Außenanlagen
Gewog - Umbau GS8
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Vorbemerkungen und allgemeine Hinweise Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses sind die Außenanlagen- und Pflasterarbeiten im Rahmen der Umbau- und Sanierungsmaßnahme am Büro- und Verwaltungsgebäude Gutenbergstraße 8, 95444 Bayreuth. Die Leistungen umfassen die Herstellung der im Bereich des Gebäudes geplanten Außenanlagen einschließlich der hierfür erforderlichen Erd-, Unterbau-, Befestigungs-, Entwässerungs- und Landschaftsbauarbeiten entsprechend den Planunterlagen, den vorgesehenen Höhen und Gefälleverhältnissen sowie den örtlichen Gegebenheiten. Die Arbeiten sind überwiegend im Bereich des bestehenden Gebäudes und der vorhandenen Außenanlagen auszuführen. Bestehende befestigte Flächen, Wege, Einfassungen, Grünflächen und sonstige bauliche Anlagen sind vor Beginn der Arbeiten zu berücksichtigen und, soweit vorgesehen, zurückzubauen, anzupassen oder an die neu herzustellenden Außenanlagen anzuschließen. Erforderliche Erdarbeiten, insbesondere der Aushub, die Herstellung des erforderlichen Planums sowie der Einbau und die Verdichtung geeigneter Boden- und Frostschutzmaterialien, sind entsprechend den jeweiligen Anforderungen auszuführen. Vorhandene ungeeignete oder nicht tragfähige Bodenschichten sind, soweit erforderlich, auszubauen und durch geeignete Materialien zu ersetzen. Anschlüsse an bestehende Gebäude, Fassaden, Türen, Fenster, Einfassungen und vorhandene befestigte Flächen sind fachgerecht und höhenmäßig passend herzustellen. Bestehende Höhen und Anschlusspunkte sind vor Ausführung eigenständig zu prüfen. Erforderliche Anpassungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Die erforderlichen Gefälle und Entwässerungsverhältnisse sind so herzustellen, dass eine ordnungsgemäße Ableitung des Oberflächenwassers gewährleistet ist. Anschlüsse an vorhandene Entwässerungseinrichtungen, Rinnen, Abläufe oder sonstige Entwässerungsanlagen sind fachgerecht auszuführen, soweit diese Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind. Die Ausführung sämtlicher Leistungen hat nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen Normen in der jeweils gültigen Fassung zu erfolgen, insbesondere nach: VOB/BVOB/C, ATV DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art)ATV DIN 18300 (Erdarbeiten)ATV DIN 18318 (Verkehrswegebauarbeiten – Pflasterdecken, Plattenbeläge und Einfassungen)ATV DIN 18320 (Landschaftsbauarbeiten)ATV DIN 18306 (Entwässerungskanalarbeiten), soweit Anschlussarbeiten an vorhandene Entwässerungsanlagen betroffen sindDer Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten die vorgefundenen örtlichen und baulichen Gegebenheiten, insbesondere Untergrund, Höhen und Anschlusspunkte, zu prüfen. Abweichungen von den Ausschreibungsunterlagen sowie sonstige Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen, auch wenn diese nicht gerechtfertigt erscheinen. Vorhandene Leitungen, Schächte, Einbauten und sonstige unterirdische oder oberirdische Anlagen sind bei sämtlichen Arbeiten zu berücksichtigen und vor Beschädigungen zu schützen. Vor Beginn der Erdarbeiten hat sich der Auftragnehmer über die Lage vorhandener Leitungen und Einbauten zu informieren. Soweit bestehende Außenanlagen oder Bauteile erhalten bleiben, sind diese während der Bauarbeiten ausreichend zu schützen. Beschädigungen an bestehenden Gebäudeteilen, Fassaden, Belägen, Einfassungen, Bepflanzungen und sonstigen Anlagen sind zu vermeiden. Durch die Bauarbeiten verursachte Verschmutzungen auf angrenzenden Flächen sind regelmäßig zu beseitigen. Die Arbeiten sind mit den übrigen am Bau beteiligten Gewerken eigenverantwortlich zu koordinieren. Insbesondere sind Schnittstellen zu Hochbau-, Fassaden-, Entwässerungs-, Elektro- und Landschaftsbauarbeiten zu berücksichtigen. Die