Baubeschreibung:
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich, um den Umbau
eines bestehenden Geschäftshauses. Dieses liegt auf
2 Grundstücke 372/1 und 370. Es werden nicht alle
Gebäudeteile umgebaut, lediglich die im Bild Rot
umrahmte Bereiche.
Für die Baumaßnahme erfolgt der Zugang zum Gebäude
über die Westliche-Karl-Friedrich Straße 37.
(Das Gebäude an der Leopoldstraße 6 wird in den
Obergeschossen nicht umgebaut.)
Die derzeitige Ladeneinrichtung (inkl. Rolltreppen und
Aufzüge) werden zurückgebaut.
Das Erdgeschoss wird lediglich für den neuen Mieter
vorbereitet, ohne Innenausbau (Deckendruchbrüche
werden geschlossen, Estrich wird neu verlegt sowie die
Medienführung für die oberen Geschosses).
Die Obergeschosse werden als Bürofläche vollständig
ausgebaut. In diesen Geschossen werden auch neue
Fensteröffnungen erstellt.
Die Baustelle befindet sich in der Innenstadt von
Pforzheim. Umrundet von Fußgängerzonen (Baumstraße
und Westliche-Karl-Friedrich-Straße. Ein Bereich auf
der Baumstraße wird für die Baustelleneinrichtung
freigehalten, für Mulden, WC, Abwurfschacht von den
oberen Geschossen (Siehe
Baustelleneinrichtungsplan). Die erschwerten Anfahrten
sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Die Örtlichkeiten sind vor Angebotsabgabe zu
besichtigen. Mehrforderungen aufgrund fehlender
Ortskenntnis
werden bereits im Vorfeld zurückgewiesen.
Das Gebäude wurde im Jahr 2010, umgebaut bzw. auf ein
bestehendes Untergeschoss neu aufgebaut. Die
Aufstockung (EG bis 3.OG) besteht aus einem
Stahlbeton Skelettbau und die Außenwände aus Mauerwerk.
Die Dachflächen sind begrünt.
Lage der Baustelle:
Westliche Karl-Friedrich-Straße 37
75172 Pforzheim
Lage:
Das Baugrundstück liegt in der Ortsmitte von
Pforzheim. An dieses grenzen bereits bebaute und
bewohnte
Grundstücke.
Die Baustelle ist so einzurichten, dass Gefahren oder
vermeidbare erhebliche Belästigungen nicht entstehen.
(⌡ 12 Abs.1 LBO)
Baukonstruktion:
Die Außenwände werden in Stahlbeton oder
Kalksandstein, je nach statischer Erfordernis
hergestellt. Im
Innenausbau sind Stahlbeton-, Kalksandstein und für
nicht tragende Wände Gipskartonwände bzw.
Gipsdielenwände vorgesehen. Baubeschreibung:
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich, um den Umbau
eines bestehenden Geschäftshauses. Dieses liegt auf
2 Grundstücke 372/1 und 370. Es werden nicht alle
Gebäudeteile umgebaut, lediglich die im Bild Rot
umrahmte Bereiche.
Für die Baumaßnahme erfolgt der Zugang zum Gebäude
über die Westliche-Karl-Friedrich Straße 37.
(Das Gebäude an der Leopoldstraße 6 wird in den
Obergeschossen nicht umgebaut.)
Die derzeitige Ladeneinrichtung (inkl. Rolltreppen und
Aufzüge) werden zurückgebaut.
Das Erdgeschoss wird lediglich für den neuen Mieter
vorbereitet, ohne Innenausbau (Deckendruchbrüche
werden geschlossen, Estrich wird neu verlegt sowie die
Medienführung für die oberen Geschosses).
Die Obergeschosse werden als Bürofläche vollständig
ausgebaut. In diesen Geschossen werden auch neue
Fensteröffnungen erstellt.
Die Baustelle befindet sich in der Innenstadt von
Pforzheim. Umrundet von Fußgängerzonen (Baumstraße
und Westliche-Karl-Friedrich-Straße. Ein Bereich auf
der Baumstraße wird für die Baustelleneinrichtung
freigehalten, für Mulden, WC, Abwurfschacht von den
oberen Geschossen (Siehe
Baustelleneinrichtungsplan). Die erschwerten Anfahrten
sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Die Örtlichkeiten sind vor Angebotsabgabe zu
besichtigen. Mehrforderungen aufgrund fehlender
Ortskenntnis
werden bereits im Vorfeld zurückgewiesen.
Das Gebäude wurde im Jahr 2010, umgebaut bzw. auf ein
bestehendes Untergeschoss neu aufgebaut. Die
Aufstockung (EG bis 3.OG) besteht aus einem
Stahlbeton Skelettbau und die Außenwände aus Mauerwerk.
Die Dachflächen sind begrünt.
Lage der Baustelle:
Westliche Karl-Friedrich-Straße 37
75172 Pforzheim
Lage:
Das Baugrundstück liegt in der Ortsmitte von
Pforzheim. An dieses grenzen bereits bebaute und
bewohnte
Grundstücke.
Die Baustelle ist so einzurichten, dass Gefahren oder
vermeidbare erhebliche Belästigungen nicht entstehen.
(⌡ 12 Abs.1 LBO)
Baukonstruktion:
Die Außenwände werden in Stahlbeton oder
Kalksandstein, je nach statischer Erfordernis
hergestellt. Im
Innenausbau sind Stahlbeton-, Kalksandstein und für
nicht tragende Wände Gipskartonwände bzw.
Gipsdielenwände vorgesehen.
Baubeschreibung:
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich, um den Umbau
eines bestehenden Geschäftshauses. Dieses liegt auf
2 Grundstücke 372/1 und 370. Es werden nicht alle
Gebäudeteile umgebaut, lediglich die im Bild Rot
umrahmte Bereiche.
Für die Baumaßnahme erfolgt der Zugang zum Gebäude
über die Westliche-Karl-Friedrich Straße 37.
(Das Gebäude an der Leopoldstraße 6 wird in den
Obergeschossen nicht umgebaut.)
Die derzeitige Ladeneinrichtung (inkl. Rolltreppen und
Aufzüge) werden zurückgebaut.
Das Erdgeschoss wird lediglich für den neuen Mieter
vorbereitet, ohne Innenausbau (Deckendruchbrüche
werden geschlossen, Estrich wird neu verlegt sowie die
Medienführung für die oberen Geschosses).
Die Obergeschosse werden als Bürofläche vollständig
ausgebaut. In diesen Geschossen werden auch neue
Fensteröffnungen erstellt.
Die Baustelle befindet sich in der Innenstadt von
Pforzheim. Umrundet von Fußgängerzonen (Baumstraße
und Westliche-Karl-Friedrich-Straße. Ein Bereich auf
der Baumstraße wird für die Baustelleneinrichtung
freigehalten, für Mulden, WC, Abwurfschacht von den
oberen Geschossen (Siehe
Baustelleneinrichtungsplan). Die erschwerten Anfahrten
sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Die Örtlichkeiten sind vor Angebotsabgabe zu
besichtigen. Mehrforderungen aufgrund fehlender
Ortskenntnis
werden bereits im Vorfeld zurückgewiesen.
Das Gebäude wurde im Jahr 2010, umgebaut bzw. auf ein
bestehendes Untergeschoss neu aufgebaut. Die
Aufstockung (EG bis 3.OG) besteht aus einem
Stahlbeton Skelettbau und die Außenwände aus Mauerwerk.
Die Dachflächen sind begrünt.
Lage der Baustelle:
Westliche Karl-Friedrich-Straße 37
75172 Pforzheim
Lage:
Das Baugrundstück liegt in der Ortsmitte von
Pforzheim. An dieses grenzen bereits bebaute und
bewohnte
Grundstücke.
Die Baustelle ist so einzurichten, dass Gefahren oder
vermeidbare erhebliche Belästigungen nicht entstehen.
