Lüftung
GDM energet. Sanierung GEMA, München
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ATV Die Erstellung des Angebotes durch den AN erfolgt kostenlos und ohne jede Verpflichtung für Gustav Epple - auch dann, wenn für die Ange- botserstellung Planleistungen oder Berechungen des AN erforderlich werden. Im Auftragsfalle werden die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Gustav Epple Bauunternehmung GmbH (AVB-NU), welche auf der Internetseite www.gustav-epple.de im Verzeichnis „Ausschreibungen“ veröffentlicht sind und von der Internetseite heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden können, Vertragsbestandteil. Darüber hinaus gelten, -              die anerkannten Regeln der Technik - als Mindeststandart für die Leistungen -              die VOB B / C, soweit in den vorrangigen Vertragsunterlagen dem gegenüber keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. -              die Zulassungen und Werksvorschriften der Herstellerfirmen -    die Sicherheitsvorschriften für den Arbeitsschutz auf Baustellen, insbesondere:                - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)                - Baustellenverordnung (BaustellV)                - Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)                - Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)                - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Für alle weiteren vertraglichen Inhalte gilt das Verhandlungsprotokoll. Die beschriebenen Leistungen sind als fix und fertige, vollumfängliche und funktionsfähige Leistung zu verstehen.
ATV
Allgemeine Baubeschreibung ng Fassadenbauarbeiten Allgemeine Baubeschreibung: Geplant ist die energetische Sanierung eines Bestandsgebäudes der GEMA. Dabei werden im Bereich der Fassade hauptsächlich die Alu Fenster- und -Fassaden- konstruktionen sowie der Sonnenschutz erneuert. Im 5. und 6.OG werden die Wärmedämmung, die Dachabdichtung und der Oberbelag der Terrassen erneuert. Im Bereich der TGA erfolgen vor allem Erneuerungen der Warmwasserbereitung,  Heizungsanlage, Lüftung, Klimatisierung. Im Gewerk Elektro erfolgen umfangreiche Erneuerungen der Niederspannungsinstallation einschließlich der kompletten MSR-Technik, sowie Anpassungen der Sicherheitsbeleuchtungs- und Brandmeldeanlage. - Geschoßfläche gesamt (NGF):  10.712 m² - Geschosse oberirdisch:  7 - Geschosse unterirdisch: 3 Projektbeteiligte: Bauherr:                                                                                  GEMA Immobilienverwaltung wirtschaftlicher Verein & CoKG                                                                                               Rosenheimer Straße 11                                                                                               81667 München Architekt:                                                                                Weickenmeier, Kunz + Partner Architekten Ingenieure GmbH                                                                                               Prinzregentenstraße 126                                                                                               81667 München Fachplaner TGA:                                                                      allwärme GmbH                                                                                               Feringastraße 10a                                                                                               85774 Unterföhring SiGeKo:                                                                                  KSM Baumanagement GmbH                                                                                               Bodenseestraße 217                                                                                               81240 München Generalunternehmer:        Gustav Epple Baunternehmung GmbH                                       Tränkestraße 4                                       70597 Stuttgart Allgemeine Angaben zur Baustelle: - Beim Sanierungsobjekt handelt es sich im Wesentlichen um eine Grenzbebauung.   