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Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeingültige Vorbemerkungen Abnahmefähige, fach- und termingerechte, Herstellung einer Abhangdecke
nach Leistungsbeschreibung. Ausführung auch der unerwähnten, aber üblichen
und nötigen, Arbeiten zur Herstellung einer abnahmefähigen Leistung, nach
dem aktuell anerkannten Stand der Technik und nach den dafür relevanten
Normen und Vorschriften.
Ausführung nach der jeweiligen Hersteller- und Systemvorgabe:
Übereinstimmungserklärung muss geliefert werden.
Weitere Grundlagen der Ausführung und somit Ihres Angebots sind:
Die DIN EN 13964 "Unterdecken - Anforderungen und Prüfverfahren"
Die DIN 4102 - Brandverhalten im Bauwesen
Die DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
Die Fachregeln des Trockenbauhandwerkes
Die Montagevorgaben zu den Produkten der eingesetzten Hersteller
Die aktuell gültigen allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
Die DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" und
der dort genannten "Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen" (ATV).
Die aktuelle Baustellenordnung der FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbH
Alle Aufführungen in Ihrer jeweils aktuellsten und gültigen Fassung.
Im Voraus, bzw. täglich auszuführende Leistungen:
Entsorgung von Baumischabfällen in bauseits gestellte Baumischmulden
Täglich besenreines Hinterlassen der Arbeitsplätze
Freiräumen von fertiggestellten Arbeitsbereichen um freies Arbeiten
für Folgegewerke zu ermöglichen
Tragen von PSA gem. den gesetzlichen Vorschriften (ggf. nach
gesonderter Kundenvorgabe)
Sicherstellung von ausreichend Ersthelfern über den gesamten
Montagezeitraum
Erstellen einer projektbezogenen Gefährdungsbeurteilung
inkl. Unterweisung der eigenen Mitarbeiter
Für die Angebotserstellung eventuell notwendige Planungen sind
vom Bieter zu tragen!
Alle Maße und Stückzahlen sind vor Angebotsabgabe zu Prüfen!
Es sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die gesundheitlich
unbedenklich sind. Die Unbedenklichkeit der Materialien ist
entsprechend nachzuweisen!
1 ALLGEMEINER TEIL
1.1 Leistungsbeschreibung
Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln.
Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder technisch nicht richtig sind, so soll er - ohne befreiende Wirkung für den Ausschreibenden - eine Klärung herbeiführen. Werden vom Bieter einzelne Positionen oder Abschnitte des Leistungsverzeichnisses als technisch mangelhaft angesehen, ist er im gegebenen Rahmen seines Fachgebietes und unter besonderer Berücksichtigung der Hinweise in VOB Teil C verpflichtet, Bedenken anzumelden. In diesem Fall ist er auch berechtigt, nach Möglichkeit ein Nebenangebot vorzulegen. Im Falle eines Nebenangebots, muss der Bieter Gleich- oder Höherwertigkeit zum beschriebenen Leistungsumfang anbieten und nachweisen. Eintragungen in das Leistungsverzeichnis, über die dort geforderten Angaben hinaus, sind unzulässig.
1.2 Stoffe , Bauteile
Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwert" vorgegeben, so ist die Gleichwertigkeit als Mindestforderung zu verstehen. Gleichwertigkeit im Sinne der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass die geforderten technischen Parameter (z.B. Maße, Leistung, physikalische, chemische und biologische Eigenschaften), die Schadensbeständigkeit und die Nutzungsdauer durch das angebotene Fabrikat eingehalten werden. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder nach DIN- oder EN-Normen müssen nachweisbar sein.
Ist ein Fabrikat nach dem Zusatz "oder gleichwertig" in den vorgesehenen Freiraum für "Angebotenes Fabrikat: ....." vom Bieter nicht eingetragen, so gilt im Falle der Auftragserteilung das vom Auftraggeber eingetragene Fabrikat als vereinbart.
Die Gleichwertigkeit ist auf Verlangen ggf. durch Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder anderweitig darzulegen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die amtliche behördliche Zulassung (insb. bei brandschutztechnischen Forderungen) in Form der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vorzulegen. Die Herstellerverarbeitungsvorschriften sowie die systembedingt aufeinander abgestimmten Details sind einzuhalten.
1.3 Baustelleneinrichtung
Die Beleuchtung der eigenen Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung.
Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Diese sind mit dem AG abzustimmen.
Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durchzuführen und bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen, falls vorhandene Fördermittel und Hebezeuge mit benutzt werden sollen.
1.4 Preisinhalte und Preisbindung
Für die Preisbildung gelten die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften.
Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft ist (z.B. aufgrund von Rechen- oder Eingabefehlern).
Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer ist gesondert am Ende des Angebots auszuweisen.
In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten einzubeziehen, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, soweit sie keine Besonderen Leistungen darstellen.
Gebühren für Patentanwendungen, Lizenzen und Franchising sind mit dem Preis grundsätzlich abgegolten.
