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1 BAU- UND ÖRTLICHKEITSBESCHREIBUNG 1 BAU- UND ÖRTLICHKEITSBESCHREIBUNG
Objektbeschreibung:
Bei dem geplanten Gebäude handelt es sich um den Neubau der Hegelsbergschule, die derzeit am Standort im Stadtteil Nordholland angesiedelt ist. Im Zuge der Umstrukturierungen und städtebaulichen Entwicklungen wird die Schule an einem neuen Standort, dem ehemaligen Louis- Scheuch- Gelände an der Fiedlerstraße, neu als Gesamtschule Nord+ mit einer integrierten Grundstufe, Mensa und Stadtteilbibliothek errichtet.
Das Gebäude besteht aus einzelnen ablesbaren Baukörpern mit Zuordnung der verschiedenen Funktionen, welche durch ein gemeinsames Zentrum verbunden sind.
Für die maximale Ausdehnung des Gebäudes ergeben sich folgende Maße:
- Nordwest-Südost-Richtung: ca. 147 m
- Nordost- Südwest- Richtung: ca. 119 m
Die Attikaoberkante, bezogen auf den Fertigfußboden +/- 0,00=149,60 m NHN der dreigeschossigen Baukörper (Bauteile C und D), beträgt 13,50 m. Die Attiken der viergeschossigen Bauteile (A und B) messen ca. 17,50m. Die Attika des Forums (Baukörper E) misst im zweigeschossigen Bereich ca. 9,50 m.
Es handelt sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 5 gem. § 2 (4) HBO.
Als Schule wird das Gebäude zudem als Sonderbau eingestuft, wobei die Muster-Schulbau-Richtlinie als Sonderbauvorschrift, als Teil der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) eingeführt, Anwendung findet.
Für das große Forum und die Mensa findet zudem die Versammlungsstättenrichtlinie (H-VStättR) Anwendung.
Lage/ Baugrundstück
Das Baugrundstück befindet sich auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Firma Louis Scheuch GmbH, Fiedlerstraße 2, 34127 Kassel.
Die umliegende Umgebung des Grundstücks wird maßgeblich durch verschiedene Elemente geprägt. Im Norden grenzt das künftige Schulgrundstück an ein größeres Privatgrundstück an, welches ehemals durch die Wilhelm Fleischhut KG gewerblich genutzt wurde und wo perspektivisch ein neues Wohnquartier entsteht.
Die östliche Begrenzung wird durch ein privates Waldgrundstück mit topographischer Hangsituation markiert, während im Süden die Kita Dr. Hermann-Haarmann- Haus, entlang des Haarmannwegs, sowie der angrenzende Nordstadtpark eine bedeutende Rolle spielen.
Im Westen sind die vorhandenen dreigeschossigen Wohngebäude, Fiedlerstraße 2+4, zu erhalten und wurden in das Gesamtkonzept integriert.
Dahinter wird das Grundstück weiter durch die Fiedlerstraße und den Fluss "Ahna" angegrenzt.
Die großflächigen Bestandsbauten (Hallen, Werkstatt, Lager und ein Verwaltungsbau) auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Fa. Louis Scheuch GmbH wurden zwischenzeitlich vollständig zurückgebaut.
Baugrube/ Wasserhaltung:
Die geplante Baugrubensohle befindet sich mit 142,93 m NHN ca. 6,40 m unterhalb der Geländeoberkante im Bauzustand. Geplant ist ein Trägerbohlwandverbau mit geböschter Krone, um auf Rückverankerungen verzichten zu können.
Wegen des geringen Grundwasserflurabstands, der Nähe zur Ahna und wegen der gespannten Grundwasserverhältnisse ist eine vorauseilende geschlossene Wasserhaltung geplant.
Der zu haltende Wasserspiegel liegt ca. 50 cm unterhalb der Baugrubensohle auf ca. 142,40 m NHN. Lokal tiefer liegende Sohlen für die Herstellung der Aufzugsunterfahrten und Pumpensümpfe und Untergeschoss werden gemäß Konzept zur Grundwasserabsenkung mittels Brunnenringen offen von Wasser gehalten.
Abdichtungskonzept:
Der Bemessungswasserstand entspricht dem am Standort höchsten zu erwartenden Grundwasserstand (zeHGW) und ist gemäß Geotechnischem Bericht mit zeHGW = 146,80 m NHN anzusetzen.
Das Abdichtungskonzept sieht eine Ausführung des Untergeschosses als wasserundurchlässige Stahlbetonkonstruktion vor.
Die Beanspruchungsklasse und die Art der Beaufschlagung des Bauwerks/ Bauteils mit Feuchte oder Wasser ist unter Berücksichtigung der Baugrundeigenschaften und des Bemessungswasserstandes festzulegen.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wird die Beanspruchungsklasse 1 (gilt für ständig und teilweise drückendes Wasser) festgelegt.
Für den vorliegenden Fall der wasserundurchlässigen Betonkonstruktion wird die Nutzungsklasse A, gemäß WU- Richtlinie, vorgesehen (keine Feuchtestellen auf den Betonoberflächen zulässig).
Unplanmäßig auftretende Trennrisse sind planerisch zu berücksichtigen. Um diese präventiv abzudichten ist der Einsatz von erdseitiger Frischbetonverbundfolie geplant. Die Frischbetonfolie wird bis Oberkante der Untergeschosswände ausgeführt. Im Weiteren werden die erdberührten Bauteile und Außenwände mit einer PBMC-Dickbeschichtung bis 30 cm über späterer Geländeoberkante bzw. in Teilbereichen von BT-D bis 30 cm über HGW100 abgedichtet.
Für die nicht unterkellerten Bereiche ist eine Abdichtung für die Wassereinwirkungsklasse W 1.1-E (Bodenfeuchte) auf den Bodenplatten vorgesehen. Die Abdichtung wird von einem Folgegewerk aufgebracht.
Tragkonstrution:
Die Tragkonstruktion des zwei- bis viergeschossigen (ohne Untergeschoss) Gebäudes ist aus Stahlbeton geplant. Das Gebäude erhält eine Teilunterkellerung.
Für die erdberührten Bauteile im Untergeschoss ist eine wasserundurchlässige (WU) Konstruktion ("Weiße Wanne") vorgesehen. In den oberirdischen Geschossen werden die Außenwandkonstruktionen aus geschlossenen Stahlbetonwandscheiben und Pfeilern aufgebaut, zwischen denen die Fenster und Pfostenriegelelemente aus Holz angeordnet werden.
Die Geschossdecken sind größtenteils als unterzugsfreie Flachdecken geplant, sodass eine flexible Führung der erforderlichen Trassen und Leitungen gewährleistet werden kann.
Neben den statisch-konstruktiven Anforderungen werden über die Betondecken auch die Randbedingungen für den Schall- und Brandschutz erfüllt.
Größere Spannweiten der freitragenden STB- Decken, z.B. in der Bibliothek und im Forum werden mittels Verbundträgern abgefangen.
Das Glasdach im großen Forum wird mit Brettschichtholzbindern ausgeführt.
Dächer:
Aufgrund der umfangreichen Retentionsanforderungen sind alle Dächer als Retentions- Flachdächer mit 0 % Gefälle geplant.
Die Pausenhofdächer, mit Zugang aus dem Forum OG 1, werden als stufenlose grüne Rückzugs- und Lernoasen mit intensiver Begrünung, Wegeflächen und aufgeweiteten Aufenthaltsflächen mit Sitzgelegenheiten ausgebildet.
Die Dächer der Bauteile A,B,C und D werden als Solargründächer mit Extensivbegrünung und Auflast-PV-Aufständerungen ausgebildet. Der Zugang zu diesen Dachflächen erfolgt über die Flachdachausstiege mit Scherentreppe.
