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1 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 1.0  Die Ausschreibung ist beschränkt und ohne Verpflichtung für den Auftraggeber (AG). Der AG behält sich die Freiheit der Vergabe nach eigener Auswahl und nach freiem Ermessen unter den eingehenden Angeboten vor; insbesondere ist die Vergabe nicht an das billigste Angebot gebunden. 2.0 Dem Angebot sind zu Grunde zu legen: 2.1 Das Leistungsverzeichnis mit Vorbemerkungen, zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen, Sonderbedingungen und Schlussbemerkungen. 2.2 Die Zeichnungen, Pläne und schriftliche Angaben unserer Bauleitung. 2.4 Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil B und Teil C) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Diese Unterlagen gelten in der vorstehend aufgeführten Reihenfolge. 3.0 Alle Massen im Leistungsverzeichnis sind überschlägig ermittelt. Der Bieter hat anhand der Bauzeichnungen, bzw. durch Besichtigung der Baustelle die Massen und Mengen des dem Angebot zu Grunde liegenden Leistungsverzeichnisses zu überprüfen. Dem Bieter steht kein Aufwendungsersatz hinsichtlich der Kosten, die durch Besuche, Ausarbeitung von Angeboten und anderen Vorbereitungshandlungen zur Erlangung eines Auftrages entstehen, zu. 4.0 Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen. Unvollständig ausgefüllte oder nicht rechtzeitig eingereichte Angebote können bei der Auswertung nicht berücksichtigt werden. 5.0 Der Text des Leistungsverzeichnisses darf nicht geändert werden insbesondere sind jegliche Zusätze und Vorbehalte unzulässig Änderungsvorschläge des Bieters - insbesondere wenn sie zu einer Kostenreduzierung führen - können jederzeit in einem Anlageschreiben mit Preisangabe vorgebracht werden. 6.0 Sollten Unstimmigkeiten zwischen Plänen und Leistungsverzeichnis bestehen oder Schwierigkeiten irgendwelcher Art im Bezug auf die Bauausführung erkennbar sein, so hat der Bieter dem AG unverzüglich davon zu unterrichten. Bedenken gegen die vorgesehene Bauausführung, die Konstruktion oder das gewählte Material sind dem unverzüglich schriftlich mitzuteilen; Gleiches gilt im Bezug auf die Leistung eines Vorauftragnehmers, wenn der Bieter auf Grund dieser Vorleistung Bedenken hinsichtlich der Erbringung seiner eigenen Leistung hat. 7.0 Es ist dem Bieter freigestellt, die Ausführung von Sonderbauweisen getrennt anzubieten. Diese sind erschöpfend zu beschreiben. Zugelassen sind jedoch nur Bauweisen, die den anerkannten Regeln der Baukunst entsprechen und die allgemein für das jeweilige Bundesland, in dem die Ausführung erfolgt, genehmigt sind. 8.0 Die anzubietende Leistung sowie die Grundlagen der Durchführung und Abrechnung werden beschrieben durch die in Ziffer 2 genannten Unterlagen. Mit den Einheitspreisen sind sämtliche Nebenleistungen im Sinn der VOB/C abgegolten. Ein Anspruch auf Mehrforderung kann auch nicht daraus hergeleitet werden, dass innerhalb der Beschreibung einer Nebenleistung einzelne erforderliche Leistungen nicht beschrieben sind. Es bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, wenn Vertragsleistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen. 9.0 Der AG behält sich bis zur Vergabe die Herausnahme einzelner Positionen vor, ebenso die Teilung einzelner Arbeiten in Einzellose. 10.0 Der AG kann die Zuschlagserteilung von der Vorlage folgender Bescheinigungen abhängig machen: 10.1 Bescheinigung der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse, dass alle gesetzlich festgelegten Beiträge bezahlt sind. 10.2 Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer, über die Berechtigung zur Beschäftigung von Auszubildenden. 10.3 Bescheinigung des Finanzamtes, dass aus steuerlichen Gründen keine Bedenken gegen die Erteilung des Auftrages an den Bieter bestehen. 10.4 Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes bezüglich der Bauabzugssteuer. 11.0 Die Benutzung übernommener, fremder Gerüste geschieht im Auftragsfall auf eigene Verantwortung und Gefahr. Für etwa auftretende Schäden übernimmt der AG in keinem Fall die Haftung. 12.0 Das zu erstellende Gesamtwerk muss den geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln entsprechen, insbesondere den Bestimmungen und Richtlinien des VdE und VdS sowie den IEC-Normen und der Betriebssicherheitsverordnung. 13.0 Anzubieten sind Bauprodukte, die nach der Landesbauordnung allgemein zugelassen sind. Es dürfen ausschließlich nach den öffentlichrechtlichen Vorschriften / Landesbauordnung etc. zulässige Bauprodukte angeboten werden. Soweit ein Baustoff nicht zugelassen ist und weder das Ü-Zeichen bzw. CE-Zeichen trägt, darf er nur im Rahmen eines Nebenangebotes angeboten werden. Auf unser Verlangen sind die entsprechenden Zulassungsnachweise mit dem Angebot vorzulegen. Die Arbeiten sind durch geschultes und zuverlässiges Fachpersonal nach den vorliegenden Leistungsbeschreibungen und Plänen unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik sowie der gesetzlichen und der behördlichen Bestimmungen auszuführen. Der Bieter hat schadstofffreie Materialien anzubieten. Dies sind Materialien, die frei von gefährlichen gesundheits- und umweltschädlichen Stoffen sind. Als schadstofffrei gelten auch alle Materialien, die Stoffe enthalten, durch die vorgeschriebene Grenzwerte der maximalen Arbeitsplatzkonzentration (MAK) bzw. technischen Richtkonzentration (TRK) nicht überschritten werden. Können Stoffe in jeglicher Form, einzeln oder als Gemisch, in gesundheits- oder umweltschädlicher Konzentration entweichen und ist diese Gefahr nicht auszuschließen, so ist uns die Art und Zusammensetzung der Schadstoffe, deren mögliche Konzentration und die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen bei Angebotsabgabe mitzuteilen. 