GL08 // Landschaftsbauarbeiten
GL08
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- BAUHERR/ AUFTRAGGEBER: WERKPLANUNG / Aesculum AWEX 3 GmbH OBJEKTÜBERWACHUNG Landschaftsarchitekten GmbH Wolfratshauser Str. 53 Außenanlagen Albert-Roßhaupter-Str. 92 82049 Pullach im Isartal 81369 München Gellertstrasse 8-10, 81925 München Neubau Wohnanlage mit 2 Wohngebäuden mit elf Wohneinheiten und Tiefgarage Angebot für: Angebotsgrundlage: Preisbindung: Ausführungszeitraum: Submission: Landschaftsbauarbeiten VOB Teile B und C in der neuesten Fassung bis Ende der Bauzeit vrsl.März 2026 Fertigstellung gem. Bauzeitenplan Angebot des Bieters: Tel.-Nr. Fax-Nr. (Stempel, Unterschrift)
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1. PROJEKTINFORMATIONEN 1. PROJEKTINFORMATIONEN allgemeine Angaben Das Vorhaben besteht aus 2 Gebäuden inkl. TG und einem Autoaufzug. Die Außenanlagen bestehen aus Privatgärten in welchen Betonplattenbelag für die Terrassen, sowie Rasenfflächen und Heckeneingrenzungen gepflanzt werden. Außer dem ist ein Spielplatzbereich mit Sandkasten, Wippe und Maltafel vorgesehen. Für die Wege ist Betonpflasterbeläg vorgesehen. Außerdem Ausstattungsgegenstände wir Fahrradanlehnbügel, Sitzbank und Sitzwürfel. Die Gärten sollen z.T. eingezäunt werden. An Bepflanzungen sind Baum- und Strauchpflanzungen vorgesehen, sowie Rasenflächen. Dachbegrünungen sind nicht Bestandteil der Ausschreibung und werden durch das Gewerk Hochbau abgedeckt. Angaben zur Baustelle 1  Lage München- Bogenhausen, Gellertstraße 8-10. 2  Verkehrsverhältnisse Die Zufahrt erfolgt über die Gellertstraße. Die Beschickung mit größeren Fahrzeugen muß mit der Bauleitung abgestimmt werden. Die Baustelle muss mit allen Lieferbedingungen des öffentlichen Strassenverkehrs zurecht kommen. Generelle  Beeinträchtigungen in Form von Schmutz und Lärm gegenüber der Nachbarn sind soweit wie möglich und im Rahmen der Immissionsrichtlinien zu unterlassen. Nachforderungen aufgrund erschwerter Baustellenzugänglichkeit werden nicht stattgegeben. Es wird empfohlen, vor Angebotsabgabe das Grundstück und die Zufahrtsmöglichkeiten vor Ort zu besichtigen um evtl. Behinderungen durch die Zufahrtssituation bei der Kalkulation berücksichtigen zu können. 3  Boden/ Unterbauung Die zu erstellenden Flächen sind teilweise unterbaut. Die Tiefgaragendecke ist mit Kleingeräten befahrbar (Freigabe durch Statiker erforderlich) Übergabehöhe: Für die unterbauten Bereichen = OK TG Decke , im Durchschnitt ca.-40 cm unter FFB Für die nicht unterbauten Bereichen im Durchschnitt -60cm (außer Bereich Baustellenzufahrt) Mit Grundwasser ist nicht zu rechnen. Die Ausschreibung erfolgt beschränkt. Ansprüche des Bieters bezüglich Kosten für das Angebot oder wegen Versagens des Zuschlages sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann nach eigenem Ermessen über die Vergabe entscheiden oder die Ausschreibung aufheben. Das Leistungsverzeichnis besteht aus den im Inhaltsverzeichnis angegebenen Unterlagen, die Art und Umfang der Leistungen definieren. Die Unterlagen sind auf Vollständigkeit zu überprüfen. Diese werden Vertragsbestandteil. Fragen zu der Ausschreibung sind schriftlich zu richten an: Aesculum Landschaftsarchitekten GmbH Albert-Roßhaupter-Str. 92 81369 München info@aesculum.com Stellt der Bieter eventuell Unklarheiten, Widersprüche etc. in den Verdingungsunterlagen fest oder hat Bedenken gegen ausgeschriebene Konstruktionen etc., dann hat er dies umgehend dem AG schriftlich mitzuteilen. Nach Auftragsvergabe sind Mehrforderungen aus vorgenannten Gründen ausgeschlossen. Die Angebote werden Eigentum des AG. Der Bieter hat keinen Anspruch auf eine Vergütung für sein Angebot. Der AG behält sich vor, die Arbeiten nicht unbedingt an den Mindestbietenden zu vergeben. Der Bieter darf keine Änderungen in den Verdingungsunterlagen vornehmen. Hat der Bieter Sondervorschläge, Ergänzungen, zusätzliche Angebote, Alternativangebote zu den ausgeschriebenen Leistungen, dann sind diese gesondert als Anlage dem Angebot beizufügen. Es werden nur komplett ausgefüllte und rechtsgültig unterschriebene Angebote gewertet. Auf Anforderung des AG ist die Urkalkulation in einem versiegelten Umschlag abzuliefern. Diese kann bei Uneinigkeit über Kalkulationen zu Nachtrags- oder Zusatzleistungen zur Klärung herangezogen werden. Das Angebot ist digital als PDF sowie als Gaeb Datei bis zu dem auf dem LV-Deckblatt angegebenen Termin an:  info@aesculum.com zu senden. Die Submission erfolgt nicht öffentlich. Grundlagen des Vertrages Vertragsbestandteile: Maßgebend sind in nachfolgender Reihenfolge: - das Verhandlungsprotokoll - das Auftragsschreiben - das Leistungsverzeichnis samt mitgelieferten Planunterlagen ansonsten entsprechend §1, VOB Teil B, DIN 1961. Ausführungsunterlagen Der AN hat die seitens des AG gelieferten digitalen Planunterlagen jeweils innerhalb 7 Tagen zu prüfen. Bestehen Bedenken gegen einzelne Lösungen, dann sind diese umgehend dem Landschaftsarchitekturbüro Aesculum mitzuteilen, verbunden mit einem alternativen Lösungsvorschlag. Ausführungsfristen Rahmentermine:gem. Bauzeitenplan Beginn der Leistungen: Außenanlagen: vrsl.März 2026, gem. Bauzeitenplan Der AN hat mit seinem Angebot einen detaillierten Bauzeitenplan für die Erbringung seiner Leistungen abzugeben. Änderungen dieser Terminvereinbarungen sind bei der Vergabe noch möglich. Gegebenenfalls. werden Zwischentermine als Vertragstermine vereinbart.
1. PROJEKTINFORMATIONEN
2. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 2. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 1.                  Ausführungs- und Abrechnungsgrundlagen                  Als Grundlage der Ausschreibung, Ausführung und Abrechnung gelten                    der Reihe nach die nachfolgenden Unterlagen: 1.1                VOB - Teil B - allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung                    von Bauleistungen mit allen Ergänzungen und Erweiterungen sowie die                    gültigen DIN-Normen. 1.2                VOB - Teil C - allgemeine technische Vorschriften für                    Bauleistungen mit allen Ergänzungen und Erweiterungen sowie die                    gültigen DIN-Normen. 1.3                Die Ausführungs- und Detailzeichnungen, die Angaben der                    Bauleitung, ferner vorgelegte und anerkannte Muster und Musterstücke.                    Alle vorhandenen, zur Erbringung der in Auftrag gegebenen Leistungen                    erforderlichen Unterlagen, können beim Auftraggeber bzw. Bauleiter /                    Hausverwaltung eingesehen werden. Die Informationspflicht liegt beim                    Auftragnehmer. 1.4                Alle zuständigen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen sowie                    Vorschriften des Bauaufsichtsamtes, Gewerbeamtes, der Verkehrspolizei,                    der Unfallversicherung, die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft, des                    TÜV, die Verwaltungsvorschriften nach § 3, Abs. 2, des Gesetzes zum                    Schutz gegen Baulärm, soweit sie das Bauwerk selbst, die Arbeiten, die                    Arbeitssicherung und den Arbeitsschutz betreffen, die geltenden                    Immissionsbestimmungen sowie die örtliche Bauordnung. Der Bieter versichert durch seine Unterschrift, dass er keine Preisabreden oder sonstige verbotene Absprachen getroffen hat. Auch die Abgabe von sogenannten Schutz- und Deckungsangeboten ist unstatthaft. 2.                 Preisbildung Alle abgegebenen Einheitspreise stellen für die Zeit der Bauausführung unbedingte Festpreise dar und sind weder durch Materialpreiserhöhungen,Frachtansatzerhöhungen, Erhöhungen der Geschäftskosten, Steuern (ausgenommen der gesetzlichen Mehrwertsteuer), Abgaben usw., noch durch sonstige Umstände abzuändern. Die Einheitspreise umfassen die Entschädigung für alle zur bedienungsmäßigen Herstellung und Vollendung der Arbeiten notwendigen Leistungen und Nebenleistungen sowie für die im vorliegenden Vertrag enthaltenen Verpflichtungen, insbesondere für 2.1                Lieferung und Anfuhr aller Materialien und Betriebsstoffe bis zur                    Verwendungsstelle. 2.2                Die Bereitstellung aller erforderlichen Geräte und Gerüste. 2.3                Zahlungen für Entschädigungen für Krankheits- und Urlaubstage,                    Regen- und Frosttage und sonstige Schlechtwetterregelungen. 2.4                Zahlung und Auslösung und Trennungsentschädigungen,                    Unterkunftsgeld, Fahrgelder, Wegegelder oder betrieblicher und                    tariflicher Sozialleistungen. 2.5                Zahlung von evtl. Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und                    sonstiger Zuschläge. 2.6                 Die erforderlichen Probeentnahmen und Materialprüfungen nach                    Maßgabe der technischen Vorschriften und DIN-Bestimmungen. 2.7                Die Kosten des Mengennachweises der getätigten Bauleistung und                    eingebauten Stoffe. 2.8                Die ordnungsgemäße Aufräumung der Baustelle nach Beendigung der                    Bauarbeiten und die Wiederinstandsetzung alle zu Betriebszwecken                    genutzten Flächen und Einrichtungen. 3.                 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn dieses  schriftlich von der Bauleitung verlangt oder angeordnet wird. Tagelohnzettel sind sodann vom Auftragnehmer auszufüllen, dass erkennbar ist, um welche Tätigkeit es sich handelt und wer (Name und Stellung des Arbeiters) diese Leistungen erbracht hat und innerhalb einer  Kalenderwoche der Bauleitung vorzulegen. 4.                 Abschlagsrechnung und Schlussrechnung Die Massenermittlung zu den Abschlagszahlungen hat so zu erfolgen, dass  diese direkt als ein Teil der Schlussrechnung verwendet werden kann. Die Massenermittlung erfolgt anhand der vorhandenen Werk- und Detailplanung. Wenn diese nicht möglich ist, muss gemeinsam mit der Bauleitung ein  Aufmaß durchgeführt werden. Der Auftragnehmer hat, falls erforderlich,  vom gemeinsamen Aufmaß vermasste Zeichnungen anzufertigen, die der  Rechnung beigefügt werden müssen. Für die Anfertigung der  Abrechnungszeichnungen steht dem Auftragnehmer keine Vergütung zu. Die  Schlussrechnung ist im Regelfall innerhalb von 4 Kalenderwochen nach  Fertigstellung der Gesamtarbeiten in 3-facher Ausfertigung einzureichen. 5.                 Unterrichtung über die Beschaffenheit der Bauteile bzw. des Bauwerkes Der Unternehmer hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle örtlichen Verhältnisse und den Zustand des Baugeländes zu überzeigen,  weiter über die Zufahrtsmöglichkeit, Lagerplätze,  Baustelleneinrichtungen und sonstige die Preisbildung beeinflussende  Umstände, wie Bauzäune, Sicherungsmaßnahmen etc. zu unterrichten. Forderungen irgendeiner Art infolge Unkenntnis dieser Verhältnisse  werden nicht berücksichtigt. Der vorherige Orientierungsbesuch des  Baugeländes und die Einsicht in die Planungsunterlagen wird jedem Bieter zur Pflicht gemacht und durch  dessen Unterschrift bestätigt. 6.                 Baustelleneinrichtung Vom Auftraggeber wird Wasser und Strom für die Dauer der Maßnahme zur Verfügung gestellt (Umlage 0,8%, siehe unten). Alle erforderlich werdenden Zufahrtswege zur Verwendungsstelle hat der Unternehmer auf seine Kosten zu erstellen und  zu unterhalten soweit hierfür keine besondere Position im Leistungs-  verzeichnis aufgeführt ist. Zur Unterhaltung gehört die einwandfreie  Beschaffenheit der Fahrbahnen. Angelegte Baustraßen können von  Nachfolgehandwerkern kostenlos mitbenutzt werden. Alle für die  Einrichtung, Unterhaltung und Beseitigung der Baustelleneinrichtung  (einschließlich erforderlicher Bauzäune) entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht besonders vergütet. Die Unterbringung der Handwerker, Aufbewahrung von Materialien und Geräten,  Haftung für Diebstähle und Beschädigungen aller Art bis zur Abnahme ist Sache des Auftragnehmers. Im Gebäude stehen hierfür keine Räume und  Flächen zu Verfügung, auf dem Baugrundstück sind Stellflächen mit der  Bauleitung abzustimmen. Weitere Flächen sind bei Bedarf auf eigene  Kosten auf öffentlichen Grund anzumieten. 7.                 Arbeitsbeginn und Arbeitsabwicklung Der Beginn der Arbeiten und die Fertigstellung wird vor Auftragsvergabe mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgesprochen. Durch seine Unterschrift versichert der Anbieter, dass er sich zur vollständigen Ausführung aller in der nachstehenden Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeiten innerhalb der o.g. Frist  verpflichten wird. Die vorgenannte Ausführungsfrist wird als  Vertragsbestandteil in den Werkvertrag übernommen. Für jeden Tag der  Ausführungsverzögerung kann eine im Werkvertrag näher bezeichnete  Vertragsstrafe in Kraft treten. 8.                 Firmenaufsicht und Bautagebuch Der Unternehmer muss zur Leitung der Baustelle genügend sachkundige  örtliche Bauführer mit ausreichenden Vollmachten einstellen. Die  Bauleitung / Hausverwaltung kann, sofern ein ersprießliches  Zusammenarbeiten nicht möglich ist, die Ablösung einzelner Bauführer  verlangen. Weiter muss der Unternehmer den "Verantwortlichen Bauleiter"  im Sinne der LBauO schriftlich benennen. Dies gilt selbstverständlich  ausschließlich für sein Gewerk. Der Unternehmer ist verpflichtet,  während der gesamten Bauzeit ein Bautagebuch zu führen und dieses  wöchentlich der Bauleitung / Hausverwaltung vorzulegen. 9.                 Abnahme und Verjährung Jede Baumaßnahme wird auf Verlangen gemeinsam mit der Bauleitung  abgenommen und schriftlich bestätigt. Durch eine vorherige Benutzung der fertig gestellten Leistungen gelten die Arbeiten nicht als abgenommen. Es werden nur Arbeiten abgenommen, die in ihrer Gesamtheit, d.h. in  ihrem Aufbau vollkommen erstellt sind. Der Auftragnehmer haftet für die  vertragsgemäße Beschaffenheit seiner Lieferungen und Leistungen vom Tage der Abnahme an, entsprechend den Bedingungen der VOB, 5 Jahre und 6 Monate. Bei  Arbeitsgemeinschaften haftet jeder angeschlossene Unternehmer als  Gesamtschuldner. 10.               Sicherheitsleistungen Bei Abschlagszahlungen werden bis zu 90% des Wertes ohne Mehrwertsteuer  der ordnungsgemäß erfüllten Leistungen ausbezahlt. Auf die  Schlussrechnung wird ein Sicherheitseinbehalt von 5% auf die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten nach Gebrauchsabnahme einbehalten, sofern die "Zusätzlichen  Vorbemerkungen" keine anderen Fristen vorgeben. Eine Ablösung dieser  Garantiesumme durch Stellung einer unbefristeten Bankbürgschaft einer  deutschen Bank ist  möglich. 11.               Haftung Die genaue Einhaltung der gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften und  polizeilichen Bestimmungen ist alleinige Aufgabe und Pflicht des  Unternehmers. Mehrkosten können aus dieser Verpflichtung nicht  angemeldet werden. Weisungen der Bauleitung / Auftraggeber auf  Abstellung von Gefahrenpunkten sind unverzüglich nachzukommen. Sonst ist die Bauleitung / Auftraggeber berechtigt, die Arbeiten auf der  Baustelle sofort einstellen zu lassen, ohne dass der Unternehmer  Regressansprüche stellen kann. Der Auftragnehmer haftet für sämtliche  aus einer Unterlassung solcher Maßnahmen dem Auftraggeber erwachsenen  Schäden. 12.               Baustellenreinigung Für die Baustellenreinigung ist der AN verantwortlich. 13.               Allgemein Treten bei der Bauausführung für das Vertragsverhältnis wichtige  Zweifelsfragen auf, deren Klärung bei Fortsetzung der Bauarbeiten  erschwert oder unmöglich gemacht werden könnten, so sind die zur  Feststellung des Sachverhaltes notwendigen Schritte rechtzeitig im  gegenseitigen Benehmen einzuleiten. Nachträglich vorgelegte Gutachten  über Tatbestände, deren Nachprüfung bei Vorlage des Gutachtens dem  anderen Teil nicht mehr möglich ist, bleiben unberücksichtigt. Der  Auftragnehmer hat sich mit allen am Bau arbeitenden Firmen, soweit  erforderlich, unter Einschaltung der Bauleitung zu koordinieren,  bezüglich des Arbeitsablaufes, der Ausführung und gegenseitigen  Ergänzung der Arbeiten abzustimmen und mit diesen Hand in Hand zu  arbeiten. Eventuelle Kosten aufgrund der Außerachtlassung dieser  Bedingungen gehen zu Lasten des jeweiligen Auftragnehmers. Ein Auftrag  kann entzogen werden bei ungenügender oder schlechter Leistung und  Ausführung der Arbeiten durch den Auftragnehmer, bei eingetretenem  wirtschaftlichen oder technischen Unvermögen oder bei Eintritt der  Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers. Alle durch den Entzug  entstehenden direkten oder indirekten Kosten, hierzu gehört auch der  zusätzliche Verwaltungs- aufwand des Arbeitgebers, gehen zu Lasten des  Auftragnehmers. Entgangener Gewinn oder andere Entschädigungen werden  dem Auftragnehmer nicht vergütet. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus  diesem Vertrag ist bei Vollkaufleuten der Sitz des Auftraggebers. Der  Bieter erkennt mit seiner Unterschrift an, dass die Bauleitung /  Auftraggeber in Vertretung der Gesellschaft in allen Punkten  weisungsberechtigt ist.    _______________________     _________________________________    (Ort / Datum)                     (Stempel / rechtverbindliche Unterschrift
2. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
3. VORBEMERKUNGEN 3. VORBEMERKUNGEN Weder der von der Bauherrschaft beauftragte Architekt, noch die von der  Bauherrschaft bestimmte örtliche Bauführung haben Generalvollmacht zur  Vertretung des Bauherren. I.                  Vertragsbestandteile 1.                  Grundlagen des Vertrages (gültig in der aufgeführten Reihenfolge) 1.1                die schriftliche Vertragsausfertigung, 1.2                die Leistungsbeschreibung einschließlich Vorbemerkungen, 1.3                die im Folgenden aufgeführten Vertragsbedingungen 1.4                die VOB, Teil B und C, 1.5                die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik. 2.                  Der Auftragnehmer erklärt, dass er sich über die Lage und                    Beschaffenheit des Grundstückes unterrichtet hat, dass er von den                    Einzelheiten des Angebotes und seiner Grundlagen Kenntnis genommen hat                    und dass er sich aus den erhaltenen Unterlagen über den Umfang der                    vertraglichen Leistungen, sowie über die Art der Abrechnung                    unterrichten konnte. Der Auftragnehmer hat versichert, dass sein                    Betrieb für Umfang und Art des Auftrages geeignet ist und für die                    fristgemäße Ausführung alle betrieblichen Voraussetzungen bestehen. 3.                  Der Auftragnehmer hat dem Bauherren auf Verlangen eine Bestätigung                    des Finanzamtes zu überreichen, dass aus steuerlichen Gründen keine                    Bedenken bestehen, ihm Aufträge für Bauvorhaben zu erteilen, die mit                    öffentlichen Mitteln finanziert werden. Die Bescheinigung darf nicht                    älter sein als ein halbes Jahr. Der Auftragnehmer erklärt, dass er                    seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung auch der nicht vom Finanzamt                    erhobenen Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung                    (Kranken-,Unfall-,Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen                    ist. 4.                  Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich                    schriftlich zu informieren, wenn seine Freistellungsbescheinigung gem.                    § 48b EStG (Bauabzugsbesteuerung) widerrufen oder zurückgenommen wurde.                    Andernfalls hat er den Auftraggeber schadlos zu halten. 5.                  Vertragsbedingungen des Auftragnehmers haben keine Gültigkeit. II.                  Ausführungsunterlagen 6.                  Ausführungsunterlagen sind die Leistungsbeschreibung, die                    Zeichnungen und die statischen Berechnungen. Bauherr, beauftragter                    Architekt und örtliche Bauführung übernehmen keine Gewähr für die                    Richtigkeit der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Massen. Der                    Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn seiner Arbeiten die Maße der                    Zeichnungen zu prüfen. Unstimmigkeiten sind dem Bauherren und dem                    Architekten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer                    haftet für die Angaben seines Angebotes. 7.                  Bei Sonderkonstruktionen des Auftragnehmers sind Ergänzungen des                    Bauantrages (statische Berechnungen, Zeichnungen, Baubeschreibungen                    usw.) sowie Ausführungs-pläne kostenlos in der erforderlichen Anzahl zu                    liefern. 8.                  Der Auftragnehmer trägt Patent- und Lizenzgebühren, die auf                    seinen Leistungen ruhen. III.                 Ausführung 9.                  Der Auftragnehmer darf Leistungen nur mit vorheriger                    schriftlicher Zustimmung des Bauherren auf Andere übertragen. 10.                Der Auftragnehmer ist zu folgenden Nebenleistungen / besonderen                    Leistungen verpflichtet sofern diese nicht bereits bestehen bzw. durch                    Vorgewerke geleistet wurden:                    a)                 etwa erforderliche Zufahrten zur Arbeitsstelle selbst                                       herzustellen,                    b)                 seine Leistungen und Lieferungen frei Verwendungsstelle zu                                       erbringen,                    c)                 nur die ihm zugewiesenen Aufenthalts- und Lagerräume                                       zu benutzen,                    d)                 alle Geräte und Rüstungen, die für seine Lieferungen und                                       Leistungen erforderlich sind, ohne Entgelt zu liefern, vorzuhalten und                                       wieder zu entfernen                    e)                 den aus seinen Leistungen anfallenden Schutt sowie alle sonstigen                                       Abfälle und Rück-stände unverzüglich ohne weitere Aufforderung auf                                       eigene Kosten zu beseitigen und abzufahren,                  f)                  sich an den Kosten für die Errichtung des Bauschildes, für die                                       Baubewachung sowie für die evtl. erforderliche Beseitigung des                                       Bauschuttes, nach einem von der örtlichen Bauführung festgelegten                                       Schlüssels, zu beteiligen,                    g)                 seine ausgeführten Leistungen gegen Wasser-, Wetter-, Frost-,                                       Sturm- und Winterschäden sowie gegen Diebstahl, Beschädigung,                                       Korrosion und Verschmutzung bis zur Abnahme zu schützen,                    h)                 Leitungen im Erdreich oder in Bauteilen festzustellen und vor dem                                       Arbeitsbeginn zu schützen. IV.                 Abnahme 11.                Die behördlich vorgeschriebenen und erforderlichen formellen Abnahmen gem. VOB hat der Auftragnehmer zu beantragen und dem Bauherren sowie der örtlichen                    Bauführung zur Kenntnis zu geben. Fiktife Abnahmen werden ausgeschlossen. 12.                Die Abnahme des Bauherren wird durch eine behördliche Abnahme                    oder durch frühere Benutzung oder Inbesitznahme der erbrachten                    Lieferung oder Leistung durch den Bauherren oder Dritte nicht ersetzt. 13.                Revisionspläne sowie schriftliche und mündliche                    Bedienungsanleitungen für technische Anlagen und Installationen sind                    vom Auftragnehmer bei Abgabe unentgeltlich zu liefern. V.                  Gewährleistung 14.                Die Gewährleistung beträgt grundsätzlich für alle Lieferungen und                    Leistungen (einschließlich der Mängelbeseitigung)  5 Jahre und 6 Monate; 15.                Der Bauherr hält für 5 Jahre und 6 Monate einen Sicherheitseinbehalt von 5%                    der Brutto-Abrechnungssumme des Vertrages und allen mit ihm verbundenen                    Nachträgen und Nachbeauftragungen (nach Abnahme) ein. Der                    Sicherheitsbetrag ist durch unbefristete Bankbürgschaft eines deutschen                    Kreditinstitutes oder eines deutschen Kreditversicherers (nach Muster                    des Auftraggebers) ablösbar. § 17 VOB/B gilt. 16.                Der Auftragnehmer ist auch für diejenigen Schäden verantwortlich,                    die durch die Mängel oder deren Beseitigung verursacht werden. 17.                Er ist verpflichtet, den besonderen Versicherungsschutz gem. §                    13, Ziff.7, VOB DIN 1961 in Anspruch zu nehmen. VI.                 Vergütung 18.                Die Einheitspreise sind Festpreise. Etwaige Lohn- und                    Materialpreiserhöhungen oder-minderungen werden nicht berücksichtigt. 19.                Der Bauherr kann an fälligen Forderungen des Auftragnehmers ein                    Zurückhaltungsrecht ausüben, und gegen sich aufrechnen, wenn der                    Auftragnehmer seine Lieferungen und Leistungen nicht entsprechend den                    Vertrags- und Ausführungsunterlagen erbringt oder wenn der Vertrag                    gekündigt wird oder wenn dem Bauherren Gewährleistungsansprüche                    zustehen. 20.                Abschlagszahlungen werden auf Antrag bis zur Höhe von insgesamt                    90% der vertraglichen Gesamtvergütung gewährt. 21.                Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des                    Bauherren ausgeführt werden. Ohne Genehmigung des Bauherren ausgeführte                    Stundenlohnarbeiten werden nicht vergütet. VII.                Fristen 22.                Die Ausführungsfristen werden bei Abschluss des Vertrages                    vereinbart. Ist eine solche Vereinbarung nicht erfolgt, so gelten die                    dem Auftragnehmer später bekannt gegebenen Fristen als Vertragsfristen                    soweit ihnen der Auftragnehmer nicht widerspricht. VIII.               Aufrechnung und Abtretung 23.                Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen                    Forderungen des Bauherren aus dem Vertrag aufzurechnen, soweit die                    Gegenforderung des Auftrag-nehmers nicht unbestritten oder nicht                    rechtskräftig festgestellt ist. 24.                Abtretungen und Forderungen aus dem Vertrag ohne die vorherige                    schriftliche Zustimmung des Bauherren sind unzulässig und unwirksam. IX.                 Integritäts- und Antikorruptionsklausel 25.                Bauherr und Auftragnehmer werden jeglicher Form von Korruption                    entgegenwirken. 26.                Der Auftragnehmer und die von ihm beauftragten oder für ihn                    tätigen Personen dürfen dem Bauherren, seinen mit der Vergabe oder                    Durchführungen des Auftrages befassten Mitarbeiter oder Dritten weder                    unmittelbar noch mittelbar Vorteile materieller oder immaterieller Art,                    auf die kein rechtliche begründeter Anspruch besteht, anbieten,                    versprechen oder gewähren, um dafür im Gegenzug Vorteile bei der                    Auftragsvergabe oder der Auftragsdurchführung zu erhalten. Wenn der                    Auftragnehmer oder von ihm beauftragte oder für ihn tätige Personen                    dieser Verpflichtung zuwider handeln, hat der Auftragnehmer dem                    Bauherren einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10% der                    Brutto-Auftragssumme zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in                    anderer Höhe nachgewiesen wird. 27.                Der Auftragnehmer und die von ihm beauftragten oder für ihn                    tätigen Personen dürfen mit anderen Anbietern keine Absprachen treffen,                    die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellen. Hierzu zählen                    insbesondere Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene                    Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen                    über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten. Wenn der Auftragnehmer                    oder die von ihm beauftragten oder für ihn tätigen Personen aus Anlass                    der Auftragsvergabe nachweislich eine Absprache getroffen haben, die                    eine unzulässige Wettbewerbs-beschränkung darstellt, hat der                    Auftragnehmer dem Bauherren einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe                    von 10% der Brutto-Auftragssumme zu zahlen, es sei denn, dass ein                    Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. 28.                Bei Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Ziff.27.S.1                    und/oder Ziff.28.S.2 ist der Bauherr berechtigt, den Vertrag und alle                    weiteren zwischen den Parteien geschlossenen Verträge aus wichtigem                    Grund zu kündigen. X.                 Vertragsänderungen, Vertragsstreitigkeiten und Erfüllungsort. 29.                Vertragsänderungen gelten nur, wenn sie schriftlich von beiden                    Vertragsteilen vereinbart wurden. Zwischen dem Auftragnehmer, dem                    Architekten bzw. der örtlichen Bauführung vereinbarte                    Vertragsänderungen sind unzulässig und unwirksam. 30.                Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses                    Vertrages hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen                    Vertragsbestimmungen. 31.                Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstands-vereinbarung                    nach § 38 ZPO vor, ist der Gerichtsstand München.
