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Vorbemerkungen
- BAUHERR/ AUFTRAGGEBER:
WERKPLANUNG /
Aesculum
AWEX 3 GmbH
OBJEKTÜBERWACHUNG
Landschaftsarchitekten GmbH
Wolfratshauser Str. 53
Außenanlagen
Albert-Roßhaupter-Str. 92
82049 Pullach im Isartal
81369 München
Gellertstrasse 8-10, 81925 München
Neubau Wohnanlage mit 2 Wohngebäuden mit elf Wohneinheiten und Tiefgarage
Angebot für:
Angebotsgrundlage:
Preisbindung:
Ausführungszeitraum:
Submission:
Landschaftsbauarbeiten
VOB Teile B und C in der
neuesten Fassung
bis Ende der Bauzeit
vrsl.März 2026
Fertigstellung gem.
Bauzeitenplan
Angebot des Bieters:
Tel.-Nr. Fax-Nr. (Stempel, Unterschrift)
-
1. PROJEKTINFORMATIONEN 1. PROJEKTINFORMATIONEN
allgemeine Angaben
Das Vorhaben besteht aus 2 Gebäuden inkl. TG und einem Autoaufzug.
Die Außenanlagen bestehen aus Privatgärten in welchen Betonplattenbelag für die Terrassen, sowie Rasenfflächen und Heckeneingrenzungen gepflanzt werden. Außer dem ist ein Spielplatzbereich mit Sandkasten, Wippe und Maltafel vorgesehen. Für die Wege ist Betonpflasterbeläg vorgesehen. Außerdem Ausstattungsgegenstände wir Fahrradanlehnbügel, Sitzbank und Sitzwürfel.
Die Gärten sollen z.T. eingezäunt werden.
An Bepflanzungen sind Baum- und Strauchpflanzungen vorgesehen, sowie Rasenflächen.
Dachbegrünungen sind nicht Bestandteil der Ausschreibung und werden durch das Gewerk Hochbau abgedeckt.
Angaben zur Baustelle
1 Lage
München- Bogenhausen, Gellertstraße 8-10.
2 Verkehrsverhältnisse
Die Zufahrt erfolgt über die Gellertstraße.
Die Beschickung mit größeren Fahrzeugen muß mit der Bauleitung abgestimmt werden.
Die Baustelle muss mit allen Lieferbedingungen des öffentlichen Strassenverkehrs zurecht kommen.
Generelle Beeinträchtigungen in Form von Schmutz und Lärm gegenüber der Nachbarn sind soweit wie möglich und im Rahmen der Immissionsrichtlinien zu unterlassen.
Nachforderungen aufgrund erschwerter Baustellenzugänglichkeit werden nicht stattgegeben.
Es wird empfohlen, vor Angebotsabgabe das Grundstück und die Zufahrtsmöglichkeiten vor Ort zu besichtigen um evtl. Behinderungen durch die Zufahrtssituation bei der Kalkulation berücksichtigen zu können.
3 Boden/ Unterbauung
Die zu erstellenden Flächen sind teilweise unterbaut.
Die Tiefgaragendecke ist mit Kleingeräten befahrbar (Freigabe durch Statiker erforderlich)
Übergabehöhe:
Für die unterbauten Bereichen = OK TG Decke , im Durchschnitt ca.-40 cm unter FFB Für die nicht unterbauten Bereichen im Durchschnitt -60cm (außer Bereich Baustellenzufahrt)
Mit Grundwasser ist nicht zu rechnen.
Die Ausschreibung erfolgt beschränkt. Ansprüche des Bieters bezüglich Kosten für das Angebot oder wegen Versagens des Zuschlages sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann nach eigenem Ermessen über die Vergabe entscheiden oder die Ausschreibung aufheben.
Das Leistungsverzeichnis besteht aus den im Inhaltsverzeichnis angegebenen Unterlagen, die Art und Umfang der Leistungen definieren. Die Unterlagen sind auf Vollständigkeit zu überprüfen. Diese werden Vertragsbestandteil.
Fragen zu der Ausschreibung sind schriftlich zu richten an:
Aesculum Landschaftsarchitekten GmbH
Albert-Roßhaupter-Str. 92
81369 München
info@aesculum.com
Stellt der Bieter eventuell Unklarheiten, Widersprüche etc. in den Verdingungsunterlagen fest oder hat Bedenken gegen ausgeschriebene Konstruktionen etc., dann hat er dies umgehend dem AG schriftlich mitzuteilen. Nach Auftragsvergabe sind Mehrforderungen aus vorgenannten Gründen ausgeschlossen.
Die Angebote werden Eigentum des AG. Der Bieter hat keinen Anspruch auf eine Vergütung für sein Angebot. Der AG behält sich vor, die Arbeiten nicht unbedingt an den Mindestbietenden zu vergeben.
Der Bieter darf keine Änderungen in den Verdingungsunterlagen vornehmen. Hat der Bieter Sondervorschläge, Ergänzungen, zusätzliche Angebote, Alternativangebote zu den ausgeschriebenen Leistungen, dann sind diese gesondert als Anlage dem Angebot beizufügen.
Es werden nur komplett ausgefüllte und rechtsgültig unterschriebene Angebote gewertet.
Auf Anforderung des AG ist die Urkalkulation in einem versiegelten Umschlag abzuliefern. Diese kann bei Uneinigkeit über Kalkulationen zu Nachtrags- oder Zusatzleistungen zur Klärung herangezogen werden.
Das Angebot ist digital als PDF sowie als Gaeb Datei bis zu dem auf dem LV-Deckblatt angegebenen Termin an: info@aesculum.com zu senden.
Die Submission erfolgt nicht öffentlich.
Grundlagen des Vertrages
Vertragsbestandteile:
Maßgebend sind in nachfolgender Reihenfolge:
- das Verhandlungsprotokoll
- das Auftragsschreiben
- das Leistungsverzeichnis samt mitgelieferten Planunterlagen
ansonsten entsprechend §1, VOB Teil B, DIN 1961.
Ausführungsunterlagen
Der AN hat die seitens des AG gelieferten digitalen Planunterlagen jeweils innerhalb 7 Tagen zu prüfen. Bestehen Bedenken gegen einzelne Lösungen, dann sind diese umgehend dem Landschaftsarchitekturbüro Aesculum mitzuteilen, verbunden mit einem alternativen Lösungsvorschlag.
Ausführungsfristen
Rahmentermine:gem. Bauzeitenplan
Beginn der Leistungen: Außenanlagen: vrsl.März 2026, gem. Bauzeitenplan
Der AN hat mit seinem Angebot einen detaillierten Bauzeitenplan für die Erbringung seiner Leistungen abzugeben. Änderungen dieser Terminvereinbarungen sind bei der Vergabe noch möglich.
Gegebenenfalls. werden Zwischentermine als Vertragstermine vereinbart.
1. PROJEKTINFORMATIONEN
2. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 2. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1. Ausführungs- und Abrechnungsgrundlagen
Als Grundlage der Ausschreibung, Ausführung und Abrechnung gelten
der Reihe nach die nachfolgenden Unterlagen:
1.1 VOB - Teil B - allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Bauleistungen mit allen Ergänzungen und Erweiterungen sowie die
gültigen DIN-Normen.
1.2 VOB - Teil C - allgemeine technische Vorschriften für
Bauleistungen mit allen Ergänzungen und Erweiterungen sowie die
gültigen DIN-Normen.
1.3 Die Ausführungs- und Detailzeichnungen, die Angaben der
Bauleitung, ferner vorgelegte und anerkannte Muster und Musterstücke.
Alle vorhandenen, zur Erbringung der in Auftrag gegebenen Leistungen
erforderlichen Unterlagen, können beim Auftraggeber bzw. Bauleiter /
Hausverwaltung eingesehen werden. Die Informationspflicht liegt beim
Auftragnehmer.
1.4 Alle zuständigen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen sowie
Vorschriften des Bauaufsichtsamtes, Gewerbeamtes, der Verkehrspolizei,
der Unfallversicherung, die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft, des
TÜV, die Verwaltungsvorschriften nach § 3, Abs. 2, des Gesetzes zum
Schutz gegen Baulärm, soweit sie das Bauwerk selbst, die Arbeiten, die
Arbeitssicherung und den Arbeitsschutz betreffen, die geltenden
Immissionsbestimmungen sowie die örtliche Bauordnung.
Der Bieter versichert durch seine Unterschrift, dass er keine Preisabreden oder sonstige verbotene Absprachen getroffen hat. Auch die Abgabe von sogenannten Schutz- und Deckungsangeboten ist unstatthaft.
2. Preisbildung
Alle abgegebenen Einheitspreise stellen für die Zeit der Bauausführung unbedingte Festpreise dar und sind weder durch Materialpreiserhöhungen,Frachtansatzerhöhungen, Erhöhungen der Geschäftskosten, Steuern (ausgenommen der gesetzlichen Mehrwertsteuer), Abgaben usw., noch durch sonstige Umstände abzuändern. Die Einheitspreise umfassen die Entschädigung für alle zur bedienungsmäßigen Herstellung und Vollendung der Arbeiten notwendigen Leistungen und Nebenleistungen sowie für die im vorliegenden Vertrag enthaltenen Verpflichtungen, insbesondere für
2.1 Lieferung und Anfuhr aller Materialien und Betriebsstoffe bis zur
Verwendungsstelle.
2.2 Die Bereitstellung aller erforderlichen Geräte und Gerüste.
2.3 Zahlungen für Entschädigungen für Krankheits- und Urlaubstage,
Regen- und Frosttage und sonstige Schlechtwetterregelungen.
2.4 Zahlung und Auslösung und Trennungsentschädigungen,
Unterkunftsgeld, Fahrgelder, Wegegelder oder betrieblicher und
tariflicher Sozialleistungen.
2.5 Zahlung von evtl. Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und
sonstiger Zuschläge.
2.6 Die erforderlichen Probeentnahmen und Materialprüfungen nach
Maßgabe der technischen Vorschriften und DIN-Bestimmungen.
2.7 Die Kosten des Mengennachweises der getätigten Bauleistung und
eingebauten Stoffe.
2.8 Die ordnungsgemäße Aufräumung der Baustelle nach Beendigung der
Bauarbeiten und die Wiederinstandsetzung alle zu Betriebszwecken
genutzten Flächen und Einrichtungen.
3. Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn dieses schriftlich von der Bauleitung verlangt oder angeordnet wird. Tagelohnzettel sind sodann vom Auftragnehmer auszufüllen, dass erkennbar ist, um welche Tätigkeit es sich handelt und wer (Name und Stellung des Arbeiters) diese Leistungen erbracht hat und innerhalb einer Kalenderwoche der Bauleitung vorzulegen.
4. Abschlagsrechnung und Schlussrechnung
Die Massenermittlung zu den Abschlagszahlungen hat so zu erfolgen, dass diese direkt als ein Teil der Schlussrechnung verwendet werden kann. Die Massenermittlung erfolgt anhand der vorhandenen Werk- und Detailplanung. Wenn diese nicht möglich ist, muss gemeinsam mit der Bauleitung ein Aufmaß durchgeführt werden. Der Auftragnehmer hat, falls erforderlich, vom gemeinsamen Aufmaß vermasste Zeichnungen anzufertigen, die der Rechnung beigefügt werden müssen. Für die Anfertigung der Abrechnungszeichnungen steht dem Auftragnehmer keine Vergütung zu. Die Schlussrechnung ist im Regelfall innerhalb von 4 Kalenderwochen nach Fertigstellung der Gesamtarbeiten in 3-facher Ausfertigung einzureichen.
5. Unterrichtung über die Beschaffenheit der Bauteile bzw. des Bauwerkes
Der Unternehmer hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle örtlichen Verhältnisse und den Zustand des Baugeländes zu überzeigen, weiter über die Zufahrtsmöglichkeit, Lagerplätze, Baustelleneinrichtungen und sonstige die Preisbildung beeinflussende Umstände, wie Bauzäune, Sicherungsmaßnahmen etc. zu unterrichten. Forderungen irgendeiner Art infolge Unkenntnis dieser Verhältnisse werden nicht berücksichtigt. Der vorherige Orientierungsbesuch des Baugeländes und die Einsicht in die Planungsunterlagen wird jedem Bieter zur Pflicht gemacht und durch dessen Unterschrift bestätigt.
6. Baustelleneinrichtung
Vom Auftraggeber wird Wasser und Strom für die Dauer der Maßnahme zur Verfügung gestellt (Umlage 0,8%, siehe unten). Alle erforderlich werdenden Zufahrtswege zur Verwendungsstelle hat der Unternehmer auf seine Kosten zu erstellen und zu unterhalten soweit hierfür keine besondere Position im Leistungs- verzeichnis aufgeführt ist. Zur Unterhaltung gehört die einwandfreie Beschaffenheit der Fahrbahnen. Angelegte Baustraßen können von Nachfolgehandwerkern kostenlos mitbenutzt werden. Alle für die Einrichtung, Unterhaltung und Beseitigung der Baustelleneinrichtung (einschließlich erforderlicher Bauzäune) entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht besonders vergütet. Die Unterbringung der Handwerker, Aufbewahrung von Materialien und Geräten, Haftung für Diebstähle und Beschädigungen aller Art bis zur Abnahme ist Sache des Auftragnehmers. Im Gebäude stehen hierfür keine Räume und Flächen zu Verfügung, auf dem Baugrundstück sind Stellflächen mit der Bauleitung abzustimmen. Weitere Flächen sind bei Bedarf auf eigene Kosten auf öffentlichen Grund anzumieten.
7. Arbeitsbeginn und Arbeitsabwicklung
Der Beginn der Arbeiten und die Fertigstellung wird vor Auftragsvergabe mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgesprochen. Durch seine Unterschrift versichert der Anbieter, dass er sich zur vollständigen Ausführung aller in der nachstehenden Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeiten innerhalb der o.g. Frist verpflichten wird. Die vorgenannte Ausführungsfrist wird als Vertragsbestandteil in den Werkvertrag übernommen. Für jeden Tag der Ausführungsverzögerung kann eine im Werkvertrag näher bezeichnete Vertragsstrafe in Kraft treten.
8. Firmenaufsicht und Bautagebuch
Der Unternehmer muss zur Leitung der Baustelle genügend sachkundige örtliche Bauführer mit ausreichenden Vollmachten einstellen. Die Bauleitung / Hausverwaltung kann, sofern ein ersprießliches Zusammenarbeiten nicht möglich ist, die Ablösung einzelner Bauführer verlangen. Weiter muss der Unternehmer den "Verantwortlichen Bauleiter" im Sinne der LBauO schriftlich benennen. Dies gilt selbstverständlich ausschließlich für sein Gewerk. Der Unternehmer ist verpflichtet, während der gesamten Bauzeit ein Bautagebuch zu führen und dieses wöchentlich der Bauleitung / Hausverwaltung vorzulegen.
9. Abnahme und Verjährung
Jede Baumaßnahme wird auf Verlangen gemeinsam mit der Bauleitung abgenommen und schriftlich bestätigt. Durch eine vorherige Benutzung der fertig gestellten Leistungen gelten die Arbeiten nicht als abgenommen. Es werden nur Arbeiten abgenommen, die in ihrer Gesamtheit, d.h. in ihrem Aufbau vollkommen erstellt sind. Der Auftragnehmer haftet für die vertragsgemäße Beschaffenheit seiner Lieferungen und Leistungen vom Tage der Abnahme an, entsprechend den Bedingungen der VOB, 5 Jahre und 6 Monate. Bei Arbeitsgemeinschaften haftet jeder angeschlossene Unternehmer als Gesamtschuldner.
10. Sicherheitsleistungen
Bei Abschlagszahlungen werden bis zu 90% des Wertes ohne Mehrwertsteuer der ordnungsgemäß erfüllten Leistungen ausbezahlt. Auf die Schlussrechnung wird ein Sicherheitseinbehalt von 5% auf die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten nach Gebrauchsabnahme einbehalten, sofern die "Zusätzlichen Vorbemerkungen" keine anderen Fristen vorgeben. Eine Ablösung dieser Garantiesumme durch Stellung einer unbefristeten Bankbürgschaft einer deutschen Bank ist möglich.
11. Haftung
Die genaue Einhaltung der gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften und polizeilichen Bestimmungen ist alleinige Aufgabe und Pflicht des Unternehmers. Mehrkosten können aus dieser Verpflichtung nicht angemeldet werden. Weisungen der Bauleitung / Auftraggeber auf Abstellung von Gefahrenpunkten sind unverzüglich nachzukommen. Sonst ist die Bauleitung / Auftraggeber berechtigt, die Arbeiten auf der Baustelle sofort einstellen zu lassen, ohne dass der Unternehmer Regressansprüche stellen kann. Der Auftragnehmer haftet für sämtliche aus einer Unterlassung solcher Maßnahmen dem Auftraggeber erwachsenen Schäden.
12. Baustellenreinigung
Für die Baustellenreinigung ist der AN verantwortlich.
13. Allgemein
Treten bei der Bauausführung für das Vertragsverhältnis wichtige Zweifelsfragen auf, deren Klärung bei Fortsetzung der Bauarbeiten erschwert oder unmöglich gemacht werden könnten, so sind die zur Feststellung des Sachverhaltes notwendigen Schritte rechtzeitig im gegenseitigen Benehmen einzuleiten. Nachträglich vorgelegte Gutachten über Tatbestände, deren Nachprüfung bei Vorlage des Gutachtens dem anderen Teil nicht mehr möglich ist, bleiben unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich mit allen am Bau arbeitenden Firmen, soweit erforderlich, unter Einschaltung der Bauleitung zu koordinieren, bezüglich des Arbeitsablaufes, der Ausführung und gegenseitigen Ergänzung der Arbeiten abzustimmen und mit diesen Hand in Hand zu arbeiten. Eventuelle Kosten aufgrund der Außerachtlassung dieser Bedingungen gehen zu Lasten des jeweiligen Auftragnehmers. Ein Auftrag kann entzogen werden bei ungenügender oder schlechter Leistung und Ausführung der Arbeiten durch den Auftragnehmer, bei eingetretenem wirtschaftlichen oder technischen Unvermögen oder bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers. Alle durch den Entzug entstehenden direkten oder indirekten Kosten, hierzu gehört auch der zusätzliche Verwaltungs- aufwand des Arbeitgebers, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Entgangener Gewinn oder andere Entschädigungen werden dem Auftragnehmer nicht vergütet. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist bei Vollkaufleuten der Sitz des Auftraggebers. Der Bieter erkennt mit seiner Unterschrift an, dass die Bauleitung / Auftraggeber in Vertretung der Gesellschaft in allen Punkten weisungsberechtigt ist.
_______________________ _________________________________
(Ort / Datum) (Stempel / rechtverbindliche Unterschrift
2. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
3. VORBEMERKUNGEN 3. VORBEMERKUNGEN
Weder der von der Bauherrschaft beauftragte Architekt, noch die von der Bauherrschaft bestimmte örtliche Bauführung haben Generalvollmacht zur Vertretung des Bauherren.
I. Vertragsbestandteile
1. Grundlagen des Vertrages (gültig in der aufgeführten Reihenfolge)
1.1 die schriftliche Vertragsausfertigung,
1.2 die Leistungsbeschreibung einschließlich Vorbemerkungen,
1.3 die im Folgenden aufgeführten Vertragsbedingungen
1.4 die VOB, Teil B und C,
1.5 die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik.
2. Der Auftragnehmer erklärt, dass er sich über die Lage und
Beschaffenheit des Grundstückes unterrichtet hat, dass er von den
Einzelheiten des Angebotes und seiner Grundlagen Kenntnis genommen hat
und dass er sich aus den erhaltenen Unterlagen über den Umfang der
vertraglichen Leistungen, sowie über die Art der Abrechnung
unterrichten konnte. Der Auftragnehmer hat versichert, dass sein
Betrieb für Umfang und Art des Auftrages geeignet ist und für die
fristgemäße Ausführung alle betrieblichen Voraussetzungen bestehen.
3. Der Auftragnehmer hat dem Bauherren auf Verlangen eine Bestätigung
des Finanzamtes zu überreichen, dass aus steuerlichen Gründen keine
Bedenken bestehen, ihm Aufträge für Bauvorhaben zu erteilen, die mit
öffentlichen Mitteln finanziert werden. Die Bescheinigung darf nicht
älter sein als ein halbes Jahr. Der Auftragnehmer erklärt, dass er
seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung auch der nicht vom Finanzamt
erhobenen Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung
(Kranken-,Unfall-,Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen
ist.
4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich
schriftlich zu informieren, wenn seine Freistellungsbescheinigung gem.
§ 48b EStG (Bauabzugsbesteuerung) widerrufen oder zurückgenommen wurde.
Andernfalls hat er den Auftraggeber schadlos zu halten.
5. Vertragsbedingungen des Auftragnehmers haben keine Gültigkeit.
II. Ausführungsunterlagen
6. Ausführungsunterlagen sind die Leistungsbeschreibung, die
Zeichnungen und die statischen Berechnungen. Bauherr, beauftragter
Architekt und örtliche Bauführung übernehmen keine Gewähr für die
Richtigkeit der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Massen. Der
Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn seiner Arbeiten die Maße der
Zeichnungen zu prüfen. Unstimmigkeiten sind dem Bauherren und dem
Architekten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer
haftet für die Angaben seines Angebotes.
7. Bei Sonderkonstruktionen des Auftragnehmers sind Ergänzungen des
Bauantrages (statische Berechnungen, Zeichnungen, Baubeschreibungen
usw.) sowie Ausführungs-pläne kostenlos in der erforderlichen Anzahl zu
liefern.
8. Der Auftragnehmer trägt Patent- und Lizenzgebühren, die auf
seinen Leistungen ruhen.
III. Ausführung
9. Der Auftragnehmer darf Leistungen nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Bauherren auf Andere übertragen.
10. Der Auftragnehmer ist zu folgenden Nebenleistungen / besonderen
Leistungen verpflichtet sofern diese nicht bereits bestehen bzw. durch
Vorgewerke geleistet wurden:
a) etwa erforderliche Zufahrten zur Arbeitsstelle selbst
herzustellen,
b) seine Leistungen und Lieferungen frei Verwendungsstelle zu
erbringen,
c) nur die ihm zugewiesenen Aufenthalts- und Lagerräume
zu benutzen,
d) alle Geräte und Rüstungen, die für seine Lieferungen und
Leistungen erforderlich sind, ohne Entgelt zu liefern, vorzuhalten und
wieder zu entfernen
e) den aus seinen Leistungen anfallenden Schutt sowie alle sonstigen
Abfälle und Rück-stände unverzüglich ohne weitere Aufforderung auf
eigene Kosten zu beseitigen und abzufahren,
f) sich an den Kosten für die Errichtung des Bauschildes, für die
Baubewachung sowie für die evtl. erforderliche Beseitigung des
Bauschuttes, nach einem von der örtlichen Bauführung festgelegten
Schlüssels, zu beteiligen,
g) seine ausgeführten Leistungen gegen Wasser-, Wetter-, Frost-,
Sturm- und Winterschäden sowie gegen Diebstahl, Beschädigung,
Korrosion und Verschmutzung bis zur Abnahme zu schützen,
h) Leitungen im Erdreich oder in Bauteilen festzustellen und vor dem
Arbeitsbeginn zu schützen.
IV. Abnahme
11. Die behördlich vorgeschriebenen und erforderlichen formellen Abnahmen gem. VOB hat der Auftragnehmer zu beantragen und dem Bauherren sowie der örtlichen
Bauführung zur Kenntnis zu geben. Fiktife Abnahmen werden ausgeschlossen.
12. Die Abnahme des Bauherren wird durch eine behördliche Abnahme
oder durch frühere Benutzung oder Inbesitznahme der erbrachten
Lieferung oder Leistung durch den Bauherren oder Dritte nicht ersetzt.
13. Revisionspläne sowie schriftliche und mündliche
Bedienungsanleitungen für technische Anlagen und Installationen sind
vom Auftragnehmer bei Abgabe unentgeltlich zu liefern.
V. Gewährleistung
14. Die Gewährleistung beträgt grundsätzlich für alle Lieferungen und
Leistungen (einschließlich der Mängelbeseitigung) 5 Jahre und 6 Monate;
15. Der Bauherr hält für 5 Jahre und 6 Monate einen Sicherheitseinbehalt von 5%
der Brutto-Abrechnungssumme des Vertrages und allen mit ihm verbundenen
Nachträgen und Nachbeauftragungen (nach Abnahme) ein. Der
Sicherheitsbetrag ist durch unbefristete Bankbürgschaft eines deutschen
Kreditinstitutes oder eines deutschen Kreditversicherers (nach Muster
des Auftraggebers) ablösbar. § 17 VOB/B gilt.
16. Der Auftragnehmer ist auch für diejenigen Schäden verantwortlich,
die durch die Mängel oder deren Beseitigung verursacht werden.
17. Er ist verpflichtet, den besonderen Versicherungsschutz gem. §
13, Ziff.7, VOB DIN 1961 in Anspruch zu nehmen.
VI. Vergütung
18. Die Einheitspreise sind Festpreise. Etwaige Lohn- und
Materialpreiserhöhungen oder-minderungen werden nicht berücksichtigt.
19. Der Bauherr kann an fälligen Forderungen des Auftragnehmers ein
Zurückhaltungsrecht ausüben, und gegen sich aufrechnen, wenn der
Auftragnehmer seine Lieferungen und Leistungen nicht entsprechend den
Vertrags- und Ausführungsunterlagen erbringt oder wenn der Vertrag
gekündigt wird oder wenn dem Bauherren Gewährleistungsansprüche
zustehen.
20. Abschlagszahlungen werden auf Antrag bis zur Höhe von insgesamt
90% der vertraglichen Gesamtvergütung gewährt.
21. Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des
Bauherren ausgeführt werden. Ohne Genehmigung des Bauherren ausgeführte
Stundenlohnarbeiten werden nicht vergütet.
VII. Fristen
22. Die Ausführungsfristen werden bei Abschluss des Vertrages
vereinbart. Ist eine solche Vereinbarung nicht erfolgt, so gelten die
dem Auftragnehmer später bekannt gegebenen Fristen als Vertragsfristen
soweit ihnen der Auftragnehmer nicht widerspricht.
VIII. Aufrechnung und Abtretung
23. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen
Forderungen des Bauherren aus dem Vertrag aufzurechnen, soweit die
Gegenforderung des Auftrag-nehmers nicht unbestritten oder nicht
rechtskräftig festgestellt ist.
24. Abtretungen und Forderungen aus dem Vertrag ohne die vorherige
schriftliche Zustimmung des Bauherren sind unzulässig und unwirksam.
IX. Integritäts- und Antikorruptionsklausel
25. Bauherr und Auftragnehmer werden jeglicher Form von Korruption
entgegenwirken.
26. Der Auftragnehmer und die von ihm beauftragten oder für ihn
tätigen Personen dürfen dem Bauherren, seinen mit der Vergabe oder
Durchführungen des Auftrages befassten Mitarbeiter oder Dritten weder
unmittelbar noch mittelbar Vorteile materieller oder immaterieller Art,
auf die kein rechtliche begründeter Anspruch besteht, anbieten,
versprechen oder gewähren, um dafür im Gegenzug Vorteile bei der
Auftragsvergabe oder der Auftragsdurchführung zu erhalten. Wenn der
Auftragnehmer oder von ihm beauftragte oder für ihn tätige Personen
dieser Verpflichtung zuwider handeln, hat der Auftragnehmer dem
Bauherren einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10% der
Brutto-Auftragssumme zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in
anderer Höhe nachgewiesen wird.
27. Der Auftragnehmer und die von ihm beauftragten oder für ihn
tätigen Personen dürfen mit anderen Anbietern keine Absprachen treffen,
die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellen. Hierzu zählen
insbesondere Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene
Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen
über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten. Wenn der Auftragnehmer
oder die von ihm beauftragten oder für ihn tätigen Personen aus Anlass
der Auftragsvergabe nachweislich eine Absprache getroffen haben, die
eine unzulässige Wettbewerbs-beschränkung darstellt, hat der
Auftragnehmer dem Bauherren einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe
von 10% der Brutto-Auftragssumme zu zahlen, es sei denn, dass ein
Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird.
28. Bei Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Ziff.27.S.1
und/oder Ziff.28.S.2 ist der Bauherr berechtigt, den Vertrag und alle
weiteren zwischen den Parteien geschlossenen Verträge aus wichtigem
Grund zu kündigen.
X. Vertragsänderungen, Vertragsstreitigkeiten und Erfüllungsort.
29. Vertragsänderungen gelten nur, wenn sie schriftlich von beiden
Vertragsteilen vereinbart wurden. Zwischen dem Auftragnehmer, dem
Architekten bzw. der örtlichen Bauführung vereinbarte
Vertragsänderungen sind unzulässig und unwirksam.
30. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses
Vertrages hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen
Vertragsbestimmungen.
31. Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstands-vereinbarung
nach § 38 ZPO vor, ist der Gerichtsstand München.
3. VORBEMERKUNGEN
4. ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 4. ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
für alle nachfolgenden technischen Vorschriften / Leistungsbereiche.
1. Bauschutt
Auf der Baustelle werden vom AG keine Container für die Entsorgung des
anfallenden Abfalls und Verpackungsmaterial aufgestellt.
Die Beseitigung des Abfalls ist gem. VOB komplett durchzuführen. Der AN
ist verpflichtet, täglich den anfallenden Abfall und das
Verpackungsmaterial aus eigener Arbeit zu sammeln und auf geeignete
Weise auf eigene Kosten von der Baustelle zu entfernen und
ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei Nichtbeachtung erfolgt ohne weitere
Nachfristsetzung die Räumung auf Kosten des Verursachers durch die
Bauleitung.
Die Vorschriften der Stadt München sind dabei zu beachten.
2. Bauleiter
Der AN muss einen Bauleiter mit ganztägiger Anwesenheit gemäß LBO
und Nachweis der Fachkunde stellen. Der verantwortliche Bauleiter/
Obermonteur muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig
sein.
3. Baustellenbesprechungen
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der
Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten
Vertreter zu entsenden.
4. Baulärm
Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer den Anforderungen des
BIMSCHG, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm -
Geräuschimmission - und der zusätzlichen landesrechtlichen
Vorschriften folgende Festlegungen: Die Baumaßnahme liegt im
Innenstadtbereich und liegt in einem Gebiet mit überwiegender
Wohnnutzung. Immissionsrichtwert von 7 bis 20 Uhr: 55 db (A)
von 20 bis 7 Uhr: 40 db (A)
5. Baustelleneinrichtung
Die Kosten für alle im nachstehenden Leistungsverzeichnis nicht
aufgeführten Baustelleneinrichtungen, Geräte, Maschinen u.ä., soweit
diese zur Durchführungen der Arbeiten notwendig sind, werden nicht
gesondert vergütet und sind mit einzukalkulieren.
Baustelleneinrichtungen gelten als Hilfseinrichtungen, die zur
Ausführung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind. Zusätzliche
Baustellen-einrichtungen sind Hilfseinrichtungen, die zur Durchführung
von Baumaß-nahmen vom Auftraggeber zusätzlich gefordert werden (z.B.
Bauzäune, Blenden, zusätzliche Absperrungen, Bauaufzüge u.ä.). Vom
Auftraggeber werden bestimmt, welche Unternehmer während der
Gebrauchsüberlassung die zusätzlichen Baustelleneinrichtungen benutzen
dürfen.
Auf der Baustelle ist kein Kran vorhanden.
Erforderlichen Hebezeuge, Aufzüge Saugvorrichtungen und dergleichen,
die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung erforderlich sind,
hat der AN selber zu stellen. Die Kosten hierfür sind in die
Einheitspreise einzurechnen.
Nutzung, Umbau sowie Rückbau in den alten Zustand von Einrichtungen
aller am Bau beteiligten Unternehmern (z. B. Arbeitsbühnen, Hebezeuge
und dergleichen) sind in allen Fällen zwischen den beteiligten
Unternehmern ohne Einschaltung der Bauleitung zu vereinbaren und
abzurechnen.
Baustrom und Bauwasser- Anschluß sind bauseits vorhanden
Der AG berechnet eine Umlage gem. Verhandlungsprotokoll
6. Gerüste
Es werden Fassaden und Dachdeckerfanggerüste am Gebäude aufgestellt.
Es werden Fassadenarbeiten am Gebäude durchgeführt.
Für den Fall des Winterbaus erwägt die Bauherrschaft die Erstellung
eines Wetterschutzdaches.
Das Fassadengerüst erhält die erforderlichen Sicht- und Schutzplanen.
7. Übergabe von Ausführungsunterlagen:
Die Ausführungsunterlagen werden in digitaler Form (pdf-Dateien)
übergeben.
8. Baufristenplan
Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen
Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der
Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die
Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder
terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungs-bereichen, sind zu
berücksichtigen.
Der Plan ist der Bauleitung innerhalb von 8 Kalendertagen nach
Auftragserteilung zu übergeben. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder
bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan
unverzüglich durch den Auftragnehmer zu überarbeiten.
10. Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Die Baustelle unterliegt der Verordnung vom 10.06.1998 "Verordnung über
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen". Der Bauherr setzt
deshalb einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
ein. Er kontrolliert regelmäßig auf der Baustelle die Umsetzung von
Baustellenordnung und SiGe-Plan. Der SiGeK ist mit Weisungsbefugnis
durch den Bauherrn ausgestattet und kann somit Anordnungen treffen und
bei Gefahr für Leben und Gesundheit die Baustelle oder bestimmte
Bereiche der Baustelle stilllegen.
Baustellenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung,
Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und -richtlinien,
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz, der SiGe-Plan und Baustellenordnung sind
Vertragsgrundlagen.
Eine Baustellenordnung und ein Sige-Plan sind vorhanden und sind für
alle Beteiligten verbindlich. Die Baustellenordnung kann eingesehen
werden. Der Sige-Plan liegt auf der Baustelle zur Ansicht aus. Der
Sige- Koordinator weist 8-14 Tage vor Baubeginn den Auftragnehmer ein.
An der Sicherheitseinweisung müssen alle Auftragnehmer verbindlich
teilnehmen.
Der AN muss dem SIGE-Koordinator sämtliche Informationen zukommen
lassen, die dieser für seine Leistung benötigt.
11. Baubiologische Vorgaben
Der AG legt größten Wert auf die Verwendung von Baustoffen, die sowohl
für die menschliche Gesundheit als auch für die Umwelt unbedenklich
sind. Sämtliche Baustoffe und die zu ihrer Verarbeitung erforderlichen
Hilfsmittel (Bauhilfsstoffe, z. B. Kleber, Spachtelmassen etc.) dürfen
in eingebautem Zustand keine gesundheitliche Beeinträchtigung des
menschlichen Organismus durch Freisetzen von toxischen Bestandteilen in
Gasen, Dämpfen oder gesundheitsgefährdenden Schwebestoffen hervorrufen.
Baustoffe mit Bestandteilen, die nach TRGS 900 (Technische Regeln für
Gefahrstoffe) ein erwiesenes kanzerogenes, Frucht schädigendes oder
erbgutveränderndes Potential aufweisen oder im Verdacht stehen, ein
solches Potential zu enthalten, sind unzulässig. Sie dürfen weder
angeboten noch eingebaut werden. In Ausnahmefällen kann eine
schriftliche Freigabe nach bauökologischer Beurteilung durch den AG
erfolgen. Es dürfen auch keine Materialien verwendet werden, die zu
einer offensichtlichen Beeinträchtigung des menschlichen Wohlbefindens
führen (z. B. Hautreizungen oder Allergien durch Faserpartikel, Gase,
Dämpfe, Geruchsbelästigungen etc.)
Folgende Bau- und Bauhilfsstoffe bzw. Inhaltsstoffe dürfen nicht
verwendet werden:
- asbesthaltige oder andere erwiesener Maßen krebsauslösende Bau- und
Bauhilfsstoffe,
- erwiesener Maßen gesundheitsschädigende Weichmacher,
- erwiesener Maßen erbgut- und Frucht schädigende Bau- und
Bauhilfsstoffe,
- Bau- und Bauhilfsstoffe, die vollhalogenierte oder teilhalogenierte
(FCKW, H-FCKW, FKW, H-FKW, CKW, etc.) Fluorchlorkohlenwasserstoffe
oder andere erwiesener Maßen klimaschädigende Stoffe enthalten bzw.
unter ihrer Verwendung hergestellt wurden.
Es sind möglichst lösungsmittelfreie Oberflächenbehandlungs-,
Anstrich- und Klebstoffe zu verwenden (z.B. Pulverlacke,
Einbrennverfahren). Müssen lösungsmittelarme Stoffe verwandt werden,
sollen diese ein Umweltzeichen für "schadstoffarm" (z.B. RAL ZU 102;
RAL ZU 12a, RAL ZU 113, www.blauer-engel.de) besitzen.
Darüber hinaus muss folgendes beachtet werden:
- Zementprodukte müssen Chromatarm sein (zur Vermeidung von
"Maurerkrätze"),
- Als Betontrennmittel (Schalöle) ist Pflanzenöl einzusetzen.
Schmieröle sollen möglichst aus Pflanzenöl sein. Ist die Verwendung
von Mineralölen erforderlich, dürfen keine polycyclischen aromatischen
Kohlenwasserstoffe (PAH, PAK) enthalten sein und das Produkt muss das
RA-UZ-64-Umweltzeichen ("Blauer Engel") besitzen. Bei der Verarbeitung
ist hinsichtlich des entstehenden Ölnebels der empfohlene TLV-Wert
(threshold limit value) von 5 mg/m³ Luft einzuhalten.
- Die Verarbeitung von künstlicher Mineralfaser soll möglichst
vermieden werden. Falls kein gleichwertiges, unbedenkliches
Ersatzmaterial/Ersatzkonstruktion zur Verfügung steht, dürfen nur
künstliche Mineralfaser eingesetzt werden, die frei von Krebsverdacht
gemäß TRGS 905 sind. Der AN hat unaufgefordert einen entsprechenden
Nachweis vorzulegen.
- Spanplatten dürfen keine Formaldehydabgabe von mehr als 0,05 ppm
aufweisen.
- Chemische Holzschutzmittel sind zu vermeiden. Sind sie erforderlich
(nach Freigabe durch den AG), müssen sie frei von Schwermetallen
(z.B. Chromat, Arsen) sein; es ist möglichst auf Borsalzpräparate
zurückzugreifen.
- Sofern umweltfreundliche Ersatzstoffe möglich sind (z.B. Polyethylen,
Polypropylen), ist auf PVC zu verzichten (z.B. bei Zu- und
Abwasserleitungen, Folien, Bodenbelägen, Kleinbauteile, Innenausbau).
- Der Einsatz von Aluminium soll auf die Bauteile beschränkt werden,
bei denen die Anforderungen an die Materialeigenschaften keinen
umweltfreundlichen Ersatz ermöglichen.
- Tropenholz darf nur verwendet werden, wenn durch das FSC-Zertifikat
(Forest Stewardship Council) ein umweltverträglicher Holzabbau
nachweisbar ist. Informationen über zertifiziertes Tropenholz sind
unter der Tel. (069) 60 50 03 72 erhältlich.
12. Gefahrstoffverordnung
Während der Verarbeitung der Bau- und Hilfsstoffe sind die Vorschriften
der Gefahrstoffverordnung und die Empfehlungen der
Bauberufsgenossenschaften hierzu einzuhalten. Die MAK-Werte (Maximale
Arbeitsplatzkonzentration) sowie die TRK-Werte(Technischen
Richtkonzentration) dürfen nicht überschritten werden. Ziel ist es,
weit unter diesen Höchstwerten zu liegen.
Bei der Verarbeitung von Holz auf der Baustelle, bei der atembarer
Holzstaub entsteht, ist eine Absaugung erforderlich. Beim Sägen und
Schleifen von Buchen- oder Eichenholz auf der Baustelle darf
grundsätzlich kein Holzstaub freiwerden. Zur Vermeidung von staub- und
faserförmigen Emissionen darf auf der Baustelle nicht trocken, nur nass
gefegt werden. Staubsaugen ist nur mit einem Industriestaubsauger der
Verwendungskategorie mind. G (Staubklasse M, Durchlassgrad 0,5 %)
gestattet. In Bereichen, in denen künstlicher Mineralfaser verarbeitet
wurde, sind Industrie-staubsauger der Verwendungskategorie K 1
(Staubklasse H, Durchlassgrad 0,01 %) erforderlich.
13. Reinigungsmittel
Die bei Reinigungsarbeiten eingesetzten Reinigungsmittel müssen
"unter realen Umwelt-bedingungen leicht und schnell abbaubar" (Def.
gemäß OECD) sowie frei von Lösemitteln, Aromaten, Halogenen, Bioziden
und Treibmitteln sein. Nur bei starken Restverschmutzungen dürfen nach
Freigabe chemisch stärkere Mittel (z.B. Alkoholreiniger) eingesetzt
werden.
14. Ausnahmegenehmigung
Können die oben genannten Verwendungsverbote und
Verwendungseinschränkungen von Bau- und Inhaltsstoffen sowie
Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten werden, ist umgehend eine
Ausnahmegenehmigung des Bauherren einzuholen.
15. Verpackungsmaterial
Der AN hat dafür zu sorgen, dass die Baustoffe und Bauteile in
umweltfreundlicher Verpackung mit möglichst geringem Verpackungsanteil
(z. B. Großgebinde, Siloware oder recyclebare Verpackung) angeliefert
werden. Verpackungslose Anlieferung, Mehrwegverpackungen und
Verpackungsmaterial aus Papier, Pappe und Polypropylen Folie werden
bevorzugt.
16. EU- Sicherheitsdatenblätter
Dem zuständigen Projektleiter (Bauleiter Architekt) sind vor
Einbau der Materialien alle notwendigen (EU-) Sicherheitsdatenblätter
der zur Verwendung vorgesehenen Baustoffe und Bauhilfsstoffe
vorzulegen.
17. Bieter Garantie
Der Bieter garantiert mit seiner nachfolgenden Unterschrift die
sach- und fachgerechte Ausführung der Arbeiten, sowie die Einhaltung
aller für die zu erbringenden Leistungen gültigen Vorschriften und DIN-
Normen.
Normen und Richtlinien
- Sämtliche für die entsprechenden Arbeiten in Frage kommenden DIN-
und EU- Normen.
- VOB Teil B/C in der neuesten gültigen Fassung, sofern vereinbart
- Richtlinien und Empfehlung der zuständigen Fachverbände und
Hersteller.
- Sämtliche behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
- Die technischen und umwelttechnischen Bestimmungen und Auflagen der
Genehmigungsbehörde der Stadt München.
- Das Bundesemissionsgesetz.
- Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu Schutz gegen Baulärm.
4. ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
5.ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Folgende Zusätzlichen Technischen Vorschriften in jeweils neuester Fassung sind Bedingung des Angebotes:
ZTV Straßen- und Erdbau
ZTVE-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Erdarbeiten im Straßenbau
ZTVT-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Tragschichten im Straßenbau
ZTV Asphalt Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Fahrbahndecken aus Asphalt
ZTV-La Zusätzliche Technische Vorschriften für Arbeiten im Landschaftsbau
Örtliche Vorschriften
ZTV-Stra Mü Zusätzliche Technische Vorschriften für Straßenbauarbeiten in München
ZTV-Vegtra Mü Zusätzliche Technische Vorschriften für Vegetationstragschichten
FLL-Regelwerke
-Dachbegrünungsrichtlinien – Richtlinien für die Planung, Bau und Instandhaltungen von Dachbegrünungen, 2018
-Fassadenbegrünungsrichtlinien – Richtlinien für die Planung, Bau und Instandhaltung von Fassadenbegrünungen, 2018
-Regel – Saatgut – Mischungen Rasen, RSM 2013
-Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien f.d. Verpflanzung von Großbäumen und Großsträuchern, ZTV-Großbaumverpflanzung, 2005
-Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege, ZTV-Baumpflege, 2017
-Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen im GaLaBau, 2005
-Qualitätsanforderungen und Anwendungsempfehlungen für organische Mulchstoffe und Komposte - Garten und Landschaftsbau, 2016
-TL-Baumschulpflanzen – Technische Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen (Gütebestimmungen), 2020
-Gütebestimmungen für Stauden, 2015
-Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen, 2018
-Verkehrsflächen auf Bauwerken 2005
2.1Lieferungen / Produkte
2.1.1Einheitspreise / Lieferungen:
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe, Bauteile, Pflanzen und Pflanzenteile, einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn im Leistungsverzeichnis hierzu keine Positionen vorgesehen sind.
2.1.2Produktfestlegung
Im Leistungsverzeichnis angegebene Erzeugnisse gelten als angeboten, wenn der Bieter die Punktfolgen (Freistellen) nicht ausfüllt. Bemusterungen, auch im Wiederholungsfall nach Anforderung des AG von Materialien, Wirtschaftsgegenständen etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern bei größeren Umfängen nicht eigene Positionen ausgewiesen sind.
2.1.3Materialqualitäten / Lieferungen und Bemusterungen
Soweit Bezeichnungen für bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" im Leistungsverzeichnis verwendet werden, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Erzeugnis oder Verfahren als angeboten, wenn der Bieter kein anderes einträgt.
Es ist dem Bieter grundsätzlich freigestellt, ein den funktionellen und gestalterischen Anforderungen entsprechendes gleichwertiges Produkt seiner Wahl anzubieten; über die Gleichwertigkeit entscheidet der AG.
Alle zur Verwendung kommenden Materialien und Einbauten sind zu bemustern und dürfen erst nach Freigabe durch den Bauherrn bestellt werden.
3.Objektbezogene Technische Vorschriften
3.1Allgemeine Vorschriften und Hinweise
Nebenleistungen:
Alle Forderungen, die in den zusätzlichen Technischen Vorschriften (ZTV) und Technischen Erläuterungen enthalten sind und ausgeführt werden müssen, sind Nebenleistungen, soweit sie nicht in besonderen Ansätzen der Leistungsbeschreibung enthalten sind.
Absteckung:
Der Auftragnehmer hat auch die in VOB/B erwähnten Absteckungs- und Vermessungsarbeiten - und zwar im Einvernehmen mit dem Auftraggeber - durchzuführen und haftet auch für seine hierzu erforderlichen Konstruktionen. Notwendige Änderungen dürfen nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber durchgeführt werden.
Festpunkte/Grenzen:
Der Auftragnehmer ist für die sichere Erhaltung der ihm übergebenen Festpunkte, Absteckungen oder Grenzsteine verantwortlich.
Bei schuldhaften Verlust sind diese auf Kosten des Auftragnehmers kurzfristig zu erstellen. Bei Arbeiten an Grundstücksgrenzen oder Straßenbegrenzungen hat sich der AN vor Baubeginn eigenverantwortlich um Lage und Verlauf der Grenzen zu bemühen, bzw. rechtzeitig Grenzfeststellungen beim AG zu beantragen um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden. Durch Nachlässigkeit verursachte Grenzüberbauungen gehen zu Lasten des AN.
Öffentliche Wege:
Bei öffentlichen Wegen übernimmt der Auftragnehmer die Antragstellung beim zuständigen Straßenbaubezirk zur Versetzung der Randsteine. Für die Einhaltung der bauaufsichtsbehördlichen Vorschriften, sowie der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ist der Auftragnehmer verantwortlich. Straßensperrungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren, ebenso evtl. erforderliche Beleuchtungen, soweit in der Leistungsbeschreibung nicht besonders darauf hingewiesen wird.
Sparteninformation:
Der AN hat sich vor und während der Ausführung der Freianlagenarbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.a. beim AG und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern anhand der ausliegenden Bestandspläne und den dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten.
Planungsinformation:
Die übergebenen Zeichnungen erheben nicht den Anspruch auf detailgetreue Darstellung des Ist-Zustandes. Der Bieter hat sich vor Beginn der Ausführung verantwortlich von der Beschaffenheit der einzelnen Geländeteile an Ort und Stelle zu überzeugen.
Probenahmen und Prüfungen:
Hinsichtlich Ausführung und Kostentragung gelten die Bestimmungen der ZTV-STRA-Mü Abschnitt 2.11, sowie VOB/C ATV – DIN 18315-18318 Erd- / Aushubarbeiten
Erd- und Aushubarbeiten:
Auszuheben ist unbrauchbares Material; in den Wegeflächen entsprechend der örtlichen Bauleitung auch tiefer, bei Aushubarbeiten für vegetationstechnische Zwecke gilt zusätzlich DIN 18 915 (siehe Landschaftsbauarbeiten).
Die Aushubarbeiten sind von der Rohplanie getrennt, mit besonderer Sorgfalt auszuführen.
Der AN hat für den Schutz der Zuführung von Kabeln, Leitungen, Kanälen und Einrichtungen während der Außenanlagenarbeiten zu sorgen. Er haftet für sämtlichen durch die Unterlassung evtl. entstehenden Schaden. Er hat sich vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich über den Betriebszustand der Leitungen zu informierten bzw. davon zu überzeugen, dass sämtliche Leitungen, Kabeln, Rohre, Kanäle o. a. außer Betrieb sind.
3.2Abrechnungsregelungen
Mengenermittlung für Abrechnung:
Die Abrechnung erfolgt nach örtlichem Aufmaß und Darstellung in maßstabsgerechten Abrechnungsplänen.
Wichtiger Hinweis:
Alle Flächen und Mengen sind in Horizontalprojektion zu ermitteln und werden nach diesem Ansatz der Abrechnung zugrundegelegt.
Randausformungen / Randkeile z.B. bei Kiestragschichten oder Oberboden werden nicht gesondert erfaßt bzw. abgerechnet.
Dies hat der Bieter bei der Kalkulation zu berücksichtigen und erkennt mit Abgabe des Angebotes diesen Abrechnungsmodus an.
Abrechnungsunterlagen:
Lt. VOB Teil B hat der AN seine Leistung prüfbar abzurechnen.
Der Schlußrechnung sind zu allen flächenrelevanten Positionen, insbesondere von allen befestigten Flächen und Vegetationsflächen, farbig angelegte Flächennachweispläne in mehrfacher Ausfertigung gemäß den Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen beizufügen. Die Zahlung der Schlußrechnung wird von der Erfüllung dieser Leistung abhängig gemacht. Als Abrechnungsunterlagen sind maßstäbliche Abrechnungszeichnungen vorzulegen.
Mengenermittlung für Abrechnung Erdbewegung:
Die Mengenermittlung für die Abrechnung der Erdbewegungen erfolgt nach Aufmaß an der Entnahmestelle vor dem Abtrag. Mengen, die nach dem Längen- und/oder Flächemaß abzurechnen sind, werden durch horizontale Messung ermittelt.
Festmengen:
Alle im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen gelten für feste
Massen ohne Auflockerung. (Abrechnungsgrundlage). Legt der AN schuldhaft keine Abrechnung nach Nivellement vor oder wird - bei geringen Mengen - die Abrechnung nach Lieferscheinen/Ladungen - mit der Bauleitung vereinbart, so gelten folgende mittlere Auflockerungsfaktoren für Abtrag und Einbau als anerkannt
-Oberboden 15 %
-Rotlage 20 %
-Kies 25 %
3.3Technische Erläuterungen Landschaftsbau
Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke (DIN 18915):
Baumgruben und Pflanzflächen sind vor dem Aufbringen des Oberbodens mit Pfählen gut sichtbar zu markieren. Der Untergrund ist unmittelbar vor Humusauftrag mindestens 30 cm tief aufzureissen und profilgerecht nachzuplanieren. Fremdkörper im Mutterboden (Wurzelstöcke, Betonreste, große Steine) sind zu laden und abzufahren. Beschädigungen von Kantensteinen werden dem Unternehmer angelastet. Der Einbau und die Verteilung des Bodens ist zur Vermeidung von Verdichtungen mit geeigneten Erdbaumaschinen und bei trockener Witterung durchzuführen. Sackmaße sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Bei Lieferung ist der Boden vor Einbau der Bauleitung vorzuzeigen und unter Angabe der Herkunft in steter gleichbleibender Qualität nachzuliefern. Der anzuliefernde Boden muß frei von Bauschutt, Wurzelstöcken, Grasoden etc. sein.
Berechnung von Bodenverbesserungsstoffen und Dünger:
Zum Einbau vorgesehener Bodenverbesserungsstoffe und Dünger sind vor der Verwendung zur Abnahme bereitzustellen. Der Abrechnung werden ausschließlich nur von der örtl. Bauführung gegengezeichnete Lieferscheine und Massenanerkenntnisse zugrunde gelegt.
Pflanzarbeiten (zu DIN 18 916 - 2.1 - 2.6):
Fachkunde:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelle mit mindestens einem erfahrenen Gärtnermeister oder Gärtnergehilfen zu besetzen. Als Arbeitskräfte dürfen nur gelernte Gärtner und angelernte Hilfsarbeiter eingesetzt werden. Vor Beginn der Pflanzarbeiten und im Bedarfsfalle vor Auftragserteilung hat der Auftragnehmer eine Liste des einzusetzenden Personals mit Qualifikationsnachweis vorzulegen.
Ausführungszeit:
Sämtliche Pflanzarbeiten dürfen nur bei frostfreiem Wetter vorgenommen werden, bei +/- 0 Grad C darf nicht mehr gepflanzt werden. Im Einzelfalle, z.B. bei Großbäumen, ist die Zustimmung der Bauleitung einzuholen. Bei Frühjahrspflanzungen sind die Pflanzarbeiten bis spätestens 1. Mai zu beenden. Ausnahmen, in Verbindung mit besonderen Schutzmaßnahmen (Verdunstungsschutz) sind im Einvernehmen mit dem Auftraggeber zulässig.
Pflanzabstände:
Der Abstand der Pflanzen untereinander sowie die Entfernung zu den Wegen und Straßen sowie Grundstücksgrenzen sind nach den Planangaben oder nach örtlicher Angabe der Bauleitung vorzunehmen:
a)nach den Bestimmungen des Nachbarrechtes bzw. BGB
b)nach Planangaben
c)oder nach örtlichen Angaben.
Baumscheiben:
Die gepflanzten Gehölze sind mit Baumscheiben zu versehen. Heister erhalten Baumscheiben von 0,5 m Durchmesser, Hochstämme und Solitärgehölze von 1,5 - 2,0 m.
Die Baumscheiben sind so anzulegen, daß zugleich eine Gießmulde für die evtl. notwendige Sommerbewässerung entsteht. Sind Gießränder oder offene Baumscheiben nicht mehr erforderlich, so sind sie einzuplanieren oder einzusäen. Die Leistung ist mit dem Einheitspreis der Pflanzarbeit abgegolten.
Verankerung (zu DIN 18 916):
Die Pfähle sind geschält, imprägniert und aus getrocknetem Stangenmaterial gefertigt zu liefern. Die Pfahllängen sind dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Die fachgerechte Befestigung der Bäume (anbinden) ist dem Auftragnehmer freigestellt. Die Befestigung der Bindung hat so zu erfolgen, daß die Gehölze sich zwar noch setzen können,
jedoch ein Losreissen der Stämme unmöglich ist.
Stammschattierung (zu DIN 18 916):
Hochstämme und Stammbüsche ab 18 cm Stammumfang sind vom Wurzelhals bis zum Kronenbeginn zu schattieren (mit Sackleinen/Schilfmatten etc.).
Pflanzenlieferung:
Alle Pflanzen müssen DIN 18 916 entsprechen. Der Auftragnehmer hat sofort nach der Auftragserteilung die vollständige und termingerechte Anlieferung der Pflanzen zu veranlassen. Sind einzelne Pflanzen (Anzahl, Gattung, Art, Sorte, Sortierung, Güteklasse) nicht termingerecht zu beschaffen, ist die Bauführung umgehend zu verständigen. Dabei sind ihr entsprechende Ersatzvorschläge über beschaffbare Pflanzen zu machen. Art, Umfang und Zeitpunkt der Ersatzlieferung werden von der Bauführung festgelegt. Wird durch einen vom Auftragnehmer zu vertretenden Umsatz ein Einschlag erforderlich, wird dieser nicht besonders vergütet, wenn dies im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich vorgesehen ist.
Mit Rotpustelkrankheit befallene Gehölze, insbesondere Ahorne und Hainbuchen, auch mit geringsten Befallerscheinungen, dürfen nicht angeliefert werden. Bei späterem Auftreten sind sie nicht nur innerhalb der Gewährleistungsfrist, lt. VOB auszutauschen, sondern auch im Zeitraum innerhalb von 5 Jahren nach der Pflanzung. Der AN hat die Lieferbaumschule auf diese Regelung hinzuweisen.
Pflegearbeiten:
Nicht angewachsene Pflanzungen sind durch die Übernahme der Pflegearbeiten kostenlos zu ersetzen, einschließlich der Lieferung der Pflanzen und aller Nebenarbeiten.
Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen für die Fertigstellung- und Entwicklungspflege umfassen alle Leistungen, die zur Entwicklung der Vegetation bis zum Erreichen der Funktionsfähigkeit erforderlich sind und nach Qualifikation und Intensität besondere Aufwendungen benötigen. Sie beginnen nach der Abnahme und erstrecken sich über eine Vegetationsperiode bzw. nach Angabe des Auftragsschreibens. Die Ausführung jeder Einzelleistung ist dem AG vor ihrem Beginn anzuzeigen. Die Einzelleistungen werden nur in dem vom AG bestätigten Umfang vergütet. Gehölzpflege wie fachkundiges Nachschneiden der Hecken und Gehölze, Stammschattierung prüfen, ggf. nachbinden, laufende Prüfung und Unterhalt der Verankerung sind in den Pflegeleistungen inbegriffen. Verfaulte oder zerstörte Pfähle sind schnellstens zu erneuern.
Abrechnung der Pflege:
Zur Abrechnung werden nur die vom AG oder der Bauleitung gegengezeichnete Pflegebescheinigungen anerkannt. Nicht unterschriebene Pflegeleistungen werden als nicht ausgeführt betrachtet. Jeder Pflegegang ist mind. 1 Tag vor Ausführung dem AG oder der Bauleitung anzukündigen und spätestens 1 Tag nach Ausführung gegenzeichnen zu lassen.
Der AG behält sich vor, später eingereichte Pflegenachweise zurückzuweisen.
Vor Beginn der Pflegearbeiten hat der AN ein prüfbares Aufmaß der zu pflegenden Flächen getrennt nach Positionen, einzureichen und gegenzeichnen zu lassen.
Verändert sich der Leistungsumfang der Pflegearbeiten (vorzeitige oder teilweise Fertigstellung oder Übergabe von Grünflächen) so ist jede abrechnungswirksame Änderung anhand eines Lageplans farbig darzustellen und als Abrechnungsbeleg zur Zwischenrechnung einzureichen.
Baum- und Vegetationsschutz:
Neben den Festlegungen der DIN 18 920 - Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen - sind nachfolgend aufgeführte Vorschriften unbedingt zu beachten. Werden hierzu Bauleistungen erforderlich, ist deren Art, Umfang und Vergütung vor der Ausführung mit dem AG zu vereinbaren.
Bei Schäden an Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen ist Schadenersatz entsprechend der "Baumwertrichtlinien des Deutschen Städtetages" zu leisten.
Das Entfernen von Bäumen und Sträuchern, das Kappen von Ästen und Wurzeln von mehr als 5 cm Durchmesser und die Inanspruchnahme der Wurzelfläche von Bäumen für Zwecke der Baustelleneinrichtung und der laufenden Arbeiten ist nur nach Zustimmung der Bauleitung zulässig. Die Verankerung von Masten und Geräten, das Annageln oder Anschrauben von Schildern oder anderen Gegenständen an Bäumen, das Arbeiten mit ätzenden Stoffen und Schweißgeräten, das Entfachen von Feuer im Bereich der Wurzelfläche sind nicht gestattet, sie sind Sachbeschädigung.
Um Beschädigungen im Bereich der Wurzelfläche (Bodenfläche zwischen Stamm und Kronentraufe zuzüglich 1,5 m nach außen gemessen) zu vermeiden, ist in diesem Bereich das Befahren mit Fahrzeugen und schweren Maschinen, die Lagerung von Bau- und Betriebsstoffen, außer Holz, Dämmaterialien und leichtem Arbeitsgerät, das Aufstellen von arbeitenden Maschinen, Buden, Aborten und Kantinen, nur in Ausnahmefällen gestattet. Ausnahmefälle können von der Bauleitung unter bestimmten Auflagen genehmigt werden.
Beschädigungen bereits vorhandener Baumschutzvorrichtungen (z.B. Zäune, Wurzelvorhänge) werden auf Kosten des Verursachers repariert.
3.4Technische Erläuterungen Pflasterarbeiten
Frostschutzschichten:
Lieferung, Einbau und Verdichtung von Frostschutzschichten gemäß ZTVE-StB
Die Verdichtung ist durch Plattendruckversuche oder durch Ermittlung der Lagerungsdichten vom AN nachzuweisen.
Auf OK-Frostschutzschicht ist im allgemeinen eine Feinplanie entsprechend den ZTVE-StB, herzustellen. Ihre Höhenlage darf von der Sollhöhe nicht mehr als 1 cm abweichen.
Einbau von bauseits vorhandenem Kies:
Der AN hat sich vor und während der Ausführung zu vergewissern, dass die Baustoffe für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind.
Technische Abnahme:
Fertige Leistungen sind vom AG abnehmen zu lassen, wenn sie durch die weitere Nachprüfung entzogen werden.
Befestigungen:
Wege- und Platzbefestigungen einschl. Mauern und Stufen.
Für die Lieferung von Steinmaterial durch den AN gilt DIN 18 502 / DIN 482 sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anderes ( z. B. gebraucht) vorgesehen ist.
Um ein einheitliches Erscheinungsbild der Gesamtanlage zu gewährleisten, ist insbesondere bei der Lieferung von Natursteinmaterialien darauf zu achten, dass hinsichtlich der Farbe, Bearbeitung etc. nur vom Auftraggeber ausdrücklich freigegebene Materialien verwendet werden. Der AN hat sich hinsichtlich der Bestellung um rechtzeitige Bemusterung zu kümmern.
Neuwertige Mauerteile, Stufen oder Großsteine dürfen nicht gekippt werden; beschädigte oder unbrauchbares Steinmaterial (Kantenausbrüche) ist vom AN zu ersetzen.
Zementverschmierte oder verschmutzte Steine und Platten werden nicht abgenommen und sind auszuwechseln.
Für die Abnahme sind die Wege- und Platzflächen vom AN ohne besondere Vergütung zu reinigen.
In die Einheitspreise ist das Abladen und Verteilen bzw. Transport zur Verwendungsstelle einzukalkulieren.
Für die Ausführung der Pflaster- und Plattenbeläge wird besonders auf die Bestimmungen der ZTV-Str. Mü verwiesen.
Fachkunde für Pflasterarbeiten:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelle (je nach Größe der Pflasterflächen) mit erfahrenen Pflasterern zu besetzen.
Vor Beginn der Arbeiten und im Bedarfsfalle vor Auftragserteilung hat der Auftragnehmer auf Verlangen eine Liste des einzusetzenden Personals mit Qualifikationsnachweis vorzulegen.
5.ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
6. Pläne zum LV: 6. Pläne zum LV:
5.1 Werkplan mit Schnitten- VORABZUG
6. Pläne zum LV:
01 Herrichten und Abbruch
01
Herrichten und Abbruch
Hinweis/ Vorbemerkungen Bauablauf Gewerk Garten-Landschaftsbau
Für sämtliche Bodenaufbauten und Erdmassen ist Schadstofffreiheit nachzuweisen.
Es wird ausdrücklich gefordert dass vor Einbau der Materialien Proben von der Lieferware
und des Baugrundes zu nehmen sind und ein Nachweis nach Tragfähigkeit, Sieblinie,
Wasserdurchlässigkeit, Schadstoffe, zu liefern ist.
Die Überwachung und Dokumentation des einzubauenden Materials ist in Absprache
mit der Bauleitung sicherzustellen.
Lagerflächen/ Anlieferung:
Die Lagerflächen für abzuräumendes und zwischenzulagerndes Material sind äußerst beschränkt.
Die zwischenzulagernden Materialien sind durch den AN zu lagern.
Anlieferungen und Lagerungen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Belastung TG-Decke:
Die Belastung der Tiefgaragendecke ist wie folgt zu beachten:
Befahrung mit Kleingeräten nach Rücksprache mit Statiker möglich
Hinweis/ Vorbemerkungen
01. 1 Baustelleneinrichtung Einrichten und Räumen der Baustelle,
Vorhalten der Baustelleneinrichtung für
sämtliche in der Leistungsbeschreibung
aufgeführten Leistungen während der gesamten
Bauzeit unabhängig vom genannten Bauende.
Es ist ggf. eine Unterbrechnung in den Wintermonaten
einzukalkulieren.
Ein Toilettenhäuschen wird ausdrücklich gefordert.
Inkl. dreimaliger Verlegung der Baustelleneinrichtung je nach Baufortschritt.
01. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
01. 2 Bauzaun Aufstellen, Vorhalten und Abbauen des Bauzaunes nach Beendigung und Abnahme der Bauleistung.
Incl. 3x Umstellen während der Bauzeit.
01. 2
Bauzaun
75.00
m
01. 3 Bauzaun Bestand umsetzen bestehenden Bauzaun umsetzen, Vorhalten und Abbauen des Bauzaunes nach Beendigung und Abnahme der Bauleistung.
01. 3
Bauzaun Bestand umsetzen
O
75.00
m
01. 4 Stoffe beseitigen / Schnittgut Unbrauchbare Stoffe aufnehmen, transportieren
auf zugelassene Deponie zu entsorgen.
incl. Deponiegebühr. Stoffart "Schnittgut / Äste"
Abrechnung nach Aufmaß auf dem Fahrzeug/
Transportgefäß.
01. 4
Stoffe beseitigen / Schnittgut
2.00
m³
01. 5 Stoffe beseitigen / Plastik Unbrauchbare Stoffe aufnehmen, transportieren
auf zugelassene Deponie zu entsorgen.
incl. Deponiegebühr. Stoffart "Plastik"
Abrechnung nach Aufmaß auf dem Fahrzeug/
Transportgefäß.
01. 5
Stoffe beseitigen / Plastik
1.00
to
01. 6 Stoffe beseitigen / Holz Unbrauchbare Stoffe aufnehmen, transportieren
auf zugelassene Deponie zu entsorgen.
incl. Deponiegebühr. Stoffart "Holz"
Abrechnung nach Aufmaß auf dem Fahrzeug/
Transportgefäß.
01. 6
Stoffe beseitigen / Holz
1.00
to
01. 7 Stoffe beseitigen / Bauschutt Unbrauchbare Stoffe aufnehmen, transportieren
auf zugelassene Deponie zu entsorgen.
incl. Deponiegebühr. Stoffart "Bauschutt"
Abrechnung nach Aufmaß auf dem Fahrzeug/
Transportgefäß.
01. 7
Stoffe beseitigen / Bauschutt
2.00
to
01. 8 Stoffe beseitigen / Mischmüll Unbrauchbare Stoffe aufnehmen, transportieren
auf zugelassene Depo trennen und zu entsorgen.
incl. Deponiegebühr. Stoffart "Mischmüll"
Abrechnung nach Aufmaß auf dem Fahrzeug/
Transportgefäß.
01. 8
Stoffe beseitigen / Mischmüll
2.00
to
01. 9 Prüfung Lagerungsdichte Kontrollprüfung des Auftraggebers
Prüfen der Verdichtung von Baugrubenhinterfüllung
bis 1,8 m Tiefe,
Leitungsgräben und Kiestragschichten
mit geeignetem Verfahren nach Wahl des AN
(z.B. einfache Rammsonde)
01. 9
Prüfung Lagerungsdichte
3.00
St
01. 10 Probennahme Tragschichtmaterial Zu lieferndes Tragschichtmaterial untersuchen auf folgende Punkte:
- Tragfähigkeit
- Wasserdurchlässigkeit / Sieblinie
01. 10
Probennahme Tragschichtmaterial
1.00
St
01. 11 Probennahme Baugrund Baugrundmaterial untersuchen auf folgende Punkte:
- Tragfähigkeit / Lagerungsdichte DIN 4022, DIN 18196 bis 2 m
- Wasserdurchlässigkeit / Sieblinie / Kornverteilung DIN 18123
- Bodenverunreinigung
01. 11
Probennahme Baugrund
2.00
St
01. 12 Probennahme Oberboden Zu liefernden Oberboden auf folgende Punkte
untersuchen:
- Kornverteilung
- Nährstoffe / Schadstoffe (N, P, K, Mg, pH, Salz)
Zeitpunkt vor erster Lieferung in Abstimmung mit der Bauleitung. Freigabe durch die Bauleitung.
01. 12
Probennahme Oberboden
1.00
St
01. 13 Höhenaufmaß Vor Beginn der Maßnahme Höhennivellement, Aufnahme der Eingangshöhen und der Eckhöhen der Anschlußhöhen zur Straße und zum Nachbargrundstück
Aufnahme von ca. 20 Höhenpunkten- nach Angabe Bauleitung mit Nivelliergerät
01. 13
Höhenaufmaß
1.00
psch
01. 14 Baumschutzzaun abbrechen und entsorgen Baumschutzzaun abbrechen und auf einer Deponie nach Wahl des AN transportieren und entsorgen, incl. Deponiegebühr.
01. 14
Baumschutzzaun abbrechen und entsorgen
15.00
m
01. 15 Kranfundament abbrechen und entsorgen Kranfundament abbrechen und auf einer Deponie nach Wahl des AN transportieren und entsorgen, incl. Deponiegebühr.
Ca. 1,50mx1,50m
Ca. 0,5m tief
01. 15
Kranfundament abbrechen und entsorgen
4.00
St
01. 16 Bohrfundament zurückschneiden/ abbrechen und entsorgen Bohrfundamente aus Beton, Durchmesser 60cm
auf -1,5m zurückschneiden.
Das abgebrochene Material ist aufzunehmen und auf einer Deponie nach Wahl des AN transportieren und entsorgen, incl. Deponiegebühr.
01. 16
Bohrfundament zurückschneiden/ abbrechen und entsorgen
2.00
St
01. 17 Rückschnitt Sträucher Grundstücksgrenze Rückschnitt Sträucher, bis zur Grundstücksgrenze.
Höhe: bis 3m
Schnittgut nach einer Deponie nach Wahl des AN transportieren und entsorgen,
incl. Deponiegebühr.
Lage: entlang Grundstücksgrenze, nach Anweisung Bauleitung
01. 17
Rückschnitt Sträucher Grundstücksgrenze
65.00
m
01. 18 Wurzelstock in Handarbeit ausgraben und entsorgen Wurzelstock von Sträucher Durchmesser bis 30cm in Handarbeiten ausgraben
Wurzelstock nach einer Deponie nach Wahl des AN transportieren und entsorgen,
incl. Deponiegebühr.
nach Anweisung Bauleitung
01. 18
Wurzelstock in Handarbeit ausgraben und entsorgen
O
2.00
St
01. 19 Maschendrahtzaun H:100cm ausbauen und entsorgen Nachbar Maschendrahtzaun (Grün) abbrechen, inkl. Pfosten.
Nicht mehr verwendbare Stoffe auf eine Deponie nach Wahl des AN transportieren und entsorgen,
incl. Deponiegebühr.
Höhe: ca. 100 cm
Lage: westliche Grundstücksgrenze
01. 19
Maschendrahtzaun H:100cm ausbauen und entsorgen
10.00
m
01. 20 Maschendrahtzaun Bestand H:100cm nachspannen vorhandenen Maschendrahtzaun H: ca. 100cm
nachspannen und ausrichten.
inkl. zusätzlichen Spanndraht inkl. Spanndrahthalter
01. 20
Maschendrahtzaun Bestand H:100cm nachspannen
10.00
m
01. 21 Provisorische Anpassung Betonplattenflächen öffentl. Gehweg Provisorische Höhenanpassung des öffentlichen Gehweges im Bereich der Zufahrt und Zuwegung.
Münchner Gehwegplatten aus Beton, verlegt in Sand / Splitt,
Fugenverfüllung Sand / Splitt,
Abmessung 35x35x6,5 cm bzw. 35/35/10 cm
aufnehmen und an Höhen des Neubaus anpassen.
Eventuelle Bettungs- und Fugenmaterial auf eine Deponie nach Wahl des AN transportieren und entsorgen,
incl. Deponiegebühr.
Bereich Zufahrt/öffentlicher Gehweg
01. 21
Provisorische Anpassung Betonplattenflächen öffentl. Gehweg
5.00
m²
01. 22 Schächte freilegen vorhandene Abwasserschächte / Revisionsschächte /
Wasserschieber freilegen.
Tiefe bis zu 50 cm
01. 22
Schächte freilegen
2.00
St
01. 23 Schachtabdeckung höher setzen Schachtabdeckung höher setzen,
Ausführung mit Auflageringen DIN 40 34,
Verlegung in Mörtel MG III,
Fugen glatt verstrichen.
Höhenänderung bis 15 cm.
Anfallender Schutt wird Eigentum des AN
und ist zu beseitigen.
01. 23
Schachtabdeckung höher setzen
4.00
St
01. 24 Schachtabdeckung höher setzen Schachtabdeckung höher setzen,
Ausführung mit Auflageringen DIN 40 34,
Verlegung in Mörtel MG III,
Fugen glatt verstrichen.
Höhenänderung über 15 bis 60 cm.
Anfallender Schutt wird Eigentum des AN
und ist zu beseitigen.
01. 24
Schachtabdeckung höher setzen
1.00
St
01. 25 Schachtabdeckung tiefer setzen Vorhandener Schacht freilegen und Konus und darunterliegenden Schachtring ausbauen. Höhe ausgleichen, , Konus wiedereinbauen und Abdeckung auflegen.
Wiederverfüllen des Schachtumgriffs.
Höhenänderung bis 15 cm.
Nicht mehr verwendbare Stoffe auf eine Deponie nach Wahl des AN transportieren und entsorgen,
incl. Deponiegebühr.
01. 25
Schachtabdeckung tiefer setzen
3.00
St
01. 26 Schachtabdeckung tiefer setzen Vorhandener Schacht freilegen und Konus und darunterliegenden Schachtring ausbauen. Höhe ausgleichen, , Konus wiedereinbauen und Abdeckung auflegen.
Wiederverfüllen des Schachtumgriffs.
Höhenänderung über 15 bis 50 cm.
Nicht mehr verwendbare Stoffe auf eine Deponie nach Wahl des AN transportieren und entsorgen,
incl. Deponiegebühr.
01. 26
Schachtabdeckung tiefer setzen
O
1.00
St
01. 27 Sichern vorh. Schachtabdeckungen Sichern vorh. Schachtabdeckungen
über die gesamte Bauzeit
gegen Verschieben, Zerstören und
Fremdstoffeintrag in darunterliegende
Ver- und Entsorgungsschächte.
Der Handarbeitszuschlag für händischen
Abbruch der angrenzenden Beläge ist in
diese Position einzurechnen.
01. 27
Sichern vorh. Schachtabdeckungen
16.00
St
01. 28 Rigolenschacht auf Fertighöhe zuschneiden Vorhandene Rigolenschächte aus Hartplastik auf die fertige Höhe zurückschneiden und vorhandenen Schachtdeckel wieder aufsetzen.
Nicht mehr verwendbare Stoffe auf eine Deponie nach Wahl des AN transportieren und entsorgen,
incl. Deponiegebühr.
01. 28
Rigolenschacht auf Fertighöhe zuschneiden
8.00
St
01. 29 Suchschlitz herstellen Suchschlitz herstellen
zur Ermittlung der Lage von Versorgungsleitungen bzw.
zur Bodenuntersuchung, Grabenbreite bis 1,00 m
Tiefe bis 1,00 m, Einzellänge über 1m bis 3m
in Handarbeit mit Maschinenunterstützung
Graben wieder einfüllen und verdichten
Überschüssiger Aushub wird Eigentum des AN und ist
einer Wiederverwertung zuzuführen.
Einschließlich Absperr- und Sicherungsmaßnahmen.
01. 29
Suchschlitz herstellen
2.00
st
01. 30 Sicherung von kreuzenden Versorgungsleitungen bis DN 200 Sicherung von kreuzenden Versorgungsleitungen
bis DN 200 (Wasser, Gas, Abwasser) im Bereich des Rohrgrabens mit Unterfangung nach behördlicher Vorschrift.
01. 30
Sicherung von kreuzenden Versorgungsleitungen bis DN 200
5.00
m
01. 31 Sicherung von Elektro- oder Postkabelbündeln Sicherung von Elektro- oder Postkabelbündeln
im Bereich des Rohrgrabens mit Unterfangung nach behördlicher Vorschrift.
01. 31
Sicherung von Elektro- oder Postkabelbündeln
2.00
m
02 Erdarbeiten- Grabarbeiten
02
Erdarbeiten- Grabarbeiten
02. 1 Grasnarbe entfernen Grasnarbe und krautigen Bewuchs inkl. Oberboden Schichtstärke ca. 10cm abschieben, aufnehmen und abfahren.
Material wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen inkl. Entsorgungskosten.
Bereich Baumschutzbereich und entlang Grundstücksgrenzen
02. 1
Grasnarbe entfernen
10.00
m²
02. 2 Zulage Grasnarbe entfernen Erschwernis Zulage zur Grasnarbe und Oberbodenentfernung für Ausheben von Hand z.B. bei Arbeiten an der Fassade, und im Wurzelbereich von zu schützenden Bäumen, etc.. Ausführung
nach besonderer Anordnung des AG.
Tiefe bis 10 cm
02. 2
Zulage Grasnarbe entfernen Erschwernis
5.00
m²
02. 3 Bodenabtrag Baustellenzufahrt Boden zur Herstellung des Geländerohplanums
(Untergrundplanie/Bausohle für Verkehrs - und
Vegetationsflächen) profilgerecht lösen, laden,
transportieren und entsorgen.
Das anfallende Material wird Eigentum des AN
und ist einer Wiederverwendung / -verwertung
zuzuführen.
Abtragstiefe bis 0,6 m
Material: Kies verschmutzt,
Mengenermittlung nach Aufmaß an der
Entnahmestelle.
Bereich: Baustellenzufahrt
02. 3
Bodenabtrag Baustellenzufahrt
10.00
m³
02. 4 Bodenabtrag Rollkiesauffüllung Baugrube Boden zur Herstellung des Geländerohplanums
(Untergrundplanie/Bausohle für Verkehrs - und
Vegetationsflächen) profilgerecht lösen, laden,
transportieren und entsorgen.
Das anfallende Material wird Eigentum des AN
und ist einer Wiederverwendung / -verwertung
zuzuführen.
Abtragstiefe bis 0,6 m
Material: Rollkies, z.T. verschmutzt
Mengenermittlung nach Aufmaß an der
Entnahmestelle.
Bereich: Auffüllung Baugrube- Bereich spätere Verkehrsflächen
02. 4
Bodenabtrag Rollkiesauffüllung Baugrube
110.00
m³
02. 5 Zulage Bodenabtrag Handarbeit Zulage zur Bodenbewegung für Ausheben von Hand z.B. bei
Arbeiten bei vorhandenen Sparten.
Ausführung nach besonderer Anordnung des AG.
02. 5
Zulage Bodenabtrag Handarbeit
50.00
m3
02. 6 Zulage für säubern, zwischenlagern Zulage für Ausbau Rollkies, inkl. säubern und in BigPacks für den späteren Einbau zwischenlagern
02. 6
Zulage für säubern, zwischenlagern
1.00
m3
02. 7 grobkörniger Boden lösen,zwischenlagern grobkörniger Boden lösen
profilgerecht lösen, fördern, laden und transportieren
Abtrag nach vorgegebenen Profilen.
Boden im Baustellenbereich auf messbaren Mieten
bis 250 m3 zwischenlagern nach Angabe des AG,
einschließlich Abdecken zur Verhinderung von Auswaschungen.
Transportentfernung bis 100 m
02. 7
grobkörniger Boden lösen,zwischenlagern
5.00
m3
02. 8 Zulage Bodenaushub Handarbeit Zulage zur Bodenbewegung für Ausheben von Hand z.B. bei
Arbeiten bei vorhandenen Sparten.
Ausführung nach besonderer Anordnung des AG.
02. 8
Zulage Bodenaushub Handarbeit
5.00
m3
02. 9 grobkörniger Boden lösen,förd.,laden, entsorgen Boden lösen
nach vorgegebenen Profilen
grobkörniger Boden
profilgerecht lösen, fördern und laden
Boden wird Eigentum des AN und ist
einer Wiederverwendung zuzuführen
02. 9
grobkörniger Boden lösen,förd.,laden, entsorgen
30.00
m3
02. 10 Abbruch Betonhindernisse im Aushub Abbruch von Hindernissen aus Beton im Bereich der Erdarbeiten,
z.B. Mauerreste, Fundamentteile, Schächte, etc
Betonteile größer als 0,1cbm, Maschinenarbeit
Material wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen
inkl. Entsorgungskosten
02. 10
Abbruch Betonhindernisse im Aushub
2.00
m³
02. 11 Bautenschutzmatte aufnehmen und wieder verlegen Bautenschutzmatte aufnehmen und nach Reinigung TG Decke wieder verlegen.
02. 11
Bautenschutzmatte aufnehmen und wieder verlegen
91.00
m²
02. 12 Wurzelschutzbahn liefern und einbauen Wurzelschutzbahn WSB 100-PO, Zinco o.glw.
liefern und nach Herstellerangaben einbauen (heißluftverschweißt).
Nachweis über Wurzel- und Rhizomfestigkeit gem. FLL
Bereich: unterbaute Flächen
02. 12
Wurzelschutzbahn liefern und einbauen
O
91.00
m²
02. 13 Abkehren/Säubern der unterbauten Fläche TG Decke vor Beginn aller Arbeiten säubern
02. 13
Abkehren/Säubern der unterbauten Fläche
91.00
m²
02. 14 Trenn- und Gleitvlies TGV 21 liefern und verlegen Trenn- und Gleitvlies TGV 21 liefern und einbauen
nach Herstellerangaben.
System Zinco, TGV 21
Liefernachweis
ZinCo GmbH
Lise-Meitner-Straße 2
72622 Nürtingen
Telefon: 07022 6003-0
Telefax: 07022 6003-100
E-Mail: info@zinco-greenroof.com
o.glw.
unter FD25
02. 14
Trenn- und Gleitvlies TGV 21 liefern und verlegen
85.00
m²
02. 15 Drainmatte U20 Drainmatte Sytem Zinco liefern und einbauen
mit Öffnung nach unten nach Herstellerangaben.
Typ U20, Splittverfüllt
Bereich Eingänge mit Deckensprung- wenig Aufbauhöhe
Liefernachweis
ZinCo GmbH
Lise-Meitner-Straße 2
72622 Nürtingen
Telefon: 07022 6003-0
E-Mail: info@zinco-greenroof.com
oder gleichwertig
02. 15
Drainmatte U20
6.00
m²
02. 16 Drän- und Wasserspeicher-Element FD 25 Drän- und Wasserspeicher-Element FD 25
aus tiefgezogenem RC-Polyolefin (hauptsächlich PE), Höhe 25 mm, bitumenbeständig, mit Wasserspeichermulden, Diffusionsöffnungen und unterseitigem Kanalsystem, Druckfestigkeit ca. 250 kN/m², Füllvolumen ca. 10 l/m², Flächenmasse ca. 1,7 kg/m², Wasserableitvermögen geprüft nach DIN EN ISO 12958: bei 1 % Gefälle - ca. 0,59 l/s*m, bei 2 % Gefälle - ca. 0,85 l/s*m, mit CE-Kennzeichnung als Bestandteil des "Bausatzes für Dachbegrünung" gemäß ETA-Nr. 13/0668 und Umwelt-Produktdeklaration EPD-ZIC-20200082-CCA1-EN,
liefern und nach Herstellervorschrift verlegen.
Verlegung:
Unter Begrünungen werden die Elemente mit den Diffusionsöffnungen nach oben verlegt. Beim Einsatz unter Gehbelägen werden die Diffusionsöffnungen nach unten gerichtet
Einbauort: unterbauter Bereich
Fabrikat: ZinCo Floradrain® "FD 25"
Liefernachweis
ZinCo GmbH
Lise-Meitner-Straße 2
72622 Nürtingen
Telefon: 07022 6003-0
E-Mail: info@zinco-greenroof.com
oder gleichwertig
02. 16
Drän- und Wasserspeicher-Element FD 25
85.00
m²
02. 17 Filterschicht Systemfilter SF Filterschicht aus Filtervlies/Geotextil
aus Polypropylen, vernadelt und beidseitig thermisch verfestigt, Flächenmasse ca. 100 g/m², Stempeldurchdrückkraft nach EN ISO 12236: 1100 N, Geotextilrobustheitsklasse 2, Höchstzugkraft nach EN ISO 10319: 7,0 kN/m, Bruchdehnung längs/quer: mind. 40/55 %, Wasserdurchlässigkeit nach EN ISO 11058: 0,07 m/s, mit CE-Kennzeichnung als Bestandteil des "Bausatzes für Dachbegrünung" gemäß ETA-Nr. 13/0668, liefern und vollflächig auf den Dränageelementen mit ca. 20 cm Stoßüberdeckung verlegen.
Fabrikat: ZinCo Systemfilter "SF"
o.glw.
Lage: über Dränelement fd25
02. 17
Filterschicht Systemfilter SF
85.00
m²
02. 18 Rohbodenfläche profilieren bis 1:4 Rohbodenfläche profilieren bis 1:4
Bauseits vorhandene Rohbodenfläche profilieren,
grobkörniger Boden, Wandkies
Einbaugenauigkeit +/- 5 cm,
Auf- und Abtrag im Mittel 10 cm,
Neigung der Fläche bis 1:4,
Massenausgleich innerhalb von Teilflächen.
Überschussmaterial im Baubereich profilgerecht einbauen.
Fläche nicht unterbaut
02. 18
Rohbodenfläche profilieren bis 1:4
800.00
m²
02. 19 Bodeneinbau Auffüllmaterial Kies, Lieferung AN Bodeneinbau lagenweise und profilgerecht mit vom AN zu liefernden Stoffen,
Material: kiesiges, nichtbindiges Auffüllmaterial nach
Wahl des AN; für Verkehrsflächengrund geeignet.
Wasserdurchlässigkeit kf > 10 hoch-6 m/s
Verdichten, Verdichtungsgrad DPr 97 %
Verformungsmodul EV 2 mind. 45 MN/m²
Einbaudicke 5 bis 20cm
Mengenermittlung nach Auftragsprofilen
02. 19
Bodeneinbau Auffüllmaterial Kies, Lieferung AN
10.00
m3
02. 20 Bodeneinbau Auffüllmaterial Kies, Lieferung AN- Bereich ausgehobener Rollkies Bodeneinbau lagenweise und profilgerecht mit vom AN zu liefernden Stoffen,
Material: kiesiges, nichtbindiges Auffüllmaterial nach
Wahl des AN; für Verkehrsflächengrund geeignet.
Wasserdurchlässigkeit kf > 10 hoch-6 m/s
Verdichten, Verdichtungsgrad DPr 97 %
Verformungsmodul EV 2 mind. 45 MN/m²
Einbaudicke ca. 50cm
Mengenermittlung nach Auftragsprofilen
Bereich Rollkies- ungeeignete Bodeart unter Verkehrsflächen
02. 20
Bodeneinbau Auffüllmaterial Kies, Lieferung AN- Bereich ausgehobener Rollkies
110.00
m3
02. 21 Bodeneinbau Auffüllmaterial Rotlage, Lieferung AN Bodeneinbau lagenweise und profilgerecht mit vom AN zu liefernden Stoffen,
Material: kiesiges, nichtbindiges Auffüllmaterial nach
Wahl des AN; für Vegetationsflächen geeignet.
Wasserdurchlässigkeit kf > 10 hoch-6 m/s
Verdichten, Verdichtungsgrad DPr 97 %
Verformungsmodul EV 2 mind. 45 MN/m²
Einbaudicke bis 0,5 m
Mengenermittlung nach Auftragsprofilen
02. 21
Bodeneinbau Auffüllmaterial Rotlage, Lieferung AN
O
30.00
m3
02. 22 Boden für Vegetationsflächen einbauen, Material bauseits Bauseits gelagerten grobkörnigen Boden
profilgerecht und setzungssicher im Bereich von
Vegetationsflächen lagenweise einbauen.
Das Material muss dauerhaft im eingebauten Zustand
einen Kf-Wert >5*10 hoch -5 m/s gewährleisten.
Das Material ist lagenweise zu verdichten.
Verdichtungsgrad DPr 80%
Abweichungen von der Sollhöhe: bis 10cm
Auftragsshöhen bis 40cm
Transportwege bis 100m
Die Abrechnung erfolgt in eingebautem Zustand.
Mengenermittlung nach Auftragsprofilen.
