Aufzugsanlage
Geretsried Isardamm Grundschule
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01 Aufzugsanlage
01
Aufzugsanlage
01.__.0010 Aufzugsanlage, Plattformlift Treibscheibenseilaufzug Entsprechend der Vorgabe der DIN18040 für barrierefreies Bauen und der Maschinenrichtlinie 2006/ 42/EG. Personenaufzug in behinderten- und rollstuhlfahrergerechter Ausstattung mit 2 Haltestellen z.B. Plattformlift als Treibscheibenseilaufzug ohne Triebwerksraum. Eine Antriebsvariante mit separatem Aggregat (z.B. Hydraulik) ist aus Platzgründen nicht möglich (kein geeigneter Raum in der Nähe). Die komplette Steuerungsund Antriebstechnik ist im Aufzugschacht unterzubringen. Die Ausführung ist ohne bzw. mit sehr geringer Unterfahrt vorzusehen (maximal in Estrichstärke). Die Fahrkorbführung erfolgt beidseitig und nicht als "Rucksackprinzip". Die Leistung des AN umfasst sämtliche Leistungen und Ausrüstungsgegenstände, die zur Erstellung der betriebsfähigen Anlage und zur Erfüllung der behördlichen Auflagen erforderlich sind, auch wenn diese im Einzelnen nicht aufgeführt sind. Für Fahrkörbe, Türrahmen und Verkleidungen sind Qualitätsbleche oder Kunststoffdekore in Edelstahloptik zu verwenden. Edelstahlteile sind aus nichtrostendem Chrom-Nickel-Stahl herzustellen. Sämtliche Stahlteile, mit Ausnahme aller funktionsbedingt blanken Flächen, sind mit Korrosionsschutz zu versehen. Beschädigungen sind nach der Montage auszubessern. Fahrschacht, Fundamentierungen, Anbindung an das Gebäude und sämtliche Nebenleistungen sind zu liefern und zu erbringen. Die Brandschutzdurchführungen in den Schacht für die elektrischen Anschlussleitungen sind mitzuliefern und einzubauen. Montagegerüste im Schacht und alle erforderlichen Arbeitshilfsmittel, Rüstschuhe, Absperrungen, etc. sind zu erbringen. Alle technischen Daten für den Anschluss der Anlage an das Stromnetz, an das Telefonnetz und an die BMA sind vorzubereiten und dem AG rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Bauseitig werden Profilzylinder oder Chipleser gestellt, welche durch den AN in die Aufzugstechnik und die Aufzugsanlage zu integrieren und einzubinden sind. Der Bieter verpflichtet sich mit seinem Angebot, die Ausführung und die Leistung entsprechend dem LV zu erbringen. Über alle Auflagen des Landratsamtes, des vorbeugenden Brandschutzes, der Bayerischen Bauordnung, der europäischen Maschinenrichtlinie, den entsprechenden Normungen für erhöhten Schallschutz, der einschlägigen gültigen DIN-Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik, hat sich der Anbieter vor Angebotsabgabe vor Ort und bei den zuständigen Behörden zu informieren und deren Einhaltung sicherzustellen. Nachfolgende Normen und Vorschriften sind einzuhalten: Die relevanten VDE / VDI / DIN -Normen Europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Sicherheitsregeln nach DIN EN 81-41 EG-Baumusterprüfung BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung EMVG Das Gesetz zur elektromagnetischen Verträglichkeit UVV Unfallverhütungsvorschriften LBO Bauordnungen des Bundeslandes Bayern Auflagen des Landratsamtes und der Genehmigungsbehörden Auflagen und Anforderungen aus dem Brandschutznachweis Bauaufsichtliche Auflagen Wasserhaushaltsgesetz sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik Die Aufzugsanlage muss folgende Grunddaten erfüllen: Ausführung: Plattformlift mit maschinenraumlosen Seilauszug in einem Trockenbauschacht/ Systemschacht Tragkraft: ca. 630 (8 Pers.) kg analog zu EN 81-41 inkl. Überlastkontrolle Förderhöhe: ca. 3,70 m Haltestellen (2 St.): EG-OG Türen (2 St.): EG-OG Nenngeschw.: mind. 0,1 