(⌡ 12 Abs.1 LBO)
Baukonstruktion:
Die Außenwände werden in Stahlbeton oder
Kalksandstein, je nach statischer Erfordernis
hergestellt. Im
Innenausbau sind Stahlbeton-, Kalksandstein und für
nicht tragende Wände Gipskartonwände bzw.
Gipsdielenwände vorgesehen.
Die Leistung beinhaltet Trockenbauarbeiten, inkl. dem
Erstellen von Musterflächen bzw. Mustern für die
Bemusterungdurch den Bauherrn.
Die Herstellung dieser Musterflächen wird nicht extra
vergütet. Die Leistung beinhaltet Trockenbauarbeiten, inkl. dem
Erstellen von Musterflächen bzw. Mustern für die
Bemusterungdurch den Bauherrn.
Die Herstellung dieser Musterflächen wird nicht extra
vergütet.
Die Leistung beinhaltet Trockenbauarbeiten, inkl. dem
Erstellen von Musterflächen bzw. Mustern für die
Bemusterungdurch den Bauherrn.
Die Herstellung dieser Musterflächen wird nicht extra
vergütet.
Die Örtlichkeiten sind vor Angebotsabgabe zu
besichtigen.
Mehrforderungen aufgrund fehlender Ortskenntnis werden
bereits im Vorfeld zurückgewiesen. Die Örtlichkeiten sind vor Angebotsabgabe zu
besichtigen.
Mehrforderungen aufgrund fehlender Ortskenntnis werden
bereits im Vorfeld zurückgewiesen.
Die Örtlichkeiten sind vor Angebotsabgabe zu
besichtigen.
Mehrforderungen aufgrund fehlender Ortskenntnis werden
bereits im Vorfeld zurückgewiesen.
Folgende Ausführungstermine werden angestrebt und
vertraglich fixiert
Baubeginn: KW 47/2025
Fertigstellung: nach Absprache Folgende Ausführungstermine werden angestrebt und
vertraglich fixiert
Baubeginn: KW 47/2025
Fertigstellung: nach Absprache
Folgende Ausführungstermine werden angestrebt und
vertraglich fixiert
Baubeginn: KW 47/2025
Fertigstellung: nach Absprache
1. Grundlage dieser Ausschreibung sind
a. Diese Leistungsbeschreibung (mit Plänen,
Zeichnungen, Skizzen...) soweit beigefügt.
b. Die VOB, neuste Ausgabe, in allen Teilen, soweit
sie nicht durch den Ausschreibungstext ausser Kraft
gesetzt ist.
c. Die in der VOB genannten die Trockenbauarbeiten
betreffenden DIN- Vorschriften, insbesondere die
ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten
2. Vor Abgabe muss sich der Anbieter mit den
Örtlichkeiten vertraut machen, um notwendige Fahrt-,
Hebe-,
und Transportmöglichkeiten richtig zu kalkulieren.
Forderungen, die durch Unkenntnis der örtlichen
Verhältnisse oder der Planunterlagen von seiten des
Auftragnehmers entstehen sollten, werden nicht
anerkannt.
3. In den Einheitspreisen sind alle Nebenleistungen,
die im Zusammenhang mit den ausgeschriebenen
Arbeiten stehen abgegolten.
4. Außengerüste werden bauseits gestellt und können
mitbenutzt werden. Erforderliche Änderungen am Gerüst
werden nicht gesondert vergütet. Das Gerüst ist auf
Verlangen in den ursprünglichen Zustand
wiederherzustellen.
Der Auftragnehmer benutzt vorhandene Gerüste auf eigene
Verantwortung und Gefahr.
5. Es sind kostenlos Nachweise bzw.
Prüfzeugnisse über die Einhaltung der geforderten
Eigenschaften der ausgeschriebenen Leistungen und
Materialien zu erbringen.
6. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an
Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu
treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle
entstehenden Schäden.
Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton und
Sichtmauerwerk.
7. Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung
sind strengstens zu beachten. Schutt- und
Abfallentsorgung aus eigenen Leistungen hat der
Auftragnehmer selber arbeitstäglich zu übernehmen. Bei
Nichtbeachtung ist der Auftraggeber berechtigt, ohne
weitere Benachrichtigung den Abfall durch eine
Fremdfirma zu Lasten des Auftragnehmers entsorgen zu
lassen. Für Bauschutt, dessen Ursache nicht
feststellbar ist, wird der AN mit den anteiligen
Beseitigungskosten belastet.
8. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter
die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h.
Leistungen, die sich mit der Ausführung der
angefragten Positionen
zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch
wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind.
9. Die in den Plänen angegebenen Maße und
Höhenangaben, sind vor Ort verantwortlich zu prüfen und
genau einzuhalten.
10. Differenzen zwischen Plänen und
Leistungsbeschreibung sind vor der Ausführung mit der
Bauleitung so
zu klären, dass über die gewünschte Ausführung völlige
Klarheit herrscht und die Arbeiten im Rahmen des
Terminplanes ausgeführt werden können.
11. Sämtliche Unfallverhütungsvorschriften,
Arbeitsstättenrichtlinien, bau-, orts- und
sicherheitspolizeiliche
Vorschriften, sowie die Auflagen der Feuerwehr sind
gewissenhaft einzuhalten. Die volle Verantwortung
hierfür liegt beim Unternehmer.
12. Der Unternehmer hat Schutzvorrichtungen so lange
bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen
oder Sachen ausgeschlossen ist.
Die volle Verantwortung hierfür trägt der
Auftragnehmer. Er haftet für jeden Schaden bzw.
Folgeschaden an Personen oder Sachen des Auftraggebers
oder Dritten, es sei denn, er weist nach, dass der
Schaden keinesfalls durch Nichtbefolgung der
vorstehenden Bestimmungen, sowie durch seine oder
seiner Mitarbeiter Schuld entstanden ist.
13. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle durch ihn
verursachten Schäden am Bauwerk oder fremden Eigentum
sofort auf seine Kosten zu beheben.
Der Auftragnehmer haftet für alle gegen den
Auftraggeber erhobenen Ansprüche, die durch den
Unternehmer verschuldet oder durch Fahrlässigkeit
entstanden sind.
14. Es ist möglich, dass die Arbeiten zeitlich
versetzt in mehreren Einzelabschnitten, als in sich
abgeschlossene Leistung, bereichsweise auszuführen
sind. Eine besondere Vergütung dafür erfolgt nicht.
15. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Teilnahme
an wöchentlichen Jour- Fix- Terminen. Diese
Teilnahme wird nicht gesondert vergütet. Die Termine
werden abgestimmt und von Auftraggeber
vorgegeben.
16. Die produktspezifischen Hersteller-
Verarbeitungsvorschriften sind bei der Ausführung zu
berücksichtigen, sowie dien allgemeinen Vorgaben des
Regelwerks des Deutschen Dachdeckerhandwerks.
17. Das Aufmass erfolgt einsam durch die
Vertragsparteien. Versteckte Bauteile sind rechtzeitig
aufzumessen, sonst werden sie von der Bauleitung
geschätzt.
18. Gewährleistung 5 Jahre.
19. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines
Angebotes, dass er Mitglied einer
Berufsgenossenschaft ist, und dass er mit
Zahlungsverpflichtungen an die Krankenkasse, die
Berufsgenossenschaft und an das Finanzamt auf dem
Laufenden ist.
20. Eine Fachbauleitererklärung, sowie eine
Konformitätserklärung sind nach Auftragserteilung
vorzulegen.
21. Der Auftragnehmer ist verpflichtet ein Bautagebuch
zu führen und dem Auftraggeber eine Durchschrift zu
überlassen. Aus dem Bericht muss die Anzahl und die
Art der eingesetzten Arbeitskräfte und Geräte
(Maschinen), der Umfang der erbrachten Leistung, sowie
das Tageswetter ersichtlich sein.
