Trockenbauarbeiten
Geschäftshaus Pforzheim - AOK
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Baubeschreibung: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich, um den Umbau eines bestehenden Geschäftshauses. Dieses liegt auf 2 Grundstücke 372/1 und 370. Es werden nicht alle Gebäudeteile umgebaut, lediglich die im Bild Rot umrahmte Bereiche. Für die Baumaßnahme erfolgt der Zugang zum Gebäude über die Westliche-Karl-Friedrich Straße 37. (Das Gebäude an der Leopoldstraße 6 wird in den Obergeschossen nicht umgebaut.) Die derzeitige Ladeneinrichtung (inkl. Rolltreppen und Aufzüge) werden zurückgebaut. Das Erdgeschoss wird lediglich für den neuen Mieter vorbereitet, ohne Innenausbau (Deckendruchbrüche werden geschlossen, Estrich wird neu verlegt sowie die Medienführung für die oberen Geschosses). Die Obergeschosse werden als Bürofläche vollständig ausgebaut. In diesen Geschossen werden auch neue Fensteröffnungen erstellt. Die Baustelle befindet sich in der Innenstadt von Pforzheim. Umrundet von Fußgängerzonen (Baumstraße und Westliche-Karl-Friedrich-Straße. Ein Bereich auf der Baumstraße wird für die Baustelleneinrichtung freigehalten, für Mulden, WC, Abwurfschacht von den oberen Geschossen (Siehe Baustelleneinrichtungsplan). Die erschwerten Anfahrten sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Die Örtlichkeiten sind vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Mehrforderungen aufgrund fehlender Ortskenntnis werden bereits im Vorfeld zurückgewiesen. Das Gebäude wurde im Jahr 2010, umgebaut bzw. auf ein bestehendes Untergeschoss neu aufgebaut. Die Aufstockung (EG bis 3.OG) besteht aus einem Stahlbeton Skelettbau und die Außenwände aus Mauerwerk. Die Dachflächen sind begrünt. Lage der Baustelle: Westliche Karl-Friedrich-Straße 37 75172 Pforzheim Lage: Das Baugrundstück liegt in der Ortsmitte von Pforzheim. An dieses grenzen bereits bebaute und bewohnte Grundstücke. Die Baustelle ist so einzurichten, dass Gefahren oder vermeidbare erhebliche Belästigungen nicht entstehen. (⌡ 12 Abs.1 LBO) Baukonstruktion: Die Außenwände werden in Stahlbeton oder Kalksandstein, je nach statischer Erfordernis hergestellt. Im Innenausbau sind Stahlbeton-, Kalksandstein und für nicht tragende Wände Gipskartonwände bzw. Gipsdielenwände vorgesehen. Baubeschreibung: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich, um den Umbau eines bestehenden Geschäftshauses. Dieses liegt auf 2 Grundstücke 372/1 und 370. Es werden nicht alle Gebäudeteile umgebaut, lediglich die im Bild Rot umrahmte Bereiche. Für die Baumaßnahme erfolgt der Zugang zum Gebäude über die Westliche-Karl-Friedrich Straße 37. (Das Gebäude an der Leopoldstraße 6 wird in den Obergeschossen nicht umgebaut.) Die derzeitige Ladeneinrichtung (inkl. Rolltreppen und Aufzüge) werden zurückgebaut. Das Erdgeschoss wird lediglich für den neuen Mieter vorbereitet, ohne Innenausbau (Deckendruchbrüche werden geschlossen, Estrich wird neu verlegt sowie die Medienführung für die oberen Geschosses). Die Obergeschosse werden als Bürofläche vollständig ausgebaut. In diesen Geschossen werden auch neue Fensteröffnungen erstellt. Die Baustelle befindet sich in der Innenstadt von Pforzheim. Umrundet von Fußgängerzonen (Baumstraße und Westliche-Karl-Friedrich-Straße. Ein Bereich auf der Baumstraße wird für die Baustelleneinrichtung freigehalten, für Mulden, WC, Abwurfschacht von den oberen Geschossen (Siehe Baustelleneinrichtungsplan). Die erschwerten Anfahrten sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Die Örtlichkeiten sind vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Mehrforderungen aufgrund fehlender Ortskenntnis werden bereits im Vorfeld zurückgewiesen. Das Gebäude wurde im Jahr 2010, umgebaut bzw. auf ein bestehendes Untergeschoss neu aufgebaut. Die Aufstockung (EG bis 3.OG)  besteht aus einem Stahlbeton Skelettbau und die Außenwände aus Mauerwerk. Die Dachflächen sind begrünt. Lage der Baustelle: Westliche Karl-Friedrich-Straße 37 75172 Pforzheim Lage: Das Baugrundstück liegt in der Ortsmitte von Pforzheim. An dieses grenzen bereits bebaute und bewohnte Grundstücke. Die Baustelle ist so einzurichten, dass Gefahren oder vermeidbare erhebliche Belästigungen nicht entstehen. (⌡ 12 Abs.1 LBO) Baukonstruktion: Die Außenwände werden in Stahlbeton oder Kalksandstein, je nach statischer Erfordernis hergestellt. Im Innenausbau sind Stahlbeton-, Kalksandstein und für nicht tragende Wände Gipskartonwände bzw. Gipsdielenwände vorgesehen.
Baubeschreibung: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich, um den Umbau eines bestehenden Geschäftshauses. Dieses liegt auf 2 Grundstücke 372/1 und 370. Es werden nicht alle Gebäudeteile umgebaut, lediglich die im Bild Rot umrahmte Bereiche. Für die Baumaßnahme erfolgt der Zugang zum Gebäude über die Westliche-Karl-Friedrich Straße 37. (Das Gebäude an der Leopoldstraße 6 wird in den Obergeschossen nicht umgebaut.) Die derzeitige Ladeneinrichtung (inkl. Rolltreppen und Aufzüge) werden zurückgebaut. Das Erdgeschoss wird lediglich für den neuen Mieter vorbereitet, ohne Innenausbau (Deckendruchbrüche werden geschlossen, Estrich wird neu verlegt sowie die Medienführung für die oberen Geschosses). Die Obergeschosse werden als Bürofläche vollständig ausgebaut. In diesen Geschossen werden auch neue Fensteröffnungen erstellt. Die Baustelle befindet sich in der Innenstadt von Pforzheim. Umrundet von Fußgängerzonen (Baumstraße und Westliche-Karl-Friedrich-Straße. Ein Bereich auf der Baumstraße wird für die Baustelleneinrichtung freigehalten, für Mulden, WC, Abwurfschacht von den oberen Geschossen (Siehe Baustelleneinrichtungsplan). Die erschwerten Anfahrten sind in der Kalkulation zu berücksichtigen. Die Örtlichkeiten sind vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Mehrforderungen aufgrund fehlender Ortskenntnis werden bereits im Vorfeld zurückgewiesen. Das Gebäude wurde im Jahr 2010, umgebaut bzw. auf ein bestehendes Untergeschoss neu aufgebaut. Die Aufstockung (EG bis 3.OG) besteht aus einem Stahlbeton Skelettbau und die Außenwände aus Mauerwerk. Die Dachflächen sind begrünt. Lage der Baustelle: Westliche Karl-Friedrich-Straße 37 75172 Pforzheim Lage: Das Baugrundstück liegt in der Ortsmitte von Pforzheim. An dieses grenzen bereits bebaute und bewohnte Grundstücke. Die Baustelle ist so einzurichten, dass Gefahren oder vermeidbare erhebliche Belästigungen nicht entstehen. (⌡ 12 Abs.1 LBO) Baukonstruktion: Die Außenwände werden in Stahlbeton oder Kalksandstein, je nach statischer Erfordernis hergestellt. Im Innenausbau sind Stahlbeton-, Kalksandstein und für nicht tragende Wände Gipskartonwände bzw. Gipsdielenwände vorgesehen.
