Verkehrssicherung
Gangkofen; Brücke HWS
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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Die Baubeschreibung ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und enthält kalkulatorisch relevante Informationen. Sofern in den einzelnen Positionstexten nichts abweichendes beschrieben ist, sind die Kosten für die Lieferung aller Baustoffe, Bauhilfsstoffe, Einbauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle in die jeweiligen Positionen einzurechnen. Der Antransport, das Vorhalten, Betreiben und Umsetzen sowie der Abtransport aller notwendigen Geräte und Maschinen für die ausgeschriebenen Arbeiten sind Nebenleistungen und sind gem. VOB/C in die Einheitspreise einzurechnen. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige technische Spezifikationen zugelassen. Alle verwendeten Bauprodukte müssen eine gültige  allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) des Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) oder gleichwertig vorweisen. Generell werden die angebotenen Lieferprodukte vor dem Einbau auf die Übereinstimmung mit dem LV durch die BL geprüft. Zur Prüfung sind von Seiten des AN die im LV angegebenen Daten deutlich kenntlich zu machen (Soll-Ist-Vergleich). Nicht Übereinstimmungen sind ausdrücklich aufzuzeigen. Stimmen Lieferprodukte nicht vollständig zu den Angaben in der LV-Position überein, so werden diese nicht anerkannt. Nachforderungen auf Mehrkosten aufgrund der Nichtakzeptanz von falsch angebotenen Lieferprodukten werden von Seiten des AG nicht akzeptiert. Mit der Prüfung erfolgt keine Abnahme. Die Verantwortung der vertragskonformität der Lieferprodukte obliegt weiterhin dem AN. Baufeld: Das Baufeld beginnt oberstrom des Pegelhauses bei FKM 7+395.000 und schließt den gesamten Uferbereich einschl. BE Flächen und Vorlandbereich ein. Süd-Östlich endet es mit der Kläranlage bei FKM 7+200. Die Baufeldgrenze ist dem Lageplan zu entnehmen. Flächen außerhalb stehen nicht zur Verfügung. Im Baufeld notwendige Baustraßen, Baubehelfe sowie Lager und Einrichtungsplätze sind Nebenleistungen und sind vom AN in die Baustelleneinrichtungspositionen miteinzukalkulieren, sofern es sich nicht um angebotsübergreifende Baustraßen handelt.
Allgemeine Vorbemerkungen
02 Baustelleneinrichtungen, Vermessung, Techn. Bearbeitung
02
Baustelleneinrichtungen, Vermessung, Techn. Bearbeitung
02.02 Verkehrssicherung
02.02
Verkehrssicherung