Die durch in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder vereinbarten technischen Normen geforderten Prüfungen der geschuldeten Leistung entstandenen Kosten und Gebühren sowie Revisionspläne gelten als Nebenleistung.
Konstruktions- und Ausführungspläne, die für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
2 BESONDERER TEIL
Geltungsbereich
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus den für die Ausführung der Bauleistungen geltenden DIN-, EN-Regeln, die anerkannten Regeln der Technik (einschl. deren Arbeits-, Merk- oder Hinweisblättern), Gesetzen, behördlichen Erlassen, der jeweiligen LBO, sowie
des RAL-Güteschutzes.
Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Bieterfragen können gestellt werden und werden zeitnah beantwortet.
Allgemeingültige Vorbemerkungen
01 Lieferung und Montage einer Abhangdecke als Akustikdecke
01
Lieferung und Montage einer Abhangdecke als Akustikdecke
01.0010 Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten und Räumen der üblicherweise notwendigen
Baustelleneinrichtung inkl. benötigter Werkzeuge, Hebezeuge und Gerüste,
für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen und
eventuell notwendige Nebenleistungen.
Inkl. aller notwendigen An- und Abfahrten, KFZ-Kosten, Übernachtungen
und Zuschläge.
Inkl. der Entsorgung von anfallenden Bauabfällen in bauseits
gestellten Abfallcontainern.
01.0010
Baustelleneinrichtung
L
1.00
Pauschal
01.0020 Abhangdecke als Rasterdecke 625mm x 625mm Abhangdecke / Zwischendecke als Akustikdecke liefern, vertragen
und in allen Räumen des Gebäudes (außer HAR) , nach DIN EN 13964 und
Herstellervorgaben, auf lichte Raumhöhe, einbauen:
Akustik-Zwischendecke im Raster 625mm x 625mm.
Plattenstärke = 15 mm
Bewerteter Schallabsorptionsgrad des Absorbers αw ≥ 0,60, oder besser.
Ausführung als „A1“ nach DIN EN 13501-1, nicht brennbar.
Farbe: Weiß
Ausgeführt als modulares Deckensystem mit sichtbaren Tragschienen und
eingelegten Steinwollplatten, beidseitig vlieskachiert, systemkonform
abgehängt über Draht-Schnellabhänger: Die Revisionierbarkeit von
Installationen in der Zwischendecke soll gewährleistet sein.
Inkl. einem Wandabschluss mit Wandwinkeln.
Verstärkungen für Einbauteile (Rauch- und Präsenzmelder und
Signalgeber) sind pauschal mit einzukalkulieren und auszuführen,
wenn vom AG gefordert.
Material liefern und montieren komplett durch den AN.
Fabrikat: "AMF Topiq Prime" oder glw.
Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter nachzuweisen.
Fabrikat BIETER:
01.0020
Abhangdecke als Rasterdecke 625mm x 625mm
236.00
m2
01.0030 Dokumentation & Nachweise Es ist eine vollständige Dokumentation inkl. aller Nachweise zu den
ausgeführten Arbeiten vorzulegen:
Datenblätter
Herstellererklärungen
Konfirmitätserklärungen
Fachunternehmererklärungen
Reinigungshinweise
Diese ist kurzfristig, spätestens 7 Werktage nach Beendigung der
Arbeiten, vorzulegen.
Dokumentationsübergabe in digitaler Form.
01.0030
Dokumentation & Nachweise
L
1.00
Pauschal
01.0040 Stundenlohn - GESELLE Stundenlohn für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen,
nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung.
Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist vorher durch die FAGSI
Bauleitung freizugeben.
Abrechnung auf Stundenbasis: Hierfür ist ein prüfbarer Nachweis (Stundenzettel)
zu führen und wöchentlich vom FAGSI Bauleiter unterschreiben zu lassen.
01.0040
Stundenlohn - GESELLE
O
1.00
Stunde
01.0050 Stundenlohn - VORARBEITER Stundenlohn für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen,
nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung.
Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist vorher durch die FAGSI
Bauleitung freizugeben.
Abrechnung auf Stundenbasis: Hierfür ist ein prüfbarer Nachweis (Stundenzettel)
zu führen und wöchentlich vom FAGSI Bauleiter unterschreiben zu lassen.
01.0050
Stundenlohn - VORARBEITER
O
1.00
Stunde
01.0060 Übernachtungskosten Die Abrechnung umfasst die Kosten für unvorhersehbare Arbeiten
oder zusätzliche Leistungen nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung.
Die Hotelkosten werden für Nächte berechnet, die aufgrund der
Entfernung zur Baustelle oder des Projektstandorts notwendig sind.
Kosten für eine Nacht und einen Arbeiter!
01.0060
Übernachtungskosten
O
1.00
Stück
01.0070 Fahrtkosten Die Kilometerabrechnung umfasst die Erstattung von Fahrtkosten
für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen nach
Vorgabe der FAGSI Bauleitung.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich gefahrenen Kilometer
zwischen dem Firmensitz des Auftragnehmers und der Baustelle.
01.0070
Fahrtkosten
O
1.00
km
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