22. Gewerbliche Werbung auf der Baustelle ist nur mit
vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 1. Grundlage dieser Ausschreibung sind
a. Diese Leistungsbeschreibung (mit Plänen,
Zeichnungen, Skizzen...) soweit beigefügt.
b. Die VOB, neuste Ausgabe, in allen Teilen, soweit
sie nicht durch den Ausschreibungstext ausser Kraft
gesetzt ist.
c. Die in der VOB genannten die Trockenbauarbeiten
betreffenden DIN- Vorschriften, insbesondere die
ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten
2. Vor Abgabe muss sich der Anbieter mit den
Örtlichkeiten vertraut machen, um notwendige Fahrt-,
Hebe-,
und Transportmöglichkeiten richtig zu kalkulieren.
Forderungen, die durch Unkenntnis der örtlichen
Verhältnisse oder der Planunterlagen von seiten des
Auftragnehmers entstehen sollten, werden nicht
anerkannt.
3. In den Einheitspreisen sind alle Nebenleistungen,
die im Zusammenhang mit den ausgeschriebenen
Arbeiten stehen abgegolten.
4. Außengerüste werden bauseits gestellt und können
mitbenutzt werden. Erforderliche Änderungen am Gerüst
werden nicht gesondert vergütet. Das Gerüst ist auf
Verlangen in den ursprünglichen Zustand
wiederherzustellen.
Der Auftragnehmer benutzt vorhandene Gerüste auf eigene
Verantwortung und Gefahr.
5. Es sind kostenlos Nachweise bzw.
Prüfzeugnisse über die Einhaltung der geforderten
Eigenschaften der ausgeschriebenen Leistungen und
Materialien zu erbringen.
6. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an
Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu
treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle
entstehenden Schäden.
Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton und
Sichtmauerwerk.
7. Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung
sind strengstens zu beachten. Schutt- und
Abfallentsorgung aus eigenen Leistungen hat der
Auftragnehmer selber arbeitstäglich zu übernehmen. Bei
Nichtbeachtung ist der Auftraggeber berechtigt, ohne
weitere Benachrichtigung den Abfall durch eine
Fremdfirma zu Lasten des Auftragnehmers entsorgen zu
lassen. Für Bauschutt, dessen Ursache nicht
feststellbar ist, wird der AN mit den anteiligen
Beseitigungskosten belastet.
8. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter
die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h.
Leistungen, die sich mit der Ausführung der
angefragten Positionen
zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch
wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind.
9. Die in den Plänen angegebenen Maße und
Höhenangaben, sind vor Ort verantwortlich zu prüfen und
genau einzuhalten.
10. Differenzen zwischen Plänen und
Leistungsbeschreibung sind vor der Ausführung mit der
Bauleitung so
zu klären, dass über die gewünschte Ausführung völlige
Klarheit herrscht und die Arbeiten im Rahmen des
Terminplanes ausgeführt werden können.
11. Sämtliche Unfallverhütungsvorschriften,
Arbeitsstättenrichtlinien, bau-, orts- und
sicherheitspolizeiliche
Vorschriften, sowie die Auflagen der Feuerwehr sind
gewissenhaft einzuhalten. Die volle Verantwortung
hierfür liegt beim Unternehmer.
12. Der Unternehmer hat Schutzvorrichtungen so lange
bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen
oder Sachen ausgeschlossen ist.
Die volle Verantwortung hierfür trägt der
Auftragnehmer. Er haftet für jeden Schaden bzw.
Folgeschaden an Personen oder Sachen des Auftraggebers
oder Dritten, es sei denn, er weist nach, dass der
Schaden keinesfalls durch Nichtbefolgung der
vorstehenden Bestimmungen, sowie durch seine oder
seiner Mitarbeiter Schuld entstanden ist.
13. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle durch ihn
verursachten Schäden am Bauwerk oder fremden Eigentum
sofort auf seine Kosten zu beheben.
Der Auftragnehmer haftet für alle gegen den
Auftraggeber erhobenen Ansprüche, die durch den
Unternehmer verschuldet oder durch Fahrlässigkeit
entstanden sind.
14. Es ist möglich, dass die Arbeiten zeitlich
versetzt in mehreren Einzelabschnitten, als in sich
abgeschlossene Leistung, bereichsweise auszuführen
sind. Eine besondere Vergütung dafür erfolgt nicht.
15. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Teilnahme
an wöchentlichen Jour- Fix- Terminen. Diese
Teilnahme wird nicht gesondert vergütet. Die Termine
werden abgestimmt und von Auftraggeber
vorgegeben.
16. Die produktspezifischen Hersteller-
Verarbeitungsvorschriften sind bei der Ausführung zu
berücksichtigen, sowie dien allgemeinen Vorgaben des
Regelwerks des Deutschen Dachdeckerhandwerks.
17. Das Aufmass erfolgt einsam durch die
Vertragsparteien. Versteckte Bauteile sind rechtzeitig
aufzumessen, sonst werden sie von der Bauleitung
geschätzt.
18. Gewährleistung 5 Jahre.
19. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines
Angebotes, dass er Mitglied einer
Berufsgenossenschaft ist, und dass er mit
Zahlungsverpflichtungen an die Krankenkasse, die
Berufsgenossenschaft und an das Finanzamt auf dem
Laufenden ist.
20. Eine Fachbauleitererklärung, sowie eine
Konformitätserklärung sind nach Auftragserteilung
vorzulegen.
21. Der Auftragnehmer ist verpflichtet ein Bautagebuch
zu führen und dem Auftraggeber eine Durchschrift zu
überlassen. Aus dem Bericht muss die Anzahl und die
Art der eingesetzten Arbeitskräfte und Geräte
(Maschinen), der Umfang der erbrachten Leistung, sowie
das Tageswetter ersichtlich sein.
22. Gewerbliche Werbung auf der Baustelle ist nur mit
vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
1. Grundlage dieser Ausschreibung sind
a. Diese Leistungsbeschreibung (mit Plänen,
Zeichnungen, Skizzen...) soweit beigefügt.
b. Die VOB, neuste Ausgabe, in allen Teilen, soweit
sie nicht durch den Ausschreibungstext ausser Kraft
gesetzt ist.
c. Die in der VOB genannten die Trockenbauarbeiten
betreffenden DIN- Vorschriften, insbesondere die
ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten
2. Vor Abgabe muss sich der Anbieter mit den
Örtlichkeiten vertraut machen, um notwendige Fahrt-,
Hebe-,
und Transportmöglichkeiten richtig zu kalkulieren.
Forderungen, die durch Unkenntnis der örtlichen
Verhältnisse oder der Planunterlagen von seiten des
Auftragnehmers entstehen sollten, werden nicht
anerkannt.
3. In den Einheitspreisen sind alle Nebenleistungen,
die im Zusammenhang mit den ausgeschriebenen
Arbeiten stehen abgegolten.
4. Außengerüste werden bauseits gestellt und können
mitbenutzt werden. Erforderliche Änderungen am Gerüst
werden nicht gesondert vergütet. Das Gerüst ist auf
Verlangen in den ursprünglichen Zustand
wiederherzustellen.
Der Auftragnehmer benutzt vorhandene Gerüste auf eigene
Verantwortung und Gefahr.
5. Es sind kostenlos Nachweise bzw.
Prüfzeugnisse über die Einhaltung der geforderten
Eigenschaften der ausgeschriebenen Leistungen und
Materialien zu erbringen.
6. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an
Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu
treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle
entstehenden Schäden.
Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton und
Sichtmauerwerk.
7. Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung
sind strengstens zu beachten. Schutt- und
Abfallentsorgung aus eigenen Leistungen hat der
Auftragnehmer selber arbeitstäglich zu übernehmen. Bei
Nichtbeachtung ist der Auftraggeber berechtigt, ohne
weitere Benachrichtigung den Abfall durch eine
Fremdfirma zu Lasten des Auftragnehmers entsorgen zu
lassen. Für Bauschutt, dessen Ursache nicht
feststellbar ist, wird der AN mit den anteiligen
Beseitigungskosten belastet.
8. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter
die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h.
Leistungen, die sich mit der Ausführung der
angefragten Positionen
zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch
wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind.
9. Die in den Plänen angegebenen Maße und
Höhenangaben, sind vor Ort verantwortlich zu prüfen und
genau einzuhalten.
10. Differenzen zwischen Plänen und
Leistungsbeschreibung sind vor der Ausführung mit der
Bauleitung so
zu klären, dass über die gewünschte Ausführung völlige
Klarheit herrscht und die Arbeiten im Rahmen des
Terminplanes ausgeführt werden können.
11. Sämtliche Unfallverhütungsvorschriften,
Arbeitsstättenrichtlinien, bau-, orts- und
sicherheitspolizeiliche
Vorschriften, sowie die Auflagen der Feuerwehr sind
gewissenhaft einzuhalten. Die volle Verantwortung
hierfür liegt beim Unternehmer.
12. Der Unternehmer hat Schutzvorrichtungen so lange
bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen
oder Sachen ausgeschlossen ist.
Die volle Verantwortung hierfür trägt der
Auftragnehmer. Er haftet für jeden Schaden bzw.
Folgeschaden an Personen oder Sachen des Auftraggebers
oder Dritten, es sei denn, er weist nach, dass der
Schaden keinesfalls durch Nichtbefolgung der
vorstehenden Bestimmungen, sowie durch seine oder
seiner Mitarbeiter Schuld entstanden ist.
13. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle durch ihn
verursachten Schäden am Bauwerk oder fremden Eigentum
sofort auf seine Kosten zu beheben.
Der Auftragnehmer haftet für alle gegen den
Auftraggeber erhobenen Ansprüche, die durch den
Unternehmer verschuldet oder durch Fahrlässigkeit
entstanden sind.
14. Es ist möglich, dass die Arbeiten zeitlich
versetzt in mehreren Einzelabschnitten, als in sich
abgeschlossene Leistung, bereichsweise auszuführen
sind. Eine besondere Vergütung dafür erfolgt nicht.
15. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Teilnahme
an wöchentlichen Jour- Fix- Terminen. Diese
Teilnahme wird nicht gesondert vergütet. Die Termine
werden abgestimmt und von Auftraggeber
vorgegeben.
16. Die produktspezifischen Hersteller-
Verarbeitungsvorschriften sind bei der Ausführung zu
berücksichtigen, sowie dien allgemeinen Vorgaben des
Regelwerks des Deutschen Dachdeckerhandwerks.
17. Das Aufmass erfolgt einsam durch die
Vertragsparteien. Versteckte Bauteile sind rechtzeitig
aufzumessen, sonst werden sie von der Bauleitung
geschätzt.
18. Gewährleistung 5 Jahre.
19. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines
Angebotes, dass er Mitglied einer
Berufsgenossenschaft ist, und dass er mit
Zahlungsverpflichtungen an die Krankenkasse, die
Berufsgenossenschaft und an das Finanzamt auf dem
Laufenden ist.
20. Eine Fachbauleitererklärung, sowie eine
Konformitätserklärung sind nach Auftragserteilung
vorzulegen.
21. Der Auftragnehmer ist verpflichtet ein Bautagebuch
zu führen und dem Auftraggeber eine Durchschrift zu
überlassen. Aus dem Bericht muss die Anzahl und die
Art der eingesetzten Arbeitskräfte und Geräte
(Maschinen), der Umfang der erbrachten Leistung, sowie
das Tageswetter ersichtlich sein.
22. Gewerbliche Werbung auf der Baustelle ist nur mit
vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
1. Unterlagen zur Angebotsabgabe
Dieses Leistungsverzeichnis, sowie folgende Pläne:
s. Anhang
2. Lagerfläche, Anschlüsse
Die Lagermöglichkeiten sind mit der Bauleitung
abzustimmen.
Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser sind vorhanden.
Der Verbrauch wird anteilig von der
Schlussrechnung abgezogen
3. Weitervergabe an Nachunternehmer
Die Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehme
darf nur mit Zustimmung vom Auftraggeber erfolgen.
4. Ausführungsfristen
s.o.
5. Vertragsstrafe
Die Vertragsstrafe wird vereinbart. Sie beträgt je
Werkttag 0,15%, maximal jedoch 5% der
Abrechnungssumme. Weitere Schadenersatzansprüche,
welche aus einem Terminverzug resultieren,
bleiben davon jedoch unberührt.
6. Abnahme
Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung seiner
Arbeiten eine Abnahme beim Auftraggeber förmlich zu
beantragen.
7. Vertragsart
Die Auftragsvergabe erfolgt als EP- Vertrag oder als
Pauschale.
8. Stundenlohnarbeiten
Zusätzlich beauftragte Stundenlohnarbeiten werden mit
den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.
Stundenabrechnungen sind spätestens am darauffolgenden
Tag zur Unterschrift vorzulegen.
9. Zahlungen
Die Zahlungen erfolgen nach Baufortschritt analog
einem zu vereinbarenden Zahlungsplan. Sämtliche
Rechnungen(auch Abschlagszahlungen) sind prüffähig
aufzustellen. Abschlagszahlungen werden nur bis zu
90% der Auftragssumme ausbezahlt.
10. Sicherheitsleistung
Die Sicherheitsleistung beträgt 10% der Auftragssumme.
Diese kann über eine Bankbürgschaft abgelöst
werden.
11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
12. Änderung der Vertragspreise
Die eingesetzten Massen wurden nach Plan ermittelt.
Mehrungen, Minderungen oder der Entfall einzelner
Positionen bedingen keine Änderung des Einheitspreises. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
1. Unterlagen zur Angebotsabgabe
Dieses Leistungsverzeichnis, sowie folgende Pläne:
s. Anhang
2. Lagerfläche, Anschlüsse
Die Lagermöglichkeiten sind mit der Bauleitung
abzustimmen.
Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser sind vorhanden.
Der Verbrauch wird anteilig von der
Schlussrechnung abgezogen
3. Weitervergabe an Nachunternehmer
Die Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehme
darf nur mit Zustimmung vom Auftraggeber erfolgen.
4. Ausführungsfristen
s.o.
5. Vertragsstrafe
Die Vertragsstrafe wird vereinbart. Sie beträgt je
Werkttag 0,15%, maximal jedoch 5% der
Abrechnungssumme. Weitere Schadenersatzansprüche,
welche aus einem Terminverzug resultieren,
bleiben davon jedoch unberührt.
6. Abnahme
Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung seiner
Arbeiten eine Abnahme beim Auftraggeber förmlich zu
beantragen.
7. Vertragsart
Die Auftragsvergabe erfolgt als EP- Vertrag oder als
Pauschale.
8. Stundenlohnarbeiten
Zusätzlich beauftragte Stundenlohnarbeiten werden mit
den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.
Stundenabrechnungen sind spätestens am darauffolgenden
Tag zur Unterschrift vorzulegen.
9. Zahlungen
Die Zahlungen erfolgen nach Baufortschritt analog
einem zu vereinbarenden Zahlungsplan. Sämtliche
Rechnungen(auch Abschlagszahlungen) sind prüffähig
aufzustellen. Abschlagszahlungen werden nur bis zu
90% der Auftragssumme ausbezahlt.
10. Sicherheitsleistung
Die Sicherheitsleistung beträgt 10% der Auftragssumme.
Diese kann über eine Bankbürgschaft abgelöst
werden.
11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
12. Änderung der Vertragspreise
Die eingesetzten Massen wurden nach Plan ermittelt.
