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01 Bohrpfahlarbeiten
01
Bohrpfahlarbeiten
Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B)
Vertragsbestandteile sind im Falle der Auftragserteilung in nachstehender Reihen- und Rangfolge:
1. die Leistungsbeschreibung mit Vorbemerkungen; Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind auch die zugehörigen Planunterlagen wie folgt: Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B)
Vertragsbestandteile sind im Falle der Auftragserteilung in nachstehender Reihen- und Rangfolge:
1. die Leistungsbeschreibung mit Vorbemerkungen; Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind auch die zugehörigen Planunterlagen wie folgt:
- Lagepläne Genehmigungsplanung
- Baugrundgutachten + Nachtrag
- Pläne Planumshöhen/Pfahlanordnung
- Statikauszug (Genehmigungsplanung)
Die Planunterlagen liegen als pdf-Dokument bei.
Bei etwaigen Widersprüchen zwischen Textbeschreibung und Zeichnungen, die für die Angebotskalkulation erheblich sein können, hat der AN bei IGMK nachzufragen und um Aufklärung zu bitten. Im Zweifel gehen Textangaben den Zeichnungen vor.
2. die "Besonderen Vertragsbedingungen", die "weiteren Besonderen Vertragsbedingungen" (inklusive der dort genannten "Baustellenordnung", "Fremdleistungs-Ordnung" und "Hygieneordnung") sowie das Verhandlungsprotokoll
3. die allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)
4. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), aktuelle Ausgabe. Der AN ist nicht berechtigt, an den Inhalten der Leistungsbeschreibung Änderungen vorzunehmen. Bei etwaigen Fragen und Widersprüchen hat er eine entsprechende Aufklärung mit dem AG (siehe oben) herbeizuführen.
Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B)
Vertragsbestandteile sind im Falle der Auftragserteilung in nachstehender Reihen- und Rangfolge:
1. die Leistungsbeschreibung mit Vorbemerkungen; Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind auch die zugehörigen Planunterlagen wie folgt:
Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme
1 Lage
Produktionshalle
Rudolf Geiger Maschinenbau GmbH
Milchgrube 2
91320 Ebermannstadt OT Rüssenbach
2 Beschreibung der Gesamtbaumaßnahme
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Erweiterung einer bestehenden Produktionsstätte,
wobei im Zuge der Baumaßnahme ein bereits bestehender Gebäudeteil überbaut wird.
Die Erweiterung umfasst ein zweigeschossiges, teilunterkellertes Gebäude mit einer Flachdachausbildung von 3°,
Außenabmessung l / b / h Traufe / h Attika = ca. 46,50 / 20,90 / 18,40 / 18,70 m.
Der teilunterkellerte Bereich stellt das bestehende Gebäude dar, welches lastfrei überbaut wird.
Des Weiteren wird die Teilunterkellerung im Zuge der Erweiterung vergrößert.
Die Abmessungen des Bestandes betragen:
l / b / h = ca. 8,00 / 20,00 / 3,70 m
Die Abmessungen der erweiterten Teilunterkellerung betragen:
l / b / h = ca. 11,50 / 20,90 / 4,00 m
Die Oberkante des Fertigfußbodens im UG (Bestand) liegt bei 320 m ü. Normalhöhennull (NHN) = +/- 0,00 m.
3 Konstruktion
3.1 Erweiterung Untergeschoss
- Pfahlgründung (Achse 1 bis 5)
- Außenwände: Stahlbeton mit Perimeterdämmung
- Decke: Stahlbetondecke über UG
3.2 Neubau Erdgeschoss
- Pfahlgründung im nichtunterkellerten Bereich (Achse 5 bis 9)
- Außenwände: Sandwichbauweise, Stahlbeton mit vorgehängter Fassade
- Innenwände: Stahlbeton, Mauerwerk, Isowände
- Decke: Elementdecke und Pi-Platten über EG
3.3 Neubau Obergeschoss
- Außenwände: Metallfassade (Stahlblechkassettenwand)
- Innenwände: Mauerwerk
- Halleneinbau im OG (Achse 1 bis 2)
- Einbau eines Zwischengeschosses (ZG) im OG (Achse 1 bis 2)
- Decke: Ortbetondecke über OG und ZG
- Spannbetonbinder
3.4 Dach / Dachaufbau
- Dachneigung 2%
- Attikaausbildung umlaufend
- Trapezblech 16 cm
- Dampfsperre
- Dämmung 16 cm
- PVC-Folie 1,8 mm
3.5 Anbau Aufzug
- im süd-westlichen Bereich vom UG bis OG
- Außenwände: Sandwichbauweise
- Attikaausbildung umlaufend
3.6 Anbau Fluchttreppe
- im süd-östlichen Bereich
4 Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsumfang
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Ausführung der Baumaßnahme die allgemein anerkannten Regeln der Technik als Mindestanforderungen einzuhalten sind. Ausnahmen hiervon gelten, wenn die nachstehenden Detailbeschreibungen über diese Anforderungen hinausgehen oder aufgrund spezifischer Gegebenheiten dahinter zurück bleiben.
Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um die Werkleistung funktionsfähig herzustellen. Etwaige Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahin aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften der hier gegenständlichen Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen entsprechende funktionsfähige Leistung geschuldet wird.
Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme
Allgemeine Vorbemerkungen zur Freihändigen Vergabe Allgemeine Vorbemerkungen zur Freihändigen Vergabe
1. Entfallen
2. Eine Vergütung für die Ausfüllung und Abgabe erfolgt nicht. Der Text im Angebot darf nicht verändert werden, auch dürfen keine Zusätze gemacht werden. Änderungsvorschläge sowie firmenbedingte Alternativvorschläge und / oder Bedenken gegen die vorgesehene Ausführungsart sind gesondert beizufügen. Änderungsvorschläge sind nicht unerwünscht, soweit sie zu einer Kostenminderung führen und dabei den technischen Erfordernissen und geltenden Bestimmungen entsprechen oder zu einer Verbesserung der Qualität der Leistung führen.
3. Der Unternehmer erklärt ausdrücklich, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist. Er haftet allein für die Einhaltung aller in Frage kommenden gesetzlichen und sozialen Vorschriften sowie der im Baubereich geltenden bau- und ortspolizeilichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche an den Auftraggeber oder an die Bauleitung sind ausgeschlossen. Er hat unaufgefordert und auf eigene Rechnung die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen zu veranlassen.
4. Sämtliche Leistungen verstehen sich, sofern nicht in der Positionsbeschreibung, dies ausdrücklich gegenteilig vermerkt ist, einschl. Lieferung aller erforderlichen Materialien, Hilfsmaterialien sowie der Vorhaltung sämtlicher Maschinen, Geräte, Schalungen, erforderlicher Gerüste und Baustellen- Einrichtung, sofern diese Leistungen nicht in gesonderten Positionen ausgeschrieben sind.
5. Weitervergabe einzelner, nachstehend beschriebener Leistungen an Subunternehmer durch den Auftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Bauherrn. Ohne schriftliche Genehmigung ist die Beschäftigung von Subunternehmern auf der Baustelle nicht zugelassen.
Ungeachtet einer solchen Genehmigung haftet jedoch der Bauherr auch bei Einverständniserklärung in keiner Weise für die damit entstehenden Verpflichtungen des Auftragnehmers.
6. Entfallen
7. Die Arbeiten sind von fachkundigen Personen zu überwachen. Der Unternehmer ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Bauzeit ständig ein verantwortlicher Bauleiter oder sonstiger Handlungsbevollmächtigter auf der Baustelle anwesend ist. Dieser ist dem Auftraggeber jeweils zu benennen. Ein Nachweis der fachlichen Qualifikation kann verlangt werden. Fachunkundige und der deutschen Sprache nicht ausreichen mächtige Kräfte werden als Aufsichtspersonal nicht anerkannt.
8. Entfallen
9. Entfallen
10. Vereinbarungen, die diesem LV zuwiderlaufen, haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich im Einvernehmen beider Parteien getroffen werden.
11. Entfallen
12. Die eingesetzten Preise haben während der gesamten Bauzeit Gültigkeit. Da der Ausführungszeitraum überschaubar ist, werden Nachforderungen infolge Lohnerhöhungen nicht anerkannt.
13. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten Mengen entsprechend den Einheitspreisen. Das Aufmaß hat rechtzeitig und gemeinsam mit der Bauleitung zu erfolgen. Es bildet die Grundlage bei der Abrechnung. Sämtliche Rechnungen sind 2-fach inklusive gegengezeichnete Aufmaße bei der Bauleitung einzureichen. 1 x Rechnung an Bauherrn direkt.
Abrechnung nach Plänen kann erfolgen, wenn die Planunterlagen der ausgeführten Leistung exakt entsprechen.
14. Entfallen
15. Fälligkeitstermine für Abschlagsrechnungen:
30 Kalendertage nach Zugang beim Auftraggeber.
16. Fälligkeitstermine für Schlussrechnungen:
60 Kalendertage nach Zugang beim Auftraggeber
17. Der Unternehmer muss die Gewähr dafür bieten, dass er die Arbeiten gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst auszuführen in der Lage ist.
18. Für sämtliche Positionen und Alternativangebote sind die Preise einzusetzen. Unvollständig ausgefüllte Angebote können nicht berücksichtigt werden.
19. Kosten für Strom und Wasser werden nicht erhoben. Die Baustelle ist in gereinigtem Zustand zu verlassen.
20. Entfallen
21. Entfallen
22. Die Baustelleneinrichtung ist in den Einheitspreisen enthalten, sofern nicht in einer gesonderten Position ausgeschrieben und ist rechtzeitig vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung abzustimmen.
23. Der Auftraggeber hat für die Inanspruchnahme öffentlichen Grundes die erforderlichen Genehmigungen selbst einzuholen und die entsprechenden Kosten zu tragen. Der Auftragnehmer hat alle benachbarten Gebäude, Bauteile, Umwehrungen und Grundstücke durch geeignete Maßnahmen derart zu schützen, dass Störungen, Beschmutzungen und Beschädigungen vermieden werden.
24. Jeder Auftragnehmer hat die für seine Leistung nötigen Sichtabnahmen, Abnahmen und Prüfungen zu veranlassen und die daraus entstehenden Kosten und Gebühren selbst zu tragen. Die Bauleitung ist rechtzeitig vor jedem Termin, mindestens 14 Tage vorher, in Kenntnis zu setzen.
25. Sämtliche Lagerflächen für Baustoffe- und Materialien sind nach Anforderung des Auftragnehmers von Ihm selbst zu erstellen, vorzuhalten und abzuräumen. Leicht entflammbare, brennbare Materialien dürfen nur so viel angeliefert werden, wie an einem Tag verarbeitet werden können. Nicht verarbeitetes Material muss abends wieder entfernt werden.
26. Der Auftragnehmer hat Verpackungsstoffe auf seine Kosten zu beseitigen. Alle Abfallstoffe sind getrennt nach Vorschrift zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise sind dem AG unverzüglich auszuhändigen.
27. Mit den Bauarbeiten darf erst nach Erhalt der rechtskräftigen Baugenehmigung und nach Vertragsabschluss mit vereinbartem Ausführungsbeginn zwischen AG und AN bzw. nach Absprache mit der Bauleitung des Auftraggebers begonnen werden.
28. Entspricht eine vom Bauherrn gewünschte Konstruktion nicht den anerkannten Regeln der Baukunst oder handwerksmäßiger Ausführung, hat der AN seine Bedenken umgehend schriftlich geltend zu machen. Der AG behält sich vor, bei eigenmächtigen Abweichungen vom LV oder den Plänen der Architekten, den ursprünglich gewünschten Zustand herstellen zu lassen und alle damit zusammenhängenden Kosten von der Schlussrechnung des AN in Abzug zu bringen.
29. Vor Arbeitsbeginn sind die Örtlichkeiten durch den Auftragnehmer erneut zu prüfen! Ebenso ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Einwendungen umgehend schriftlich gelten zu machen, sofern die mit seinem Werk zusammenhängenden Arbeiten anderer Unternehmer für seine auftragsgemäße Erfüllung nicht genügen bzw. seine Garantieverpflichtungen stören oder gefährden.
30. Ein vertraglich vereinbarter Nachlass gilt auch für Regiearbeiten und alle Nachträge.
31. Steuerabzug bei Bauleistungen:
Im Auftragsfall ist die Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Original dem Bauherrn vorzulegen.
32. Architektenvollmacht:
Der Architekt besitzt keine rechtsgeschäftliche Vollmacht des Bauherrn.
33. Abnahme:
Die Leistung wird förmlich abgenommen gemäß § 12 Nr. 4 VOB/B; der Auftragnehmer hat die Abnahme, ggf. auch die Teilabnahme (§ 12 Nr. 2), rechtzeitig schriftlich zu beantragen. Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Maßgeräte zu stellen.
34. Entfallen
35. Die Baustellenverordnung ist zu beachten.
Für das Bauvorhaben wird ein SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) erstellt und eine Baustellenordnung. Diese werden Vertragsbestandteil. Die vorgesehenen Arbeitsschutzmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Die Baustelle wird von einem Sicherheitskoordinator überwacht.
36. Der Anbieter hat die Vertragsbedingungen durchgelesen und erkennt diese mit seiner Unterschrift ohne Einschränkung an. Er bestätigt mit seiner Unterschrift die Kenntnisnahme aller im Angebotsdeckblatt unter Punkt 1 „Angebotsgrundlagen“ aufgeführten Unterlagen.
37. Vertrags- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers sind für den Auftraggeber nicht verbindlich und werden nicht Vertragsbestandteil.
38. Entfallen
39. Leistungserbringung und Koordination:
Der Auftragnehmer hat seine Leistungserbringung mit – vorhergehenden und nachfolgenden – Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermine in Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei der Angebotskalkulation berücksichtigt.
40. Entfallen
41. Der Bauleiter oder sein Stellvertreter hat bis zur Abnahme aller Leistungen des AN während der Arbeitszeit auf der Baustelle anwesend zu sein und muss zur Vertretung des AN berechtigt sein. Der Bauleiter und sein Stellvertreter sind namentlich zu benennen und dürfen, die Zustimmung des AG ausgenommen, nicht ausgetauscht werden.
42. Dem AG sind alle Subunternehmer vor Auftragsvergabe zu benennen.
Die Beauftragung der Nachunternehmer bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den AG. Sie sind dem AG so rechtzeitig zu benennen, dass er, eine unverzügliche Reaktion vorausgesetzt, einzelne Nachunternehmer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ablehnen kann, ohne dass dies irgendwelche Auswirkungen auf die Vertragserfüllung durch den AN hat.
Der Auftragnehmer hat den Verträgen mit Nachunternehmer die allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOB/B) zugrunde zu legen.
Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung, Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschl. Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Unterauftragsnehmers schriftlich bekanntzugeben.
Beabsichtigt der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat dieser vorher die schriftliche Zustimmung vom AG einzuholen.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Unterauftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weiter vergibt, es sei denn, der Auftragnehmer hat zuvor schriftlich zugestimmt.
43. Abtretung von Forderungen – Übertagung von Pflichten:
Der Auftragnehmer darf nur nach schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers Pflichten übertragen oder Forderungen abtreten.
44. Datenschutz:
Personenbezogene Daten des Auftragnehmers werden gespeichert.
45. Gerichtsstand:
Forchheim
Allgemeine Vorbemerkungen zur Freihändigen Vergabe
Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen
1. Entfallen
2. Ausführung (zu § 4 VOB/B)
Als verantwortlicher Bauleiter des Auftragnehmers i.S.v. § 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B ist bestellt
...................................................................................................... sowie dessen Stellvertreter
.......................................................................................................
Über einen etwaigen Wechsel des Bauleiters hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass der bestellte Bauleiter der deutschen Sprache hinreichend mächtig ist. Der Auftragnehmer hat weiter dafür zu sorgen, dass alle Personen auf der Baustelle so viel deutsch sprechen und verstehen, dass sie die Anweisungen und Sicherheitsvorschriften in Deutsch verstehen und einhalten können. Sollten sie dazu nicht in der Lage sein, müssen sie aus Sicherheitsgründen, von der Baustelle verwiesen werden. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz Mahnung nicht nach, so ist der AG berechtigt einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen.
Der AN ist verpflichtet, an jeweils wöchentlich stattfindenden Jour-Fixe-Terminen teilzunehmen. Diese werden durch die Bauleitung des AG jeweils zeitgerecht vorab bekannt gegeben, voraussichtlich werden die Termine immer Mittwochs stattfinden. Auf vorheriges Verlangen ist ein rechtsgeschäftlich bevollmächtigter Vertreter zu entsenden.
