Fliesenarbeiten
Georg-Müller-Schule Anbau von 5 Klassen
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Beschreibung des Bauvorhabens Das angefragte Bauvorhaben umfasst eine 3-geschossigen Schulanbau. Adresse:    Vogelsanger Str. 79b, 58300 Wetter/Ruhr Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel Hochbau abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an: Runkel Hochbau GmbH Herr Achim Spies Tel.:   0271-695 132 E-Mail:    achim.spies@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein Allgemein Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der bereits angefragten Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit einzukalkulieren, auch wenn diese im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten, soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden. Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN 18299. Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders beschrieben. Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel Eingeschlossen sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendig werdenden Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche, Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und Außenbereich. Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Arbeitshilfsmitteln wie Gerüste im Innenbereich, Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge und Entsorgungsbehälter. Herstellen, Vorhalten, Sichern und Schließen der erforderlichen Öffnungen in Böden, Wänden und Dächern für eventuelle Materiallieferungen und Transporte. Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen, inkl. Entsorgung, falls erforderlich. Werden Gerüste, Geräte und Einrichtung anderer AN oder des AG mit benutzt, so sind diese auf Ordnungsmäßigkeit entsprechend UVV und BG Bau-Vorschriften zu prüfen und Bedenken dem AG und dem SiGeKo unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weitere Sicherheitseinrichtungen sind stets mit einzukalkulieren. Bei Bedarf Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Lager- und Aufenthaltsräumen für die Zwecke des AN. Die Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb der Baustelle ist ausgeschlossen. Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch den AG vorgehalten. Bauwasser wird zentral innerhalb des Baufelds eingerichtet. Baustrom-Verteiler befinden sich bis 400 V/16 A, zentral innerhalb des Baufelds / in jeder Etage. Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/ Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten Gerätschaften zu beseitigen. Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und kann ggf. untersagt werden. Angaben zur Baustelle und Ausführung Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem Personaleinsatz sind entsprechend den Erfordernissen durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen. Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung Wir verweisen auf unsere AGB und: Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung Container, so stellt er diese in ausreichendem Umfang. Die Aufstellung hat ausschließlich auf den Aufstellplätzten des AG zu erfolgen. Zum Feierabend ist die gesamte Baustelle besenrein zu verlassen. Anzufertigende Unterlagen Als Grundlage für die Ausführung hat der Auftragnehmer vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen, die für den reibungslosen Einbau erforderlich sind. Sofern erforderlich sind dem AG folgende Unterlagen vorzulegen: - Werkstattzeichnungen/Beschreibungen - Konstruktionszeichnungen - statische Nachweise - Prüfzeugnisse - usw. Die genannten Unterlagen müssen mit den anderen Gewerken koordiniert werden und sind vor Beginn der Ausführung dem Auftraggeber zur Einsicht, Prüfung und Freigabe vorzulegen.  Ebenfalls vor Ausführungsbeginn sind unaufgefordert alle Nachweise zur Baustellensicherheit zu erbringen (u.a. Gefährdungsbeurteilung, Teilnahme an der SiGeKo-Unterweisung etc.). Dokumentation Spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung ist auch die vollständige Dokumentation (Fachunternehmerbescheinigung, Nachweise und Unterlagen der verbauten Materialien, Prüfzeugnisse, Zertifikate, Pflege- und Wartungshinweise, Werkplanung, Revisionspläne etc.) in 1-facher Digitalausfertigung (PDF und Zeichnungen zusätzlich im DWG- bzw. DXF-Format) beim AG einzureichen. Die notwendigen Wartungsverträge sind ebenfalls Bestandteil der Dokumentationsunterlagen. Auf erste Anforderung durch die Projekt-/ Bauleitung sind diese Nachweise unverzüglich auch im Einzelfall sofort zu erbringen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Fliesenarbeiten Allgemeines und Geltungsbereich Ausführungsgrundlage Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18352 gültigen Regeln zu beachten. Für die Ausführung der Abdichtungen sind die Vorgaben der Abdichtungsnormen DIN 18195 (Begriffe) und DIN 18531, DIN 18532, DIN 18533, DIN 18534 und DIN 18535 sowie Inhalte der Technischen Merkblätter eingesetzter Produkte zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. Angaben zu Baustelle und Ausführung Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben. Stoffe und Bauteile Material- und Prüfnormen Ergänzend zur ATV DIN 18299 müssen die zu verwendenden Stoffe und Bauteile je nach Art (Fliesen, Platten, Klebstoffe, Verfugungsstoffe, Dämmstoffe, usw.) mindestens den in DIN 18352 aufgeführten Material- bzw. Prüfnormen unterliegen. Anzubietende Fabrikate Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph 13, Nr.2. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, o.ä. Bezug genommen wird, werden auch für den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Ausführungshinweise Hinweise zu Abbrucharbeiten Sofern in den Leistungspositionen die Einzelvorgänge "Abbrechen, Demontieren, Entfernen, Transport, Aufladen und Abfuhr" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemeinen anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB-Teil C, als beschrieben. Durchzuführende Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Die Standsicherheit darf unter keinen Umständen beeinträchtigt werden. Sollten sich Risse, Setzungen o.ä. zeigen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Abbruchmaßnahmen in denkmalgeschützten Gebäuden sind, sofern vorhanden, Auflagen der Behörden einzuhalten. Hinweise zur Verlegung Der Klebe- bzw. Verlegemörtel ist in solcher Zusammensetzung zu wählen, dass Fleckenbildungen, Randverfärbungen und Ausblühungen in Verbindungen mit dem Verlegematerial ausgeschlossen sind. Beläge und Bekleidungen sind nach Zeichnung oder Angaben des Auftraggebers zu verlegen, mit einheitlich gleichem Fugenbild im Rahmen der zulässigen Toleranzen. Nebenleistungen Ergänzend zu den in VOB/C DIN 18352 genannten Leistungen gelten als Nebenleistungen: Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder Schutzabdeckungen für angrenzende Bauteile zur Vermeidung der Verschmutzung. Liefern von Mustervorlagen für eingesetzte Materialien.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen -
1 Fliesenarbeiten
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Fliesenarbeiten
1. 1 Vorbereitende Arbeiten
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Vorbereitende Arbeiten
1. 2 Bodenfliesen im Innenbereich
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Bodenfliesen im Innenbereich
1. 3 Wandfliesen im Innenbereich
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Wandfliesen im Innenbereich
1. 4 Profile und Fugenausbildung
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Profile und Fugenausbildung
2 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten
2. 1 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten