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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Beschreibung des Bauvorhabens
Das angefragte Bauvorhaben umfasst eine 3-geschossigen
Schulanbau.
Adresse: Vogelsanger Str. 79b, 58300 Wetter/Ruhr
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des
Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder
Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten
im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel
Hochbau abgestimmt werden. Nachforderungen aus
Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen
sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder
Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an:
Runkel Hochbau GmbH
Herr Achim Spies
Tel.: 0271-695 132
E-Mail: achim.spies@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein
Allgemein
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte
Ausführung und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig
erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer
entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die
Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die
sich mit der Ausführung der bereits angefragten
Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit
einzukalkulieren, auch wenn diese im
Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte
entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV
eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten,
soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden.
Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung
einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht
ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im
Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN
18299.
Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung
und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders
beschrieben.
Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel
Eingeschlossen sind die für die Durchführung der
vertraglichen Leistungen notwendig werdenden
Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das
Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von
Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche,
Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und
Außenbereich.
Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von
Arbeitshilfsmitteln wie Gerüste im Innenbereich,
Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge
und Entsorgungsbehälter. Herstellen, Vorhalten, Sichern
und Schließen der erforderlichen Öffnungen in Böden,
Wänden und Dächern für eventuelle Materiallieferungen
und Transporte. Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den
für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum
vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder
abbauen, inkl. Entsorgung, falls erforderlich.
Werden Gerüste, Geräte und Einrichtung anderer AN oder
des AG mit benutzt, so sind diese auf Ordnungsmäßigkeit
entsprechend UVV und BG Bau-Vorschriften zu prüfen und
Bedenken dem AG und dem SiGeKo unverzüglich schriftlich
mitzuteilen. Weitere Sicherheitseinrichtungen sind
stets mit einzukalkulieren.
Bei Bedarf Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von
Lager- und Aufenthaltsräumen für die Zwecke des AN. Die
Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb der Baustelle ist
ausgeschlossen.
Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie
Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch
den AG vorgehalten. Bauwasser wird zentral innerhalb
des Baufelds eingerichtet. Baustrom-Verteiler befinden
sich bis 400 V/16 A, zentral innerhalb des Baufelds /
in jeder Etage.
Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind
eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/
Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten
Gerätschaften zu beseitigen.
Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf
Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in
Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und
kann ggf. untersagt werden.
Angaben zur Baustelle und Ausführung
Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt.
Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem
Personaleinsatz sind entsprechend den Erfordernissen
durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten,
bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen
Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu
Mehrforderungen.
Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung
Wir verweisen auf unsere AGB und:
Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung
Container, so stellt er diese in ausreichendem Umfang.
Die Aufstellung hat ausschließlich auf den
Aufstellplätzten des AG zu erfolgen. Zum Feierabend ist
die gesamte Baustelle besenrein zu verlassen.
Anzufertigende Unterlagen
Als Grundlage für die Ausführung hat der Auftragnehmer
vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen,
die für den reibungslosen Einbau erforderlich sind.
Sofern erforderlich sind dem AG folgende Unterlagen
vorzulegen:
- Werkstattzeichnungen/Beschreibungen
- Konstruktionszeichnungen
- statische Nachweise
- Prüfzeugnisse
- usw.
Die genannten Unterlagen müssen mit den anderen
Gewerken koordiniert werden und sind vor Beginn der
Ausführung dem Auftraggeber zur Einsicht, Prüfung und
Freigabe vorzulegen. Ebenfalls vor Ausführungsbeginn
sind unaufgefordert alle Nachweise zur
Baustellensicherheit zu erbringen (u.a.
Gefährdungsbeurteilung, Teilnahme an der
SiGeKo-Unterweisung etc.).
Dokumentation
Spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung ist auch die
vollständige Dokumentation
(Fachunternehmerbescheinigung, Nachweise und Unterlagen
der verbauten Materialien, Prüfzeugnisse, Zertifikate,
Pflege- und Wartungshinweise, Werkplanung,
Revisionspläne etc.) in 1-facher Digitalausfertigung
(PDF und Zeichnungen zusätzlich im DWG- bzw.