02. 22
Boden für Vegetationsflächen einbauen, Material bauseits
35.00
m3
02. 23 Baugrund verdichten - befestigte Flächen Gesamte Baufläche für Verkehrsflächen nachverdichten
als Unterlage für Kiestragschicht. Verdichtungsgrad DPr mind. 93 % Verformungsmodul EV 2 mind. 45 MN/m2.
außerhalb der TG
02. 23
Baugrund verdichten - befestigte Flächen
200.00
m2
02. 24 Untergrundlockerung Baugrund vor Auftrag der Vegetationsschicht
kreuzweise lockern durch Aufreißen,
Tiefe ca. 30 cm. Abstand der Aufreißer bis 50 cm.
Steine und Fremdkörper ab 10 cm Durchmesser
ablesen, laden, transportieren und entsorgen.
Abrechnung nach bearbeiteter Fläche.
Bereich: Vegetationsfläche außerhalb TG
02. 24
Untergrundlockerung
585.00
m2
02. 25 Vegetationsschicht Pflanzflächen Bereich Gräser, Stauden, Bodendecker,
Oberboden, Bodengruppe 2 und 4
DIN 18 915 für Vegetationsflächen,
Stoffe liefern und einbauen.
Das Substrat muss im eingebauten Zustand dauerhaft
einen kf-Wert von > 5*10 -5 gewährleisten.
Schichtdicke ca. 40 cm
Einbaugenauigkeit +/- 5 cm
Aufmaß in eingebautem Zustand.
02. 25
Vegetationsschicht Pflanzflächen
5.00
m3
02. 26 Vegetationsschicht Rasenflächen Oberboden, Bodengruppe 2 und 4 DIN 18 915
sandiger Oberboden, Stoffe liefern und
einbauen.
Es muss im eingebauten Zustand dauerhaft ein kf-Wert
von >5*10-5 m/s gewährleistet sein, z.B. humose-
kiesige-sandige Gemische
Schichtdicke 15 cm.
Einbaugenauigkeit +/- 2 cm.
Aufmaß in eingebautem Zustand.
02. 26
Vegetationsschicht Rasenflächen
495.00
m³
02. 27 Baumgrube 150/150/100 cm erstellen Baumgrube ausheben,
Breite 150 cm, Tiefe 100 cm ab Geländeoberkante, Aushub laden, transportieren und im Baubereich profilgerecht einbauen. Verfüllung mit zuvor hergestelltem Substrat
Lockern der Sohle 30 cm tief.
Für Bäume, ausgenommen Baumgruben unterbaut
02. 27
Baumgrube 150/150/100 cm erstellen
4.00
St
02. 28 Zulage Aushub Baumgrube 150/150cm in Handarbeit Zulage zur Bodenbewegung für Ausheben von Hand z.B. bei
Arbeiten an vorhandenen Bäumen oder vorhandenen Sparten.
Ausführung nach besonderer Anordnung des AG.
02. 28
Zulage Aushub Baumgrube 150/150cm in Handarbeit
O
1.00
St
02. 29 Pflanzgrube 60/60/50 cm erstellen Pflanzgrube für Solitärsträucher ausheben,
Breite 60 cm, Tiefe 50 cm ab Geländeoberkante, Aushub laden, transportieren und im Baubereich profilgerecht einbauen. Lockern der Sohle 30 cm tief.
02. 29
Pflanzgrube 60/60/50 cm erstellen
15.00
St
02. 30 Pflanzgrube 40/40/40 cm erstellen Pflanzgrube für Sträucher ausheben,
Breite 40 cm, Tiefe 40 cm ab Geländeoberkante, Aushub laden, transportieren und im Baubereich profilgerecht einbauen. Lockern der Sohle 30 cm tief.
02. 30
Pflanzgrube 40/40/40 cm erstellen
10.00
St
02. 31 Heckengrube Breite 60cm Tiefe 50cm erstellen Heckengrube für gemischte Hecken ausheben,
Breite 60 cm, Tiefe 50 cm ab Geländeoberkante, Aushub laden, transportieren und im Baubereich profilgerecht einbauen.
Lockern der Sohle 30 cm tief.
02. 31
Heckengrube Breite 60cm Tiefe 50cm erstellen
55.00
m³
02. 32 Aushub aus Pflanzgruben aufnehmen und abfahren Überschüssiges Bodenmaterial unbelastet, frei von Fremdstoffen, aus Pflanzgruben aufnehmen und abfahren.
Material wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen.
02. 32
Aushub aus Pflanzgruben aufnehmen und abfahren
65.00
m³
02. 33 Substrat zur Pflanzgrubenverfüllung in Pflanzflächen Substrat zur Pflanzgrubenverfüllung in Pflanzflächen herstellen
gem. FLL-Richtlinie.- Pflanzgrubenbauweise 1 aus zu lieferndem Oberboden
Körnung 0/11- 0/32mm ; 30Masse-% d=0,063-2,0mm
Wasserdurchlässigkeit kf 5,0x10-6 m/s
Wasserkaparzität 25 Vol.-%
Luftkaparzität bei max. Wasserkaparzität 10Vol-%
oder bei pF 1,8 15 Vol.-%
Bodenreaktion: pH 5,0-pH 8,5
Organische Substanz 1-4Masse-%
Salzgehalt: 100mg/100g (in Wasserauszug)
Nährstoffgehalt: Deklaration nach Düngemittelverordnung, Nährstoffgabe erst bei der Pflanzung
Verdichtungsgrad DPr 83%-87%
Einbauort: Baumgruben, Pflanzgruben und Heckengruben
Abrechnung in eingebautem Zustand ohne
Lockerungsfaktor.
02. 33
Substrat zur Pflanzgrubenverfüllung in Pflanzflächen
65.00
m3
02. 34 Zulage gesiebter Oberboden 3 cm (für Rasenflächen) Zulage zu Vorposition für gesiebten Oberboden auf die
obersten 3 cm auftragen. Material ist zu liefern.
02. 34
Zulage gesiebter Oberboden 3 cm (für Rasenflächen)
495.00
m2
02. 35 Bodenverbesserung mit Lava 2-8mm (für Rasenflächen) Liefern und Aufbringen von 3cm Lava 2-8mm
(gem. Anforderungen nach DIN EN 13055-1)
zur Erhöhung der Wasserdurchlässigkeit des Bodens.
Lava aufbringen und 10 cm tief einarbeiten.
Abrechnung nach bearbeiteter Fläche.
Auf Rasenflächen
Liefernachweis: Vulkan-Substrate.de / DAUB GmbH
Fraukircher Straße 26 - 56637 Plaidt
Tel: +49 (0) 26 32 / 95 57 10
Fax: +49 (0) 26 32 / 95 57 79
E-Mail: Info@vulkan-substrate.de
02. 35
Bodenverbesserung mit Lava 2-8mm (für Rasenflächen)
495.00
m²
02. 36 Bodenverbesserung mit Grünkompost Liefern und Aufbringen von 3-5 cm gütegesicherten
Grünkompost gem. RAL-UZ 45.
Die Eignung des Kompostmaterials ist mit einem Untersuchungsbericht gem. der Richtlinien des Förderverbands der Bayerischen Komposthersteller e.V. nachzuweisen.
Aufwandmenge30 l/m2.
Kompost aufbringen und 15 cm tief einarbeiten.
Abrechnung nach bearbeiteter Fläche.
Auf Vegetationsflächen
02. 36
Bodenverbesserung mit Grünkompost
605.00
m2
02. 37 Organische Düngung Pflanzflächen Düngung der Vegetationsflächen mit organischem NPK-Dünger. Nährstoffgehalt: 7/4/1
Erzeugnis: Oscorna Animalin o.glw.
Aufwandmenge: 50 g/m2
Dünger liefern, aufbringen und einarbeiten,
Abrechnung nach bearbeiteter Fläche.
Lage: Pflanzflächen
02. 37
Organische Düngung Pflanzflächen
155.00
m2
02. 38 Vegetationsschicht lockern Vegetationsschicht kreuzweise lockern
durch Fräsen,
Bearbeitungstiefe 15 cm,
Bodengruppe: 2 und 4 Oberboden
Abrechnung nach bearbeiteter Fläche.
Pflanzflächen mit Ausnahme der Kronentraufbereiche
02. 38
Vegetationsschicht lockern
605.00
m2
02. 39 Feinplanie Pflanzflächen Planum für Pflanzflächen herstellen,
zulässige Abweichung von der
Sollhöhe +/- 5 cm,
Ebenheit 5 cm/4 m.
Anschlüsse sind oberflächengleich auszubilden.
Steine, Fremdkörper, Unkraut und schwer
verrottbare Pflanzenteile D > 5 cm ablesen,
laden, transportieren und entsorgen.
Das ausgehobene Material wird Eigentum des AN
und ist einer Wiederverwendung / -verwertung
zuzuführen.
Bodengruppe wie Lieferboden nach DIN 18 915.
Abrechnung nach bearbeiteter Fläche.
02. 39
Feinplanie Pflanzflächen
155.00
m2
02. 40 Feinplanie Rasenflächen Planum für Rasenflächen herstellen,
zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm,
Ebenheit 3 cm/4 m. Anschlüse sind
oberflächengleich auszubilden. Steine,
Fremdkörper, Unrat und schwer verrottbare
Pflanzenteile D > 3 cm ablesen, laden,
transportieren und entsorgen.
Das anfallende Material wird Eigentum des AN
und ist einer Wiederverwendung / -verwertung
zuzuführen.
Bodengruppe wie Lieferboden.
Abrechnung nach bearbeiteter Fläche.
02. 40
Feinplanie Rasenflächen
495.00
m2
03 Verwertung bzw. Beseitigung von Aushubmaterial
03
Verwertung bzw. Beseitigung von Aushubmaterial
Hinweis Nachfolgende Positionen gelten als Zulageposition zu den ausgeschriebenen Grundpositionen des Aushubs (Baugrube-,
Fundamente, Rohrgräben, etc.) inkl. Deponiegebühren.
Das Material ist zur Beprobung in Haufwerken zu lagern. Dies und das erneute Laden des Materials vom Haufwerk ist im EP zu berücksichtigen.
Die Beprobung erfolgt durch einen bauseits beauftragten Geologen.
Bitte beachten Sie das beigefügte Baugrundgutachten sowie das Altlastengutachten.
Hinweis
03. 1 Bodenaushub der Z0*-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung Bodenaushub der Z0*-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung
03. 1
Bodenaushub der Z0*-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung
35.00
TO
03. 2 Bodenaushub der Z0*IIIA-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung Bodenaushub der Z0*IIIA-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung
03. 2
Bodenaushub der Z0*IIIA-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung
5.00
TO
03. 3 Bodenaushub der Z1.1-Zuordnungsklasse LVGBT Bodenverwertung Bodenaushub der Z1.1-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung
03. 3
Bodenaushub der Z1.1-Zuordnungsklasse LVGBT Bodenverwertung
20.00
TO
03. 4 Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10% der Z1.1-Zuordnungsklasse Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10 Vol.% der
Z1.1-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung
03. 4
Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10% der Z1.1-Zuordnungsklasse
5.00
TO
03. 5 Bodenaushub der Z1.2-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung Bodenaushub der Z1.2-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung
Bauschuttanteil < 10%
03. 5
Bodenaushub der Z1.2-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung
0.50
TO
03. 6 Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10% der Z1.2-Zuordnungsklasse Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10 Vol.% der
Z1.2-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung
03. 6
Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10% der Z1.2-Zuordnungsklasse
0.50
TO
03. 7 Bodenaushub der Z2-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung Bodenaushub der Z2-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung
Bauschuttanteil 5 bis 15%
03. 7
Bodenaushub der Z2-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung
0.50
TO
03. 8 Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10% der Z2-Zuordnungsklasse Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10 Vol.% der Z2-
Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung
03. 8
Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10% der Z2-Zuordnungsklasse
0.50
TO
03. 9 Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse 0 Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse 0
03. 9
Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse 0
O
1.00
TO
03. 10 Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse I Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse I
03. 10
Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse I
O
1.00
TO
03. 11 Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse II Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse II
Bauschuttanteil bis 25%
03. 11
Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse II
O
1.00
TO
03. 12 Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse III Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse III
Bauschuttanteil 10 bis 25%
03. 12
Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse III
O
1.00
TO
03. 13 Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse III Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse III
Bauschuttanteil 25 bis 30%, gefährlicher Abfall
03. 13
Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse III
O
1.00
TO
03. 14 Mineralischer Abfall größer der Deponie-Klasse III Mineralischer Abfall größer der Deponie-Klasse III
03. 14
Mineralischer Abfall größer der Deponie-Klasse III
O
1.00
TO
03. 15 Aushubbegleitung durch Sachverständigen nach §18 BBodSchG -inkl. abfallrechtlicher Analytik der Gesamtmassen Aushub
03. 15
Aushubbegleitung durch Sachverständigen nach §18 BBodSchG
O
1.00
PSCH
04 Entwässerung
04
Entwässerung
04. 1 Leitungsgraben herstellen und wiederverfüllen Gräben für Ver-, Entsorgungsleitungen und
Dränleitungen profilgerecht ausheben ab Geländeober -
fläche, einschl. verdichten der Grabensohle. Aushub
seitl. lagern. Verfüllen und verdichten nach dem
Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben,
Bodenverdrängung über 5 bis 10 %, verdrängten Boden
entsorgen.
Aushubtiefe bis 0,5 m, Sohlenbreite der Gräben 0,3 m.
04. 1
Leitungsgraben herstellen und wiederverfüllen
80.00
m
04. 2 Leitungsgraben 50-120 cm Tiefe herstellen und wiederverfüllen Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Grabentiefe 50-120 cm
04. 2
Leitungsgraben 50-120 cm Tiefe herstellen und wiederverfüllen
80.00
m
04. 3 Entwässerungsleitungen KG 2000- NW 100 Entwässerungskanal/-leitung DIN 40 33 aus
PP-Hart-Rohren DIN 19 537 mit angeformten Steckmuffen,
güteübrwacht mit Prüfzeichen PA, mit gummiringverdichtetem Steckmuffen, einschl. Dichtungs- und Sickerringen, in allen erforderlichen Längen einschl. Zuschnitt liefern und nach Verlegevorschriften im Gefälle verlegen.
Typ: KG 2000
NW100 einschl. 10 cm Sandbett/ -überdeckung.
Grabentiefe bis 0,9-1,2m.
Gefälle min 0,5%
inkl. Anschluß an Rinnen, Hofabläufe
04. 3
Entwässerungsleitungen KG 2000- NW 100
80.00
m
04. 4 Entwässerungsleitungen KG 2000- NW 150 Entwässerungskanal/-leitung DIN 40 33 aus
Hart-Rohren DIN 19 537 mit Steckmuffen,
Typ: KG 2000
NW150 einschl. 10 cm Sandbett/ -überdeckung.
Grabentiefe bis 0,9-1,2 m.
Gefälle min 0,5%
liefern und verlegen
inkl. Anschluß an Rinnen, Hofabläufe
04. 4
Entwässerungsleitungen KG 2000- NW 150
O
10.00
m
04. 5 Formstücke DN 70, 100 und 150 liefern und einbauen Formstücke wie Bögen 45°, 90°, Einführungsbögen,
Verbinder, Abzweige, Reduzierungen und Auslaufstücke
zu vorbeschriebenen Entwässerungsleitungen DN 70, 100, 150 liefern und einbauen. Kalkulation mit Durchschnittspreis
04. 5
Formstücke DN 70, 100 und 150 liefern und einbauen
50.00
St
04. 6 Schachtanschluß Anschluß der Rohrleitung aus Vorposition
an bauseits vorhandenen und/oder zu erstellenden
Schacht aus Betonschachtringen incl. Herstellen der
Anschlußöffnung und der Dichtungsarbeit.
Schachtwanddicke bis 0,10 m.
04. 6
Schachtanschluß
O
1.00
St
04. 7 Kiespackung entlang VK TG Einbau Kiespackung entlang Vorderkante Tiefgaragedecke
mit Filtervlies 125g/qm ummantelt
Kies 16/32
Breite: 30cm
Höhe: 40cm
inkl. aller Erd- und Grabarbeiten.
Aushubmaterial im Baubereich profilgerecht einbauen.
04. 7
Kiespackung entlang VK TG
1.00
m³
04. 8 Fassadenrinne Sonderbreite 350mm Modell Donau, verstärkte Ausführung, beidseitig nach innen gekantet, U-Profile unter der Auflage zum Lastabtrag höherer Lasten, perforiert, Rostauflage 20mm, integrierte Maueranker vertikal, und den optimalen Einbau, Ähnlich Klasse B 125, Perforiert, Material Bandverzinkt, Umlaufende Rostauflage
L/B/H 1000/350/45 mm
Zubehör: Stirnwand SET geklippt (immer zwei Stück)Knebel und Schraube bzw. Verschraubung (2 Stück pro Meter)Verbindungsknebel (1 Stück pro Meter)Schnitte werkseitig auf Bau länge gekürzt, Abrechnung immer pro Halben Meter
Material: Verzinkt
Einzellänge: 6x2,30m
1x1,65m, 2x 5,7
liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers
verlegen.
Incl. Betonbettung einseitig
Incl. aller Erd- und Nebenarbeiten.
Maße sind vor Bestellung zu Prüfen!
Liefernachweis:
BG Betonwaren GmbH
Henschelring 1
85551 Kirchheim
04. 8
Fassadenrinne Sonderbreite 350mm
29.00
m
04. 9 Ablauf FaRi angeschweißt Ablaufstutzen an Rinnenunterteil angeschweißt
HT-Stutzen PVC DN 100 inkl. Laubfangsieb
liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers
montieren.
Einbauort: für Rinnenanblauf für Fassadenrinne
Aufmaß vor Ort!
Liefernachweis:
BG Betonwaren GmbH
Henschelring 1
85551 Kirchheim
04. 9
Ablauf FaRi angeschweißt
9.00
St
04. 10 Fassadenrinne Typ Isar- 230/45 Fassadenrinne Model Isar 230/45 mm, asymmetrische Bauform für den optimalen Anschluss am Fassadenelement, Unebenheiten oder Noppenfolie können durch die Bauform überbrückt werden, beidseitige Perforation an Rinnenwand 2/3 und Boden 1/3 zur optimalen Entwässerung bzw. Belüftung, verstärkter Kantenschutz gefalzt nach außen, integrierte Maueranker vertikal und horizontal zur Schubsicherung, Anschlussmöglichkeit DN 50/100, Stichkanalanschluss, Rostauflage 20mm, Verbinder inkl. Kunststoffmutter für dauerhafte Funktionsfähigkeit der Vandalen Sicherung
Abdeckung:
Gitterrost MW 30x10 mit verstecktem Verschraubungspunkt, gleichmäßiges Maschenbild, 2-Fach verschraubt, Bauhöhe 20 mm, begehbar und Rollstuhlbefahrbar, R 10 Oberfläche, Glatt
Zubehör:
Stirnwand SET geklippt (immer zwei Stück)Knebel und Schraube bzw. Verschraubung (2 Stück pro Meter)Verbindungsknebel (1 Stück pro Meter)Schnitte werkseitig auf Bau länge gekürzt, Abrechnung immer pro Halben Meter
Material: Verzinkt
Maße: L/B/H 1000/230/45 mm
liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers
verlegen.
Incl. Betonbettung einseitig
Incl. aller Erd- und Nebenarbeiten.
Einzellängen: s.o.
Einbauort: Fassaden
Maße sind vor Bestellung zu Prüfen!
Einbauort:
Liefernachweis:
BG Betonwaren GmbH
Henschelring 1
85551 Kirchheim
04. 10
Fassadenrinne Typ Isar- 230/45
O
29.00
m
04. 11 Zulage zu Pos. vor für höhenverstellbare Rinne Zulage zu Pos. vor,
für höhenverstellbare Rinne nach Anweisung Bauleitung
04. 11
Zulage zu Pos. vor für höhenverstellbare Rinne
O
29.00
m
04. 12 Laibungsablaufelement für Rinne aus Pos. vor Laibungsablaufelement passend zur Fassadenrinne vor
mit Zu- und Ablauf für Terrassen bei Fassadenrinne
230mm L 350mm H 30mm
liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers
verlegen.
Incl. Betonbettung mind. 20 cm C20/25,
Incl. aller Erd- und Nebenarbeiten.
Anschluss an Retention oder Sickerpackung
Liefernachweis:
BG Betonwaren GmbH
Henschelring 1
85551 Kirchheim
04. 12
Laibungsablaufelement für Rinne aus Pos. vor
O
9.00
St
04. 13 Ablaufwanne für Breite 230mm Ablaufwanne passend zur Rinne B 230mm aus Pos. vor.
inkl. Stutzen DN100, Ink. Schmutzfangsieb
liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers
montieren.
Liefernachweis:
BG Betonwaren GmbH
Henschelring 1
85551 Kirchheim
04. 13
Ablaufwanne für Breite 230mm
O
9.00
St
04. 14 Fassadenrinne FaRi - 155/45 Fassadenrinne Model Isar 155/45 mm, asymmetrische Bauform für den optimalen Anschluss am Fassadenelement, Unebenheiten oder Noppenfolie können durch die Bauform überbrückt werden, beidseitige Perforation an Rinnenwand 2/3 und Boden 1/3 zur optimalen Entwässerung bzw. Belüftung, verstärkter Kantenschutz gefalzt nach außen, integrierte Maueranker vertikal und horizontal zur Schubsicherung, Anschlussmöglichkeit DN 50/100, Stichkanalanschluss, Rostauflage 20mm, Verbinder inkl. Kunststoffmutter für dauerhafte Funktionsfähigkeit der Vandalen Sicherung
Abdeckung:
Gitterrost MW 30x10 mit verstecktem Verschraubungspunkt, gleichmäßiges Maschenbild, 2-Fach verschraubt, Bauhöhe 20 mm, begehbar und Rollstuhlbefahrbar, R 10 Oberfläche, Glatt
Zubehör:
Stirnwand SET geklippt (immer zwei Stück)Knebel und Schraube bzw. Verschraubung (2 Stück pro Meter)Verbindungsknebel (1 Stück pro Meter)Schnitte werkseitig auf Bau länge gekürzt, Abrechnung immer pro Halben Meter
Material: Verzinkt
Maße: L/B/H 1000/155/45 mm
liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers
verlegen.
Incl. Betonbettung einseitig
Incl. aller Erd- und Nebenarbeiten.
Einzellängen:
2x 1,35m
2x 1,62m
nach örtl. Aufmaß!
Einbauort: Hauseingänge
Maße sind vor Bestellung zu Prüfen!
Einbauort:
Liefernachweis:
BG Betonwaren GmbH
Henschelring 1
85551 Kirchheim
04. 14
Fassadenrinne FaRi - 155/45
6.00
m
04. 15 Zulage zu Pos. vor für höhenverstellbare Rinne Zulage zu Pos. vor,
für höhenverstellbare Rinne nach Anweisung Bauleitung
04. 15
Zulage zu Pos. vor für höhenverstellbare Rinne
O
6.00
m
04. 16 Laibungsablaufelement für Rinne aus Pos. vor Laibungsablaufelement passend zur Fassadenrinne vor
liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers
verlegen.
Incl. Betonbettung mind. 20 cm C20/25,
Incl. aller Erd- und Nebenarbeiten.
Anschluss an Entwässerung
Liefernachweis:
BG Betonwaren GmbH
Henschelring 1
85551 Kirchheim
04. 16
Laibungsablaufelement für Rinne aus Pos. vor
O
4.00
St
04. 17 Stichkanal für Rinne vor Stichkanal, verzinkt, Baubreite 90mm
passend zur Fassadenrinne vor
liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers
verlegen.
Liefernachweis:
BG Betonwaren GmbH
Henschelring 1
85551 Kirchheim
Einsatzort: Anschluß Fassadenrinnen- Eingänge
04. 17
Stichkanal für Rinne vor
4.00
m
04. 18 Fassadenrinne FaRi - 155/45- Bereich Traufe Fassadenrinne Model Isar 155/45 mm, asymmetrische Bauform für den optimalen Anschluss am Fassadenelement, Unebenheiten oder Noppenfolie können durch die Bauform überbrückt werden, beidseitige Perforation an Rinnenwand 2/3 und Boden 1/3 zur optimalen Entwässerung bzw. Belüftung, verstärkter Kantenschutz gefalzt nach außen, integrierte Maueranker vertikal und horizontal zur Schubsicherung, Anschlussmöglichkeit DN 50/100, Stichkanalanschluss, Rostauflage 20mm, Verbinder inkl. Kunststoffmutter für dauerhafte Funktionsfähigkeit der Vandalen Sicherung
Abdeckung:
Gitterrost MW 30x10 mit verstecktem Verschraubungspunkt, gleichmäßiges Maschenbild, 2-Fach verschraubt, Bauhöhe 20 mm, begehbar und Rollstuhlbefahrbar, R 10 Oberfläche, Glatt
Zubehör:
Stirnwand SET geklippt (immer zwei Stück)Knebel und Schraube bzw. Verschraubung (2 Stück pro Meter)Verbindungsknebel (1 Stück pro Meter)Schnitte werkseitig auf Bau länge gekürzt, Abrechnung immer pro Halben Meter
Material: Verzinkt
Maße: L/B/H 1000/155/45 mm
liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers
verlegen.
Incl. Betonbettung einseitig
Incl. aller Erd- und Nebenarbeiten.
Einzellängen:
4x 1,5m
3x o,7m
nach örtl. Aufmaß!
Einbauort: Hauseingänge
Maße sind vor Bestellung zu Prüfen!
Einbauort:
Liefernachweis:
BG Betonwaren GmbH
Henschelring 1
85551 Kirchheim
04. 18
Fassadenrinne FaRi - 155/45- Bereich Traufe
O
8.50
m
04. 19 Zulage zu Pos. vor für höhenverstellbare Rinne Zulage zu Pos. vor,
für höhenverstellbare Rinne nach Anweisung Bauleitung
04. 19
Zulage zu Pos. vor für höhenverstellbare Rinne
O
8.50
m
04. 20 Laibungsablaufelement für Rinne aus Pos. vor Laibungsablaufelement passend zur Fassadenrinne vor
liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers
verlegen.
Incl. Betonbettung mind. 20 cm C20/25,
Incl. aller Erd- und Nebenarbeiten.
Anschluss an Entwässerung
Liefernachweis:
BG Betonwaren GmbH
Henschelring 1
85551 Kirchheim
04. 20
Laibungsablaufelement für Rinne aus Pos. vor
O
7.00
St
04. 21 Entwässerungsrinne C250 Entwässerungsrinne aus fasermodifiziertem Beton,
BG Entwässerungssysteme München, 155-150-1000 vz, Material der Zarge: Stahlverzinkt, Belastungsklasse: C250, Nennweite: DN 100, Gesamtbreite: 155 mm, Rinnenhöhe: 150 mm, Länge: 1000 und 500mm, Rinnenunterteil ohne Rost inkl. Nut-Federsystem mit integrierter Gummidichtung,
inkl. Gitterrost 30x10, zum Klicken.
inkl. passende Stirnwäne und Einbauteile
Incl. Betonbettung von mind. 20 cm C20/25,
einschließlich Erdarbeiten,
überschüssiges Material im Baubereich profilgerecht einbauen.
Einzellängen:
1x3,8m
1x2,6m
1x1,8m
nach örtl. Aufmaß!
Liefernachweis:
BG Betonwaren GmbH
Henschelring 1
85551 Kirchheim
Lage: Zuwegungen
04. 21
Entwässerungsrinne C250
9.00
m
04. 22 Zulage zur Pos. vor für Ablauf mit Stutzen Zulage zur Pos. vor,
jedoch Rinnenunterteil mit Ablauf und Stutzen
liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers
montieren.
Einbauort: für Rinnen über Retentionsboxen
Liefernachweis:
BG Betonwaren GmbH
Henschelring 1
85551 Kirchheim
04. 22
Zulage zur Pos. vor für Ablauf mit Stutzen
O
1.00
St
04. 23 Zulage zur Pos. vor für Rinneneinbau mit beidseitig flankierendem Einzeiler Zulage zur Pos. vor,
Rinneneinbau in Betonbettung mit beidseitig flankierendem Einzeiler aus Betonpflaster, wie anschließender Belag zur Stabilisierung der Rinne.
Einbau gem. Herstellerempfehlung Rinne.
Lage: Bereich vor Autoaufzug
04. 23
Zulage zur Pos. vor für Rinneneinbau mit beidseitig flankierendem Einzeiler
2.60
lfm
04. 24 Sinkkasten Entwässerungsrinne C250 Entwässerungseinlaufkasten aus fasermodifiziertem Beton,
BG Entwässerungssysteme München, 155-150-500 vz, Material der Zarge: Stahlzarge, Belastungsklasse: C250, Nennweite: DN 100, Gesamtbreite: 155 mm, Rinnenhöhe: 150 mm, Länge: 500 mm, Rinnenunterteil ohne Rost inkl. Nut-Federsystem mit integrierter Gummidichtung, inkl. Gitterrost 30x10, zum Klicken, Anschluss DN 100 Waagrecht. Schmutzfangkorb Edelstahl zum einhängen
zu versetzen auf Betonauflager C20/25,
Mindestdicke 20 cm,
Belastungsklasse gem. DIN 19580 C250
Einschließlich Erdarbeiten,
Bodenklasse 3 und 4 DIN 18300,
überschüssiges Material im Baubereich profilgerecht einbauen.
Liefernachweis:
BG Betonwaren GmbH
Henschelring 1
85551 Kirchheim
Einbauort:
Rinnen außerhalb Retentionsfläche
04. 24
Sinkkasten Entwässerungsrinne C250
3.00
St
04. 25 Längenanpassung Entwässerungsrinne Zulage für Längenanpassung des Rinnenunterteils und der Abdeckung durch Schnitt 90°.
