Estrich
GLS Gemeinschaftsbank eG Um- und Anbau Kindertagesstätte
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Deckblatt Leistungsverzeichnis L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S Gewerk:  Estricharbeiten Bauvorhaben: Kindertagesstätte Christstraße 44789 Bochum, Christstraße 5-7 Auftraggeber: GLS Gemeinschaftsbank eG 44789 Bochum, Christstraße 9 Vergabeverfahren: Freihändige Vergabe Die Beauftragung erfolgt durch den Auftraggeber. Der Unterzeichnende erbietet sich nach genauer Prüfung der vertraglichen Verhältnisse  sowie der Anerkennung aller Vertragsbestandteile den Vertragsgegenstand zu den in diesem Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen auszuführen. Angebotssumme ohne Ust.: _________________ EUR zzgl. Umsatzsteuer z.Zt. 19% _________________ EUR Angebotssumme mit Ust.: _________________ EUR Nachlass ohne Bedingung: _________________ % ____________________________________________________ Datum, Name des Bieters in Textform
Deckblatt Leistungsverzeichnis
Baubeschreibung Bauvorhaben Die GLS Bank Bochum plant an Ihrem Hauptstandort in Bochum Christstraße 7 die Errichtung einer zweizügigen Kindertageseinrichtung. Hierfür sind folgende Maßnahmen geplant: - Anbau an den Bestand als 2-geschossiges Gebäude in Holzbauweise (Nutzung EG Kita, OG Bürofläche); - Entkernung, Umbau und Umnutzung eines Teiles des Bestandsgebäudes von Nutzung Büro zu Kita; - Anbau eines Aufzuges an das Bestandsgebäudes über alle Geschosse in massiv gebautem Schacht; - Kleinere Anpassungen im Bestand im Bereich von Aufzug und Anbau auch in anderen Geschossen; - Abdichtung und Dämmung erdberührter Außenwände des Bestandsgebäudes im Umfeld des Anbaus. Der Anbau gründet sich auf einer elastisch gebetteten Bodenplatte mit unterseitiger Dämmung aus Schaumglasschotter. Der tragende und aussteifende Holzbau ist feuerbeständig als heißbemessener Holzskelettbau mit eingestellten, nichttragenden Außenwänden in Holztafelbauweise feuerhemmend geplant. Die gerundeten Teile der Außenwände sind abweichend über Bekleidungen in feuerbeständig qualifiziert. Die Decke ist als heißbemessene Holz-Beton-Verbunddecke mit holzsichtiger, akustisch wirksamer Untersicht vorgesehen. Die Warmdachkonstruktion erhält eine extensive Begründung. Alle Außenfenster sind als Holzfenster, die Außentüren als Holzrahmentüren vorgesehen. Der nichttragende Ausbau erfolgt als Holzständer-Trockenbau im Anbau und als Metallständer-Trockenbau im Bestand. Der Boden ist ein Heizestrich mit unterschiedlichen Oberbodenbelägen. Leistungsumfang des Auftragnehmers Durch den Auftragnehmer sind alle Arbeiten am Neubau (Anbau) Dachabdichtung und Dachbegrünung auszuführen. Der Holzbau teilt sich dabei in eine vorrangig herzustellende tragende Konstruktion aus Stützen und Trägern aus Holz sowie Holz-Beton-Verbunddecken, ergänzt durch einzelne tragende Außenwandelemente in Holzrahmenbauweise. Hierauf ist zunächst die Dachabdichtung aufzubringen, um die weiteren Leistungen vor Witterung zu schützen. Zufahrt / Lagerflächen Die Baustelle befindet in einem dichten innerstädtischen Wohngebiet. Die Zufahrt erfolgt von der Königsallee über Christstraße oder Hugo-Schultz-Straße in die Saladin-Schmitt-Straße, die alle einen Straßenquerschnitt typischer Wohnstraßen mit beidseitigen Parkplätzen aufweisen; entgegenkommende Fahrzeuge müssen regelmäßig ausweichen. Die Erschwernisse für größere Materialtransporte und Fahrzeuge sind daher zu im Vorfeld prüfen und zu berücksichtigen. Anlieferungen sind über die Zufahrt Ecke Saladin-Schmitt-Straße / Hugo-Schultz-Straße durchzuführen. Zu beachten ist, dass die Kreuzung Hugo-Schulz-Straße / Stolzestraße absehbar längerfristig für Kanalarbeiten gesperrt ist. Der Baustellenbereich innerhalb des Bauzauns weist je nach Baufortschritt nur in begrenztem Umfang Lagerflächen aus. Lagerungen außerhalb des Baustellenbereiches sind unzulässig. Für das Parken von Mitarbeiterautos sind Parkplätze außerhalb des Baustellenbereichs zu nutzen, hierfür bietet der Baustellenbereich keinen Platz. Innerhalb des Baustellenbereichs dürfen nur Fahrzeuge mit Material und Werkzeugen über längere Zeiträume abgestellt werden; diese sind auf Anordnung der Bauleitung des Auftraggebers unverzüglich umzusetzen oder nach Erfordernis aus dem Baustellenbereich zu entfernen. Im Baustellenbereich ist eine Feuerwehraufstellfläche dauerhaft freizuhalten.