Baustelleneinrichtung sowie Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden bauseits bereitgestellt. Die weitere Verteilung innerhalb der Arbeitsbereiche obliegt dem Auftragnehmer. Eine Baustellentoilette wird bauseits zur Verfügung gestellt. Vor Angebotsabgabe besteht die Möglichkeit zur Besichtigung der Baustelle. Die vorhandenen örtlichen und baulichen Gegebenheiten, insbesondere die bestehenden Höhen, Geländeanschlüsse, Zufahrtsmöglichkeiten, vorhandenen Befestigungen und sonstigen Außenanlagen, sind vom Auftragnehmer eigenständig zu prüfen. Mit Abgabe des Angebotes gelten die örtlichen, baulichen und zugänglichen Verhältnisse als bekannt und bei der Kalkulation berücksichtigt. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind vorläufige Ansätze auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Planunterlagen. Der Auftragnehmer hat die Mengen eigenverantwortlich anhand der endgültigen Planunterlagen bzw. des Aufmaßes vor Ort zu prüfen und etwaige Abweichungen vor Angebotsabgabe schriftlich zu melden. Sämtliche zur fachgerechten Herstellung der geplanten Außenanlagen erforderlichen Nebenarbeiten und Nebenleistungen sind, soweit nicht gesondert ausgeschrieben, in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren. Soweit in den nachfolgenden Positionen einzelne Fabrikate oder Produkte beispielhaft benannt sind, dient dies der Beschreibung des geforderten Qualitäts- und Ausführungsstandards; gleichwertige Produkte anderer Hersteller sind zulässig, sofern deren Gleichwertigkeit nachgewiesen wird.
Vorbemerkungen und allgemeine Hinweise
Bietererklärung Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift, dass er den gesamten Inhalt des Leistungsverzeichnisses einschließlich aller Arbeitsbeschreibungen sowie die Anlagen zum Leistungsverzeichnis anhand der aufgeführten Positionen als verbindlich anerkennt.er sich von den örtlichen Verhältnissen auf der Baustelle und der Beschaffenheit der Anfahrtswege überzeugt bzw. unterrichtet hat.über die Art der Ausführung sämtlicher im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen Klarheit besteht.er auf Anordnung noch vor Auftragsvergabe die entsprechenden Erklärungen über steuerliche Unbedenklichkeit und über Sozialabgabeleistungen beibringt.er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Schutz der auf Bauten beschäftigten Personen und der ausgeführten Arbeiten abgeschlossen hat.er alle Pläne beim Architekten eingesehen hat bzw. dies technisch nicht für notwendig hält. Alle Maße sind vor Ausführung der einzelnen Arbeiten sorgfältig zu überprüfen. Eventuell auftretende Maßdifferenzen sind der Bauleitung sofort zu melden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit der Abgabe des Angebotes Bedenken gegen die geplante Ausführung sofort zu melden, auch dann, wenn diese nicht gerechtfertigt sind.die Schlussabnahme gemeinsam durchzuführen ist.die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Außenanlagen- und Pflasterarbeiten mit einem Arbeitskräfteeinsatz von ..... Vorarbeitern, ....... Facharbeitern, ....... Helfern und ....... Lehrlingen ausgeführt werden, für die Ausführung nicht mehr als ....... Kalenderwochen für die Vorbereitungszeit im Betrieb (einschließlich Anfertigung aller eventuell erforderlichen Werkzeichnungen) sowie nicht mehr als ....... Kalenderwochen für die Ausführung auf der Baustelle benötigt werden.bei Auftragserteilung die Arbeiten unter Vertrag, dreifach vom Architekten ausgestellt, ausgeführt werden.Berufsgenossenschaft/Mitgliedsnummer: ................................................................... Ort/Datum: .................................................................. Anschrift: .................................................................. Stempel und Unterschrift: ..................................................................
