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Die Brüggemann Holzbau GmbH ist von der Stadt Gladbeck
beauftragt worden an der Werner-von-Siemens Realschule
einen schlüsselfertigen Erweiterungsbau mit
zusätzlichen Klassenräumen und einer Mensa zu
errichten.
Das Baufeld befindet sich im Innenhof der Werner-von-
Siemens Realschule als nördlicher Anbau an die
Bestandsschule. Erschlossen wird das Baufeld durch
eine tempöräre Baustraße zwischen der Polizeiwache und
der Wittringer Schule von der Straße "Am Allhagen"
aus.
Der schlüsselfertige Anbau wird als Ersatz- und
Erweiterungsbau an Stelle des bestehenden Flachbaues
errichet.
Es handelt sich hierbau um einen dreigeschlossigen in
Holzbauweise. Die Außenwände sind in Holzrahmenbau und
die Geschossdecken als Brettsperrholzdecken geplant.
Lediglich die beiden Treppenhauskerne sind in
Massivbauweise geplant.
Außenabmessungen: 32,75 x 19,30 m
Gebäudehöhe: ca. 12,60 m (OK Attika)
Die Brüggemann Holzbau GmbH ist von der Stadt Gladbeck
21 Sanitär (KG 410)
21
Sanitär (KG 410)
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BAUSCHUTTENTSORGUNG UND BAUREINIGUNG
Die umweltschonende Müllvermeidung bzw. fachgerechte
getrennte Entsorgung ist Vertragsbestandteil und ist
in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bei Verstößen
werden alle dadurch entstehenden Kosten beim
Verursacher in Abzug gebracht.
Nach Fertigstellung der Arbeiten in jedem Geschoss,
Bauabschnitt oder dergl. bzw. nach Anordnung der
Bauleitung, sind Aufräumungs- und Säuberungsarbeiten
durchzuführen. Die Arbeitsbereiche sind jeweils
besenrein zu verlassen.
Hierbei sind einwandfrei alle Bauschuttreste,
Abbruchmaterialien, Verpackungsmaterialien etc. aus
dem Gebäude herauszuschaffen, von Geländeflächen zu
entfernen und zu entsorgen. Durch den Auftragnehmer
verursachte Verunreinigungen aller Art an anderen
Bauleistungen sind zu entfernen.
Diese Reinigungsarbeiten werden nicht gesondert
vergütet.
Kommt der Auftragnehmer trotz Aufforderung durch die
Bauleitung dieser Aufforderung nicht nach, wird die
Bauleitung diese Reinigungsarbeiten auf Kosten des
Auftragnehmers durch eine andere Firma ausführen
lassen.
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Technische Vorbemerkungen Sanitär
1. Für die Erstellung der Anlage sind alle
Anlagenteile so einzubauen, dass Reparaturarbeiten
ungehindert durchgeführt werden können. Es dürfen
keine Ventile, Pumpen, Ventilatoren usw. in
unzugänglichen Räumen oder Schächten eingebaut werden.
Ist dies nicht möglich, so sind Revisionsklappen zu
montieren (bzw. Angaben hierzu an die Bauleitung zu
machen).
2. Rohre und Kanäle sind so zu verlegen, dass sie
einwandfrei isoliert werden können.
3. Wand- und Deckendurchführungen sind mit
Schutzrohren zu versehen. Leitungen dürfen keinen
Kontakt zum Bauwerk haben.
4. Notwendige Schlitze sind in die Wände einzufräsen.
Stemmarbeiten sind nicht erlaubt.
5. Vor dem Festsetzen von Leitungen sind diese mit
Isolierschlauch überziehen.
6. Sofern von den Anlagen Geräuschemissionen ausgehen,
sind geeignete Maßnahmen zur Schalldämmung vorzusehen.
7. Auflagen der örtlichen Versorgungsunternehmen für
den Anschluss der Anlagen sind zu beachten.
8. Sämtliche Befestigungen dürfen nur mit entkoppelten
Rohrschellen ausgeführt werden. Entsprechend ihrem
Einsatz sind die Rohrschellen auch in wärmegedämmter
Ausführung einzubauen.