Mehrungen, Minderungen oder der Entfall einzelner
Positionen bedingen keine Änderung des Einheitspreises.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
1. Unterlagen zur Angebotsabgabe
Dieses Leistungsverzeichnis, sowie folgende Pläne:
s. Anhang
2. Lagerfläche, Anschlüsse
Die Lagermöglichkeiten sind mit der Bauleitung
abzustimmen.
Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser sind vorhanden.
Der Verbrauch wird anteilig von der
Schlussrechnung abgezogen
3. Weitervergabe an Nachunternehmer
Die Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehme
darf nur mit Zustimmung vom Auftraggeber erfolgen.
4. Ausführungsfristen
s.o.
5. Vertragsstrafe
Die Vertragsstrafe wird vereinbart. Sie beträgt je
Werkttag 0,15%, maximal jedoch 5% der
Abrechnungssumme. Weitere Schadenersatzansprüche,
welche aus einem Terminverzug resultieren,
bleiben davon jedoch unberührt.
6. Abnahme
Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung seiner
Arbeiten eine Abnahme beim Auftraggeber förmlich zu
beantragen.
7. Vertragsart
Die Auftragsvergabe erfolgt als EP- Vertrag oder als
Pauschale.
8. Stundenlohnarbeiten
Zusätzlich beauftragte Stundenlohnarbeiten werden mit
den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.
Stundenabrechnungen sind spätestens am darauffolgenden
Tag zur Unterschrift vorzulegen.
9. Zahlungen
Die Zahlungen erfolgen nach Baufortschritt analog
einem zu vereinbarenden Zahlungsplan. Sämtliche
Rechnungen(auch Abschlagszahlungen) sind prüffähig
aufzustellen. Abschlagszahlungen werden nur bis zu
90% der Auftragssumme ausbezahlt.
10. Sicherheitsleistung
Die Sicherheitsleistung beträgt 10% der Auftragssumme.
Diese kann über eine Bankbürgschaft abgelöst
werden.
11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
12. Änderung der Vertragspreise
Die eingesetzten Massen wurden nach Plan ermittelt.
Mehrungen, Minderungen oder der Entfall einzelner
Positionen bedingen keine Änderung des Einheitspreises.
01 Wände
01.__. 1 Metallständerwand, Wanddicke 100mm, GKB 2x12,5 bis 4,40 m Wandhöhe,
F30, 50 dB Montagewand, Wanddicke 100 mm, Schalldämm-Maß 50 dB
Feuerwiderstandsklasse F30, UK als Metallständer CW 50,
Mineralwolle Dämmschicht 40 mm TI 140 T
Beplankung: Gipskartonplatten 2x 12,5 mm
Oberflächenqualität Q2
Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als
Montagewand, Höhe bis ca. 4,40m, Dicke 100 mm,
Bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw,R 50 dB.
Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2: F30.
Umlaufende Anschlüsse starr,
vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/
Kalksandstein, inkl. Trennstreifen,
Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten
Stahlblechprofilen DIN 18182-1,
Metallständer CW 50, Boden und Deckenanschlüsse mit
Randprofilen UW 50, inkl. Trennstreifen,
Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke
40 mm, Wärmeleitfähigkeit A <= 0,040 W/(mK),
längenbezogener Strömungswiderstand nach DIN EN 29053:
r >= 5 kPa·s/m², einlagig, dicht stoßen,
abrutschsicher verlegen,
Erzeugnis: Knauf Insulation Trennwand-Dämmplatte TP 115
oder gleichwertig.
Beplankung beidseitig aus Gipsplatten GKB DIN 18180,
Verarbeitung gemäß DIN 18181, zweilagig,
Plattendicke 2x 12,5 mm.
Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2
des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V.
Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung.
Ausführung gemäß Vorgaben/Detailplänen des Herstellers
System: Knauf Metallständerwand W112
oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat:
.....................................
vom Bieter einzutragen
Metallständerwand, Wanddicke 100mm, GKB 2x12,5 bis 4,40 m Wandhöhe,
F30, 50 dB
01.__. 2 Metallständerwand, Wanddicke 125 mm, GKB 2x12,5 Montagewand wie vor,
jedoch
Wanddicke 125 mm
Metallständerwand, Wanddicke 125 mm, GKB 2x12,5
01.__. 3 Metallständerwand, Wanddicke 150mm,GKB 2x12,5 Montagewand wie vor,
jedoch
Wanddicke 150 mm
Metallständerwand, Wanddicke 150mm,GKB 2x12,5
01.__. 4 Metallständerwand, Wanddicke 155mm, GKB + OSB Montagewand, Wanddicke 155 mm, Schalldämm-Maß 50 dB
Feuerwiderstandsklasse F30, UK als Metallständer CW
100,
Mineralwolle Dämmschicht 40 mm TI 140 T
Beplankung: Gipskartonplatten 1x 12,5 mm, OSB-Platte
15 mm
Oberflächenqualität Q2
Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als
Montagewand, Höhe bis ca. 3,10 m, Dicke 155 mm,
Bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw,R 50 dB.
Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2: F30.
Umlaufende Anschlüsse starr,
vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/
Kalksandstein, inkl. Trennstreifen,
Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten
Stahlblechprofilen DIN 18182-1,
Metallständer CW 100, Boden und Deckenanschlüsse mit
Randprofilen UW 50, inkl. Trennstreifen,
Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke
40 mm, Wärmeleitfähigkeit A <= 0,040 W/(mK),
längenbezogener Strömungswiderstand nach DIN EN 29053:
r >= 5 kPa·s/m², einlagig, dicht stoßen,
abrutschsicher verlegen,
Erzeugnis: Knauf Insulation Trennwand-Dämmplatte TP 115
oder gleichwertig.
Beplankung beidseitig aus Gipsplatten GKB DIN 18180,
Verarbeitung gemäß DIN 18181, einlagig, Plattendicke
1x 12,5
mm und OSB-Platten 50 mm
Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2
des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V.
Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung.
Ausführung gemäß Vorgaben/Detailplänen des Herstellers
System: Knauf Metallständerwand W112
oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat:
.....................................
vom Bieter einzutragen
Metallständerwand, Wanddicke 155mm, GKB + OSB
01.__. 5 Metallständerwand, Wanddicke 175mm, GKB 2x12,5 Montagewand wie vor,
jedoch
Wanddicke 175mm
Metallständerwand, Wanddicke 175mm, GKB 2x12,5
01.__. 6 Metallständerwand, Wanddicke 200mm, GKB 2x12,5 Montagewand wie vor,
jedoch
Wanddicke 200mm
Metallständerwand, Wanddicke 200mm, GKB 2x12,5
01.__. 7 Zulage Ausführung mit 57dB Ausführung der Metallständerwand in Schallschutzklasse
C mit
einem Schalldämmmass R∩w=57dB
Zulage Ausführung mit 57dB
01.__. 8 Zulage Ausführung mit 62dB Ausführung der Metallständerwand in Schallschutzklasse
B mit
einem Schalldämmmass R∩w=62dB
Zulage Ausführung mit 62dB
01.__. 9 Zulage Ausführung in F90 Qualität Ausführung der Metallständerwand in
Brandschutzqualität F90.
Zulage Ausführung in F90 Qualität
01.__. 10 Zulage Verspachtelung Q3 Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2
des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V.
Qualitätsstufe Q3 (erhöhte Anforderungen).
01.__. 11 Installationswand GKB 2x12,5, Wandhöhe bis 4,35 m , F30, 52 dB Montagewand, Wanddicke bis ca 250mm
Schalldämm-Maß 52 dB
Feuerwiderstandsklasse F30
UK doppelt, verlascht, als Metallständer CW 050, a <=
625 mm
Mineralwolle Dämmschicht 40 mm TI 140 T
Beplankung: Gipskartonplatten 2x 12,5 mm
Oberflächenqualität Q2
Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als
Montagewand, Einbaubereich 1,
Höhe: bis 4,35 m Wandhöhe
Dicke ca. 250mm,
Bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw,R 52 dB.
Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2: F30.
Umlaufende Anschlüsse starr,
vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/
Kalksandsteinmauerwerk
Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten
Stahlblechprofilen DIN 18182-1,
Metallständer als Einfach-Profile Knauf CW 50, als
Doppelständerwerk, inkl. Trennstreifen,
Ständer durch Laschen zug- und druckfest verbunden.
Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke
40 mm, Wärmeleitfähigkeit A <= 0,040 W/(mK),*
längenbezogener Strömungswiderstand nach DIN EN 29053:
r >= 5 kPa·s/m², einlagig, dicht stoßen,
abrutschsicher verlegen,
Erzeugnis: Knauf Insulation Trennwand-Dämmplatte TP 115
oder gleichwertig.
Beplankung einseitig aus Gipsplatten GKB DIN 18180,
Verarbeitung gemäß DIN 18181, zweilagig,
Plattendicke 2x 12,5 mm.
Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2
des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V.
Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung.
Ausführung gemäß Vorgaben/Detailplänen des Herstellers
System: Knauf Metallständerwand W116
oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat:
.....................................
vom Bieter einzutragen
Installationswand GKB 2x12,5, Wandhöhe bis 4,35 m , F30, 52 dB
01.__. 12 Freistehende Vorsatzschale, CW 75, Achsabstand 625 mm, GKBI 2x12,5
mm, Wandhöhe
bis 4,40 m; bewertetes Schalldämm- Maß RW, R = 50B Freistehende Vorsatzschale Schalldämm-Maß in
Verbindung mit Massivwand
Wandhöhe bis 4,35 m
UK als Metallständer CW 75
Beplankung: Knauf GKBI 2x12,5 mm
Oberflächenqualität Q2 Knauf
Vorsatzschale freistehend W626.de
Freistehende Vorsatzschale als einseitig beplankte
leichte Trennwand DIN 4103-1.
Bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw,R = in dB50
Wandhöhe: ca. 4,40 m
Umlaufende Anschlüsse starr,
vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton
Ausführung mit Unterkonstruktion aus
verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1,
Metallständer CW 75,
Boden und Deckenanschlüsse mit
Randprofilen UW 75/40,
Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen
Befestigungsmitteln.
Beplankung aus Gipsplatten DIN 18180:
Knauf GKB Imprägniert,
zweilagig, Plattendicke 12,5 mm,
Verarbeitung gemäß DIN 18181.
Verspachtelung der Gipsplatten gemäß
Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes
der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe
Q2 Standardverspachtelung,
Verarbeitung gemäß DIN 18181.
Freistehende Vorsatzschale, CW 75, Achsabstand 625 mm, GKBI 2x12,5
mm, Wandhöhe
bis 4,40 m; bewertetes Schalldämm- Maß RW, R = 50B
01.__. 13 Freistehende Vorsatzschale, CW 75, Achsabstand 625 mm, GKBI 12,5 mm,
Wandhöhe bis
4,40m; bewertetes Schalldämm- Maß RW, R = 50B Freistehende Vorsatzschale Schalldämm-Maß in
Verbindung mit Massivwand
Wandhöhe bis 4,30m
UK als Metallständer CW 75
Beplankung: Knauf GKBI 12,5 mm
Oberflächenqualität Q2 Knauf
Vorsatzschale freistehend W625.de
Freistehende Vorsatzschale als einseitig beplankte
leichte Trennwand DIN 4103-1.
Bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw,R = in dB50
Wandhöhe: 4,40m
Umlaufende Anschlüsse starr,
vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton
Ausführung mit Unterkonstruktion aus
verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1,
Metallständer CW 75,
Boden und Deckenanschlüsse mit
Randprofilen UW 75/40,
Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen
Befestigungsmitteln.
Beplankung aus Gipsplatten DIN 18180:
Knauf GKB Imprägniert,
einlagig, Plattendicke 12,5 mm,
Verarbeitung gemäß DIN 18181.
Verspachtelung der Gipsplatten gemäß
Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes
der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe
Q2 Standardverspachtelung,
Verarbeitung gemäß DIN 18181.
Freistehende Vorsatzschale, CW 75, Achsabstand 625 mm, GKBI 12,5 mm,
Wandhöhe bis
4,40m; bewertetes Schalldämm- Maß RW, R = 50B
01.__. 14 Verkofferung, GKB 2x12,5, bis 4,40 m Wandhöhe, 52 dB Verkofferung von Sanitärleitungen oder ähnichem, inkl.
Mineralwolle Dämmschicht 40 mm TI 140 T
Beplankung: Gipskartonplatten 2x 12,5 mm,
inkl. Eckschutzschienen 31/31/0,4 verzinkt
Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2
des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V.
Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung.
Umlaufende Anschlüsse starr,
vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/
Kalksandsteinmauerwerk
Verkofferung, GKB 2x12,5, bis 4,40 m Wandhöhe, 52 dB
01.__. 15 Verkofferung, F90, bis 4,40 m Wandhöhe, 52 dB Verkofferung von Sanitärleitungen oder ähnlichem, inkl.
Mineralwolle Dämmschicht 40 mm TI 140 T
Beplankung: F90- Qualität
inkl. Eckschutzschienen 31/31/0,4 verzinkt
Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2
des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V.
Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung.
Umlaufende Anschlüsse starr,
vorhandener Befestigungsuntergrund Stahlbeton/
Kalksandsteinmauerwerk
Verkofferung, F90, bis 4,40 m Wandhöhe, 52 dB
01.__. 16 Zulage Gipskartonplatte imprägniert, GKB-I Bekleidung mit Gipskarton- Bauplatte imprägniert, als
Zulage
zur vorbeschriebenen Montagewand
Zulage Gipskartonplatte imprägniert, GKB-I
01.__. 17 Zulage Außenecken Außenecke ausbilden
mit Eckschutzschiene 31/31/0,4 verzinkt, wandhoch
einbauen und nach Herstellervorschrift verspachteln.
01.__. 18 Zulage Freistehende Wandenden Freistehendes Wandende
bestehend aus einem CW-Ständerprofil Maße je nach
Wandstärke, Stirnseite mit 2 x 12,5 mm dicken
Plattenstreifen
beplanken, die Kanten wandhoch mit Kantenschutzprofil
31/31/0,4 mm bewehren und flächig abspachteln.
Gesamte Arbeit nach Herstellervorschrift ausgeführt.
Zulage Freistehende Wandenden
01.__. 19 Zulage T-Verbindung, Montagewand T-Verbindung mit starrer Verbindung und unterbrochener
Beplankung
Zulage T-Verbindung, Montagewand
01.__. 20 Zulage gebogene 90°- Ecke Zulage für Wandausführung von gebogenen 90°- Ecken,
Radien 90 cm
Ausführungsort: 1.OG - Garderobennische
Zulage gebogene 90°- Ecke
01.__. 21 Anschluss reduziert/verjüngt D 60 mm B 200 mm Trennwand H
bis 4,40 m WD 125 mm Gipspl. Anschluss, reduziert/verjüngt,
Dicke Wandverjüngung mm,
Breite Wandverjüngung mm,
Ausführung an nichttragender innerer Trennwand,
Höhe Wand bis 4,40 m,
Dicke Wand 125 mm, Wandverjüngung aus Gipsplatten,
Bauplatten Typ A, beidseitig, 1. Seite einlagig, Dicke
1. Seite 1.
Lage 125 mm, 2. Seite einlagig, Dicke 2. Seite 1. Lage
12,5
mm, Unterkonstruktion aus verzinktem Stahlblechprofil
DIN EN
14195, DIN 18182-1, Profilart L-Profil,
Dämmschicht aus Mineralwolle MW DIN EN 13162,
Dämmschichtdicke 30 mm, als Matte/Filz,
Anwendungsgebiet
DIN 4108-10 WTR, Anschluss an Fensterrahmen, mechanisch
befestigen.
Anschluss reduziert/verjüngt D 60 mm B 200 mm Trennwand H
bis 4,40 m WD 125 mm Gipspl.
01.__. 22 Zulage Türöffnung, Montagewand, UA 50 verstärken Türöffnung, mit Sturzprofil, seitlich raumhoch
verstärken, mit
Metallständerprofilen UA 50, einschl. Boden- und
Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkel,
befestigen mit Winkeln, Dübeln und Schrauben.
Baurichtmaße B/H in mm 760 bis 1001 x 2260 mm
Wanddicke 100 mm
Zulage Türöffnung, Montagewand, UA 50 verstärken
01.__. 23 Zulage Türöffnung, Montagewand, UA 75 verstärken Türöffnung, mit Sturzprofil, seitlich raumhoch
verstärken, mit
Metallständerprofilen UA 75, einschl. Boden- und
Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkel,
befestigen mit Winkeln, Dübeln und Schrauben.
Baurichtmaße B/H in mm 760 bis 1010 x 2260 mm
Wanddicke 125 mm
Ausführungsort:
1.OG
T-1.OG-01
T-1.OG-03
T-1.OG
T-1.OG-04
T-1.OG
T-1.OG-06
T-1.OG-07
2.OG
T-2.OG-02
T-2.OG-03
T-2.OG-04
T-2.OG-05
T-2.OG-06
T-2.OG-07
T-2.OG-08
3.OG
T-3.OG-01
Zulage Türöffnung, Montagewand, UA 75 verstärken
01.__. 24 Zulage Türöffnung, Montagewand, UA 75 verstärken Türöffnung, mit Sturzprofil, seitlich raumhoch
verstärken, mit
Metallständerprofilen UA 75, einschl. Boden- und
Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkel,
befestigen mit Winkeln, Dübeln und Schrauben.
Baurichtmaße B/H in mm ab 1010 bis 2010mm x 2260 mm
Wanddicke 125 mm
Ausführungsort:
2.OG
T-2.OG-01
Zulage Türöffnung, Montagewand, UA 75 verstärken
01.__. 25 Zulage Türöffnung, Montagewand UA 100 verstärken Türöffnung, mit Sturzprofil, seitlich raumhoch
verstärken, mit
Metallständerprofilen UA 100, einschl. Boden- und
Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkel,
befestigen mit Winkeln, Dübeln und Schrauben.
Baurichtmaße B/H in mm 760 bis 1001 x 2260 mm
Wanddicke 150 mm
Zulage Türöffnung, Montagewand UA 100 verstärken
01.__. 26 Zulage Türöffnung, Montagewand UA 125 verstärken Türöffnung, mit Sturzprofil, seitlich raumhoch
verstärken, mit
Metallständerprofilen UA 150, einschl. Boden- und
Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkel,
befestigen mit Winkeln, Dübeln und Schrauben.
Baurichtmaße B/H in mm 760 bis 1001 x 2260 mm
Wanddicke 175 mm
Zulage Türöffnung, Montagewand UA 125 verstärken
01.__. 27 Zulage Anschluss an massive Wände Herstellen eines Wandanschlusses an eine Massivwand.
Die Beplankung ist dicht an die die Massivwand
anzuschließen.
Gesamte Arbeit nach Werksvorschrift ausgeführt.
Ausführung gemäß Vorgaben/Detailplänen des Herstellers
Produkte:Knauf Trenn-Fix, Knauf Uniflott
oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat:
.....................................
vom Bieter einzutragen
Zulage Anschluss an massive Wände
01.__. 28 Zulage Gleitender Deckenanschluss Anschluss, gleitend bis 20 mm, als Zulage zu
vorbeschriebener Montagewand, oben.
Zulage Gleitender Deckenanschluss
01.__. 29 Zulage oberer, waagrechter Abschluss Zulage oberer, waagrechter Abschluss von nicht
raumhohen
Installationswänden, mit 2 x 12,5 mm GBI,
Plattenstreifen
beplanken,
die Kanten mit Kantenschutzprofil 31/31/0,4 mm
bewehren und
flächig abspachteln.
Zulage oberer, waagrechter Abschluss
01.__. 30 Zulage Universaltraverse aus Mehrschichtplatte 22mm Traverse im Wandhohlraum, aus Mehrschichtholzplatte mit
seitlichen Profilanschlüssen, einschließlich
Montagezubehör,
verschraubt mit CW-Profilen mit Bohrschrauben ST
4,2x13, für
wandhängende Lasten bis 1,5 kN/m Wandlänge.
Ausführung gemäß Vorgaben/Detailplänen des Herstellers
Zulage Universaltraverse aus Mehrschichtplatte 22mm
01.__. 31 Trockenputz Gipspl. Baupl.A D 12,5mm Innenwand Trockenputz aus Gipsplatten DIN 18180 und DIN EN 520,
Bauplatten Typ A, Dicke 12,5 mm, auf Innenwänden,
ansetzen
mit Klebemörtelbatzen auf unebenem Untergrund,
Spachtelung
Qualitätsstufe Q2, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden
oder zu
bekleidenden Fläche bis 4,5 m über der Standfläche des
hierfür
erforderlichen Gerüstes.
Trockenputz Gipspl. Baupl.A D 12,5mm Innenwand
01.__. 32 Verstärkung 3-Schichtplatte wie vor, jedoch Verstärkung mit 3- Schichtplatte,
d=22mm
Verstärkung 3-Schichtplatte
01.__. 35 Zulage 3. Lage GK Zulage für das Ausführen einer dritten GK- Lage
01.__. 36 Verkleiden der GIS-Installationswände Verkleiden der GIS-Installationswände mit 18 mm starken
imprägnierten GK-Platten, Standardverspachtelung in Q2,
einschl. herstellen der Ausschnitte
Verkleiden der GIS-Installationswände
01.__. 37 Schallentkoppelung Anbringen Trennwandband z.B. Fabr. Milanoband zur
Schallentkoppelung
01.__. 39 Ausschnitte für Unterverteiler, oder ähnlichem Herstellen Ausschnitte für Unterverteiler von Heizung
und
Elektro, oder ähnlichem,
Größe bis 1,20 x 1,00m
Ausschnitte für Unterverteiler, oder ähnlichem
01.__. 40 Wanddurchbrüche eckig, Querschnitt bis 25x25cm inkl. Leibungsbekleidung
Wanddurchbrüche eckig, Querschnitt bis 25x25cm
01.__. 41 Wanddurchbrüche eckig, Querschnitt bis 60x25cm inkl. Leibungsbekleidung
Wanddurchbrüche eckig, Querschnitt bis 60x25cm
01.__. 42 Liefern und einbauen von 50er UA-Profilen Liefern und einbauen von 50er UA-Profilen
Liefern und einbauen von 50er UA-Profilen
01.__. 43 Schürze H 1300 mm UK Stahlblechprofil verz MW D 40mm
Gipspl. Baupl.A D 2x12,5mm Q2 Schürze unterhalb von Rohdecken,
Dicke mm,
Höhe mm, Unterkonstruktion aus verzinkten
Stahlblechprofilen DIN EN 14195 und DIN 18182-1, als
Tragprofil, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen
Befestigungsmitteln, Dämmschicht aus Mineralwolle MW
DIN
EN 13162, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max.
0,035
W/(mK), Nennwert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,034
W/(mK),
Dämmschichtdicke 40 mm, in Bahnen, Anwendungsgebiet DIN
4108-10 WI, einlagig, Bekleidung aus Gipsplatten DIN
18180
und DIN EN 520, 2-lagig, 1. Lage OSB 12,5mm, 2-. Lage
Bauplatten Typ A, , Dicke 12,5 mm, befestigen mit
systemspezifischen Befestigungsmitteln, Spachtelung
Qualitätsstufe Q2, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden
oder zu
bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des
hierfür
erforderlichen Gerüstes,
inkl. Einlegen eines Kantholzes 6/8cm bzw. 3-
Schichtplatte, zur
Befestigung von bauseits montierten Glaswänden.
