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1.Baubeschreibung 1. Baubeschreibung - Allgemeine Angaben
Bauherr:
Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
Oppenheimstraße 9,
50668 Köln
Bauvorhaben
Konstruktiver Baumassnahmen, Sanierung und Brandschutzertüchtigung des 5-geschosssigen Geschäfthaus in der Fußgängerzone, Schönbornstasse 8,. 97070 Würzburg,
Standort: Schönbornstraße 8 , Würzburg, Fußgängerzone
-Baujahr: ca. 1953
Nutzung: Geschäftshaus, derzeit von H&M genutzt
-Anzahl der Geschosse: 6
Nutzungsstruktur:
- UG: -2OG Verkaufsflächen
- 3. OG: Lager- und Technikflächen
- 4. OG: Personal- und Büroräume
- 5. OG: Spitzboden, nicht genutzt
Bruttogeschoßfläche: ca. 4.305m2
Grundfläche ca : 882m2
Angaben zur Baustelle:
Das Gebäude befindet sich auf der Schönbonstrasse 8, flankiert von Domikanergasse und Herzogenstrasse. Das Gebäude hat zur Schönbonstrasse eine Breite von ca. 23,5m und eine Tiefe von 32,00m-34,00m in die Seitenstrassen. Da sich das Objekt im Fußgängerzonenbereich befindet und angrenzend Schienenverkehr der Straßenbahn stattfindet sind Sicherungsmassnahmen zu berücksichtigen. Zufahrtmöglichkeiten sind eingschränkt
Diese Erschwernisse für die vor beschriebenen Einschränkungen und Einhaltung der, insbesondere vom Nutzer sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Hierfür erfolgt keine gesonderte Vergü̈tung.
2. Bauziel
Ziel der Maßnahmen ist die umfassende brandschutztechnische Sanierung des Gebäudes sowie die Erneuerung der technischen Installationen, mit Ausnahme der Rolltreppen und Aufzüge.
Die Genehmigung für die Bauarbeiten liegt vor.
Das Gebäude ist als Stahlbetonskelettbau mit Rippendecken ca. 1953 errichtet worden.
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Gebäude den aktuellen rechtlichen Anforderungen gerecht wird und die Nutzung durch künftige Mieter optimiert wird.
Mit der Sichheits-und Gesundheitskoordination wurde beauftragt:
Krafft Ingenieure, Ansprechpartner Jens Keller
0931/ 79 00 72-1
KRAFFT Ingenieure GmbH &
Co.KG Wölffelstrasse 8, 97072
Würzburg
3. Termine und Fristen
Vorgesehener Beginn der Baumaßnahme / Arbeiten: 16.Oktober 2025
Geplante Dauer der Baumaßnahme / Arbeiten: 12 Monate
4. Lage und Transportwege
Das Gebäude befindet sich innerhalb einer Fussgängerzone mit eingschränkten Lade- und Zufahrtmöglichkeiten.
Die Zufahrtmöglichkeiten ist von 3 Seiten möglich, die Einschränkungen sind zu beachten und kalkulieren, über die Fussgängerzonen Schönbornstrasse,Herzogenstrasse und Dominikanergasse.
Es ist keine dauerhafte Kranstellung möglich.Kosten für mobile Kranstellungen sind einzukalkulieren.
Lagerung von Baustoffen:
Maximale zulässige Deckenbelastung bei der Baustofflagerung 300 kg/m2.
5. Auflagen und Genehmigungen
Die Bauarbeiten werden gemäß den vorliegenden Genehmigungen durchgeführt und müssen den aktuellen baurechtlichen Vorschriften entsprechen. Eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden sowie der Brandschutzbehörde ist weiterhin erforderlich, um alle notwendigen Abnahmen zu erhalten.
6. Entsorgung von Abfall nach DIN 18299
Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen.
Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen.
