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TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. Angebotsbedingungen
Dem Angebot liegen zugrunde und werden Bestandteile des Auftrages:
a. "zusätzliche Vertragsbedingungen"
b. diese "Technischen Vertragsbedingungen"
c. die nachfolgend beschriebenen "Technischen Baubeschreibungen"
d. die VDE-Vorschriften und -Richtlinien sowie die
einschlägigen EN DIN- Normen; insbesondere VDE 0100, 0105, 0108 usw.,
neueste Fas- sung.
e. die Vorschriften und Technischen Anschlussbedingungen (TAB)
des zuständigen NVB und die Vorschriften der gewerblichen
Berufsge- nossenschaften, insbesondere die
Unfallverhütungsvorschriften nach DGUV.
f. die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien der Deutschen
Telekom.
g. alle Bauteile für die Datentechnik müssen konform IEEE802.3
sein.
h. das Leistungsverzeichnis
i. die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
k. zusätzlich vom Gesetzgeber erlassene Grundlagen, die im
Baurecht bzw. im Gewerberecht verankert sind und damit
behördliche Aufla- gen wurden, wie Arbeitsstättenverordnung,
Arbeitsstättenrichtlinien, Elt- Bauverordnungen und sonstige
Bauauflagen, entsprechend der jeweiligen Verordnung der zuständigen
Länder.
2. Auftragsabwicklung
Der Auftragnehmer erhält vom AG bzw. dessen Vertreter ein
Leistungsverzeichnis in digitaler Form als PDF- und GAEB-Datei und im
Zuge der Beauftragung die zugehörigen Planunterlagen in digitaler Form
als PDF- und DXF-/DWG-File.
Der Bieter hat auf Verlangen und insbesondere bei Änderungen Werk- und
Montagezeichnungen von der Anlage, von der Versorgungsanlage, wie
Verteilungen, Stationen, Datennetz, Ela-, Uhren-, Fernseh-, Tele-
kommunikations-Anlagen sowie Gefahrenmelde-Anlage, Brandmelde-,
Einbruchmelde-Anlagen usw., einschl. Stromlauf- und Aufbaupläne zu
erstellen und vor Beauftragung dem AG bzw. dem Fachbauleiter zur
Genehmigung vorzulegen. Erst nach Freigabe dieser Planunterlagen kann
eine Montagefreigabe erfolgen.
Sollten weitere Zeichnungsunterlagen in Papiertform und Blankette
vom AG zusätzlich verlangt werden, so werden diese zum Selbstkostepreis
an den Auftragnehmer weitergeleitet und berechnet.
Grundsätzlich sind die Kosten für die Erstellung der Werk- und
Montagezeichnungen bzw. die Kosten der oben erwähnten Aufbau- und
Stromlaufpläne mit in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Zwecks genauer Preisgestaltung hat der Bieter vor Abgabe des Ange-
bots Gelegenheit, die örtlichen Verhältnisse in Augenschein zu
nehmen. Nachforderungen scheiden als Folge von Unkenntnis über den
tatsächli- chen Arbeitsumfang der jeweiligen Anlagenteile aus.
Ebenfalls hat der Bieter kein Recht, Nachforderungen zu verlangen.
Grundsätzlich hat sich der Bieter vor Einbau von Geräten, wie
Schalter, Steckdosen, Leuchten, Verteilungen usw. durch Vorlage
eines Musters eine schriftliche Genehmigung vom AG bzw. von der
Fachbaulei- tung einzuholen.
3. Aufmaß, Abnahme, Revisionzeichnungen
Eine Abnahme ist spätestens zwei Wochen vor der Übergabe bzw.
Abnahme schriftlich zu beantragen unter gleichzeitiger Vorlage der
Revisionsunterlagen und -zeichnungen.
Benötigt werden ein Satz Revisionszeichnungen und Revisionsunterlagen
zur Prüfung und Freigabe durch den AG für die endgültige
Vervielfältigung.
Es sind Revisionszeichnungen mit Kabelverlauf und Kabellängen zu
er- stellen sowie Messprotokolle über das statische Durchmessen der
Datenanlagensegmente.