Schürze H 1300 mm UK Stahlblechprofil verz MW D 40mm
Gipspl. Baupl.A D 2x12,5mm Q2
01.__. 44 Zulage gebogene 90°- Ecke Zulage für Schürze für die Ausführung von gebogenen
90°-
Ecken,
Radien 90-135 cm
Zulage gebogene 90°- Ecke
01.__. 45 Zulage Durchdringung Schürze Zulage Durchdringung für Schürze, Anschluss umlaufend.
Zulage Durchdringung Schürze
01.__. 46 Zulage Verspachtelung Q3 Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2
des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V.
Qualitätsstufe Q3 (erhöhte Anforderungen).
01.__. 47 Trägerbekleidung F90 Verkofferung Brandschutzbekleidung an Träger, aus Stahl, waagerecht,
Feuerwiderstandsklasse F 90 DIN 4102-2, 3-seitig,
2-lagig, mit
Kalziumsilikatplatten, Plattendicke 12 mm,
Verkofferung, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu
bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des
hierfür
erforderlichen Gerüstes.
Trägerbekleidung F90 Verkofferung
01.__. 48 Brandschutzbekl. Träger F90 3seitig 2lagig Kalziumsilikatpl D
12mm Abwicklung 1 m Brandschutzbekleidung an Träger, aus Stahl, waagerecht,
Feuerwiderstandsklasse F 90 DIN 4102-2, 3-seitig,
2-lagig, mit
Kalziumsilikatplatten, Plattendicke 12 mm,
Abwicklung der Bearbeitungsflächen m, Arbeitshöhe
der zu
bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m
über der
Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
Brandschutzbekl. Träger F90 3seitig 2lagig Kalziumsilikatpl D
12mm Abwicklung 1 m
01.__. 49 Sturzbekleidung im Türbereich F90 Lieferung und fachgerechte Ausführung der Verkleidung
von
Stahltäger im Türsturzbereich in Gipskarton auf
metallischer
Unterkonstruktion, einschließlich aller erforderlichen
Arbeiten
zur Herstellung einer gleichmäßigen, glatten
Oberfläche.
Bekleidung aus Gipsplatten DIN 18180 und DIN EN 520,
imprägnierte Feuerschutzplatten Typ DFH2R, 2-lagig,
Plattendicke 12,5 mm, Plattendicke 2. Lage 12,5 mm,
befestigen mit systemspezifischen Befestigungsmittel,
Spachtelung Qualitätsstufe Q2.
Abwichlungsmaß: bis 60 cm
Ausführungsort: 1.OG, 2.OG, 3.OG Fenstersturz
Sturzbekleidung im Türbereich F90
01.__. 50 Sturzverkleidung aus Gipskarton Lieferung und fachgerechte Ausführung der Verkleidung
von
Stahltäger im Stürzbereich in Gipskarton auf
metallischer
Unterkonstruktion, einschließlich aller erforderlichen
Arbeiten
zur Herstellung einer gleichmäßigen, glatten
Oberfläche.
Die Arbeiten sind entsprechend den geltenden DIN-Normen
auszuführen.
Die Maße, Befestigungspunkte und Details sind
entsprechend
den statischen Vorgaben und örtlichen Gegebenheiten zu
planen und umzusetzen.
Die Oberflächen sind für die spätere
Oberflächenbehandlung
vorzubereiten.
Abwichlungsmaß: bis 40 cm
Ausführungsort: 1.OG, 2.OG, 3.OG Fenstersturz
Sturzverkleidung aus Gipskarton
01.__. 51 Stützenverkleidung aus Gipskarton Lieferung und fachgerechte Ausführung der
Stützenverkleidung
in Gipskarton auf metallischer Unterkonstruktion,
einschließlich
aller erforderlichen Arbeiten zur Herstellung einer
gleichmäßigen, glatten Oberfläche.
Die Arbeiten sind entsprechend den geltenden DIN-Normen
auszuführen.
Die Maße, Befestigungspunkte und Details sind
entsprechend
den statischen Vorgaben und örtlichen Gegebenheiten zu
planen und umzusetzen.
Die Oberflächen sind für die spätere
Oberflächenbehandlung
vorzubereiten.
Abwichlungsmaß: 220 cm
Höhe: ca. 4,38 m
Ausführungsort: 1.OG
Stützenverkleidung aus Gipskarton
01.__. 52 Knauf alutop Revisionsklappe REVO 25 Variant 300x300 Revisionsklappe für Vorsatzschale
incl. Auswechslung,
vorgerichtet für den Einbau in 25mm dick beplankte
Konstruktionen,
liefern und einbauen,
als Standardausführung mit Dichtung, mit flächenbündig
eingeklebter Hartgipsplatte (GKFI) 12,5 mm,
Abmessung (lichter Durchgang): 300 x 300 mm,
Sicherung des Innendeckels durch selbst justierende
Fangarme,mit in die Rahmenecken integrierten, nicht
sichtbarem Verschluss- und Scharniersystem.
Erzeugnis: Knauf alutop Revisionsklappe REVO 25 Variant
oder gleichwertig.
angebotenes Fabrikat:
.......................................
vom Bieter einzutragen
Knauf alutop Revisionsklappe REVO 25 Variant 300x300
01.__. 53 Knauf alutop Revisionsklappe REVO 25 Variant 500x500 Revisionsklappe für Vorsatzschale
incl. Auswechslung,
vorgerichtet für den Einbau in 25mm dick beplankte
Konstruktionen,
liefern und einbauen,
als Standardausführung mit Dichtung,mit flächenbündig
eingeklebter Hartgipsplatte (GKFI) 12,5 mm,
Abmessung (lichter Durchgang): 500 x 500 mm,
Sicherung des Innendeckels durch selbst justierende
Fangarme, mit in die Rahmenecken integrierten, nicht
sichtbarem Verschluss- und Scharniersystem.
Erzeugnis: Knauf alutop Revisionsklappe REVO 25 Variant
oder gleichwertig.
angebotenes Fabrikat:
.......................................
vom Bieter einzutragen
Knauf alutop Revisionsklappe REVO 25 Variant 500x500
02 Decke
02.01 Plattendecke
02.02 Rasterdecke
02.03 Gips-Lochplattendecke
03 Stundenlohnarbeiten
Hinweis Arbeiten, die nicht nach dem Leistungsverzeichnis
ausgeführt werden können, und für die auch kein
Pauschalpreis vereinbart werden kann, dürfen nur auf
besondere Anordnung der Bauleitung auf Nachweis im
Taglohn ausgeführt werden.
Der Fachbauleiter des Auftragnehmers ist verpflichtet,
Rapporte über die ausgeführten Arbeiten unter Angabe
des Datums, der erbrachten Leistung, der aufgewendeten
Arbeitsstunden mit Namensnennung und Berufsbezeichnung
der eingesetzten Arbeiter, der verbrauchten Materialien
und der eingesetzten Geräte, spätestens am Tage nach
der Ausführung der Bauleitung zur Genehmigung
vorzulegen.
Später vorgelegte oder nicht prüfbare Rapporte können
nicht anerkannt werden.
Es wird besonders darauf hingewiesen, daß für die
auszuführenden Leistungen auf Nachweis grundsätzlich
nur Arbeitskräfte mit der zugehörigen Qualifikation
vergütet werden. Zum Beispiel werden für Stemm- oder
Aufräumarbeiten keine Facharbeiterstunden vergütet,
auch wenn diese von solchen ausgeführt wurden.
Zur Verrechnung kommen folgende Stundensätze einschl.
aller Zuschläge und Nebenkosten, auch LKW-Stunden:
03.__. 1 Facharbeiterstunden
03.__. 2 Helferstunden