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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
13 Trockenbauarbeiten
13
Trockenbauarbeiten
214.1 - Fortsetzung der Weiteren Besonderen
Vertragsbedingungen WBV
Maßnahme: Generalsanierung / Modernisierung der
Studierenden-Wohnanlage Giggenhauserstraße 27-33 in
85354 Freising
10.1 Abkürzungen
In diesem Leistungsverzeichnis verwendete Einheiten und
Abkürzungen:
cm Zentimeter
cm2 Quadratzentimeter
d Tag
h Stunde
Jr Jahr
kg Kilogramm
km Kilometer
km2 Quadratkilometer
kwh Kilowattstunde
l Liter
m Meter
m2 Quadratmeter
m3 Kubikmeter
Mt Monat
psch Pauschal
St Stück
t Tonne
Wo Wochen
md m x Tag
mMt m x Monat
mWo m x Woche
m2d m2 x Tag
m2Mt m2 x Monat
m2Wo m2 x Woche
m3d m3 x Tag
m3Mt m3 x Monat
m3Wo m3 x Woche
Sth Stück x Stunde
Std Stück x Tag
StMt Stück x Monat
StWo Stück x Woche
St/M Stück pro Monat
St/J Stück pro Jahr
GKGipskarton
AGAuftraggeber
ANAuftragnehmer
OÜObjektüberwachung (Bauleitung AG)
LVLeistungsverzeichnis
i.M.im Mittel
ATVAllgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen
DPrProctordichte
10.2 Wasser- und Energieverbrauch
Es erfolgt eine Umlage für Wasser und Energiekosten auf
die Auftragnehmer in Höhe von 0,6 v. H. der geprüften
Brutto-Schlussrechnungssumme. Es steht dem AN frei,
durch eigene Messungen den tatsächlichen Verbrauch
nachzuweisen
10.3 Beginn der Zahlungsfristen
Für den Fristenlauf gemäß § 16 VOB/B ist der Eingang
der Rechnung beim Auftraggeber maßgeblich.
10.4 Baustellenbesprechungen
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen,
die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen
geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die
Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt.
10.5 Bauablaufplan
Siehe Anlage Bauzeiten- und Bauablaufplan
10.6 Baustelleneinrichtung
Aus den Baustelleneinrichtungsplänen sind die für die
Einrichtung der Baustelle zur Verfügung stehenden
Flächen innerhalb des Bauzauns ersichtlich. Eine
Inanspruchnahme von darüber hinaus gehenden Flächen für
die Baustelle ist nicht möglich. Die Zuweisung der für
die Baustelleneinrichtung des AN erforderlichen Flächen
erfolgt in Absprache mit dem AG. Materialtransporte
dürfen nur durch die vorgesehenen Transportwege
durchgeführt werden. Auf der Baustelle ist die
Montagedisposition so zu treffen, dass mit geringstem
Platzbedarf für die Zwischenlagerung auszukommen ist.
Die Bauzustände im Zusammenhang mit dem Baufortschritt
sind vom AN stets, besonders bei der
Baustelleneinrichtung, eigenverantwortlich zu
berücksichtigen. Ein Umsetzen von BE-Einrichtungen des
AN oder Umlagern von Materialien des AN aus
Erfordernissen des Baufortschritts wird nicht gesondert
vergütet. Sind Positionen der BE zur Mitbenutzung durch
Dritte beschrieben, so ist die Nutzung eigenständig
zwischen dem AN und Dritten zu koordinieren.
10.7 Einfriedungen
Das Baugelände wird durch einen Bauzaun mit Toren
eingefriedet. Das Öffnen und Schließen der Tore obliegt
dem Schließdienst. Vom AG wird ein Schließdienst
beauftragt. Die Türen und Bauzauntore sind von 20 Uhr
am Abend bis 7.00 Uhr am Morgen verschlossen. Die
Baustelle ist am Abend rechtzeitig zu verlassen.
Der Bauzaun ist arbeitstäglich nach Verlassen der
Baustelle vom jeweiligen AN zu verschließen, falls
dieser zur Durchführung von Arbeiten geöffnet wurde,
dies gilt auch für das Öffnen und Schließen der
Fenster.
10.8 Geräteeinsatz
Der Einsatz von Staplern und besonderem Hebezeug ist
nur zulässig, soweit der Baufortschritt nicht
beeinträchtigt wird und bedarf in jedem Fall der
Freigabe durch die Objektüberwachung. Ein Anspruch auf
den Einsatz von Staplern und besonderem Hebezeug
besteht nicht.
10.9 Räume innerhalb des Bauvorhabens
Räume innerhalb des Bauvorhabens dürfen nicht als
Lager, Arbeits- und Aufenthaltsräume benutzt werden.
10.10 Sauberkeit und Ordnung
Die Baustelle ist stets sauber und aufgeräumt zu
halten. Arbeitsstellen sind nach Beendigung der
Arbeiten besenrein zu verlassen. Verunreinigungen im
Baubereich (einschl. der Verkehrswege außerhalb des
eingezäunten Baugeländes), die durch Material-An- und
Abtransport entstehen, sind umgehend nach Entstehung zu
beseitigen.
10.11 Baustellenverkehr
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Bauverkehr
beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen
einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder
Verschmutzungen durch eigene Fahrzeuge oder Fahrzeuge
seiner Lieferanten zu vermeiden bzw. diese unverzüglich
zu beseitigen. Der Verkehr im Vorfeld der Baustelle
darf nicht behindert werden. Die Verkehrsverhältnisse
auf der Baustelle sind auf dem
Baustellen-einrichtungsplan dargestellt. Es wird eine
begrenzte Anzahl an Parkplätzen für die am Bau
Beteiligten auf dem Baugelände vor-gehalten. Das
Abstellen von PKW und Mannschaftsfahrzeugen auf dem
Baugelände ist nur in Absprache mit der
Objektüberwachung. Bei Bedarf müssen außerhalb des
Grundstücks auf eigene Kosten Park- und Lagerflächen
angemietet werden.
Feuerwehrzufahrten sind freizuhalten.
10.12 Bauschutt
Jegliche Ansammlungen von Abfall und Restmaterialien im
Gebäude, den Zufahrten oder dem Baufeld sind
unzulässig. Das Anlegen und Vorhalten von
Zwischenlagerplätzen für Schutt- und Abfallstoffe im
Bauwerk und auf dem Baufeld ist untersagt. Die Abfuhr
der Abfälle von der Baustelle hat regelmäßig zu
erfolgen.
Widerrechtliche Verunreinigungen, Schutt- und
Abfallansammlungen im Bauwerk oder auf dem Baufeld
werden dokumentiert (Beweissicherung z. B. durch
Fotodokumentation) und nach fruchtlosem Ablauf einer
Frist von 3 Werktagen ab Aufforderung durch die
Objektüberwachung ohne weitere Ankündigung auf Kosten
des Verursachers beseitigt.
Welche Abfälle und Verunreinigungen von den Arbeiten
der einzelnen Unternehmer stammen, entscheidet in
Streitfällen die OÜ.
10.13 Beleuchtung
Der Auftragnehmer hat die zur Durchführung seiner
Arbeiten erforderlichen Beleuchtungen entsprechend den
einschlägigen Bestimmungen einzurichten und zu
betreiben. Kosten dafür werden nicht gesondert
vergütet.
Die Beleuchtung der Hauptverkehrswege wird durch den AG
beim Gewerk Elektroarbeiten gesondert vergeben.
10.14 Einrichtungen von Unterkünften
Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für
Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die
Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden.
10.15 Sanitäreinrichtungen
Die während der Durchführung der Baumaßnahme
erforderlichen Sanitäreinrichtungen (WC- und
Waschanlagen) werden vom Auftraggeber gestellt und
eingerichtet.
10.16 Fernsprechanschlüsse
Der Auftragnehmer hat für die während der Bauzeit
notwendigen Fernsprechanschlüsse für die eigenen
Leistungen selbst zu sorgen. Er trägt die Kosten für
die Einrichtung, den Betrieb sowie den Abbau der
Anlagen.
10.17 Werbung
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger
Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
10.18 Ausführungsunterlagen Architekt und Fachplanung
Die ausgeschriebenen Bauteile sind gemäß den Werkplänen
und Detailvorgaben der zuständigen Planer auszuführen,
maßgebliche Bauteile wurden durch den Tragwerksplaner
dimensioniert. Abmessungen und Dimensionierungen von
konstruktiven Anschlüssen sind auf ihre
Gebrauchstauglichkeit zu prüfen.
Die Ausführungsunterlagen werden baubegleitend erstellt
und dem AN gem. VOB/B §3, Nr.1 rechtzeitig vor
Ausführungsbeginn zur Verfügung gestellt. Die
Ausführungszeichnungen werden dem AN in digitaler Form
zur Verfügung gestellt. Papierausfertigungen können
gegen Kostenerstattung bezogen werden.
Ab der 5. Indexausfertigung werden die Plankosten für
je 2 Plansätze vom Bauherrn übernommen.
Der AN hat die erhaltenen Ausführungsunterlagen vor
Ausführung der Leistung eigenverantwortlich auf
Übereinstimmung mit den am Bau vorhandenen
Gegebenheiten zu prüfen und Unstimmigkeiten rechtzeitig
schriftlich mit dem Architekten abzuklären
10.19 Werkstattplanung
Eine Werkstattplanung ist durch den AN zu erbringen,
soweit diese in den LV-Positionen gefordert wird.