Die Leistung beinhaltet Trockenbauarbeiten, inkl. dem Erstellen von Musterflächen bzw. Mustern für die Bemusterungdurch den Bauherrn. Die Herstellung dieser Musterflächen wird nicht extra vergütet. Die Leistung beinhaltet Trockenbauarbeiten, inkl. dem Erstellen von Musterflächen bzw. Mustern für die Bemusterungdurch den Bauherrn. Die Herstellung dieser Musterflächen wird nicht extra vergütet.
Die Leistung beinhaltet Trockenbauarbeiten, inkl. dem Erstellen von Musterflächen bzw. Mustern für die Bemusterungdurch den Bauherrn. Die Herstellung dieser Musterflächen wird nicht extra vergütet.
Die Örtlichkeiten sind vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Mehrforderungen aufgrund fehlender Ortskenntnis werden bereits im Vorfeld zurückgewiesen. Die Örtlichkeiten sind vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Mehrforderungen aufgrund fehlender Ortskenntnis werden bereits im Vorfeld zurückgewiesen.
Die Örtlichkeiten sind vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Mehrforderungen aufgrund fehlender Ortskenntnis werden bereits im Vorfeld zurückgewiesen.
Folgende Ausführungstermine werden angestrebt und vertraglich fixiert Baubeginn: KW 47/2025 Fertigstellung: nach Absprache Folgende Ausführungstermine werden angestrebt und vertraglich fixiert Baubeginn: KW 47/2025 Fertigstellung: nach Absprache
Folgende Ausführungstermine werden angestrebt und vertraglich fixiert Baubeginn: KW 47/2025 Fertigstellung: nach Absprache
1. Grundlage dieser Ausschreibung sind a. Diese Leistungsbeschreibung (mit Plänen, Zeichnungen, Skizzen...) soweit beigefügt. b. Die VOB, neuste Ausgabe, in allen Teilen, soweit sie nicht durch den Ausschreibungstext ausser Kraft gesetzt ist. c. Die in der VOB genannten die Trockenbauarbeiten betreffenden DIN- Vorschriften, insbesondere die ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten 2. Vor Abgabe muss sich der Anbieter mit den Örtlichkeiten vertraut machen, um notwendige Fahrt-, Hebe-, und Transportmöglichkeiten richtig zu kalkulieren. Forderungen, die durch Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse oder der Planunterlagen von seiten des Auftragnehmers entstehen sollten, werden nicht anerkannt. 3. In den Einheitspreisen sind alle Nebenleistungen, die im Zusammenhang mit den ausgeschriebenen Arbeiten stehen abgegolten. 4. Außengerüste werden bauseits gestellt und können mitbenutzt werden. Erforderliche Änderungen am Gerüst werden nicht gesondert vergütet. Das Gerüst ist auf Verlangen in den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Der Auftragnehmer benutzt vorhandene Gerüste auf eigene Verantwortung und Gefahr. 5. Es sind kostenlos Nachweise bzw. Prüfzeugnisse über die Einhaltung der geforderten Eigenschaften der ausgeschriebenen Leistungen und Materialien zu erbringen. 6. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton und Sichtmauerwerk. 7. Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind strengstens zu beachten. Schutt- und Abfallentsorgung aus eigenen Leistungen hat der Auftragnehmer selber arbeitstäglich zu übernehmen. Bei Nichtbeachtung ist der Auftraggeber berechtigt, ohne weitere Benachrichtigung den Abfall durch eine Fremdfirma zu Lasten des Auftragnehmers entsorgen zu lassen. Für Bauschutt, dessen Ursache nicht feststellbar ist, wird der AN mit den anteiligen Beseitigungskosten belastet. 8. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. 9. Die in den Plänen angegebenen Maße und Höhenangaben, sind vor Ort verantwortlich zu prüfen und genau einzuhalten. 10. Differenzen zwischen Plänen und Leistungsbeschreibung sind vor der Ausführung mit der Bauleitung so zu klären, dass über die gewünschte Ausführung völlige Klarheit herrscht und die Arbeiten im Rahmen des Terminplanes ausgeführt werden können. 11. Sämtliche Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien, bau-, orts- und sicherheitspolizeiliche Vorschriften, sowie die Auflagen der Feuerwehr sind gewissenhaft einzuhalten. Die volle Verantwortung hierfür liegt beim Unternehmer. 12. Der Unternehmer hat Schutzvorrichtungen so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Die volle Verantwortung hierfür trägt der Auftragnehmer. Er haftet für jeden Schaden bzw. Folgeschaden an Personen oder Sachen des Auftraggebers oder Dritten, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden keinesfalls durch Nichtbefolgung der vorstehenden Bestimmungen, sowie durch seine oder seiner Mitarbeiter Schuld entstanden ist. 13. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle durch ihn verursachten Schäden am Bauwerk oder fremden Eigentum sofort auf seine Kosten zu beheben. Der Auftragnehmer haftet für alle gegen den Auftraggeber erhobenen Ansprüche, die durch den Unternehmer verschuldet oder durch Fahrlässigkeit entstanden sind. 14. Es ist möglich, dass die Arbeiten zeitlich versetzt in mehreren Einzelabschnitten, als in sich abgeschlossene Leistung, bereichsweise auszuführen sind. Eine besondere Vergütung dafür erfolgt nicht. 15. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Teilnahme an wöchentlichen Jour- Fix- Terminen. Diese Teilnahme wird nicht gesondert vergütet. Die Termine werden abgestimmt und von Auftraggeber vorgegeben. 16. Die produktspezifischen Hersteller- Verarbeitungsvorschriften sind bei der Ausführung zu berücksichtigen, sowie dien allgemeinen Vorgaben des Regelwerks des Deutschen Dachdeckerhandwerks. 17. Das Aufmass erfolgt einsam durch die Vertragsparteien. Versteckte Bauteile sind rechtzeitig aufzumessen, sonst werden sie von der Bauleitung geschätzt. 18. Gewährleistung 5 Jahre. 19. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebotes, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, und dass er mit Zahlungsverpflichtungen an die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft und an das Finanzamt auf dem Laufenden ist. 20. Eine Fachbauleitererklärung, sowie eine Konformitätserklärung sind nach Auftragserteilung vorzulegen. 21. Der Auftragnehmer ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen und dem Auftraggeber eine Durchschrift zu überlassen. Aus dem Bericht muss die Anzahl und die Art der eingesetzten Arbeitskräfte und Geräte (Maschinen), der Umfang der erbrachten Leistung, sowie das Tageswetter ersichtlich sein. 22. Gewerbliche Werbung auf der Baustelle ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 1. Grundlage dieser Ausschreibung sind a. Diese Leistungsbeschreibung (mit Plänen, Zeichnungen, Skizzen...) soweit beigefügt. b. Die VOB, neuste Ausgabe, in allen Teilen, soweit sie nicht durch den Ausschreibungstext ausser Kraft gesetzt ist. c. Die in der VOB genannten die Trockenbauarbeiten betreffenden DIN- Vorschriften, insbesondere die ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten 2. Vor Abgabe muss sich der Anbieter mit den Örtlichkeiten vertraut machen, um notwendige Fahrt-, Hebe-, und Transportmöglichkeiten richtig zu kalkulieren. Forderungen, die durch Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse oder der Planunterlagen von seiten des Auftragnehmers entstehen sollten, werden nicht anerkannt. 3. In den Einheitspreisen sind alle Nebenleistungen, die im Zusammenhang mit den ausgeschriebenen Arbeiten stehen abgegolten. 