DXF-Format) beim AG einzureichen. Die notwendigen
Wartungsverträge sind ebenfalls Bestandteil der
Dokumentationsunterlagen. Auf erste Anforderung durch
die Projekt-/ Bauleitung sind diese Nachweise
unverzüglich auch im Einzelfall sofort zu erbringen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen -
Fliesenarbeiten
Allgemeines und Geltungsbereich
Ausführungsgrundlage
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299
(ATV) sowie DIN 18352 gültigen Regeln zu beachten. Für
die Ausführung der Abdichtungen sind die Vorgaben der
Abdichtungsnormen DIN 18195 (Begriffe) und DIN 18531,
DIN 18532, DIN 18533, DIN 18534 und DIN 18535 sowie
Inhalte der Technischen Merkblätter eingesetzter
Produkte zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten alle
zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen,
Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften,
behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten
Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Angaben zu Baustelle und Ausführung
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge
"Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert
beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter
Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der
Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen
Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den
DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Stoffe und Bauteile
Material- und Prüfnormen
Ergänzend zur ATV DIN 18299 müssen die zu verwendenden
Stoffe und Bauteile je nach Art (Fliesen, Platten,
Klebstoffe, Verfugungsstoffe, Dämmstoffe, usw.)
mindestens den in DIN 18352 aufgeführten Material- bzw.
Prüfnormen unterliegen.
Anzubietende Fabrikate
Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis
vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten
anzubieten. Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender
technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph
13, Nr.2. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf
technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit
denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, o.ä. Bezug
genommen wird, werden auch für den ausdrücklichen
Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige
technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Ausführungshinweise
Hinweise zu Abbrucharbeiten
Sofern in den Leistungspositionen die Einzelvorgänge
"Abbrechen, Demontieren, Entfernen, Transport, Aufladen
und Abfuhr" nicht gesondert beschrieben sind, gelten
diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemeinen
anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der
gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen nach den
DIN-Normen der ATV-VOB-Teil C, als beschrieben.
Durchzuführende Abbrucharbeiten sind mit größter
Sorgfalt durchzuführen.
Die Standsicherheit darf unter keinen Umständen
beeinträchtigt werden. Sollten sich Risse, Setzungen
o.ä. zeigen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu
benachrichtigen. Bei Abbruchmaßnahmen in
denkmalgeschützten Gebäuden sind, sofern vorhanden,
Auflagen der Behörden einzuhalten.
Hinweise zur Verlegung
Der Klebe- bzw. Verlegemörtel ist in solcher
Zusammensetzung zu wählen, dass Fleckenbildungen,
Randverfärbungen und Ausblühungen in Verbindungen mit
dem Verlegematerial ausgeschlossen sind. Beläge und
Bekleidungen sind nach Zeichnung oder Angaben des
Auftraggebers zu verlegen, mit einheitlich gleichem
Fugenbild im Rahmen der zulässigen Toleranzen.
Nebenleistungen
Ergänzend zu den in VOB/C DIN 18352 genannten
Leistungen gelten als Nebenleistungen:
Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen,
Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder
Schutzabdeckungen für angrenzende Bauteile zur
Vermeidung der Verschmutzung.
Liefern von Mustervorlagen für eingesetzte Materialien.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen -
1 Fliesenarbeiten
1
Fliesenarbeiten
1. 1 Vorbereitende Arbeiten
1. 1
Vorbereitende Arbeiten
1. 2 Bodenfliesen im Innenbereich
1. 2
Bodenfliesen im Innenbereich
1. 3 Wandfliesen im Innenbereich
1. 3
Wandfliesen im Innenbereich
1. 4 Profile und Fugenausbildung
1. 4
Profile und Fugenausbildung
2 Stundenlohnarbeiten
2
Stundenlohnarbeiten
2. 1 Stundenlohnarbeiten
2. 1
Stundenlohnarbeiten