Erdarbeiten
Geiger Maschinenfabrik - Erweiterung und Energiekonzept
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Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B) Vertragsbestandteile sind im Falle der Auftragserteilung in nachstehender Reihen- und Rangfolge: 1. die Leistungsbeschreibung mit Vorbemerkungen; Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind auch die zugehörigen Planunterlagen wie folgt: Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B) Vertragsbestandteile sind im Falle der Auftragserteilung in nachstehender Reihen- und Rangfolge: 1.   die Leistungsbeschreibung mit Vorbemerkungen; Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind auch die zugehörigen Planunterlagen wie folgt: - Lagepläne Genehmigungsplanung - Baugrundgutachten + Nachtrag - Pläne Planumshöhen/Pfahlanordnung - Statikauszug (Genehmigungsplanung) Die Planunterlagen liegen als pdf-Dokument bei. Bei etwaigen Widersprüchen zwischen Textbeschreibung und Zeichnungen, die für die Angebotskalkulation erheblich sein können, hat der AN bei IGMK nachzufragen und um Aufklärung zu bitten. Im Zweifel gehen Textangaben den Zeichnungen vor. 2.   die "Besonderen Vertragsbedingungen", die "weiteren Besonderen Vertragsbedingungen" (inklusive der dort genannten "Baustellenordnung", "Fremdleistungs-Ordnung" und "Hygieneordnung") sowie das Verhandlungsprotokoll 3.   die allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) 4.   die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), aktuelle Ausgabe. Der AN ist nicht berechtigt, an den Inhalten der Leistungsbeschreibung Änderungen vorzunehmen. Bei etwaigen Fragen und Widersprüchen hat er eine entsprechende Aufklärung mit dem AG (siehe oben) herbeizuführen.
Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B) Vertragsbestandteile sind im Falle der Auftragserteilung in nachstehender Reihen- und Rangfolge: 1. die Leistungsbeschreibung mit Vorbemerkungen; Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind auch die zugehörigen Planunterlagen wie folgt:
Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme 1 Lage Produktionshalle Rudolf Geiger Maschinenbau GmbH Milchgrube 2 91320 Ebermannstadt OT Rüssenbach 2 Beschreibung der Gesamtbaumaßnahme Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Erweiterung einer bestehenden Produktionsstätte, wobei im Zuge der Baumaßnahme ein bereits bestehender Gebäudeteil überbaut wird. Die Erweiterung umfasst ein zweigeschossiges, teilunterkellertes Gebäude mit einer Flachdachausbildung von 3°, Außenabmessung l / b / h Traufe / h Attika = ca. 46,50 / 20,90 / 18,40 / 18,70 m. Der teilunterkellerte Bereich stellt das bestehende Gebäude dar, welches lastfrei überbaut wird. Des Weiteren wird die Teilunterkellerung im Zuge der Erweiterung vergrößert. Die Abmessungen des Bestandes betragen: l / b / h = ca. 8,00 / 20,00 / 3,70 m Die Abmessungen der erweiterten Teilunterkellerung betragen: l / b / h = ca. 11,50 / 20,90 / 4,00 m Die Oberkante des Fertigfußbodens im UG (Bestand) liegt bei 320 m ü. Normalhöhennull (NHN) = +/- 0,00 m. 3 Konstruktion 3.1 Erweiterung Untergeschoss - Pfahlgründung (Achse 1 bis 5) - Außenwände: Stahlbeton mit Perimeterdämmung - Decke: Stahlbetondecke über UG 3.2 Neubau Erdgeschoss - Pfahlgründung im nichtunterkellerten Bereich (Achse 5 bis 9) - Außenwände: Sandwichbauweise, Stahlbeton mit vorgehängter Fassade - Innenwände: Stahlbeton, Mauerwerk, Isowände - Decke: Elementdecke und Pi-Platten über EG 3.3 Neubau Obergeschoss - Außenwände: Metallfassade (Stahlblechkassettenwand) - Innenwände: Mauerwerk - Halleneinbau im OG (Achse 1 bis 2) - Einbau eines Zwischengeschosses (ZG) im OG (Achse 1 bis 2) - Decke: Ortbetondecke über OG und ZG - Spannbetonbinder 3.4 Dach / Dachaufbau - Dachneigung 2% - Attikaausbildung umlaufend - Trapezblech 16 cm - Dampfsperre - Dämmung 16 cm - PVC-Folie 1,8 mm 3.5 Anbau Aufzug - im süd-westlichen Bereich vom UG bis OG - Außenwände: Sandwichbauweise - Attikaausbildung umlaufend 3.6 Anbau Fluchttreppe - im süd-östlichen Bereich 4 Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsumfang Es wird darauf hingewiesen, dass für die Ausführung der Baumaßnahme die allgemein anerkannten Regeln der Technik als Mindestanforderungen einzuhalten sind. Ausnahmen hiervon gelten, wenn die nachstehenden Detailbeschreibungen über diese Anforderungen hinausgehen oder aufgrund spezifischer Gegebenheiten dahinter zurück bleiben. Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um die Werkleistung funktionsfähig herzustellen. Etwaige Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahin aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften der hier gegenständlichen Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen entsprechende funktionsfähige Leistung geschuldet wird.
Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme
Allgemeine Vorbemerkungen zur Freihändigen Vergabe Allgemeine Vorbemerkungen zur Freihändigen Vergabe 1. Entfallen 2. Eine Vergütung für die Ausfüllung und Abgabe erfolgt nicht. Der Text im Angebot darf nicht verändert werden, auch dürfen keine Zusätze gemacht werden. Änderungsvorschläge sowie firmenbedingte Alternativvorschläge und / oder Bedenken gegen die vorgesehene Ausführungsart sind gesondert beizufügen. Änderungsvorschläge sind nicht unerwünscht, soweit sie zu einer Kostenminderung führen und dabei den technischen Erfordernissen und geltenden Bestimmungen entsprechen oder zu einer Verbesserung der Qualität der Leistung führen. 3. Der Unternehmer erklärt ausdrücklich, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist. Er haftet allein für die Einhaltung aller in Frage kommenden gesetzlichen und sozialen Vorschriften sowie der im Baubereich geltenden bau- und ortspolizeilichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche an den Auftraggeber oder an die Bauleitung sind ausgeschlossen. Er hat unaufgefordert und auf eigene Rechnung die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen zu veranlassen. 4. Sämtliche Leistungen verstehen sich, sofern nicht in der Positionsbeschreibung, dies ausdrücklich gegenteilig vermerkt ist, einschl. Lieferung aller erforderlichen Materialien, Hilfsmaterialien sowie der Vorhaltung sämtlicher Maschinen, Geräte, Schalungen, erforderlicher Gerüste und Baustellen- Einrichtung, sofern diese Leistungen nicht in gesonderten Positionen ausgeschrieben sind. 5. Weitervergabe einzelner, nachstehend beschriebener Leistungen an Subunternehmer durch den Auftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Bauherrn. Ohne schriftliche Genehmigung ist die Beschäftigung von Subunternehmern auf der Baustelle nicht zugelassen. Ungeachtet einer solchen Genehmigung haftet jedoch der Bauherr auch bei Einverständniserklärung in keiner Weise für die damit entstehenden Verpflichtungen des Auftragnehmers. 6. Entfallen 7. Die Arbeiten sind von fachkundigen Personen zu überwachen. Der Unternehmer ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Bauzeit ständig ein verantwortlicher Bauleiter oder sonstiger Handlungsbevollmächtigter auf der Baustelle anwesend ist. Dieser ist dem Auftraggeber jeweils zu benennen. Ein Nachweis der fachlichen Qualifikation kann verlangt werden. Fachunkundige und der deutschen Sprache nicht ausreichen mächtige Kräfte werden als Aufsichtspersonal nicht anerkannt. 8. Entfallen 9. Entfallen 10. Vereinbarungen, die diesem LV zuwiderlaufen, haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich im Einvernehmen beider Parteien getroffen werden. 11. Entfallen 12. Die eingesetzten Preise haben während der gesamten Bauzeit Gültigkeit. Da der Ausführungszeitraum überschaubar ist, werden Nachforderungen infolge Lohnerhöhungen nicht anerkannt. 13. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten Mengen entsprechend den Einheitspreisen. Das Aufmaß hat rechtzeitig und gemeinsam mit der Bauleitung zu erfolgen. Es bildet die Grundlage bei der Abrechnung. Sämtliche Rechnungen sind 2-fach inklusive gegengezeichnete Aufmaße bei der Bauleitung einzureichen. 1 x Rechnung an Bauherrn direkt. Abrechnung nach Plänen kann erfolgen, wenn die Planunterlagen der ausgeführten Leistung exakt entsprechen. 14. Entfallen 15. Fälligkeitstermine für Abschlagsrechnungen: 30 Kalendertage nach Zugang beim Auftraggeber. 16. Fälligkeitstermine für Schlussrechnungen: 60 Kalendertage nach Zugang beim Auftraggeber 17. Der Unternehmer muss die Gewähr dafür bieten, dass er die Arbeiten gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst auszuführen in der Lage ist. 18. Für sämtliche Positionen und Alternativangebote sind die Preise einzusetzen. Unvollständig ausgefüllte Angebote können nicht berücksichtigt werden. 