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1 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1.0 Die Ausschreibung ist beschränkt und ohne Verpflichtung für den
Auftraggeber (AG). Der AG behält sich die Freiheit der Vergabe nach
eigener Auswahl und nach freiem Ermessen unter den eingehenden Angeboten
vor; insbesondere ist die Vergabe nicht an das billigste Angebot
gebunden.
2.0 Dem Angebot sind zu Grunde zu legen:
2.1 Das Leistungsverzeichnis mit Vorbemerkungen, zusätzlichen
technischen Vertragsbedingungen, Sonderbedingungen und
Schlussbemerkungen.
2.2 Die Zeichnungen, Pläne und schriftliche Angaben unserer Bauleitung.
2.4 Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil B und
Teil C) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
Diese Unterlagen gelten in der vorstehend aufgeführten Reihenfolge.
3.0 Alle Massen im Leistungsverzeichnis sind überschlägig ermittelt. Der
Bieter hat anhand der Bauzeichnungen, bzw. durch Besichtigung der
Baustelle die Massen und Mengen des dem Angebot zu Grunde liegenden
Leistungsverzeichnisses zu überprüfen.
Dem Bieter steht kein Aufwendungsersatz hinsichtlich der Kosten, die
durch Besuche, Ausarbeitung von Angeboten und anderen
Vorbereitungshandlungen zur Erlangung eines Auftrages entstehen, zu.
4.0 Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen.
Unvollständig ausgefüllte oder nicht rechtzeitig eingereichte Angebote
können bei der Auswertung nicht berücksichtigt werden.
5.0 Der Text des Leistungsverzeichnisses darf nicht geändert werden
insbesondere sind jegliche Zusätze und Vorbehalte unzulässig
Änderungsvorschläge des Bieters - insbesondere wenn sie zu einer
Kostenreduzierung führen - können jederzeit in einem Anlageschreiben mit
Preisangabe vorgebracht werden.
6.0 Sollten Unstimmigkeiten zwischen Plänen und Leistungsverzeichnis
bestehen oder Schwierigkeiten irgendwelcher Art im Bezug auf die
Bauausführung erkennbar sein, so hat der Bieter dem AG unverzüglich
davon zu unterrichten. Bedenken gegen die vorgesehene Bauausführung, die
Konstruktion oder das gewählte Material sind dem unverzüglich
schriftlich mitzuteilen; Gleiches gilt im Bezug auf die Leistung eines
Vorauftragnehmers, wenn der Bieter auf Grund dieser Vorleistung Bedenken
hinsichtlich der Erbringung seiner eigenen Leistung hat.
7.0 Es ist dem Bieter freigestellt, die Ausführung von Sonderbauweisen
getrennt anzubieten. Diese sind erschöpfend zu beschreiben. Zugelassen
sind jedoch nur Bauweisen, die den anerkannten Regeln der Baukunst
entsprechen und die allgemein für das jeweilige Bundesland, in dem die
Ausführung erfolgt, genehmigt sind.
8.0 Die anzubietende Leistung sowie die Grundlagen der Durchführung und
Abrechnung werden beschrieben durch die in Ziffer 2 genannten
Unterlagen.
Mit den Einheitspreisen sind sämtliche Nebenleistungen im Sinn der VOB/C
abgegolten. Ein Anspruch auf Mehrforderung kann auch nicht daraus
hergeleitet werden, dass innerhalb der Beschreibung einer Nebenleistung
einzelne erforderliche Leistungen nicht beschrieben sind.
Es bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, wenn
Vertragsleistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
9.0 Der AG behält sich bis zur Vergabe die Herausnahme einzelner
Positionen vor, ebenso die Teilung einzelner Arbeiten in Einzellose.
10.0 Der AG kann die Zuschlagserteilung von der Vorlage folgender
Bescheinigungen abhängig machen:
10.1 Bescheinigung der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse, dass
alle gesetzlich festgelegten Beiträge bezahlt sind.
10.2 Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer, über die
Berechtigung zur Beschäftigung von Auszubildenden.
10.3 Bescheinigung des Finanzamtes, dass aus steuerlichen Gründen keine
Bedenken gegen die Erteilung des Auftrages an den Bieter bestehen.
