To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
10 Elektroinstallation
10
Elektroinstallation
Bauvorhaben:
Neubau eine Seniorenresidenz mit 118 vollstationären
Pflegeplätzen
Auftraggeber:
Cureus West GmbH
Karl-Breuing-Str. 4
45770 Marl
1.1. Projektbeschreibung
1.2. Lage des Grundstücks
Der Standort des zu errichtenden Bauvorhabens befindet
sich in Gladbeck-Brauck.
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet:
Horster Straße 216
46592 Gladbeck
1.1.3. Bestand
Das Grundstück ist unbebaut, bzw. zum Zeitpunkt der
Erd- & Entwässerungsarbeiten sind Abbrucharbeiten
fertiggestellt und das Grundstück geräumt.
1.1.4. Städtebauliches Konzept
Das insgesamt 5 - geschossige Gebäude (KG, EG, 1.OG,
2.OG, 3. OG) ist mit einem Flachdach geplant.
1.1.5. Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über
Horster Straße.
1.2. Planungskonzept, Projektdaten
Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die
Vorschriften der derzeit gültigen
Heimmindestbauverordnung, die darüber hinausgehenden
Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie
alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen
Gebäudes gültigen DIN-Vorschriften, Normen und
Gesetzgebung
Bauvorhaben:
Ausschreibung:
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen
der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie
z. B.: liefern, fachgerecht-/ betriebsfertig montiert,
usw. verzichtet. Die Ausführung jeder Position versteht
sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und
gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung
einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer
besonders erwähnten Nebenleistungen und
Materiallieferung.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate
gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle
Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie
werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes.
Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges
Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der
Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden
kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur
Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf
Qualität und Eignung prüfen zu lassen.
Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung.
Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend
beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich
mitzuteilen.
Normalposition
Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt
und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden
(Reste und Verpackungen, usw.), in regelmäßigen
Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch
den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber
beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers
veranlasst.
Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und
Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze,
örtlichen Verordnungen, Satzungen und
Transportbestimmungen verwiesen, die bei den
zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche
Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders
beschrieben, entsprechend einzukalkulieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der
dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und
lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes
ausgeschrieben ist.
Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als
abnahmefähig, in fix- und fertiger, fachgerechter
Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und
Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas
anderes ausgeschrieben.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe
und Materialien muss in der Originalverpackung
erfolgen. Es sind die Richtlinien des
Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei
Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers
verwendet werden.
Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht
entsprechend der DIN - Normen, der
Herstel-lerrichtlinien und den allgemein anerkannten
Regeln der Technik auszuführen.
Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden
Arbeiten erforderlichen Baustellen-
einrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht gesondert
aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden
nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte
Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Eine mögliche Nutzung des Baukranes durch andere
Handwerker ist eigenverantwortlich abzustimmen.
Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind
vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das
Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu
Lasten des AN.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die
Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze
Baustelleneinrichtung usw.).
Besondere Hinweise:
Die Werkplanung Filigrandecken, Fertigteiltreppen,
KS-Planmauerwerk hat der Auftragnehmer auf Verlangen
rechtzeitig vor Ausführung in Abstimmung mit dem
Auftraggeber und übrigen Projektbeteiligten
anzufertigen und zur Sichtung dem AG vorzulegen. Eine
Prüfpflicht des AG besteht nicht.
Es sind Bautagesberichte (einschl. Fotodokumentation)
zu erstellen, die mindestens wöchentlich einzureichen
sind.
Für alle einzubauenden Materialien sind dem
Auftraggeber unaufgefordert VOR dem jeweiligen Einbau
Produktatenblätter, Zulassungen, Prüfzeugnisse etc.
einzureichen!
Der AN verpflichtet sich, einen der deutschen Sprache
mächtigen örtlichen Fachbauleiter zu benennen, welcher
ständig während der Ausführungen der Leistungen vor Ort
ist und an den Baubesprechungen (ca. 1 x pro Woche)
teilnimmt. Ist im LV die Erstellung und Vorlage von
Revisionsunterlagen gefordert, so sind diese
vollständig vor, spätestens jedoch mit der
Schlussrechnung einzureichen. Hierzu gehören auch oben
genannte Nachweise etc. Wir weisen an dieser Stelle
darauf hin, dass die Leistung erst nach Vorlage der
Revisionsunterlagen -die sonstige Fertigstellung
vorausgesetzt - komplett erbracht sind. Eine Abahme
ohne vorliegende Revisionsdokumentation wird
ausgeschlossen
Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende
Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in
technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines
Angebots in schriftlicher Form vorzubringen und zu
begründen.
Im Auftragsfalle sind Preise für nicht im LV angebotene
Leistungen unbedingt vor Ausführung anzubieten;
versäumt der AN dieses, setzt der AG marktübliche
Preise nach billigem Ermessen ein.
Mit der Abgabe des Angebots erkennt der
Auftragnehmer/Bieter an, dass diese Vorbemerkungen
Bestandteil seines Angebotes sind und in den
Einheitspreisen enthalten sind.
Ausschreibung:
Kurzbeschreibung Elektro
Die Hauptverteilung Elektro mit den einzelnen
Zähleinrichtungen wird im Hausanschlussraum
ELT im Erdgeschoss installiert. Die Installation der
Zuleitungen zu den einzelnen Unterverteilungen erfolgt
auf den Rohfussböden in den einzelnen Etagen
und in Steigeschächten bzw. in abgehängten Decken. Ein
vorheriges Einbringen möglicher Zuleitungen innerhalb
der Betoninstallation ist möglich. Die Anbindung der
einzelnen Strom-
kreise an die Unterverteilung erfolgt auf den
Rohfussböden, in abgehängten Decken
bzw. vorzugsweise direkt in der Betondecke. Dabei sind
die Installationen der Gewerke Heizung/Lüftung und
Sanitär zu berücksichtigen.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Beschränktes Ausschreibungsverfahren nach VOB
Nebenangebote / Änderungsvorschläge, die in technischer
Hinsicht von der Leistungs-
Beschreibung des Auftraggebers abweichen sind zulässig.
Alternativprodukte müssen in einem separaten Angebot
angeboten werden. Produktänderungen innerhalb dieses
Leistungsverzeichnisses sind nicht zulässig außer es
handelt sich um Nachfolgeprodukte.
Kurzfassungen müssen mit dem vom Auftraggeber
übersandten Leistungsverzeichnis
hinsichtlich der Ordnungszahlen vollständig
übereinstimmen. Sie müssen für jede
Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge,
die Einheit, den Einheitspreis
und Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen
Kurztext, die Angebotsendsummen
und alle geforderten Textergänzungen enthalten.
Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des
Auftraggebers vor Auftrags-
erteilung ein vollständiges Leistungsverzeichnis
nachzureichen.
Auf Verlangen hat der Auftragnehmer der örtlichen
Bauleitung Listen zur Verfügung
zu stellen, aus denen die auf der Baustelle
Beschäftigten mit Name zu entnehmen sind.
Als Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche
werden fünf Jahre und 6 Monate
für alle Arbeiten und Produkte vereinbart.
1. Die Vorbemerkungen sind ausdrücklich anzuerkennen
und Bestandteil der Leistungs-
Beschreibung und der Angebote. Alle sich aus diesen
Vorbemerkungen ergebenen
Leistungen und / oder Mehrkosten sind in die
betreffenden Positionen einzurechnen.
Die Arbeiten sind, ohne Verzögerungen zügig
durchzuführen. Alle hierzu nötigen Termine
sind mit der Bauleitung abzustimmen.
2. Alle zu erbringenden Leistungen umfassen auch die
Lieferung (zum Einbauort) und
Einbau der dazu gehörigen Bauteile, Stoffe, Klein- und
Befestigungsmaterial sowie die
Ausführung nach Zeichnung und Angabe einschl. aller
Nebenkosten. Den Transport
sowie die Vorhaltekosten aller zur Ausführung der
Leistungen benötigten Ma-
terialien, Geräte, Maschinen u. dgl. sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
3. Der Arbeitsplatz (Einbauort) ist grundsätzlich in
einem sauberen Zustand
zu halten. Der bei den Arbeiten anfallende Schutt ist
unaufgefordert und schnellst-
möglich jedoch spätestens zum Wochenende aus dem
Gebäude zu schaffen und
ordnungsgemäß zu entsorgen. Nach Beendigung der
Arbeiten ist die Baustelle
gründlich zu reinigen. Der Auftraggeber geht davon aus,
dass der Auftragnehmer seiner Verpflichtung in
regelmäßigen Abständen nachkommt. Sollte das nicht der
Fall sein, setzt die Bauleitung nur einmal
mündlich oder schriftlich eine Frist zur
Leistungserfüllung. Kommt der Auftragnehmer
einer solchen Aufforderung nicht unverzüglich nach ist
der Auftraggeber berechtigt,
ohne Nachfrist diese Nebenleistung auf Kosten des
Auftragnehmers von dritter
Seite ausführen zu lassen.
4. Vor Angebotsabgabe hat sich der Auftragnehmer über
die Möglichkeiten seines
geplanten Material- bzw. Maschineneinsatzes vor Ort zu
überzeugen. Die Kosten
für die Verkehrsführung, die Beschilderung und
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung
des Anliegerverkehrs während der Bauzeit, sind mit
einzukalkulieren. Der Auftragnehmer erklärt mit seiner
Unterschrift, sich vor Abgabe
des Angebotes über die örtlichen Verhältnisse
informiert zu haben. Einwendungen
gegen das Leistungsverzeichnis sind vor Angebotsabgabe
schriftlich dem Auftrag-
geber zur Kenntnis zu bringen.
5. Wird vom Bieter vor Angebotsabgabe eine
Ortsbesichtigung gewünscht, so sind alle
Termine hierzu abzustimmen.