Für die Dauer der Baumaßnahmen wird es nachbarschaftliche Vereinbarungen mit   entsprechenden Nutzungs- und Zugangsrechten geben. -Die regelmäßigen Arbeitszeiten auf der Baustelle sind daher festgelegt auf: werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr,   lärmintensive Arbeiten nur von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr - Die Zufahrt erfolgt von der Rosenheimer Straße aus, wird gleichzeitig als Zufahrt zum   Anlieferhof des Hilton Hotels genutzt und ist daher ständig freizuhalten. - Die Feuerwehrumfahrt ist auch Teil der Feuerwehranfahrt zum Hilton Hotel und ist   ständig freizuhalten! - Auf dem Baufeld besteht keine Wendemöglichkeit für LKW! - Transportwege und Lagerflächen gemäß BE Plan Bauablauf der Gesamtmaßnahme: Die Baumaßnahme wird zeitlich getrennt in zwei Bauabschnitten realisiert: 1. BA: Bauteil A:   (auf Bild linkes Gebäudeteil), Bauteil B bleibt im Betrieb                              Beginn: Juli 2025      Fertigstellung: Juli 2026 2. BA: Bauteil B:   (auf Bild rechtes Gebäudeteil) Bauteil A ist wieder in Betrieb                              Beginn: Oktober 2026Fertigstellung: Oktober 2027
Allgemeine Baubeschreibung ng Fassadenbauarbeiten
generell einzukalkulierende Kosten / Baustellengemeinkosten Folgende Kosten sind als Baustellengemeinkosten über alle Positionen einzupreisen: Baustelleneinrichtung Erforderliche Montagegerüste, Hubbühnen, etc bis zu einer Montagehöhe von 4,0 m Geschoßhöhen von OKFFB bis UK RD 1.UG                               2,95 m EG                                  3,01 m 1.OG                               2,61 m 2.-5.OG        3,01 m 6.OG                               3,63 m / Loft u. Flur bis ca. 6,00 m Die Stahlbeton-Rippendecken sollen nicht gestrichen werden und im derzeitigen Zustand als Sichtbeton erhalten bleiben. Dementsprechend dürfen im Zuge der Montage keine sichtbar bleibenden Markierungen (wie z.B. Schlagschnur) verwendet werden und Fehlbohrungen sind mit Zementmörtel im passenden Farbton zu schließen. Alle Montagen im Bereich der Rippendecken sind in der Qualität einer Sichtinstallation auszuführen.
generell einzukalkulierende Kosten / Baustellengemeinkosten
Allgemeine Hinweise zur Krannutzung Allgemeine Hinweise zur Krannutzung: Für den Materialtransport vom / zum Dach wird bauseits ein Hochbaukran inkl. Kettengehänge und Bedienung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Traglast bei max. Ausladung 1,3 t - Darstellung Lastkreise siehe beiliegende BE-Pläne. Das An- und Abschlagen sowie das Einweisen des Kranfahrers und ggf. zusätzlich erforderliche Lastaufnahmemittel (z.B. Traversen, Hebeschlingen, Hebegurte, Kantenschutzwinkel usw.) sind Sache AN. Es dürfen nur geprüfte und mit einem aktuell gültigen Prüfetikett versehene Lastaufnahmemittel im unbeschädigten Zustand verwendet werden. Termine und Zeiten für die Krannutzung sind rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen.
Allgemeine Hinweise zur Krannutzung
Hinweise Funktionalausschreibung und Abrechnung Hinweis zur Ausschreibung Dieses "Kurz-Leistungsverzeichnis" ist als Funktionale Leistungsbeschreibung gemäß §7c VOB/A zu verstehen. Die aktuelle Entwurfsbeschreibung der KGR 430 Lufttechnische Anlagen ist diesem Kurz-LV vorangestellt und gilt, zusammen mit den beigefügten Plänen der LP5, übergreifend für Bauteil A und Bauteil B als Funktionsdefinition. Die einzelnen Positionen dienen nur der klaren Definition der Funktion, den Zweck und den Rahmenbedingungen des Vorhabens und sind lediglich als grobes Massengerüst zu verstehen. Sofern jedoch konkrete Produkte / Fabrikate benannt sind, sollen diese  auch so zur Ausführung kommen und sind entsprechend zu kalkulieren. Die konkrete Planung und Ausgestaltung der Leistung bleibt im Detail den Bietern überlassen. Hinweis zur Abrechnung Auf Grund einer für dieses Bauvorhaben laufenden BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ist es zwingend erforderlich, die Abrechnung aller erbrachten Leistungen nach den Bauteilen A und B getrennt vorzunehmen. Da die Bauteile A und B auch zeitlich nacheinander ausgeführt und fertig gestellt werden, sind in diesem LV auch alle Positionen für Inbetriebnahme, Einweisung und Dokumentation sowohl für BT A als auch für BT B getrennt enthalten.