Im Falle der Notwendigkeit eines Aufmaßes, hat der Auftraggeber
dies frühzeitig anzumelden. Nicht mehr aufzumessende Materalien
werden vom Auftraggeber bzw. von der Fachbauleitung ermittelt und
festgelegt.
Im Falle, dass Abnahmen durch Sachverständige gesetzlich oder aber
vom Auftraggeber gefordert werden, so hat der Auftragnehmer diese zu
beantragen und mit der Schlussrechnung einzureichen.
Die Kosten sämtlicher durch diese Forderung verursachten Prüfungen
gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Dies trifft insbesondere bei
notwendigen Wiederholungsprüfungen für die Erstabnahme der Neuanlage
zu.
4. Leitungsverlegung
Bei einer Deckendurchführung ist ein Stahl-Schutz-Rohr bis zu einer
Höhe von 0.10 m über Fertigfußboden zu verlegen, soweit die
Leitungsführung nicht in einem separaten Kabelschacht erfolgt. Auch ein
Kunststoffpanzerrohr ist nunmehr zulässig.
Die Leitungen sind generell nach VDE nur senkrecht und waagerecht
in der oberen Zone von 15 - 45 cm unter der fertigen Deckenfläche,
in der unteren Zone von 15 - 45 cm über der fertigen Fußbodenfläche
und in einer mittleren Zone von 90 - 120 cm über der Fußbodenfläche
zu verlegen. Genauer ist dies in der DIN 18015 Teil 3 festgelegt. Es
hat lediglich eine senkrechte und waagerechte Installation der
Leitungen zu erfolgen.
5. Erdausbreitungswiderstand und Schutzmaßnahmen
Generell erhält jedes Bauvorhaben eine Erdungsanlage nach den
technischen Erfordernissen sowie den aktuellen DIN-Vorschriften.
Eine Erdungs-Anschlußfahne ist im Elektroanschlussraum einzuführen und
später auf die Potentialausgleichsschiene aufzulegen. Der gesamte
Potentialausgleich ist nach den gültigen DIN EN / VDE-Vorschriften
durchzuführen.
Bei voneinander getrennten Bauteilen muss auf ein gleiches
Erdpotential geachtet werden.
Der Erdausbreitungswiderstand sowie die Schutzisolation und die
Schutzmaßnahme sind nach Fertigstellung der Arbeiten zu messen und
in einem Messprotokoll festzuhalten. Diese Messprotokolle und eine
Errichterbescheinigung sind den Revisionsunterlagen beizufügen.
6. Kabel und Leitungen für Fremdgewerke
Vorbemerkung:
Die Leitungen für Fremdgewerke sind in ausreichender Länge so zu
verlegen, dass diese durch den Lieferanten der Geräte abgesetzt,
eingeführt, aufgelegt und die Anlage in Betrieb genommen werden
kann.
Aus Gewährleistungsgründen können die Arbeiten wie Auflegen,
Inbetrieb- nahme usw. nur dann vom Auftragnehmer des Gewerkes Elektro
durchgeführt werden, wenn ihm diese Arbeiten direkt in Auftrag gegeben
werden.
Das gilt auch für Rechnungsstellung und Abrechnung.
7. Kennzeichnung und Beschriftung von Schaltern, Steckdosen und
Geräten
Sämtliche Schalter, Steckdosen und Geräte-Anschlußdosen sind, nach
Vorgabe vom AG und der Bauleitung, nach aktuellen DIN EN Normen (z.B.
DIN EN 61346-2) dauerhaft und unverwechselbar mit Stromkreisnummern zu
kennzeichnen.
Die Kosten sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren und werden
nicht gesondert vergütet.
8. Einverständniserklärung
Durch die Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er
technisch und betrieblich in der Lage ist, die im
Leistungsverzeichnis genannte Elektroinstallation selbstverantwortlich
zu erstellen.
Er erklärt sich weiterhin mit den vorstehenden
Vertragsbedingungen vollinhaltlich einverstanden.