Die Dachfläche um das Glasdach Bauteil E wird aus Brandschutzgründen bekiest ausgeführt.
Der Zugang erfolgt über den Raum "RM- Gerät" aus dem Zwischenbau zwischen Bauteil A und B.
Fassade:
Für die äußere Hülle ist eine Vorhangfassade mit vertikaler, farbig beschichteter Holz-Leistenschalung geplant, die geschossweise durch hervorstehende, horizontale "Bänder" gegliedert wird. Die Bänder verlaufen auf gleicher Höhe um die einzelnen Baukörper und verbinden diese mit dem zentralen Forum zu einer gestalterischen Einheit. Sie werden im Bereich von Geschossübergängen aus Brandschutzgründen mit nichtbrennbaren Materialien und als Brandsperren ausgebildet. Zwischen Aluminium-Kantblechen, welche als Bank- und Sturzbleche fungieren, sind die Bänder mit länglichen, unregelmäßig versetzten Fassadenplatten bekleidet. In den Sturzbereich werden in den Obergeschossen die außen liegenden schienengeführten Raffstoreanlagen integriert. Für die Brüstungen der Pausenhofdächer ist eine Füllung mit Edelstahlseilnetzen vorgesehen. Die vertikale Holz-Leistenschalung wird mit Bodenschalung 22 mm in 4 Breiten 9/11,5/14/16,5 cm und Leisten 50/40 mm ausgebildet.
An Brandabschnittstrennungen/Brandüberschlagsbereichen sieht die Planung eine Bekleidung mit Aluminiumkantblechen vor, deren Kantungen und Farbigkeit auf die Holz-Leistenschalung abgestimmt sind und diese gestalterisch fortführen. Hinter diesen Bekleidungen werden vertikale Mineralwoll-Brandschottungen ausgeführt.
Die Gebäudesockel werden mit einer 30 cm hohen Plattenbekleidung ausgeführt.
Für die Innenhöfe ist die Ausführung einer Mineralwolle-Wärmedämmverbundsystems geplant.
Sommerlicher Wärmeschutz:
Das Gebäude ist als KfW-Effizienzgebäude-40 geplant.
Außenliegender Sonnenschutz ist im Wesentlichen in Form von schienengeführten Raffstoren vor den Fensterelementen vorgesehen. An den Innenhöfen, dem Glasdach über dem Forum und den raumhohen Pfosten-Riegel-Fassaden werden wartungsfreie und vandalismussichere, mikrostrukturierte Folien im Scheibenzwischenraum eingesetzt, die den g-Wert stark reduzieren.
1 BAU- UND ÖRTLICHKEITSBESCHREIBUNG
2 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN UND KALKULATORISCHE HINWEISE 2 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN UND KALKULATORISCHE HINWEISE
Allgemeines
Bei Abweichungen zwischen Positionsbeschreibungen und Vorbemerkungen sind für die Angebotskalkulation stets die Angaben in der Positionsbeschreibung maßgeblich.
Bei widersprüchlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zwischen Kurztext und Langtext gelten die Angaben im Langtext.
Bei Abweichungen zwischen Positionsbeschreibungen und Plananlagen sind für die Angebotskalkulation stets die Angaben in der Positionsbeschreibung maßgeblich.
Nachfolgend (unter "Allgemeine Vorbemerkungen und kalkulatorischen Hinweise", "Zusätzlichen leistungsspezifische Vorbemerkungen" und - soweit vorhanden - "Leitbeschreibungen") beschrieben, sind dem AN obliegende Pflichten im Rahmen der Ausführung seiner Leistungen. Diese sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten!
DGNB Zertifizierung:
Einleitung
Der Bauherr hat sich entschieden, das Gebäude hinsichtlich nachhaltiger Kriterien zu bewerten. Dies erfolgt im Rahmen der DGNB-Zertifizierung.
Das Deutsche Gütesiegel für Nachhaltiges Bauen (DGNB) ist ein Zertifizierungssystem für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Bauprojekten. Hierzu sind durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen Kriterien in fünf Hauptkategorien (Ökologi-
sche Qualität, Ökonomische Qualität, Soziokulturelle Qualität, Technische Qualität, Prozessqualität) sowie einer Kategorie zur Beurteilung des Standortes definiert worden, die zur Bewertung und Zertifizierung herangezogen werden. Je nach Gebäudetyp
kommen dabei unterschiedliche Kriterienkataloge zum Einsatz.
Ziel des Bauherrn ist es, das Gebäude nach dem DGNB-Nutzungsprofil Neubau Bildungsbau, Version 2023 (NBI 23)
mit einem Gesamterfüllungsgrad von mindestens 50% (Silber) zertifizieren zu lassen.
Im Rahmen des gesamten Planungs- und Bauprozesses sind daher die Vorgaben des Zertifizierungssystems im Projekt umzusetzen und mit Fertigstellung des Gebäudes
nachzuweisen bzw. zu dokumentieren.
Die Dokumentationsunterlagen werden durch den DGNB-Auditor nach Fertigstellung des Projektes bei der Zertifizierungsstelle der DGNB eingereicht. Die eingereichten Nachweise zu den einzelnen Nachhaltigkeitsaspekten werden durch die DGNB geprüft. Sind alle Anforderungen eingehalten, wird das Zertifikat vergeben.
Die aufgeführten Anforderungen an die Auswahl und Dokumentation von Bauproduk-
ten basieren auf den Anforderungen aus den folgenden Kriterien der DGNB-Zertifizierung:
─ ENV1.2 – Risiken für die lokale Umwelt,
─ ENV1.3 – Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung,
─ SOC1.2 – Innenraumluftqualität.
Das Pflichtenheft Materialökologie (DGNB) ist Bestandteil der Vertragsunterlagen, welches jeder Auftragnehmer bei Vertragsabschluss als Anlage gegenzuzeichnen hat.
Mitwirkung bei der Zertifizierung
Der Auftragnehmer (AN) unterstützt den Auftraggeber (AG) bei der Nachweisführung zur Erreichung des Zertifikats und verpflichtet sich, am Zertifizierungsprozess aktiv und
umfassend mitzuwirken. Eine notwendige planungs- und baubegleitende Dokumentation ist im Rahmen des Zertifizierungsprozesses zu erstellen. Der DGNB-Auditor steht dem AN dabei für Rückfragen im Hinblick auf den Zertifizierungsprozess zur Verfügung.
Der AN muss die in diesem Dokument und seinen zugehörigen Anlagen beschriebenen Nachweise und Dokumentation mit besonderer Sorgfalt zusammenführen und termingerecht liefern. Die Unterlagen sind unter Beachtung der Anforderungen an die
Dokumentation und nach den Vorgaben des DGNB-Auditors in digitaler Form vor Arbeitsaufnahme bereitzustellen.
Durch den AN ist eine Person zu benennen, welche für die Umsetzung der Anforderungen und Dokumentation aus der Nachhaltigkeitszertifizierung, die in den Aufga-
benbereich des AN fallen, verantwortlich ist und als Ansprechpartner für den AG sowie den DGNB-Auditor zur Verfügung steht. Die benannte Person sollte nach Möglichkeit
Erfahrungen im Bereich von Gebäudezertifizierungen aufweisen können.
Der Zugriff auf die Zertifizierungsnachweise, insbesondere die Produkt- und Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Materialien, ist auf der Baustelle jederzeit zu ermöglichen, sowie über den Poolar-Server bereitzustellen.