Baubeschreibung
Hinweis Materialtransporte Hinweis Materialtransporte Alle Materialtransporte führen durch Tür- und Fensteröffnungen sowie durch Räume des Gebäudes entsprechend dem Baufortschritt. Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich anhand der beiliegenden Zeichnungen oder durch Ortsbesichtigung für ihn sinnvolle Transportwege auszuwählen und den Transportaufwand und erforderliche Geräte, Hilfsmittel u.ä. dafür einzukalkulieren. Eine bauseitige Transportmöglichkeit ist nicht vorgesehen. Dies gilt insbesondere auch für Kräne und vergleichbare Hebezeuge.
Hinweis Materialtransporte
Bautagesberichte / Fachbauleitung AN / Baubesprechung Bautagesberichte Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und spätestens am folgenden Werktag dem Auftraggeber sowie zusätzlich dessen Bauleitung in Textform (z.B. per eMail - ausdrücklich nicht über Messenger-Dienste) zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, wie z.B. Zahl der Mitarbeiter vor Ort, Arbeitszeit, erbrachte Leistungen, wesentliche Änderungen/zusätzliche Leistungen gegenüber dem Vertrag, relevante Wetterdaten und sonstige besondere Vorkommnisse. Fachbauleitung des Auftragnehmers Umgehend nach Auftragserteilung sind durch den Auftragnehmer dem Auftraggeber und dessen Bauleitung (Objektüberwachung) als qualifizierte und erfahrende Ansprechpersonen eine Fachbauleitung sowie eine Stellvertretung in Textform zu benennen (Fachbauleitererklärung), die für die Leistungen des Auftragnehmers die Fachbauleitung nach Landesbauordnung, die ständige Koordinierung der eigenen Arbeitnehmer vor Ort und die eigenverantwortlichen Absprachen mit den anderen am Projekt Beteiligten wahrnehmen. Jeder Wechsel von Fachbauleitung oder Stellvertretung ist dem Auftraggeber umgehend in Textform anzuzeigen. Fachbauleitung und Stellvertretung müssen deutsch sprechen und in fachlichen Fragen zur Ausführung entscheidungsbefugt sein. Regelmäßige Baubesprechungen Die Fachbauleitung oder seine Stellvertretung sind zur Teilnahme an den allgemeinen Baubesprechungen verpflichtet. Alle Leistungen zur Fachbauleitung, zur Teilnahme an den Baubesprechungen, deren Vor- und Nachbereitungen sowie zu erforderliche Wegezeiten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Bautagesberichte / Fachbauleitung AN / Baubesprechung
Bauvorbereitende Leistungen Bauvorbereitende Leistungen des Auftragnehmers nach Auftragserteilung Die nachbeschriebenen Leistungen sind vom Auftragnehmer innerhalb der jeweils angegebenen Fristen zu erbringen. Die geforderten Angaben und Unterlagen sind wichtige Voraussetzungen für die beteiligten Planer und Bauüberwacher und dienen insbesondere zur Abstimmung zwischen den beteiligten Gewerken. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu übergeben. Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Grundlagen für die Ausführung und die vom Auftragnehmer vorzulegenden Unterlagen Vom Auftraggeber bzw. von dessen Planern werden Zeichnungen als Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Details sowie auch weitere Dokumente (Leistungsbeschreibungen, Terminpläne u.ä.) zur Baumaßnahme zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen sind Grundlage für die vorliegende Ausschreibung, für die Ausführung der Leistungen selbst sowie für alle vom Auftragnehmer vorzulegenden Unterlagen. Auf wesentliche Abweichungen seiner Unterlagen und seiner Leistungen zu diesen Grundlagen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber (nach Auftragserteilung dessen Bauleitung) rechtzeitig und eindeutig hinzuweisen. Der Ausführung selbst dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Für alle nach Auftragserteilung übergebenen Unterlagen hat der Auftragnehmer den Erhalt in Textform zu bestätigen; bei Nutzung eines Datenraums erfolgt die Bestätigung