14.0 Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet für Abfuhr und vorschriftsmäßige Entsorgung der durch seine Arbeit entstehenden Abfälle zu sorgen. Er hat dabei die geltenden gesetzlichen Vorschriften und die für den jeweiligen Ausführungsort geltende kommunale Abfallwirtschaftssatzung zu beachten. Für den Fall, dass der AG zustimmt den anfallenden Abfall selbst zu entsorgen, sind unsere getroffenen Vorkehrungen und Einrichtungen für die Abfalltrennung zu beachten und zu benutzen. Kommt der AN diesen Verpflichtungen nicht nach, kann sich der AG zusätzliche Kosten, die zur Einhaltung dieser Vorgaben notwendig werden, ersetzen lassen. Dem Bieter ist bekannt, dass er die durch die Rücknahme entstehenden Kosten zu tragen hat, wenn ihn als Auftragnehmer hinsichtlich des Verpackungsmaterials der von ihm gelieferten Waren nach der Verpackungsordnung in der jeweils gültigen Fassung eine Rücknahmepflicht trifft. 15.0 Der Bieter ist verpflichtet alle Informationen über unsere Betriebs- und Geschäftsabläufe, einschließlich der ihm zur Ausarbeitung von Angeboten von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, Zeichnungen und sonstigen Informationen, streng vertraulich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet die Vorschriften der geltenden Datenschutzgesetze und -regelungen beim Umgang mit Daten strikt zu wahren und hat die von ihm eingesetzten Mitarbeiter zur Einhaltung des Datengeheimnisses anzuhalten. Für alle dem AG durch eine Verletzung dieser Verpflichtung entstehenden Schäden ist der Bieter ersatzpflichtig. Ein Hinweis auf die Geschäftsbeziehung zu Werbezwecken ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet. 16.0 Lieferungen und Leistungen müssen frei Verwendungsstelle erfolgen einschließlich Verpackung und ohne weitere Nebenkosten für den AG. Die Lieferungen müssen auf Gefahr des AN erfolgen, der die Sendung zweckmäßiger Weise ausreichend gegen Transportschäden versichern muss. 17.0 Werkzeuge, Zeichnungen und andere Ausführungsgegenstände, die auftragsbezogen angefertigt werden, gehen mit Bezahlung in das Eigentum des AG über. Der Auftragnehmer darf sie ausschließlich für die Herstellung vom AG bestellter Lieferungen und Leistungen einsetzen. Die Gegenstände sind vom Auftragnehmer sorgfältig zu verwahren und gegen die üblichen Risiken zu versichern. 18.0 Gelieferte Materialien werden mit ihrer Bezahlung uneingeschränktes Eigentum des AG. Weitergehende Eigentumsvorbehalte des Auftragnehmers oder Dritter erkennt der AG nicht an. 19.0 Erfüllungsort für die Lieferung und Leistung ist die vom AG genannte Empfangs- oder Leistungsstelle. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Hamburg, sofern der Auftragnehmer Kaufmann ist. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. 20.0 Sollten sich einzelne vorstehende Bestimmungen als ungültig erweisen, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 2 BESONDERE VORBEMERKUNGEN 1.0 Baustelle und Erschließung Der AN ist verpflichtet, die öffentlichen Baustellenzufahrtswege, Gehwege usw. in einwandfreiem Zustand zu halten. Etwaige Beschädigungen, die durch den AN zu vertreten sind, hat dieser auf seine Kosten zu beheben. Besondere Vorkehrungen für Transporte zur Baustelle hat der AN entsprechend der StVo zu treffen und die Kosten dafür in die Einheitspreise einzukalkulieren. 2.0 Angebotsumfang Es ist eine komplette Gesamtarbeit zu liefern und zu montieren. Alle in den Leistungsverzeichnissen angefragten Positionen sind einschl. Lieferung aller Stoffe, Hilfsmittel, Beistellung aller Maschinen, Werkzeuge und Geräte, sowie Verarbeitung einschließlich aller Löhne, Lohnnebenkosten, Lohnsteigerungen, Auslösungen Wegegelder usw. in fertiger Arbeit anzubieten, so dass Mehrkosten dadurch nicht entstehen können. Der Bieter ist nicht berechtigt, Änderungen in den Leistungsverzeichnissen vorzunehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Nichtbeachtung der Ausschreibungsbedingungen entsprechend VOB Teil A, das Angebot aus der Wertung zu nehmen. Der Bieter erklärt mit der Abgabe eines Angebotes, dass er sich von den örtlichen Gegebenheiten bezüglich Lage, Anfahrtsmöglichkeiten usw. überzeugt hat und alle preisbeeinflussenden Umstände in der Kalkulation berücksichtigt hat. Spätere Nachforderungen aus den vorgenannten Punkten sind ausgeschlossen. 3.0 Baubeginn, Termine und Vertragsstrafen Baubeginn Rohbauarbeiten voraussichtlich: ca. März 2026 Eine genaue Terminabsprache und -festlegung erfolgt vor Auftragserteilung. Diese Terminfestlegungen sind Vertragsgrundlage und jeder Auftragnehmer hat sie genauestens einzuhalten. Werden vom AN vereinbarte Zwischentermine, Endtermine oder Ausführungsfristen nicht eingehalten, so hat er, falls vereinbart, die vertraglich festgelegte Vertragsstrafe für die entsprechende Zeiteinheit zu zahlen, unabhängig vom Anspruch des AG auf Ersatz eines etwa darüber hinausgehenden Schadens. Die festgesetzten Vertragsstrafen gelten nicht dadurch als erlassen, dass die verzögerte Vertragserfüllung ganz oder teilweise ohne Vorbehalt angenommen wird. Bei schuldhafter Überschreitung der vertraglichen Baufristen durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe für jeden Werktag der Überschreitung zu erheben. Höhe der Vertragsstrafe: 0,2% der Vertragssumme pro Tag Vom Auftragnehmer zu fertigende Unterlagen sind rechtzeitig beim Architekten einzureichen und gelten nur mit Prüf- bzw. Freigabevermerk der Bauleitung als vertragsgemäß. Verschiebungen von Terminen haben keinen Einfluss auf den vereinbarten Arbeitszeitraum - dieser ist in jedem Fall einzuhalten. 4.0 Ausführung und Aufsicht Für die Ausführung der Leistungen ist die VOB Teil C, "Allgemeine technische Vorschriften für Bauleistungen" neueste Fassung maßgebend. Grundsätzlich sind alle einschlägigen DIN-Vorschriften, neueste Fassung, Herstellervorschriften, die Ausführungszeichnungen, die Anweisungen der Bauleitung und die Auflagen der Baugenehmigung maßgebend und einzuhalten. Der AN hat vor Arbeitsbeginn einen ständigen verantwortlichen Vertreter zu benennen. Jeder Wechsel bedarf der vorherigen Zustimmung der Bauleitung. Der AN ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und auf Verlangen des AG Einsicht zu gewähren. 