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1.1 Projektangaben Kurzbeschreibung:
Vollständige Erneuerung und Modernisierung der Gästezimmer und
Flure im 2.–8. Obergeschoss.
Die Bäder in den Gästezimmern bleiben unverändert.
Vorhandene Lüftungsanlagen in der Fassade werden vollständig
demontiert; eine neue, in die Gästezimmer integrierte Lüftungslösung
wird installiert.
Bestandsgebäude:
Errichtet 2002; 155 Gästezimmer in 8 übergeordnete Zimmertypen (A–H).
Zimmertypen und Anzahl:
- Zimmertyp A1-A10: 124
- Zimmertyp B: 5
- Zimmertyp C: 7
- Zimmertyp D: 1
- Zimmertyp E: 1
- Zimmertyp F-F1: 2
- Zimmertyp G: 1
- Zimmertyp H-H3: 14
Die Gästezimmer liegen im 2.–8. OG; Erschließung über Personenaufzug.
Alle Geschosse können über einen gesonderten Lastenaufzug beliefert werden.
Im 1. OG befindet sich der MICE-Bereich mit 5 Konferenz- und Tagungsräumen.
Das EG dient als Lobby/Empfang sowie Restaurant und Bar.
1.1 Projektangaben
1.4 Vergabe und Ausführung Der Zuschlag erfolgt als Pauschalbetrag.
Die Abrechnung erfolgt pauschal auf Basis eines im Vergabeverfahren
abgestimmten und festgelegten Zahlungsplans.
Massenabweichungen gegenüber den vom Auftragnehmer für die Kalkulation
zugrunde gelegten Mengen begründen nach Zuschlag keine Mehr- oder Mindervergütung.
Nicht vereinbarte, zur Vertragserfüllung erforderliche Leistungen sind
auf Verlangen des Auftraggebers zu erbringen.
Über die Zuordnung zu den jeweiligen Gewerken entscheidet der Auftraggeber.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Angebotsabgabe die Örtlichkeiten zu besichtigen
und sich ein vollständiges Bild über Art und Umfang der Leistung sowie
über Transport- und Arbeitsbedingungen zu verschaffen.
1.4 Vergabe und Ausführung
2.1 Baustelleneinrichtung, Logistik und Organisation Der Auftragnehmer hat die Arbeiten so zu organisieren, dass der laufende
Hotelbetrieb jederzeit gewährleistet bleibt.
Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten;
erforderliche Abschrankungen und Hinweisschilder sind vor Beginn
der Arbeiten einzurichten und während der Bauzeit aufrechtzuerhalten.
Baustrom, Bauwasser sowie geeignete Lager- und Entsorgungsflächen werden
vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Flächen für Baustelleneinrichtung, Materiallagerung und Zwischenlagerung
stehen grundsätzlich zur Verfügung; die konkrete Nutzung, Belegung und
räumliche Zuordnung sind vor Beginn der Arbeiten mit der Bauüberwachung abzustimmen.
Logistische Abläufe wie Anlieferungen, interner Transport und Materialbewegungen
sind innerhalb der vorgegebenen Logistikfenster durchzuführen.
Die Nutzung des Lastenaufzugs erfolgt ausschließlich nach Freigabe des Hotelbetriebs;
Anlieferzeiten und Ruhezeiten sind verbindlich einzuhalten.
Der Auftragnehmer prüft vorab Abmessungen, Tragfähigkeit und Zuladung des Lastenaufzugs.
Bei Eingriffen in bestehende Leitungen und Installationen ist vor Beginn die
Freigabe der Objektüberwachung einzuholen.
Die Baustelle ist sauber zu halten; regelmäßige Zwischenreinigungen sind durchzuführen.
Maschinen und Geräte mit Verbrennungsmotoren dürfen im Gebäude nicht eingesetzt werden.
Funken- und staubintensive Arbeiten (Schweiß-, Trenn-, Schleifarbeiten)
sind vorab anzumelden und freizugeben.
2.1 Baustelleneinrichtung, Logistik und Organisation
2.2 Sicherheit und Gesundheitsschutz Es gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die Regeln der DGUV
sowie der gültige Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan).
Ein gesondertes Baustellen-Brandschutzkonzept wird erstellt und ist zwingend einzuhalten.
Erforderliche Feuerlöscheinrichtungen sind bereitzuhalten.
Fluchtwege über die Treppenhäuser und Eingänge sind jederzeit funktionsfähig zu halten;
maßgeblich sind die gültigen Brandschutz- und Rettungswegpläne.