6. Der Auftragnehmer haftet für alle von ihm oder
seinen Erfüllungsgehilfen verur-
sachten Schäden an Einrichtungsgegenständen o.ä., auch
wenn diese als Folge von
notwendigen Arbeiten auftreten.
7. Stundenlohnarbeiten sind nur auf besonderer
Anordnung der Bauleitung auszu-
führen. Kosten für die zum Zeitpunkt der Ausführung auf
der Baustelle notwendigen
Gerüste, Geräte, Maschinen o.ä. sind in die
betreffenden Positionen einzukalku-
lieren. Sie werden nicht gesondert vergütet. Alle
Nachweise sind der Bauleitung
täglich zur Bestätigung vorzulegen.
8. Grundsätzlich sind alle Leistungen nach zuweisen.
Nicht nachgewiesene Leistungen
(Mengen, Massen o. ä.) werden nicht vergütet.
9. Werden durch Änderung, die Grundlagen des Preises
für eine im Vertrag vorgesehene Leistung wesentlich
geändert, oder eine nicht im Vertrag vereinbarte
Leistung gefordert, so ist unverzüglich ein neuer Preis
unter Berücksichtigung der Mehr- bzw. Minderkosten zu
vereinbaren. Die Verein-
barung hat vor der Ausführung und auf der Grundlage des
Hauptauftrages getroffen zu
werden. Dabei ist vom Auftragnehmer ein schriftliches
Nachtragsangebot, auch für
vergleichbare Positionen des Hauptangebotes,
unaufgefordert und so früh wie möglich ein-
zureichen.
10. Der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung eine
geeignete Fachkraft als ver-
antwortlichen Vertreter zu benennen, die während der
Ausführung der Leistungen auf
der Baustelle anwesend ist. Vor einem Wechsel dieses
Vertreters ist dieses der
Bauleitung rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
Bietergemeinschaften benennen
einen gemeinsamen Vertreter. Der AN stellt in jedem
Fall verantwortlich den Fach-
ingenieur oder Fachbauleiter für sein Gewerk.
11. Der Auftraggeber behält sich vor, Positionen ganz
oder teilweise nicht aus-
führen zu lassen. Die Mitteilung hierzu erfolgt, wenn
möglich, vor der Auftrags-
vergabe. Der AG ist berechtigt, einzelne Positionen des
Angebotes zu streichen
oder durch ein anderes Gewerk ausführen zu lassen, ohne
dass der Anbieter oder
Auftragnehmer Forderungen auf entgangenen Gewinn oder
Nachforderungen
für Baustelleneinrichtungskosten stellen kann.
12. Der Auftragnehmer hat bei Bedarf eigene
Aufenthalts- und Lagerräume
vorzuhalten. Lagerräume innerhalb des Gebäudes dürfen
nur nach Absprache mit der örtlichen Bauleitung
zeitlich begrenzt errichtet werden.
13. Alle zum Einbau kommenden Materialien und
Baustoffe, sowie Oberflächenqualitäten,
soweit sie gestaltungswirksam sind, müssen vorab
bemustert werden. Das Bestellen der
Materialien und Ausführen der entsprechenden Leistungen
dürfen erst nach Freigabe
erfolgen.
14. Die Leistung ist in jedem Fall förmlich abzunehmen.
Der Auftragnehmer hat
dem Auftraggeber schriftlich in jedem Fall die
Fertigkeit der Leistung unverzüglich mitzuteilen und
die Abnahme rechtzeitig zu beantragen. Unterlässt der
Auftragnehmer diese Mitteilung, so gilt
die Leistung nicht dadurch als abgenommen, dass der
Auftraggeber sie in Benutzung genommen hat. Eine
fiktive Abnahme nach §12 Abs. 5 VOB/B, sowie eine
Abnahme durch Ingebrauchnahme der Werkleistung ist
ausgeschlossen. Auch die zum Zwecke von
Abschlagszahlungen, ausfeführten
Bautenstände/Zwischenstände stellen keine in sich
abgeschlossenen Teile der geschuldeten Gesamtleistung
dar. Teilabnahmen werden für dieses Objekt ebenfalls
ausgeschlossen.
15. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes
zu klären.
16. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen und
Maße sind Richtwerte.
Nach Auftragsvergabe sind diese am Bau durch ein
selbstständiges Aufmaß zu
prüfen.
17. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht unbedingt
das preisgünstigste,
sondern das für ihn wirtschaftlichste Angebot zu
berücksichtigen. Hierzu wer-
den die Einheits- bzw. Gesamtpreise sowie die Bedarfs-
und Alternativpo-
sitionen mit berücksichtigt.
18. In den abzugebenden Preisen sind alle für die
Herstellung und Montage er-
forderlichen Leistungen sowie Nebenleistungen
enthalten. Die einzelnen
Positionen sind vollständig entsprechend den
Einzelangaben und den Vorbemerkungen
zu kalkulieren.
19. Grundlage der Ausschreibung und des Angebotes ist
die VOB, neueste Fassung.
Alle im Leistungsverzeichniss genannten Normen,
Arbeits- sowie Merkblätter und
Vorschriften gelten in der jeweils neuesten Ausgabe.
20. Alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen
DIN-Normen und Vorschrif-
ten sind einzuhalten.
21. Der Auftragnehmer hat für alle von ihm gefertigten
Bauteile Montagezeichnungen
zu erstellen und der Bauleitung zur Einsicht
einzureichen. Fertigungs- und
Montagefehler, die ohne vorherige zur Einsicht
vorliegende Unterlagen entstehen, gehen zulasten des
Auftragnehmers. Nach Abschluss der Arbeiten ist dem
Auftraggeber ein Satz dieser Unter-
lagen als Bestandszeichnungen zu übergeben.
Diese Leistungen sind, soweit in den
Leistungsbeschreibungen nicht gesondert
aufgeführt, Bestandteil des Angebotes und werden nicht
gesondert vergütet.
22. Der Zustand von Teilen der Leistungen ist gemeinsam
vom Auftragnehmer und der
Bauleitung festzustellen, wenn diese Teile der Leistung
durch die weitere Ausführung
der Prüfung und Feststellung entzogen werden. Das
Ergebnis ist schriftlich
niederzulegen (VOB ¬ 4 Abs.. 10). Alle hierzu nötigen
Termine sind der Bauleitung
frühestmöglich mitzuteilen. Alle benötigten
Arbeitskräfte sowie Messgeräte sind vom
Auftragnehmer zu stellen. Ein evtl. Mehraufwand bzw.
-kosten, die
durch Missachtung dieses Punktes entstehen, gehen im
vollen Umfang zulasten des Auftrag-
nehmers. Sie werden ggf. bei der Schlussrechnung in
Abzug gebracht.
23. Besonderer Hinweis:
Für alle evtl. Nachtragsaufträge bzw.
Nachtragsvereinbarungen und somit auch für alle
Nachtragsangebote gelten die gleichen Bedingungen und
Preisnachlässe wie die, des
Hauptauftrages. Sie brauchen nicht gesondert vereinbart
werden.
24. Der AN hat vor Baubeginn nach Aufforderung Termin-
und Abwicklungspläne für
seine Leistungen anhand des Bauablaufgesamtplanes zu
erstellen und mit dem AG abzu-
stimmen. Der Nachweis der Termineinhaltung obliegt dem
AN und ist dem AG an-
hand des Soll-Ist-Vergleiches (Pläne 2-fach, farbig
gekennzeichnet) wöchent-
lich auf Wunsch nachzuweisen.
25. Die Baustellenzufahrt wird bauseits vorgehalten.
26. Die einschlägigen Bestimmungen der UVV und
Arbeitsschutzbestimmungen sind ein-
zuhalten und in die Einheitspreise einzurechnen. Die
Vorschriften des Umwelt-
schutzes sind unbedingt einzuhalten! Die Kosten hierfür
hat der Auftragnehmer in
die einzelnen Leistungspositionen mit einzurechnen.
27. Der Auftragnehmer hat generell seine Leistungen mit
allen am Bau tätigen
Firmen und dem Vertreter des Bauherrn rechtzeitig
abzustimmen. Er ist allein
verantwortlich für die Richtigkeit von Einbau, Funktion
und ausreichender
Kennzeichnung aller Materialien, auch wenn er sie nur
liefert und zum Einbau
bereitstellt. Der Bauleitung sind notwendige Angaben,
z. B. für erforder-
liche Durchbrüche, rechtzeitig mitzuteilen.
28. Das Vorhalten von Baustelleneinrichtung und
Unterkünften, Werkzeugen und
Maschinen sowie die Beschaffung der notwendigen Energie
während der gesamten
Bauzeit ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die
Vorhaltung von Rüst-
und Hebezeugen ist in die Einheitspreise einzurechnen.
29. Bei Benutzung von öffentlichen oder privaten
Grundstücksflächen übernimmt
der Auftragnehmer alle damit verbundenen
Verpflichtungen und Haftungen.
Die Nachbarn, Anwohner und Heimbewohner sind vor
unzumutbaren Lärm- und Staubbe-
lästigungen zu schützen. Hier gelten die gesondert
festgelegten Grenzwerte
durch beteiligte Behörden und Ämter.
30. Für die Materiallieferung in die einzelnen Etagen
stehen nur bedingt
Hilfsmittel wie Aufzüge, Gerüste oder ein bauseitiger
Kran zur Verfügung. Der
Bieter hat dieses entsprechend in die EP's
einzukalkulieren.
31. Ist ein mehrmaliges Umlagern von Material an der
Baustelle nach An-
weisung der örtlichen Bauleitung erforderlich, so wird
dieses nicht gesondert
vergütet.
