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ATV Die Erstellung des Angebotes durch den AN erfolgt kostenlos und ohne jede Verpflichtung für Gustav Epple - auch dann, wenn die Angebotserstellung Planleistungen oder Berechungen des AN erforderlich werden.
Darüber hinaus gelten,
- die anerkannten Regeln der Technik - als Mindeststandart für die Leistungen
- die VOB B / C, soweit in den vorrangigen Vertragsunterlagen dem gegenüber keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
- die Zulassungen und Werksvorschriften der Herstellerfirmen
- die Sicherheitsvorschriften für den Arbeitsschutz auf Baustellen, insbesondere:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Für alle weiteren vertraglichen Inhalte gilt das Verhandlungsprotokoll.
Die beschriebenen Leistungen sind als fix und fertige, vollumfängliche und funktionsfähige Leistung zu verstehen.
ATV
Allgemeine Baubeschreibung ng Fassadenbauarbeiten Allgemeine Baubeschreibung:
Geplant ist die energetische Sanierung eines Bestandsgebäudes der GEMA.
Dabei werden im Bereich der Fassade hauptsächlich die Alu Fenster- und -Fassaden- konstruktionen sowie der Sonnenschutz erneuert.
Im 5. und 6.OG werden die Wärmedämmung, die Dachabdichtung und der Oberbelag der Terrassen erneuert.
Im Bereich der TGA erfolgen vor allem Erneuerungen der Warmwasserbereitung, der Heizungsanlage und der Lüftung und Klimatisierung einschließlich der MSR-Technik.
- Geschoßfläche gesamt (NGF): 10.712 m²
- Geschosse oberirdisch: 7
- Gerschosse unterirdisch: 3
Projektbeteiligte:
Bauherr: GEMA Immobilienverwaltung wirtschaftlicher Verein & CoKG
Rosenheimer Straße 11
81667 München
Architekt: Weickenmeier, Kunz + Partner Architekten Ingenieure GmbH
Prinzregentenstraße 126
81667 München
SiGeKo: KSM Baumanagement GmbH
Bodenseestraße 217
81240 München
Generalunternehmer: Gustav Epple Baunternehmung GmbH
Tränkestraße 4
70597 Stuttgart
Allgemeine Angaben zur Baustelle:
- Beim Sanierungsobjekt handelt es sich im Wesentlichen um eine Grenzbebauung.
Für die Dauer der Baumaßnahmen wird es nachbarschaftliche Vereinbarungen mit
entsprechenden Nutzungs- und Zugangsrechten geben.
-Die regelmäßigen Arbeitszeiten auf der Baustelle sind daher festgelegt auf:
werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr,
lärmintensive Arbeiten nur von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr
- Die Zufahrt erfolgt von der Rosenheimer Straße aus, wird gleichzeitig als Zufahrt zum
Anlieferhof des Hilton Hotels genutzt und ist daher ständig freizuhalten.
- Die Feuerwehrumfahrt ist auch Teil der Feuerwehranfahrt zum Hilton Hotel und ist
ständig freizuhalten!
- Auf dem Baufeld besteht keine Wendemöglichkeit für LKW!
- Transportwege und Lagerflächen gemäß BE Plan
Bauablauf der Gesamtmaßnahme:
Die Baumaßnahme wird zeitlich getrennt in zwei Bauabschnitten realisiert:
1. BA: Bauteil A: (auf Bild linkes Gebäudeteil), Bauteil B bleibt im Betrieb
Beginn: 8.12.2025
Fertigstellung: 8.6.2026
2. BA: Bauteil B: (auf Bild rechtes Gebäudeteil) Bauteil A ist wieder in Betrieb
Beginn: 19.3.2027
Fertigstellung: 5.8.2027
Baustelleneinrichtung
Fassadengerüste LK4 / W09 und Beistellung Hochbaukran mit Kranfahrer erfolgt bauseits durch AG. Geleiches triftt auf Schuttrutschen, Schuttmulden, Schuttcontainer und Entsorgungskosten zu.
Einmessarbeiten
Für die anfallenden Vermessungsleistungen im Rahmen der
Baumaßnahme, werden seitens des AG keine Vermessungsleistugnen erbracht.
Alle notwendigen Maße und Höhen sind vom AN
selbstständig auf Grundlage der Ausführungsplanung zu erbringen.