10.4 Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes bezüglich der
Bauabzugssteuer.
11.0 Die Benutzung übernommener, fremder Gerüste geschieht im
Auftragsfall auf eigene Verantwortung und Gefahr. Für etwa auftretende
Schäden übernimmt der AG in keinem Fall die Haftung.
12.0 Das zu erstellende Gesamtwerk muss den geltenden
Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemein anerkannten
sicherheitstechnischen Regeln entsprechen, insbesondere den Bestimmungen
und Richtlinien des VdE und VdS sowie den IEC-Normen und der
Betriebssicherheitsverordnung.
13.0 Anzubieten sind Bauprodukte, die nach der Landesbauordnung
allgemein zugelassen sind. Es dürfen ausschließlich nach den
öffentlichrechtlichen Vorschriften / Landesbauordnung etc. zulässige
Bauprodukte angeboten werden. Soweit ein Baustoff nicht zugelassen ist
und weder das Ü-Zeichen bzw. CE-Zeichen trägt, darf er nur im Rahmen
eines Nebenangebotes angeboten werden. Auf unser Verlangen sind die
entsprechenden Zulassungsnachweise mit dem Angebot vorzulegen. Die
Arbeiten sind durch geschultes und zuverlässiges Fachpersonal nach den
vorliegenden Leistungsbeschreibungen und Plänen unter Beachtung der
anerkannten Regeln der Technik sowie der gesetzlichen und der
behördlichen Bestimmungen auszuführen.
Der Bieter hat schadstofffreie Materialien anzubieten. Dies sind
Materialien, die frei von gefährlichen gesundheits- und
umweltschädlichen Stoffen sind. Als schadstofffrei gelten auch alle
Materialien, die Stoffe enthalten, durch die vorgeschriebene Grenzwerte
der maximalen Arbeitsplatzkonzentration (MAK) bzw. technischen
Richtkonzentration (TRK) nicht überschritten werden. Können Stoffe in
jeglicher Form, einzeln oder als Gemisch, in gesundheits- oder
umweltschädlicher Konzentration entweichen und ist diese Gefahr nicht
auszuschließen, so ist uns die Art und Zusammensetzung der Schadstoffe,
deren mögliche Konzentration und die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen
bei Angebotsabgabe mitzuteilen.
14.0 Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet für Abfuhr und
vorschriftsmäßige Entsorgung der durch seine Arbeit entstehenden Abfälle
zu sorgen. Er hat dabei die geltenden gesetzlichen Vorschriften und die
für den jeweiligen Ausführungsort geltende kommunale
Abfallwirtschaftssatzung zu beachten. Für den Fall, dass der AG zustimmt
den anfallenden Abfall selbst zu entsorgen, sind unsere getroffenen
Vorkehrungen und Einrichtungen für die Abfalltrennung zu beachten und zu
benutzen.
Kommt der AN diesen Verpflichtungen nicht nach, kann sich der AG
zusätzliche Kosten, die zur Einhaltung dieser Vorgaben notwendig werden,
ersetzen lassen.
Dem Bieter ist bekannt, dass er die durch die Rücknahme entstehenden
Kosten zu tragen hat, wenn ihn als Auftragnehmer hinsichtlich des
Verpackungsmaterials der von ihm gelieferten Waren nach der
Verpackungsordnung in der jeweils gültigen Fassung eine Rücknahmepflicht
trifft.
15.0 Der Bieter ist verpflichtet alle Informationen über unsere
Betriebs- und Geschäftsabläufe, einschließlich der ihm zur Ausarbeitung
von Angeboten von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, Zeichnungen
und sonstigen Informationen, streng vertraulich zu behandeln. Er ist
außerdem verpflichtet die Vorschriften der
geltenden Datenschutzgesetze und -regelungen beim Umgang mit Daten
strikt zu wahren und hat die von ihm eingesetzten Mitarbeiter zur
Einhaltung des Datengeheimnisses anzuhalten.
Für alle dem AG durch eine Verletzung dieser Verpflichtung entstehenden
Schäden ist der Bieter ersatzpflichtig.