32. Sind im LV Materialien eines bestimmten Fabrikates
und Typs genannt,
so ist damit ein Wertmaßstab gesetzt. Der Bieter soll
diese Positionen in der
beschriebenen Art anbieten. Er hat die Möglichkeit, mit
einer Alternativposition
Alternativen anzubieten, sie müssen gleichwertig sein.
Die Beweisführung der Gleichwertigkeit mittels
Kennlinien, Leistungs-
messung etc. obliegt dem Auftragnehmer. Eigenmächtige
Qualitätsveränderungen
des Auftragnehmers sind unzulässig. Macht der Bieter zu
Alternativangeboten
keine Angaben über Fabrikat und Typ, so ist er
verpflichtet, die im LV ge-
nannten Fabrikate und Typen zu liefern. Materialien,
welche von der Leistungs-
Beschreibung abweichen, sind vor Montage als Muster
vorzulegen.
Erst nach deren schriftlicher Freigabe darf mit der
Montage begonnen werden.
33. Die Einholung von weiteren Genehmigungen bzw.
Stellung von Anträgen
(z. B. EVU, GVU, WVU, nicht jedoch Entwässerungsantrag)
ist Sache des Auftrag-
nehmers. Er hat die erforderlichen Unterlagen und
Arbeiten für den Auftrag-
geber unentgeltlich zu liefern bzw. auszuführen. Die
Kosten hierfür sind in
die Einheitspreise einzurechnen. Die Unterlagen sind
der Bauleitung als
Kopie zur Verfügung zu stellen.
34. Der AN ist verpflichtet, die für den
Bauherrn/Auftraggeber wirtschaftlichste
Ausführung zu wählen. Ungerechtfertigte Mehrleistungen
werden nicht anerkannt.
Sämtliche Arbeiten sind so sauber auszuführen, dass
eine optisch optimale
Wirkung erzielt wird.
35. Im Angebotspreis sind alle zur betriebsfertigen und
fachgerechten Aus-
führung gehörenden Teile enthalten, sofern sie nicht in
Positionstexten ge-
sondert erwähnt sind. Sämtliche Hinweise und
Anweisungen der technischen
Vorbemerkungen und Anlagenbeschreibung sind in die
Angebotspreise einzukalku-
lieren. Sie sind auch dann enthalten, wenn sie in der
Qualitäts- und Einheits-
Beschreibungen nicht gesondert aufgeführt sind.
36. Alle von den eigenen Arbeiten herrührenden
Verunreinigungen, auch an
anderen Bauteilen, sind restlos zu beseitigen. Sollten
diese vertraglichen
Nebenarbeiten nicht fristgemäß ausgeführt werden, so
ist die Bauleitung
nach einmaliger Aufforderung berechtigt, diese Arbeiten
von einer anderen Firma
zu Lasten des Auftragnehmers ausführen zu lassen.
37. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer kostenlos
und soweit möglich
Arbeitsunterlagen wie Grundrisse und Schnitte zur
Verfügung. Der Auftrag-
nehmer hat den Auftraggeber auf evtl. entdeckte Fehler
oder vermutete Mängel
rechtzeitig hinzuweisen. Fehlerhafte Unterlagen
befreien ihn nicht von der
Verantwortung für die richtige Ausführung der
Leistungen.
38. Die bauseits vorgelegte Planung des Architekten,
Statikers und der Fach-
ingenieure sind sorgfältig zu überprüfen.
Unstimmigkeiten sind vor der Ausführung
abzuklären.
39. Das Objekt wird mit der Software Planradar
begleitet. Die Nutzung als AN ist kostenlos. Der
zuständige Bauleiter ist Namentlich (Mail+Name) für
die Ticketzuordung zu nennen.
Kurzbeschreibung Elektro
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Vorschriften und Prüfungen
Für die Ausführung der im folgenden
Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten gelten die
anerkannten Regeln der Technik in ihrer jeweils
neuesten Fassung, einschl. der zugehörigen Ergänzungen.
Die VOB ist die Kalkulationsgrundlage für alle
Positionen dieses Angebotes.
In Ergänzung und Abänderung sind nachstehen de Punkte
zu beachten und wenn im LV nicht
als Position aufgeführt, ohne zusätzliche Berechnung
auszuführen.
Die erstellten Anlagen müssen allen derzeit gültigen
Vorschriften entsprechen, insbesondere sind dies
- die DIN-Normen und VOB in der jeweils neuesten
Fassung
- die VDE-Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung
- die Energieeinsparverordnung in der neuesten Fassung
- die TAB der zuständigen Energieversorger
- die Vorschriften der Berufsgenossenschaft
- die Unfallverhütungsvorschriften
- die Vorschriften der Berufsgenossenschaften
- die Vorschriften der Baubehörden
- die Vorschriften der Feuer- und Sachversicherer
- die Schallschutzanforderungen (DIN 4109)
- die DIN18015
- die DIN18040
Die vorstehend genannten Verordnungen und Vorschriften
sind Mindestforderungen. Soweit im Leistungsverzeichnis
Forderungen gestellt werden die darüber hinausgehen, so
gelten diese. Es sind nur solche Materialien
zugelassen, deren Nachbeschaffung (Ersatz) jederzeit
ohne Schwierigkeiten möglich ist.
Alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen sind durch
unabhängige, staatlich anerkannte und zur Prüfung des
jeweiligen Fachbereiches zugelassene Sachverständige
hinsichtlich Ausführung, Einhaltung der Forderungen
laut Leistungsbeschreibung und Einhaltung der
technischen Vorschriften überprüfen zu lassen. Der bzw.
die Sachverständigen werden durch den Auftraggeber
beauftragt .
Kosten von eventuell erforderlichen Wiederholungs-
Prüfungen bis zur endgültigen mangelfreien Abnahme
trägt allein der Auftragnehmer.
Durch den AN ist für den Zeitraum der Sachverständigen-
Prüfungen qualifiziertes Fachpersonal zur Unterstützung
des bzw. der Prüfer zur Verfügung zu stellen.
Ferner sind durch den AN alle während der Prüfung
eventuell erforderlichen Messgeräte, Werkzeuge, Leitern
usw. zur Verfügung zu stellen.
Dies gilt auch für eventuell erforderliche
Wiederholungsprüfungen bis zur endgültigen Abnahme.
Die Kosten für die Beistellung des Personals, der
Messgeräte, Werkzeuge, Leitern usw. auch für
Wiederholungsprüfungen, sind durch den AN in die
Einheitspreise des Angebotes einzurechnen.
Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Bei der Auftragserteilung hat der Auftragnehmer die ihm
zur Verfügung gestellten Unterlagen zu prüfen und ggf.
zu ergänzen.
In jedem Fall ist eine Werk- und Montagplanung
anzufertigen und dem AG zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Die zur Verfügung gestellten
Ausführungsunterlagen/Planungen ersetzen in keinem Fall
diese Leistung.
Fragestellungen, Entscheidungen, welche durch den AG
oder dessen Architekten / Ingenieure beantworten werden
müssen, sind mit ausreichendem Vorlauf von (min. 4
Wochen) vom AN schriftlich anzuzeigen, damit kein
Bauverzug entstehen kann.
Erforderliche Anträge bei Versorgungsunternehmen und
Behörden sind frühzeitig durch den Auftragnehmer zu
stellen, bzw. die Antragstellung einzuleiten.
Sämtliche Leistungen sind selbstverantwortlich
nachzurechnen und betriebsfähig zu erstellen.
Das Leistungsverzeichnis dient nicht als Grundlage für
Bestellungen.
Der Auftragnehmer hat den für die Ausführung
verantwortlichen Fachbauleiter namentlich zu nennen.
Der verantwortliche Fachbauleiter darf vor
Fertigstellung der Arbeiten nur mit Genehmigung der
Bauleitung von der Baustelle abgezogen werden.
Das Objekt wird Softwareunterstützt begeleitet. Der
Softwarezugang Planradar ist für den AN kostenlos. Der
AN hat dem AG eine befähigte Ansprechperson zu nennen,
welche die in Software aufgenommen Punkte bearbeitet.
Alle vom Auftragnehmer zu liefernden Baustoffe haben
der Beschreibung zu entsprechen; der Nachweis ist zu
führen. Es ist eine Fotodokumentation anzufertigen,
welche sämtliche später nicht mehr einsehbare
Installationen nachvollziebar dokumentiert.
Durch Materialstichproben an bereits eingebauten
Anlageteilen erforderlich werdende Nacharbeiten,
berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Der Aufenthalt des Auftragnehmers innerhalb des
Gebäudes ist nur im Rahmen der von ihm durchzuführenden
Arbeiten auf die hierfür erforderlichen Flächen
beschränkt. Das nächtigen innerhalb der Baustelle ist
untersagt
Preise
In den Einheitspreisen müssen enthalten sein:
die Anfuhr, Bereitstellung und das Abfahren aller nach
Art und Umfang der Leistungen erforderlichen Geräte,
Leitern und Gerüste, sowie die Entsorgung von Abfällen,
auch der von den eigenen Arbeiten herrührenden Abfälle,
einschl. Verpackungsmaterial,
die Teilnahme an Baubegehungen und Baugesprächen auf
Verlangen der Auftraggeber, Koordination der Arbeiten
mit dem Personal bzw. mit dem Bauleiter, sowie evtl.
anfallende Wartezeiten,
Die Lieferung von Kleinmaterial und Anschluss Material,
das zur Erstellung der kompletten Anlage erforderlich
ist, auch wenn es im Leistungsverzeichnis nicht erwähnt
ist,
die Durchführung der notwendigen Messungen und
Nebenleistungen,
die Montage und der betriebsfertige Anschluss aller
gelieferten Betriebsmittel.