Lärm- und staubintensive Arbeiten sind rechtzeitig anzumelden und dürfen nur
nach Freigabe des Auftraggebers bzw. des Hotelmanagements ausgeführt werden.
Abschaltungen oder Stilllegungen von TGA-Leitungen (Lüftung, Heizung, Sanitär, Elektro)
sind frühzeitig anzumelden und dürfen nur nach Freigabe erfolgen.
2.2 Sicherheit und Gesundheitsschutz
2.3 Arbeitsschutz, Umwelt und Entsorgung Alle Abbruch-, Rückbau- und Entsorgungsleistungen sind gemäß
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auszuführen.
Anfallende Baustoffe und Abfälle sind sortenrein zu trennen, zu dokumentieren
und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Eine Wiederverwertung ist – soweit technisch möglich – zu bevorzugen.
Laut vorliegendem Schadstoffgutachten liegen keine schadstoffrelevanten Arbeiten vor.
Verdachtsfälle während der Ausführung sind der Bauleitung unverzüglich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Sammel- und Schutzbehälter bereit.
Entsorgungs- und Verwertungswege sind durch Lieferscheine bzw. Wiegescheine
nachzuweisen.
2.3 Arbeitsschutz, Umwelt und Entsorgung
2.4 Vor-Ort-Situation und Umbau im laufenden Betrieb Das Hotel ist während der gesamten Baumaßnahme im Betrieb.
Die jeweils im Umbau befindlichen Abschnitte sind ausreichend
gegen den laufenden Betrieb abzuschirmen.
Erforderliche Schutzmaßnahmen sind bei Bedarf zu erneuern.
Nach Abschluss von Teil-Arbeiten sind die Schutzmaßnahmen
zurückzubauen und der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen.
Erschwerte Abläufe aufgrund des laufenden Betriebs sind vom
AN einzuplanen und werden nicht gesondert vergütet.
Terminliche Verzögerungen, die aufgrund des Umbaus im laufenden
Betrieb entstehen, werden nicht als Terminverzug anerkannt.
Lärmintensive Arbeiten sind rechtzeitig anzukündigen, im Vorfeld
mit dem AG abzustimmen und vom AG freizugeben.
Arbeitszeiten: Es gelten die gesetzlichen Regelungen.
Arbeiten außerhalb dieser Zeiten bedürfen der vorherigen Rücksprache
mit dem AG bzw. dessen Vertreter.
Aus besonders dringenden Gründen können auf Anweisung
der Bauüberwachung Arbeiten in Nachtstunden sowie an Sonn- und
Feiertagen erforderlich sein.
Zuschläge hierfür werden nach Nachweis der tatsächlich nachts bzw.
an Sonn-/Feiertagen geleisteten Stunden extra vergütet, soweit
im LV/den Positionen nicht ausdrücklich auf Arbeiten zu produktionsfreien
Zeiten hingewiesen wurde.
Die Höhe der Zuschläge wird auf Basis des Ecklohns und des
Manteltarifvertrags ermittelt.
Der AN führt Tagesberichte und legt diese der Bauüberwachung
zweifach zur Unterschrift vor. Die Tagesberichte müssen alle für
Ausführung und Abrechnung relevanten Angaben enthalten.
Die Bauabschnitte sind gemäß dem beigefügten Terminplan
zu bilden und fortzuschreiben.
2.4 Vor-Ort-Situation und Umbau im laufenden Betrieb
2.5 Umgang mit Schäden Vom Auftragnehmer verursachte oder während der Bauausführung festgestellte
Schäden an Bestandsbauteilen, Oberflächen oder technischen Anlagen
sind der Bauleitung unverzüglich zu melden.
Der Schaden ist in einem Schadensprotokoll zu dokumentieren;
dieses hat Lage, Art des Schadens, Datum der Feststellung sowie eine
Fotodokumentation zu enthalten.
Die Schadensbeseitigung erfolgt nach Anweisung der Bauleitung durch
den Auftragnehmer oder ein vom Auftraggeber benanntes Fachunternehmen.
Weitere Beschädigungen sind durch geeignete Schutzmaßnahmen zu vermeiden;
bestehende Schutzmaßnahmen sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zu erneuern.
2.5 Umgang mit Schäden
3.1 Allgemeine technische Anforderungen Alle Leistungen sind nach den allgemein anerkannten Regeln
der Technik, den jeweils gültigen DIN/EN-Normen,
den Herstellervorschriften sowie den Vorgaben der Plan- und
Detailunterlagen auszuführen.
Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AG.