Hinweise Funktionalausschreibung und Abrechnung
Entwurfsbeschreibung KGR 430 Stand: 30.08.2024 Entwurfsbeschreibung LP3 KGR 430 Lufttechnische Anlagen - Stand 30.08.2024 Allgemeine Beschreibung und Festlegungen Bestand und Übersicht der Maßnahmen Die Lüftungszentrale im DG beinhaltet die Lüftungsgeräte für die innenliegenden Räume, die Versorgung für Küche, Kantine, Casino, sowie für den Konferenzraum in der Brücke (Loft). Die bestehenden Lüftungsgeräte sind reine Abluft-, bzw. Zuluftgeräte und besitzen keine Wärmerückgewinnung. Der Maßnahmenkatalog im Bereich Lüftung befasst sich daher maßgebend damit, diese gegen Lüftungsgeräte mit integrierter Wärmerückgewinnung auszutauschen. Die Möglichkeiten zu Heizung und Kühlung werden so wiederhergestellt, wie an den bestehenden Lüftungsgeräten. Die Projektfläche im 1. OG des Bauteil B besitzt ebenfalls getrennte Lüftungsgeräte für Zuluft und Abluft. Folgende Maßnahmen werden nach diesem Katalog umgesetzt: Maßnahme RLT.1 Rückbau RLT-Zentrale 7. OG und neue gemeinsame Abluft und FortluftMaßnahme RLT.2 Neues Lüftungsgerät L01 - Innenliegende Räume Maßnahme RLT.3 Neues Lüftungsgerät L02 – Konferenz + Casino Maßnahme RLT.4 Neues Lüftungsgerät L03 – Kantine Maßnahme RLT.5 Neues Lüftungsgerät L04 – Küche Maßnahme RLT.6 Sanierungsmaßnahmen aus der Hygieneprüfung Maßnahme RLT.7 Tausch Lüftungsgerät BT B 1. OG Hinzu kommen die Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsplatzkonzeptes NewWork RLT.1 Rückbau RLT-Zentrale OG7 und neue gemeinsame Abluft und Fortluft In der Lüftungszentrale im DG befinden sich insgesamt sechs Lüftungsgeräte. Alle Lüftungsgeräte werden gesammelt über einen Fortluft-, bzw. Außenluftstutzen versorgt. Die bestehenden Lüftungsgeräte müssen in Einzelteilen demontiert und die Gerätesockel abgebrochen werden (Abbruch Sockel bauseits). Nach Demontage der bisherigen Geräte werden die neuen Lüftungsgeräte erneut an die bestehenden gemeinsamen Wetterschutzgitter für Außenluft und Fortluft angeschlossen. Da mehrere Geräte auf der Dachfläche stehen, ist die erforderliche Luftmenge über das Wetterschutzgitter Außenluft geringer als im Bestand. Der Anschluss daran muss deshalb nicht in voller Länge wieder hergestellt werden. Der übrige Querschnitt muss mit Kanalblech verschlossen werden. Die Einbringung der neuen Lüftungsgeräte erfolgt zerlegt in Einzelteilen über Lastenaufzug und Treppenhaus. RLT.2 Neues Lüftungsgerät L01 - Innenliegende Räume Die lüftungsseitige Versorgung der innenliegenden Räume ist zwischen Bauteil A und B verzweigt. Die Lüftung „Innenliegende Räume“ versorgt sowohl die Sanitärkerne als auch Putzräume, Lager und Werkstätten. Hierzu führt in Bauteil B am Lastenaufzug ein Versorgungsschacht über alle Geschosse bis in das EG. Geschossweise sind hier über Brandschutzklappen in den Flur oder direkt angrenzenden Räume wie Lager, Abgänge zur Versorgung der einzelnen Teilbereiche vorgesehen. Das Bauteil A besitzt seinen eigenen Abluftsteigstrang mit Abluftventilator. Dieser befindet sich in der Kältezentale im DG Bauteil B und führt dort über Dach. Die Zuluftversorgung des Bauteil A erfolgt jedoch über den Versorgungsschacht des Bauteil B. Hierzu führt eine Versorgungsleitung (meist DN200) vom Versorgungsschacht (Bauteil B) über den Verbindungsflur zum Sanitärkern Bauteil A. Im EG und 1. OG existiert