Für die Verlegung von Kabel-/Leitungsanlagen nach
Anforderung E30/90 sind die für die Montage
notwendigen (Metallhalter, Metalldübel, Bügelschellen
etc.) in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Das Herstellen, Anbringen oder Einbauen von Mustern
(bis zu 3 Stück je Komponente)
Arbeitszeiten, Art und Umfang der Arbeiten
Die Arbeiten können unter Einhaltung des
Arbeitszeitgesetzes und weiterer gesetzlicher
Bestimmungen, unter Aufrechterhaltung des Anlieger- und
Baustellenverkehrs, durchgeführt werden.
Sollten aufgrund der terminlichen Vorgaben Überstunden,
Schichtarbeit, Wochenend- und/oder Feiertagsarbeit
erforderlich werden, so hat der Auftragnehmer die
hierfür erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
Samstag steht hier grundsätzlich als Werktag und ist in
die Bauzeitenplanung mit eingeflossen.
Lagerräume und Aufenthaltsräume werden vom Bauherrn
nicht gestellt. Das Vorhalten von Aufenthalts und
Lagerräumen muss mit berücksichtigt werden, da diese
nicht zur Verfügung gestellt werden.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe an Ort und
Stelle über Art, Umfang und evtl. Erschwernisse der
auszuführenden Leistungen zu überzeugen. Nachträgliche
Forderungen werden nicht anerkannt.
Um sich über den genauen Umfang der Arbeiten zu
erkundigen und um Unkenntnis auszuschließen empfehlen
wir, ggf. die vorhandenen Ausführungsunterlagen
einzusehen.
Bitte vereinbaren sie hierzu einen Termin mit:
Cureus West GmbH
Karl Breuing Straße 4
45770 Marl
Tel.: 02365 85616-0
Fax. 02365 85616-31
Sauberhaltung der Baustelle
Bei Arbeitsunterbrechungen ist die Baustelle besenrein
zu verlassen.
Abfall ist täglich zu entfernen. Eine Zwischenlagerung
darf nur in Containern erfolgen.
Entsorgungsentgelte und Containergebühren sind
einzukalkulieren. Nach Beendigung der gesamten Arbeiten
ist die Baustelle besenrein zu übergeben.
Für alle nicht durch den AN entsorgten Abfälle erfolgt
eine Entsorgung mittels Container durch Dritte. Die
hieraus entstehenden Kosten werden anteilig durch
Umlage den betroffenen Firmen bei der Schlussrechnung
in Abzug gebracht.
Versorgungsanschlüsse
Versorgungsanschlüsse Baustrom- und Wasseranschlüsse
sind an der Baustelle vorhanden und werden durch den AG
gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt.
Die Verlegung der Zuleitungen, Verlängerungen zu den
Einsatzstellen ist Sache des Auftragnehmers und ist in
die Einheitspreise einzurechnen.
Entsorgung
Nicht wiederverwendbare Altbaustoffe, Aushubmaterialien
und sonstige Stoffe aller im Leistungsverzeichnis
enthaltenen Positionen sind einer Verwertung zuzuführen
(Abfall zur Verwertung). Nicht wiederverwertbare Alt-
Baustoffe, Aushubmaterialien und sonstige Stoffe aller
im Leistungsverzeichnis enthaltenen Positionen können
auf einer Deponie nach den gesetzlichen Bestimmungen
geordnet beseitigt werden (Abfall zur Beseitigung).
Hierbei wird zwischen nicht gefährlichen und
gefährlichen Abfällen unterschieden. Auskünfte zu
diesem Thema können zugelassene Entsorgungsbetriebe und
die Unteren Abfallwirtschaftsbehörden in Solingen das
Umweltamt erteilen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist
ein Nachweis über die gesetzes- und satzungsgemäße
Entsorgung zu führen und durch Lieferscheine,
Wiegekarten bzw. Rechnungen auf Verlangen des
Auftraggebers zu belegen. Ebenso ist nach Aufforderung
eine Entsorgungsstelle zu benennen. Die Entgelte für
die Entsorgung sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren. Die zu entsorgenden Stoffe gehen in
das Eigentum des Auftragnehmers über.
Materialqualität
Fabrikate für einzelne Baustoffe oder Bauteile sind als
Qualitätsfixierung benannt. Gleichwertige Produkte
können an entsprechender Stelle der Positionen.
benannt werden. Es ist zwingend erforderlich, dass bei
Abweichung von der Qualitätsfixierung die Angaben zum
"Hersteller" und "Produkt" in die dafür vorgesehenen
Zeilen vollständig eingetragen werden. Wenn einzelne
Angaben fehlen, führt dieses zum Ausschluss des
Angebotes. Es darf nur ein gleichwertiges Fabrikat
angeboten werden. Mehrfachnennungen führen ebenfalls
zum Ausschluss des kompletten Angebotes. Falls kein
Produkt benannt wird, gilt das als Qualitätsfixierung
genannte Produkt als angeboten. Die Gleichwertigkeit
der alternativen Fabrikate zur Bemusterungsliste ist
durch den Bieter nachzuweisen. Der AG behält sich
jedoch vor auf das ausgeschriebene Produkt
zurückzugreifen
Eventuelle Sondervorschläge oder Nebenangebote des
Bieters können nur in einer separaten Anlage dem An-
gebot beigefügt werden. Das Angebotsschreiben ist in
jedem Falle ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur
Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine
wirksame Erste Hilfe zu treffen.
Die zu treffenden Maßnahmen sind den jeweils aktuellen
staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, den
berufsgenossenschaftlichen Regelwerken und
Unfallverhütungsvorschriften zu entnehmen.
Die aktuellen berufsgenossenschaflichen Regelwerke
(Arbeits-/Gesundheitsschutz, Baustellenverordnung,
Gefahrenstoffe, etc) sind einzuhalten, deren Umsetzung
wird Vertragsbestandteil.
Sofern nicht in Leistungspositionen eine gesonderte
Vergütung erfolgt, sind alle anfallenden Kosten und
Maßnahmen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz, die
für die Erbringung der Leistung notwendig werden in die
jeweilige Position mit einzukalkulieren.
Im Sinne von § 4 der Baustellenverordnung wird das
Bauvorhaben von einem Sicherheits- und Gesundheits-
Schutz Koordinator begleitet.
Ansprechpartner: (wird später bekannt gegeben)
Jedes Unternehmen (auch Subunternehmen) hat dort vor
Aufnahme der Arbeiten seinen Arbeitsbeginn schriftlich
anzuzeigen und einen Termin zwecks Einweisung in den
Sicherheit und Gesundheitsschutzplan abzustimmen.
Zum Einweisungstermin sind sämtliche sicherheits-
relevante Unterlagen in Kopie vorzuhalten
(Gefährdungsbeurteilungen, Benennung der Fachkräfte für
Arbeitssicherheit, Ersthelfer, Sachkundenachweise,
Nachweise über Vorsorgeuntersuchungen etc.).
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe, Plan):
Seitens des SiGeKos wird im Sinne der
Baustellenverordnung ein SiGe-Plan erstellt.
Dieser Plan zeigt in Anlehnung an die einzelnen Gewerke
die eventuell entstehenden Gefährdungen und deren
gesetzlichen Gegen-/ bzw. Schutzmaßnahmen auf.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan wird auf der
Baustelle ausgehängt und bildet die Grundlage für ein
sicheres Arbeiten im Sinne der Baustellenverordnung.
Die Einhaltung der aufgeführten Schutzmaßnahmen ist
Grundlage der Auftragserteilung und zwingend zu
beachten.
Sicherheitseinrichtungen:
Das Entfernen von Sicherheitseinrichtungen
(Umwehrungen, Absperrungen, Abdeckungen etc.) darf nur
in Absprache mit der Bauleitung erfolgen.
Sicherheitsmaßnahmen:
Der AN hat eine Sicherheitsfachkraft (Ansprechpartner
für die Bauleitung) und einen Ersthelfer zu benennen
(gem. DGUV A1).
Für die regelmäßige Unterweisung des Personals ist
seitens des AN zu sorgen. Der AN hat der
Baustellenleitung Name und Anschrift des jeweils
Aufsichtführenden und der Sicherheitsfachkraft
mitzuteilen. Personen ohne Schutzhelm und
Sicherheitsschuhwerk haben keinen Zutritt zur Baustelle
und werden von der Baustelle verwiesen.
Schutzmaßnahmen
In den Endverbraucherstromkreisen ist , je nach
Raumnutzung bzw. den Angaben in der Ausführungsplanung
auch der Einsatz von Fehlerstromschutzschaltern oder
anderen Schutzmaßnahmen (entsprechend den jeweils
zutreffenden VDE-Vorschriften) erforderlich.
Bei Ausführung des gesamten Leitungsnetzes ist
unbedingt darauf zu achten, dass alle ab Zähler-
Hauptverteilung abgehenden Kabel und Leitungen 5-adrig
(mit getrennt geführten Neutral- und Schutzleitern) zu
verlegen sind.
Ab 25 qmm Leitungsquerschnitt kann für die
Neutralleiter der halbe Querschnitt gewählt werden,
sofern der sich real einstellende Nennstrom im
reduzierten Querschnitt geführt werden darf.
Die Aufteilung des Leitungsnetzes zur getrennten
Führung von Neutral- und Schutzleitern erfolgt in der
Zähler-Hauptverteilung.
Die Erdung des Neutral- und Schutzleiters erfolgt in
der Zähler-Hauptverteilung über eine einadrige
Verbindung entsprechend des größten abgehenden Kabels
zur Potentialausgleichsschiene.
Niederspannungsschaltanlagen
Die Schaltanlagen und alle eingebauten Geräte müssen
den, eingangs der zusätzl. technischen Vorbemerkungen
aufgezählten Normen und Vorschriften entsprechen.