19. Kosten für Strom und Wasser werden nicht erhoben. Die Baustelle ist in gereinigtem Zustand zu verlassen. 20. Entfallen 21. Entfallen 22. Die Baustelleneinrichtung ist in den Einheitspreisen enthalten, sofern nicht in einer gesonderten Position ausgeschrieben und ist rechtzeitig vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung abzustimmen. 23. Der Auftraggeber hat für die Inanspruchnahme öffentlichen Grundes die erforderlichen Genehmigungen selbst einzuholen und die entsprechenden Kosten zu tragen. Der Auftragnehmer hat alle benachbarten Gebäude, Bauteile, Umwehrungen und Grundstücke durch geeignete Maßnahmen derart zu schützen, dass Störungen, Beschmutzungen und Beschädigungen vermieden werden. 24. Jeder Auftragnehmer hat die für seine Leistung nötigen Sichtabnahmen, Abnahmen und Prüfungen zu veranlassen und die daraus entstehenden Kosten und Gebühren selbst zu tragen. Die Bauleitung ist rechtzeitig vor jedem Termin, mindestens 14 Tage vorher, in Kenntnis zu setzen. 25. Sämtliche Lagerflächen für Baustoffe- und Materialien sind nach Anforderung des Auftragnehmers von Ihm selbst zu erstellen, vorzuhalten und abzuräumen. Leicht entflammbare, brennbare Materialien dürfen nur so viel angeliefert werden, wie an einem Tag verarbeitet werden können. Nicht verarbeitetes Material muss abends wieder entfernt werden. 26. Der Auftragnehmer hat Verpackungsstoffe auf seine Kosten zu beseitigen. Alle Abfallstoffe sind getrennt nach Vorschrift zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise sind dem AG unverzüglich auszuhändigen. 27. Mit den Bauarbeiten darf erst nach Erhalt der rechtskräftigen Baugenehmigung und nach Vertragsabschluss mit vereinbartem Ausführungsbeginn zwischen AG und AN bzw. nach Absprache mit der Bauleitung des Auftraggebers begonnen werden. 28. Entspricht eine vom Bauherrn gewünschte Konstruktion nicht den anerkannten Regeln der Baukunst oder handwerksmäßiger Ausführung, hat der AN seine Bedenken umgehend schriftlich geltend zu machen. Der AG behält sich vor, bei eigenmächtigen Abweichungen vom LV oder den Plänen der Architekten, den ursprünglich gewünschten Zustand herstellen zu lassen und alle damit zusammenhängenden Kosten von der Schlussrechnung des AN in Abzug zu bringen. 29. Vor Arbeitsbeginn sind die Örtlichkeiten durch den Auftragnehmer erneut zu prüfen! Ebenso ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Einwendungen umgehend schriftlich gelten zu machen, sofern die mit seinem Werk zusammenhängenden Arbeiten anderer Unternehmer für seine auftragsgemäße Erfüllung nicht genügen bzw. seine Garantieverpflichtungen stören oder gefährden. 30. Ein vertraglich vereinbarter Nachlass gilt auch für Regiearbeiten und alle Nachträge. 31. Steuerabzug bei Bauleistungen: Im Auftragsfall ist die Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Original dem Bauherrn vorzulegen. 32. Architektenvollmacht: Der Architekt besitzt keine rechtsgeschäftliche Vollmacht des Bauherrn. 33. Abnahme: Die Leistung wird förmlich abgenommen gemäß § 12 Nr. 4 VOB/B; der Auftragnehmer hat die Abnahme, ggf. auch die Teilabnahme (§ 12 Nr. 2), rechtzeitig schriftlich zu beantragen. Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Maßgeräte zu stellen. 34. Entfallen 35. Die Baustellenverordnung ist zu beachten. Für das Bauvorhaben wird ein SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) erstellt und eine Baustellenordnung. Diese werden Vertragsbestandteil. Die vorgesehenen Arbeitsschutzmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Die Baustelle wird von einem Sicherheitskoordinator überwacht. 36. Der Anbieter hat die Vertragsbedingungen durchgelesen und erkennt diese mit seiner Unterschrift ohne Einschränkung an. Er bestätigt mit seiner Unterschrift die Kenntnisnahme aller im Angebotsdeckblatt unter Punkt 1 „Angebotsgrundlagen“ aufgeführten Unterlagen. 37. Vertrags- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers sind für den Auftraggeber nicht verbindlich und werden nicht Vertragsbestandteil. 38. Entfallen 39. Leistungserbringung und Koordination: Der Auftragnehmer hat seine Leistungserbringung mit – vorhergehenden und nachfolgenden – Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermine in Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei der Angebotskalkulation berücksichtigt. 40. Entfallen 41. Der Bauleiter oder sein Stellvertreter hat bis zur Abnahme aller Leistungen des AN während der Arbeitszeit auf der Baustelle anwesend zu sein und muss zur Vertretung des AN berechtigt sein. Der Bauleiter und sein Stellvertreter sind namentlich zu benennen und dürfen, die Zustimmung des AG ausgenommen, nicht ausgetauscht werden. 42. Dem AG sind alle Subunternehmer vor Auftragsvergabe zu benennen. Die Beauftragung der Nachunternehmer bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den AG. Sie sind dem AG so rechtzeitig zu benennen, dass er, eine unverzügliche Reaktion vorausgesetzt, einzelne Nachunternehmer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ablehnen kann, ohne dass dies irgendwelche Auswirkungen auf die Vertragserfüllung durch den AN hat. Der Auftragnehmer hat den Verträgen mit Nachunternehmer die allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOB/B) zugrunde zu legen. Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung, Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschl. Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Unterauftragsnehmers schriftlich bekanntzugeben. Beabsichtigt der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat dieser vorher die schriftliche Zustimmung vom AG einzuholen. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Unterauftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weiter vergibt, es sei denn, der Auftragnehmer hat zuvor schriftlich zugestimmt. 43. Abtretung von Forderungen – Übertagung von Pflichten: Der Auftragnehmer darf nur nach schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers Pflichten übertragen oder Forderungen abtreten. 44. Datenschutz: Personenbezogene Daten des Auftragnehmers werden gespeichert. 45. Gerichtsstand: Forchheim
Allgemeine Vorbemerkungen zur Freihändigen Vergabe
Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen 1. Entfallen 2. Ausführung (zu § 4 VOB/B) Als verantwortlicher Bauleiter des Auftragnehmers i.S.v. § 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B ist bestellt ...................................................................................................... sowie dessen Stellvertreter ....................................................................................................... Über einen etwaigen Wechsel des Bauleiters hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass der bestellte Bauleiter der deutschen Sprache hinreichend mächtig ist. Der Auftragnehmer hat weiter dafür zu sorgen, dass alle Personen auf der Baustelle so viel deutsch sprechen und verstehen, dass sie die Anweisungen und Sicherheitsvorschriften in Deutsch verstehen und einhalten können. Sollten sie dazu nicht in der Lage sein, müssen sie aus Sicherheitsgründen, von der Baustelle verwiesen werden. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz Mahnung nicht nach, so ist der AG berechtigt einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. Der AN ist verpflichtet, an jeweils wöchentlich stattfindenden Jour-Fixe-Terminen teilzunehmen. Diese werden durch die Bauleitung des AG jeweils zeitgerecht vorab bekannt gegeben, voraussichtlich werden die Termine immer Mittwochs stattfinden. Auf vorheriges Verlangen ist ein rechtsgeschäftlich bevollmächtigter Vertreter zu entsenden. Der AN wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er alle gesetzlichen Vorgaben im Bereich des Steuer-, Arbeits- und Sozialrechts in jeder Beziehung einzuhalten hat. Es wird hierzu insbesondere auf die einschlägigen Vorgaben im VHB Bund, beispielsweise Formblatt 231, verwiesen. Der AN verpflichtet sich, die dortigen Inhalte im einzelnen einzusehen und zu beachten. Der AG macht sich die dortigen Rechte des öffentlichen Auftraggebers im Rahmen der hier gegenständlichen Vereinbarung mit Einverständnis des AN zu eigen. 3. Ausführungsfristen (zu § 5 VOB/B) Mit der Leistungsausführung ist innerhalb von 10 Werktagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen. Die Fertigstellung erfolgt bis spätestens 30.09.2025 Der Auftragnehmer hat spätestens 1 Woche nach Auftragserteilung einen Detailterminplan bzgl. seiner auszuführenden Leistungen zu erstellen, in dem die jeweils bautäglich vorgesehene Mannstärke nebst Geräteeinsatz nachvollziehbar ist und mit Blick auf einen zeitgerechten Bauablauf kontrolliert werden kann. 4. Bauleistungsversicherung (zu § 7 VOB/B) Der AG schließt eine Bauleistungsversicherung in angemessener und üblicher Höhe ab. Die Kosten hierfür in Höhe von 3 Promille der Auftragssumme werden von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 5. Vertragsstrafen (zu § 11 VOB/B) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs mit dem Ausführungsbeginn jeweils 0,15% der Auftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insoweit auf insgesamt auf 1,6% der Auftragssumme beschränkt. Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs mit vertraglich vereinbarten verbindlichen Zwischenfristen (ohne die Fristen für Beginn und Fertigstellung) jeweils 0,15% der Auftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insoweit auf insgesamt auf 1,6% der Auftragssumme beschränkt. Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs mit der vertraglichen Fertigstellungsfrist jeweils 0,15% der Auftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der Auftragssumme beschränkt, auch soweit durch Überschreitung des Ausführungsbeginns oder sonstiger Zwischenfristen bereits Vertragsstrafen verwirkt sein sollten. Die gesamte Vertragsstrafe gemäß darf 5% der Auftragssumme nicht überschreiten. 6. Mängelansprüche (zu § 13 VOB/B) Zu den gewährleistungsrechtlichen Qualitätserfordernissen gemäß § 13 Abs. 1 VOB wird klargestellt, dass die vereinbarte Beschaffenheit und die allgemein anerkannten Regeln der Technik gelten. Insofern treten die Vorgaben in den DIN-Normen der VOB/C im Zweifelsfalle zurück. Abweichend von § 13 Abs. 4 Nr. 1 S. 1 VOB/B beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) 5 Jahre und 1 Monat, für die Dichtigkeit des Gebäudes (WU-Beton mit Abdichtung, Dachabdichtung) 10 Jahre 7. Zahlungen (zu § 16 VOB/B) Die Zahlungen erfolgen nach den in § 16 VOB/B festgelegten Vorgaben. Abweichend bzw. ergänzend zu den Vorgaben gemäß § 16 VOB/B werden folgende Zahlungsmodalitäten vereinbart: "Die Frist zur Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B wird auf 60 Tage verlängert. Dies wird übereinstimmend aufgrund des Volumens und der Komplexität der gegenständlich vereinbarten Bauleistungen festgelegt. Der Auftragnehmer hat rechtzeitig eine Freistellungsbescheinigung gem. §§ 48 ff. EStG vorzulegen und den AG unverzüglich zu informieren, sofern sich die Grundlagen bzgl. der Freistellung ändern. 8. Sicherheitsleistung (zu § 17 VOB/B) Als Sicherheit für die Vertragserfüllung hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft gemäß § 17 Abs. 4 VOB/B in Höhe von 10 v.H. der Auftragssumme zu stellen. Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Abschlagszahlungen einzubehalten bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Bürgschaft in eine Mängelansprüche-Bürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme umgewandelt wird. Diese gilt dann als Sicherheit im Sinne nachstehender Ausführungen. Als Sicherheit für die Mängelansprüche (Gewährleistungssicherheit) werden 5 % v.H. der Abrechnungssumme einbehalten. Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Mängelansprüche-Bürgschaft gemäß § 17 Abs. 4 VOB/B stellen (siehe Ziff. 1 S. 3). Der Bürge hat in allen Fällen den Vorgaben des § 17 Abs. 2 VOB/B zu entsprechen. Die Gewährleistungssicherheit gilt - abweichend von § 17 Abs. 8 VOB/B - für die Dauer der Gewährleistungsfrist. 9. Sonstige Vereinbarungen ........................................................................................................................................................................................................... ........................................................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................. Der AN erklärt, dass er die vorstehenden Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen zur Kenntnis genommen und verstanden hat. Die angebotenen Preise wurden fachgerecht und vollständig kalkuliert. Der AN hält sich an sein Angebot bis zum ......................................................... unwiderruflich gebunden. ...................................................................................................... Ort, Datum          Unterschrift Auftragnehmer
Besondere Vertragsbedingungen
Vorbemerkungen zum Angebot Durch die Unterzeichnung dieses Leistungsverzeichnisses erklärt die anbietende Firma, dass sie sich über alle örtlichen und sachlichen Verhältnisse vor Abgabe des Angebotes unterrichtet hat. Nachforderungen infolge von Unkenntnis sind somit ausgeschlossen. Die Angebotsabgabe ist für den Bauherrn kostenlos und unverbindlich. Alle zum LV gehörenden Anlageblätter sind vom Anbieter durch Stempel und Unterschrift anzuerkennen und mit dem Angebot zusammen abzugeben. Der Bieter ist verpflichtet, die vorliegenden Unterlagen zu prüfen. Einwände sind schriftlich zu begründen. Die folgende Leistungsbeschreibung wurde in Anlehnung an das Standardleistungsbuch für das Bauwesen erstellt. Die Objekt- und Tragwerksplanung für das Bauvorhaben erfolgt durch die Ingenieurgruppe Knörnschild & Kollegen GmbH Vorbemerkungen zum Angebot Durch die Unterzeichnung dieses Leistungsverzeichnisses erklärt die anbietende Firma, dass sie sich über alle örtlichen und sachlichen Verhältnisse vor Abgabe des Angebotes unterrichtet hat. Nachforderungen infolge von Unkenntnis sind somit ausgeschlossen. Die Angebotsabgabe ist für den Bauherrn kostenlos und unverbindlich. Alle zum LV gehörenden Anlageblätter sind vom Anbieter durch Stempel und Unterschrift anzuerkennen und mit dem Angebot zusammen abzugeben. Der Bieter ist verpflichtet, die vorliegenden Unterlagen zu prüfen. Einwände sind schriftlich zu begründen. Die folgende Leistungsbeschreibung wurde in Anlehnung an das Standardleistungsbuch für das Bauwesen erstellt. Die Objekt- und Tragwerksplanung für das Bauvorhaben erfolgt durch die Ingenieurgruppe Knörnschild & Kollegen GmbH Ernstplatz 8 96450 Coburg Tel. 09561/8842-0; Fax 09561/8842-11 Ansprechpartner Herr Wiener 09561/8842-13 (Tragwerksplanung) Herr Werner 09561/8842-47 (Projektleiter) Frau Lückebergfeld 09561/8842-61 (Ersteller LV)
Vorbemerkungen zum Angebot Durch die Unterzeichnung dieses Leistungsverzeichnisses erklärt die anbietende Firma, dass sie sich über alle örtlichen und sachlichen Verhältnisse vor Abgabe des Angebotes unterrichtet hat. Nachforderungen infolge von Unkenntnis sind somit ausgeschlossen. Die Angebotsabgabe ist für den Bauherrn kostenlos und unverbindlich. Alle zum LV gehörenden Anlageblätter sind vom Anbieter durch Stempel und Unterschrift anzuerkennen und mit dem Angebot zusammen abzugeben. Der Bieter ist verpflichtet, die vorliegenden Unterlagen zu prüfen. Einwände sind schriftlich zu begründen. Die folgende Leistungsbeschreibung wurde in Anlehnung an das Standardleistungsbuch für das Bauwesen erstellt. Die Objekt- und Tragwerksplanung für das Bauvorhaben erfolgt durch die Ingenieurgruppe Knörnschild & Kollegen GmbH
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. beim AG anhand der Bestandspläne und der dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten. Der AG übernimmt keine Haftung für Schäden. Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. beim AG anhand der Bestandspläne und der dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten. Der AG übernimmt keine Haftung für Schäden.
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. beim AG anhand der Bestandspläne und der dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten. Der AG übernimmt keine Haftung für Schäden.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
1. Lagerflächen stehen auf dem Gelände der Baustelleneinrichtung zur Verfügung 2. Entsorgung Abfalle sämtliche anfallende Verpackungsmaterialien sind täglich von der Baustelle zu räumen und sachgerecht zu entsorgen. Entsorgungskosten gehen zu Lasten des AN. 3. Leistungen, die an Subunternehmer vergeben werden sollen, sind mit Angebotsabgabe mitzuteilen. 4. Firmenwerbung auf dem gesamten Grundstück ist untersagt. 5. Eine Besichtigung des Baufeldes ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch einer vorherigen Anmeldung. 1. Lagerflächen stehen auf dem Gelände der Baustelleneinrichtung zur Verfügung 2. Entsorgung Abfalle sämtliche anfallende Verpackungsmaterialien sind täglich von der Baustelle zu räumen und sachgerecht zu entsorgen. Entsorgungskosten gehen zu Lasten des AN. 3. Leistungen, die an Subunternehmer vergeben werden sollen, sind mit Angebotsabgabe mitzuteilen. 4. Firmenwerbung auf dem gesamten Grundstück ist untersagt. 5. Eine Besichtigung des Baufeldes ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch einer vorherigen Anmeldung. Bei Interesse an einer Besichtigung, vereinbaren Sie bitte einen entsprechenden Termin mit dem Bauherrn.