Die Ausführung hat staub- und emissionsarm zu erfolgen;
Schweiß-, Schneid-, Löt- und Schleifarbeiten sind vorab anzumelden
und freizugeben.
Der Text der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB)
ist gleichrangig mit den Planunterlagen.
Bei widersprüchlichen Angaben sind Bieterfragen zu stellen;
die Klarstellung des AG ist verbindlich.
3.1 Allgemeine technische Anforderungen
3.2 Normen, Richtlinien und Vorschriften Es gelten die VOB/B und die jeweils anzuwendenden Abschnitte der VOB/C (gewerkeweise),
alle einschlägigen DIN-/EN-Normen, behördlichen Auflagen und technischen Regeln.Für Bodenbeläge und Estricharbeiten gelten die Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202.Für Maler- und Beschichtungsarbeiten gelten DIN EN 13300 (Nassabriebklasse/Glanzgrad)
sowie emissionsarme Systeme (ELF).Für brandschutzrelevante Bauteile gelten die Anforderungen nach DIN 4102 oder EN 13501.
3.2 Normen, Richtlinien und Vorschriften
3.3 Qualitätsanforderungen Alle einzubauenden Produkte müssen den vorgesehenen Verwendungszweck erfüllen und über gültige Zulassungen verfügen.Vor Ausführung sind erforderliche Muster, Produktdatenblätter und Freigaben vorzulegen.Sichtbare Oberflächen sind sauber, beschädigungsfrei und gleichmäßig herzustellen.Alle Bauteile sind bis zur Abnahme vor Verschmutzung, Beschädigung und Feuchtigkeit zu schützen.Klebemontagen (z. B. Metallboxen, Metallpaneele, Sockelleisten, Vorhangschienen) dürfen nur mit geeigneten SMP- oder Reaktionsharzklebstoffen ausgeführt werden.
Für den eingesetzten Klebstoff ist ein Eignungsnachweis für Untergrund und Materialkombination vorzulegen.
Haftzugprüfungen sind stichprobenartig durchzuführen und zu dokumentieren.
3.3 Qualitätsanforderungen
3.4 Prüf- und Hinweispflicht des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat die Planunterlagen, Detailzeichnungen,
technischen Vorgaben, Angaben in der FLB sowie die örtlichen Gegebenheiten
vor Beginn der Arbeiten zu prüfen.
Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung, gegen die Qualität oder Vollständigkeit
von Vorleistungen oder gegen statische, brandschutztechnische oder
sonstige technische Rahmenbedingungen sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Der Auftragnehmer trägt das Risiko und die Kosten für nicht oder verspätet angezeigte Bedenken.
Mit Beginn der Ausführung bestätigt der Auftragnehmer, dass keine entgegenstehenden Umstände vorliegen.
3.4 Prüf- und Hinweispflicht des Auftragnehmers
3.5 Musterflächen, Musterachsen und Freigaben Vor Beginn der Serienausführung sind für optisch relevante
oder handwerklich anspruchsvolle Leistungen Musterflächen
oder Musterachsen herzustellen.
Dies betrifft insbesondere Bodenbeläge, Wandbeläge (Tapeten),
Trockenbauoberflächen, Metallverkleidungen, Wandpaneele,
Vorhanganlagen sowie sichtbare Möblierungs- und Ausstattungsoberflächen.
Die Muster sind in Abstimmung mit der Bauleitung im späteren Ausführungsbereich
herzustellen und dienen als verbindliche Qualitätsgrundlage für die weiteren Arbeiten.
Die Serienausführung darf erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber
bzw. die Objektüberwachung erfolgen.
Änderungswünsche nach Freigabe sind unverzüglich mitzuteilen
und vor Fortsetzung der Arbeiten erneut abzustimmen.
3.5 Musterflächen, Musterachsen und Freigaben
4.1 Revisionsunterlagen und Nachweise Der Auftragnehmer übergibt rechtzeitig vor Abnahme eine vollständige Projektdokumentation in Papierform sowie digital als PDF; technische Unterlagen sind, soweit einschlägig, zusätzlich in DWG-Format bereitzustellen.
