestverarbeitungstemperaturen der Materialien dürfen in keinem Fall unterschritten werden. Neben den Angaben über Mindesttemperaturen sind die Angaben über relative Luftfeuchtigkeit, Feuchtgehalt des Untergrundes und Überarbeitungszeiten der Technischen Merkblätter des Herstellers genauestens einzuhalten. Bei Verklebungs- und Beschichtungsarbeiten darf die Temperatur der Außenluft, der Untergründe und der Materialien bis zur vollständigen Durchhärtung nicht unter + 5 Grad Celsius liegen (Ausnahme: QS-Produkte - siehe Techn. Merkblätter). Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen gemäß Merkblatt Nr. 25 des Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS). Aufmaß und Abrechnung Es gelten die Aufmaß- und Abrechnungsvorschriften der DIN 18345. Systemangaben Für die Ausführungsplanung wie auch für die Leistungsbeschreibung wurde das WDVS-System StoTherm Mineral gewählt mit folgenden Komponenten: 1) Systemaufbau: Wärmedämm-Verbundsystem für außen mit - Steinwolle- oder Steinlamellendämmstoff - mineralischer Oberputz - mineralischer Anstrich 2) Befestigung: - Steinlamelle auf tragfähigen Untergrund kleben und zusätzlich konstruktiv verdübeln bei erhöhter Windlast. (Windsog >1,6 kN/m²) - Steinlamelle auf Untergrund mit nicht ausreichender Tragfähigkeit: kleben und dübeln. - Steinwolle: kleben und dübeln. 3) Brandschutz: Nichtbrennbar, Baustoffklasse A2 nach DIN 4102. 4) Zulassungen: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-33.43-61 für Wärmedämm-Verbundsysteme mit angedübeltem und angeklebtem Wärmedämmstoff "StoTherm Classic" "StoTherm Vario" "StoTherm Mineral" "StoTherm Mineral L" "StoTherm Classic L". "StoTherm Classic MW" "StoTherm Classic S1" "StoTherm AimS" Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-33.44-134 für Wärmedämm-Verbundsysteme mit angeklebten Mineralfaser Lamellendämmplatten. "StoTherm Mineral L" "StoTherm Classic L" "StoTherm Classic S1" Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-33.46-422 für Wärmedämm-Verbundsysteme mit angeklebter keramischer und Naturstein-Bekleidung. "StoTherm Classic mit angeklebter Bekleidung" "StoTherm Vario mit angeklebter Bekleidung" "StoTherm Mineral mit angeklebter Bekleidung" "StoTherm Mineral L mit angeklebter Bekleidung" Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-33.49-1505 für Wärmedämm-Verbundsysteme nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Nr. Z-33.43-61 zur Aufdoppelung auf bestehende Wärmedämmsysteme oder Holzwolle-Leichtbauplatten. Deutsches Institut für Bautechnik in Berlin. 5) Hersteller: Sto SE &Co. KGaA, Ehrenbachstraße 1, D-79780 Stühlingen Tel: (0 77 44) 57 - 0, Fax: (0 77 44) 57 - 21 78 Das für die WDVS-Arbeiten zur Kalkulation vorgeschlagene System: StoTherm Mineral oder gleichwertig. angebotenes System:        . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           (Bieterangabe)
Zum Titel 1 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen WDVS-Arbeiten
01 TITEL 1 - WDVS-Arbeiten
01
TITEL 1 - WDVS-Arbeiten
01.__.0010 Baustelle für die WDVS-Arbeiten einrichten, unterhalten und räumen Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird, betriebsfertig aufstellen einschließlich der dafür notwendigen Arbeiten. Hinweis: Die Baustellen-WC-Anlagen werden bauseits durch das Gewerk Erweiterte Rohbauarbeiten zur Verfügung gestellt. Der Bauwasser- und Baustromanschluss werden ebenfalls bauseits bereitgestellt. Die Zuleitungen zur Verwendungsstelle sind mit einzukalkulieren. Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen werden nicht mit dieser Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen der entsprechenden Teilleistung vergütet. Nach Fertigstellung der WDVS-Arbeiten Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dergleichen räumen. Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen Zustand ordnungsgemäß herrichten. Verunreinigungen beseitigen.
01.__.0010
Baustelle für die WDVS-Arbeiten einrichten, unterhalten und räumen
L
1.00
psch
01.__.0020 Windlastberechnung Ermittlung der Einwirkungen aus Windlasten durch Erstellen eines prüffähigen statischen Nachweises nach der gültigen DIN 1055-4. Die berechneten Flächen sind nach Lage am Gebäude und ihrer Einflussgröße so darzustellen, dass die nachfolgende Dübelkalkulation ermöglicht wird. Notwendige Pläne und Details sind als Anlage beigefügt.
01.__.0020
Windlastberechnung
L
1.00
psch
01.__.0030 Dübelkalkulation Nachweis der Verdübelung nach DIN EN 1991-1 Ermittlung der statisch erforderlichen Dübelmenge in Abhängigkeit des Untergrundes und des aufzubringenden Wärmedämm-Verbundsystemes
01.__.0030
Dübelkalkulation
L
1.00
psch
V O R A R B E I T E N
V O R A R B E I T E N
01.__.0040 Schnurgerüst herstellen Schnurgerüst entsprechend den baulichen Vorgaben zum Aufmessen der zu ertüchtigenden Putzflächen des Fassadenuntergrundes sowie zur Ermittlung und Protokollierung objektspezifischer Rohbautoleranzen und Bestimmung von Ausladungen etc. einrichten vorhalten und entfernen.
01.__.0040
Schnurgerüst herstellen
1.00
Psch
01.__.0050 Aufmaß der straßenseitigen Fassadenprofile aus Putz Aufmessen der straßenseitigen Fassadenprofile inklusive einer Fotodokumentation mit eindeutiger Verortung der Bilder und Messbezugsangaben auf den Bildern (Maßskala / Meterstab o.ä. als Möglichkeit des Maßnahmens anhand der Bilddokumentation nach dem Enfernen der Ornamente). Die Fassadenornamente gliedern sich in folgende hostorische Typologien: - Basisstein mit schräger Fase - Sockelzone mit geputzter horizontaler Bossierung bzw. Ziegel-Verband - Hauseingangstür mit Türumfassunggewände bestehend aus Basisprofilen und 3-seitig umlaufenden Profilbändern aus innen liegendem Viertel-Rundstäben, und außenliegendem asymetischem Halbrundprofil mit beidseitigen viertel-Hohlprofilen. Die Rundprofile sind jeweils mit Eckprofilen voneinander abgesetzt. - Fensterbank mit Profilpolster in allen Etagen, bestehend mit unten liegendem Viertel-Hohlprofil, zwei versetzten geraden Leisten, Hohl-Rundprofil und vorstehendem Wulstprofil welches die Außenkante der Fensterbank bildet. Alle gerundeten Porfile sind mit Eckprofilen voneinander abgesetzt. Im EG ragt das Fensterbankprofil über das seitliche Fenstergewände raus, ab dem 1.OG bleibt es innerhalb der Fenster-Sockelfasche. - Fenstergewände EG bestehend aus Basisprofilen stehend auf dem Fensterbankelement und 3-seitig umlaufenden Profilbändern bestehend aus innen liegendem Viertel-Rundstäben, und drei versetzten geraden Leisten, - im 1.OG haben die Fenster 4-seitige Fenstergewände mit einer breiten Sockelfasche, und seitlich vertikalen Profilbändern mit Fensterohrungen und über dem Fenstersturz geführtem Profilband mit einem bogenförmigen Fensterverdachungselement. Die gerundeten Porfile sind mit Eckprofilen voneinander abgesetzt. - im 2.OG haben die Fenster, wie im 1.OG ein 4.seitiges Fenstergewände mit einer breiten Sockelfasche, und hier dann 3-seitigen einheitlichen Profilbändern bestehend aus einem innenliegendem Viertel-Rundprofilen, einer geraden Leiste, und einem Hohl-Rundprofil. Die gerundeten Porfile sind alle mit Eckprofilen voneinander abgesetzt. - im 3. OG ähnlich wie im 2.OG haben die Fenster auch das 4.seitige Fenstergewände mit einer breiten Sockelfasche, und 3-seitig einheitlichen Profilbändern, hier bestehend aus einem innenliegendem Viertel-Rundprofilen, einer geraden Leiste, einem flacheren Halb-Rundprofil. Die gerundeten Porfile sind alle mit Eckprofilen voneinander abgesetzt, die außenliegendem mit breiterem Spiegel. Zur Veranschaulichung sind dieser Position zwei Fassadenfotos, eins vor dem Brandschaden mit noch stehedem Giebel und eins nach dem Brandschaden mit rückgebautem Giebel beigelegt. Das Aufmaß dient als Grundlage für die Bestellung der wiederherzustellenden Fassadenornamentik, in gesonderter Position beschrieben und abgerechnet.
01.__.0050
Aufmaß der straßenseitigen Fassadenprofile aus Putz
L
1.00
psch
Fassadenfoto nach dem Brandschaden mit rückgebautem Giebel
Fassadenfoto nach dem Brandschaden mit rückgebautem Giebel
01.__.0060 Schutzmaßnahmen Fenster + Fensterelemente Fenster und Fensterelemente abkleben als vollumfängliche Ganzabdeckung mit PVC-Abdeckfolie inklusive Verklebung der Stöße gemäß VOB Teil C/4.2.5 DIN 18363. Liefern, sicher ankleben, so dass eine Innenraumlüftung mit Kippstellung der Fenster sichergestellt ist, während der Ausführungszeit der WDVS-Arbeiten unterhalten und nach Fertigstellung rückstandslos entfernen und fachgerecht entsorgen.