Ein Hinweis auf die Geschäftsbeziehung zu Werbezwecken ist ohne
schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet.
16.0 Lieferungen und Leistungen müssen frei Verwendungsstelle erfolgen
einschließlich Verpackung und ohne weitere Nebenkosten für den AG.
Die Lieferungen müssen auf Gefahr des AN erfolgen, der die Sendung
zweckmäßiger Weise ausreichend gegen Transportschäden versichern muss.
17.0 Werkzeuge, Zeichnungen und andere Ausführungsgegenstände, die
auftragsbezogen angefertigt werden, gehen mit Bezahlung in das Eigentum
des AG über. Der Auftragnehmer darf sie ausschließlich für die
Herstellung vom AG bestellter Lieferungen und Leistungen einsetzen. Die
Gegenstände sind vom Auftragnehmer sorgfältig zu verwahren und gegen die
üblichen Risiken zu versichern.
18.0 Gelieferte Materialien werden mit ihrer Bezahlung uneingeschränktes
Eigentum des AG. Weitergehende Eigentumsvorbehalte des Auftragnehmers
oder Dritter erkennt der AG nicht an.
19.0 Erfüllungsort für die Lieferung und Leistung ist die vom AG
genannte Empfangs- oder Leistungsstelle.
Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Hamburg,
sofern der Auftragnehmer Kaufmann ist.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
20.0 Sollten sich einzelne vorstehende Bestimmungen als ungültig
erweisen, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
2 BESONDERE VORBEMERKUNGEN
1.0 Baustelle und Erschließung
Der AN ist verpflichtet, die öffentlichen Baustellenzufahrtswege,
Gehwege usw. in einwandfreiem Zustand zu halten. Etwaige Beschädigungen,
die durch den AN zu vertreten sind, hat dieser auf seine Kosten zu
beheben. Besondere Vorkehrungen für Transporte zur Baustelle hat der AN
entsprechend der StVo zu treffen und die Kosten dafür in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
2.0 Angebotsumfang
Es ist eine komplette Gesamtarbeit zu liefern und zu montieren. Alle in
den Leistungsverzeichnissen angefragten Positionen sind einschl.
Lieferung aller Stoffe, Hilfsmittel, Beistellung aller Maschinen,
Werkzeuge und Geräte, sowie Verarbeitung einschließlich aller Löhne,
Lohnnebenkosten, Lohnsteigerungen, Auslösungen Wegegelder usw. in
fertiger Arbeit anzubieten, so dass Mehrkosten dadurch nicht entstehen
können. Der Bieter ist nicht berechtigt, Änderungen in den
Leistungsverzeichnissen vorzunehmen. Der Auftraggeber behält sich vor,
bei Nichtbeachtung der Ausschreibungsbedingungen entsprechend VOB Teil
A, das Angebot aus der Wertung zu nehmen. Der Bieter erklärt mit der
Abgabe eines Angebotes, dass er sich von den örtlichen Gegebenheiten
bezüglich Lage, Anfahrtsmöglichkeiten usw. überzeugt hat und alle
preisbeeinflussenden Umstände in der Kalkulation berücksichtigt hat.
Spätere Nachforderungen aus den vorgenannten Punkten sind
ausgeschlossen.
3.0 Baubeginn, Termine und Vertragsstrafen
Baubeginn Rohbauarbeiten voraussichtlich: ca. März 2026
Eine genaue Terminabsprache und -festlegung erfolgt vor
Auftragserteilung.
Diese Terminfestlegungen sind Vertragsgrundlage und jeder Auftragnehmer
hat sie genauestens einzuhalten. Werden vom AN vereinbarte
Zwischentermine, Endtermine oder Ausführungsfristen nicht eingehalten,
so hat er, falls vereinbart, die vertraglich festgelegte Vertragsstrafe
für die entsprechende Zeiteinheit zu zahlen, unabhängig vom Anspruch des
AG auf Ersatz eines etwa darüber hinausgehenden Schadens. Die
festgesetzten Vertragsstrafen gelten nicht dadurch als erlassen, dass
die verzögerte Vertragserfüllung ganz oder teilweise ohne Vorbehalt
angenommen wird. Bei schuldhafter Überschreitung der vertraglichen
Baufristen durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber berechtigt, eine
Vertragsstrafe für jeden Werktag der Überschreitung zu erheben.