Vom AN werden Container für (Eingabe) bereitgestellt. Die Kosten für die Container und die Entsorgung trägt der AN. Es darf nur der jeweils entsprechende Abfall in diese Behälter gefüllt werden. Unzulässiger Abfall wird auf Kosten des Verursachers wieder aus den Behältern entfernt und ist vom Verursacher auf eigene Kosten zu entsorgen.
Folgende immissionsschutzfachliche Auflagen sind zu beachten:
Abbruch / Baumaßnahmen
Bei den Abbruch- und Bauarbeiten sind die Bestimmungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baul.rm (AVwV Baul.rm, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 160 vom 1. Sept. 1970) sowie die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) vom 29. Aug. 2002 zu beachten.Vor Beginn der Abbruchmaßnahmen ist vom Bauherrn zu prüfen, ob bei den notwendigen Abbruch- und Demontagearbeiten „gefährliche Abfälle“ (z. B. Altholzfenster, kontaminierter Bauschutt u.a. Kaminabbruch, verunreinigter Boden, asbesthaltiges Dämmmaterial, kohleteerhaltige Bitumengemische etc.) gem. Abfallverzeichnisverordnung (AW) in der jeweils aktuellen Fassung entstehen. Gefährliche Abfälle sind von anderen Abfällen getrennt zu halten und getrennt zu entsorgen für̈ Bau- und Abbruchabfälle nach Ú 8 Abs. 1 Satz 3 GewAbfV).Anlagen und Anlagenteile (wie z.B. Maschinen, Geräte), die Lärm und Erschütterungen erzeugen, sind entsprechend dem Stand der Technik auf dem Gebiet des Lärm- und Erschü̈tterungsschutzes zu errichten, zu betreiben und regelmäßig zu warten.
7. Besondere Hinweise
Alle Arbeiten sind unter Berücksichtigung des Fußgängerzonenverkehrs und der vorhandenen Nachbarbebauung auszuführen. Die Sicherheit der Mitarbeiter und der Anwohner hat höchste Priorität. Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften sind strikt zu befolgen.
1.Baubeschreibung
2. Angebot 2. Angebot
Das Angebot ist zum angezeigten Termin kostenlos und unverbindlich für den Auftraggeber (AG) einzureichen. Später eingehende Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist nach VOB bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden.
Dem Auftraggeber verbleibt die freie Entscheidung hinsichtlich der Vergabe des Auftrages, auch für einzelne Positionen. Die eingesetzten Preise sind somit Festpreise für die genannten Einheiten ohne Rücksicht auf Veränderung der Massen.
Der Bauherr behält sich vor, einzelne Positionen auch nach Auftragsvergabe aus der Beauftragung entfallen zu lassen, die Einheitspreise des gesamten Angbotes bleiben hierdurch unverändert.
Der Anbieter hat sich über das geplante Bauvorhaben zu orientieren (auch vor Ort). Er bestätigt mit der Abgabe des Angebotes, dass er die Grundlagen, die zur Erfüllung des Vertrages maßgeblich sind, geprüft hat.
Der Auftragnehmer hat sich anhand der Positionen von der Vollständigkeit des LV´s zu überzeugen. Bei fehlenden Blättern ist der AG umgehend zu verständigen.
Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechenden funktionsfähige Leistung geschuldet wird.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Massen sind überschläglich ermittelt und können nicht als Basis für Materialbestellungen oder Festpreisverhandlungen dienen. Sie sind vom Bieter verantwortlich zu prüfen. Bei abweichenden Massen hat der AN die sofortige Anzeigepflicht und die Pflicht dies vor der Ausführung der Arbeiten zu klären. Eine Anerkennung der abweichenden Massen durch den AG kann nach und oder während der Ausführung nicht mehr anerkannt werden.
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom Auftragnehmer am Bau zu prüfen.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben
Alle Unterlagen sind beim Fachingenieur einzusehen.