1. Lagerflächen stehen auf dem Gelände der Baustelleneinrichtung zur Verfügung 2. Entsorgung Abfalle sämtliche anfallende Verpackungsmaterialien sind täglich von der Baustelle zu räumen und sachgerecht zu entsorgen. Entsorgungskosten gehen zu Lasten des AN. 3. Leistungen, die an Subunternehmer vergeben werden sollen, sind mit Angebotsabgabe mitzuteilen. 4. Firmenwerbung auf dem gesamten Grundstück ist untersagt. 5. Eine Besichtigung des Baufeldes ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch einer vorherigen Anmeldung.
Im Sinne des Auftraggebers sollen die einzelnen Gewerke: Im Sinne des Auftraggebers sollen die einzelnen Gewerke: - Erdarbeiten - Bohrpfahlarbeiten - Wasserhaltung - Baugrubenverbau - Spundwand - Rohbauarbeiten gesamtheitlich an einen Auftragnehmer vergeben werden. Der Auftraggeber behält sich allerdings vor aus wirtschaftlichen Gründen, die Gewerke losweise zu vergeben. Außerdem ist die Erteilung der Baugenehmigung Voraussetzung für die endgültige Vergabe. Diese wird im Zeitraum Ende November erwartet.
Im Sinne des Auftraggebers sollen die einzelnen Gewerke:
In der folgenden Leistungsbeschreibung ist die Entsorgung der Aushubmassen als Zwischenlagerung inklusive Haufwerksbeprobung und anschließender Entsorgung ausgeschrieben. In der folgenden Leistungsbeschreibung ist die Entsorgung der Aushubmassen als Zwischenlagerung inklusive Haufwerksbeprobung und anschließender Entsorgung ausgeschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Untersuchungsergebnisse der orientierenden abfalltechnischen Einstufung bei der Gewichtung der Aushubmassen je Entsorgungsposition zu berücksichtigen ist und ggfs. auf eine Haufwerksbeprobung verzichtet werden kann. Anzustreben ist, das in Absprache mit dem Deponiebetreiber, aufgrund der Ergebnisse der vorliegenden in-situ Untersuchung, auf eine Haufwerksverprobung verzichtet werden kann und somit eine Zwischenlagerung entfällt. Dies ist in alternativen Bedarfpositionen ausgeschrieben.
In der folgenden Leistungsbeschreibung ist die Entsorgung der Aushubmassen als Zwischenlagerung inklusive Haufwerksbeprobung und anschließender Entsorgung ausgeschrieben.
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.__.010 Erstellen eines BE-Plans Der AN legt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Auftragserteilung, mind. 3 Tage vor Arbeitsbeginn einen detaillierten Baustelleneinrichtungsplan mit folgenden Mindestinhalten vor: Darzustellen sind alle dazugehörigen eigenen und bauseitigen Einrichtungen wie Kräne, nicht transportable Geräte, Container, Schilder, Einzäunung, Ver- und Entsorgungseinrichtungen abgestimmt mit der Feuerwehr, Rettung und dem Sicherheitskoordinator. Dieser Plan ist mit der Objektüberwachung abzustimmen, wenn erforderlich anzupassen und verbindlich einzuhalten. Für jede Bauphase ist ein eigener BE-Plan vorzulegen. Maßstab 1:200.
01.__.__.010
Erstellen eines BE-Plans
L
1.00
psch
01.__.__.020 Bauzeitenplan Aufstellen, Übergeben und Pflegen eines Bauzeitenplanes für sämtliche im Auftrag des AN enthaltenen Arbeiten Planungs- und Fertigungsphase mit  Einzelzeiträumen: - Erstellung Werk- und Montageplanung - Aufmaß vor Ort und Einarbeitung in Werk- und Montageplanung - Freigabe durch Bauherr und Fachplaner - Einarbeitung der Korrekturen mit Wiedervorlage - Materialbestellung und Vorfertigung - Montagebeginn - Darstellung von Arbeitsabschnitten - Fertigstellung
01.__.__.020
Bauzeitenplan
L
1.00
psch
01.__.__.030 Dokumentation Dokumentationunterlagen liefern und übergeben. Anzahl / Formatierung: - Dateien dwg/ dxf und pdf auf Wechseldatenträger - USB, 1-fach Es ist für alle im Auftrag enthaltenen Leistungen eine Bestandsdokumentation zu erstellen. Zu den Dokumentationsunterlagen gehören: allgemeine Unterlagen - Fachunternehmererklärung - Fachbauleitererklärung - Bautagebücher - Revisionsunterlagen - Abnahmebescheinigungen - Montageanleitung und Übereinstimmungserklärung für die Montage der Elemente - Bedienungs/Wartungsanleitungen - Materialnachweis - Prüfberichte/Datenblätter/Zulassungen der verwendeten Erzeugnisse - Wartungs- und Pflegehinweise der verwendeten Erzeugnisse Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Unterlagen sind 14 Tage vor der Abnahme im Planungsbüro einzureichen. Die Abnahme erfolgt nur bei rechtzeitiger und vollständiger Abgabe der Unterlagen.
01.__.__.030
Dokumentation
L
1.00
psch
01.__.__.040 Baustelleneinrichtung herichten, räumen Allgemein Einrichten und Räumen der Baustelleneinrichtung für die ausgeschriebenen Leistungen des AN und für die vorgeschriebene Ausführungszeit der Erdarbeiten des AN - unter Beachtung von VOB Teil C, DIN 18 299 aller Sicherungsmaßnahmen der Baustelle gemäß UVV, den Anforderungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes und sonstigen behördlichen Auflagen einschl. aller Schutzmaßnahmen. Flächen sind in den selben Zustand wie vorgefunden herzurichten. Zur Baustelleneinrichtung gehören insbesondere auch: sämtliche Fördereinrichtungen mit Zubehör und Befestigungsvorkehrungen, Maschinen und Geräte, Materialcontainer, Schutz- und Sicherungseinrichtungen, Personen- u. Traggerüste, Baubehelfe, unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Einzurechnen sind insbesondere auch: Einrichtungen des AN Innerhalb des "Baufeldes" erforderliche Einrichtungen wie Materialcontainer, "Polierbude" u.ä. sind hier einzurechnen. (Containeranlage für eigene Leistungen siehe getrennte Pos.). Hebezeuge - Krane Hebezeuge, Krane u.ä. für alle nachfolgend beschriebenen Leistungen nach Wahl AN in Absprache mit der Objektüberwachung. Sie sind darüber hinaus mit dem SiGe-Koordinator abzustimmen. Es sind frequenzgeregelte Kräne einzusetzen. Aufbauen, Umbauen, Vorhalten für die eigenen Leistungen und wieder Abbauen. Auslegerlänge / Tragkraft: Je nach vom AG festgelegtem Aufstellort, Dimensoinierung für alle notwendigen eigenen Leistungen gemäß den in diesem LV beschriebenen Positionen. Zur Kalkulation sind vom AN hierzu eigene baubetriebliche Überlegungen erforderlich. Ein Schwenken von Lasten über außerhalb des Baufeldes liegende Verkehrswege ist generell auszuschließen. Medienversorgung siehe Folgepos. und ZTV Die Räum- und Streupflicht ist innerhalb des Baufeldes vom AN wahrzunehmen. Dies betrifft die Einfahrt, alle Baustraßen, alle Zugangswege und -treppen in die Geschosse und angrenzenden Gehwege sowie alle Arbeitsbereiche. Die Bereiche sind schnee- u. eisfrei zu halten. (Zusätzl. Vergütung bei Neuschneehöhen über 10cm) Sichern von Grenzsteinen und Markierungen von Höhen, Sichern evtl. Meßstellen etc. Instandhaltung und Unterhalt von Böschungen einschl. der bauseitigen Vorleistungen zur Böschungssicherung Treppen in Baugrube Treppenanlagen von OK Gelände bis Baugrubensohle für die Dauer der eigenen Leistung innerhalb der Baugrube. Das mehrfache Umbauen nach Baufortschritt ist einzurechnen. Ausführung nach UVV ZH 1/45
01.__.__.040
Baustelleneinrichtung herichten, räumen
L
1.00
psch
01.__.__.050 Baustelleneinrichtung vorhalten Baustelleneinrichtung, wie vorher beschrieben für die Dauer der Baumaßnahme vorhalten, Instandhalten und Warten.
01.__.__.050
Baustelleneinrichtung vorhalten
3.00
StMt
01.__.__.060 Toilettenkabine aufstellen und vorhalten Toilettenkabine nach Vorschrift der Arbeitsstättenverordnung §6 aufstellen, während der Baumaßnahme vorhalten, unterhalten und wieder entfernen. Im Unterhalt ist das Entleeren, Austauschen und Reinigen enthalten. Einsatzzeit: 4 Wochen
01.__.__.060
Toilettenkabine aufstellen und vorhalten
1.00
St
01.__.__.070 Toilettenkabine vorhalten Toilettenkabine nach Vorschrift der Arbeitsstättenverordnung §6 vorhalten, Im Unterhalt ist das Entleeren, Austauschen und Reinigen enthalten. Abrechnung je Stück für jede weitere Woche Vorhaltung
01.__.__.070
Toilettenkabine vorhalten
W
8.00
StWo
01.__.__.080 Vermessungsleistungen Vermessungsleistungen Erstellen, Sichern, Vorhalten und Unterhalten eines Schnurgerüstes je Gebäudeteil inkl. verbindlicher Einmessung und Nivellierung. Ausführung durch einen öffentlich bestellten, zugelassenen Vermessungsingenieur. Der Bauleitung ist die Absteckungsurkunden in 2-facher Ausfertigung zu übergeben.
