Gerüstarbeiten
Grabbe24
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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN I.  Gegenstand der Ausschreibung Gerüstarbeiten Für das Bauvorhaben "Wiederherstellung des Wohnhauses Grabbestraße 24 nach Brandschaden". II.  Angebotsgrundlagen Die Vergabe erfolgt nach der VOB/A Stand 2019 mit den VOB-Ergänzungen 2023, in der jeweils gültigen Fassung. Die Gewährleistungszeit beträgt nach BGB, entgegen der VOB/B,  -  fünf  -   5 Jahre. Grundlage des Angebotes ist die Leistungsbeschreibung für die anzubietenden Leistungen mit den Vorbemerkungen und den EVM-Blättern, sowie die Ausführungszeichnungen, die Baugenehmigung, die Statischen Berechnung, das Brandschutzkonzept und der Wärmeschutznachweis sowie die Vorgaben zum Schallschutz. Den Angebotsunterlagen liegen die Unterlagen entsprechend den Angaben des Anlagenverzeichnisses in digitaler Form bei und sind zur Kalkulation des Angebotes heranzuziehen. Die Unterlagen können während der üblichen Bürozeiten eingesehen werden bei: Architekturbüro Axel Schreiber Seelhorststraße 64 30175 Hannover Tel: 0511 - 85 18 42 e-mail:  a.schreiber@architekturbuero-schreiber.de Das Leistungsverzeichnis ist als Angebot abzugeben im Original, als eingescanntes pdf-Dokument oder als digitales Kurz-LV. Zu beachten ist, dass, unabhängig zur Art der Angebotsabgabe, die zur Kalkulation abgefragten Fabrikate / Systeme vom Bieter anzugeben sind. Vorgeschlagenen Fabrikate sind mindestens gleichwertig anzubieten. Bei fehlenden Produktangaben mit zur Kalkulation vorgeschlagenen Produkten verpflichtet sich der Unternehmer das vorgeschlagene Produkt zu verwenden. Fehlenden Angaben ohne vorgeschlagene Produkte bilden ein Ausschlusskriterium. Die vom Unternehmer frei festzulegenden Materialien und / oder Fabrikate haben den gültigen Vorschriften und Richtlinien zu entsprechen und haben eine bauaufsichtliche Zulassung. Grundsätzlich dürfen nur systemkonforme Materialien für ein Bauteil zum Einsatz kommen. Die anzubietenden Einheitspreise sind Festpreise einschließlich aller Nebenleistungen, Werkplanung, Lieferung der Materialien frei Verwendungsstelle, Montage und in fix und fertiger Arbeit, dem Schutz bis zum Ende der Bauzeit, einschließlich der behördlichen Genehmigungen, Abnahmen und Inbetriebnahmen. Nebenangebote und alternative Ausführungsvorschläge sind in einem gesonderten Angebot bzw. Anschreiben zu erläutern und anzubieten. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über Art und Umfang der Arbeiten sowie über die Örtlichkeiten der Baustelle eingehend Kenntnis zu verschaffen. Geschäfts- und Lieferbedingungen des Bieters haben keine Gültigkeit. Gewertet werden nur vollständig, ohne Abänderungen ausgefüllte Leistungsverzeichnisse. III. Beschreibung der Baumaßnahme Die Wohnungsgenossenschaft Heimkehr beabsichtigt die Wiederherstellung des Mehrfamilienwohnhauses Grabbestraße 24 nach einem Brandschaden durchzuführen. Das Gebäude musste nach den Löscharbeiten des Dachstuhlbrandes bis auf die Grundmauern, die Deckenbalken und das Treppenhaus entkernt werden. Zur Witterungssicherung hat das Gebäude ein Notdach erhalten. Die Wiederherstellung erfolgt mit dem aktuellen Standart der heute geltenden behördlichen Auflagen insbesondere in den Bereichen Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Erneuerbare Energien und Anlagentechnik. Die geplante Maßnahme sieht vor, das Notdach zu entfernen und die ursprüngliche Dachform mit Satteldach, einem großen straßenseitigen Risalitgiebel und zwei kleinen hofseitigen Zwerchdächern wieder herzustellen. Des Weiteren sollen die beiden Dachgeschosswohnungen sowie die 8 Wohnungen der darunterliegenden Etagen inklusive dem Ausbau der Geschossdeckenebenen wieder auf- und ausgebaut werden. Das Gebäude wurde ursprünglich in Massivbauweise mit Putzfassade um das Baujahr 1923 mit einem Kellergeschoss, vier Vollgeschossen und einem traufseitigen Satteldach errichtet. Ursprünglich verfügte es über 8 Wohneinheiten in den Vollgeschossen sowie einer Dachgeschosswohnung. Im Zuge des Wiederaufbaus soll eine zweite Dachgeschosswohnungen ausgebaut werden. Im fertigen Zustand weist das Wohnhaus eine Bruttowohnfläche von ca. 845 m² auf. Die Erschließung des Gebäudes erfolgt vom Gehweg aus über einen kleinen Vorgarten an der Grabbestraße mittig mit einem zentralen Treppenhaus. Ein Aufzug ist nicht vorhanden. Alle Wohneinheiten sind während der Bauphase nicht bewohnt. Die Höhe der obersten Geschossebene mit Aufenthaltsräumen beträgt ca. 15,70 m über OK Gelände, also mehr als 13 m. Somit ist das Objekt bauordnungsrechtlich in die Gebäudeklasse 5 eingestuft. IV. Allgemeine Angaben zur Baustelle IV.1. Lage der Baustelle Das Bauvorhaben liegt in Hannover im Stadtteil Vahrenwald-List in der Grabbestraße 24 und ist über die Grabbestraße sowie eingeschränkt rückseitig über den offenen Hof zu erreichen. Ein Baugerüst wird auf beiden Gebäudeseiten gestellt. Die Grabbestraße geht von der Vahrenwalder Straße ab und wird in beiden Richtungen regelmäßig von Linienbussen befahren. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe von den Gegebenheiten auf dem Baugrundstück sowie dan angrenzenden Flächen örtlich zu informieren und die Baustelleneinrichtung entsprechend zu planen und zu kalkulieren. Spätere Einwendungen bleiben unberücksichtigt. Vor Baubeginn sind die Bereiche gemeinsam mit der Bauleitung zu überprüfen und zu dokumentieren IV. 2. Baustelleneinrichtungsflächen Eine Baustelleneinrichtungsfläche kann nur eingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. Baustelleneinrichtungsflächen sowie die Aufstellung von Containern müssen zwingend mit der Bauleitung abgestimmt werden. Parkmöglichkeiten sind nur auf der Straße vorhanden. Erforderliche Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung von öffentlichen Flächen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich einzuholen und die entsprechenden Gebühren sind mit einzukalkulieren. Vorhandene