Fliesenleger
GHS Gmunden Esplanade - Wiederaufbau
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
00 Ständige Vertragsbestimmung LB
00
Z
Ständige Vertragsbestimmung LB
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen. 1. Standardisierte Leistungsbeschreibung: Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 18, 2009-11, herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ), erstellt. 2. Unklarheiten, Widersprüche: Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge: 1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext) 2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen) 3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe 4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung 3. Material/Erzeugnis/Type: Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen wird der Begriff Erzeugnis/Type verwendet. 4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen: Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen. Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität). 5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen: Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben. Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen als angeboten. 6. Zulassungen: Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen. 7. Leistungsumfang: Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird. Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle. Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder dergleichen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert. 8. Nur Liefern: Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert. 9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren: Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert. 10. Geschoße: Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen.

1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:

Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 18, 2009-11, herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ), erstellt.

2. Unklarheiten, Widersprüche:

Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:

1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext)

2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)

3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe

4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe

5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung

3. Material/Erzeugnis/Type:

Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen wird der Begriff Erzeugnis/Type verwendet.

4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen:

Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.

Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).

5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen:

Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben.

Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen als angeboten.

6. Zulassungen:

Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.

7. Leistungsumfang:

Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.

Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle.

Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder dergleichen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert.

8. Nur Liefern:

Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.

9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:

Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.

10. Geschoße:

Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.

00.01 Allgemeine Bestimmungen BauKG
00.01
Z
Allgemeine Bestimmungen BauKG
00.02 Angebotsbestimmungen
00.02
Z
Angebotsbestimmungen
00.03 Umstände der Leistungserbringung
00.03
Z
Umstände der Leistungserbringung
00.04 Hebegeräte
00.04
Z
Hebegeräte
00.05 Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
00.05
Z
Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
00.06 Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
00.06
Z
Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
24 Fliesen- und Plattenlegearbeiten
24
Z
Fliesen- und Plattenlegearbeiten
Version 11, 2003-09 Ständige Vertragsbestimmungen: Höhen: Positionen, welche Leistungen an Wänden betreffen, sind, wenn nicht anders angegeben, mit einer Höhe bis 2,7 m kalkuliert. Die Abgeltung der Erschwernisse für alle Leistungen einschließlich etwaiger Vorbereitungsarbeiten bei Höhen über 2,7 m ist mit Aufzahlungen geregelt. Dabei bezieht sich die Aufzahlung auf den gesamten Wandbelag jener Wände oder Wandteile, die über 2,7 m hoch belegt werden. Verlegung: Wenn nicht anders angegeben, erfolgt die Verlegung der Wand- oder Bodenbeläge auf Schnitt oder Bund nach Wahl des Auftraggebers. Im Wandbereich wird an den Einbauteilen, z.B. Auslässen, die Aufteilung bestimmt (Fuge oder Fliesenmitte). Soweit keine Kantenschutzwinkel angeordnet wurden (eigene Position), werden Außenecken (falls vom Hersteller lieferbar) mit Fliesen mit überglasierten Kanten oder mit Gehrung (Joly) ausgebildet. Mörtel, Dünnbettmörtel: Wenn nicht anders angegeben, ist das Verlegen auf vorbereitetem Untergrund mit Mörtel beziehungsweise Dünnbettmörtel ohne besondere Eigenschaften, auf Zementbasis, ohne Kunststoffvergütung kalkuliert. Verfugung: Wenn nicht anders angegeben, sind die Verfugungen bei allen Belägen mit handelsüblichem Fugenmörtel auf Zementbasis, ohne besonderen Eigenschaften, Farbe weiß oder grau nach Wahl des Auftraggebers, Fugenbreiten entsprechend den Platten 3 bis 7 mm, in den Einheitspreis einkalkuliert. Anschlussfugen: Anschlussfugen zwischen Wand- und Fußbodenflächen, Wandflächen und Einbauteilen sowie Ichsen betragen mindestens 5 mm und werden mit elastischem Fugenmaterial ausgefüllt und gesondert verrechnet. Frostbeständigkeit: Die Frostbeständigkeit des Materials für den Ort der Verwendung wird vom Auftragnehmer gewährleistet. Gekrümmte Flächen: Gekrümmte Flächen werden ohne Aufzahlung verrechnet. Innenräume: Mit dem Begriff Innenräume sind nicht bewitterte und nicht frostgefährdete Belagsflächen gemeint. Außenflächen, Außenbereich: Mit dem Begriff Außenflächen oder Außenbereich sind bewitterte und frostgefährdete Belagsflächen gemeint.

