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Vorbemerkungen für Toranlagen Vorbemerkungen
Für die Ausführung gelten insbesondere die besonderen Anforderungen des Verwendungszweckes nach den anerkannten Regeln und neuestem Stand der Technik, Bestimmungen der VOB Teil B und C und VOL, sämtliche Vorschriften und Auflagen zuständiger Behörden und Instanzen, die Bestimmungen der Landesbauordnungen, Baunutzungsverordnung der Bauaufsichtsbehörden, der Berufsgenossenschaften, Europa-Normen, TÜV-Bestimmungen, VdS-Bestimmungen, EVU- sowie VDE-Bestimmungen, DIN-Normen usw. in der jeweils geltenden Fassung.
Alle Ausführungen und Planungen (in Bezug auf Verankerungen, Befestigungen, Dimensionierungen, Ausführungsart, etc.) haben in rechtzeitiger Abstimmung mit dem AG zu erfolgen.
Alle sichtbaren Einbauten und Oberflächen, technischen Datenblätter, Zulassungsbescheide, etc. sind rechtzeitig vor der Ausführung zur Bemusterung und Freigabe vom AN an den Bauherrn vorzulegen und zu dokumentieren.
Revisionsunterlagen, Pflegeanleitungen, Prüfprotokolle, Bescheinigungen, usw. sind dem AG spätestens eine Woche vor der Abnahme in 4-facher Ausfertigung und vollständig zu übergeben.
Zur Übergabe des Projekts an den Bauherrn wird eine Schlussabnahme durchgeführt und protokolliert.
Unklarheiten sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung des AG zu klären. Änderungen im Terminplan und dadurch evtl. entstehende Kosten oder Qualitätsminderungen aufgrund nicht rechtzeitig durchgeführter Klärungen gehen zu Lasten des AN.
Folgende Handlungen sind außerdem vom AN ohne zusätzliche Vergütung in eigener Verantwortung durchzuführen:
Ä Besichtigung der Baustellenverhältnisse und Planeinsicht bei der Bauleitung.
Ä Absprache mit der Bauleitung über Zufahrten und Lagerflächen.
Ä Überprüfung der Leistung von Vorunternehmern auf Tauglichkeit und Vollständigkeit.
Ä Sämtliche Hilfsarbeiten sind einzurechnen.
Ä Unstimmigkeiten sind vor Fertigungsbeginn dem Bauherrenvertreter schriftlich mitzuteilen.
Ä Bevor Materialien und Bauteile beschafft oder angefertigt werden, sind Muster in ausreichender
Größe zu besorgen, ggf. an Ort und Stelle vorzuführen
Im Einheitspreis ist außerdem abgegolten:
Ä Jeglicher Transport auf der Baustelle wie zum Beispiel auch erforderlicher Kraneinsatz
Ä Sämtliche notwendigen Stemmarbeiten zur Montage der Tore (z. Bsp. Maueranker, etc.)
Ä Vermörteln der Tore bei Mauerwerkswänden, fachgerechter Anschluss an Gika-Wände entsprechend Zulassung (Angegebene Wandstärken beziehen sich auf die fertig verputzten Wände).
Ä Erstellen eines Torplanes und Torliste
Ä Montage der Beschläge nach Anstrich der Tore auf Abruf durch die Bauleitung
Ä Das Schützen von Fenstern, Türen, Wandbelägen und Einbauteilen usw., wenn nötig durch Abdecken mit Folie, sowie deren Reinigung nach Beendigung der Arbeiten.
Die nachfolgenden Leistungen beinhalten die Herstellung, Lieferung, Transport auf der Baustelle, evtl.Zwischenlagerung und Einbau aller für die Leistung notwendigen Materialien.
Vorbemerkungen für Toranlagen
03 Baukonstruktion
03
Baukonstruktion
03.07 Ausbaugewerke
03.07
Ausbaugewerke
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