04. 25
Längenanpassung Entwässerungsrinne
16.00
St
04. 26 Dränstrang angeschlossen Dränstrang, Gesamtdurchmesser: ca.22cm
bestehend aus
perforiertem Dränrohr DN100
in mit Filtervlies 125g/qm ummantelte Kiespackung:
Kies 16/32 einbauen.
inkl. aller Erd- und Grabarbeiten.
Aushubmaterial im Baubereich profilgerecht einbauen.
inkl. Anschluß an Spülschächte und/ oder Sinkkasten - inkl. Übergangsstücke DN100/ DN150
04. 26
Dränstrang angeschlossen
O
5.00
m
04. 27 Sickerpackung unter Spielflächen Sickerpackung aus Rollkiesfüllung 16/32, Abmessungen 150 x 150 cm, in einer Schichtdicke von 150 cm einbauen. Ummantellung mit Filtervlies aus Geotextilgewebe, 150 g/m².
Einschließlich Erdarbeiten in gew. Boden: grobkörnigem Boden überschüssiges Material im Baubereich profilgerecht einbauen.
04. 27
Sickerpackung unter Spielflächen
O
1.00
St
04. 28 Sickerpackung, 50x50cm Anschluß Fassadenrinnen Sickerpackung aus Rollkiesfüllung 16/32, Abmessungen 50 x 50 cm, in einer Schichtdicke von 50 cm einbauen. Ummantelung mit Filtervlies aus Geotextilgewebe, 150 g/m².
Einschließlich Erdarbeiten, Bodenklasse 3+4 DIN 18300, überschüssiges Material im Baubereich profilgerecht einbauen.
04. 28
Sickerpackung, 50x50cm Anschluß Fassadenrinnen
13.00
St
05 Befestigte Flächen
05
Befestigte Flächen
Vorbemerkung Die Lagerungsdichte der eingebauten Böden wird in Eigenüberwachung
mit Nachweis, mittels leichter Rammsondierung für Schichtdicken bis 1,50m, mittels Lastplattendruckversuchen für Schichtdicken von 30-50cm kontrolliert.
Zu sämtlichen Einbaumaterialien sind Beprobungsnachweise zur Baueignung zu liefern.
Bei sämtlichen Bodenarbeiten ist die DIN 18915 mit DIN 19731
zu beachten, um irreparable Schäden am Bodengefüge oder Unterboden
zu verhindern, hier insbesondere Umlagerungseignung von Böden in Abhängigkeit vom Feuchtezustand.
Die plangemäße Geländemodellierung ist über die Einbaupositionen Boden bzw. die Grundplaniepositionen vorzunehmen.
Vorbemerkung
Hinweis Deckschichten, Beläge Für alle Deckschichten / Beläge für Platz- und Wegebauarbeiten gelten die zusätzlichen technischen Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Straßenbauarbeiten in München (ZTV-Stra-Mü) in der jeweils aktuellen Fassung.
Mehraufwand durch Einbauten: Mehraufwendungen durch Erschwernisse infolge von Einbauten und entlang von Bordsteinen, Rinnen und dgl. einschließlich des verminderten Leistungsansatzes in der Fläche sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Zu den Mehraufwendungen gehört auch das Entfernen von Belagsresten entlang der Einbauten und Einfassungen. Dies gilt für alle in Frage kommenden Leistungsbereiche.
Neben Randeinfassungen, Einbauten und Entwässerungsrinnen müssen die Anschlüsse 2 - 4 mm über deren Oberfläche liegen.
(Frisch-)beton für Fundamentierungen/Rückenstützen etc. immer trasszementgebunden, auch wenn in Positionen nicht extra so beschrieben.
Folgende Eigenschaften sind vom Auftragnehmer einzuhalten:
Oberflächenbeschaffenheit bei Betonpflaster und Betonplatten: Belagsflächen aus Betonpflaster bzw. Betonplatten (Kunststeinplatten) sind mit in sich einheitlichem optischem Erscheinungsbild betreffend Zusammensetzung, Farbe, Struktur, Oberfläche, zu liefern.
Pflaster- und Plattenbeläge auf Kies- bzw. Schottertragschicht 0/32 mm in Bettungsmaterial und Fugenmaterial gem. DIN 18318 (filterstabiler Brechsand/Splitt bzw. Edelbrechsand-Splitt-Gemisch). Fugen verfüllen mit Splitt 0/5 mm Füllhöhe im gesetzten Zustand bündig mit OK Belag soweit in den Leistungspositionen nicht anders beschrieben. Fugenbreite gem. Herstellerangaben. Der Einbau von Belagsmaterialien mit wechselnder Belagsstärke ist zu beachten. Sämtliche Passschnitte sowie Ausschnitte für Einbauteile und Türzargen sind mit Schablone und Nassäge exakt gerade bzw. angepasst an den Gebäudeverlauf / Türzargen herzustellen.
Pflaster- / Platteneinschnitte unter der Hälfte der Plattengröße sind nicht zugelassen.
Hinweis Deckschichten, Beläge
Hinweis Plattenbeläge, Beton Plattenbeläge gemäß DIN EN 1339 liefern und gemäß FGSV Merkblatt M FG herstellen inkl. Bettung. Bei der Planung und Ausführung von Verkehrsflächen sind unter Berücksichtigung der planungstechnisch relevanten örtlichen Gegebenheiten zusätzlich folgende Regelwerke zu beachten: DIN 18318, RStO, ZTV Pflaster StB, TL Pflaster StB, FGSV Merkblatt M FG, FGSV Merkblatt M FP. Alle Regelwerke, Vorschriften und Merkblätter in Ihrer jeweils gültigen Fassung. Zu beachten sind auch die Einbauhinweise des Herstellers.
Bettungsmaterial als Baustoffgemisch, kalkfrei, in der Körnung 0/5 oder 0/8 mm gem. ZTV Pflaster StB kornabgestuft liefern und auf verdichteter und gem. RStO dimensionierter und hergestellter Frostschutz- bzw. Tragschicht profilgerecht einbauen. Bettungsstärke in verdichtetem Zustand 3 bis 5 cm. Die Bettung muss so beschaffen sein, dass diese dauerhaft wasserdurchlässig und der Frostschutz- bzw. Tragschicht sowie dem Fugenmaterial gegenüber filterstabil ist.
Pflaster und/oder Platten gem. Herstellerangaben und den gültigen Regeln der Technik mit dem an die Pflaster- bzw. Plattengröße angepassten Verlegehilfsmittel (z.B. Pflaster- oder Plattenheber, Vakuumsauger oder gleichwertig) auf die regelkonform hergestellte Bettung verlegen.
Fuge gem. technischer Planung und Herstellerangaben in einer Breite von 8 mm herstellen. Fugenmaterial in einer Körnung abgestimmt auf das Bettungsmaterial und die Fugenbreite kornabgestuft und filterstabil liefern und kontinuierlich mit der Verlegung einkehren.
Der 1. Rüttelgang hat mit einer auf die Pflasterstärke abgestimmten Rüttelplatte von 100 bis 150 kg zu erfolgen. Vor dem 2. Rüttelgang ist die verbliebene Fuge mit o.g. Fugenmaterial einzukehren und einzuschlämmen. Hierbei ist geeignetes Gerät zu verwenden.
Der 2. Rüttelgang hat mit einer Rüttelplatte von 250 bis 450 kg zu erfolgen. Nach dem 2. Rüttelgang hat der Fugenschluss mit einer Körnung 0/3 mm zu erfolgen. Der Fugenschluss ist im Rahmen der vertraglich vereinbarten Gewährleistung auf Verlangen der Bauherrschaft bis zu 2-mal zu wiederholen. Überschüssiges Fugen- und Bettungsmaterial ist vor jedem Rüttelgang restlos zu beseitigen, um ein Verkratzen der Oberflächen während des Rüttelns zu verhindern. Unerlässlich bleibt der Einsatz einer Vulkollan- oder Filz-Schutzmatte zum Schutz der Pflaster- oder Plattenoberfläche.
Die Wahl der Rüttelplatte ist der Beschaffenheit des Oberbaus entsprechend festzulegen.
Hinweis Plattenbeläge, Beton
05. 1 Noppenfolie 3-lagig Noppenfolie 3-lagig mit Vlies kaschiert
an allen aufgehenden Bauteilen, Höhe im Mittel 50cm
Einbau gem. Herstellerangaben
Überlappungen von ca. 10cm sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert abgerechnet.
05. 1
Noppenfolie 3-lagig
250.00
m
05. 2 Schnitt Noppenbahn Gerader, nachträglicher Schnitt der Noppenbahn bei Belägen.
auf OK Belag auf Wunsch des Bauherren
05. 2
Schnitt Noppenbahn
O
250.00
m
05. 3 Grundmauerschutz mit Noppenbahn über 50cm Wie Vorposition in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch
Breite des Streifens: über 50cm bis 100 cm, verlegen als Grundmauerschutz entlang der Unterbauungen und Mauern, Hochzug der Folie bis ca. 2 cm unter FOK Betonaufkantung, einschl. Zuschnitt- und Anpassungsarbeiten, Verschnitt ist mit einzukalkulieren.
05. 3
Grundmauerschutz mit Noppenbahn über 50cm
O
50.00
m
05. 4 Plexband Schutzlage im Anschlußbereich zu Gebäuden liefern und einbauen Schutzlage zum Schutz von Fassaden im Sockelbereich liefern und einbauen.
Die Schutzlage zum Schutz des unteren Sockelbereichs gegen Verschmutzung und Beschädigung sowie um das Verdichtungsmaß auszugleichen einige Zentimeter überhöht einbauen. Nach Fertigstellung der Belagsfläche mit einem Cuttermesser auf fertige Höhe abschneiden.
Material Fugenfüllung: Polyolefin-Schaumstoff mit Raumgewicht mind. 60 kg/m3.
Materialeigenschaften: geschlossenzelliger Polyolefin-Schaumstoff, physikalisch vernetzt
-Rohdichte mind. 60 kg/m3
-Stauchhärte nach ISO-3386-1: bei Stauchung von 40% = 200 kPa +/- 10 kPa
-komprimierbar bis mindestens 60% der Dicke
-Dauerhaft rückstellfähig mit Verformungstest < 5% nach ISO 1856-1
-Frost- und Tausalzbeständig, Wasseraufnahme < 1 Vol% nach ISO62
-chemikalienbeständig und unverrottbar.
Abmessungen: Materialdicke 6, 8 oder 10 mm,
Einbauhöhe: z.B. 300 mm
Lieferform: Rollenware
Liefernachweis:
INNOPLEX GmbH
Tel. (0 55 28) 99 99 03-0
Fax (0 55 28) 99 99 03-9
E-Mail: info@innoplex.de
www.innoplex.de
05. 4
Plexband Schutzlage im Anschlußbereich zu Gebäuden liefern und einbauen
60.00
m
05. 5 Frostschutz-/ Kiestragschicht Kiestragschicht frostsicher, Frostempfindlichkeit F1, Randausbildung von 1:1,5, profilgerecht im vorgegebenen Gefälle einbauen nach Maßgaben der ZTVT-StB (aktuelle Fassung), aus geliefertem ungebundenen, wasserdurchlässigen und witterungsbeständigen Mineralstoffen, ungewaschen
als Kies-Sand-Gemischennachweislich nicht schadstoffbelastet,
Einbaustärke i.M. 30 cm, Einbaugenauigkeit +/- 2 cm.
Körnung 0/32
Verdichten nach ZTVE STB 76
Verdichtung/ Verformung mind.:
min. 120 MN/m2 bei PKW befahrbaren Flächen
min. 100 MN/m2 bei Trittplatten, Gehwege
Verhältnis EV2/EV1 </= 2,2.
Verdichtungsgrad DPr mind. 103 %.
Lagenweise einbauen und verdichten,
Verdichtung nach statischer Freigabe und Vorgabe!
Die Abrechnung erfolgt in eingebauten, verdichteten Zustand.
Nachweis und Abrechnung über Lieferscheine Sieblinie und Wiegescheine des Kieswerkes.
05. 5
Frostschutz-/ Kiestragschicht
75.00
m³
05. 6 Frostschutz-/ Kiestragschicht 0/22 wie Pos. vor jedoch:
Körnung 0/22
für geringe Aufbaustärken, nach Anweisung Bauleitung
05. 6
Frostschutz-/ Kiestragschicht 0/22
O
3.00
m³
05. 7 Betonkeil an Außenrändern Betonkeil / Kellenstrich am Plattenaußenrand
Lage: wenn keine sonstigen Einfassung vorhanden
05. 7
Betonkeil an Außenrändern
O
2.00
m
05. 8 Leistenstein Beton 6x25x100cm, EF Traufe Betonbordstein DIN 483, mit Mini Fase
Abmessung: Breite 6cm,
Höhe: 25cm, Länge: 100 cm,
Bettung in Beton C 12/15,
mit beidseitiger geschalter Rückenstütze,
Fugen dicht gestoßen.
als Einfassung Traufe
05. 8
Leistenstein Beton 6x25x100cm, EF Traufe
55.00
m
05. 9 Leistenstein Beton 6x20x100cm, EF Traufe- geringe Aufbauhöhe Betonbordstein DIN 483, mit Mini Fase
Abmessung: Breite 6cm,
Höhe: 20cm, Länge: 100 cm,
Bettung in Beton C 12/15,
mit beidseitiger geschalter Rückenstütze,
Fugen dicht gestoßen.
als Einfassung Traufe
05. 9
Leistenstein Beton 6x20x100cm, EF Traufe- geringe Aufbauhöhe
20.00
m
05. 10 Leistenstein Beton 8x30x100cm, EF Pflaster Betonbordstein DIN 483, mit Mini Fase
Abmessung: Breite 8cm,
Höhe: 30cm, Länge: 100 cm,
Bettung in Beton C 12/15,
mit beidseitiger geschalter Rückenstütze,
Fugen dicht gestoßen.
bündig als Einfassung Pflaster
05. 10
Leistenstein Beton 8x30x100cm, EF Pflaster
110.00
m
05. 11 Leistenstein Beton 8x40x100cm, EF Spielplatzbereich Betonbordstein DIN 483, mit Mini Fase
Abmessung: Breite 8cm,
Höhe: 40cm, Länge: 100 cm,
Bettung in Beton C 12/15,
mit beidseitiger geschalter Rückenstütze,
Fugen dicht gestoßen.
als Einfassung bei Spielplatz
05. 11
Leistenstein Beton 8x40x100cm, EF Spielplatzbereich
30.00
m
05. 12 Stahlband - Einfassung 300 x 3 mm gerade und gebogen Einfassung aus Flachstahl 300x3mm,
Oberfläche: Stahl, verzinkt
Verankerung durch Erdnägel nach Herstellerangaben
mit zusätzlicher Bettung und beidseitiger geschalter
Rückenstütze aus Beton C20/25,
lagestabile Verbindung durch Befestigungsplatten und 2
Schrauben. Auch für Eck- und Radienbereiche geeignet.
Einbau bündig mit Belag
Ecken und Radien sind gem. der Absteckpläne
einzukalkulieren, ebenso die Zuschneidearbeiten und
Anpassungen. Scharfkantige Stellen sind nachzuarbeiten.
Lage: Einfassung Terrassenbeläge,
05. 12
Stahlband - Einfassung 300 x 3 mm gerade und gebogen
65.00
m
05. 13 L-Winkel Aufkantung 300mm- Sonderanfertigungen Einfassung aus Flachstahl als Aufkantungen
Material: Stahl, verzinkt
Höhe 300mm
Stärke nach Erfordernis, ca. 6mm
L-Form- Fußlänge und Versteifung nach statischer Erfordernis
liefern und höhen- und fluchtgerecht in Betonbettung C12/15 versetzen
einschl. aller anfallenden Nebenarbeiten,
Ecken und Radien sind einzukalkulieren, ebenso die Zuschneidearbeiten und
Anpassungen. Scharfkantige Stellen sind nachzuarbeiten.
Lage: Terrasenkante an Lichtschacht Haus A
05. 13
L-Winkel Aufkantung 300mm- Sonderanfertigungen
4.00
m
05. 14 Einfasszeile Kleinstein um Schächte Kleinpflaster wie Wegepflaster
Ausführung in Reihen
Pflastermaterial wie Wegepflaster.
Versetzen des Pflasterbelages als Einzeiler in
Mörtelbettung um Schächte, Oberlichter, Deckendurchbrüche
nach Anweisung Bauleitung
05. 14
Einfasszeile Kleinstein um Schächte
35.00
m
05. 15 Einfasszeile Kleinstein um Sandkasten Leistung wie vor,
jedoch Versetzen des Pflasterbelages als Zweizeiler in
Mörtelbettung um und unter Holz des Sandkastens.
05. 15
Einfasszeile Kleinstein um Sandkasten
13.00
m
05. 16 Plattenbelag unter Sandflächen Plattenbelag unter Sandlfläche,
einschl. Herstellen der erforderlichen Rand- und Abschlussplatten,
Plattengröße mind. 35 x 35 cm, Plattendicke cm, Verlegung in 3-5 cm Splitt 2/5, im Läuferverband, Fugenbreite 3 cm, Fugenfüllung mit Splitt 2/5.
auch gebrauchtes Material möglich
05. 16
Plattenbelag unter Sandflächen
10.00
m2
05. 17 Betonplattenbelag, GDM Tetrago light 40x40x4cm- Terrassen Betonplattenbelag
GDM.Tetrago light
Format 40/ 40/ 4cm mit Halbsteinen
Farbe: grau
Oberfläche: nativo
nach Bemusterung
Pflasterbelag gemäss DIN EN 1338/DI
und ZTV Pflaster - Stb 06 aus Betonpflaster
entsprechend DIN 458,
Rutschwiderstand SRT > 55, AM < 40
Verlegeraster: Reihenverband/ Läuferverband
Steingrößen lagenweise gemischt geliefert und Verlegung paletten-/ lagenweise gemischt
Bettung aus Hartgestein gem. ZTVP - Stb 06,
Fugenfüllung Edelbrechsand - Splittgemisch
mit Kornanteil < 0,09 mm = 4-12 Massenprozent, kalkfrei.
inkl. Halbsteine für Randeinpassungen liefern und verlegen
Liefernachweis:
Fa. Godelmann
05. 17
Betonplattenbelag, GDM Tetrago light 40x40x4cm- Terrassen
90.00
m²
05. 18 Betonplattenbelag, GDM Tetrago light 40x40x4cm- Eingänge Betonplattenbelag
GDM.Tetrago light
Format 40/ 40/ 4cm mit Halbsteinen
Farbe: grau
Oberfläche: nativo
nach Bemusterung
Pflasterbelag gemäss DIN EN 1338/DI
und ZTV Pflaster - Stb 06 aus Betonpflaster
entsprechend DIN 458,
Rutschwiderstand SRT > 55, AM < 40
Verlegeraster: Reihenverband/ Läuferverband
Steingrößen lagenweise gemischt geliefert und Verlegung paletten-/ lagenweise gemischt
Bettung aus Hartgestein gem. ZTVP - Stb 06,
Fugenfüllung Edelbrechsand - Splittgemisch
mit Kornanteil < 0,09 mm = 4-12 Massenprozent, kalkfrei.
inkl. Halbsteine für Randeinpassungen liefern und verlegen
Liefernachweis:
Fa. Godelmann
05. 18
Betonplattenbelag, GDM Tetrago light 40x40x4cm- Eingänge
15.00
m²
05. 19 Zulage für Farbe anthrazit Zulage zu Pos. vor, jedoch
Farbe: anthrazit, nach Bemusterung
05. 19
Zulage für Farbe anthrazit
O
105.00
m²
05. 20 Schneidearbeiten Plattenbelag Stärke 4cm Betonplatten Stärke 4cm aus Pos. vor
für Einpassarbeiten (Einbauten und Randanschlüsse) zuschneiden.
Hinweis:
Halbsteine für Reihenverlegung sind in den jeweiligen Pos. mit einzukalkulieren.
In der Regel werden Rest- und Zwickelflächen mit Granitmosaikstein aus Pos. unten ausgepflastert.
05. 20
Schneidearbeiten Plattenbelag Stärke 4cm
45.00
m
05. 21 Betonsteinpflaster GDM Tetrago stone-Mehrsteinsystem Typ AU Betonsteinpflaster
Pflasterstein GDM.Tetrago stone
als Mehrsteinsystem- Typ AU
Formate 30/ 20/ 8cm, 20/ 20/ 8cm. 20/10/ 8cm
Farbe: grau
Oberfläche: nativo
nach Bemusterung
Pflasterbelag gemäss DIN EN 1338/DI
und ZTV Pflaster - Stb 06 aus Betonpflaster
entsprechend DIN 458,
Rutschwiderstand SRT > 55, AM < 40
Verlegeraster: Reihenverband/ Läuferverband
Steingrößen lagenweise gemischt geliefert und Verlegung paletten-/ lagenweise gemischt
Bettung aus Hartgestein gem. ZTVP - Stb 06,
Fugenfüllung Edelbrechsand - Splittgemisch
mit Kornanteil < 0,09 mm = 4-12 Massenprozent, kalkfrei.
inkl. Halbsteine für Randeinpassungen liefern und verlegen
Liefernachweis:
Fa. Godelmann
05. 21
Betonsteinpflaster GDM Tetrago stone-Mehrsteinsystem Typ AU
90.00
m²
05. 22 Zulage für Farbe anthrazit Zulage zu Pos. vor, jedoch
Farbe: anthrazit, nach Bemusterung
05. 22
Zulage für Farbe anthrazit
O
90.00
m²
05. 23 Schneidearbeiten Pflaster Stärke 8cm Pflaster Stärke 8cm aus Pos. vor
für Einpassarbeiten (Einbauten und Randanschlüsse) zuschneiden.
Hinweis:
Halbsteine für Reihenverlegung sind in den jeweiligen Pos. mit einzukalkulieren.
In der Regel werden Rest- und Zwickelflächen mit Granitmosaikstein aus Pos. unten ausgepflastert.
05. 23
Schneidearbeiten Pflaster Stärke 8cm
40.00
m
05. 24 Restflächen aus Mosaiksteinen herstellen Mosaikpflaster verlegen nach DIN 18318
Güteklasse I DIN EN 1342
Ausführung in Reihen
Material: Crystal Grey- Granit dunkelgrau, Premium
Format: 4/6cm
Köpfe: gespalten
Bettung: Trasszementmörtel MGII, Dicke 3-5cm
Fuge:Trasszementmörtel
Hinweis:
In den einzelnen Reihen sind gemäß DIN 18318
möglichst gleich breite Steine zu verwenden.
Entspricht die Lieferung nicht den Anforderungen, sind
die Steine auf der Baustelle von Hand zu sortieren.
Abrechnung nach tatsächlich verbauten Flächen, die Übermessungsregel darf hier nicht angewendet werden.
Liefernachweis:
ProNaturstein GmbH
Wettersteinstr. 12
82024 Taufkirchen
Tel. 089 - 67 35 979 - 0,
Fax 089 - 67 35 979 - 33
o. glw.
Bereich: Restflächen an Schächten, Zwickel bei Pflasterbelägen
05. 24
Restflächen aus Mosaiksteinen herstellen
5.00
m²
05. 25 Zusätzliche Verfugung Zusätzliches Einschlämmen des Fugensandes mit Wasser
für den Pflasterbelag.
Material: Fugensand, Körnung kleiner als Fugensand aus Pos. vor.
05. 25
Zusätzliche Verfugung
O
10.00
m²
05. 26 Zulage für die gebundene Bauweise Zulage zu Pos. vor, jedoch
Pflaster in Bettung in Drainmörtel z.B. QuickMix TPM-D4 4-6 cm o.glw. ,
mit Haftschlämme TNH Flex o.glw.
Verlegung im Halbverband unter Beachtung DIN
18316
Verfugung: Fugenmörtel TFH / TFH flex nach Herstellerangabe o.glw. und Oberfläche reinigen.
Bereich Eingänge bei wenig Aufbau
05. 26
Zulage für die gebundene Bauweise
15.00
m²
05. 27 Fugenverguss Fugenbreite 2cm
Vergussmörtel
Übereinstimmungszertifikat nach VeBMR RichtlinieCE Kennzeichnung nach DIN EN 1504-6Prüfung gemäß DVGW Technische Regeln, Arbeitsblatt W 270 und W 347Untergusshöhe 5-30 mmDruckfestigkeitsklasse C55/67Druckfestigkeit nach 28 d ≥ 80 N/mm²Frühfestigkeitsklasse AFließmaßklasse f2Schwindmaßklasse SKVM IIFeuchtigkeitsklassen WO, WF, WA, WSExpositionsklassen XO, XC1-XC4, XD1-XD3, XS1-XS3, XF1-XF4*, XA1-XA2, XM1-XM2* XF4 Nachweis über ein Prüfzeugnis CDF-Test (DIN CEN/TS 12390-9)
z. B. PAGEL V1®/10 VERGUSS
Verbrauch ca. 2000 kg/m³o. glw.
Die Herstellvorschriften und Verarbeitungsrichtlinien des Materialherstellers sind zu beachten und einzuhalten.
Für Anschluss Rinne an Asphalt
05. 27
Fugenverguss
O
10.00
m
05. 28 Kiesschüttung Traufstreifen Rundkies, gewaschen, Körnung 16/32
Farbe: grau
liefern und mit einer Schichtdicke von ca. 30cm als Traufstreifen höhengerecht einbauen und aufbringen.
Breite Traufstreifen ca40cm
inkl. Trennlage zwischen Kies und Oberboden:
z.B. Bändchengewebe
05. 28
Kiesschüttung Traufstreifen
11.00
m³
05. 29 Kiesschüttung Traufstreifen- Material bauseits wie Pos. vot, jedoch Einbau von bauseits gelagertem Material
05. 29
Kiesschüttung Traufstreifen- Material bauseits
1.00
m³
Hinweis: Qualität und Lieferung von Spielsand Hinweis: Qualität und Lieferung von Spielsand
Der zu liefernde Spielsand muss folgende Eigenschaften haben:
- kein Brechsand
- erstmals aus seiner natürlichen Lagerstätte abgebaut
- nur an der Schürfstelle zwischengelagert
- nicht länger als einen Monat nach dem Abbau zwischengelagert
- gemäß seinem Einsatzzweck als Spielsand unbedenklich für die Gesundheit
- frei von Fremd- oder Schadstoffen
- Gehalt an Carbonat kleiner 8 Masse-%
- Wassergehalt bei der Wägung maximal 4 Gewichts-% bezogen auf die Trockensubstanz
- Korngröße 0/2 mit folgenden Kriterien:
- Absiebung im nassen Zustand
- Anteil an Schlämmkorn (0,0 bis 0,063 mm) kleiner 3 Masse-%
- Anteil an Feinsand (0,063 bis 0,2 mm) 15 bis 30 Masse-%
- Anteil an Kieskorn (größer 2,0 mm) maximal 10 Masse-%
- Größtkorn maximal 4,0 mm
- Ungleichförmigkeitszahl (U=d60/d10) 4 bis 6
Rechtzeitig vor Einbau des Sandes sind folgende Prüfzeugnisse vorzulegen:
- Prüfzeugnis des Materialprüfungsamtes für das Bauwesen der Technischen Universität München oder eines anderen gleichwertigen Institutes, dem folgendes zu entnehmen ist:
- Korngrößenverteilung
- abschlämmbare Bestandteile
- Stoffe organischen Ursprungs
- Prüfzeugnis über eine mikrobiologische Untersuchung eines staatlich anerkannten und vereidigten Handels- und Lebensmittelchemikers, dem Folgendes zu entnehmen ist:
- Höhe des pH-Wertes
- Gesamtkolonienzahl
- Anteile an Escherichia coli, Enteerobacteriaceaen, coliformen Keimen und Salmonellen
- Prüfzeugnis über eine nukluidspezifische Untersuchung mittels hochauflösender Gamma-Spektroskopie des TÜV Bayern oder eines anderen gleichwertigen Institutes, welches Teilnehmer am Ringversuch des Bundesgesundheitsamtes ist. Dem Zeugnis müssen folgende Messergebnisse zu entnehmen sein, wobei die Werte in Bq pro Kg Sand anzugeben sind:
- Cäsium 134
- Cäsium 137
- Kalium 40
- Nuklide der natürlichen Zerfallsreihen (z.B. Uran- oder Thoriumreihe)
Der Sand muß beim Transport zur Verwendungsstelle abgedeckt sein.
Hinweis: Qualität und Lieferung von Spielsand
05. 30 Spielsand in Spielfläche liefern und einbauen Spielsand liefern und profilgerecht einbauen,
Einbaudicke: im Mittel: 45 cm
Natursand, Korngröße 0/2 mm, Farbton hell,
gemäß den Vorgaben der Landeshauptstadt München sh. Hinweis vor, "Lieferung von Spielsand"
05. 30
Spielsand in Spielfläche liefern und einbauen
4.00
m³
06 Ausstattung
06
Ausstattung
Zäune
Zäune
06. 1 Maschendrahtzaun H: 100cm verzinkt, anthrazit ummantelt Maschendrahtzaun liefern und fachgerecht montieren;
Höhe gemessen ohne Bodenabstand:100cm, Bodenabstand 10cm. Ausführung wie folgt:
a) Zaun-Pfosten für Maschendrahtzaun
liefern und flucht- und höhengerecht versetzen.
Aus feuerverzinkten Stahlrohren DIN 2458 geschnitten und bearbeitet,mit Kunststoff-Spanndrahthaltern und Edelstahl- Einschlagkrampen sowie Kunststoffkappe.
Bodenaushub wird in der Zaunflucht verteilt.