Der Bieter kann aus Unkenntnis der Planunterlagen und baulichen Eigenheiten keinerlei Forderungen ableiten. Die Ausführung kann u.U. nicht kontinuierlich, sondern nur entsprechend dem Baufortschritt, durchgeführt werden. Dies berechtigt nicht zu Nachforderungen des Bieters. Abweichungen der Massen berechtigen nicht zur Änderung der Einheitspreise. Sämtliche Geräte, Einrichtungsgegenstände und Armaturen sind auf Wunsch kostenlos zu bemustern.
Das Angebot ist ungültig, wenn
a) es nicht unterschrieben ist
b) es nicht ordnungsgemäß und vollständig vom Bieter ausgefüllt wurde.
Vertragsbedingungen des Bieters, auch wenn sie dem Angebot beigeheftet werden, sind für den Auftraggeber nicht bindend.
Sämtliche Vertragsbedingungen dieser Ausschreibung gelten für alle Lieferungen und Leistungen des LV‘s sowie für Nachtragsangebote. Die im Angebot aufgeführten Alternativ-Positionen sowie die einzelnen Material-und Lohnkosten sind unbedingt auszufüllen.
Hinweis zur Angebotsabgabe:
Bitte beachten Sie, dass in Ihrem Angebot alle relevanten Kosten für Materialien, Lieferung und Montage einfließen müssen. Dies betrifft sowohl die Produktpreise als auch eventuelle Nebenkosten. Stellen Sie sicher, dass die genannten Positionen vollständig und transparent aufgeführt sind, um eine faire und umfassende Bewertung aller Angebote zu ermöglichen.
Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B)
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem Auftraggeber schriftlich bekannt zu geben.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt.
Bei Verstößen des Auftragnehmers oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen.
Vertragsstrafe:
a) Der Auftraggeber ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung einer Einzelfrist als Vertragsstrafe 0,1 % je Werktag der bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber vertragsgemäß zu leistenden gesamten Nettoauftragssumme geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber vertragsgemäß zu leistenden Nettoauftragssumme.
b) Die nach dem vorstehenden Absatz fällig werdende Vertragsstrafe ist dann nicht verwirkt, wenn die in diesem Vertrag vereinbarte Ausführungsfrist eingehalten wird. Das gilt nicht, wenn durch die vom Auftragnehmer zu vertretende Versäumung einzelner Einzelfristen der im Bauzeitenplan festgelegte Arbeitsbeginn für andere Gewerke verschoben wird oder dem Auftraggeber ein Verzugsschaden entsteht.
c) Der bei der Abnahme auszusprechende Vorbehalt der Geltendmachung kann noch bis zur Fälligkeit der Schlussrechnung erklärt werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, für jeden vom Auftragnehmer auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000,- EUR.
2. Angebot
3. Ausführungsfristen 3. Ausführungsfristen
Verbindlich ist der Terminplan einschl. aller Zwischentermine. Unterbrechungen der Arbeiten sind nur nach Rücksprache mit der Bauleitung möglich.
Termine:
Angebotsabgabe 14.08.2025
Auftragsvergabe: 25.09.2025
Baubeginn Konstruktiver Ausbau Phase 2 16.10.2025 - 22.10.2026
Baufertigstellung 22.10 2026
Übgergabe an der AG:
Nach Fertigstellung Abnahme 23.10.2026
3. Ausführungsfristen
4. Voraussetzungen 4. Voraussetzungen
4.1 Alle Bau- und Projektpläne sind verantwortlich am Ort zu prüfen und ggf. Fehler und nötige Änderungen schriftlich der Bauleitung mitzuteilen, anderenfalls wird das volle Einverständnis des Auftragnehmers (AN) mit Planung, Technik und Ausführung angenommen.
Der AN ist für die Einhaltung aller Normen, Vorschriften, Verordnungen und behördlichen Auflagen innerhalb seines Leistungsbereiches alleine verantwortlich. Er hat alle Lieferungen und Leistungen im Sinne der einschlägigen Bestimmungen zu erbringen und haftet alleine für alle Schäden.