9. Die Rohr-, Kanalenden von montierten Rohren,
Anlagen usw. sind gegen Diebstahl, Beschädigung,
Verschmutzung und Eindringen von Fremdteilen und -
stoffen zu schützen.
10. Die Leitungen sind so zu verlegen, dass
ausreichende Ausdehnungs, Entlüftungs- und
Entleerungsmöglichkeiten gegeben sind.
11. Beim Brandschutz von Rohrleitungen und dem
Einmörteln von Feuerschutzklappen sind die
entsprechenden Einbaurichtlinien zu beachten.
12. Bei Arbeiten, die einer besonderen Schweißeignung
bedürfen, sind diese nur von Fachpersonal
durchzuführen. Die für spez. Arbeiten notwendigen
Schweißerprüfzeugnisse sind unaufgefordert dem AG
vorzulegen.
13. Zur Abnahme sind sämtliche Leistungsmessungen,
Prüfprotokolle und Druckproben der Anlagen vorzulegen.
14. Notwendige Unterlagen zur Erzielung von
Genehmigungen, Abnahmen durch die Behörden, die
Stadtwerke, den VdS o. ä. sind ohne Aufforderung
entsprechend den Bauvorschriften anzufertigen.
15. Im Zuge der Inbetriebnahme sind die Richtlinien
des VDI zu beachten. Für die Inbetriebnahme, auch
Teile, sind Protokolle aufzustellen und den
Revisionsunterlagen beizulegen.
16. Sind zur Fertigstellung der Leistungen Abnahmen
notwendig oder Bescheinigungen einzuholen oder
auszustellen, so hat der AN dies ohne Aufforderung
durch den AG durchzuführen.
17. Anfallende Tagelohnarbeiten sind vor der
Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. Werden
Arbeiten ohne Zustimmung der Bauleitung durchgeführt,
erfolgt keine Bezahlung. Tagelohnzettel sind möglichst
täglich zur Unterschrift vorzulegen.
Kostengruppe 410 - Gewerk Sanitär
Schmutzwasser
Im Bereich Abwasser werden für die
Schmutzwasserableitung zwei unterschiedliche Systeme
realisiert.
1. Schwerkraftentwässerung aller sanitären
Einrichtungsgegenstände, die oberhalb der
Rückstauebene realisiert werden, wie WC-Anlagen,
Teeküchen und Handwaschbecken.
Als Rohrleitungsmaterial sind hochschallgedämmte
Kunststoffrohre vorgesehen.
2. Als zweites System wird die Abwasserableitung und -
aufbereitung der Mensa realisiert.
Das im Bereich der Küche und Spülküche anfallende
Abwasser wird mit Ausnahme der einfachen
Handwaschbecken über Entwässerungssammelleitungen
einem in der Freifläche neben der Schule befindlichen
Schlammfang sowie einem Fettabscheider zugeführt.
Da die vorbeschriebene betriebstechnische Einrichtung
(der Fettabscheider) unterhalb der Rückstauebene
liegt, wird das anfallende Schmutzwasser der
Doppelpumpenhebeanlage zugeführt und darüber in den
öffentlichen Kanal weitergeleitet.
Als Rohrleitungsmaterial sind Rohre aus PP/KG mit
entsprechenden Dichtungen vorgesehen.
3. Als drittes System werden die unterhalb der
Rückstauebene liegenden Einrichtungsgegenstände im
Untergeschoss (Waschtische) mit Kleinhebeanlagen über
die RSE gepumpt und anschließend der
Freispiegelentwässerung zugeführt, außerdem erhält das
neue Fluchttreppenhaus am Anbau 1993 einen RW-
Pumpensumpf, um anfallendes Regenwasser abzuleiten.
Regenwasser
Die Regenwasserableitung erfolgt als
Freispielentwässerung. Über entsprechende Leitungen
wird das Regenwasser im Trennsystem einer Versickerung
zugeführt. Aufgrund des Zustandes der vorhandenen
Leitungen und der erforderlichen Anpassungen im
Bereich Bestandsdach wird die außenliegende
Regenentwässerung komplett erneuert.