baulich kein Verbindungsflur, um die Zuluft von Bauteil B nach Bauteil A zu führen. Nach Bestandsaufnahme musste festgestellt werden, dass für die Sanitärbereiche Bauteil A keine Zuluft existiert. Die Nachströmung erfolgt hier über Undichtigkeiten in der Gebäudehülle, das Foyer und geöffnete Fenster. In den geschossweisen Abgängen vom Versorgungsschacht der innenliegenden Räume konnten nur vereinzelt Volumenstromregler festgestellt werden. Um einen geregelten Betrieb der Anlage sicherstellen zu können, werden in die Abgänge konstante Volumenstromregler verbaut. Ein geregelter Betrieb der Anlage ist hierdurch nur im Auslegungszustand möglich und kann nicht beliebig variiert werden. Um Bauteil A und B über ein gemeinsames Lüftungsgerät betreiben zu können, muss die Abluftleitung aus Bauteil A über die Abhangdecke der Brücke und des Lofts im 6. OG bis in die Technikzentrale geführt werden. Abbildung 9: Verbindungsleitung Abluft innenliegende Räume im 6. OG RLT.3 Neues Lüftungsgerät L02 – Konferenz + Casino Die lüftungsseitige Versorgung der Räume Kantine und Casino erfolgt für die Zuluft im DG aktuell über eine gemeinsame Kanalführung mit der Küche. Im 6. OG verzweigen die Leitungen zu den jeweiligen Räumlichkeiten. Die Abluft erfolgt nur noch gemeinsam für Casino und Kantine. In Zukunft sollen die Räume Konferenz (Loft) und Casino zur Feuchterückgewinnung gemeinsam über ein Lüftungsgerät mit Rotationswärmetauscher versorgt werden. Hierbei musste in der weiteren Bestandsaufnahme festgestellt werden, dass Teile der Abluft für die Personalduschen und -toiletten und Küchenlager mit auf die Leitungsführung für das Casino angeschlossen sind. Die Gerüche, welche über die WC-Anlagen oder das Küchenlager entstehen, können über den Rotationswärmetauscher in die Bereiche Loft&Casino übertragen werden. Dieser Übertragungsweg muss vermieden werden. Hierzu wurden drei Varianten erarbeitet. Für die weitere Planung wird die Variante verfolgt, welche die Zu- und Abluftleitungen des Sanitärkerns (Küchenpersonal) und Küchenlager auf die nahegelegenen Versorgungsleitungen der innenliegenden Räume umschließt. Hierzu müssen weite Teile der Abhangdecke geöffnet werden. Hierdurch kann die Lüftungsanlage Loft&Casino weiterhin mit einem Rotationswärmetauscher betrieben werden und es entsteht keine neue Lüftungsanlage für den Sanitärkern (Küchenpersonal). Die Versorgung des Lofts erfolgt direkt aus der Lüftungszentrale. Die bestehenden Anschlüsse sollen weiterverwendet werden. Da sich kein Leitungsweg über das Loft bis in das Casino realisieren lässt, werden die ehemaligen Anschlüsse für Kantine/Casino aus der Lüftungszentrale heraus weiterverwendet. Diese Maßnahme bedingt jedoch auch Bereiche aus der Maßnahme "RLT.4 Neues Lüftungsgerät L03 - Kantine". Da die Bereiche Loft und Casino jedoch unabhängig voneinander betrieben werden sollen, sind in die jeweiligen Zuluftleitungen ein separates Kühlregister und variable Volumenstromregler verbaut. RLT.4 Neues Lüftungsgerät L03 – Kantine Die Kantine ist im Bestand wie bereits unter "RLT.3 Neues Lüftungsgerät L02 - Konferenz + Casino" beschrieben gemeinsam mit Casino und Küche aus der Lüftungszentrale versorgt. Die Kantine sollte über ein neues separates Gerät versorgt werden. Zunächst wurden die neuen Lüftungsgeräte für "Innenliegende Räume", "Konferenz/Casino" und "Kantine" gemeinsam in der Lüftungszentrale vorgesehen. Im Zuge der Planungsarbeiten musste jedoch festgestellt werden, dass dies aus platztechnischen Gründen nicht realisierbar ist. Neue Lüftungsgeräte unterliegen entsprechender Normung, welche die Strömungsgeschwindigkeit innerhalb des Gerätes begrenzt, weshalb diese deutlich größer sind als ältere Lüftungsgeräte ohne Wärmerückgewinnung. Der Platz in der Lüftungszentrale ist deshalb nicht ausreichend für alle Geräte. Gepaart mit der Situation wie unter "RLT.3 Neues Lüftungsgerät L02 - Konferenz + Casino" beschrieben, dass kein Leitungsweg für das Casino über das Loft umgesetzt werden kann, musste für das Lüftungsgerät Kantine ein neuer Aufstellort gefunden werden. Das Gerät muss im Außenbereich auf dem Dach über Bauteil B aufgestellt werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche zusätzliche Anforderungen an die Witterungebeständigkeit und Aufstellung des Gerätes. Die Anschlüsse für die Kantine wurden vertikal durch das Dach geführt und auf den Bestand aufgeschlossen. Abbildung 10: Lüftungsgerät L03 Kantine auf Dachfläche RLT.5 Neues Lüftungsgerät L04 – Küche Wie unter "RLT.3 Neues Lüftungsgerät L02 - Konferenz + Casino" beschrieben, wird die Küche im Bestand zuluftseitig gemeinsam über ein Lüftungsgerät mit Kantine und Casino versorgt. Die Abluft wird über einen separaten Abluftventilator über Dach abgeführt. Die Küche soll in Zukunft über ein separates Lüftungsgerät, welches für den Einsatz von Küche geeignet ist, betrieben werden. Das Lüftungsgerät ist in der Außenfläche auf dem Dach über Bauteil B aufgestellt. Die speziellen Anforderungen zur Außenaufstellung wie unter "RLT.4 Neues Lüftungsgerät L03 - Kantine" beschrieben, sind hierbei gleichermaßen einzuhalten. Die Anschlüsse für Zu- und Abluft werden vertikal durch das Dach geführt. Abbildung 11: Lüftungsgerät L04 Küche auf Dachfläche Aufgrund der neuen Position zum zuluftseitigen Anschluss muss die Leitungsführung der Küche innerhalb der Abhangdecke neu verlegt werden. Die Positionen der Drallauslässe und der Küchenablufthaube bleiben hierbei unberührt, werden jedoch erneuert. Ein zusätzlicher Abluft-Drallaulass wird in der Rasterdecke neben der Küchenablufthaube montiert. Die Zuluft wird im Bestand aus dem Korridor vor der Küche in diese geführt. Abbildung 12: Kanalführung Lüftung Küche - Bestand Diese muss rückgebaut werden, da die neue Zulufteinbringung oberhalb der Küchenhaube erfolgen wird. Zudem wird die Spülküche über einen separaten Abluftventilator entlüftet. Abbildung 13: Kanalführung Lüftung Küche – Neu RLT.6 Sanierungsmaßnahmen aus der Hygieneprüfung Lüftung Derzeit nicht Bestandteil dieser Ausschreibung RLT.7 Tausch Lüftungsgerät BT B OG1 Die Projektfläche im 1. OG Bauteil B besitzt zur Lüftung separat angeordnete Abluft- und Zuluftventilatoren. Die Lufteinbringung erfolgt hier über entlang der Fassade angeordnete Lüftungsgitter. Zugunsten einer Wärmerückgewinnung soll die Lüftung auch hier über ein gemeinsames Gerät realisiert werden. Die Aufstellung des Lüftungsgerätes erfolgt im angrenzenden Raum "Lager/Werkstatt". Die Leitungsführung der Abluft wird ab Ende des Raums durch die Bürofläche zurück in Richtung Lager/Werkstatt geführt. Aufgrund der Unterzüge und damit einhergehenden niedrigen Raumhöhe muss ein flacher, aber