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Net total EUR
Allgemeine Beschreibung Allgemeine Beschreibung
1.0 Allgemeine Forderungen
1.1 Sämtliche Maßangaben der Leistungsbeschreibung sind ca.-Maße. Die genauen Maßangaben für die Ausführung der Leistungen sind vom Auftragnehmer an Ort und Stelle zu nehmen. Vor Ausführung seiner Arbeiten ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Maße der Rohbauarbeiten mit den Maßen der Ausführungszeichnung zu vergleichen.
Etwaige Mängel und fachliche Fehler der Vorarbeiten, die die Güte der anschließenden Arbeiten beeinträchtigen können, sind der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Spätere und mündliche Einreden finden keine Berücksichtigung.
1.2 Alle sichtbaren Teile und Flächen, wie z. B. Sichtbeton, Türen und Zargen, Verglasungen, etc. sind vor Verschmutzung aller Art sorgfältig zu schützen.
1.3 Vor Bestellung des einzubauenden Materials sind der Bauleitung ggf. kostenlos Prüfzeugnisse vorzulegen.
Fabrikatsänderungen nach der Auftragserteilung sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zulässig.
1.4 entfällt
1.5 Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Kosten sind von dem Auftragnehmer separat über Baustromzähler zu erfassen.
1.6 An den vom Auftraggeber angesetzten Besprechungen (Bau- und Technikbesprechungen) hat der für den Bauablauf und Leistungserfüllung zuständige Sachbearbeiter bzw. Fachbauführer des Auftragnehmers (1mal wöchentlich) teilzunehmen. Ort und Uhrzeit werden jeweils rechtzeitig mitgeteilt. Eine schriftliche Einladung erfolgt in der Regel nicht. Die Namen des Sachbearbeiters und des Fachbauführers sind schriftlich der Bauleitung mitzuteilen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
1.7 Termine und Absprachen mit anderen Gewerken sind eigenverantwortlich und rechtzeitig durch den Auftrag nehmer durchzuführen. Über die Gesprächsergebnisse ist die Bauleitung schriftlich zu informieren.
Mehrleistungen, die aufgrund mangelnder oder nicht ausreichender v. g. Absprachen entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
1.8 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelle arbeitstäglich von Schutt, Gerümpel, Verpackungsmaterial und sonstigen Verunreinigungen, die aus seiner Arbeitsentwicklung herrühren, freizuhalten.
1.9 Lagerräume für Materialien sind auf der Baustelle nur im geringen Umfang vorhanden, ein firmeneigener Lagerraum kann nicht zugewiesen werden.
1.10 Änderungen gegenüber den in Auftrag vorgegebenen Arbeiten dürfen nur nach schriftlicher Vereinbarung durchgeführt werden.
1.11 Die gesamten nachfolgend beschriebenen Anlagen werden nach Qualitätsstandards beschrieben. Dies bedeutet, dass die Anlagen nach den vorgeschlagenen Fabrikaten beschrieben sind und diese Standards erfüllen. Sollten gleichwertige Anlagen bzw. Fabrikate gewählt werden so ist deren Gleichwertigkeit bei Submission durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
1.12 Die Montage der Elektroanlagen ist ausschließlich nach den Montage- und Detailplänen durchzuführen, die der Auftragnehmer in Eigenverantwortung, Koordinierung und Abstimmung mit allen anderen Fachgewerken, dem EVU, Sachverständigen und der örtlichen Feuerwehr auf Basis der Ausführungsplänen des Fachplanungsingenieurbüros unter Beachtung des entstehenden Gebäudekomplexes herzustellen hat. Die Montage- und Detailpläne sind mind. 1 Woche vor Montagebeginn der Fachbauleitung zur Prüfung und Genehmigung (ohne zusätzliche Aufforderung) vorzulegen. Durch den Freigabevermerk sind weder die Eigenverantwortung noch die Gewährleistung des Auftragnehmers eingeschränkt. Werden Anlagenteile ohne Vorlage der Montageplanung oder ohne vorherige Freigabe montiert, oder bestellt der Auftragnehmer anhand des Leistungsverzeichnisses, so geschieht dies auf seine eigene Gefahr hin. Etwaiges überschüssiges Material oder Fehlleistungen werden auf keinen Fall durch den Auftraggeber oder die Bauleitung übernommen und keinerlei Kosten hierfür vergütet.
1.13 Sämtliche Berechnungen z. B. Beleuchtungsstärke (nur bei Abweichung des ausgeschriebenen Fabrikates), Aderquerschnitte, Spannungsabfall, Kurzschluss, etc., sowie die Unterlagen zur Auslegung oder Dimensionierung der technischen Anlagenteile und Geräte sind vom Auftragnehmer anhand der gültigen Architektur- und Einrichtungszeichnungen zu erstellen.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen technischen Daten und Leistungswerte der Anlagenteile sind aufgrund vorläufiger Berechnungen ermittelt. Die exakte und endgültige Berechnung der technischen Daten sowie der Auslegung der Geräte ist vom Auftragnehmer selbst unter Berücksichtigung der abgesicherten Betriebs- und Nutzungsdaten durchzuführen. Die hierfür erforderlichen baulichen, betrieblichen und nutzungsbedingten Grundlagen sind vor Beginn der technischen Bearbeitung zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.
