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Bauvorhaben
Die Friedrich Schütt + Sohn Baugesellschaft mbH & Co.KG hat
vom Lübecker Bauverein den Auftrag für die schlüsselfertige Errichtung
6 Mehrfamilienhäuser mit 75 Wohneinheiten erhalten.
Die Decken und Wände erhalten
ein Malervlies mit weißem Anstrich. Die Wände sind
in einer Q3 Oberfläche durch Vorgewerke hergestellt.
Die Decken werden als Halbfertigteil hergestellt.
Der Rohfußboden im Kellerbereich ist mit einer Kunststoff-
Latex-Dispersion zu beschichten.
Alle Stahltüren, Stahlzargen und Stahlgeländer im Innenbereich erhalten
einen deckenden Acryl-Lack-Anstrich.
Normen/Richtlinien
Die Ausführung der Fliesenarbeiten erfolgt nach den
gängigen Normen, Richtlinien und der VOB.
Im Besonderen wir hingewiesen auf:
DIN 18363 Maler- und Lackiererarbeiten
DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für
Bauarbeiten jeder Art
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Im Leistungsumfang des AN sind unter anderem enthalten:
Alle Tapezierarbeiten an Wänden und Decken
(wenn in den Leistungsbeschreibungen gefordert).
Ansetzen von Farbmustern in beurteilungsfähiger Größe.
Das Abkleben von Beschlag- und Bauteilen und sonstigen
farbempfindlichen Einbauteilen.
Das scharfe Trennen von Anstrichen verschiedener Farbe
bzw. Farbtönen, auch wenn hierfür das Kleben von
Abdeckbändern erforderlich wird.
Das Schleifen, Entstauben, Spachteln, Verkitten, Aus-
bessern aller Untergründe für die geforderte Oberflächen-
qualität ist mit in die Einheitspreise einzukalkulieren und
wird nicht gesondert vergütet.
Grundsätzlich einzukalkulieren sind alle Fugen zu Einbau-
teilen (z.B. Fenstern, Außentüren etc.) und bei allen
Übergängen von Wänden / Decken etc. elastisch vom AN
auszuführen und mit zu streichen.
Alle Stoffe müssen in Originalverpackung des Herstellers
angeliefert und verarbeitet werden. Es darf grundsätzlich
nur das Material von einem Hersteller verwendet werden.
Bei einer Untergrundvorbehandlung und dem Anstrich-
aufbau sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu
berücksichtigen.
Es sind nur solche Farben bzw. Fabrikate zu verwenden,
die nicht vergilben.
Die in den Leistungsbeschreibungen angegebenen
Werkstoffe gelten als Qualitätsgrundlage und schaffen
für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage.
Sollten dennoch vom AN ohne vorherige Abstimmung mit
dem AG vertragswidrige Werkstoffe eingesetzt werden, so
sind die aufgeführten Arbeiten vom AN zu beseitigen und
kostenlos entsprechend dem Angebot zu erneuern.
Alle Lacke müssen stoß- und kratzfest für hohe
Beanspruchung geeignet sein.
Es sind nur umweltschonende Stoffe einzusetzen, die die
Gesundheit nicht durch Ausdünstungen beeinträchtigen.
Alle Dichtungen in Türen etc. sind zu entfernen
und nach Fertigstellung der Lackierarbeiten wieder sauber
einzusetzen.
Alle Anstriche sind im BRILLUX-Anstrich-System oder
gleichwertig sowie mit Materialien dieses Herstellers
vorgesehen, wenn im Text nicht ein anderes Produkt
namentlich genannt wird.
Es bleibt dem AN vorbehalten, ein gleichartiges Produkt
bei der Angebotsabgabe zu benennen.
Die Gleichartigkeit ist jedoch schon zu diesem Zeitpunkt
nachzuweisen.
Sollte kein Produktname in die dafür vorgesehenen Zeilen
eingesetzt werden, so gilt das vom AG benannte Produkt
als vereinbart.
Innengerüst bzw. Arbeitsbühnen sind insbesondere in
Treppenhäusern und Eingängen in die Einzelpreise mit
einzukalkulieren.
Außengerüste werden baus. zur Verfügung gestellt.
Bauvorhaben
1 470 - Maler-/Lackiererarbeiten
1
470 - Maler-/Lackiererarbeiten
1.01 Malerarbeiten Kellerräume + TG
1.01
Malerarbeiten Kellerräume + TG
1.02 Malerarbeiten Treppenhaus
1.02
Malerarbeiten Treppenhaus
1.03 Malerarbeiten Wohnungen
1.03
Malerarbeiten Wohnungen
1.04 Lackiererarbeiten und Sonstiges
1.04
Lackiererarbeiten und Sonstiges
2 Stundenlohnarbeiten
2
Stundenlohnarbeiten
2.01 Stundenlohnarbeiten
2.01
Stundenlohnarbeiten