Vegetationsflächen und befestigte Flächen dürfen nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. der örtlichen Bauleitung genutzt, geändert oder entfernt werden. Die vom Auftragnehmer genutzten Flächen (Lager- und Verkehrsflächen) sind mit geeigneten Maßnahmen zu schützen und nach Beendigung der Baumaßnahme in ihren Ursprungszustand zu versetzen. EIne besondere Beachtung gilt der Heizungs- und Warmwasserversorgung, welche neben den angrenzenden Wohngebäuden auch den gesamten Gebäudeblock versorgen. Im Zuge der Wiederherstellungsarbeiten sollen alle Wohnungen der Grabbestraße 24 wieder mitangeschlossen werden. Die Heizungsleitungen dieser Versorgung sind zur Zeit behelfsmäßig außerhalb  der Grabbestraße 24 geführt und werden nach Fertigstellung des Dachbereiches wieder in den Spitzboden verschwenkt. Der Schutz der Leitungen ist bei der Baustelleneinrichtung und bei der Umsetzung der Baumaßnahmen zu beachten. Der Auftragnehmer hat spätestens 10 Tage nach Auftragserteilung einen Baustelleneinrichtungsplan zur Freigabe vorzulegen, mit der Bauleitung abzustimmen und verbindlich einzuhalten. Lager-, Abstell-, und Verkehrsflächen können nur in hierfür ausgewiesenen Bereichen in Anspruch genommen werden. IV. 3. Bauwasser und Baustrom Bauwasser und Baustrom werden bauseits zur Verfügung gestellt. Vor Ausführung ist der Bedarf an Kraftstrom mit entsprechendem Vorlauf zwingend abzustimmen. Die Herstellung und Unterhaltung der Zuleitungen zu den Einsatzorten ist Aufgabe des Unternehmers IV. 4. Abfall Im Arbeitsprozess anfallende Abfälle sind Eigentum des Auftragnehmers und von diesem arbeitstäglich ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlung wird der Auftragnehmer abgemahnt. Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm verursachten Abfälle auf seine Kosten beseitigt werden und die dafür entstehenden Kosten von seiner Schlussrechnung abgezogen werden dürfen. IV. 5. Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Durch das Gewerk der Erweiterten Rohbauarbeiten werden die Bäume und Büsche angrenzend am Gebäude für den gesamten Zeitraum der Baumaßnahme geschützt. Die Schutzmaßnahmen werden regelmäßig überprüft und instand gehalten. Bis zur Herstellung dieser Schutzmaßnahmen ist ein ausreichender Abstand zu den nachgelegenen Bäumen und Büschen sicherzustellen. Der Kronenbereich des Baumbestandes ist von allen Gewerken von Baumaschinen und Arbeitsgeräten freizuhalten. IV.6 Nachbarschaftsrecht / Grenze Die Baumaßnahme findet in unmittelbarer Nähe zu den angrenzenden Wohngebäuden statt. Auf die Bedürfnisse der Nachbarn ist bestmöglich Rücksicht zu nehmen. Sehr lärmintensive Arbeiten sind rechtzeitig anzukündigen. Der Auftragnehmer hat die einschlägigen Bestimmungen des Nachbarschaftsrechts zu beachten. Er ist verpflichtet, die Grenzen lage- und höhenmäßig genau nachzuprüfen und genau einzuhalten. Im Zweifelsfall ist die Festlegung der Grenzen beim zuständigen Vermessungsamt vor Arbeitsbeginn zu veranlassen. IV.7.  Zusätzliche Angaben zur Baustellenordnung Auf Grund der angrenzenden bewohnten Gebäude ist bei allen Bauarbeiten, bei denen sich für die Ver- und Entsorgung der Baustelle die Verkehrswege von Anwohnern, Besuchern, Personal und dergleichen kreuzen, größtmögliche Vorsicht geboten. Sehr lärmintensive Arbeiten sind rechtzeitig anzukündigen. Die Durchführung der Bauarbeiten am Objekt ist in der Zeit von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und an Samstagen nur nach vorheriger Anmeldung von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr gestattet. Sonntage sind Ruhetage. Das Rauchen ist generell innerhalb des Gebäudes sowie im Bereich der gesamten Baustelle strengstens untersagt. Der Genuss von Alkohol und anderen Rauschmitteln während der Ausführungszeiten ist auf der Baustelle verboten. Eine Bewachung der Baustelle wird bauseits nicht gestellt. Eine Bauwesenversicherung durch den Auftraggeber wird nicht abgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt für die Sicherung seines Gewerkes bis zur Gesamtbaufertigstellung die Verantwortung. V. Allgemeine Angaben zu den auszuführenden Leistungen V.1. Angaben zur Ausführung Die Ausführung der Bauleistungen hat grundsätzlich nach der VOB und den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Der Bieter verpflichtet sich, nur Leistungen und Materialien anzubieten und zu liefern, die den derzeitig gültigen, einschlägigen, behördlichen und gewerbepolizeilichen Bestimmungen und Vorschriften mit entsprechend gültiger Zulassung, den Vorschriften und Richtlinien der DIN, EN, EnEV und der Fachverbände sowie den Verarbeitungsvorschriften der Herstellerwerke, in der aufgeführten Reihenfolge, entsprechen. Die Ausführung jeder Leistung versteht sich als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfertige Herstellung der geforderten Leistung, einschließlich aller notwendigen Nebenleistungen - auch wenn in den einzelnen Positionen nicht besonders erwähnt. Sollten Einzelleistungen, wie z.B. "nur liefern" verlangt sein, so ist dies in den jeweiligen Texten ausdrücklich vermerkt. Der Auftragnehmer haftet für die in Auftrag gegebene Leistung, für gelagertes Material und einwandfreie Beschaffenheit bis zur Abnahme seiner Leistung und für die Dauer der Gewährleistungszeit. Bei Weiterverarbeitung unsachgemäß ausgeführter Vorleistungen haftet der Ausführende allein. Der Auftragnehmer hat für seine Arbeiten zum Ausführungsbeginn einen Montagebauleiter und eine Aufsichtsperson schriftlich zu benennen. Der Auftragnehmer hat für alle Arbeiten einen dauerhaft anwesenden deutschsprachigen Polier auf der Baustelle bereitzustellen. Vor Arbeitsbeginn informiert der Auftragnehmer selbstständig den SiGeKo. Erst nach Einweisung durch den SiGeKo beginnt der Auftragnehmer mit der Ausführung seiner vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen sowie die Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes sind zwingend zu berücksichtigen. Der