5.0 Baustelleneinrichtung und Gerüststellung Sofern im Leistungsverzeichnis keine gesonderte Position vorgesehen ist, werden die Kosten für die Baustelleneinrichtung nicht gesondert vergütet. Falls einzelne Räume im Gebäude für die Unterbringung von Arbeitskräften und Material in Anspruch genommen werden, sind die Räume auf Anforderung durch die Bauleitung und nach Erfordernissen aufzuräumen, damit der Bauablauf keinesfalls behindert wird. Baustrom und Bauwasser ( inkl. Anschlüsse) und WC-Wagen werden, wenn nicht anders vereinbart, vom AG gestellt. Möchte der AN eigene spezielle Gerüste oder Hebemittel wie Kran oder stationäre Lastenaufzüge verwenden, so sind die in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Über die Mitbenutzung vorhandener Gerüste und Einrichtungen anderer Unternehmer muss der AN mit diesen entsprechende Vereinbarungen treffen. Für die Mitnutzung ist die Haftung für Schäden abzugrenzen. Vorübergehend entfernte Schutzgerüste, Abschrankungen usw. sind entsprechend dem Arbeitsfortschritt sofort wieder einzubauen. Es besteht keine Anspruch auf störungsfreie Versorgung. Das Heranführen von Kabeln, Schläuchen und Verteilungen ist Sache des AN. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze hat der AN in eigener Verantwortung vorzunehmen Vorschriften der Bauberufsgenossenschaften sind zu beachten. 6.0 Sicherungsmaßnahmen und Unfallverhütung Der AN hat während der Ausführung seiner Leistungen alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen unter voller eigener Verantwortung auf seine Kosten zu treffen. Der AN haftet für alle aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem AG erwachsenen unmittelbaren und mittelbaren Schäden und verpflichtet sich, den AG von allen gegen diese etwa erhobenen Ansprüche, die auf ungenügende Sicherheit der Arbeitsstelle beruhen, in vollem Umfang freizuhalten. Den AG trifft im Verhältnis zum AN im Rahmen der Ausführung aller Arbeiten keinerlei eigene Sicherungspflicht, und zwar unbeschadet der im übrigen vorgehaltenen örtlichen Bauaufsicht. Zur Unfallverhütung sind die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft, des Gewerbeaufsichtsamtes und der Bauordnung strengstens zu beachten. Für die Einhaltung dieser Vorschriften trägt der AN allein die Verantwortung vor dem Gesetz. 7.0 Stoffe und Bauteile Einzubauende Materialien, Stoffe und Bauteile haben den entsprechenden DIN-Normen und RAL-Gütebestimmungen zu entsprechen. Herstellervorschriften sind zu beachten und einzuhalten. Sofern vom Bauherrn, Sonderingenieur oder behördlichen Stellen, Baustoffprüfungen verlangt werden, sind diese vom AN zu veranlassen. Das amtliche Prüfergebnis ist der Bauleitung auszuhändigen. Auf Verlangen des Architekten sind Proben und Muster von einzubauenden Teilen vorzulegen. Kosten werden hierfür nicht gesondert erstattet. 8.0  Durchbrüche und Stemmarbeiten Vor Baubeginn ist zusammen mit der Bauleitung und allen Beteiligten ein Durchbruchs- und Aussparungsplan zu erarbeiten. Alle darüber hinaus im Zusammenhang mit dem jeweiligen Gewerk erforderlich werdenden Stemm-, Bohr- und Schlitzarbeiten sind vom AN selbst zu erbringen und als Nebenleistungen anzusehen. Sofern Anker, Bolzen und sonstige Befestigungsmittel, Einbauteile und dergl. einzumauern oder einzubetonieren sind, müssen diese in guter Zusammenarbeit mit der ausführenden Firma der Rohbauarbeiten eingeführt werden. Die Verantwortung der Passgenauigkeit liegt beim AN. 9.0 Abfall- und Schuttbeseitigung Gemäß VOB gehört die Abfall- und Bauschuttbeseitigung zu den Nebenleistungen, hierzu gehört auch Stemmschutt, wie auch die Abfuhr von der Baustelle. Kommt der AN seiner Verpflichtung nicht nach, so kann die Bauleitung 5 Werktage nach der ersten schriftlichen Aufforderung die Reinigung auf seine Kosten durchführen lassen. Bei Meinungsverschiedenheiten der AN, wer die Abfälle zu beseitigen hat, entscheidet die Bauleitung und setzt die von jedem zu tragenden Kostenanteile fest. 10.0 Bauleistungsversicherung Wird durch den AG abgeschlossen. 0,3 % der Auftragssumme werden dem AN bei Schlussrechnung abgezogen und dem AG gutgeschrieben. 11.0 Werbung Es dürfen keine eigenen Werbeschilder aufgestellt werden. Der AN hat die Möglichkeit Eigenwerbung unterhalb des vorhandenen Bauschildes in vorgegebener Form anzubringen. Die Kosten hierfür trägt der AN. 12.0 Umfang der Ausschreibungs-Unterlagen Grundlage der Angebotserstellung sind: - Deckblatt - Vorbemerkungen - Leistungsverzeichnis - Grundrisse, KG, EG, OG und DG - 1:50 mit Stand vom 20.11.2025 - Schnitt AA, BB, CC 1:50 mit Stand vom 20.11.2025 - Statik inkl. Positionspläne - Schallschutzgutachten - Brandschutzkonzept - Wärmeschutznachweis - Bodengrundgutachten Der genaue Umfang der Arbeiten geht aus dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis hervor. Zeichnungsunterlagen können im Büro der Architekten eingesehen werden. Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er die Unterlagen, soweit erforderlich, eingesehen hat. Spätere Nachforderungen aus Unkenntnis dieser Unterlagen werden nicht anerkannt. 13.0 Abrechnung Die ausgeschriebenen Leistungen werden auf Basis der Einheitspreise und nach örtlichem Aufmaß abgerechnet. Die Massen des Angebotes sind unverbindlich. Mehr- oder Minderleistungen werden nach den Angebotspreisen berechnet. Für ganz oder teilweise in Fortfall kommende Arbeiten stehen dem AN keinerlei Ansprüche zu. Für die Abrechnung der Bauleistungen sind Abrechnungszeichnungen (Bauzeichnungen, Skizzen) mit allen in den Massenberechnungen aufgeführten Massen vom AN zu liefern (§14 VOB/B). Nachvollziehbares Aufmaß und Berechnungen müssen unaufgefordert  eingereicht werden. Stundenlohnarbeiten für unvorhersehbare  Arbeiten werden nur anerkannt, wenn diese von der Bauleitung in Auftrag gegeben und die Stundenzettel von der Bauleitung unterschrieben wurden. Stundenzettel werden nur anerkannt, wenn diese zum Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung vorgelegt wurden - später eingehende Stunden werden gestrichen! Stundenzettel per Fax, nur zur Kenntnis, werden nicht anerkannt. 14.0 Abnahme Jeder AN hat die für seinen Fachbereich notwendigen Abnahmen der Behörden, Versorgungsunternehmen usw. eigenverantwortlich zu veranlassen bzw. durchzuführen. 15.0 Gewährleistung Die Gewährleistungszeit beträgt für alle Leistungen 5 Jahre. 