Die Verdrahtung innerhalb der Anlagen ist flexibel und
bis 25 qmm Querschnitt entspr. den Vorgaben der
VDE-Vorschriften farbig auszuführen. Bei Querschnitten
über 25 qmm soll die Verdrahtung in schwarz ausgeführt
werden, wobei jedoch die Kabelschuhe farbig zu
umwickeln sind. Für die Anschlüsse sind
Quetschkabelschuhe bzw. Kabelendhülsen zu benutzen. Die
Leitungen sind gebündelt in Rohr bzw.
PVC-Verdrahtungskanälen zu führen.
Sämtliche Messleitungen müssen so über Klemmen geführt
werden, dass später noch zusätzliche Messgeräte
angeschlossen werden können, ohne Leitungen abklemmen
zu müssen. Mess-Stromkreise die an Wandler
angeschlossen sind, müssen über Abgleichwiderstände auf
Nennbürde abgestimmt werden.
Es dürfen nur Schaltanlagen-Reihenklemmen in
kriechstromfester Ausführung eingebaut werden.
Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung für
die erforderliche Kurzschluss Festigkeit und richtige
Selektivität der Anlage vom Endstromkreis bis zu den
abnehmerseitig größten Sicherungen bzw.
Leistungsschaltern als letztes Glied innerhalb der
Staffelung. Es darf nur der, der Kurzschluss Stelle als
nächster liegende Schalter bzw. Sicherung abschalten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich durch die
Angebotsabgabe, nur Materialien einzubauen, die den
durch die vom AN selbst durchgeführten Kurzschluss
Berechnungen geforderten Werten entsprechen. Auch eine
Angabe von Fabrikats- und Typenbezeichnungen entbindet
ihn nicht von dieser Verpflichtung. Nachforderungen
irgendwelcher Art können hieraus nicht abgeleitet
werden.
Selektivitätsdiagramm und Kurzschluss Berechnung sind
vom Auftragnehmer für die gesamte
Elektroinstallationsanlage zu erstellen und müssen
spätestens mit den Konstruktionszeichnungen vorgelegt
werden.
Zur Kennzeichnung der Abgänge der Verteilungen sowie
der Einstellwerte von Auslöseorganen bei
Leistungsschaltern und dergleichen sind gravierte
Bezeichnungsschilder aus 2-schichtigem,
verschiedenfarbigem Kunststoff (wie Resopal oder
gleichwertig) anzubringen. Farbe und Größe der Schilder
sowie die Beschriftung sind unaufgefordert mit dem AG
abzustimmen.
Zähler- und Unterverteilungen
Die Zähler- und Unterverteilungen und die in ihnen
eingebauten Geräte müssen den, Eingangs der technischen
Vorbemerkungen aufgezählten Normen und Vorschriften
entsprechen. Die Ausführung von Verteilungen erfolgt je
nach Bedarf als Zählerverteilung oder Unterverteilung
aus Stahlblech oder Isolierstoff, mit Türen mit
innenliegenden Scharnieren und Zylinderschloss,
Abdeckplatten für die Einbaugeräte mit unverlierbaren
Befestigungsschrauben. Häufig benutzte Schaltgeräte
sowie optische Anzeigen wie Schalter, Drucktaster,
Leuchtmelder, Leuchtdrucktaster usw. sind in der
Frontseite (von außen leicht zugänglich) anzuordnen.
Die Feldabdeckungen der Zählerverteilungen und deren
Befestigungselemente sowie Sicherungsabdeckungen sind
plombierbar auszuführen.
Grundgestelle für den Aufbau der Geräte haben aus einem
verwindungssteifen Rahmen mit Querstegen zur Montage
der Geräte zu bestehen. Der Einbau der Geräte ist so
vorzunehmen, dass jedes Gerät ohne Demontage der
Abdeckplatte betriebsmäßig einzeln zugänglich ist bzw.
bedient werden kann und ein Auswechseln vorderseitig
möglich ist.
Bei Verwendung von Montageblechen zum Aufbau der Geräte
ist die Verdrahtung in Kunststoff-Verdrahtungskanälen
zu führen.
Die Abdeckbleche sind so anzuordnen, dass sie bei
zusammengehörigen Gerätegruppen getrennt und leicht
demontiert werden können. Drucktaster, Leuchtmelder und
Leuchtdrucktaster usw. mit Frontbefestigung sind beim
Einbau innerhalb der Verteilung in eine gesonderte
Abdeckplatte so einzubauen, dass diese bei Abnahme der
übrigen Abdeckbleche nicht mit demontiert werden muss.
Die Ausstanzungen in den Abdeckplatten sind sauber und
Grat frei auszuführen. Nicht benutzte
Reserveausstanzungen sind sicher zu verschließen.
Bei Unterverteilungen sind für Licht-, Steckdosen- und
Maschinenstromkreise je 20% Platzreserve vorzusehen.
Die Zahl der Abgänge muss gleichmäßig auf Drehstrom
verteilt sein, d.h. die Zahl der Abgänge muss jeweils
durch 3 teilbar sein.
Jede Verteilung ist mit Zu- und Abgangsklemmen entspr.
dem Nennstrom der zugehörigen Schaltgeräte
auszustatten. Bei durchgeschleiften Leitungen sind
Doppel- oder Mehrfachklemmen einzusetzen. Es dürfen nur
Schaltanlagenreihenklemmen in kriechstromfester
Ausführung eingebaut werden. Um Isolationsprüfungen
ohne Abklemmen des Nullleiters durchführen zu können,
sind grundsätzlich nur Nulleiter-Trennklemmen
einzubauen.
Die jeweils zu einem Stromkreis gehörenden
Phasenklemmen, Nulleiter-Trennklemmen und
Schutzleiterklemmen sind unmittelbar nebeneinander
anzuordnen. Mehrfachbelegung von Anschlussklemmen ist
nicht erlaubt. Bei erforderlichem Anschluss von
Parallelleitungen sind zusätzliche Klemmen einzubauen
Sämtliche ankommenden und abgehenden Kabel und
Leitungen sind in der Verteilung mit Zielkennzeichnung
zu beschriften und nochmals mit Schellen abzufangen.
Die Zuordnung nur über Klemmnummer ist nicht gestattet.
Nebeneinanderliegende Schaltgeräte gleicher Phase bzw.
gleicher Zuleitung sind über Sammelschienen
anzuschließen.
Zur Kennzeichnung der Stromkreise der Verteilungen sind
gravierte Bezeichnungen anzubringen. Handschriftliche
Kennzeichnungen sind nicht gestattet.
Ein komplettes Schaltbild mit Bezeichnung der Klemmen,
der Stromkreise, Angabe der angeschlossenen Verbraucher
usw. ist in einer Tasche aus Kunststoff mitzuliefern
und an der Innenseite der Verteilungstür dauerhaft
haltbar zu befestigen.
Alle Anschluss Klemmen, Sammelschienen, Schaltgeräte,
in Türen eingebaute Geräte und Messinstrumente etc.
müssen auch bei offenstehenden Türen berührungssicher
abgedeckt sein.
Elektro- Installation Schalter, Steckdosen usw.
Alle Abzweig-, Schalter- und Gerätedosen müssen aus
flammwidrigem Material bestehen. Sie müssen
ordnungsgemäß putz- und plattenbündig eingesetzt
werden. Schalter- und Schalterabzweigdosen müssen je 2
Befestigungsschrauben aufweisen, die eingebauten
Apparaterahmen müssen zusätzlich angeschraubt werden.
Eine Befestigung von Schaltern und Steckdosen mittels
Spreizdübeln oder Krallenbefestigung allein ist nicht
gestattet.
Die Befestigung von Schalter- und Abzweigdosen an
gefliesten Wänden und in Betonwänden darf nicht mit
Gips oder gipshaltigem Befestigungsmaterial erfolgen.
Als Wechselstromsteckdosen dürfen nur Schuko-
Steckdosen mit getrennten Neutral- und
Schutzleiterklemmen verwendet werden.
Drehstromsteckdosen sind in allen Räumen in gleicher
Phasenfolge anzuschließen.
Die Zahl der verwendeten Fabrikate ist so weit als
möglich einzuschränken.
Es ist VDE - geprüftes Material zu verwenden. Dies wird
vorgeschrieben für sämtliche Installationsgeräte wie
z.B. Schalter, Steckdosen, Fußboden Anschlussdosen,
Installationstanks usw., sowie für Kabel, Leitungen,
Sicherungsgeräte, Sicherungen und Leuchten.
Sämtliche Schalter-/Verbindungsdosen sind vor Beginn
der Putzarbeiten mittels geeigneten Abdeckungen zu
verschließen/schützen. Diese sind nach Fertigstellung
Putzarbeiten und vor Beginn der Maler-/Fliesenarbeiten
wieder zu entfernen. Alle vor Beginn der Malerarbeiten
einesetzten Unterputzeinsätze gleich welcher Art sind
durch den AN zu schützen. (Abkleben o.
wiederverwertbare Schmutzabdeckung)
Als Schalterprogramm wird Merten aktivweis glänzend
festgesetzt
Kabel und Leitungen
Es dürfen nur Kabel und Leitungen mit Kupferleitern
verlegt werden. Sie müssen den VDE-Vorschriften
entsprechen und vorschriftsmäßig gekennzeichnet sein.