Anforderung Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Im Projekt wird das Qualitätssiegel QNG-Plus angestrebt. Voraussetzung für eine Vergabe von QNG-Plus ist ein Nachweis der Erfüllung der Anforderung an die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien. Dem gebäude darf nur QNG-Plus zuerkannt werden, wenn der Bauherr alle bauausführenden Firmen vertraglich zur Einhaltung der QNG Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung verpflichtet hat und die Firmen nach Fertigstellung ihrer Leistungen deren Erfüllung erklären.
Erforderliche Nachweise:
- Liste der beteiligten Firmen mit Angaben der Leistungsbereiche
- Vertragsauszüge und/oder Qualitätsvereinbarungen
- Firmenerklärungen und/oder Auszüge aus Abnahmeprotokollen
Anforderungen an Bauprodukte aus der Zertifizierung
Die detaillierten Anforderungen an die Bauprodukte und deren Dokumentation sind im Pflichtheft Materialökologie (DGNB) und seinen Anlagen formuliert. Folgende Unterlagen sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt:
- 00 - Pflichtheft Materialökologie (DGNB und QNG)
- A1 - Anforderungen an Bauprodukte durch die DGNB-Zertifizierung und QNG
- A2a - Kriterienmatrix DGBNB Neubau, Anlage 1, Version 2023 Auflage 4
- A2b - QNG-Handbuch, Anlage 3, Anhang 313 Schadstoffe v1-3-9.2023
- A3 - Struktur der Übergabedokumentation (Bauproduktdeklaration)
- A4 - Schema Dokumentations- und Freigabeprozess
Die speziellen Anforderungen an die Bauprodukte sind der o.g. Anlage A1 und A2 zu entnehmen und bei der Auswahl zu
berücksichtigen.
Anforderungen an den Bauprozess
Während des Baustellenbetriebs sollen negative Einflüsse auf Umwelt und Infrastruktur, soweit es geht, vermieden werden. Zu den negativen Einflüssen zählen beispielsweise Belastungen des Grundwassers, der Kanalisation, der umliegenden Gebäude und Freiflächen sowie Personal und Nachbarschaft durch Abgasbelastungen, Staubentwicklung oder übermäßigem Lärm sowie allgemeine Bauabflälle. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Bodenschutz auf der Baustelle. Die nacchfolgenden Anforderungen sind für den AN bindend.
Wertstoffoptimierte Baustelle
Abfälle sind im Rahmen der Möglichkeiten des ANs zu vermeiden (Verpackungen, genaue Mengenabschätzung bei gebinden etc.).
Der AN hat dafür zu sorgen, dass die Baustoffe und Bauteile in umweltfreundlicher Verpackung mit möglichst geringem Verpackungsanteil (z.B. Großgebinde, Siloware oder recyclebare Verpackung) angeliefert werden. Verpackungslose Anlieferung, Mehrwegsverpackungen und Verpackungsmaterial aus Papier, Pappe und Polyprophylenfolie sind zu bevorzugen.
Der An trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um anfallende Abfälle getrennt nach mineralischen Abfällen, Wertstoffen, gemischten Baustellenabfällen, Problemabfällen und gefährlichen Abfällen zu erfassen und gewährleistet eine korrekte Nutzung der Sammelstellen bzw. die fachgerechte Entsorgung.
Die am Bauprozess beteiligten Mitarbeitrer und Nachunternehmer sind vom AN gezielt bezüglich der Abfallvermeidung zu schulen. Eine Dokumentation der Schulung ist vorzulegen.
Der AN verpflichtet sich, alle rechtlichen Vorschriften zur Vermeidung, Trennung und Entsorgung von Abfällen zu erfüllen. Dies betrifft insbesondere das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), die landesabfallgesetze sowie Ortssatzungen.
Die Einhaltung der Anforderungen wird in regelmäßigen Abständen durch den AG (Bauleitung) kontrolliert und dokumentiert.
Der Bauherr behält sich vor, zu diesem Zweck einen Abfalllogistiker zu beauftragen.
Lärmarme Baustelle
Der AN ist angehalten, bei der Minimierung der Lärmemissionen aktiv mitzuwirken. Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass unnötige lärmende Tätigkeiten vermieden werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Richtlinien, Vorgaben und Vorschriften einzuhalten:
- Anforderungen der 32. BImSchV
- § 27 des Bundes-Immisionsschutzgesetzes
- 2000/14/EG-Richtlinie über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen (Outdoor-Richtlinie)
- nach Möglichkeit Einsatz lärmarmer Baumaschinen mit dem Gütesiegel RAL-UZ 53 (Blauer Engel)
- technische Lärmminderung hat Vorrang vor organisatorischen und persönlichen Lärmschutzmaßnahmen
Der Einsatz lärmmindernder Arbeitsverfahren sowie lärmgeminderter Baumaschinen und -geräte ist durch den AN anhand geeigneter Dokumente (Liste eingesetzter Baumaschinen, Prüfzeugnisse) mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Lärmintensive Arbeitsverfahren und -prozesse sind durch den AN vorab anzuzeigen und mit der Bauleitung und/oder dem SiGeKo abzustimmen.
Der AN verpflichtet sich, seine Mitarbeiter gezielt in die Maßnahmen zur Lärmvermeidung einzuweisen. Entsprechende Protokolle sind dem AG vor Arbeitsaufnahme vorzulegen.
Staubarme Baustelle
Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung folgder Richtlinien, Vorschriften, Vorgaben und Anweisungen:
- Gesetzliche Anforderungen: Gefahrstoffverordnung (GefStoffV); Technische Regeln für Gefahrstoffe /TRGS); Richtlinie für die Konkretisierung immissionsschutzrechtlicher Betreiberpflichten zur Vermeidung und Verminderung von Staubemissionen durch Bautätigkeit
- Errichtung zum Abscheiden und Erfassen von Stäuben (Maschinen und Geräte) sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen und entsprechen dem Stand der Technik. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Entsprechende Protokolle und Nachweise sind auf der Baustelle vorzuhalten und auf Verlangen dem AG vorzulegen.
- Staub wird an der Entstehungsstelle erfasst und entsorgt. Eine Ausbreitung auf unbelastete Arbeitsbereiche und Ablagerungen wird durch geeignete Maßnahmen, soweit technisch möglich, verhindert. Entfernung von Staub erfolgt im Nass- bzw. Feuchtverfahren oder durch saugende Verfahren.
- Bei staubintensiven Tätigkeiten sind Schutzkleidungen und Atemschutzmasken zu tragen.
- Verwendung staubarmer Materialien: Granulate oder fertig angemischte Mörtel oder Spachtelmassen sind anmischbaren pulvrigen Massen vorzuziehen.
- Komponenten der Lüftungsinstallation (Kanäle, Schalldämpfer etc.), die der späteren Zuluftführung dienen, müssen auf der Baustelle bei Lagerung und Montage abgedeckt bzw. verschlossen sein und vor Einbau gereinigt werden, um unnötige Belastung der Raumluft durch Staubemissionen zu verhindern.
Staubintensive Arbeitsverfahren und -prozesse sind durch den AN vorab anzuzeigen und mit der Bauleitung uns/oder SiGeKo abzustimmen.
Der AN verpflichtet sich, über die gewählten Arbeitsverfahren und -prozesse und durchgeführten Maßnahmen eine Dokumentation zu erstellen und dem AG zu übergeben.
Die Einhaltung der Anforderungen wird in regelmäßigen Abständen durch den AG (Bauleitung) kontrolliert und dokumentiert.
Umweltschutz auf der Baustelle (Bodenschutz)
Der AN hat sicherzustellen, dass bei seiner Leistungserbringung der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird.
Bei Lagerung von umweltschädlichen Baustoffen auf der Baustelle sind entsprechende Bodenschutzmaßnahmen zu treffen. Die Lagerung solcher Baustoffe ist mit dem SiGeKo und der Bauleitung abzustimmen.