Der AN wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er alle gesetzlichen Vorgaben im Bereich des Steuer-, Arbeits- und Sozialrechts in jeder Beziehung einzuhalten hat. Es wird hierzu insbesondere auf die einschlägigen Vorgaben im VHB Bund, beispielsweise Formblatt 231, verwiesen. Der AN verpflichtet sich, die dortigen Inhalte im einzelnen einzusehen und zu beachten. Der AG macht sich die dortigen Rechte des öffentlichen Auftraggebers im Rahmen der hier gegenständlichen Vereinbarung mit Einverständnis des AN zu eigen.
3. Ausführungsfristen (zu § 5 VOB/B)
Mit der Leistungsausführung ist innerhalb von 10 Werktagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen.
Die Fertigstellung erfolgt bis spätestens 30.09.2026
Der Auftragnehmer hat spätestens 1 Woche nach Auftragserteilung einen Detailterminplan bzgl. seiner auszuführenden Leistungen zu erstellen, in dem die jeweils bautäglich vorgesehene Mannstärke nebst Geräteeinsatz nachvollziehbar ist und mit Blick auf einen zeitgerechten Bauablauf kontrolliert werden kann.
4. Bauleistungsversicherung (zu § 7 VOB/B)
Der AG schließt eine Bauleistungsversicherung in angemessener und üblicher Höhe ab.
Die Kosten hierfür in Höhe von 3 Promille der Auftragssumme werden von der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
5. Vertragsstrafen (zu § 11 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs mit dem Ausführungsbeginn jeweils 0,15% der Auftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insoweit auf insgesamt auf 1,6% der Auftragssumme beschränkt.
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs mit vertraglich vereinbarten
verbindlichen Zwischenfristen (ohne die Fristen für Beginn und Fertigstellung) jeweils 0,15% der Auftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insoweit auf insgesamt auf 1,6% der Auftragssumme beschränkt.
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs mit der vertraglichen
Fertigstellungsfrist jeweils 0,15% der Auftragssumme zu zahlen.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der Auftragssumme beschränkt, auch soweit durch
Überschreitung des Ausführungsbeginns oder sonstiger Zwischenfristen bereits Vertragsstrafen verwirkt sein sollten.
Die gesamte Vertragsstrafe gemäß darf 5% der Auftragssumme nicht überschreiten.
6. Mängelansprüche (zu § 13 VOB/B)
Zu den gewährleistungsrechtlichen Qualitätserfordernissen gemäß § 13 Abs. 1 VOB wird klargestellt, dass die vereinbarte Beschaffenheit und die allgemein anerkannten Regeln der Technik gelten. Insofern treten die Vorgaben in den DIN-Normen der VOB/C im Zweifelsfalle zurück.
Abweichend von § 13 Abs. 4 Nr. 1 S. 1 VOB/B beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche
(Gewährleistungsfrist) 5 Jahre und 1 Monat, für die Dichtigkeit des Gebäudes (WU-Beton mit Abdichtung, Dachabdichtung) 10 Jahre
7. Zahlungen (zu § 16 VOB/B)
Die Zahlungen erfolgen nach den in § 16 VOB/B festgelegten Vorgaben.
Abweichend bzw. ergänzend zu den Vorgaben gemäß § 16 VOB/B werden folgende Zahlungsmodalitäten vereinbart: "Die Frist zur Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1
VOB/B wird auf 60 Tage verlängert. Dies wird übereinstimmend aufgrund des Volumens und der
Komplexität der gegenständlich vereinbarten Bauleistungen festgelegt.
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig eine Freistellungsbescheinigung gem. §§ 48 ff. EStG vorzulegen und den AG unverzüglich zu informieren, sofern sich die Grundlagen bzgl. der Freistellung ändern.
8. Sicherheitsleistung (zu § 17 VOB/B)
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft gemäß § 17 Abs. 4 VOB/B in Höhe von 10 v.H. der Auftragssumme zu stellen. Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Abschlagszahlungen einzubehalten bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Bürgschaft in eine Mängelansprüche-Bürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme umgewandelt wird. Diese gilt dann als Sicherheit im Sinne nachstehender Ausführungen.
Als Sicherheit für die Mängelansprüche (Gewährleistungssicherheit) werden 5 % v.H. der
Abrechnungssumme einbehalten. Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Mängelansprüche-Bürgschaft gemäß § 17 Abs. 4 VOB/B stellen (siehe Ziff. 1 S. 3).
Der Bürge hat in allen Fällen den Vorgaben des § 17 Abs. 2 VOB/B zu entsprechen.
Die Gewährleistungssicherheit gilt - abweichend von § 17 Abs. 8 VOB/B - für die Dauer der
Gewährleistungsfrist.
9. Sonstige Vereinbarungen
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...........................................................................................................................................................................................................
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Der AN erklärt, dass er die vorstehenden Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen zur Kenntnis
genommen und verstanden hat. Die angebotenen Preise wurden fachgerecht und vollständig kalkuliert.
Der AN hält sich an sein Angebot bis zum
......................................................... unwiderruflich gebunden.
......................................................................................................
Ort, Datum Unterschrift Auftragnehmer
Besondere Vertragsbedingungen
Vorbemerkungen zum Angebot
Durch die Unterzeichnung dieses Leistungsverzeichnisses erklärt die anbietende Firma, dass sie sich über alle örtlichen und sachlichen Verhältnisse vor Abgabe des Angebotes unterrichtet hat. Nachforderungen infolge von Unkenntnis sind somit ausgeschlossen.
Die Angebotsabgabe ist für den Bauherrn kostenlos und unverbindlich. Alle zum LV gehörenden Anlageblätter sind vom Anbieter durch Stempel und Unterschrift anzuerkennen und mit dem Angebot zusammen abzugeben.
Der Bieter ist verpflichtet, die vorliegenden Unterlagen zu prüfen. Einwände sind schriftlich zu
begründen.
Die folgende Leistungsbeschreibung wurde in Anlehnung an das Standardleistungsbuch für das Bauwesen erstellt.
Die Objekt- und Tragwerksplanung für das Bauvorhaben erfolgt durch die
Ingenieurgruppe Knörnschild & Kollegen GmbH Vorbemerkungen zum Angebot
Durch die Unterzeichnung dieses Leistungsverzeichnisses erklärt die anbietende Firma, dass sie sich über alle örtlichen und sachlichen Verhältnisse vor Abgabe des Angebotes unterrichtet hat. Nachforderungen infolge von Unkenntnis sind somit ausgeschlossen.
Die Angebotsabgabe ist für den Bauherrn kostenlos und unverbindlich. Alle zum LV gehörenden Anlageblätter sind vom Anbieter durch Stempel und Unterschrift anzuerkennen und mit dem Angebot zusammen abzugeben.
Der Bieter ist verpflichtet, die vorliegenden Unterlagen zu prüfen. Einwände sind schriftlich zu
begründen.
Die folgende Leistungsbeschreibung wurde in Anlehnung an das Standardleistungsbuch für das Bauwesen erstellt.
Die Objekt- und Tragwerksplanung für das Bauvorhaben erfolgt durch die
Ingenieurgruppe Knörnschild & Kollegen GmbH
Ernstplatz 8
96450 Coburg
Tel. 09561/8842-0; Fax 09561/8842-11
Ansprechpartner
Herr Wiener 09561/8842-13 (Tragwerksplanung)
Herr Werner 09561/8842-47 (Projektleiter)
Frau Lückebergfeld 09561/8842-61 (Ersteller LV)
Vorbemerkungen zum Angebot
Durch die Unterzeichnung dieses Leistungsverzeichnisses erklärt die anbietende Firma, dass sie sich über alle örtlichen und sachlichen Verhältnisse vor Abgabe des Angebotes unterrichtet hat. Nachforderungen infolge von Unkenntnis sind somit ausgeschlossen.
Die Angebotsabgabe ist für den Bauherrn kostenlos und unverbindlich. Alle zum LV gehörenden Anlageblätter sind vom Anbieter durch Stempel und Unterschrift anzuerkennen und mit dem Angebot zusammen abzugeben.
Der Bieter ist verpflichtet, die vorliegenden Unterlagen zu prüfen. Einwände sind schriftlich zu
begründen.
Die folgende Leistungsbeschreibung wurde in Anlehnung an das Standardleistungsbuch für das Bauwesen erstellt.
Die Objekt- und Tragwerksplanung für das Bauvorhaben erfolgt durch die
Ingenieurgruppe Knörnschild & Kollegen GmbH
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. beim AG anhand der Bestandspläne und der dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten.