5% der Auftragssumme verbleiben für 5 Jahre nach der Abnahme als Sicherheitseinbehalt bei dem Bauherrn. Eine Auszahlung als Garantiesumme gegen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft ist möglich. 16.0 Entwurfsbearbeitung und Auskünfte Mit der Planung, Ausschreibung und Bauleitung sind nachstehende Architekten und Fachingenieure beauftragt: Planung : Meyer Terhorst Architekten, Langelohstraße 149 a, 22549 HH Tragwerksplanung, Brandschutz und KfW-Sachverständige (Wärmeschutz): Ingenieurbüro Abel-Gebhart, Palmaille 124b, 22767 Hamburg Schallschutz: s.Statik 17.0 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg Der AN bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er alle vorstehenden Vorbemerkungen gelesen hat und diese für das Angebot, die Auftragserteilung und die Abwicklung vorbehaltlos anerkennt. ------------------------------------------------------------------------ - Ort, Datum, Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift 3 KURZBESCHREIBUNG DES BAUVORHABENS 1. Lage und Beschreibung der Baustelle Auf dem Grundstück Ernst-Bader-Ring 44 in Norderstedt - Flurstück 501 ist der Neubau eines Wohnhauses geplant. Das Grundstück mit insgesamt ca. 511m2 ist derzeit nicht bebaut. Das neue Wohngebäude besitzt zwei Vollgeschosse und ein Untergeschoss . Das Dach wird als Walmdach ausgeführt. Auf den flach geneigten Dachflächen sollen Solarpaneele einen Teil der Energieerzeugung übernehmen. Als Fassadenmaterial soll ein rotgetönter Ziegelstein Verwendung finden. Das neue Wohnhaus umfasst zwei Wohneinheiten und ein Untergeschoss, die alle über ein Haupttreppenhaus mit Aufzug erschlossen werden. Wohneinheit 1 erstreckt sich über das Erdgeschoss, Wohneinheit 2 befindet sich im Obergeschoss. Im Untergeschoss befinden sich die Abstellräume der Wohnungen, der Technikraum und ein Waschraum für beide Wohneinheiten. OKFF Erdgeschoss liegt ca. 20cm höher als die Geländeoberfläche. Insgesamt werden ca. 297m2 Wohn- und Nutzfläche realisiert. Die Luftdichtheit des Gebäudes wird durch einen Blower-Door-Test geprüft. Das neue Gebäude ist mit einer Höhe von bis zu 7,0 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2 nach LBO Schleswig-Holstein vom 05. Juli 2024 §2 Absatz 3 der Gebäudeklasse II zuzuordnen. Es gilt der Bebauungsplan Nr. 282 Norderstedt "Kreuzweg" mit der Festsetzung WA4 II o. Geschosshöhen: UG 280 cm EG 326 cm DG (OG) 270-520 cm 2. vorhandene Leitungen 3. Entsorgung Mit Auftragsvergabe übernimmt der AN die Entsorgung aller bei der Baumaßnahme anfallenden Böden, Bauschutt und Materialien. Der Auftragnehmer muss für die abzufahrenden Materialien eine Verwertung im Sinne des KrW-/AbfG nachweisen (Verwertungsnachweis). Dem Auftraggeber sind hierfür vor Beginn der Arbeiten die Genehmigungen der jeweiligen Entsorgungsstelle vorzulegen bzw. die Zulässigkeit der Entsorgungsstelle durch behördliche Bescheinigungen unaufgefordert nachzuweisen. Für die gesamte Maßnahme ist eine Abfallbilanz zu erstellen. Der Auftragnehmer übenimmt die Funktion des Abfallerzeugers. Das Einholen und Aufstellen von Entsorgungsnachweisen und sonstigen für die Entsorgung notwendigen Unterlagen und Genehmigungen ist vom Unternehmer zu erbringen und die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Bei allen Positionen zur Entsorgung sind alle anfallenden Kosten, Gebühren (auch Bearbeitungsgebühren) etc. in die Einheitspreise einzurechnen. 4 VORBEMERKUNGEN ZIMMER- / HOLZBAUARBEITEN Es gelten die DIN 18299 sowie die DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten. Das Einrichten und Abräumen der Baustelle wird nicht extra vergütet und muss in die Einheitspreise mit eingerechnet werden. Das Einrichten der Baustelle und die ggf. erforderliche Materiallagerung erfolgt auf privatem und öffentlichen Grund. Die Genehmigung für die Baustelleneinrichtung wird von der Bauleitung kostenneutral beantragt. Die Flächen für die Materiallagerung sind begrenzt. Sämtliche Arbeiten sind nur in Verbindung mit der Statik, dem Brandschutz-, Wärmeschutz- und Schallschutzkonzept auszuführen. Miet-WC, Baustrom und Bauwasser werden bauseits gestellt. Gerätschaften, die über 60 Ampere Strom benötigen, können nicht über den Baustromanschluss betrieben werden! Für die Angebotserstellung ist eine vorherige Begehung des Grundstücks erforderlich. Die örtlichen Gegebenheiten sind zu prüfen. Termine hierzu müssen mit MTA vereinbart werden. Es sind ausschließlich baubiologisch unbedenkliche Materialien einzusetzen. Gemäß VOB/B sind folgende besondere Leistungen in die Einheitspreise einzurechnen: Das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten, deren Arbeitsbühnen höher als 2m über Gelände oder Fußboden liegen wird nicht extra vergütet und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Für alle Arbeiten gelten erhöhte Anforderungen an die Winkel- und Ebenheitstoleranzen im Hochbau gemäß DIN 18202 und DIN 18203. Sämtliche Schutzmaßnahmen an Treppen und Fenstern sowie gegen Diebstahl und Witterung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sämtliche Zwischenbauzustände gemäß Statik sind inklusive aller erforderlichen Absteifungs-Maßnahmen in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nach Absprache mit der Bauleitung sind bis zu 3 Materialmuster kostenfrei als Entscheidungsgrundlage vorzulegen. Das Abnehmen von Fallrohren und Rinnen sowie das Herstellen einer provisorischen Entwässerung nach Rückbau ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
1 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1 Vorbereiten
1
Vorbereiten
Base group ZZ.000.0
1.__. 1 Abbund und Richten bestehend aus: Abbund und Richten der nachfolgend beschriebenen Dachkonstruktion inkl. aller erforderlichen Kleineisenteile, und Verbindungsmittel inkl. Zwischenbauzuständen und provisorischer Absteifungen
1.__. 1
Abbund und Richten
1.00
psch
2 Steildach 29° und 26° Dachneigung
2
Steildach 29° und 26° Dachneigung
Base group ZZ.000.0
2.__. 1 Schutzvorrichtung bestehend aus: Das Dach bis zum Beginn der Folgegewerke gegen Regen und Sturm schützen (mind. mit reißfesten Europlanen abdecken) Die Planen werden vorgehalten und ohne Aufforderung montiert und kontrolliert.