___________________, den ________________________
(Stempel und Unterschrift des Bieters)
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1 Verteilungen
1
Verteilungen
1. 1 Niederspannungs-Hauptverteilung
1. 1
Niederspannungs-Hauptverteilung
1. 2 Verteilungseinbauten
1. 2
Verteilungseinbauten
2 Zuleitungen und Potentialausgleich
2
Zuleitungen und Potentialausgleich
2. 1 Zuleitungen (mit Brandverhalten Eca)
2. 1
Zuleitungen (mit Brandverhalten Eca)
2. 2 Leitungen Potentialausgleich (mit
Brandverhalten Eca)
2. 2
Leitungen Potentialausgleich (mit
Brandverhalten Eca)
2. 3 Potentialausgleich
2. 3
Potentialausgleich
3 Elektroinstallation
3
Elektroinstallation
3. 1 Schalter, Steckdosen und Geräte
3. 1
Schalter, Steckdosen und Geräte
3. 2 Energieverteiler
3. 2
Energieverteiler
3. 3 Einzelraumregelung Fußbodenheizung
3. 3
Einzelraumregelung Fußbodenheizung
3. 4 Sonnen- / Blendschutzsteuerung
3. 4
Sonnen- / Blendschutzsteuerung
3. 5 Schalter-und Abzweigdosen
3. 5
Schalter-und Abzweigdosen
3. 6 Installationsrohre
3. 6
Installationsrohre
3. 7 Leitungen (mit Brandverhalten Eca)
3. 7
Leitungen (mit Brandverhalten Eca)
3. 8 Leitungen Schwachstrom
3. 8
Leitungen Schwachstrom
3. 9 Leitungsnetz Einbruchmeldeanlage
3. 9
Leitungsnetz Einbruchmeldeanlage
3.10 Geräteanschlüsse
3.10
Geräteanschlüsse
4 Leitungsführungssysteme
4
Leitungsführungssysteme
4. 1 Brüstungs- und Fußbodenkanäle
4. 1
Brüstungs- und Fußbodenkanäle
4. 2 Kabelrinnen
4. 2
Kabelrinnen
5 Beleuchtung
5
Beleuchtung
5. 1 Beleuchtung -Innen-
5. 1
Beleuchtung -Innen-
5. 2 Beleuchtung -Aussen-
5. 2
Beleuchtung -Aussen-
6 Haustür- / Öffnungsanlage
6
Haustür- / Öffnungsanlage
6. 1 Haustür-Video-Sprechanlage
6. 1
Haustür-Video-Sprechanlage
7 Passives Datennetz
7
Passives Datennetz
Errichtung eines Kupferdatennetzes Klasse EA
Vorbemerkungen für die Errichtung eines
Kupferdatennetzes Klasse EA
Auf das Verkabelungssystem ist eine Hersteller-Garantie
von 25 Jahren zu gewähren. Die Herstellergarantie deckt
im Garantiefall die Kosten des auszutauschenden
Materials und die dadurch entstehenden Montagekosten
ab. Um die Voraussetzungen zur Erlangung der
Herstellergarantie zu erfüllen, muss die Verkabelung
durch einen von Fa. Reichle & De-Massari (R&M)
geschulten und zertifizierten Freenet-Installateur
erfolgen. Dieser hat den Nachweiß einer gültigen
Zertifizierung dem Angebot beizulegen.
Die Herstellergarantie ist nach Fertigstellung des
Projektes bei Fa. R&M zu beantragen. Die Messwerte der
Linkmessungen sind der Fa. R&M zur Überprüfung
vorzulegen und es ist die Abnahme der Verkabelung zu
erwirken.
Anforderung und Zertifikate
Für das Kupfer-Verkabelungssystem der Fa. R&M sind mit
dem Angebot folgende Zertifikate von akkreditierten
Prüflabors vorzulegen, über die Einhaltung:
- der Kategorie 6A Einzelproduktanforderung nach der
ISO/IEC 11801 Ed.2.2:2011-06 und re-embedded nach
IEC 60603-7-51 und IEC 60512-27-100
- der Grenzwerte der Übertragungsklasse EA für die
gesamte Übertragungsstrecke (4-Connector-Model),
Channel-Link nach ISO/IEC 11801 Ed.2.2:2011-06.