jeweilige Auftragnehmer ist, unabhängig von dem bauherrenseitig eingeschalteten Sicherheitskoordinator, verpflichtet, die Gefahren am Arbeitsplatz zu dokumentieren (§5; 6 ArbSchG), den Stand der Technik einzuhalten (§4 ArbSchG) und die Erste Hilfe (§10 ArbSchG) zu gewährleisten. Zudem sind die relevanten Sicherheitsvorschriften sowie Bestimmungen, die Arbeitssicherheitsgesetz Rechtsverordnungen zu beachten. Firmenbauschilder dürfen nur in Absprache mit der Bauleitung aufgestellt bzw. angebracht werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Lärmemission der Baugeräte und Baumaschinen durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen auf ein Mindestmaß zu beschränken und die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm in der neuesten Fassung sowie die gültige Lärmschutzverordnung zu beachten. Bei allen Arbeiten ist die Ausführung zu wählen und in die Einheitspreise einzukalkulieren, die die geringstmögliche Staub- und Lärmbelastung garantiert. Lärmintensive Arbeiten (Bohr- u. Stemmarbeiten) müssen unabhängig von der Ausführungszeit vorher angemeldet werden und sind mitunter zeitlich abzustimmen. Bei Arbeiten an bestehenden Versorgungsanlagen (z.B. Wasser, Abwasser, Strom, Heizung, Lüftung u.a.) hat der Auftragnehmer die notwendige Abstimmung mit dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten sicherzustellen. Beim Schweißen, Schneiden, Flexen oder verwandten Verfahren im Gebäude ist unbedingt die Unfallverhütungsvorschrift zu beachten. Des Weiteren sind für alle Arbeiten mit offenen Flammen oder großer Hitze (Schweiß-, Löt-, Brenn-, Schmelz-, Trenn-, Schleifarbeiten, etc.) vor Beginn arbeitstäglich Schweißerlaubnisscheine auszustellen und unaufgefordert der örtlichen Bauleitung vorzulegen. Nach Fertigstellung der Arbeiten mit offenen Flammen oder großer Hitze ist 2 Stunden Brandwache einzuhalten. Der Bieter ist verpflichtet, bei Aufforderung Materialproben des angebotenen Materials kostenlos vorzulegen, sowie im Rahmen der Qualitätssicherung nach Aufforderungen detaillierte Nachweise für Art und Qualität sowie Zulassung des Produkts beizubringen. wie auch die Gütezeugnisse und Herkunftsnachweise vorzulegen. Diese Leistungen sind mit einzukalkulieren. V. 2. Angaben zum Bauablauf und zum Sauberhalten der Baustelle Auf der Baustelle sind für die Ausführung der Arbeiten immer mehrere Fachgewerke gleichzeitig beschäftigt. Nach Auftragserteilung erhält der Auftragnehmer Ausführungspläne M 1:50 bis 1:10, die er eigenverantwortlich in seine Werk- und Montageplanung überführen muss. Die Maßangaben und die angegebenen Massen der Leistungsbeschreibung dienen nicht zur Bestellung. Alle Maßangaben sind vor Ort zu überprüfen. Die Werkplanung ist bis zur Freigabe durch den Architekten zu überarbeiten. Der Aufwand für die Abstimmungen der Werkplanung ist mit einzukalkulieren. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Für die Leistungserbringung und die Materialwahl sind die Umweltrichtlinien öffentlichen Auftragswesens (Nieders. Ministerialblatt, 42. (47.) Jahrgang, vom 30.09.1992, Nr. 32) zu beachten. Es sollen möglichst bewährte natürliche bzw. umweltschonende Baustoffe und Recyclingprodukte eingesetzt werden. Der Auftragnehmer übernimmt für den durch seine Arbeit anfallenden Schutt kostenlos die Beseitigung und Abfuhr. Die Baustelle ist sauber zu halten. Wird der Aufforderung zur Baureinigung trotz mündlicher Anmahnung durch die Bauleitung nicht Folge geleistet, trägt der Auftragnehmer die vollen Kosten der vom Bauherrn veranlassten Reinigungsmaßnahmen. Einer Schriftform bedarf es nicht! Alle beim Arbeitsprozess anfallenden Stoffe (Abbruchmaterial, nicht verbrauchte Reststoffe, z.B. Zementschlemmen etc.) sowie die beim Reinigen der Gerätschaften anfallende verunreinigte Wässer sind Eigentum des Auftragnehmers und sind unverzüglich von der Baustelle zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei bekannt gesundheitsschädigenden Materialien sind der Auftraggeber--Bauleitung Entsorgungsnachweise von Deponien, Sonderdeponien und/oder anderen Entsorgungsstellen ohne Aufforderung sofort zu übergeben. Die beauftragten Bauleistungen müssen zu einem festen Zeitpunkt fertig gestellt sein. Der Montagebeginn wird direkt nach Auftragserteilung gemeinsam abgestimmt und ist zwingend einzuhalten. Alle auf der Baustelle zu erbringenden Leistungen sind in direkter Folge zu erbringen. Unternehmerseitig bedingte Arbeitsunterbrechungen sind zwingend zu vermeiden. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist das Baugrundstück in sauberem Zustand zu hinterlassen. Dazu gehört das Abfahren des Mülls und des Schutts sowie das rückstandslose Beseitigen von übriggebliebenen Baumaterialien. Die Flächen sind, wie vor Baubeginn vorgefunden, wiederherzustellen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nach dem Bauablauf in angemessener Frist von 10 Werktagen nicht nach, dann ist der Auftraggeber berechtigt, die Reinigung und Entsorgung auf Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen. V. 3. Angaben zu Nebenleistungen Das Angebot umfasst die fertige Herstellung, Lieferung und Montage inklusive aller Geräte, Bauteile und Stoffe, die für die Erbringung einer betriebsfertigen Leistung erforderlich sind. Die Einheitspreise gelten für abgeschlossene Leistungen samt Lieferung aller Bauhaupt- und Baunebenstoffe und allen sonstigen zur Fertigstellung der Bauleistung erforderlichen Aufwendungen. Ggf. finden sich nähere Angaben zur jeweiligen Ausführung in den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses. Für die sichtbaren, zur Anwendung kommenden Fabrikate / Produkte sind dem Bauherrn Muster vorzulegen. Die Bemusterung hat umfassend und so rechtzeitig zu erfolgen, dass kein Terminverzug entsteht. Die zu bemusternden Anlagen, Produkte, Objekte und Armaturen werden rechtzeitig vor dem Bemusterungstermin festgelegt und mitgeteilt. Zur Bemusterung sind dann zu jedem/r bemusterten Anlage, Produkt, Objekt