Version 11, 2003-09 Ständige Vertragsbestimmungen: Höhen: Positionen, welche Leistungen an Wänden betreffen, sind, wenn nicht anders angegeben, mit einer Höhe bis 2,7 m kalkuliert. Die Abgeltung der Erschwernisse für alle Leistungen einschließlich etwaiger Vorbereitungsarbeiten bei Höhen über 2,7 m ist mit Aufzahlungen geregelt. Dabei bezieht sich die Aufzahlung auf den gesamten Wandbelag jener Wände oder Wandteile, die über 2,7 m hoch belegt werden. Verlegung: Wenn nicht anders angegeben, erfolgt die Verlegung der Wand- oder Bodenbeläge auf Schnitt oder Bund nach Wahl des Auftraggebers. Im Wandbereich wird an den Einbauteilen, z.B. Auslässen, die Aufteilung bestimmt (Fuge oder Fliesenmitte). Soweit keine Kantenschutzwinkel angeordnet wurden (eigene Position), werden Außenecken (falls vom Hersteller lieferbar) mit Fliesen mit überglasierten Kanten oder mit Gehrung (Joly) ausgebildet. Mörtel, Dünnbettmörtel: Wenn nicht anders angegeben, ist das Verlegen auf vorbereitetem Untergrund mit Mörtel beziehungsweise Dünnbettmörtel ohne besondere Eigenschaften, auf Zementbasis, ohne Kunststoffvergütung kalkuliert. Verfugung: Wenn nicht anders angegeben, sind die Verfugungen bei allen Belägen mit handelsüblichem Fugenmörtel auf Zementbasis, ohne besonderen Eigenschaften, Farbe weiß oder grau nach Wahl des Auftraggebers, Fugenbreiten entsprechend den Platten 3 bis 7 mm, in den Einheitspreis einkalkuliert. Anschlussfugen: Anschlussfugen zwischen Wand- und Fußbodenflächen, Wandflächen und Einbauteilen sowie Ichsen betragen mindestens 5 mm und werden mit elastischem Fugenmaterial ausgefüllt und gesondert verrechnet. Frostbeständigkeit: Die Frostbeständigkeit des Materials für den Ort der Verwendung wird vom Auftragnehmer gewährleistet. Gekrümmte Flächen: Gekrümmte Flächen werden ohne Aufzahlung verrechnet. Innenräume: Mit dem Begriff Innenräume sind nicht bewitterte und nicht frostgefährdete Belagsflächen gemeint. Außenflächen, Außenbereich: Mit dem Begriff Außenflächen oder Außenbereich sind bewitterte und frostgefährdete Belagsflächen gemeint.

24.00 zusätzliche Vorbemerkungen
24.00
Z
zusätzliche Vorbemerkungen
24.02 Vorbereiten des Untergrundes
24.02
Z
Vorbereiten des Untergrundes
24.11 Wandfliesen in Innenräumen
24.11
Z
Wandfliesen in Innenräumen
24.12 Bodenfliesen in Innenräumen
24.12
Z
Bodenfliesen in Innenräumen
24.15 Sockel in Innenräumen und Außenbereichen
24.15
Z
Sockel in Innenräumen und Außenbereichen
24.16 Elastische Fugen, Aufzahlungen
24.16
Z
Elastische Fugen, Aufzahlungen
24.54 Sonstige Leistungen, Aufzahlungen
24.54
Z
Sonstige Leistungen, Aufzahlungen
24.55 Regieleistungen
24.55
Z
Regieleistungen