Bietererklärung
Weitere besondere Vertragsbedingungen 10.1 siehe EVM 214.H – Besondere Vertragsbedingungen – 10.2 Besichtigung von Baustellen Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. 10.3 Ergänzung zu § 4 Nr. 4 VOB/B 10.3.1 Anschlussmöglichkeiten werden von der Baumeisterfirma erstellt. Der Verbrauch wird entsprechend bei allen Firmen zum Abzug gebracht. Siehe dazu Aufstellung unter „AHZL“. 10.3.3 Notwendige Lager- und Arbeitsplätze sind auf dem Grundstück vorhanden und werden von der Bauleitung angewiesen. 10.4 Bauleiter Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte und deutschsprachige Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein. 10.5 Anordnung von Stundenlohnarbeiten Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. Die Stundenlohnzettel sind entgegen ZVB/E Nr. 18 wöchentlich einzureichen. 10.6 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils nach Abstimmung statt. 10.7 Nachabnahmen Sind aufgrund von unzureichenden Mängelbeseitigungen weitere Nachabnahmen erforderlich, so werden die dabei entstehenden Kosten dem Auftragnehmer angelastet. 10.8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Zur Durchführung der Maßnahme wird durch den AG und den SIGE-Koordinator ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt. Der AN hat seine Beschäftigten über den SIGE-Plan zu informieren. Der SIGE-Plan ist zu beachten und in der Firmenbauleitung bereitzuhalten. Falls der AN fremdsprachige Mitarbeiter einsetzt, hat er für die Übersetzung der nach UVV geforderten Hinweise und Beschilderungen zu sorgen. 10.9 Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird Bayreuth vereinbart, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen. 10.10 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen – Vorgaben des Auftraggebers – Der Auftraggeber stellt als Grundlage für die vom Auftragnehmer zu erstellenden Planunterlagen Grundriss- und Lagepläne in digitaler Form als PDF-Datei zur Verfügung. Bei Bedarf können die Planunterlagen gegen eine entsprechende Gebühr in Papierform nachgereicht werden. Bautagebuch: Es ist ein Bautagebuch zu führen und der örtlichen Bauleitung unaufgefordert wöchentlich zu übergeben. Details siehe unter „Technische Angaben“. – Baudokumentation – Nach Abschluss der Baumaßnahme ist eine Dokumentation abzugeben. Die Unterlagen sind in dreifacher Ausführung in deutscher Sprache in Papierform einzureichen. Folgende Einzelunterlagen müssen Bestandteil sein: Standsicherheitsnachweis, sofern erstelltDetail- und Anschlusszeichnungenbauaufsichtliche Zulassungen, sofern für eingesetzte Bauteile erforderlichProduktdatenblätter der eingesetzten Baustoffe (Pflastersteine, Einfassungen, Trag- und Frostschutzmaterialien, Entwässerungsbauteile)Pflegeanleitungen der Hersteller, soweit vorhandenFachunternehmererklärungÜbergabeunterlagen, Betriebsunterlagen technische Anlagen: Der AN hat bis spätestens 30 Kalendertage vor der Abnahme je ein Entwurfsexemplar und nach Abschluss der Abnahme die Bedienungs- und Wartungsanweisungen in deutscher Sprache in schriftlicher Form dem AG dreifach zu übergeben. Der Inhalt der Unterlagen ist den entsprechenden gewerkespezifischen DIN-Normen gemäß VOB/C zu entnehmen. Soweit für die ausgeschriebenen Außenanlagen- und Pflasterarbeiten zutreffend, wird insbesondere auf folgende Unterlagen hingewiesen: Anlagen- und Funktionsbeschreibungen, PrüfprotokollePrüfbücher mit dem Ergebnis der vor der Abnahme durchgeführten PrüfungenBetriebsanweisungen, Bedienungs- und Instandhaltungsanleitungen der Hersteller der eingesetzten BauteileListe der Bauteile, die einer Überwachungspflicht auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften unterliegen, einschließlich der vorgesehenen PrüftermineAuflistung der ausgeführten Beläge, Einfassungen und EntwässerungsbauteileFristenpläne für etwaige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten10.13 Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z. B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich fortzuschreiben. Der Plan ist dem Auftraggeber 10 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich, jeweils in dreifacher Ausfertigung zu übergeben. 10.14 Unterkünfte Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden. 10.15 Subunternehmer Sub- bzw. Nachunternehmer sind mit Angebotsabgabe zu benennen und nur nach vorheriger Abstimmung und Genehmigung mit dem AG zulässig. 10.16 Gewährleistung Über die Dauer der Gewährleistungszeit hat der Auftragnehmer eine Bankbürgschaft einer in Deutschland ansässigen Bank mit unbegrenzter Laufzeit über 5 % der Auftragssumme zu erbringen. Sparbuchvarianten, Versicherungsbürgschaften etc. sind vor Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber gesondert schriftlich zu vereinbaren. Ansonsten kann der Einbehalt nicht ausbezahlt werden. Einbehalte bei geringen Auftragssummen sind gesondert vereinbar. 10.17 Baustellenreinigung Die Baustelle ist täglich besenrein zu verlassen. Bauschutt, Verpackungsmaterial etc. sind umgehend zu beräumen. Der Bauherr behält sich vor, die Räumung von nicht beräumtem Material der jeweils zuständigen Firma in Abzug zu bringen. 10.18 Einweisung Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiter auf der Baustelle in alle Arbeiten eingewiesen sind und alle notwendigen Unterlagen, auch ein Leer-Leistungsverzeichnis, vor Ort verfügbar sind. Der Auftragnehmer bzw. Fachbauleiter hat die fachgerechte Ausführung der Arbeiten zu kontrollieren und die Abnahmefähigkeit der Gesamtleistung vor der gemeinsamen Abnahme zu prüfen. 10.19 Vertragsstrafen § 11 VOB/B Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag der Verspätung zu zahlen: bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist 0,2 % des Endbetrages der Schlussrechnung, jedoch nicht mehr als 5 % der Schlussrechnungssumme.bei Überschreitung von Einzelfristen 0,2 % des Endbetrages der Schlussrechnung, jedoch nicht mehr als 5 % der Schlussrechnungssumme.