2.__. 1
Schutzvorrichtung
1.00
psch
2.__. 2 Schwelle/ Fußpfette umlaufend b/h 16/10 cm bestehend aus: Lieferung und fachgerechte Montage in Einzellängen gemäß Pos. DK 13 der Statik; Befestigung an Stahlbetonsockel/Ringbalken gem. Statik Pos. DK.12 Hinweis: Kraftschlüssig mit innerer OSB-Platte aus Pos. DK.14 verbinden. Material: .......... inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel, Befestigungen und Anschlussarbeiten inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen Bereich: Steildach
2.__. 2
Schwelle/ Fußpfette umlaufend b/h 16/10 cm
60.00
m
2.__. 3 Dachsparren b/h = 8/24 cm e 85 cm bestehend aus: Material: Nadelholz C24 (KVH-NSi) Abmessungen: b/h = 8/24 cm e  85 cm Lieferung und fachgerechte Montage in Einzellängen gemäß Pos. DK.02 der Statik; inkl. Anschluss an Pfettenkranz und Schwlle gemäß Statik Hinweis: Anschluß Schwelle mit beidseitig OSB 15mm inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel, Befestigungen und Anschlussarbeiten inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen in Einzellängen liefern und fachgerecht einbauen Bereich: Steildach
2.__. 3
Dachsparren b/h = 8/24 cm e 85 cm
235.00
m
2.__. 4 Gratsparren b/h = 20/28 cm gem. pos. DK 03 bestehend aus: Material: BSH GL30c Abmessungen: b/h = 20/28 cm Lieferung und fachgerechte Montage in Einzellängen gemäß Pos. DK.03 der Statik; Hinweis: Der Gratsparreb muss im TRH auf der Stb. -Wand aufgelagert werden inkl. Besfestigung auf der Firstpfette inkl. Besfestigung am Gratsparreb unten (Stahl) siehe Pos. DK.08 gemäß Statik inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel, Befestigungen und Anschlussarbeiten inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen Bereich: Steildach
2.__. 4
Gratsparren b/h = 20/28 cm gem. pos. DK 03
40.00
m
2.__. 5 Kehlsparren b/h = 20/28 cm NH C24 gem. DK 04 bestehend aus: Kehlsparren aus Nadelholz C24 b/h = 20/28 cm gemäß Statik Pos. 125 inkl. Sperrschicht inkl. aller Befestigungen inkl. kraftschlüssiger Verbindung mit Fußpfette inkl. aller Verbindungsmittel und Anschlussarbeiten inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen als Einzellängen liefern und fachgerecht einbauen Bieterangabe: BSH GL24h
2.__. 5
Kehlsparren b/h = 20/28 cm NH C24 gem. DK 04
9.00
m
2.__. 6 Firstpfette b/h =20/28cm bestehend aus: Material: BSH GL30c Abmessungen: b/h = 20/28 cm Belastung: gem. Pos. DK.05 Die Verbindung der Grat- und Kehlsparren und Sparren an der Firstpfette ist bei den jeweiligen Positionen beschrieben Befestigung an der Stahlstütze: siehe Pos. DK.06 Zulage: zu Pos. DK.05: Firstpfettenpressung Auflager 1 und 2 Lieferung und fachgerechte Montage gemäß Pos. DK.05 der Statik; inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel, Befestigungen und Anschlussarbeiten inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen Bereich: Dach oben
2.__. 6
Firstpfette b/h =20/28cm
9.00
m
2.__. 7 Stütze 16/16 unter Firstpfette gem. Pos. DK 06.1 der Statik bestehend aus: Material: Nadelholz C24 (KVH-NSi) Abmessungen: Pendelstütze 16/16 Länge 2,2m Belastung: gem. Pos. DK.06.1 Die Verbindung der Grat- und Kehlsparren und Sparren an der Firstpfette ist bei den jeweiligen Positionen beschrieben Befestigung : siehe Pos. DK.06 Zugverankerung unter DK 03 und DK 04 beachten! Lieferung und fachgerechte Montage gemäß Pos. DK.06.1 der Statik; inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel, Befestigungen und Anschlussarbeiten inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen Bereich: Dachraum über tragenden Mauerwerkswänden
2.__. 7
Stütze 16/16 unter Firstpfette gem. Pos. DK 06.1 der Statik
3.00
St
2.__. 8 OSB-3 Platte, 22mm als unterer Sparrenabschluss bestehend aus: OSB-3 Platte, 22 mm waagerecht und unten bündig an Sparren anschließen, als Abschlusspunkt für die Zellulosedämmung des Daches. Breite: bis ca. 38 cm als Einzellängen liefern und fachgerecht einbauen
2.__. 8
OSB-3 Platte, 22mm als unterer Sparrenabschluss
O
1.00
m2
2.__. 9 Stahlkonstruktion im Dach, Träger+Stütze gem. Pos. DK 07 und Pos. DK 06.2 bestehend aus: Stahlträger Abfangung DK 06 HEA 200, Länge 4,20m Lieferung und fachgerechte Montage in Einzellänge gemäß Pos. DK.07 der Statik; Belastung: gem. Pos. DK 07. Das Eigengewicht wird Programmintern ermittelt inkl. Fußpunkt - Befestigung auf der tragenden Mauerwerkswand und auf Querträger der Aussenwand gem. DK 11 gem. Statik und: Stahlstütze HEA 100 zur Abfangung DK 05 auf DK 07 gem. Pos. DK 06.2 der Statik; Belastung: gem. Pos. DK 06.2. Das Eigengewicht wird Programmintern ermittelt inkl. Kopf- und Fußpunkt, Befestigung unter Firstpfette und auf Querträger gem. DK 07 der Statik inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel, Befestigungen und Anschlussarbeiten inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen Bereich: Dachraum OG Wohnraum
2.__. 9
Stahlkonstruktion im Dach, Träger+Stütze gem. Pos. DK 07 und Pos. DK 06.2
1.00
psch
2.__. 10 OSB Platte als innenseitige vollflächige Dachaussteifung und Dampfbremse gem. DK 14 bestehend aus: Material: OSB Platte Abmessungen: Dicke 15mm Lieferung und fachgerechte Montage vollflächig, innenseitig gemäß Pos. DK 14 der Statik; inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel, Befestigungen und Anschlussarbeiten inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen, verklebte Plattenstöße als Dampfbremse, winddicht Bereich: von innen flächig unter Dachkonstruktion, Flach- und Schrägdach,
2.__. 10
OSB Platte als innenseitige vollflächige Dachaussteifung und Dampfbremse gem. DK 14
180.00
m2
2.__. 11 Traufkeilbohle Nadelholz 40-80/220 mm bestehend aus: Lieferung und fachgerechte Montage einer Traufkeilbohle inkl. Lüfterkamm passend zur Dachdeckung Abmessung: 40-80x220 mm Material: Nadelholz, Sortierklasse S10 nach DIN 68800 und DIN 4074-1 Lieferung und fachgerechte Montage; inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel, Befestigungen und Anschlussarbeiten inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen Bereich: Traufen