01.__.0060
Schutzmaßnahmen Fenster + Fensterelemente
185.00
01.__.0070 Untergrundvorbehandlung - Fassadenreinigung Reinigen des Untergrundes von Schmutz, Staub, trennenden und losen Bestandteilen. Lose Anstrich- und Strukturputzteile mechanisch entfernen. Flächen ggf. mit Hochdruckreiniger reinigen. Aufbauen und Vorhalten einer wasserdichten Auffangwanne für die gesamte Zeit der Fassadenreinigung. Die Wanne muss die gesamte Gerüstbreite abdecken und dicht an der Fassade montiert werden. Nach Beendigung der Fassadenreinigung ist die Folienwanne komplett abzubauen. Anfallendes Schmutzwasser und Feststoffe sind vollständig zu sammeln und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Der Entsorgungsnachweis ist dem Auftraggeber zu übergeben.
01.__.0070
Untergrundvorbehandlung - Fassadenreinigung
880.00
01.__.0080 Hofseite: Fensterbänke ausbauen Vorhandene hofseitige Fensterbänke ausbauen, abtransportieren und den Fensterbankbereich säubern. Anfallendes Material aufnehmen und fachgerecht entsorgen. Abmessungen: Ausladung: bis ca. 350 mm Länge:  Einzelemenente bis ca. 1,70 m Abrechnung in m
01.__.0080
Hofseite: Fensterbänke ausbauen
80.00
m
01.__.0090 Hofseite: WDVS rückbauen Vorhandenes WDVS auf der hofseitigen Fassade entfernen, Tellerdübel, Klebereste so wie lose Putzstellen entfernen. Die Fassadenfläche ist rückstandslos freizulegen. Abbruchmaterial aufnehmen und fachgerecht und getrennt entsorgen. Dämmstärke inklusive Putz bis ca. 14 cm Abrechnung in m²
01.__.0090
Hofseite: WDVS rückbauen
400.00
01.__.0100 Hofseite: Zulage - WDVS rückbauen - Fensterleibungsflächen Zulage für das Entfernen des hofseitigen WDVS im Bereich der Leibungen. Leibungstiefe bis ca. 25 cm Abrechnung nach m
01.__.0100
Hofseite: Zulage - WDVS rückbauen - Fensterleibungsflächen
220.00
m
01.__.0110 Hofseite: Zulage - WDVS rückbauen - Balkonanschlussbereiche Zulage für das Entfernen des hofseitigen WDVS im Bereich der Balkonanschlussbereiche bestehend aus den horizontalen Balkonanschlussbereichen und den vertikalen Bereichen hinter den Balkonstützen. Anschlussabmessungen bis 0,5 m Abrechnung nach m
01.__.0110
Hofseite: Zulage - WDVS rückbauen - Balkonanschlussbereiche
270.00
m
01.__.0120 Straßenseite: Fassadenprofile als Fensterbänke ausbauen, abschlagen und beiputzen Vorhandene straßenseitige Fensterbankabdeckungen aus beschichtetem Metall o.ä. entfernen, Fassadenprofile als Fensterbankonramentelemente, die mit der Fensterbänke vermörtelt sind. wie vorgefunden abschlagen und beiputzen und Fensterbankbereich säubern. Anfallendes Material aufnehmen und fachgerecht entsorgen. Abmessungen: in unterschiedlichen Abmessungen, wie vorgefunden, Ausladung: bis ca. 350 mm Länge:  bis ca. 2,70 m Profilbandbreiten bis 20 cm Profilstärke ab OK Putz: bis 15 cm Abrechnung in m
01.__.0120
Straßenseite: Fassadenprofile als Fensterbänke ausbauen, abschlagen und beiputzen
37.50
m
01.__.0130 Straßenseite: Fassadenprofile als Fenstergewände ausbauen, abschlagen und beiputzen Straßenseitige Fassadenprofile als umlaufende Fenster- und Türgewände wie vorgefunden abschlagen und beiputzen Abgeschlagene Flächen entstauben und fachgerecht beiputzen. Anfallendes Material aufnehmen und fachgerecht entsorgen. Abmessungen: Profilbandbreiten bis 30 cm, im 1.OG (bei 6 Stück Fenstern) bogenförmige Sturzfaschen, im Scheitelpunt r bis 0,6 m Profilstärke ab OK Putz: bis 5 cm Abrechnung nach m
01.__.0130
Straßenseite: Fassadenprofile als Fenstergewände ausbauen, abschlagen und beiputzen
220.00
m
01.__.0140 Straßemseite: Bossierte Sockelfassade beiputzen Sockelfläche mit horizontal verlaufende ca. 1 cm breite Bossenfugen reinigen, Bossenfugen verfüllen und Fläche glatt abziehen zur Vorbereitung der folgend beschriebenen Dämmarbeiten. Abmessungen: Bossenfugen b x t =  ca. 1 cm x ca. 1 cm In der vollen Abwicklung der straßenseitigen Fassade oberhalb des Sockelvorsprungs bis ca. 20cm über Fensterbank im 1.OG. Abrechnung nach m²
01.__.0140
Straßemseite: Bossierte Sockelfassade beiputzen
125.00
m
01.__.0150 Untergrund auf Putzhohlstellen prüfen Untergrund auf Putzhohlstellen überprüfen, betroffene Putzflächen sind zu kennzeichnen und in den Ansichtsplänen zu dokumentieren. Die prüffähige Dokumentation ist dem Auftraggeber auszuhändigen und freigeben zu lassen und dient als Abrechnungsgrundlage der nachfolgenden Position Putzhohlstellen abschlagen und beiputzen.
01.__.0150
Untergrund auf Putzhohlstellen prüfen
L
1.00
psch
01.__.0160 Putzhohlstellen abschlagen und beiputzen Die in der Vorpostition beschreibenen erfassten hohlliegende Putzstellen mit geeignetem Werkzeug abschlagen. Abgeschlagene Flächen entstauben. Anfallendes Material aufnehmen und fachgerecht entsorgen. Mineralischem Leicht-Trockenmörtel (nach DIN 18550 Teil 4) liefern und Fehlstellen sowie die zuvor freigelegten Stellen beiputzen. Ausführung in unterschiedlichen Abmessungen. Abrechnung nach Flächen bis ca. 0,5 m²
01.__.0160
Putzhohlstellen abschlagen und beiputzen
10.00
01.__.0170 Ausgleichputz anbringen Liefern und Auftragen eines Ausgleichputzes für Unebenheiten in der vorhandenen Oberfläche mit Stichmaßen über 20 mm/m gemäß DIN 18 202 Tabelle 3, Zeile 5 mit einem Kalkzementmörtel MG P II nach DIN 18550. Putz mindestens 14 Tage erhärten lassen. Schichtdicke ca.: 20 mm Ausführung nur sofern erforderlich, auch in Teilflächen bzw. in Kleinstflächen sowie nur nach Angabe der örtlichen Bauleitung
01.__.0170
Ausgleichputz anbringen
10.00
01.__.0180 Elastische Fugen sanieren Elastische Fugen entfernen und neu einbringen wie folgt beschrieben: Vorhandene alte elastische Fugen entfernen. Primern der Fugenflanken mit einem systemzugehörigen Primer und ausreichend ablüften lassen. Lösemittelfreien, elastischen 1-komponentigen, luftfeuchtigkeitserhärtenden Fugenmasse auf MS-Hybrid-Polymer-Basis gemäß DIN 18540 entsprechend den Herstellerangeben blasenfrei in den Fugenraum einbringen und mit systemzugehörigem Glättmittel glätten und ausbilden. Klebeband entfernen und Randbereiche nachglätten. Ausführung nur nach gesonderter Angabe
01.__.0180
Elastische Fugen sanieren
O
65.00
m
01.__.0190 Algen/Pilzbefall - Desinfektion Wässrige, spezielle Desinfektionslösung zur Vorbehandlung von algen- und/oder pilzbefallenen Flächen geeigent für den Außen- und Innenbereich, liefern und auf trockenen vorbehandelten Untergrund der gesamten Fassadenflächen nach Herstellerangaben auftragen. Nachfolgende Beschichtungsstoffe sind mit Filmkonservierung gegen Algen- und/oder Pilzbefall(fungizid/algizid) entsprechend auszurüsten. Zur Kalkulation vorgeschlagenses Fabrikat: StoPrim Fungal, oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0190
Algen/Pilzbefall - Desinfektion
880.00
01.__.0200 Grundierung - Fassade Wandflächen Liefern und auftragen einer wässrigen Universalgrundierung auf Acrylatbasis, siloxanvergütet, saugfähigkeitegalisierend, transparent, pigmentiert, für nachfolgende Beschichtungen. Grundierung darf keinen Film bilden. Grundierung geeignet für saugende, trockene, tragfähige mineralische und organische Putze und Beschichtungen. Bauteil: Fassade, Wandflächen Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: Stoplex W, oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0200
Grundierung - Fassade Wandflächen
550.00
01.__.0210 Haftbrücke für glatte Untergründe Haftbrücke für glatte, nicht saugende Untergründe liefern und nach Herstellerangaben auftragen. Produkteigenschaften: Haftvermittelnd auf mineralischen, nicht saugenden Untergründen, gefüllt, weiß pigmentiert, matt, geeignet für Holzspanwerkstoffe, Abdichtungsfolie und dergleichen. Ausführung auch in Kleinstflächen, wie Fensterleibungen und dergleichen. Zur Kalkulation vorgeschlagenses Fabrikat: StoPrep Contact, oder gleichwertig.