3. VORBEMERKUNGEN
4. ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN 4. ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN für alle nachfolgenden technischen Vorschriften / Leistungsbereiche. 1.                 Bauschutt                    Auf der Baustelle werden vom AG keine Container für die Entsorgung des                    anfallenden Abfalls und Verpackungsmaterial aufgestellt.                    Die Beseitigung des Abfalls ist gem. VOB komplett durchzuführen. Der AN                    ist verpflichtet, täglich den anfallenden Abfall und das                    Verpackungsmaterial aus eigener Arbeit zu sammeln und auf geeignete                    Weise auf eigene Kosten von der Baustelle zu entfernen und                    ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei Nichtbeachtung erfolgt ohne weitere                    Nachfristsetzung die Räumung auf Kosten des Verursachers durch die                    Bauleitung.                    Die Vorschriften der Stadt München sind dabei zu beachten. 2.                 Bauleiter                    Der AN muss einen Bauleiter mit ganztägiger Anwesenheit gemäß LBO                    und Nachweis der Fachkunde stellen. Der verantwortliche Bauleiter/                    Obermonteur muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig                    sein. 3.                 Baustellenbesprechungen                    Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der                    Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten                    Vertreter zu entsenden. 4.                 Baulärm                    Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer den Anforderungen des                    BIMSCHG, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm -                    Geräuschimmission - und der zusätzlichen landesrechtlichen                    Vorschriften folgende Festlegungen: Die Baumaßnahme liegt im                    Innenstadtbereich und liegt in einem Gebiet mit überwiegender                    Wohnnutzung. Immissionsrichtwert von 7 bis 20 Uhr: 55 db (A)                    von 20 bis 7 Uhr: 40 db (A) 5.                 Baustelleneinrichtung                    Die Kosten für alle im nachstehenden Leistungsverzeichnis nicht                    aufgeführten Baustelleneinrichtungen, Geräte, Maschinen u.ä., soweit                    diese zur Durchführungen der Arbeiten notwendig sind, werden nicht                    gesondert vergütet und sind mit einzukalkulieren.                  Baustelleneinrichtungen gelten als Hilfseinrichtungen, die zur                    Ausführung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind. Zusätzliche                    Baustellen-einrichtungen sind Hilfseinrichtungen, die zur Durchführung                    von Baumaß-nahmen vom Auftraggeber zusätzlich gefordert werden (z.B.                    Bauzäune, Blenden, zusätzliche Absperrungen, Bauaufzüge u.ä.). Vom                    Auftraggeber werden bestimmt, welche Unternehmer während der                    Gebrauchsüberlassung die zusätzlichen Baustelleneinrichtungen benutzen                    dürfen.                    Auf der Baustelle ist kein Kran vorhanden.                    Erforderlichen Hebezeuge, Aufzüge Saugvorrichtungen und dergleichen,                    die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung erforderlich sind,                    hat der AN selber zu stellen. Die Kosten hierfür sind in die                    Einheitspreise einzurechnen.                  Nutzung, Umbau sowie Rückbau in den alten Zustand von Einrichtungen                    aller am Bau beteiligten Unternehmern (z. B. Arbeitsbühnen, Hebezeuge                    und dergleichen) sind in allen Fällen zwischen den beteiligten                    Unternehmern ohne Einschaltung der Bauleitung zu vereinbaren und                    abzurechnen.                    Baustrom und Bauwasser- Anschluß sind bauseits vorhanden                    Der AG berechnet eine Umlage gem. Verhandlungsprotokoll 6.                  Gerüste                    Es werden Fassaden und Dachdeckerfanggerüste am Gebäude aufgestellt.                    Es werden Fassadenarbeiten am Gebäude durchgeführt.                    Für den Fall des Winterbaus erwägt die Bauherrschaft die Erstellung                    eines Wetterschutzdaches.                    Das Fassadengerüst erhält die erforderlichen Sicht- und Schutzplanen. 7.                  Übergabe von Ausführungsunterlagen:                    Die Ausführungsunterlagen werden in digitaler Form (pdf-Dateien)                    übergeben. 8.                  Baufristenplan                    Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen                    Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der                    Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die                    Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder                    terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungs-bereichen, sind zu                    berücksichtigen.                    Der Plan ist der Bauleitung innerhalb von 8 Kalendertagen nach                    Auftragserteilung zu übergeben. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder                    bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan                    unverzüglich durch den Auftragnehmer zu überarbeiten. 10.                Sicherheits- und Gesundheitskoordination                    Die Baustelle unterliegt der Verordnung vom 10.06.1998 "Verordnung über                    Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen". Der Bauherr setzt                    deshalb einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)                    ein. Er kontrolliert regelmäßig auf der Baustelle die Umsetzung von                    Baustellenordnung und SiGe-Plan. Der SiGeK ist mit Weisungsbefugnis                    durch den Bauherrn ausgestattet und kann somit Anordnungen treffen und                    bei Gefahr für Leben und Gesundheit die Baustelle oder bestimmte                    Bereiche der Baustelle stilllegen.                    Baustellenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung,                    Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und -richtlinien,                    Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit am                    Arbeitsplatz, der SiGe-Plan und Baustellenordnung sind                    Vertragsgrundlagen.                    Eine Baustellenordnung und ein Sige-Plan sind vorhanden und sind für                    alle Beteiligten verbindlich. Die Baustellenordnung kann eingesehen                    werden. Der Sige-Plan liegt auf der Baustelle zur Ansicht aus. Der                    Sige- Koordinator weist 8-14 Tage vor Baubeginn den Auftragnehmer ein.                    An der Sicherheitseinweisung müssen alle Auftragnehmer verbindlich                    teilnehmen.                    Der AN muss dem SIGE-Koordinator sämtliche Informationen zukommen                    lassen, die dieser für seine Leistung benötigt. 11.               Baubiologische Vorgaben                    Der AG legt größten Wert auf die Verwendung von Baustoffen, die sowohl                    für die menschliche Gesundheit als auch für die Umwelt unbedenklich                    sind. Sämtliche Baustoffe und die zu ihrer Verarbeitung erforderlichen                    Hilfsmittel (Bauhilfsstoffe, z. B. Kleber, Spachtelmassen etc.) dürfen                    in eingebautem Zustand keine gesundheitliche Beeinträchtigung des                    menschlichen Organismus durch Freisetzen von toxischen Bestandteilen in                    Gasen, Dämpfen oder gesundheitsgefährdenden Schwebestoffen hervorrufen.                    Baustoffe mit Bestandteilen, die nach TRGS 900 (Technische Regeln für                    Gefahrstoffe) ein erwiesenes kanzerogenes, Frucht schädigendes oder                    erbgutveränderndes Potential aufweisen oder im Verdacht stehen, ein                    solches Potential zu enthalten, sind unzulässig. Sie dürfen weder                    angeboten noch eingebaut werden. In Ausnahmefällen kann eine                    schriftliche Freigabe nach bauökologischer Beurteilung durch den AG                    erfolgen. Es dürfen auch keine Materialien verwendet werden, die zu                    einer offensichtlichen Beeinträchtigung des menschlichen Wohlbefindens                    führen (z. B. Hautreizungen oder Allergien durch Faserpartikel, Gase,                    Dämpfe, Geruchsbelästigungen etc.)                    Folgende Bau- und Bauhilfsstoffe bzw. Inhaltsstoffe dürfen nicht                    verwendet werden:                    -                  asbesthaltige oder andere erwiesener Maßen krebsauslösende Bau- und                                       Bauhilfsstoffe,                    -                  erwiesener Maßen gesundheitsschädigende Weichmacher,                    -                  erwiesener Maßen erbgut- und Frucht schädigende Bau- und                                       Bauhilfsstoffe,                    -                  Bau- und Bauhilfsstoffe, die vollhalogenierte oder teilhalogenierte                                       (FCKW, H-FCKW, FKW, H-FKW, CKW, etc.) Fluorchlorkohlenwasserstoffe                                       oder andere erwiesener Maßen klimaschädigende Stoffe enthalten bzw.                                       unter ihrer Verwendung hergestellt wurden.                    Es sind möglichst lösungsmittelfreie Oberflächenbehandlungs-,                    Anstrich- und Klebstoffe zu verwenden (z.B. Pulverlacke,                    Einbrennverfahren). Müssen lösungsmittelarme Stoffe verwandt werden,                    sollen diese ein Umweltzeichen für "schadstoffarm" (z.B. RAL ZU 102;                    RAL ZU 12a, RAL ZU 113, www.blauer-engel.de) besitzen.                    Darüber hinaus muss folgendes beachtet werden:                    -                  Zementprodukte müssen Chromatarm sein (zur Vermeidung von                                       "Maurerkrätze"),                    -                  Als Betontrennmittel (Schalöle) ist Pflanzenöl einzusetzen.                                       Schmieröle sollen möglichst aus Pflanzenöl sein. Ist die Verwendung                                       von Mineralölen erforderlich, dürfen keine polycyclischen aromatischen                                       Kohlenwasserstoffe (PAH, PAK) enthalten sein und das Produkt muss das                                       RA-UZ-64-Umweltzeichen ("Blauer Engel") besitzen. Bei der Verarbeitung                                       ist hinsichtlich des entstehenden Ölnebels der empfohlene TLV-Wert                                       (threshold limit value) von 5 mg/m³ Luft einzuhalten.                    -                  Die Verarbeitung von künstlicher Mineralfaser soll möglichst                                       vermieden werden. Falls kein gleichwertiges, unbedenkliches                                       Ersatzmaterial/Ersatzkonstruktion zur Verfügung steht, dürfen nur                                       künstliche Mineralfaser eingesetzt werden, die frei von Krebsverdacht                                       gemäß TRGS 905 sind. Der AN hat unaufgefordert einen entsprechenden                                       Nachweis vorzulegen.                    -                  Spanplatten dürfen keine Formaldehydabgabe von mehr als 0,05 ppm                                       aufweisen.                    -                  Chemische Holzschutzmittel sind zu vermeiden. Sind sie erforderlich                                       (nach Freigabe durch den AG), müssen sie frei von Schwermetallen                                       (z.B. Chromat, Arsen) sein; es ist möglichst auf Borsalzpräparate                                       zurückzugreifen.                    -                  Sofern umweltfreundliche Ersatzstoffe möglich sind (z.B. Polyethylen,                                       Polypropylen), ist auf PVC zu verzichten (z.B. bei Zu- und                                       Abwasserleitungen, Folien, Bodenbelägen, Kleinbauteile, Innenausbau).                    -                  Der Einsatz von Aluminium soll auf die Bauteile beschränkt werden,                                       bei denen die Anforderungen an die Materialeigenschaften keinen                                       umweltfreundlichen Ersatz ermöglichen.                    -                  Tropenholz darf nur verwendet werden, wenn durch das FSC-Zertifikat                                       (Forest Stewardship Council) ein umweltverträglicher Holzabbau                                       nachweisbar ist. Informationen über zertifiziertes Tropenholz sind                                       unter der Tel. (069) 60 50 03  72 erhältlich. 12.               Gefahrstoffverordnung                    Während der Verarbeitung der Bau- und Hilfsstoffe sind die Vorschriften                    der Gefahrstoffverordnung und die Empfehlungen der                    Bauberufsgenossenschaften hierzu einzuhalten. Die MAK-Werte (Maximale                    Arbeitsplatzkonzentration) sowie die TRK-Werte(Technischen                    Richtkonzentration) dürfen nicht überschritten werden. Ziel ist es,                    weit unter diesen Höchstwerten zu liegen.                    Bei der Verarbeitung von Holz auf der Baustelle, bei der atembarer                    Holzstaub entsteht, ist eine Absaugung erforderlich. Beim Sägen und                    Schleifen von Buchen- oder Eichenholz auf der Baustelle darf                    grundsätzlich kein Holzstaub freiwerden. Zur Vermeidung von staub- und                    faserförmigen Emissionen darf auf der Baustelle nicht trocken, nur nass                    gefegt werden. Staubsaugen ist nur mit einem Industriestaubsauger der                    Verwendungskategorie mind. G (Staubklasse M, Durchlassgrad 0,5 %)                    gestattet. In Bereichen, in denen künstlicher Mineralfaser verarbeitet                    wurde, sind Industrie-staubsauger der Verwendungskategorie K 1                    (Staubklasse H, Durchlassgrad 0,01 %) erforderlich. 13.                Reinigungsmittel                    Die bei Reinigungsarbeiten eingesetzten Reinigungsmittel müssen                    "unter realen Umwelt-bedingungen leicht und schnell abbaubar" (Def.                    gemäß OECD) sowie frei von Lösemitteln, Aromaten, Halogenen, Bioziden                    und Treibmitteln sein. Nur bei starken Restverschmutzungen dürfen nach                    Freigabe chemisch stärkere Mittel (z.B. Alkoholreiniger) eingesetzt                    werden. 14.               Ausnahmegenehmigung                    Können die oben genannten Verwendungsverbote und                    Verwendungseinschränkungen von Bau- und Inhaltsstoffen sowie                    Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten werden, ist umgehend eine                    Ausnahmegenehmigung des Bauherren einzuholen. 15.               Verpackungsmaterial                    Der AN hat dafür zu sorgen, dass die Baustoffe und Bauteile in                    umweltfreundlicher Verpackung mit möglichst geringem Verpackungsanteil                    (z. B. Großgebinde, Siloware oder recyclebare Verpackung) angeliefert                    werden. Verpackungslose Anlieferung, Mehrwegverpackungen und                    Verpackungsmaterial aus Papier, Pappe und Polypropylen Folie werden                    bevorzugt. 16.               EU- Sicherheitsdatenblätter                    Dem zuständigen Projektleiter (Bauleiter Architekt) sind vor                    Einbau der Materialien alle notwendigen (EU-) Sicherheitsdatenblätter                    der zur Verwendung vorgesehenen Baustoffe und Bauhilfsstoffe                    vorzulegen. 17.               Bieter Garantie                    Der Bieter garantiert mit seiner nachfolgenden Unterschrift die                    sach- und fachgerechte Ausführung der Arbeiten, sowie die Einhaltung                    aller für die zu erbringenden Leistungen gültigen Vorschriften und DIN-                    Normen.                    Normen und Richtlinien                    -                  Sämtliche für die entsprechenden Arbeiten in Frage kommenden DIN-                                       und EU- Normen.                    -                  VOB Teil B/C in der neuesten gültigen Fassung, sofern vereinbart                    -                  Richtlinien und Empfehlung der zuständigen Fachverbände und                                       Hersteller.                    -                  Sämtliche behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.                    -                  Die technischen und umwelttechnischen Bestimmungen und Auflagen der                                       Genehmigungsbehörde der Stadt München.                    -                  Das Bundesemissionsgesetz.                    -                  Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu Schutz gegen Baulärm.
4. ALLGEMEINE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
5.ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Folgende Zusätzlichen Technischen Vorschriften in jeweils neuester Fassung sind Bedingung des Angebotes: ZTV Straßen- und Erdbau ZTVE-StB      Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Erdarbeiten im Straßenbau ZTVT-StB       Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Tragschichten im Straßenbau ZTV Asphalt   Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Fahrbahndecken aus Asphalt ZTV-La          Zusätzliche Technische Vorschriften für Arbeiten im Landschaftsbau Örtliche Vorschriften ZTV-Stra Mü   Zusätzliche Technische Vorschriften für Straßenbauarbeiten in München ZTV-Vegtra Mü Zusätzliche Technische Vorschriften für Vegetationstragschichten FLL-Regelwerke -Dachbegrünungsrichtlinien – Richtlinien für die Planung, Bau und Instandhaltungen von Dachbegrünungen, 2018 -Fassadenbegrünungsrichtlinien – Richtlinien für die Planung, Bau und Instandhaltung von Fassadenbegrünungen, 2018 -Regel – Saatgut – Mischungen Rasen, RSM 2013 -Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien f.d. Verpflanzung von Großbäumen und Großsträuchern, ZTV-Großbaumverpflanzung,  2005 -Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege, ZTV-Baumpflege, 2017 -Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen im GaLaBau, 2005 -Qualitätsanforderungen und Anwendungsempfehlungen für organische Mulchstoffe und Komposte - Garten und Landschaftsbau, 2016 -TL-Baumschulpflanzen – Technische Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen (Gütebestimmungen), 2020 -Gütebestimmungen für Stauden, 2015 -Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen, 2018 -Verkehrsflächen auf Bauwerken 2005 2.1Lieferungen / Produkte 2.1.1Einheitspreise / Lieferungen: Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe, Bauteile, Pflanzen und Pflanzenteile, einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn im Leistungsverzeichnis hierzu keine Positionen vorgesehen sind. 2.1.2Produktfestlegung Im Leistungsverzeichnis angegebene Erzeugnisse gelten als angeboten, wenn der Bieter die Punktfolgen (Freistellen) nicht ausfüllt. Bemusterungen, auch im Wiederholungsfall nach Anforderung des AG von Materialien, Wirtschaftsgegenständen etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern bei größeren Umfängen nicht eigene Positionen ausgewiesen sind. 2.1.3Materialqualitäten / Lieferungen und Bemusterungen Soweit Bezeichnungen für bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" im Leistungsverzeichnis verwendet werden, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Erzeugnis oder Verfahren als angeboten, wenn der Bieter kein anderes einträgt. Es ist dem Bieter grundsätzlich freigestellt, ein den funktionellen und gestalterischen Anforderungen entsprechendes gleichwertiges Produkt seiner Wahl anzubieten; über die Gleichwertigkeit entscheidet der AG. Alle zur Verwendung kommenden Materialien und Einbauten sind zu bemustern und dürfen erst nach Freigabe durch den Bauherrn bestellt werden. 3.Objektbezogene Technische Vorschriften 3.1Allgemeine Vorschriften und Hinweise Nebenleistungen: Alle Forderungen, die in den zusätzlichen Technischen Vorschriften (ZTV) und Technischen Erläuterungen enthalten sind und ausgeführt werden müssen, sind Nebenleistungen, soweit sie nicht in besonderen Ansätzen der Leistungsbeschreibung enthalten sind. Absteckung: Der Auftragnehmer hat auch die in VOB/B erwähnten Absteckungs- und Vermessungsarbeiten - und zwar im Einvernehmen mit dem Auftraggeber - durchzuführen und haftet auch für seine hierzu erforderlichen Konstruktionen. Notwendige Änderungen dürfen nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber durchgeführt werden. Festpunkte/Grenzen: Der Auftragnehmer ist für die sichere Erhaltung der ihm übergebenen Festpunkte, Absteckungen oder Grenzsteine verantwortlich. Bei schuldhaften Verlust sind diese auf Kosten des Auftragnehmers kurzfristig zu erstellen. Bei Arbeiten an Grundstücksgrenzen oder Straßenbegrenzungen hat sich der AN vor Baubeginn eigenverantwortlich um Lage und Verlauf der Grenzen zu bemühen, bzw. rechtzeitig Grenzfeststellungen beim AG zu beantragen um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden. Durch Nachlässigkeit verursachte Grenzüberbauungen gehen zu Lasten des AN. Öffentliche Wege: Bei öffentlichen Wegen übernimmt der Auftragnehmer die Antragstellung beim zuständigen Straßenbaubezirk zur Versetzung der Randsteine. Für die Einhaltung der bauaufsichtsbehördlichen Vorschriften, sowie der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ist der Auftragnehmer verantwortlich. Straßensperrungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren, ebenso evtl. erforderliche Beleuchtungen, soweit in der Leistungsbeschreibung nicht besonders darauf hingewiesen wird. Sparteninformation: Der AN hat sich vor und während der Ausführung der Freianlagenarbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.a. beim AG und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern anhand der ausliegenden Bestandspläne und den dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten. Planungsinformation: Die übergebenen Zeichnungen erheben nicht den Anspruch auf detailgetreue Darstellung des Ist-Zustandes. Der Bieter hat sich vor Beginn der Ausführung verantwortlich von der Beschaffenheit der einzelnen Geländeteile an Ort und Stelle zu überzeugen. Probenahmen und Prüfungen: Hinsichtlich Ausführung und Kostentragung gelten die Bestimmungen der ZTV-STRA-Mü Abschnitt 2.11, sowie VOB/C ATV – DIN 18315-18318 Erd- / Aushubarbeiten Erd- und Aushubarbeiten: Auszuheben ist unbrauchbares Material; in den Wegeflächen entsprechend der örtlichen Bauleitung auch tiefer, bei Aushubarbeiten für vegetationstechnische Zwecke gilt zusätzlich DIN 18 915 (siehe Landschaftsbauarbeiten). Die Aushubarbeiten sind von der Rohplanie getrennt, mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Der AN hat für den Schutz der Zuführung von Kabeln, Leitungen, Kanälen und Einrichtungen während der Außenanlagenarbeiten zu sorgen. Er haftet für sämtlichen durch die Unterlassung evtl. entstehenden Schaden. Er hat sich vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich über den Betriebszustand der Leitungen zu informierten bzw. davon zu überzeugen, dass sämtliche Leitungen, Kabeln, Rohre, Kanäle o. a. außer Betrieb sind. 3.2Abrechnungsregelungen Mengenermittlung für Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt nach örtlichem Aufmaß und Darstellung in maßstabsgerechten Abrechnungsplänen. Wichtiger Hinweis: Alle Flächen und Mengen sind in Horizontalprojektion zu ermitteln und werden nach diesem Ansatz der Abrechnung zugrundegelegt. Randausformungen / Randkeile z.B. bei Kiestragschichten oder Oberboden werden nicht gesondert erfaßt bzw. abgerechnet. Dies hat der Bieter bei der Kalkulation zu berücksichtigen und erkennt mit Abgabe des Angebotes diesen Abrechnungsmodus an. Abrechnungsunterlagen: Lt. VOB Teil B hat der AN seine Leistung prüfbar abzurechnen. Der Schlußrechnung sind zu allen flächenrelevanten Positionen, insbesondere von allen befestigten Flächen und Vegetationsflächen, farbig angelegte Flächennachweispläne in mehrfacher Ausfertigung  gemäß den Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen beizufügen. Die Zahlung der Schlußrechnung wird von der Erfüllung dieser Leistung abhängig gemacht. Als Abrechnungsunterlagen sind maßstäbliche Abrechnungszeichnungen vorzulegen. Mengenermittlung für Abrechnung Erdbewegung: Die Mengenermittlung für die Abrechnung der Erdbewegungen erfolgt nach Aufmaß an der Entnahmestelle vor dem Abtrag. Mengen, die nach dem Längen- und/oder Flächemaß abzurechnen sind, werden durch horizontale Messung ermittelt. Festmengen: Alle im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen gelten für  feste Massen  ohne Auflockerung. (Abrechnungsgrundlage). Legt der AN schuldhaft keine Abrechnung nach Nivellement vor oder wird - bei geringen Mengen - die Abrechnung nach Lieferscheinen/Ladungen - mit der Bauleitung vereinbart, so gelten folgende mittlere Auflockerungsfaktoren für Abtrag und Einbau als anerkannt -Oberboden   15 % -Rotlage        20 % -Kies            25 % 3.3Technische Erläuterungen Landschaftsbau Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke (DIN 18915): Baumgruben und Pflanzflächen sind vor dem Aufbringen des Oberbodens mit Pfählen gut sichtbar zu markieren. Der Untergrund ist unmittelbar vor Humusauftrag mindestens 30 cm tief aufzureissen und profilgerecht nachzuplanieren. Fremdkörper im Mutterboden (Wurzelstöcke, Betonreste, große Steine) sind zu laden und abzufahren. Beschädigungen von Kantensteinen werden dem Unternehmer angelastet. Der Einbau und die Verteilung des Bodens ist zur Vermeidung von Verdichtungen mit geeigneten Erdbaumaschinen und bei trockener Witterung durchzuführen. Sackmaße sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Bei Lieferung ist der Boden vor Einbau der Bauleitung vorzuzeigen und unter Angabe der Herkunft in steter gleichbleibender Qualität nachzuliefern. Der anzuliefernde Boden muß frei von  Bauschutt, Wurzelstöcken, Grasoden etc. sein. Berechnung von Bodenverbesserungsstoffen und Dünger: Zum Einbau vorgesehener Bodenverbesserungsstoffe und Dünger sind vor der Verwendung zur Abnahme bereitzustellen. Der Abrechnung werden ausschließlich nur von der örtl. Bauführung gegengezeichnete Lieferscheine und Massenanerkenntnisse zugrunde gelegt. Pflanzarbeiten (zu DIN 18 916 - 2.1 - 2.6): Fachkunde: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelle mit mindestens einem erfahrenen Gärtnermeister oder Gärtnergehilfen zu besetzen. Als Arbeitskräfte dürfen nur gelernte Gärtner und angelernte Hilfsarbeiter eingesetzt werden. Vor Beginn der Pflanzarbeiten und im Bedarfsfalle vor Auftragserteilung hat der Auftragnehmer eine Liste des einzusetzenden Personals mit Qualifikationsnachweis vorzulegen. Ausführungszeit: Sämtliche Pflanzarbeiten dürfen nur bei frostfreiem Wetter vorgenommen werden, bei +/- 0 Grad C darf nicht mehr gepflanzt werden. Im Einzelfalle, z.B. bei Großbäumen, ist die Zustimmung der Bauleitung einzuholen. Bei Frühjahrspflanzungen sind die Pflanzarbeiten bis spätestens 1. Mai zu beenden. Ausnahmen, in Verbindung mit besonderen Schutzmaßnahmen (Verdunstungsschutz) sind im Einvernehmen mit dem Auftraggeber zulässig. Pflanzabstände: Der Abstand der Pflanzen untereinander sowie die Entfernung zu den Wegen und Straßen sowie Grundstücksgrenzen sind nach den Planangaben oder nach örtlicher Angabe der Bauleitung vorzunehmen: a)nach den Bestimmungen des Nachbarrechtes bzw. BGB b)nach Planangaben c)oder nach örtlichen Angaben. Baumscheiben: Die gepflanzten Gehölze sind mit Baumscheiben zu versehen. Heister erhalten Baumscheiben von 0,5 m Durchmesser, Hochstämme und Solitärgehölze von 1,5 - 2,0 m. Die Baumscheiben sind so anzulegen, daß zugleich eine Gießmulde für die evtl. notwendige Sommerbewässerung entsteht. Sind Gießränder oder offene Baumscheiben nicht mehr erforderlich, so sind sie einzuplanieren oder einzusäen. Die Leistung ist mit dem Einheitspreis der Pflanzarbeit abgegolten. Verankerung (zu DIN 18 916): Die Pfähle sind geschält, imprägniert und aus getrocknetem Stangenmaterial gefertigt zu liefern. Die Pfahllängen sind dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Die fachgerechte Befestigung der Bäume (anbinden) ist dem Auftragnehmer freigestellt. Die Befestigung der Bindung hat so zu erfolgen, daß die Gehölze sich zwar noch setzen können, jedoch ein Losreissen der Stämme unmöglich ist. Stammschattierung (zu DIN 18 916): Hochstämme und Stammbüsche ab 18 cm Stammumfang sind vom Wurzelhals bis zum Kronenbeginn zu schattieren (mit Sackleinen/Schilfmatten etc.). Pflanzenlieferung: Alle Pflanzen müssen DIN 18 916 entsprechen. Der Auftragnehmer hat sofort nach der Auftragserteilung die vollständige und termingerechte Anlieferung der Pflanzen zu veranlassen. Sind einzelne Pflanzen (Anzahl, Gattung, Art, Sorte, Sortierung, Güteklasse) nicht termingerecht zu beschaffen, ist die Bauführung umgehend zu verständigen. Dabei sind ihr entsprechende Ersatzvorschläge über beschaffbare Pflanzen zu machen. Art, Umfang und Zeitpunkt der Ersatzlieferung werden von der Bauführung festgelegt. Wird durch einen vom Auftragnehmer zu vertretenden Umsatz ein Einschlag erforderlich, wird dieser nicht besonders vergütet, wenn dies im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Mit Rotpustelkrankheit befallene Gehölze, insbesondere Ahorne und Hainbuchen, auch mit geringsten Befallerscheinungen, dürfen nicht angeliefert werden. Bei späterem Auftreten sind sie nicht nur innerhalb der Gewährleistungsfrist, lt. VOB auszutauschen, sondern auch im Zeitraum innerhalb von 5 Jahren nach der Pflanzung. Der AN hat die Lieferbaumschule auf diese Regelung hinzuweisen. Pflegearbeiten: Nicht angewachsene Pflanzungen sind durch die Übernahme der Pflegearbeiten kostenlos zu ersetzen, einschließlich der Lieferung der Pflanzen und aller Nebenarbeiten. Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen für die Fertigstellung- und Entwicklungspflege umfassen alle Leistungen, die zur Entwicklung der Vegetation bis zum Erreichen der Funktionsfähigkeit erforderlich sind und nach Qualifikation und Intensität besondere Aufwendungen benötigen. Sie beginnen nach der Abnahme und erstrecken sich über eine Vegetationsperiode bzw. nach Angabe des Auftragsschreibens. Die Ausführung jeder Einzelleistung ist dem AG vor ihrem Beginn anzuzeigen. Die Einzelleistungen werden nur in dem vom AG bestätigten Umfang vergütet. Gehölzpflege wie fachkundiges Nachschneiden der Hecken und Gehölze, Stammschattierung prüfen, ggf. nachbinden, laufende Prüfung und Unterhalt der Verankerung sind in den Pflegeleistungen inbegriffen. Verfaulte oder zerstörte Pfähle sind schnellstens zu erneuern. Abrechnung der Pflege: Zur Abrechnung werden nur die vom AG oder der Bauleitung gegengezeichnete Pflegebescheinigungen anerkannt. Nicht unterschriebene Pflegeleistungen werden als nicht ausgeführt betrachtet. Jeder Pflegegang ist mind. 1 Tag vor Ausführung dem AG oder der Bauleitung anzukündigen und spätestens 1 Tag nach Ausführung gegenzeichnen zu lassen. Der AG behält sich vor, später eingereichte Pflegenachweise zurückzuweisen. Vor Beginn der Pflegearbeiten hat der AN ein prüfbares Aufmaß der zu pflegenden Flächen getrennt nach Positionen, einzureichen und gegenzeichnen zu lassen. Verändert sich der Leistungsumfang der Pflegearbeiten (vorzeitige oder teilweise Fertigstellung oder Übergabe von Grünflächen) so ist jede abrechnungswirksame Änderung anhand eines Lageplans farbig darzustellen und als Abrechnungsbeleg zur Zwischenrechnung einzureichen. Baum- und Vegetationsschutz: Neben den Festlegungen der DIN 18 920 - Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen - sind nachfolgend aufgeführte Vorschriften unbedingt zu beachten. Werden hierzu Bauleistungen erforderlich, ist deren Art, Umfang und Vergütung vor der Ausführung mit dem AG zu vereinbaren. Bei Schäden an Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen ist Schadenersatz entsprechend der "Baumwertrichtlinien des Deutschen Städtetages" zu leisten. Das Entfernen von Bäumen und Sträuchern, das Kappen von Ästen und Wurzeln von mehr als 5 cm Durchmesser und die Inanspruchnahme der Wurzelfläche von Bäumen für Zwecke der Baustelleneinrichtung und der laufenden Arbeiten ist nur nach Zustimmung der Bauleitung zulässig. Die Verankerung von Masten und Geräten, das Annageln oder Anschrauben von Schildern oder anderen Gegenständen an Bäumen, das Arbeiten mit ätzenden Stoffen und Schweißgeräten, das Entfachen von Feuer im Bereich der Wurzelfläche sind nicht gestattet, sie sind Sachbeschädigung. Um Beschädigungen im Bereich der Wurzelfläche (Bodenfläche zwischen Stamm und Kronentraufe zuzüglich 1,5 m nach außen gemessen) zu vermeiden, ist in diesem Bereich das Befahren mit Fahrzeugen und schweren Maschinen, die Lagerung von Bau- und Betriebsstoffen, außer Holz, Dämmaterialien und leichtem Arbeitsgerät, das Aufstellen von arbeitenden Maschinen, Buden, Aborten und Kantinen, nur in Ausnahmefällen gestattet. Ausnahmefälle können von der Bauleitung unter bestimmten Auflagen genehmigt werden. Beschädigungen bereits vorhandener Baumschutzvorrichtungen (z.B. Zäune, Wurzelvorhänge) werden auf Kosten des Verursachers repariert. 3.4Technische Erläuterungen Pflasterarbeiten Frostschutzschichten: Lieferung, Einbau und Verdichtung von Frostschutzschichten gemäß ZTVE-StB Die Verdichtung ist durch Plattendruckversuche oder durch Ermittlung der Lagerungsdichten vom AN nachzuweisen. Auf OK-Frostschutzschicht ist im allgemeinen eine Feinplanie entsprechend den ZTVE-StB, herzustellen. Ihre Höhenlage darf von der Sollhöhe nicht mehr als  1 cm abweichen. Einbau von bauseits vorhandenem Kies: Der AN hat sich vor und während der Ausführung zu vergewissern, dass die Baustoffe für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Technische Abnahme: Fertige Leistungen sind vom AG abnehmen zu lassen, wenn sie durch die weitere Nachprüfung entzogen werden. Befestigungen: Wege- und Platzbefestigungen einschl. Mauern und Stufen. Für die Lieferung von Steinmaterial durch den AN gilt DIN 18 502 / DIN 482 sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anderes ( z. B. gebraucht) vorgesehen ist. Um ein einheitliches Erscheinungsbild der Gesamtanlage zu gewährleisten, ist insbesondere bei der Lieferung von Natursteinmaterialien darauf zu achten, dass hinsichtlich der Farbe, Bearbeitung etc. nur vom Auftraggeber ausdrücklich freigegebene Materialien verwendet werden. Der AN hat sich hinsichtlich der Bestellung um rechtzeitige Bemusterung zu kümmern. Neuwertige Mauerteile, Stufen oder Großsteine dürfen nicht gekippt werden; beschädigte oder unbrauchbares Steinmaterial (Kantenausbrüche) ist vom AN zu ersetzen. Zementverschmierte oder verschmutzte Steine und Platten werden nicht abgenommen und sind auszuwechseln. Für die Abnahme sind die Wege- und Platzflächen vom AN ohne besondere Vergütung zu reinigen. In die Einheitspreise ist das Abladen und Verteilen bzw. Transport zur Verwendungsstelle einzukalkulieren. Für die Ausführung der Pflaster- und Plattenbeläge wird besonders auf die Bestimmungen der ZTV-Str. Mü verwiesen. Fachkunde für Pflasterarbeiten: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelle (je nach Größe der Pflasterflächen) mit erfahrenen Pflasterern zu besetzen. Vor Beginn der Arbeiten und im Bedarfsfalle vor Auftragserteilung hat der Auftragnehmer auf Verlangen eine Liste des einzusetzenden Personals mit Qualifikationsnachweis vorzulegen.