01.__.__.080
Vermessungsleistungen
L
1.00
psch
01.__.__.090 Abstecken Hauptachsen Abstecken Hauptachsen der baulichen Anlagen, der Grundfläche und Höhenlage aller Gebäude, ebenso der Gründstücksgrenzen des Geländes, das dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird, und das Schaffen der notwendigen Höhenfestpunkte in unmittelbarer Nähe der baulichen Anlagen (mindestens 3) Ausführung durch einen öffentlich bestellten, zugelassenen Vermessungsingenieur. Dem Bauherrn ist die Absteckungsurkunden in 2facher Ausfertigung in Papier und auf Datenträger zu übergeben. Ausführung abschnittsweise nach Bauablaufplan, Abrechnung 1 x pauschal für alle Bauteile, Hofflächen und die Grundstücksgrenzen.
01.__.__.090
Abstecken Hauptachsen
L
1.00
psch
01.__.__.100 Kontrollprüfung Unterbau/Planum Verformungsmodul dynamischer Lastplattendruckversuch Kontrollprüfung ZTV LW auf besondere Anordnung des AG, für Unterbau/Planum, Prüfung für Verformungsmodul, mit dynamischem Lastplattendruckversuch TP BF-StB.
01.__.__.100
Kontrollprüfung Unterbau/Planum Verformungsmodul dynamischer Lastplattendruckversuch
4.00
St
01.__.__.110 Kontrollprüfung TSoB Verformungsmodul dynamischer Lastplattendruckversuch Kontrollprüfung ZTV LW auf besondere Anordnung des AG, für Tragschicht ohne Bindemittel, Prüfung für Verformungsmodul, mit dynamischem Lastplattendruckversuch TP BF-StB.
01.__.__.110
Kontrollprüfung TSoB Verformungsmodul dynamischer Lastplattendruckversuch
4.00
St
01.__.__.120 Kontrollprüfung TSoB Verdichtungsgrad Kontrollprüfung ZTV SoB-StB auf besondere Anordnung des AG, für Tragschicht ohne Bindemittel, Prüfung des Verdichtungsgrades.
01.__.__.120
Kontrollprüfung TSoB Verdichtungsgrad
2.00
St
02 Herstellen Baustraße & Parkplatz
02
Herstellen Baustraße & Parkplatz
02.01 Herstellen Baustraße & Parkplatz
02.01
Herstellen Baustraße & Parkplatz
03 Abbruchmaßnahmen
03
Abbruchmaßnahmen
03.__.__.010 Treppe Klinker abbrechen In Anlehnung an STLB-Bau Abbruch der Treppe aus Klinker, Stufen: Länge 100 cm, Breite 28 cm, Höhe 17 cm, einschließlich Abbruch 2 x Podest: Länge: ca. 2 m Breite ca. 1 m ohne Beläge und Beschichtungen, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.__.010
Treppe Klinker abbrechen
20.00
m2
03.__.__.020 abbrechen Palisadenwand Beton Durchm. 20-22cm L 130cm nicht schadstoffbelastet 24kN/m3 Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen bis 10km AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN Totalabbruch der Palisadenwand, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton, Betonfestigkeitsklasse nach Prüfung, Betonfestigkeitsklasse 'C25/30' Durchmesser über 20 bis 22 cm, Einzellänge 130 cm, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.__.020
abbrechen Palisadenwand Beton Durchm. 20-22cm L 130cm nicht schadstoffbelastet 24kN/m3 Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen bis 10km AVV170107 Vergüt.Entsorg. AN
30.00
m
03.__.__.030 abbrechen Winkelstufe Beton Setzstufen-H 17cm Trittstufen-B 28cm Stufen-L 100cm nicht schadstoffbelastet 24kN/m3 Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170101 Vergüt.Entsorg. AN Totalabbruch der Winkelstufe, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton, Betonfestigkeitsklasse nach Prüfung, Betonfestigkeitsklasse Setzstufenhöhe 17 cm, Trittstufenbreite 28 cm, Stufenlänge 100 cm, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.__.030
abbrechen Winkelstufe Beton Setzstufen-H 17cm Trittstufen-B 28cm Stufen-L 100cm nicht schadstoffbelastet 24kN/m3 Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170101 Vergüt.Entsorg. AN
2.00
St
03.__.__.040 abbrechen Podest Beton Länge ca. 2 m Breite ca. 1 m nicht schadstoffbelastet 24kN/m3 Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170101 Vergüt.Entsorg. AN In Anlehnung an STLB-Bau Totalabbruch des Podests, aus unbewehrtem Beton, Normalbeton, Betonfestigkeitsklasse nach Prüfung, Betonfestigkeitsklasse Länge ca. 2 m, Breite ca. 1 m, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.__.040
abbrechen Podest Beton Länge ca. 2 m Breite ca. 1 m nicht schadstoffbelastet 24kN/m3 Geräteeinsatz mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen AVV170101 Vergüt.Entsorg. AN
18.00
St
03.__.__.050 Abbruch bestehender Betonstein-Pflasterfläche, mit Entsorgung Dicke 10 cm, In den Einheitspreis einzukalkulieren sind folgende Punkte bzw. Leistungen Ränder der verbleibenden Pflasterfläche einschl. der Packlage unter der Fläche sind während der Bauzeit gegen Ausbrechen bzw. Abrutschen sichern. Die Abbruchmassen sind aufzunehmen und abzutransportieren, einschl. der erforderlichen Deponiegebühren. Abschnittsweise Ausführung nach Bauablaufplan. Im Bereich des bestehenden Parkplatzes
03.__.__.050
Abbruch bestehender Betonstein-Pflasterfläche, mit Entsorgung
300.00
m2
03.__.__.060 Abbruch Schachtfundament Abbruch des Schachtfundaments aus bewehrtem Beton, Normalbeton, Betonfestigkeitsklasse nach Prüfung, Abmessungen: ca. 2,80 m x 2,80 m x 1,0 m ,im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, als Hilfsmaßnahme ist unterhalb des Schachtfundaments im Bereich des unterirdischen Schachtes eine Deckenschalung einzubauen, damit im Zuge der Abbrucharbeiten kein Abbruchgut in den Schacht gelangt (siehe Skizze) Dies ist in den Einheitspreis einzukalkulieren. Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 0,5 t, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Verwertungsanlage, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.
03.__.__.060
Abbruch Schachtfundament
L
1.00
psch
03.__.__.070 Abdeckung, einschl . Abdichtung, Holz aufbauen entfernen In Anlehnung an STLB-Bau Abdeckung aus Holz unverschiebbar und durchtrittsicher aufbauen und entfernen, auf Schächten, einschl. Abdichten des Schachtes durch Abkleben mit Schweißbahn, Befestigung an Untergrund aus Beton.
03.__.__.070
Abdeckung, einschl . Abdichtung, Holz aufbauen entfernen
8.00
m2
03.__.__.080 Aufbruch Asphaltdeckschicht Asphaltbeton Fahrbahn nicht schadstoffbelastet 0,23kN/m2/cm D bis 3cm Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. In Anlehnung an STLB-Bau Aufbruch der Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton, in Fahrbahnen, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Flächenlast des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 0,23 kN/m2/cm, Dicke bis 3 cm, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 10 t, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, max. Kantenlänge bis 45 cm, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet. Im Straßenbereich Milchgrube
03.__.__.080
Aufbruch Asphaltdeckschicht Asphaltbeton Fahrbahn nicht schadstoffbelastet 0,23kN/m2/cm D bis 3cm Geräteeinsatz mgl. Stoffe zerkleinern laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
50.00
m3
03.__.__.090 Asphaltoberbau schneiden D 2-5cm T 40mm In Anlehnung an STLB-Bau Asphaltoberbau schneiden, Dicke der Befestigung über 2 bis 5 cm, Ausführung mit Fugenschneidgerät, Tiefe bis 40 mm, Restdicke trennen, Entsorgung wird gesondert vergütet. Im Straßenbereich Milchgrube
03.__.__.090
Asphaltoberbau schneiden D 2-5cm T 40mm
30.00
m
04 Herstellen Baugrube & Baustellenflächen
04
Herstellen Baugrube & Baustellenflächen
04.__.__.010 Baugelände abräumen Steine Mauerreste Zäune Schutt Unrat Aufwuchs Wurzelwerk H bis 50cm getrennt laden ges.Vergüt.Entsorg. In Anlehnung an STLB-Bau Baugelände abräumen, von Steinen, Mauerresten, Zäunen, Schutt und Unrat, von Aufwuchs einschl. Wurzelwerk, in zusammenhängender Fläche, Bewuchshöhe bis 50 cm, anfallende Stoffe trennen und laden, Entsorgung wird gesondert vergütet. Im Bereich Baugrube Neubau
04.__.__.010
Baugelände abräumen Steine Mauerreste Zäune Schutt Unrat Aufwuchs Wurzelwerk H bis 50cm getrennt laden ges.Vergüt.Entsorg.