durch personenbezogene Anmeldung im Datenraum. Montagekonzept / Terminplanung Vom Auftragnehmer ist ein Montagekonzept für seine Leistungen mit Terminangaben für die einzelnen Arbeitsschritte vorzulegen. Dieses ist vom Auftragnehmer mit der Bauleitung des Auftraggebers, dem SiGeKo und nach Erfordernis mit weiteren am Bau Beteiligten abzustimmen. Montagekonzept und Terminplanung sind bei Änderungen im Bauablauf auf Anforderung des Auftraggebers zu aktualisieren. Die vom Auftragnehmer eigenverantwortlich gewählten Arbeitsabläufe sind in die Einheitspreise einzurechnen, ebenso alle Leistungen zu Konzepterstellung und Terminplanung. Auf Anforderung des Auftraggebers ist das Montagekonzept vom Bieter/Auftragnehmer über wesentliche Leistungen bereits mit Angebotsabgabe (also vor Vertragsschluss) vorzulegen. Gefährdungsbeurteilung Vom Auftragnehmer sind die nach Arbeitsschutzgesetz zu erstellende Gefährdungsbeurteilung für seine Mitarbeiter und die daraus abgeleiteten von den Mitarbeitern unterzeichneten Arbeitsanweisungen der Bauleitung des Auftraggebers in Absprache mit dem SiGeKo zur Information vorzulegen. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Baustelleneinrichtungsplan Vom Auftragnehmer ist ein Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen und mit der Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen. In diesen Plan sind die einzelnen Baucontainer für Personal und Material sowie Lagerflächen und Standorte der benötigten Geräte einzutragen. Der Auftragnehmer hat in diesem Zusammenhang gewissenhafte Auskünfte über Einbauten im Boden wie Versorgungsleitungen, Kanäle und Kabel einzuholen und diese in den Baustelleneinrichtungsplan einzutragen. Der beigefügte Lageplan zur Baustelleneinrichtung dient ausschließlich der Lagebeschreibung und ersetzt nicht den o.g. eigenverantwortlich zu erstellenden Baustelleinrichtungsplan des Auftragnehmers. Alle Leistungen zum Baustelleneinrichtungsplan sind in die Einheitspreise einzurechnen. Verwendbarkeitsnachweise / Anwendbarkeitsnachweise Vom Auftragnehmer sind für alle zum Einsatz kommenden Baumaterialien und Bauprodukte die jeweiligen Verwendbarkeitsnachweise (CE-Kennzeichen/Leistungserklärung, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen oder Prüfzeugnisse), für alle zum Einsatz kommenden Bauarten die jeweiligen Anwendbarkeitsnachweise (allgemeine Bauartgenehmigungen, allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse für Bauarten) sowie ergänzend technische System-/Produktbeschreibungen, Einbauhinweise der Hersteller u.ä. geordnet an die Bauleitung des Auftraggebers zu übergeben. Vor Begehungen zur Vorbereitung der Abnahme sind zur Ergänzung der Ver-/Anwendbarkeitsnachweise z.B. Fachunternehmererklärungen, Prüfberichte, Einbaudokumentationen, aktualisierte Zulassungen etc. der Bauleitung des Auftraggebers zu übergeben. Alle Leistungen zu den Ver-/Anwendbarkeitsnachweisen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Bemusterungen Vom Auftragnehmer sind für alle eingesetzten sichtbaren Materialien und Oberflächen aussagefähige Muster anzufertigen und rechtzeitig dem Auftraggeber oder Architekten zur Kontrolle und Freigabe vorzulegen. Diese Arbeiten zur Bemusterung sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Angabe von Referenzfarben und -mustern erfolgt nach Farbangaben bzw. aus aktuellen Kollektionen der Hersteller oder nach marktgängigen Farbsystemen wie z.B. RAL oder NCS. Für alle Farbtonbereiche ist eine maximale Toleranz der Farben von Delta E max. 1,5 (entsprechend CIELab) gegenüber dem Urmuster bzw. der Referenzfarbe zulässig. Erstellte Muster sind vom Auftragnehmer bis zur Abnahme der betreffenden Leistung gemäß Anweisung des Auftraggebers oder dessen Bauleitung an geeigneter Stelle aufzubewahren oder zu übergeben.