10.20 Stemmarbeiten
Für sämtliche Stemmarbeiten und Schlitzarbeiten ist
grundsätzlich vor Ausführungsbeginn die Genehmigung der
Bauleitung einzuholen. Stemmarbeiten sind mit
geeignetem Werkzeug unter möglichster Schonung des
Bauwerkes vorzunehmen. Schlitzarbeiten oder andere
Stemmarbeiten an tragenden Bauteilen müssen vor
Ausführung von der Fachbauleitung und dem
Tragwerksplaner schriftlich genehmigt werden.
10.21 Stoffprüfungen
Entsorgung von Bodenaushub erfolgt nach bodenchemischer
Untersuchung wie in Positionen beschrieben.
10.22 Keine Verwendung von H-FCKW- und H-FKW-haltigen
Dämmstoffen
Vom Auftragnehmer dürfen keine Dämmstoffe verwendet
werden, die H-FCKW- oder H-FKW-haltig sind.
Mit der Unterschrift auf dem Angebotsschreiben leistet
der Bieter die Erklärung über die H-FCKW- und
H-FKW-Freiheit seiner angebotenen Dämmstoffprodukte.
10.23 Keine Verwendung gefährlicher Stoffe
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine Stoffe zu
verwenden, deren Bestandteile ganz oder teilweise als
gefährliche Stoffe in der letztgültigen Fassung der
Gefahrstoffverordnung aufgeführt sind, sofern
alternative Stoffe zur Verfügung stehen.
10.24 Bauleistungsversicherung
Der Auftraggeber schließt für das Gesamtprojekt eine
Bauleistungsversicherung ab.
Es erfolgt eine Umlage der Versicherungsprämie auf die
Auftragnehmer in Höhe von 0,1 v. H. der geprüften
Brutto-Schlussrechnungssumme. Es wird keine
Selbstbeteiligung erhoben.
Der Auftragnehmer ist selbst für die ordnungsgemäße
Schadensmeldung bei der örtlichen Bauleitung
verantwortlich. Unberührt bleibt die Haftung des AN für
den durch die Versicherung nicht gedeckten Schaden.
10.25 Baulärm
Für den Schutz gegen Baulärm gelten sowohl die
Anforderungen des BIMSCHG, der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm -
Geräuschimmissionen - und der zusätzlichen
landesrechtlichen Vorschriften.
Im Einwirkungsbereich der Baustelle liegen in
unmittelbarer Entfernung Wohngebäude.
Ruhezeiten / Regelarbeitszeiten
Die vorgegebenen Ruhezeiten sind verbindlich
einzuhalten.
Nachtruhe: 20:00 Uhr 07:00
Sonntagsruhe: ganztägig
Regelarbeitszeit:
Montag - Freitag von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstag nach Abstimmung mit der Objektüberwachung von
07:00 bis 15:00 Uhr
Der Baustellenbetrieb ist möglichst geräuscharm
abzuwickeln. Es sind daher lärmarme Baumaschinen nach
dem neuesten Stand der Technik einzusetzen. Diese
Kosten sind in der Angebotsabgabe zu berücksichtigen.
10.26 Benutzung von Baustromanlagen
Der AN ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht für seine
Mitarbeiter verantwortlich für die verbindlich
einhaltenden berufsgenossenschaftlichen Regeln. Dazu
gehört insbesondere die arbeitstägliche Prüfung durch
Betätigen der Prüfeinrichtung an den in Benutzung
befindlichen, nichtstationären Baustrom-Einrichtungen.
10.27 Bautagebuch
Der AN ist verpflichtet arbeitstäglich ein Bautagebuch
zu führen, dies wird nicht gesondert vergütet. Das
Bautagebuch ist am Ende jeder Woche per E-Mail an die
OÜ zu übergeben.
Das Bautagbuch hat mindestens folgende Inhalte zu
dokumentieren:
- Datum des Eintrags
- Angaben zu den ausgeführten Arbeiten und zum
allgemeinen Baufortschritt
- Angaben zum aktuellen Wetter, Eintragungen wenn die
Witterung Einfluss auf den Baufortschritt oder die
Ausführung hatte (Frost, Sturm, Starkregen etc. ).
- Personen auf der Baustelle: Welche Art von
Mitarbeitern (Helfer, Facharbeiter etc.) und deren
Anzahl
- Angaben über genutzte Geräte, angelieferten und
verwendete Materialien
- Angaben zu Schäden, Störungen oder Abweichungen von
den Normen
- Angaben zu ungenügenden oder von den Normen
abweichenden Vorleistungen anderer Gewerke
- Eintragungen zu Besprechungen und Anweisungen der OÜ,
inklusive der Namen und Unterschriften der Teilnehmer
10.28 Rauchen
Der AG verbietet ausdrücklich das Rauchen innerhalb der
Gebäude. Falls Mitarbeiter des AN außerhalb der Gebäude
rauchen, hat der AN hierfür geeignete
Außenraucherbereiche (Wetterschutz) aufzustellen und
diese regelmäßig nach Bedarf zu säubern bzw.
Aschenbecher zu leeren.
---- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
---
214.1 - Fortsetzung der Weiteren Besonderen
Baubeschreibung Stand 05.05.2025
Globale Angaben zum Bauvorhaben
Gemarkung: Vötting
Flur-Nr.: 728/2, 728/5
Gemeinde: Freising
Straße, Hausnummern: Giggenhauserstraße 27, 29, 31-33
Name und Anschrift des Auftraggebers:
Studierendenwerk München Oberbayern (StwM)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Leopoldstraße 15
80802 München
Beschreibung des Bauvorhabens:
Generalsanierung / Modernisierung der Studierenden-
Wohnanlage Giggenhauserstraße 27-33 in 85354 Freising
Die Sicherheits- und Gesundheitskoordination wurde
beauftragt:
Vorgaben aus dem SiGe-Plan:
Alle Vorgaben aus dem SiGe-Plan sind einzuhalten. Jedes
auf der Baustelle tätige, ausführende Unternehmen hat
für eine nachweisliche Unterweisung und Information
seiner Arbeitnehmer zu sorgen. Für die Unterweisung von
Nachunternehmern hat der jeweilige Hauptauftragnehmer
zu sorgen.
Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben.
Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle:
Betonsanierungsarbeiten, Rückbauarbeiten,
Gerüstbauarbeiten, Rohbauarbeiten, Zimmererarbeiten,
Dachdeckerarbeiten, Schlosserarbeiten,
Fensterbauarbeiten, Metallbauarbeiten,
Außenputzarbeiten (WDVS), Trockenbauarbeiten,
Estricharbeiten, Fliesenarbeiten, Natursteinarbeiten,
Schreinerarbeiten (Türen), Bodenbelagsarbeiten,
Malerarbeiten, Sonnenschutzarbeiten, Schreinerarbeiten
(Möblierung, Küchen), Beschilderungsarbeiten, Einbau
Schließanlage, Baureinigung, HLS-Arbeiten,
MSR-Arbeiten, Dämmarbeiten an technischen Anlagen,
Elektroinstallationsarbeiten, Einbau PV-Anlage,
Arbeiten an Außenanlagen.
Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und
zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer
Unternehmen:
Der SiGe-Plan ist einzuhalten. Jedes auf der Baustelle
tätige, ausführende Unternehmen hat für eine
nachweisliche Unterweisung seiner Arbeitnehmer zu
sorgen. Bei gegenseitiger Gefährdung der Unternehmen
müssen sich diese untereinander abstimmen.
Die Einhaltung der SiGe-Dokumente wird durch
regelmäßige Baustellenbegehungen durch den SiGeKo
kontrolliert und protokolliert.
Art und Umfang der Regelung und Sicherung des
öffentlichen Verkehrs:
Verkehrswege auf Baustellen sind gegenüber dem
öffentlichen Verkehr und angrenzenden Grundstücken
abzusichern.
Beschilderungen sind in Abstimmung mit der örtlichen
Verkehrspolizei festzulegen.
Ein- und Ausfahrten für Anlieferfahrzeuge und für den
öffentlichen Verkehr sind zu kennzeichnen.
Angaben zur Örtlichkeit
Anschrift der Baustelle:
Giggenhauserstraße 27-33 in 85354 Freising
Lage des Grundstücks:
Die Anlage liegt in der Gemarkung Vötting, Flur-Nr.
728/2 und 728/5 im Überschwemmungsgebiet der Moosach
und wird im Süden vom Dampfanger Graben begrenzt.
An das Bauvorhaben grenzen folgende Bebauungen an:
Flur-Nr. 594/2
Flur-Nr. 716
Flur-Nr. 726
Flur-Nr. 730
Flur-Nr. 730/10, 732
Anzahl und Höhe der Bestandsgeschosse:
Die Studierendenwohnanlage besteht aus drei
freistehenden jeweils 5-geschossigen Häusern:
Doppelhaus I (Hausnummer 31-33), Häuser II und III
(Hausnummer 29, 27); wobei die Häuser II und III
(Grundrissabmessung ca. 37x15 m) baugleich, gespiegelt
sind; Doppelhaus I (Grundrissabmessung ca. 51x15 m)
unterscheidet sich von den beiden Häusern II und III in
der Länge und ist mit zwei Treppenhäusern erschlossen.