2,000.00
m2
04.__.__.020 Wurzelstock roden T 50-100cm Durchm. 50-60cm lagern In Anlehnung an STLB-Bau Wurzelstock roden, Rodungstiefe über 50 bis 100 cm, Durchmesser der Schnittfläche über 50 bis 60 cm, gerodete Stoffe auf der Baustelle lagern.
04.__.__.020
Wurzelstock roden T 50-100cm Durchm. 50-60cm lagern
5.00
St
04.__.__.030 Heckengehölz roden B 150-200cm H 300-400cm T 50-100cm lagern Heckengehölz roden, nicht zusammenhängender Bestand, Bewuchsbreite über 150 bis 200 cm, Bewuchshöhe über 300 bis 400 cm, Rodungstiefe über 50 bis 100 cm, gerodete Stoffe auf der Baustelle lagern.
04.__.__.030
Heckengehölz roden B 150-200cm H 300-400cm T 50-100cm lagern
10.00
m
04.__.__.040 Strauch roden B 100-150cm H 200-300cm T 30-40cm lagern Strauch roden, Bewuchsbreite über 100 bis 150 cm, Bewuchshöhe über 200 bis 300 cm, Rodungstiefe über 30 bis 40 cm, gerodete Stoffe auf der Baustelle lagern.
04.__.__.040
Strauch roden B 100-150cm H 200-300cm T 30-40cm lagern
5.00
St
04.__.__.050 Rückbau Befestigung ohne Bindemittel Schotter Parkfläche nicht schadstoffbelastet 19kN/m3 D 20-30cm Geräteeinsatz mgl. wiederverwendb Stoffe lagern laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. In Anlehnung an STLB-Bau Rückbau der Befestigung ohne Bindemittel, aus Schotter, in Parkflächen, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 19 kN/m3, Dicke über 20 bis 30 cm, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 10 t, aufgenommene Stoffe zur Wiederverwendung sortieren, sammeln, wiederverwendbare Stoffe seitlich lagern, Transportweg bis 200m, nicht wiederverwendbare Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
04.__.__.050
Rückbau Befestigung ohne Bindemittel Schotter Parkfläche nicht schadstoffbelastet 19kN/m3 D 20-30cm Geräteeinsatz mgl. wiederverwendb Stoffe lagern laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
100.00
m3
04.__.__.060 Oberboden Baugrube, Kranstellfläche, Lagerfläche mit Wiedereinbau Oberboden (Grasnarbe und Mutterboden) Bodenklasse 1 nach DIN 18300, Materialeigenschaft Kennwerte siehe geotechnischer Bericht abtragen und getrennt von anderen Bodenarten zur Wiederverwendung in Mieten seitlich nach Angabe der Bauleitung locker aufsetzen und lagern. Lagerung nach den Vorgaben der ZTVE-Stb 94/97, Transportweg bis 200 m Fremdstoffe und Wurzelreste sind ohne besondere Vergütung auszusondern, aufzunehmen und ordnungsgemäß zu beseitigen einschl. Entsorgungskosten. Die Oberbodenmieten sind vor Verunkrautung zu schützen und zu unterhalten. Die Kosten für den Transport, die Zwischenlagerung und das Anlegen und Unterhalten der Mieten wird nicht gesondert vergütet. Überwiegend geringe Abtragsdicke mit wenigen cm, teilweise jedoch auch 25-30 cm. Die abzutragende Fläche ist mit der Bauleitung festzulegen. Der gelagerte Oberboden ist später an den neu zur be- grünenden Flächen wieder aufzubringen (wieder anplanieren). Dies ist im Einheitspreis enthalten. Aufmaß nach wieder angedeckter Fläche bzw. wieder eingebauter Masse, Auftragsdicke bis 40 cm. Das Planum ist mit Gefälle herzustellen, um im Bauzustand Niederschlagswasser abführen zu können. Dies ist in den Einheitspreis einzukalkulieren. Kleinflächen der umlaufenden bewachsenen Grünstreifen. Im Bereich Baugrube, Kranstellfläche und Lagerfläche
04.__.__.060
Oberboden Baugrube, Kranstellfläche, Lagerfläche mit Wiedereinbau
120.00
m3
04.__.__.070 Oberboden abtragen sammeln laden transp. LKW AN entsorgen Vergüt.Entsorg. AN AVV170504 bis 10km BG2a OU OT OH Abtrag-H 20-30cm In Anlehnung an STLB-Bau Oberboden, profilgerecht abtragen, im Behälter AN sammeln, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170504 Boden/Stein, zur Verwertungsanlage, Bodengruppe 2-5 DIN 18915, 3 Bodengruppen, Bodengruppe 1 OU DIN 18196 (Schluff mit organischen Beimengungen oder organogener Schluff), Bodengruppe 2 OT DIN 18196 (Ton mit organischen Beimengungen oder organogener Ton), Bodengruppe 3 OH DIN 18196 (grob- bis gemischtkörniger Boden mit Beimengungen humoser Art), Abtragshöhe über 20 bis 30 cm, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
04.__.__.070
Oberboden abtragen sammeln laden transp. LKW AN entsorgen Vergüt.Entsorg. AN AVV170504 bis 10km BG2a OU OT OH Abtrag-H 20-30cm
220.00
m2
04.__.__.080 Oberboden auf Bestandsgaragen abtragen laden fördern aufsetzen, mit Kleinmaschinen, Abtrag-H 10-20cm In Anlehnung an STLB-Bau Oberboden auf Bestandsgaragen, profilgerecht abtragen, laden, fördern und entsorgen, mit Kleinmaschinen, Bodengruppe 3b DIN 18915 (schwach bindig, kiesig), eine Bodengruppe, Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch), Abtragshöhe über 10 bis 20 cm, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Lagerstelle. Die maximale Belastung der Bestandgaragen ist vorab zu prüfen!
04.__.__.080
Oberboden auf Bestandsgaragen abtragen laden fördern aufsetzen, mit Kleinmaschinen, Abtrag-H 10-20cm
40.00
m3
04.__.__.090 Boden Voraushub Spundwand & Kranstellfläche Baugrube lösen auf Zwischenlager AN transportieren In Anlehnung an STLB-Bau Boden für Baugrube, Voraushub für Spundwand & Kranstellfläche, ab Geländeoberfläche, profilgerecht lösen, laden, auf Zwischenlager des AN transportieren, seitliche Lagerung nicht möglich, Lagerplatz AN selbst wählen, abschnittsweise auf Haufwerk zur Beprobung lagern, laut geotechnischem Bericht Abfall der Klassen BM-0, BM-0* und BM-F0*, endgültige Zuordnung nach Haufwerksbeprobung, Gesamtbreite über 15 bis 20 m, Gesamtlänge über 40 bis 45 m, Aushubtiefe bis 2 m, Homogenbereich 1, mit einer Bodengruppe, Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch), Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 2 m, Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020, - Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 fest, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
04.__.__.090
Boden Voraushub Spundwand & Kranstellfläche Baugrube lösen auf Zwischenlager AN transportieren
750.00
m3
04.__.__.100 Boden Voraushub Spundwand & Kranstellfläche Baugrube lösen entsorgen In Anlehnung an STLB-Bau Boden für Baugrube, Voraushub für Spundwand & Kranstellfläche, ab Geländeoberfläche, profilgerecht lösen, direkt laden, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170504 Boden/Stein, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Verbau wird gesondert vergütet, Gesamtbreite über 15 bis 20 m, Gesamtlänge über 40 bis 45 m, Aushubtiefe bis 2 m, Homogenbereich 1, mit einer Bodengruppe, Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch), Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 2 m, Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020, - Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 fest, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
04.__.__.100
Boden Voraushub Spundwand & Kranstellfläche Baugrube lösen entsorgen
O
750.00
m3
04.__.__.110 Drainagegraben hinter Spundwand herstellen Drainagegraben hinter Spundwand herstellen, Boden, ab Geländeoberfläche, profilgerecht lösen, direkt laden, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, Breite der Sohle über 0,6 bis 0,7 m, Aushubtiefe bis 1,50 m, einschl. Filtervlies geländeseitig und in Grabensohle einbauen, GK4, einschl. Filterkies/Schotter liefern, einbauen Homogenbereich 1, mit einer Bodengruppe, Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch), Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 2 m, Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020,
04.__.__.110
Drainagegraben hinter Spundwand herstellen
130.00
ldm
04.__.__.120 Aufstellfläche Spundwand EV2 45MPa In Anlehnung an STLB-Bau Arbeitsplanum für Spundwand in Baugrube herstellen, nach Abtrag Erdmassen nachverdichten, Verformungsmodul mind. EV2 45 MPa.