Bauvorbereitende Leistungen
Allgemeine Regelungen Baustelle Baustelleneinrichtung für alle Gewerke / Leistungsgrenzen Der Auftraggeber stellt eine allgemeine Baustelleneinrichtung für alle Gewerke wie nachfolgend zur Verfügung. Abgrenzung des Baustellenbereichs Der Auftraggeber veranlasst die Abgrenzung des Baustellenbereichs durch Bauzäune mit Baustellentoren und ggf. den Einbau von Bautüren in der Gebäudehülle. Türen und Tore sind außerhalb der Arbeitszeiten verschlossen zu halten. Der Auftragnehmer hat sich zu vergewissern, ob er als letzter die Baustelle verlässt. Er hat in diesem Fall alle noch ungesicherten Türen und Tore zu verschließen. Versorgungsanschlüsse, Sanitärräume, Erste-Hilfe-Raum Toiletten-/Waschräume gemäß ArbStättV sowie Baustromverteiler, Bauwasseranschlüsse sowie eine provisorische Baubeleuchtung der Fluchtwege und Treppen werden durch den Auftraggeber unentgeltlich bereitgestellt. Ein Erste-Hilfe-Raum gemäß §6 ArbStättV bzw. entsprechend nutzbarerer Bereich wird durch den Auftraggeber in unmittelbarer Nähe zum Baustellenbereich zur Verfügung gestellt. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ("Umlagen") werden die jeweiligen Verbrauchskosten durch den Auftraggeber selbst getragen oder auf alle Auftragnehmer umgelegt. Lagerflächen Flächen für Materiallagerung, Geräte- und Baucontaineraufstellung innerhalb des Baustellenbereichs stehen dem Auftragnehmer nach den begrenzten Möglichkeiten unentgeltlich zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Lagerflächen. Gerüste dürfen generell nicht als Lagerflächen benutzt werden. Lage und Abmessungen von Lagerflächen bedürfen der Zustimmung der örtlichen Bauleitung des Auftraggebers in Textform. Lagerflächen befinden sich auf befestigtem und teilweise auch unbefestigtem Untergrund (siehe Baustelleneinrichtungsplan). Informationen über maximal zulässige Nutzlasten von Lagerflächen und deren Zufahrten sind durch den Auftragnehmer eigenständig einzuholen. Baustoffe oder Bauteile, die ohne Absprache mit der Bauleitung des Auftraggebers gelagert wurden, sind auf Anordnung umgehend und ohne Kosten für den Auftraggeber umzulagern. Gerüste, Kräne etc. Durch den Auftraggeber für alle Gewerke zur Verfügung gestellte Gerüste können durch den Auftragnehmer unentgeltlich benutzt werden. Gerüststandorte bzw. vergleichbare bauseitige Maßnahmen sind im Baustelleneinrichtungsplan dargestellt oder in den Beschreibungen der einzelnen Leistungen oder Gewerke ausdrücklich enthalten. Eigenmächtige Veränderungen oder Umbauten jeglicher Art am Gerüst sind dem Auftragnehmer untersagt und dürfen ausschließlich vom Gewerk Gerüstbau durchgeführt werden. Der Auftragnehmer hat sich mit dem Gewerk Gerüstbau eigenverantwortlich abzustimmen. Die Abstimmung ist zu dokumentieren und der Bauleitung des Auftraggebers zur Freigabe vorzulegen. Von anderen Gewerken gestellte weitere Gerüste, Kräne, Bauaufzüge u.ä. sind von den jeweiligen Gewerken zur Mitbenutzung, teilweise gegen Entgelt, zur Verfügung zu stellen. Eine Gewähr für die Nutzung wird vom Auftraggeber nicht übernommen. Meterrisse und weitere Messpunkte Der Auftraggeber veranlasst die Anbringung von einem Meterriss pro Geschoss an einer allgemein zugänglichen Stelle als +1,00m über OKFF (nicht Rohdecke) sowie von weiteren Messpunkten für zwei Hauptachsen je Geschoss (längs/quer). Jeder Auftragnehmer hat im Zuge seiner Leistungserbringung diese Messpunkte des Auftraggebers zu schützen und jeden Verlust oder Beschädigungen daran umgehend der Bauleitung des Auftraggebers mitzuteilen. Alle weiteren für die Leistungserbringung des Auftragnehmers an zusätzlichen Stellen erforderliche Messpunkte hat der Auftragnehmer mit Bezug ausschließlich auf die Messpunkte des Auftraggebers eigenverantwortlich anzubringen und nach Aufforderung durch die Bauleitung des Auftraggebers später umgehend wieder zu entfernen. Ein Bezug auf Messpunkte anderer Gewerke ist ausdrücklich untersagt. Genehmigung für Bauvorhaben und Baustellenbetrieb Die Genehmigung für das Bauvorhaben selbst sowie für den Baustellenbetrieb innerhalb der dafür im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Flächen veranlasst der Auftraggeber. Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers / Pflichten während der Bauausführung Der Auftragnehmer hat alle Einrichtungen, Werkzeuge, Sicherheitsmaßnahmen und dergleichen, die für die vertragsgemäße Erbringung seiner Leistungen erforderlich sind, in die Einheitspreise zu einzurechnen, insbesondere auch die nachbeschriebenen Leistungen. Inanspruchnahme öffentlicher und fremder Grundstücke durch den Auftragnehmer Nimmt der Auftragnehmer öffentliche oder fremde Grundstücke außerhalb des im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Bereichs für eigene Lagerflächen, Kranstellflächen, besondere Zufahren o.ä. in Anspruch, hat er hierfür erforderliche Genehmigungen eigenständig einzuholen und alle anfallenden Genehmigungs-, Nutzungsgebühren etc. sowie die eventuelle Beseitigung von durch die Benutzung entstandenen Schäden in die Einheitspreise einzurechnen. Ausnahmen hiervon sind ausdrücklich im Baustelleneinrichtungsplan dargestellt oder in de Leistungstexten beschrieben. Genehmigungen, Prüfungen, Zertifizierungen u.ä. Alle für die Leistungen des Auftragnehmers erforderlichen Genehmigungen durch Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörden, externe Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstellen o.ä. sind, soweit sie nicht im Leistungsverzeichnis ausdrücklich als bereits vorliegend aufgeführt werden, durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich herbeizuführen. Dafür anfallende Gebühren, Honorare und dergleichen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Baucontainer / Lagerflächen Mit dem Übereinanderstellen von Baucontainern für Baubüro, Aufenthalt, Material etc. muss gerechnet werden, für Zugänglichkeit mit Treppen o.ä. hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Soweit Baucontainer auf vorhandenen gepflasterten bzw. asphaltierten Flächen positioniert werden, ist ein Schutz des Untergrundes gegen Beschädigungen einzukalkulieren. Gleiches gilt für die Nutzung solcher Flächen für die Lagerung von Materialien. Gerüste / Geräte / Werkzeuge Der Auftragnehmer hat selbstständig für eine ausreichende Beleuchtung seiner Arbeitsbereiche zu sorgen. Das Umsetzen der vom Auftragnehmer eingesetzten Geräte, Gerüste und Maschinen, bedingt durch den Baufortschritt auch anderer Auftragnehmer, ist einzurechnen. Gerüste des Auftragnehmers für Arbeitshöhen über 3,50m sind während der eigenen Nutzungszeiträume des Auftragnehmers auch anderen Gewerken zur Mitbenutzung entgeltfrei zur Verfügung zu stellen. Kräne bzw. Bauaufzüge des Auftragnehmers sind in gleicher Weise den anderen Gewerken zur Verfügung zu stellen; hierfür eventuell anfallende Vergütungen sind zwischen den Auftragnehmern zu vereinbaren und gegenseitig abzurechnen. Räumen der Baustelleneinrichtung und der Lagerflächen Nach Abschluss der Baumaßnahme sind alle o.g. Einrichtungen einschließlich aller Anschlüsse zu beräumen. Die Bauleitung des Auftraggebers kann für einzelne, nicht mehr benötigte Einrichtungen eine frühere Räumung verlangen. Noch erforderliche durch den Auftragnehmer hergestellte temporäre Schutzmaßnahmen sind erst auf Anweisung der Bauleitung des Auftraggebers rückzubauen. Arbeitstägliche Reinigung der Baubereiche Die Baubereiche sind arbeitstäglich zu reinigen. Auf Anordnung der Bauleitung des Auftraggebers sind Verunreinigungen auch vor Beendigung eines entsprechenden Arbeitsabschnittes zu beseitigen. Rauchverbot Das Rauchen im Gebäude und in Bereichen der allgemeinen Baustelleneinrichtung ist verboten.