Weitere besondere Vertragsbedingungen
Technische Angaben Technische Spezifikationen Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen oder internationale Normen Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen mit einbezogen. Abfallmaterial Aus dem Bereich des AN anfallende Baustellenabfälle (z. B. Verpackungsmaterial, Aushub-, Beton- und Pflasterreste, sonstige Reststoffe) sind entsprechend den rechtlichen Vorschriften (z. B. örtliche Abfallsatzung) zu entsorgen. Wertstoffe sind auszusondern, in getrennten Fraktionen zu erfassen und der Wiederverwertung zuzuführen (Nebenleistung nach Nr. 4.1.11 DIN 18299). Ausführungsbedingungen Die zur Übersicht beiliegenden Pläne dienen dem Verständnis der konstruktiven Zusammenhänge und zeigen die besonderen erschwerenden Randbedingungen (Zufahrts- und Transportweglängen, beengte Verhältnisse) für die Durchführung der Außenanlagen- und Pflasterarbeiten. Ein genaues Studium ist für die Kalkulation der Einheitspreise unabdingbar. Auf dem gesamten Baustellengelände herrscht absolutes Alkohol- und Rauchverbot. Auf die Vermeidung von Lärmbelästigungen ist zu achten. Musikgeräte (Radio, CD-Spieler usw.) sind auf der Baustelle untersagt. Es dürfen nur schallgedämmte Baumaschinen eingesetzt werden. Das Aufhängen von Werbetafeln und Bannern im Baustellenbereich, z. B. an Bauzäunen, ist untersagt. Der AN kann gegen eine Gebühr von 150,00 € auf der Bautafel genannt werden. Sauberhaltung der Baustelle und Transportwege Der AN darf für den Transport und die Lagerung von Materialien (z. B. Schüttgütern, Pflastersteinen, Werkzeug) und Geräten nur die dafür freigegebenen Straßen und Plätze benutzen und hat sie bei Verschmutzung zu säubern. Die Baustelle sowie die Lager- und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu erhalten und am Ende der Arbeitsschicht aufzuräumen. Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat unaufgefordert Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrags von Bedeutung sein können. Das Bautagebuch ist für jeden Tag als einzelnes Blatt zu führen und muss mindestens folgende Angaben enthalten: ausführendes Personal, eingesetzte Maschinen, Witterung, Tätigkeiten, Fortschritt/Ergebnisse, Besonderheiten etc. Lage von Leitungen, Kabeln und dgl. Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten, insbesondere vor Beginn der Erdarbeiten sowie vor Aushub-, Grabe- und Fundamentarbeiten, über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränagen, Kanälen u. dgl. beim Anlagenbetreiber bzw. bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten. Trennschleif- und Schweißarbeiten Trennschleifarbeiten (z. B. beim Trennen von Pflastersteinen, Bordsteinen oder Bewehrung), Schweißarbeiten und sonstige funkenerzeugende Arbeiten sind so gering wie möglich zu halten. Sollten derartige Arbeiten unumgänglich sein, sind die Schutzmaßnahmen vor Ausführung mit der Bauleitung abzuklären und anzumelden. Eventuell entstandene Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen werden dem Auftragnehmer sofort in Rechnung gestellt. Die erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung (z. B. Bereitstellung Feuerlöscher etc.) ist vom AN mit zu erbringen. Bei Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten ist ein Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten vorzulegen.