Allgemeine Baubeschreibung ng Fassadenbauarbeiten
ZTV ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Ergänzung zum Umfang der Bauleistung
In die Einheitspreise einzurechnen sind folgende Nebenleistungen:
a. Einrichten, Vorhalten und Räumen der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Baustelleneinrichtung mit Geräten, Maschinen, Mannschaftswagen, usw. einschl. diebstahlsicherer Lagerung des Materials und der Geräte auf der Baustelle für die gesamte Dauer der Arbeiten.
b. Heranbringen von Wasser und Strom von den vom AG auf der Baustelle zur Verfügung gestellten Anschlußstellen.
c. Beseitigung von anfallendem Unrat und Bauschutt sowie Rest- und Verpackungsmaterial während der Ausführung.
d. Erforderliche Maßnahmen zum Schutz fertig eingebauter Bauteile vor Verunreinigung, Verschmutzung und Beschädigung. Bodenflächen, Einbauteile, Sichtbeton-, Metall-, Holz- und Kunststoff-Flächen sind ausreichend abzudecken. Anklammern von Folien oder dgl. an Holz- bzw. Kunststoffteile ist grundsätzlich verboten. Entsprechende Säuberung aller selbst verursachten Verunreinigungen.
e) Bohren von Dübel- und Ankerlöchern und Einsetzen nötiger Dübel zur Befestigung aller Teile und alle zur Befestigung der Wände notwendigen Maßnahmen und Materialien.
f) Recht- und schiefwinkelige Eckausführung, Wandanschlüsse und T-Stöße der Montagewände.
g) Anschlüsse der Metallständerwände an Massiv- und Montagewände, Vorsatzschalen, sowie Anschlüsse in Verbindung mit Unterzügen und Stützen.
ZTV
Allgemeine Beschreibung 1 Allgemein
1.1 Ausführung
Rohbauhöhen
E2-E5 : 3,01m (Regelgeschoss)
E1: 2,68m
E6: 3,69m
E0: 2,81m
Es besteht in den Geschossen E1-E6 ein Verbundestrich von ca. 7cm, auf dem die Gipskartonständerwerke aufgebaut sind.
Im E0 hat der Estrich einen Aufbau von ca. 20cm.
1.2 Normen / Richtlinien
Der Ausschreibung und Ausführung liegen die VOB, die Richtlinien und Merkblätter der Fachverbände und alle einschlägigen DIN - Normen in der neuesten Fassung zugrunde, insbesondere:
Soweit einzelne Konstruktionen in ihrer Art nicht in den genannten Normen erfasst sind, gelten die Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen.
2 Zulassungen / Zeugnisse
Die Forderungen hinsichtlich Einbruch-, Güte- Brand-, Schall- und Wärmeschutz, Befestigungen, Gleichwertigkeit bei alternativen Angeboten usw. sind nachzuweisen, z. B. durch Prüfzeugnisse.
3 Allgemeine Hinweise
3.1 Art und Umfang der Leistung
Trockenbauarbeiten in sämtlichen Geschossen, einschl. aller brandschutz- und schallschutztechnisch notwendigen Wände sowie den Ausbau der Sanitär-, Teeküchen- und Technikbereiche, etc-
Einschließlich aller Anschlüsse an Fassaden, Decken, Türen, etc.
3 Material, Prüfzeugnisse, Systemzulassungen
Anschlüsse an angrenzende Bauteile nach Anforderung starr oder beweglich, auch an Rundstützen, einschl. dauerelastischer Versiegelung, überstreichbar. Freie Kanten und Abschlüsse mit eingespachtelten Kanten- und Abschlussprofilen.
3.1 Schallschutz
Die im Leistungsverzeichnis angegegeben dB-Werte sind
RwR-Werte (ohne Einfluss von Flanken)
4 Hinweise zur Ausführung
4.1 Rückbau
Die Rückbauleistungen wurden separat vergeben und sind nicht Gegenstand dieses LVs.
Ggf. sind im Ausnahmefall Rückbauleistungen erforderlich, die durch den AN Trockenbau ausgeführt werden müssen.
Dann gelten folgende Hinweise:
Es erfolgt kein kompletter Rückbau, sondern nur ein
selektiver Rückbau einzelner Bauteile.
Die Abbrucharbeiten in Bereichen von bestehen bleibenden Gipskartonkonstruktionen sind mit Sorgfalt und beschädigunsfrei auszuführen.
Insbesondere beim Rückbau sind die Leistung ggf. in einzelnen Schritten in Abstimmung mit dem Elektriker /Tischler auszuführen.
Mit Angebotsabgabe ist dem AN bewusst, dass der Rückbau teilweise in kleineren Einzelflächen erfolgt.
Der Rückbau der Decken erfolgt planmäßig in den
Büroflächen im Bereich der Fassade sowie im Bereich von neu auszuführenden GK-Wände und Stürze zum Deckenanschluss.
Diverse Elemente - z.B. Systemtrennwände - sind zur Wiederverwendung vorgesehen. Die Zwischenlagerung erfolgt nach Absprache mit der Bauleitung in der Tiefgarage.
4.2 Neubau
Die verwendeten Gipskarton-Bauplatten müssen generell aus Naturgips bestehen. Sie dürfen nicht aus synthetischem Gips hergestellt sein.
