Containermontage & Ausbau
GMH | Grundschule Neugraben
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Allgemeingültige Vorbemerkungen Fix und fertige, fach- und termingerechte, Ausführung der Montagearbeiten zu der FAGSI Containeranlage, nach dem aktuell anerkannten Stand der Technik und nach den jeweilig relevanten Normen und Vorschriften und der folgenden Leistungsbeschreibung. Weitere Grundlagen der Ausführung und somit Ihres Angebots sind: Die aktuell gültigen allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) Die DIN 18299 " Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)" Die Herstellervorgaben zu den eingesetzten Produkten. Alle Aufführungen in Ihrer jeweils aktuellsten und gültigen Fassung. Die aktuelle Baustellenordnung der FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbH Im Voraus, bzw. täglich auszuführende Leistungen: Entsorgung von Baumischabfällen in bauseits gestellte Baumischmulden Täglich besenreines Hinterlassen der Arbeitsplätze Freiräumen von fertiggestellten Arbeitsbereichen um freies Arbeiten für Folgegewerke zu ermöglichen Tragen von PSA gem. den gesetzlichen Vorschriften (ggf. nach gesonderter Kundenvorgabe) Sicherstellung von ausreichend Ersthelfern über den gesamten Montagezeitraum Erstellen einer projektbezogenen Gefährdungsbeurteilung inkl. Unterweisung der eigenen Mitarbeiter Für die Angebotserstellung eventuell notwendige Planungen sind vom Bieter zu tragen! Alle Maße und Stückzahlen sind vor Angebotsabgabe zu prüfen! Es sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die gesundheitlich unbedenklich sind. Die Unbedenklichkeit der Materialien ist entsprechend nachzuweisen! 1 ALLGEMEINER TEIL 1.1 Leistungsbeschreibung Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln. Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder tech­nisch nicht richtig sind, so soll er - ohne befreiende Wirkung für den Ausschreiben­den - eine Klärung her­bei­führen. Werden vom Bieter einzelne Positionen oder Abschnitte des Lei­stungs­verzeichnisses als technisch mangelhaft angesehen, ist er im ge­ge­benen Rahmen seines Fach­ge­bietes und unter be­sonderer Berück­sichtigung der Hinweise in VOB Teil C ver­pflichtet, Be­denken an­zumelden. In diesem Fall ist er auch be­rechtigt, nach Mög­lich­keit ein Neben­ange­bo­t vor­zu­legen. Im Falle eines Nebenangebots, muss der Bieter Gleich- oder Höherwertigkeit zum beschriebenen Leistungsumfang anbieten und nachweisen. Ein­tragun­gen in das Leistungs­ver­zeichnis, über die dort ge­forder­ten Angaben hinaus, sind un­zu­lässig. 1.2 Stoffe , Bauteile Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwert" vor­gegeben, so ist die Gleich­wertig­keit als Min­dest­forderung zu verstehen. Gleichwertigkeit im Sinne der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass die ge­forder­ten tech­ni­schen Para­meter (z.B. Maße, Leis­tung, physi­kalische, chemi­sche und bio­lo­gi­sche Eigen­schaften), die Schadens­be­ständig­keit und die Nutzungs­dauer durch das an­ge­bote­ne Fabrikat ein­ge­halten werden. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit er­füllt sein. Vorge­schrie­bene Prüfun­gen durch Rechts- oder Ver­wal­tungs­vor­schriften oder nach DIN- oder EN-Nor­men müssen nach­weisbar sein. Ist ein Fabrikat nach dem Zusatz "oder gleichwertig" in den vorgesehenen Frei­raum für "Angebotenes Fabrikat: ....." vom Bieter nicht eingetragen, so gilt im Falle der Auf­tragserteilung das vom Auf­trag­geber eingetragene Fabrikat als vereinbart. Die Gleich­­wertig­keit ist auf Verlangen ggf. durch Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder ander­weitig darzulegen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die amtliche behördliche Zulassung (insb. bei brandschutztechnischen Forderungen) in Form der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vorzulegen. Die Herstellerverarbeitungsvorschriften sowie die systembedingt aufeinander abgestimmten Details sind einzuhalten. 