04.__.__.120
Aufstellfläche Spundwand EV2 45MPa
650.00
m2
04.__.__.130 Boden Baugrube lösen, laden, auf Zwischenlager AN transportieren, Aushub 1 In Anlehnung an STLB-Bau Boden für Baugrube Aushub 1 innerhalb Spundwandverbau, ab Geländeoberfläche, profilgerecht lösen, laden auf Zwischenlager des AN transportieren, seitliche Lagerung des Aushubs nicht möglich, laut geotechnischem Bericht Abfall der Klassen BM-0, BM-0* und BM-F0*, endgültige Zuordnung nach Haufwerksbeprobung, Verbau wird gesondert vergütet, Gesamtbreite über 20 bis 25 m, Gesamtlänge über 35 bis 40 m, Aushubtiefe bis 5 m, Homogenbereich 1, mit 3 Bodengruppen, Bodengruppe 1 OU DIN 18196 (Schluff mit organischen Beimengungen oder organogener Schluff), Bodengruppe 2 OT DIN 18196 (Ton mit organischen Beimengungen oder organogener Ton), Bodengruppe 3 OH DIN 18196 (grob- bis gemischtkörniger Boden mit Beimengungen humoser Art), Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 5 m, Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020, - Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 fest, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
04.__.__.130
Boden Baugrube lösen, laden, auf Zwischenlager AN transportieren, Aushub 1
1,700.00
m3
04.__.__.140 Boden Baugrube lösen, laden, entsorgen, Aushub 1 In Anlehnung an STLB-Bau Boden für Baugrube Aushub 1 innerhalb Spundwandverbau, ab Geländeoberfläche, profilgerecht lösen, laden, transportieren, entsorgen, laut geotechnischem Bericht Abfall der Klassen BM-0, BM-0* und BM-F0* Verbau wird gesondert vergütet, Gesamtbreite über 20 bis 25 m, Gesamtlänge über 35 bis 40 m, Aushubtiefe bis 5 m, Homogenbereich 1, mit 3 Bodengruppen, Bodengruppe 1 OU DIN 18196 (Schluff mit organischen Beimengungen oder organogener Schluff), Bodengruppe 2 OT DIN 18196 (Ton mit organischen Beimengungen oder organogener Ton), Bodengruppe 3 OH DIN 18196 (grob- bis gemischtkörniger Boden mit Beimengungen humoser Art), Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 5 m, Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020, - Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 fest, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
04.__.__.140
Boden Baugrube lösen, laden, entsorgen, Aushub 1
O
1,700.00
m3
04.__.__.150 Frostschutzschicht Füllstoff auf Baustelle gelagert einbauen verdichten D 30-50cm Schotter 0,2km Frostschutzschicht, Füllstoff, auf der Baustelle gelagert, profilgerecht einbauen und verdichten, in Baugruben, Verformungsmodul mind. EV2 45 MPa, Verdichtungsgrad mind. DPr 0,95, Schichtdicke über 30 bis 50 cm, zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm, Schotter, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Förderweg bis 0,2 km.
04.__.__.150
Frostschutzschicht Füllstoff auf Baustelle gelagert einbauen verdichten D 30-50cm Schotter 0,2km
100.00
m3
04.__.__.160 Frostschutzschicht Füllstoff liefern einbauen verdichten D 30-50cm Schotter In Anlehnung an STLB-Bau Frostschutzschicht, Füllstoff, liefern, profilgerecht einbauen und verdichten, in Baugruben, Verdichtungsgrad mind. DPr 0,95, Schichtdicke über 30 bis 50 cm, zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm, Schotter, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein. Im Bereich Kranstellfläche und Lagerfläche
04.__.__.160
Frostschutzschicht Füllstoff liefern einbauen verdichten D 30-50cm Schotter
200.00
m3
04.__.__.170 Arbeitsraum verfüllen verdichten Einbau-H 4,5m Splitt-Brechsand-Gemisch 0/32 liefern Arbeitsraum profilgerecht verfüllen, einschl. Stoffe verdichten, Einbauhöhe bis 4,5 m, Splitt-Brechsand-Gemisch, Körnung 0/32, liefern.
04.__.__.170
Arbeitsraum verfüllen verdichten Einbau-H 4,5m Splitt-Brechsand-Gemisch 0/32 liefern
1,000.00
m3
04.__.__.180 Rückbau Befestigung ohne Bindemittel Schotter Oberflächenbefestigung nicht schadstoffbelastet 19kN/m3 D mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen Vergüt.Entsorg.gg.Nachweis In Anlehnung an STLB-Bau Rückbau der Befestigung ohne Bindemittel, aus Schotter, in Baugrubenbereich, in oberflächenbefestigten Arbeitsräumen, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 19 kN/m3, Dicke 10 bis 20 cm, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 10 t, Ausführung staubarm TRGS 559, Erschwernis durch Rammpfähle im Aushubbereich, Erschwernis durch Baugrubenverbau aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Verwertungsanlage, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170506 Baggergut, Vergütung der Entsorgung gegen Nachweis.
04.__.__.180
Rückbau Befestigung ohne Bindemittel Schotter Oberflächenbefestigung nicht schadstoffbelastet 19kN/m3 D mgl. Stoffe laden transp. LKW AN entsorgen Vergüt.Entsorg.gg.Nachweis
130.00
m3
04.__.__.190 Rückbau Befestigung ohne Bindemittel Schotter nicht schadstoffbelastet 19kN/m3 D 10-20cm Geräteeinsatz mgl. wiederverwendb Stoffe lagern In Anlehnung an STLB-Bau Rückbau der Befestigung ohne Bindemittel, aus Schotter, nicht schadstoffbelastet, im Baugrubenbereich Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 19 kN/m3, Dicke über 10 bis 20 cm, aufgenommene Stoffe zur Wiederverwendung im Rampenbereich, sortieren, sammeln, wiederverwendbare Stoffe seitlich lagern, nicht wiederverwendbare Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden
04.__.__.190
Rückbau Befestigung ohne Bindemittel Schotter nicht schadstoffbelastet 19kN/m3 D 10-20cm Geräteeinsatz mgl. wiederverwendb Stoffe lagern
130.00
m3
04.__.__.200 Boden Baugrube lösen laden auf Zwischenlager AN transportieren Aushub 2 In Anlehnung an STLB-Bau Boden für Baugrube Aushub 2 innerhalb Spundwandverbau, ab Geländeoberfläche, profilgerecht lösen, laden, auf Zwischenlager des AN transportieren, seitliche Lagerung des Aushubs nicht möglich, laut geotechnischem Bericht Abfall der Klassen BM-0, BM-0* und BM-F0*, endgültige Zuordnung nach Haufwerksbeprobung, Verbau wird gesondert vergütet, mit Behinderung durch eingebrachte Bohrpfähle ist im Sohlbereich zu rechnen, mit einseitig geböschter Wand (60° Neigung), Baugrube in 2 Stufen, siehe Baugrubenplan Gesamtbreite über 20 bis 25 m, Gesamtlänge über ca. 16 m, Aushubtiefe bis 5 m, für Aushubarbeiten ist mit einem zweiten Bagger zu rechnen, um das Material aus der Baugrube herauszuheben, Homogenbereich 1, mit 3 Bodengruppen, Bodengruppe 1 OU DIN 18196 (Schluff mit organischen Beimengungen oder organogener Schluff), Bodengruppe 2 OT DIN 18196 (Ton mit organischen Beimengungen oder organogener Ton), Bodengruppe 3 OH DIN 18196 (grob- bis gemischtkörniger Boden mit Beimengungen humoser Art), Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 5 m, Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020, - Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 fest, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
04.__.__.200
Boden Baugrube lösen laden auf Zwischenlager AN transportieren Aushub 2
2,100.00
m3
04.__.__.210 Boden Baugrube lösen laden entsorgen Aushub 2 In Anlehnung an STLB-Bau Boden für Baugrube Aushub 2 innerhalb Spundwandverbau, ab Geländeoberfläche, profilgerecht lösen, laden, entsorgen, einschl. Entsorgungskosten, geotechnischem Bericht Abfall der Klassen BM-0, BM-0* und BM-F0*, Verbau wird gesondert vergütet, mit Behinderung durch eingebrachte Bohrpfähle ist im Sohlbereich zu rechnen, mit einseitig geböschter Wand (60° Neigung), Baugrube in 2 Stufen, siehe Baugrubenplan Gesamtbreite über 20 bis 25 m, Gesamtlänge über ca. 16 m, Aushubtiefe bis 5 m, für Aushubarbeiten ist mit einem zweiten Bagger zu rechnen, um das Material aus der Baugrube herauszuheben, Homogenbereich 1, mit 3 Bodengruppen, Bodengruppe 1 OU DIN 18196 (Schluff mit organischen Beimengungen oder organogener Schluff), Bodengruppe 2 OT DIN 18196 (Ton mit organischen Beimengungen oder organogener Ton), Bodengruppe 3 OH DIN 18196 (grob- bis gemischtkörniger Boden mit Beimengungen humoser Art), Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 5 m, Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020, - Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 fest, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