01.__.0210
Haftbrücke für glatte Untergründe
130.00
S O C K E L B E R E I C H E
S O C K E L B E R E I C H E
01.__.0220 Aushubarbeiten Ausheben des Erdreiches, sowie Aufnahme von Plattenbelegen im Bereich der Außenwand zur Herstellung eines Arbeitsraumes mittels geeigneten Maschinen und/oder von Hand. Aushubtiefe ca. 50  cm. Aushub und Platten seitlich lagern und nach Fertigstellung der Sockelarbeiten wieder verfüllen, verdichten und mit dem seitlich gelagertem Plattenmaterial fachgerecht velegen. Abrechnung in m
01.__.0220
Aushubarbeiten
47.00
m
01.__.0230 Sockelfläche reinigen + vorbereiten Im Sockel- und im Erdbereich die Sockeflächen reinigen. Vorhandene defekte Bauwerksabdichtung durch geeignetes Verfahren bis zum tragfähigen Untergrund entfernen, nicht tragfähige Mörtel- und Putzschichten, sowie Farbanstriche und Schmutz bis zum tragfähigen Untergrund entfernen. Abbruchmaterial aufnehmen und fachgerecht entsorgen. Anschließend mit einer auf den Untergrund abgestimmten Grundierung grundieren.
01.__.0230
Sockelfläche reinigen + vorbereiten
47.00
01.__.0240 Vertikaler Feuchteschutz Eine Feuchteschutzbeschichtung aus zementverträglichem Dispersionsspachtel Gew.-Teile mit Zement (CEM I oder CEM II A/LL oder CEM II B/LL) gemischt liefern und auftragen. Eimbauort:Sockelbereich senkrecht bis ca. 30 cm über OKG. Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: StoFlexyl, oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0240
Vertikaler Feuchteschutz
47.00
01.__.0250 Bituminöser Voranstrich Liefern und vollflächiges Streichen einer Vertikalabdichtung gegen nicht drückendes Wasser mit einer einkomponentigen, hochflexiblen und rissüberbrückenden Polymer-, Bitumendickbeschichtung. Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: StoMurisol BD 1K, oder gleichwertig im angebotenen System. Ausführung nur nach besonderer Anordnung der örtlichen Bauleitung.
01.__.0250
Bituminöser Voranstrich
O
47.00
01.__.0260 Bitumen Dickbesch.1Komp.+Armierung Liefern und Auftragen einer einkomponentigen, hochflexiblen und rissüberbrückenden Polymer-, Bitumendickbeschichtung mit schneller Durchtrocknung / Härtung bei hoher Luftfeutigkeit und / oder Untergrundfeuchtigkeit. Als Vertikalabdichtung nach DIN 18195 gegen Bodenfeuchtigkeit und nicht drückendes Wasser. Bitumenmasse volldeckend auf den Untergrund auftragen. Armierungsgewebe eindrücken und planspachteln. Gewebestöße 5-10 cm überlappen. An Ecken der Öffnungen als Verstärkung zusätzlich eine Diagonalarmierung (mindestens 20 x 40 cm groß) unter der normalen Armierung anbringen. Bauteil: Sockel bis auf ca. 30 cm Höhe Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: StoMurisol BD 1K + Sto-Glasfasergewebe, oder gleichwertig im angebotenen System. Ausführung nur nach besonderer Anordnung der örtlichen Bauleitung.
01.__.0260
Bitumen Dickbesch.1Komp.+Armierung
O
47.00
01.__.0270 Dämmung im Sockelbereich Sockeldämmung aus Perimeterdämmplatten, bauaufsichtlich zugelassen, aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum nach DIN 18164 liefern und mit wasserabdichtenden Kleber auf vorbeschriebenen vorbereiteten tragfähigen Untergrund verkleben. Anforderungen: - Anwendungstyp WS, - Schwundfrei, FCKW-frei, - Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035 - Schwerentflammbar B1 Plattenrand: stumpf. Plattendicke: ca. 16 cm Sockeldämmung ca. 30 cm über Geländeoberkante und im Erdreich mindestens ca. 20 cm unter der späteren Geländeoberkante mit einem wasserabdichtenden Kleber, gemischt aus zementverträglichem Dispersionsspachtel und 100 Gew.% Portlandzement (1:1) auf tragfähigen und auf vorbehandelten Untergrund kleben. Die Platte ist unten um 45 Grad abzuschrägen. Die fachgerechte Verdübelung ist miteinzukalkulieren mit sogenannten Thermodübel bestehend aus Teller und Dübelhülse aus Kunststoff, Dübelschraube aus verzinktem Stahl, in vertiefter Montage. Dübeltyp gemäß Wandbaustoff, Untergrund und Dämmstoffdicke. Anzahl der Dübel/m²entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassung. Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat Dämmplatte: Sto-Sockelplatte PS30SE; Klebemörtel: Sto-Flexyl, Dübel: Thermodübel II UEZ 8/60 oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0270
Dämmung im Sockelbereich
47.00
01.__.0280 Dämmung Sockelbereich Balkone Einbauort: im Anschluss- und Sockelbereich der Balkonanlagen im EG, 1. OG, 2. OG, 3.OG und DG. Die Sockeldämmung ist im Balkonanschlussbereich, sowie im Spritzwasserbereich bis ca. 30 cm über Balkonoberkante und auf die vorbeschriebene Fassadendämmung systemkonform auszuführen. Dämmhöhe: nach örtlicher Abstimmung ca. 0,80 m
01.__.0280
Dämmung Sockelbereich Balkone
H
40.00
01.__.0290 Armierungsschicht Sockelflächen Mineralischen Armierungsmörtel mit alkalibeständigem groben Glasfaser-Armierungsgewebe liefern und Mörtel vollflächig mind. 6 mm volldeckend als Armierungsschicht auf vorbeschriebene gedämmte Sockelflächen auftragen, Armierungsgewebe vollflächig eindrücken, und nach dem Verdübeln nochmals mind. 2 mm Armierungsmörtel aufziehen, eben planeben abziehen und filzen. Zu beachten ist, dass das Gewebe im oberen Drittel der Armierungsschicht liegen muss. Zusätzliche Diagonalarmierung an Ecken der Öffnungen und Eckkantenausbildungen werden in separater Position beschrieben und abgerechent. Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat Armierungsmörtel: StoLevell SW plus, Armierungsgewebe: Sto-Glasfasergewebe F, oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0290
Armierungsschicht Sockelflächen
87.00
01.__.0300 Zulage Kantenarmierung - Sockelflächen Zulage zur Armierungsschicht für die Eckarmierung als Sturzeckwinkelelement mit Diagonalarmierung im Sturz- bzw. Laibungsbereich der Fassadenöffnungen in den Sockelbereichen liefern und fachgerecht einbauen. Leibungstiefe bis: 25 cm, Leibungsmaß örtlich messen. Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: Sto-Sturzeckwinkel, oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0300
Zulage Kantenarmierung - Sockelflächen
65.00
m
01.__.0310 Eckarmierung - Leibungsecken - Sockelflächen Zulage zur Armierungsschicht für die Diagonalarmierung an den Ecken der Gebäudeöffnungen im Sockelbereich als Armierungspfeil liefern und anbringen. Armierungspfeil 40 x 33 cm aus Glasfasergewebe als zusätzliche Verstärkung unter der normalen Armierung. Armierungsmörtel wie vor. Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: Sto-Armierungspfeil, oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0310
Eckarmierung - Leibungsecken - Sockelflächen
56.00
Stk
01.__.0320 Echte Siliconharz-Fassadenfarbe liefern und auftragen Echte Siliconharz-Fassadenfarbe mit erhöhter Filmkonservierung gegen Algen und Pilze, als Zwischen- und Schlussbeschichtung liefern und auf vorbereitete vorbeschriebene Sockelflächen auftragen. Produkteigenschaften: Strukturerhaltend; echte Siliconharzfarbe (ca. 50% des Gesamtbindemittelanteils) nach Norm FDT 30-808; sehr gut deckend; hoch wasserabweisend; mit erhöhter Filmkonservierung für eine verzögernde und vorbeugende Wirkung gegen Algen- und/oder Pilzbefall; geringe Verschmutzungsneigung; hoch CO2- und wasserdampfdurchlässig; spannungsarmes, gleichmäßiges Trocknungsverhalten Farbton: hell, abgetönt, nach StoColor System, nach Bemusterung und Wahl des Auftraggebers Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: StoColor Silco G, oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0320
Echte Siliconharz-Fassadenfarbe liefern und auftragen
87.00
01.__.0330 Feuchteschutz/Spritzbereich Feuchteschutzbeschichtung aus zementverträglichem Dispersionsspachtel liefern und nach Herstellerangaben fachgerecht auftragen. Mischverhältnis 1,0 : 1,0 Gew.-Teile mit Zement (CEM I oder CEM II A/LL oder CEM II B/LL) und ca. 10 % Wasser verdünnt Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: StoFlexyl + Sto Zement, oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0330
Feuchteschutz/Spritzbereich
87.00
m
01.__.0340 Zulage Anarbeiten Treppenstufen. Zulage für die Ausführung im Bereich der Treppenstufen für Anschnitte, Dichtbänder und Flexyl.
01.__.0340
Zulage Anarbeiten Treppenstufen.
6.00
m
01.__.0350 Noppenfolie Lieferung und Einbau einer Noppenfolie mit der Noppenseite zum Bauwerk zum Schutz der erdberührten Dämmung.