2.__. 11
Traufkeilbohle Nadelholz 40-80/220 mm
60.00
m
2.__. 12 Stirnbretter Traufe bestehend aus: Stirnbretter Traufe liefern und an Traufen mit verzinkten Senkkopfstiften anbringen Abmessung Traufbrett: ca. 21 / 120 mm Außenflächen gehobelt, gefast und allseitig grundiert Lieferung und fachgerechte Montage; inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel, Befestigungen und Anschlussarbeiten inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen Bereich: Traufen
2.__. 12
Stirnbretter Traufe
60.00
m
2.__. 13 Unterschlag an der Traufe bestehend aus: Unterschlag (wasserfest) an beiden Traufseiten Ausladung / Tiefe: ca. 560 mm ab tragende Außenwand aus Glattkantbrettern oder gleichwertig, gehobelt, d = 15 mm witterungsbeständig, alle Schnitt- und Ansichtskanten müssen vor dem Einbau fachgerecht gegen eindringende Feuchtigkeit geschützt und grundiert werden inkl. erforderliche Unterkonstruktion zur Aussteifung inkl. aller Befestigungen (Verschraubung aus V2A-Schrauben) inkl. aller Verbindungsmittel und Anschlussarbeiten inkl. Bemusterung des Materials in Absprache mit der Bauleitung und dem BH inkl. Lüftungsband, ca. 50 mm, zur Belüftung im senkrechten Eckpunkt Traufkasten als offene Fuge von ca. 20 mm gemäß Schnitt- und Detailzeichnung liefern und fachgerecht montieren es ist zwingend Vollholz zu verwenden, kein Plattenmaterial! Material (Bieterangabe) .................................................. liefern und fachgerecht einbauen Bereich: abschliessend unter Aufschiebling, über Traufgesims
2.__. 13
Unterschlag an der Traufe
60.00
m
2.__. 14 Unterschlag Loggia bestehend aus: Unterschlag (wasserfest)  Loggiadach als Abhangdecke aus Glattkantbrettern oder gleichwertig, gehobelt, d = 15 mm witterungsbeständig, alle Schnitt- und Ansichtskanten müssen vor dem Einbau fachgerecht gegen eindringende Feuchtigkeit geschützt und grundiert werden inkl. erforderliche Unterkonstruktion zur Aussteifung als Holzkonstruktion inkl. aller Befestigungen (Verschraubung aus V2A-Schrauben) inkl. aller Verbindungsmittel und Anschlussarbeiten inkl. Bemusterung des Materials in Absprache mit der Bauleitung und dem BH inkl. Lüftungsband, ca. 50 mm, zur Belüftung im senkrechten Eckpunkt Traufkasten als offene Fuge von ca. 20 mm gemäß Schnitt- und Detailzeichnung liefern und fachgerecht montieren es ist zwingend Vollholz zu verwenden, kein Plattenmaterial! Material (Bieterangabe) .................................................. liefern und fachgerecht einbauen Bereich: Unterschlag Loggia
2.__. 14
Unterschlag Loggia
21.00
m2
2.__. 15 Aufsparrendämmung aus Holzfaserdämmstoff, d = 40 mm bestehend aus: Dämmung der Steildachflächen von außen mit Holzfaserdämmstoff nach DIN 4108 als Unterdeckplatte mit aufkaschierter Unterdeckbahn, diffusionsoffen, Abmessung: Dicke: 80 mm ggfs. in 2 Lagen Wärmeleitfähigkeit  : 0,037 W/(m*K) Fabrikat / Typ: stabile Holzfaser- Wärmedämmplatte Steico safe, oder glw. inkl. aller Verbindungsmittel und Anschlussarbeiten, inkl. umlaufender Randabschlussbohle, inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen, liefern und fachgerecht einbauen Bieterangabe: ......................................... ...................... Bereich: Steildach
2.__. 15
Aufsparrendämmung aus Holzfaserdämmstoff, d = 40 mm
225.00
m2
2.__. 16 Zwischensparrendämmung aus flexible Holzfaser- Dämmmatte, d = 240 mm bestehend aus: Dämmung der Steildachflächen von innen mit Holzfaser- Dämmmatten nach DIN 4108-10: 2021 als Zwischensparrendämmung Abmessung: Dicke: 240 mm ggfs. in 2 Lagen Wärmeleitfähigkeit  : 0,036 W/(m*K) Fabrikat / Typ: Holzfaserdämmmatten STEICO flex 036, oder glw. inkl. aller Verbindungsmittel und Anschlussarbeiten, inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen, liefern und fachgerecht einbauen Bieterangabe: ......................................... ...................... Bereich: Dach
2.__. 16
Zwischensparrendämmung aus flexible Holzfaser- Dämmmatte, d = 240 mm
220.00
m2
2.__. 17 Zwischensparrendämmung Mineralwolle 240 mm, WLG 032 bestehend aus: Mineralwolle-Dämmschicht der Steildachflächen von innen als Klemmfilz nach DIN 4108-10 Dicke: 240 mm Brandverhalten   100mm: EN-Klassifizierung B-s2-d0 Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,032 W/(m·K) Produkt: ISOVER Integra ZKF 1-032 oder gleichwertig (Bieterangabe): .................................................
2.__. 17
Zwischensparrendämmung Mineralwolle 240 mm, WLG 032
O
1.00
m2
2.__. 18 Konterlattung 40/60 bestehend aus: Konterlattung aus Nadelholz der Sortierklasse S10 nach DIN 68800 und DIN 4074-1 mit einem Lattenquerschnitt von ca. 40x60 mm, liefern und auf den Sparren entsprechend DIN 1055 befestigen. Einschließlich Beischneiden an allen aufgehenden Bauteilen und Dachkanten inkl. Nageldichtband inkl. aller Verbindungsmittel und Anschlussarbeiten inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen liefern und fachgerecht montieren
2.__. 18
Konterlattung 40/60
225.00
m2