und Armatur mindestens 2 kostenneutrale Alternativen zu liefern. Die Kosten für die Bemusterung trägt der Auftragnehmer. In die Einheitspreise sind unter anderem folgende Maßnahmen mit einzukalkulieren: - Die terminliche Koordination insbesondere mit der örtlichen Bauleitung sowie mit allen am Bau beteiligten Gewerken und Personen sowie deren unmittelbare Benachrichtigung (z. B. Gerüststellung, Beginn und Ende der Arbeiten usw.) inklusive der Teilnahme an den wöchentlichen Baubesprechungen. - Die Sicherung der Baustelle nach den Vorschriften der Ortspolizei, der Berufsgenossenschaften und der Bauleitung - Geeigneter Witterungsschutz über die gesamte Bauzeit - Die Sicherung und Wegebefestigung der im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen liegenden Baustraßen und Zuwegungen sowie der Beachtung der § 17 der Niedersächsischen Bauordnung. - Ggf. erforderliche Überfahrten der Gehwegbereiche in vollumfänglicher Ausführung inklusive der behördlichen Abstimmungen, Schutzmaßnahmen und ggf. Wiederherstellungsleistungen. - Mehraufwendungen durch die auf den Bauablauf basierenden Arbeitsunterbrechungen - Gewährleistung der ständigen und verkehrssicheren Zugänglichkeit des Gebäudes für die anderen Gewerke - Herstellen und Unterhalten aller notwendigen Absteckungen, Markierungen, Höhenpunkte und Profile einschließlich der erforderlichen Nivellements nach Angaben der Ausführungszeichnungen bzw. der örtlichen Bauleitung. Bereits angebrachte Höhenpunkte und dergleichen sind sofort bei Beginn der Arbeiten zu sichern. Bei Verlust sind diese auf Kosten des Auftragnehmers wieder herzustellen. - Schutz von angrenzenden bzw. tangierenden Bauteilen, insbesondere Fenster, Balkone, Vordächer etc. mit geeigneten Maßnahmen - Erschwernis durch Gebäude-Vor- und Rücksprünge, Balkone sowie durch Bäume / Pflanzung / Geländer / Treppen / Vordächer / Mülleinhausungen / sonstige feste Einbauten / Fallrohre etc. - Die Sauberhaltung der Zuwegungen, Fluchtwege der angrenzenden Gebäude sowie aller Baustellenbereiche. V. 4. Angaben zu Besonderen Leistungen Werden vom Auftraggeber während der Bauausführung Änderungen der Leistung oder zusätzliche Leistungen gefordert, so sind diese vor Leistungserbringung mit einem Nachtragsangebot anzubieten. Die Kalkulationsgrundlagen sind die Stoffkosten mit den angegebenen Zuschlägen aus den EFB-Preisblätter (Formblätter 221 und 222) gleich den Materialkostenzuschlägen aus den Vorbemerkungen der Stundenlohnarbeiten und den Stundensätzen. Besondere Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis beschrieben sind und kurzfristig ausgeführt werden müssen, sind nur nach gesonderter Aufforderung durch die Bauleitung im Zeitaufwand als Stundenlohnarbeiten auszuführen. Der Bauleitung ist die Ausführung von Stundenlohnarbeiten vor Beginn anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel einzureichen. ACHTUNG: Werden Stundenlohnzettel 10 Werktage später als nach dem Ausführungsdatum eingereicht, werden diese nicht anerkannt. Stoffkosten, für die in Stundenlohnarbeiten aufgeführten Arbeiten, werden nach Maßgabe der Formblätter bzw. den Materialkostenzuschlägen aus den Vorbemerkungen der Stundenlohnarbeiten mit dem hier angegebenen Zuschlag abgerechnet. Kosten für Materialien sind mit Einkaufs- und Kalkulationsnachweisen nachzuweisen. Es sind die Technischen Vorbemerkungen zum Titel Stundenlohnarbeiten sind zu beachten. VI.  Zusätzliche Vertragsbedingungen Ab 20.000,- Euro wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% der Brutto-Gesamtsumme fällig. Diese wird von der 1. Abschlagsrechnung als Abzug einbehalten, oder durch eine Bankbürgschaft in der Höhe abgelöst. Für die Gewährleistungsdauer wird ab einer Auftragssumme von brutto 20.000,- Euro ein Einbehalt in Höhe von 5% der endgültigen Abrechnungssumme einbehalten. Dieser Betrag wird bei Vorlage einer Bankbürgschaft ausgezahlt. Die Gewährleistungsdauer beträgt, wie vor angegeben, nach BGB 5 Jahre und beginnt ab dem Tag der Schlussabnahme. VII.  Sonstige Angaben VII.1. Die in den Architektenplänen, Beschreibungen und Positionstexten angegebenen Maße und Längenangaben stellen lediglich Richt- und Rastermaße dar. Die genauen und erforderlichen Maße für einzelne Bauteile richten sich nach den Gegebenheiten vor Ort. Für die Ausführung sind alle Maße vor Ort durch den Auftragnehmer zu nehmen, Unstimmigkeiten zu den Plänen des Architekten sind zuvor mit diesen abzustimmen und zu klären. VII.2. Direkt nach der Vergabe hat der Auftragnehmer für seiner Arbeiten alle erforderlichen Maße eigenverantwortlich vor Ort zu ermitteln. VII.3. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten die Bestandssituation zu prüfen und sich besonders davon zu überzeugen, dass der Untergrund bzw. die Aufstellflächen und Anschlussbereiche für die Arbeiten geeignet sind. VII.4. Evtl. erforderliche Arbeits- und Schutzgerüste, die zur Ausführung der beschriebenen Leistung erforderlich sind, sowie Gerüste innerhalb des Gebäudes bis zu einer Arbeitshöhe von 3.50 m werden nicht gesondert vergütet, außer es ist eingangs anders beschrieben. VII.5. Neben dem Schutz der angrenzenden Bauteile ist der Auftragnehmer verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Witterungsschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle. In den Ausführungszeiten in den Wintermonaten hat der Auftragnehmer seine Leistungen entsprechend zu schützen und seinen Arbeitsplatz sowie die Zuwegung dorthin von Schnee und Eis zu befreien. Alle Schutz- und Kontrollmaßnahmen sind mit einzukalkulieren. VII.6. Für sämtliche Materialien die im LV nach Angabe des Bieters von den zur Kalkulation vorgeschlagenen Fabrikaten abweichen, sind die entsprechenden Produktbeschreibungen mit den technischen und bauphysikalischen Datenblättern vor Ausführungsbeginn zur Freigabe vorzulegen. VIII Aufmaß und Abrechnung Die Abrechnung erfolgt gemäß VOB/C bzw. den Angaben im Leistungsverzeichnis. Abschlagszahlungen werden nur in