Die Gebäude II und III haben je ein Treppenhaus. Unter
allen Gebäuden befindet sich ein offenes Parkdeck im EG
und z. T. auch Technikräume (Haus II). Es gibt keine
Kellergeschosse. Über den EG´s sind je Gebäude drei
Obergeschosse sowie ein Dachgeschoss im Satteldach
angeordnet.
Nach Bayerischer Bauordnung 2023 (BayBO), in der
Fassung der Bekanntmachung von 2007 sind diese Gebäude
nach Art. 2, Absatz 4, Nr. 11 ein Sonderbau mit einem
nachfolgenden Tatbestand: ein Wohnheim.
Art und Zustand des umzubauenden Bestands:
Der Gebäudekomplex (Wohnanlage Freising IV kurz WAF IV)
wurde Anfang der 90er Jahre für Studenten aus
Hochschulen in München und Freising errichtet. Die
Anlage besteht laut genehmigter Planung aus drei
Häusern mit insgesamt 236 Wohnplätzen für Studierende
zzgl. Hausmeisterwohnung.
Die Gebäude wurden mit Baubescheid vom 09.03.1993 von
der zuständigen Bauaufsichtsbehörde Stadt Freising als
"Neubau einer Studentenwohnanlage mit 236 Wohnplätzen
und Hausmeisterwohnung" mit Auflagen genehmigt. Bauherr
war das Studentenwerk München, Anstalt des öffentlichen
Rechts.
Die Anlage ist abgesehen von kleineren Umbauten im
Bereich der Hausmeisterwohnung, Instandhaltungsarbeiten
und einer Fassadensanierung aus dem Jahr 2016
überwiegend im ursprünglich gebauten Zustand. Wand- und
Bodenoberflächen sind im Laufe der Jahre größtenteils
erneuert oder überarbeitet worden. Die Anlage ist im
Eigentum des StwM.
Sanitäranlagen
Die bestehende Regen- und Abwasserentsorgung ist als
Trennsystem ausgeführt. Das Regenwasser wird im
Außenbereich in Schächten gesammelt und versickert. Der
bestehende Hauptwasseranschluss für die Liegenschaften
befindet sich im Haus 2. Vom Wasseranschluss erfolgt
die Verteilung des Trinkwassers, einschließlich
Trinkwarmwasser und Zirkulation, in die jeweiligen
Gebäude. Die Versorgung der Häuser 1 und 3 erfolgt über
erdverlegte Medienleitungen. Die Anbindung der
sanitären Einrichtungen in den Nasszellen und weiterer
Verbraucher erfolgt über die Dachgeschosse. Die
kompletten sanitären Einrichtungen innerhalb der Häuser
sind abgängig und werden im Zuge der Sanierung
erneuert.
Heizungsanlagen
Die Wohnanlage ist über erdverlegte Nahwärmeleitungen
an den ,Neubau' Giggenhauser Straße 25 angeschlossen.
Von der Heizungszentrale im Haus 2 erfolgt die
Verteilung der Heizungsleitung in die jeweiligen
Gebäude. Die Anbindung der Heizkörper in den
Wohneinheiten erfolgt über die Heizungsverteiler bzw.
Rohrleitungen im Fußbodenaufbau. Der Anschluss der
Heizungsverteiler erfolgt über die Dachgeschosse. Als
Raumheizflächen sind Gussheizkörper verbaut. Die
kompletten heizungstechnischen Einrichtungen - mit
Ausnahme der Wärmeerzeugung + Einbauten in der Zentrale
- sind abgängig und werden im Zuge der Sanierung
erneuert.
Lüftungsanlagen einschl. MSR
In allen drei Bestandsgebäuden werden die
innenliegenden Sanitärbereiche über ein
RLT-Zentralgerät -einschließlich Heizregister und
Wärmerückgewinnung über Kreuzstromwärmetauscher
mechanisch be-/entlüftet. Die Zentralgeräte befinden
sich in Lüftungszentralen der jeweiligen Dachgeschosse.
Die zugehörigen MSR- Schaltschränke, einschl.
Regelmodule der Geräte, sind ebenfalls in den
jeweiligen Lüftungszentralen verortet. Luftabsaugung &
Lufteinblas über Tellerventile, Überströmungen vom Flur
in die Zellen über Türgitter. Die kompletten
lüftungstechnischen Einrichtungen - einschl.
zugehöriger MSR- Anlagen - sind abgängig und werden im
Zuge der Sanierung erneuert.
Nutzungsspezifische Anlagen / Feuerlöschtechnik
Derzeit sind nasse Steigleitungen in den Treppenhäusern
aller Gebäude verbaut. Die Wasserversorgung der
Steigleitung erfolgt über einen direkten Anschluss an
das Trinkwassernetz ausgehend von den Dachgeschossen.
Die Steigleitungen nebst Entnahmekästen werden im Zuge
der Sanierung gegen ein trockenes Feuerlöschsystem
ausgetauscht.
Technische Anlagen in Außenanlagen
Das Regenwasser der Häuser 1, 2 und 3 wird über
Sickerschächte entwässert. Die Anschlüsse an die
Grundleitungen der Häuser erfolgt über Fallleitungen,
einschl. Rohrbegleitheizung (RBH) & zugehörige Dämmung,
im Parkgeschossbereich. Das Schmutzwasser der Häuser 1,
2 und 3 wird über zugehörige Revisionsschächte dem
öffentlichem Straßenkanal in der Giggenhauserstraße
zugeführt. Ausgehend von der Heizungszentrale im Haus 2
erfolgt die Wasser- / und Wärmeversorgung der Häuser 1
und 3 über erdverlegte Medienleitungen.
Im Jahr 2016 wurden Rettungspodeste und
Notleiteranlagen in allen drei Gebäuden eingebaut.
Zu einem nicht bekannten Zeitpunkt wurden Vordächer an
den Hauseingängen aller drei Häuser ergänzt.
Durch Senkungen des Untergrundes Aufgrund schlechter
Bodenverhältnisse war es in der Vergangenheit
notwendig, Wege in den Freianlagen zu überarbeiten.
Besonderheiten:
Aufgrund des problematischen Baugrundes wurden die
Gebäude auf Betonbohrpfählen mit lastverteilenden
Pfahlrostbalken ohne Untergeschosse errichtet.
Geplante Sanierungsmaßnahmen
Sanierung von Sanitäranlagen
Die HLS-Steigstränge im Bereich von Sanitärräumen und
in Bewohnerzimmern müssen saniert werden. Sämtliche
Trockenbauverkleidungen und Verkofferung müssen daher
rückgebaut werden, um eine notwendige Sanierung zu
ermöglichen.
Ebenfalls saniert werden müssen sämtliche
Anschlussleitungen der Sanitärgegenstände und
Fliesenbeläge.
Trockenbauwände und Türen der Nasszellen, WC´s und
Küchen sind rückzubauen und durch neue Bauteile zu
ersetzen. Die Bodenbeläge und Estriche in diesem
Bereich müssen ebenfalls rückgebaut werden.
Behebung von brandschutztechnischen Mängeln
Die Lüftungszentralen aller Gebäude, in den DG´s
untergebracht, müssen brandschutztechnisch ertüchtigt
werden (Wand, Decke, Abluftführung, Durchführungen).
Die im Bestand in jedem Gebäude vorhandenen nassen
Steigleitungen müssen gegen ein System mit trockenen
Steigleitungen ausgetauscht werden.
Die in den Dachgeschossen von Haus 27 und 29
untergebrachten Gemeinschaftsräume sind aktuell für die
Bewohner gesperrt. Durch eine neu zu bauende
Aufstellfläche für ein Hubrettungsfahrzeug der
Feuerwehr pro Gebäude und einen größeren Fluchtbalkon
wird die Nutzung wieder möglich. Im Zuge dieser
Maßnahme sind auch die teils maroden Vordächer in
gleicher Materialität wie die neuen Fluchtbalkone neu
zu errichten.
Fensterbrüstungen in den Obergeschossen der Gebäude
dürfen, um die vorgenannte Anleitermöglichkeit mit
Steckleitern für die Feuerwehr zu erfüllen, eine
Brüstungshöhe von 8 m nicht überschreiten. Wo dies im
Bestand der Fall ist, wird durch eine
Geländemodellierung das Gelände so angehoben, dass eine
Anleiterung möglich ist.
Der Trockenbauausbau in den DG´s der Gebäude muss
brandschutztechnisch in Teilbereichen ertüchtigt
werden.
Die laut Brandschutzkonzept geforderte Brandwand in
Haus 31-33 ist über Dach zu führen. Türen im Verlauf
dieser Brandwand sind in Ausführung T90 herzustellen,
die Bestandstüren sind auszubauen und zu entsorgen.
Türen mit Anforderung an den Brandschutz müssen
größtenteils erneuert werden.