5.ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
6. Pläne zum LV: 6. Pläne zum LV: 5.1 Werkplan mit Schnitten- VORABZUG
6. Pläne zum LV:
01 Herrichten und Abbruch
01
Herrichten und Abbruch
Hinweis/ Vorbemerkungen Bauablauf Gewerk Garten-Landschaftsbau Für sämtliche Bodenaufbauten und Erdmassen ist Schadstofffreiheit nachzuweisen. Es wird ausdrücklich gefordert dass vor Einbau der Materialien Proben von der Lieferware und des Baugrundes zu nehmen sind und ein Nachweis nach Tragfähigkeit, Sieblinie, Wasserdurchlässigkeit, Schadstoffe, zu liefern ist. Die Überwachung und Dokumentation des einzubauenden Materials ist in Absprache mit der Bauleitung sicherzustellen. Lagerflächen/ Anlieferung: Die Lagerflächen für abzuräumendes und zwischenzulagerndes Material sind äußerst beschränkt. Die zwischenzulagernden Materialien sind durch den AN zu lagern. Anlieferungen und Lagerungen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Belastung TG-Decke: Die Belastung der Tiefgaragendecke ist wie folgt zu beachten: Befahrung mit Kleingeräten nach Rücksprache mit Statiker möglich
Hinweis/ Vorbemerkungen
01. 1 Baustelleneinrichtung Einrichten und Räumen der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen während der gesamten Bauzeit unabhängig vom genannten Bauende. Es ist ggf. eine Unterbrechnung in den Wintermonaten einzukalkulieren. Ein Toilettenhäuschen wird ausdrücklich gefordert. Inkl. dreimaliger Verlegung der Baustelleneinrichtung je nach Baufortschritt.
01. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
01. 2 Bauzaun Aufstellen, Vorhalten und Abbauen des Bauzaunes nach Beendigung und Abnahme der Bauleistung. Incl. 3x Umstellen während der Bauzeit.
01. 2
Bauzaun
75.00
m
01. 3 Bauzaun Bestand umsetzen bestehenden Bauzaun umsetzen, Vorhalten und Abbauen des Bauzaunes nach Beendigung und Abnahme der Bauleistung.
01. 3
Bauzaun Bestand umsetzen
O
75.00
m
01. 4 Stoffe beseitigen / Schnittgut Unbrauchbare Stoffe aufnehmen, transportieren auf zugelassene Deponie zu entsorgen. incl. Deponiegebühr. Stoffart "Schnittgut / Äste" Abrechnung nach Aufmaß auf dem Fahrzeug/ Transportgefäß.
01. 4
Stoffe beseitigen / Schnittgut
2.00
01. 5 Stoffe beseitigen / Plastik Unbrauchbare Stoffe aufnehmen, transportieren auf zugelassene Deponie zu entsorgen. incl. Deponiegebühr. Stoffart "Plastik" Abrechnung nach Aufmaß auf dem Fahrzeug/ Transportgefäß.
01. 5
Stoffe beseitigen / Plastik
1.00
to
01. 6 Stoffe beseitigen / Holz Unbrauchbare Stoffe aufnehmen, transportieren auf zugelassene Deponie zu entsorgen. incl. Deponiegebühr. Stoffart "Holz" Abrechnung nach Aufmaß auf dem Fahrzeug/ Transportgefäß.
01. 6
Stoffe beseitigen / Holz
1.00
to
01. 7 Stoffe beseitigen / Bauschutt Unbrauchbare Stoffe aufnehmen, transportieren auf zugelassene Deponie zu entsorgen. incl. Deponiegebühr. Stoffart "Bauschutt" Abrechnung nach Aufmaß auf dem Fahrzeug/ Transportgefäß.
01. 7
Stoffe beseitigen / Bauschutt
2.00
to
01. 8 Stoffe beseitigen / Mischmüll Unbrauchbare Stoffe aufnehmen, transportieren auf zugelassene Depo trennen und zu entsorgen. incl. Deponiegebühr. Stoffart "Mischmüll" Abrechnung nach Aufmaß auf dem Fahrzeug/ Transportgefäß.
01. 8
Stoffe beseitigen / Mischmüll
2.00
to
01. 9 Prüfung Lagerungsdichte Kontrollprüfung des Auftraggebers Prüfen der Verdichtung von Baugrubenhinterfüllung bis 1,8 m Tiefe, Leitungsgräben und Kiestragschichten mit geeignetem Verfahren nach Wahl des AN (z.B. einfache Rammsonde)
01. 9
Prüfung Lagerungsdichte
3.00
St
01. 10 Probennahme Tragschichtmaterial Zu lieferndes Tragschichtmaterial untersuchen auf folgende Punkte: - Tragfähigkeit - Wasserdurchlässigkeit / Sieblinie
01. 10
Probennahme Tragschichtmaterial
1.00
St
01. 11 Probennahme Baugrund Baugrundmaterial untersuchen auf folgende Punkte: - Tragfähigkeit / Lagerungsdichte DIN 4022, DIN 18196 bis 2 m - Wasserdurchlässigkeit / Sieblinie / Kornverteilung DIN 18123 - Bodenverunreinigung
01. 11
Probennahme Baugrund
2.00
St
01. 12 Probennahme Oberboden Zu liefernden Oberboden auf folgende Punkte untersuchen: - Kornverteilung - Nährstoffe / Schadstoffe (N, P, K, Mg, pH, Salz) Zeitpunkt vor erster Lieferung in Abstimmung mit der Bauleitung. Freigabe durch die Bauleitung.
01. 12
Probennahme Oberboden
1.00
St
01. 13 Höhenaufmaß Vor Beginn der Maßnahme Höhennivellement, Aufnahme der Eingangshöhen und der Eckhöhen der Anschlußhöhen zur Straße und zum Nachbargrundstück Aufnahme von ca. 20 Höhenpunkten- nach Angabe Bauleitung mit Nivelliergerät
01. 13
Höhenaufmaß
1.00
psch
01. 14 Baumschutzzaun abbrechen und entsorgen Baumschutzzaun abbrechen und auf einer Deponie nach Wahl des AN transportieren und entsorgen, incl. Deponiegebühr.
01. 14
Baumschutzzaun abbrechen und entsorgen
15.00
m
01. 15 Kranfundament abbrechen und entsorgen Kranfundament abbrechen und auf einer Deponie nach Wahl des AN transportieren und entsorgen, incl. Deponiegebühr. Ca. 1,50mx1,50m Ca. 0,5m tief
01. 15
Kranfundament abbrechen und entsorgen
4.00
St
01. 16 Bohrfundament zurückschneiden/ abbrechen und entsorgen Bohrfundamente aus Beton, Durchmesser 60cm auf -1,5m zurückschneiden. Das abgebrochene Material ist aufzunehmen und  auf einer Deponie nach Wahl des AN transportieren und entsorgen, incl. Deponiegebühr.
01. 16
Bohrfundament zurückschneiden/ abbrechen und entsorgen
2.00
St
01. 17 Rückschnitt Sträucher Grundstücksgrenze Rückschnitt Sträucher, bis zur Grundstücksgrenze. Höhe: bis 3m Schnittgut nach einer Deponie nach Wahl des AN transportieren und entsorgen, incl. Deponiegebühr. Lage: entlang Grundstücksgrenze, nach Anweisung Bauleitung
01. 17
Rückschnitt Sträucher Grundstücksgrenze
65.00
m
01. 18 Wurzelstock in Handarbeit ausgraben und entsorgen Wurzelstock von Sträucher Durchmesser bis 30cm in Handarbeiten ausgraben Wurzelstock nach einer Deponie nach Wahl des AN transportieren und entsorgen, incl. Deponiegebühr. nach Anweisung Bauleitung
01. 18
Wurzelstock in Handarbeit ausgraben und entsorgen
O
2.00
St
01. 19 Maschendrahtzaun H:100cm ausbauen und entsorgen Nachbar Maschendrahtzaun (Grün) abbrechen, inkl. Pfosten. Nicht mehr verwendbare Stoffe auf eine Deponie nach Wahl des AN transportieren und entsorgen, incl. Deponiegebühr. Höhe: ca. 100 cm Lage: westliche Grundstücksgrenze
01. 19
Maschendrahtzaun H:100cm ausbauen und entsorgen
10.00
m
01. 20 Maschendrahtzaun Bestand H:100cm nachspannen vorhandenen Maschendrahtzaun H: ca. 100cm nachspannen und ausrichten. inkl. zusätzlichen Spanndraht inkl. Spanndrahthalter
01. 20
Maschendrahtzaun Bestand H:100cm nachspannen
10.00
m
01. 21 Provisorische Anpassung Betonplattenflächen öffentl. Gehweg Provisorische Höhenanpassung des öffentlichen Gehweges im Bereich der Zufahrt und Zuwegung. Münchner Gehwegplatten aus Beton, verlegt in Sand / Splitt, Fugenverfüllung Sand / Splitt, Abmessung 35x35x6,5 cm bzw. 35/35/10 cm aufnehmen und an Höhen des Neubaus anpassen. Eventuelle Bettungs- und Fugenmaterial auf eine Deponie nach Wahl des AN transportieren und entsorgen, incl. Deponiegebühr. Bereich Zufahrt/öffentlicher Gehweg
01. 21
Provisorische Anpassung Betonplattenflächen öffentl. Gehweg
5.00
01. 22 Schächte freilegen vorhandene Abwasserschächte / Revisionsschächte / Wasserschieber freilegen. Tiefe bis zu 50 cm
01. 22
Schächte freilegen
2.00
St
01. 23 Schachtabdeckung höher setzen Schachtabdeckung höher setzen, Ausführung mit Auflageringen DIN 40 34, Verlegung in Mörtel MG III, Fugen glatt verstrichen. Höhenänderung bis 15 cm. Anfallender Schutt wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen.
01. 23
Schachtabdeckung höher setzen
4.00
St
01. 24 Schachtabdeckung höher setzen Schachtabdeckung höher setzen, Ausführung mit Auflageringen DIN 40 34, Verlegung in Mörtel MG III, Fugen glatt verstrichen. Höhenänderung über 15 bis 60 cm. Anfallender Schutt wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen.
01. 24
Schachtabdeckung höher setzen
1.00
St
01. 25 Schachtabdeckung tiefer setzen Vorhandener Schacht freilegen und Konus und darunterliegenden Schachtring ausbauen. Höhe ausgleichen, , Konus wiedereinbauen und Abdeckung auflegen. Wiederverfüllen des Schachtumgriffs. Höhenänderung  bis 15 cm. Nicht mehr verwendbare Stoffe auf eine Deponie nach Wahl des AN transportieren und entsorgen, incl. Deponiegebühr.
01. 25
Schachtabdeckung tiefer setzen
3.00
St
01. 26 Schachtabdeckung tiefer setzen Vorhandener Schacht freilegen und Konus und darunterliegenden Schachtring ausbauen. Höhe ausgleichen, , Konus wiedereinbauen und Abdeckung auflegen. Wiederverfüllen des Schachtumgriffs. Höhenänderung über 15 bis 50 cm. Nicht mehr verwendbare Stoffe auf eine Deponie nach Wahl des AN transportieren und entsorgen, incl. Deponiegebühr.
01. 26
Schachtabdeckung tiefer setzen
O
1.00
St
01. 27 Sichern vorh. Schachtabdeckungen Sichern vorh. Schachtabdeckungen über die gesamte Bauzeit gegen Verschieben, Zerstören und Fremdstoffeintrag in darunterliegende Ver- und Entsorgungsschächte. Der Handarbeitszuschlag für händischen Abbruch der angrenzenden Beläge ist in diese Position einzurechnen.
01. 27
Sichern vorh. Schachtabdeckungen
16.00
St
01. 28 Rigolenschacht auf Fertighöhe zuschneiden Vorhandene Rigolenschächte aus Hartplastik auf die fertige Höhe zurückschneiden und vorhandenen Schachtdeckel wieder aufsetzen. Nicht mehr verwendbare Stoffe auf eine Deponie nach Wahl des AN transportieren und entsorgen, incl. Deponiegebühr.
01. 28
Rigolenschacht auf Fertighöhe zuschneiden
8.00
St
01. 29 Suchschlitz herstellen Suchschlitz herstellen zur Ermittlung der Lage von Versorgungsleitungen bzw. zur Bodenuntersuchung, Grabenbreite bis 1,00 m Tiefe bis 1,00 m, Einzellänge über 1m bis 3m in Handarbeit mit Maschinenunterstützung Graben wieder einfüllen und verdichten Überschüssiger Aushub wird Eigentum des AN und ist einer Wiederverwertung zuzuführen. Einschließlich Absperr- und Sicherungsmaßnahmen.
01. 29
Suchschlitz herstellen
2.00
st
01. 30 Sicherung von kreuzenden Versorgungsleitungen bis DN 200 Sicherung von kreuzenden Versorgungsleitungen bis DN 200 (Wasser, Gas, Abwasser) im Bereich des Rohrgrabens mit Unterfangung nach behördlicher Vorschrift.
01. 30
Sicherung von kreuzenden Versorgungsleitungen bis DN 200
5.00
m
01. 31 Sicherung von Elektro- oder Postkabelbündeln Sicherung von Elektro- oder Postkabelbündeln im Bereich des Rohrgrabens mit Unterfangung nach behördlicher Vorschrift.
01. 31
Sicherung von Elektro- oder Postkabelbündeln
2.00
m
02 Erdarbeiten- Grabarbeiten
02
Erdarbeiten- Grabarbeiten
02. 1 Grasnarbe entfernen Grasnarbe und krautigen Bewuchs inkl. Oberboden Schichtstärke ca. 10cm abschieben, aufnehmen und abfahren. Material wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen inkl. Entsorgungskosten. Bereich Baumschutzbereich und entlang Grundstücksgrenzen
02. 1
Grasnarbe entfernen
10.00
02. 2 Zulage Grasnarbe entfernen Erschwernis Zulage zur Grasnarbe und Oberbodenentfernung für Ausheben von Hand z.B. bei Arbeiten an der Fassade, und im Wurzelbereich von zu schützenden Bäumen, etc.. Ausführung nach besonderer Anordnung des AG. Tiefe bis 10 cm
02. 2
Zulage Grasnarbe entfernen Erschwernis
5.00
02. 3 Bodenabtrag Baustellenzufahrt Boden zur Herstellung des Geländerohplanums (Untergrundplanie/Bausohle für Verkehrs - und Vegetationsflächen) profilgerecht lösen, laden, transportieren und entsorgen. Das anfallende Material wird Eigentum des AN und ist einer Wiederverwendung / -verwertung zuzuführen. Abtragstiefe bis 0,6 m Material: Kies verschmutzt, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle. Bereich: Baustellenzufahrt
02. 3
Bodenabtrag Baustellenzufahrt
10.00
02. 4 Bodenabtrag Rollkiesauffüllung Baugrube Boden zur Herstellung des Geländerohplanums (Untergrundplanie/Bausohle für Verkehrs - und Vegetationsflächen) profilgerecht lösen, laden, transportieren und entsorgen. Das anfallende Material wird Eigentum des AN und ist einer Wiederverwendung / -verwertung zuzuführen. Abtragstiefe bis 0,6 m Material: Rollkies, z.T. verschmutzt Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle. Bereich: Auffüllung Baugrube- Bereich spätere Verkehrsflächen
02. 4
Bodenabtrag Rollkiesauffüllung Baugrube
110.00
02. 5 Zulage Bodenabtrag Handarbeit Zulage zur Bodenbewegung für Ausheben von Hand z.B. bei Arbeiten bei vorhandenen Sparten. Ausführung nach besonderer Anordnung des AG.
02. 5
Zulage Bodenabtrag Handarbeit
50.00
m3
02. 6 Zulage für säubern, zwischenlagern Zulage für Ausbau Rollkies, inkl. säubern und in BigPacks für den späteren Einbau zwischenlagern
02. 6
Zulage für säubern, zwischenlagern
1.00
m3
02. 7 grobkörniger Boden lösen,zwischenlagern grobkörniger Boden lösen profilgerecht lösen, fördern, laden und transportieren Abtrag nach vorgegebenen Profilen. Boden im Baustellenbereich auf messbaren Mieten bis 250 m3 zwischenlagern nach Angabe des AG, einschließlich Abdecken zur Verhinderung von Auswaschungen. Transportentfernung bis 100 m
02. 7
grobkörniger Boden lösen,zwischenlagern
5.00
m3
02. 8 Zulage Bodenaushub Handarbeit Zulage zur Bodenbewegung für Ausheben von Hand z.B. bei Arbeiten bei vorhandenen Sparten. Ausführung nach besonderer Anordnung des AG.
02. 8
Zulage Bodenaushub Handarbeit
5.00
m3
02. 9 grobkörniger Boden lösen,förd.,laden, entsorgen Boden lösen nach vorgegebenen Profilen grobkörniger Boden profilgerecht lösen, fördern und laden Boden wird Eigentum des AN und ist einer Wiederverwendung zuzuführen
02. 9
grobkörniger Boden lösen,förd.,laden, entsorgen
30.00
m3
02. 10 Abbruch Betonhindernisse im Aushub Abbruch von Hindernissen aus Beton im Bereich der Erdarbeiten, z.B. Mauerreste, Fundamentteile, Schächte, etc Betonteile größer als 0,1cbm, Maschinenarbeit Material wird  Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen inkl. Entsorgungskosten
02. 10
Abbruch Betonhindernisse im Aushub
2.00
02. 11 Bautenschutzmatte aufnehmen und wieder verlegen Bautenschutzmatte aufnehmen und nach Reinigung TG Decke wieder verlegen.
02. 11
Bautenschutzmatte aufnehmen und wieder verlegen
91.00
02. 12 Wurzelschutzbahn liefern und einbauen Wurzelschutzbahn WSB 100-PO, Zinco o.glw. liefern und nach Herstellerangaben einbauen (heißluftverschweißt). Nachweis über Wurzel- und Rhizomfestigkeit gem. FLL Bereich: unterbaute Flächen
02. 12
Wurzelschutzbahn liefern und einbauen
O
91.00
02. 13 Abkehren/Säubern der unterbauten Fläche TG Decke vor Beginn aller Arbeiten säubern
02. 13
Abkehren/Säubern der unterbauten Fläche
91.00
02. 14 Trenn- und Gleitvlies TGV 21 liefern und verlegen Trenn- und Gleitvlies TGV 21 liefern und einbauen nach Herstellerangaben. System Zinco, TGV 21 Liefernachweis ZinCo GmbH Lise-Meitner-Straße 2 72622 Nürtingen Telefon: 07022 6003-0 Telefax: 07022 6003-100 E-Mail: info@zinco-greenroof.com o.glw. unter FD25
02. 14
Trenn- und Gleitvlies TGV 21 liefern und verlegen
85.00
02. 15 Drainmatte U20 Drainmatte Sytem Zinco liefern und einbauen mit Öffnung nach unten nach Herstellerangaben. Typ U20, Splittverfüllt Bereich Eingänge mit Deckensprung- wenig Aufbauhöhe Liefernachweis ZinCo GmbH Lise-Meitner-Straße 2 72622 Nürtingen Telefon: 07022 6003-0 E-Mail: info@zinco-greenroof.com oder gleichwertig
02. 15
Drainmatte U20
6.00
02. 16 Drän- und Wasserspeicher-Element FD 25 Drän- und Wasserspeicher-Element FD 25 aus tiefgezogenem RC-Polyolefin (hauptsächlich PE), Höhe 25 mm, bitumenbeständig, mit Wasserspeichermulden, Diffusionsöffnungen und unterseitigem Kanalsystem, Druckfestigkeit ca. 250 kN/m², Füllvolumen ca. 10 l/m², Flächenmasse ca. 1,7 kg/m², Wasserableitvermögen geprüft nach DIN EN ISO 12958: bei 1 % Gefälle - ca. 0,59 l/s*m, bei 2 % Gefälle - ca. 0,85 l/s*m, mit CE-Kennzeichnung als Bestandteil des "Bausatzes für Dachbegrünung" gemäß ETA-Nr. 13/0668 und Umwelt-Produktdeklaration EPD-ZIC-20200082-CCA1-EN, liefern und nach Herstellervorschrift verlegen. Verlegung: Unter Begrünungen werden die Elemente mit den Diffusionsöffnungen nach oben verlegt. Beim Einsatz unter Gehbelägen werden die Diffusionsöffnungen nach unten gerichtet Einbauort: unterbauter Bereich Fabrikat: ZinCo Floradrain® "FD 25" Liefernachweis ZinCo GmbH Lise-Meitner-Straße 2 72622 Nürtingen Telefon: 07022 6003-0 E-Mail: info@zinco-greenroof.com oder gleichwertig
02. 16
Drän- und Wasserspeicher-Element FD 25
85.00
02. 17 Filterschicht Systemfilter SF Filterschicht aus Filtervlies/Geotextil aus Polypropylen, vernadelt und beidseitig thermisch verfestigt, Flächenmasse ca. 100 g/m², Stempeldurchdrückkraft nach EN ISO 12236: 1100 N, Geotextilrobustheitsklasse 2, Höchstzugkraft nach EN ISO 10319: 7,0 kN/m, Bruchdehnung längs/quer: mind. 40/55 %, Wasserdurchlässigkeit nach EN ISO 11058: 0,07 m/s, mit CE-Kennzeichnung als Bestandteil des "Bausatzes für Dachbegrünung" gemäß ETA-Nr. 13/0668, liefern und vollflächig auf den Dränageelementen mit ca. 20 cm Stoßüberdeckung verlegen. Fabrikat: ZinCo Systemfilter "SF" o.glw. Lage: über Dränelement fd25
02. 17
Filterschicht Systemfilter SF
85.00
02. 18 Rohbodenfläche profilieren bis 1:4 Rohbodenfläche profilieren bis 1:4 Bauseits vorhandene Rohbodenfläche profilieren, grobkörniger Boden, Wandkies Einbaugenauigkeit +/- 5 cm, Auf- und Abtrag im Mittel 10 cm, Neigung der Fläche bis 1:4, Massenausgleich innerhalb von Teilflächen. Überschussmaterial im Baubereich profilgerecht einbauen. Fläche nicht unterbaut
02. 18
Rohbodenfläche profilieren bis 1:4
800.00
02. 19 Bodeneinbau Auffüllmaterial Kies, Lieferung AN Bodeneinbau lagenweise und profilgerecht mit vom AN zu liefernden Stoffen, Material: kiesiges, nichtbindiges Auffüllmaterial nach Wahl des AN; für Verkehrsflächengrund geeignet. Wasserdurchlässigkeit kf > 10 hoch-6 m/s Verdichten, Verdichtungsgrad DPr 97 % Verformungsmodul EV 2 mind. 45 MN/m² Einbaudicke 5 bis 20cm Mengenermittlung nach Auftragsprofilen
02. 19
Bodeneinbau Auffüllmaterial Kies, Lieferung AN
10.00
m3
02. 20 Bodeneinbau Auffüllmaterial Kies, Lieferung AN- Bereich ausgehobener Rollkies Bodeneinbau lagenweise und profilgerecht mit vom AN zu liefernden Stoffen, Material: kiesiges, nichtbindiges Auffüllmaterial nach Wahl des AN; für Verkehrsflächengrund geeignet. Wasserdurchlässigkeit kf > 10 hoch-6 m/s Verdichten, Verdichtungsgrad DPr 97 % Verformungsmodul EV 2 mind. 45 MN/m² Einbaudicke ca. 50cm Mengenermittlung nach Auftragsprofilen Bereich Rollkies- ungeeignete Bodeart unter Verkehrsflächen
02. 20
Bodeneinbau Auffüllmaterial Kies, Lieferung AN- Bereich ausgehobener Rollkies
110.00
m3
02. 21 Bodeneinbau Auffüllmaterial Rotlage, Lieferung AN Bodeneinbau lagenweise und profilgerecht mit vom AN zu liefernden Stoffen, Material: kiesiges, nichtbindiges Auffüllmaterial nach Wahl des AN; für Vegetationsflächen geeignet. Wasserdurchlässigkeit kf > 10 hoch-6 m/s Verdichten, Verdichtungsgrad DPr 97 % Verformungsmodul EV 2 mind. 45 MN/m² Einbaudicke bis 0,5 m Mengenermittlung nach Auftragsprofilen
02. 21
Bodeneinbau Auffüllmaterial Rotlage, Lieferung AN
O
30.00
m3
02. 22 Boden für Vegetationsflächen einbauen, Material bauseits Bauseits gelagerten grobkörnigen Boden profilgerecht und setzungssicher im Bereich von Vegetationsflächen lagenweise einbauen. Das Material muss dauerhaft im eingebauten Zustand einen Kf-Wert >5*10 hoch -5 m/s gewährleisten. Das Material ist lagenweise zu verdichten. Verdichtungsgrad DPr 80% Abweichungen von der Sollhöhe: bis 10cm Auftragsshöhen bis 40cm Transportwege bis 100m Die Abrechnung erfolgt in eingebautem Zustand. Mengenermittlung nach Auftragsprofilen.