1.14 Auf Aufforderung müssen Anlagenteilemuster vor der Montage kostenlos vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Diese Anlagenteile werden vom Auftraggeber bestimmt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben. Die Bemusterung wird in der Regel nur für technische Gerätschaften gefordert, über deren Ausführungsart (z.B. Farbgebung nach RAL) bis zur Auftragsvergabe Unklarheit bestand, bzw. bei denen sich der Bauherr die endgültige Entscheidung vorbehalten hat. Darüber hinaus werden Bemusterungen von Anlagenkomponenten vorgenommen, bei denen der Bieter von der Leistungsbeschreibung abweichende Herstellerfabrikate angeboten hat bzw. zum Einbau vorschlägt.
1.15 Die zu erstellenden Aufmassblätter der entsprechenden Installationsabschnitte müssen kontinuierlich durchgeführt werden und sind der Bauleitung unaufgefordert bei den jeweiligen Baustellenterminen vorzulegen.
Sämtliche Aufmaß- und Abrechnungsunterlagen sind für die einzelnen Bereiche und Gebäudeabschnitte Raumweise getrennt aufzustellen (entfällt bei Pauschalierungen). Die Aufmassblätter sind übersichtlich aufzustellen wobei die Reihenfolge und die Nummerierung der Posten aus dem Hauptauftrag zu übernehmen ist.
1.16 entfällt
1.17 Eine Woche vor der Fertigstellung der Baumaße sind folgende Revisionsunterlagen
(Bestandszeichnungen) der Fachbauleitung zu übergeben:
a) Pläne auf CD-ROM im CAD-Format (dwg.Datei) und im Pdf-Format c) in Stehordnern zusammengefasst, in 3facher Ausfertigung:
Inhaltsverzeichnis Revisionspläne farbig angelegt Grundrisszeichnungen EG und OG Strangschema Energieversorgung Strangschema EDV Strangschema Hausalarmierung/ELA-Anlage Strangschema Uhrenanlage Strangschema Sicherheitsbeleuchtung Anlagenbeschreibungen Betriebshandbuch Hausalarmierung/ELA-Anlage Betriebshandbuch Sicherheitsbeleuchtung Betriebshandbuch Uhrenanlage Übersichtsschaltpläne aller Verteilungen, inkl. Verweislisten zu anderen Gewerken Abnahme- und Messprotokolle, Prüfbescheinigungen, Prüfbücher Bescheinigung über die Einweisung des Bedienungspersonals Bestätigung gemäß der UVV, aller haustechnischen Anlagen und Betriebsmittel BGV A3 Prüfbescheinigungen staatlich anerkannten Sachverständigen oder des TÜV Prüfprotokolle und Zulassungsbescheide der brandschutztechnischen Materialien/Anlagen Die Beschriftung der Datenverteiler, Pachtfelder, Enddosen etc. ist nach den Vorgaben der Bauleitung auf den Geräten selbst durchzuführen als auch eindeutig in den Revisionszeichnungen zu übernehmen. Die Durchführung der Abnahme wird von der Vorlage v. g. Unterlagen abhängig gemacht!
1.18 Alle in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung aufgestellten Positionen gelten als betriebsfertig montierte und funktionsfähige Einheit inkl. aller notwendigen Nebenleistungen und Hilfsstoffe.
Allgemeine Beschreibung
01 440 Elektrotechnik
01
440 Elektrotechnik
01.01 442.1 PV-Anlage
01.01
442.1 PV-Anlage
01.02 442.2 Sicherheitsbeleuchtung
01.02
442.2 Sicherheitsbeleuchtung
01.03 443 Niederspannungsschaltanlagen
01.03
443 Niederspannungsschaltanlagen
01.04 444.1 Unterverteilungen
01.04
444.1 Unterverteilungen
01.05 444.2 Kabel und Leitungen
01.05
444.2 Kabel und Leitungen
01.06 444.3 Verlegesysteme
01.06
444.3 Verlegesysteme
01.07 444.4 Installationsmaterial
01.07
444.4 Installationsmaterial
01.08 444.5 Leerrohre / Leerdosen
01.08
444.5 Leerrohre / Leerdosen
01.09 445 Beleuchtungsanlage
01.09
445 Beleuchtungsanlage
01.10 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
01.10
446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
01.11 449.1 Vorbeugender Brandschutz
01.11
449.1 Vorbeugender Brandschutz
01.12 449.2 Baubeleuchtung
01.12
449.2 Baubeleuchtung
01.13 449.3 Besondere Arbeiten
01.13
449.3 Besondere Arbeiten
01.14 Loxone
01.14
Loxone
02 450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
02
450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
02.01 454 Hausalarm
02.01
454 Hausalarm
02.02 456.1 Schwachstrom Leitungsnetz
02.02
456.1 Schwachstrom Leitungsnetz
02.03 456.2 Brandmeldeanlage
02.03
456.2 Brandmeldeanlage
02.04 457 Übertragungsnetz
02.04
457 Übertragungsnetz