Heizungsanlagen
Wärmeversorgungsanlagen:
Sämtliche Rohrleitungen in den Häuser 1, 2 und 3 werden
erneuert. Die Rohrleitungsverteilung erfolgt vom
Dachgeschoss über neu angeordnete Stränge entlang der
Längsseiten der Außenfassaden. Die Heizkörper in den
Zimmern werden über Leitungen in Sockelleisten
angeschlossen. Die Lufterhitzer der Lüftungsanlagen in
den Häusern 1-3 werden ebenfalls über die jeweiligen
Heizkörperstränge versorgt. Im Zuge der
Sanierungsarbeiten werden die gesamten Heizungs-/
Einrichtungsgestände einschließlich zugehöriger
Versorgungsleitungen ausgetauscht.
Lüftungsanlagen
In allen drei Bestandsgebäuden werden die bestehenden
RLT- Zentralgeräte - einschließlich komplettem
Kanalnetz und zugehörigen Kanaleinbauteilen und
Luftauslässen - ausgetauscht bzw. erneuert. Bei Querung
von Brandabschnitten werden Brandschutzklappen verbaut.
Im Zuge der Sanierungsarbeiten werden die gesamten
Lüftungs-Einrichtungsgestände einschließlich
zugehöriger Versorgungsleitungen ausgetauscht.
Sanitäranlagen
Die Abwasserentsorgung für die Häuser erfolgt über
einen bereits bestehenden Kanalanschluss. Grundsätzlich
erfolgt die Abwasserentsorgung innerhalb des Gebäudes
sowie auf dem Grundstück im Trennsystem. Entwässerung
Regenwasser: Das Niederschlagswasser der Häuser von den
Dachflächen wird über an Dachabläufe angeschlossene
außenliegende Fallleitungen abgeleitet (Bestand). Über
anschließende Grundleitungen im Außenbereich wird das
Regenwasser den einzelnen Versickerungsanlagen
(Bestand) zugeführt. Die bestehende
Regenwasserentsorgung ist als Trennsystem ausgeführt.
Das Regenwasser wird im Außenbereich in Sickerschächten
gesammelt und über Noteinläufe in den "Dampfänger
Graben" geleitet. Keine weiteren Sanierungsarbeiten am
Bestand vorgesehen.
Entwässerung Schmutzwasser: Anfallendes Schmutzwasser
wird über ein nicht brennbares Guss-Rohrsystem
abgeleitet. Die Einzel- / Sammelanschlussleitungen
verlaufen innerhalb der Vorsatzschalen und werden zum
jeweiligen Fallpunkt geführt. Über Sammelleitungen in
dem Erd- bzw. Parkgeschoss wird das anfallende Abwasser
aus den Obergeschossen gesammelt und im freien Gefälle
dem bestehenden Kanalanschluss zugeführt. Es werden
Dachhauben für die Lüftungsleitungen vorgesehen.
Frostgefährdete Abwasserleitungen im Bereich des
Parkgeschosses werden gedämmt und mit einer
Rohrbegleitheizung ausgestattet. Am bestehenden
Hauptwasseranschluss sind derzeit keine Änderungen bzw.
Ergänzungen vorgesehen.
Trinkwasser: Vom Wasseranschluss im Haus 2 erfolgt die
Verteilung des Trinkwassers, einschließlich
Trinkwarmwasser und Zirkulation, in die jeweiligen
Gebäude. Die Versorgung der Häuser 1 und 3 erfolgt über
erdverlegte Medienleitungen. Die Anbindung der
sanitären Einrichtungen in den Nasszellen und weiterer
Verbraucher erfolgt über die Dachgeschosse. Die
gesamten Leitungen innerhalb bzw. an den Gebäuden
werden im Rahmen der Sanierung erneuert, einschließlich
zugehöriger Demontage und Entsorgungsarbeiten.
Warmwasserbereitung: Das Warmwasser wird zentral über
die bestehende Wärmeerzeugung im Neubau bereitgestellt
und in bestehenden Warmwasserspeichern in der
Technikzentrale im Haus 2 zwischengespeichert.
Wasserzählung: Die Zählung des Gesamtwasserdurchsatzes
erfolgt über den bestehenden Wasserzähler in der
Hausanschlussstrecke. Trinkwasserhygiene: Es werden an
den endständigen Sanitärobjekten automatische
Hygienespüleinrichtungen in den Strängen der jeweiligen
Häuser vorgesehen. Des Weiteren werden zur Minimierung
der Druckverluste bzw. Leitungsdurchmesser
Strömungsteiler an den Strangabgängen vorgesehen. Im
Zuge der Sanierungsarbeiten werden die gesamten
sanitären Einrichtungsgestände einschließlich
zugehöriger Ver-/Entsorgungsleitungen ausgetauscht.
Sanitäre Ausstattung: Sind der Bemusterungsliste zu
entnehmen.
Nutzungsspezifische Anlagen / Feuerlöschtechnik:
Die Nassen Leitungen werden komplett zurückgebaut und
gegen Trockene Steigleitungen ausgetauscht. Im Zuge der
Sanierungsarbeiten werden die gesamten
Feuerlösch-Einrichtungsgestände einschließlich
zugehöriger Versorgungsleitungen ausgetauscht.
Gebäudeautomation
Die MSR-Anlagen in den Lüftungszentralen der jeweiligen
Häuser, einschl. zugehöriger Schaltschränke, Feldgeräte
und Verkabelungen werden erneuert.
Technische Anlagen in Außenanlagen
Regenwasser: Das Regenwasser der Häuser 1, 2 und 3 wird
über Sickerschächte und Notüberläufe dem "Dampfänger
Graben" zugeführt.
Elektroinstallation:
Die Elektroarbeiten umfassen die Sanierung, Erneuerung
und Modernisierung der bestehenden elektrischen
Anlagen, um die Sicherheit, Effizienz und
Funktionalität zu verbessern.
Hierbei werden die Installationen von Schalt- und
Steckgeräten, Datentechnik, Beleuchtungssystemen und
Verteileranlagen ertüchtigt und erneuert.
Demontage und Entsorgung:
Fachgerechte Demontage der alten elektrischen Anlagen,
wie Steckdosen, Schalter, Daten- und Antennendosen,
Beleuchtungen, Rauchmelder und Wohnungsverteilungen.
Sicherung und ordnungsgemäße Entsorgung der
demontierten Teile gemäß den Umweltvorschriften.
Die Hauptanlagen wie Niederspannungshauptverteilung,
die Gebäudeverteilungen und die Kabelwege bleiben
erhalten bzw. werden an die neuen Anforderungen
angepasst.
Die Kabel und Leitungen in den Gebäuden sollen aus
wirtschaftlichen Gründen soweit wie möglich erhalten
bleiben.
Beleuchtung:
Austausch der gesamten Beleuchtungsanlage gegen
LED-Leuchten.
Somit Sicherstellung der Energieeffizienz und
Einhaltung moderner Beleuchtungsstandards.
Schaltgeräte und Steckdosen:
Erneuerung sämtlicher Schalt- und Steckgeräte in den
Häusern.
Gesamtheitlicher Austausch sonstiger
Elektroinstallationen wie z.B. Daten- und Antennendosen
sowie Sprechanlagensystemen.
Neuverkabelung und Anschluss der Elektroinstallationen
in den Sanitär- und Küchenbereichen.
Prüfung und Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktion
der Steckdosen.
Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und
Schutzmaßnahmen.
Verteilungen:
Ertüchtigung, Austausch und Inbetriebnahme der
Wohnungsverteilungen.
Ergänzung der ELT-Verteiler mit Sicherungsautomaten,
FI-Schutzschaltern und Überspannungsschutzgeräten.
Durchführung von Tests und Prüfungen zur Sicherstellung
der ordnungsgemäßen Funktion.
Besondere Anforderungen:
Fachgerechte Ausführung der Arbeiten durch
qualifiziertes Personal.
Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und
Schutzmaßnahmen während der Sanierungsarbeiten.
Vermeidung von Beschädigungen an umliegenden bzw.
bestehenden Bauteilen und Einrichtungen.
Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Übergabe
der Installationspläne an den Auftraggeber.
Alle Arbeiten werden gemäß den geltenden Normen und
Vorschriften durchgeführt.
Austausch der Fenster, Überarbeitung der Fassaden
Austausch der Fenster:
Die bestehenden Holzfenster in den Bewohnerbereichen
werden durch neue Kunststofffenster ersetzt. Der
äußere, auf den Fenstern aufgesetzte, mechanisch
betriebene Sonnenschutz an den Süd- und Westfassaden
der Gebäude wird durch einen innenliegenden mechanisch
betriebenen Sonnen- und Blendschutz an allen Fassaden
ersetzt. Die im Bestand vorhandenen Vorhänge entfallen.
Die Fensterteilungen werden so weit verändert, dass ein
Putzen der Fenster von innen ohne Absturzgefahr möglich
ist.
Sämtliche Fenster der Bewohnerzimmer erhalten
Belüftungsöffnungen, um den notwendigen Luftwechsel zur
Feuchteabfuhr der Zimmerraumluft sicherzustellen.
Um den sommerlichen Wärmeschutz sicher zu stellen,
werden die Fenster mit einer Sonnenschutzverglasung und
innen liegendem Sonnenschutz an allen Bewohnerzimmern
ausgestattet. Der äußere Sonnenschutz, der im Bestand
an den Süd- und Westfassaden vorhanden ist, entfällt.
Die Fenster an Süd- und Westfassaden erhalten eine
Sonnenschutzverglasung.
Die im Bestand enthaltenen Vorhänge entfallen. Die
Vorhangschienen verbleiben, sodass jeder Bewohner die
Möglichkeit hat, zusätzliche Vorhänge anzubringen.