Das Dach erhält eine Notentwässerung über Speier
(Neubau) sowie vorgehängte Rinnen (Bestand).
Entsprechend den Vorgaben der Architekten gibt es
Tiefpunkte in Bereichen der Dachflächen, über die die
Regenwasserableitung funktioniert. Zur Ableitung sind
außenliegende Regenfallrohre geplant. Die
Regenwassermenge ist durch die Dachbegrünung (Neubau)
mit dem Faktor 0,5 reduziert. Das Bestandsdach
(Pultdach) mit PV erhält keine Begrünung.
Entsprechend den gültigen Richtlinien sind im Bereich
der Attika Notentwässerungsöffnungen geplant. Die
Notentwässerungsöffnungen sind so angeordnet, dass sie
im Überflutungsfall das Wasser auf die Freiflächen in
der Ebene Schulhof ableiten.
Trinkwasser
Das Objekt wird über das Trinkwassernetz versorgt.
Über einen Hausanschluss mit einem
Rückflussverhinderer und einem Trinkwasserfilter wird
über ein Rohrleitungssystem aus Edelstahl das
Trinkwasser den Verbrauchern zugeführt.
Das Trinkwassersystem wird so ausgeführt, dass
a) die Klassenbecken strangweise angebunden werden,
b) die Nutzungsbereiche Sammel-WC-Anlagen und Küche
separat absperrbar sind und allesamt mit automatischen
Spülungen ausgestattet werden.
Darüber hinaus ist eine Regenwassernutzungsanlage für
die Toiletten geplant.
Warmwasserbereitung
Es wird keine zentrale Warmwasserbereitung innerhalb
des Objektes realisiert werden. Um die Verbraucher
Küche im EG und Teile der Waschtische mit Warmwasser
zu versorgen werden elektrische Durchlauferhitzer
vorgesehen.
Sanitäreinrichtungsgegenstände
Als Objekte kommen folgende Standard-Sanitär-
Einrichtungen zur Ausführung:
- Wandhänge-WCs
mit Unterputztragegestellen, mit
Zweimengenspülauslöser, WC-Bürste und Rollenhalter
(Die Accessoires werden von der Stadt gestellt und
durch den AN Sanitär montiert)
- Urinale
mit verdecktem Zu- und Ablauf mit Tragegestell,
wandhängend, teilweise mit optoelektronischer
Auslösung zur automatischen Spülung, 72 Stunden-
Hygienespülung
- Waschtische
aus Standardsanitärkeramik mit Automatikarmaturen,
Seifen- und Handtuchspender (Die Accessoires werden
von der Stadt gestellt und durch den AN Sanitär
montiert)
- Bodenabläufe
zur Ableitung des anfallenden Wassers in der Küche
und Toilettenanlagen
- Klassenwaschbecken mit elektronischen Armaturen zur
automatischen Hygienespülung alle 72 Stunden.
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21.0| Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
21.0|
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
21.01 Feuerlöschanlage
21.01
Feuerlöschanlage
21.02 Entwässerung Schmutzwasser
21.02
Entwässerung Schmutzwasser
21.03 Kondensatleitung für Lüftungsgeräte
21.03
Kondensatleitung für Lüftungsgeräte
21.04 Zubehör / Abwasser
21.04
Zubehör / Abwasser
21.05 Rohrleitungen Trinkwasser
21.05
Rohrleitungen Trinkwasser
21.06 Armaturen Trinkwasser
21.06
Armaturen Trinkwasser
21.07 Sanitäreinrichtungsgegenstände
21.07
Sanitäreinrichtungsgegenstände
21.08 Dämmarbeiten / Sanitär
21.08
Dämmarbeiten / Sanitär
21.09 Brandschutzmaßnahmen und Stemmen/ Bohren
21.09
Brandschutzmaßnahmen und Stemmen/ Bohren
21.10 Sonstiges
21.10
Sonstiges
21.11 Insgemeinkosten
21.11
Insgemeinkosten
21.12 Stundenlohn
21.12
Stundenlohn
21.13 Wartungsvertrag
21.13
Wartungsvertrag
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