Sämtliche Versorgungs-, Steuer- und Überwachungskabel
sind am Anfang und Ende mit Kabelbezeichnungsschildern
zu versehen, die die Verwendung, die Adernzahl und den
Leitungsquerschnitt angeben. Bei der Auslegung der
Leitungsquerschnitte ist folgendes zu beachten:
a) ausreichende Dimensionierung unter Berücksichtigung
einer 20% -igen Leistungsreserve
b) Wahl der Querschnitte mit Rücksicht auf die
zulässige Erwärmung nach VDE 0100, Teil 430
c) Wahl der Querschnitte mit Rücksicht auf den
zulässigen Spannungsabfall:
-für Hauptzuleitungen (vor Zähler) 0,5%
-für Drehstrom- bzw. Wechselstromverteilleitungen (nach
Zähler)1,5%
-für Drehstrom- und Wechselstrom Einzelanschlüsse
(nach Zähler) 3,0%
Die Kabel und Leitungen sind grundsätzlich in einer
Länge, also ohne Verbindungsmuffen, zu verlegen. Alle
Kabel und Leitungen sind sowohl auf Pritschen als auch
auf Rinnen, an Decken und an Wänden ordnungsgemäß
ausgerichtet, nebeneinander mit gegenseitigem Abstand
so zu verlegen, dass eine gute Belüftung gewährleistet
ist. Soweit erforderlich sind die Kabel auch auf
Pritschen zusätzlich zu befestigen. Bei unvermeidbaren
Leitungshäufungen auf Kabelrinnen sind die Querschnitte
der Leitungen entspr. den laut VDE 0100 zugelassenen
Berechnungsfaktoren anzupassen.
ALLE eingehend Kabel und Leitungsanlagen in das Gebäude
sind mittels Überspannungsschutz zu sichern.
Zwischen den einzelnen Brandabschnitten sind alle
Decken- und Wanddurchbrüche derart zu verschließen,
dass kein Feuer und kein Rauch durchdringen können.
Dies gilt für die gesamten Durchbrüche der elektrischen
Anlagen. Die Wand- und Deckendurchbrüche sind so groß
zu bemessen, dass später bei Bedarf noch weitere Kabel
durchgezogen werden können. Die Abdichtungen der
Durchbrüche müssen gemäß den DIN-Vorschriften
hergestellt werden, sie müssen ein Prüfzertifikat haben
und ein entspr. Hinweisaufkleber mit den erforderlichen
Herstellerangaben muss an jedem Brandschott angebracht
werden.
Parallel verlaufende Kabel und Leitungen sind auf
Register- bzw. Profilschienen (Eisen, feuerverzinkt),
mit Bügel- oder Reihenschellen zu verlegen, wenn keine
Kabelpritschen oder -rinnen vorhanden sind.
Erdverlegte Kabel sind in diesem LV für die Versorgung
der Außenbereiche. Die Verlegung erfolgt direkt im
Erdreich. Die Kabel werden bis zum ersten
Betriebsmittel aus dem Gebäude geführt um Muffen zu
vermeiden.
Alle Leitungen sind grundsätzlich parallel oder
senkrecht zur Deckenebene entsprechend DIN 18015 zu
verlegen. Innerhalb eines Wandbereiches dürfen unter 50
cm ab Unterkante Decke und 50 cm ab Oberkante Fußboden
keine Leitungen waagerecht geführt werden. Sinngemäß
sind auch die Leitungen zu den Leuchten rechtwinklig zu
Wänden zu führen. Schräg geführte Leitungen sind nicht
zulässig und werden nicht abgenommen.
Bei geschlossener Stahlpanzer- bzw.
Kunststoffpanzerrohrinstallation muss spätestens an
jeder 3. Bogenstelle bzw. maximal nach 10m Rohrlänge
eine Zug Dose gesetzt werden. Die Rohre müssen bei
Cup.-Verlegung so verlegt werden, dass sie mindestens
1,5 cm vom späteren Putz überdeckt werden.
Bei Installationen in Gipstrennwänden oder dergleichen
dürfen Schlitze, Löcher und Durchbrüche nur gefräst
oder gebohrt werden.
An den Auslässen in Decken und Wänden zum Anschluss von
Leuchten oder dergleichen sind Wand- und Deckendosen
einzusetzen, die zugleich für die Befestigung von
Beleuchtungskörpern verwendet werden können.
In feuchten Räumen und rein technischen Räumen sowie in
Räumen mit erhöhter Korrosionsgefahr sind Kabel und
Leitungen auf Putz in Kunststoffpanzerrohren oder in
Kunststoffkanälen zu verlegen. Die Befestigung der
Rohre ist mit Schellen aus schlagfestem Kunststoff
vorzunehmen, die in Abständen von mind. 3 Stück/m
montiert werden müssen. Die Befestigung von
Inst.-Kanälen hat in ausreichender Form mit
bauaufsichtlich zugelassener Dübel- und
Schraubbefestigung zu erfolgen. Eine Befestigung mit
Kunststoff- Nageltechnik ist nicht ausreichend und wird
nicht akzeptiert.
Bei mehr als 3 parallel verlaufenden Kabeln oder
Leitungen sind Kunststoff-Leitungsführungskanäle aus
schlagfestem und weißem Kunststoff zu verwenden. Die
Abmessungen der Leitungskanäle richten sich nach der zu
verlegenden Leitungsanzahl und sind so zu wählen, dass
eine Platzreserve für mindestens noch weitere 2
Leitungen vorhanden ist.
Bei mehr als 10 parallel verlaufenden Kabeln oder
Leitungen sind Kabelrinnen zu installieren (max.
Füllfaktor 60% bei zweilagiger Belegung, max. Breite
600 mm). Das Tragsystem ist anhand der
Mindesttragfähigkeit durch Belegung mit
Hauptzuleitungskabeln zu
Innerhalb von abgehängten Decken dürfen Kabel oder
Leitungen unter Verwendung von Kabelhalteklammern
verlegt werden. Ausgenommen hiervon sind jedoch alle
Flurzonen die als Fluchtweg dienen. In diesen Bereichen
sind Kabelbündel nur zugelassen, wenn diese mit einer
Brandschutzverkleidung in mind. F90 - Qualität
ummantelt werden.
Bei Unter-Putz-Installationen hat der Auftragnehmer
auch die Herstellung der erforderlichen Wandschlitze
und -aussparungen durchzuführen. Diese sind in die
Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet. Die Herstellung der Wandschlitze
und -aussparungen darf nur mittels geeigneter Maschinen
(wie Schlitzfräsen, Kernbohrer, usw.) erfolgen.
Des Weiteren hat der Auftragnehmer alle für die
Erstellung seiner Leistungen erforderlichen Wand- bzw.
Deckendurchbrüche sowie Kernbohrungen in Mauerwerk und
Beton selbst auszuführen. Die Herstellung der Wand- und
Deckendurchbrüche darf ebenfalls nur mit geeigneten
Maschinen (Kernbohrer) erfolgen. Das Schließen von
Aussparrungen/Durchbrüchen Gewerk Elektro gehört zum
Leistungsumfang AN.
Darüber hinausgehende, im LV geforderte, notwendige
Stemmarbeiten müssen unter besonderer Rücksichtnahme
auf die bestehende Bausubstanz ausgeführt werden.
Eventuelle unklare Situationen, insbesondere
Kernbohrungen im Tragwerk (Betonstützen bzw.
Betonunterzüge), sind vor Beginn der Arbeiten mit der
Objektüberwachung des Architekten abzustimmen.
In Bereichen von Sichtbetonflächen/Sichtmauerwerk ist
kein nachträgliches Schlitzen für die Leitungsverlegung
möglich. Diese muss im Rahmen des Betonbaus /
Mauerwerkbaus Zug um Zug in dessen Arbeitsabläufe
integriert werden. Der AG wird in Fertigteilwände
notwendige Schalter/Geräteabzweigkasten einsetzten
lassen.
Als Befestigungsmaterial für u.P.-Installationen dürfen
nur isolierte Kabelhalteklammern bzw. -schellen oder
Mörtelpflaster verwendet werden. Leitungsverbindungen
bei u.P.-Installationen dürfen nur in Abzweigdosen und
Schalterabzweigdosen durchgeführt werden.
Bei Decken- und Wandauslässen sind die Leitungsenden
mind. 30cm lang zum Anschluss von Leuchten auszuführen.
Besonderer Wert wird auf ausreichenden Korrosionsschutz
der Befestigungselemente gelegt. In feuchten Räumen
oder Räumen mit aggressiver Raumluft dürfen nur
bauaufsichtlich zugelassene nichtrostende Befestigungs-
Materialien aus Kunststoff-, Messing-, VA-Stahl- oder
feuerverzinktem Stahl, je nach Bedarfsfall, eingesetzt
werden. Gegebenenfalls bei Montagearbeiten beschädigte
Schutzschichten an Geräten und Bauteilen sind
vollwertig wieder herzustellen.
Kabeldurchführungen, Durchbrüche, Unterflurkanäle und
Wandkanäle im Bereich von Raumtrennwänden und Decken,
sind nach Verlegung der Leitungen so abzudichten, dass
Schall- und Feuerdämmung der durchbrochenen Wände nicht
gemindert wird.
Die Ausführung der Installationen muss dem neuesten
Stand der Technik entsprechen und fachlich einwandfrei
ausgeführt werden.
Bohr- und Stemmarbeiten an tragenden
Konstruktionsteilen müssen vor Inangriffnahme der
Arbeiten von der Objektüberwachung genehmigt werden.
Befestigungen sind generell so auszuführen, dass die
zur Befestigung benutzten Konstruktionsteile in ihrer
Eigenschaft nicht beeinträchtigt werden.
Einphasige Verbraucher sind möglichst gleichmäßig auf
die drei Aussenleiter des Drehstromnetzes aufzuteilen.
Die Zuordnung von Phasen und Adernfarben ist
einheitlich durchzuführen und in den Bestandsplänen zu
vermerken.
Alle Anlagenteile sind so auszuführen, dass durch
Fehlbedienung keine Gefährdung für Bedienungspersonal
oder Anlage hervorgerufen wird.
Fernmelde- Datenleitungen/Kabel usw.
Für die Installation des Kabel- und Leitungsnetzes von
Fernmeldeanlagen gelten die vorstehenden Bedingungen
sinngemäß.