01.__.0350
Noppenfolie
47.00
F A S S A D E N B E R E I C H E
F A S S A D E N B E R E I C H E
01.__.0360 Anschlussfugen Schlagregendichtes Abdichten der Anschlussfugen mit langsam expandierendem Fugendichtband aus vollimprägniertem Weichschaumstoff, schlagregendicht nach DIN 18542 BG1 als Fugendichtband liefern und an der Fugenflanke vorkleben. Dämmplatten press gegenstoßen. Armierungsschicht bis zum Fugenrand führen. Fugendichtband mit Schlussbeschichtung überdecken. Die Herstellung eines sauberen Kellenschnitts ist miteinzukalkulieren. Fugenbreite: bis 20 mm Fugendichtband Typ: bis  25/9-18: 9 mm, nach Ausdehnung max. 18 mm Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: Sto-Fugendichtband Lento, oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0360
Anschlussfugen
150.00
m
01.__.0370 Sockelleiste Profil für den Sockelabschluss aus stückeloxiertem Aluminium, stranggepresst für höchste Stabilität, mit integrierteter Tropfkante liefern und anbringen. Miteinzukalkulieren ist die Befestigung mit mind. 3 Dübel/m, Dübeltyp ist entsprechend dem Wandbaustoff zu wählen. Unebenheiten sind mit Unterlegscheiben o.ä. auszugleichen. Profilbreite:  162 mm Ausführung nur nach Angabe der örtlichen Bauleitung. Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: Sto-Sockelleiste Universal, Sto-Sockelleistenverbinder S, Sto-Schlagdübel S UEZ 8, oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0370
Sockelleiste
O
87.00
m
01.__.0380 Dämmung Fassade Steinwollplatte WLG 035 Wärmedämmplatten aus Steinwolle liefern und fachgerecht nach Herstellerangaben mit vergütetem, mineralischen Klebemörtel auf vorbereiteten Untergrund kleben. Verdübelung beschrieben und abgerechnet in gesonderter Position. Dämmplatten aus Steinwolle nach EN 13162, Anwendungstyp WAP-zh nach DIN 4108-10 als hochfeste Putzträgerplatte, mit hoch verdichteter Oberfläche und vorbeschichteter Sichtseite. Montage mit Faserrichtung parallel zur Oberfläche. Anforderungen Wärmedämmplatte: - Zugfestigkeit mind. 0,005 N/mm2 - Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/m*K - nichtbrennbar nach DIN 4102, Euroklasse A1 nach EN 13501-1 Platten im Verband planeben und press gestoßen verlegen. Offene Fugen sind mit Dämmstoff hohlraumfrei ausfüllen. Plattendicke: 16 cm Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: Sto-Steinwolleplatte  2/B/H2 W5 + StoLevell Duo Plus, oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0380
Dämmung Fassade Steinwollplatte WLG 035
880.00
01.__.0390 Mehr- und Minderkosten pro 2 cm Dämmstoffdicke. Mehr- und Minderkosten pro 2 cm Dämmstoffdicke.
01.__.0390
Mehr- und Minderkosten pro 2 cm Dämmstoffdicke.
O
10.00
01.__.0400 Zulage: Verklebung auf Holzuntergründen Zulage zu vorbeschriebener Pos. für die Verklebung auf Holzuntergründen ab den Giebelbauteilen im Dachgeschoss Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: StoColl Mineral HP, oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0400
Zulage: Verklebung auf Holzuntergründen
130.00
01.__.0410 Verdübelung Steinwollplatten Zusätzliche Befestigung der vorbeschriebenen Dämmplatten mit bauaufsichtlich zugelassenen Thermodübeln mit Dübelversenktellern liefern und fachgerecht nach Herstellerangaben sowie gemäß vorbeschriebner Dübelkalkulation anbringen. Mindestanforderung Dübel - Tellerdurchmesser 60 mm, - Bohrlochtiefe mind. 50 mm, - Verankerungstiefe mind. 25 mm (bei Porenbeton: Bohrlochtiefe mind. 90 mm, Verankerungstiefe mind. 65 mm). Ausführung gemäß den Verarbeitungsrichtlinien und der bauaufsichtlichen Zulassung entsprechend dem vorgeschriebenen Verdübelungsbild. Dübeltyp 215, der Dübelteller mit speziellem Montageelement ist mit kontrollierter Tiefenbegrenzung ca. 15 mm zu versenken. Rondell in die entstandene Vertiefung planeben einsetzen. Wandbaustoff: in den Volletagen bis UK Decke über 3.OG Ziegelmauerwerk ab Decke über 3.OG inklusive der Giebelbereiche und Zwerchhusbereiche Holzwerkstoff (Brettsperrholz) Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: Sto-Thermodübel II UEZ 8/60 + Sto-Dübelversenkteller gelb + Sto-Thermodübel Rondell MW, oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0410
Verdübelung Steinwollplatten
880.00
01.__.0420 Zulage: Verdübelung für Holz- und Plattenwerkstoffe Zulage für vorbeschriebene Verdübelung der Steinwolle-Dämmplatten für die Ausführung mit bauaufsichtlich zugelassenen Schraubdübeln für Holz- und Plattenwerkstoffe gemäß WDVS-Zulassung aus Edelstahl, Dübeldurchmesser 60 mm Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: Sto-Schraubdübel H 60 E, oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0420
Zulage: Verdübelung für Holz- und Plattenwerkstoffe
130.00
01.__.0430 Armierung der Fassadenflächen aus Steinwolle Liefern und fachgerechtes vollflächiges Auftragen eines dickschichtigen mineralischen Leichtmörtels auf vorbeschriebene Fassadendämmung aus Mineralwolle zur Erstellung einer vollflächigen Armierungsschicht nach Herstellerangaben. Armierungsmörtel mindestens 8 mm bis maximal 10 mm auftragen, Armierungsgewebe eindrücken und planspachteln. Gewebestöße 10 cm überlappen. Zu beachten ist, dass das Gewebe im oberen Drittel der Armierungsschicht liegen muss. Die zusätzliche Diagonalarmierung an Ecken der Öffnungen und Eckkantenausbildungen wird in separater Position beschrieben und abgerechnet. Schichtdicke: mind. 8 mm, max. 10 mm Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: Leichtmörtel: StoLevell Novo, Armierungsgewebe: Sto-Glasfasergewebe, oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0430
Armierung der Fassadenflächen aus Steinwolle
880.00
01.__.0440 Zulage Wärmedämmung - Leibungen Zulage für vorbeschriebene Wärmedämmarbeiten für die Ausführung auf den Leibungsflächen, Aussparungen und Nischen Dämmstärke 3 cm Miteinzukalkulieren in die Zulage ist die Wärmedämmung inklusive Kleber, Armierungsschicht mit Gewebe. Leibungstiefe: bis ca. 25 cm
01.__.0440
Zulage Wärmedämmung - Leibungen
450.00
m
01.__.0450 Voranstrich als Grundierung Liefern und nach Herstellerangaben fachgerechter vollflächiger Auftrag eines Voranstrichs auf schwach saugenden Untergründen, gefüllt zur Aufnahme nachfolgend beschriebener organischer Putze. Produkteigenschaften: - gefüllt, wässrig, egalisierend - Haftvermittelnd zur Verbesserung der Verarbeitungseigenschaften   des Oberflächenputzes. - pigmentiert und tönbar im Farbton nach Bemusterung und Wahl   des Auftraggebers. Geeignet für mineralische oder organische Putze und Beschichtungen. Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: Sto-Putzgrund, oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0450
Voranstrich als Grundierung
880.00
01.__.0460 Zulage Grundierung - Leibungen Zulage für vorbeschriebene Grundierung für die Ausführung auf den Leibungsflächen, Aussparungen und Nischen Leibungstiefe: bis ca. 25 cm
01.__.0460
Zulage Grundierung - Leibungen
450.00
m
01.__.0470 Mineralischer Oberputz - feine Filzstruktur - Obergeschoße Liefern und fachgerechtes Auftragen inklusive sauberem Filzen eines mineralischen Oberputzes nach EN 998-1, filzbar in feiner Struktur, als Feinputz als Schlussbeschichtung nach Herstellerangaben auf vorbeschrieben planeben vorbereitete Fassadenflächen. Die Farbbeschichtung sowie der farbtonegalisierende Beschichtungsaufbau ist in gesonderter Position beschrieben und abgerechnet. Produkteigenschaften: Witterungsbeständig, hydrophobiert, wasserdampfdurchlässig. Miteinzukalkulieren ist das Anlegen von 2 Stück Musterflächen am Objekt, in den Abmessungen jeweils von ca. 1 m². Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: StoMiral Nivell F, oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0470
Mineralischer Oberputz - feine Filzstruktur - Obergeschoße
745.00
01.__.0480 Zulage Oberputz feine Filzstruktur - Leibungen Zulage für vorbeschriebenen mineralischer Oberputz - feinkörnig, gut filzbarer Feinputz auf Armierungschicht für die Ausführung in Leibungen der Tür-und Fensteröffnungen, liefern, auftragen und sauber filzen. Leibungstiefe: bis ca. 25 cm
01.__.0480
Zulage Oberputz feine Filzstruktur - Leibungen
450.00
m
01.__.0490 Mineralischer Oberputz - Korngröße 6 mm - Sockelzone Liefern und fachgerechtes Auftragen des mineralischen Oberputzes nach EN 998-1 - neutral, vergütet, manuell und maschinell verarbeitbar inklusive Strukturieren. Produkteigenschaften: - sehr hoch CO2- und wasserdampfdurchlässig, - witterungsbeständig, - hydrophobiert. Struktur als Kratzputz mit einer Korngröße zwischen 4 und 8 mm nach Bemusterung und Wahl des Auftraggebers. Getönt mit einem farbtonegalisierenden Beschichtungsaufbau versehen gemäß separater Position. Miteinzukalkulieren ist das Anlegen von 2 Stück Musterflächen am Objekt, in den Abmessungen jeweils von ca. 1 m². Ausführung an der Straßenfassade im Bereich der Sockelzone bis ca. 20 cm über Fensterbank 1.OG. Höhe Sockelzone: h = ca. 6,00 m Einschließlich aller erforderlicher Materialien sowie notwendigen Hilfskonstruktionen zur Erzielung eines gleichmäßigen Strukturbildes. Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: StoMiral, oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0490
Mineralischer Oberputz - Korngröße 6 mm - Sockelzone
135.00