Der AG übernimmt keine Haftung für Schäden. Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. beim AG anhand der Bestandspläne und der dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten.
Der AG übernimmt keine Haftung für Schäden.
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. beim AG anhand der Bestandspläne und der dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten.
Der AG übernimmt keine Haftung für Schäden.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
1. Lagerflächen
stehen auf dem Gelände der Baustelleneinrichtung zur Verfügung
2. Entsorgung Abfalle
sämtliche anfallende Verpackungsmaterialien sind täglich von der Baustelle zu räumen und sachgerecht zu entsorgen. Entsorgungskosten gehen zu Lasten des AN.
3. Leistungen, die an Subunternehmer vergeben werden sollen, sind mit Angebotsabgabe mitzuteilen.
4. Firmenwerbung auf dem gesamten Grundstück ist untersagt.
5. Eine Besichtigung des Baufeldes ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch einer vorherigen Anmeldung. 1. Lagerflächen
stehen auf dem Gelände der Baustelleneinrichtung zur Verfügung
2. Entsorgung Abfalle
sämtliche anfallende Verpackungsmaterialien sind täglich von der Baustelle zu räumen und sachgerecht zu entsorgen. Entsorgungskosten gehen zu Lasten des AN.
3. Leistungen, die an Subunternehmer vergeben werden sollen, sind mit Angebotsabgabe mitzuteilen.
4. Firmenwerbung auf dem gesamten Grundstück ist untersagt.
5. Eine Besichtigung des Baufeldes ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch einer vorherigen Anmeldung.
Bei Interesse an einer Besichtigung, vereinbaren Sie bitte einen entsprechenden Termin mit dem Bauherrn.
1. Lagerflächen
stehen auf dem Gelände der Baustelleneinrichtung zur Verfügung
2. Entsorgung Abfalle
sämtliche anfallende Verpackungsmaterialien sind täglich von der Baustelle zu räumen und sachgerecht zu entsorgen. Entsorgungskosten gehen zu Lasten des AN.
3. Leistungen, die an Subunternehmer vergeben werden sollen, sind mit Angebotsabgabe mitzuteilen.
4. Firmenwerbung auf dem gesamten Grundstück ist untersagt.
5. Eine Besichtigung des Baufeldes ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch einer vorherigen Anmeldung.
Im Sinne des Auftraggebers sollen die einzelnen Gewerke: Im Sinne des Auftraggebers sollen die einzelnen Gewerke:
- Erdarbeiten
- Bohrpfahlarbeiten
- Wasserhaltung
- Baugrubenverbau - Spundwand
- Rohbauarbeiten
gesamtheitlich an einen Auftragnehmer vergeben werden. Der Auftrag behält sich allerdings vor aus wirtschaftlichen Gründen, die Gewerke losweise zu vergeben.
Außerdem ist die Erteilung der Baugenehmigung Voraussetzung für die endgültige Vergabe. Diese wird im Zeitraum Ende November erwartet.
Im Sinne des Auftraggebers sollen die einzelnen Gewerke:
02 Allgemeine Baustelleneinrichtung
02
Allgemeine Baustelleneinrichtung
02.__.__.010 Baustelleneinrichtung inkl. Aufbau und Vorhaltung der erforderlichen Geräte Baustelleneinrichtung und -beräumung, An- und Abtransport sowie Aufbau und Vorhaltung der
erforderlichen Geräte, Elektrounterverteilung einschl. Kabel zu den Anschlusspunkten, Maschinen und Materialien sowie Tagesunterkünfte, die für die termin- und fachgerechte
Durchführung der nachfolgend beschriebenen Bohrpfahlgründungen erforderlich sind.
Im Vorfeld zur Ausführung ist durch den AN die Mitarbeit in Bezug auf die Ausführung des AN
unter Berücksichtigung der vom AN eingesetzten Geräte und Fahrzeuge bei der Erstellung des
Baustelleneinrichtungsplanes sicher zustellen,
einschließlich erforderlicher Lager- und Arbeitsplätze,
einschließlich aller zur Ausführung notwendigen Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel,
einschließlich aller fachgerechten sicherheitstechnischen Einrichtungen für die beschriebenen
Leistungen,
einschließlich der allgemeinen für den AN notwendigen Baustelleneinrichtung
02.__.__.010
Baustelleneinrichtung inkl. Aufbau und Vorhaltung der erforderlichen Geräte
L
1.00
psch
02.__.__.020 Umsetzen Bohrpfahlgerät Umsetzen des Bohrpfahlgeräts von 1. Bohrniveau zu 2. Bohrniveau
nach Unterlagen des AG, inkl. Auf- und Abbau des Geräts
Umsetzen im eingefahrenen Zustand, Weglänge ca. 150m, Umsetzen auf öffentlicher Nebenstraße (wenig Verkehr), einschließlich Maßnahmen zum Schutz der Asphaltoberfläche,
02.__.__.020
Umsetzen Bohrpfahlgerät
L
1.00
psch
02.__.__.030 Vermessungsleistungen - Nebenachsen Vermessungsleistungen
Erstellen, entsprechend der baurechtlichen Vorschriften, Sichern, Vorhalten und Unterhalten eines Schnurgerüstes für Nebenachsen, einschl. erforderlicher standfester Unterkonstruktion,
Verbindliche Einmessung und Nivellierung durch bauseits gestellten Vermessungsingenieur
02.__.__.030
Vermessungsleistungen - Nebenachsen
L
1.00
psch
02.__.__.040 Pfahlansatzpunkte einmessen Pfahlbohrung einmessen nach Lage, Höhe und Verlauf Ausführung gemäß Zeichnung.
Ein Baulage- / Höhennetz sowie die Absteckung der Gebäudehauptachsen wird bauseits zur Verfügung gestellt
02.__.__.040
Pfahlansatzpunkte einmessen
49.00
St
02.__.__.050 Dynamische Probebelastung Dynamische Probebelastung an Bauwerkspfählen zur Feststellung der Grenzlastwerte, inkl. Erstellung des Berichts, an einem Messtag, beim Ersteinsatz des Bohrpfahlgerätes auf der Baustelle (Probepfähle)
02.__.__.050
Dynamische Probebelastung
5.00
St
02.__.__.060 Toilettenkabine aufstellen und vorhalten Toilettenkabine nach Vorschrift der Arbeitsstättenverordnung §6
aufstellen, während der Baumaßnahme vorhalten, unterhalten und wieder entfernen.
Im Unterhalt ist das Entleeren, Austauschen und Reinigen enthalten.
Einsatzzeit: 4 Wochen
02.__.__.060
Toilettenkabine aufstellen und vorhalten
1.00
St
02.__.__.070 Toilettenkabine vorhalten Toilettenkabine nach Vorschrift der Arbeitsstättenverordnung §6 vorhalten,
Im Unterhalt ist das Entleeren, Austauschen und Reinigen enthalten.
Abrechnung je Stück für jede weitere Woche Vorhaltung
02.__.__.070
Toilettenkabine vorhalten
W
4.00
StWo
02.__.__.080 Kampfmittelfreiheit Der Auftragnehmer ist verantwortlich die Kampfmittelfreiheit des Baugrundstücks zu überprüfen. Eine schriftliche Bestätigung der Kampfmittelfreiheit nach ATV DIN 18299 ist vor Beginn der Stabilisierungsmaßnahme vorzulegen.
(siehe auch unter www. Kampfmittelportal.de )
Bei Verdachtsfällen sind auf dem Baufeld weitere Erkundungen erforderlich, welche nicht in dieser Position enthalten sind. Hierfür ist ein zugelassenes Fachunternehmen nach § 7 und § 20 Sprengstoffgesetz vom Bauherren bzw. Auftraggeber zu beauftragen.
02.__.__.080
Kampfmittelfreiheit
L
1.00
psch
02.__.__.090 Bauzeitenplan Aufstellen, Übergeben und Pflegen eines Bauzeitenplanes für sämtliche im Auftrag des AN enthaltenen Arbeiten
Planungs- und Fertigungsphase mit Einzelzeiträumen:
- Erstellung Werk- und Montageplanung
- Aufmaß vor Ort und Einarbeitung in Werk- und
Montageplanung
- Freigabe durch Bauherr und Fachplaner
- Einarbeitung der Korrekturen mit Wiedervorlage
- Materialbestellung und Vorfertigung
- Montagebeginn
- Darstellung von Arbeitsabschnitten
- Fertigstellung
02.__.__.090
Bauzeitenplan
L
1.00
psch
02.__.__.100 Dokumentation Dokumentationunterlagen liefern und übergeben.