4. Außengerüste werden bauseits gestellt und können mitbenutzt werden. Erforderliche Änderungen am Gerüst werden nicht gesondert vergütet. Das Gerüst ist auf Verlangen in den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Der Auftragnehmer benutzt vorhandene Gerüste auf eigene Verantwortung und Gefahr. 5. Es sind kostenlos Nachweise bzw. Prüfzeugnisse über die Einhaltung der geforderten Eigenschaften der ausgeschriebenen Leistungen und Materialien zu erbringen. 6. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton und Sichtmauerwerk. 7. Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind strengstens zu beachten. Schutt- und Abfallentsorgung aus eigenen Leistungen hat der Auftragnehmer selber arbeitstäglich zu übernehmen. Bei Nichtbeachtung ist der Auftraggeber berechtigt, ohne weitere Benachrichtigung den Abfall durch eine Fremdfirma zu Lasten des Auftragnehmers entsorgen zu lassen. Für Bauschutt, dessen Ursache nicht feststellbar ist, wird der AN mit den anteiligen Beseitigungskosten belastet. 8. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. 9. Die in den Plänen angegebenen Maße und Höhenangaben, sind vor Ort verantwortlich zu prüfen und genau einzuhalten. 10. Differenzen zwischen Plänen und Leistungsbeschreibung sind vor der Ausführung mit der Bauleitung so zu klären, dass über die gewünschte Ausführung völlige Klarheit herrscht und die Arbeiten im Rahmen des Terminplanes ausgeführt werden können. 11. Sämtliche Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien, bau-, orts- und sicherheitspolizeiliche Vorschriften, sowie die Auflagen der Feuerwehr sind gewissenhaft einzuhalten. Die volle Verantwortung hierfür liegt beim Unternehmer. 12. Der Unternehmer hat Schutzvorrichtungen so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Die volle Verantwortung hierfür trägt der Auftragnehmer. Er haftet für jeden Schaden bzw. Folgeschaden an Personen oder Sachen des Auftraggebers oder Dritten, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden keinesfalls durch Nichtbefolgung der vorstehenden Bestimmungen, sowie durch seine oder seiner Mitarbeiter Schuld entstanden ist. 13. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle durch ihn verursachten Schäden am Bauwerk oder fremden Eigentum sofort auf seine Kosten zu beheben. Der Auftragnehmer haftet für alle gegen den Auftraggeber erhobenen Ansprüche, die durch den Unternehmer verschuldet oder durch Fahrlässigkeit entstanden sind. 14. Es ist möglich, dass die Arbeiten zeitlich versetzt in mehreren Einzelabschnitten, als in sich abgeschlossene Leistung, bereichsweise auszuführen sind. Eine besondere Vergütung dafür erfolgt nicht. 15. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Teilnahme an wöchentlichen Jour- Fix- Terminen. Diese Teilnahme wird nicht gesondert vergütet. Die Termine werden abgestimmt und von Auftraggeber vorgegeben. 16. Die produktspezifischen Hersteller- Verarbeitungsvorschriften sind bei der Ausführung zu berücksichtigen, sowie dien allgemeinen Vorgaben des Regelwerks des Deutschen Dachdeckerhandwerks. 17. Das Aufmass erfolgt einsam durch die Vertragsparteien. Versteckte Bauteile sind rechtzeitig aufzumessen, sonst werden sie von der Bauleitung geschätzt. 18. Gewährleistung 5 Jahre. 19. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebotes, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, und dass er mit Zahlungsverpflichtungen an die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft und an das Finanzamt auf dem Laufenden ist. 20. Eine Fachbauleitererklärung, sowie eine Konformitätserklärung sind nach Auftragserteilung vorzulegen. 21. Der Auftragnehmer ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen und dem Auftraggeber eine Durchschrift zu überlassen. Aus dem Bericht muss die Anzahl und die Art der eingesetzten Arbeitskräfte und Geräte (Maschinen), der Umfang der erbrachten Leistung, sowie das Tageswetter ersichtlich sein. 22. Gewerbliche Werbung auf der Baustelle ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
1. Grundlage dieser Ausschreibung sind a. Diese Leistungsbeschreibung (mit Plänen, Zeichnungen, Skizzen...) soweit beigefügt. b. Die VOB, neuste Ausgabe, in allen Teilen, soweit sie nicht durch den Ausschreibungstext ausser Kraft gesetzt ist. c. Die in der VOB genannten die Trockenbauarbeiten betreffenden DIN- Vorschriften, insbesondere die ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten 2. Vor Abgabe muss sich der Anbieter mit den Örtlichkeiten vertraut machen, um notwendige Fahrt-, Hebe-, und Transportmöglichkeiten richtig zu kalkulieren. Forderungen, die durch Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse oder der Planunterlagen von seiten des Auftragnehmers entstehen sollten, werden nicht anerkannt. 3. In den Einheitspreisen sind alle Nebenleistungen, die im Zusammenhang mit den ausgeschriebenen Arbeiten stehen abgegolten. 4. Außengerüste werden bauseits gestellt und können mitbenutzt werden. Erforderliche Änderungen am Gerüst werden nicht gesondert vergütet. Das Gerüst ist auf Verlangen in den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Der Auftragnehmer benutzt vorhandene Gerüste auf eigene Verantwortung und Gefahr. 5. Es sind kostenlos Nachweise bzw. Prüfzeugnisse über die Einhaltung der geforderten Eigenschaften der ausgeschriebenen Leistungen und Materialien zu erbringen. 6. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton und Sichtmauerwerk. 7. Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind strengstens zu beachten. Schutt- und Abfallentsorgung aus eigenen Leistungen hat der Auftragnehmer selber arbeitstäglich zu übernehmen. Bei Nichtbeachtung ist der Auftraggeber berechtigt, ohne weitere Benachrichtigung den Abfall durch eine Fremdfirma zu Lasten des Auftragnehmers entsorgen zu lassen. Für Bauschutt, dessen Ursache nicht feststellbar ist, wird der AN mit den anteiligen Beseitigungskosten belastet. 8. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. 9. Die in den Plänen angegebenen Maße und Höhenangaben, sind vor Ort verantwortlich zu prüfen und genau einzuhalten. 10. Differenzen zwischen Plänen und Leistungsbeschreibung sind vor der Ausführung mit der Bauleitung so zu klären, dass über die gewünschte Ausführung völlige Klarheit herrscht und die Arbeiten im Rahmen des Terminplanes ausgeführt werden können. 11. Sämtliche Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien, bau-, orts- und sicherheitspolizeiliche Vorschriften, sowie die Auflagen der Feuerwehr sind gewissenhaft einzuhalten. Die volle Verantwortung hierfür liegt beim Unternehmer. 12. Der Unternehmer hat Schutzvorrichtungen so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Die volle Verantwortung hierfür trägt der Auftragnehmer. Er haftet für jeden Schaden bzw. Folgeschaden an Personen oder Sachen des Auftraggebers oder Dritten, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden keinesfalls durch Nichtbefolgung der vorstehenden Bestimmungen, sowie durch seine oder seiner Mitarbeiter Schuld entstanden ist. 13. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle durch ihn verursachten Schäden am Bauwerk oder fremden Eigentum sofort auf seine Kosten zu beheben. Der Auftragnehmer haftet für alle gegen den Auftraggeber erhobenen Ansprüche, die durch den Unternehmer verschuldet oder durch Fahrlässigkeit entstanden sind. 14. Es ist möglich, dass die Arbeiten zeitlich versetzt in mehreren Einzelabschnitten, als in sich abgeschlossene Leistung, bereichsweise auszuführen sind. Eine besondere Vergütung dafür erfolgt nicht. 15. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Teilnahme an wöchentlichen Jour- Fix- Terminen. Diese Teilnahme wird nicht gesondert vergütet. Die Termine werden abgestimmt und von Auftraggeber vorgegeben. 16. Die produktspezifischen Hersteller- Verarbeitungsvorschriften sind bei der Ausführung zu berücksichtigen, sowie dien allgemeinen Vorgaben des Regelwerks des Deutschen Dachdeckerhandwerks. 17. Das Aufmass erfolgt einsam durch die Vertragsparteien. Versteckte Bauteile sind rechtzeitig aufzumessen, sonst werden sie von der Bauleitung geschätzt. 18. Gewährleistung 5 Jahre. 19. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebotes, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, und dass er mit Zahlungsverpflichtungen an die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft und an das Finanzamt auf dem Laufenden ist. 20. Eine Fachbauleitererklärung, sowie eine Konformitätserklärung sind nach Auftragserteilung vorzulegen. 21. Der Auftragnehmer ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen und dem Auftraggeber eine Durchschrift zu überlassen. Aus dem Bericht muss die Anzahl und die Art der eingesetzten Arbeitskräfte und Geräte (Maschinen), der Umfang der erbrachten Leistung, sowie das Tageswetter ersichtlich sein. 22. Gewerbliche Werbung auf der Baustelle ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen 1. Unterlagen zur Angebotsabgabe Dieses Leistungsverzeichnis, sowie folgende Pläne: s. Anhang 2. Lagerfläche, Anschlüsse Die Lagermöglichkeiten sind mit der Bauleitung abzustimmen. Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser sind vorhanden. Der Verbrauch wird anteilig von der Schlussrechnung abgezogen 3. Weitervergabe an Nachunternehmer Die Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehme darf nur mit Zustimmung vom Auftraggeber erfolgen. 4. Ausführungsfristen s.o. 5. Vertragsstrafe Die Vertragsstrafe wird vereinbart. Sie beträgt je Werkttag 0,15%, maximal jedoch 5% der Abrechnungssumme. Weitere Schadenersatzansprüche, welche aus einem Terminverzug resultieren, bleiben davon jedoch unberührt. 6. Abnahme Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung seiner Arbeiten eine Abnahme beim Auftraggeber förmlich zu beantragen. 7. Vertragsart Die Auftragsvergabe erfolgt als EP- Vertrag oder als Pauschale. 8. Stundenlohnarbeiten Zusätzlich beauftragte Stundenlohnarbeiten werden mit den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Stundenabrechnungen sind spätestens am darauffolgenden Tag zur Unterschrift vorzulegen. 9. Zahlungen Die Zahlungen erfolgen nach Baufortschritt analog einem zu vereinbarenden Zahlungsplan. Sämtliche Rechnungen(auch Abschlagszahlungen) sind prüffähig aufzustellen. Abschlagszahlungen werden nur bis zu 90% der Auftragssumme ausbezahlt. 10. Sicherheitsleistung Die Sicherheitsleistung beträgt 10% der Auftragssumme. Diese kann über eine Bankbürgschaft abgelöst werden. 11. Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. 12. Änderung der Vertragspreise Die eingesetzten Massen wurden nach Plan ermittelt. Mehrungen, Minderungen oder der Entfall einzelner Positionen bedingen keine Änderung des Einheitspreises. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen 1. Unterlagen zur Angebotsabgabe Dieses Leistungsverzeichnis, sowie folgende Pläne: s. Anhang 2. Lagerfläche, Anschlüsse Die Lagermöglichkeiten sind mit der Bauleitung abzustimmen. Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser sind vorhanden. Der Verbrauch wird anteilig von der Schlussrechnung abgezogen 3. Weitervergabe an Nachunternehmer Die Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehme darf nur mit Zustimmung vom Auftraggeber erfolgen. 4. Ausführungsfristen s.o. 5. Vertragsstrafe Die Vertragsstrafe wird vereinbart. Sie beträgt je Werkttag 0,15%, maximal jedoch 5% der Abrechnungssumme. Weitere Schadenersatzansprüche, welche aus einem Terminverzug resultieren, bleiben davon jedoch unberührt. 6. Abnahme Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung seiner Arbeiten eine Abnahme beim Auftraggeber förmlich zu beantragen. 7. Vertragsart Die Auftragsvergabe erfolgt als EP- Vertrag oder als Pauschale. 8. Stundenlohnarbeiten Zusätzlich beauftragte Stundenlohnarbeiten werden mit den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Stundenabrechnungen sind spätestens am darauffolgenden Tag zur Unterschrift vorzulegen. 9. Zahlungen Die Zahlungen erfolgen nach Baufortschritt analog einem zu vereinbarenden Zahlungsplan. Sämtliche Rechnungen(auch Abschlagszahlungen) sind prüffähig aufzustellen. Abschlagszahlungen werden nur bis zu 90% der Auftragssumme ausbezahlt. 10. Sicherheitsleistung Die Sicherheitsleistung beträgt 10% der Auftragssumme. Diese kann über eine Bankbürgschaft abgelöst werden. 11. Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. 12. Änderung der Vertragspreise Die eingesetzten Massen wurden nach Plan ermittelt. Mehrungen, Minderungen oder der Entfall einzelner Positionen bedingen keine Änderung des Einheitspreises.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen 1. Unterlagen zur Angebotsabgabe Dieses Leistungsverzeichnis, sowie folgende Pläne: s. Anhang 2. Lagerfläche, Anschlüsse Die Lagermöglichkeiten sind mit der Bauleitung abzustimmen. Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser sind vorhanden. Der Verbrauch wird anteilig von der Schlussrechnung abgezogen 3. Weitervergabe an Nachunternehmer Die Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehme darf nur mit Zustimmung vom Auftraggeber erfolgen. 4. Ausführungsfristen s.o. 5. Vertragsstrafe Die Vertragsstrafe wird vereinbart. Sie beträgt je Werkttag 0,15%, maximal jedoch 5% der Abrechnungssumme. Weitere Schadenersatzansprüche, welche aus einem Terminverzug resultieren, bleiben davon jedoch unberührt. 6. Abnahme Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung seiner Arbeiten eine Abnahme beim Auftraggeber förmlich zu beantragen. 7. Vertragsart Die Auftragsvergabe erfolgt als EP- Vertrag oder als Pauschale. 8. Stundenlohnarbeiten Zusätzlich beauftragte Stundenlohnarbeiten werden mit den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Stundenabrechnungen sind spätestens am darauffolgenden Tag zur Unterschrift vorzulegen. 9. Zahlungen Die Zahlungen erfolgen nach Baufortschritt analog einem zu vereinbarenden Zahlungsplan. Sämtliche Rechnungen(auch Abschlagszahlungen) sind prüffähig aufzustellen. Abschlagszahlungen werden nur bis zu 90% der Auftragssumme ausbezahlt. 10. Sicherheitsleistung Die Sicherheitsleistung beträgt 10% der Auftragssumme. Diese kann über eine Bankbürgschaft abgelöst werden. 11. Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. 12. Änderung der Vertragspreise Die eingesetzten Massen wurden nach Plan ermittelt. Mehrungen, Minderungen oder der Entfall einzelner Positionen bedingen keine Änderung des Einheitspreises.