entsprechend breiter Lüftungskanal verwendet werden. Im Raum "Besprechung/Bibliothek" soll die Fortluft entsprechend der im Bestand befindlichen Außenluftansaugung über die Fassade realisiert werden. Die Leitungen können jedoch nur innerhalb eines Rasterfeldes zwischen den Unterzügen geführt werden. Angrenzend erfolgt ein Deckensprung, der nicht genügend Raum für eine Leitungsführung oder einen Wanddurchbruch zum Raum "Lager/Werkstatt" zulässt. Die bisherige Kanalführung zur Außenluftansaugung muss daher demontiert werden und parallel zur Fortluft mit einem Wickelfalzrohr DN250 geführt werden. Die Leitung muss vor Durchführung durch die Außenwand entlang der Fassade in den Raum Meeting verzogen werden. Das Fortluftgitter wird entsprechend der Außenluftansaugung in die Abhangdecke unterhalb der Decke zum 2. OG installiert. Lüftungszentrale Aufgrund der Außenaufstellung des Lüftungsgerätes „Kantine“ können die verbleibenden Geräte „Innenliegende Räume“ und „Konferenz&Casino“ innerhalb der Lüftungszentrale realisiert werden. Die Anschlüsse an den Bestand werden weiterverwendet und durch den neuen Anschluss innenliegende Lüftung Bauteil B ergänzt. Abbildung 14: Lüftungszentrale DG Regelstrategien Lüftungsanlagen RLT-Anlagen Innenliegende Räume Volumenstromregelung:konstant Betriebsdauer:                  Zeitprogramm Temperaturregelung:         konstante Zulufttemperatur RLT-Anlagen Konferenz / Casino Volumenstromregelung: variabel in mehreren Stufen                                                      (Konferenz/Casino jeweils eigenständig) Betriebsdauer:                                Zeitprogramm / Nutzergesteuert Temperaturregelung:                       konstante Zulufttemperatur RLT-Anlagen Küche Volumenstromregelung: variabel in mehreren Stufen Betriebsdauer:                  Zeitprogramm / Nutzergesteuert Temperaturregelung:         konstante Zulufttemperatur RLT-Anlagen Kantine Volumenstromregelung: konstant Betriebsdauer:                  Zeitprogramm Temperaturregelung:         konstante Zulufttemperatur RLT-Anlagen OG1 Volumenstromregelung: konstant Betriebsdauer:                  Zeitprogramm / Nutzergesteuert Temperaturregelung:         konstante Zulufttemperatur RLT-Anlagen UG1 für Duschen EG (Anlage verbleibt im Bestand) Volumenstromregelung: konstant Betriebsdauer:                  Zeitprogramm Temperaturregelung:         konstante Zulufttemperatur Maßnahmen durch NewWork Das bisherige Arbeitsplatzkonzept hatte die Arbeitsräume immer an der Fassade angeordnet oder als offenen Verbund, um den Luftaustausch mittels Fensterlüftung sicherzustellen. Durch die Umsetzung des neues Arbeitsplatzkonzeptes "NewWork" entstehen innenliegende Fokus- und Meetingräume, welche nicht mehr mittels Fenstern belüftet werden können. Hierzu werden für jeden innenliegenden Raum Silent Abluftventilatoren installiert. Diese geben die Abluft mittels Weitwurfdüsen in den umgebenden OpenSpace-Raum ab. Die Zuluft strömt passiv über Tellerventile nach. Aufgrund der erhöhten Schallschutz- anforderungen sind Silent-Geräte und Schalldämpfer vorzusehen. Diese Maßnahme bedingt die innerbetriebliche Anweisung, dass der OpenSpace-Raum regelmäßig über die Fenster zu belüften ist. Die Steuerung der Lüftung der innenliegenden Räume erfolgt hierarchisch nach Präsenzmelder, Bedienung und CO2-Sensor.