Anzahl / Formatierung:
- Dateien dwg/ dxf und pdf auf Wechseldatenträger - USB, 1-fach
Es ist für alle im Auftrag enthaltenen Leistungen eine Bestandsdokumentation zu erstellen.
Zu den Dokumentationsunterlagen gehören:
allgemeine Unterlagen
- Fachunternehmererklärung
- Fachbauleitererklärung
- Bautagebücher
- Revisionsunterlagen
- Abnahmebescheinigungen
- Montageanleitung und Übereinstimmungserklärung für die Montage der Elemente
- Bedienungs/Wartungsanleitungen
- Materialnachweis
- Prüfberichte/Datenblätter/Zulassungen der verwendeten Erzeugnisse
- Wartungs- und Pflegehinweise der verwendeten Erzeugnisse
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Unterlagen sind 14 Tage vor der Abnahme im Planungsbüro einzureichen.
Die Abnahme erfolgt nur bei rechtzeitiger und vollständiger Abgabe der Unterlagen.
02.__.__.100
Dokumentation
L
1.00
psch
03 Bohrpfähle
03
Bohrpfähle
Vorbemerkungen zu Bohrpfahlarbeiten Vorbemerkungen zu Bohrpfahlarbeiten
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus den einschlägigen Vorschriften und Richtlinien, insbesondere die in der VOB teil C enthaltenen:
DIN 18 299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18 300 - Erdarbeiten
DIN 18 301 - Bohrarbeiten
DIN 18 303 - Verbauarbeiten
DIN 18 304 - Rammarbeiten
DIN 18 309 - Einpressarbeiten
DIN 4095 - Baugrund; Dränung zum Schutz baulicher Anlagen
DIN 18 920 - Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzen- beständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
DIN EN 996 - Rammausrüstung; Sicherheitsanforderungen
ZTV - ING - 2012
ZTV - KOR Stahlbauten 2013
sowie alle das Gewerk betreffende weitere Normen der Vorschriften in ihrer neuesten Fassung.
Ausführung
Vor Beginn der Arbeiten sind das vorhandene Gelände (vorbereitete Arbeitsebenen/Zufahrten) und die anschließenden Gebäudeteile gemeinsam mit dem Auftraggeber auf evtl.
Besonderheiten und den Zustand zu begutachten. Darüber ist ein Protokoll zu führen und von beiden Seiten zu bestätigen.
Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken und dergleichen sind vor Arbeitsbeginn vom Auftragnehmer zu sichern.
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u.dgl. zu informieren und eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Schutzmaßnahmen gegen Beschädigung oder Verschmutzung an angrenzenden Gebäuden oder Bauteilen sind rechtzeitig und eigenverantwortlich vor Aufnahme der Arbeiten vorzunehmen, hierzu gehören auch die entsprechenden Bausicherungsmaßnahmen.
Alle schwingungserzeugenden Geräte sind so zu wählen, dass keine Beeinträchtigung der umliegend vorhandenen Bausubstanzen und Bauwerke auftritt.
Die Grenzwerte der DIN 4150 dürfen nicht überschritten werden.
Sollten Beeinträchtigungen durch bauseitige Erschütterungen auftreten, sind die weiteren Arbeiten mit Schwingungsmessungen zu überwachen und zu dokumentieren. Diese Arbeiten sind in die entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren.
Bei der Durchführung der Arbeiten sind die maßgebenden emissionsrechtlichen Verordnungs- und Verwaltungsvorschriften genau zu beachten.
Die Baugrundgutachten vom 15.07.2025(GMP), sowie die Entwurfsstatik der Bohrpfahlgründung vom xxxxx IGMK werden gemeinsam mit den Leistungsverzeichnis online zur Verfügung gestellt.
Vermessungsarbeiten
Das Abstecken der Hauptachsen der baulichen Anlage und das Schaffen der notwendigen Höhenfestpunkte in unmittelbarer Nähe der baulichen Anlagen sind Bestandteil des AG.
Die Sicherung dieser Punkte und Achsen sowie alle Vermessungsarbeiten sind Sache des AN. Diese und alle anderen Vermessungsarbeiten einschließlich Protokollierung sind in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen.
Preisinhalte
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18303,18304 und 18309 gelten als Nebenleistung:
· die laufende Reinigung der Transportwege für die
Baufahrzeuge, soweit die Verschmutzung durch Arbeiten des
Auftragnehmers verursacht wurde.
· Unterhaltung des Arbeitsplanums
· Umsetzen der Bohreinrichtung von Bohransatzpunkt zu
Bohransatzpunkt, ausgenommen
Leistungen nach Abschnitt 4.2.6 VOB/C
Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen
richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
In den vereinbarten Preisen sind folgende Leistungen enthalten, sofern hierfür keine gesonderten Positionen im Leistungsverzeichnis vorhanden sind:
· Die technische Bearbeitung der Spezialbauarbeiten unter
Beachtung sämtlicher Randbedingungen und Bauzustände.
· Sofern notwendig (aus Ausschreibungsunterlagen ersichtlich),
die Verrohrung/Spülsätze für die Durchführung von
Bohrarbeiten.
· Das Führen und Übergeben von Bohrprotokollen, sowie das
Aufzeichnen der einzelnen Bodenschichten während des
Bohrens sofern dies von der Bauherrschaft oder vom AG
verlangt wird.
· Die Durchörterung von Gehweg- und Straßenbelag und
dessen Unterbau.
· Leerbohrungen bis zu 1,0m.
· Die Beseitigung von Spül- und Bohrwasser.
· Das notwendige Verpressen, auch das mehrfache Nach-
verpressen der Pfähle bis zur geforderten Tragfähigkeit,
unabhängig des erforderlichen Verpressguts.
· Mehrzement, ausgenommen bedingt durch Hohlräume, die
nicht aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich waren
(Baugrundgutachten, Nachbarbebauung, Pläne)
· Das Herstellen, Vorhalten und Beseitigen von Spritzschutz-
oder Lärmschutzeinrichtungen sofern gefordert und nicht als
gesonderte Position vereinbart.
· Sämtliche, für die Leistung des AN erforderlichen Gerüste,
auch über 2,0m.
· Das Einmessen und Rückvermessen
Den Auflagen der zuständigen Behörde ist Folge zu leisten. Sämtliche Aufwendungen hierfür sind mit den vereinbarten Preisen abgegolten.
Es ist darauf zu achten, dass alle Maschinen und Geräte, soweit möglich, möglichst geräuscharm arbeiten.
Bauseitig werden vom AG folgende Leistungen erbracht:
· die Abfuhr des Bohrguts. Die Lagerung jeglichen Bohrguts auf
einem mit der örtlichen Bauleitung abgestimmten Platz auf
dem Baustellengelände ist dagegen Sache des AN und in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
· Stellung von Anschlusspunkten für Baustrom und Bauwasser
· Baustromanschlüsse:1 x 32A 400V
2 x 16A 400V
6 x Schuco 230V
Es werden nur fertiggestellte Pfähle in der tatsächlich hergestellten Länge abgerechnet, Fehlbohrungen werden nicht vergütet.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf der Baustelle keine allgemeine Arbeitsplatzbeleuchtung vorhanden ist!
Hinweise:
Der Einsatz von Betonen/Zementsorten mit niedrigem Chromatgehalt ist verpflichtend und zu beachten.
Das Filtrat der Bindemittelsuspension des einzubringenden Betons darf einen Chromatgehalt (CrVI) von max. 20mg/l aufweisen. Dies ist mittels eines Schnelltests vorab nachzuweisen. Soweit notwendig wäre der Chromatgehalt durch Zugabe von Eisen (II)-sulfat entsprechend einzustellen. Das Ergebnis ist dem Wasser wirtschaftsamt Kronach zur Freigabe vorzulegen.