- des PVP Standards, Teilnahme an der dauerhaften
Qualitätskontrolle des "GHMT Premium Verification
Program".
- bei der ausschließlichen Verwendung von geschirmten
R&M Produkten und Installation durch einen
Zertifizierten Freenet-Installateur wird für den
Permanent Link eine Systemreserve von 4dB NEXT
garantiert
Das Verkabelungssystem muss vorbereitet sein für die
Aufnahme von:
- Visueller Farbmarkierung mit integriertem
Staubschutz von Dose, Rangierfeld und Rangierkabel
- Mechanischer Codierung von Dose, Rangierfeld und
Rangierkabel
- Mechanischem Aus- und Einsteckschutz von Dose und
Rangierfeld (entriegelbar nur mit Spezialschlüssel)
- Staub- und Feuchtigkeitsschutz bis IP54 von Dose
Normen
Die Produktanforderungen und Messungen basieren auf den
Spezifikationen der Normen:
ISO/IEC 11801 Ed.2.2:2011-06.
DIN-EN 50173-1:2011 und DIN-EN 50173-2:2011, DIN-EN
50173-3:2011, DIN-EN 50173-4:2011, DIN-EN 50173-5:2011
IEC 60603-7-51
Kalibrierung von Messgeräten
Die fristgemäße Kalibrierung des Messgerätes ist
entsprechend Herstellerbestimmungen nachzuweisen. Die
Messungen der Kabelstrecken mit den vorgegebenen NVP-
Werten ist nicht genau genug. Es sind deshalb exakte
Referenzlängen für die Kalibrierung der Messgeräte
vorzustellen. Auf dieser Grundlage wird der neue
mittlere NVP festgelegt und als Standard definiert. Die
Abweichung der Fertigungstoleranzen wird zu Gunsten der
Installationsfirmen ausgelegt.
Klasse EA Messung der Twisted-Pair Kupferverkabelung
Klasse EA Permanentlinkmessung der Kupferverkabelung
nach der ISO/IEC 11801 Ed.2.2:2011-06. Messung und
Auswertung aller in der Norm beschriebenen Parameter
und Dokumentation in Schriftform und auf Datenträger.
Anforderungsprofil für Kupferkabel-Messtechnik
Zur Überprüfung bzw. Zertifizierung von
dienstneutralen, strukturierten Verkabelungen ist ein
Messgerät einzusetzen, das folgende technische
Eigenschaften aufweist.
Eigenschaften:
- Level IV - Genauigkeit gefordert.
- ISO/IEC 11801 Ed.2.2:2011-06 bis 500 MHz
- Messung gemäß Grenzwerten nach DIN-EN 50173-1:2011
und DIN-EN 50173-2:2011, DIN-EN 50173-3:2011,
DIN-EN 50173-4:2011, DIN-EN 50173-5:2011 bis 500 MHz
Messbereich:
Frequenzbereich: 1-500 MHz
geforderte Messparameter:
- Verdrahtungsplan
- Widerstand
- Länge
- Kapazität
- Dämpfung
- DUAL NEXT TM ( Nahnebensprechen von beiden Seiten)
- ACR-N
- Impedanz ( 85 - 115 Ohm)
- Laufzeit / Laufzeitdifferenz
- Dual Return Loss ( Rückflussdämpfung von beiden
Seiten)
- Power Sum NEXT
- Power Sum ACR
- ACR-F (gleichpegliges Übersprechen am fernen Ende)
- Power Sum ACR-F
- Headroom (Systemreserve)
Errichtung eines Kupferdatennetzes Klasse EA
7. 1 Datennetz KAT 6A
7. 1
Datennetz KAT 6A
7. 2 Systembeschreibung "LWL-Netz"
7. 2
Systembeschreibung "LWL-Netz"
8 Sonstiges
8
Sonstiges
8. 1 Stundenlohnarbeiten
8. 1
Stundenlohnarbeiten
8. 2 Bohrungen und Mauerschlitze
8. 2
Bohrungen und Mauerschlitze
8. 3 Brandabschottungen
8. 3
Brandabschottungen
8. 4 Revision / SV-Abnahme
8. 4
Revision / SV-Abnahme