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ATV Die Erstellung des Angebotes durch den AN erfolgt kostenlos und ohne jede Verpflichtung für Gustav Epple - auch dann, wenn die Angebotserstellung Planleistungen oder Berechungen des AN erforderlich werden.
Darüber hinaus gelten,
- die anerkannten Regeln der Technik - als Mindeststandart für die Leistungen
- die VOB B / C, soweit in den vorrangigen Vertragsunterlagen dem gegenüber keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
- die Zulassungen und Werksvorschriften der Herstellerfirmen
- die Sicherheitsvorschriften für den Arbeitsschutz auf Baustellen, insbesondere:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Für alle weiteren vertraglichen Inhalte gilt das Verhandlungsprotokoll.
Die beschriebenen Leistungen sind als fix und fertige, vollumfängliche und funktionsfähige Leistung zu verstehen.
ATV
Allgemeine Baubeschreibung ng Fassadenbauarbeiten Allgemeine Baubeschreibung:
Geplant ist die energetische Sanierung eines Bestandsgebäudes der GEMA.
Dabei werden im Bereich der Fassade hauptsächlich die Alu Fenster- und -Fassaden- konstruktionen sowie der Sonnenschutz erneuert.
Im 5. und 6.OG werden die Wärmedämmung, die Dachabdichtung und der Oberbelag der Terrassen erneuert.
Im Bereich der TGA erfolgen vor allem Erneuerungen der Warmwasserbereitung, Heizungsanlage, Lüftung, Klimatisierung. Im Gewerk Elektro erfolgen umfangreiche Erneuerungen der Niederspannungsinstallation einschließlich der kompletten MSR-Technik, sowie Anpassungen der Sicherheitsbeleuchtungs- und Brandmeldeanalge.
- Geschoßfläche gesamt (NGF): 10.712 m²
- Geschosse oberirdisch: 7
- Gerschosse unterirdisch: 3
Projektbeteiligte:
Bauherr: GEMA Immobilienverwaltung wirtschaftlicher Verein & CoKG
Rosenheimer Straße 11
81667 München
Architekt: Weickenmeier, Kunz + Partner Architekten Ingenieure GmbH
Prinzregentenstraße 126
81667 München
Fachplaner TGA: allwärme GmbH
Feringastraße 10a
85774 Unterföhring
SiGeKo: KSM Baumanagement GmbH
Bodenseestraße 217
81240 München
Generalunternehmer: Gustav Epple Baunternehmung GmbH
Tränkestraße 4
70597 Stuttgart
Allgemeine Angaben zur Baustelle:
- Beim Sanierungsobjekt handelt es sich im Wesentlichen um eine Grenzbebauung.
Für die Dauer der Baumaßnahmen wird es nachbarschaftliche Vereinbarungen mit
entsprechenden Nutzungs- und Zugangsrechten geben.
-Die regelmäßigen Arbeitszeiten auf der Baustelle sind daher festgelegt auf:
werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr,
lärmintensive Arbeiten nur von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr
- Die Zufahrt erfolgt von der Rosenheimer Straße aus, wird gleichzeitig als Zufahrt zum
Anlieferhof des Hilton Hotels genutzt und ist daher ständig freizuhalten.
- Die Feuerwehrumfahrt ist auch Teil der Feuerwehranfahrt zum Hilton Hotel und ist
ständig freizuhalten!
- Auf dem Baufeld besteht keine Wendemöglichkeit für LKW!
- Transportwege und Lagerflächen gemäß BE Plan
Bauablauf der Gesamtmaßnahme:
Die Baumaßnahme wird zeitlich getrennt in zwei Bauabschnitten realisiert:
1. BA: Bauteil A: (auf Bild linkes Gebäudeteil), Bauteil B bleibt im Betrieb
Beginn: Juli 2025 Fertigstellung: Juni 2026
2. BA: Bauteil B: (auf Bild rechtes Gebäudeteil) Bauteil A ist wieder in Betrieb
Beginn: Juli 2026 Fertigstellung: Juni 2027
Allgemeine Baubeschreibung ng Fassadenbauarbeiten
generell einzukalkulierende Kosten / Baustellengemeinkosten Folgende Kosten sind als Baustellengemeinkosten über alle Positionen einzupreisen:
Baustelleneinrichtung
Erforderliche Montagegerüste, Hubbühnen, etc bis zu einer Montagehöhe von 4,0 m
Geschoßhöhen von OKFFB bis UK RD
1.UG 2,95 m
EG 3,01 m
1.OG 2,61 m
2.-5.OG 3,01 m
6.OG 3,63 m
Die Stahlbeton-Rippendecken sollen nicht gestrichen werden und im derzeitigen Zustand als Sichtbeton erhalten bleiben.
Dementsprechend dürfen im Zuge der Montage keine sichtbar bleibenden Markierungen (wie z.B. Schlagschnur) verwendet werden und Fehlbohrungen sind mit Zementmörtel im passenden Farbton zu schließen.
Alle Montagen im Bereich der Rippendecken sind in der Qualität einer Sichtinstallation auszuführen.
Dübeln bzw. Anbohren der Rippen an der Unterseite ist generell nicht zulässig!
generell einzukalkulierende Kosten / Baustellengemeinkosten
Hinweise Funktionalausschreibung und Abrechnung Hinweis zur Ausschreibung
Dieses "Kurz-Leistungsverzeichnis" ist als
Funktionale Leistungsbeschreibung gemäß §7c VOB/A zu verstehen.
Die beigefügten Pläne der LP3 gelten vorrangig und zusammen mit diesem Kurz-LV übergreifend für Bauteil A und Bauteil B als Funktionsdefinition.