Der AN hat dafür Sorge zu leisten, dass insbesondere die wie folgt gekennzeichneten umweltschädlichen Stoffe (Gefahrensymbol N bzw. H-Sätze) nicht in Kontakt mit der Umwelt gelangen; der Einsatz dieser Stoffe sollte vermieden werden:
- H400 sehr giftig für Wasserorganismen
- H410 sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
- H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
- H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
- H413 kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung
- H420 schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre
Baumaschinen sind regelmäßig zu warten und auf Leckagen zu kontrollieren.
Der Boden ist vor schädlichen mechanischen Einflüssen zu schützen und auf das notwendige Maß zu beschränken. Schädliche mechanische Einflüsse sind z.B. unnötige Verdichtungen oder eine Vermischu8ng von unterschiedlichen Bodenschichten.
Der AN verpflichtet sich, seine Mitarbeiter gezielt in die Maßnahme zum Umwelt- und Gefahrenschutz, insbesondere im Umgang mit Bauprodukten, einzuweisen. Entsprechende Protokolle sind dem AG vor Arbeitsaufnahme vorzulegen.
Die Einhaltung der Anforderungen wird in regelmäßigen Abständen durch den AG (Bauleitung) kontrolliert und dokumentiert.
Vorgaben zum Mangelmanagement
Zur Durchführung der Qualitätskontrollen beabsichtigt der
Auftraggeber ein EDV gestütztes bzw. App basierendes
Mangelmanagement-Programm zu verwenden. Mit Abgabe
des Angebotes bzw. Annahme des Auftrages verpflichtet
sich der AN -bei Verwendung eines entsprechenden
Programms- zur Mitwirkung, Kooperation und Nutzung
desselben.
Der AG sieht vor im Zuge des Mangelmanagments eine Mangel-Software einzusetzen.
Die Hardware (Desktop oder Laptop mit Internet-Browser bzw. Smartphone oder Tablet mit IOS,
Android Betriebssystem) sowie ein entsprechender Internet-
Zugang und etwaige diesbezügliche Einweisungen
sind für die eigenen Mitarbeiter vom AN zu organisieren
und bereit zu stellen. Hierfür ggf. anfallende Kosten sind
anteilig in den Einheitspreisen aller Leistungspositionen zu
berücksichtigen und einzukalkulieren.
Soweit der Auftraggeber Qualitätskontrollen durchführt
und wie zuvor beschrieben über eine Mangelsoftware aufnimmt
(geplante Verwendung: PKMS-System "Poolar") und an den AN übermittelt, ist der AN verpflichtet, die entsprechenden Mängel, Restleistungen oder sonstigen Feststellungen qualifiziert über das selbige System zu bearbeiten und abzumelden.
Die erfolgreiche Mangelbeseitigung ist hierbei mittels aussagefähiger Dokumentation (Foto, Dokumente, Nachweise
etc.) zu belegen und im System hochzuladen. Bei Mangelfreimeldungen mittels Fotobeleg, ist, soweit der Mangelanzeige ebenfalls ein Foto zugrunde liegt, nach Möglichkeit dieselbe Perspektive bei der Aufnahme des Fotos zu
wählen.
Sollte vom Auftraggeber kein entsprechendes Mangelmanagementprogramm verwendet werden, erfolgt die Korrespondenz zu festgestellten Mängeln auf dem herkömmlichen Post- bzw. E-Mail Weg.
Baustellenlogistik
Vorbemerkungen und Ziele:
Im Rahmen des Bauvorhabens Gesamtschule Nord+ in Kassel wurde eine umfassende Baulogistikplanung erarbeitet. Im Zuge der Baulogistikplanung wurden für die einzelnen Bauphasen detaillierte Logistikphasenpläne entwickelt und ein Baulogistikhandbuch erstellt.
Zur Unterstützung der logistischen Koordination auf dem beengten Baufeld, zum Interessenausgleich aller am Bau beteiligten Unternehmen und zur Überwachung der Einhaltung der logistischen Bedingungen wird die Baustellenorganisation durch einen Baustellenlogistiker ausgeführt.
Das Baustellenlogistikunternehmen regelt die Abläufe der Anlieferlogistik, Verbringungslogistik, Personenlogistik und des Flächenmanagements im Außenbereich. Hierbei gelten maßgeblich die Regeln des Baulogistikhandbuches.
Durch die Personenzutrittskontrolle wird unberechtigter Zugang zur Baustelle verhindert und der allgemeine Schutz der Baustelle vor Diebstahl und Vandalismus erhöht. Zudem bietet er dem Auftraggeber erhöhten Schutz vor arbeitsrechtlichen Verstößen.
Eine rechtzeitige Planung und Koordination aller Transporte soll einen gleichmäßigen und durchgängigen Ablauf sicherstellen, der alle am Bau beteiligten Unternehmen bei ihren Aufgaben logistisch unterstützt und die Baustelleneinrichtung nicht überfordert.
Die gleichmäßige Nutzung und Verwaltung der vorhandenen logistischen Ressourcen, wie Verkehrswege, Entladeflächen, Entladezeiten, und Lagerflächen optimiert den Durchsatz und reduziert gegenseitige Störungen und Behinderungen.
Um für alle am Bau Beteiligten optimierte Logistikbedingungen zu schaffen und einen möglichst reibungslosen Bauablauf zu ermöglichen, werden in dem Baulogistikhandbuch die allgemein verbindlichen Regelungen und Randbedingungen zur Baustellenlogistik dargestellt.
Vertragsgrundlage der Baustellenlogistik:
Das Baulogistikhandbuch ist eine Vertragsgrundlage für jeden Auftragnehmer.
Die im Baulogistikhandbuch vorgeschriebenen Bedingungen gelten ausnahmslos für alle auf der Baustelle beschäftigten Auftragnehmer und ihre Mitarbeiter.
Die Auftragnehmer sind verpflichtet, sich an die Regelungen des Baulogistikhandbuches zu halten.
Alle vom Auftraggeber direkt beauftragten Unternehmen haben die vorliegenden Bedingungen mit ihren Nachunternehmern ebenfalls zu vereinbaren.
Verstöße gegen die Baulogistikanweisungen stellen eine Verletzung des Vertrages dar.
Führen die Verstöße zu Schäden und / oder finanziellen Nachteilen, kann der Bauherr den Schaden beziffern und mit Werklohnansprüchen in entsprechender Höhe verrechnen. Im berechtigten Einzelfall können auch temporäre Baustellenverweise und grundsätzliche Baustellenverbote ausgesprochen werden.
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Ausführung der Leistung schriftlich einen verantwortlichen zuständigen Mitarbeiter als Logistik-Ansprechpartner zu benennen, der die notwendigen Vereinbarungen mit dem Baulogistiker eingehen darf.
Bei partnerschaftlichem und transparentem Umgang zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist zu erwarten, dass der Auftragnehmer bei ausreichender Kenntnis des Logistikkonzeptes seinen Mehrwert darin erkennt und dies im Rahmen des Wettbewerbes in sein Angebot direkt mit einfließen lässt.
Kampfmittel
Nach positiven Befunden der Luftbildauswertung wurde das Projektgelände bereits einer Flächensondierung auf Kampfmittel unterzogen. Anomalien und nicht identifizierbare Objekte wurden ausgegraben.
2 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN UND KALKULATORISCHE HINWEISE
3 ZUSÄTZLICHE LEISTUNGSSPEZIFISCHE VORBEMERKUNGEN 3 ZUSÄTZLICHE LEISTUNGSSPEZIFISCHE VORBEMERKUNGEN
Allgemeines
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über
die genaue Lage von Hindernissen, wie unter- und oberir-
dische Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dergleichen.
zu informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis
der Rechtsträger einzuholen.
Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Fest-
punkte, Höhenmarken usw. für Gebäude oder Straßen und
Wegeführungen sind vor Arbeitsbeginn durch den
Auftragnehmer zu sichern.
Die nach Abschnitt 4.1.11 ATV DIN 18299 durch den Auf-
tragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen
sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Ver-
kehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers
oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen
sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu
vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind
so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefähr-
dung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Die Auflagen
der Stadt Kassel sind diesbezüglich zu beachten!
Arbeitsorganisation und Abhängigkeit zu anderen Gewerken
Im Vorlauf zu den Rohbauarbeiten wurden Arbeiten wie
- Abbruch und Herrichten des Grundstückes
- Tiefbau und Erschliessungsarbeiten
als Vorabmaßnahmen ausgeführt.
Das Baufeld wird mit einer planierten Geländehöhe von ca. 148,00 m NHN übergeben. Die Baugrube für die Unterkellerungen ist vom Vorgewerk "Tiefbau" vorausgehoben auf eine Höhe von ca. 146,60 m NHN = ca. 1,40 m Böschung. Verbauträger sowie Brunnen zur Grundwasserhaltung sind von innerhalb der Baugrube auszuführen. Die auszuführenden Leistungen beginnen gem. Plananlage "Baufeldherstellung_Erdbauabfolge M.:1/250 Stand 18.09.2025 Plan Nr. 5.1.1A" nach Phase 4 (Herstellen Zwischenarbeitsebene)
Parallel zu den Rohbauarbeiten werden Arbeiten wie
- Übergeordnete Baustelleneinrichtung gemäß
Baustellenlogisk
- Restleistungen Tiefbau/ Leitungslegung auf dem
Baustellengrundstück (siehe dazu Plananlage "Baufeldherstellung_Erdbauabfolge M.:1/250 Stand 24.09.2025
Plan Nr. 5.1.1A ")
- und im späteren Verlauf weitere Arbeiten der Gebäu-
dehülle und des Ausbaus ausgeführt.
Des Weiteren werden ab März 2026 bis Sommer 2026 in der Fiedlerstraße sowie auch in der Mombachstraße Tiefbauarbeiten durch die Stadt Kassel ausgeführt. Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über die Eisenschmiede und ist jederzeit gewährleistet. Die Ausfahrt kann über die Mombachstraße bzw. bei deren Sperrung auch über die Eisenschmiede erfolgen. Es ist mit Einschränkungen zu rechnen.
Dies ist bei der Planung und Kalkulation der eigenen Ar-
beiten zu berücksichtigen.
Abstecken und Einmessen
Im Untergeschoss wird das einmalige Abstecken der
Hauptachsen und das Schaffen der notwendigen Höhenfestpunk-
te, in unmittelbarer Nähe der baulichen Anlagen (z.B. Bestandgebäude), vom Auftraggeber beauftragt.
Weiterhin veranlasst der AG das Anlegen der Hauptachsen in jedem Geschoss.
Weitere geschossübergreifende Einmeßarbeiten sind
vom AN in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Werden Absteckpunkte durch den AN bei der Ausführung
der Arbeiten entfernt oder verdeckt, sind die vom AN vor-
her zu sichern. Die Änderung ist in einem Plan zu dokumen-
tieren und dieser unverzüglich der Bauleitung zu
übergeben. Eine besondere Vergütung erfolgt dafür nicht.
Unterlagen für Behörden, öffentl. Stellen, Versor-
gungsunternehmen und Leitungsbetreiber
Die für öffentlichen Stellen, Behörden und Versorgungs-
unternehmen etc. erforderlichen Unterlagen stellt der AN
für seinen Leistungsbereich rechtzeitig auf und holt etwa
erforderliche Genehmigungen (z.B. Betriebs- und Einlei-
tegenehmigungen und dergleichen) im Einvernehmen mit
dem Auftraggeber ein.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalku-
lieren.
Hebezeuge und Krane
Hebezeuge/Hebeeinrichtungen wie z. B.
Kräne etc. stehen bauseits nicht zur Verfügung und müs-
sen vom AN nach Erfordernis in die Einheitspreise mit
einkalkuliert werden.
Die auf dem BE-Plan des AG dargestellten Kranstandorte
sind Vorschläge des Planers, die auf die örtlichen Gege-
benheiten und mit allen beteiligten Fachplanungen abgestimmt
wurden.
Die Kranstandorte sind vom AN in eigener Verantwortung
festzulegen. Änderungen der vorgeschlagenen Kran-
standorte sind zuvor mit den Planern des AG abzustimmen,
ihnen kann nur unter Berücksichtigung statischer
Belange, Belange des SigeKo, Belange der Ing.-Bau-/Tiefbauplanung, der Baustellenlogistik und
eines geordneten Bauablaufs zugestimmt werden.
Für die Kranaufstellung erforderliche Maßnahmen zur Be-
festigung (Fundamente) und deren Rückbau sowie die Wiederherstellung der Oberflächenqualität der Aufstellflächen sind Sache des AN und werden vom AG nicht zusätzlich vergütet.
Für die Planung und ggf. erforderliche Nachweise, einschließlich
deren Prüfung für die vom AN gewählten Kranstandorte, ist der AN verantwortlich. Alle damit in Verbindung stehenden Kosten trägt der AN!
Die möglichen Standorte für Betonpumpen sind im Baulo-
gistikplan Rohbau dargestellt und wurden soweit sie im
Bereich des Baugrubenverbaus liegen bei der Verbausta-
tik berücksichtigt.
Mindestens zwei Kalenderwochen vor Ausführungsbeginn vor Ort sind alle Beanstandungen an Vorleistungen, die bauseits zu erheben sind, dem AG mitzuteilen.
Technische Bearbeitung
Der AN ist verpflichtet, für seine Leistungen die technische Bearbeitung vorzunehmen und in diesem Zuge die erforderlichen Planungen und Berechnungen, wie Werkstatt-/ Montage- / Fertigungspläne und Statiken anzufertigen.
Mit der Erstellung der technischen Bearbeitungen ist direkt nach Auftragsvergabe zu beginnen.
Werden zur Anfertigung von Werkstatt-/ Montageplänen mehr Bauangaben benötigt, als in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder aus diesen ersichtlich, so hat sie der AN rechtzeitig vom AG anzufordern.
Die technische Bearbeitungen sind dem Architekten / Fachplaner des AG so rechtzeitig vorzulegen, dass die vereinbarten Ausführungstermine auch bei mehrfachen Prüf- und Überarbeitungsläufen eingehalten werden können. Für die Prüfung der Pläne durch den Architekten / Fachplaner sind 15 Werktage einzuplanen.
Der AN erhält die Unterlagen nach Überprüfung durch den Architekten / Fachplaner des AG auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung mit einem entsprechenden Prüfvermerk wieder zurück, überarbeitet die Unterlagen bei Erfordernis entsprechend und legt diese erneut vor.
Die Leistungen sind in den jeweiligen Positionen für technische Bearbeitungen erfasst und dort einzukalkulieren.
3 ZUSÄTZLICHE LEISTUNGSSPEZIFISCHE VORBEMERKUNGEN
Anlagenverzeichnis: Anlagenverzeichnis:
Die dem LV beigefügten Anlagen werden Vertragsbestandteil und sind bei der Ausführung aller Leistungen zu beachten, auch wenn dies nicht besonders erwähnt wird.
Die dem Leistungsverzeichnis anliegenden Pläne gelten unmittelbar als Ergänzung der Leistungsbeschreibung. Hieraus sind für die Klakulation ergänzend zu den Positionstexten auch Angaben zu Geometrien, Arbeitshöhen und baulichen Gegebenheiten zu entnehmen.