2.__. 19 Unterspannbahn bestehend aus: Herstellen einer diffusionsoffenen winddichten Ebene mit der Unterspann- und Unterdeckbahn pro clima SOLITEX MENTO 3000 (connect). Diffusionsoffene Unterspann- und Unterdeckbahn (sd-Wert: 0,05 m) geeignet als Behelfsdeckung nach ZVDH mit monolithischer Funktionsmembran (aus z. B. Thermoplastischem Elastomer Ether Ester), geprüft schadstoffarm und einer Wassersäule von 10,0 m liefern und nach Herstellerangaben verlegen, inkl. Befestigungsmaterial und Nebenarbeiten. Die Verlegung erfolgt mit der Schriftseite zum Verarbeiter zeigend. Bahnen faltenfrei verlegen und mit geeigneten Tackerklammern im feuchtegeschützt Überlappungsbereich befestigen. Die Bahnen werden parallel zur Traufe mit einer Überlappung von mind. 10 cm verlegt. Überlappungen mit integriertem Selbstklebestreifen oder mit geeigneten System-Klebebänder winddicht und wasserführend verkleben.Die  Befestigung kann mit rostgeschützten Klammern mindestens 10 mm breit und 8 mm lang oder Breitkopfstiften erfolgen. Die Befestigung der Bahnen darf nur verdeckt im Überlappungsbereich bzw. unterhalb einer Konterlattung erfolgen. Verklebungen müssen dauerhaft spannungs- und lastfrei sein. Falten dürfen nicht überklebt, sondern müssen aufgeschnitten und neu überklebt werden. inkl. Material und Nebenarbeiten inkl. aller Anschlussarbeiten mit pro clima Produkten, z.B. Anschluss unverputzte Wände mit pro clima ORCON F Verklebung der Überlappungen mit pro clima TESCON VANA Anschluss an sägeraue Hölzer mit pro clima ORCON MULTIBOND Anschluss an Rohrdurchdringungen mit pro clima ROFLEX Anschluss an Firstpfette, Anschluss Rohrdurchführungen mit pro clima Manschetten, Durchdringungen, Auslässe, etc. inkl. sämtliche Anschlüsse an aufgehende Bauteile, wie Treppenhaus- und Giebelwände und Schornsteine, etc. Produkt: pro clima Solitex Mento 3000 oder gleichwertig Bieterangabe: ......................................... ....................... Bereich: gesamtes Steildach
2.__. 19
Unterspannbahn
O
1.00
m2
2.__. 20 Dampfbremse pro clima INTELLO bestehend aus: pro clima INTELLO Hochleistungs-Dampfbremse und Luftdichtungsbahn feuchtevariabel: sd-Wert < 0,25 m bis über 10 m liefern und nach Herstellerangaben verlegen siehe auch pro clima Systemprospekt Innendichtung INTELLO Überlappungen mit pro clima Klebeband  (z.B. Allround-Klebeband TESCON No.1) luftdicht verkleben inkl. Material und Nebenarbeiten inkl. aller Anschlussarbeiten mit pro clima Produkten, z.B. Anschluss unverputzte Wände mit pro clima CONTEGA PV, Anschluss Rohrdurchführungen mit pro clima Manschetten, etc. Durchdringungen, Auslässe, etc sind mit einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet. Produkt: pro clima Intello oder gleichwertig Bieterangabe: ......................................... ....................... liefern und fachgerecht nach DIN einbauen Bereich: Unetrseite Dachkonstruktion gesamtes Dach
2.__. 20
Dampfbremse pro clima INTELLO
O
1.00
m2
2.__. 21 Deckenelement als Holzkonstruktion Erker anstatt Beton gem. DK 10 und DK 02 als Holzbalkendecke bestehend aus: Holzbalkenträger gem. Pos. DK 10 Material: BSH GL30c Abmessungen: Querträger 16/24 Länge 3,10m und Dachsparren gem. Pos. DK 02 aufliegend auf tragender Mauerwerksschale der Aussenwand Erker Material: Nadelholz C24 (KVH-NSi) Abmessungen: b/h = 8/24 cm Länge 1,0m Lieferung und fachgerechte Montage in Einzellängen gemäß Pos. DK.02 der Statik; inkl. Anschluss an DK 10 und Aussenwand gemäß Statik inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel, Befestigungen und Anschlussarbeiten inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen in Einzellängen liefern und fachgerecht einbauen Bereich: Erker, Decke OG
2.__. 21
Deckenelement als Holzkonstruktion Erker anstatt Beton gem. DK 10 und DK 02
1.00
psch
2.__. 22 Stahlstütze HEA 100 (kalt) Loggia gem. Pos. S 02 der Statik bestehend aus: Material: Stahlgüte S235 Abmessungen: HEA 100 (kalt) H=2,30m Lieferung und fachgerechte Montage in Einzellänge gemäß Pos. S 02 der Statik; Belastung: gem. Pos. DK.07. Das Eigengewicht wird Programmintern ermittelt inkl. Fußpunkt - Befestigung an der Stb.-Decke (gilt für alle Stahlstützen) und unter Stahlträger Pos. DK 08 und DK 09 der Statik inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel, Befestigungen und Anschlussarbeiten inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen Bereich: Loggiaecke
2.__. 22
Stahlstütze HEA 100 (kalt) Loggia gem. Pos. S 02 der Statik
1.00
St
2.__. 23 Stahlträger zur Abfangung der Dachkonstruktion über Stütze gem. Pos. DK08/09 bestehend aus: Material: Stahlgüte S235 Abmessungen: HEA 240 (kalt) DK 08 Länge 7,0m, DK 09 2,50m Lieferung und fachgerechte Montage in Einzellänge gemäß Pos. DK 08 der Statik; Belastung: gem. Pos. DK.08. Das Eigengewicht wird Programmintern ermittelt inkl. Auflagerpunkt mit - Befestigung an der Stb.-Decke (gilt für alle Stahlstützen) und unter Stahlträger Pos. DK 08 und DK 09 der Statik inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel, Befestigungen und Anschlussarbeiten inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen Bereich: Traufe Loggia unter Schwelle 16/10cm
2.__. 23
Stahlträger zur Abfangung der Dachkonstruktion über Stütze gem. Pos. DK08/09
1.00
St
3 Loggiaboden
3
Loggiaboden
Base group ZZ.000.0
3.__. 1 Bautenschutzmatte / Trittschalldämmung bestehend aus: Lieferung und fachgerechte Verlegung (gem. Herstellervorschriften) einer Trittschalldämmung unter der Holzunterkonstruktion des Terrassenbelags aus Bautenschutzmatte Regupol® sound and drain 22 oder glw. inkl. einer Trennlage aus PE-Folie Abmessungen: Dicke 22 mm, Streifen von ca. b=80 mm Bereich: Loggia DG
3.__. 1
Bautenschutzmatte / Trittschalldämmung
14.00
m2
3.__. 2 Terrassenbelag Loggia DG aus Lärche liefern und herstellen inkl. UK bestehend aus: Lieferung und fachgerechte Montage eines Terrassenbelags aus Lärchenriffelbohlen aus sibirischer Lärche; ca. 25/30*120/150mm in Einzellängen liefern und fachgerecht verlegen; Fuge zwischen den Bohlen: 7mm; Fuge zu angrenzenden Bauteilen: 10mm inkl. Verschraubung mit Edelstahlschrauben V4A inkl. Unterkonstruktion aus 30*50mm Lärchenlagern e<=60cm in Waage herstellen und Stelzlagern höhenverstellbar, inkl. aller Verbindungsmittel und Anschlussarbeiten an angrenzende Bauteile inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen inkl. Verschnitt Bereich: Dachterrasse große Loggia Südseite
3.__. 2
Terrassenbelag Loggia DG aus Lärche liefern und herstellen inkl. UK
14.00
m2
4 Garage mit Vordach
4
Garage mit Vordach
Base group ZZ.000.0