01 Wände
01
Wände
01.__. 1 Metallständerwand, Wanddicke 100mm, GKB 2x12,5 bis 4,40 m Wandhöhe, F30, 50 dB Montagewand, Wanddicke 100 mm, Schalldämm-Maß 50 dB Feuerwiderstandsklasse F30, UK als Metallständer CW 50, Mineralwolle Dämmschicht 40 mm TI 140 T Beplankung: Gipskartonplatten 2x 12,5 mm Oberflächenqualität Q2 Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Höhe bis ca. 4,40m, Dicke 100 mm, Bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw,R 50 dB. Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2: F30. Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/ Kalksandstein, inkl. Trennstreifen, Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Metallständer CW 50, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 50,  inkl. Trennstreifen, Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke 40 mm, Wärmeleitfähigkeit A <= 0,040 W/(mK), längenbezogener Strömungswiderstand nach DIN EN 29053: r >= 5 kPa·s/m², einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Erzeugnis: Knauf Insulation Trennwand-Dämmplatte TP 115 oder gleichwertig. Beplankung beidseitig aus Gipsplatten GKB DIN 18180, Verarbeitung gemäß DIN 18181, zweilagig, Plattendicke 2x 12,5 mm. Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung. Ausführung gemäß Vorgaben/Detailplänen des Herstellers System: Knauf Metallständerwand W112 oder gleichwertig angebotenes Fabrikat: ..................................... vom Bieter einzutragen
01.__. 1
Metallständerwand, Wanddicke 100mm, GKB 2x12,5 bis 4,40 m Wandhöhe, F30, 50 dB
O
1.00
m2
01.__. 2 Metallständerwand, Wanddicke 125 mm, GKB 2x12,5 Montagewand wie vor, jedoch Wanddicke 125 mm
01.__. 2
Metallständerwand, Wanddicke 125 mm, GKB 2x12,5
750.00
m2
01.__. 3 Metallständerwand, Wanddicke 150mm,GKB 2x12,5 Montagewand wie vor, jedoch Wanddicke 150 mm
01.__. 3
Metallständerwand, Wanddicke 150mm,GKB 2x12,5
50.00
m2
01.__. 4 Metallständerwand, Wanddicke 155mm, GKB + OSB Montagewand, Wanddicke 155 mm, Schalldämm-Maß 50 dB Feuerwiderstandsklasse F30, UK als Metallständer CW 100, Mineralwolle Dämmschicht 40 mm TI 140 T Beplankung: Gipskartonplatten 1x 12,5 mm, OSB-Platte 15 mm Oberflächenqualität Q2 Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Höhe bis ca. 3,10 m, Dicke 155 mm, Bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw,R 50 dB. Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2: F30. Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/ Kalksandstein, inkl. Trennstreifen, Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Metallständer CW 100, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 50,  inkl. Trennstreifen, Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke 40 mm, Wärmeleitfähigkeit A <= 0,040 W/(mK), längenbezogener Strömungswiderstand nach DIN EN 29053: r >= 5 kPa·s/m², einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Erzeugnis: Knauf Insulation Trennwand-Dämmplatte TP 115 oder gleichwertig. Beplankung beidseitig aus Gipsplatten GKB DIN 18180, Verarbeitung gemäß DIN 18181, einlagig, Plattendicke 1x 12,5 mm und OSB-Platten 50 mm Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung. Ausführung gemäß Vorgaben/Detailplänen des Herstellers System: Knauf Metallständerwand W112 oder gleichwertig angebotenes Fabrikat: ..................................... vom Bieter einzutragen
01.__. 4
Metallständerwand, Wanddicke 155mm, GKB + OSB
O
1.00
m2
01.__. 5 Metallständerwand, Wanddicke 175mm, GKB 2x12,5 Montagewand wie vor, jedoch Wanddicke 175mm
01.__. 5
Metallständerwand, Wanddicke 175mm, GKB 2x12,5
O
1.00
m2
01.__. 6 Metallständerwand, Wanddicke 200mm, GKB 2x12,5 Montagewand wie vor, jedoch Wanddicke 200mm
01.__. 6
Metallständerwand, Wanddicke 200mm, GKB 2x12,5
O
1.00
m2
01.__. 7 Zulage Ausführung mit 57dB Ausführung der Metallständerwand in Schallschutzklasse C mit einem Schalldämmmass R∩w=57dB
01.__. 7
Zulage Ausführung mit 57dB
150.00
m2
01.__. 8 Zulage Ausführung mit 62dB Ausführung der Metallständerwand in Schallschutzklasse B mit einem Schalldämmmass R∩w=62dB
01.__. 8
Zulage Ausführung mit 62dB
O
1.00
m2
01.__. 9 Zulage Ausführung in F90 Qualität Ausführung der Metallständerwand in Brandschutzqualität F90.
01.__. 9
Zulage Ausführung in F90 Qualität
280.00
m2
01.__. 10 Zulage Verspachtelung Q3 Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q3 (erhöhte Anforderungen).
01.__. 10
Zulage Verspachtelung Q3
375.00
m2
01.__. 11 Installationswand GKB 2x12,5, Wandhöhe bis 4,35 m , F30, 52 dB Montagewand, Wanddicke bis ca 250mm Schalldämm-Maß 52 dB Feuerwiderstandsklasse F30 UK doppelt, verlascht, als Metallständer CW 050, a <= 625 mm Mineralwolle Dämmschicht 40 mm TI 140 T Beplankung: Gipskartonplatten 2x 12,5 mm Oberflächenqualität Q2 Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Einbaubereich 1, Höhe: bis 4,35 m Wandhöhe Dicke ca. 250mm, Bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw,R 52 dB. Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2: F30. Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/ Kalksandsteinmauerwerk Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Metallständer als Einfach-Profile Knauf CW 50, als Doppelständerwerk,  inkl. Trennstreifen, Ständer durch Laschen zug- und druckfest verbunden. Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke 40 mm, Wärmeleitfähigkeit A <= 0,040 W/(mK),* längenbezogener Strömungswiderstand nach DIN EN 29053: r >= 5 kPa·s/m², einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Erzeugnis: Knauf Insulation Trennwand-Dämmplatte TP 115 oder gleichwertig. Beplankung einseitig aus Gipsplatten GKB DIN 18180, Verarbeitung gemäß DIN 18181, zweilagig, Plattendicke 2x 12,5 mm. Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung. Ausführung gemäß Vorgaben/Detailplänen des Herstellers System: Knauf Metallständerwand W116 oder gleichwertig angebotenes Fabrikat: ..................................... vom Bieter einzutragen
01.__. 11
Installationswand GKB 2x12,5, Wandhöhe bis 4,35 m , F30, 52 dB
70.00
m2
01.__. 12 Freistehende Vorsatzschale, CW 75, Achsabstand 625 mm, GKBI 2x12,5 mm, Wandhöhe bis 4,40 m; bewertetes Schalldämm- Maß RW, R = 50B Freistehende Vorsatzschale Schalldämm-Maß in Verbindung mit Massivwand Wandhöhe bis 4,35 m UK als Metallständer CW 75 Beplankung: Knauf GKBI 2x12,5 mm Oberflächenqualität Q2 Knauf Vorsatzschale freistehend W626.de Freistehende Vorsatzschale als einseitig beplankte leichte Trennwand DIN 4103-1. Bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw,R = in dB50 Wandhöhe: ca. 4,40 m Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Metallständer CW 75, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 75/40, Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Beplankung aus Gipsplatten DIN 18180: Knauf GKB Imprägniert, zweilagig, Plattendicke 12,5 mm, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung, Verarbeitung gemäß DIN 18181.