Nach Auftragserteilung vor Arbeitsbeginn hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Montage- und Detailpläne der auszuführenden Anlage vorzulegen.-Siehe auch Punkt 8 - Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung die Durchbrüche vor Ort zu überprüfen und evtl. Bedenken schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, und werden später Arbeiten am Bauwerk als Voraussetzung für die Montage erforderlich, so sind diese vom AN in Abstimmung mit dem Statiker auszuführen bzw. werden für den AN kostenpflichtig ausgeführt.
4.2 Im Rahmen der geplanten Umbaumaßnahmen des Objektes Schönbornstraße 8 in Würzburg wurde ein Bausschadstoffgutachten beauftragt.
Die Untersuchung wurde durch die Wesseling Consulting durchgeführt und umfasst die Identifizierung von Gebäudeschadstoffen wie Asbest, KMF, PCS, PAK, PCP und Lindan.
Das Gutachten liegt den Unterlagen bei.
4.3. Beweissicherung
Der Auftraggeber hat eine Beweissicherung von einem unabhängigen Sachverständigen durchführen lassen. Der Zustand,der öffentlichen und nichtöffentlichen Straßen und Wege und den von der Baumaßnahme betroffenen Nachbargebäuden sind darin festgehalten.
Das Beweissicherungsverfahren ist nicht baubegleitend.
Änderungen am Zustand sowie die Herstellung von Zwischenzuständen sind vom Auftragnehmer zu seinen Lasten zu dokumentieren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich den dokumentierten Ursprungszustand wiederherzustellen.
4.4 Bauleiter/Baustellenpersonal
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen verantwortlichen Fachbauleiter schriftlich zu benennen. Ebenfalls ist dessen Vertreter sowie bei Ablösung dessen Nachfolger zu benennen. Diese jeweils verantwortliche Person muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Die Anwesenheit dieser Person an der Baustelle während der Ausführung der Leistungen hat der AN zu garantieren.
Der Bauleiter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Bauarbeiten in Übereinstimmung mit den genehmigten Plänen, den öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik.
4.5 Bautagebuch
Der AN verpflichtet sich dem AG gegenüber ein Bautagebuch zu führen und sämtliche zur Dokumentation relevanten Daten, wie Datum, Witterung, Leistungsstand, Anzahl der Mitarbeiter, etc. darin einzutragen und der Bauleitung des AG täglich zur Unterzeichnung und zur Eintragung eigener Anmerkungen vorzulegen.
4.6 Baubesprechungen
Der AN verpflichtet sich dem AG gegenüber wöchentlich während seiner Ausführungszeit sowie auf besondere Anforderung nach Erfordernis an Baubesprechungen mit der Bauleitung des AG teilzunehmen.
4.7 Gefährdungsanalyse und Betriebsanweisung durch Sigeko.
Für die Baumaßnahme ist nach den gesetzlichen Vorschriften ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator durch den Auftraggeber bestellt worden.
Der AN verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit dem SiGeKo und geht auch die Verpflichtung ein, dessen Anordnungen und Anweisungen auf erste Aufforderung zu befolgen und umzusetzen.
Sollten die Anweisungen des SiGeKo oder der Bauleitung auf erste Aufforderung seitens des AN unterlassen werden und hat diese Nichtbeachtung Konsequenzen für den Bauablauf, (z.B. Baustopp), so hat der AN sämtliche daraus resultierende Kosten und Haftungsrisiken zu tragen.
Folgende Unterlagen sind mind. 5 Arbeitstage vor Aufnahme der Arbeiten vorzulegen: - Angabe der zuständigen Fachkraft des AN (verantwortlicher Bauleiter), - Name des Sicherheitsbeauftragten, - Name und Anzahl der Ersthelfer auf der Baustelle mit Ausbildungsnachweis, - Gefährdungsbeurteilung gem. Arbeitsschutzgesetz, - Bestätigung der Unterweisung mit Vorlage eines Einweisungsprotokolls. Die Anweisung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle sowie der SiGe-Plan sind einzuhalten.
