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01 Wärmetechnische Anlagen
01
Wärmetechnische Anlagen
01.__.0010 Luft-Wasser-Wärmepumpe Die Wärmeversorgung der neu zu errichtenden Container Anlage erfolgt über eine zentrale Wärmepumpenanlage. Ziel ist ein energieeffizienter Betrieb mit geringem Energieeinsatz. Die technische Ausführung ist in einem Abstimmungsgespräch mit den zuständigen Fachingenieuren beim GMP zu klären. Die Ergebnisse sind zu protokollieren und allen Projektbeteiligten schriftlich zur Verfügung zu stellen.
Die Beheizung der Anlage erfolgt über eine Luftwärmepumpe mit wassergeführter Wärmeverteilung. Die Dimensionierung und Auslegung der Anlage obliegen dem Auftragnehmer. Zur Betriebsüberwachung sind Messvorrichtungen für den Stromverbrauch sowie die Wärmemengenerfassung der Wärmepumpe
vorzusehen. Eingesetzt werden ausschließlich Wärmepumpenfabrikate mit einem COP > 2,8 (Auslegung bei A-7/W35). Als Kältemittel ist R290 (Propan) zu verwenden. Die Wärmepumpe ist auf dem Dach der Container aufzustellen, inklusive aller notwendigen Befestigungen und Zugänge für Wartung und Instandhaltung. Die Wärmepumpe muss über eine Schnittstelle zur Gebäudeautomation verfügen und BACnet- oder Modbus-fähig sein. Ein Schlammabscheider mit externen Magneten sowie ein Mikroblasenabscheider sind in die Anlage zu integrieren.
01.__.0010
Luft-Wasser-Wärmepumpe
1.00
Stk
01.__.0020 Raumwärmeversorgung Die Beheizung der Container erfolgt vorzugsweise über ein wassergeführtes Heizsystem, das den jeweiligen Wärmebedarf der Räume deckt. Die Auslegung basiert auf einer raumweisen Wärmebedarfsberechnung nach DIN EN 12831 unter Berücksichtigung von Raumtemperatur, Wärmeverlusten und spezifischem Leistungsbedarf. Die Wahl der Heizkörperart – einschließlich konventioneller Heizkörper, Wärmepumpenheizkörper oder gleichwertiger Systeme – sowie deren Dimensionierung und die Auslegungstemperaturen obliegen dem Auftragnehmer, sofern ein wirtschaftlicher und bedarfsgerechter Betrieb des Systems gewährleistet ist. Die Vorlauftemperaturen dürfen 50 °C, die Rücklauftemperaturen 45 °C nicht überschreiten, um einen effizienten Betrieb, insbesondere mit Wärmepumpen, zu gewährleisten. Ein hydraulischer Abgleich nach VDI 2073 ist durchzuführen und zu dokumentieren. Die Regelung erfolgt über Raumthermostatventile oder gleichwertige Einrichtungen, die eine zeit- und bedarfsgerechte Steuerung ermöglichen.
Ausführung und Nachweise:
Rohrleitungen sind fachgerecht zu verlegen, gegen Wärmeverluste zu dämmen und vor mechanischen Beschädigungen zu schützen.
Zur Abnahme sind folgende Unterlagen vorzulegen:
o Protokoll des hydraulischen Abgleichs
o Protokoll der Dichtheitsprüfung (6 bar, 2 Stunden)
01.__.0020
Raumwärmeversorgung
1.00
psch
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