Die Dokumentation umfasst je nach Gewerk insbesondere folgende Unterlagen:
Fachunternehmererklärungen und Konformitätserklärungen.Entsorgungs- und Verwertungsnachweise einschließlich dokumentierter Abfalltrennung.Hersteller- und Produktlisten einschließlich Ansprechpartnern und Kontaktdaten.Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, Eignungsnachweise und gegebenenfalls Prüfzeugnisse.Produktunterlagen wie Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter, Verarbeitungsrichtlinien und technische Spezifikationen.Protokolle wie Druck-, Prüf-, Abnahme-, Einweisungs- und Spülprotokolle, soweit im jeweiligen Gewerk erforderlich.Wartungsangebote und Wartungsverträge, wenn zur Leistung gehörend oder gefordert, sowie Wartungsbücher.Pflege- und Reinigungsanleitungen für alle eingebauten Materialien, Oberflächen und Produkte.Die vollständige Dokumentation ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Abnahme.
4.1 Revisionsunterlagen und Nachweise
4.2 Abnahmeverfahren und Gewährleistung Zwischen- und Teilabnahmen sind mit der Objektüberwachung
zu vereinbaren. Beginn, Unterbrechung und Beendigung
wesentlicher Arbeiten sind schriftlich mitzuteilen.
Die Abnahme erfolgt nach vollständiger Herstellung der vertraglich geschuldeten Leistungen.Der Auftragnehmer führt laufend Arbeitsberichte; Abschriften werden der Objektüberwachung regelmäßig vorzulegen.Die Gewährleistungsfrist beträgt für Bauleistungen fünf Jahre gemäß BGB, beginnend mit der rechtswirksamen Abnahme der Leistung.Für elektromechanische drehende Teile (z. B. Motoren) beträgt die Gewährleistung zwei Jahre.Für Leuchtmittel beträgt die Gewährleistung sechs Monate.
4.2 Abnahmeverfahren und Gewährleistung
5.1 Vergütung, Nachträge und Fristen Die Angebotspreise sind Festpreise bis zur vollständigen
Vertragserfüllung.
Eine gesonderte Vergütung für Schlechtwettertage erfolgt nicht.
Lohn- oder Materialpreiserhöhungen berechtigen nicht zu
Nachforderungen. Erfüllungsort ist die Baustelle am
Standort Hamburg (Glockengießerwall).
Vertragsänderungen, Nachträge und Nebenabreden bedürfen
der Schriftform. Nicht vereinbarte Fristverlängerungen werden
nicht anerkannt.
Arbeiten in Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen können
auf Anweisung der Objektüberwachung erforderlich sein;
Zuschläge werden – sofern sie nicht ausdrücklich als produktionsfreie Zeiten
im Leistungsverzeichnis gefordert sind – auf Nachweis vergütet.
Grundlage hierfür sind die tariflichen Regelungen (Ecklohn/Manteltarifvertrag).
5.1 Vergütung, Nachträge und Fristen
5.2 Kommunikation, Abstimmung und Protokolle Der AN koordiniert alle Schnittstellen zu Nachbargewerken und
dem Hotelbetrieb.
Er stellt die erforderlichen Meldungen und Anträge
an Behörden fristgerecht.
Baubesprechungen finden regelmäßig statt.
Protokolle, Tagesberichte (in zweifacher Ausfertigung zur Unterschrift)
sowie sonstige Nachweise sind termingerecht einzureichen.
Arbeiten außerhalb der gesetzlichen Arbeitszeiten bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des AG bzw. der Objektüberwachung.
Verkehrs- und Sicherheitsregelungen innerhalb und – falls erforderlich –
außerhalb der Baustelle sind zu beachten und zu koordinieren.
5.2 Kommunikation, Abstimmung und Protokolle
5.3 Schlussbestimmungen Es gilt die VOB/B sowie die jeweils einschlägigen Abschnitte der VOB/C als Vertragsbestandteil.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Hamburg.
Bauschilder dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers aufgestellt werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich sämtlicher Informationen,
die im Zusammenhang mit dem Hotelbetrieb, den Gästen, den Mitarbeitern
oder internen Abläufen erlangt werden.
Foto-, Video- oder sonstige Aufzeichnungen im Bereich des Hotelbetriebs sind nur
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet werden.
Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie eingesetzte Nachunternehmer haben sich
im Hotelbetrieb jederzeit diskret zu verhalten und die Privatsphäre der Gäste zu wahren.
Der Zutritt zu Bereichen, die nicht zum jeweiligen Baufeld gehören, ist untersagt.
Verhaltensweisen, die den Hotelbetrieb stören oder beeinträchtigen könnten, sind auszuschließen.
5.3 Schlussbestimmungen
3 LOS 3 - Umbauarbeiten Fassade / Fan-Coil
3
LOS 3 - Umbauarbeiten Fassade / Fan-Coil
3.02 Umbauarbeiten Fassadenpaneel
3.02
Umbauarbeiten Fassadenpaneel