1.3 Baustelleneinrichtung Die Beleuchtung der eigenen Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustellen­ein­richtung. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereit­­gestellter Räume hat der Auftrag­nehmer selbst zu sorgen. Diese sind mit dem AG abzustimmen. Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durch­zuführen und bei Erfordernis mit den an­de­ren Baubeteiligten abzustimmen, falls vor­handene Fördermittel und Hebezeuge mit benutzt werden sollen. 1.4 Preisinhalte und Preisbindung Für die Preis­bildung gelten die zum Zeitpunkt der An­ge­­bots­ab­gabe gülti­gen Vor­schriften. Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft ist (z.B. aufgrund von Rechen- oder Eingabe­fehlern). Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Um­satz­steuer ist gesondert am Ende des Angebots auszuweisen. In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten einzubeziehen, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bau­ar­bei­ten sowie für das Gewerk geltenden Un­fall­ver­hütungs­vor­schrif­ten er­ge­ben, soweit sie keine Besonderen Leistungen dar­stellen. Gebühren für Patentanwendungen, Lizenzen und Franchising sind mit dem Preis grund­sätz­lich abgegolten. Die durch in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder ver­ein­bar­ten technischen Normen geforderten Prüfungen der geschul­de­ten Leistung entstandenen Kosten und Ge­büh­ren sowie Revisions­pläne gelten als Nebenleistung. Konstruktions- und Ausführungspläne, die für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maß­neh­men auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne. 2 BESONDERER TEIL Geltungsbereich Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus den für die Ausführung der Bauleistungen geltenden DIN-, EN-Regeln, die anerkannten Regeln der Technik (einschl. deren Arbeits-, Merk- oder Hinweisblättern), Gesetzen, behördlichen Erlassen, der jeweiligen LBO, sowie des RAL-Güteschutzes. Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen. Bieterfragen können gestellt werden und werden zeitnah beantwortet.
Allgemeingültige Vorbemerkungen
01 Containermontage & Ausbau
01
Containermontage & Ausbau
01.0010 Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten und Räumen der üblicherweise notwendigen Baustelleneinrichtung inkl. benötigter Werkzeuge, Hebezeuge und Gerüste, für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen und eventuell notwendige Nebenleistungen. Inkl. aller notwendigen An- und Abfahrten, KFZ-Kosten, Übernachtungen und Zuschläge. Inkl. der Entsorgung von anfallenden Bauabfällen in bauseits gestellten Abfallcontainern.
01.0010
Baustelleneinrichtung
L
1.00
Pauschal
01.0020 Fundamentierung Einmessen der Containeranlage und Kontrolle der Lage der Versorgungsleitungen. Verkranen und auslegen von ca. 55 Stück beigestellten FAGSI Fundamentplatten nach Fundamentplan: Der Fundamentplan befindet sich noch in der Ausarbeitung und wird später durch die FAGSI Bauleitung zur Verfügung gestellt. Fix und fertig, abnahmefähig, ausgeführt. Beistellung der Fundamentplatten durch FAGSI.
01.0020
Fundamentierung
L
1.00
Pauschal
01.0030 Containermontage - Baureihe ProENERGY Einmessen der Containeranlage und Lage der Medienanschlüsse kontrollieren Feinausgleich auf den Fundamenten herstellen (beigestellte Ausgleichsplättchen von FAGSI) Eventuelle Transportverplanung entfernen und fachgerecht verstauen Container abladen und auf dem Fundament positionieren, dabei bei Containerstößen auf das Blockgummi am Rahmen achten Bei Containern mit Hauseinführungen sind diese im Zuge der Containerpositionierung auf dem Fundament einzuführen Verbindung der Container untereinander mit Spannhaken und Flanschplatten (Containerabstand 15 mm) Abdichten / Verkleben der Containerstöße im Dachbereich Moosgummi zwischen den Containern, nach