01.__. 12
Freistehende Vorsatzschale, CW 75, Achsabstand 625 mm, GKBI 2x12,5 mm, Wandhöhe bis 4,40 m; bewertetes Schalldämm- Maß RW, R = 50B
115.00
m2
01.__. 13 Freistehende Vorsatzschale, CW 75, Achsabstand 625 mm, GKBI 12,5 mm, Wandhöhe bis 4,40m; bewertetes Schalldämm- Maß RW, R = 50B Freistehende Vorsatzschale Schalldämm-Maß in Verbindung mit Massivwand Wandhöhe bis 4,30m UK als Metallständer CW 75 Beplankung: Knauf GKBI 12,5 mm Oberflächenqualität Q2 Knauf Vorsatzschale freistehend W625.de Freistehende Vorsatzschale als einseitig beplankte leichte Trennwand DIN 4103-1. Bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw,R = in dB50 Wandhöhe: 4,40m Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Metallständer CW 75, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 75/40, Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Beplankung aus Gipsplatten DIN 18180: Knauf GKB Imprägniert, einlagig, Plattendicke 12,5 mm, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung, Verarbeitung gemäß DIN 18181.
01.__. 13
Freistehende Vorsatzschale, CW 75, Achsabstand 625 mm, GKBI 12,5 mm, Wandhöhe bis 4,40m; bewertetes Schalldämm- Maß RW, R = 50B
O
1.00
m2
01.__. 14 Verkofferung, GKB 2x12,5, bis 4,40 m Wandhöhe, 52 dB Verkofferung von Sanitärleitungen oder ähnichem, inkl. Mineralwolle Dämmschicht 40 mm TI 140 T Beplankung: Gipskartonplatten 2x 12,5 mm, inkl. Eckschutzschienen 31/31/0,4 verzinkt Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung. Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/ Kalksandsteinmauerwerk
01.__. 14
Verkofferung, GKB 2x12,5, bis 4,40 m Wandhöhe, 52 dB
30.00
m2
01.__. 15 Verkofferung, F90, bis 4,40 m Wandhöhe, 52 dB Verkofferung von Sanitärleitungen oder ähnlichem, inkl. Mineralwolle Dämmschicht 40 mm TI 140 T Beplankung: F90- Qualität inkl. Eckschutzschienen 31/31/0,4 verzinkt Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung. Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/ Kalksandsteinmauerwerk
01.__. 15
Verkofferung, F90, bis 4,40 m Wandhöhe, 52 dB
150.00
m2
01.__. 16 Zulage Gipskartonplatte imprägniert, GKB-I Bekleidung mit Gipskarton- Bauplatte imprägniert, als Zulage zur vorbeschriebenen Montagewand
01.__. 16
Zulage Gipskartonplatte imprägniert, GKB-I
50.00
m2
01.__. 17 Zulage Außenecken Außenecke ausbilden mit Eckschutzschiene 31/31/0,4 verzinkt, wandhoch einbauen und nach Herstellervorschrift verspachteln.
01.__. 17
Zulage Außenecken
105.00
m
01.__. 18 Zulage Freistehende Wandenden Freistehendes Wandende bestehend aus einem CW-Ständerprofil Maße je nach Wandstärke, Stirnseite mit 2 x 12,5 mm dicken Plattenstreifen beplanken, die Kanten wandhoch mit Kantenschutzprofil 31/31/0,4 mm bewehren und flächig abspachteln. Gesamte Arbeit nach Herstellervorschrift ausgeführt.
01.__. 18
Zulage Freistehende Wandenden
O
45.00
m
01.__. 19 Zulage T-Verbindung, Montagewand T-Verbindung mit starrer Verbindung und unterbrochener Beplankung
01.__. 19
Zulage T-Verbindung, Montagewand
80.00
m
01.__. 20 Zulage gebogene 90°- Ecke Zulage für Wandausführung von gebogenen 90°- Ecken, Radien 90 cm Ausführungsort: 1.OG  - Garderobennische
01.__. 20
Zulage gebogene 90°- Ecke
1.00
St
01.__. 21 Anschluss reduziert/verjüngt D 60 mm B 200 mm Trennwand H bis 4,40 m WD 125 mm Gipspl. Anschluss, reduziert/verjüngt, Dicke Wandverjüngung mm, Breite Wandverjüngung mm, Ausführung an nichttragender innerer Trennwand, Höhe Wand bis 4,40 m, Dicke Wand 125 mm, Wandverjüngung aus Gipsplatten, Bauplatten Typ A, beidseitig, 1. Seite einlagig, Dicke 1. Seite 1. Lage 125 mm, 2. Seite einlagig, Dicke 2. Seite 1. Lage 12,5 mm, Unterkonstruktion aus verzinktem Stahlblechprofil DIN EN 14195, DIN 18182-1, Profilart L-Profil, Dämmschicht aus Mineralwolle MW DIN EN 13162, Dämmschichtdicke 30 mm, als Matte/Filz, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 WTR, Anschluss an Fensterrahmen, mechanisch befestigen.
01.__. 21
Anschluss reduziert/verjüngt D 60 mm B 200 mm Trennwand H bis 4,40 m WD 125 mm Gipspl.