01.__.0500 Zulage Oberpurz Korngröße 6 mm - Putzbänder in der Sockelzone Zulage für die Herstellen von Putzbänder mit Mineralischer Oberputz - feine Filzstruktur wie in den Obergeschossen beschrieben im Bereich der Sockelzone zur Gliederung der Fläche als ornametierte Bossierungen. Strukturtrennungsbänder horizontal und vertikal zwischen verschiedenen Putzflächen einmessen und einbauen inklusive sauberem Filzen. Farbton und Strukturgestaltung nach Bemusterung und Wahl des Auftraggebers. Miteinzukalkulieren ist nach Fertigstellung des Oberputzes die Herstellung einer scharfkantigen Struktur- und Farbtrennung, Überstände sind zu entfernen. Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: StoMiral Nivell F, oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0500
Zulage Oberpurz Korngröße 6 mm - Putzbänder in der Sockelzone
135.00
01.__.0510 Fassadenfarbe Fassadenfarbe auf Silikat-Kieselsolbasis ohne bioziden Filmschutz außen auf vorbeschriebene mineralische und silikatische Untergründe als Zwischen- und Schlussbeschichtung liefern und nach Herstellerangaben auftragen. Anforderungen Fassadenfarbe: - wasserabweisend, aufgebaut auf Silikat-Kieselsolbasis, Kombination   aus Kieselsol und Wasserglas, A2-s1, d0 gemäß EN 13501-1, - höchste Farbtonstabilität im Silikatbereich, strukturerhaltend, - Glanzgrad nach EN 1062-1 G3 matt, sehr gut deckend, - Hellbezugswertgrenze 15, wasserabweisend, - Wasserdurchlässigkeitsrate w nach EN 1062 -3 0,10 kg/(m²*h 0,5 ) W3 niedrig, - Nassabriebbeständigkeit nach EN13300: Klasse 1, sehr hoch CO 2 - und wasserdampfdurchlässig, - Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke nach EN ISO 7783-2   sd = 0,01 m V1 hoch, - Wasserdampf-Diffusionsstromdichte V > 2000 g/(m²*d), - ohne bioziden Filmschutz, nicht filmbildend, - ohne Zusatz von Lösemitteln und Weichmacher Farbton: hell, im Farbtonspektrum des angebotenen Systems, nach Bemusterung und Wahl des Auftraggebers Miteinzukalkulieren ist der 2fache Auftrag als Zwischen- und Schlussbeschichtung. Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: StoColor Solical, Farbton nach StoColor System oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0510
Fassadenfarbe
880.00
01.__.0520 Zulage Fassadenfarbe - Leibungen Zulage für vorbeschriebener Fassadenfarbe für die Ausführung auf den Leibungsflächen, Aussparungen und Nischen Leibungstiefe: bis ca. 25 cm
01.__.0520
Zulage Fassadenfarbe - Leibungen
450.00
m
01.__.0530 Zulage Fassadenfarbe - Fassadenornamente lineale Profile Zulage für vorbeschriebener Fassadenfarbe für die Ausführung auf den nachfolgend beschriebenen Fassadenonamenten als lineare Profile.
01.__.0530
Zulage Fassadenfarbe - Fassadenornamente lineale Profile
302.00
m
01.__.0540 Zulage Fassadenfarbe - Fassadenornamente Bossengliederung Sockelbereich Zulage für vorbeschriebener Fassadenfarbe für die Ausführung auf den nachfolgend beschriebenen Fassadenonamenten der Bossengliederung im Sockelbereich.
01.__.0540
Zulage Fassadenfarbe - Fassadenornamente Bossengliederung Sockelbereich
135.00
01.__.0550 Zulage Fassadenfarbe - Einfarbiges Absetzen Zulage für vorbeschriebene Fassadenfarbe für das einfarbige Absetzen von Gliederungselementen. Ausführung im Bereich der Fassadenornamente der umlaufenden Fensterprofile. Abmessungen Profilbandbreiten bis 30 cm, im 1.OG (bei 6 Stück Fenstern) bogenförmige Sturzfaschen, im Scheitelpunt r bis 0,6 m Profilstärke ab OK Putz: bis 5 cm Abrechnung in m profilierte Ornamentstreifen
01.__.0550
Zulage Fassadenfarbe - Einfarbiges Absetzen
O
221.00
m
P R O F I L E
P R O F I L E
01.__.0560 Horizontales Bewegungsfugenprofil Profil für Bewegungsfugen mit komprimiertem Dichtband zur Ausbildung von horizontalen Bewegungsfugen (Gleitlagerfugen) in vorbeschriebenes Fassadendämmsystemen liefern und in die vorbeschriebene Armierungsschicht gemäß den Herstellerangaben fachgerecht einsetzen. Miteinzukalkulieren ist das Auftragen der Armierungsmasse auf beiden Seiten der Dämmplattenfuge in einer Breite von jeweils ca. 15 cm mit dem Einbetten des Profils mit dem Glasgewebe sowie das exakt fluchtgerechte Ausrichten des Profils. Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: StoProfil Move H oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0560
Horizontales Bewegungsfugenprofil
185.00
m
01.__.0570 Putzabschlussprofil Putzabschlussprofil aus Kunststoff mit Anschlag und integriertem Glasfasergewebe zur Herstellung von sauberen Putzabschlüssen liefern und fachgerecht nach Herstellerangaben anbringen. Schichtdicke: 10 mm Ausführung nur nach örtlicher Angabe. Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: Sto-Putzabschlussprofil oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0570
Putzabschlussprofil
O
10.00
m
01.__.0580 Fugendichtband Für das schlagregendichte Abdichten der Anschlussfugen zwischen vorbeschriebenem Fassadendämmsystem und angrenzenden Bauteilen Fugendichtband liefern und an den Fugenflanken fachgerecht und nach Herstellerangaben verkleben. Fugendichtband aus vollimprägniertem, langsam expandierenden Weichschaumstoff, schlagregendicht nach DIN 18542 Beanspruchungsgruppe BG 1 Abmessungen: Breite 15 mm / 3 mm, nach Ausdehnung max. 9 mm, Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: Sto-Fugendichtband  Lento oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0580
Fugendichtband
100.00
m
01.__.0590 Anputzleiste Fugendichtband zur Herstellung einer wind- und schlagregendichten, bewegungsfähigen Systemanschlussfuge als am Fensterrahmen anliegendes Leibungsprofil mit integrierter Anputzleiste für die dauerhafte Abdichtung der Anschlussfugen zu Fenster-, Türrahmen und dergleiche liefern und nach Herstellerangaben in vorbeschriebenes Fassadendämmsystem einarbeiten. Eigenschaften: - mit komprimiertem Fugendichtband zur Aufnahme dreidimensionaler Bewegungen - Kunststoffleiste, selbstklebend - mit integriertem Glasfasergewebestreifen (entsprechend der bauaufsichtl. System-Zulassung) - Schattenfuge - selbstklebender Schutzlasche zur Befestigung der Abdeckfolien - Putzanschlag. Vor dem anbringen der Anputzleiste ist der Untergrund auf den Fenster- bzw. Türrahmen zu reinigen. Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: Sto-Anputzleiste Bravo S oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0590
Anputzleiste
450.00
m
01.__.0600 Kantenschutz Kantenprofil aus Kunststoff mit Glasfasergewebe zur Eckausbildung bei Fassadendämmsystemen liefern und anbringen. Vor der vollflächigen Armierung, Armierungsmörtel auftragen und Gewebewinkel einbetten. Flächenarmierungsgewebe bis zur Eckkante führen und 10 cm überlappen. Schenkellänge: bis 11cm x 22 cm nach Angabe des Auftraggebers Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: Sto-Gewebewinkel Standard, oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0600
Kantenschutz
560.00
m
01.__.0610 Eckarmierung Diagonalarmierung als Zuschnitt aus Glasfasergewebe liefern und an Ecken von Gebäudeöffnungen nach Herstellerangaben anbringen und mit in die Armierung einbetten. Armierungspfeil 40 x 33 cm aus Glasfasergewebe als zusätzliche Verstärkung unter der vorbeschriebenen Armierung. Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: Sto-Armierungspfeil, oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0610
Eckarmierung
284.00
Stk
01.__.0620 Sturzeckwinkel mit Diagonalarmierung Vorgeformtes Winkelstück aus Glasfasergewebe als Sturzeckwinkel mit Diagonalarmierung als verstärkendes Armierungselement im Sturz-/Laibungsbereich mit Diagonalarmierung liefern und einbauen. Leibungstiefe: 20 cm Maschenweite 4 mm x 4 mm Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: Sto-Sturzeckwinkel, oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0620
Sturzeckwinkel mit Diagonalarmierung
142.00
Stk
01.__.0630 Montagezylinder EPS 70 x 70 mm Montagezylinder für Fremdmontagen aus EPS-Hartschaum, für Rohrschellen für Regenfallrohre, etc. zur wärmebrückenfreien Befestigung leichter Bauteile an vorbeschriebenem Fassadendämmsystem liefern und nach Herstellerangaben einbauen. Abmessungen Durchm. 70x70 mm, Nutzfläche Durchm.50 mm. Montage mit PU-Kleber, abgestimmt auf das System und den Montagezylinder. Positionen nach örtlicher Angabe. Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: StoFix Zyrillo, oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0630
Montagezylinder EPS 70 x 70 mm
12.00
Stk
01.__.0640 Montagequader PU 198 x 198 mm Montagequader aus Polyurethan-Hartschaum (PUR) als Druckunterlage für hohe Drucklasten liefern und nach Herstellerangaben in vorbeschriebenes Wärmedämm-Verbundsystem einbauen Format: 198 x 198 mm Plattendick: 140 mm Druckfestigkeit: 2,3 N/mm² Miteinzukalkulieren ist die Erstellung einder Vertiefung im Dämmstoff bis auf den Untergrund. Die Montageplatte ist vollflächig mit Klebemörtel auf dem tragenden Untergrund zu verkleben. Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: StoFix Quader  HD Maxi, oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0640
Montagequader PU 198 x 198 mm
10.00
Stk
01.__.0650 Verschließen der Gerüstankerlöcher mit Oberputz Verschlussstopfen aus imprägniertem Weichschaumstoff zum Abdichten von Gerüstankerlöchern in vorbeschriebenes Fassadendämmsystemen liefern und im Zuge des Gerüstrückbaus montieren. Die Deckbeschichtung ist gemäß des Systemaufbaus zu liefern, aufzuziehen, ansatzfrei zu strukturieren und zustreichen. Abgerechnet als Pauschale für die Hof- und Straßenfassadenflächen Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: Sto-Gerüstankerverschluss, oder gleichwertig im angebotenen System.