Weisung der FAGSI Bauleitung, verlegen Die oberste Dachebene bekommt Metall-Dachkappen: Die Containeranlage erhält keinZusatzdach! Verbindung Erdungskabel im Außenbereich Medienanschlussleitungen und eventuelle Leerrohre sind durch den vorbereiteten Bodendurchbruch in die Container einzuführen. Bodenverbinder / Bodeneinleger fachgerecht montieren: Es wird kein vollflächiger Bodenbelagvor Ort verlegt Sämtliche Containerstöße mit Mineralwolle auskleiden und die Dampfsperren mit Dichtbänder verkleben (auch im Treppenhaus) Montage der Hutkästen ist erforderlich: Im Flurbereich = Gipskarton. Rest = Metall. Verschließen von sämtlichen Bodendurchbrüchen im EG, speziell die Hausanschlüsse, im Anschluss an die jeweiligen Gewerke Verschließen von sämtlichen weiteren Wand- und Deckendurchbrüchen im Anschluss an die restlichen Gewerke (Ausnahme bilden Brandschutzschotts, welche durch einen dritten Fachbetrieb ausgeführt werden) Wenn nötig: Herstellen der Handläufe in den Treppenhäusern (innen wie außen): Die Handläufe werden durch FAGSI beigestellt. Kleinmaterial (Schrauben, etc.) ggf. durch den Bieter --> hier nicht nötig! Prüfung und korrekte Einstellung sämtlicher beweglicher Teile nach Montageende (Fenster, Türen, etc.) Montage von Kleinteilen, wie z.B. Feuerlöscher, Türschilder, Fluchtschilder, Rettungsplänen, etc. Herstellung einer Baubeleuchtung im Flurbereich der Containeranlage: Material wird bauseits gestellt. Ausführung von Kleinstreparaturen nach Transport und Montage: Silikonieren von Fugen und gerissenen Stößen Nachstreichen von Innenwänden, Ausbessern von Lackschäden an Außenwänden, Türzargen, Geländern, etc Die Hohlräume der Containerstöße, im Bereich der Türen (hinter den Zargen), sind mit ausreichend Dämmwolle auszukleiden Fix und fertig, abnahmefähig, ausgeführt.
01.0030
Containermontage - Baureihe ProENERGY
L
1.00
Pauschal
01.0040 Verkleidung vertikale Containerstöße Verkleidung der vertikalen Containerstöße mit 12,5mm Gipskartonplatten (Flur), oder Melaminharzbeschichteter-Spanplatte (Mensa und Speiseausgabe). Ca. Abmessung des Stoßbereiches: 2,75 x 0,55 m. Vertragen und Montage durch den Bieter. Fix und fertig, abnahmefähig, ausgeführt. Verortung: An allen offenliegenden Containerstößen. Lieferung und Beistellung der Gipskarton- und Spanplatten durch FAGSI. Weiteres Montage- und Kleinmaterial, wie Schrauben, etc. durch den AN.
01.0040
Verkleidung vertikale Containerstöße
18.00
Stück
01.0050 F-30 Wandhauben Bauseitig werden F30 - Hutkästen aus GKF beigestellt. Ca. Abmessungen der Hutkästen = 12x15x12x200cm. Diese müssen an den Wänden montiert und verspachtelt werden. Es wird kein Maler vor Ort sein. Verortung: Im Flur. Je Containerstoß = Ca. 2,5m x 2 Stück Montagematerial, wie Schrauben, Spachtelmasse, etc. durch den AN.
01.0050
F-30 Wandhauben
5.00
m
01.0060 F-30 Deckenhauben Bauseitig werden F30 - Hutkästen aus GKF, oder gleichwertig, beigestellt. Ca. Abmessungen der Hutkästen = 12x20x12x200cm. Vertragen und Montage durch den Bieter. Fix und fertig, abnahmefähig, ausgeführt. Diese müssen an den Decken montiert werden, inkl. Spachtel- und Schleifarbeiten. Es wird kein Maler vor Ort sein. Verortung: Im Flur. Montagematerial, wie Schrauben, etc. durch den AN.
01.0060
F-30 Deckenhauben
3.00
Meter
01.0070 Herstellung Laibung für ALU-Tür Laibung für ALU Tür im Flur / Speiseausgabe, siehe Grundriss. Inkl. Q1 verspachtelt (mit Einlegeband). Material komplett durch den AN.
01.0070
Herstellung Laibung für ALU-Tür
1.00
Stück
01.0080 Tapezieren | Wände | Flur Strukturloses Malervlies auf Stoß liefern und fachgerecht auf die Containerwände tapezieren. Vom Fußboden bis zur Zwischendecke = 2,50m. Lieferung und Vertragung Material komplett durch den Bieter. Verortung: Flur. Ausführung inkl. der Flächen von Tür- und Fensterlaibungen. Flächen kleiner 2,5 m² werden übermessen. Flächen größer 2,5m² werden abgezogen.