4.8. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
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4. Voraussetzungen
5. Ausführung 5. Ausführung
Der AN hat innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung einen qualifizierten Fachbauleiter in Sinne der Landesbauordnung für die vom ihm auszuführenden Leistungen zu benennen und kostenlos zu stellen.
Die Bauleitung ist unaufgefordert vom Auftragnehmer über die bauörtlichen Maßnahmen, Arbeitsabläufe und Termine zu unterrichten. Bei Unstimmigkeiten, gleich welcher Art und Ursache, ist der AG oder Vertreter sofort zu verständigen und eine Entscheidung einzuholen. Das Hausrecht üben auf der Baustelle Bauherr, Architekt und Bauleitung aus. Firmenangehörige oder Bauhandwerker, die auf der Baustelle durch ihr persönliches Verhalten einen ordnungsgemäßen Ablauf der Arbeiten behindern oder den Aufforderungen der Bauleitung nicht nachkommen, können von der Baustelle verwiesen werden. Bei Diebstahlverdacht hat die Bauleitung das Recht auf Kontrolle.
Der AN hat die Baustelle in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und seinen anfallenden Müll und Schutt umgehend zu beseitigen. Werden Müll und Schutt, deren Beseitigung dem Auftragnehmer obliegt, nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung durch die Bauleitung entfernt, so kann der AG die Baustelle durch Dritte zu Lasten des AN säubern lassen.
5. Ausführung
6. Haftung 6. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für die ihm übertragenen Leistungen 5 Jahre. Für Dacharbeiten / Flachdach haftet der Auftragnehmer haftet für die ihm übertragenen Leistungen 10 Jahre
Er hat für die Einhaltung aller Unfallverhütungs-vorschriften Sorge zu tragen. Er hat alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur Sicherung der Umgebung insbesondere der Baulichkeit sowie zur Sicherung dritter Personen erforderlich sind. Er haftet für jeden Sach- und Personenschaden der durch Nichtbeachtung dieser Bestimmungen durch seine/seiner Arbeitnehmer oder sonstige Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Schuld dem AG oder Dritten zugefügt wird. Die Übertragung der Verantwortlichkeit für die Einhaltung der bezeichneten Vorschriften auf dritte Personen berührt den AN nicht.
Versicherungssummen mit Mindestdeckung:
für Personenschäden Euro 3 Millionen
für Sachschäden Euro 2 Millionen
für Vermögensschäden Euro 500 Tausend
Versicherungsgesellschaft: .........................................................
(vom AN auszufüllen)
Der Auftragnehmer sorgt bis zur Abnahme für den Schutz seiner Leitungen, Lieferungen und Materialien gegen Beschädigung und Diebstahl. Die Koordination mit anderen Fachgewerken erfolgt durch den Auftragnehmer unaufgefordert.
Der Auftragnehmer wird eine Bauleistungsversicherung auf seine Kosten für sein/e Gewerke/e abschließen.
6. Haftung
7. Auftragserfüllung 7. Auftragserfüllung, Sicherheiten
Der Auftragnehmer hat die für die Ausführung erforderlichen Anträge, Genehmigungen und Abnahmen für den AG kostenfrei zu veranlassen. Der Auftrag gilt als erledigt, wenn die Anlage gemeinsam mit der Bauleitung abgenommen wurde und eine schriftliche Bestätigung des Bauleiters vorliegt. Bei der Abnahme sind dem Auftraggeber in 3-facher Ausfertigung Betriebs- und Wartungsanleitungen, Bestandszeichnungen (in 3-facher Ausfertigung als S/W-Pause oder digital nach Wahl des Auftraggebers), Schaltpläne, Funktionsbeschreibungen und Stromlaufpläne für den AG kostenfrei vorzulegen. Hierin müssen sämtliche Rohrleitungen, Kanäle, Volumenströme, Stellglieder usw. enthalten sein. Das Bedienungspersonal ist vom AN einzuweisen. Spätestens 4 Wochen nach der Abnahme hat der Unternehmer seine Gesamtrechnung in 5-facher Ausfertigung prüffähig der Bauleitung vorzulegen. Aufmaß- und Abrechnungszeichnungen, Zusammenstellungen von Aufmaßen sind mit der Gesamtrechnung zu übergeben.