02. 22
Boden für Vegetationsflächen einbauen, Material bauseits
35.00
m3
02. 23 Baugrund verdichten - befestigte Flächen Gesamte Baufläche für Verkehrsflächen nachverdichten als Unterlage für Kiestragschicht. Verdichtungsgrad DPr mind. 93 % Verformungsmodul EV 2 mind. 45 MN/m2. außerhalb der TG
02. 23
Baugrund verdichten - befestigte Flächen
200.00
m2
02. 24 Untergrundlockerung Baugrund vor Auftrag der Vegetationsschicht kreuzweise lockern durch Aufreißen, Tiefe ca. 30 cm. Abstand der Aufreißer bis 50 cm. Steine und Fremdkörper ab 10 cm Durchmesser ablesen, laden, transportieren und entsorgen. Abrechnung nach bearbeiteter Fläche. Bereich: Vegetationsfläche außerhalb TG
02. 24
Untergrundlockerung
585.00
m2
02. 25 Vegetationsschicht Pflanzflächen Bereich Gräser, Stauden, Bodendecker, Oberboden, Bodengruppe 2 und 4 DIN 18 915 für Vegetationsflächen, Stoffe liefern und einbauen. Das Substrat muss im eingebauten Zustand dauerhaft einen kf-Wert von > 5*10 -5 gewährleisten. Schichtdicke ca. 40 cm Einbaugenauigkeit +/- 5 cm Aufmaß in eingebautem Zustand.
02. 25
Vegetationsschicht Pflanzflächen
5.00
m3
02. 26 Vegetationsschicht Rasenflächen Oberboden, Bodengruppe 2 und 4 DIN 18 915 sandiger Oberboden, Stoffe liefern und einbauen. Es muss im eingebauten Zustand dauerhaft ein kf-Wert von >5*10-5 m/s gewährleistet sein, z.B. humose- kiesige-sandige Gemische Schichtdicke 15 cm. Einbaugenauigkeit +/- 2 cm. Aufmaß in eingebautem Zustand.
02. 26
Vegetationsschicht Rasenflächen
495.00
02. 27 Baumgrube 150/150/100 cm erstellen Baumgrube ausheben, Breite 150 cm, Tiefe 100 cm ab Geländeoberkante, Aushub laden, transportieren und im Baubereich profilgerecht einbauen. Verfüllung mit zuvor hergestelltem Substrat Lockern der Sohle 30 cm tief. Für Bäume, ausgenommen Baumgruben unterbaut
02. 27
Baumgrube 150/150/100 cm erstellen
4.00
St
02. 28 Zulage Aushub Baumgrube 150/150cm in Handarbeit Zulage zur Bodenbewegung für Ausheben von Hand z.B. bei Arbeiten an vorhandenen Bäumen oder vorhandenen Sparten. Ausführung nach besonderer Anordnung des AG.
02. 28
Zulage Aushub Baumgrube 150/150cm in Handarbeit
O
1.00
St
02. 29 Pflanzgrube 60/60/50 cm erstellen Pflanzgrube für Solitärsträucher ausheben, Breite 60 cm, Tiefe 50 cm ab Geländeoberkante, Aushub laden, transportieren und im Baubereich profilgerecht einbauen. Lockern der Sohle 30 cm tief.
02. 29
Pflanzgrube 60/60/50 cm erstellen
15.00
St
02. 30 Pflanzgrube 40/40/40 cm erstellen Pflanzgrube für Sträucher ausheben, Breite 40 cm, Tiefe 40 cm ab Geländeoberkante, Aushub laden, transportieren und im Baubereich profilgerecht einbauen. Lockern der Sohle 30 cm tief.
02. 30
Pflanzgrube 40/40/40 cm erstellen
10.00
St
02. 31 Heckengrube Breite 60cm Tiefe 50cm erstellen Heckengrube für gemischte Hecken ausheben, Breite 60 cm, Tiefe 50 cm ab Geländeoberkante, Aushub laden, transportieren und im Baubereich profilgerecht einbauen. Lockern der Sohle 30 cm tief.
02. 31
Heckengrube Breite 60cm Tiefe 50cm erstellen
55.00
02. 32 Aushub aus Pflanzgruben aufnehmen und abfahren Überschüssiges Bodenmaterial unbelastet, frei von Fremdstoffen, aus Pflanzgruben aufnehmen und abfahren. Material wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen.
02. 32
Aushub aus Pflanzgruben aufnehmen und abfahren
65.00
02. 33 Substrat zur Pflanzgrubenverfüllung in Pflanzflächen Substrat zur Pflanzgrubenverfüllung in Pflanzflächen herstellen gem. FLL-Richtlinie.- Pflanzgrubenbauweise 1 aus zu lieferndem Oberboden Körnung 0/11- 0/32mm ; 30Masse-% d=0,063-2,0mm Wasserdurchlässigkeit kf  5,0x10-6 m/s Wasserkaparzität 25 Vol.-% Luftkaparzität bei max. Wasserkaparzität 10Vol-% oder bei pF 1,8 15 Vol.-% Bodenreaktion: pH 5,0-pH 8,5 Organische Substanz 1-4Masse-% Salzgehalt: 100mg/100g (in Wasserauszug) Nährstoffgehalt: Deklaration nach Düngemittelverordnung, Nährstoffgabe erst bei der Pflanzung Verdichtungsgrad DPr 83%-87% Einbauort: Baumgruben, Pflanzgruben und Heckengruben Abrechnung in eingebautem Zustand ohne Lockerungsfaktor.
02. 33
Substrat zur Pflanzgrubenverfüllung in Pflanzflächen
65.00
m3
02. 34 Zulage gesiebter Oberboden 3 cm (für Rasenflächen) Zulage zu Vorposition für gesiebten Oberboden auf die obersten 3 cm auftragen. Material ist zu liefern.
02. 34
Zulage gesiebter Oberboden 3 cm (für Rasenflächen)
495.00
m2
02. 35 Bodenverbesserung mit Lava 2-8mm (für Rasenflächen) Liefern und Aufbringen von 3cm Lava 2-8mm (gem. Anforderungen nach DIN EN 13055-1) zur Erhöhung der Wasserdurchlässigkeit des Bodens. Lava aufbringen und 10 cm tief einarbeiten. Abrechnung nach bearbeiteter Fläche. Auf Rasenflächen Liefernachweis: Vulkan-Substrate.de / DAUB GmbH Fraukircher Straße 26 - 56637 Plaidt Tel: +49 (0) 26 32 / 95 57 10 Fax: +49 (0) 26 32 / 95 57 79 E-Mail: Info@vulkan-substrate.de
02. 35
Bodenverbesserung mit Lava 2-8mm (für Rasenflächen)
495.00
02. 36 Bodenverbesserung mit Grünkompost Liefern und Aufbringen von 3-5 cm gütegesicherten Grünkompost gem. RAL-UZ 45. Die Eignung des Kompostmaterials ist mit einem Untersuchungsbericht gem. der Richtlinien des Förderverbands der Bayerischen Komposthersteller e.V. nachzuweisen. Aufwandmenge30 l/m2. Kompost aufbringen und 15 cm tief einarbeiten. Abrechnung nach bearbeiteter Fläche. Auf Vegetationsflächen
02. 36
Bodenverbesserung mit Grünkompost
605.00
m2
02. 37 Organische Düngung Pflanzflächen Düngung der Vegetationsflächen mit organischem NPK-Dünger. Nährstoffgehalt: 7/4/1 Erzeugnis: Oscorna Animalin o.glw. Aufwandmenge: 50 g/m2 Dünger liefern, aufbringen und einarbeiten, Abrechnung nach bearbeiteter Fläche. Lage: Pflanzflächen
02. 37
Organische Düngung Pflanzflächen
155.00
m2
02. 38 Vegetationsschicht lockern Vegetationsschicht kreuzweise lockern durch Fräsen, Bearbeitungstiefe 15 cm, Bodengruppe: 2 und 4 Oberboden Abrechnung nach bearbeiteter Fläche. Pflanzflächen mit Ausnahme der Kronentraufbereiche
02. 38
Vegetationsschicht lockern
605.00
m2
02. 39 Feinplanie Pflanzflächen Planum für Pflanzflächen herstellen, zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 5 cm, Ebenheit 5 cm/4 m. Anschlüsse sind oberflächengleich auszubilden. Steine, Fremdkörper, Unkraut und schwer verrottbare Pflanzenteile D > 5 cm ablesen, laden, transportieren und entsorgen. Das ausgehobene Material wird Eigentum des AN und ist einer Wiederverwendung / -verwertung zuzuführen. Bodengruppe wie Lieferboden nach  DIN 18 915. Abrechnung nach bearbeiteter Fläche.
02. 39
Feinplanie Pflanzflächen
155.00
m2
02. 40 Feinplanie Rasenflächen Planum für Rasenflächen herstellen, zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm, Ebenheit 3 cm/4 m. Anschlüse sind oberflächengleich auszubilden. Steine, Fremdkörper, Unrat und schwer verrottbare Pflanzenteile D > 3 cm ablesen, laden, transportieren und entsorgen. Das anfallende Material wird Eigentum des AN und ist einer Wiederverwendung / -verwertung zuzuführen. Bodengruppe wie Lieferboden. Abrechnung nach bearbeiteter Fläche.
02. 40
Feinplanie Rasenflächen
495.00
m2
03 Verwertung bzw. Beseitigung von Aushubmaterial
03
Verwertung bzw. Beseitigung von Aushubmaterial
Hinweis Nachfolgende Positionen gelten als Zulageposition zu den ausgeschriebenen Grundpositionen des Aushubs (Baugrube-, Fundamente, Rohrgräben, etc.) inkl. Deponiegebühren. Das Material ist zur Beprobung in Haufwerken zu lagern. Dies und das erneute Laden des Materials vom Haufwerk ist im EP zu berücksichtigen. Die Beprobung erfolgt durch einen bauseits beauftragten Geologen. Bitte beachten Sie das beigefügte Baugrundgutachten sowie das Altlastengutachten.
Hinweis
03. 1 Bodenaushub der Z0*-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung Bodenaushub der Z0*-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung
03. 1
Bodenaushub der Z0*-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung
35.00
TO
03. 2 Bodenaushub der Z0*IIIA-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung Bodenaushub der Z0*IIIA-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung
03. 2
Bodenaushub der Z0*IIIA-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung
5.00
TO
03. 3 Bodenaushub der Z1.1-Zuordnungsklasse LVGBT Bodenverwertung Bodenaushub der Z1.1-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung
03. 3
Bodenaushub der Z1.1-Zuordnungsklasse LVGBT Bodenverwertung
20.00
TO
03. 4 Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10% der Z1.1-Zuordnungsklasse Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10 Vol.% der Z1.1-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung
03. 4
Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10% der Z1.1-Zuordnungsklasse
5.00
TO
03. 5 Bodenaushub der Z1.2-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung Bodenaushub der Z1.2-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung Bauschuttanteil < 10%
03. 5
Bodenaushub der Z1.2-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung
0.50
TO
03. 6 Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10% der Z1.2-Zuordnungsklasse Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10 Vol.% der Z1.2-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung
03. 6
Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10% der Z1.2-Zuordnungsklasse
0.50
TO
03. 7 Bodenaushub der Z2-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung Bodenaushub der Z2-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung Bauschuttanteil 5 bis 15%
03. 7
Bodenaushub der Z2-Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung
0.50
TO
03. 8 Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10% der Z2-Zuordnungsklasse Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10 Vol.% der Z2- Zuordnungsklasse nach LVGBT Bodenverwertung
03. 8
Boden mit mineralischen Fremdbestandteilen > 10% der Z2-Zuordnungsklasse
0.50
TO
03. 9 Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse 0 Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse 0
03. 9
Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse 0
O
1.00
TO
03. 10 Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse I Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse I
03. 10
Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse I
O
1.00
TO
03. 11 Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse II Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse II Bauschuttanteil bis 25%
03. 11
Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse II
O
1.00
TO
03. 12 Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse III Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse III Bauschuttanteil 10 bis 25%
03. 12
Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse III
O
1.00
TO
03. 13 Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse III Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse III Bauschuttanteil 25 bis 30%, gefährlicher Abfall
03. 13
Mineralischer Abfall der Deponie-Klasse III
O
1.00
TO
03. 14 Mineralischer Abfall größer der Deponie-Klasse III Mineralischer Abfall größer der Deponie-Klasse III
03. 14
Mineralischer Abfall größer der Deponie-Klasse III
O
1.00
TO
03. 15 Aushubbegleitung durch Sachverständigen nach §18 BBodSchG -inkl. abfallrechtlicher Analytik der Gesamtmassen Aushub
03. 15
Aushubbegleitung durch Sachverständigen nach §18 BBodSchG
O
1.00
PSCH
04 Entwässerung
04
Entwässerung
04. 1 Leitungsgraben herstellen und wiederverfüllen Gräben für Ver-, Entsorgungsleitungen und Dränleitungen profilgerecht ausheben ab Geländeober - fläche, einschl. verdichten der Grabensohle. Aushub seitl. lagern. Verfüllen und verdichten nach dem Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben, Bodenverdrängung über 5 bis 10 %, verdrängten Boden entsorgen. Aushubtiefe bis 0,5 m, Sohlenbreite der Gräben 0,3 m.
04. 1
Leitungsgraben herstellen und wiederverfüllen
80.00
m
04. 2 Leitungsgraben 50-120 cm Tiefe herstellen und wiederverfüllen Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Grabentiefe 50-120 cm
04. 2
Leitungsgraben 50-120 cm Tiefe herstellen und wiederverfüllen
80.00
m
04. 3 Entwässerungsleitungen KG 2000- NW 100 Entwässerungskanal/-leitung DIN 40 33 aus PP-Hart-Rohren DIN 19 537 mit angeformten Steckmuffen, güteübrwacht mit Prüfzeichen PA, mit gummiringverdichtetem Steckmuffen, einschl. Dichtungs- und Sickerringen, in allen erforderlichen Längen einschl. Zuschnitt liefern und nach Verlegevorschriften im Gefälle verlegen. Typ: KG 2000 NW100 einschl. 10 cm Sandbett/ -überdeckung. Grabentiefe bis 0,9-1,2m. Gefälle min 0,5% inkl. Anschluß an Rinnen, Hofabläufe
04. 3
Entwässerungsleitungen KG 2000- NW 100
80.00
m
04. 4 Entwässerungsleitungen KG 2000- NW 150 Entwässerungskanal/-leitung DIN 40 33 aus Hart-Rohren DIN 19 537 mit Steckmuffen, Typ: KG 2000 NW150 einschl. 10 cm Sandbett/ -überdeckung. Grabentiefe bis 0,9-1,2 m. Gefälle min 0,5% liefern und verlegen inkl. Anschluß an Rinnen, Hofabläufe
04. 4
Entwässerungsleitungen KG 2000- NW 150
O
10.00
m
04. 5 Formstücke DN 70, 100 und 150 liefern und einbauen Formstücke wie Bögen 45°, 90°, Einführungsbögen, Verbinder, Abzweige, Reduzierungen und Auslaufstücke zu vorbeschriebenen Entwässerungsleitungen DN 70, 100, 150 liefern und einbauen. Kalkulation mit Durchschnittspreis
04. 5
Formstücke DN 70, 100 und 150 liefern und einbauen
50.00
St
04. 6 Schachtanschluß Anschluß der Rohrleitung aus Vorposition an bauseits vorhandenen und/oder zu erstellenden Schacht aus Betonschachtringen incl. Herstellen der Anschlußöffnung und der Dichtungsarbeit. Schachtwanddicke bis 0,10 m.
04. 6
Schachtanschluß
O
1.00
St
04. 7 Kiespackung entlang VK TG Einbau Kiespackung entlang Vorderkante Tiefgaragedecke mit Filtervlies 125g/qm ummantelt Kies 16/32 Breite: 30cm Höhe: 40cm inkl. aller Erd- und Grabarbeiten. Aushubmaterial im Baubereich profilgerecht einbauen.
04. 7
Kiespackung entlang VK TG
1.00
04. 8 Fassadenrinne Sonderbreite 350mm Modell Donau, verstärkte Ausführung, beidseitig nach innen gekantet, U-Profile unter der Auflage zum Lastabtrag höherer Lasten, perforiert, Rostauflage 20mm, integrierte Maueranker vertikal, und den optimalen Einbau, Ähnlich Klasse B 125, Perforiert, Material Bandverzinkt,  Umlaufende Rostauflage L/B/H 1000/350/45 mm Zubehör: Stirnwand SET geklippt (immer zwei Stück)Knebel und Schraube bzw. Verschraubung (2 Stück pro Meter)Verbindungsknebel (1 Stück pro Meter)Schnitte werkseitig auf Bau länge gekürzt, Abrechnung immer pro Halben Meter Material: Verzinkt Einzellänge: 6x2,30m 1x1,65m, 2x 5,7 liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers verlegen. Incl. Betonbettung einseitig Incl. aller Erd- und Nebenarbeiten. Maße sind vor Bestellung zu Prüfen! Liefernachweis: BG Betonwaren GmbH Henschelring 1 85551 Kirchheim
04. 8
Fassadenrinne Sonderbreite 350mm
29.00
m
04. 9 Ablauf FaRi angeschweißt Ablaufstutzen an Rinnenunterteil angeschweißt HT-Stutzen PVC DN 100  inkl. Laubfangsieb liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers montieren. Einbauort: für Rinnenanblauf für Fassadenrinne Aufmaß vor Ort! Liefernachweis: BG Betonwaren GmbH Henschelring 1 85551 Kirchheim
04. 9
Ablauf FaRi angeschweißt
9.00
St
04. 10 Fassadenrinne Typ Isar- 230/45 Fassadenrinne Model Isar 230/45 mm, asymmetrische Bauform für den optimalen Anschluss am Fassadenelement, Unebenheiten oder Noppenfolie können durch die Bauform überbrückt werden, beidseitige Perforation an Rinnenwand 2/3 und Boden 1/3 zur optimalen Entwässerung bzw. Belüftung, verstärkter Kantenschutz gefalzt nach außen, integrierte Maueranker vertikal und horizontal zur Schubsicherung, Anschlussmöglichkeit DN 50/100, Stichkanalanschluss, Rostauflage 20mm, Verbinder inkl. Kunststoffmutter für dauerhafte Funktionsfähigkeit der Vandalen Sicherung Abdeckung: Gitterrost MW 30x10 mit verstecktem Verschraubungspunkt, gleichmäßiges Maschenbild, 2-Fach verschraubt, Bauhöhe 20 mm, begehbar und Rollstuhlbefahrbar, R 10 Oberfläche, Glatt Zubehör: Stirnwand SET geklippt (immer zwei Stück)Knebel und Schraube bzw. Verschraubung (2 Stück pro Meter)Verbindungsknebel (1 Stück pro Meter)Schnitte werkseitig auf Bau länge gekürzt, Abrechnung immer pro Halben Meter Material: Verzinkt Maße: L/B/H 1000/230/45 mm liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers verlegen. Incl. Betonbettung einseitig Incl. aller Erd- und Nebenarbeiten. Einzellängen: s.o. Einbauort: Fassaden Maße sind vor Bestellung zu Prüfen! Einbauort: Liefernachweis: BG Betonwaren GmbH Henschelring 1 85551 Kirchheim
04. 10
Fassadenrinne Typ Isar- 230/45
O
29.00
m
04. 11 Zulage zu Pos. vor für höhenverstellbare Rinne Zulage zu Pos. vor, für höhenverstellbare Rinne nach Anweisung Bauleitung
04. 11
Zulage zu Pos. vor für höhenverstellbare Rinne
O
29.00
m
04. 12 Laibungsablaufelement für Rinne aus Pos. vor Laibungsablaufelement passend zur Fassadenrinne vor mit Zu- und Ablauf für Terrassen bei Fassadenrinne 230mm L 350mm H 30mm liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers verlegen. Incl. Betonbettung mind. 20 cm C20/25, Incl. aller Erd- und Nebenarbeiten. Anschluss an Retention oder Sickerpackung Liefernachweis: BG Betonwaren GmbH Henschelring 1 85551 Kirchheim
04. 12
Laibungsablaufelement für Rinne aus Pos. vor
O
9.00
St
04. 13 Ablaufwanne für Breite 230mm Ablaufwanne passend zur Rinne B 230mm aus Pos. vor. inkl. Stutzen DN100, Ink. Schmutzfangsieb liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers montieren. Liefernachweis: BG Betonwaren GmbH Henschelring 1 85551 Kirchheim
04. 13
Ablaufwanne für Breite 230mm
O
9.00
St
04. 14 Fassadenrinne FaRi - 155/45 Fassadenrinne Model Isar 155/45 mm, asymmetrische Bauform für den optimalen Anschluss am Fassadenelement, Unebenheiten oder Noppenfolie können durch die Bauform überbrückt werden, beidseitige Perforation an Rinnenwand 2/3 und Boden 1/3 zur optimalen Entwässerung bzw. Belüftung, verstärkter Kantenschutz gefalzt nach außen, integrierte Maueranker vertikal und horizontal zur Schubsicherung, Anschlussmöglichkeit DN 50/100, Stichkanalanschluss, Rostauflage 20mm, Verbinder inkl. Kunststoffmutter für dauerhafte Funktionsfähigkeit der Vandalen Sicherung Abdeckung: Gitterrost MW 30x10 mit verstecktem Verschraubungspunkt, gleichmäßiges Maschenbild, 2-Fach verschraubt, Bauhöhe 20 mm, begehbar und Rollstuhlbefahrbar, R 10 Oberfläche, Glatt Zubehör: Stirnwand SET geklippt (immer zwei Stück)Knebel und Schraube bzw. Verschraubung (2 Stück pro Meter)Verbindungsknebel (1 Stück pro Meter)Schnitte werkseitig auf Bau länge gekürzt, Abrechnung immer pro Halben Meter Material: Verzinkt Maße: L/B/H 1000/155/45 mm liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers verlegen. Incl. Betonbettung einseitig Incl. aller Erd- und Nebenarbeiten. Einzellängen: 2x 1,35m 2x 1,62m nach örtl. Aufmaß! Einbauort: Hauseingänge Maße sind vor Bestellung zu Prüfen! Einbauort: Liefernachweis: BG Betonwaren GmbH Henschelring 1 85551 Kirchheim
04. 14
Fassadenrinne FaRi - 155/45
6.00
m
04. 15 Zulage zu Pos. vor für höhenverstellbare Rinne Zulage zu Pos. vor, für höhenverstellbare Rinne nach Anweisung Bauleitung
04. 15
Zulage zu Pos. vor für höhenverstellbare Rinne
O
6.00
m
04. 16 Laibungsablaufelement für Rinne aus Pos. vor Laibungsablaufelement passend zur Fassadenrinne vor liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers verlegen. Incl. Betonbettung mind. 20 cm C20/25, Incl. aller Erd- und Nebenarbeiten. Anschluss an Entwässerung Liefernachweis: BG Betonwaren GmbH Henschelring 1 85551 Kirchheim
04. 16
Laibungsablaufelement für Rinne aus Pos. vor
O
4.00
St
04. 17 Stichkanal für Rinne vor Stichkanal, verzinkt, Baubreite 90mm passend  zur Fassadenrinne vor liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers verlegen. Liefernachweis: BG Betonwaren GmbH Henschelring 1 85551 Kirchheim Einsatzort: Anschluß Fassadenrinnen- Eingänge
04. 17
Stichkanal für Rinne vor
4.00
m
04. 18 Fassadenrinne FaRi - 155/45- Bereich Traufe Fassadenrinne Model Isar 155/45 mm, asymmetrische Bauform für den optimalen Anschluss am Fassadenelement, Unebenheiten oder Noppenfolie können durch die Bauform überbrückt werden, beidseitige Perforation an Rinnenwand 2/3 und Boden 1/3 zur optimalen Entwässerung bzw. Belüftung, verstärkter Kantenschutz gefalzt nach außen, integrierte Maueranker vertikal und horizontal zur Schubsicherung, Anschlussmöglichkeit DN 50/100, Stichkanalanschluss, Rostauflage 20mm, Verbinder inkl. Kunststoffmutter für dauerhafte Funktionsfähigkeit der Vandalen Sicherung Abdeckung: Gitterrost MW 30x10 mit verstecktem Verschraubungspunkt, gleichmäßiges Maschenbild, 2-Fach verschraubt, Bauhöhe 20 mm, begehbar und Rollstuhlbefahrbar, R 10 Oberfläche, Glatt Zubehör: Stirnwand SET geklippt (immer zwei Stück)Knebel und Schraube bzw. Verschraubung (2 Stück pro Meter)Verbindungsknebel (1 Stück pro Meter)Schnitte werkseitig auf Bau länge gekürzt, Abrechnung immer pro Halben Meter Material: Verzinkt Maße: L/B/H 1000/155/45 mm liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers verlegen. Incl. Betonbettung einseitig Incl. aller Erd- und Nebenarbeiten. Einzellängen: 4x 1,5m 3x o,7m nach örtl. Aufmaß! Einbauort: Hauseingänge Maße sind vor Bestellung zu Prüfen! Einbauort: Liefernachweis: BG Betonwaren GmbH Henschelring 1 85551 Kirchheim
04. 18
Fassadenrinne FaRi - 155/45- Bereich Traufe
O
8.50
m
04. 19 Zulage zu Pos. vor für höhenverstellbare Rinne Zulage zu Pos. vor, für höhenverstellbare Rinne nach Anweisung Bauleitung
04. 19
Zulage zu Pos. vor für höhenverstellbare Rinne
O
8.50
m
04. 20 Laibungsablaufelement für Rinne aus Pos. vor Laibungsablaufelement passend zur Fassadenrinne vor liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers verlegen. Incl. Betonbettung mind. 20 cm C20/25, Incl. aller Erd- und Nebenarbeiten. Anschluss an Entwässerung Liefernachweis: BG Betonwaren GmbH Henschelring 1 85551 Kirchheim
04. 20
Laibungsablaufelement für Rinne aus Pos. vor
O
7.00
St
04. 21 Entwässerungsrinne C250 Entwässerungsrinne aus fasermodifiziertem Beton, BG Entwässerungssysteme München,  155-150-1000 vz, Material der Zarge: Stahlverzinkt, Belastungsklasse: C250, Nennweite: DN 100, Gesamtbreite: 155 mm, Rinnenhöhe: 150 mm, Länge: 1000 und 500mm, Rinnenunterteil ohne Rost inkl. Nut-Federsystem mit integrierter Gummidichtung, inkl. Gitterrost 30x10, zum Klicken. inkl. passende Stirnwäne und Einbauteile Incl. Betonbettung von mind. 20 cm C20/25, einschließlich Erdarbeiten, überschüssiges Material im Baubereich profilgerecht einbauen. Einzellängen: 1x3,8m 1x2,6m 1x1,8m nach örtl. Aufmaß! Liefernachweis: BG Betonwaren GmbH Henschelring 1 85551 Kirchheim Lage: Zuwegungen
04. 21
Entwässerungsrinne C250
9.00
m
04. 22 Zulage zur Pos. vor für Ablauf mit Stutzen Zulage zur Pos. vor, jedoch Rinnenunterteil mit  Ablauf und Stutzen liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers montieren. Einbauort: für Rinnen über Retentionsboxen Liefernachweis: BG Betonwaren GmbH Henschelring 1 85551 Kirchheim
04. 22
Zulage zur Pos. vor für Ablauf mit Stutzen
O
1.00
St
04. 23 Zulage zur Pos. vor für Rinneneinbau mit beidseitig flankierendem Einzeiler Zulage zur Pos. vor, Rinneneinbau in Betonbettung mit beidseitig flankierendem Einzeiler aus Betonpflaster, wie anschließender Belag zur Stabilisierung der Rinne. Einbau gem. Herstellerempfehlung Rinne. Lage: Bereich vor Autoaufzug
04. 23
Zulage zur Pos. vor für Rinneneinbau mit beidseitig flankierendem Einzeiler
2.60
lfm
04. 24 Sinkkasten Entwässerungsrinne C250 Entwässerungseinlaufkasten aus fasermodifiziertem Beton, BG Entwässerungssysteme München, 155-150-500 vz, Material der Zarge: Stahlzarge, Belastungsklasse: C250, Nennweite: DN 100, Gesamtbreite: 155 mm, Rinnenhöhe: 150 mm, Länge: 500 mm, Rinnenunterteil ohne Rost inkl. Nut-Federsystem mit integrierter Gummidichtung, inkl. Gitterrost 30x10, zum Klicken, Anschluss DN 100 Waagrecht. Schmutzfangkorb Edelstahl zum einhängen zu versetzen auf Betonauflager C20/25, Mindestdicke 20 cm, Belastungsklasse gem. DIN 19580 C250 Einschließlich Erdarbeiten, Bodenklasse 3 und 4 DIN 18300, überschüssiges Material im Baubereich profilgerecht einbauen. Liefernachweis: BG Betonwaren GmbH Henschelring 1 85551 Kirchheim Einbauort: Rinnen außerhalb Retentionsfläche
04. 24
Sinkkasten Entwässerungsrinne C250
3.00
St
04. 25 Längenanpassung Entwässerungsrinne Zulage für Längenanpassung des Rinnenunterteils und der Abdeckung durch Schnitt 90°.