Verbindung mit einem Aufmaß gewährt. Alle Massen sind vom Auftragnehmer anhand von Revisionszeichnungen nachprüfbar nachzuweisen (Aufmaß). Die Aufmaße sind zusammen mit der Abschlags- / Schlussrechnung als Einzelaufmaßen einzureichen, welche mit jeder Abschlagsrechnung ein kumulatives Gesamtaufmaß ergeben. Leistungen, die in ihrem Umfang nicht den Revisionszeichnungen zu entnehmen sind, müssen in Anwesenheit der örtlichen Bauführung aufgemessen werden. Mit der Schlussrechnung sind sämtliche Dokumentationsunterlagen und Fachunternehmererklärungen mit vorzulegen. Die Rechnungen sind digital per E-Mail einzureichen über:       Architekturbüro Architekten Schreiber       Seelhorststraße 64       30175 Hannover       Tel: 0511 - 85 18 42       Fax: 0511 - 85 21 73       E-Mail: a. schreiber@architekturbuero-schreiber.de an: Wohnungsgenossenschaft Heimkehr e.G Hildesheimer Straße 89 30169 Hannover IX. Planerliste Bauherr Wohnungsgenossenschaft Heimkehr e.G Hildesheimer Straße 89 30169 Hannover Fachplaner Hochbau Entwurf, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Vergabe und Objektüberwachung, Bauleitung Architekturbüro Architekten Schreiber Seelhorststraße 64 30175 Hannover Tel: 0511 - 85 18 42 Fax: 0511 - 85 21 73 Fachplanung für Tragwerksplanung KMP-Ingenieure Herr Sergej Manusin M.Eng. (TU) Richard Wagner Str. 9 30177 Hannover Tel:  0511 - 99 99 98 70 Fachplanung für den allgemeinen und baulichen Brandschutz KMP-Ingenieure Herr Sergej Manusin M.Eng. (TU) Richard Wagner Str. 9 30177 Hannover Tel:  0511 - 99 99 98 70 SiGeKo NN Fachberatung Energie und Wärmeschutz sowie Ökobilanzierung Energieberatung Ingenieurbüro Rust Florastraße 9 25364 Westerhorn Tel:  0151 - 580 57 315 Fachplanung für den Schallschutz AMT Ingenieurgesellschaft mbH Steller Straße 4 30916 Isernhagen/Hannover Tel: 05136 - 878 620 14 Fachplanung technische Ausrüstung über den Bauherrn X.   Anlagen zur Leistungsbeschreibung Neben der textlichen Leistungsbeschreibung sind die Anlagen, entsprechend der Aufstellung der beiliegenden Anlagenbeschreibung bindender Vertragsbestandteil. Grabbe24 - Gerüstarbeiten - Anlagenverzeichnis.pdf
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
01 TITEL 1 - Gerüstarbeiten
01
TITEL 1 - Gerüstarbeiten
Zusätzliche technische Vorbemerkungen Gerüstarbeiten 1 - Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., TRBS: Technische Regeln für Betriebssicherheit, BFGB: Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz. Quellenverzeichnis wichtiger Anforderungen: Regelausführung für Systemgerüste (vorgefertigte Bauteile) DIN EN 12810-1 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 1: Produktfestlegung DIN EN 12810-2 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 2: Besondere Bemessungsverfahren und Nachweise 2 - Vorbereitung und Planung Der Auftragnehmer plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren, etc. sowie für die An- / Ablieferung erforderliche  Straßensperrungen, das Anmieten öffentlicher Flächen und dergleichen integraler Leistungsbestandteil des Auftragnehmers und werden nicht gesondert vergütet. Rechtzeitig vor Beginn der Gerüstbauarbeiten führt der Auftragnehmer unaufgefordert zu folgenden Themen Klärung mit dem Auftraggeber herbei: ggf. erforderliches abschnittsweises Auf- bzw. Abrüsten, erforderliche Arbeitshöhen, Höhe letzte Gerüstlage, Lage der Gerüstverankerungen, Art der Gerüstverankerung (z. B. Dauergerüstanker), Art des Verschließens der Gerüstankerlöcher, Lage der Leitergänge und ggf. Treppentürme, Belastungsfähigkeit des Untergrundes, beabsichtigte Nutzung des Gerüstes und erwartete Lasten/Belastungen, ggf. Höhenversprünge bzw. Gefälle in Gerüststandfläche, Erfordernis für Belagsverbreiterungen, ggf. erforderliche Schutzabdeckungen auf Abdichtungsflächen, ggf. erforderliche vorgezogene Abdichtungen unterhalb von Gerüstaufstandsflächen. 3 - Ausführung und Konstruktion 3.1 - Allgemeine Hinweise Rüstungen sind erst nach Aufforderung durch den AG auf-, um- oder abzubauen. Rüstungen sind spätestens 3 Tage nach Freimeldung zu demontieren bzw. umzubauen und unverzüglich abzufahren. Nach dieser Frist geht die Gefahrtragung für die Beschädigung noch eingerüsteter Bauteile auf den Auftragnehmer über. Werden die geforderten Absprachen zur Arbeitsausführung nicht vom Auftragnehmer herbeigeführt, so ist dieser dem Auftraggeber gegenüber schadensersatzpflichtig. 3.2 - Gebrauchsüberlassung Die Rüstung und sämtliche Sicherheitsvorrichtungen (z. B. Beleuchtung, Abschrankungen, Brustwehr, Staubschutzfolien oder -netze) sind regelmäßig, jedoch mindestens in wöchentlichen Abständen, vom Auftragnehmer zu kontrollieren. Die Rüstung ist anderen Unternehmern zur Ausführung ihrer Arbeiten zu überlassen. Sie ist so zu erstellen, dass sie von allen am Bau beteiligten Gewerken ohne Umbauarbeiten gefahrlos genutzt werden kann. 3.3 - Ausführung Die Rüstung ist so aufzustellen, dass das ungefährdete Betreten und Passieren der Baustelle für Bewohner und Handwerker möglich ist. Alle Eingänge und Zuwegungen sowie Flucht- und Rettungswege sind in voller Breite von der Rüstung freizuhalten bzw. zu überbauen. Je Gerüstabschnitt ist ein Montagepunkt für einen Schwenkarmaufzug vorzurichten. Die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher müssen auf den Schichtaufbau des Bauteils und auf das Fassadensystem abgestimmt sein. Auf Verlangen des Auftraggebers ist ein Verankerungsplan zu erstellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei Gerüststellung auf wasserführenden Flächen (z. B. Vordächer, Flachdächer, Dachterrassen) sind durch den Auftragnehmer erforderliche Schutzmaßnahmen für wasserführende Eindichtungen und Maßnahmen zur Lastverteilung einzukalkulieren und vorzusehen. Eine Beschädigung oder Perforierung dieser Schichten ist zu vermeiden. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Je separat abzurüstende Fassadenseite ist mindestens ein Leitergang vorzusehen. Grundsätzlich ist mindestens ein Leitergang je Fassade und Himmelsrichtung vorzusehen. Die Rüstung ist so zu erstellen, dass die Gerüstlagen auch bei Höhenversätzen des Untergrundes in selber Höhe durchlaufen. Der Auftragnehmer informiert sich vor Ausführung der Einrüstung, welche Fassadenbereiche zur Befestigung der Rüstung freigegeben sind und wie Gerüstankerlöcher in Putzflächen zu schließen sind. Für Metallgerüste sind Maßnahmen gegen eine statische Aufladung (z. B. Blitzeinschlag) vorzusehen. Staubschutzfolien oder -netze sind in einheitlicher Farbe neuwertig einzubauen. Beschädigte Netze oder Folien sind unaufgefordert vom Auftragnehmer auszutauschen. 3.4 - Gerüststatik und statische Nachweise Die Gerüststatik ist so auszulegen, dass der Auftraggeber an jeder Straßenseite ein Blow-up-Poster von mindestens 24,00 m² Größe anbringen kann. Der Auftragnehmer prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob die vorgesehenen Gerüstkonstruktionen von der Typenstatik des von ihm verwendeten Gerüsts abgedeckt sind oder ob objekt- oder konstruktionsbezogene Nachweise erstellt werden müssen. Sind solche Nachweise erforderlich, so erstellt der AN sie unaufgefordert und zu eigenen Lasten in prüffähiger Form und veranlasst unaufgefordert und zu seinen Lasten die Prüfung seiner statischen Nachweise. Ist dem Auftragnehmer die Art, Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Gerüstuntergrundes nicht ausdrücklich vom Auftraggeber angegeben worden, so holt der Auftragnehmer vor Ausführungsbeginn unaufgefordert alle zur Beurteilung der Tragfähigkeit des Untergrundes erforderlichen Informationen ein. 3.4 - Allgemeine Angaben zur Gerüstaufstellung 1. Gebäude Grabbestraße 24 in 30165 Hannover-Vahrenwald 2. Bereich Straßenfassade, Hoffassade, Nachbargiebelbereiche 3. Höhe des Gerüstes Straßenseitig:                       Traufhöhe ca. 15,65 m                       First Risalitgiebel ca. 23,50 m               Hofseitig:                       Traufhöhe ca. 15,65 m                       First Zwerchdach ca. 20,20 m 4. Fassade straßenseitig: Putz auf MW mit geplandem WDVS               hofseitig: WDVS auf geputztem MW 5. Untergrund Pflaster, unbefestigter Vorgarten, Rasenfläche
Zusätzliche technische Vorbemerkungen Gerüstarbeiten
01.__.0010 Statische Berechnung Statische Berechnung für nachfolgend beschriebenes Gerüst inklusive Anfertigung von Ausführungszeichnungen.
01.__.0010
Statische Berechnung
L
1.00
psch
01.__.0020 Fassadengerüst als Arbeits- und Schutzgerüst Arbeits- und Schutzgerüst als Fassadengerüst nach DIN EN 12811-1 und DIN 4420-1 als längenorientiertes Standgerüst liefern und fachgerecht nach Angabe der Bauleitung vor die straßenseitige und hofseitige Fassadenfläche der Grabbestraße 24 wie folgt beschrieben errichten: Arbeits- und Schutzgerüst als Systemgerüst aus vorgefertigten Bauteilen, die einen Um- bzw. Ausbau jederzeit ohne technischen Mehraufwand ermöglichen, mit systemintegrierten Belägen, einseitigem Seitenschutz, vorlaufendem Geländer und innenliegenden Leitergängen. Vorgelagerte Gerüsttreppe wird in gesonderter Position beschrieben und Abgerechnet. Einzuhalten sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121-1, die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers sowie die Angaben der statischen Berechnungen und Einzelnachweise, beschrieben und abgerechnet in gesonderter Position. Gerüstanforderungen: - Lastklasse: 4   gleichmäßig verteilte Last q1 = 3,00 kN/m² Teilflächenlast q2 = 5,00 kN/m² - Breitenklasse: W 09 - Verankerung mit zugelassenen, auf den Ankergrund abgestimmten Verankerungsmitteln - Standfläche waagerecht auf Gelände über Lastverteiler belastbar - ohne Bekleidung Miteinzukalkulieren ist der etappen- bzw. etagenweise Aufbau gemäß den Angaben der örtlichen Bauleitung Liefern und fix und fertig aufbauen zur Gebrauchsüberlassung der Gewerke Maurerarbeiten für Ausbesserungen an den Fassadenflächen, Fensterarbeiten, WDVS-Arbeiten, Zimmer- und Dachdeckerarbeiten sowie Metallbau- und Schlosserarbeiten. Die Gebrauchsüberlassung sowie der Gerüstabbau werden in gesonderter Position beschrieben und abgerechnet. angebotenes Fabrikat:       . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       (Angabe durch den Bieter)
01.__.0020
Fassadengerüst als Arbeits- und Schutzgerüst
1,600.00
01.__.0030 Zulage - Giebelbereiche Zulage für vorbeschriebenes Arbeits- und Schutzgerüst für den erhöhten Aufwand für das Einrüsten der Fassadenflächen der Giebelbereiche der straßenseitigen Risalitgaube und der hofseitigen Zwerchdachgiebel inklusive der jeweiligen Fassadenseitenflächen, sowie der Giebenseitenwände
01.__.0030
Zulage - Giebelbereiche
500.00
01.__.0040 Fassadengerüst - Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlassung für das vorbeschriebene Fassadengerüst ab Freigabe bis Abmeldung. Zur Kalkulation wird von einer Standzeit von ca. 16 Wochen ausgegangen. Abrechnung nach m² Fassadengerüst x Vorhaltezeit in Wochen.
01.__.0040
Fassadengerüst - Gebrauchsüberlassung
25,600.00
m²Wo
01.__.0050 Fassadengerüst - Rückbau Rückbau des vorbeschriebenen Fassadengerüstes, abschnittweise nach Angabe der Bauleitung. Die Standflächen sind sauber zu hinterlassen. Das Abkehren der Flächen und Entfernen des Schutt- und Müllmaterials ist miteinzukalkulieren.
01.__.0050
Fassadengerüst - Rückbau
1,600.00
01.__.0060 Konsolausleger Konsolausleger als nachträglich herausnehmbare Belagsverbreiterung an der Innenseite des Arbeitsgerüstes liefern und mit dem vorbeschriebenen Fasssadengerüst aufbauen und im Zuge der WDVS-Arbeiten nach Angabe der örtlichen Bauleitung wieder rückbauen. Breite: 30 cm Lastklasse: entsprechend Fassadengerüst Hauptposition Aufstellort: Straßenseitige Fassadenflächen voll Hofseitige Fassadenfläche ab ca. OK Fenstersturz über 2.OG Mit einzulakulieren ist der abschnittsweise, dem Baufortschritt entsprechende Abbau und das Entfernen und Abtransportieren. Die Gebrauchsüberlassung wird in gesonderter Position beschrieben und abgerechnet.