Vom Auftragnehmer ist ein Leitungsnetz einschl.
Verteilern und Dosen für Fernmelde- und Datenleitungen
und -kabel zu erstellen. Auf Kabelrinnen sind diese
Leitungen von den Starkstromleitungen abgeschottet
(Trennstege) zu verlegen.
ALLE eingehend Kabel und Leitungsanlagen in das Gebäude
sind mittels Überspannungsschutz zu sichern.
Art und Umfang des Fernmelde- und Datenleitungsnetzes
ist entsprechend den Angaben der nachfolgenden
Leistungsbeschreibung auszuführen.
Starkstromkreise und Schwachstromkreise sind nach VDE
0100 und VDE 0800 elektrisch sicher voneinander
getrennt zu verlegen. An Kreuzungs- und
Näherungsstellen müssen Kabel, Drähte, usw. der beiden
Leitungsarten mind. 10mm voneinander entfernt sein,
sofern sie nicht in verschiedenen Isolierrohren geführt
oder durch besondere, starr angebrachte Trennstege
voneinander getrennt sind. Des Weiteren sind die
Vorschriften der Deutschen Telekom, sowie die
Informationsschrift "Leernetze für
Fernmeldeeinrichtungen in Gebäuden" zu beachten.
Für die Installation des Kabel- und Leitungsnetzes von
Datenverarbeitungsanlagen gelten die o.g. Bedingungen
entsprechend. Bei Mehrfachverlegung von Leitungen u.
Kabeln für Datenverarbeitungsanlagen sind hierfür
eigene Kabeltrassen und -rinnen etc. zu verlegen.
Das Leitungsnetz der Brandmeldetechnik ist
ausschließlich mit gekennzeichnetem Brandmeldekabel
(Farbe rot) auszuführen.
Das Leitungsnetz der Lichtruftechnik ist ausschließlich
mit dem Kabeltyp ISTY herzustellen. Das verwenden von
A2Y bzw. Telekomkabel (Farbstrichcode) wird
ausdrücklich nicht gestattet.
Leuchten
Alle im Leistungsumfang des Auftragnehmers enthaltenen
Leuchten Lieferungen sind entsprechend den
nachstehenden Bedingungen auszuführen.
Lieferung entsprechend dem Baufortschritt in Teilmengen
und auf Abruf frei Verwendungsstelle, Übergabe der
Anschluss fertigen Leuchten in einwandfreiem
elektrischen
und mechanischen Zustand, einschließlich aller
erforderlichen Montage- und Anschluss Zubehörteile an
die Firma, die für die Montage der Leuchten
verantwortlich ist, soweit die Montage nicht vom
Auftragnehmer selbst durchgeführt wird.
Auf Anforderung sind der Objektüberwachung kostenlos
Muster der angebotenen Leuchten vorzulegen. Die
Musterleuchten verbleiben gegebenenfalls dort bis der
Auftrag vollständig erfüllt ist.
Über die im LV vorgesehenen Grund- und
Alternativfabrikate und -typen hinaus, sind keine
weiteren Alternativen vorgesehen bzw. anzubieten.
Alternativfabrikate müssen in einem separaten Angebot
ausgewiesen werden.
Der Auftragnehmer ist gehalten, vor der Bestellung die
Massenansätze des Leistungsverzeichnisses an der
Baustelle und anhand der Ausführungspläne zu
kontrollieren und gegebenenfalls in Abstimmung mit der
Objektüberwachung zu mehren oder zu mindern.
Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leuchten
müssen nach dem Gesetz über technische Arbeitsmittel,
sowie den CE - Normen den anerkannten Regeln der
Technik genügen. Zur
Gewährleistung der elektrischen und mechanischen
Sicherheit müssen sie den VDE - Bestimmungen
entsprechen und das ENEC und Funk-Schutzzeichen tragen.
Für die im Leistungsverzeichnis geforderten
Schutzarten, Schutzklassen und Brandschutzzeichen sind
auf den Leuchten die vom VDE festgelegten
Prüf-Kurzzeichen gut sichtbar anzubringen.
Leitungsadern von Leuchtenanschluss Leitungen, die
keine wärmebeständige Aderisolierung besitzen, müssen
mit wärmebeständigen Schutzschläuchen versehen werden
(z.B. temperaturbeständige Silikonschläuche). Bei
Durchgangsverdrahtungen in Leuchten aller Schutzarten
müssen werksseitige Vorkehrungen zum mechanischen
Schutz der Leitungen und zur Erhaltung der
Leuchtenschutzart vorhanden sein.
Beleuchtungsstärken:
Die angegebenen Beleuchtungsstärken sind gemäß
Arbeitsstättenrichtlinien und DIN 12464 Beleuchtung
von Innenräumen angepasst und stellen somit
Mindestgebrauchswerte dar. Zusätzlich sind die
Bestimmungen der Heimverordnung zu berücksichtigen.
Leuchten Montage
Der Anschluss sowie die Montage der Beleuchtungskörper
sind mit größter Sorgfalt durchzuführen.
Alle Klein-, Isolier- und Befestigungsmaterialien zur
Montage an Beton, Stein, Holz, Stahl oder sonstigen
Materialien durch Verschrauben oder dergleichen sind
einzukalkulieren.
Bolzenschießgeräte dürfen nicht eingesetzt werden.
Befestigungsschrauben müssen korrosionsfest sein. An
Stellen, wo diese Schrauben zur Wartung und Reparatur
gelöst werden müssen, sind Rändelschrauben
vorgeschrieben.
In Räumen, in denen mit Feuchtigkeit und aggressiven
Dämpfen zu rechnen ist, darf nur Befestigungsmaterial
aus Messing oder Edelstahl verwendet werden.
Es ist ferner einzukalkulieren, dass bauseits
gelieferte Leuchten (Pendelleuchten durch den
Raumausstatter) zu übernehmen, zu prüfen,
selbstverantwortlich zu lagern, auf der Baustelle bis
zum Verwendungsort zu transportieren, auszupacken,
zusammenzubauen, zu reinigen und evtl.
Verdrahtungsfehler zu beseitigen sind.
Sämtliches Verpackungsmaterial der durch den
Auftragnehmer zu liefernden Leuchten, Bauteile, Geräte
und sonstigen Materialien verbleiben im Eigentum des
Auftragnehmers und sind durch diesen ordnungsgemäß zu
entsorgen. Bei Nichtbeachtung werden die hierdurch
entstehenden Entsorgungskosten dem Auftragnehmer in
Rechnung gestellt.
Ausführung und Bestandsunterlagen
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer kostenlos
Arbeitsunterlagen wie Grundrisse und Übersichten 1-fach
als Papier und als Datei zur Verfügung. Der
Auftragnehmer hat den Auftraggeber auf evtl. entdeckte
Fehler oder vermutete Mängel rechtzeitig hinzuweisen.
Fehlerhafte Unterlagen befreien ihn nicht von der
Verantwortung für die richtige Ausführung der
Leistungen.
Folgende Unterlagen sind nach Fertigstellung durch den
AN zu liefern bzw. am gewünschten Ort zu installieren:
01. Sämtliche Anlagenteile müssen ordnungsgemäß
beschildert und bezeichnet
sein.
02. Prüf- und Abnahmebescheinigungen.
03. 2 x Funktionsschemata, lichtecht und
alterungsbeständig, farbig angelegt und 1
Original auf Datenträger, sämtliche Anlagen als
Übersichtsplan mit Angaben der technischen
Daten
04. 2 x Wirkschaltbild, Stromlauf- und Klemmpläne und 1
Original auf Datenträger, mit
Angaben über Sicheungssgröße, Leistungen, Nennstrom,
Darstellung Norm- und VDE-gerecht.
1 Satz hiervon in stabiler Tasche am Innern des
Schaltschrankes angebracht.
05. Protokolle der Lichtmessung (Allgemeine Bereiche
ASR + Sicherheitsbeleuchtung)
06. Messprotokolle gem. DIN/VDE
07. 2 x Bestandszeichnungen (Grundrisse, Details,
Schnitte) lichtecht und
alterungsbeständig, farbig angelegt und 1 Original auf
Datenträger, Übereinstimmung
sämtlicher Bezeichnungen zwischen LV, Beschilderung,
Zeichnungen und Plänen,
Schemata, Protokollen, Listen, Schaltschrank usw.,
Einzeichnung der räumlichen
Lage aller Anlagenteile. Bei verborgenen Anlagenteilen
ist ein besonderer Hinweis
über genaue Lage und Zugänglichkeit zu machen.
08. Einbauleitungen u. techn. Datenblätter Sämtliche
Einbauanleitungen, die den
verbauten Anlagenteilen und Geräten beiliegen, sind zu
sammeln und den
Bestandsunterlagen beizufügen.
09. Herstellerliste
Eine Liste, in die sämtliche verbaute Anlagenteile mit
Angabe des Herstellers,
sowie Anschrift und Telefonnummer des nächsten
Kundendienstes enthält, ist beizubringen.
11. Bedienungs- und Wartungsvorschriften Diese müssen
tabellarisch genaue Zeitangaben
enthalten, wann welche Teile zu warten oder zu
überprüfen sind und wie das zu erfolgen
hat und welche Betriebsmittel hierzu erforderlich sind.
Es muss in den
Bedienungsanleitungen Anweisungen enthalten sein über
die genaue Reihenfolge, wenn
automatische Vorgänge von Hand geschaltet werden, sowie
für die Stilllegung der
Anlagen und deren Wiederinbetriebnahme.
12. Ersatzteillisten
Diese sind zu liefern für alle dem Verschleiß
unterliegenden Anlagenteile.
