01 Variante1 : Asphalt nur in Teilbereichen erneuen
Variante1 : Asphalt nur in Teilbereichen erneuen
01._.10 Baustelleneinrichtung
01._.20 Asphalttragschicht, D = 10 cm Asphalttragschicht liefern und einbauen
Asphalttragschicht AC 32 T S für Straßen der
Belastungs- und Bauklassen, 3,2, maschinell einbauen und fachgerecht
verdichten.
Einbaudicke der Asphaltbetontragschicht: 10 cm im
verdichteten Zustand
Einbaubreite ca. 4,00 m
Kornabstufung: 0/ 32
Bindemittel: 70/ 100
Untergrund: vorbeschriebene Schottertragschicht
Gemäß ZTV Asphalt StB
TL Bitumen-StB und DIN EN 12591
Rand mit Neigung 1:2,
abgerechnet wird die für diese Schicht erforderte
Breite bis zur Mitte der Randausbildung.
Abgerechnet wird nach Quadratmeter eingebautem Asphalt.
Asphalttragschicht, D = 10 cm
01._.30 Asphaltdeckschicht, D = 10 cm 1-Lage, liefern und einbauen
Asphaltdeckschicht AC 11 D S
aus Splittmastixasphalt gemäß ZTV - Asphalt - StB für
Fahrbahnen und Fahrbahnnebenflächen profilgerecht
herstellen,
Bauklasse Bk 3,2 RStO 12
Mischgut 0/11 S,
Bindemittel PmB 45 A,
Einbaudicke 10 cm.
Randneigung 1:2
Der Splittmastixasphalt ist auf den bituminösen
Asphaltbinder mit entsprechenden Gefälle im heißem
Zustand maschinell einzubauen und abzuwalzen, nicht gebundene Stoffe abfe-gen
und von der Baustelle entfernen.
Eventuell erforderlicher Handeinbau in kleinen Flächen,
an Aufweitungen, Kurven, Kontrollschächten usw. ist in
die Position einzurechnen.
Die Einbaudicke wird durch Messungen an Bohrkernen
bestimmt.
Die Kosten für die Entnahme der Bohrkerne und das
Schließen der Bohrlöcher werden nicht besonders
vergütet.
Abgerechnet wird nach Quadratmeter eingebautem Asphaltbeton.
Asphaltdeckschicht, D = 10 cm
01._.40 Bitumenhaltiges Bindemittel aufsprühen gem. ZTV Asphalt-StB, 0,2 bis 0,3 kg/m2,
lösemittelhaltige Bitumenemulsion
C 60BF1-S TL BE-StB und DIN EN 13808,
ganzflächig auf Asphalttragschicht aufbringen.
Bitumenhaltiges Bindemittel aufsprühen
01._.50 Nahtkleber an Asphaltdeckschichten Anschluss an bestehende Deckschicht oder Bauteil in der Stärke der Asphalt-
deckschicht mit Nahtkleber herstellen. Vor dem Einbau des Nahtklebers vorhan-
dene Wandung säubern, soweit erforderlich trocknen. Mit Nahtkleber nach Her-
stellerangabe satt einstreichen. Anschluss: quer und längs; Nahtkleber
Abgerechnet wird nach Meter geklebter Naht.
Nahtkleber an Asphaltdeckschichten
01._.60 Fugenband an Asphaltdeckschichten Fugenband an
Asphaltdeckschichten
Anschluss an bestehende
Deckschicht oder Bauteil in
der Stärke der Asphalt-
deckschicht mit Fugenband
herstellen. Vor dem Einbau
des Fugenbandes vor-
handene Wandung säubern,
soweit erforderlich trocknen
und mit Voranstrich
versehen. Nach dem Trocknen
des Voranstrichs Fugenband
einlegen. Anschluss: quer und
längs; Fugenband: 10/40 mm
Abgerechnet wird nach Meter
eingelegtem Fugenband.
Fugenband an Asphaltdeckschichten
02 Variante 2: Asphalt in Teilbereichen Erneuern und die Asphaltdecke komplett erneuern
Variante 2: Asphalt in Teilbereichen Erneuern und die Asphaltdecke komplett erneuern
03 Erd & Abbrucharbeiten
HINWEIS: Die erforderlichen Maßnahmen wie z.B. Handschachtung sind
vom Unternehmer einzukalkulieren und berechtigen nicht zu Nachträgen.
Bei Tiefbauarbeiten ist u.a. die DIN 4124 zu berücksichtigen.
Die darin genannten Sicherheitsmaßnahmen sind durch den
Auftragnehmer uneingeschränkt einzuhalten.
Das Bodengutachten ist zu berücksichtigen.
03.3 Abbrucharbeiten
08 Verkehrs- und Wegebau
HINWEIS: Bei Straßen und Wegen ist der ursprüngliche Zustand nach Art, Güte und Tragfähigkeit
wieder herzustellen. Gräben in bindiger Bodenumgebung sind mit bindigem Bodenmaterial
wieder zu verfüllen.
Bei Durchführung der Bauarbeiten sind den Aufträgen an die ausführenden Firmen
- die Zusätzlichen Technischen Vorschriften und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenraum
(ZTV A-StB 94),
- die zusätzlich Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrs-
flächen (ZTV A-StB 97),
- Die allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C) und,
- die Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B)
vertraglich zugrunde zu legen.
Das Bodengutachten ist zu berücksichtigen
08.1 Verkehrs- und Wegebau