Vorbemerkungen zu Bohrpfahlarbeiten
Es ist zu beachten, dass Verpressanker und Bohrpfähle unter dem Grundwasserspiegel hergstellt werden müssen. Damit müssen sämtliche Forderungen der DIN EN 1536 und DIN EN 1537 beachtet werden (z.B. Wasserauflast, Wasseraustausch usw.) Da die Herstellung weitgehend in tonigen Böden erfolgt, ist damit zu rechnen, dass sich im Bohrwasser des hergestellten Bohrlochs nach Abschluss der Bohrung eine erhebliche Masse an Schwebstoffen befindet. Diese Inhaltstoffe setzen sich auf der Pfahlsohle ab, dies bedingt zusätzliche Maßnahmen (z.B. mehrmaliger Wassertausch, erhöhte Wartezeit) um die Bohrlochsohle bis zum Betonieren frei zu halten. Das Vorgehen ist mit dem geotechnischen Sachverstädnigen abzustimmmen und vor Ort zu prüfen. Es ist zu beachten, dass Verpressanker und Bohrpfähle unter dem Grundwasserspiegel hergstellt werden müssen. Damit müssen sämtliche Forderungen der DIN EN 1536 und DIN EN 1537 beachtet werden (z.B. Wasserauflast, Wasseraustausch usw.) Da die Herstellung weitgehend in tonigen Böden erfolgt, ist damit zu rechnen, dass sich im Bohrwasser des hergestellten Bohrlochs nach Abschluss der Bohrung eine erhebliche Masse an Schwebstoffen befindet. Diese Inhaltstoffe setzen sich auf der Pfahlsohle ab, dies bedingt zusätzliche Maßnahmen (z.B. mehrmaliger Wassertausch, erhöhte Wartezeit) um die Bohrlochsohle bis zum Betonieren frei zu halten. Das Vorgehen ist mit dem geotechnischen Sachverstädnigen abzustimmmen und vor Ort zu prüfen.
Die Herstellung ist aufgrund von gespanntem Grundwasser im Kontraktorverfahren durchzuführen.
Die zuvor genannten Bedingungen/Maßnahmen wie:
• Bereitstellung, Einbau und Rückbau der Wasserauflast,
• Vorhalten des Wassers während der gesamten erforderlichen Zeit,
• Transport, Pump- und Regeltechnik zur Sicherstellung des hydrostatische Drucks,
sind in die EInheitspreise einzukalkulieren.
Es ist zu beachten, dass Verpressanker und Bohrpfähle unter dem Grundwasserspiegel hergstellt werden müssen. Damit müssen sämtliche Forderungen der DIN EN 1536 und DIN EN 1537 beachtet werden (z.B. Wasserauflast, Wasseraustausch usw.) Da die Herstellung weitgehend in tonigen Böden erfolgt, ist damit zu rechnen, dass sich im Bohrwasser des hergestellten Bohrlochs nach Abschluss der Bohrung eine erhebliche Masse an Schwebstoffen befindet. Diese Inhaltstoffe setzen sich auf der Pfahlsohle ab, dies bedingt zusätzliche Maßnahmen (z.B. mehrmaliger Wassertausch, erhöhte Wartezeit) um die Bohrlochsohle bis zum Betonieren frei zu halten. Das Vorgehen ist mit dem geotechnischen Sachverstädnigen abzustimmmen und vor Ort zu prüfen.
03.__.__.010 Leerbohrung herstellen Leerbohrungüber 5 m je Pfahl nach Unterlagen
des AG herstellen.
Bauteil 'Probepfahl und Reaktionspfähle'
Pfahl = Ortbetonbohrpfahl.
Pfahldurchmesser = 90 cm.
Neigung vertikal.
Bohrgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Leerbohrung mit nicht bindigem Material verfüllen
03.__.__.010
Leerbohrung herstellen
22.00
St
03.__.__.020 Bohrung Bohrpfahl Durchm. 900mm T über 6 m bis 8m Fels 1 Gesteinsart Opalinuston In Anlehnung an STLB-Bau
Bohrung für Bohrpfahl, Durchmesser 900 mm, vertikal, Bohrtiefe über 6 bis 8 m, zulässige Neigungsabweichung 0,5 % der Bohrtiefe, zulässige Abweichung am Bohransatzpunkt 2 cm,
Homogenbereich 1, bestehend aus Fels, Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 4 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 7 m,
- eine Gesteinsart: Opalinuston
- Verwitterung und Veränderungen DIN EN ISO 14689 stark verwittert,
- mäßig veränderlich DIN EN ISO 14689,
- einaxiale Druckfestigkeit von '1' MPa,
- einaxiale Druckfestigkeit bis '50' MPa,
- Geologische Struktur DIN EN ISO 14689 geschichtet,
- Trennflächenabstand DIN EN ISO 14689 fein laminiert,
- Trennflächenrichtung Fallrichtung (Azimut) '0' Grad,
- Trennflächenrichtung Fallwinkel '30' Grad,
- prismatischer Gesteinskörper DIN EN ISO 14689,
- nicht abrasiv, LAK g/t 0 - 50,
Bohrung im Grundwasser, als Vollbohrung mit Stützflüssigkeit, als Drehbohrung, Bohrgut nicht schadstoffbelastet, aufnehmen, innerhalb der Baustelle abladen, Transportweg über 50 bis 100 m, aufgemessen wird vom planmäßigen Bohransatzpunkt bis zur planmäßigen Bohrlochtiefe.
03.__.__.020
Bohrung Bohrpfahl Durchm. 900mm T über 6 m bis 8m Fels 1 Gesteinsart Opalinuston
106.00
m
03.__.__.030 Bohrung Bohrpfahl Durchm. 900mm T über 10 m bis 12 m Fels 1 Gesteinsart Opalinuston In Anlehnung an STLB-Bau
Bohrung für Bohrpfahl, Durchmesser 900 mm, vertikal, Bohrtiefe von 10 m bis 12 m, zulässige Neigungsabweichung 0,5 % der Bohrtiefe, zulässige Abweichung am Bohransatzpunkt 2 cm,
Homogenbereich 1, bestehend aus Fels, Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 4 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 7 m,
- eine Gesteinsart: Opalinuston
- Verwitterung und Veränderungen DIN EN ISO 14689 stark verwittert,
- mäßig veränderlich DIN EN ISO 14689,
- einaxiale Druckfestigkeit von '1' MPa,
- einaxiale Druckfestigkeit bis '50' MPa,
- Geologische Struktur DIN EN ISO 14689 geschichtet,
- Trennflächenabstand DIN EN ISO 14689 fein laminiert,
- Trennflächenrichtung Fallrichtung (Azimut) '0' Grad,
- Trennflächenrichtung Fallwinkel '30' Grad,
- prismatischer Gesteinskörper DIN EN ISO 14689,
- nicht abrasiv, LAK g/t 0 - 50,
Bohrung im Grundwasser, als Vollbohrung mit Stützflüssigkeit, als Drehbohrung, Bohrgut nicht schadstoffbelastet, aufnehmen, innerhalb der Baustelle abladen, Transportweg über 50 bis 100 m, aufgemessen wird vom planmäßigen Bohransatzpunkt bis zur planmäßigen Bohrlochtiefe.
03.__.__.030
Bohrung Bohrpfahl Durchm. 900mm T über 10 m bis 12 m Fels 1 Gesteinsart Opalinuston
168.00
m
03.__.__.040 Bohrung Bohrpfahl Durchm. 900mm T 15 m Fels 1 Gesteinsart Opalinuston In Anlehnung an STLB-Bau
Bohrung für Bohrpfahl, Durchmesser 900 mm, vertikal, Bohrtiefe 15 m, zulässige Neigungsabweichung 0,5 % der Bohrtiefe, zulässige Abweichung am Bohransatzpunkt 2 cm,
Homogenbereich 1, bestehend aus Fels, Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 4 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 7 m,
- eine Gesteinsart: Opalinuston
- Verwitterung und Veränderungen DIN EN ISO 14689 stark verwittert,
- mäßig veränderlich DIN EN ISO 14689,
- einaxiale Druckfestigkeit von '1' MPa,
- einaxiale Druckfestigkeit bis '50' MPa,
- Geologische Struktur DIN EN ISO 14689 geschichtet,
- Trennflächenabstand DIN EN ISO 14689 fein laminiert,
- Trennflächenrichtung Fallrichtung (Azimut) '0' Grad,
- Trennflächenrichtung Fallwinkel '30' Grad,
- prismatischer Gesteinskörper DIN EN ISO 14689,
- nicht abrasiv, LAK g/t 0 - 50,
Bohrung im Grundwasser, als Vollbohrung mit Stützflüssigkeit, als Drehbohrung, Bohrgut nicht schadstoffbelastet, aufnehmen, innerhalb der Baustelle abladen, Transportweg über 50 bis 100 m, aufgemessen wird vom planmäßigen Bohransatzpunkt bis zur planmäßigen Bohrlochtiefe.