Höhe der Vertragsstrafe: 0,2% der Vertragssumme pro Tag
Vom Auftragnehmer zu fertigende Unterlagen sind rechtzeitig beim
Architekten einzureichen und gelten nur mit Prüf- bzw. Freigabevermerk
der Bauleitung als vertragsgemäß.
Verschiebungen von Terminen haben keinen Einfluss auf den vereinbarten
Arbeitszeitraum - dieser ist in jedem Fall einzuhalten.
4.0 Ausführung und Aufsicht
Für die Ausführung der Leistungen ist die VOB Teil C, "Allgemeine
technische Vorschriften für Bauleistungen" neueste Fassung maßgebend.
Grundsätzlich sind alle einschlägigen DIN-Vorschriften, neueste Fassung,
Herstellervorschriften, die Ausführungszeichnungen, die Anweisungen der
Bauleitung und die Auflagen der Baugenehmigung maßgebend und
einzuhalten.
Der AN hat vor Arbeitsbeginn einen ständigen verantwortlichen Vertreter
zu benennen. Jeder Wechsel bedarf der vorherigen Zustimmung der
Bauleitung.
Der AN ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und auf Verlangen des
AG Einsicht zu gewähren.
5.0 Baustelleneinrichtung und Gerüststellung
Sofern im Leistungsverzeichnis keine gesonderte Position vorgesehen ist,
werden die Kosten für die Baustelleneinrichtung nicht gesondert
vergütet.
Falls einzelne Räume im Gebäude für die Unterbringung von Arbeitskräften
und Material in Anspruch genommen werden, sind die Räume auf Anforderung
durch die Bauleitung und nach Erfordernissen aufzuräumen, damit der
Bauablauf keinesfalls behindert wird.
Baustrom und Bauwasser ( inkl. Anschlüsse) und WC-Wagen werden, wenn
nicht anders vereinbart, vom AG gestellt. Möchte der AN eigene spezielle
Gerüste oder Hebemittel wie Kran oder stationäre Lastenaufzüge
verwenden, so sind die in die Einheitspreise einzurechnen und werden
nicht gesondert vergütet. Über die Mitbenutzung vorhandener Gerüste und
Einrichtungen anderer Unternehmer muss der AN mit diesen entsprechende
Vereinbarungen treffen. Für die Mitnutzung ist die Haftung für Schäden
abzugrenzen. Vorübergehend entfernte Schutzgerüste, Abschrankungen usw.
sind entsprechend dem Arbeitsfortschritt sofort wieder einzubauen. Es
besteht keine Anspruch auf störungsfreie Versorgung. Das Heranführen von
Kabeln, Schläuchen und Verteilungen ist Sache des AN. Die Beleuchtung
der Arbeitsplätze hat der AN in eigener Verantwortung vorzunehmen
Vorschriften der Bauberufsgenossenschaften sind zu beachten.
6.0 Sicherungsmaßnahmen und Unfallverhütung
Der AN hat während der Ausführung seiner Leistungen alle erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen unter voller eigener Verantwortung auf seine Kosten
zu treffen. Der AN haftet für alle aus der Unterlassung solcher
Maßnahmen dem AG erwachsenen unmittelbaren und mittelbaren Schäden und
verpflichtet sich, den AG von allen gegen diese etwa erhobenen
Ansprüche, die auf ungenügende Sicherheit der Arbeitsstelle beruhen, in
vollem Umfang freizuhalten. Den AG trifft im Verhältnis zum AN im Rahmen
der Ausführung aller Arbeiten keinerlei eigene Sicherungspflicht, und
zwar unbeschadet der im übrigen vorgehaltenen örtlichen Bauaufsicht. Zur
Unfallverhütung sind die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft, des
Gewerbeaufsichtsamtes und der Bauordnung strengstens zu beachten. Für
die Einhaltung dieser Vorschriften trägt der AN allein die Verantwortung
vor dem Gesetz.