01.__.0650
Verschließen der Gerüstankerlöcher mit Oberputz
1.00
Psch
01.__.0660 Fensterbank Naturstein - Hofseite Natursteinfensterbänke liefern und fachgerecht inklusive Ausbildung einer Dichtwanne passgenau montieren. Den Untergrund mit 3% Gefälle vorbereiten. Auf den vorbereiteten Untergrund ist ein selbstklebendes Glasfasergewebe aufzubringen und mit zementverträglichem Dispersionsspachtel 1,0 : 1,0 Gew.-Teile mit Zement (CEM I oder CEM II A/LL oder CEM II B/LL) gemischt, in 2 Schichten einspachteln zur Ausbildung einer ca. 3 cm hochen Dichtwanne und Brüstungskante. An den seitlichen Fensterbankkanten sind Fugendichtbänder, an der rückseitigen Kante elastisches PE-Band anzubringen. Die Fensterbänke örtlich einpassen und mit einem geeignetem einkomponentigen Klebemasse mit hoher Anfangshaftung verkleben. Der Kleberauftrag erfolgt in Raupenform in Gefällerichtung. Bordprofile mit einem Kleber auf MS-Hybrid-Basis auf der Fensterbank verkleben. Natursteinfensterbank, Oberseite mit Gefälle bis 5 %, Unterseite mit Kantenausbildung und eingefräster Tropfkante. Material : Anröchter, grau, geschliffen Abmessungen: b x h = ca. 310 mm x 40 mm, Sichthöhe ca. 40 mm, Kanten außenseitig umlaufend horizontal an den außenstehenden Fensterleibungen ca. 2 cm in die Fassadenfläche weiterführend; l = in unterschiedlichen Abmessungen bis ca. 1,80 m Miteinzukalkulieren ist die Anfertigung einer freizugebenden Werkplanung im Maßstab 1 : 1 Vor der Bestellung der Fensterbänke sind die genauen Maße am Objekt zu ermitteln. Zur Veranschaulichung ist dieser Position ein Foto beigefügt.
01.__.0660
Fensterbank Naturstein - Hofseite
80.00
m
D E K O R P R O F I L E
D E K O R P R O F I L E
01.__.0670 Fassadenornament Typ Bossengliederung im Sockelbereich Herstellen einer horizontalen Bossengliederung als plastisches Fassadenelement aus vulkanischem Leichtgranulat aus silikatischen Microhohlkugeln (Verolith) und Epoxidharz für Wandflächen mit allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis, liefern, maßgenau mit Gehrungslade zugeschnitten und eingemessen und passgenau auf den vorbereiteten Untergrund mit im System passendem mineralischen Klebemörtel lot- und waagerecht ankleben wie folgt beschrieben: Die Verklebung (auch im Stoßbereich) ist nass in nass herzustellen, beidseitig im Kreuzgang mit Zahntraufel (Untergrund: 10 x 10 mm; Stoßbereich 6 x 6 mm). Je nach Untergrundunebenheiten ist die Zahnung entsprechend anzupassen. Der oberhalb des Profils austretende Kleber ist für eine korrekte Wasserführung zu einer Hohlkehle auszubilden. An den anderen Seiten ist der Kleber für die Herstellung einer geschlossenen Fugennaht um das Element sauber abzuziehen. Die Stöße zwischen den Elementen sind mit geeignetem Werkzeug anzufasen (ca. 2 x 45°), um eine bewusste Trennung/Arbeitsfuge auszubilden. Die Stoßfuge sind im Klebevorgang bei abgesteiftem Kleber mit geeignetem Werkzeug nachziehen und miteinzukalkulieren. Eigenschaften plastisches Fassadenelement: - Wärmeleitfähigkeit: 0,16 W7(mK) - Rohdichte 550 kg/m.3 - Druckfestigkeit: 8,3 N/mm² - Brandverhalten (Klasse) gemäß EN 13501-1: A2-s1, d0,   Brandverhalten auf Wärmedämm-Verbundsystem gemäß EN   13501-1, im definierten Bereich gemäß Klassifizierungsbericht MA 39   - VFA 2014-1649.01 (WDVS mit Mineralwolle-Dämmstoffen) - ökologisch unbedenklich Abmessungen: Plattendicke: 15 mm Höhe Bossenstreifen h = ca. 300 mm, gemäß einer gleichmäßigen Aufteilung bis OK Fensterbank im 1.OG Ausführungsbereich: Sockelzone bis OK Fensterbank im 1.OG; Höhe: ca. 6,00 m Miteinzukalkulieren ist die Herstellung einer Musterfläche in den Abmessungen 1 m x 1 m Die Herstellerangaben sind zwingend zu beachten. In Fix und fertiger Ausführung inklusive sämtlichen Montage- und Hilfsmitteln. Abrechnung in m²
01.__.0670
Fassadenornament Typ Bossengliederung im Sockelbereich
135.00
01.__.0680 Fassadenornament Typ Fensterbank Fassadenelement als Fensterbank, in Form eines individuell angefertigten linearen Fassadenelementes aus Vollmaterial liefern und nach Herstellerangaben passgenau einbauen. Profilbeschreibung: Fensterbank mit Profilpolster, bestehend aus einem unten liegendem Viertel-Hohlprofil, zwei versetzten geraden Leisten, Hohl-Rundprofil und vorstehendem Wulstprofil welches die Außenkante der Fensterbank bildet. Alle gerundeten Porfile sind mit Eckprofilen voneinander abgesetzt. Die Oberseite des Fensterbankprofils ist in die Fensterleibung in geschrägter Ausführung zu führen, mit fachgerechtem Anschluss an den Fenstersockelrahmen. Miteinzukalkulieren ist eine trittsichere Ausführung sowie das seitliche Anarbeiten des Fensterbankprofils, im EG über das seitliche Fenstergewände hinausragend, ab dem 1.OG innerhalb der Fenster-Sockelfasche, nur über die Fensterleibungskante rausragend. Abmessungen: Profilabmessungen entsprechend der in vorbeschriebenem Aufmaß genommenen Profilierung Auskragende Tiefe der Profilierung von der Putzaußenkante gemessen: ca. 13 cm Längen der Profile (Maß seitl.Überstand + lichte Fensteröffnungen von der Straße aus betrachtet  / von links nach rechts  . . .  xx / xx / . . . + Maß seitl. Überstand): - im EG: für 4 Stück Fensterbänke:   ca. 0,35 m + ca. 1,45 / 1,80 / 1,80 / 1,45 m + ca. 0,35 m   1 Stück Fensterbank Oberlicht Hauseingangstür: ca. 1,20 m - im 1.OG für 6 Stück Fensterbänke:   ca. 0,11 + ca. 1,45 / 0,9 / 0,9 / 0,9 / 0,9 / 1,45 m + 0,11 m - im 2.OG für 6 Stück Fensterbänke:   ca. 0,11 + ca. 1,45 / 0,9 / 0,9 / 0,9 / 0,9 / 1,45 m + 0,11 m - im 3.OG für 4 Stück Fensterbänke:   ca. 0,11 + ca. 1,45 / 2,5 / 2,5 / 1,45 m + 0,11 m - im DG für 2 Stück Fensterbänke:   ca. 0,11 + ca. 1,5 / 1,5 m + 0,11 m - im Spitzboden: ca. 0,11 + ca. 1,75 m + 0,11 m Zur Veranschaulichung ist dieser Position ein Bestandsfoto sowie einee Handskizze beigefügt Die Ausbildung der End-Ecken auf Gehrung, sowie die Ausführung der Verdübelung werdenin gesonderten Positionen als Zulage beschrieben und abgerechnet. Abrechnung nach m
01.__.0680
Fassadenornament Typ Fensterbank
H
45.00
m
Fassadenornament Typ Fensterbank - Handskizze
Fassadenornament Typ Fensterbank - Handskizze
