335B_Vorhangfassade
GKH Kalkhof
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Hinweise zu Ausführung VHF Ergänzend zu den folgenden Positionen gelten diese allgemeinen Hinweise und Anforderungen: Vorgehängte hinterlüftete Fassadenbekleidung, mit keramischen Fliesen oder Klinkerriemchen auf Edelstahl/ Aluminium-Unterkonstruktion im Außenbereich nach DIN 18516-1, nichtbrennbar mit zulassungskonformer Systembeschichtung, beidseitig werkseitig gewebearmierten Trägerplatten aus epoxydharzgebundenem Blähglasgranulat sowie nichtbrennbarer Wärmedämmung liefern und fachgerecht nach aktueller bauaufsichtlicher Zulassung Z-10.3-700, Objektstatik und Vorgaben Systemlieferant anbringen. Systemgewicht: je nach Beschichtung max. 50,8 kg/m² (Angaben zuzüglich Unterkonstruktion/ ggf. Dämmung). Bemessungswert Bauteilwiderstand Wind nach Systemzulassung maximal 3,9 kN/m², Unterkonstruktion und Verankerung im Rahmen der Objektstatik bemessen. Ausführung nach beiliegenden aktuellen vermassten Ansichten und Details des Architekten/ Planers, Werkplanung sowie aktuellen Verarbeitungsrichtlinien und System- bzw. Standard-Detailzeichnungen des Herstellers. Horizontale und vertikale Brandsperren nach Vorgabe Architekt/ Brandschutzgutachter auf Basis DIN 18516-1, Musterverwaltungsvorschrift technischer Baubestimmungen und Landesbauordnung. In Bekleidung nach Fugenplanung Architekt/ Planer vertikale/ horizontale Feldbegrenzungsfugen unter Beachtung objektspezifischer Gegebenheiten nach Zulassung ausbilden, horizontaler Achsabstand: maximal 6,0 m vertikaler Achsabstand: geschosshoch, maximal 3,5 m,                                                 Gebäudedehnfugen übernehmen. Bei stark heterogener Fassadengliederung zusätzliche Feldbegrenzungsfugen anordnen. Fugenteilung auf Rastermaß Bekleidung abstimmen. Fugenbreite gemäß DIN 18540 unter Berücksichtigung zu erwartender thermischer Längenänderungen der Bekleidung festlegen. Es sind nur Systemkomponenten nach Zulassung, Objektstatik sowie Vorgabe Systemlieferant erlaubt. An Ausrichtung Unterkonstruktion und Armierung werden erhöhte Anforderungen hinsichtlich Planebenheit gestellt. Arbeitsgerüste möglichst so ausführen, dass eine Verankerung im Bereich vorgehängter hinterlüfteter Fassade ausgeschlossen ist, um Nachsetzen und -verfugen einzelner Fliesen nach Rückbau zu vermeiden. Gerüste gemäß gesonderter Ausschreibung als Konsolgerüst vorzugsweise mit Dauergerüstankern vorsehen.
Hinweise zu Ausführung VHF
01 Vorbereitende Maßnahmen
01
Vorbereitende Maßnahmen
01.__.__.__.0001 Werkplanung Erstellung und Lieferung objektbezogener Werkplanung zur Ausführung der vorgehängten hinterlüfteten Fassade einschließlich Aufmaß am Objekt, Montage- und Verlegeplänen der Unterkonstruktion, Abstimmung erforderlicher Fugenteilung sowie Details im System und zu angrenzenden Gewerken. Werkplanung Auftraggeber zur Genehmigung als Ausführungsgrundlage vorlegen.
01.__.__.__.0001
Werkplanung
L
1.00
psch
01.__.__.__.0002 Bauwerksdiagnostik Erstellung und Lieferung einer Bauwerksdiagnostik zum Nachweis der Tragfähigkeit und Standsicherheit des Verankerungsuntergrundes sowie zur Ermittlung und Protokollierung objektspezifisch zulässiger Lasten der Verankerungselemente als Basis der Statik für Montage VHF.
01.__.__.__.0002
Bauwerksdiagnostik
O
L
1.00
psch
01.__.__.__.0003 Dübelauszugsversuche Durchführung und Protokollierung von Auszugsversuchen zur Ermittlung der Tragfähigkeit der Verankerungselemente gemäß Zulassung, bei nicht DIN-gerechten oder nicht hinreichend definierten Verankerungsuntergründen als Basis der Statik für Montage von VHF.
01.__.__.__.0003
Dübelauszugsversuche
L
1.00
psch
01.__.__.__.0004 Objektstatik Erstellung und Lieferung einer prüffähigen Statik einschließlich Windlastberechnung nach DIN EN 1991-1-4 ohne Prüf- und Genehmigungsgebühren für Montage von vorgehänger hinterlüfteter Fassade gemäß Zulassung auf tragfähigem Untergrund. Statik Prüfstatiker/ Auftraggeber vor Ausführung zur Freigabe vorlegen.