Bei den Zeichnungen als Anlagen zum LV handelt es sich um den derzeitigen Planungsstand. Abweichungen zur späteren Ausführung können nicht ausgeschlossen werden. Die beiliegenden Unterlagen können daher nicht als Bestell- oder Fertigungsgrundlage verwendet werden.
Plananlagen
Lagepläne
Übersichtsplan M.:1/1000 Stand 24.10.2025
Plan Nr. : 0525_XX_LAG_P50_ARCH_LP_0001_Index 01
Lageplan M.: 1/500 Stand 24.10.2025 Plan Nr. : 0525_XX_LAG_P50_ARCH_LP_0002_Index 01
Baugrube
Baugrubenplan M.: 1/200 Stand 24.10.2025
Plan Nr.: 0525_XX_LAG_P50_ARCH_LP_0003_ Index 01
BG_0001 Baugrubenschnitt M.: 1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr. : 0525_XX_DET_P50_ARCH_BV_0001_ Index 01
Baufeldherstellung_Erdbauabfolge M.:1/250 Stand 24.09.2025 Plan Nr. 5.1.1A
Gutachten GEONIK GmbH: BV Neubau der Gesamtschule Nord+ in Kassel,
Fiedlerstraße 2; Geotechnischer Bericht; Niestetal, 29.08.2025
Gutachten GEONIK GmbH:
BV Neubau der Gesamtschule Nord+ in Kassel,
Fiedlerstraße 2; Bodenverwertungskonzept; Niestetal, 06.03.2025
Statische Berechnung Baugrubenumschließung, Horn + Horn Ingenieure Partnerschft mbH, 28.05.2025Positionsplan Baugrubenverbau Grundriss, Maßstab 1:200/1:100, Stand 28.05.2025 Plan Nr. 0525_XX_XXX_P40_STAT_PP_0001_00_P_Positionsplan Baugrubenverbau
Grundrisse
Untergeschoss M.:1/200 Stand 24.10.2025
Plan Nr.: 0525_XX_E-1_P50_ARCH_RO_0001_Index 01
Untergeschoss Bauteil A M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_A-_E-1_P50_Arch_RO_0003_Index 01
Untergeschoss Bauteil B M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_B-_E-1_P50_Arch_RO_0003_Index 01
Untergeschoss Bauteil C M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_C-_E-1_P50_Arch_RO_0003_Index 01
Untergeschoss Bauteil D M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_D-_E-1_P50_Arch_RO_0003_Index 01
Untergeschoss Bauteil E M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_E-_E-1_P50_Arch_RO_0003_Index 01
Erdgeschoss M.:1/200 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_XX_E00_P50_ARCH_RO_0001_Index 01
Erdgeschoss Bauteil A M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_A-_E00_P50_Arch_RO_0003_Index 01
Erdgeschoss Bauteil B M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_B-_E00_P50_Arch_RO_0003_Index 01
Erdgeschoss Bauteil C M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_C-_E00_P50_Arch_RO_0003_Index 01
Erdgeschoss Bauteil D M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_D-_E00_P50_Arch_RO_0003_Index 01
Erdgeschoss Bauteil E M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_E-_E00_P50_Arch_RO_0003_Index 01
1. Obergeschoss M.:1/200 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_XX_E01_P50_ARCH_RO_0001_Index 01
1. Obergeschoss Bauteil A M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_A-_E01_P50_Arch_RO_0003_Index 01
1. Obergeschoss Bauteil B M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_B-_E01_P50_Arch_RO_0003_Index 01
1. Obergeschoss Bauteil C M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_C-_E01_P50_Arch_RO_0003_Index 01
1. Obergeschoss Bauteil D M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_D-_E01_P50_Arch_RO_0003_Index 01
1. Obergeschoss Bauteil E M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_E-_E01_P50_Arch_RO_0003_Index 01
2. Obergeschoss M.: 1/200 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_XX_E02_P50_ARCH_RO_0001_Index 01
2. Obergeschoss Bauteil A M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_A-_E02_P50_Arch_RO_0003_Index 01
2. Obergeschoss Bauteil B M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_B-_E02_P50_Arch_RO_0003_Index 01
2. Obergeschoss Bauteil C M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_C-_E02_P50_Arch_RO_0003_Index 01
2. Obergeschoss Bauteil D M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_D-_E02_P50_Arch_RO_0003_Index 01
2. Obergeschoss Bauteil E M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_E-_E02_P50_Arch_RO_0003_Index 01
3. Obergeschoss M.: 1/200 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_XX_E03_P50_ARCH_RO_0001_Index 01
3. Obergeschoss Bauteil A M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_A-_E03_P50_Arch_RO_0003_Index 01
3. Obergeschoss Bauteil B M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_B-_E03_P50_Arch_RO_0003_Index 01
3. Obergeschoss Bauteil E M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_E-_E03_P50_Arch_RO_0003_Index 01
Dachaufsicht M.:1/200 Stand 24.10.2025 Plan Nr. : 0525_XX_DAC_P50_ARCH_RO_0001_Index 01
Dachaufsicht Bauteil A M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_A-_DAC_P50_Arch_RO_0003_Index 01
Dachaufsicht Bauteil B M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_B-_DAC_P50_Arch_RO_0003_Index 01
Dachaufsicht Bauteil C M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_C-_DAC_P50_Arch_RO_0003_Index 01
Dachaufsicht Bauteil D M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_D-_DAC_P50_Arch_RO_0003_Index 01
Dachaufsicht Bauteil E M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_E-_DAC_P50_Arch_RO_0003_Index 01
Schnitte
Schnitte Bauteil A M.: 1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_A-_SA1-_P50_ARCH_SN_0001_Index 01
0525_A-_SA2-_P50_ARCH_SN_0001_Index 01
0525_A-_SA3-_P50_ARCH_SN_0001_Index 01
0525_A-_SA4-_P50_ARCH_SN_0001_Index 01
0525_A-_SA5-_P50_ARCH_SN_0001_Index 01
Schnitte Bauteil B M.: 1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr. : 0525_B-_SB1-_P50_ARCH_SN_0001_Index 01
0525_B-_SB2-_P50_ARCH_SN_0001_Index 01
0525_B-_SB3-_P50_ARCH_SN_0001_Index 01
0525_B-_SB4-_P50_ARCH_SN_0001_Index 01
0525_B-_SB5-_P50_ARCH_SN_0001_Index 01
Schnitte Bauteil C M.: 1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr. : 0525_C-_SC1-_P50_ARCH_SN_0001_Index 01
0525_C-_SC2-_P50_ARCH_SN_0001_Index 01
0525_C-_SC3-_P50_ARCH_SN_0001_Index 01
0525_C-_SC4-_P50_ARCH_SN_0001_Index 01
0525_C-_SC5-_P50_ARCH_SN_0001_Index 01
Schnitte Bauteil D M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_D-_SD1-_P50_ARCH_SN_0001_Index 01
0525_D-_SD2-_P50_ARCH_SN_0001_Index 01
0525_D-_SD3-_P50_ARCH_SN_0001_Index 01
0525_D-_SD4-_P50_ARCH_SN_0001_Index 01
0525_D-_SD5-_P50_ARCH_SN_0001_Index 01
Schnitte Bauteil E M.: 1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr. : 0525_E-_SE1-_P50_ARCH_SN_0001_Index 01
0525_E-_SE2-_P50_ARCH_SN_0001_Index 01
0525_E-_SE3-_P50_ARCH_SN_0001_Index 01
Ansichten
Ansichten Bauteil A M.: 1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_A-_AVX_P50_ARCH_AN_0001_Index 01
Ansichten Bauteil B M.: 1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_B-_AVX_P50_ARCH_AN_0001_Index 01