Sämtliche Teile der Trockenbau-Arbeiten (Abhängungen, Beplankung, Befestigungsmittel, Revisionsöffnungen usw.) sind durchgehend systemkonform einzubauen. Der Einbau von Teilen verschiedener Systeme ist unzulässig.
Es dürfen nur vollkommen trockene Gipskarton-Bauplatten verarbeitet werden. Auf der Baustelle gelagerte GK-Platten sind abzudecken und vor Feuchtigkeit zu schützen. Die Plattenstöße der Beplankung, bzw. der äußeren Beplankung werden mit einem systemzugehörigen Fugenfüller einschl. Bewehrungsstreifen verspachtelt.
Alle vertikal stehenden C-Profile haben einen max. Mittenabstand von 625 mm und müssen zur Durchführung von E-Leitungen mit Loch- oder H-Stanzungen versehen sein. Zur Abdichtung zwischen den U-Profilen und den angrenzenden Bauteilen ist eine einseitige klebende, komprimierbare, 75 mm breite Anschlussdichtung einzubauen.
Bei der Montage der Metallständerwände ist mit zu berücksichtigen, dass vorab die Montage der 1. Wandschale erfolgt. Nach Abschluss der Montage der
Haustechnikgewerke werden alle Wände geschlossen.
Bei der Montage der Installationswände und Vorsatzschalen ist mit zu berücksichtigen, daß vorab die Montage der Bodenschiene erfolgt. Nach Abschluss der Montage der Haustechnikgewerke werden alle Wände geschlossen.
Die Gipskartonoberflächen sind malerfertig, bzw. bereit zur Fliesenverlegung, fugenlos gespachtelt und geschliffen herzustellen.
Es werden grundsätzlich nur die eingebauten Massen ohne Verschnitt vergütet. Alle für die Montagen notwendigen Gerüste, Fahrgerüste etc. sind zu berücksichtigen. Verunreinigungen und Abfälle, die von Arbeiten des AN herrühren, sind täglich zu beseitigen. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht unaufgefordert nach, ist der AG berechtigt, die Beseitigung auf Kosten des AN anderweitig zu veranlassen.
Erschwernisse durch lnstallationsgerüste, lnstallationsregister sowie durch Rohrleitungen, Kabel, Installationskanäle usw. sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
Das Anlegen, Herstellen und/oder Anpassen aller haustechnischen Aussparungen, Ausschnitte und Durchbrüche in den Wänden ist einzukalkulieren, ebenso das Schließen der Durchbrüche nach erfolgter Installation.
Ausschnitte in Wänden für Einbauteile, Beleuchtung, Lüftung, Revisionsöffnungen etc. nach Erfordernis mit Auswechselung der Unterkonstruktion herstellen und schließen.
Ausführung der Trockenbauarbeiten entsprechend den wärme,- brand- und schallschutztechnischen Anforderungen und gemäß der Herstellerrichtlinien.
Oberflächenqualität: Q2 (gilt für alle beschriebenen Positionen)
HINWEIS:
Der AN ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen (je nach Baufortschritt) seine Leistung vom Systemgeber prüfen zu lassen und dies durch ein Protokoll dem AG auszuhändigen. Die Abstände sind mit dem AG abzustimmen. Es erfolgt keine zusätzliche Vergütung.
Leitfabrikat: Knauf
Allgemeine Beschreibung
01 Bauteil A
01
Bauteil A
01.01 Vorbereitende Maßnahmen / Schutzmaßnahmen
01.01
Vorbereitende Maßnahmen / Schutzmaßnahmen
01.02 Bestandsprüfung
01.02
Bestandsprüfung
01.04 Decken
01.04
Decken
01.05 Wände
01.05
Wände
01.06 Türen
01.06
Türen
01.07 Wandverstärkungen
01.07
Wandverstärkungen
01.08 Schienen / Profile für Verstärkungen
01.08
Schienen / Profile für Verstärkungen
01.10 Revisionsklappen
01.10
Revisionsklappen
01.11 Ausschnitte
01.11
Ausschnitte
01.13 Anarbeitung an Bestand
01.13
Anarbeitung an Bestand
01.14 Sonstiges
01.14
Sonstiges
02 Bauteil B
02
Bauteil B
02.01 Vorbereitende Maßnahmen / Schutzmaßnahmen
02.01
Vorbereitende Maßnahmen / Schutzmaßnahmen
02.02 Bestandsprüfung
02.02
Bestandsprüfung
02.04 Decken
02.04
Decken
02.05 Wände
02.05
Wände
02.06 Türen
02.06
Türen
02.07 Wandverstärkungen
02.07
Wandverstärkungen
02.08 Schienen / Profile für Wandverstärkungen
02.08
Schienen / Profile für Wandverstärkungen
02.10 Revisionsklappen
02.10
Revisionsklappen
02.11 Ausschnitte
02.11
Ausschnitte
02.13 Sonstiges
02.13
Sonstiges