Entwurfsbeschreibung KGR 430 Stand: 30.08.2024
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Planungsgrundlagen, Technische Vorschriften Für die Errichtung der Lufttechnischen Anlagen gelten u.a. (in der neuesten Fassung): Zulassungen und Werkvorschriften der HerstellerfirmenMLAR Musterleitungsanlagen-RichtlinieMLÜAR Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie Gebäudeenergiegesetz (GEG)ASR A3.6 Lüftung in ArbeitsstättenVDI 2052 Raumlufttechnische Anlagen für KüchenVDI 6022 Hygienische Anforderungen an LüftungsanlagenDIN EN 15727 Lüftung von Gebäuden – Luftleitungen und Luftleitungsbauteile, Klassifizierung entsprechend der Luftdichtheit und PrüfungDIN EN 15780 Lüftung von Gebäuden – Luftleitungen – Sauberkeit von Lüftungsanlagen DIN EN 16798-3 Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Teil 3: Lüftung von Nichtwohngebäuden – Leistungsanforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen und RaumkühlsystemeDIN EN 16282-5 Einrichtungen in gewerblichen Küchen – Elemente zur Be- und Entlüftung – Teil 5: Luftleitungen; Gestaltung und DimensionierungDIN 13779 Lüftung von Nichtwohngebäuden sowie generell: Bay BO Bayerische Bauordnung DGUV A3 Unfallverhütungsvorschrift ASR Arbeitsstättenrichtlinie BaugenehmigungBrandschutzgutachten Ausführungsbestimmungen Der Umfang dieser Ausschreibung und somit die Leistung des Auftragnehmers umfasst die gesamte Lüftungsinstallation inkl. aller erforderlichen Materialien und Zubehörteile, sowie aller erforderlichen Leistungen, die zur betriebsfertigen Erstellung der Anlagen und Funktionieren notwendig sind. Alle Anlagen sind komplett und voll funktionsfähig zu erstellen, anzuschließen und in Betrieb zu nehmen. Bei der Montage aller Einzelkomponenten sind zwingend die Montageanleitungen und Vorgaben der jeweiligen Hersteller zu beachten und einzuhalten. Sämtliche Schraubbefestigungen sind in nichtrostender Ausführung auszuführen. Sämtliche Leitungsverbindungen in Abzweigdosen, Geräteeinbaudosen mit erweitertem Klemmraum und Abzweigkästen sind mittels Federdruckelementen herzustellen. An abgehängten Decken darf grundsätzlich nichts befestigt werden, bzw. sind entsprechende geingnete Verstärkungen nach Notwendigkeit selbstständig abzustimmen und einzubauen. Es dürfen nur Materialien, Anlagen und Anlagenteile angeboten werden, deren Ersatzlieferung auch über einen Iängeren Zeitraum (mind. 3 Jahre), gewährleistet ist. In allen Anlagen ist jeweils einheitlich die gleiche Material- oder Geräteausrüstung vorzusehen. Die Auswahl der Materialien ist auf ein unbedingt notwendiges Minimum zu beschränken: - einheitliche lnstallationsmaterialien, Verteiler, Schaltanlagen, Schaltelemente, Regelorgane, Motoren, Pumpen, Leitungen, Rohre, Kanäle, Befestigungen usw. Eine Abstimmung mit dem Auftraggeber und Bemusterung hat zu erfolgen. Sämtliche Aggregate, wie Ventilatoren, Motoren und sonstige Geräte und Kanäle, sind schwingungsfrei zu lagern. Alle Befestigungen sowie alle Berührungsstellen mit