03.__.__.040
Bohrung Bohrpfahl Durchm. 900mm T 15 m Fels 1 Gesteinsart Opalinuston
120.00
m
03.__.__.050 Bewehrungskorb Bohrpfahl B500 Bewehrungskorb für Bohrpfahl DIN EN 1536 aus Betonstabstahl B500 DIN 488-1 und DIN 488-2, alle Durchmesser, alle Längen, und Montage- und Einbauhilfen aus Stahl.
03.__.__.050
Bewehrungskorb Bohrpfahl B500
16.00
t
03.__.__.060 Ortbeton Bohrpfahl Stahlbeton C30/37 XC2 XA1 Durchm. 900mm T 6-8m L 6-8m In Anlehnung an STLB-Bau
Ortbeton für Bohrpfahl DIN EN 1536, Stahlbeton, C 30/37 DIN EN 206, DIN 1045-2, Expositionsklasse XC2 (Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung, nass/selten trocken), Expositionsklasse XA1 (Betonkorrosion durch chemisch schwach angreifende Umgebung), Durchmesser 900 mm, Bohrtiefe über 6 bis 8 m, Bewehrung wird gesondert vergütet, Bohransatzpunkt ab Baugrubensohle, Pfahllänge über 6 bis 8 m, aufgemessen wird von planmäßiger Pfahloberkante bis zur planmäßigen Bohrlochtiefe, Ausführung gemäß Zeichnung.
03.__.__.060
Ortbeton Bohrpfahl Stahlbeton C30/37 XC2 XA1 Durchm. 900mm T 6-8m L 6-8m
106.00
m
03.__.__.070 Ortbeton Bohrpfahl Stahlbeton C30/37 XC2 XA1 Durchm. 900mm T 10-12m L 10-12m In Anlehnung an STLB-Bau
Ortbeton für Bohrpfahl DIN EN 1536, Stahlbeton, C 30/37 DIN EN 206, DIN 1045-2, Expositionsklasse XC2 (Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung, nass/selten trocken), Expositionsklasse XA1 (Betonkorrosion durch chemisch schwach angreifende Umgebung), Durchmesser 900 mm, Bohrtiefe über 10 bis 12 m, Bewehrung wird gesondert vergütet, Bohransatzpunkt ab Baugrubensohle, Pfahllänge über 10 bis 12 m, aufgemessen wird von planmäßiger Pfahloberkante bis zur planmäßigen Bohrlochtiefe, Ausführung gemäß Zeichnung.
03.__.__.070
Ortbeton Bohrpfahl Stahlbeton C30/37 XC2 XA1 Durchm. 900mm T 10-12m L 10-12m
168.00
m
03.__.__.080 Ortbeton Bohrpfahl Stahlbeton C30/37 XC2 XA1 Durchm. 900mm T 15 m L 15 m In Anlehnung an STLB-Bau
Ortbeton für Bohrpfahl DIN EN 1536, Stahlbeton, C 30/37 DIN EN 206, DIN 1045-2, Expositionsklasse XC2 (Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung, nass/selten trocken), Expositionsklasse XA1 (Betonkorrosion durch chemisch schwach angreifende Umgebung), Durchmesser 900 mm, Bohrtiefe über 15 m, Bewehrung wird gesondert vergütet, Bohransatzpunkt ab Baugrubensohle, Pfahllänge über 15 m, aufgemessen wird von planmäßiger Pfahloberkante bis zur planmäßigen Bohrlochtiefe, Ausführung gemäß Zeichnung.
03.__.__.080
Ortbeton Bohrpfahl Stahlbeton C30/37 XC2 XA1 Durchm. 900mm T 15 m L 15 m
120.00
m
03.__.__.090 Bohrhindernisse freilegen und ausgraben Bohrhindernisse, z.B. Altfundamente aus massivem Mauerwerk/Beton mit Bagger freilegen und
ausgraben, Abbruchgut seitlich lagern, geeignetes Material zum Verfüllen und Verdichten liefern
und einbauen, einschl. entsorgen
nur Material
03.__.__.090
Bohrhindernisse freilegen und ausgraben
O
10.00
m3
03.__.__.100 Kolonneneinsatz für Hindernisbeseitigung Bohrpfähle Kolonne zur Beseitigung unvorhergesehener Hindernisse einsetzen. Vergütet wird ein
Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhalte-
und Betriebsstoffkosten sowie die Kosten für das Bedienungspersonal einschließlich sämtlicher
Zuschläge umfasst. Abgerechnet werden die tatsächlichen geleisteten Einsatzstunden, ohne Stillstand.
Einsatz bei der Herstellung von Ortbetonbohrpfählen
03.__.__.100
Kolonneneinsatz für Hindernisbeseitigung Bohrpfähle
O
10.00
Std
03.__.__.110 Pfahlkopf Beton kappen Abtrag-H bis 65 cm Durchm. 900 mm In Anlehnung an STLB-Bau
Bohrpfahlkopf aus Beton auf Sollhöhe kappen, Toleranzen DIN EN 1536, Abtragshöhe bis cm, Pfahldurchmesser 900 mm, anfallende Stoffe seitlich lagern.
Kappgut seitl. in Haufwerk lagern, Transportweg ca. 30 m
03.__.__.110
Pfahlkopf Beton kappen Abtrag-H bis 65 cm Durchm. 900 mm
38.00
St
03.__.__.120 Bohrpfahlfläche säubern Abtrag-H bis 5cm Freigelegte Flächen des Bohrpfahls vom Boden säubern, über das Sollmaß der Pfahldicke hinausgehende Teile abfräsen, mittlere Höhe der abzutragenden Fläche bis 5 cm, anfallende Stoffe seitlich lagern.
03.__.__.120
Bohrpfahlfläche säubern Abtrag-H bis 5cm
25.00
m2
04 Wasserhaltung
04
Wasserhaltung
Die nachfolgenden Positionen beziehen sich auf die Wasserhaltung bzw. Neutralisation des Baustellenabwassers im Zuge der Bohrpfahlarbeiten. Die nachfolgenden Positionen beziehen sich auf die Wasserhaltung bzw. Neutralisation des Baustellenabwassers im Zuge der Bohrpfahlarbeiten.
In die Einheitspreise sind An- und Abtransport sowie die Inbetriebnahme der Neutralisiationanlage einschließlich des Montagematerials einzukalkulieren.
Die nachfolgenden Positionen beziehen sich auf die Wasserhaltung bzw. Neutralisation des Baustellenabwassers im Zuge der Bohrpfahlarbeiten.
04.__.__.010 Anschlussltg Abwasser Neutralisationsanlage DN100 verlegen räumen In Anlehnung an STLB-Bau
Anschlussleitungen auf der Baustelle für die Abwasserentsorgung der Baulichkeiten der Baustelle, Anschlussleitung aus Kunststoffrohr, DN 100, verlegen und räumen.
Anschlussleitung zum Einleiten des Bohrwassers in die Neutralisationsanlage, Überwinden von 6-8 m Höhendifferenz ist in Einheitspreis einzukalkulieren,
einschl. aller erforderlichen Geräte, Pumpen und Personalkosten
04.__.__.010
Anschlussltg Abwasser Neutralisationsanlage DN100 verlegen räumen
50.00
m
04.__.__.020 Anschlussltg Abwasser DN100 verlegen räumen In Anlehnung an STLB-Bau
Anschlussleitungen auf der Baustelle für die Abwasserentsorgung der Baulichkeiten der Baustelle, Anschlussleitung aus Kunststoffrohr, DN 100, verlegen und räumen.