2.00
m
01.__. 22 Zulage Türöffnung, Montagewand, UA 50 verstärken Türöffnung, mit Sturzprofil, seitlich raumhoch verstärken, mit Metallständerprofilen UA 50, einschl. Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkel, befestigen mit Winkeln, Dübeln und Schrauben. Baurichtmaße B/H in mm 760 bis 1001 x 2260 mm Wanddicke 100 mm
01.__. 22
Zulage Türöffnung, Montagewand, UA 50 verstärken
O
1.00
St
01.__. 23 Zulage Türöffnung, Montagewand, UA 75 verstärken Türöffnung, mit Sturzprofil, seitlich raumhoch verstärken, mit Metallständerprofilen UA 75, einschl. Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkel, befestigen mit Winkeln, Dübeln und Schrauben. Baurichtmaße B/H in mm 760 bis 1010 x 2260 mm Wanddicke 125 mm Ausführungsort: 1.OG T-1.OG-01 T-1.OG-03 T-1.OG T-1.OG-04 T-1.OG T-1.OG-06 T-1.OG-07 2.OG T-2.OG-02 T-2.OG-03 T-2.OG-04 T-2.OG-05 T-2.OG-06 T-2.OG-07 T-2.OG-08 3.OG T-3.OG-01
01.__. 23
Zulage Türöffnung, Montagewand, UA 75 verstärken
15.00
St
01.__. 24 Zulage Türöffnung, Montagewand, UA 75 verstärken Türöffnung, mit Sturzprofil, seitlich raumhoch verstärken, mit Metallständerprofilen UA 75, einschl. Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkel, befestigen mit Winkeln, Dübeln und Schrauben. Baurichtmaße B/H in mm ab 1010 bis 2010mm x 2260 mm Wanddicke 125 mm Ausführungsort: 2.OG T-2.OG-01
01.__. 24
Zulage Türöffnung, Montagewand, UA 75 verstärken
1.00
St
01.__. 25 Zulage Türöffnung, Montagewand UA 100 verstärken Türöffnung, mit Sturzprofil, seitlich raumhoch verstärken, mit Metallständerprofilen UA 100, einschl. Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkel, befestigen mit Winkeln, Dübeln und Schrauben. Baurichtmaße B/H in mm 760 bis 1001 x 2260 mm Wanddicke 150 mm
01.__. 25
Zulage Türöffnung, Montagewand UA 100 verstärken
O
1.00
St
01.__. 26 Zulage Türöffnung, Montagewand UA 125 verstärken Türöffnung, mit Sturzprofil, seitlich raumhoch verstärken, mit Metallständerprofilen UA 150, einschl. Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkel, befestigen mit Winkeln, Dübeln und Schrauben. Baurichtmaße B/H in mm 760 bis 1001 x 2260 mm Wanddicke 175 mm
01.__. 26
Zulage Türöffnung, Montagewand UA 125 verstärken
O
1.00
St
01.__. 27 Zulage Anschluss an massive Wände Herstellen eines Wandanschlusses an eine Massivwand. Die Beplankung ist dicht an die die Massivwand anzuschließen. Gesamte Arbeit nach Werksvorschrift ausgeführt. Ausführung gemäß Vorgaben/Detailplänen des Herstellers Produkte:Knauf Trenn-Fix, Knauf Uniflott oder gleichwertig angebotenes Fabrikat: ..................................... vom Bieter einzutragen
01.__. 27
Zulage Anschluss an massive Wände
220.00
m
01.__. 28 Zulage Gleitender Deckenanschluss Anschluss, gleitend bis 20 mm, als Zulage zu vorbeschriebener Montagewand, oben.
01.__. 28
Zulage Gleitender Deckenanschluss
O
1.00
m
01.__. 29 Zulage oberer, waagrechter Abschluss Zulage oberer, waagrechter Abschluss von nicht raumhohen Installationswänden, mit 2 x 12,5 mm GBI, Plattenstreifen beplanken, die Kanten mit Kantenschutzprofil 31/31/0,4 mm bewehren und flächig abspachteln.
01.__. 29
Zulage oberer, waagrechter Abschluss
O
1.00
m
01.__. 30 Zulage Universaltraverse aus Mehrschichtplatte 22mm Traverse im Wandhohlraum, aus Mehrschichtholzplatte mit seitlichen Profilanschlüssen, einschließlich Montagezubehör, verschraubt mit CW-Profilen mit Bohrschrauben ST 4,2x13, für wandhängende Lasten bis 1,5 kN/m Wandlänge. Ausführung gemäß Vorgaben/Detailplänen des Herstellers
01.__. 30
Zulage Universaltraverse aus Mehrschichtplatte 22mm
5.00
Stk
01.__. 31 Trockenputz Gipspl. Baupl.A D 12,5mm Innenwand Trockenputz aus Gipsplatten DIN 18180 und DIN EN 520, Bauplatten Typ A, Dicke 12,5 mm, auf Innenwänden, ansetzen mit Klebemörtelbatzen auf unebenem Untergrund, Spachtelung Qualitätsstufe Q2, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 4,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
01.__. 31
Trockenputz Gipspl. Baupl.A D 12,5mm Innenwand
150.00
m2
01.__. 32 Verstärkung 3-Schichtplatte wie vor, jedoch Verstärkung mit 3- Schichtplatte, d=22mm
01.__. 32
Verstärkung 3-Schichtplatte
5.00
St
01.__. 35 Zulage 3. Lage GK Zulage für das Ausführen einer dritten GK- Lage
01.__. 35
Zulage 3. Lage GK
O
1.00
m2
01.__. 36 Verkleiden der GIS-Installationswände Verkleiden der GIS-Installationswände mit 18 mm starken imprägnierten GK-Platten, Standardverspachtelung in Q2, einschl. herstellen der Ausschnitte
01.__. 36
Verkleiden der GIS-Installationswände
O
1.00
m2
01.__. 37 Schallentkoppelung Anbringen Trennwandband z.B. Fabr. Milanoband zur Schallentkoppelung
01.__. 37
Schallentkoppelung
880.00
m
01.__. 39 Ausschnitte für Unterverteiler, oder ähnlichem Herstellen Ausschnitte für Unterverteiler von Heizung und Elektro, oder ähnlichem, Größe bis 1,20 x 1,00m
01.__. 39
Ausschnitte für Unterverteiler, oder ähnlichem
15.00
Stk
01.__. 40 Wanddurchbrüche eckig, Querschnitt bis 25x25cm inkl. Leibungsbekleidung
01.__. 40
Wanddurchbrüche eckig, Querschnitt bis 25x25cm
25.00
Stk
01.__. 41 Wanddurchbrüche eckig, Querschnitt bis 60x25cm inkl. Leibungsbekleidung
01.__. 41
Wanddurchbrüche eckig, Querschnitt bis 60x25cm
25.00
Stk
01.__. 42 Liefern und einbauen von 50er UA-Profilen Liefern und einbauen von 50er UA-Profilen
01.__. 42
Liefern und einbauen von 50er UA-Profilen
50.00
m
01.__. 43 Schürze H 1300 mm UK Stahlblechprofil verz MW D 40mm Gipspl. Baupl.A D 2x12,5mm Q2 Schürze unterhalb von Rohdecken, Dicke mm, Höhe mm, Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN EN 14195 und DIN 18182-1, als Tragprofil, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln, Dämmschicht aus Mineralwolle MW DIN EN 13162, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,035 W/(mK), Nennwert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,034 W/(mK), Dämmschichtdicke 40 mm, in Bahnen, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 WI, einlagig, Bekleidung aus Gipsplatten DIN 18180 und DIN EN 520, 2-lagig, 1. Lage OSB 12,5mm, 2-. Lage Bauplatten Typ A, , Dicke 12,5 mm, befestigen mit systemspezifischen Befestigungsmitteln, Spachtelung Qualitätsstufe Q2, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, inkl. Einlegen eines Kantholzes 6/8cm bzw. 3- Schichtplatte, zur Befestigung von bauseits montierten Glaswänden.
01.__. 43
Schürze H 1300 mm UK Stahlblechprofil verz MW D 40mm Gipspl. Baupl.A D 2x12,5mm Q2
115.00
m
01.__. 44 Zulage gebogene 90°- Ecke Zulage für Schürze für die Ausführung von gebogenen 90°- Ecken, Radien 90-135 cm
01.__. 44
Zulage gebogene 90°- Ecke
4.00
St
01.__. 45 Zulage Durchdringung Schürze Zulage Durchdringung für Schürze, Anschluss umlaufend.