01.__.0690 Fassadenornament Typ Gewände der Hauseingangstür Fassadenelement als Türgewände, in Form eines individuell angefertigten linearen Fassadenelementes aus Vollmaterial liefern und nach Herstellerangaben passgenau einbauen. Profilbeschreibung: Quarderförmige Sockelbasen und darauf aufsteigenden profilierten Gewändebändern, 3-seitig die Türöffnung umlaufend, bestehend aus: (von innen nach außen beschreibend) - 1 x Viertel-Rundstab, - 1 x geraden Leiste, - 1 x Viertel-Hohlkehle - 1 x einhüftiges Wulstprofil - 1 x rückspringendem asymetrischem Hohlkehlenprofil. Alle Rundprofile sind jeweils mit Eckprofilen voneinander abgesetzt. Abmessungen: Profilabmessungen entsprechend der in vorbeschriebenem Aufmaß genommenen Profilierung. Sockelbasis: ca. 25 cm x 25 cm, Auskragende Tiefe von der angrenzenden Putzaußenkante gemessen: ca. 5 cm, Leibungstiefe max.: ca. 33,5 cm. Türgewände: Breite: b = ca. 23,5 cm; Tiefe zur Putzkante: ca. 5 cm; Tiefe bis zur glatten Türleibungsfläche: ca. 8,5 cm Glatte Türleibungsfläche: ca. 25 cm Zur Veranschaulichung ist dieser Position eine Bestandsaufnahme sowie eine Handskizze beigefügt. Die Ausbildung der Ecken auf Gehrung, sowie die Ausführung der Verdübelung werdenin gesonderten Positionen als Zulage beschrieben und abgerechnet. Abrechnung nach m
01.__.0690
Fassadenornament Typ Gewände der Hauseingangstür
H
8.00
m
Fassadenornament Typ Gewände der Hauseingangstür - Handskizze
Fassadenornament Typ Gewände der Hauseingangstür - Handskizze
01.__.0700 Fassadenornament Typ Gewände der Fenster im EG Fassadenelement als Fenstergewände der 4 Stück Fensteröffnungen im Erdgeschoss, in Form eines individuell angefertigten linearen Fassadenelementes aus Vollmaterial liefern und nach Herstellerangaben passgenau einbauen. Profilbeschreibung: Quarderförmige Sockelbasen und darauf aufsteigenden profilierten Gewändebändern, 3-seitig die Fensteröffnung umlaufend, bestehend aus: (von innen nach außen beschreibend) - 1 x Viertel-Rundstab, - 3 x versetzte gerade Leisten Das Rundprofile ist mit Eckprofilen abgesetzt. Die Fensteröffnung über der Hauseingangstür ist mit 4-seitigem Fenstergewände auszuführen, in das untere Gewändeteil ist die vorbeschriebene Fensterbank passgenau einzubinden Abmessungen: Profilabmessungen entsprechend der in vorbeschriebenem Aufmaß genommenen Profilierung. Sockelbasis: ca. 25 cm x 15,5 cm, Auskragende Tiefe von der angrenzenden Putzaußenkante gemessen: ca. 2 cm, Leibungstiefe max.: ca. 27 cm. Fenstergewände: Breite: b = ca. 24 cm; Tiefe zur Putzkante: ca. 2 cm; Tiefe bis zur glatten Fensterleibungsfläche: ca. 5 cm Glatte Fensterleibungsfläche: ca. 22 cm Miteinzukalkulieren ist das passgenaue Anarbeiten der vorbeschriebenen Fensterbank. Die Ausbildung der Ecken auf Gehrung, sowie die Ausführung der Verdübelung werdenin gesonderten Positionen als Zulage beschrieben und abgerechnet. Abrechnung nach m
01.__.0700
Fassadenornament Typ Gewände der Fenster im EG
H
33.00
m
01.__.0710 Fassadenornament Typ Gewände der Fenster im 1.OG Fassadenelement als Fenstergewände der 6 Stück Fensteröffnungen im 1.Obergeschoss, in Form eines individuell angefertigten linearen Fassadenelementes aus Vollmaterial liefern und nach Herstellerangaben passgenau einbauen. Profilbeschreibung: 4-seitige Fenstergewände mit einer breiten Sockelfasche, und 3.seitig umlaufenden Profilbändern bestehend aus: - 1 x Viertel-Rundstab, - 1 x gerade Leiste als umlaufende Fasche, an oberen Fensterecken als Fensterohrungen ausgebildet, über dem Fenstersturz in Form eines segmentbogenförmigen Fensterverdachungselementes. - 1 x Rundprofil, die Faschenflächen umlaufend. Alle Rundprofile sowie die umlaufende Faschenfläche sind mit Eckprofilen abgesetzt. Abmessungen: Profilabmessungen entsprechend der in vorbeschriebenem Aufmaß genommenen Profilierung. Sockelfasche: Höhe: ca. 40 cm; Breite seitlich neben der Fensteröffnung = ca. 25 cm, Auskragende Tiefe von der angrenzenden Putzaußenkante gemessen: ca. 2 cm. Fenstergewände: Breite: b = ca. 24 cm; im Bereich der Ohrung ca. 7,5 cm auskragend; Stichmaß Segementbogen: ca. 50 cm. Tiefe zur Putzkante: ca. 2 cm; Tiefe bis zur glatten Fensterleibungsfläche: ca. 5 cm Glatte Fensterleibungsfläche: ca. 22 cm Miteinzukalkulieren ist das passgenaue Anarbeiten der vorbeschriebenen Fensterbank. Die Ausbildung der Ecken auf Gehrung, sowie die Ausführung der Verdübelung werdenin gesonderten Positionen als Zulage beschrieben und abgerechnet. Abrechnung nach m
01.__.0710
Fassadenornament Typ Gewände der Fenster im 1.OG
H
54.00
m
01.__.0720 Fassadenornament Typ Gewände der Fenster ab dem 2.OG Fassadenelement als Fenstergewände der 16 Stück Fensteröffnungen 2. + 3.Obergeschoss (die Dreierfenster im Mittelrisalit sind hier zusammengefasst) sowie im Dachgeschoss und im Spitzboden, in Form eines individuell angefertigten linearen Fassadenelementes aus Vollmaterial liefern und nach Herstellerangaben passgenau einbauen. Profilbeschreibung: 4-seitige Fenstergewände mit einer breiten Sockelfasche, und 3.seitig umlaufenden Profilbändern bestehend aus: - 1 x Viertel-Rundstab, - 1 x gerade Leiste (bei den eng zusammenstehenden Fenstern als umlaufende Fasche) - 1 x Rundprofil, die Faschenflächen umlaufend - 1 x rückspringendem asymetrischem Hohlkehlenprofil. Alle Rundprofile sowie die umlaufende Faschenfläche sind mit Eckprofilen abgesetzt. Abmessungen: Profilabmessungen entsprechend der in vorbeschriebenem Aufmaß genommenen Profilierung. Sockelfasche: wie im 1.OG. Fenstergewände: Breite: b = ca. 24 cm Tiefe zur Putzkante: ca. 2 cm; Tiefe bis zur glatten Fensterleibungsfläche: ca. 5 cm Glatte Fensterleibungsfläche: ca. 22 cm Miteinzukalkulieren ist das passgenaue Anarbeiten der vorbeschriebenen Fensterbank. Die Ausbildung der Ecken auf Gehrung, sowie die Ausführung der Verdübelung werdenin gesonderten Positionen als Zulage beschrieben und abgerechnet. Abrechnung nach m
01.__.0720
Fassadenornament Typ Gewände der Fenster ab dem 2.OG
H
125.00
m
01.__.0730 Fassadenornament Typ Gesimsbänder über dem 3.OG Fassadenelement als Gesimsband über dem 3.Obergeschoss in Form eines individuell angefertigten linearen Fassadenelementes aus Vollmaterial liefern und nach Herstellerangaben passgenau einbauen. Profilbeschreibung: von unten nach oben beschrieben: - 1 x  Hohlkehle-Rundprofil - 1 x gerade Leiste mit oberseitiger Schräge Das Hohlkehle-Rundprofil ist beidseitig mit Eckprofilen abgesetzt. Abmessungen: Breite: b = ca. 24 cm Tiefe zur Putzkante: ca. 2 cm; Tiefe bis zur glatten Die Ausbildung der Ecken und End-Ecken auf Gehrung, sowie die Ausführung der Verdübelung werdenin gesonderten Positionen als Zulage beschrieben und abgerechnet. Die Herstellung und Montage des Gesimsbandes im Giebelbereich über dem Dachgeschoss in gleicher Ausführung erfolgt nur nach gesonderter Angabe des Auftraggebers. Abrechnung nach m
01.__.0730
Fassadenornament Typ Gesimsbänder über dem 3.OG
H
37.00
m
01.__.0740 Zulage Fassadenornamente für Eckausbildung + Verkröpfung Zulage für vorbeschriebene Fassadenornamente für das Herstellen der Ecken und Verkröpfungen lot- und fluchtrecht, mit exater und passgenauer Ausführung gemäß den Angaben des Herstellers für die Herstellung eines einheitlichen Ornamentbildes. Abrechnung in Stk Ornamentecke Ausführung rechts / links / oben / unten.