Anschlussleitung zum Einleiten des gereinigten Abwassers in öffentliche Kanalisation, einschl. aller erforderlichen Geräte, Pumpen und Personalkosten, sowie erforderliche
Einleitungsgenehmigung und der hierfür anfallenden Kosten
04.__.__.020
Anschlussltg Abwasser DN100 verlegen räumen
100.00
m
04.__.__.030 Neutralisationsanlage für 10 l/s Baustellenabwasser Neutralisationsanlage für 10 l/s Baustellenwasser, mit Kohlensäurezufuhr
Neutralisation und Endkontrolle
inkl. 1 x Neustralisationseinheit mit Pumpe,
2 x pH Eintaucharmatur, aus PVC, ca. 1 m Länge,
einschl. dazugehöriger Kabel und Messelektroden,
Steuerschrank mit Schaltschrank und CO2-Armatur, Anschlüsse für
CO2-Zugabe, pH-Neutralisation, pH-Endkontrolle, Abwasserpumpe,
Schaltschrank nach DIN+VDE mit allen erforderlichen Steuerungen,
pH-Controller (2 Stück)
Bildschrimschreiber mit Touchscreen
mit 6 analogen Messeingängen
- Konfiguration des Gerätes über Touchscreen oder Setup
Programm
- Schnittstelle Rj45-Ethernet, RS232/485
- mit Zähler, Integrator, Mathematikfunktion
- mit 4 binären Eingängen, 1 Relais
Speichermedium: USB-Stick
- CO2-Armatur MS, 1/2 " Druckminderer, Magnetventil
Rückschlagventil und Absperrhahn
Vorhaltedauer 4 Wochen
04.__.__.030
Neutralisationsanlage für 10 l/s Baustellenabwasser
1.00
St
04.__.__.040 Neutralisationsanlage vorhalten Neutralisationsanlage für 10 l/s Baustellenabwasser vorhalten,
Abrechnung je Stück für jede weitere Woche Vorhaltung
04.__.__.040
Neutralisationsanlage vorhalten
W
4.00
StWo
04.__.__.050 Neutralisationsbecken mit Thomsonwehr 3.800 x 2.000 x 1.500 mm (LxBxH)
mit Thomsonwehr zur Durchflussmengenbestimmung
- 6 mm starke Bodenplatte
- 3 mm starke Seitenwände
- Auslaufflansch DN150
- Einbauten als Absetzbecken (Trenn- und Steigwände)
- 3 Trennwänden (2x Tauchwand, 1 x Steigwand)
- Der Behälter ist außen rundum durch U-Baustahl-Spanten
senkrecht im Abstand von ca. 1 m verlaufend verstärkt
- Oben, rundum, ein stabiler Abschlußrahmen aus U-Baustahl, 100 mm
- Der Behälter wird dicht geschweißt und ebenso auf Dichtheit geprüft
- Oben mittig wird eine Querstrebe, zwecks Seitenwandstabilisierung,
eingeschweißt
- Ebenso werden am Behälter oben 4 Kranösen nach Richtlinien 'kranbare Transportbehälter' angebracht,
was auch im Prüfprotokoll bezüglich der zulässigen Belastung (nur im Leerzustand) vermerkt ist
- Der Behälter wird rostschutz-grundiert und nach RAL5010 decklackiert
- Das Becken wird mit Typenschild nach Erstabnahmeplatkette nach § BGR 186 Richtlinien versehen, hier Gültigkeit 1 Jahr,
incl. Prüfprotokoll.
Vorhaltedauer 4 Wochen
04.__.__.050
Neutralisationsbecken mit Thomsonwehr
1.00
St
04.__.__.060 Neutralisationsbecken mit Thomsonwehr vorhalten Neutralisationsbecken mit Thomsonwehr vorhalten,
Abrechnung je Stück für jede weitere Woche Vorhaltung
04.__.__.060
Neutralisationsbecken mit Thomsonwehr vorhalten
W
4.00
StWo
04.__.__.070 Absetzbecken 3.800 x 2.000 x 1.500 mm (LxBxH)
- Einlauf: freier Einlauf von oben
- 6 mm starke Bodenplatte, 3 mm starke Seitenwände
- Auslaufflansch DN150
- Einbauten als Absetzbecken (Trenn- und Steigwände)
- 3 Trennwänden (2 x Tauchwand, 1 x Steigwand)
- Der Behälter ist außen rundum durch U-Baustahl-Spanten
senkrecht im Abstand von ca. 1.0 m verlaufend verstärkt.
- Oben, rundum, ein stabiler Abschlußrahmen aus
U-Baustahl, 100 mm.
- Der Behälter wird dicht geschweißt und ebenso auf Dichtheit
geprüft.
- Oben mittig wird eine Querstrebe, zwecks
Seitenwandstabilisierung, eingeschweißt.
- Ebenso werden am Behälter oben 4 Stück Kranösen nach
Richtlinien "kranbare Transportbehälter" angebracht, was
auch im Prüfprotokoll bezüglich der zulässigen Belastung (nur
im Leerzustand) vermerkt ist.
- Der Behälter wird rostschutz-grundiert und nach RAL 5010
decklackiert.
- Das Becken wird mit Typenschild nach Erstabnahmeplakette
nach § BGR 186 Richtlinien versehen, hier Gültigkeit 1 Jahr,
incl. Prüfprotokoll.
Vorhaltedauer 4 Wochen
04.__.__.070
Absetzbecken
2.00
St
04.__.__.080 Absetzbecken vorhalten Absetzbecken vorhalten,
Abrechnung je Stück für jede weitere Woche Vorhaltung
04.__.__.080
Absetzbecken vorhalten
W
4.00
StWo
04.__.__.090 Beseitigen Absetzgut Enfernen und fachferechtes Entsorgen des anfallenden Schlamm und Absetzgut aus den Absetzbecken der Position zuvor,
einschl. Entsorgungsnachweis
04.__.__.090
Beseitigen Absetzgut
L
1.00
psch
04.__.__.100 Übergangsanschlussset DN150 Flansch auf DN150 KG
incl.
- 1 x Dichtung DN150
- 8 x Schrauben M20 x 75
- 8 x Mutter M20
- 16 x Unterlegscheibe CLIC 21mm
04.__.__.100
Übergangsanschlussset DN150 Flansch
3.00
St
04.__.__.110 Ultraschall-Durchflussmessung Durchflussmessung am Thomsonwehr
Messprinzip: Ultraschall
Messbereich: 0.2-4 m
Genauigkeit Pegel: +/- 0.2 % vom Messwert
+/- 0.05 % vom Messbereich
Prozessanschluss: BSP, NPT Gewinde
Sensormaterial: PP, PVDF
Betriebstemperatur: -30-90 C°
Netzspannung: 12-36 V DC
Ausgang: 4-20 mA, HART, Relais
Zulassungen: CE, ATEX, RoHS
Vorhaltedauer 4 Wochen
04.__.__.110
Ultraschall-Durchflussmessung
1.00
St
04.__.__.120 Ultraschall-Durchflussmessung vorhalten Ultraschall-Durchflussmessung vorhalten,
Abrechnung je Stück für jede weitere Woche Vorhaltung
04.__.__.120
Ultraschall-Durchflussmessung vorhalten
W
4.00
StWo
04.__.__.130 Dezentrale Datenauswertung Datenabruf sowie Auswertung und Bereitstellung über
Rechenzentrum in Stuttgart
- Online LIVE-VIEW
- Online PDF-Archiv
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04.__.__.130
Dezentrale Datenauswertung
1.00
Mt
04.__.__.140 CO2-Anschlussset bestehend aus:
- CO2-Flaschen-/Bündeldruckminderen 0-10 bar
- CO2-Zuleitungsschlauch bis zu 10 m
04.__.__.140
CO2-Anschlussset
1.00
St
04.__.__.150 Verbrauchsmaterial/Erstausstattung bestehend aus:
- 2 Stück HGR1 Elektrode
- 1 Liter Pufferlösung pH 7
- 1 Liter Pufferlösung pH 4
- 2 Stück Laborbecher, 100ml
- 1 Stück Spritzflasche, 500ml
04.__.__.150
Verbrauchsmaterial/Erstausstattung
1.00
St
05 Regiearbeiten, Geräte- und Materialsätze
05
Regiearbeiten, Geräte- und Materialsätze
05.__.__.010 Polier/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Polier/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
05.__.__.010
Polier/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
5.00
h
05.__.__.020 Bauvorarbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauvorarbeiter/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
05.__.__.020
Bauvorarbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
10.00
h
05.__.__.030 Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
05.__.__.030
Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
10.00
h
05.__.__.040 Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
05.__.__.040
Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
10.00
h
05.__.__.050 Spezialbauvorarbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Spezialbauvorarbeiter/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
05.__.__.050
Spezialbauvorarbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
10.00
h
05.__.__.060 Spezialbaufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Spezialbaufacharbeiter/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
05.__.__.060
Spezialbaufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
10.00
h
05.__.__.070 Bohrhammer Werkzeug Bedienungspersonal einsetzen 1-2kW Bohrhammer einschl. Werkzeug, mit Bedienungspersonal, auf Anordnung des AG einsetzen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
der Verrechnungssatz für das Gerät umfasst sämtliche Aufwendungen für den Betrieb, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Leistung 1 bis 2 kW.
05.__.__.070
Bohrhammer Werkzeug Bedienungspersonal einsetzen 1-2kW
5.00
h