04. 25
Längenanpassung Entwässerungsrinne
16.00
St
04. 26 Dränstrang angeschlossen Dränstrang, Gesamtdurchmesser: ca.22cm bestehend aus perforiertem Dränrohr DN100 in mit Filtervlies 125g/qm ummantelte Kiespackung: Kies 16/32 einbauen. inkl. aller Erd- und Grabarbeiten. Aushubmaterial im Baubereich profilgerecht einbauen. inkl. Anschluß an Spülschächte und/ oder Sinkkasten - inkl. Übergangsstücke DN100/ DN150
04. 26
Dränstrang angeschlossen
O
5.00
m
04. 27 Sickerpackung unter Spielflächen Sickerpackung aus Rollkiesfüllung 16/32, Abmessungen 150 x 150 cm, in einer Schichtdicke von 150 cm einbauen. Ummantellung mit Filtervlies aus Geotextilgewebe, 150 g/m². Einschließlich Erdarbeiten in gew. Boden: grobkörnigem Boden überschüssiges Material im Baubereich profilgerecht einbauen.
04. 27
Sickerpackung unter Spielflächen
O
1.00
St
04. 28 Sickerpackung, 50x50cm Anschluß Fassadenrinnen Sickerpackung aus Rollkiesfüllung 16/32, Abmessungen 50 x 50 cm, in einer Schichtdicke von 50 cm einbauen. Ummantelung mit Filtervlies aus Geotextilgewebe, 150 g/m². Einschließlich Erdarbeiten, Bodenklasse 3+4 DIN 18300, überschüssiges Material im Baubereich profilgerecht einbauen.
04. 28
Sickerpackung, 50x50cm Anschluß Fassadenrinnen
13.00
St
05 Befestigte Flächen
05
Befestigte Flächen
Vorbemerkung Die Lagerungsdichte der eingebauten Böden wird in Eigenüberwachung mit Nachweis, mittels leichter Rammsondierung für Schichtdicken bis 1,50m, mittels Lastplattendruckversuchen für Schichtdicken von 30-50cm kontrolliert. Zu sämtlichen Einbaumaterialien sind Beprobungsnachweise zur Baueignung zu liefern. Bei sämtlichen Bodenarbeiten ist die DIN 18915 mit DIN 19731 zu beachten, um irreparable Schäden am Bodengefüge oder Unterboden zu verhindern, hier insbesondere Umlagerungseignung von Böden in Abhängigkeit vom Feuchtezustand. Die plangemäße Geländemodellierung ist über die Einbaupositionen Boden bzw. die Grundplaniepositionen vorzunehmen.
Vorbemerkung
Hinweis Deckschichten, Beläge Für alle Deckschichten / Beläge für Platz- und Wegebauarbeiten gelten die zusätzlichen technischen Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Straßenbauarbeiten in München (ZTV-Stra-Mü) in der jeweils aktuellen Fassung. Mehraufwand durch Einbauten: Mehraufwendungen durch Erschwernisse infolge von Einbauten und entlang von Bordsteinen, Rinnen und dgl. einschließlich des verminderten Leistungsansatzes in der Fläche sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Zu den Mehraufwendungen gehört auch das Entfernen von Belagsresten entlang der Einbauten und Einfassungen. Dies gilt für alle in Frage kommenden Leistungsbereiche. Neben Randeinfassungen, Einbauten und Entwässerungsrinnen müssen die Anschlüsse 2 - 4 mm über deren Oberfläche liegen. (Frisch-)beton für Fundamentierungen/Rückenstützen etc. immer trasszementgebunden, auch wenn in Positionen nicht extra so beschrieben. Folgende Eigenschaften sind vom Auftragnehmer einzuhalten: Oberflächenbeschaffenheit bei Betonpflaster und Betonplatten: Belagsflächen aus Betonpflaster bzw. Betonplatten (Kunststeinplatten) sind mit in sich einheitlichem optischem Erscheinungsbild betreffend Zusammensetzung, Farbe, Struktur, Oberfläche, zu liefern. Pflaster- und Plattenbeläge auf Kies- bzw. Schottertragschicht 0/32 mm in Bettungsmaterial und Fugenmaterial gem. DIN 18318 (filterstabiler Brechsand/Splitt bzw. Edelbrechsand-Splitt-Gemisch). Fugen verfüllen mit Splitt 0/5 mm Füllhöhe im gesetzten Zustand bündig mit OK Belag soweit in den Leistungspositionen nicht anders beschrieben. Fugenbreite gem. Herstellerangaben. Der Einbau von Belagsmaterialien mit wechselnder Belagsstärke ist zu beachten. Sämtliche Passschnitte sowie Ausschnitte für Einbauteile und Türzargen sind mit Schablone und Nassäge exakt gerade bzw. angepasst an den Gebäudeverlauf / Türzargen herzustellen. Pflaster- / Platteneinschnitte unter der Hälfte der Plattengröße sind nicht zugelassen.
Hinweis Deckschichten, Beläge
Hinweis Plattenbeläge, Beton Plattenbeläge gemäß DIN EN 1339 liefern und gemäß FGSV Merkblatt M FG herstellen inkl. Bettung. Bei der Planung und Ausführung von Verkehrsflächen sind unter Berücksichtigung der planungstechnisch relevanten örtlichen Gegebenheiten zusätzlich folgende Regelwerke zu beachten: DIN 18318, RStO, ZTV Pflaster StB, TL Pflaster StB, FGSV Merkblatt M FG, FGSV Merkblatt M FP. Alle Regelwerke, Vorschriften und Merkblätter in Ihrer jeweils gültigen Fassung. Zu beachten sind auch die Einbauhinweise des Herstellers. Bettungsmaterial als Baustoffgemisch, kalkfrei, in der Körnung 0/5 oder 0/8 mm gem. ZTV Pflaster StB kornabgestuft liefern und auf verdichteter und gem. RStO dimensionierter und hergestellter Frostschutz- bzw. Tragschicht profilgerecht einbauen. Bettungsstärke in verdichtetem Zustand 3 bis 5 cm. Die Bettung muss so beschaffen sein, dass diese dauerhaft wasserdurchlässig und der Frostschutz- bzw. Tragschicht sowie dem Fugenmaterial gegenüber filterstabil ist. Pflaster und/oder Platten gem. Herstellerangaben und den gültigen Regeln der Technik mit dem an die Pflaster- bzw. Plattengröße angepassten Verlegehilfsmittel (z.B. Pflaster- oder Plattenheber, Vakuumsauger oder gleichwertig) auf die regelkonform hergestellte Bettung verlegen. Fuge gem. technischer Planung und Herstellerangaben in einer Breite von 8 mm herstellen. Fugenmaterial in einer Körnung abgestimmt auf das Bettungsmaterial und die Fugenbreite kornabgestuft und filterstabil liefern und kontinuierlich mit der Verlegung einkehren. Der 1. Rüttelgang hat mit einer auf die Pflasterstärke abgestimmten Rüttelplatte von 100 bis 150 kg zu erfolgen. Vor dem 2. Rüttelgang ist die verbliebene Fuge mit o.g. Fugenmaterial einzukehren und einzuschlämmen. Hierbei ist geeignetes Gerät zu verwenden. Der 2. Rüttelgang hat mit einer Rüttelplatte von 250 bis 450 kg zu erfolgen. Nach dem 2. Rüttelgang hat der Fugenschluss mit einer Körnung 0/3 mm zu erfolgen. Der Fugenschluss ist im Rahmen der vertraglich vereinbarten Gewährleistung auf Verlangen der Bauherrschaft bis zu 2-mal zu wiederholen. Überschüssiges Fugen- und Bettungsmaterial ist vor jedem Rüttelgang restlos zu beseitigen, um ein Verkratzen der Oberflächen während des Rüttelns zu verhindern. Unerlässlich bleibt der Einsatz einer Vulkollan- oder Filz-Schutzmatte zum Schutz der Pflaster- oder Plattenoberfläche. Die Wahl der Rüttelplatte ist der Beschaffenheit des Oberbaus entsprechend festzulegen.
Hinweis Plattenbeläge, Beton
05. 1 Noppenfolie 3-lagig Noppenfolie 3-lagig mit Vlies kaschiert an allen aufgehenden Bauteilen, Höhe im Mittel 50cm Einbau gem. Herstellerangaben Überlappungen von ca. 10cm sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert abgerechnet.
05. 1
Noppenfolie 3-lagig
250.00
m
05. 2 Schnitt Noppenbahn Gerader, nachträglicher Schnitt der Noppenbahn bei Belägen. auf OK Belag auf Wunsch des Bauherren
05. 2
Schnitt Noppenbahn
O
250.00
m
05. 3 Grundmauerschutz mit Noppenbahn über 50cm Wie Vorposition in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch Breite des Streifens: über 50cm bis 100 cm, verlegen als Grundmauerschutz entlang der Unterbauungen und Mauern, Hochzug der Folie bis ca. 2 cm unter FOK Betonaufkantung, einschl. Zuschnitt- und Anpassungsarbeiten, Verschnitt ist mit einzukalkulieren.
05. 3
Grundmauerschutz mit Noppenbahn über 50cm
O
50.00
m
05. 4 Plexband Schutzlage im Anschlußbereich zu Gebäuden liefern und einbauen Schutzlage zum Schutz von Fassaden im Sockelbereich liefern und einbauen. Die Schutzlage zum Schutz des unteren Sockelbereichs gegen Verschmutzung und Beschädigung sowie um das Verdichtungsmaß auszugleichen einige Zentimeter überhöht einbauen. Nach Fertigstellung der Belagsfläche mit einem Cuttermesser auf fertige Höhe abschneiden. Material Fugenfüllung: Polyolefin-Schaumstoff mit Raumgewicht mind. 60 kg/m3. Materialeigenschaften: geschlossenzelliger Polyolefin-Schaumstoff, physikalisch vernetzt -Rohdichte mind. 60 kg/m3 -Stauchhärte nach ISO-3386-1: bei Stauchung von 40% = 200 kPa +/- 10 kPa -komprimierbar bis mindestens 60% der Dicke -Dauerhaft rückstellfähig mit Verformungstest < 5% nach ISO 1856-1 -Frost- und Tausalzbeständig, Wasseraufnahme < 1 Vol% nach ISO62 -chemikalienbeständig und unverrottbar. Abmessungen: Materialdicke 6,  8 oder 10 mm, Einbauhöhe: z.B. 300 mm Lieferform: Rollenware Liefernachweis: INNOPLEX GmbH Tel. (0 55 28) 99 99 03-0 Fax (0 55 28) 99 99 03-9 E-Mail: info@innoplex.de www.innoplex.de
05. 4
Plexband Schutzlage im Anschlußbereich zu Gebäuden liefern und einbauen
60.00
m
05. 5 Frostschutz-/ Kiestragschicht Kiestragschicht frostsicher, Frostempfindlichkeit F1, Randausbildung von 1:1,5, profilgerecht im vorgegebenen Gefälle einbauen nach Maßgaben der ZTVT-StB (aktuelle Fassung), aus geliefertem ungebundenen, wasserdurchlässigen und witterungsbeständigen Mineralstoffen, ungewaschen als Kies-Sand-Gemischennachweislich nicht schadstoffbelastet, Einbaustärke i.M. 30 cm, Einbaugenauigkeit +/- 2 cm. Körnung 0/32 Verdichten nach ZTVE STB 76 Verdichtung/ Verformung mind.: min. 120 MN/m2 bei PKW befahrbaren Flächen min. 100 MN/m2 bei Trittplatten, Gehwege Verhältnis EV2/EV1 </= 2,2. Verdichtungsgrad DPr mind. 103 %. Lagenweise einbauen und verdichten, Verdichtung nach statischer Freigabe und Vorgabe! Die Abrechnung erfolgt in eingebauten, verdichteten Zustand. Nachweis und Abrechnung über Lieferscheine Sieblinie und Wiegescheine des Kieswerkes.
05. 5
Frostschutz-/ Kiestragschicht
75.00
05. 6 Frostschutz-/ Kiestragschicht 0/22 wie Pos. vor jedoch: Körnung 0/22 für geringe Aufbaustärken, nach Anweisung Bauleitung
05. 6
Frostschutz-/ Kiestragschicht 0/22
O
3.00
05. 7 Betonkeil an Außenrändern Betonkeil / Kellenstrich am Plattenaußenrand Lage: wenn keine sonstigen Einfassung vorhanden
05. 7
Betonkeil an Außenrändern
O
2.00
m
05. 8 Leistenstein Beton 6x25x100cm, EF Traufe Betonbordstein DIN 483, mit Mini Fase Abmessung: Breite 6cm, Höhe: 25cm, Länge: 100 cm, Bettung in Beton C 12/15, mit beidseitiger geschalter Rückenstütze, Fugen dicht gestoßen. als Einfassung Traufe
05. 8
Leistenstein Beton 6x25x100cm, EF Traufe
55.00
m
05. 9 Leistenstein Beton 6x20x100cm, EF Traufe- geringe Aufbauhöhe Betonbordstein DIN 483, mit Mini Fase Abmessung: Breite 6cm, Höhe: 20cm, Länge: 100 cm, Bettung in Beton C 12/15, mit beidseitiger geschalter Rückenstütze, Fugen dicht gestoßen. als Einfassung Traufe
05. 9
Leistenstein Beton 6x20x100cm, EF Traufe- geringe Aufbauhöhe
20.00
m
05. 10 Leistenstein Beton 8x30x100cm, EF Pflaster Betonbordstein DIN 483, mit Mini Fase Abmessung: Breite 8cm, Höhe: 30cm, Länge: 100 cm, Bettung in Beton C 12/15, mit beidseitiger geschalter Rückenstütze, Fugen dicht gestoßen. bündig als Einfassung Pflaster
05. 10
Leistenstein Beton 8x30x100cm, EF Pflaster
110.00
m
05. 11 Leistenstein Beton 8x40x100cm, EF Spielplatzbereich Betonbordstein DIN 483, mit Mini Fase Abmessung: Breite 8cm, Höhe: 40cm, Länge: 100 cm, Bettung in Beton C 12/15, mit beidseitiger geschalter Rückenstütze, Fugen dicht gestoßen. als Einfassung bei Spielplatz
05. 11
Leistenstein Beton 8x40x100cm, EF Spielplatzbereich
30.00
m
05. 12 Stahlband - Einfassung 300 x 3 mm gerade und gebogen Einfassung aus Flachstahl 300x3mm, Oberfläche: Stahl, verzinkt Verankerung durch Erdnägel nach Herstellerangaben mit zusätzlicher Bettung und beidseitiger geschalter Rückenstütze aus Beton C20/25, lagestabile Verbindung durch Befestigungsplatten und 2 Schrauben. Auch für Eck- und Radienbereiche geeignet. Einbau bündig mit Belag Ecken und Radien sind gem. der Absteckpläne einzukalkulieren, ebenso die Zuschneidearbeiten und Anpassungen. Scharfkantige Stellen sind nachzuarbeiten. Lage: Einfassung Terrassenbeläge,
05. 12
Stahlband - Einfassung 300 x 3 mm gerade und gebogen
65.00
m
05. 13 L-Winkel Aufkantung 300mm- Sonderanfertigungen Einfassung aus Flachstahl als Aufkantungen Material: Stahl, verzinkt Höhe 300mm Stärke nach Erfordernis, ca. 6mm L-Form- Fußlänge und Versteifung nach statischer Erfordernis liefern und höhen- und fluchtgerecht in Betonbettung C12/15 versetzen einschl. aller anfallenden Nebenarbeiten, Ecken und Radien sind einzukalkulieren, ebenso die Zuschneidearbeiten und Anpassungen. Scharfkantige Stellen sind nachzuarbeiten. Lage: Terrasenkante an Lichtschacht Haus A
05. 13
L-Winkel Aufkantung 300mm- Sonderanfertigungen
4.00
m
05. 14 Einfasszeile Kleinstein um Schächte Kleinpflaster wie Wegepflaster Ausführung in Reihen Pflastermaterial wie Wegepflaster. Versetzen des Pflasterbelages als Einzeiler in Mörtelbettung um Schächte, Oberlichter, Deckendurchbrüche nach Anweisung Bauleitung
05. 14
Einfasszeile Kleinstein um Schächte
35.00
m
05. 15 Einfasszeile Kleinstein um Sandkasten Leistung wie vor, jedoch Versetzen des Pflasterbelages als Zweizeiler in Mörtelbettung um und unter Holz des Sandkastens.
05. 15
Einfasszeile Kleinstein um Sandkasten
13.00
m
05. 16 Plattenbelag unter Sandflächen Plattenbelag unter Sandlfläche, einschl. Herstellen der erforderlichen Rand- und Abschlussplatten, Plattengröße mind. 35 x 35 cm, Plattendicke  cm, Verlegung in 3-5 cm Splitt 2/5, im Läuferverband, Fugenbreite 3 cm, Fugenfüllung mit Splitt 2/5. auch gebrauchtes Material möglich
05. 16
Plattenbelag unter Sandflächen
10.00
m2
05. 17 Betonplattenbelag, GDM Tetrago light 40x40x4cm- Terrassen Betonplattenbelag GDM.Tetrago light Format 40/ 40/ 4cm mit Halbsteinen Farbe: grau Oberfläche: nativo nach Bemusterung Pflasterbelag gemäss DIN EN 1338/DI und ZTV Pflaster - Stb 06 aus Betonpflaster entsprechend DIN 458, Rutschwiderstand SRT > 55, AM < 40 Verlegeraster: Reihenverband/ Läuferverband Steingrößen lagenweise gemischt geliefert und Verlegung paletten-/ lagenweise gemischt Bettung aus Hartgestein gem. ZTVP - Stb 06, Fugenfüllung Edelbrechsand - Splittgemisch mit Kornanteil < 0,09 mm = 4-12 Massenprozent, kalkfrei. inkl. Halbsteine für Randeinpassungen liefern und verlegen Liefernachweis: Fa. Godelmann
05. 17
Betonplattenbelag, GDM Tetrago light 40x40x4cm- Terrassen
90.00
05. 18 Betonplattenbelag, GDM Tetrago light 40x40x4cm- Eingänge Betonplattenbelag GDM.Tetrago light Format 40/ 40/ 4cm mit Halbsteinen Farbe: grau Oberfläche: nativo nach Bemusterung Pflasterbelag gemäss DIN EN 1338/DI und ZTV Pflaster - Stb 06 aus Betonpflaster entsprechend DIN 458, Rutschwiderstand SRT > 55, AM < 40 Verlegeraster: Reihenverband/ Läuferverband Steingrößen lagenweise gemischt geliefert und Verlegung paletten-/ lagenweise gemischt Bettung aus Hartgestein gem. ZTVP - Stb 06, Fugenfüllung Edelbrechsand - Splittgemisch mit Kornanteil < 0,09 mm = 4-12 Massenprozent, kalkfrei. inkl. Halbsteine für Randeinpassungen liefern und verlegen Liefernachweis: Fa. Godelmann
05. 18
Betonplattenbelag, GDM Tetrago light 40x40x4cm- Eingänge
15.00
05. 19 Zulage für Farbe anthrazit Zulage zu Pos. vor, jedoch Farbe: anthrazit, nach Bemusterung
05. 19
Zulage für Farbe anthrazit
O
105.00
05. 20 Schneidearbeiten Plattenbelag Stärke 4cm Betonplatten Stärke 4cm aus Pos. vor für Einpassarbeiten (Einbauten und Randanschlüsse) zuschneiden. Hinweis: Halbsteine für Reihenverlegung sind in den jeweiligen Pos. mit einzukalkulieren. In der Regel werden Rest- und Zwickelflächen mit Granitmosaikstein aus Pos. unten ausgepflastert.
05. 20
Schneidearbeiten Plattenbelag Stärke 4cm
45.00
m
05. 21 Betonsteinpflaster GDM Tetrago stone-Mehrsteinsystem Typ AU Betonsteinpflaster Pflasterstein GDM.Tetrago stone als Mehrsteinsystem- Typ AU Formate 30/ 20/ 8cm, 20/ 20/ 8cm. 20/10/ 8cm Farbe: grau Oberfläche: nativo nach Bemusterung Pflasterbelag gemäss DIN EN 1338/DI und ZTV Pflaster - Stb 06 aus Betonpflaster entsprechend DIN 458, Rutschwiderstand SRT > 55, AM < 40 Verlegeraster: Reihenverband/ Läuferverband Steingrößen lagenweise gemischt geliefert und Verlegung paletten-/ lagenweise gemischt Bettung aus Hartgestein gem. ZTVP - Stb 06, Fugenfüllung Edelbrechsand - Splittgemisch mit Kornanteil < 0,09 mm = 4-12 Massenprozent, kalkfrei. inkl. Halbsteine für Randeinpassungen liefern und verlegen Liefernachweis: Fa. Godelmann
05. 21
Betonsteinpflaster GDM Tetrago stone-Mehrsteinsystem Typ AU
90.00
05. 22 Zulage für Farbe anthrazit Zulage zu Pos. vor, jedoch Farbe: anthrazit, nach Bemusterung
05. 22
Zulage für Farbe anthrazit
O
90.00
05. 23 Schneidearbeiten Pflaster Stärke 8cm Pflaster Stärke 8cm aus Pos. vor für Einpassarbeiten (Einbauten und Randanschlüsse) zuschneiden. Hinweis: Halbsteine für Reihenverlegung sind in den jeweiligen Pos. mit einzukalkulieren. In der Regel werden Rest- und Zwickelflächen mit Granitmosaikstein aus Pos. unten ausgepflastert.
05. 23
Schneidearbeiten Pflaster Stärke 8cm
40.00
m
05. 24 Restflächen aus Mosaiksteinen herstellen Mosaikpflaster verlegen nach DIN 18318 Güteklasse I DIN EN 1342 Ausführung in Reihen Material: Crystal Grey- Granit dunkelgrau, Premium Format: 4/6cm Köpfe: gespalten Bettung: Trasszementmörtel MGII, Dicke 3-5cm Fuge:Trasszementmörtel Hinweis: In den einzelnen Reihen sind gemäß DIN 18318 möglichst gleich breite Steine zu verwenden. Entspricht die Lieferung nicht den Anforderungen, sind die Steine auf der Baustelle von Hand zu sortieren. Abrechnung nach tatsächlich verbauten Flächen, die Übermessungsregel darf hier nicht angewendet werden. Liefernachweis: ProNaturstein GmbH Wettersteinstr. 12 82024 Taufkirchen Tel. 089 - 67 35 979 - 0, Fax 089 - 67 35 979 - 33 o. glw. Bereich: Restflächen an Schächten, Zwickel bei Pflasterbelägen
05. 24
Restflächen aus Mosaiksteinen herstellen
5.00
05. 25 Zusätzliche Verfugung Zusätzliches Einschlämmen des Fugensandes mit Wasser für den Pflasterbelag. Material: Fugensand, Körnung kleiner als Fugensand aus Pos. vor.
05. 25
Zusätzliche Verfugung
O
10.00
05. 26 Zulage für die gebundene Bauweise Zulage zu Pos. vor, jedoch Pflaster in Bettung in Drainmörtel z.B. QuickMix TPM-D4 4-6 cm o.glw. , mit Haftschlämme TNH Flex o.glw. Verlegung im Halbverband unter Beachtung DIN 18316 Verfugung: Fugenmörtel TFH / TFH flex nach Herstellerangabe o.glw. und Oberfläche reinigen. Bereich Eingänge bei wenig Aufbau
05. 26
Zulage für die gebundene Bauweise
15.00
05. 27 Fugenverguss Fugenbreite 2cm Vergussmörtel Übereinstimmungszertifikat nach VeBMR RichtlinieCE Kennzeichnung nach DIN EN 1504-6Prüfung gemäß DVGW Technische Regeln, Arbeitsblatt W 270 und W 347Untergusshöhe 5-30 mmDruckfestigkeitsklasse C55/67Druckfestigkeit nach 28 d ≥ 80 N/mm²Frühfestigkeitsklasse AFließmaßklasse f2Schwindmaßklasse SKVM IIFeuchtigkeitsklassen WO, WF, WA, WSExpositionsklassen XO, XC1-XC4, XD1-XD3, XS1-XS3, XF1-XF4*, XA1-XA2, XM1-XM2* XF4 Nachweis über ein Prüfzeugnis CDF-Test (DIN CEN/TS 12390-9) z. B. PAGEL V1®/10 VERGUSS Verbrauch ca. 2000 kg/m³o. glw. Die Herstellvorschriften und Verarbeitungsrichtlinien des Materialherstellers sind zu beachten und einzuhalten. Für Anschluss Rinne an Asphalt
05. 27
Fugenverguss
O
10.00
m
05. 28 Kiesschüttung Traufstreifen Rundkies, gewaschen, Körnung 16/32 Farbe: grau liefern und mit einer Schichtdicke von ca. 30cm als Traufstreifen höhengerecht einbauen und aufbringen. Breite Traufstreifen ca40cm inkl. Trennlage zwischen Kies und Oberboden: z.B. Bändchengewebe
05. 28
Kiesschüttung Traufstreifen
11.00
05. 29 Kiesschüttung Traufstreifen- Material bauseits wie Pos. vot, jedoch Einbau von bauseits gelagertem Material
05. 29
Kiesschüttung Traufstreifen- Material bauseits
1.00
Hinweis: Qualität und Lieferung von Spielsand Hinweis: Qualität und Lieferung von Spielsand Der zu liefernde Spielsand muss folgende Eigenschaften haben: -   kein Brechsand -   erstmals aus seiner natürlichen Lagerstätte abgebaut -   nur an der Schürfstelle zwischengelagert -   nicht länger als einen Monat nach dem Abbau zwischengelagert -   gemäß seinem Einsatzzweck als Spielsand unbedenklich für die Gesundheit -   frei von Fremd- oder Schadstoffen -   Gehalt an Carbonat kleiner 8 Masse-% -   Wassergehalt bei der Wägung maximal 4 Gewichts-% bezogen auf die Trockensubstanz -   Korngröße 0/2 mit folgenden Kriterien: -   Absiebung im nassen Zustand -   Anteil an Schlämmkorn (0,0 bis 0,063 mm) kleiner 3 Masse-% -   Anteil an Feinsand (0,063 bis 0,2 mm) 15 bis 30 Masse-% -   Anteil an Kieskorn (größer 2,0 mm) maximal 10 Masse-% -   Größtkorn maximal 4,0 mm -   Ungleichförmigkeitszahl (U=d60/d10) 4 bis 6 Rechtzeitig vor Einbau des Sandes sind folgende Prüfzeugnisse vorzulegen: -   Prüfzeugnis des Materialprüfungsamtes für das Bauwesen der Technischen Universität München oder eines anderen gleichwertigen Institutes, dem folgendes zu entnehmen ist: -   Korngrößenverteilung -   abschlämmbare Bestandteile -   Stoffe organischen Ursprungs -   Prüfzeugnis über eine mikrobiologische Untersuchung eines staatlich anerkannten und vereidigten Handels- und Lebensmittelchemikers, dem Folgendes zu entnehmen ist: -   Höhe des pH-Wertes -   Gesamtkolonienzahl -   Anteile an Escherichia coli, Enteerobacteriaceaen, coliformen Keimen und Salmonellen -   Prüfzeugnis über eine nukluidspezifische Untersuchung mittels hochauflösender Gamma-Spektroskopie des TÜV Bayern oder eines anderen gleichwertigen Institutes, welches Teilnehmer am Ringversuch des Bundesgesundheitsamtes ist. Dem Zeugnis müssen folgende Messergebnisse zu entnehmen sein, wobei die Werte in Bq pro Kg Sand anzugeben sind: -   Cäsium 134 -   Cäsium 137 -   Kalium 40 -   Nuklide der natürlichen Zerfallsreihen (z.B. Uran- oder Thoriumreihe) Der Sand muß beim Transport zur Verwendungsstelle abgedeckt sein.