Die einzelnen LV-Positionen sind lediglich als grobes Massengerüst zu verstehen.
Sofern konkrete Produkte / Fabrikate (ohne den Vermerk "oder gleichwertig") benannt sind, sollen diese auch so zur Ausführung kommen und sind entsprechend zu kalkulieren.
Die konkrete Planung und Ausgestaltung der Leistung bleibt im Detail den Bietern überlassen.
Hinweis zur Abrechnung
Auf Grund einer für dieses Bauvorhaben laufenden BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ist es zwingend erforderlich, die Abrechnung aller erbrachten Leistungen nach den Bauteilen A und B getrennt vorzunehmen.
Da die Bauteile A und B auch zeitlich nacheinander ausgeführt und fertig gestellt werden, sind in diesem LV auch alle Positionen für Inbetriebnahme, Einweisung und Dokumentation sowohl für BT A als auch für BT B getrennt enthalten.
Hinweise Funktionalausschreibung und Abrechnung
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
Planungsgrundlagen, Technische Vorschriften
Für die Errichtung der Elektroanlagen und Beleuchtung gelten u.a. (in der neuesten Fassung):
Elt Bau VO Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen MLAR Musterleitungsanlagen-Richtlinie 11/2005 ASR A3.4 Technische Regeln für Arbeitsstätten Beleuchtung ASR A3.4/7 Technische Regeln für Arbeitsstätten SicherheitsbeleuchtungDIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen DIN VDE 0101 Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV DIN VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen DIN VDE 0108-100 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen DIN VDE 0185-305-1 Blitzschutz - Allgemeine GrundsätzeDIN VDE 0298-4 Verwendung von Kabeln und Leitungen für Starkstromanlagen DIN VDE 0800-1 Fernmeldetechnik Allgemeine BegriffeDIN VDE 0833 Gefahrenmldeanlage für Brand, Einbruch und Überfall DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik - NotbeleuchtungDIN EN 12464 Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten DIN EN 50172 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen DIN EN 50173 Informationstechnik – Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen DIN EN 62305 Blitzschutz DIN 18014 Fundamenterder (Erdungsanlage) DIN 14675 Brandmeldeanlagen Aufbau und Betrieb VDI 3813 Raumautomation TAB SWM Technische Anschlussbedingungen der Stadtwerke MünchenTAB 2000/2005 Landkreise München Technische Anschlussbedingungen für die Errichtung und Betrieb von Brandmeldeanlagen des Landkreises München 2000/2005
sowie generell:
Bay BO Bayerische Bauordnung DGUV A3 Unfallverhütungsvorschrift ASR Arbeitsstättenrichtlinie BaugenehmigungBrandschutzgutachten
Ausführungsbestimmungen
Der Umfang dieser Ausschreibung und somit die Leistung des Auftragnehmers umfasst die gesamte Elektroinstallation inkl. aller erforderlichen Materialien und Zubehörteile, sowie aller erforderlichen Leistungen, die zur betriebsfertigen Erstellung der Anlagen und Funktionieren notwendig sind.
Alle Anlagen sind komplett und voll funktionsfähig zu erstellen, anzuschließen und in Betrieb zu nehmen.
Bei der Montage aller Einzelkomponenten sind zwingend die Montageanleitungen und Vorgaben der jeweiligen Hersteller zu beachten und einzuhalten.
Sämtliche Schraubbefestigungen sind in nichtrostender Ausführung auszuführen.
Sämtliche Leitungsverbindungen in Abzweigdosen, Geräteeinbaudosen mit erweitertem Klemmraum und Abzweigkästen sind mittels Federdruckelementen herzustellen.
An abgehängten Decken darf grundsätzlich nichts befestigt werden, bzw. sind entsprechende geingnete Verstärkungen nach Notwendigkeit selbstständig abzustimmen und einzubauen. Gegebenenfall sind Einbauleuchten in abgehängten Decken an der Betondecke zu befestigen.
Es dürfen nur Materialien, Anlagen und Anlagenteile angeboten werden, deren Ersatzlieferung auch über einen Iängeren Zeitraum (mind. 3 Jahre), gewährleistet ist.
In allen Anlagen ist jeweils einheitlich die gleiche Material- oder Geräteausrüstung vorzusehen. Die Auswahl der Materialien ist auf ein unbedingt notwendiges Minimum zu beschränken:
- einheitliche lnstallationsmaterialien und Verteiler
- grundsätzlich Leitungen, Rohre, Kanäle und Befestigungen für Starkstrom- und
fernmeldetechnische Anlagen
- einheitliche Verlegesysteme
Eine Abstimmung mit dem Auftraggeber und Bemusterung hat zu erfolgen.
Für das gesamte Bauvorhaben ist eine einheitliche, übersichtliche und dauerhafte Beschriftung aller elektrischen Komponenten und Anlagen nach Vorgabe des Auftraggebers vorzusehen.
- Beschriftung der Räume
- Beschriftung der Verteiler
- Beschriftung der Geräte, Komponenten und Anlagen
- Warnschilder etc.
Sämtliche eingebauten Anlagenteile sind vor Übergabe an den Bauherrn gründlich zu reinigen.
Technische Vorbemerkungen
01 Bauteil A
01
Bauteil A
01.01 KGR 440 Elektrotechnische Anlagen BT A
01.01
KGR 440 Elektrotechnische Anlagen BT A
02 Bauteil B
02
Bauteil B
02.01 KGR 440 Elektrotechnische Anlagen BT B
02.01
KGR 440 Elektrotechnische Anlagen BT B
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