01.0080
Tapezieren | Wände | Flur
6.25
m2
01.0090 Streichen | Wände | Flur Tapezierte Flächen, vom Fußboden bis zur Zwischendecke = 2,50m, mit Dispersionsfarbe (Nassabriebklasse 2) fachgerecht und deckend streichen. Farbton: Weiß Lieferung und Vertragung Material durch den Bieter. Die Farbe wird von FAGSI beigestellt. Verortung: Flure und HAR Ausführung inkl. der Flächen von Tür- und Fensterlaibungen. Flächen kleiner 2,5 m² werden übermessen. Flächen größer 2,5m² werden abgezogen.
01.0090
Streichen | Wände | Flur
6.25
m2
01.0100 Dauerelastische Versiegelung | Flur Alle Anschlüsse, sowie Eck- und Stoßbereiche der gemalerten Gipskartonflächen, sind mit einem Acryldichtstoff dauerelastisch und überstreichbar, zu versiegeln. Hierzu zählt insbesondere auch der Stoßbereich umlaufend um alle Türzargen.
01.0100
Dauerelastische Versiegelung | Flur
0.00
01.0110 Metall-Deckenhauben Bauseitig werden Metall-Hutkästen beigestellt. Ca. Abmessungen der Hutkästen = 12x15x12x200cm. Diese müssen im Containerstoßbereich, zur Verkleidung des Containerrahmens, vor eben diesen beiden Stahlrahmen, montiert werden: Hier im Deckenbereich. Vertragen und Montage durch den Bieter. Fix und fertig, abnahmefähig, ausgeführt. Verortung: In der Mensa und in der Speiseausgabe. Kalkulatorische Mengen: Je Längs-Containerstoß = Ca. 6m x 12 Stöße Montagematerial, wie Schrauben, etc. durch den AN.
01.0110
Metall-Deckenhauben
72.00
Meter
01.0120 Metall-Wandhauben Bauseitig werden Metall-Hutkästen beigestellt. Ca. Abmessungen der Hutkästen = 12x15x12x250cm. Diese müssen im Containerstoßbereich, zur Verkleidung des Containerrahmens, vor eben diesen beiden Stahlrahmen, montiert werden: Hier im Wandbereich. Vertragen und Montage durch den Bieter. Fix und fertig, abnahmefähig, ausgeführt. Verortung: In der Mensa und in der Speiseausgabe. Kalkulatorische Menge: Je Containerstoß = Ca. 2,5m x 16 Stück Montagematerial, wie Schrauben, etc. durch den AN.
01.0120
Metall-Wandhauben
40.00
Meter
01.0130 Herstellung Stützenverkleidung Verkleidung der Containerstützen mit 1x 13mm Spannplatte. Inkl. Herstellung einer fachgerechten Unterkonstruktion. Ca. Abmessung der Stützenverkleidung: 4x 2,75 x ca. 0,50 m. Verortung: In der Mensa. Lieferung und Beistellung der Spannplatten durch FAGSI. Material für die Unterkonstruktion durch den AN. Weiteres Montage- und Kleinmaterial, wie Schrauben, etc. durch den AN.
01.0130
Herstellung Stützenverkleidung
4.00
Stück
01.0140 Vordach Montage eines Metall / VSG - Vordaches nach Herstellervorgabe: Bestehend aus 5 Stück Stahlschwertern, einem Längsprofil,  der VSG  Eindeckung und der Regenrinne. Siehe Dokument "Vordach Montageanleitung". Das Vordach selbst wird durch FAGSI geliefert und beigestellt.
01.0140
Vordach
1.00
Stück
01.0150 Vordachentwässerung Lieferung und Montage einer Vordachentwässerung: Vom Ablauf der Wasserrinne (Außen Ø 48,3mm) des Vordaches hinunter zum Corner Casting des Bodenrahmens. Ausgeführt aus UV-beständigem Kunststoffrohr, wie z.B. PVC, PP, oder gleichwertig. Fix und fertig ausgeführt, inkl. aller eventuell notwendigen Nebenleistungen. Auch Klein- und Montagematerial, wie z.B. Rohrschellen, Schrauben, etc. müssen durch den Bieter besorgt werden. Siehe Dokument "Grundriss mit Verortung Vordachentwässerung".