01.__.0060
Konsolausleger
475.00
m
01.__.0070 Konsolausleger - Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlassung für die vorbeschriebenen Konsolausleger ab Freigabe bis Abmeldung. Zur Kalkulation wird von einer Standzeit von ca. 16 Wochen ausgegangen. Abrechnung nach m Konsolausleger x Vorhaltezeit in Wochen.
01.__.0070
Konsolausleger - Gebrauchsüberlassung
7,600.00
mWo
01.__.0080 Gitterträger Liefern einer Überbrückung von Eingängen, Balkonen, Einbringeöffnungen für z.B. Fenster- / Fassadenbauteile, nicht tragfähigen Bauteilen etc. in Form eines Gitterträgers und in der vorbeschriebenen Gerüstkonstruktion fachgerecht einbauen. Mit einzulakulieren ist der abschnittsweise, dem Baufortschritt entsprechende Abbau gemäß den Angaben der Bauleitung und das Entfernen und Abtransportieren. Gitterträger in unterschiedlichen Abmessungen mit einer maximalen Stützweite von 6,00 m Die Gebrauchsüberlassung wird in gesonderter Position beschrieben und abgerechnet.
01.__.0080
Gitterträger
80.00
m
01.__.0090 Gitterträger - Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlassung für die vorbeschriebenen Gitterträger ab Freigabe bis Abmeldung. Zur Kalkulation wird von einer Standzeit von ca. 16 Wochen ausgegangen. Abrechnung nach m Gitterträger x Vorhaltezeit in Wochen.
01.__.0090
Gitterträger - Gebrauchsüberlassung
1,280.00
mWo
01.__.0100 Schutzdach am Gerüst Schutzdach nach DIN 4420-1 an vorbeschriebenem Fassadengerüst im Bereich der Hauseingänge, straßen- und hofseitig mit seitlicher Bordwand, einschließlich Abdeckung der Schutzdachbeplankung staub- und regendicht mit geeigneter Folie, überlappend verlegt. Schutzdach liefern, fachgerecht in das Fassadengerüst montiert und im Zuge des Gerüstrückbaus wieder entfernen. Abmessungen: Auskragung bis 2,00 m Schutzdachbreite bis 2 Gerüstfelder Die Gebrauchsüberlassung wird in gesonderter Position beschrieben und abgerechnet
01.__.0100
Schutzdach am Gerüst
2.00
Stk
01.__.0110 Schutzdach - Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlassung für das vorbeschriebene Schutzdach ab Freigabe bis Abmeldung. Zur Kalkulation wird von einer Standzeit von ca. 16 Wochen ausgegangen. Abrechnung nach Stück Schutzdach x Vorhaltezeit in Wochen.
01.__.0110
Schutzdach - Gebrauchsüberlassung
32.00
mWo
01.__.0120 Dachfanggerüst Dachfanggerüst als oberste Gerüstlage zum vorbeschriebenen Standgerüst (für Gewerke: Zimmermann, Dachdecker, Klempner), Schutzwandhöhe:   > 1,50 m bestehend aus systemzugehörenden tragfähigen Netzen oder Geflechten mit einer Maschenweite von max. 10 cm liefern, fachgerecht montieren und nach Angabe der Bauleitung zurückbauen. Mit einzulakulieren ist der abschnittsweise, dem Baufortschritt entsprechende Abbau und das Entfernen und Abtransportieren. Die Gebrauchsüberlassung wird in gesonderter Position beschrieben und abgerechnet
01.__.0120
Dachfanggerüst
85.00
m
01.__.0130 Fanggerüst - Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlassung für das vorbeschriebene Fanggerüst ab Freigabe bis Abmeldung. Zur Kalkulation wird von einer Standzeit von ca. 16 Wochen ausgegangen. Abrechnung nach m Fanggerüst x Vorhaltezeit in Wochen.
01.__.0130
Fanggerüst - Gebrauchsüberlassung
1,360.00
mWo
01.__.0140 Arbeitsgerüst Giebelwandkrone der Gebäudetrennwände Liefern und fachgerechtes aufbauen eines Arbeitsgerüstes entlang der Dachschräge im Bereich der obersten Bereiche der Gebäudegiebelwände, der sogenannten Giebelwandkronen inklusive Anbindung an das vorbeschriebene Fassadengerüst zur Herstellung und Sicherung der Arbeitsbereiche für das Anarbeiten der Dachfläche an die Giebelwandkronen zu den angrenzenden Nachbargebäuden. Miteinzukalkulieren ist der von den vorbeschriebenen Fassadengerüstarbeiten zeitlich getrennte Auf- und Abbau nach Richten des Dachstuhls. Abrechnung nach m Dachschräge Die Gebrauchsüberlassung wird in gesonderter Position beschrieben und abgerechnet
01.__.0140
Arbeitsgerüst Giebelwandkrone der Gebäudetrennwände
40.00
m
01.__.0150 Arbeitsgerüst Giebelwandkrone - Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlassung für das vorbeschriebene Arbeitsgerüst entlang der Giebelwandkronen ab Freigabe bis Abmeldung. Zur Kalkulation wird von einer Standzeit von ca. 16 Wochen ausgegangen. Abrechnung nach m Arbeitsgerüst entlang der Giebelwandkrone x Vorhaltezeit in Wochen.
01.__.0150
Arbeitsgerüst Giebelwandkrone - Gebrauchsüberlassung
160.00
mWo
01.__.0160 Gerüsttreppenturm Gerüsttreppe als Gerüsttreppenturm nach DIN EN 12811-1 "Arbeitsgerüste" im System des vorbeschriebenen Fassadengerüstes, als Aufstieg zum Erreichen aller Fassadengerüstebenen und als Baustellenrettungsweg, liefern und fachgerecht, in das Fassadengerüst integriert, errichten einschließlich sämtlicher Außen-, Umlauf- und Innengeländer mit entsprechenden Halterungen, inklusve statischem Nachweis. Treppenturmanlage als 2läufige Treppe Laufbreite 600 mm Aufbauhöhe ca. 17,00 m Die Gebrauchsüberlassung sowie der Abbau des Gerüsttreppenturms im Zuge des Fassadengerüstrückbaus werden in gesonderter Position beschrieben und abgerechnet.
01.__.0160
Gerüsttreppenturm
1.00
Stk
01.__.0170 Gerüsttreppenturm - Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlassung für vorbeschriebenen Gerüsttreppenturm ab Freigabe bis Abmeldung. Zur Kalkulation wird von einer Standzeit von ca. 16 Wochen ausgegangen. Abrechnung nach Stk Gerüsttreppenturm x Vorhaltezeit in Wochen.