Hinweis: Qualität und Lieferung von Spielsand
05. 30 Spielsand in Spielfläche liefern und einbauen Spielsand liefern und profilgerecht einbauen, Einbaudicke: im Mittel: 45 cm Natursand, Korngröße 0/2 mm, Farbton hell, gemäß den Vorgaben der Landeshauptstadt München sh. Hinweis vor, "Lieferung von Spielsand"
05. 30
Spielsand in Spielfläche liefern und einbauen
4.00
06 Ausstattung
06
Ausstattung
Zäune
Zäune
06. 1 Maschendrahtzaun H: 100cm verzinkt, anthrazit ummantelt Maschendrahtzaun liefern und fachgerecht montieren; Höhe gemessen ohne Bodenabstand:100cm, Bodenabstand 10cm. Ausführung wie folgt: a) Zaun-Pfosten für Maschendrahtzaun liefern und flucht- und höhengerecht versetzen. Aus feuerverzinkten Stahlrohren  DIN 2458 geschnitten und bearbeitet,mit Kunststoff-Spanndrahthaltern und Edelstahl- Einschlagkrampen sowie Kunststoffkappe. Bodenaushub wird in der Zaunflucht verteilt. Pfostenlänge:  1500mm Durchmesser:  42/48mm Pfostenabstand:  ca.2.50m nach Bedarf Farbe: anthrazit b) Maschendrahtzaun dickverzinkt Geflecht: Maschendraht: verzinkt Farbe: anthrazit Maschenweite: 50mm Drahtstärke: 3mm Bespannungshöhe 1000mm Spanndrahtreihen: 3Stk Die Spanndrähte werden in gleichmäßigen Abständen durch jede Masche des Geflechts geführt und fachgerecht gespannt. Matten untereinander verbunden, Befestigung an Pfosten mit Bügeln und Schrauben und Dämpfungselementen. Eckausbildung mit Eckverbindern. Inkl. Erforderlicher Grabarbeiten in Bodenklasse 3-4 Inkl. Betonfundamente nach statischer Erfordernis Liefernachweis: Draht Mayr GmbH Hainholzstr. 2 99441 Mellingen Lage: Trennung zwischen Gärten
06. 1
Maschendrahtzaun H: 100cm verzinkt, anthrazit ummantelt
40.00
m
06. 2 Zauntürchen für Maschendrahtzaun H:100cm B:100cm Gartentor feuerverzinkt, Höhe: 100cm Breite: 100cm Tore geeignet für den Einbau DIN rechts als auch DIN links Rahmen: runde Stahlrohre, 38 mm Durchmesser Füllung: Schweißgitter, MW 50/50/4 mm Farbe: anthrazit Ink. Befestigungspfosten, inkl. aller Grab- und Fundamentarbeiten inkl. Betonfundamente nach statischer Erfordernis Inkl. Aller Montage und Kleinteile Inkl. Sämtlicher Nebenarbeiten liefern und einbauen Liefernachweis: Draht Mayr GmbH Hainholzstr. 2 99441 Mellingen o.glw.
06. 2
Zauntürchen für Maschendrahtzaun H:100cm B:100cm
2.00
St
06. 3 Stabmattenzaun H: 103cm, Farbe anthrazit Stahlmattenzaun; Höhe 103cm mit Drahtgitterfeldern/ Stahlmatten, Einzelfeldlängen 2,5m Ausführung wie folgt: a) Zaun-Posten aus Stahl Rechteckrohr, Profil 60x40x2mm, Postenlänge 1600mm, Kopf verschlossen, verschweißt Fundamente 40/40/80cm, Betongüte C20/25 unbewehrt, Ausführung nach Herstellerstatik, inkl. aller Grab und Fundamentarbeiten b) Drahtgitter aus Stahlmatten Maschenweite 50/200mm Drahtstärke 6/5/6 waagrechte U-Profile 9,0/20,0/9,0mm, Stahlmattenenden unten und oben ohne Überstand über Bügel. Matten untereinander verbunden, Befestigung an Pfosten mit Bügeln und Schrauben und Dämpfungselementen. Eckausbildung mit Eckverbindern. c) Oberflächenbehandlung verzinkt nach DIN EN 10244-2 und pulverbeschichtet in RAL 7016, anthrazit Lage: Trennung zwischen Gärten
06. 3
Stabmattenzaun H: 103cm, Farbe anthrazit
O
40.00
m
06. 4 Zulage zur Pos. vor für Höhenstaffelung Zulage zu Stahlmattenzaun für Höhenstaffelung zum Angleichen an den Geländeverlauf Höhensprünge nach örtlichem Aufmaß
06. 4
Zulage zur Pos. vor für Höhenstaffelung
O
2.00
St
06. 5 Zulage zur Pos. vor für Anschlußfeldes Zulage zu Stahlmattenzaun Höhe 100cm für Herstellung eines Anschlußfeldes als Endstück am Anschluß an Fassade- / Grundstückskante wie in Vorpos. beschrieben, jedoch Sonderlängen. nach örtlichem Aufmaß
06. 5
Zulage zur Pos. vor für Anschlußfeldes
O
7.00
St
06. 6 Zauntürchen für Stabgitterzaun einflügelig H:103cm B:100cm Zauntürchen für Stabgitterzaun einflügelig, feuerverzinkt, und pulverbeschichtet in RAL 7016, anthrazit liefern und nach Herstellerangaben einbauen Höhe: 103cm Breite: 100cm Befestigunugsart: zum Aufdübeln Tore geeignet für den Einbau DIN rechts als auch DIN links Ink. Befestigungspfosten, Inkl. Aller Montage und Kleinteile Inkl. Sämtlicher Nebenarbeiten liefern und einbauen Liefernachweis: Draht Mayr GmbH Hainholzstr. 2 99441 Mellingen o.glw.
06. 6
Zauntürchen für Stabgitterzaun einflügelig H:103cm B:100cm
O
2.00
St
06. 7 Maschendrahtzaun H: 150cm verzinkt, anthrazit ummantelt Maschendrahtzaun liefern und fachgerecht montieren; Höhe gemessen ohne Bodenabstand:150cm, Bodenabstand 10cm. Ausführung wie folgt: a) Zaun-Pfosten für Maschendrahtzaun liefern und flucht- und höhengerecht versetzen. Aus feuerverzinkten Stahlrohren  DIN 2458 geschnitten und bearbeitet,mit Kunststoff-Spanndrahthaltern und Edelstahl- Einschlagkrampen sowie Kunststoffkappe. Bodenaushub wird in der Zaunflucht verteilt. Pfostenlänge:  2000mm Durchmesser:  42/48mm Pfostenabstand:  ca.2.50m nach Bedarf Farbe: anthrazit b) Maschendrahtzaun dickverzinkt Geflecht: Maschendraht: verzinkt Farbe: anthrazit Maschenweite: 50mm Drahtstärke: 3mm Bespannungshöhe 1500mm Spanndrahtreihen: 3Stk Die Spanndrähte werden in gleichmäßigen Abständen durch jede Masche des Geflechts geführt und fachgerecht gespannt. Matten untereinander verbunden, Befestigung an Pfosten mit Bügeln und Schrauben und Dämpfungselementen. Eckausbildung mit Eckverbindern. Inkl. Erforderlicher Grabarbeiten in Bodenklasse 3-4 Inkl. Betonfundamente nach statischer Erfordernis Liefernachweis: Draht Mayr GmbH Hainholzstr. 2 99441 Mellingen Lage: Grunstücksgrenze
06. 7
Maschendrahtzaun H: 150cm verzinkt, anthrazit ummantelt
105.00
m
06. 8 Stabmattenzaun H: 140cm, Farbe anthrazit Stahlmattenzaun; Höhe 140cm mit Drahtgitterfeldern/ Stahlmatten, Einzelfeldlängen 2,5m Ausführung wie folgt: a) Zaun-Posten aus Stahl Rechteckrohr, Profil 60x40x2mm, Postenlänge 2030mm, Kopf verschlossen, verschweißt Fundamente 40/40/80cm, Betongüte C20/25 unbewehrt, Ausführung nach Herstellerstatik, inkl. aller Grab und Fundamentarbeiten b) Drahtgitter aus Stahlmatten Maschenweite 50/200mm Drahtstärke 6/5/6 waagrechte U-Profile 9,0/20,0/9,0mm, Stahlmattenenden unten und oben ohne Überstand über Bügel. Matten untereinander verbunden, Befestigung an Pfosten mit Bügeln und Schrauben und Dämpfungselementen. Eckausbildung mit Eckverbindern. c) Oberflächenbehandlung verzinkt nach DIN EN 10244-2 und pulverbeschichtet in RAL 7016, anthrazit Lage: Grunstücksgrenze
06. 8
Stabmattenzaun H: 140cm, Farbe anthrazit
O
105.00
m
06. 9 Zulage zur Pos. vor für Höhenstaffelung Zulage zu Stahlmattenzaun für Höhenstaffelung zum Angleichen an den Geländeverlauf Höhensprünge nach örtlichem Aufmaß
06. 9
Zulage zur Pos. vor für Höhenstaffelung
O
3.00
St
06. 10 Zulage zur Pos. vor für Anschlußfeldes Zulage zu Stahlmattenzaun Höhe 140cm für Herstellung eines Anschlußfeldes als Endstück am Anschluß an Fassade- / Grundstückskante wie in Vorpos. beschrieben, jedoch Sonderlängen. nach örtlichem Aufmaß
06. 10
Zulage zur Pos. vor für Anschlußfeldes
O
5.00
St
06. 11 Stabmattenzaun H: 180cm, Farbe anthrazit- Passstück Stahlmattenzaun; Höhe 180cm mit Drahtgitterfeldern/ Stahlmatten, Passtück, Länge 1,5m- nach örtlichem Aufmaß Ausführung wie folgt: a) 1x Zaun-Posten aus Stahl Rechteckrohr, Profil 60x40x2mm, Postenlänge 2530mm, Kopf verschlossen, verschweißt Fundamente 40/40/80cm, Betongüte C20/25 unbewehrt, Ausführung nach Herstellerstatik, 1x Zaun-Posten aus Stahl Rechteckrohr, Profil 60x40x2mm, Postenlänge 1800mm- bzw. passend zu 180cm Zaun, Kopf verschlossen, verschweißt mit Bodenplatte zum aufschrauben inkl. aller Grab und Fundamentarbeiten b) Drahtgitter aus Stahlmatten Maschenweite 50/200mm Drahtstärke 6/5/6 waagrechte U-Profile 9,0/20,0/9,0mm, Stahlmattenenden unten und oben ohne Überstand über Bügel. Befestigung an Pfosten mit Bügeln und Schrauben und Dämpfungselementen. c) Oberflächenbehandlung verzinkt nach DIN EN 10244-2 und pulverbeschichtet in RAL 7016, anthrazit Lage: zwischen Hecke am laufenden Meter und Fassade
06. 11
Stabmattenzaun H: 180cm, Farbe anthrazit- Passstück
2.00
Stk
Efeuzaun Efeuzaun
Efeuzaun
06. 12 Efeuzaun Hecke "Am laufenden Meter" liefern und einbauen Efeuzaun Hecke am laufenden Meter liefern Angaben zur Hecke: Länge gesamt: 3,9m Längen Einzelstrecken: 1x 1,3m, 1x2,6m Einbau Pfosten (Raster 130cm): Pfosten aus Stahl-Rundrohr Maße: Durchmesser x Höhe: 48 x 2400 mm, verzinkt/farbbeschichtet -grün-, mit Abdeckkappe aus Kunststoff, grün, inkl. erforderlicher Befestigungsbügel, liefern und in herzustellende Fundamente aus Beton C15 /C16 einbauen. Fundamentmaße L x B x T: 40 x 40 x 45 cm. OK Fundament 25 cm unter Fertighöhe Oberseiten des Fundamentes leicht abgeschrägt. Inkl. zusätzliche Pfosten für Abschlüsse des Pfostengerüstes  liefern und in herzustellende Fundamente wie vorbeschrieben einbauen. Pfosten aus Stahl-Rundrohr‚ Inkl. Spanndraht aus Metall, Dicke 1,0 mm, kunststoffummantelt – grün -, liefern, am Pfostengerüst montieren und straff spannen. Einbauhöhe: 90 cm über Fertighöhe Gelände. Einbau Fertig- Heckenelemet: Fertig-Heckenelemente, bestehend aus bepflanztem MetallStabgittergeflecht, mit Wurzelballen im Korb, einschl. erforderlicher Befestigungselemente (je Heckenelement 4 Befestigungspunkte) liefern und vorbereiteten Pflanzgraben aus pos.vor gemäß Einbauanleitung einbauen. Breite: 120 cm lichte Höhe: 180 cm Drahtgitter: 5 mm Maschenweite: 100 x 250 mm Pflanzenart: Hedera helix ‚Woerneri’ Inkl. zugehöriger Erdarbeiten, Bodenklasse 3-4 DIN 18300, für Einzelfundamente. Inkl. oben beschriebender Fundamentarbeiten 40x40x70cm, Fundamentsohle planieren und standfest versdichten. Inkl. Oberbodeneinbau bis 20cm unter OK Fertighöhe. Hersteller: Helix Pflanzen GmbH Ludwigsburger Str. 82 70806 Kornwestheim Tel: +49 7154 - 8016-0 info@helix-pflanzen.de oder gleichwertig
06. 12
Efeuzaun Hecke "Am laufenden Meter" liefern und einbauen
3.90
m
Stahlzaun Efeuzaun
Stahlzaun
06. 13 Erstellen Werk- und Montageplan Stahlzaun H: 140cm Erstellung eines detaillierten Werks- und Montageplans des Stahlzauns H.140cm an der Grundstücksgrenze, inkl. Zauntore Der Auftragnehmer hat die beiliegende Ausführungsplanung/ Detailplanung zu prüfen und als Basis in eine zu erstellende Werkplanung aufzunehmen. die örtlichen Aufmaße sind hierzu durch den AN durchzuführen. Die Werkplanung ist dem Landschaftsarchitekten zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Nur freigezeichnete Pläne sind zur Ausführung zugelassen. Die Werkplanung ist kontinuierlich dem Bauablauf entsprechend zu aktualisieren. Als Grundlage dient der Detailplan 'Geländeranschluß Attika Terrasse 1.OG, Geländer GL08_SCT_5_TG_ARC_00_DT_08_6031_B
06. 13
Erstellen Werk- und Montageplan Stahlzaun H: 140cm
1.00
psch
06. 14 Betonpfosten 50x50x210cm Betonpfosten liefern und fachgerecht  montieren; Höhe 210cm,  über Flur 140cm, Ausführung wie folgt: Maßen ca. 50x50x210cm Material/Oberfläche: Sichtbeton armiert für starke Belastung mit durchgehende Fase Oberfläche und Farbe: nach Bemusterung inkl. Abdeckplatte, Stärke 2cm, Überhang 2cm inkl Betonfundament nach statischer Erfordernis einschl. aller Erdarbeiten, Aushub, Hinterfüllung mit Kies sowie Schalung und Nebenleistungen. Liefernachweis: Fa. Esslinger Betonwerk GmbH o. glw.
06. 14
Betonpfosten 50x50x210cm
6.00
Stk
06. 15 Betonpfosten 50x35x210cm Betonpfosten liefern und fachgerecht  montieren; Höhe 210cm,  über Flur 140cm, Ausführung wie folgt: Maßen ca. 50x35x210cm Material/Oberfläche: Sichtbeton armiert für starke Belastung mit durchgehende Fase Oberfläche und Farbe: nach Bemusterung inkl. Abdeckplatte, Stärke 2cm, Überhang 2cm inkl Betonfundament nach statischer Erfordernis einschl. aller Erdarbeiten, Aushub, Hinterfüllung mit Kies sowie Schalung und Nebenleistungen. Liefernachweis: Fa. Esslinger Betonwerk GmbH o. glw.
06. 15
Betonpfosten 50x35x210cm
4.00
Stk
06. 16 Stahlelemente H: 140cm Zaunelemente liefern und fachgerecht an unten beschriebenen Pfosten montieren; Höhe :140cm Ausführung wie folgt: Geländer feuerverzinkt und pulverbeschichtet RAL 7035 Obergurt: Flachstahl 40x6mm Pfosten/ Füllung: Runstäbe DM 15mm Untergurt: Flachstahl 50x6mm Gerade Einzelstücke in folgenden Längen( alle Maße nach örtl. Aufmaß): 4,10m 2x 11,67m 9,27m 18,28m gebogene Einzelstücke (radius 5m) in folgenden Längen (alle Maße nach örtl. Aufmaß): 8m gem. Detail Geländeranschluß Attika Terrasse 1.OG, Geländer' Inkl. Erforderlicher Klein und Montageteile
06. 16
Stahlelemente H: 140cm
1.00
psch
06. 17 Zauntor Breite 1,76m Zauntürchen für Stahlzaun, einflügelig feuerverzinkt und pulverbeschichtet in RAL 7035 liefern und einbauen Höhe: 140cm Breite: 176cm Tore geeignet für den Einbau DIN rechts als auch DIN links Ink. Befestigungspfosten, Inkl. Aller Montage und Kleinteile Inkl. Sämtlicher Nebenarbeiten liefern und einbauen o.glw.
06. 17
Zauntor Breite 1,76m
2.00
St
06. 18 Zauntor Breite 3m, zweiflügelig Zauntor für Stahlzaun, zweiflügelig feuerverzinkt und pulverbeschichtet in RAL 7035 liefern und einbauen Höhe: 140cm Breite:300cm- zweiflügelig Ink. Befestigungspfosten, Inkl. Aller Montage und Kleinteile Inkl. Sämtlicher Nebenarbeiten liefern und einbauen o.glw.
06. 18
Zauntor Breite 3m, zweiflügelig
1.00
St
Elektro
Elektro
06. 19 Kabelgräben 30/60 - Beleuchtung Boden der Kabelgräben für Kabel profilgerecht ausheben ab Geländeoberfläche, verfüllen und verdichten nach dem Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben mit verdichtungs - fähigem Kies. Verfüllung nach Einlegen des Leerrohres durch den Elektriker. Aushub ordnungsgemäß entsorgen. Aushubtiefe: 60 cm, Sohlenbreite der Gräben bis zu 30 cm.
06. 19
Kabelgräben 30/60 - Beleuchtung
60.00
m
06. 20 Sandbettung Sandbettung für Kabelverlegung in 2 Arbeitsgängen Bettungsdicke 2 mal je 10 cm und Einlegen eines Warnbandes. in Grabenaushub aus Pos. vor
06. 20
Sandbettung
60.00
m
06. 21 Leerrohre Beleuchtung Leerrohre für Beleuchtung DN 40 liefern und auf Sandbettung aus Pos. vor einbauen.
06. 21
Leerrohre Beleuchtung
60.00
m
06. 22 Fundament für Pollerleuchten Fundament aus Beton für Pollerleuchten zur bauseitigen Montage der Pollerleuchten mit einer Mindestgröße von (BxHxT) 400x50x400 mm herstellen Einschl. einbetonieren des bauseitigen Erdstücks Einschließlich  Leerrohrdurchführungen gem. Herstellerangaben inkl. aller Erd- und Fundamentarbeiten
06. 22
Fundament für Pollerleuchten
8.00
St
06. 23 Zulage Einbau in Handarbeit Zulage zu Pos. vor für Einbau in Handarbeit
06. 23
Zulage Einbau in Handarbeit
2.00
St
Spielaustattung
Spielaustattung
06. 24 Federwippe 2-sitzig liefern und einbauen Federwippgerät entsprechend den Herstellervorgaben aufstellen. inkl. Transport. Gründung mit Sonderfundament für geringen Aufbau auf TG Bestandteile: > Sitzplatte, HPL 15 mm, Griffplatte, HPL 10 mm, Abstandshülsen, PA > Haltegriffe, Edelstahl > stabile Feder, hochfester Spezialfederdrahtstahl Ø 20 mm, kunststoffbeschichtet ° inklusive Klemmsicherung > Spezial-Federteller, Stahl, verzinkt, kunststoffbeschichtet und U-Bügel, Edelstahl ° zur Befestigung der Feder an der Sitzplatte und am Bodenanker > Bodenanker, Stahl, feuerverzinkt > HINWEIS: > Farben der HPL-Platten können von der Abbildung abweichen Technische Informationen: Platzbedarf 380 cm x 250 cm Gerätegröße 110 cm x 41 cm x 65 cm Prüfgrundlage TÜV-Product-Service geprüft nach EN 1176 Größtes Bauteil 115 cm x 40 cm x 110 cm Schwerstes Bauteil 35 kg Freie Fallhöhe 60 cm Aufprallfläche 9,00 m² inkl. Fundamentarbeiten und alle Bodenarbeiten nach Herstellerangaben Fa. Ernst Maier Spielplatzgeräte GmbH Wasserburger Str. 70 D-83352 Altenmarkt a. d. Alz Telefon: 0049-8621-5082-0 oder gleichwertig angebotenes Produkt: '' vom Bieter einzutragen
06. 24
Federwippe 2-sitzig liefern und einbauen
1.00
St
06. 25 Maltafel 140x80cm, Fa. eibe liefern und montieren Maltafel Allwetter für Wandmontage GFK grün RAL 6011 Lieferumfang: 1 Maltafel: GFK Befestigungsmaterial Mindest-Raum: 140x1x80 cm Prüforganisation: RAL LV USP: Maltafel: Platte Durostone 895x726mm, t=10mm Artikel-Nr.: 5590660 liefern und entsprechend den Herstellervorgaben montieren. inkl. aller Klein- und Montageteile. Hersteller: eibe Produktion+Vertrieb GmbH & Co. KG Industriestr. 1 97285 Röttingen 09338/89-376 eibe@eibe.de oder gleichwertig angebotenes Produkt: '' vom Bieter einzutragen
06. 25
Maltafel 140x80cm, Fa. eibe liefern und montieren
1.00
St
06. 26 Sandkasten liefern und einbauen Klingl Spielgeräte Sandkasten Lärche 300 x 300 cm liefern und einbauen Handgefertigt in höchster Qualität gem. DIN 1176-2017 aus Lärchenholz, zum festen Einbau in Beton Details: 1 x Sandkasten aus Lärchenkantholz 9 x 9 cm gebaut L: 300 x B: 300 cm Höhe: 27 cm 1 x Unkrautvlies 1 x Abdeckung aus Sonnensegel mit umlaufender Kette (Farbe: dunkelblau) 4 x Bodenanker Inklusive 4x Betonfundamente (20x20x20cm) und zweizeiler unter Rahmen Einschließlich erforderlicher Erdarbeiten, Bodenklasse 3 + 4 DIN 18300, überschüssiges Material im Baubereich profilgerecht einbauen. Zulassung gem. DIN 1176 für öffentliche Einrichtungen und Spielplätze Klingl Spielgeräte Ringstr. 4 82293 Hanshofen Tel. 08145 / 998722 www.klingl-spielgeraete.de o.glw.
06. 26
Sandkasten liefern und einbauen
1.00
St
06. 27 Abnahme Spielflächen, -geräte Abnahme aller Spielgeräte und Spiel- und Aufenthaltsbereiche durch einen nach DIN SPEC 79161  zertifizierten Spielplatzprüfer, einschl. Erstellung und Übergabe eines Prüfprotokolls an den AG. Hinweis: Eine ggf. weitere zu erbringende Abnahme aufgrund Mängel oder Unvollständigkeit der Anlage ist auf Kosten des AN durchzuführen.
06. 27
Abnahme Spielflächen, -geräte
1.00
psch
Möblierung
Möblierung
06. 28 Sitzbank mit Lärchenbelattung, Typ Hop Hop Sitzbank mit Lärchenbelattung, Typ Hop Hop mit geschlossener Rückenlehne und Armlehnen Holzart: Lärche, unbehandelt Länge 195 cm, Tiefe 59 cm, Gesamthöhe 82 cm, Gewicht 51kg Latten aus Lärchenholz: Holzqualität 0-1 lt. österreichischen Holzhandelsusancen, annähernd astfrei, ohne Blaufäulestellen, kernfrei undohne Kernausschnitt, keine offenen Harzgallen, keine Endrisse,Holzfeuchtigkeit ca. 12% +/-2%. Lattenquerschnitt 80x34mm und 1940mm lang. Alle Kanten sind fachgerecht gehobelt und geschliffen; alle Kanten längsseitig mit einem Radius 4mm. Alle Kanten stirnseitig gefast 4mm. Die beiden horizontalen Oberflächen sind leicht geriffelt. Stahlteile: Stahlteile gefertigt aus Winkelstahl 50x40x5mm und Flachstahl 30x5mm, Materialgüte S235JRG2 – EN 10025. Die Behandlung aller Stahloberflächen erfolgt im Mehrschichtverfahren und gewährleistet die Schutzdauer H (high = mehr als 15 Jahre) gemäß DIN EN ISO 12944-5. Folgender Schichtaufbau kommt zur Anwendung: 1.) Grundbeschichtung: Feuerverzinkung gemäß DIN EN ISO 1461, Mindestschichtstärke nach DIN 50976 (mind. 80 μm), alle Zinkoberflächen geputzt und frei von Zinkspitzen sowie sonstigen Unebenheiten; 2.) Zwischenbeschichtung: Vorbehandlung gemäß DIN EN ISO 12944, gebeizt, Eisen-phosphatiert, Wasser-gespült und passiviert; 3.) Endbeschichtung: Hochtemperatur-Pulverbeschichtung gemäß DIN 55633 und DIN EN ISO 12944-4 Kategorie C3-G3.01, mit leicht strukturierter Oberfläche, Schichtstärke nach ISO 2360, Haftfestigkeit nach ISO 53151, Gitterschnittkennwert GT2. Befestigungsart: mit Gewindestange und Fundament Liefern und nach Händlerangaben einbauen, inklusive Betonfundamenten. Inkl. Aller Montage und Kleinteile Inkl. Sämtlicher Nebenarbeiten Produkt: Hop Hop Bank m. geschl. Rückenl. m. Arml. 195cm 1109 3606 Liefernachweis: Miramondo public design GmbH Miramondostr. 6 2504 Soss, Österreich o.glw.
06. 28
Sitzbank mit Lärchenbelattung, Typ Hop Hop
1.00
St
06. 29 Holzauflage Betonsitzwürfel Vom Hersteller auf einer Stahlprofil-Konstruktion fertiggestellte und vormontierte Sitzauflage Breite 50 cm Robinie komplett liefern und auf Sitzblöcken aus Pos. nach montieren. Material: Holzauflage: Robinie (FSC zertifiziert) Querschnitt 50/90 mm (Stärke/Breite), Kernholz stehende Jahresringe, astfrei, Güteklasse A, farblos geölt, Oberflächen gehobelt und fein geschliffen, Kanten und Ecken Oberseite (Sitzfläche) leicht gerundet, Kanten Unterseite leicht gebrochen Längen der Deckhölzer Sitzfläche: 5 Stk L 50 cm Stahlprofil-Konstruktion: Unterkonstruktion Sitzfläche: 2 Stk Flachstahl feuerverzinkt, 10/80 mm, Länge 48 cm  zusätzlich mit angeschweißtem Flachstahl, feuerverzinkt, Montage: Deckhölzer für Sitzfläche auf Flachstahl unterseitig mit Edelstahl-Schrauben (je 1 Schraube pro Stahlprofil und Deckholz) befestigen (Fugenbreite zwischen den Hölzern ca. 10 mm). Vormontierte Holzauflagen über Fugen auf Beton-Block höhen- und lagegenau montieren (Dübel und Edelstahl-Verschraubung). Einbauort: auf Betonsitzwürfel im Spielbereich - gem. Detail
06. 29
Holzauflage Betonsitzwürfel
2.00
Stk
06. 30 Fahrradanlehnbügel Typ Aris- eckig Farbe anthrazit Anlehnbügel Flacheisen Typ Aris mit Querholm Flachstahl 80 x 10mm. Ecken kantig verschweißt, verschliffen. Höhe über Flur 800mm. Gesamthöhe bei Einbetonieren 1200mm. Breite 850mm. Geeignet für alle Radtypen. Bügelabstand bei einseitiger Nutzung mindestens 700 mm. Bei beidseitiger Radeinstellung mind. 1400 mm. Stahl, feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461,  mit Pulverbeschichtung in RAL-Farbe: athrazit gem. Bemusterung zum einbetonieren liefern und gem. Herstellerangaben einbauen incl. Material. inkl. aller Erd- und Fundamentarbeiten Liefernachweis: GRONARD® Metallbau & Stadtmobiliar GmbH o.glw.
06. 30
Fahrradanlehnbügel Typ Aris- eckig Farbe anthrazit
4.00
St
06. 31 Zulage für Farbe RAL 7035 Zulage zu Pos. vor, jedoch Farbe: RAL 7035, nach Bemusterung
06. 31
Zulage für Farbe RAL 7035
O
4.00
Stk
06. 32 Beschilderungspfosten liefern und einbauen Beschilderungspfosten für Feuerwehrbeschilderung oder Hausnummernbeschilderung liefern und ortsfest einbauen. Stahlrohr feuerverzinkt, mit Abdeckkappe Durchmesser 76,1 mm, Wandung mind. 2 mm Mindestlänge über Boden 2,50m Mindesteinbindung 50 cm in Betonfundamentierung geschalt. Inkl. Erforderlicher Grabarbeiten in  vorhandenem Boden- grobkörniger Kies Aushub ordnungsgemäß entsorgen. Inkl. Betonfundamente nach statischer Erfordernis Einbau in Belagsfläche
06. 32
Beschilderungspfosten liefern und einbauen
O
1.00
St
Betonfertigteile
Betonfertigteile
06. 33 L-Stein 99/55/8/30- Autoaufzug Betonfertigteile für Einfassungen Pflanzbereiche Außen L-Steine Höhe 55 cm, Fußlänge 30 cm Elementbreite 99 cm aus Beton DIN-EN 206-1/ DIN1045 C 35/45 LP, Expositionsklassen XC4, XD2, XS2,XF4, Lastfall 1 ebene Verfüllung, Verkehrslast p= 5,0 kN/m2 Wandstärke 8 cm, Beidseitig Sichtbeton sandgestrahlt Kanten gefast Fugen rückseitig mit bituminiertem Klebeband abgedichtet. in Sichtbetonqualität auf ein frostsicher, nach den statischen Vorgaben des Herstellers, gegründetes Betonfundament flucht- und höhengerecht auf ein Mörtelbett MG III versetzen. Einbau gem. Herstellerangaben auf Betonsauberkeitsschicht C 20/25 erdfeucht. Inklusive perforierte Dränagerohr DN 90. Einschließlich Erdarbeiten, überschüssiges Material im Baubereich profilgerecht  einbauen. L-Tec Systemwinkel Lithonplus GmbH & Co. KG o. glw.