Technische Angaben
Allgemeine Hinweise zum LV (AHZL) Technische Bedingungen Für die Arbeiten sind folgende Normen und Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung bindend: VOB/BVOB/C, ATV DIN 18299 bis 18459, insbesondere ATV DIN 18300 (Erdarbeiten), ATV DIN 18318 (Verkehrswegebauarbeiten – Pflasterdecken, Plattenbeläge und Einfassungen), ATV DIN 18320 (Landschaftsbauarbeiten) und ATV DIN 18306 (Entwässerungskanalarbeiten)sämtliche weiteren erforderlichen DIN-Vorschriften, welche für die jeweilige Baudurchführung, die verwendeten Baustoffe oder die Ausführungsart bindend sinddie geltenden Arbeitsschutzvorschriftendie geltenden UmweltschutzvorschriftenSämtliche nachfolgend ausgeschriebenen Positionen gelten als fix und fertige, dem Verwendungszweck entsprechende Leistung, einschließlich Lieferung aller Materialien, Geräte und aller erforderlichen Nebenleistungen für die fachgerechte Ausführung der Außenanlagen- und Pflasterarbeiten. Alle verwendeten Materialien müssen nachweislich gesundheitlich unbedenklich sein. Der Auftragnehmer hat auf Anfrage die Unbedenklichkeitsnachweise für alle Werkstoffe (Pflastersteine, Frostschutz- und Tragschichtmaterialien, Betonprodukte etc.) vorzulegen. Materialien, die keinen Nachweis haben oder gesundheitsschädlich sind, dürfen nicht eingebaut werden. Allgemeine Hinweise zur Baustellensauberkeit und Reinigung im Rahmen der Außenanlagen- und Pflasterarbeiten Es wird ausdrücklich auf die enge bauliche Situation des Gebäudes sowie die angrenzenden Grundstücke und Bebauungen hingewiesen. Sämtliche Maßnahmen zur Durchführung einer staubarmen bzw. staubfreien Bauausführung sowie zur laufenden Reinigung der Arbeitsbereiche während und nach Abschluss der jeweiligen Außenanlagen- und Pflasterarbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sollten aus Sicht des Bieters über die ausgeschriebenen Leistungen hinaus zusätzliche Reinigungsmaßnahmen erforderlich sein, sind diese bei Angebotsabgabe gesondert mit Mengen- und Preisangaben als Nachtrag zu benennen. Nach Abschluss der jeweiligen Außenanlagen- und Pflasterarbeiten hat der Auftragnehmer die von ihm genutzten Arbeitsbereiche besenrein sowie frei von Bau- und sonstigen Baustellenrückständen zu übergeben. Die im Rahmen der Arbeiten beanspruchten Flächen und angrenzenden Bauteile sind in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen und ohne Beschädigungen zu übergeben.
Allgemeine Hinweise zum LV (AHZL)
01 Baustelleneinrichtung und Vorarbeiten
01
Baustelleneinrichtung und Vorarbeiten
01.01 Vorarbeiten
01.01
Vorarbeiten
02 Erdarbeiten
02
Erdarbeiten
02.01 Erdarbeiten Außenanlagen
02.01
Erdarbeiten Außenanlagen
03 Wege- und Platzbefestigung
03
Wege- und Platzbefestigung
03.01 Zugangsweg zum Eingang
03.01
Zugangsweg zum Eingang
03.02 Stellplätze / Parkflächen
03.02
Stellplätze / Parkflächen
03.03 Weg zum Schuppen
03.03
Weg zum Schuppen
03.04 Barrierefreie Zugänge
03.04
Barrierefreie Zugänge
04 Terrassenbau
04
Terrassenbau
04.01 Terrasse
04.01
Terrasse
04.02 Außenbereich Arbeiten mit Kind
04.02
Außenbereich Arbeiten mit Kind
05 Entwässerung Außenanlagen
05
Entwässerung Außenanlagen
05.01 Entwässerung
05.01
Entwässerung
06 Grün- und Landschaftsbauarbeiten
06
Grün- und Landschaftsbauarbeiten
06.01 Grünflächen
06.01
Grünflächen
07 Beleuchtung – Fundamente und Leerrohre
07
Beleuchtung – Fundamente und Leerrohre
Hinweis zur Leistungsabgrenzung Beleuchtung Die Beleuchtungskörper (Mastleuchten/Leuchten) selbst sind nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses. Lieferung und Montage der Leuchten erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt separat durch den Elektriker. Die in dieser Gruppe ausgeschriebenen Leistungen umfassen ausschließlich die erforderlichen Fundamentarbeiten sowie die Verlegung der Leerrohre für die Stromzuführung.
Hinweis zur Leistungsabgrenzung Beleuchtung
07.01 Fundamentarbeiten und Leerrohre für Beleuchtung
07.01
Fundamentarbeiten und Leerrohre für Beleuchtung
08 Stundenlohnarbeiten
08
Stundenlohnarbeiten
08.01 Regiearbeiten
08.01
Regiearbeiten