7.0 Stoffe und Bauteile
Einzubauende Materialien, Stoffe und Bauteile haben den entsprechenden
DIN-Normen und RAL-Gütebestimmungen zu entsprechen.
Herstellervorschriften sind zu beachten und einzuhalten. Sofern vom
Bauherrn, Sonderingenieur oder behördlichen Stellen, Baustoffprüfungen
verlangt werden, sind diese vom AN zu veranlassen. Das amtliche
Prüfergebnis ist der Bauleitung auszuhändigen. Auf Verlangen des
Architekten sind Proben und Muster von einzubauenden Teilen vorzulegen.
Kosten werden hierfür nicht gesondert erstattet.
8.0 Durchbrüche und Stemmarbeiten
Vor Baubeginn ist zusammen mit der Bauleitung und allen Beteiligten ein
Durchbruchs- und Aussparungsplan zu erarbeiten. Alle darüber hinaus im
Zusammenhang mit dem jeweiligen Gewerk erforderlich werdenden Stemm-,
Bohr- und Schlitzarbeiten sind vom AN selbst zu erbringen und als
Nebenleistungen anzusehen. Sofern Anker, Bolzen und sonstige
Befestigungsmittel, Einbauteile und dergl. einzumauern oder
einzubetonieren sind, müssen diese in guter Zusammenarbeit mit der
ausführenden Firma der Rohbauarbeiten eingeführt werden. Die
Verantwortung der Passgenauigkeit liegt beim AN.
9.0 Abfall- und Schuttbeseitigung
Gemäß VOB gehört die Abfall- und Bauschuttbeseitigung zu den
Nebenleistungen, hierzu gehört auch Stemmschutt, wie auch die Abfuhr von
der Baustelle. Kommt der AN seiner Verpflichtung nicht nach, so kann die
Bauleitung 5 Werktage nach der ersten schriftlichen Aufforderung die
Reinigung auf seine Kosten durchführen lassen. Bei
Meinungsverschiedenheiten der AN, wer die Abfälle zu beseitigen hat,
entscheidet die Bauleitung und setzt die von jedem zu tragenden
Kostenanteile fest.
10.0 Bauleistungsversicherung
Wird durch den AG abgeschlossen. 0,3 % der Auftragssumme werden dem AN
bei Schlussrechnung abgezogen und dem AG gutgeschrieben.
11.0 Werbung
Es dürfen keine eigenen Werbeschilder aufgestellt werden. Der AN hat die
Möglichkeit Eigenwerbung unterhalb des vorhandenen Bauschildes in
vorgegebener Form anzubringen. Die Kosten hierfür trägt der AN.
12.0 Umfang der Ausschreibungs-Unterlagen
Grundlage der Angebotserstellung sind:
- Deckblatt
- Vorbemerkungen
- Leistungsverzeichnis
- Grundrisse, KG, EG, OG und DG - 1:50 mit Stand vom 20.11.2025
- Schnitt AA, BB, CC 1:50 mit Stand vom 20.11.2025
- Statik inkl. Positionspläne
- Schallschutzgutachten
- Brandschutzkonzept
- Wärmeschutznachweis
- Bodengrundgutachten
Der genaue Umfang der Arbeiten geht aus dem nachfolgenden
Leistungsverzeichnis hervor.
Zeichnungsunterlagen können im Büro der Architekten eingesehen werden.
Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er die Unterlagen,
soweit erforderlich, eingesehen hat. Spätere Nachforderungen aus
Unkenntnis dieser Unterlagen werden nicht anerkannt.
13.0 Abrechnung
Die ausgeschriebenen Leistungen werden auf Basis der Einheitspreise und
nach örtlichem Aufmaß abgerechnet.
Die Massen des Angebotes sind unverbindlich. Mehr- oder Minderleistungen
werden nach den Angebotspreisen berechnet. Für ganz oder teilweise in
Fortfall kommende Arbeiten stehen dem AN keinerlei Ansprüche zu.