Pfostenlänge: 1500mm
Durchmesser: 42/48mm
Pfostenabstand: ca.2.50m nach Bedarf
Farbe: anthrazit
b) Maschendrahtzaun dickverzinkt
Geflecht: Maschendraht: verzinkt
Farbe: anthrazit
Maschenweite: 50mm
Drahtstärke: 3mm
Bespannungshöhe 1000mm
Spanndrahtreihen: 3Stk
Die Spanndrähte werden in gleichmäßigen Abständen durch jede Masche des Geflechts geführt und fachgerecht gespannt.
Matten untereinander verbunden, Befestigung an Pfosten mit Bügeln und Schrauben und Dämpfungselementen.
Eckausbildung mit Eckverbindern.
Inkl. Erforderlicher Grabarbeiten in Bodenklasse 3-4
Inkl. Betonfundamente nach statischer Erfordernis
Liefernachweis:
Draht Mayr GmbH
Hainholzstr. 2
99441 Mellingen
Lage: Trennung zwischen Gärten
06. 1
Maschendrahtzaun H: 100cm verzinkt, anthrazit ummantelt
40.00
m
06. 2 Zauntürchen für Maschendrahtzaun H:100cm B:100cm Gartentor feuerverzinkt,
Höhe: 100cm
Breite: 100cm
Tore geeignet für den Einbau DIN rechts als auch DIN links
Rahmen: runde Stahlrohre, 38 mm Durchmesser
Füllung: Schweißgitter, MW 50/50/4 mm
Farbe: anthrazit
Ink. Befestigungspfosten,
inkl. aller Grab- und Fundamentarbeiten
inkl. Betonfundamente nach statischer Erfordernis
Inkl. Aller Montage und Kleinteile
Inkl. Sämtlicher Nebenarbeiten
liefern und einbauen
Liefernachweis:
Draht Mayr GmbH
Hainholzstr. 2
99441 Mellingen
o.glw.
06. 2
Zauntürchen für Maschendrahtzaun H:100cm B:100cm
2.00
St
06. 3 Stabmattenzaun H: 103cm, Farbe anthrazit Stahlmattenzaun; Höhe 103cm
mit Drahtgitterfeldern/ Stahlmatten,
Einzelfeldlängen 2,5m
Ausführung wie folgt:
a) Zaun-Posten aus Stahl Rechteckrohr, Profil 60x40x2mm, Postenlänge 1600mm, Kopf verschlossen, verschweißt
Fundamente 40/40/80cm, Betongüte C20/25 unbewehrt, Ausführung nach Herstellerstatik,
inkl. aller Grab und Fundamentarbeiten
b) Drahtgitter aus Stahlmatten
Maschenweite 50/200mm
Drahtstärke 6/5/6
waagrechte U-Profile 9,0/20,0/9,0mm,
Stahlmattenenden unten und oben ohne Überstand über Bügel.
Matten untereinander verbunden, Befestigung an Pfosten mit Bügeln und Schrauben und Dämpfungselementen.
Eckausbildung mit Eckverbindern.
c) Oberflächenbehandlung verzinkt nach
DIN EN 10244-2
und pulverbeschichtet in RAL 7016, anthrazit
Lage: Trennung zwischen Gärten
06. 3
Stabmattenzaun H: 103cm, Farbe anthrazit
O
40.00
m
06. 4 Zulage zur Pos. vor für Höhenstaffelung Zulage zu Stahlmattenzaun für Höhenstaffelung zum Angleichen an den Geländeverlauf
Höhensprünge nach örtlichem Aufmaß
06. 4
Zulage zur Pos. vor für Höhenstaffelung
O
2.00
St
06. 5 Zulage zur Pos. vor für Anschlußfeldes Zulage zu Stahlmattenzaun Höhe 100cm
für Herstellung eines Anschlußfeldes
als Endstück am Anschluß an Fassade- / Grundstückskante
wie in Vorpos. beschrieben, jedoch Sonderlängen.
nach örtlichem Aufmaß
06. 5
Zulage zur Pos. vor für Anschlußfeldes
O
7.00
St
06. 6 Zauntürchen für Stabgitterzaun einflügelig H:103cm B:100cm Zauntürchen für Stabgitterzaun einflügelig, feuerverzinkt,
und pulverbeschichtet in RAL 7016, anthrazit
liefern und nach Herstellerangaben einbauen
Höhe: 103cm
Breite: 100cm
Befestigunugsart: zum Aufdübeln
Tore geeignet für den Einbau DIN rechts als auch DIN links
Ink. Befestigungspfosten,
Inkl. Aller Montage und Kleinteile
Inkl. Sämtlicher Nebenarbeiten
liefern und einbauen
Liefernachweis:
Draht Mayr GmbH
Hainholzstr. 2
99441 Mellingen
o.glw.
06. 6
Zauntürchen für Stabgitterzaun einflügelig H:103cm B:100cm
O
2.00
St
06. 7 Maschendrahtzaun H: 150cm verzinkt, anthrazit ummantelt Maschendrahtzaun liefern und fachgerecht montieren;
Höhe gemessen ohne Bodenabstand:150cm, Bodenabstand 10cm. Ausführung wie folgt:
a) Zaun-Pfosten für Maschendrahtzaun
liefern und flucht- und höhengerecht versetzen.
Aus feuerverzinkten Stahlrohren DIN 2458 geschnitten und bearbeitet,mit Kunststoff-Spanndrahthaltern und Edelstahl- Einschlagkrampen sowie Kunststoffkappe.
Bodenaushub wird in der Zaunflucht verteilt.
Pfostenlänge: 2000mm
Durchmesser: 42/48mm
Pfostenabstand: ca.2.50m nach Bedarf
Farbe: anthrazit
b) Maschendrahtzaun dickverzinkt
Geflecht: Maschendraht: verzinkt
Farbe: anthrazit
Maschenweite: 50mm
Drahtstärke: 3mm
Bespannungshöhe 1500mm
Spanndrahtreihen: 3Stk
Die Spanndrähte werden in gleichmäßigen Abständen durch jede Masche des Geflechts geführt und fachgerecht gespannt.
Matten untereinander verbunden, Befestigung an Pfosten mit Bügeln und Schrauben und Dämpfungselementen.
Eckausbildung mit Eckverbindern.
Inkl. Erforderlicher Grabarbeiten in Bodenklasse 3-4
Inkl. Betonfundamente nach statischer Erfordernis
Liefernachweis:
Draht Mayr GmbH
Hainholzstr. 2
99441 Mellingen
Lage: Grunstücksgrenze
06. 7
Maschendrahtzaun H: 150cm verzinkt, anthrazit ummantelt
105.00
m
06. 8 Stabmattenzaun H: 140cm, Farbe anthrazit Stahlmattenzaun; Höhe 140cm
mit Drahtgitterfeldern/ Stahlmatten,
Einzelfeldlängen 2,5m
Ausführung wie folgt:
a) Zaun-Posten aus Stahl Rechteckrohr, Profil 60x40x2mm, Postenlänge 2030mm, Kopf verschlossen, verschweißt
Fundamente 40/40/80cm, Betongüte C20/25 unbewehrt, Ausführung nach Herstellerstatik,
inkl. aller Grab und Fundamentarbeiten
b) Drahtgitter aus Stahlmatten
Maschenweite 50/200mm
Drahtstärke 6/5/6
waagrechte U-Profile 9,0/20,0/9,0mm,
Stahlmattenenden unten und oben ohne Überstand über Bügel.
Matten untereinander verbunden, Befestigung an Pfosten mit Bügeln und Schrauben und Dämpfungselementen.
Eckausbildung mit Eckverbindern.
c) Oberflächenbehandlung verzinkt nach
DIN EN 10244-2
und pulverbeschichtet in RAL 7016, anthrazit
Lage: Grunstücksgrenze
06. 8
Stabmattenzaun H: 140cm, Farbe anthrazit
O
105.00
m
06. 9 Zulage zur Pos. vor für Höhenstaffelung Zulage zu Stahlmattenzaun für Höhenstaffelung zum Angleichen an den Geländeverlauf
Höhensprünge nach örtlichem Aufmaß
06. 9
Zulage zur Pos. vor für Höhenstaffelung
O
3.00
St
06. 10 Zulage zur Pos. vor für Anschlußfeldes Zulage zu Stahlmattenzaun Höhe 140cm
für Herstellung eines Anschlußfeldes
als Endstück am Anschluß an Fassade- / Grundstückskante
wie in Vorpos. beschrieben, jedoch Sonderlängen.
nach örtlichem Aufmaß
06. 10
Zulage zur Pos. vor für Anschlußfeldes
O
5.00
St
06. 11 Stabmattenzaun H: 180cm, Farbe anthrazit- Passstück Stahlmattenzaun; Höhe 180cm
mit Drahtgitterfeldern/ Stahlmatten,
Passtück, Länge 1,5m- nach örtlichem Aufmaß
Ausführung wie folgt:
a) 1x Zaun-Posten aus Stahl Rechteckrohr, Profil 60x40x2mm, Postenlänge 2530mm, Kopf verschlossen, verschweißt
Fundamente 40/40/80cm, Betongüte C20/25 unbewehrt, Ausführung nach Herstellerstatik,
1x Zaun-Posten aus Stahl Rechteckrohr, Profil 60x40x2mm,
Postenlänge 1800mm- bzw. passend zu 180cm Zaun, Kopf verschlossen, verschweißt
mit Bodenplatte zum aufschrauben
inkl. aller Grab und Fundamentarbeiten
b) Drahtgitter aus Stahlmatten
Maschenweite 50/200mm
Drahtstärke 6/5/6
waagrechte U-Profile 9,0/20,0/9,0mm,
Stahlmattenenden unten und oben ohne Überstand über Bügel.
Befestigung an Pfosten mit Bügeln und Schrauben und Dämpfungselementen.
c) Oberflächenbehandlung verzinkt nach
DIN EN 10244-2
und pulverbeschichtet in RAL 7016, anthrazit
Lage: zwischen Hecke am laufenden Meter und Fassade
06. 11
Stabmattenzaun H: 180cm, Farbe anthrazit- Passstück
2.00
Stk
Efeuzaun Efeuzaun
Efeuzaun
06. 12 Efeuzaun Hecke "Am laufenden Meter" liefern und einbauen Efeuzaun Hecke am laufenden Meter liefern
Angaben zur Hecke:
Länge gesamt: 3,9m
Längen Einzelstrecken: 1x 1,3m, 1x2,6m
Einbau Pfosten (Raster 130cm):
Pfosten aus Stahl-Rundrohr Maße:
Durchmesser x Höhe: 48 x 2400 mm, verzinkt/farbbeschichtet -grün-, mit Abdeckkappe aus Kunststoff, grün, inkl. erforderlicher Befestigungsbügel, liefern und in herzustellende Fundamente aus Beton C15 /C16 einbauen.
Fundamentmaße L x B x T: 40 x 40 x 45 cm. OK Fundament 25 cm unter Fertighöhe Oberseiten des Fundamentes leicht abgeschrägt.
Inkl. zusätzliche Pfosten für Abschlüsse des Pfostengerüstes liefern und in herzustellende Fundamente wie vorbeschrieben einbauen. Pfosten aus Stahl-Rundrohr‚
Inkl. Spanndraht aus Metall, Dicke 1,0 mm, kunststoffummantelt – grün -, liefern, am Pfostengerüst montieren und straff spannen. Einbauhöhe: 90 cm über Fertighöhe Gelände.
Einbau Fertig- Heckenelemet:
Fertig-Heckenelemente, bestehend aus bepflanztem MetallStabgittergeflecht, mit Wurzelballen im Korb, einschl. erforderlicher Befestigungselemente (je Heckenelement 4 Befestigungspunkte) liefern und vorbereiteten Pflanzgraben aus pos.vor gemäß Einbauanleitung einbauen.
Breite: 120 cm
lichte Höhe: 180 cm
Drahtgitter: 5 mm
Maschenweite: 100 x 250 mm
Pflanzenart: Hedera helix ‚Woerneri’
Inkl. zugehöriger Erdarbeiten,
Bodenklasse 3-4 DIN 18300, für Einzelfundamente.
Inkl. oben beschriebender Fundamentarbeiten 40x40x70cm, Fundamentsohle planieren und standfest versdichten.
Inkl. Oberbodeneinbau bis 20cm unter OK Fertighöhe.
Hersteller:
Helix Pflanzen GmbH
Ludwigsburger Str. 82
70806 Kornwestheim
Tel: +49 7154 - 8016-0
info@helix-pflanzen.de
oder gleichwertig
06. 12
Efeuzaun Hecke "Am laufenden Meter" liefern und einbauen
3.90
m
Stahlzaun Efeuzaun
Stahlzaun
06. 13 Erstellen Werk- und Montageplan Stahlzaun H: 140cm Erstellung eines detaillierten Werks- und Montageplans des
Stahlzauns H.140cm an der Grundstücksgrenze, inkl. Zauntore
Der Auftragnehmer hat die beiliegende Ausführungsplanung/ Detailplanung zu prüfen und als Basis in eine zu erstellende Werkplanung aufzunehmen.
die örtlichen Aufmaße sind hierzu durch den AN durchzuführen.
Die Werkplanung ist dem Landschaftsarchitekten zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Nur freigezeichnete Pläne sind zur Ausführung zugelassen.
Die Werkplanung ist kontinuierlich dem Bauablauf entsprechend zu aktualisieren.
Als Grundlage dient der Detailplan 'Geländeranschluß Attika Terrasse 1.OG, Geländer
GL08_SCT_5_TG_ARC_00_DT_08_6031_B
06. 13
Erstellen Werk- und Montageplan Stahlzaun H: 140cm
1.00
psch
06. 14 Betonpfosten 50x50x210cm Betonpfosten liefern und fachgerecht montieren;
Höhe 210cm, über Flur 140cm, Ausführung wie folgt:
Maßen ca. 50x50x210cm
Material/Oberfläche: Sichtbeton
armiert für starke Belastung
mit durchgehende Fase
Oberfläche und Farbe: nach Bemusterung
inkl. Abdeckplatte, Stärke 2cm, Überhang 2cm
inkl Betonfundament nach statischer Erfordernis
einschl. aller Erdarbeiten,
Aushub, Hinterfüllung mit Kies
sowie Schalung und Nebenleistungen.
Liefernachweis:
Fa. Esslinger Betonwerk GmbH o. glw.
06. 14
Betonpfosten 50x50x210cm
6.00
Stk
06. 15 Betonpfosten 50x35x210cm Betonpfosten liefern und fachgerecht montieren;
Höhe 210cm, über Flur 140cm, Ausführung wie folgt:
Maßen ca. 50x35x210cm
Material/Oberfläche: Sichtbeton
armiert für starke Belastung
mit durchgehende Fase
Oberfläche und Farbe: nach Bemusterung
inkl. Abdeckplatte, Stärke 2cm, Überhang 2cm
inkl Betonfundament nach statischer Erfordernis
einschl. aller Erdarbeiten,
Aushub, Hinterfüllung mit Kies
sowie Schalung und Nebenleistungen.
Liefernachweis:
Fa. Esslinger Betonwerk GmbH o. glw.
06. 15
Betonpfosten 50x35x210cm
4.00
Stk
06. 16 Stahlelemente H: 140cm Zaunelemente liefern und fachgerecht an unten beschriebenen Pfosten montieren;
Höhe :140cm
Ausführung wie folgt:
Geländer feuerverzinkt und pulverbeschichtet RAL 7035
Obergurt: Flachstahl 40x6mm
Pfosten/ Füllung: Runstäbe DM 15mm
Untergurt: Flachstahl 50x6mm
Gerade Einzelstücke
in folgenden Längen( alle Maße nach örtl. Aufmaß):
4,10m
2x 11,67m
9,27m
18,28m
gebogene Einzelstücke (radius 5m)
in folgenden Längen (alle Maße nach örtl. Aufmaß):
8m
gem. Detail
Geländeranschluß Attika Terrasse 1.OG, Geländer'
Inkl. Erforderlicher Klein und Montageteile
06. 16
Stahlelemente H: 140cm
1.00
psch
06. 17 Zauntor Breite 1,76m Zauntürchen für Stahlzaun, einflügelig
feuerverzinkt und pulverbeschichtet in RAL 7035
liefern und einbauen
Höhe: 140cm
Breite: 176cm
Tore geeignet für den Einbau DIN rechts als auch DIN links
Ink. Befestigungspfosten,
Inkl. Aller Montage und Kleinteile
Inkl. Sämtlicher Nebenarbeiten
liefern und einbauen
o.glw.
06. 17
Zauntor Breite 1,76m
2.00
St
06. 18 Zauntor Breite 3m, zweiflügelig Zauntor für Stahlzaun, zweiflügelig
feuerverzinkt und pulverbeschichtet in RAL 7035
liefern und einbauen
Höhe: 140cm
Breite:300cm- zweiflügelig
Ink. Befestigungspfosten,
Inkl. Aller Montage und Kleinteile
Inkl. Sämtlicher Nebenarbeiten
liefern und einbauen
o.glw.
06. 18
Zauntor Breite 3m, zweiflügelig
1.00
St
Elektro
Elektro
06. 19 Kabelgräben 30/60 - Beleuchtung Boden der Kabelgräben für Kabel profilgerecht
ausheben ab Geländeoberfläche,
verfüllen und verdichten nach dem Merkblatt für
das Verfüllen von Leitungsgräben mit verdichtungs -
fähigem Kies.
Verfüllung nach Einlegen des Leerrohres durch den Elektriker.
Aushub ordnungsgemäß entsorgen.
Aushubtiefe: 60 cm,
Sohlenbreite der Gräben bis zu 30 cm.
06. 19
Kabelgräben 30/60 - Beleuchtung
60.00
m
06. 20 Sandbettung Sandbettung für Kabelverlegung in 2 Arbeitsgängen
Bettungsdicke 2 mal je 10 cm
und Einlegen eines Warnbandes.
in Grabenaushub aus Pos. vor
06. 20
Sandbettung
60.00
m
06. 21 Leerrohre Beleuchtung Leerrohre für Beleuchtung
DN 40 liefern und auf Sandbettung aus Pos. vor einbauen.
06. 21
Leerrohre Beleuchtung
60.00
m
06. 22 Fundament für Pollerleuchten Fundament aus Beton für Pollerleuchten
zur bauseitigen Montage der Pollerleuchten mit einer Mindestgröße von (BxHxT) 400x50x400 mm herstellen
Einschl. einbetonieren des bauseitigen Erdstücks
Einschließlich Leerrohrdurchführungen gem. Herstellerangaben
inkl. aller Erd- und Fundamentarbeiten
06. 22
Fundament für Pollerleuchten
8.00
St
06. 23 Zulage Einbau in Handarbeit Zulage zu Pos. vor für Einbau in Handarbeit
06. 23
Zulage Einbau in Handarbeit
2.00
St
Spielaustattung
Spielaustattung
06. 24 Federwippe 2-sitzig liefern und einbauen Federwippgerät entsprechend den Herstellervorgaben aufstellen. inkl. Transport.
Gründung mit Sonderfundament für geringen Aufbau auf TG
Bestandteile:
> Sitzplatte, HPL 15 mm, Griffplatte, HPL 10 mm, Abstandshülsen, PA
> Haltegriffe, Edelstahl
> stabile Feder, hochfester Spezialfederdrahtstahl Ø 20 mm, kunststoffbeschichtet
° inklusive Klemmsicherung
> Spezial-Federteller, Stahl, verzinkt, kunststoffbeschichtet und U-Bügel, Edelstahl
° zur Befestigung der Feder an der Sitzplatte und am Bodenanker
> Bodenanker, Stahl, feuerverzinkt
> HINWEIS:
> Farben der HPL-Platten können von der Abbildung abweichen
Technische Informationen:
Platzbedarf 380 cm x 250 cm
Gerätegröße 110 cm x 41 cm x 65 cm
Prüfgrundlage TÜV-Product-Service geprüft nach EN 1176
Größtes Bauteil 115 cm x 40 cm x 110 cm
Schwerstes Bauteil 35 kg
Freie Fallhöhe 60 cm
Aufprallfläche 9,00 m²
inkl. Fundamentarbeiten und alle Bodenarbeiten nach Herstellerangaben
Fa. Ernst Maier Spielplatzgeräte GmbH
Wasserburger Str. 70
D-83352 Altenmarkt a. d. Alz
Telefon: 0049-8621-5082-0
oder gleichwertig
angebotenes Produkt:
''
vom Bieter einzutragen
06. 24
Federwippe 2-sitzig liefern und einbauen
1.00
St
06. 25 Maltafel 140x80cm, Fa. eibe liefern und montieren Maltafel Allwetter für Wandmontage GFK grün RAL 6011
Lieferumfang: 1 Maltafel: GFK
Befestigungsmaterial
Mindest-Raum: 140x1x80 cm
Prüforganisation: RAL
LV USP: Maltafel: Platte Durostone 895x726mm, t=10mm
Artikel-Nr.: 5590660
liefern und entsprechend den Herstellervorgaben montieren.
inkl. aller Klein- und Montageteile.
Hersteller:
eibe Produktion+Vertrieb GmbH & Co. KG
Industriestr. 1
97285 Röttingen
09338/89-376
eibe@eibe.de
oder gleichwertig
angebotenes Produkt:
''
vom Bieter einzutragen
06. 25
Maltafel 140x80cm, Fa. eibe liefern und montieren
1.00
St
06. 26 Sandkasten liefern und einbauen Klingl Spielgeräte Sandkasten Lärche 300 x 300 cm liefern und einbauen
Handgefertigt in höchster Qualität gem. DIN 1176-2017 aus Lärchenholz, zum festen Einbau in Beton
Details:
1 x Sandkasten aus Lärchenkantholz 9 x 9 cm gebaut L: 300 x B: 300 cm Höhe: 27 cm
1 x Unkrautvlies
1 x Abdeckung aus Sonnensegel mit umlaufender Kette (Farbe: dunkelblau)
4 x Bodenanker
Inklusive 4x Betonfundamente (20x20x20cm) und zweizeiler unter Rahmen
Einschließlich erforderlicher Erdarbeiten, Bodenklasse 3 + 4
DIN 18300, überschüssiges Material im Baubereich profilgerecht einbauen.
Zulassung gem. DIN 1176 für öffentliche Einrichtungen und Spielplätze
Klingl Spielgeräte
Ringstr. 4
82293 Hanshofen
Tel. 08145 / 998722
www.klingl-spielgeraete.de
o.glw.
06. 26
Sandkasten liefern und einbauen
1.00
St
06. 27 Abnahme Spielflächen, -geräte Abnahme aller Spielgeräte und Spiel- und Aufenthaltsbereiche durch einen nach DIN SPEC 79161 zertifizierten Spielplatzprüfer, einschl. Erstellung und Übergabe eines Prüfprotokolls an den AG.
Hinweis: Eine ggf. weitere zu erbringende Abnahme aufgrund Mängel oder Unvollständigkeit der Anlage ist auf Kosten des AN durchzuführen.
06. 27
Abnahme Spielflächen, -geräte
1.00
psch
Möblierung
Möblierung
06. 28 Sitzbank mit Lärchenbelattung, Typ Hop Hop Sitzbank mit Lärchenbelattung, Typ Hop Hop
mit geschlossener Rückenlehne und Armlehnen
Holzart: Lärche, unbehandelt
Länge 195 cm,
Tiefe 59 cm,
Gesamthöhe 82 cm,
Gewicht 51kg
Latten aus Lärchenholz: Holzqualität 0-1 lt. österreichischen Holzhandelsusancen, annähernd astfrei, ohne Blaufäulestellen, kernfrei undohne Kernausschnitt, keine offenen Harzgallen, keine Endrisse,Holzfeuchtigkeit ca. 12% +/-2%. Lattenquerschnitt 80x34mm und 1940mm lang. Alle Kanten sind fachgerecht gehobelt und geschliffen; alle Kanten längsseitig mit einem Radius 4mm. Alle Kanten stirnseitig gefast 4mm. Die beiden horizontalen Oberflächen
sind leicht geriffelt.
Stahlteile: Stahlteile gefertigt aus Winkelstahl 50x40x5mm und Flachstahl 30x5mm, Materialgüte S235JRG2 – EN 10025.
Die Behandlung aller Stahloberflächen erfolgt im Mehrschichtverfahren und gewährleistet die Schutzdauer H
(high = mehr als 15 Jahre) gemäß DIN EN ISO 12944-5. Folgender Schichtaufbau kommt zur Anwendung:
1.) Grundbeschichtung: Feuerverzinkung gemäß DIN EN ISO 1461, Mindestschichtstärke nach DIN 50976
(mind. 80 μm), alle Zinkoberflächen geputzt und frei von Zinkspitzen sowie sonstigen Unebenheiten;
2.) Zwischenbeschichtung: Vorbehandlung gemäß DIN EN ISO 12944, gebeizt, Eisen-phosphatiert, Wasser-gespült
und passiviert;
3.) Endbeschichtung: Hochtemperatur-Pulverbeschichtung gemäß DIN 55633 und DIN EN ISO 12944-4 Kategorie
C3-G3.01, mit leicht strukturierter Oberfläche, Schichtstärke nach ISO 2360, Haftfestigkeit nach ISO 53151,
Gitterschnittkennwert GT2.
Befestigungsart: mit Gewindestange und Fundament
Liefern und nach Händlerangaben einbauen, inklusive Betonfundamenten.
Inkl. Aller Montage und Kleinteile
Inkl. Sämtlicher Nebenarbeiten
Produkt:
Hop Hop Bank m. geschl. Rückenl. m. Arml. 195cm
1109 3606
Liefernachweis:
Miramondo public design GmbH
Miramondostr. 6
2504 Soss, Österreich
o.glw.
06. 28
Sitzbank mit Lärchenbelattung, Typ Hop Hop
1.00
St
06. 29 Holzauflage Betonsitzwürfel Vom Hersteller auf einer Stahlprofil-Konstruktion
fertiggestellte und vormontierte Sitzauflage Breite 50 cm
Robinie komplett liefern und auf Sitzblöcken aus Pos. nach montieren.
Material:
Holzauflage:
Robinie (FSC zertifiziert) Querschnitt 50/90 mm (Stärke/Breite),
Kernholz stehende Jahresringe, astfrei, Güteklasse A, farblos geölt,
Oberflächen gehobelt und fein geschliffen, Kanten und Ecken Oberseite
(Sitzfläche) leicht gerundet,
Kanten Unterseite leicht gebrochen
Längen der Deckhölzer Sitzfläche: 5 Stk L 50 cm
Stahlprofil-Konstruktion:
Unterkonstruktion Sitzfläche:
2 Stk Flachstahl feuerverzinkt, 10/80 mm, Länge 48 cm zusätzlich mit angeschweißtem Flachstahl, feuerverzinkt,
Montage:
Deckhölzer für Sitzfläche auf Flachstahl unterseitig mit
Edelstahl-Schrauben (je 1 Schraube pro Stahlprofil und Deckholz)
befestigen (Fugenbreite zwischen den Hölzern ca. 10 mm).
Vormontierte Holzauflagen über Fugen auf Beton-Block
höhen- und lagegenau montieren
(Dübel und Edelstahl-Verschraubung).
Einbauort: auf Betonsitzwürfel im Spielbereich - gem. Detail
06. 29
Holzauflage Betonsitzwürfel
2.00
Stk
06. 30 Fahrradanlehnbügel Typ Aris- eckig
Farbe anthrazit Anlehnbügel Flacheisen Typ Aris mit Querholm
Flachstahl 80 x 10mm.
Ecken kantig verschweißt, verschliffen. Höhe über Flur 800mm. Gesamthöhe bei Einbetonieren 1200mm. Breite 850mm.
Geeignet für alle Radtypen. Bügelabstand bei einseitiger Nutzung mindestens 700 mm. Bei beidseitiger Radeinstellung mind. 1400 mm.
Stahl, feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461, mit Pulverbeschichtung in RAL-Farbe: athrazit gem. Bemusterung
zum einbetonieren
liefern und gem. Herstellerangaben einbauen incl. Material.
inkl. aller Erd- und Fundamentarbeiten
Liefernachweis:
GRONARD® Metallbau & Stadtmobiliar GmbH
o.glw.
06. 30
Fahrradanlehnbügel Typ Aris- eckig
Farbe anthrazit
4.00
St
06. 31 Zulage für Farbe RAL 7035 Zulage zu Pos. vor, jedoch
Farbe: RAL 7035, nach Bemusterung
06. 31
Zulage für Farbe RAL 7035
O
4.00
Stk
06. 32 Beschilderungspfosten liefern und einbauen Beschilderungspfosten für Feuerwehrbeschilderung oder Hausnummernbeschilderung liefern und ortsfest einbauen.
Stahlrohr feuerverzinkt, mit Abdeckkappe
Durchmesser 76,1 mm, Wandung mind. 2 mm
Mindestlänge über Boden 2,50m
Mindesteinbindung 50 cm in Betonfundamentierung geschalt.
Inkl. Erforderlicher Grabarbeiten in vorhandenem Boden- grobkörniger Kies
Aushub ordnungsgemäß entsorgen.
Inkl. Betonfundamente nach statischer Erfordernis
Einbau in Belagsfläche
06. 32
Beschilderungspfosten liefern und einbauen
O
1.00
St
Betonfertigteile
Betonfertigteile
06. 33 L-Stein 99/55/8/30- Autoaufzug Betonfertigteile für Einfassungen Pflanzbereiche Außen L-Steine Höhe 55 cm, Fußlänge 30 cm
Elementbreite 99 cm
aus Beton DIN-EN 206-1/ DIN1045 C 35/45 LP,
Expositionsklassen XC4, XD2, XS2,XF4,
Lastfall 1 ebene Verfüllung, Verkehrslast p= 5,0 kN/m2
Wandstärke 8 cm,
Beidseitig Sichtbeton sandgestrahlt
Kanten gefast
Fugen rückseitig mit bituminiertem Klebeband abgedichtet.
in Sichtbetonqualität auf ein frostsicher, nach den statischen Vorgaben des Herstellers, gegründetes Betonfundament
flucht- und höhengerecht auf ein Mörtelbett MG III versetzen.