06. 33
L-Stein 99/55/8/30- Autoaufzug
2.00
St
06. 34 L-Stein 99/55/8/30- Spielplatz Betonfertigteile für Einfassungen Pflanzbereiche Außen L-Steine Höhe 55 cm, Fußlänge 30 cm Elementbreite 99 cm aus Beton DIN-EN 206-1/ DIN1045 C 35/45 LP, Expositionsklassen XC4, XD2, XS2,XF4, Lastfall 1 ebene Verfüllung, Verkehrslast p= 5,0 kN/m2 Wandstärke 8 cm, Beidseitig Sichtbeton sandgestrahlt Kanten gefast Fugen rückseitig mit bituminiertem Klebeband abgedichtet. in Sichtbetonqualität auf ein frostsicher, nach den statischen Vorgaben des Herstellers, gegründetes Betonfundament flucht- und höhengerecht auf ein Mörtelbett MG III versetzen. Einbau gem. Herstellerangaben auf Betonsauberkeitsschicht C 20/25 erdfeucht. Inklusive perforierte Dränagerohr DN 90. Einschließlich Erdarbeiten, überschüssiges Material im Baubereich profilgerecht  einbauen. L-Tec Systemwinkel Lithonplus GmbH & Co. KG o. glw.
06. 34
L-Stein 99/55/8/30- Spielplatz
O
25.00
St
06. 35 L-Stein 99/80/8/45 Betonfertigteile für Einfassungen Pflanzbereiche Außen L-Steine Höhe 80 cm, Fußlänge 45 cm Elementbreite 99 cm aus Beton DIN-EN 206-1/ DIN1045 C 35/45 LP, Expositionsklassen XC4, XD2, XS2,XF4, Lastfall 1 ebene Verfüllung, Verkehrslast p= 5,0 kN/m2 Wandstärke 8 cm, Beidseitig Sichtbeton sandgestrahlt Kanten gefast 8 mm Fugen rückseitig mit bituminiertem Klebeband abgedichtet. in Sichtbetonqualität auf ein frostsicher, nach den statischen Vorgaben des Herstellers, gegründetes Betonfundament flucht- und höhengerecht auf ein Mörtelbett MG III versetzen. Einbau gem. Herstellerangaben auf Betonsauberkeitsschicht C 20/25 erdfeucht. Inklusive perforierte Dränagerohr DN 90. Einschließlich Erdarbeiten, überschüssiges Material im Baubereich profilgerecht  einbauen. L-Tec Systemwinkel Lithonplus GmbH & Co. KG o. glw.
06. 35
L-Stein 99/80/8/45
O
1.00
St
06. 36 Betonsitzwürfel liefern und setzen Betonfertigteil liefern und setzen. Material aus C 35/45 Bewehrung nach Wahl des AN. Sichtfläche glatt, grau- nach Bemusterung Fertigung gem. Detail Sitzwürfel Länge 50cm Breite 50 Höhe 50 cm Kanten gefast Einbau auf Betonsauberkeitsschicht C 12/15 erdfeucht. Einschließlich Erdarbeiten, überschüssiges Material im Baubereich profilgerecht einbauen.
06. 36
Betonsitzwürfel liefern und setzen
2.00
St
Schachtabdeckungen
Schachtabdeckungen
06. 37 Schachtabdeckung Kl. C 60cm Durchmesser ohne Lüftungsöffnung Schachtabdeckung Klasse C liefern und einbauen. Deckel für Schachtdurchmesser DN 600 Material: Guß Modell ist vor Bestellung zu bemustern
06. 37
Schachtabdeckung Kl. C 60cm Durchmesser ohne Lüftungsöffnung
1.00
St
07 Pflanzarbeiten
07
Pflanzarbeiten
Hinweis: Pflanzenbestellung erst nach Freigabe durch den Landschaftsarchitekten!
Hinweis:
Bäume
Bäume
07. 1 Acer platanoides HST 4xv mDb STU 20-25 liefern Acer platanoides- Spitz-Ahorn Hochstamm 4xv. mit Drahtballierung STU 20-25cm liefern
07. 1
Acer platanoides HST 4xv mDb STU 20-25 liefern
1.00
St
07. 2 Ginkgo biloba HST 4xv mDb STU 20-25 liefern Ginkgo biloba - Ginkgobaum Hochstamm 4xv, mit Drahtballierung; STU 20-25cm liefern
07. 2
Ginkgo biloba HST 4xv mDb STU 20-25 liefern
1.00
St
07. 3 Liquidambar styraciflua HST 4xv mDb STU 20-25 liefern Liquidambar styraciflua - Amberbaum Hochstamm 4xv, mit Drahtballierung; STU 20-25cm liefern
07. 3
Liquidambar styraciflua HST 4xv mDb STU 20-25 liefern
1.00
St
07. 4 Sorbus aria HST 4xv mDb STU 20-25 liefern Sorbus aria- Mehlbeere Hochstamm 4xv, mit Drahtballierung; STU 20-25cm liefern
07. 4
Sorbus aria HST 4xv mDb STU 20-25 liefern
1.00
St
Solitärsträucher, Sträucher
Solitärsträucher, Sträucher
07. 5 Deutzia gracilis- Deutzie Str 2xv. C 30-40cm liefern Deutzia gracilis- Deutzie Str 2xv. C 30-40cm liefern
07. 5
Deutzia gracilis- Deutzie Str 2xv. C 30-40cm liefern
4.00
St
07. 6 Hydrangea Annabelle Sol 3xv. mmDb 100-125cm liefern Hydrangea Annabelle Sol 3xv. mDb 100-125cm liefern
07. 6
Hydrangea Annabelle Sol 3xv. mmDb 100-125cm liefern
10.00
St
07. 7 Philadelphus coronarius- Bauernjasmin liefern Philadelphus coronarius- Bauernjasmin Solitär 3xv, mDb;  Höhe 125-150cm liefern
07. 7
Philadelphus coronarius- Bauernjasmin liefern
3.00
St
07. 8 Spiraea cinerea Grefsheim Sol. 3xv, mDb, 125-150cm liefern Spiraea cinerea Grefsheim- Weiße Rispenspiere Sol,. 3xv, mDb, 125-150cmliefern
07. 8
Spiraea cinerea Grefsheim Sol. 3xv, mDb, 125-150cm liefern
3.00
St
07. 9 Spiraea x bumalda Anthony W. Str.. 2xv, 30-40cm liefern Spiraea x bumalda Anthony W. - Spiere Str.. 2xv,  30-40cm liefern
07. 9
Spiraea x bumalda Anthony W. Str.. 2xv, 30-40cm liefern
5.00
St
07. 10 Weigela florida Viktoria Str 3xv. C 80-100cm liefern Weigela florida Viktoria - Weigelie Str 3xv. C80-100cm liefern
07. 10
Weigela florida Viktoria Str 3xv. C 80-100cm liefern
4.00
St
Hecke
Hecke
07. 11 Prunus laurocerasus Herbergii- Kirschlorbeer, Sol. 4xv,mDb 150-175cm liefern Prunus laurocerasus Herbergii- Kirschlorbeer Sol. 4xv,mDb 150-175cm 2Stk./lfm liefern 14lfm- Typ C
07. 11
Prunus laurocerasus Herbergii- Kirschlorbeer, Sol. 4xv,mDb 150-175cm liefern
28.00
St
07. 12 Prunus laurocerasus Herbergii- Kirschlorbeer, Sol. 3xv,mDb 100-125cm liefern Prunus laurocerasus Herbergii- Kirschlorbeer Sol. 3xv,mDb 100-125cm 2,5Stk./lfm liefern 73lfm- Typ A
07. 12
Prunus laurocerasus Herbergii- Kirschlorbeer, Sol. 3xv,mDb 100-125cm liefern
183.00
St
07. 13 Taxus baccata- Gew. Eibe , Hecke. 2xv,mB 100-125cm liefern Taxus baccata- Gew. Eibe Hecke. 2xv,mB 100-125cm liefern 2,5Stk./lfm liefern 30fm- Typ B
07. 13
Taxus baccata- Gew. Eibe , Hecke. 2xv,mB 100-125cm liefern
75.00
St
07. 14 Taxus baccata- Gew. Eibe , Hecke. 2xv,mB 80-100cm liefern Taxus baccata- Gew. Eibe Hecke. 2xv,mB 80-100cm liefern 3Stk./lfm liefern 50lfm- Typ D
07. 14
Taxus baccata- Gew. Eibe , Hecke. 2xv,mB 80-100cm liefern
150.00
St
Stauden und Gräser
Stauden und Gräser
07. 15 Gräser liefern -hohe diverse Gräser liefern Tb: z.B. -Pennisetum alopecuroides Herbstzauber -Calamagrostis brachytricha - Deschampsia cespitosa Bronzeschleier -Miscanthus sinensis Gracillimus -Spartina pectinata Aureomarginata Freigabe zur Bestellung erst nach Rücksprache mit Aesculum Landschaftsarchitekten
07. 15
Gräser liefern -hohe
O
20.00
St
07. 16 Stauden und Gräser liefern - mittelhohe diverse Stauden und Gräser liefern Tb: z.B. - Calamagrostis arundinacea var. brachytricha- Diamantgras - Pennisetum alopecuroides Compressum- Freigabe zur Bestellung erst nach Rücksprache mit Aesculum Landschaftsarchitekten
07. 16
Stauden und Gräser liefern - mittelhohe
10.00
St
07. 17 Stauden und Gräser liefern - niedrige diverse Stauden und Gräser liefern ca. 10Stk/qm Tb Mischung aus: Carex morrowii Variegata Hedera helix Pachysandra terminalis Freigabe zur Bestellung erst nach Rücksprache mit Aesculum Landschaftsarchitekten
07. 17
Stauden und Gräser liefern - niedrige
25.00
St
Anpflanzung
Anpflanzung
07. 18 Hochstamm 20/25 pflanzen Hochstamm, STU 20/25 cm, mit Drahtballen, gem. DIN 18916 pflanzen. in zuvor beschrieben Pflanzgrube 150x150 inkl. Ausbilden einer Gießmulde
07. 18
Hochstamm 20/25 pflanzen
4.00
St
07. 19 Mykorrhiza Impfung Mykorrhiza Impfung für Bäume aus Vorposition von heimischen Pilzarten zur Bodenverbesserung, spezifisch nach Baumart zu liefern und vorzunehmen. Der Impfstoff ist als Substrat in die Nähe der Feinwurzeln einzubringen. Aufwandsmenge: 1/8 l Mykorrhiza-Substrat je 10 cm Stammumfang. Nachweis mit Lieferschein.
07. 19
Mykorrhiza Impfung
4.00
St
07. 20 Pflanzenverankerung Dreibock Pflanzenverankerung mit Dreibock, Pfähle weißgeschält, Pfahllänge entsprechend der Pflanzengröße, Verbindngen mit Holzlatten auf Gehrung geschnitten, Zopfdicke 10/12 cm, Bindegut aus Kokosstrick. für Bäume ohne Unterflurverankerung
07. 20
Pflanzenverankerung Dreibock
4.00
St
07. 21 Verdunstungsschutz mit ARBO-FLEX Stammanstrich Verdunstungsschutz mit ARBO-FLEX Stammanstrich bestehend aus: 1. Anstrich: LX 60 Voranstrich 2.Anstrich: Arbo-Flex 7 plus an Hochstamm nach Herstellerangaben aufbringen. Liefernachweis: Hermann Meyer KG Email: mail@meyer-shop.com www.meyer-shop.com oder: BOTT Begrünungssysteme GmbH Flugplatzstraße 35 D-67435 Neustadt
07. 21
Verdunstungsschutz mit ARBO-FLEX Stammanstrich
4.00
St
07. 22 Hecke Solitärstrauch 4xv. 150-175cm pflanzen Solitärstrauch 4xv.,150-175cm mit Ballen, gem. DIN 18916 pflanzen. in zuvor beschrieben Heckengrube inkl. Ausbilden einer Gießmulde inkl. Aushub und Wiederverfüllung des Pflanzlochs mit geliefertem Oberboden
07. 22
Hecke Solitärstrauch 4xv. 150-175cm pflanzen
28.00
St
07. 23 Hecke Solitärstrauch 3xv. 100-125cm pflanzen Solitärstrauch 3xv.,100-125cm mit Ballen, gem. DIN 18916 pflanzen. in zuvor beschrieben Heckengrube inkl. Ausbilden einer Gießmulde inkl. Aushub und Wiederverfüllung des Pflanzlochs mit geliefertem Oberboden
07. 23
Hecke Solitärstrauch 3xv. 100-125cm pflanzen
183.00
St
07. 24 Heckenpflanze 2xv.,100-125cm pflanzen Heckenpflanze 2xv.,100-125cm mit Ballen, gem. DIN 18916 pflanzen. in zuvor beschrieben Heckengrube inkl. Ausbilden einer Gießmulde inkl. Aushub und Wiederverfüllung des Pflanzlochs mit geliefertem Oberboden
07. 24
Heckenpflanze 2xv.,100-125cm pflanzen
75.00
St
07. 25 Heckenpflanze 2xv.,80-100cm pflanzen Heckenpflanze 2xv.,80-100cm mit Ballen, gem. DIN 18916 pflanzen. in zuvor beschrieben Heckengrube inkl. Ausbilden einer Gießmulde inkl. Aushub und Wiederverfüllung des Pflanzlochs mit geliefertem Oberboden
07. 25
Heckenpflanze 2xv.,80-100cm pflanzen
150.00
St
07. 26 Solitärstrauch 3xv. 100-150cm pflanzen Solitärstrauch 3xv.,100-150cm mit Ballen, gem. DIN 18916 pflanzen. in zuvor beschrieben Heckengrube inkl. Ausbilden einer Gießmulde inkl. Aushub und Wiederverfüllung des Pflanzlochs mit geliefertem Oberboden
07. 26
Solitärstrauch 3xv. 100-150cm pflanzen
16.00
St
07. 27 Strauch 2xv 80-100cm pflanzen Strauch 2xv 80-100cm gem. DIN 18916 pflanzen inkl. Aushub und Wiederverfüllung des Pflanzlochs mit geliefertem Oberboden inkl. Ausbilden einer Gießmulde
07. 27
Strauch 2xv 80-100cm pflanzen
4.00
St
07. 28 Strauch 2xv 30-40cm pflanzen Strauch 2xv 30-40cm gem. DIN 18916 pflanzen inkl. Aushub und Wiederverfüllung des Pflanzlochs mit geliefertem Oberboden inkl. Ausbilden einer Gießmulde
07. 28
Strauch 2xv 30-40cm pflanzen
9.00
St
07. 29 Stauden und Gräser pflanzen (TB) Stauden und Gräser mit Topfballen gem. DIN 18916 pflanzen Einsatzort: Flächige Pflanzung
07. 29
Stauden und Gräser pflanzen (TB)
35.00
St
Fertigstellungspflege FERTIGSTELLUNGSPFLEGE Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zur Fertigstellungspflege erstrecken sich über den Zeitraum der Fertigstellungspflege bis zur Erzielung eines abnahmefähigen Zustandes lt. VOB / DIN 1832; sie endet mit der förmlichen Abnahme. Die erforderlichen Teilleistungen sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig auszuführen, Bedarfspositionen nach jeweiliger Freigabe durch den AG. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem AG spätestens einen Werktag vorher anzuzeigen. Pflegeberichte sind spätestens drei Werktage nach Ausführung der Leistung zur Unterschrift vorzulegen. Die Mengen sind aus den Abrechnungs- einheiten x Anzahl der Arbeitsgänge zu ermitteln. Anfallendes Grüngut und Unrat wird Eigentum des AN und ist eine Wiederverwendung/Wiederverwertung zuzuführen. Die Leistungen 'lockern' und 'säubern' der Pflanzflächen sind alsgesonderte Arbeiten zu verstehen, welche gesondert mit einem Zeitabstand von mindestens 4 Wochen zu erbringen sind. Hinweis zu Pflegeleistungen Die vorgesehenen Pflegeleistungen sind durchschnittliche Regelannahmen und geben an, wieviel Arbeitsgänge voraussichtlich erforderlich werden . Sind witterungsbedingt weniger oder mehr Arbeitsgänge erforderlich, werden die jeweils ausgeführten Arbeitsgänge vergütet. Die Ausführung jedes Arbeitsganges ist vor ihrem Beginn der Bauleitung anzuzeigen.
Fertigstellungspflege
Teil 1: Nach Anpflanzung Nach Anpflanzung
Teil 1: Nach Anpflanzung
07. 30 Bäume wässern Bäume wässern, Zeitraum Mai bis Oktober, 300 Liter pro Baum
07. 30
Bäume wässern
4.00
St
07. 31 Pflanzflächen wässern Pflanzflächen wässern, Zeitraum Mai bis Oktober, 25 Liter pro m2
07. 31
Pflanzflächen wässern
155.00
Teil 2: Pflege bis Abnahme Pflege bis Abnahme
Teil 2: Pflege bis Abnahme
07. 32 Bäume wässern x8 Bäume wässern, Zeitraum Mai bis Oktober, 300 Liter pro Baum Anzahl der Arbeitsgänge ist abhängig von der natürlichen Niederschlagsmenge. Abrechnung in der Abwicklung Angesetzte Arbeitsgänge: 8 Anzahl Bäume: 4
07. 32
Bäume wässern x8
32.00
St
07. 33 Pflanzflächen wässern x8 Pflanzflächen wässern, Zeitraum Mai bis Oktober, 25 Liter pro m2 je Arbeitsgang Anzahl der Arbeitsgänge ist abhängig von der natürlichen Niederschlagsmenge, angesetzte Arbeitsgänge: 8 155qm
07. 33
Pflanzflächen wässern x8
1,240.00
07. 34 Düngung der Baumscheiben Düngung der Baumscheiben mit organisch/ mineralischem Flüssigdünger Erzeugnis: Arbostrat o. glw. NPK 4/6/8 Aufwandmenge: 1l/m², 5%ige Lösung
07. 34
Düngung der Baumscheiben
4.00
St
07. 35 Düngung Pflanzflächen Düngung der Pflanzflächen, mit organisch/mineralischem Dünger. Erzeugnis: Hornoska Spezial o.glw. NPKMg 8+7+10+1,5 Dünger aufbringen und einarbeiten, Aufwandmenge 80g/m²,
07. 35
Düngung Pflanzflächen
155.00
07. 36 Lockern der Baumscheiben 3x Lockern der Baumscheiben, Verankerungen nachrichten, trockene Triebe entfernen. Bei Stämmen Stammaustriebe bis zum Kronenansatz entfernen. Fläche von Unkraut, Steinen ab 5 cm Durchmesser und sonstigem Unrat säubern. Anfallendes Material aufnehmen und entsorgen. Bearbeitungstiefe unter Beachtung der jeweiligen Pflanzenart, im Mittel 2 bis 3 cm. Abrechnung in der Abwicklung. Anzahl der Arbeitsgänge: 3 Anzahl Bäume: 4
07. 36
Lockern der Baumscheiben 3x
12.00
St
07. 37 Lockern der Pflanzflächen 2x Lockern der Pflanzflächen, trockene Triebe abschneiden, Fläche von Unkraut, Steinen ab 5 cm Durchmesser und sonstigem Unrat säubern, Dauerunkräuter beseitigen. Anfallendes Material aufnehmen und entsorgen. Bearbeitungstiefe unter Beachtung der jeweiligen Pflanzenart im Mittel 2 bis 3 cm. Abrechnung in der Abwicklung. Anzahl der Arbeitsgänge: 2
07. 37
Lockern der Pflanzflächen 2x
310.00
07. 38 Pflanzflächen hacken 6x Pflanzflächen hacken im Rahmen der Fertigstellungspflege nach DIN 18916, Flächen von Unkraut, Steinen >5 cm Durchmesser und sonstigem Unrat säubern, Unkrautwurzeln tiefgründig ausstechen, Dauerunkräuter tiefgründig ausstechen. Die Bearbeitungsart ist der jeweiligen Pflanzenart anzu passen. Das anfallende Material laden, abfahren und entsorgen inklusive Entsorgungsgebühren. Erstmalige Ausführung vor dem Mulchen / Düngen. Arbeitsgänge: 6 Der letzte Pflegegang im Rahmen der Fertigstellungspflege erfolgt unmittelbar vor der Abnahme.
07. 38
Pflanzflächen hacken 6x
930.00
07. 39 Baumscheiben mulchen Baumscheiben vor Verunkrautung und Erosion schützen mit Rindenmulch, gütegesichert, Typ RH, fein Zeitpunkt der Ausführung: zum Abschluß der Fertigstellungspflege, nach 2-4 Pflegegängen vor der Abnahme. Abrechnung in der Abwicklung.
07. 39
Baumscheiben mulchen
4.00
St
07. 40 Pflanzflächen mulchen Pflanzflächen mulchen. Bodenfläche gegen Verunkrautung und Erosion abdecken, Mulchstoff: Holzfasern, Grüngutkompost und Rindenhumus, torffrei, gerbsäurefrei, pH-Wert 6,0. Zeitpunkt der Ausführung: Zeitig im Frühjahr, nach dem ersten Pflegegang, Ausführung in Teilflächen. Dicke der Mulchdecke: 3-5 cm Nachweis per Lieferschein. Liefernachweis: ENGAFLOR Schutz- & Pflegefaser, o. glw. Alternativ angebotenes Fabrikat: (ohne Eintrag kommt das o.g. Fabrikat zum Einsatz)
07. 40
Pflanzflächen mulchen
155.00
07. 41 Hecke schneiden Schneiden von Formhecken in ebener Fläche, 2-reihig, zu schneiden sind beide Seitenflächen, die Deckfläche und beide Kopfflächen. Schnitthöhe: ca. 1,50 m Das anfallende Material laden, abfahren und entsorgen inklusive Entsorgungsgebühren. Arbeitsgänge: 1
07. 41
Hecke schneiden
170.00
m
08 Rasenarbeiten
08
Rasenarbeiten
08. 1 Rasenansaat, RSM 2.3 Rasenansaat gem. DIN 18917 mit Regel-Saatgut-Mischung RSM 2.3, Gebrauchsrasen-Spielrasen herstellen, Saatgutmenge 25 g/m2, für schattige Lagen zusätzlich mit Poa supima auszustatten. Die Saatgutmischung ist mit Gräsersorten auszustatten, die in der FLL RSM Rasen in die höchste Eignungsstufe eingeordnet sind. Nachweis der Beschaffenheit durch Vorlage des Mischungsnummernbescheides. In zwei gekreuzten Arbeitsgängen mit je der Hälfte der Saatgutmenge aufbringen.
08. 1
Rasenansaat, RSM 2.3
495.00
08. 2 Fertigrasen Rasenfläche aus Fertigrasen herstellen nach DIN 18 917, Grunddüngung oberflächlich ins Planum einarbeiten, NPK-Dünger, Nährstoffverhältnis 16:8:12 (+4+9) als Langzeitdünger und Agrosil, Ausbringmenge 50 g/m2, Rasentragschicht liefern, verlegen und gleichmäßig verdichten mit leichter Walze (ca. 500 kg). Halbschattenrasen: 40% Festuca arundinaceae, 30% Lolium perenne, 30% Poa pratensis Rasen über Kopf verlegen, andrücken und durchdringend wässern, einschl. Rasenzuschnitte und Anpassarbeiten an Randeinfassungen, Verschnitt ist einzurechnen. Liefernachweis: Schwab Rollrasen GmbH Am Anger 7 85309 Pörnbach Deutschland Tel.: +49 (0) 84 46/928 78-0 Fax: +49 (0) 84 46/928 78-25 E-Mail: info@schwab-rollrasen.de
08. 2
Fertigrasen
O
495.00
Fertigstellungspflege FERTIGSTELLUNGSPFLEGE Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zur Fertigstellungspflege erstrecken sich über den Zeitraum der Fertigstellungspflege bis zur Erzielung eines abnahmefähigen Zustandes lt. VOB / DIN 1832; sie endet mit der förmlichen Abnahme. Die erforderlichen Teilleistungen sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig auszuführen, Bedarfspositionen nach jeweiliger Freigabe durch den AG. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem AG spätestens einen Werktag vorher anzuzeigen. Pflegeberichte sind spätestens drei Werktage nach Ausführung der Leistung zur Unterschrift vorzulegen. Die Mengen sind aus den Abrechnungseinheiten x Anzahl der Arbeitsgänge zu ermitteln. Anfallendes Grüngut und Unrat wird Eigentum des AN und ist eine Wiederverwendung/Wiederverwertung zuzuführen. Hinweis zu Pflegeleistungen Die vorgesehenen Pflegeleistungen sind durchschnittliche Regelannahmen und geben an, wieviel Arbeitsgänge voraussichtlich erforderlich werden. Sind witterungsbedingt weniger oder mehr Arbeitsgänge erforderlich, werden die jeweils ausgeführten Arbeitsgänge vergütet. Die Ausführung jedes Arbeitsganges ist vor ihrem Beginn der Bauleitung anzuzeigen.
Fertigstellungspflege
08. 3 Wässern der Rasenfläche, 4x Wässern der Rasenfläche, Menge je Arbeitsgang 15 l/m2, Wasser ist vor Ort zu entnehmen. Anzahl der Arbeitsgänge ist abhängig von den natürlichen Niederschlägen. Abrechnung in der Abwicklung. angesetzte Arbeitsgänge: 4
08. 3
Wässern der Rasenfläche, 4x
1,980.00
m2
08. 4 Wasserwagen Mehrkosten für Einsatz eines Wasserwagens
08. 4
Wasserwagen
O
1.00
Psch
08. 5 Rasenflächen mähen 4x Rasenflächen mähen im Rahmen der Fertigstellungspflege nach DIN 18917 bei einer Halmhöhe von 5-8 cm, Schnitthöhe 3-4 cm, mit Spindelmäher, Schnittfolge unter Beachtung der Wuchshöhe, Fehlstellen sind aufzulockern und nachzusäen. Mähgut aufnehmen, abfahren und entsorgen inklusive Entsorgungsgebühren. Der letzte Schnitt im Rahmen der Fertigstellungspflege erfolgt unmittelbar vor der Abnahme. angesetzte Arbeitsgänge: 4
08. 5
Rasenflächen mähen 4x
1,980.00
08. 6 Rasenflächen düngen Organisch-mineralische Düngung nach dem Auflaufen des Rasens, N:P:K:M = 15:9:15:2 Bedarf: 50 g/m2
08. 6
Rasenflächen düngen
495.00
09 Entwicklungspflege für 1 Jahr
09
Entwicklungspflege für 1 Jahr
Entwicklungspflege Entwicklungspflege Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zur Entwicklungspflege nach DIN 18919 beginnen mit der Abnahme und erstrecken sich über eine Vegetationsperiode. Sie endet mit der förmlichen Übergabe der Flächen an den Auftraggeber. Die erforderlichen Teilleistungen sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig auszuführen, Bedarfspositionen nach jeweiliger Freigabe durch den AG. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem AG spätestens einen Werktag vorher anzuzeigen, Pflegeberichte sind spätestens drei Werktage nach Ausführung der Leistung zur Unterschrift vorzulegen. Hinweis zur Abrechnung / Mengenermittlung: Die Mengen sind aus den Abrechnungseinheiten x Anzahl der Arbeitsgänge zu ermitteln. Anfallendes Grüngut und unrat ist vom AN ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Leistungen "lockern" und "säubern" der Pflanzflächen sind als gesonderte Arbeiten zu verstehen, welche in Folge mit einem Zeitabstand von mindestens 4 Wochen zu erbringen sind. Hinweis zu Pflegeleistungen Die vorgesehenen Pflegeleistungen sind durchschnittliche Regelannahmen und geben an, wieviel Arbeitsgänge voraussichtlich erforderlich werden . Sind witterungsbedingt weniger oder mehr Arbeitsgänge erforderlich, werden die jeweils ausgeführten Arbeitsgänge vergütet. Die Ausführung jedes Arbeitsganges ist vor ihrem Beginn der Bauleitunganzuzeigen.