Die Metallfenster und Eingangstürelemente in den
Treppenhäusern bleiben erhalten und werden lediglich
farblich überarbeitet.
Überarbeitung der Fassade:
Putzschäden im Bereich der Ortgangfassaden müssen
behoben werden, hier ist der Einbau von Ablaufblechen
erforderlich.
Um nach dem Fenstertausch und Rückbauarbeiten ein
ordentliches, einheitliches Ergebnis der Fassadenoptik
zu erzielen, wird eine neue kunststoffbewehrte
Sanierungsputzschicht und ein Fassadenanstrich nach
Farbkonzept aufgebracht.
Das bestehende Berankungssystem wird zurück gebaut.
Die Heiz- und Abwasserleitungen an den Parkdeckdecken
werden frei gelegt, ausreichend isoliert und offen
gezeigt. Die notwendige Wärmedämmung wird direkt an der
Betondecke über den Leitungen angeordnet.
Bodenbeläge
Sämtliche Bodenbeläge werden erneuert. Zur Ausführung
kommt ein verklebter Kautschuk-Oberbelag. Die alten
Beläge werden rückgebaut. Die Estriche werden
geschliffen und gespachtelt sowie vor der Verklebung
des neuen Bodenbelages grundiert.
Renovierungsbeschichtungen
Wand- und Deckenflächen erhalten Renovierungsanstriche
nach Farbkonzept. Die Geländer der Treppenhäuser
erhalten ebenfalls eine Renovierungsbeschichtung.
Absturzsichernde Geländer
Der Anbau eines absturzsichernden Geländers an den
Überdachungen der PKW- und Fahrradstellplätze ist
geplant.
Defekter Sonnenschutz an den Oberlichtern der
Gemeinschaftsräume im DG
Neben der Erneuerung der defekten Sonnenschutzanlagen
an den Oberlichtern der Gemeinschaftsräume in den DG´s
der Gebäude müssen auch die Öffnungsflügel der
Oberlichter überarbeitet werden.
Erneuerung der Türen zu den Bewohnerzimmern
Sämtliche Innentüren zu Bewohnerzimmern, Appartements
und Zugangstüren zu Wohngemeinschaften werden erneuert.
Fenster Waschraum
Die vorhandenen Fenster des Waschraumes in der
Parkebene Haus II werden zugemauert. Der Raum erhält
eine Be- und Entlüftung.
Markierung der Stellplätze
Die fehlende Markierung der Stellplätze wird ergänzt.
Fahrradwerkstatt
Es wird eine Reparaturstation eingerichtet.
Erneuerung der Küchen
Sämtliche Küchen werden erneuert.
Erneuerung der Möblierung
Die komplette Möblierung der Bewohnerzimmer,
Gemeinschaftsküchen und Gemeinschaftsräume wird
erneuert.
Betonsanierungsmaßnahmen
Durch den hohen Chloridgehalt im Beton, verursacht
durch Tausalzeintrag sind Betonsanierungsmaßnahmen im
Bereich der aufgehenden Bauteile in den Parkebenen
(Wände, Stützen) und der Pfahlrostbalken als Teil der
Bohrpfahlgründung notwendig. Diese Maßnahmen werden
vorab durchgeführt. Die Endverkabelung der KKS-Anoden
erfolgt im Zuge der Sanierungsarbeiten des Gebäudes.
Die Eingangstreppen an den Häusern 2 und 3 sowie die
Podestkanten am Haus 1 werden im Zuge der
Betonsanierungsmaßnahmen instandgesetzt. Im Zuge dieser
Arbeiten sind einzelne Zugänge u.U. nur eingeschränkt
begehbar.
Durchbrüche und Kernbohrungen
Für die neuen Haustechnikinstallationen sind
Durchbrüche und Kernbohrungen in tragenden
Stahlbetonbauteilen notwendig. Die Lage der Bohrungen
ist im Zuge der Planung auf Grundlage der vorhandenen
Bewehrungspläne abgestimmt. Im Zuge der Ausführung sind
an kritischen Stellen vorab die statisch maßgebenden
Bewehrungseisen auf Anweisung des Tragwerksplaners zu
erkunden.
Außenanlagen
Bei der Umgestaltung der Freianlagen wurde der
Brandschutz und die einfache Pflege bzw. Unterhalt der
Anlage in den Vordergrund gestellt.
Auch sind attraktive Aufenthaltszonen für die
Studierenden vorgesehen.
Gliederung der Freianlagen in folgende Bereiche:
Bereich Außenstellplätze
Aufwerten der Eingangsbereiche
Sanierung der Dachbegrünungen
Aufenthaltsbereich Bachaue
Müllhaus
Anleiterstellen Feuerwehr
Außenstellplätze:
Im Zuge der Sanierungsarbeiten werden bestehende
Außenstellplätze im Nordwesten erneuert.
Aufgrund der neuen Feuerwehraufstellflächen und dem Bau
eines Müllhauses entfallen vorhandene Stellplätze
Aufwerten der Eingangsbereiche:
Aus Brandschutzgründen müssen die Gebäudeeingänge
neugestaltet werden.
Hierfür wird der Bestand abgebrochen.
Es entstehen neue Aufenthaltsbereiche zwischen Haus I
und II, ebenso bei Haus III mit Neupflanzungen
(Zierkirschen und falscher Jasmin) sowie einladende
Sitzgruppen.
Sanierung der Dachbegrünungen:
Sanierung der bestehenden Dachbegrünungen auf den
Vordächern, Erstellen von Anleiterflächen für die
Feuerwehr.
Aufenthaltsbereich Bauaue:
Zwischen Haus II und Haus III soll am Dampfängergraben
ein neuer Aufenthaltsbereich mit Sitzelementen
entstehen. Dieser wird durch einen Verbindungsweg von
Haus I bzw. Haus III erschlossen.
Durch die Maueröffnung des Parkdecks zwischen Haus II
und III ist er barrierefrei zugänglich.
Der Vegetationsbestand im Böschungsbereich des Baches
wird ausgelichtet (Blickkontakt).
Ansaat einer insektenfreundlichen Feuchtwiese. Schaffen
einer "grünen Wand" zum Parkdeck mittels
Säulen-Zitterpappeln.
Müllhaus:
Anordnung eines zentralen Müllhauses für beide
Wohnheime mit Schließanlage:
Sanierung der Belagsflächen
Wasseranschluss / Abwasser
Integration einer Paketstation
Anleiterstellen Feuerwehr:
Geländemodellierungen mittels Anböschungen und
Terrassierungen (Betonfertigteile und Gabionenmauer)
Baubeschreibung Stand 05.05.2025
Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen
und Arbeitsbeschränkungen
nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von
Leistungen anderer:
Die Arbeiten sind gemäß des Bauzeiten- und
Bauablaufplans (Anlage zu diesem LV) in drei
Bauabschnitten auszuführen.
Bauabschnitt 1 Haus I:
Die Häuser II und III bleiben während der Bauarbeiten
in Haus I (Start 29.09.2025 Fertigstellung 2.10.2026)
bewohnt.
Bauabsschnitt 2 Haus II:
Wenn Haus I fertig gestellt ist, wird dieses mit den
Bewohnern der Häuser II und III belegt und bleibt
während der Umbauarbeiten im Haus II (Start 19.10.2026
Fertigstellung 1.10.2027) bewohnt.
Bauabsschnitt 3 Haus III:
Wenn Haus I fertig gestellt ist, wird dieses mit den
Bewohnern der Häuser II und III belegt und bleibt
während der Umbauarbeiten im Haus III (Start 11.01.2027
Fertigstellung 14.02.2028) bewohnt.
Die in diesem LV enthaltenen Leistungen können nicht in
einem Zuge durchgeführt werden, sondern müssen zwingend
dem Bauzeiten- und Bauablaufplan folgen. Dies ist in
der Preisbildung zu berücksichtigen.
Sind Abweichungen zu den Bauzeiten- und
Bauablaufplanungen notwendig, wird die örtliche
Objektüberwachung den AN eine Woche vor der, laut
Bauzeitenplan geplanten Maßnahme, in Kenntnis setzen.
Die vereinbarten Vertragstermine verschieben sich dann
entsprechend, soweit diese von Verschiebungen betroffen
sind.
Spezielle Vertragstermine und Fristen der hier
beschriebenen Arbeiten, siehe "Besondere
Vertragsbedingungen" der Vergabeunterlagen
Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B.
Arbeiten in Räumen,
in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich
von Verkehrswegen oder bei
außergewöhnlichen äußeren Einflüssen:
Keine besonderen Erschwernisse innerhalb der Gebäude.
Die Gebäude, die laut Bauzeiten- und Bauablaufplan
bearbeitet werden, sind zum Zeitpunkt der
Umbaumaßnahmen leerstehend.
Die Zufahrtsstraßen ab der Giggenhauser Straße sind bis
zu den zu sanierenden Gebäuden befestigt und dienen
auch der Erschließung der benachbarten
Studentenwohnanlage (Giggenhauser Straße 25d, 25e, 25f)
und dem Asylbewerberheim (Giggenhauser Straße 25a, 25b,
25c) sowie in Bauabschnitt 1 den Gebäuden II und III.