01.__.0170
Gerüsttreppenturm - Gebrauchsüberlassung
16.00
mWo
01.__.0180 Gerüsttreppenturm - Rückbau Rückbau des vorbeschriebenen Gerüsttreppenturms, abschnittweise nach Angabe der Bauleitung. Die Standflächen sind sauber zu hinterlassen. Das Abkehren der Flächen und Entfernen des Schutt- und Müllmaterials ist miteinzukalkulieren.
01.__.0180
Gerüsttreppenturm - Rückbau
1.00
Stk
01.__.0190 Gerüsttreppenleiteraufgang als einläufige Treppenleitern, integriert in der Gerüstanlage für das hofseitige Fassadengerüst
01.__.0190
Gerüsttreppenleiteraufgang
H
1.00
Stk
01.__.0200 Gerüsttreppenleiteraufgang - Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlassung für vorbeschriebenen Gerüsttreppenleiteraufgang ab Freigabe bis Abmeldung. Zur Kalkulation wird von einer Standzeit von ca. 16 Wochen ausgegangen. Abrechnung nach Stk Gerüsttreppenturm x Vorhaltezeit in Wochen.
01.__.0200
Gerüsttreppenleiteraufgang - Gebrauchsüberlassung
16.00
mWo
01.__.0210 Gerüsttreppenaufgang - Rückbau Rückbau des vorbeschriebenen Gerüsttreppenaufgangs, abschnittweise nach Angabe der Bauleitung. Die Standflächen sind sauber zu hinterlassen. Das Abkehren der Flächen und Entfernen des Schutt- und Müllmaterials ist miteinzukalkulieren.
01.__.0210
Gerüsttreppenaufgang - Rückbau
1.00
Stk
01.__.0220 Gerüstbekleidung, PE Folie Bekleidung des vorbeschriebenen Fassadengerüstes mit Plane aus wetterfester, UV-stabiler, gitterverstärkter PE-Folie, als vollflächige Gerüstbekleidung liefern, standsicher und fachgerecht montieren und im Zuge der Gerüstrückbauarbeiten demontieren und entfernen. Miteinzukalkulieren ist der statische Nachweis für das EInplanen des Gerüstes. Die Gebrauchsüberlassung wird in gesonderter Position beschrieben und abgerechnet
01.__.0220
Gerüstbekleidung, PE Folie
O
1,500.00
01.__.0230 Gerüstbekleidung - Gebrauchsüberlassung Gebrauchsüberlassung für die vorbeschriebene Gerüstbekleidung ab Freigabe bis Abmeldung. Zur Kalkulation wird von einer Standzeit von ca. 16 Wochen ausgegangen. Abrechnung nach m² Gerüstbekleidung x Vorhaltezeit in Wochen.
01.__.0230
Gerüstbekleidung - Gebrauchsüberlassung
O
25,600.00
mWo
01.__.0240 Gerüstumbau für Dritte Gerüstumbau des vorbeschriebenen Fassadengerüstes für Zwecke anderer Unternehmer z.B. für Einbringeöffnungen zur Anlieferung von Fensterelementen, Materialan- bzw -abtransport und dergleichen. Der Umbau ist während der Standzeit mehrfach in verschiedenen Feldgrößen auszuführen, mehrmalige Anfahrten sind einzukalkulieren, nach besonderer Aufforderung durch die Bauleitung des AG. Abrechnung erfolgt in "m²" umgebaute Gerüstfläche.
01.__.0240
Gerüstumbau für Dritte
50.00
02 TITEL 2 - Stundenlohnarbeiten
02
TITEL 2 - Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen zu den Stundenlohnarbeiten Die folgenden Stundenlohnarbeiten sind als feste Stunden-Verrechnungssätze gemäß VOB § 15 Nr. 1 anzubieten. Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift unter das Angebot hiermit gleichzeitig, dass die nachstehend aufgeführten Stundenverrechnungssätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurden und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gelten. In den Verrechnungssätzen sind neben den Lohn- und Gehaltskosten die Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträgen und vermögenswirksamen Leistungen enthalten. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind in die Verrechnungssätze nicht einzubeziehen. Die Verrechnungssätze werden nur für Zeiten auf der Baustelle geleistet. An- und Abfahrtzeiten werden nicht vergütet, auch wenn die Stundenlohnarbeiten nach Abschluss der Hauptarbeiten geleistet wurden. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden. Erbrachte Stundenlohnarbeiten sind in Tageslohnzettel / Stundenzetteln mit Angabe der Baustelle, der namentlichen Angabe jedes Arbeitnehmers mit der Uhrzeit des Arbeitsbeginns und Uhrzeit der Arbeitsniederlegung sowie dem Inhalt der ausgeführten Arbeiten der örtlichen Bauleitung nach Abschluss der Stundenlohnarbeiten zeitnah, längstens jedoch in wöchentlichen Abständen zur Gegenzeichnung vorzulegen. Zu spät eingereichte Unterlagen können nicht anerkannt werden. Stoffkosten der Stundenlohnarbeiten Für Materialien gelten die Preise frei Verwendungsstelle inklusive aller Transportkosten. Kosten für Materialien sind mit Einkaufs- und Kalkulationsnachweisen nachzuweisen. Materialkosten sowie sämtliche für die in den vorgenannten Stundenlohnarbeiten aufgeführten Arbeiten erforderlichen Stoffkosten werden nach Maßgabe der EFB-Blätter, gleich dem hier angegebenen Zuschlag abgerechnet. Die Materialkosten sind generell mit Einkaufs- und Kalkulationsnachweisen nachzuweisen. Sofern diese nicht vorliegen, werden die Materialkosten nicht anerkannt. Höhe des Zuschlages in %: . . . . . . . . . . . . . . . . . . (vom Bieter auszufüllen)
Vorbemerkungen zu den Stundenlohnarbeiten
02.__.0010 Vorarbeiter, Facharbeiter Stundenlohnarbeiten für Vorarbeiter, Facharbeiter, und Gleichgestellte (z.B. Spezialbaufacharbeiter, Baufacharbeiter, Obermonteure, Monteure, Gesellen, Maschinenführer, Fahrer und ähnliche Fachkräfte) Leistung nach besonderer Anordnung der Bauleitung.
02.__.0010
Vorarbeiter, Facharbeiter
10.00
Std
02.__.0020 Baufachwerker, Helfer Stundenlohnarbeiten für Werker, Helfer und Gleichgestellte (z.B. Baufachwerker, Helfer, Hilfsmonteure, Ungelernte, Angelernte) Leistung nach besonderer Anordnung der Bauleitung.
02.__.0020
Baufachwerker, Helfer
10.00
Std