4.__. 1 Holzkonstruktion Garage+Vordach gem. Pos. G 01 bis G 10 der Statik Sparren 8/20 e<=85cm gem. Pos. G 01 Pfette 16/28 gem. Pos. G 02 Stütze 2x16/16 alt. 16/32) gem. Pos. G 03 (konstruktiv) Stütze 16/16 gem. Pos. G 04 Diagonalen 16/16 gem. Pos. G 05 Holztafelwand gem. Pos. G 06 auf Betonaufkantung in Schalungsstein auf Mörtelbett gem.  Pos. G 09 Holzabmessungen: Fussrippe 16/8cm Kopfrippe 16/12cm Randrippe  16/8cm Innenrippen 6/16cm a=62,5cm Beplankung OSB/3 t=15mm beidseitig Türsturz 16/20 gem. Pos. G 07 konstruktiv gem. Angabe Architekt Dachscheibe mit Balken und Sparren gem. Pos. G 08 Sparrenlage zwischen den Balken, OSB-Platte, 22mm, Abmessung Garagendach 3,17x5,83 plus Vordach 3,17x3,08 Anschluss an Gebäude gem. Pos. G 10 L 175/70/10mm Edelstahl, Platte 200/200/10, Calenberg Thermostop Lager 15mm, befstigung in Stütze S 03 3xStabdübel D=12mm Material: Nadelholz C24 (KVH-NSi) und BSH nach Statik Lieferung und fachgerechte Montage in Einzellängen gemäß Pos. G.01 bis G10 der Statik; inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel, Befestigungen und Anschlussarbeiten inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen in Einzellängen liefern und fachgerecht einbauen Bereich: Garage Westseite
4.__. 1
Holzkonstruktion Garage+Vordach gem. Pos. G 01 bis G 10 der Statik
1.00
St
4.__. 2 Stirnbrett Ortgang an den Giebelseiten Liefern und Montage eines zweiteiligen Stirnbrettes am Ortgang, sibirische Lärche 2 x 21 x 140 gehobelt und gefast, befestigt mit Edelstahlschrauben bestehend aus: Stirnbretter zweiteilig Ortgang liefern und an Ortgang mit verzinkten Senkkopfstiften anbringen Abmessung Ortgangbrett: ca. 21 / 140 mm 2x Außenflächen gehobelt, gefast und allseitig grundiert Lieferung und fachgerechte Montage; inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel, Befestigungen und Anschlussarbeiten inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen Bereich: Garage Giebelseiten, Vordach Zufahrt und Giebelseite Garten
4.__. 2
Stirnbrett Ortgang an den Giebelseiten
8.00
m
4.__. 3 Außenwandverkleidung der Holztafelwand, hinterlüftet, Garagenseite zum Nachbar Herstellen einer Außenwandverkleidung aus wetterfesten beschichteten Fassadenplatten, Farbton nach RAL gemäß Bemusterung, auf Holzunterkonstruktion als vertikale Konterlattung (Lüftungsebene)auf OSB-Platte der Holztafelwand, inklusive Insektenschutzgitter Traufe und Sockel, Lieferung und fachgerechte Montage; inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel, Befestigungen und Anschlussarbeiten inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen angebotenes Material Fassadenplatte: ....................................................... ..................... Bereich: Garagenseite zum Nachbar
4.__. 3
Außenwandverkleidung der Holztafelwand, hinterlüftet, Garagenseite zum Nachbar
15.00
m2
4.__. 4 Dämmung in Holztafelwand aus flexibler Holzfaser- Dämmmatte, d = 160 mm bestehend aus: Dämmung der Zwischenräume der mit Holzfaser- Dämmmatten nach DIN 4108-10: 2021 als Zwischendämmung Abmessung: Dicke: 160 mm ggfs. in 2 Lagen Wärmeleitfähigkeit  : 0,036 W/(m*K) Fabrikat / Typ: Holzfaserdämmmatten STEICO flex 036, oder glw. inkl. aller Verbindungsmittel und Anschlussarbeiten, inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen, liefern und fachgerecht einbauen Bieterangabe: ......................................... ...................... Bereich: Garage Holztafelwand
4.__. 4
Dämmung in Holztafelwand aus flexibler Holzfaser- Dämmmatte, d = 160 mm
1.00
m2
4.__. 5 Dämmung in Holztafelwand Mineralwolle 160 mm, WLG 032 bestehend aus: Mineralwolle-Dämmschicht der Holztafelwand von innen als Klemmfilz nach DIN 4108-10 Dicke: 160 mm Brandverhalten   100mm: EN-Klassifizierung B-s2-d0 Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,032 W/(m·K) Produkt: ISOVER Integra ZKF 1-032 oder gleichwertig (Bieterangabe): .................................................
4.__. 5
Dämmung in Holztafelwand Mineralwolle 160 mm, WLG 032
O
1.00
m2
4.__. 6 Montieren eines bauseits vorhandenen Tores giebelseitig Montieren eines bauseits vorhandenen Tores giebelseitig in Holztafelwand mit Verblendfassade Bereich: Giebelseite Zufahrt
4.__. 6
Montieren eines bauseits vorhandenen Tores giebelseitig
1.00
St
5 Allgemein
5
Allgemein
Base group ZZ.000.0
5.__. 1 Herstellen einer luftdichten Gebäudehülle mit Blower-Door-Test bestehend aus: Herstellen einer luftdichten Gebäudehülle mit Qualitätskontrolle vor Ort mit Durchführung einer Differenzdruckmessung (Blower-Door-Test) entsprechend der DIN EN 13829 in letztgültiger Ausgabe, inkl. der erforderlichen Protokolle/Zertifikate und Aushändigung an den BH inkl. eines Vortestes nach Herstellen der luftdichten Gebäudehülle Anforderung Blower-Door-Test: n50 1,5 [h-1] Bei nicht Erreichen der Anforderungen muss nachgearbeitet und der Blower-Door-Test ohne zusätzliche Berechnung wiederholt werden. Der Test wird je Haus ausgeführt.
5.__. 1
Herstellen einer luftdichten Gebäudehülle mit Blower-Door-Test
1.00
St
5.__. 2 Meterriss erstellen bestehend aus: Erstellung eines Meterrisses bezogen auf OK FFB im DG Der Meterriss ist für alle Gewerke verbindlich und muss während der gesamten Bauzeit gut sichtbar angebracht sein. Bereich: nach Absprache mit der Bauleitung
5.__. 2
Meterriss erstellen
O
1.00
St
5.__. 3 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten für unvorhersehbare Arbeiten, die von der Bauleitung in Auftrag gegeben wurden und nur bei unterschriebenen Stundenzetteln durch die Bauleitung, bezahlt werden. Stundenzettel werden nur anerkannt, wenn diese zum Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung vorgelegt wurden - später eingehende Stunden werden gestrichen! Verwendetes Material muss auf den dazugehörigen Stundenzetteln einzeln aufgelistet werden!
5.__. 3
Stundenlohnarbeiten
40.00
h
5.__. 4 Materialpauschale 20% der Stundenlöhne zum Nachweis Materialpauschale 20% der Stundenlöhne zum Nachweis Verwendetes Material muss auf den dazugehörigen Stundenzetteln einzeln aufgelistet werden!
5.__. 4
Materialpauschale 20% der Stundenlöhne zum Nachweis
40.00
St