Diese sind auch als Feuerwehranfahrtszonen für die
während der Bauzeit bewohnten Nachbargebäude
ausgewiesen. Die Zufahrtswege und
Feuerwehranfahrtszonen müssen zu jeder Zeit frei
bleiben.
Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten
Bereichen, gegebenenfalls
besondere Anordnungen für Schutz- und
Sicherheitsmaßnahmen:
Keine besonderen Anforderungen
Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung
und Entsorgungseinrichtungen,
z. B. Behälter für die getrennte Erfassung:
siehe Eintragungen in die Leistungspositionen
Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs,
gegebenenfalls auch, wieweit der Auftraggeber die
Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt.
Die Regelung und Sicherung des Verkehrs soweit es seine
Ausführungen betrifft, ist Sache des Auftragnehmers.
Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie
Vorhalten von Gerüsten:
Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie
Vorhalten von Gerüsten sind zum Ausschreibungszeitpunkt
nicht bekannt. Auf-, Ab- oder Umbaumaßnahmen am Gerüst
dürfen nur von der beauftragten Gerüstbaufirme
durchgeführt werden.
Mitbenutzung fremder Gerüste durch den Auftragnehmer:
Dem AN werden folgende Gerüste bauseits zur Verfügung
gestellt:
Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst für
Haus I:
Lastklasse: (LK4)
Breitenklasse: (W09)
Höhe der obersten Gerüstlage in m: (Traufe ca.
10,30m;Teilbereiche Traufe ca. 12,30m; Giebel ca.
14,30m)
Standort: siehe Baustelleneinrichtungsplan Phase Ia, Ib
Geplanter Aufbautermin: siehe Bauzeiten- und
Bauablaufplan
Geplanter Abbautermin: siehe Bauzeiten- und
Bauablaufplan
Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst für
Haus II:
Lastklasse: (LK4)
Breitenklasse: (W09)
Höhe der obersten Gerüstlage in m: (Traufe ca.
10,30m;Teilbereiche Traufe ca. 12,30m; Giebel ca.
14,30m)
Standort: siehe Baustelleneinrichtungsplan Phase Ia, Ib
Geplanter Aufbautermin: siehe Bauzeiten- und
Bauablaufplan
Geplanter Abbautermin: siehe Bauzeiten- und
Bauablaufplan
Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst für
Haus III:
Lastklasse: (LK4)
Breitenklasse: (W09)
Höhe der obersten Gerüstlage in m: (Traufe ca.
10,30m;Teilbereiche Traufe ca. 12,30m; Giebel ca.
14,30m)
Standort: siehe Baustelleneinrichtungsplan Phase Ia, Ib
Geplanter Aufbautermin: siehe Bauzeiten- und
Bauablaufplan
Geplanter Abbautermin: siehe Bauzeiten- und
Bauablaufplan
Eigene Gerüste durch den Auftragnehmer:
Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu 3,77 m in den DG`s
der Häuser, 2,42 m in EG`s, 1. OG`s, 2. OG`s der Häuser
und 2,6 m in den Parkgeschossen der Häuser sind in die
Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind,
einzurechnen.
Mitbenutzung fremder Hebezeuge durch den Auftragnehmer:
Es sind keine fremden Hebezeuge vorhanden
Mitbenutzung fremder Aufzüge durch den Auftragnehmer:
Dem AN werden folgende Aufzüge bauseits zur Verfügung
gestellt. Die Nutzung ist mit den anderen auf der
Baustelle tätigen Gewerken abzustimmen. Der Aufzug
steht dem AN nicht exklusiv zur Verfügung.
Gerüstaufzug:
Lasten-/Personenaufzug als Gerüstaufzug:
Tragfähigkeit: 500 kg / 5 Personen
Länge Transport: 1800 mm
Höhe Transport: 2550 mm
Breite Transport: 1600 mm
Lage der bauseits zur Verfügung gestellten
Gerüstaufzüge siehe Anlage Baustelleneinrichtungspläne.
Innerhalb der Gebäude sind keine Aufzüge vorhanden.
Mitbenutzung fremder Aufenthalts- und Lagerräume durch
den Auftragnehmer:
Es sind keine fremden Aufenthalts- und Lagerräume zur
Mitbenutzung vorhanden
Mitbenutzung fremder sonstiger Einrichtungen durch den
Auftragnehmer:
Ein bauseits gestellter WC-Container mit
Waschgelegenheit wird dem AN zur Mitbenutzung zur
Verfügung gestellt.
Ein bauseits gestellter Bauwasseranschluss wird dem AN
zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt.
Ein bauseits gestellter Baustromanschluss wird dem AN
zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt.
Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für
welche Beanspruchung
der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge,
Aufenthalts- und Lagerräume,
Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer
vorzuhalten hat.
Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und
Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen sind für
andere Unternehmer nicht vorzuhalten
Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten
(Recycling-)Stoffen:
Die Verwendung oder Mitverwendung von
wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen ist nicht
vorgesehen
Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe
und an nicht genormte
Stoffe und Bauteile.
Nicht vorgesehen
Besondere Anforderungen an Art, Güte und
Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.
B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von
Hilfsstoffen:
Nicht vorgesehen
Bedingungen unter welchen auf der Baustelle gewonnene
Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer
anderen Verwertung zuzuführen sind:
Nicht vorgesehen
Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des
Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und
Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die
Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über
Transporte, Entsorgung und
die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten:
Siehe Leistungspositionen und siehe Anlage zu diesem
LV:
Orientierende Gebäudeschadstofferkundungen (Sanierung)
17. April 2024 (Anlage)
Umwelttechnischen Bericht Auftrag Nr. 2025-106119-01vom
05.05.2025 (Anlage)
Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile,
die vom Auftraggeber
beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des
Ortes und Zeit ihrer Übergabe:
Nicht vorgesehen
In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und
Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder
dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur
Verfügung stellt:
Nicht vorgesehen
Leistungen für andere Unternehmer:
Nicht vorgesehen
Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der
Inbetriebnahme von
Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z.
B. mit dem Auftragnehmer für
die Gebäudeautomation:
Nicht vorgesehen
Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme:
Nicht vorgesehen
Übertragung der Wartung während der Dauer der
Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für
maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische
Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung
Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit
hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer2 VOB/B), durch
einen besonderen Wartungsvertrag:
Nicht vorgesehen
Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen:
siehe Eintragung in Leistungspoitionen
Entsorgung von Abfällen nach DIN 18299:
Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11
und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat umgehend, spätestens
täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu
erfolgen.
Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete,
auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des
Auftragnehmers zulässig, soweit hierfür Flächen zur
Verfügung stehen. Das Aufstellen von
Abfalltransportbehältern ist mit der OÜ abzustimmen.
Der AN hat keinen Anspruch auf Aufstellflächen. Es
obliegt, wenn das Aufstellen von Containern genehmigt
wurde, dem jeweiligen Auftragnehmer selbst, dafür zu
sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter
füllen.
Vom Auftraggeber werden keine Container bereitgestellt.
--- Ende Angaben zu Angaben zur Ausführung gem. VOB ---
Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen
Es sind keine Abweichungen zu den in den ATV
(Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) DIN 18299
bis DIN 18459 vorgesehenen Regelungen vorhesehen.
---Ende Angaben zu Abweichungen von den ATV
Es sind keine Abweichungen zu den in den ATV
Nebenleistungen:
Nebenleistungen (Abschnitt 4.1 aller A TV) sind in
dieser Leistungsbeschreibung nur
erwähnt, wenn sie ausnahmsweise selbständig vergütet
werden, weil sie von erheblicher
Bedeutung für die Preisbildung sind. Iin diesen Fällen
sind besondere Ordnungszahlen
(Positionen) vorgesehen. Dies gilt insbesondere für das
gewerkspezifischen Einrichten und Räumen der Baustelle.
Besondere Leistungen:
Werden Besondere Leistungen (Abschnitt 4.2 aller ATV)
verlangt, sind hierfür in der Leistungsbeschreibung
besondere Ordnungszahlen (Positionen) vorhanden.
---Ende Angaben zu Nebenleistungen und Besonderen
Leistungen ---
Nebenleistungen:
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten
für die Teilleistungen (Positionen)
gemäß Abschnitt 0.5 der ATV DIN 18459 angegeben.
---Ende Angaben zu Abrechnungseinheiten---
Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten
Die Hauptwindrichtung bezogen auf das Gebäude ist:
Westen 27%
Osten 21 %
Angaben zur Baustelle
Baugrund
Bodenverhältnisse:
s. vorliegenden Umwelttechnischen Bericht Auftrag Nr.
2025-106119-01vom 05.05.2025 (Anlage)
Grundwasserspiegel:
s. vorliegenden Umwelttechnischen Bericht Auftrag Nr.
2025-106119-01vom 05.05.2025 (Anlage)
Weitere Angaben:
Das Grundstück wird im Süden durch den Dampfängergraben
begrenzt. Ablagerungen im Bereich der Ufervegetation
sind untersagt.
Lage und Transportwege
Zufahrtsmöglichkeiten:
Breite: ca. 6,3 m
Höhe in Parkgeschossen: ca. 2,1 m
Tragfähigkeit:
In den Feuerwehrumfahrten 1670 kg/m²; im
Einflussbereich des Erddruckes auf die Gebäude: 500
kg/m²; dies entspricht einem 30to-Fahrzeug (SLW 30) mit
max. 3 Achsen und je 10to Achslast.