Für die Abrechnung der Bauleistungen sind Abrechnungszeichnungen
(Bauzeichnungen, Skizzen) mit allen in den Massenberechnungen
aufgeführten Massen vom AN zu liefern (§14 VOB/B). Nachvollziehbares
Aufmaß und Berechnungen müssen unaufgefordert eingereicht werden.
Stundenlohnarbeiten für unvorhersehbare Arbeiten werden nur anerkannt,
wenn diese von der Bauleitung in Auftrag gegeben und die Stundenzettel
von der Bauleitung unterschrieben wurden. Stundenzettel werden nur
anerkannt, wenn diese zum Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung
vorgelegt wurden - später eingehende Stunden werden gestrichen!
Stundenzettel per Fax, nur zur Kenntnis, werden nicht anerkannt.
14.0 Abnahme
Jeder AN hat die für seinen Fachbereich notwendigen Abnahmen der
Behörden, Versorgungsunternehmen usw. eigenverantwortlich zu veranlassen
bzw. durchzuführen.
15.0 Gewährleistung
Die Gewährleistungszeit beträgt für alle Leistungen 5 Jahre.
5% der Auftragssumme verbleiben für 5 Jahre nach der Abnahme als
Sicherheitseinbehalt bei dem Bauherrn. Eine Auszahlung als Garantiesumme
gegen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft ist
möglich.
16.0 Entwurfsbearbeitung und Auskünfte
Mit der Planung, Ausschreibung und Bauleitung sind nachstehende
Architekten
und Fachingenieure beauftragt:
Planung :
Meyer Terhorst Architekten, Langelohstraße 149 a, 22549 HH
Tragwerksplanung, Brandschutz und KfW-Sachverständige (Wärmeschutz):
Ingenieurbüro Abel-Gebhart, Palmaille 124b, 22767 Hamburg
Schallschutz:
s.Statik
17.0 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg
Der AN bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er alle vorstehenden
Vorbemerkungen gelesen hat und diese für das Angebot, die
Auftragserteilung und die Abwicklung vorbehaltlos anerkennt.
------------------------------------------------------------------------
-
Ort, Datum, Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
3 KURZBESCHREIBUNG DES BAUVORHABENS
1. Lage und Beschreibung der Baustelle
Auf dem Grundstück Ernst-Bader-Ring 44 in Norderstedt - Flurstück 501
ist der Neubau eines Wohnhauses geplant.
Das Grundstück mit insgesamt ca. 511m2 ist derzeit nicht bebaut.
Das neue Wohngebäude besitzt zwei Vollgeschosse und ein Untergeschoss .
Das Dach wird als Walmdach ausgeführt.
Auf den flach geneigten Dachflächen sollen Solarpaneele einen Teil der
Energieerzeugung übernehmen.
Als Fassadenmaterial soll ein rotgetönter Ziegelstein Verwendung finden.
Das neue Wohnhaus umfasst zwei Wohneinheiten und ein Untergeschoss, die
alle über ein Haupttreppenhaus mit Aufzug erschlossen werden.
Wohneinheit 1 erstreckt sich über das Erdgeschoss, Wohneinheit 2
befindet sich im Obergeschoss.
Im Untergeschoss befinden sich die Abstellräume der Wohnungen, der
Technikraum und ein Waschraum für beide Wohneinheiten.
OKFF Erdgeschoss liegt ca. 20cm höher als die Geländeoberfläche.
Insgesamt werden ca. 297m2 Wohn- und Nutzfläche realisiert.
Die Luftdichtheit des Gebäudes wird durch einen Blower-Door-Test
geprüft.
Das neue Gebäude ist mit einer Höhe von bis zu 7,0 m und nicht mehr als
zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2 nach LBO
Schleswig-Holstein vom 05. Juli 2024 §2 Absatz 3 der Gebäudeklasse II
zuzuordnen.
Es gilt der Bebauungsplan Nr. 282 Norderstedt "Kreuzweg" mit der
Festsetzung WA4 II o.