m/sec. Zuladung: einseitig Netzanschluss: Drehstrom 400V, 50 Hz Umgebung: Umgebungstemperatur min. -25 C / max. 40 C Bereich Luftfeuchtigkeit 0% bis 90% Fahrschacht: Fahrschacht als Trockenbauausführung oder Systemschacht in F90 Qualität mit Entrauchung über Dach. Die Öffnungsteuerung erfolgt dann über eine mitzuliefernde Wetterstation mit Temperatur- und Feuchtewächter im Schacht sowie Regen- und Windsensor im Aussenbereich. Eine Schachtheizung und eine zusätzliche elektro- mechanische Entrauchung sind vorzusehen. Inklusive allen Schachtgrubervorbereitungen nach Herstellervorgaben und der Erstellung sämtlicher statischen und genehmigungsrelevanten Nachweise Tragrahmen/Tragmittel: Statisch nachweisbare Profilstahlkonstruktion oder aus gekanteten Blechen mit angebauter Fangvorrichtung und den erforderlichen Führungsschuhen mit Spezialeinlagen für geräuscharmen Lauf. Seile in der erforderlichen Anzahl mit möglichst kleinem Durchmesser. Einseitig nachspannbar ausgeführt. Abmessungen: Innenschachtbreite: ca. 1.600 mm Innenschachttiefe:: ca. 1.800 mm Schachtgrubentiefe: ca. 130 mm Schachtkopfhöhe: ca. 4.000 mm Schachtöffnungsbreite:ca. 1.150 mm Schachtöffnungshöhe: ca. 2.230 mm Türarten: Automatische, 2-flügelige Schiebetüre als Kabinenabschluss autom. 2-flügelige Schiebetüre als Schachtabschluss, alle Türen sind in der erforderlichen Brandschutzqualität (E120) auszuführen in Kombination mit der Verkleidung nach Wahl des Bauherrn Zargen: Die Schachttürzargen sind passend zum Farb- und Materialkonzept vorzusehen. Fugen sind mit passendem Material fachgerecht zu verschliessen. Brandschutzanforderungen sind zu berücksichtigen und zu erfüllen. Zugänge: Zugang je Etage einseitig angeordnet, ca. 400 mm Schenkelmass, Öffnungsbreite ca. 1140 mm. Die Türschwellen aus stranggepresstem Aluminium sind für eine Radlast von mindestens 500 kg auszulegen und zu befestigen. Kabinenabmessungen: Breite mind. 1,10 m Tiefe mind. 1,40 m Diese Masse sind als Mindestmasse zwingend einzuhalten. Kabine: Stahlblechrahmenkonstruktion mit Stahlblechausfachungen, geschlossen Deckenhimmel mit zeitgesteuerter LED-Beleuchtung Kabinenboden mit rutschhemmendem Kunststoffbelag Seitenwände Edelstahl strukturiert Hartholzstoßleisten an 3 Seiten Alle Oberflächen in abgestimmter, einheitlicher Optik nach Bemusterung und Bauherrnfreigabe. Die Kabine ist in allen Belangen so zu konstruieren und zu bestücken, dass sämtliche Vorgaben für eine barrierefreie und schülergerechte Ausführung erfüllt werden. Es müssen zudem alle Anforderungen für ein rollstuhlgerechtes Bedienen und für das Bedienen mit Sehschwäche erfüllt werden. Ansage der Haltestelle in Klartext. Kabine vollständig geschlossen. Kabinentüre elektrisch betrieben. Die Kabine ist so auszuführen, dass Beschädigungen weitestgehend ausgeschlossen werden können (Rammschutzleisten, Sockel, etc.). Handlauf: Handlauf in der Kabine aus Edelstahl, gebürstet. Anordnung und Ausführung behindertengerecht. Spiegel: Spiegel über halbe Kabinenhöhe Lichtvorhang: Lichtschranke an der Zugangsseite zur Sicherung der kompletten Kabinenhöhe Schließaktivierung: Aktivierung eines Bedientableaus an den Haltestellen oder auf der Plattform über Schlüsselschalter, zweifach Bedienung: Tastendruck des Etagentasters Selbsthaltung vom Fahrkorb aus (keine Totmannsteuerung) mit Großflächentaster 50x50 mm an der Fahreinheit und an den Haltestellen zus. Aufnahme für den Einbau eines Profilzylinders der bauseitigen Schliessanlage an den Haltestellen zur Einschränkung des Nutzerkreises zus. Leerfeld zum Einbau eines bauseits gestellten Chiplesers an den Haltestellen