Ansichten Bauteil C M.: 1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_C-_AVX_P50_ARCH_AN_0001_Index 01
Ansichten Bauteil D M.:1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_D-_AVX_P50_ARCH_AN_0001_Index 01
Ansichten Bauteil E M.: 1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_E-_AVX_P50_ARCH_AN_0001_Index 01
Ansichten Innenhöfe Plan Nr.: 0525_XX_AVX_P50_ARCH_AN_0001_Index 01
Details
Dächer:
Glasanschluss M.:1/10 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_XX_DET_P50_ARCH_DA_0001_Index 01
Hochpunkt Glasdach M.: 1/10 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_XX_DET_P50_ARCH_DA_0002_Index 01
Dachausstieg M.: 1/25 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_XX_DET_P50_ARCH_DA_0004_Index 01
Fassade
Sockelanschluss M.: 1:5 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_XX_DET_P50_ARCH_FA_0002_Index 01
Anschlüsse Pausenhofdach M.:1/5 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_XX_DET_P50_ARCH_FA_0003_Index 01
Sockelanschluss Bibliothek M:1/5 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_XX_DET_P50_ARCH_FA_0004_Index 01
Rohbau
Medienkanal M.: 1/20 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_XX_DET_P50_ARCH_RO_0004_Index 01
Rauchableitungsschacht M.: 1/20 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_XX_DET_P50_ARCH_RO_0001_Index 01
Pumpensümpfe M.: 1/20 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_XX_DET_P50_ARCH_RO_0002_Index 01
Aufzugsunterfahrten M.:1/20 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_XX_DET_P50_ARCH_RO_0003_ Index 01
Treppen
Treppenhaus A1 M.: 1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_A-_DET_P50_ARCH_TR_0100_Index 01
Treppenhaus A2 M.: 1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_A-_DET_P50_ARCH_TR_0200_Index 01
Treppenhaus B1 M.: 1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_B-_DET_P50_ARCH_TR_0100_Index 01
Treppenhaus B2 M.: 1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_B-_DET_P50_ARCH_TR_0200_Index 01
Treppenhaus C1 M.: 1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_C-_DET_P50_ARCH_TR_0100_Index 01
Treppenhaus C2 M.: 1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_C-_DET_P50_ARCH_TR_0200_Index 01
Treppenhaus D1 M.: 1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_D-_DET_P50_ARCH_TR_0100_Index 01
Treppenhaus D2 M.: 1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_D-_DET_P50_ARCH_TR_0200_Index 01
Forumstreppe M.: 1/50 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_E-_DET_P50_ARCH_TR_0100_Index 01
Treppengeländer TRHs M.:1/10 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_XX_DET_P50_ARCH_TR_0001_Index 01
Treppengeländer Forum M.: 1/10 Stand 24.10.2025 Plan Nr.: 0525_XX_DET_P50_ARCH_TR_0002_Index 01
Grundleitungen
Detailplan Erdleitungen Planbezeichnung: LU UG AUL erdverlegt
Blitzschutz
Grundriss Erdgeschoss Blitzschutz gesamt, Vorabzug, M 1:200, 14.10.2025 Plan Nr. 0525_P05_XX_EG_ELEK_251014_EB_PB_Blitz EG Gesamt_M1:200_--_V
Grundriss Untergeschoss Blitzschutz gesamt, Vorabzug, M 1:200, 14.10.2025 Plan Nr. 0525_P05_XX_U1_ELEK_251014_EB_PB_Blitz U1 Gesamt_M1:200_--_V
Leerrohrplanung
Grundriss Untergeschoss Leerrohr Gesamt, M 1:200, 16.10.2025 Plan Nr. 0525_P05_XX_U1_ELEK_161025_XX_PB_Leerrohre U1_--_V
Grundriss Erdgeschoss Leerrohr Gesamt, M 1:200, 16.10.2025 Plan Nr. 0525_P05_XX_EG_ELEK_161025_XX_PB_Leerrohre EG_--_V
Grundriss 1. Obergeschoss Leerrohr Gesamt, M 1:200, 16.10.2025 Plan Nr. 0525_P05_XX_O1_ELEK_161025_XX_PB_Leerrohre O1_--_V
Grundriss 2. Obergeschoss Leerrohr Gesamt, M 1:200, 16.10.2025 Plan Nr. 0525_P05_XX_O2_ELEK_161025_XX_PB_Leerrohre O2_--_V
Grundriss 3. Obergeschoss Leerrohr Gesamt, M 1:200, 16.10.2025 Plan Nr. 0525_P05_XX_O3_ELEK_161025_XX_PB_Leerrohre O3_--_V
Grundriss Treppenhaus Leerrohr Gesamt, M 1:200, 16.10.2025 Plan Nr. 0525_P05_XX_TRH_ELEK_161025_XX_PB_TRH BTA1_--_V
Plan Nr. 0525_P05_XX_TRH_ELEK_161025_XX_PB_TRH BTA2_--_V
Plan Nr. 0525_P05_XX_TRH_ELEK_161025_XX_PB_TRH BTB1_--_V
Plan Nr. 0525_P05_XX_TRH_ELEK_161025_XX_PB_TRH BTB2_--_V
Plan Nr. 0525_P05_XX_TRH_ELEK_161025_XX_PB_TRH BTC1_--_V
Plan Nr. 0525_P05_XX_TRH_ELEK_161025_XX_PB_TRH BTC2_--_V
Plan Nr. 0525_P05_XX_TRH_ELEK_161025_XX_PB_TRH BTD1_--_V
Plan Nr. 0525_P05_XX_TRH_ELEK_161025_XX_PB_TRH BTD2_--_V
Anlage Baulogistik
Baulogistikhandbuch Stand 24.10.202525-10-24_GSN+_Logistikphasenplan_I-III Stand 24.10.2025
Anlage WU Konstruktion:
Abdichtungskonzept WU Stand 30.09.2025
Anlagen zu Wasserhaltungsarbeiten:
Anlage 01 Gutachten GEONIK GmbH:
0610 - BV Neubau der Gesamtschule Nord+ in Kassel,
Fiedlerstraße 2; Konzept zur Grundwasserabsenkung/
-haltung; Niestetal, 29.08.2025
Anlage 02 Gutachten GEONIK GmbH:
BV Neubau der Gesamtschule Nord+ in Kassel,
Fiedlerstraße 2; Geotechnischer Bericht; Niestetal, 29.08.2025
Anlage 03 Gutachten GEONIK GmbH:
BV Neubau der Gesamtschule Nord+ in Kassel,
Fiedlerstraße 2; Bodenverwertungskonzept; Niestetal, 06.03.2025
Anlagen DGNB- Zertifizierung:
Anlage 00 Pflichtenheft Materialökologie (DGNB und QNG)
Anlage A1 Anforderungen an Bauprodukte durch die DGNB-Zertifizierung
Anlage A2a Kriterienmatrix DGNB Neubau, Anlage 1, Version 2023 Auflage 4
Anlage A2b QNG Handbuch, Anlage 3, Anhang 313 Schadstoffe v1-3-9.2023
Anlage A3 Struktur der Übergabedokumentation (Bauproduktdeklaration)
Anlage A4 Schema Dokumentations- und Freigabeprozess
Positionspläne Statik
Positionspläne Bauteil A, UG - 3.OG 5_A-_E00_P40_STAT_PP_0001_00_P
5_A-_E01_P40_STAT_PP_0001_00_P
5_A-_E-1_P40_STAT_PP_0001_00_P
5_A-_E02_P40_STAT_PP_0001_00_P
5_A-_E03_P40_STAT_PP_0001_00_P
Positionspläne Bauteil B, UG - 3.OG 5_B-_E00_P40_STAT_PP_0002_00_P
5_B-_E01_P40_STAT_PP_0002_00_P
5_B-_E-1_P40_STAT_PP_0002_00_P
5_B-_E02_P40_STAT_PP_0002_00_P
5_B-_E03_P40_STAT_PP_0002_00_P
Positionspläne Bauteil C, UG - 2.OG 5_C-_E00_P40_STAT_PP_0003_00_P
5_C-_E01_P40_STAT_PP_0003_00_P
5_C-_E-1_P40_STAT_PP_0003_00_P
5_C-_E02_P40_STAT_PP_0003_00_P
Positionspläne Bauteil D, UG - 2.OG 5_D-_E00_P40_STAT_PP_0004_00_P
5_D-_E01_P40_STAT_PP_0004_00_P
5_D-_E-1_P40_STAT_PP_0004_00_P
5_D-_E02_P40_STAT_PP_0004_00_P
Positionspläne Bauteil E, UG - 1.OG 5_E-_E00_P40_STAT_PP_0005_00_P
5_E-_E01_P40_STAT_PP_0005_00_P
5_E-_E-1_P40_STAT_PP_0005_00_P
5_E-_FUN_P40_STAT_PP_0001_00_P
Anlagenverzeichnis:
Der Titel "Wasserhaltungsarbeiten" umfasst sämtliche Leistungen zur Absenkung und Haltung des Grundwassers im Bereich der geplanten und durch eine Trägerbohlwand gesicherten Baugrube für das Untergeschoss. Der Titel "Wasserhaltungsarbeiten" umfasst sämtliche Leistungen zur Absenkung und Haltung des Grundwassers im Bereich der geplanten und durch eine Trägerbohlwand gesicherten Baugrube für das Untergeschoss.