01.__.__.__.0004
Objektstatik
L
1.00
psch
02 Vorgehängte hinterlüftete Fassade
02
Vorgehängte hinterlüftete Fassade
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen VHF 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18351 Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: - AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., - BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, - bauforumstahl e. V., - BDZ: Holzbau Deutschland Bund Deutscher Zimmermeister, - BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., - BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, - Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V., - DAfStb: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V., - DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V., - Deutsche Bauchemie e. V., - DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., - DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., - DNV: Deutscher Naturwerkstein-Verband e. V., - FDB: Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e. V., - FVHF: Fachverband Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinterlüftete   Fassaden e. V., - GSB International e. V., - IFBS: Internationaler Verband für den Metallleichtbau e. V., - IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., - RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., - RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V., - VFF: Verband Fenster + Fassade. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: - statische Bemessung der gesamten Fassadenkonstruktion unter   Berücksichtigung der auftretenden Windlasten einschließlich der   Unterkonstruktionen und Befestigungselemente, - Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und   sicherheitstechnischer Art, - Umsetzung des EnEV-Nachweis und Vermeidung von Wärmebrücken, - Fugen- und Verlegeplan, - ggf. Bohrungen zur Verlegungen von bauseitigen ELT-Anschlüssen für   außenseitigen Sonnenschutz unter Berücksichtigung des Wärmeschutzes und   der Winddichtigkeit, - Herstellen von Anschlüssen und Anarbeitungen an Einbauten und   Sonnenschutz, - Festlegung und Darstellung von in Einbauorten sichtbarer Befestigungspunkten, - Einbau/ Integration von Sonnenschutzelementen, soweit vorhanden, - Ausarbeitung von Detaillösungen für den Einbau von Insektenschutzgittern,   Hinterlüftung, Abwässerung, - Abstimmungen mit dem AG hinsichtlich der Befestigungspunkte für   Gerüst-/ Dauergerüstanker. Im Rahmen der Werkstatt- und Montageplanung erstellt der AN prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen. Diese sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn beim Prüfingenieur einzureichen. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise Grundsätzlich ist als Dämmung hydrophobierte Mineralwolle zu verwenden, die mit wärmegedämmten Tellerdübeln zu befestigen ist. Die Montage erfolgt nach den Richtlinien der Hersteller. An den Gebäudeecken ist nach statischen Erfordernissen die Anzahl der Dübel zu erhöhen. Im Spitzwasserbereich ist Perimeterdämmung einzubauen. Bei offenen Fugen ist die Wärmedämmung mit einem schwarzen Vlies kaschiert einzubauen. Es sind nur Produkte mit mindestens 10-jähriger Nachkaufgarantie des Plattenherstellers für Material, Design und Farbe zulässig. Besteht keine Nachkaufgarantie, stellt der AN dem AG zu Bauende kostenfrei mindestens 5 St bzw. mindestens 8,00 m2 Fassadenplatten für eventuelle Reparaturen zur Verfügung. Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen sind auf Gehrung herzustellen, soweit nicht eine andere Ausführung vorgesehen ist. Die Hinterlüftung der Konstruktion ist über die gesamte Fläche zu gewährleisten. Die Luftschichtdicke ist zu bemessen. An Zu- und Abluftöffnungen (z. B. im Sockel- und Attikabereich) sind z. B. Lochgitter als Kleintier- und Insektenschutz unter Berücksichtigung des erforderlichen freien Lüftungsquerschnittes einzubauen. Kommen Verbundplatten (z. B. Metall zusammen mit anderen Werkstoffen) zum Einsatz, muss deren Verwendbarkeit in dieser Zusammensetzung nachgewiesen werden. Es sind hierfür zusätzlich Laborwerte anzugeben und Referenzobjekte zu benennen. 3.2 Fugen/ Anschlüsse/ Abdichtungen Eckausbildungen, die sich auf der Baustelle nicht mit der notwendigen Ausführungsqualität herstellen lassen, sind mit thermisch vorgeformten Teilen auszuführen. Auf die Verträglichkeit der Dichtstoffe, Dichtungsbahnen und Dichtprofile untereinander ist zwingend zu achten. Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen (DIN 18540). Die Beständigkeit der Dichtungsmassen gegen Witterungseinflüsse, Öl, Benzin, Chemikalien, insbesondere aktives Chlor, Ozon, UV-Strahlung und Alterungsverhalten ist zu gewährleisten. 3.3 Befestigungs-, Verankerungs- und Verbindungsmittel Bei der Anordnung der notwendigen Verankerungen und Konsolen ist zwingend darauf zu achten, dass Dichtungsbahnen nicht durchdrungen werden. 3.4 Plattenwerkstoffe Zu verwenden sind nur durchgefärbte Plattenwerkstoffe ohne nachbeschichtete Plattenkanten, soweit nicht anders beschrieben. Unter Berücksichtigung der Einbausituation, des verwendeten Plattenwerkstoffes und der äußeren Einflüsse (Feuchte) legt der AN eine Gebrauchsklasse nach DIN EN 335 fest zum Schutz gegen Veralgung der Oberfläche.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen VHF
02.01 Vorbereitende Arbeiten
02.01
Vorbereitende Arbeiten
02.02 VHF Fassadenkeramik
02.02
VHF Fassadenkeramik