Allgemeine Regelungen Baustelle
2 Estricharbeiten
2
Estricharbeiten
2._.01 Betondeckschicht auf Holz-Beton-Verbunddecken liefern und einbauen zur obere Abdeckung der Holz-Beton-Verbunddecke für die Herstellung der Brandschutzqualitäten des Gesamtbauteils; als Betondeckschicht in Bauweise ähnlich eines Zementestrichs im Verbund, jedoch in Beton-/Estrichqualität nach Vorgabe des Herstellers der Holz-Beton-Verbunddecke; mit optimiertem Wasserrückhaltevermögen und geringem Schwindmaß; Höhe: ca. 7cm (über OK Holzbauteilen); Material: unbewehrter Beton/Estrich unter Verwendung werksgemischte Trockenbetone mindesten der Festigkeitsklasse C25/30 nach DIN 1045-2, DIN EN 206 und DAfStb-Trockenbetonrichtlinie mit mittlerem E-Modul von Ec = 25.000  N/mm2; Körnung: ca. 0 bis 8mm; Biegezugfestigkeit: >= Klasse F5; Schwindmaß: < 0,8mm/m; Trocknungszeit: ca. 7 Tage bis Abdeckung durch bituminöse Behelfsabdichtungen o.ä.; Herst./Typ Beispiel: Maxit HBV-Vergussmasse; einschl. Ausfüllen auch der Einschnitte in den Holzquerschnitten zur formschlüssigen statisch-konstruktiven Verbindung von Holz und Beton; einschl. Einbindung von Bewehrungsanschlüssen in Randbereichen (Bewehrungen bauseits oder als gesonderte Position); einschl. erforderliche Abdeckung gegen Witterungseinflüsse während der Trocknungszeit bis zu einer weiteren Abdeckung (weitere Abdeckungen bauseits oder als gesonderte Position); Bitte achten Sie darauf, dass es sich bei der Position nicht um den Fertigestrich handelt. Dieser wird in einer separaten Vergabe des Bauherrn vergeben. folgender Bodenaufbau ist teil der Vergabe: Selbstnivellierende Ausgleichsmasse 5 mm Betonspiegel 70 mm (Holzdecke 240 mm)
2._.01
Betondeckschicht auf Holz-Beton-Verbunddecken liefern und einbauen
510.00
2._.02 selbstnivellierende Flächenspachtelung liefern und einbauen als sehr emmissionsarme, selbstverlaufende Zementspachtelmasse zum Auffüttern von Untergründen sowie zum Glätten, Nivellieren und Herstellen von saugfähigen Verlegeflächen; Material schnelltrocknend, sehr spannungsarm, mit hoher Druck- und Biegefestigkeit, gut schleifbar; Material einsetzbar für Schichtdicken bis ca. 20mm; einschl. Vorbehandlung / Grundierung des Untergrundes und Aufbringen in Rakeltechnik gemäß Herstellerangaben; einschl. Anarbeiten an begrenzende Bauteile, Einbauteile und Fugen; Untergrund: Beton Schichtdicke: ca. 3mm belegreif: nach ca. 24 Stunden bei ca. 20°C Bitte achten Sie darauf, dass es sich bei der Position nicht um den Fertigestrich handelt. Dieser wird in einer separaten Vergabe des Bauherrn vergeben. folgender Bodenaufbau ist teil der Vergabe: Selbstnivellierende Ausgleichsmasse 5 mm Betonspiegel 70 mm (Holzdecke 240 mm)
2._.02
selbstnivellierende Flächenspachtelung liefern und einbauen
315.00
2._.06 Randdämmstreifen liefern und aufstellen zur schalltechnischen Entkopplung des Estrichs o.ä. an allen aufgehenden Bauteilen; als Randdämmstreifen aus Mineralfaser mit Dicke >=1cm und Höhe bis ca. 15cm; einschl. Herstellen aller Innen- und Außenecken in jedem Winkel; einschl. exaktes Nachführen an angrenzenden Bauteilen (keine Lücken in Innenecken, der Randdämmstreifen ist zu schneiden und zu stoßen); einschl. Ausführung von kleineren Teillängen auch gerundet in größeren Radien ca. 275 bis 300cm der jeweiligen Fassade o.ä. folgend;
2._.06
Randdämmstreifen liefern und aufstellen
140.00
m
3 ARBEITEN AUF NACHWEIS
3
ARBEITEN AUF NACHWEIS
3.1 Stundenlohnarbeiten
3.1
Stundenlohnarbeiten