01.__. 45
Zulage Durchdringung Schürze
10.00
St
01.__. 46 Zulage Verspachtelung Q3 Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q3 (erhöhte Anforderungen).
01.__. 46
Zulage Verspachtelung Q3
150.00
m2
01.__. 47 Trägerbekleidung F90 Verkofferung Brandschutzbekleidung an Träger, aus Stahl, waagerecht, Feuerwiderstandsklasse F 90 DIN 4102-2, 3-seitig, 2-lagig, mit Kalziumsilikatplatten, Plattendicke 12 mm, Verkofferung, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
01.__. 47
Trägerbekleidung F90 Verkofferung
90.00
m2
01.__. 48 Brandschutzbekl. Träger F90 3seitig 2lagig Kalziumsilikatpl D 12mm Abwicklung 1 m Brandschutzbekleidung an Träger, aus Stahl, waagerecht, Feuerwiderstandsklasse F 90 DIN 4102-2, 3-seitig, 2-lagig, mit Kalziumsilikatplatten, Plattendicke 12 mm, Abwicklung der Bearbeitungsflächen m, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
01.__. 48
Brandschutzbekl. Träger F90 3seitig 2lagig Kalziumsilikatpl D 12mm Abwicklung 1 m
75.00
m
01.__. 49 Sturzbekleidung im Türbereich F90 Lieferung und fachgerechte Ausführung der Verkleidung von Stahltäger im Türsturzbereich in Gipskarton auf metallischer Unterkonstruktion, einschließlich aller erforderlichen Arbeiten zur Herstellung einer gleichmäßigen, glatten Oberfläche. Bekleidung aus Gipsplatten DIN 18180 und DIN EN 520, imprägnierte Feuerschutzplatten Typ DFH2R, 2-lagig, Plattendicke 12,5 mm, Plattendicke 2. Lage 12,5 mm, befestigen mit systemspezifischen Befestigungsmittel, Spachtelung Qualitätsstufe Q2. Abwichlungsmaß: bis 60 cm Ausführungsort: 1.OG, 2.OG, 3.OG Fenstersturz
01.__. 49
Sturzbekleidung im Türbereich F90
7.00
m
01.__. 50 Sturzverkleidung aus Gipskarton Lieferung und fachgerechte Ausführung der Verkleidung von Stahltäger im Stürzbereich in Gipskarton auf metallischer Unterkonstruktion, einschließlich aller erforderlichen Arbeiten zur Herstellung einer gleichmäßigen, glatten Oberfläche. Die Arbeiten sind entsprechend den geltenden DIN-Normen auszuführen. Die Maße, Befestigungspunkte und Details sind entsprechend den statischen Vorgaben und örtlichen Gegebenheiten zu planen und umzusetzen. Die Oberflächen sind für die spätere Oberflächenbehandlung vorzubereiten. Abwichlungsmaß: bis 40 cm Ausführungsort: 1.OG, 2.OG, 3.OG Fenstersturz
01.__. 50
Sturzverkleidung aus Gipskarton
32.00
m
01.__. 51 Stützenverkleidung aus Gipskarton Lieferung und fachgerechte Ausführung der Stützenverkleidung in Gipskarton auf metallischer Unterkonstruktion, einschließlich aller erforderlichen Arbeiten zur Herstellung einer gleichmäßigen, glatten Oberfläche. Die Arbeiten sind entsprechend den geltenden DIN-Normen auszuführen. Die Maße, Befestigungspunkte und Details sind entsprechend den statischen Vorgaben und örtlichen Gegebenheiten zu planen und umzusetzen. Die Oberflächen sind für die spätere Oberflächenbehandlung vorzubereiten. Abwichlungsmaß: 220 cm Höhe: ca. 4,38 m Ausführungsort: 1.OG
01.__. 51
Stützenverkleidung aus Gipskarton
80.00
m2
01.__. 52 Knauf alutop Revisionsklappe REVO 25 Variant 300x300 Revisionsklappe für Vorsatzschale incl. Auswechslung, vorgerichtet für den Einbau in 25mm dick beplankte Konstruktionen, liefern und einbauen, als Standardausführung mit Dichtung, mit flächenbündig eingeklebter Hartgipsplatte (GKFI) 12,5 mm, Abmessung (lichter Durchgang): 300 x 300 mm, Sicherung des Innendeckels durch selbst justierende Fangarme,mit in die Rahmenecken integrierten, nicht sichtbarem Verschluss- und Scharniersystem. Erzeugnis: Knauf alutop Revisionsklappe REVO 25 Variant oder gleichwertig. angebotenes Fabrikat: ....................................... vom Bieter einzutragen
01.__. 52
Knauf alutop Revisionsklappe REVO 25 Variant 300x300
20.00
Stk
01.__. 53 Knauf alutop Revisionsklappe REVO 25 Variant 500x500 Revisionsklappe für Vorsatzschale incl. Auswechslung, vorgerichtet für den Einbau in 25mm dick beplankte Konstruktionen, liefern und einbauen, als Standardausführung mit Dichtung,mit flächenbündig eingeklebter Hartgipsplatte (GKFI) 12,5 mm, Abmessung (lichter Durchgang): 500 x 500 mm, Sicherung des Innendeckels durch selbst justierende Fangarme, mit in die Rahmenecken integrierten, nicht sichtbarem Verschluss- und Scharniersystem. Erzeugnis: Knauf alutop Revisionsklappe REVO 25 Variant oder gleichwertig. angebotenes Fabrikat: ....................................... vom Bieter einzutragen
01.__. 53
Knauf alutop Revisionsklappe REVO 25 Variant 500x500
10.00
Stk
02 Decke
02
Decke
02.01 Plattendecke
02.01
Plattendecke
02.02 Rasterdecke
02.02
Rasterdecke
02.03 Gips-Lochplattendecke
02.03
Gips-Lochplattendecke
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Arbeiten, die nicht nach dem Leistungsverzeichnis ausgeführt werden können, und für die auch kein Pauschalpreis vereinbart werden kann, dürfen nur auf besondere Anordnung der Bauleitung auf Nachweis im Taglohn ausgeführt werden. Der Fachbauleiter des Auftragnehmers ist verpflichtet, Rapporte über die ausgeführten Arbeiten unter Angabe des Datums, der erbrachten Leistung, der aufgewendeten Arbeitsstunden mit Namensnennung und Berufsbezeichnung der eingesetzten Arbeiter, der verbrauchten Materialien und der eingesetzten Geräte, spätestens am Tage nach der Ausführung der Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen. Später vorgelegte oder nicht prüfbare Rapporte können nicht anerkannt werden. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß für die auszuführenden Leistungen auf Nachweis grundsätzlich nur Arbeitskräfte mit der zugehörigen Qualifikation vergütet werden. Zum Beispiel werden für Stemm- oder Aufräumarbeiten keine Facharbeiterstunden vergütet, auch wenn diese von solchen ausgeführt wurden. Zur Verrechnung kommen folgende Stundensätze einschl. aller Zuschläge und Nebenkosten, auch LKW-Stunden:
Hinweis
03.__. 1 Facharbeiterstunden
03.__. 1
Facharbeiterstunden
O
1.00
Std
03.__. 2 Helferstunden
03.__. 2
Helferstunden
O
1.00
Std