anderen Bauteilen sind mit schall- und wärmedämmenden Einlagen, entsprechend den Schall- und Wärmeschutzforderungen des Bauphysikers, zu versehen. Zur Schalldämmung der Anlagen sind alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen (z.B. Einbau von Schall- und Schwingungsdämpfern usw.). Bei der Montage der Leitungen ist auf größtmögliche Minderung der Strömungsgeräusche zu achten. Zur Vermeidung der Geräuschübertra- gung sind die Isolierungsarbeiten mit größter Sorgfalt, gemäß der derzeit gültigen Fassung der DIN 4109, durchzuführen. Die Anordnung der Anlagenteile ist so zu wählen, dass eine gute Zugänglichkeit zu den zu bedienenden Anlagenteilen, eine leichte gefahrlose Bedienbarkeit sowie gute Ablesbarkeit aller Messinstrumente gewährleistet ist und ausreichender Platz zur Durchführung von Reparaturen und zum Ausbau von Teilen zur Verfügung steht. Die Mindestgröße und -lage von Einbringöffnungen für die Auswechslung von Anlagenteilen müssen vom Auftragnehmer angegeben werden. Dasselbe gilt auch für erforderliche Zu- und Abluftöffnungen. Für alle Anlagenteile, die repariert, bedient, geprüft, usw. werden müssen und in Zwischendecken, Schächten, usw. eingebaut sind, müssen Revisionsöffnungen in ausreichender Anzahl und Größe vorgesehen werden. Diese sind im Zuge der Montageplanung in einem separaten Plan / Layer in Größe und Lage anzugeben, damit sie vom Architekten in die Werkplanung/Deckenspiegel übernommen und durch den Trockenbauer entsprechend eingebaut werden können. Für das gesamte Bauvorhaben ist eine einheitliche, übersichtliche und dauerhafte Beschriftung aller elektrischen Komponenten und Anlagen nach Vorgabe des Auftraggebers vorzusehen. - Beschriftung der Räume - Beschriftung der Verteiler - Beschriftung der Geräte, Komponenten und Anlagen - Warnschilder etc. Alle Gegenstände, Armaturen, Aggregate, Pumpen, Motoren, Regelorgane und sonstige Geräte müssen vor der Montage geschützt gelagert werden. Der Auftragnehmer muss alle von ihm verlegten Rohrleitungen, Kanäle, Kabeltrassen, Armaturen, Geräte usw. nach erstellter Montage, jedoch noch vor Anbringen von Dämmmaterial oder Verkleidung, gründlich vom Bauschmutz reinigen. Beschädigte Grund- und Rostschutzanstriche sind vor Aufbringung von Dämmmaterial oder Verkleidungen zu erneuern. Rohr- bzw. Kanalöffnungen sind während der Montagezeit jederzeit sorgfältig zu verschließen. Alle Anlagenteile sind nach der Montage durch geeignete Maßnahmen vor Verschmutzung, Beschädigung und Witterungseinflüssen wirkungsvoll zu schützen. und vor Übergabe an den Bauherrn gründlich zu reinigen.
Technische Vorbemerkungen
01 Bauteil A
01
Bauteil A
01.01 Asbestsanierung BSK
01.01
Asbestsanierung BSK
01.02 Rückbauarbeiten
01.02
Rückbauarbeiten
01.03 Raumlufttechnische Anlagen
01.03
Raumlufttechnische Anlagen
02 Bauteil B
02
Bauteil B
02.01 Asbestsanierung BSK
02.01
Asbestsanierung BSK
02.02 Rückbauarbeiten
02.02
Rückbauarbeiten
02.03 Raumlufttechnische Anlagen
02.03
Raumlufttechnische Anlagen