04.__.__.210
Boden Baugrube lösen laden entsorgen Aushub 2
2,100.00
m3
04.__.__.220 Boden nicht gefährlich AVV170504 nicht schadstoffbelastet Haufwerksbeprobung LKW AN transp. entsorgen Beseitigungsanlage Vergüt.Entsorg. AN In Anlehnung an STLB-Bau Boden, Steine und Baggergut, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170504 Boden/Stein, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung nach Haufwerksbeprobung, gemäß Analyse, auf Gelände/Fläche des AN lagernd, laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, zur Deponie, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN
04.__.__.220
Boden nicht gefährlich AVV170504 nicht schadstoffbelastet Haufwerksbeprobung LKW AN transp. entsorgen Beseitigungsanlage Vergüt.Entsorg. AN
4,800.00
m3
04.__.__.230 Bodenprobe aus Haufwerken 400-500m3 In Anlehnung an STLB-Bau Entnahme von Bodenproben aus Haufwerken, Volumen über 400 bis 500 m3, einschl. Protokoll, eine Analyse pro Haufwerk
04.__.__.230
Bodenprobe aus Haufwerken 400-500m3
10.00
St
04.__.__.240 Frostschutzschicht Füllstoff liefern einbauen verdichten D 15-20cm Splitt-Brechsand-Gemisch In Anlehnung an STLB-Bau Frostschutzschicht, Füllstoff, liefern, profilgerecht einbauen und verdichten, in Baugruben, mit Verbau, Verdichtungsgrad mind. DPr 0,95, Schichtdicke über 15 bis 20 cm, zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm, Splitt-Brechsand-Gemisch, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Körnung 0/32. Im Bereich der Baugrube
04.__.__.240
Frostschutzschicht Füllstoff liefern einbauen verdichten D 15-20cm Splitt-Brechsand-Gemisch
200.00
m3
04.__.__.250 Freilegen der Pfähle unter Fundamenten, seitlich lagern B 2,30 m T bis 0,65 m Boden für Streifenfundament und Kapparbeiten an den Pfählen, ab Geländeoberfläche, profilgerecht lösen, außerhalb der Baugrube lagern, Erschwernis durch Rammpfähle im Aushubbereich, siehe Baugrubenplan Einzelbreite ca. 2,30 m, Aushubtiefe bis 0,50 m, Homogenbereich 1, mit 3 Bodengruppen, Bodengruppe 1 OU DIN 18196 (Schluff mit organischen Beimengungen oder organogener Schluff), Bodengruppe 2 OT DIN 18196 (Ton mit organischen Beimengungen oder organogener Ton), Bodengruppe 3 OH DIN 18196 (grob- bis gemischtkörniger Boden mit Beimengungen humoser Art), Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 5 m, Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020, - Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 fest, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle. Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020, - Lagerungsdichte mitteldicht bis dicht, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
04.__.__.250
Freilegen der Pfähle unter Fundamenten, seitlich lagern B 2,30 m T bis 0,65 m
230.00
m3
04.__.__.260 Bauwerk Streifenfundament hinterfüllen verdichten Einbau-H 0,5m Schotter liefern In Anlehnung an STLB-Bau Bauwerk Streifenfundament profilgerecht hinterfüllen, einschl. Stoffe verdichten, Einbauhöhe bis 0,5 m, Schotter, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, liefern.
04.__.__.260
Bauwerk Streifenfundament hinterfüllen verdichten Einbau-H 0,5m Schotter liefern
100.00
m3
04.__.__.270 Bauwerk Streifenfundament hinterfüllen verdichten Einbau-H 0,5m RC liefern In Anlehnung an STLB-Bau 04/2018 002 Bauwerk Streifenfundament profilgerecht hinterfüllen, einschl. Stoffe verdichten, Verdichtungsgrad mind. DPr 1, Einbauhöhe bis 2 m, Recycling-Baustoff (RC), liefern, grobkörnig entsprechend Bodengruppe GW DIN 18196.
04.__.__.270
Bauwerk Streifenfundament hinterfüllen verdichten Einbau-H 0,5m RC liefern
O
100.00
m3
04.__.__.280 Geotextil Gewebe/-Maschenware Überlappungs-B 20cm In Anlehnung an STLB-Bau Schicht aus Geotextilien, Gewebe- und Maschenware, Dränleistung mind. 0,1 l/s x m, auf Bodengruppe OU (Schluff mit organischen Beimengungen oder organogener Schluff), Einbau im Fundamentbereich Überlappungsbreite mind. 20 cm, Abrechnung in der Abwicklung der Bearbeitungsflächen.
04.__.__.280
Geotextil Gewebe/-Maschenware Überlappungs-B 20cm
500.00
m2
04.__.__.290 Schüttung Filtersand/Filterkies einbauen In Anlehnung an STLB-Bau Schüttung aus Filtersand/Filterkies Körnung DIN 4924, Auffüllung zwischen Fundamentrost, als Schotter 0/16 ohne Feinanteile. einbauen.
04.__.__.290
Schüttung Filtersand/Filterkies einbauen
150.00
m3
04.__.__.300 Entsorgen Kappgut Kappgut, Stahlbeton, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton, nicht schadstoffbelastet, auf Fahrzeug laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen. Durchmesser Pfahl: 90 cm Höhe Abbruch: ca. 50 cm Abrechnung nach Stück gekappter Pfahl
04.__.__.300
Entsorgen Kappgut
54.00
St
04.__.__.310 Bauwerk Wand Achse 5 hinterfüllen verdichten Einbau-H 5m Splitt-Brechsand-Gemisch 0/32 liefern In Anlehnung an STLB-Bau Bauwerk Wand Achse 5 mit ungeschützter Abdichtung profilgerecht hinterfüllen, einschl. Stoffe verdichten, Einbauhöhe bis 5 m, Splitt-Brechsand-Gemisch, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, Körnung 0/32, liefern.
04.__.__.310
Bauwerk Wand Achse 5 hinterfüllen verdichten Einbau-H 5m Splitt-Brechsand-Gemisch 0/32 liefern
200.00
m3
05 Regiearbeiten, Geräte- und Materialsätze
05
Regiearbeiten, Geräte- und Materialsätze
05.__.__.010 Polier/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Polier/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
05.__.__.010
Polier/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
5.00
h
05.__.__.020 Bauvorarbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauvorarbeiter/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
05.__.__.020
Bauvorarbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
10.00
h
05.__.__.030 Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
05.__.__.030
Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
10.00
h
05.__.__.040 Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
05.__.__.040
Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
10.00
h
05.__.__.050 Bohrhammer Werkzeug Bedienungspersonal einsetzen 1-2kW Bohrhammer einschl. Werkzeug, mit Bedienungspersonal, auf Anordnung des AG einsetzen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Leistung 1 bis 2 kW.
05.__.__.050
Bohrhammer Werkzeug Bedienungspersonal einsetzen 1-2kW
5.00
h
05.__.__.060 LKW Fahrer einsetzen 5-8t LKW, mit Fahrer, auf Anordnung des AG einsetzen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Nutzlast 5 bis 8 t.
05.__.__.060
LKW Fahrer einsetzen 5-8t
5.00
h
05.__.__.070 LKW Fahrer einsetzen 8-12t LKW, mit Fahrer, auf Anordnung des AG einsetzen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Nutzlast 8 bis 12 t.
05.__.__.070
LKW Fahrer einsetzen 8-12t
5.00
h
05.__.__.080 LKW Fahrer einsetzen 12-20t LKW, mit Fahrer, auf Anordnung des AG einsetzen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Nutzlast 12 bis 20 t.
05.__.__.080
LKW Fahrer einsetzen 12-20t
5.00
h
05.__.__.090 Minibagger Fahrer einsetzen bis 2t Minibagger, mit Fahrer, auf Anordnung des AG einsetzen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Fahrwerk mit Ketten, Masse im Betriebszustand bis 2 t.
05.__.__.090
Minibagger Fahrer einsetzen bis 2t
5.00
h
05.__.__.100 Radlader Fahrer einsetzen 37-55kW Radlader, mit Fahrer, auf Anordnung des AG einsetzen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Motorleistung 37 bis 55 kW.
05.__.__.100
Radlader Fahrer einsetzen 37-55kW
5.00
h
05.__.__.110 Hydraulikbagger Fahrer einsetzen Löffel 1-1,5m3 Hydraulikbagger, mit Fahrer, auf Anordnung des AG einsetzen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Fahrwerk mit Bereifung, Löffelinhalt 1 bis 1,5 m3.
05.__.__.110
Hydraulikbagger Fahrer einsetzen Löffel 1-1,5m3
5.00
h
05.__.__.120 Rüttelpl. Bedienungspersonal einsetzen 12-24kN Rüttelplatte, mit Bedienungspersonal, auf Anordnung des AG einsetzen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Wuchtkraft 12 bis 24 kN.
05.__.__.120
Rüttelpl. Bedienungspersonal einsetzen 12-24kN
5.00
h