13. Ordner für Bestandsunterlagen Sämtliche
Bestandsunterlagen sind
2-fach in stabilen, kunststoffkaschierten DIN-A 4
Ordnern mit Unterteilung durch Ein-
lageblätter und einem Inhaltsverzeichnis abzuliefern.
14. Einweisungsprotokoll
Die Einweisung des Betreibers in die Funktion der
Anlagen mit Übergabe der
Wartungs- und Bedienungsvorschriften und
Ersatzteillisten müssen in einem Protokoll
festgehalten werden. Der Betreiber muss mit seiner
Unterschrift bestätigen, dass die
Bedienungsvorschrift im Einzelnen durchgesprochen und
nachvollzogen wurde.
Die vorgenannten Planungsunterlagen, Beschilderung usw.
sind 12 Tage vor Beantragung der Abnahme vollständig zu
liefern bzw. zu befestigen. Sollten Unterlagen fehlen,
wird die Abnahme verweigert. Die Kosten für die
vorgenannten Punkte sind in die Einheitspreise
einzurechnen.
Sachverständigenberichte sind mind. als Vorabzug vor
Abnahmeverlagen dem AG auszuhändigen. Diese müssen
mangelfrei und oder mind. Bestätigen, dass sämtliche
Sicherheitsrelevanten Anlagen Betriebssicher und
Wirksam sind. Zur Abnahme sind die mängelfreien
Sachverständigenberichte dem AG auszuhändigen. Eine
Abnahme ohne originale Dokumente bestandener Prüfungen
wird verweigert.
Vom Auftragnehmer zu erstellende Unterlagen /
Leistungen
Das Erstellen der Angebotsunterlagen ist mit den
Einheitspreisen abgegolten.
Die vom AN zu erbringenden Unterlagen müssen dem
neuesten Planungsstand des Bauwerkes entsprechen und
sind entsprechend den Verwendungszwecken
projektgebunden
gekennzeichnet, mit pausfähigem Firmenkopf versehen,
nummeriert und mit der Unterschrift des
verantwortlichen Projektleiters oder dessen Vertreter
versehen und vor Ort bereitzuhalten. Dem AG ist nach
Bedarf und Anmeldung Einsicht zu gewähren.
Bauliche Änderungen während des Baufortschrittes sind
laufend in die Pläne einzuarbeiten. Geänderte
Zeichnungen werden mit einem Index versehen und die
Änderung eindeutig kenntlich gemacht. Die Plannummer
ist beizubehalten.
Sämtliche Zeichnungen erhalten einen Verteilerkopf, aus
dem hervorgeht, wer wann die jeweiligen Zeichnungen
erhalten hat.
Alle Anlagenteile werden maßstäblich gezeichnet und mit
Bezugsmaßen zum Baukörper vermasst.
Es werden nur deutsche Bezeichnungen gewählt. In den
Zeichnungen werden nur
genormte Symbole verwendet.
In den Montageunterlagen werden vom AN alle
erforderlichen Daten eingetragen. Dieses
gilt insbesondere für F 30 / 60 / 90 -
Klassifizierungen, Detailangaben, Statikpositionen etc.
Beginn der Leistung des AN
Der AN übernimmt es, alle restlichen, zur Erfüllung
seines Vertrages notwendigen Unterlagen, in eigener
Planungsabteilung zu erstellen.
Installationspläne im Maßstab 1:50 werden vom
Auftraggeber erstellt und dem Auftragnehmer vor
Ausführung der Anlagen in 1-facher Ausfertigung zur
Verfügung gestellt.
Übersichtsschaltpläne der Sicherheitsbeleuchtung,
Energieverteilung, Sonnenschutz, Störmeldeanlage, EDV,
Antennenanlage, Backbone (EDV), Gebäudeautomation
werden vom Auftraggeber erstellt und dem Auftragnehmer
vor Ausführung der Anlagen in 1-facher Ausfertigung zur
Verfügung gestellt.
Die Übersicht Brandmelde-/ Lichtrufanlage sind
Herstellerneutral geplant. Hier wird frühzeitig ein
Fachunternehmer eingebunden. Dessen Montageplanung
ersetzt die vorhanden Übersichten.
Der Auftragnehmer liefert Schalt- und Stromlaufpläne
sowie Aufbauzeichnungen der Verteilungen.
Detailplanungen von Schalttableaus, Anzeigefeldern usw.
Die Schaltbilder müssen neben Stromkreis- und
Verbraucherangaben die Leistungsdaten u. die
Gerätebezeichnungen (Kennbuchstaben)
.sowie die Klemmen-Nummerierung enthalten und sind in
2-facher Ausfertigung vorzulegen.
Vom Auftragnehmer ist vor Abnahme der Anlagen durch den
Fachbauleiter eine Bescheinigung darüber vorzulegen,
dass sämtliche Anlagen nach den Bestimmungen der UVV,
des EVU und der übrigen aufsichtführenden Behörden
sowie entspr. den VDE-Vorschriften errichtet worden
sind. Ferner müssen vor Abnahme der Anlagen durch den
Auftragnehmer sämtliche unter Pkt. 01. der Zusätzlichen
technischen Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
geforderten Prüfbescheinigungen in 1-facher
Ausfertigung an die Objektüberwachung übergeben werden.
Der AN übernimmt es, alle restlichen, zur Erfüllung
seines Vertrages notwendigen Unterlagen, in eigener
Planungsabteilung zu erstellen.
Der AN wird seine Montage- und anderen Unterlagen in
prüffähiger Form rechtzeitig vor Ausführungsbeginn dem
AG bzw. dessen Vertreter zur Sichtung einreichen. Der
AG wird keine Freigabevermerke vornehmen
Verlangt der AG oder dessen Vertreter Änderungen oder
Ergänzungen an den eingereichten Unterlagen, so wird
der AN diese unverzüglich durchführen.
Änderungen des vereinbarten Terminplanes können hieraus
nicht abgeleitet werden. Der AN wird von seinem
Schriftwechsel mit AG, Architekt, Behörden, IB oder BL
jeweils eine Kopie den Beteiligten unaufgefordert zur
Verfügung zu stellen.
Ferner sind vom Auftragnehmer alle erforderlichen
Betriebs- und Anlagenbeschreibungen sowie Bedienungs-
und Wartungsanleitungen nach fertiggestelltem Stand in
2-facher Ausfertigung beizustellen.
Über die durch den Auftragnehmer vorzunehmenden,
eingehenden Einweisungen des Bedienungs- und
Wartungspersonals in die Funktion und Bedienung der
einzelnen Anlagen, sind durch das Bedienungs- und
Wartungspersonal quittierte Bescheinigungen in 2-facher
Ausfertigung vorzulegen. Auf dieser ist eine
Zusammenfassung der Einweisung nieder zu schreiben.
Wichtige Grundeinstellungen oder Abläufe müssen mit
dokumentiert werden. Es ist eine
Kurzbedienungsanweisung anzufertigen.
Alle aufgeführten Unterlagen sind vom Auftragnehmer
nach Fertigstellung der Anlagen, jedoch 12 Tage vor
Abnahme durch die Fachbauüberwachung, als
Bestandsunterlage aufzuarbeiten und zu liefern. Des
Weiteren sind diese Unterlagen zusätzlich auf
elektronischem Datenträger (USB Stick im
DWG/DXF-Format und pdf zu speichern und an die
Objektüberwachung zu übergeben.
Korrosionsschutz
Alle eingesetzten Materialien sind den am Einbauort zu
erwartenden Beanspruchungen entsprechend auszuwählen.
Materialien die besonders korrosionsgefährdet sind
(z.B. im Freien), müssen ausreichend und dauerhaft
geschützt werden. Für Teile aus Eisen wird, sofern
nichts anderes gefordert ist, zumindest Verzinkung oder
gleichwertiger Schutz gefordert.
Normal beanspruchte Eisenteile müssen mindestens einen
Grundanstrich aus passivierendem Rostschutzanstrich und
einen Deckanstrich (Farbton nach Wahl des
Auftraggebers) erhalten. Die Eisenteile sind vor dem
Auftragen des Anstriches gründlich zu entrosten und zu
entfetten.
Metallnotierung
Die angebotenen Preise sind Festpreise bis zum Ende der
Bauzeit. Eine Anpassung an Veränderungen der Deutschen
Metallnotierung erfolgt nicht.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
10.01 Zuleitungen
10.01
Zuleitungen
10.02 Kabel / Leitungen
10.02
Kabel / Leitungen
10.03 Verlegesysteme
10.03
Verlegesysteme
10.04 Potentialausgleich
10.04
Potentialausgleich
10.05 Haupt-/Unterverteiler
10.05
Haupt-/Unterverteiler
10.06 Installationsgeräte
10.06
Installationsgeräte
10.07 EDV-TK Installation
10.07
EDV-TK Installation
10.08 Lautsprecheranlage
10.08
Lautsprecheranlage
10.09 Antennenanlage
10.09
Antennenanlage
10.10 Videoüberwachung
10.10
Videoüberwachung
10.11 Beleuchtungsanlagen
10.11
Beleuchtungsanlagen
10.12 Sicherheitsbeleuchtung
10.12
Sicherheitsbeleuchtung
10.13 Störmeldeanlage
10.13
Störmeldeanlage
10.14 Sonnenschutz
10.14
Sonnenschutz
10.15 Schwesternrufanlage
10.15
Schwesternrufanlage
10.16 Stundenlohn / Sonstige Arbeiten
10.16
Stundenlohn / Sonstige Arbeiten
10.17 Außenanlage
10.17
Außenanlage
10.18 Baustrom - Baubeleuchtung
10.18
Baustrom - Baubeleuchtung
10.19 Abnahmen
10.19
Abnahmen
10.20 Wartungsverträge
10.20
Wartungsverträge
Your bid details
Your documents
Drag and drop files or folders to this area to upload.