Weitere Angaben, Einschränkungen:
Die Zufahrtsstraßen ab der Giggenhauserstraße sind bis
zu den zu sanierenden Gebäuden befestigt und dienen
auch der Erschließung der benachbarten
Studentenwohnanlage (Giggenhauserstraße 25d, 25e, 25f)
und dem Asylbewerberheim (Giggenhauserstraße 25a, 25b,
25c) sowie in Bauabschnitt 1 den Gebäuden II und III.
Diese sind auch als Feuerwehranfahrtszonen für die
während der Bauzeit bewohnten Nachbargebäude
ausgewiesen. Die Zufahrtswege und
Feuerwehranfahrtszonen müssen zu jeder Zeit frei
bleiben.
Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:
Die Zufahrtsstraßen ab der Giggenhauserstraße sind auch
für die bewohnten Nachbargebäude (Studentenwohnanlage
und Asylbewerberheim) als Feuerwehranfahrtszonen
ausgewiesen (siehe Baustelleneinrichtungsplan). Die
Feuerwehranfahrtszonen müssen zu jeder Zeit frei
bleiben. Parken, Materialien lagern oder abstellen,
Maschinen oder Werkzeuge lagern oder abstellen oder
sonstige Einschränkungen der Nutzbarkeit für die
Rettungsdienste sind verboten.
Park- und Abstellflächen siehe
Baustelleneinrichtungsplan.
Transportwege für Transport der Baustoffe auf der
Baustelle:
Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen:
Dach Haus I
Dachgeschosse der Häuser I, II, III
Eingangsbereiche Haus I außen
Schließen von Durchbrüchen in allen Geschossen der
Häuser I, II, III
Einbring- und Abtransportmöglichkeiten innerhalb der
Gebäude sind die vorhandenen Treppenhäuser, nutzbare
Breite: ca. 1,2 m; nutzbare Höhe: ca. 2,22 m
Flure - nutzbare Breite:
Flur zwischen TH und WG ca. 1,45 m
Kleiner Flur in 6er und 8er WG ca. 0,95m
Lichte Breite/Höhe Eingangstür: ca. 0,95 m/2,05 m
Lichte Breite/Höhe Flurtüren: ca. 0,82 m/2,05 m
Lichte Breite/Höhe Bewohnerzimmertüren: ca. 0,81 m/2,05
m
Fenster als Einbringöffnung über Gerüst:
EG ca. 2,00 m * 1,35 m
OG1 ca. 2,00 m * 2,10 m
OG 2 ca. 1,10 m * 2,10 m
DG keine Einbringmöglichkeit
Transportmittel für Transport der Baustoffe auf der
Baustelle:
Lasten-/Personenaufzug innerhalb der Gebäude: nicht
vorhanden
Weitere Angaben, Einschränkungen:
Es wird kein Baukran für die Nutzung durch andere
Gewerke zur Verfügung gestellt.
Max. zulässige Deckenbelastung bei Baustofflagerung:
In den Wohnbereichen: 150 kg/m²
In den Fluren der Wohnbereiche und in den
Gemeinschafträumen: 200 kg/m²
In den Flurbereichen des Treppenhauses: 350 kg/m²
Flachdachbereiche:
Haus 2 / Achse K-L und Haus 3 / Achse M-N: 350 kg/m²
Haus 2 / Achse G-H und Haus 3 / Achse Q-S: 500 kg/m²
Weitere Angaben, Einschränkungen:
keine
Sonstige Baustelleneinrichtung
Geräte / Einrichtungen die durch den AN in angemessener
Weise genutzt werden können. Umlagen siehe "Weitere
Besondere Vertragsbedingungen".
WC-Container
Baubeleuchtung in Treppenhäusern und Fluren
Ver- und Entsorgungsleitungsanschlüsse für:
Wasser:
Bauwasseranschluss
Strom:
Baustromanschluss
Abwasser:
Bauabwasseranschluss
Gas:
In der Heizungszentrale im Haus 2 vorhanden /
stillgelegt und weiterhin nicht erforderlich.
Art / Lage der Lagerplätze
Siehe Anlagen: Baustelleneinrichtungspläne
Sonstige Angaben zur Baustelle
Im Zuge der bisherigen Planung wurde 2024 eine
orientierende Schadstofferkundung durchgeführt. Siehe
Anlage: Bericht Orientierende
Gebäudeschadstofferkundung (Sanierung) vom 17. April
2024 (Anlage)
Schutz vorhandenen Bewuchses:
Bäume sind geschützt durch: Baumschutzmaßnahmen bzw.
Bauzäune, eine Beschädigung von Schutz und Bäumen ist
verboten.
Pflanzbestände sind geschützt durch: Bauzäune, eine
Beschädigung von Schutz und Pflanzbeständen ist
verboten.
Vegetationsflächen sind geschützt durch: Bauzäune, eine
Beschädigung von Schutz und Vegetationsflächen ist
verboten.
Schutz vorhandener Einrichtungen oder Bauteile (Art und
Umfang): keine
Hindernisse im Erdreich:
Das Grundstück wurde nicht auf Kampfmittel untersucht.
Angaben zur Ausführung
Es bestehen folgende besondere Anforderungen an die
Bauausführung:
Erhöhte Anforderungen an die Bautoleranzen: siehe
entsprechende Eintragungen in LV-Positionen
Erhöhte Anforderungen an den Schallschutz: siehe
entsprechende Eintragungen in LV-Positionen
Erhöhte Anforderungen zur Luftdichtheit: siehe
entsprechende Eintragungen in LV-Positionen
Weitere Angaben zur Ausführung: (keine)
Die Hauptwindrichtung bezogen auf das Gebäude ist:
Für sämtliche Arbeiten dieses Leistungsverzeichnisses
sind, sofern nicht in den nachfolgenden eigenen
Positionen ausgeschrieben, alle Maßnahmen und
Einrichtungen die gemäß den geltenden gesetzlichen
Vorschriften z.B. aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ),
Baustellenverordnung (BaustellV), Regelwerk der
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (DGUV
Vorschriften), Bayerische Bauordnung (BayBO) usw.
erforderlich werden, in die Einheitspreise der
Positionen dieses Titels ("Sicherheits- und
Baustelleneinrichtung") einzurechnen.
Der Umfang der erforderlichen Maßnahmen ist vom
Auftragnehmer eigenverantwortlich, aufgrund seiner
gesammelten Fachkunde und Erfahrung bei ähnlich
gearteten Bauvorhaben mit vergleichbarem Baualter,
Maßnahmenumfang und Schwierigkeitsgrad zu ermitteln.
Das Herstellen, Belassen und Entfernen von
durchtrittsicheren, unverschiebbar fixierten
Abdeckungen, Umwehrungen und Absturzsicherungen sind
Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet.
Sie sind in die Kalkulation der einzelnen Positionen
mit einzurechnen.
Für sämtliche Arbeiten dieses Leistungsverzeichnisses
Trockenbauarbeiten
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch
technische Bewertungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig", immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
Trockenbauarbeiten DIN 18340
VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
für Bauleistungen (ATV)
Ausgabe September 2023
DIN 18100
Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN
4172
DIN 55634-1
Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von
tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl - Teil 1:
Anforderungen und Prüfverfahren
DIN 55634-2
Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von
tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl - Teil 2:
Überwachung und Zertifizierungsanforderungen
DIN EN 13170
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte
Produkte aus expandiertem Kork (ICB) - Spezifikation
VDI 3755
Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter
Unterdecken
VDI 3762
Schalldämmung von Doppel- und Hohlböden
BEB-Hinweisblatt 4.9.2
Fertigteilestriche aus Holzwerkstoffen Holzspan- und
OSB-Platten
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 9.2
Hinweise zur Festlegung und Beurteilung zulässiger Maß-
und Ebenheitsabweichungen im Fußbodenbau außerhalb DIN
18202
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BG Bau Broschüre
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe
Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG
Bau)
BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle,
Steinwolle) Handlungsanleitung
Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. und
andere
BVF Richtlinie 15
Reihe: Kühlen und Heizen mit Deckensystemen
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V. (BVF)
IVD-Merkblatt Nr. 16
Anschlussfugen im Trockenbau - Einsatzmöglichkeiten von
spritzbaren Dichtstoffen -
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 19-2
Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich.
Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen,
Montageklebstoffen, Butyldichtungsbändern und
-profilen. Teil 2: Luftdichte Ebene
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 20
Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen.
Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Merkblatt 1
Baustellenbedingungen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 3
Fugen und Anschlüsse bei Gipsplatten- und
Gipsfaserplattenkonstruktionen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 4
Regeldetails zum Wärmeschutz gemäß EnEV 2009
Modernisierung mit Trockenbausystemen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Industriegruppe Gipsplatten
Anhang zum Merkblatt 4
Regeldetails zum Wärmeschutz gem. EnEV 2009 mit
Trockenbausystemen in der Modernisierung
-Bauteilkatalog-
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 5
Bäder, Feucht- und Nassräume im Holz- und Trockenbau
Innenraumabdichtung nach DIN 18534
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 6
Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur
weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidung
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 8
Wandhöhen leichter Trennwände Stegausschnitte,
Anschlüsse, Türen und Öffnungen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 10
Korrosionsschutz im Trockenbau - Grundlagen,
Anforderungen, Empfehlungen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Industriegruppe Gipsplatten
Porenbetonbericht 28
Bekleidungen auf Porenbetonmauerwerk
Herausgeber: Bundesverband Porenbeton
RAL-GZ 531
Trockenbau - Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung
und Kennzeichnung e.V.