zur Einschränkung des Nutzerkreises Taster für Türoffenhaltung Autodialer: Selbstwahltelefon mit Sprechstelle auf der Plattform zum Anschluss an eine bauseitige Telefonleitung Sicherheitskomponenten: Notablass, batteriegepuffert zur Absenkung der Kabine in die unterste Haltestelle Notlicht Notruftelefon (Autodialer) Brandfallsteuerung Störmeldekontakt Bedientableau in der Kabine in horizontaler Ausführung, komplett bestückt mit allen erforderlichen Einbauteilen und Bedienelementen. Ausstattung der Schiebetüren der Kabine und an den Haltestellen mit großen Glasausfachungen mit Panoramaglas in zugelassener Ausführung. Kabinenboden in der selben Ausführung wie der Bodenbelag des Flures inkl. Abstimmung mit dem Bodenleger und allen erforderlichen Nebenleistungen. Der Kabinenboden muss niveaugleich und stufenlos zum Etagenboden liegen. Einbau von bauseitig gelieferten Profilhalbzyindern der Gebäudeschliessanlage komplett inkl. Zubehör und rechtzeitiger Angabe der passenden Zylindermasse, Anschluss des Lesers an die Aufzugssteuerung, Funktionskontrolle mit der Hausstechnik und alle sonstigen Nebenleistungen inkl. Zubehör, welches mitzuliefern ist: u.a.: - 2 Schlüssel für Schaltschrank - 2 Notentriegelungsschlüssel - 5 Schlüssel für die eingebauten Schließzylinder - Spezialwerkzeug soweit systembedingt erforderlich - Geeignete Ablageeinrichtung für Wandmontage zur Aufbewahrung des Prüfbuchs, der Schaltpläne und der Dokumentation - Handlampe 100 W, stoßgeschützt, mit 5m Zuleitung - Wartungsschilder 1 Stck. je Schachtzugang - Schmier- und Reinigungsmittel für die erste Inbetriebnahme - alle Werkzeuge und Hilfsmittel die nach TRA und EN 81 vorgeschrieben sind - Absperrvorrichtung für geöffnete Ladestelle - Hinweis- und Belastungsschilder gem. EN 81 nach Erfordernis - Seilklemmen falls erforderlich - pro Haltestelle je ein selbsthaftendes "Ausser Betrieb"-Schild - pro Haltestelle Schilder: AUFZUG IM BRANDFALL NICHT BENÜTZEN Mit Abschluss der Maßnahmen sind die vom AG benannten Haustechniker/Hausmeister in die Bedienung der Anlage und die Aufgaben einzuweisen. Die Einweisung ist zu dokumentieren und mittels Prüfung nachzuweisen. Die Anlage ist komplett in Betrieb zu nehmen und an den Kunden zu übergeben. Die Terminabstimmung der behördlichen Abnahmeprüfung durch den Sachverständigen (TÜV) erfolgt durch den AN. Der Termin ist dem AG und seinem bevollmächtigten Vertreter rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Die Anlage ist durch den TÜV Süd oder einer vergleichbaren Organisation nach Fertigstellung aller Arbeiten und Leistungen prüfen zu lassen und die Sicherheit/Mängelfreiheit ist vom Prüfsachverständigen zu bescheinigen. Eine Prüfung durch den Errichter selbst wird nicht anerkannt. Das Vorliegen eines mängelfreien Prüfprotokolls ist Voraussetzung für eine Abnahme durch den AG. Die Gebühren sowie die Kosten für die Durchführung der Vorprüfung und der Abnahmeprüfungen sind Leistung des AN. Vorstehende Beschreibung ist nur beispielhaft und nicht vollumfänglich. Es ist zu berücksichtigen, dass alle für den ordnungsgemäßen, wartungsarmen und nachhaltigen Betrieb der Aufzugsanlage erforderlichen Bauteile, also auch hier nicht einzeln aufgelistete Komponenten mit einzukalkulieren sind. Es sind somit alle erforderlichen Betriebsmittel, Baustoffe und Materialien inkl. der erforderlichen Leistungen, Abstimmungen, Inbetriebnahmen, Genehmigungen, etc. mit in den Gesamtpreis einzukalkulieren!
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Aufzugsanlage, Plattformlift Treibscheibenseilaufzug
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