Entwicklungspflege
09. 1 Lockern der Baumscheiben (5x) Lockern der Baumscheiben, erster im April/Mai, letzter im Oktober/November, Verankerungen nachrichten, Trockene Triebe bis entfernen. Bei Stämmen Stammaustriebe bis zum Kronenansatz entfernen. Fläche von Unkraut, Steinen ab 5 cm Durchmesser und sonstigem Unrat säubern. Anfallendes Material aufnehmen und entsorgen. Bearbeitungstiefe unter Beachtung der jeweiligen Pflanzenart, im Mittel 2 bis 3 cm. Abrechnung in der Abwicklung Angesetzte Arbeitsgänge: 5 Anzahl Bäume: 4
09. 1
Lockern der Baumscheiben (5x)
O
20.00
St
09. 2 Lockern der Pflanzflächen 5x Lockern der Pflanzflächen, Anzahl der Arbeitsgänge 5, erster im April/Mai, letzter im Oktober/November, trockene Triebe abschneiden, Verankerungen nachrichten, Fläche von Unkraut, Steinen ab 5 cm Durchmesser und sonstigem Unrat säubern, Dauerunkräuter beseitigen. Anfallendes Material aufnehmen und entsorgen. Bearbeitungstiefe unter Beachtung der jeweiligen Pflanzenart im Mittel 2 bis 3 cm. Abrechnung in der Abwicklung.
09. 2
Lockern der Pflanzflächen 5x
O
775.00
09. 3 Düngung der Baumscheiben Düngung der Baumscheiben mit organisch/ mineralischem Flüssigdünger Erzeugnis: Arbostrat o. glw. NPK 4/6/8 Aufwandmenge: 1l/m², 5%ige Lösung
09. 3
Düngung der Baumscheiben
O
4.00
St
09. 4 Düngung Pflanzflächen 1 x Düngung der Pflanzflächen, zweimal mit organisch/ mineralischem Dünger Erzeugnis: Hornoska Spezial o.glw. NPKMg 8+7+10+1,5 Dünger aufbringen, Menge 80 g/m² Zeitpunkt April/Juli
09. 4
Düngung Pflanzflächen 1 x
O
155.00
09. 5 Bäume wässern 8x Wässern der Bäume, Mindestwassermenge je Arbeitsgang 200 l/Baum. Das Wasser kann aus den vorhandenen Zapfstellen unentgeltlich entnommen werden. Abrechnung nach bearbeiteter Fläche. Anzahl der Arbeitsgänge: 8 Anzahl Baum: 4
09. 5
Bäume wässern 8x
O
32.00
St
09. 6 Pflanzflächen wässern 8x Wässern der Pflanzflächen, Mindestwassermenge je Arbeitsgang 25 l/m². Das Wasser kann aus den vorhandenen Zapfstellen unentgeltlich entnommen werden. Abrechnung nach bearbeiteter Fläche. Anzahl der Arbeitsgänge: 8
09. 6
Pflanzflächen wässern 8x
O
1,240.00
09. 7 Verankerungen entfernen Baumverankerungen abbauen, anfallendes Material wird Eigentum des AN und ist einer geordneten Wiederverwertung zuzuführen. Ausführung am Ende der Entwicklungspflege bzw. nach Aufforderung durch den AG
09. 7
Verankerungen entfernen
O
4.00
St
10 Dachterrassen
10
Dachterrassen
10. 1 Lieferung und Einbau Noppenfolie Noppenfolie d =1,5cm einseitig mit Vlies kaschiert an allen aufgehenden Bauteilen. Im Mittel Höhe 15cm. Einbau bis 5cm über OK-Dachaufbau. Zuschnitt und Überlappungen von ca. 10cm sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert abgerechnet. Bereich: am aufgehenden Attika einbauen (nicht an Fassade - hier Schutz Fassade durch Randhalter Stelzlagersystem).
10. 1
Lieferung und Einbau Noppenfolie
150.00
m
10. 2 Liefern und Einbau Trittschallvlies Trittschalldämmung REGUPOL sound and drain 22 in Verbindung mit Splittbett und Gehwegplatten Witterungsbeständig, Ozonbeständig, Hydrolysebeständig, Alterungsbeständig gem. Europäisch Technischer Bewertung ETA-18/0239. Untergrund reinigen, besenrein abkehren, überstehende Stein- und Betonspitzen sind zu entfernen, liefern und verlegen einer Trittschalldämmung entsprechend den Herstellervorschriften. Trittschalldämmbahn aus Gummifasern gebunden mit hochelastischem Polyurethankautschuk, form- und volumenelastisch, Oberseite kaschiert mit Geotextil. Fabrikat : REGUPOL Trittschalldämmbahn Typ        : sound and drain 22 oder gleichwertig Dicke                                        : 15 mm maximale Dauerlast: 50 KN/m² dynamische Steifigkeit s‘t   : ≤ 21 MN/m³ Trittschallverbesserung im System: ∆Lw 35 dB Systemaufbau: Rohdecke, Abdichtung, druckfeste Wärmedämmung (Empfehlung ≥ 300 kPa), 2-lagige Abdichtung, REGUPOL sound and drain 22, 4 cm 2/8 Edelsplitt mit flächenbezogener Masse ca. 64 kg/m², Gehwegplatten, Abmessungen 500 x 500 x 50 mm, flächenbezogene Masse ca. 113 kg/m². Cradle to Cradle Certified® ist eine eingetragene Marke des Cradle to Cradle Product Innovation Institute (C2CPII). REGUPOL sound and drain 22 ist gemäß Cradle to Cradle Certified® in Bronze-Level zertifiziert. oder gleichwertig.
10. 2
Liefern und Einbau Trittschallvlies
209.00
qm
10. 3 Liefern und Verlegen Schutzlage aus Recycling-Gummigranulat, bitumenverträglich und verrottungsfest, Dicke ca. 3 mm, Flächenmasse ca. 2,6 kg/m², Mittlerer Wärmedurchlasswiderstand (nach ISO 8302): 0,0480 m²K/W, Mittlere theoretische Wärmeleitzahl (nach ISO 8302): 0,1046 W/mK, Brandklasse/Klassifizierung (≥ 4 mm) (nach DIN EN 13501-1, DIN EN ISO 11925-2): E, Trittschallverbesserungsmaß∆Lw (≥ 6 mm) (nach ISO 140-8): ca. 21 dB, Temperaturbeständigkeit zwischen -30 °C und +80 °C, Reißdehnung ca. 125 %, Reibungskoeffizient (trocken) ca. 0,99, liefern und mit 5 cm Stoßüberlappung verlegen. Bei nicht bitumenverträglichen Kunststoffabdichtungen ist zusätzlich eine Trennlage erforderlich. Fabrikat: ZinCo Elastosave "ES 30" ZinCO GmbH Lise-Meitner-Straße 2 72622 Nürtingen Telefon: 07022 6003-0 E-Mail: info@zinco.de o. glw.
10. 3
Liefern und Verlegen Schutzlage
O
209.00
qm
Terrasse Haus A+B, Aufbau Stelzlager
Terrasse Haus A+B, Aufbau Stelzlager
Hinweis: Allgemeines Vorwort Stelzlagersystem Hinweis: Allgemeines Vorwort Stelzlagersystem Die geplanten Terrassenbeläge aus Betonplatten werden vollständig auf Stelzlagern verlegt. Die Auswahl der Lager nach erforderlichen Höhen, Randabschlüssen, exakten Positionen und die erforderliche Anzahl je Dachfläche ist vor Bestellung/Ausführung zu prüfen. Die entsprechenden Hochbauplanungen mit den Höhenangaben werden hierzu zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich verbauter Anzahl der Komponenten, Nachweis erfolgt mittels Lieferscheinen. Die Stelzlager bestehen aus verschiedenen Einzelkomponenten, welche auf der Baustelle zusammengesetzt werden müssen. Je nach Belagsart, bzw. Ansprüchen, unterscheidet sich die Kombination der Komponenten, worauf in den jeweiligen LV-Positionen detaillierter eingegangen wird. Erläuterung Komponenten: U-PH5, Neigungsausgleicher einstellbar von 0-5% U-PH5 bestehend aus zwei Teilen, wird vormontiert geliefert. U-PH5 Neigungsausgleicher direkt unter Stelzlagersockel, über dem Schutzvlies verlegen. Die Neigung wird durch einfaches Drehen in 0,5% Schritten ausgeglichen. Zubehör: Der U-PH5-LOCKING-KEY dient zum Verriegeln des Ausgleichers in der gewünschten Einstellung Der U-PH5-KEY FOOTerlaubt die Aufrechterhaltung der Ausrichtung der U-PH5 bei Einstellung der Stelzlagerhöhe. Eigenschaften: Gewicht: 0,192kg Höhe: 14mm Durchmesser: 240mm Bodenoberfläche: 452cm² Material: Copolymer Polypropylen (CPP) Zusammensetzung: +/- 80% first grade vorgewähltes aufbereitetes PPC und +/- 20% Talk+Masterbatch schwarz Verwendung von recycelten Materialien ausschließlich aus der EU. PB-Stelzlager: Die ausgeschriebenen PB-Stelzlager, im Folgenden einzeln benannt und beschrieben, werden direkt auf den Neigungsausgleicher aufgestellt und auf die benötigte Höhe eingestellt. Die Zusammensetzung der Einzelteile und die Höheneinstellungen erfolgt händisch durch simple Drehgewinde. Die Fixierung der Betonplatten erfolgt durch diverse, auf die unterschiedlichen Nutzungen angepassten Komponenten, welche wiederum auf den jeweiligen PB-Stelzlagern fixiert werden. Eigenschaften Material, einheitlich für alle Stelzlager der PB-Serie: Copolymer Polypropylen (CPP) Zusammensetzung: +/- 80% first grade vorgewähltes aufbereitetes PPC und +/- 20% Talk + Masterbatch schwarz Entwurf und Herstellung in Europa. Verwendung von recycelten Materialien ausschließlich aus Europa. PB-0-18 Kopf: DM 170mm, 227cm² Fuss: DM 197mm, 305cm² Höhenverstellbar von 18-28mm PB-01 Eigenschaften: Kopf: DM 170mm, 227cm² Fuss: DM 197mm, 305cm² Höhenverstellbar von 28-42mm PB-1 Kopf: DM 170mm, 227cm² Fuss: DM 197mm, 305cm² Höhenverstellbar von 42-60mm PB-2 Kopf: DM 170mm, 227cm² Fuss: DM 197mm, 305cm² Höhenverstellbar von 60-90mm PB-3 Kopf: DM 170mm, 227cm² Fuss: DM 197mm, 305cm² Höhenverstellbar von 90-145mm PB-4 Kopf: DM 170mm, 227cm² Fuss: DM 197mm, 305cm² Höhenverstellbar von 145-245mm PB-TABS-4,5mm, Abstandshalter dienen als Fugenteiler und Auflage für die Betonplattenbeläge. Verwendung innerhalb der Belagsfläche. Für die Außenseiten der Terrasse werden andere Komponenten (U-EDGE) benötigt. Abstandshalter händisch auf die Köpfe der vorherig beschriebenen Stelzlager (PB-x) einklicken. Eigenschaften: Gewicht: 0,0019kg Höhe: 17mm Material: Copolymer Polypropylen (CPP) Zusammensetzung: +/- 80% first grade vorgewähltes aufbereitetes PPC und +/- 20% Talk + Masterbatch schwarz Entwurf und Herstellung in Europa. Verwendung von recycelten Materialien ausschließlich aus Europa. U-EDGE, Plattenträger an Außenseiten  Plattenbelag dienen als Auflage für die Betonplattenbeläge an den Außenseiten der Terrassenbeläge. Eigenschaften: Gewicht: 0,0019kg Höhe: 17mm Material: Copolymer Polypropylen (CPP) Zusammensetzung: +/- 80% first grade vorgewähltes aufbereitetes PPC und +/- 20% Talk + Masterbatch schwarz Entwurf und Herstellung in Europa. Verwendung von recycelten Materialien ausschließlich aus Europa. Alle Komponenten sind nach Herstellerangaben zusammenzusetzen. Liefernachweis: Buzon Zoning Industriel des Hauts-Sarts 4ème Avenue, 25 4040 HERSTAL BELGIQUE - EUROPE E-mail : info@buzon-world.com o. glw.
Hinweis: Allgemeines Vorwort Stelzlagersystem
10. 4 Liefern und Verlegen Stelzlager-Basiskomponenten, PB0-S18 Bestellen und Liefern der Basiskomponenten zum Verbau der Stelzlager als Unterkonstruktion für die begehbaren Beläge aus Betonplatten Hersteller: Buzon o. glw. Ein Stelzlager besteht aus: U-PH5                             (Ausgleich Gefälle Dämmung) PB0-S18                          (Höhenverstellbares Stelzlager) Die verschiedenen Komponenten werden einzeln bestellt und nach Herstellerangaben zusammengesetzt. Die zusammengesetzten Stelzlager auf Dachfläche aufstellen. Die Endkomponenten zur Fixierung der Beläge folgt in späteren Positionen. Buzon Zoning Industriel des Hauts-Sarts 4ème Avenue, 25 4040 HERSTAL BELGIQUE - EUROPE E-mail : info@buzon-world.com o. glw.
10. 4
Liefern und Verlegen Stelzlager-Basiskomponenten, PB0-S18
190.00
St
10. 5 Liefern und Verlegen Stelzlager-Basiskomponenten, PB-01 Bestellen und Liefern der Basiskomponenten zum Verbau der Stelzlager als Unterkonstruktion für die begehbaren Beläge aus Betonplatten Hersteller: Buzon o. glw. Ein Stelzlager besteht aus: U-PH5                             (Ausgleich Gefälle Dämmung) PB-01                              (Höhenverstellbares Stelzlager) Die verschiedenen Komponenten werden einzeln bestellt und nach Herstellerangaben zusammengesetzt. Die zusammengesetzten Stelzlager auf Dachfläche aufstellen. Die Endkomponenten zur Fixierung der Beläge folgt in späteren Positionen. Buzon Zoning Industriel des Hauts-Sarts 4ème Avenue, 25 4040 HERSTAL BELGIQUE - EUROPE E-mail : info@buzon-world.com o. glw.
10. 5
Liefern und Verlegen Stelzlager-Basiskomponenten, PB-01
190.00
St
10. 6 Liefern und Verlegen Stelzlager-Basiskomponenten, PB-1 Bestellen und Liefern der Basiskomponenten zum Verbau der Stelzlager als Unterkonstruktion für die begehbaren Beläge aus Betonplatten Hersteller: Buzon o. glw. Ein Stelzlager besteht aus: U-PH5                             (Ausgleich Gefälle Dämmung) PB-1                                (Höhenverstellbares Stelzlager) Die verschiedenen Komponenten werden einzeln bestellt und nach Herstellerangaben zusammengesetzt. Die zusammengesetzten Stelzlager auf Dachfläche aufstellen. Die Endkomponenten zur Fixierung der Beläge folgt in späteren Positionen. Buzon Zoning Industriel des Hauts-Sarts 4ème Avenue, 25 4040 HERSTAL BELGIQUE - EUROPE E-mail : info@buzon-world.com o. glw.
10. 6
Liefern und Verlegen Stelzlager-Basiskomponenten, PB-1
190.00
St
10. 7 Liefern und Verlegen Stelzlager-Basiskomponenten, PB-2 Bestellen und Liefern der Basiskomponenten zum Verbau der Stelzlager als Unterkonstruktion für die begehbaren Beläge aus Betonplatten Hersteller: Buzon o. glw. Ein Stelzlager besteht aus: U-PH5                             (Ausgleich Gefälle Dämmung) PB-2                                (Höhenverstellbares Stelzlager) Die verschiedenen Komponenten werden einzeln bestellt und nach Herstellerangaben zusammengesetzt. Die zusammengesetzten Stelzlager auf Dachfläche aufstellen. Die Endkomponenten zur Fixierung der Beläge folgt in späteren Positionen. Buzon Zoning Industriel des Hauts-Sarts 4ème Avenue, 25 4040 HERSTAL BELGIQUE - EUROPE E-mail : info@buzon-world.com o. glw.
10. 7
Liefern und Verlegen Stelzlager-Basiskomponenten, PB-2
190.00
St
10. 8 Liefern und Verlegen Stelzlager-Basiskomponenten, PB-3 Bestellen und Liefern der Basiskomponenten zum Verbau der Stelzlager als Unterkonstruktion für die begehbaren Beläge aus Betonplatten Hersteller: Buzon o. glw. Ein Stelzlager besteht aus: U-PH5                             (Ausgleich Gefälle Dämmung) PB-3                                (Höhenverstellbares Stelzlager) Die verschiedenen Komponenten werden einzeln bestellt und nach Herstellerangaben zusammengesetzt. Die zusammengesetzten Stelzlager auf Dachfläche aufstellen. Die Endkomponenten zur Fixierung der Beläge folgt in späteren Positionen. Buzon Zoning Industriel des Hauts-Sarts 4ème Avenue, 25 4040 HERSTAL BELGIQUE - EUROPE E-mail : info@buzon-world.com o. glw.
10. 8
Liefern und Verlegen Stelzlager-Basiskomponenten, PB-3
190.00
St
10. 9 Liefern und Verlegen Stelzlager-Basiskomponenten, PB-4 Bestellen und Liefern der Basiskomponenten zum Verbau der Stelzlager als Unterkonstruktion für die begehbaren Beläge aus Betonplatten Hersteller: Buzon o. glw. Ein Stelzlager besteht aus: U-PH5                             (Ausgleich Gefälle Dämmung) PB-4                                (Höhenverstellbares Stelzlager) Die verschiedenen Komponenten werden einzeln bestellt und nach Herstellerangaben zusammengesetzt. Die zusammengesetzten Stelzlager auf Dachfläche aufstellen. Die Endkomponenten zur Fixierung der Beläge folgt in späteren Positionen. Buzon Zoning Industriel des Hauts-Sarts 4ème Avenue, 25 4040 HERSTAL BELGIQUE - EUROPE E-mail : info@buzon-world.com o. glw.
10. 9
Liefern und Verlegen Stelzlager-Basiskomponenten, PB-4
190.00
St
10. 10 Liefern und Montage Stelzlager-Endkomponente U-EDGE für Betonplattenbeläge an Fassade Liefern und Montage der Stelzlager-Endkomponenten zur Fixierung der Betonplattenbeläge an den Außenkanten der Terrassenbeläge. U-Edge Komponente auf die Stelzlager aus vorherigen Positionen fixieren. Einsatzbereich: In Randbereichen an Fassade zur Halterung der äußeren Betonplatten. Buzon Zoning Industriel des Hauts-Sarts 4ème Avenue, 25 4040 HERSTAL BELGIQUE - EUROPE E-mail : info@buzon-world.com o. glw. Aufteilung: DT 1: 42Stk DT 2: 44Stk
10. 10
Liefern und Montage Stelzlager-Endkomponente U-EDGE für Betonplattenbeläge an Fassade
190.00
St
10. 11 Liefern und Montage Stelzlager-Endkomponente PB-TABS für Betonplattenbeläge innerhalb der Fläche Liefern und Montage der Stelzlager-Abstandshalter PB-TABS-4,5mm Komponente auf die Stelzlager Positionen fixieren. Einsatzbereich: Innerhalb der Terrassenfläche als Abstandshalter/Fixierung der Betonplatte Buzon Zoning Industriel des Hauts-Sarts 4ème Avenue, 25 4040 HERSTAL BELGIQUE - EUROPE E-mail : info@buzon-world.com o. glw. Aufteilung: DT 1: 208tk DT 2: 2216Stk
10. 11
Liefern und Montage Stelzlager-Endkomponente PB-TABS für Betonplattenbeläge innerhalb der Fläche
950.00
St
10. 12 Liefern und Verlegen Betonplatte 50/50/5 Flächensystem aus Betonplatte DIN EN 1339, mit Fase ohne Abstandshalter liefern und auf den Stelzlagern verlegen. NUEVA light, Nenndicke 5,0 cm Flächenbefestigung mit Platten aus Beton gemäß DIN EN 1339 mit Mikrofase Abweichung von der Ebenheit nach TP Eben bei 4 m Messstrecke ≤ 10 mm, Querneigung ≥ 1,5 % gemäß DIN 18318 Farben: nach Bemusterung Oberfläche:  ferro (edelstahlkugelgestrahlt) Bewertungsgruppe nach DIN 51130: R13 USRV nach DIN EN 1338: ≥ 65,0 Rastermaße Länge / Breite / Dicke in cm 50,0      50,0      5,0 - char. Biegezugfestigkeit Klasse 3 ≥ 5,0 MPa, Qualität PLDUI11 gemäß DIN EN 1339 Die Einbauhinweise des Herstellers sind zu beachten. Liefernachweis GODELMANN GmbH & Co. KG www.godelmann.de info@godelmann.de o.glw.
10. 12
Liefern und Verlegen Betonplatte 50/50/5
209.00
10. 13 Schneidearbeiten Betonplatten Stärke 5cm Schnitt Betonplatten Stärke 5cm. Es ist ein Schneidetisch zu verwenden. Inkl. Laden und Abtransport von nicht mehr verwendbarem Schnittgut. Inkl. Deponiegebühren
10. 13
Schneidearbeiten Betonplatten Stärke 5cm
200.00
m
10. 14 Lieferung und Einbau Terrassenrost, zweigeteilt Sonderanfertigung Terrassenrost. Zweigeteilt, für Einbau um Fallrohr DN70. Aus nicht rostendem Material. Maße: 50x50cm Gitterrost, Maschenweite 30/11 Inkl. Auflager für Einbau auf Stelzlager. Bündiger Éinbau mit Plattenbelag.
10. 14
Lieferung und Einbau Terrassenrost, zweigeteilt
6.00
St
10. 15 Gitterrost Wie Pos. vor, jedoch einteilig als Revesionsöffnung für Dachabläufe.
10. 15
Gitterrost
19.00
Stk
10. 16 Lieferung und Einbau Rinne B:15cm - verzinkt Gitterrost Rinne Material verzinkt, Materialstärke 2 mm, u-förmig gekantet, inkl. Querstege als Distanzhalter und Aussteifung sowie zur Rostauflage; inkl. Gitterrostabdeckung 30/10, verzinkt in Anlehnung an Klasse A15; L/B/H = 1000x 100 x 5mm Unterseite perforiert. Gesetzt auf Stelzlagersystem Maße sind vor Bestellung zu prüfen! Herstellerangaben: BG Betonwaren GmbH Henschelring 1 in 85551 Kirchheim bei München T: +49 (0) 89 374 127-89 M: info@bg-betonwaren.de o. glw.
10. 16
Lieferung und Einbau Rinne B:15cm - verzinkt Gitterrost
36.00
m
10. 17 Kiesfangleiste H: 12cm Winkelprofil aus stranggepresstem Aluminium mit Entwässerungsschlitzen über Eck, Höhe 100/120 mm, beidseitig verwendbar, liefern und nach Planangaben fluchtgerecht verlegen. Kiesfangleiste in Drainbeton gesetzt. Fabrikat: ZinCo Kiesleiste "KL 100/120" ZinCO GmbH Lise-Meitner-Straße 2 72622 Nürtingen Telefon: 07022 6003-0 E-Mail: info@zinco.de o. glw.
10. 17
Kiesfangleiste H: 12cm
125.50
m
10. 18 Zuschlag glattstreichen Drainbeton Kiesfangleiste Drainbeton an Kiesfangleiste unter der Seite des Plattenbelages sauber auf Höhe abziehen und glattstreichen, so dass die äußerste Plattenreihe auf Drainbeton abgesetzt werden kann (hier kein Stelzlager).
10. 18
Zuschlag glattstreichen Drainbeton Kiesfangleiste
125.50
m
10. 19 Winkelstahl Winkelstahleinfassung, verzinkt als Einfassung Belagsflächen Material: Stahlwinkel, feuerverzinkt Abmessung: 80 x 80 x 3 mm Einzellängen bis ca. 2.500 mm, Inkl. Ablängen nach Erfordernis, Fugen dicht gestoßen Inkl. Eckelemente nach Erfordernis, Schenkellängen jeweils mind. 50cm Einbetoniert mit durchlaufender Rückenstütze aus Splitt - Drainbeton
10. 19
Winkelstahl
O
125.50
m
10. 20 Zuschlag glattstreichen Drainbeton Winkelstahl Drainbeton an Winkelstahl unter der Seite des Plattenbelages sauber auf Höhe abziehen und glattstreichen, so dass die äußerste Plattenreihe auf Drainbeton abgesetzt werden kann (hier kein Stelzlager).
10. 20
Zuschlag glattstreichen Drainbeton Winkelstahl
O
125.50
m
10. 21 Betonkeil, geschalt Betonkeil aus Drainbeton, geschalt. HxB: 5x10cm. Als Auflager/Randeinfassung Plattenbelag.
10. 21
Betonkeil, geschalt
O
20.00
m
10. 22 Alternatives Stelzlagersystem Stelzlagersystem, geeignet für das BV, mit allen notwendigen Komponenten und dazugehörigen Arbeiten.
10. 22
Alternatives Stelzlagersystem
O
1.00
psch
10. 23 Lieferung und Einbau Rundkies, gewaschen, Körnung 16/32 liefern und nach Höhe Plan in Kiesflächen höhengerecht einbauen und aufbringen. Einbauort: Zwischen Kiesfangleiste/Winkelstahl und Attika Einbauhöhe: ca. 10-15cm Breite Kiesstreifen ca. 15cm
10. 23
Lieferung und Einbau Rundkies, gewaschen, Körnung 16/32
3.00
Terrasse Haus A+B, Alternative in Splittbett
Terrasse Haus A+B, Alternative in Splittbett
10. 24 Schutzlage Schutzlage unter Plattenbelägen Schutzlage 600 g/m²  liefern u. zum Schutz der Abdichtungsbahn fachgerecht verlegen. Angebotenes Produkt: Bauder Green FSM 600
10. 24
Schutzlage
O
305.00
qm
10. 25 Drainagematte Einseitig Vlieskaschierte Drainagematte Flächendrainage für begehbare Belagsflächen auf Dächern Höhe 10 mm Angebotenes Produkt: Bauder Green NF 10 liefern und fachgerecht verlegen
10. 25
Drainagematte
O
305.00
qm
10. 26 Plattenbelag Plattenbelag Plattenbelag im Splittbett verlegt Splittaufbau Höhe 3-5 cm Gefälle = > 2% zum Ablauf Plattenformat: 50 x 50 x 5 cm Podukt: Godelmann Nueva geschliffen & gestrahlt Micorfase Farbe nach Wahl des AG: Grau- Uni, Anthrazit- Uni oder Sandstein- Uni, etc. Siehe Link: https://www.godelmann.de/de/produkte/nach kategorien/terrassenplatten/betonstein/gdm.nueva-light
10. 26
Plattenbelag
O
305.00
qm
10. 27 Schneidearbeiten Betonplatten Stärke 5cm Zulage für Plattenschnitt Plattendicke 3-5cm
10. 27
Schneidearbeiten Betonplatten Stärke 5cm
O
80.00
m
10. 28 Entwässerungsrinne Entwässerungsrinne Monsun Drain Tec 1000/155/50 mm Stahl verzinkt zum Abführen von Oberflächen- und Sickerwasser, liefern und mit Maschenrost aus verzinktem Stahl verlegen, Maschenweite 30/10
10. 28
Entwässerungsrinne
O
82.00
m
11 Regie/ Unvorhergesehenes
11
Regie/ Unvorhergesehenes
Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und Berufsgruppen sind unaufge Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und Berufsgruppen sind unaufgegliedert anzubieten. In ihnen sind enthalten: - Lohn- und Gehaltsnebenkosten - Sozialkosten incl. Sozialkassenbeiträge - Gemeinkostenanteil - Gewinn Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom AG angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeit sind gesondert nachzuweisen. Sie werden in Höhe der tariflichen Vereinbarungen vergütet. Für Nacht-, Sonntags-, Feiertagsarbeit wird als Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen unfallversicherung vergütet. Be - schäftigt der Bieter in einer der nachstehenden Lohn - und Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, har er dies an - zugeben und stattdessen den Einsatz möglichst gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten.
Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und Berufsgruppen sind unaufge
11. 1 Vorarbeiter
11. 1
Vorarbeiter
10.00
h
11. 2 Landschaftsgärtner
11. 2
Landschaftsgärtner
15.00
h
11. 3 Arbeiter
11. 3
Arbeiter
15.00
h
11. 4 Auszubildender
11. 4
Auszubildender
15.00
h
11. 5 Maschinenführer
11. 5
Maschinenführer
10.00
h
11. 6 Minibagger mit Bedienung
11. 6
Minibagger
10.00
h
11. 7 Radlader klein mit Bedienung
11. 7
Radlader klein
10.00
h
11. 8 Brechhammer mit Bedienung
11. 8
Brechhammer
5.00
h
11. 9 Kiessand 0/32
11. 9
Kiessand 0/32
20.00
11. 10 Drainbeton
11. 10
Drainbeton
1.00
11. 11 Lieferbeton C 12/15 0/16 erdfeucht
11. 11
Lieferbeton C 12/15 0/16 erdfeucht
2.00
11. 12 Zement PZ 25, DIN 1164
11. 12
Zement PZ 25, DIN 1164
1.00
kg
11. 13 Quetschsand 0/3
11. 13
Quetschsand 0/3
1.00
to
11. 14 Oberboden Klasse 2 oder 4
11. 14
Oberboden
1.00
11. 15 Rüttelplatte Rüttelplatte
11. 15
Rüttelplatte
1.00
h
11. 16 Motorflex Motorflex
11. 16
Motorflex
1.00
h
11. 17 Hydraulikhammer für Bagger Hydraulikhammer für Bagger
11. 17
Hydraulikhammer für Bagger
5.00
h
11. 18 Transporter Transporter
11. 18
Transporter
1.00
h
11. 19 LKW LKW
11. 19
LKW
15.00
h

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