Der Bauherr behält sich vor gemäß Bauwerksvertrag des AG - §11 (1)-(5) Sicherheiten einzubehalten. Er kann u.a. als Vertragserfüllung 10% der Bruttoauftagssumme, von der Brutto-Gesamtsumme der Rechnung 10 % für die Dauer der Gewährleistung zinslos einzubehalten. Diese kann durch eine Bankbürgschaft ausgelöst werden
Zur Sicherung der Mängelansprüche erfolgt ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5% der geprüften Bruttoschlussrechnungssumme.
Desweiteren gelten, soweit in den vorstehenden Punkten nicht anders erwähnt, als Vertragsbestandteile des Vertrages und die VOB in ihrer letzten Fassung.
7. Auftragserfüllung
8. Allgemeines 8. Allgemeines
Abkürzungen:
In diesem Leistungsverzeichnis werden folgende Abkürzungen für die jeweiligen Vertragsparteien verwendet:
Auftraggeber: AG
Auftragnehmer : AN
Bitte beachten Sie, dass in Ihrem Angebot alle relevanten Kosten für Materialien, Lieferung und Montage einfließen müssen. Dies betrifft sowohl die Produktpreise als auch eventuelle Nebenkosten. Stellen Sie sicher, dass die genannten Positionen vollständig und transparent aufgeführt sind, um eine faire und umfassende Bewertung aller Angebote zu ermöglichen.
Soweit einzelne Vereinbarungen aus den vorgenannten und folgenden Vertragsbedingungen nichtig sein sollten, so gilt an deren Stelle eine entsprechende, zulässige Vereinbarung, die dem Sinn der nichtigen Bedingung am nächsten kommt. Mit der Unterschrift erkenne ich die vorstehenden Vertragsbedingungen an und erkläre mich bereit und fähig, zum Angebotspreis eine voll funktionsfähige Anlage nach den Regeln der Technik zu erstellen.
Werbung
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken.
Der Auftragnehmer hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie (wie im LV beschrieben)
( X ) werden bauseits gestellt.
( ) erstellt der Rohbauunternehmer und hält diese während der gesamten Bauzeit vor.
Die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer.
Baureinigung und Abfallbeseitigung
Dem Auftragnehmer obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der Auftraggeber zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers berechtigt
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
8. Allgemeines
9. Insgemeinkosten 9. Insgemeinkosten:
Die Zuschläge für Fracht und Transport der Materialien sowie Werkzeuge, Vorhalten der Werkzeuge, Geräte und Gerüste, Anfertigung der Montage- und Revisionszeichnungen, Anfertigung der erforderlichen Bedienungsanleitungen und Schaltpläne, Beaufsichtigung der Montage, Inbetriebnahme der Anlage und Einweisung des Bedienungspersonals sind in die nachstehenden Positionen einzurechnen, soweit nicht anderweitig beschrieben.
Teilnahme an Baubesprechungen (Bauleitung):
Die Teilnahme an, von der Bauleitung angesetzte, Baubesprechungen ist für einen orts- und sachkundigen Bauleiter mit Entscheidungsvollmacht des AN pflicht.
9. Insgemeinkosten
10. Immisionsschutz / Abbruch 10.Immisionsschutz / Abbruch
Hinweise Immisionsschutz
Immissonschutzfachliche Auflagen die zu beachten sind:
Abbruch / Baumanahmen
1. Bei den Abbruch- und Bauarbeiten sind die Bestimmungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum Schutz gegen Baulärm (AVwV Baulärm, Beilage zum Bundesanzeiger Nr.160 vom 1. Sept. 1970) sowie die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV) vom 29. Aug. 2002 zu beachten.