Einbau gem. Herstellerangaben auf Betonsauberkeitsschicht C 20/25 erdfeucht. Inklusive perforierte Dränagerohr DN 90.
Einschließlich Erdarbeiten,
überschüssiges Material im Baubereich profilgerecht einbauen.
L-Tec Systemwinkel
Lithonplus GmbH & Co. KG
o. glw.
06. 33
L-Stein 99/55/8/30- Autoaufzug
2.00
St
06. 34 L-Stein 99/55/8/30- Spielplatz Betonfertigteile für Einfassungen Pflanzbereiche Außen L-Steine Höhe 55 cm, Fußlänge 30 cm
Elementbreite 99 cm
aus Beton DIN-EN 206-1/ DIN1045 C 35/45 LP,
Expositionsklassen XC4, XD2, XS2,XF4,
Lastfall 1 ebene Verfüllung, Verkehrslast p= 5,0 kN/m2
Wandstärke 8 cm,
Beidseitig Sichtbeton sandgestrahlt
Kanten gefast
Fugen rückseitig mit bituminiertem Klebeband abgedichtet.
in Sichtbetonqualität auf ein frostsicher, nach den statischen Vorgaben des Herstellers, gegründetes Betonfundament
flucht- und höhengerecht auf ein Mörtelbett MG III versetzen.
Einbau gem. Herstellerangaben auf Betonsauberkeitsschicht C 20/25 erdfeucht. Inklusive perforierte Dränagerohr DN 90.
Einschließlich Erdarbeiten,
überschüssiges Material im Baubereich profilgerecht einbauen.
L-Tec Systemwinkel
Lithonplus GmbH & Co. KG
o. glw.
06. 34
L-Stein 99/55/8/30- Spielplatz
O
25.00
St
06. 35 L-Stein 99/80/8/45 Betonfertigteile für Einfassungen Pflanzbereiche Außen L-Steine Höhe 80 cm, Fußlänge 45 cm
Elementbreite 99 cm
aus Beton DIN-EN 206-1/ DIN1045 C 35/45 LP,
Expositionsklassen XC4, XD2, XS2,XF4,
Lastfall 1 ebene Verfüllung, Verkehrslast p= 5,0 kN/m2
Wandstärke 8 cm,
Beidseitig Sichtbeton sandgestrahlt
Kanten gefast 8 mm
Fugen rückseitig mit bituminiertem Klebeband abgedichtet.
in Sichtbetonqualität auf ein frostsicher, nach den statischen Vorgaben des Herstellers, gegründetes Betonfundament
flucht- und höhengerecht auf ein Mörtelbett MG III versetzen.
Einbau gem. Herstellerangaben auf Betonsauberkeitsschicht C 20/25 erdfeucht. Inklusive perforierte Dränagerohr DN 90.
Einschließlich Erdarbeiten,
überschüssiges Material im Baubereich profilgerecht einbauen.
L-Tec Systemwinkel
Lithonplus GmbH & Co. KG
o. glw.
06. 35
L-Stein 99/80/8/45
O
1.00
St
06. 36 Betonsitzwürfel liefern und setzen Betonfertigteil liefern und setzen.
Material aus C 35/45 Bewehrung nach Wahl des AN.
Sichtfläche glatt, grau- nach Bemusterung
Fertigung gem. Detail Sitzwürfel
Länge 50cm
Breite 50
Höhe 50 cm
Kanten gefast
Einbau auf Betonsauberkeitsschicht C 12/15 erdfeucht.
Einschließlich Erdarbeiten,
überschüssiges Material im Baubereich profilgerecht einbauen.
06. 36
Betonsitzwürfel liefern und setzen
2.00
St
Schachtabdeckungen
Schachtabdeckungen
06. 37 Schachtabdeckung Kl. C 60cm Durchmesser ohne Lüftungsöffnung Schachtabdeckung Klasse C liefern und einbauen.
Deckel für Schachtdurchmesser DN 600
Material: Guß
Modell ist vor Bestellung zu bemustern
06. 37
Schachtabdeckung Kl. C 60cm Durchmesser ohne Lüftungsöffnung
1.00
St
07 Pflanzarbeiten
07
Pflanzarbeiten
Hinweis: Pflanzenbestellung erst nach Freigabe durch den Landschaftsarchitekten!
Hinweis:
Bäume
Bäume
07. 1 Acer platanoides HST 4xv mDb STU 20-25 liefern Acer platanoides- Spitz-Ahorn
Hochstamm 4xv. mit Drahtballierung
STU 20-25cm
liefern
07. 1
Acer platanoides HST 4xv mDb STU 20-25 liefern
1.00
St
07. 2 Ginkgo biloba HST 4xv mDb STU 20-25 liefern Ginkgo biloba - Ginkgobaum
Hochstamm 4xv, mit Drahtballierung; STU 20-25cm
liefern
07. 2
Ginkgo biloba HST 4xv mDb STU 20-25 liefern
1.00
St
07. 3 Liquidambar styraciflua HST 4xv mDb STU 20-25 liefern Liquidambar styraciflua - Amberbaum
Hochstamm 4xv, mit Drahtballierung; STU 20-25cm
liefern
07. 3
Liquidambar styraciflua HST 4xv mDb STU 20-25 liefern
1.00
St
07. 4 Sorbus aria HST 4xv mDb STU 20-25 liefern Sorbus aria- Mehlbeere
Hochstamm 4xv, mit Drahtballierung; STU 20-25cm
liefern
07. 4
Sorbus aria HST 4xv mDb STU 20-25 liefern
1.00
St
Solitärsträucher, Sträucher
Solitärsträucher, Sträucher
07. 5 Deutzia gracilis- Deutzie Str 2xv. C 30-40cm liefern Deutzia gracilis- Deutzie
Str 2xv. C 30-40cm liefern
07. 5
Deutzia gracilis- Deutzie Str 2xv. C 30-40cm liefern
4.00
St
07. 6 Hydrangea Annabelle Sol 3xv. mmDb 100-125cm liefern Hydrangea Annabelle
Sol 3xv. mDb 100-125cm liefern
07. 6
Hydrangea Annabelle Sol 3xv. mmDb 100-125cm liefern
10.00
St
07. 7 Philadelphus coronarius- Bauernjasmin liefern Philadelphus coronarius- Bauernjasmin
Solitär 3xv, mDb; Höhe 125-150cm
liefern
07. 7
Philadelphus coronarius- Bauernjasmin liefern
3.00
St
07. 8 Spiraea cinerea Grefsheim Sol. 3xv, mDb, 125-150cm liefern Spiraea cinerea Grefsheim- Weiße Rispenspiere
Sol,. 3xv, mDb, 125-150cmliefern
07. 8
Spiraea cinerea Grefsheim Sol. 3xv, mDb, 125-150cm liefern
3.00
St
07. 9 Spiraea x bumalda Anthony W. Str.. 2xv, 30-40cm liefern Spiraea x bumalda Anthony W. - Spiere
Str.. 2xv, 30-40cm liefern
07. 9
Spiraea x bumalda Anthony W. Str.. 2xv, 30-40cm liefern
5.00
St
07. 10 Weigela florida Viktoria Str 3xv. C 80-100cm liefern Weigela florida Viktoria - Weigelie
Str 3xv. C80-100cm liefern
07. 10
Weigela florida Viktoria Str 3xv. C 80-100cm liefern
4.00
St
Hecke
Hecke
07. 11 Prunus laurocerasus Herbergii- Kirschlorbeer, Sol. 4xv,mDb 150-175cm liefern Prunus laurocerasus Herbergii- Kirschlorbeer
Sol. 4xv,mDb 150-175cm
2Stk./lfm liefern
14lfm- Typ C
07. 11
Prunus laurocerasus Herbergii- Kirschlorbeer, Sol. 4xv,mDb 150-175cm liefern
28.00
St
07. 12 Prunus laurocerasus Herbergii- Kirschlorbeer, Sol. 3xv,mDb 100-125cm liefern Prunus laurocerasus Herbergii- Kirschlorbeer
Sol. 3xv,mDb 100-125cm
2,5Stk./lfm liefern
73lfm- Typ A
07. 12
Prunus laurocerasus Herbergii- Kirschlorbeer, Sol. 3xv,mDb 100-125cm liefern
183.00
St
07. 13 Taxus baccata- Gew. Eibe , Hecke. 2xv,mB 100-125cm liefern Taxus baccata- Gew. Eibe
Hecke. 2xv,mB 100-125cm liefern
2,5Stk./lfm liefern
30fm- Typ B
07. 13
Taxus baccata- Gew. Eibe , Hecke. 2xv,mB 100-125cm liefern
75.00
St
07. 14 Taxus baccata- Gew. Eibe , Hecke. 2xv,mB 80-100cm liefern Taxus baccata- Gew. Eibe
Hecke. 2xv,mB 80-100cm liefern
3Stk./lfm liefern
50lfm- Typ D
07. 14
Taxus baccata- Gew. Eibe , Hecke. 2xv,mB 80-100cm liefern
150.00
St
Stauden und Gräser
Stauden und Gräser
07. 15 Gräser liefern -hohe diverse Gräser liefern
Tb:
z.B.
-Pennisetum alopecuroides Herbstzauber
-Calamagrostis brachytricha
- Deschampsia cespitosa Bronzeschleier
-Miscanthus sinensis Gracillimus
-Spartina pectinata Aureomarginata
Freigabe zur Bestellung erst nach Rücksprache mit Aesculum Landschaftsarchitekten
07. 15
Gräser liefern -hohe
O
20.00
St
07. 16 Stauden und Gräser liefern - mittelhohe diverse Stauden und Gräser liefern
Tb:
z.B.
- Calamagrostis arundinacea var. brachytricha- Diamantgras
- Pennisetum alopecuroides Compressum-
Freigabe zur Bestellung erst nach Rücksprache mit Aesculum Landschaftsarchitekten
07. 16
Stauden und Gräser liefern - mittelhohe
10.00
St
07. 17 Stauden und Gräser liefern - niedrige diverse Stauden und Gräser liefern
ca. 10Stk/qm
Tb
Mischung aus:
Carex morrowii Variegata
Hedera helix
Pachysandra terminalis
Freigabe zur Bestellung erst nach Rücksprache mit Aesculum Landschaftsarchitekten
07. 17
Stauden und Gräser liefern - niedrige
25.00
St
Anpflanzung
Anpflanzung
07. 18 Hochstamm 20/25 pflanzen Hochstamm, STU 20/25 cm, mit Drahtballen,
gem. DIN 18916 pflanzen.
in zuvor beschrieben Pflanzgrube 150x150
inkl. Ausbilden einer Gießmulde
07. 18
Hochstamm 20/25 pflanzen
4.00
St
07. 19 Mykorrhiza Impfung Mykorrhiza Impfung für Bäume aus Vorposition von heimischen Pilzarten zur Bodenverbesserung, spezifisch nach Baumart zu liefern und vorzunehmen. Der Impfstoff ist als Substrat in die Nähe der Feinwurzeln einzubringen.
Aufwandsmenge: 1/8 l Mykorrhiza-Substrat je 10 cm Stammumfang.
Nachweis mit Lieferschein.
07. 19
Mykorrhiza Impfung
4.00
St
07. 20 Pflanzenverankerung Dreibock Pflanzenverankerung mit Dreibock,
Pfähle weißgeschält,
Pfahllänge entsprechend der Pflanzengröße,
Verbindngen mit Holzlatten auf Gehrung geschnitten,
Zopfdicke 10/12 cm, Bindegut aus Kokosstrick.
für Bäume ohne Unterflurverankerung
07. 20
Pflanzenverankerung Dreibock
4.00
St
07. 21 Verdunstungsschutz mit ARBO-FLEX Stammanstrich Verdunstungsschutz mit ARBO-FLEX Stammanstrich
bestehend aus:
1. Anstrich: LX 60 Voranstrich
2.Anstrich: Arbo-Flex 7 plus
an Hochstamm nach Herstellerangaben aufbringen.
Liefernachweis:
Hermann Meyer KG
Email: mail@meyer-shop.com
www.meyer-shop.com
oder: BOTT Begrünungssysteme GmbH
Flugplatzstraße 35
D-67435 Neustadt
07. 21
Verdunstungsschutz mit ARBO-FLEX Stammanstrich
4.00
St
07. 22 Hecke Solitärstrauch 4xv. 150-175cm pflanzen Solitärstrauch 4xv.,150-175cm mit Ballen,
gem. DIN 18916 pflanzen.
in zuvor beschrieben Heckengrube
inkl. Ausbilden einer Gießmulde
inkl. Aushub und Wiederverfüllung des Pflanzlochs
mit geliefertem Oberboden
07. 22
Hecke Solitärstrauch 4xv. 150-175cm pflanzen
28.00
St
07. 23 Hecke Solitärstrauch 3xv. 100-125cm pflanzen Solitärstrauch 3xv.,100-125cm mit Ballen,
gem. DIN 18916 pflanzen.
in zuvor beschrieben Heckengrube
inkl. Ausbilden einer Gießmulde
inkl. Aushub und Wiederverfüllung des Pflanzlochs
mit geliefertem Oberboden
07. 23
Hecke Solitärstrauch 3xv. 100-125cm pflanzen
183.00
St
07. 24 Heckenpflanze 2xv.,100-125cm pflanzen Heckenpflanze 2xv.,100-125cm mit Ballen,
gem. DIN 18916 pflanzen.
in zuvor beschrieben Heckengrube
inkl. Ausbilden einer Gießmulde
inkl. Aushub und Wiederverfüllung des Pflanzlochs
mit geliefertem Oberboden
07. 24
Heckenpflanze 2xv.,100-125cm pflanzen
75.00
St
07. 25 Heckenpflanze 2xv.,80-100cm pflanzen Heckenpflanze 2xv.,80-100cm mit Ballen,
gem. DIN 18916 pflanzen.
in zuvor beschrieben Heckengrube
inkl. Ausbilden einer Gießmulde
inkl. Aushub und Wiederverfüllung des Pflanzlochs
mit geliefertem Oberboden
07. 25
Heckenpflanze 2xv.,80-100cm pflanzen
150.00
St
07. 26 Solitärstrauch 3xv. 100-150cm pflanzen Solitärstrauch 3xv.,100-150cm mit Ballen,
gem. DIN 18916 pflanzen.
in zuvor beschrieben Heckengrube
inkl. Ausbilden einer Gießmulde
inkl. Aushub und Wiederverfüllung des Pflanzlochs
mit geliefertem Oberboden
07. 26
Solitärstrauch 3xv. 100-150cm pflanzen
16.00
St
07. 27 Strauch 2xv 80-100cm pflanzen Strauch 2xv 80-100cm
gem. DIN 18916 pflanzen
inkl. Aushub und Wiederverfüllung des Pflanzlochs
mit geliefertem Oberboden
inkl. Ausbilden einer Gießmulde
07. 27
Strauch 2xv 80-100cm pflanzen
4.00
St
07. 28 Strauch 2xv 30-40cm pflanzen Strauch 2xv 30-40cm
gem. DIN 18916 pflanzen
inkl. Aushub und Wiederverfüllung des Pflanzlochs
mit geliefertem Oberboden
inkl. Ausbilden einer Gießmulde
07. 28
Strauch 2xv 30-40cm pflanzen
9.00
St
07. 29 Stauden und Gräser pflanzen (TB) Stauden und Gräser mit Topfballen
gem. DIN 18916 pflanzen
Einsatzort: Flächige Pflanzung
07. 29
Stauden und Gräser pflanzen (TB)
35.00
St
Fertigstellungspflege FERTIGSTELLUNGSPFLEGE
Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zur Fertigstellungspflege erstrecken sich über den Zeitraum der Fertigstellungspflege bis zur Erzielung eines abnahmefähigen Zustandes lt. VOB / DIN 1832; sie endet mit der förmlichen
Abnahme.
Die erforderlichen Teilleistungen sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig auszuführen, Bedarfspositionen nach jeweiliger Freigabe durch den AG.
Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem AG spätestens einen Werktag vorher anzuzeigen. Pflegeberichte sind spätestens drei Werktage nach Ausführung der Leistung zur Unterschrift vorzulegen. Die Mengen sind aus den Abrechnungs-
einheiten x Anzahl der Arbeitsgänge zu ermitteln.
Anfallendes Grüngut und Unrat wird Eigentum des AN und ist eine Wiederverwendung/Wiederverwertung zuzuführen.
Die Leistungen 'lockern' und 'säubern' der Pflanzflächen sind alsgesonderte Arbeiten zu verstehen, welche gesondert mit einem Zeitabstand von mindestens
4 Wochen zu erbringen sind.
Hinweis zu Pflegeleistungen
Die vorgesehenen Pflegeleistungen sind durchschnittliche Regelannahmen und
geben an, wieviel Arbeitsgänge voraussichtlich erforderlich werden . Sind
witterungsbedingt weniger oder mehr Arbeitsgänge erforderlich, werden die jeweils
ausgeführten Arbeitsgänge vergütet. Die Ausführung jedes Arbeitsganges ist vor ihrem Beginn der Bauleitung anzuzeigen.
Fertigstellungspflege
Teil 1: Nach Anpflanzung Nach Anpflanzung
Teil 1: Nach Anpflanzung
07. 30 Bäume wässern Bäume wässern, Zeitraum Mai bis Oktober,
300 Liter pro Baum
07. 30
Bäume wässern
4.00
St
07. 31 Pflanzflächen wässern Pflanzflächen wässern, Zeitraum Mai bis Oktober,
25 Liter pro m2
07. 31
Pflanzflächen wässern
155.00
m²
Teil 2: Pflege bis Abnahme Pflege bis Abnahme
Teil 2: Pflege bis Abnahme
07. 32 Bäume wässern x8 Bäume wässern, Zeitraum Mai bis Oktober,
300 Liter pro Baum
Anzahl der Arbeitsgänge ist abhängig von der natürlichen Niederschlagsmenge.
Abrechnung in der Abwicklung
Angesetzte Arbeitsgänge: 8
Anzahl Bäume: 4
07. 32
Bäume wässern x8
32.00
St
07. 33 Pflanzflächen wässern x8 Pflanzflächen wässern, Zeitraum Mai bis Oktober,
25 Liter pro m2 je Arbeitsgang
Anzahl der Arbeitsgänge ist abhängig von der natürlichen Niederschlagsmenge, angesetzte Arbeitsgänge: 8
155qm
07. 33
Pflanzflächen wässern x8
1,240.00
m²
07. 34 Düngung der Baumscheiben Düngung der Baumscheiben mit organisch/
mineralischem Flüssigdünger
Erzeugnis: Arbostrat o. glw.
NPK 4/6/8
Aufwandmenge: 1l/m², 5%ige Lösung
07. 34
Düngung der Baumscheiben
4.00
St
07. 35 Düngung Pflanzflächen Düngung der Pflanzflächen, mit organisch/mineralischem Dünger. Erzeugnis: Hornoska Spezial o.glw.
NPKMg 8+7+10+1,5 Dünger aufbringen und einarbeiten, Aufwandmenge 80g/m²,
07. 35
Düngung Pflanzflächen
155.00
m²
07. 36 Lockern der Baumscheiben 3x Lockern der Baumscheiben, Verankerungen nachrichten,
trockene Triebe entfernen. Bei Stämmen Stammaustriebe bis
zum Kronenansatz entfernen. Fläche von Unkraut, Steinen ab 5 cm Durchmesser und sonstigem Unrat säubern. Anfallendes Material aufnehmen und entsorgen. Bearbeitungstiefe unter Beachtung der jeweiligen Pflanzenart, im Mittel 2 bis 3 cm.
Abrechnung in der Abwicklung.
Anzahl der Arbeitsgänge: 3
Anzahl Bäume: 4
07. 36
Lockern der Baumscheiben 3x
12.00
St
07. 37 Lockern der Pflanzflächen 2x Lockern der Pflanzflächen, trockene Triebe abschneiden,
Fläche von Unkraut, Steinen ab 5 cm Durchmesser und sonstigem Unrat säubern, Dauerunkräuter beseitigen.
Anfallendes Material aufnehmen und entsorgen.
Bearbeitungstiefe unter Beachtung der jeweiligen
Pflanzenart im Mittel 2 bis 3 cm.
Abrechnung in der Abwicklung.
Anzahl der Arbeitsgänge: 2
07. 37
Lockern der Pflanzflächen 2x
310.00
m²
07. 38 Pflanzflächen hacken 6x Pflanzflächen hacken im Rahmen der Fertigstellungspflege nach DIN 18916, Flächen von Unkraut, Steinen >5 cm Durchmesser und sonstigem Unrat säubern, Unkrautwurzeln tiefgründig ausstechen, Dauerunkräuter tiefgründig ausstechen. Die Bearbeitungsart ist der jeweiligen Pflanzenart anzu passen.
Das anfallende Material laden, abfahren und entsorgen inklusive Entsorgungsgebühren.
Erstmalige Ausführung vor dem Mulchen / Düngen.
Arbeitsgänge: 6
Der letzte Pflegegang im Rahmen der Fertigstellungspflege erfolgt unmittelbar vor der Abnahme.
07. 38
Pflanzflächen hacken 6x
930.00
m²
07. 39 Baumscheiben mulchen Baumscheiben vor Verunkrautung und Erosion schützen
mit Rindenmulch, gütegesichert, Typ RH, fein
Zeitpunkt der Ausführung: zum Abschluß der
Fertigstellungspflege, nach 2-4 Pflegegängen
vor der Abnahme.
Abrechnung in der Abwicklung.
07. 39
Baumscheiben mulchen
4.00
St
07. 40 Pflanzflächen mulchen Pflanzflächen mulchen. Bodenfläche gegen Verunkrautung und Erosion abdecken, Mulchstoff: Holzfasern, Grüngutkompost und Rindenhumus, torffrei, gerbsäurefrei, pH-Wert 6,0.
Zeitpunkt der Ausführung: Zeitig im Frühjahr, nach dem ersten Pflegegang, Ausführung in Teilflächen.
Dicke der Mulchdecke: 3-5 cm
Nachweis per Lieferschein.
Liefernachweis: ENGAFLOR Schutz- & Pflegefaser, o. glw.
Alternativ angebotenes Fabrikat:
(ohne Eintrag kommt das o.g. Fabrikat zum Einsatz)
07. 40
Pflanzflächen mulchen
155.00
m²
07. 41 Hecke schneiden Schneiden von Formhecken in ebener Fläche, 2-reihig, zu schneiden sind beide Seitenflächen, die Deckfläche und beide Kopfflächen.
Schnitthöhe: ca. 1,50 m
Das anfallende Material laden, abfahren und entsorgen
inklusive Entsorgungsgebühren.
Arbeitsgänge: 1
07. 41
Hecke schneiden
170.00
m
08 Rasenarbeiten
08
Rasenarbeiten
08. 1 Rasenansaat, RSM 2.3 Rasenansaat gem. DIN 18917 mit Regel-Saatgut-Mischung RSM 2.3, Gebrauchsrasen-Spielrasen herstellen,
Saatgutmenge 25 g/m2, für schattige Lagen zusätzlich mit Poa supima auszustatten. Die Saatgutmischung ist mit Gräsersorten auszustatten, die in der FLL RSM Rasen in die höchste Eignungsstufe eingeordnet sind. Nachweis der Beschaffenheit durch Vorlage des Mischungsnummernbescheides. In zwei gekreuzten Arbeitsgängen mit je der Hälfte der Saatgutmenge aufbringen.
08. 1
Rasenansaat, RSM 2.3
495.00
m²
08. 2 Fertigrasen Rasenfläche aus Fertigrasen herstellen nach DIN 18 917, Grunddüngung oberflächlich ins Planum einarbeiten, NPK-Dünger, Nährstoffverhältnis 16:8:12 (+4+9) als Langzeitdünger und Agrosil, Ausbringmenge 50 g/m2, Rasentragschicht liefern, verlegen und gleichmäßig verdichten mit leichter Walze (ca. 500 kg).
Halbschattenrasen:
40% Festuca arundinaceae, 30% Lolium perenne, 30% Poa pratensis
Rasen über Kopf verlegen, andrücken und durchdringend wässern, einschl. Rasenzuschnitte und Anpassarbeiten an Randeinfassungen, Verschnitt ist einzurechnen.
Liefernachweis:
Schwab Rollrasen GmbH
Am Anger 7
85309 Pörnbach
Deutschland
Tel.: +49 (0) 84 46/928 78-0
Fax: +49 (0) 84 46/928 78-25
E-Mail: info@schwab-rollrasen.de
08. 2
Fertigrasen
O
495.00
m²
Fertigstellungspflege FERTIGSTELLUNGSPFLEGE
Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zur Fertigstellungspflege erstrecken sich über den Zeitraum der Fertigstellungspflege bis zur Erzielung eines abnahmefähigen Zustandes
lt. VOB / DIN 1832; sie endet mit der förmlichen Abnahme.
Die erforderlichen Teilleistungen sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig auszuführen, Bedarfspositionen nach jeweiliger Freigabe durch den AG.
Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem AG spätestens einen Werktag vorher anzuzeigen. Pflegeberichte sind spätestens drei Werktage nach Ausführung der Leistung zur Unterschrift vorzulegen. Die Mengen sind aus den Abrechnungseinheiten x Anzahl der Arbeitsgänge zu ermitteln. Anfallendes Grüngut und Unrat wird Eigentum des AN und ist eine Wiederverwendung/Wiederverwertung zuzuführen.
Hinweis zu Pflegeleistungen Die vorgesehenen Pflegeleistungen sind
durchschnittliche Regelannahmen und geben an, wieviel Arbeitsgänge voraussichtlich erforderlich werden. Sind witterungsbedingt weniger oder mehr Arbeitsgänge erforderlich, werden die jeweils ausgeführten Arbeitsgänge vergütet. Die Ausführung jedes Arbeitsganges ist vor ihrem
Beginn der Bauleitung anzuzeigen.
Fertigstellungspflege
08. 3 Wässern der Rasenfläche, 4x Wässern der Rasenfläche,
Menge je Arbeitsgang 15 l/m2, Wasser ist vor Ort zu entnehmen.
Anzahl der Arbeitsgänge ist abhängig von den
natürlichen Niederschlägen.
Abrechnung in der Abwicklung.
angesetzte Arbeitsgänge: 4
08. 3
Wässern der Rasenfläche, 4x
1,980.00
m2
08. 4 Wasserwagen Mehrkosten für Einsatz eines Wasserwagens
08. 4
Wasserwagen
O
1.00
Psch
08. 5 Rasenflächen mähen 4x Rasenflächen mähen im Rahmen der Fertigstellungspflege nach DIN 18917 bei einer Halmhöhe von 5-8 cm, Schnitthöhe 3-4 cm, mit Spindelmäher, Schnittfolge unter Beachtung der Wuchshöhe, Fehlstellen sind aufzulockern und nachzusäen.
Mähgut aufnehmen, abfahren und entsorgen inklusive Entsorgungsgebühren.
Der letzte Schnitt im Rahmen der Fertigstellungspflege erfolgt unmittelbar vor der Abnahme.
angesetzte Arbeitsgänge: 4
08. 5
Rasenflächen mähen 4x
1,980.00
m²
08. 6 Rasenflächen düngen Organisch-mineralische Düngung nach dem Auflaufen des
Rasens, N:P:K:M = 15:9:15:2
Bedarf: 50 g/m2
08. 6
Rasenflächen düngen
495.00
m²
09 Entwicklungspflege für 1 Jahr
09
Entwicklungspflege für 1 Jahr
Entwicklungspflege Entwicklungspflege
Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zur Entwicklungspflege nach DIN 18919 beginnen mit der Abnahme und erstrecken sich über eine Vegetationsperiode.
Sie endet mit der förmlichen Übergabe der Flächen an den Auftraggeber.
Die erforderlichen Teilleistungen sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig auszuführen, Bedarfspositionen nach jeweiliger Freigabe durch den AG.
Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem AG spätestens einen Werktag vorher anzuzeigen, Pflegeberichte sind spätestens drei Werktage nach Ausführung der Leistung zur Unterschrift
vorzulegen.
Hinweis zur Abrechnung / Mengenermittlung: Die Mengen sind aus den Abrechnungseinheiten x Anzahl der Arbeitsgänge zu ermitteln. Anfallendes Grüngut und unrat ist vom AN ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Leistungen "lockern" und "säubern" der Pflanzflächen sind als gesonderte Arbeiten zu verstehen, welche in Folge mit einem Zeitabstand von mindestens 4 Wochen zu erbringen sind.
Hinweis zu Pflegeleistungen
Die vorgesehenen Pflegeleistungen sind durchschnittliche Regelannahmen und geben an, wieviel Arbeitsgänge voraussichtlich erforderlich werden . Sind witterungsbedingt weniger oder mehr Arbeitsgänge erforderlich, werden die jeweils ausgeführten Arbeitsgänge vergütet.
Die Ausführung jedes Arbeitsganges ist vor ihrem Beginn der Bauleitunganzuzeigen.
Entwicklungspflege
09. 1 Lockern der Baumscheiben (5x) Lockern der Baumscheiben, erster im April/Mai, letzter im Oktober/November, Verankerungen nachrichten, Trockene Triebe bis entfernen. Bei Stämmen Stammaustriebe bis zum Kronenansatz entfernen. Fläche von Unkraut, Steinen ab 5 cm Durchmesser und sonstigem Unrat säubern. Anfallendes Material aufnehmen und entsorgen. Bearbeitungstiefe unter Beachtung der jeweiligen Pflanzenart, im Mittel 2 bis 3 cm.