Der Leistungsumfang dieses Titels umfasst ausschließlich die Wasserhaltungsmaßnahmen, einschl. Direkteinleitung in die westlich verlaufende, abfließende Vorflut (Ahna). Die Leistung des AN wird inhaltlich und zeitlich in zwei Abschnitte unterteilt. Die "Bauzeit des AN" enthält die dem Baugrubenaushub vorauseilende Absenkung des Grundwasserspiegels, die Haltung des Grundwassers auf einem Niveau von mins. 0,5 Meter unter Baugrubensohle (einschl. Sohle Unterfahrten) während der Tiefbauarbeiten bis zur Abnahme der Baugrube. Die gesamte Wasserhaltung sowie die dafür erforderliche Baustelleneinrichtung muss nach Fertigstellung der Baugrube noch für die Rohbauarbeiten bis zur Fertigstellung des 1. Obergeschosses des gesamten Schulgebäudes (einschl. Decke) weiter betrieben werden. Nach Erstellung des 1. OG sowie Verfüllen der Baugrube kann die Wasserhaltung zurück gebaut werden. Die "Gesamtbauzeit des AN" beinhaltet demnach den gesamten Leistungszeitraum des AN.
Flächen für Baustelleneinrichtung: siehe Baulogistikkonzept
Untergrund- und Grundwasserverhältnisse
Eine detaillierte Beschreibung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse im Projektgebiet ist dem beigefügten Geotechnischen Bericht zu entnehmen (s. Anlage 02). Die in der vorliegenden Ausschreibung aufgeführten Homogenbereiche HB 1 bis HB 5 gem. DIN 18300:2019 beziehen sich auf den vorgenannten Geot. Bericht und sind dort im Kapitel 4.2 "Bodenklassen und Homogenbereiche" sowie in der Tabelle 4 "Bodenkennwerte und Homogenbereiche" (analog Anlage 4) näher beschrieben. Ergänzend werden in den LV-Positionen die "alten" Bodenklassen nach DIN 18300 und DIN 18301 angegeben.
Bezeichnung der anstehenden Schichten
Unter der Bezeichnung Boden bzw. Böden/Auffüllungen sind in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung alle anzutreffenden Schichten aus natürlichen Böden sowie aus anthropogenen Auffüllungen (umgelagerter Boden, Schotterauffüllungen und Bauschuttmaterial) zu verstehen.
Wasserhaltung
Eine detaillierte Beschreibung der Grundwasserhaltung findet sich außer in der hier gegenständlichen Leistungsbeschreibung auch im beigefügten Konzept zur Grundwasserabsenkung und -haltung vom 29.08.2025. Die planmäßige Baugrubensohle für den unterkellerten Gebäudeteil liegt unterhalb des Grundwasserspiegels, so dass Grundwasserhaltungsmaßnahmen erforderlich werden. Für die Bemessung der Wasserhaltungsmaßnahmen zur Herstellung der Baugrube ist der im Geotechnischen Bericht angegebene "zu erwartende höchste Grundwasserstand" zeHGW = 146,80 m NHN anzunehmen. Aktuell wurde der GW-Druckspiegel am 29.08.2025 bei GWBau = 145,11 eingemessen. Sämtliche Wasserhaltungsarbeiten sind gem. DIN 18305:2016-09 auszuführen.
Entsorgung Bohrgut
Das Bohrgut muss nicht entsorgt werden. Es kann zu späteren Wiederverwendung für den Einbau / die Anhebung des Grundstückes seitlich gelagert werden.
Der Titel "Wasserhaltungsarbeiten" umfasst sämtliche Leistungen zur Absenkung und Haltung des Grundwassers im Bereich der geplanten und durch eine Trägerbohlwand gesicherten Baugrube für das Untergeschoss.
03 ERDARBEITEN
03
ERDARBEITEN
Die Erdarbeiten zum Baugrubenaushub beginnen ab der durch das Vorgewerk "Tiefbau" erstellte Zwischensohle in ca. 1,40 m unter OK Gelände (siehe dazu Plananlage Erdbauabfolge - Phase 4) Die Erdarbeiten zum Baugrubenaushub beginnen ab der durch das Vorgewerk "Tiefbau" erstellte Zwischensohle in ca. 1,40 m unter OK Gelände (siehe dazu Plananlage Erdbauabfolge - Phase 4)
Die Erdarbeiten zum Baugrubenaushub beginnen ab der durch das Vorgewerk "Tiefbau" erstellte Zwischensohle in ca. 1,40 m unter OK Gelände (siehe dazu Plananlage Erdbauabfolge - Phase 4)
03.01 BAUGRUBENAUSHUB
03.01
BAUGRUBENAUSHUB
03.02 BAUSTRASSE
03.02
BAUSTRASSE
03.03 VERFÜLLUNG
03.03
VERFÜLLUNG
08 DOKUMENTATION
08
DOKUMENTATION
08.01 DOKUMENTATION
08.01
DOKUMENTATION
09 SONSTIGES
09
SONSTIGES
09.01 STUNDENLOHNARBEITEN
09.01
STUNDENLOHNARBEITEN
11 DGNB- ZERTIFIZIERUNG
11
DGNB- ZERTIFIZIERUNG
11.01 DGNB- ZERTIFIZIERUNG
11.01
DGNB- ZERTIFIZIERUNG
13 LEISTUNGEN FÜR HAUSTECHNIK HLS KG 411
13
LEISTUNGEN FÜR HAUSTECHNIK HLS KG 411
13.01 GRUNDLEITUNGEN BODENPLATTE
13.01
GRUNDLEITUNGEN BODENPLATTE
13.02 SONSTIGE ARBEITEN
13.02
SONSTIGE ARBEITEN
13.03 REGIEARBEITEN
13.03
REGIEARBEITEN
14 LEISTUNGEN FÜR HAUSTECHNIK HLS KG 555
14
LEISTUNGEN FÜR HAUSTECHNIK HLS KG 555
14.01 ERDVERLEGTE LÜFTUNGSLEITUNGEN
14.01
ERDVERLEGTE LÜFTUNGSLEITUNGEN