2. Vor Beginn der Abbruchmassnahmen ist zu prüfen, ob bei den notwendigen
Abbruch- und Demontagearbeiten „gefährliche Abfälle (z. B. Altholzfenster, kontaminierter Bauschutt u.a. Kaminabbruch, verunreinigter Boden, asbesthaltiges Dämmmaterial, kohleteerhaltige Bitumengemische etc.) gem. Abfallverzeichnisverordnung (AW) in der jeweils aktuellen Fassung entstehen.
Gefährliche Abfälle sind von anderen Abfällen getrennt zu halten und getrennt zu entsorgen (Vermischungsverbot für gefährliche Abfälle, § 9 Abs. 2 des KrWG gilt auch für Bau- und Abbruchabfälle nach §8 Abs. 1 Satz 3 GewAbfV).
3. Anlagen und Anlagenteile (wie z.B. Maschinen, Ger.te), die Lärm und Erschü̈terungen erzeugen, sind entsprechend dem Stand der Technik auf dem Gebiet des Lärm- und Erschütterungsschutzes zu errichten, zu betreiben und regelmässig zu warten.
4. Im Rahmen der geplanten Bau- und Abbrucharbeiten ist z.B. durch ausreichende Befeuchtung des staubfähigen Materials dafür zu sorgen, dass diffuse Staubaufwirbelungen bzw. Staubemissionen durch Windverfrachtung verhindert werden.
Soweit bei der Lieferung /Verladung von staubenden Gütern eine Staubentwicklung erfolgen kann (insbesondere bei feinkörnigem Material), ist zur Staubbindung beim Be-/Entladevorgang eine Wasserberieselung vorzunehmen. Bei trockener Witterung sind Staubverwehungen auf den Fahrwegen durch eine ausreichende Befeuchtung zu vermeiden. Weiterhin sind entsprechende geschlossene „Schuttrutschen“ bei Abbruchmassnahmen ab einschließlich dem 1. OG bzw. einer Abbruchhöhe von grösser 2,5 m (über GOK) zu verwenden. Die Schuttrutschen sind bis in die aufgestellten,
entsprechend abzuplanenden Container zu führen.
> Folgende Abfallfraktionen sind gem.. § 8 Abs. 1 GewAbfV getrennt zu halten und vorrangig einer Vorbereitung zur Wiederverwertung oder einem Recycling zu zuführen:
• Beton (Abfallschlüssel 170101),
• Ziegel (Abfallschlüssel 170102),
• Fliesen und Keramik (Abfallschlüssel 170103),
• Holz (Abfallschlüssel 170201),
• Glas (Abfallschlüssel 170202),
• Kunststoff (Abfallschlüssel 170203),
• Bitumengemische (Abfallschlüssel 170302),
• Metalle, einschließlich Legierungen (Abfallschlüssel 170401 - 170407 und 170411),
• Dämmmaterial (Abfallschlüssel 170604),
• Baustoffe auf Gipsbasis (Abfallschlüssel 170802).
Auf die einschlägigen Merkblätter der Stadt Würzburg („Schutz gegen Baul.rm“, „Staub mindern auf Baustellen“, „Emissionsarme Baumaschinen", „Arbeiten an Sonn- & Feiertagen sowie nachts“) wird hingewiesen. Diese sind auf den Internetseiten der Stadt Würzburg unter folgendem Link zu finden:
https://www.wuerzburg.de
Anlagen: Merkblätter und Verordnungen gegen 554366 Baulärm, 555055 Staubminderung auf Baustellen, 554375 Verordnung des bayerischen Staatministerium für Umwelt, 577283 Emissionsarme Baumaschienen.
10. Immisionsschutz / Abbruch
02 Phase 2 - Konstruktiver Baumaßnahmen
02
Phase 2 - Konstruktiver Baumaßnahmen
02.07 Kernbohrungen
02.07
Kernbohrungen
02.09 Dachdeckerarbeiten
02.09
Dachdeckerarbeiten
02.21 Stundenlohnarbeiten
02.21
Stundenlohnarbeiten
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