Abrechnung in der Abwicklung
Angesetzte Arbeitsgänge: 5
Anzahl Bäume: 4
09. 1
Lockern der Baumscheiben (5x)
O
20.00
St
09. 2 Lockern der Pflanzflächen 5x Lockern der Pflanzflächen, Anzahl der
Arbeitsgänge 5, erster im April/Mai,
letzter im Oktober/November,
trockene Triebe abschneiden,
Verankerungen nachrichten,
Fläche von Unkraut, Steinen ab 5 cm
Durchmesser und sonstigem Unrat säubern,
Dauerunkräuter beseitigen.
Anfallendes Material aufnehmen und entsorgen.
Bearbeitungstiefe unter Beachtung der jeweiligen
Pflanzenart im Mittel 2 bis 3 cm.
Abrechnung in der Abwicklung.
09. 2
Lockern der Pflanzflächen 5x
O
775.00
m²
09. 3 Düngung der Baumscheiben Düngung der Baumscheiben mit organisch/
mineralischem Flüssigdünger
Erzeugnis: Arbostrat o. glw. NPK 4/6/8
Aufwandmenge: 1l/m², 5%ige Lösung
09. 3
Düngung der Baumscheiben
O
4.00
St
09. 4 Düngung Pflanzflächen 1 x Düngung der Pflanzflächen, zweimal mit organisch/
mineralischem Dünger
Erzeugnis: Hornoska Spezial o.glw.
NPKMg 8+7+10+1,5
Dünger aufbringen, Menge 80 g/m²
Zeitpunkt April/Juli
09. 4
Düngung Pflanzflächen 1 x
O
155.00
m²
09. 5 Bäume wässern 8x Wässern der Bäume,
Mindestwassermenge je Arbeitsgang 200 l/Baum.
Das Wasser kann aus den vorhandenen
Zapfstellen unentgeltlich entnommen werden.
Abrechnung nach bearbeiteter Fläche.
Anzahl der Arbeitsgänge: 8
Anzahl Baum: 4
09. 5
Bäume wässern 8x
O
32.00
St
09. 6 Pflanzflächen wässern 8x Wässern der Pflanzflächen,
Mindestwassermenge je Arbeitsgang 25 l/m².
Das Wasser kann aus den vorhandenen
Zapfstellen unentgeltlich entnommen werden.
Abrechnung nach bearbeiteter Fläche.
Anzahl der Arbeitsgänge: 8
09. 6
Pflanzflächen wässern 8x
O
1,240.00
m²
09. 7 Verankerungen entfernen Baumverankerungen abbauen, anfallendes
Material wird Eigentum des AN und ist einer geordneten
Wiederverwertung zuzuführen. Ausführung am Ende der
Entwicklungspflege bzw. nach Aufforderung durch den AG
09. 7
Verankerungen entfernen
O
4.00
St
10 Dachterrassen
10
Dachterrassen
10. 1 Lieferung und Einbau Noppenfolie Noppenfolie d =1,5cm einseitig mit Vlies kaschiert an allen
aufgehenden Bauteilen. Im Mittel Höhe 15cm.
Einbau bis 5cm über OK-Dachaufbau.
Zuschnitt und Überlappungen von ca. 10cm sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert abgerechnet.
Bereich: am aufgehenden Attika einbauen (nicht an Fassade - hier Schutz Fassade durch Randhalter Stelzlagersystem).
10. 1
Lieferung und Einbau Noppenfolie
150.00
m
10. 2 Liefern und Einbau Trittschallvlies Trittschalldämmung REGUPOL sound and drain 22
in Verbindung mit Splittbett und Gehwegplatten
Witterungsbeständig, Ozonbeständig, Hydrolysebeständig, Alterungsbeständig gem. Europäisch Technischer Bewertung ETA-18/0239.
Untergrund reinigen, besenrein abkehren, überstehende Stein- und Betonspitzen sind zu entfernen, liefern und verlegen einer Trittschalldämmung entsprechend den Herstellervorschriften.
Trittschalldämmbahn aus Gummifasern gebunden mit hochelastischem Polyurethankautschuk, form- und volumenelastisch, Oberseite kaschiert mit Geotextil.
Fabrikat : REGUPOL Trittschalldämmbahn
Typ : sound and drain 22 oder gleichwertig
Dicke : 15 mm
maximale Dauerlast: 50 KN/m²
dynamische Steifigkeit s‘t : ≤ 21 MN/m³
Trittschallverbesserung im System: ∆Lw 35 dB
Systemaufbau: Rohdecke, Abdichtung, druckfeste Wärmedämmung (Empfehlung ≥ 300 kPa), 2-lagige Abdichtung, REGUPOL sound and drain 22, 4 cm 2/8 Edelsplitt mit flächenbezogener Masse ca. 64 kg/m², Gehwegplatten, Abmessungen 500 x 500 x 50 mm, flächenbezogene Masse ca. 113 kg/m².
Cradle to Cradle Certified® ist eine eingetragene Marke des Cradle to Cradle Product Innovation Institute (C2CPII). REGUPOL sound and drain 22 ist gemäß Cradle to Cradle Certified® in Bronze-Level zertifiziert.
oder gleichwertig.
10. 2
Liefern und Einbau Trittschallvlies
209.00
qm
10. 3 Liefern und Verlegen Schutzlage aus Recycling-Gummigranulat, bitumenverträglich und verrottungsfest, Dicke ca. 3 mm, Flächenmasse ca. 2,6 kg/m², Mittlerer Wärmedurchlasswiderstand (nach ISO 8302): 0,0480 m²K/W, Mittlere theoretische Wärmeleitzahl (nach ISO 8302): 0,1046 W/mK, Brandklasse/Klassifizierung (≥ 4 mm) (nach DIN EN 13501-1, DIN EN ISO 11925-2): E, Trittschallverbesserungsmaß∆Lw (≥ 6 mm) (nach ISO 140-8): ca. 21 dB, Temperaturbeständigkeit zwischen -30 °C und +80 °C, Reißdehnung ca. 125 %, Reibungskoeffizient (trocken) ca. 0,99, liefern und mit 5 cm Stoßüberlappung verlegen. Bei nicht bitumenverträglichen Kunststoffabdichtungen ist zusätzlich eine Trennlage erforderlich.
Fabrikat: ZinCo Elastosave "ES 30"
ZinCO GmbH
Lise-Meitner-Straße 2
72622 Nürtingen
Telefon: 07022 6003-0
E-Mail: info@zinco.de
o. glw.
10. 3
Liefern und Verlegen Schutzlage
O
209.00
qm
Terrasse Haus A+B, Aufbau Stelzlager
Terrasse Haus A+B, Aufbau Stelzlager
Hinweis: Allgemeines Vorwort Stelzlagersystem Hinweis: Allgemeines Vorwort Stelzlagersystem
Die geplanten Terrassenbeläge aus Betonplatten werden vollständig auf Stelzlagern verlegt.
Die Auswahl der Lager nach erforderlichen Höhen, Randabschlüssen, exakten Positionen und die erforderliche Anzahl je Dachfläche ist vor Bestellung/Ausführung zu prüfen.
Die entsprechenden Hochbauplanungen mit den Höhenangaben werden hierzu zur Verfügung gestellt.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich verbauter Anzahl der Komponenten, Nachweis erfolgt mittels Lieferscheinen.
Die Stelzlager bestehen aus verschiedenen Einzelkomponenten, welche auf der Baustelle zusammengesetzt werden müssen. Je nach Belagsart, bzw. Ansprüchen, unterscheidet sich die Kombination der Komponenten, worauf in den jeweiligen LV-Positionen detaillierter eingegangen wird.
Erläuterung Komponenten:
U-PH5, Neigungsausgleicher einstellbar von 0-5%
U-PH5 bestehend aus zwei Teilen, wird vormontiert geliefert.
U-PH5 Neigungsausgleicher direkt unter Stelzlagersockel, über dem Schutzvlies verlegen.
Die Neigung wird durch einfaches Drehen in 0,5% Schritten ausgeglichen.
Zubehör:
Der U-PH5-LOCKING-KEY dient zum Verriegeln des Ausgleichers in der gewünschten Einstellung
Der U-PH5-KEY FOOTerlaubt die Aufrechterhaltung der Ausrichtung der U-PH5 bei Einstellung der Stelzlagerhöhe.
Eigenschaften:
Gewicht: 0,192kg
Höhe: 14mm
Durchmesser: 240mm
Bodenoberfläche: 452cm²
Material: Copolymer Polypropylen (CPP)
Zusammensetzung: +/- 80% first grade vorgewähltes aufbereitetes PPC und +/- 20% Talk+Masterbatch schwarz
Verwendung von recycelten Materialien ausschließlich aus der EU.
PB-Stelzlager:
Die ausgeschriebenen PB-Stelzlager, im Folgenden einzeln benannt und beschrieben, werden direkt auf den Neigungsausgleicher aufgestellt und auf die benötigte Höhe eingestellt.
Die Zusammensetzung der Einzelteile und die Höheneinstellungen erfolgt händisch durch simple Drehgewinde.
Die Fixierung der Betonplatten erfolgt durch diverse, auf die unterschiedlichen Nutzungen angepassten
Komponenten, welche wiederum auf den jeweiligen PB-Stelzlagern fixiert werden.
Eigenschaften Material, einheitlich für alle Stelzlager der PB-Serie:
Copolymer Polypropylen (CPP)
Zusammensetzung: +/- 80% first grade vorgewähltes aufbereitetes PPC und +/- 20% Talk + Masterbatch schwarz
Entwurf und Herstellung in Europa. Verwendung von recycelten Materialien ausschließlich aus Europa.
PB-0-18
Kopf: DM 170mm, 227cm²
Fuss: DM 197mm, 305cm²
Höhenverstellbar von 18-28mm
PB-01
Eigenschaften:
Kopf: DM 170mm, 227cm²
Fuss: DM 197mm, 305cm²
Höhenverstellbar von 28-42mm
PB-1
Kopf: DM 170mm, 227cm²
Fuss: DM 197mm, 305cm²
Höhenverstellbar von 42-60mm
PB-2
Kopf: DM 170mm, 227cm²
Fuss: DM 197mm, 305cm²
Höhenverstellbar von 60-90mm
PB-3
Kopf: DM 170mm, 227cm²
Fuss: DM 197mm, 305cm²
Höhenverstellbar von 90-145mm
PB-4
Kopf: DM 170mm, 227cm²
Fuss: DM 197mm, 305cm²
Höhenverstellbar von 145-245mm
PB-TABS-4,5mm, Abstandshalter
dienen als Fugenteiler und Auflage für die Betonplattenbeläge. Verwendung innerhalb der Belagsfläche. Für die Außenseiten der Terrasse werden andere Komponenten (U-EDGE) benötigt.
Abstandshalter händisch auf die Köpfe der vorherig beschriebenen Stelzlager (PB-x) einklicken.
Eigenschaften:
Gewicht: 0,0019kg
Höhe: 17mm
Material:
Copolymer Polypropylen (CPP)
Zusammensetzung: +/- 80% first grade vorgewähltes aufbereitetes PPC und +/- 20% Talk + Masterbatch schwarz
Entwurf und Herstellung in Europa. Verwendung von recycelten Materialien ausschließlich aus Europa.
U-EDGE, Plattenträger an Außenseiten Plattenbelag
dienen als Auflage für die Betonplattenbeläge an den Außenseiten der Terrassenbeläge.
Eigenschaften:
Gewicht: 0,0019kg
Höhe: 17mm
Material:
Copolymer Polypropylen (CPP)
Zusammensetzung: +/- 80% first grade vorgewähltes aufbereitetes PPC und +/- 20% Talk + Masterbatch schwarz
Entwurf und Herstellung in Europa. Verwendung von recycelten Materialien ausschließlich aus Europa.
Alle Komponenten sind nach Herstellerangaben zusammenzusetzen.
Liefernachweis:
Buzon
Zoning Industriel des Hauts-Sarts
4ème Avenue, 25
4040 HERSTAL
BELGIQUE - EUROPE
E-mail : info@buzon-world.com
o. glw.
Hinweis: Allgemeines Vorwort Stelzlagersystem
10. 4 Liefern und Verlegen Stelzlager-Basiskomponenten, PB0-S18 Bestellen und Liefern der Basiskomponenten zum Verbau der Stelzlager als Unterkonstruktion für die begehbaren Beläge aus Betonplatten
Hersteller: Buzon o. glw.
Ein Stelzlager besteht aus:
U-PH5 (Ausgleich Gefälle Dämmung)
PB0-S18 (Höhenverstellbares Stelzlager)
Die verschiedenen Komponenten werden einzeln bestellt und nach Herstellerangaben zusammengesetzt.
Die zusammengesetzten Stelzlager auf Dachfläche aufstellen.
Die Endkomponenten zur Fixierung der Beläge folgt in späteren Positionen.
Buzon
Zoning Industriel des Hauts-Sarts
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o. glw.
10. 4
Liefern und Verlegen Stelzlager-Basiskomponenten, PB0-S18
190.00
St
10. 5 Liefern und Verlegen Stelzlager-Basiskomponenten, PB-01 Bestellen und Liefern der Basiskomponenten zum Verbau der Stelzlager als Unterkonstruktion für die begehbaren Beläge aus Betonplatten
Hersteller: Buzon o. glw.
Ein Stelzlager besteht aus:
U-PH5 (Ausgleich Gefälle Dämmung)
PB-01 (Höhenverstellbares Stelzlager)
Die verschiedenen Komponenten werden einzeln bestellt und nach Herstellerangaben zusammengesetzt.
Die zusammengesetzten Stelzlager auf Dachfläche aufstellen.
Die Endkomponenten zur Fixierung der Beläge folgt in späteren Positionen.
Buzon
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o. glw.
10. 5
Liefern und Verlegen Stelzlager-Basiskomponenten, PB-01
190.00
St
10. 6 Liefern und Verlegen Stelzlager-Basiskomponenten, PB-1 Bestellen und Liefern der Basiskomponenten zum Verbau der Stelzlager als Unterkonstruktion für die begehbaren Beläge aus Betonplatten
Hersteller: Buzon o. glw.
Ein Stelzlager besteht aus:
U-PH5 (Ausgleich Gefälle Dämmung)
PB-1 (Höhenverstellbares Stelzlager)
Die verschiedenen Komponenten werden einzeln bestellt und nach Herstellerangaben zusammengesetzt.
Die zusammengesetzten Stelzlager auf Dachfläche aufstellen.
Die Endkomponenten zur Fixierung der Beläge folgt in späteren Positionen.
Buzon
Zoning Industriel des Hauts-Sarts
4ème Avenue, 25
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o. glw.
10. 6
Liefern und Verlegen Stelzlager-Basiskomponenten, PB-1
190.00
St
10. 7 Liefern und Verlegen Stelzlager-Basiskomponenten, PB-2 Bestellen und Liefern der Basiskomponenten zum Verbau der Stelzlager als Unterkonstruktion für die begehbaren Beläge aus Betonplatten
Hersteller: Buzon o. glw.
Ein Stelzlager besteht aus:
U-PH5 (Ausgleich Gefälle Dämmung)
PB-2 (Höhenverstellbares Stelzlager)
Die verschiedenen Komponenten werden einzeln bestellt und nach Herstellerangaben zusammengesetzt.
Die zusammengesetzten Stelzlager auf Dachfläche aufstellen.
Die Endkomponenten zur Fixierung der Beläge folgt in späteren Positionen.
Buzon
Zoning Industriel des Hauts-Sarts
4ème Avenue, 25
4040 HERSTAL
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E-mail : info@buzon-world.com
o. glw.
10. 7
Liefern und Verlegen Stelzlager-Basiskomponenten, PB-2
190.00
St
10. 8 Liefern und Verlegen Stelzlager-Basiskomponenten, PB-3 Bestellen und Liefern der Basiskomponenten zum Verbau der Stelzlager als Unterkonstruktion für die begehbaren Beläge aus Betonplatten
Hersteller: Buzon o. glw.
Ein Stelzlager besteht aus:
U-PH5 (Ausgleich Gefälle Dämmung)
PB-3 (Höhenverstellbares Stelzlager)
Die verschiedenen Komponenten werden einzeln bestellt und nach Herstellerangaben zusammengesetzt.
Die zusammengesetzten Stelzlager auf Dachfläche aufstellen.
Die Endkomponenten zur Fixierung der Beläge folgt in späteren Positionen.
Buzon
Zoning Industriel des Hauts-Sarts
4ème Avenue, 25
4040 HERSTAL
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E-mail : info@buzon-world.com
o. glw.
10. 8
Liefern und Verlegen Stelzlager-Basiskomponenten, PB-3
190.00
St
10. 9 Liefern und Verlegen Stelzlager-Basiskomponenten, PB-4 Bestellen und Liefern der Basiskomponenten zum Verbau der Stelzlager als Unterkonstruktion für die begehbaren Beläge aus Betonplatten
Hersteller: Buzon o. glw.
Ein Stelzlager besteht aus:
U-PH5 (Ausgleich Gefälle Dämmung)
PB-4 (Höhenverstellbares Stelzlager)
Die verschiedenen Komponenten werden einzeln bestellt und nach Herstellerangaben zusammengesetzt.
Die zusammengesetzten Stelzlager auf Dachfläche aufstellen.
Die Endkomponenten zur Fixierung der Beläge folgt in späteren Positionen.
Buzon
Zoning Industriel des Hauts-Sarts
4ème Avenue, 25
4040 HERSTAL
BELGIQUE - EUROPE
E-mail : info@buzon-world.com
o. glw.
10. 9
Liefern und Verlegen Stelzlager-Basiskomponenten, PB-4
190.00
St
10. 10 Liefern und Montage Stelzlager-Endkomponente U-EDGE für Betonplattenbeläge an Fassade Liefern und Montage der Stelzlager-Endkomponenten zur Fixierung der Betonplattenbeläge an den Außenkanten der Terrassenbeläge.
U-Edge Komponente auf die Stelzlager aus vorherigen Positionen fixieren.
Einsatzbereich: In Randbereichen an Fassade zur Halterung der äußeren Betonplatten.
Buzon
Zoning Industriel des Hauts-Sarts
4ème Avenue, 25
4040 HERSTAL
BELGIQUE - EUROPE
E-mail : info@buzon-world.com
o. glw.
Aufteilung:
DT 1: 42Stk
DT 2: 44Stk
10. 10
Liefern und Montage Stelzlager-Endkomponente U-EDGE für Betonplattenbeläge an Fassade
190.00
St
10. 11 Liefern und Montage Stelzlager-Endkomponente PB-TABS für Betonplattenbeläge innerhalb der Fläche Liefern und Montage der Stelzlager-Abstandshalter
PB-TABS-4,5mm Komponente auf die Stelzlager Positionen fixieren.
Einsatzbereich: Innerhalb der Terrassenfläche als Abstandshalter/Fixierung der Betonplatte
Buzon
Zoning Industriel des Hauts-Sarts
4ème Avenue, 25
4040 HERSTAL
BELGIQUE - EUROPE
E-mail : info@buzon-world.com
o. glw.
Aufteilung:
DT 1: 208tk
DT 2: 2216Stk
10. 11
Liefern und Montage Stelzlager-Endkomponente PB-TABS für Betonplattenbeläge innerhalb der Fläche
950.00
St
10. 12 Liefern und Verlegen Betonplatte 50/50/5 Flächensystem aus Betonplatte DIN EN 1339, mit Fase ohne Abstandshalter liefern und auf den Stelzlagern verlegen.
NUEVA light, Nenndicke 5,0 cm
Flächenbefestigung mit
Platten aus Beton gemäß DIN EN 1339
mit Mikrofase
Abweichung von der Ebenheit nach TP Eben bei 4 m Messstrecke ≤ 10 mm,
Querneigung ≥ 1,5 % gemäß DIN 18318
Farben: nach Bemusterung
Oberfläche: ferro (edelstahlkugelgestrahlt)
Bewertungsgruppe nach DIN 51130: R13
USRV nach DIN EN 1338: ≥ 65,0
Rastermaße
Länge / Breite / Dicke in cm
50,0 50,0 5,0 - char. Biegezugfestigkeit Klasse 3 ≥ 5,0 MPa,
Qualität PLDUI11 gemäß DIN EN 1339
Die Einbauhinweise des Herstellers sind zu beachten.
Liefernachweis
GODELMANN GmbH & Co. KG
www.godelmann.de
info@godelmann.de
o.glw.
10. 12
Liefern und Verlegen Betonplatte 50/50/5
209.00
m²
10. 13 Schneidearbeiten Betonplatten Stärke 5cm Schnitt Betonplatten Stärke 5cm.
Es ist ein Schneidetisch zu verwenden.
Inkl. Laden und Abtransport von nicht mehr verwendbarem Schnittgut.
Inkl. Deponiegebühren
10. 13
Schneidearbeiten Betonplatten Stärke 5cm
200.00
m
10. 14 Lieferung und Einbau Terrassenrost, zweigeteilt Sonderanfertigung Terrassenrost.
Zweigeteilt, für Einbau um Fallrohr DN70.
Aus nicht rostendem Material.
Maße: 50x50cm
Gitterrost, Maschenweite 30/11
Inkl. Auflager für Einbau auf Stelzlager. Bündiger Éinbau mit Plattenbelag.
10. 14
Lieferung und Einbau Terrassenrost, zweigeteilt
6.00
St
10. 15 Gitterrost Wie Pos. vor, jedoch einteilig als Revesionsöffnung für Dachabläufe.
10. 15
Gitterrost
19.00
Stk
10. 16 Lieferung und Einbau Rinne B:15cm - verzinkt Gitterrost Rinne
Material verzinkt,
Materialstärke 2 mm,
u-förmig gekantet, inkl. Querstege
als Distanzhalter und Aussteifung
sowie zur Rostauflage;
inkl. Gitterrostabdeckung 30/10, verzinkt
in Anlehnung an Klasse A15;
L/B/H = 1000x 100 x 5mm
Unterseite perforiert.
Gesetzt auf Stelzlagersystem
Maße sind vor Bestellung zu prüfen!
Herstellerangaben:
BG Betonwaren GmbH
Henschelring 1 in 85551 Kirchheim bei München
T: +49 (0) 89 374 127-89
M: info@bg-betonwaren.de
o. glw.
10. 16
Lieferung und Einbau Rinne B:15cm - verzinkt Gitterrost
36.00
m
10. 17 Kiesfangleiste H: 12cm Winkelprofil aus stranggepresstem Aluminium mit Entwässerungsschlitzen über Eck, Höhe 100/120 mm, beidseitig verwendbar, liefern und nach Planangaben fluchtgerecht verlegen.
Kiesfangleiste in Drainbeton gesetzt.
Fabrikat: ZinCo Kiesleiste "KL 100/120"
ZinCO GmbH
Lise-Meitner-Straße 2
72622 Nürtingen
Telefon: 07022 6003-0
E-Mail: info@zinco.de
o. glw.
10. 17
Kiesfangleiste H: 12cm
125.50
m
10. 18 Zuschlag glattstreichen Drainbeton Kiesfangleiste Drainbeton an Kiesfangleiste unter der Seite des Plattenbelages sauber auf Höhe abziehen und glattstreichen, so dass die äußerste Plattenreihe auf Drainbeton abgesetzt werden kann (hier kein Stelzlager).
10. 18
Zuschlag glattstreichen Drainbeton Kiesfangleiste
125.50
m
10. 19 Winkelstahl Winkelstahleinfassung, verzinkt als Einfassung
Belagsflächen
Material: Stahlwinkel, feuerverzinkt
Abmessung: 80 x 80 x 3 mm
Einzellängen bis ca. 2.500 mm, Inkl. Ablängen nach
Erfordernis, Fugen dicht gestoßen
Inkl. Eckelemente nach Erfordernis, Schenkellängen
jeweils mind. 50cm
Einbetoniert mit durchlaufender Rückenstütze aus
Splitt - Drainbeton
10. 19
Winkelstahl
O
125.50
m
10. 20 Zuschlag glattstreichen Drainbeton Winkelstahl Drainbeton an Winkelstahl unter der Seite des Plattenbelages sauber auf Höhe abziehen und glattstreichen, so dass die äußerste Plattenreihe auf Drainbeton abgesetzt werden kann (hier kein Stelzlager).
10. 20
Zuschlag glattstreichen Drainbeton Winkelstahl
O
125.50
m
10. 21 Betonkeil, geschalt Betonkeil aus Drainbeton, geschalt.
HxB: 5x10cm.
Als Auflager/Randeinfassung Plattenbelag.
10. 21
Betonkeil, geschalt
O
20.00
m
10. 22 Alternatives Stelzlagersystem Stelzlagersystem, geeignet für das BV, mit allen notwendigen Komponenten und dazugehörigen Arbeiten.
10. 22
Alternatives Stelzlagersystem
O
1.00
psch
10. 23 Lieferung und Einbau Rundkies, gewaschen, Körnung 16/32 liefern und nach Höhe Plan in Kiesflächen höhengerecht einbauen und aufbringen.
Einbauort: Zwischen Kiesfangleiste/Winkelstahl und Attika
Einbauhöhe: ca. 10-15cm
Breite Kiesstreifen ca. 15cm
10. 23
Lieferung und Einbau Rundkies, gewaschen, Körnung 16/32
3.00
m³
Terrasse Haus A+B, Alternative in Splittbett
Terrasse Haus A+B, Alternative in Splittbett
10. 24 Schutzlage Schutzlage unter Plattenbelägen
Schutzlage 600 g/m² liefern u. zum Schutz der
Abdichtungsbahn fachgerecht verlegen.
Angebotenes Produkt:
Bauder Green FSM 600
10. 24
Schutzlage
O
305.00
qm
10. 25 Drainagematte Einseitig Vlieskaschierte Drainagematte
Flächendrainage für begehbare Belagsflächen auf Dächern
Höhe 10 mm
Angebotenes Produkt:
Bauder Green NF 10
liefern und fachgerecht verlegen
10. 25
Drainagematte
O
305.00
qm
10. 26 Plattenbelag Plattenbelag
Plattenbelag im Splittbett verlegt
Splittaufbau Höhe 3-5 cm
Gefälle = > 2% zum Ablauf
Plattenformat: 50 x 50 x 5 cm
Podukt: Godelmann Nueva geschliffen & gestrahlt
Micorfase
Farbe nach Wahl des AG: Grau- Uni, Anthrazit- Uni
oder Sandstein- Uni,
etc.
Siehe Link: https://www.godelmann.de/de/produkte/nach
kategorien/terrassenplatten/betonstein/gdm.nueva-light
10. 26
Plattenbelag
O
305.00
qm
10. 27 Schneidearbeiten Betonplatten Stärke 5cm Zulage für Plattenschnitt
Plattendicke 3-5cm
10. 27
Schneidearbeiten Betonplatten Stärke 5cm
O
80.00
m
10. 28 Entwässerungsrinne Entwässerungsrinne
Monsun Drain Tec 1000/155/50 mm Stahl verzinkt zum
Abführen von Oberflächen- und Sickerwasser, liefern
und mit Maschenrost aus verzinktem Stahl verlegen,
Maschenweite 30/10
10. 28
Entwässerungsrinne
O
82.00
m
11 Regie/ Unvorhergesehenes
11
Regie/ Unvorhergesehenes
Die Verrechnungssätze für die nachstehenden
Lohn- und Berufsgruppen sind unaufge Die Verrechnungssätze für die nachstehenden
Lohn- und Berufsgruppen sind unaufgegliedert
anzubieten. In ihnen sind enthalten:
- Lohn- und Gehaltsnebenkosten
- Sozialkosten incl. Sozialkassenbeiträge
- Gemeinkostenanteil
- Gewinn
Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom
AG angeordnete oder zu vertretende Nacht-,
Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeit sind gesondert
nachzuweisen. Sie werden in Höhe der tariflichen
Vereinbarungen vergütet. Für Nacht-, Sonntags-,
Feiertagsarbeit wird als Zuschlag nur der Beitrag
zur gesetzlichen unfallversicherung vergütet. Be -
schäftigt der Bieter in einer der nachstehenden Lohn -
und Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, har er dies an -
zugeben und stattdessen den Einsatz möglichst
gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten.
Die Verrechnungssätze für die nachstehenden
Lohn- und Berufsgruppen sind unaufge
11. 1 Vorarbeiter
11. 1
Vorarbeiter
10.00
h
11. 2 Landschaftsgärtner
11. 2
Landschaftsgärtner
15.00
h
11. 3 Arbeiter
11. 3
Arbeiter
15.00
h
11. 4 Auszubildender
11. 4
Auszubildender
15.00
h
11. 5 Maschinenführer
11. 5
Maschinenführer
10.00
h
11. 6 Minibagger mit Bedienung
11. 6
Minibagger
10.00
h
11. 7 Radlader klein mit Bedienung
11. 7
Radlader klein
10.00
h
11. 8 Brechhammer mit Bedienung
11. 8
Brechhammer
5.00
h
11. 9 Kiessand 0/32
11. 9
Kiessand 0/32
20.00
m³
11. 10 Drainbeton
11. 10
Drainbeton
1.00
m³
11. 11 Lieferbeton C 12/15 0/16 erdfeucht
11. 11
Lieferbeton C 12/15 0/16 erdfeucht
2.00
m³
11. 12 Zement PZ 25, DIN 1164
11. 12
Zement PZ 25, DIN 1164
1.00
kg
11. 13 Quetschsand 0/3
11. 13
Quetschsand 0/3
1.00
to
11. 14 Oberboden Klasse 2 oder 4
11. 14
Oberboden
1.00
m³
11. 15 Rüttelplatte Rüttelplatte
11. 15
Rüttelplatte
1.00
h
11. 16 Motorflex Motorflex
11. 16
Motorflex
1.00
h
11. 17 Hydraulikhammer für Bagger Hydraulikhammer für Bagger
11. 17
Hydraulikhammer für Bagger
5.00
h
11. 18 Transporter Transporter
11. 18
Transporter
1.00
h
11. 19 LKW LKW
11. 19
LKW
15.00
h
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