01.__.0740
Zulage Fassadenornamente für Eckausbildung + Verkröpfung
168.00
Stk
01.__.0750 Zulage Fassadenornamente für zusätzliche Verdübelung linearer Profile Zulage zu vorbeschriebenen Fassadenornamenten aus linearen Profilen der Tür- und Fenstergewände, Fensterbänke und Gesimse für die zusätzliche Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Schraubdübeln. Für die Verankerung ist der Dübel in den tragfähigen Wandbaustoff kraftschlüssig einzubringen und der Dübelkopf mind. 20 mm versenkt zur Profiloberfläche zu setzen. In die entstandene Vertiefung ist eine passgenaue Schaumstoffkappe einsetzen und planeben mit mineralischem Klebemörtel einzukleben. Abrechnung nach m linearem Fassadenornament
01.__.0750
Zulage Fassadenornamente für zusätzliche Verdübelung linearer Profile
302.00
m
01.__.0760 Zulage Fassadenornamente für zusätzliche Verdübelung Bossengliederung Sockel für die Bossengliederung im Sockelbereich Abrechnung nach m² flächigen Fassadenornament
01.__.0760
Zulage Fassadenornamente für zusätzliche Verdübelung Bossengliederung Sockel
H
135.00
01.__.0770 Zulage Fassadenornamente Anstrich Zulage zu vorbeschriebenen Fassadenornamenten für den
01.__.0770
Zulage Fassadenornamente Anstrich
302.00
m
D O K U M E N T A T I O N   W D V S
D O K U M E N T A T I O N   W D V S
01.__.0780 WDVS-System-Dokumentation Vollständige Dokumentation des verarbeiteten WDVS-Systems mit Angabe der Systemkomponenten, einschließlich Produktdatenblätter und einer Aufmaßskizze der Einbauorte
01.__.0780
WDVS-System-Dokumentation
L
1.00
psch
02 TITEL 2 - Kellerdeckendämmung
02
TITEL 2 - Kellerdeckendämmung
V O R A R B E I T E N
V O R A R B E I T E N
02.__.0010 Deckenflächen reinigen Verunreinigungen, nicht tragfähige Beschichtungen, Trennmittelrückstände u. Ä. nach Art des Bieters von Deckenflächen entfernen.
02.__.0010
Deckenflächen reinigen
165.00
02.__.0020 Dispersionsfarbenanstrich o.ä. gründlich säubern Dispersionsfarbenanstrich bzw. organisch gebundene Beschichtungen auf den Deckenflächen wie vorgefunden gründlich säubern, nicht tragfähige Teile entfernen.
02.__.0020
Dispersionsfarbenanstrich o.ä. gründlich säubern
165.00
02.__.0030 Leimfarbe o.ä. entfernen Reversiblen Anstrich, z. B. Leimfarbe oder nicht waschbeständige Beschichtung durch Abwaschen, Abkratzen und Nachwaschen restlos entfernen.
02.__.0030
Leimfarbe o.ä. entfernen
O
50.00
02.__.0040 Vorstehende Teile abstoßen Vorstehende Teile z. B. Knubben, Grate, Betonspritzer u. Ä., von Deckenflächen durch Abstoßen, Abstemmen oder Abschleifen entfernen Flächen entstauben. Alle anfallenden Stoffe sind nach Vorschrift zu entsorgen.
02.__.0040
Vorstehende Teile abstoßen
165.00
02.__.0050 Hohlstellen ausfüllen Nicht tragfähigen Putz, Hohlstellen, minderfeste Schichten u. Ä. an den Deckenflächen bis auf den tragfähigen Untergrund entfernen. Flächen entstauben. Dicke der zu entfernenden Schicht: bis zu 20 mm Fehlstellen mit Putzmörtel nach DIN EN 998-1, >/= 2,5 N/mm², ausfüllen und angleichen. geschätzter Anteil zur Gesamtfläche < 10 %.
02.__.0050
Hohlstellen ausfüllen
16.50
02.__.0060 Grundierung Grundierung mit wässrige Hydrosol-Grundierung auf Mikroemulsionsbasis zur Egalisierung unterschiedlich saugender Untergründe liefern und nach Herstellerangaben auf vorbereitete Deckenflächen auftragen. Eigenschaften: konservierungsmittel-, lösemittel- und weichmacherfrei, haftverbindend, tief eindringend, gut verfestigend, schnell trocknend Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: Brillux, Lacryl Tiefgrund 595, oder gleichwertig im angebotenen System.
02.__.0060
Grundierung
165.00
02.__.0070 Kellerdecken-Dämmplatten, gedübelt, Kanten stumpf Liefern von Steinwolle-Dämmplatte aus mineralischen Rohstoffen mit beidseitiger Glasvliesbeschichtung und zusätzlicher weißer Sprenkelbeschichtung auf der Sichtseite zur Kellerdecken-Dämmung geeignet und an vorbeschriebene vorbereitete Kellerdeckenfläche in Dübelmontage mit Deckendämmschrauben fachgerecht montieren . Eigenschaften Dämmplatte: Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK) Plattendicke: 14 cm Brandverhalten: Nicht brennbar, Euroklasse A1 nach DIN EN 13501-1 Format: 125,0 x 62,5 cm Kanten stumpf Miteinzukalkulieren ist das hohlraumfreie Ausstopfen und Verschließen der Plattenstöße und Anschlussfugen sowie die fachgerechte Verdübelung der Kellerdecken-Dämmplatten. Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: Brillux, Kellerdecken-Dämmplatte 3653, oder gleichwertig im angebotenen System.
02.__.0070
Kellerdecken-Dämmplatten, gedübelt, Kanten stumpf
165.00
02.__.0080 Zulage Anarbeiten Zulage zu vorbeschriebener Kellerdeckendämmung für das Anarbeiten und Zuschneiden der vorgenannten Dämmplatten an z. B. Rohr- und Elektroleitungen oder ähnlichem durch Ausklinken des Dämmstoffs. Abrechnung nach m
02.__.0080
Zulage Anarbeiten
250.00
m
02.__.0090 Schließen von Durchbrüchen und Öffnungen Schließen von Kellerdeckendurchbrüchen bzw. Öffnungen im Deckenbereich z. B. im Bereich von Steig- und Versorgungsleitungen etc., durch festes Ausstopfen mit Zuschnitten aus dem vorgenannten Dämmstoff. Maße der Öffnungen: bis maximal 0,30 m x 0,30 m
02.__.0090
Schließen von Durchbrüchen und Öffnungen
10.00
Stk
D O K U M E N T A T I O N   K E L L E R D E C K E N D Ä M M U N G
D O K U M E N T A T I O N   K E L L E R D E C K E N D Ä M M U N G
02.__.0100 Kellerdeckendämm -System-Dokumentation Vollständige Dokumentation des verarbeiteten Kellerdeckendämm-Systems mit Angabe der Systemkomponenten, einschließlich Produktdatenblätter und einer Aufmaßskizze der Einbauorte
02.__.0100
Kellerdeckendämm -System-Dokumentation
L
1.00
psch
Vorbemerkungen zu den Stundenlohnarbeiten VORBEMERKUNGEN ZU DEN STUNDENLOHNARBEITEN Die folgenden Stundenlohnarbeiten sind als feste Stunden-Verrechnungssätze gemäß VOB § 15 Nr. 1 anzubieten. Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift unter das Angebot hiermit gleichzeitig, dass die nachstehend aufgeführten Stundenverrechnungssätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurden und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gelten. In den Verrechnungssätzen sind neben den Lohn- und Gehaltskosten die Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträgen und vermögenswirksamen Leistungen enthalten. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind in die Verrechnungssätze nicht einzubeziehen. Die Verrechnungssätze werden nur für Zeiten auf der Baustelle geleistet. An- und Abfahrtzeiten werden nicht vergütet, auch wenn die Stundenlohnarbeiten nach Abschluss der Hauptarbeiten geleistet wurden. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden. Erbrachte Stundenlohnarbeiten sind in Tageslohnzettel / Stundenzetteln mit Angabe der Baustelle, der namentlichen Angabe jedes Arbeitnehmers mit der Uhrzeit des Arbeitsbeginns und Uhrzeit der Arbeitsniederlegung sowie dem Inhalt der ausgeführten Arbeiten der örtlichen Bauleitung nach Abschluss der Stundenlohnarbeiten zeitnah, längstens jedoch in wöchentlichen Abständen zur Gegenzeichnung vorzulegen. Zu spät eingereichte Unterlagen können nicht anerkannt werden. Stoffkosten der Stundenlohnarbeiten Für Materialien gelten die Preise frei Verwendungsstelle inklusive aller Transportkosten. Kosten für Materialien sind mit Einkaufs- und Kalkulationsnachweisen nachzuweisen. Materialkosten sowie sämtliche für die in den vorgenannten Stundenlohnarbeiten aufgeführten Arbeiten erforderlichen Stoffkosten werden nach Maßgabe der EFB-Blätter, gleich dem hier angegebenen Zuschlag abgerechnet. Die Materialkosten sind generell mit Einkaufs- und Kalkulationsnachweisen nachzuweisen. Sofern diese nicht vorliegen, werden die Materialkosten nicht anerkannt. Höhe des Zuschlages in %: . . . . . . . . . . . . . . . . . . (vom Bieter auszufüllen)
Vorbemerkungen zu den Stundenlohnarbeiten
03 TITEL 3 - Stundenlohnarbeiten
03
TITEL 3 - Stundenlohnarbeiten
03.__.0010 Vorarbeiter, Facharbeiter Stundenlohnarbeiten für Vorarbeiter, Facharbeiter, und Gleichgestellte (z.B. Spezialbaufacharbeiter, Baufacharbeiter, Obermonteure, Monteure, Gesellen, Maschinenführer, Fahrer und ähnliche Fachkräfte) Leistung nach besonderer Anordnung der Bauleitung.
03.__.0010
Vorarbeiter, Facharbeiter
10.00
Std
03.__.0020 Baufachwerker, Helfer Stundenlohnarbeiten für Werker, Helfer und Gleichgestellte (z.B. Baufachwerker, Helfer, Hilfsmonteure, Ungelernte, Angelernte) Leistung nach besonderer Anordnung der Bauleitung.
03.__.0020
Baufachwerker, Helfer
10.00
Std