Richtlinie
Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 12825 Doppelböden
Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V.
Richtlinie
Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 13213 Hohlböden
Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V.
WTA-Merkblatt 8-5-18/D
Fachwerkinstandsetzung nach WTA V: Innendämmungen
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische
Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und
Denkmalpflege e.V. (WTA)
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die
amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der
Objektüberwachung Architekt zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit
erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der
Objektüberwachung Architekt zu übergeben
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Doppel- und
Hohlböden sind die betreffenden Allgemeinen
Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP), die zugehörigen
Übereinstimmungserklärungen der Hersteller und der
Nachweis über den Einbau schwerentflammbarer Dichtungen
rechtzeitig zur Abnahme vorzulegen.
Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie
eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie
dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ
beeinflussen und nach der Verarbeitung keine
Belästigung durch Geruch hervorrufen.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem
Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende
Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um
gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten
Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und
Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und
Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von
Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu
entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von
Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch
die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht
sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen
Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim
Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor
Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind
Fensterwinkel zu verwenden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen,
sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen
Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen
Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit
der Objektüberwachung Architekt abzustimmen, falls
unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten
Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind
Absauggeräte zu verwenden.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten
oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese
Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers
zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen
dauerhaft und materialgerecht zu schließen.
Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen
Auftragnehmers zählen, ist mit der Objektüberwachung
Architekt zu klären, wer die Schäden beseitigen soll.
In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden
Bauteilen der Objektüberwachung Architekt die
Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und
Decken ist die Muster-Richtlinie über
brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen
(Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der
Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem
Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu
gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung
der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung.
Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen
Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für
das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen.
Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten,
z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren.
Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind
so zu verarbeiten, dass überstehendes Material
abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist
zu vermeiden.
Dämmungen
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die
der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen,
ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der
Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm
beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit
durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
Innenputz, Trockenbauoberflächen
(Zutreffendes bitte auswählen:)
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders
angegeben ist, sind die Oberflächen von Gipsplatten in
der Qualitätsstufe Q1 (oder) Q3 (oder) Q4 (nicht
zutreffendes bitte löschen) auszuführen.
(Erläuterung: Regelausführung nach ATV DIN 18340 ist
Q2, deshalb ist nur eine abweichende Anforderung
anzugeben.)
(oder)
Für Flächen mit Oberflächen von Gipsplatten oder
Gipsfaserplatten in den Qualitätsstufen Q3 und Q4
gelten die erhöhten Anforderungen für
Ebenheitsabweichungen nach Zeile 7 Tabelle 3 DIN 18202.
(Erläuterung: Sofern bei der Beschreibung der Leistung
nichts anderes angegeben ist, gelten die
Standardanforderungen nach Zeile 6 Tabelle 3 DIN
18202.)
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders
angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke
aufzubringende Schlussbeschichtung von Wandflächen
vorgesehen: (EIGENE ANGABEN)
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders
angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke
aufzubringende Schlussbeschichtung von Deckenflächen
vorgesehen: (EIGENE ANGABEN)
Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN)
Böden
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anders
angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke
aufzubringende Schlussbeschichtung von Bodenflächen
vorgesehen: (EIGENE ANGABEN)
Für die Ausführung von Fertigteilestrichen,
Trockenunterböden und Systemböden gelten als
Grenzabweichungen die jeweils halben Werte der Zeilen 2
und 4 der Tabelle 1 DIN 18202 und als Grenzwerte für
Winkelabweichungen die halben Werte der Tabelle 2 DIN
18202.
Übergänge zwischen Hohlbodenflächen und angesetzten
Doppelbodenelementen sind so anzulegen, dass durch eine
nachfolgende, übliche Spachtelung des Estrichs durch
den Bodenleger ein planebener Übergang für die
Bodenbeläge hergestellt werden kann.
Dazu muss die Oberkante des Estrichs um maximal 2 mm
tiefer liegen als die Oberkante des Doppelbodens. Eine
gegenüber dem Doppelboden höher liegende Estrichfläche
ist unzulässig.
(Erläuterung: erfordert zwingend folgende Klausel unter
Böden:
Übergänge zwischen Hohlbodenflächen und angesetzten
Doppelbodenelementen sind so anzulegen, dass durch eine
nachfolgende, übliche Spachtelung des Estrichs durch
den Bodenleger ein planebener Übergang für die
Bodenbeläge hergestellt werden kann.)
Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN)
Angaben zur Abrechnung
Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN)
Besondere Leistungen
Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN)
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter
seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen
auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Trockenbauarbeiten
Anlagen zum LV Trockenbauarbeiten
Bauzeiten- und Bauablaufplan
WAF-IV_20250625_RTP_Terminplan-Vorabzug-haus31-33-haus2
9-haus27_AB.pdf
Gutachten
WAF-IV_20240417_FP_Bericht-Schadstofferkundung_FP.pdf
Ansichten\
WAF-IV_H27_ARC_5_ANS_01_002_00_b_P_V.pdf
WAF-IV_H27_ARC_5_ANS_02_002_00_b_P_V.pdf
WAF-IV_H29_ARC_5_ANS_01_002_00_b_P_V.pdf
WAF-IV_H29_ARC_5_ANS_02_002_00_b_P_V.pdf
WAF-IV_H31-33_ARC_5_ANS_01_002_00_a_P_V.pdf
WAF-IV_H31-33_ARC_5_ANS_02_002_00_a_P_V.pdf
BE-Plaene\
WAF-IV_H27-33_ARC_5_BE_00_002_00_a_P_V.pdf
WAF-IV_H27-33_ARC_5_BE_00_003_00_a_P_V.pdf
WAF-IV_H27-33_ARC_5_BE_00_004_00_a_P_V.pdf
WAF-IV_H27-33_ARC_5_BE_00_005_00_a_P_V.pdf
WAF-IV_H27-33_ARC_5_BE_99_002_00_a_P_V.pdf
WAF-IV_H27-33_ARC_5_BE_99_003_00_a_P_V.pdf
WAF-IV_H27-33_ARC_5_BE_99_004_00_a_P_V.pdf
WAF-IV_H27-33_ARC_5_BE_99_005_00_a_P_V.pdf
WAF-IV_H27-33_ARC_5_BE_SC_006_00_-_P_V.pdf
Details\
WAF-IV_H29_ARC_5_DET_TB_001_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H29_ARC_5_DET_TB_002_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H29_ARC_5_DET_TB_004_00_-_P_V.pdf
WAF-IV_H31-33_ARC_5_DET_TB_005_00_-_P_V.pdf
Grundrisse\
WAF-IV_H27_ARC_5_GRU_00_002_00_b_P_V.pdf
WAF-IV_H27_ARC_5_GRU_01_002_00_b_P_V.pdf
WAF-IV_H27_ARC_5_GRU_02_002_00_b_P_V.pdf
WAF-IV_H27_ARC_5_GRU_03_002_00_b_P_V.pdf
WAF-IV_H27_ARC_5_GRU_99_002_00_b_P_V.pdf
WAF-IV_H29_ARC_5_GRU_00_002_00_b_P_V.pdf
WAF-IV_H29_ARC_5_GRU_01_002_00_b_P_V.pdf
WAF-IV_H29_ARC_5_GRU_02_002_00_b_P_V.pdf
WAF-IV_H29_ARC_5_GRU_03_002_00_b_P_V.pdf
WAF-IV_H29_ARC_5_GRU_99_002_00_b_P_V.pdf
WAF-IV_H31-33_ARC_5_GRU_00_002_00_b_P_V.pdf
WAF-IV_H31-33_ARC_5_GRU_01_002_00_b_P_V.pdf
WAF-IV_H31-33_ARC_5_GRU_02_002_00_b_P_V.pdf
WAF-IV_H31-33_ARC_5_GRU_03_002_00_b_P_V.pdf
WAF-IV_H31-33_ARC_5_GRU_99_002_00_b_P_V.pdf
Schnitte\
WAF-IV_H27_ARC_5_SCHN_01_002_00_b_P_V.pdf
WAF-IV_H29_ARC_5_SCHN_01_002_00_b_P_V.pdf
WAF-IV_H29_ARC_5_SCHN_02_002_00_b_P_V.pdf
WAF-IV_H29_ARC_5_SCHN_03_002_00_b_P_V.pdf
WAF-IV_H31-33_ARC_5_SCHN_01_002_00_b_P_V.pdf
WAF-IV_H31-33_ARC_5_SCHN_02_002_00_b_P_V.pdf
WAF-IV_H31-33_ARC_5_SCHN_03_002_00_b_P_V.pdf
Bei Widersprüchen zwischen LV-Text und Zeichnungen ist
der LV-Text vorrangig.
--- Ende Anlagenverzeichnis
Anlagen zum LV Trockenbauarbeiten
13.1 Haus I
13.1
Haus I
13.2 Haus II
13.2
Haus II
13.3 Haus III
13.3
Haus III
13.4 Stundenlohnarbeiten
13.4
Stundenlohnarbeiten
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