01.0150
Vordachentwässerung
O
1.00
Pauschal
01.0160 Innentür | HOLZ Vertragen und fachgerechte Montage der Holz - Innenraumtüren inkl. Teleskopzargen und Zubehör (Türbänder, Drückergarnituren, ggf. Obentürschließer, etc.), hier ausgeführt als Zimmertüren: Inkl. aller hierfür notwendigen Nebenleistungen. Material Türen und Zubehör durch FAGSI. Montagekleinmaterial (Schrauben, etc.) durch den Bieter. Verortung: 7x im Erdgeschoss Für diese Position ist keinzweiter Einsatz notwendig: Kosten für weitere Übernachtungen und An- und Abfahrten werden nicht entstehen.
01.0160
Innentür | HOLZ
7.00
Stück
01.0170 Montage Blenden Raffstore Montage der Blenden der Raffstore (siehe Grundriss-Raffstore). Lieferung und Beistellung der Blenden durch FAGSI. Weiteres Montage- und Kleinmaterial, wie Schrauben, etc. durch den AN.
01.0170
Montage Blenden Raffstore
L
1.00
01.0180 Sockelverkleidung Lieferung und Montage einer umlaufenden Sockelverkleidung: Ausführung: Lochblech, mind. 1,5mm stark. Werkstoff: Wahlweise ALU oder Stahl, verzinkt. Detailaufmaß hierzu nach erfolgreicher Containermontage. Höhe dem Geländeverlauf folgend ca. 400mm ab UK Container- Bodenrahmen zur GOK. Sockelverkleidung vom Containerrahmen gerade herunter geführt. Einschließlich aller Stoß- und Eckausbildungen. Inkl. einer ggf. erforderlichen Unterkonstruktion zwischen UK Container und OK Gelände. Die Sockelverkleidung ist mit Schrauben oder Nieten zu befestigen. Für diese Position ist eventuell ein zweiter Einsatz notwendig: Die Kosten hierfür (Übernachtung und An- und Abfahrt) sind vom Bieter einkalkuliert.
01.0180
Sockelverkleidung
85.00
Meter
01.0190 Dokumentation & Nachweise Es ist eine vollständige Dokumentation inkl. aller Nachweise zu den ausgeführten Arbeiten vorzulegen: Technische Datenblätter Herstellererklärungen Fachunternehmererklärungen Pflege- und Reinigungshinweise etc. Diese ist kurzfristig, spätestens 7 Werktage nach Beendigung der Arbeiten, vorzulegen. Dokumentationsübergabe in digitaler Form.
01.0190
Dokumentation & Nachweise
L
1.00
Pauschal
01.0200 Stundenlohnarbeiten - GESELLE Stundenlohn für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen, nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung. Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist vorher durch die FAGSI Bauleitung freizugeben. Abrechnung auf Stundenbasis: Hierfür ist ein prüfbarer Nachweis (Stundenzettel) zu führen und wöchentlich vom FAGSI Bauleiter unterschreiben zu lassen.
01.0200
Stundenlohnarbeiten - GESELLE
O
1.00
Stunde
01.0210 Stundenlohnarbeiten - MEISTER Stundenlohn für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen, nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung. Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist vorher durch die FAGSI Bauleitung freizugeben. Abrechnung auf Stundenbasis: Hierfür ist ein prüfbarer Nachweis (Stundenzettel) zu führen und wöchentlich vom FAGSI Bauleiter unterschreiben zu lassen.
01.0210
Stundenlohnarbeiten - MEISTER
O
1.00
Stunde
01.0220 Übernachtungskosten Die Abrechnung umfasst die Kosten für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung. Die Hotelkosten werden für Nächte berechnet, die aufgrund der Entfernung zur Baustelle oder des Projektstandorts notwendig sind. Kosten für eine Nacht und einen Arbeiter!
01.0220
Übernachtungskosten
O
1.00
Stück
01.0230 Fahrtkosten Die Kilometerabrechnung umfasst die Erstattung von Fahrtkosten für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich gefahrenen Kilometer zwischen dem Firmensitz des Auftragnehmers und der Baustelle.
01.0230
Fahrtkosten
O
1.00
km

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