Geschosshöhen:
UG 280 cm
EG 326 cm
DG (OG) 270-520 cm
2. vorhandene Leitungen
3. Entsorgung
Mit Auftragsvergabe übernimmt der AN die Entsorgung aller bei der
Baumaßnahme anfallenden Böden, Bauschutt und Materialien. Der
Auftragnehmer muss für die abzufahrenden Materialien eine Verwertung im
Sinne des KrW-/AbfG nachweisen (Verwertungsnachweis). Dem Auftraggeber
sind hierfür vor Beginn der Arbeiten die Genehmigungen der jeweiligen
Entsorgungsstelle vorzulegen bzw. die Zulässigkeit der Entsorgungsstelle
durch behördliche Bescheinigungen unaufgefordert nachzuweisen.
Für die gesamte Maßnahme ist eine Abfallbilanz zu erstellen.
Der Auftragnehmer übenimmt die Funktion des Abfallerzeugers. Das
Einholen und Aufstellen von Entsorgungsnachweisen und sonstigen für die
Entsorgung notwendigen Unterlagen und Genehmigungen ist vom Unternehmer
zu erbringen und die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise
einzurechnen. Bei allen Positionen zur Entsorgung sind alle anfallenden
Kosten, Gebühren (auch Bearbeitungsgebühren) etc. in die Einheitspreise
einzurechnen.
4 VORBEMERKUNGEN ZIMMER- / HOLZBAUARBEITEN
Es gelten die DIN 18299 sowie die DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten.
Das Einrichten und Abräumen der Baustelle wird nicht extra vergütet und
muss in die Einheitspreise mit eingerechnet werden.
Das Einrichten der Baustelle und die ggf. erforderliche Materiallagerung
erfolgt auf privatem und öffentlichen Grund. Die Genehmigung für die
Baustelleneinrichtung wird von der Bauleitung kostenneutral beantragt.
Die Flächen für die Materiallagerung sind begrenzt.
Sämtliche Arbeiten sind nur in Verbindung mit der Statik, dem
Brandschutz-, Wärmeschutz- und Schallschutzkonzept auszuführen.
Miet-WC, Baustrom und Bauwasser werden bauseits gestellt. Gerätschaften,
die über 60 Ampere Strom benötigen, können nicht über den
Baustromanschluss betrieben werden!
Für die Angebotserstellung ist eine vorherige Begehung des Grundstücks
erforderlich. Die örtlichen Gegebenheiten sind zu prüfen. Termine hierzu
müssen mit MTA vereinbart werden.
Es sind ausschließlich baubiologisch unbedenkliche Materialien
einzusetzen.
Gemäß VOB/B sind folgende besondere Leistungen in die Einheitspreise
einzurechnen:
Das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten, deren Arbeitsbühnen
höher als 2m über Gelände oder Fußboden liegen wird nicht extra vergütet
und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Für alle Arbeiten gelten erhöhte Anforderungen an die Winkel- und
Ebenheitstoleranzen im Hochbau gemäß DIN 18202 und DIN 18203.
Sämtliche Schutzmaßnahmen an Treppen und Fenstern sowie gegen Diebstahl
und Witterung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Sämtliche Zwischenbauzustände gemäß Statik sind inklusive aller
erforderlichen Absteifungs-Maßnahmen in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Nach Absprache mit der Bauleitung sind bis zu 3 Materialmuster
kostenfrei als Entscheidungsgrundlage vorzulegen.
Das Abnehmen von Fallrohren und Rinnen sowie das Herstellen einer
provisorischen Entwässerung nach Rückbau ist in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
1 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1 Vorbereiten
1
Vorbereiten
Base group ZZ.000.0
1.__. 1 Abbund und Richten bestehend aus:
Abbund und Richten der nachfolgend beschriebenen
Dachkonstruktion
inkl. aller erforderlichen Kleineisenteile, und
Verbindungsmittel
inkl. Zwischenbauzuständen und provisorischer
Absteifungen
1.__. 1
Abbund und Richten
1.00
psch
2 Steildach 29° und 26° Dachneigung
2
Steildach 29° und 26° Dachneigung
Base group ZZ.000.0
2.__. 1 Schutzvorrichtung bestehend aus:
Das Dach bis zum Beginn der Folgegewerke gegen
Regen und Sturm schützen (mind. mit reißfesten
Europlanen abdecken)
Die Planen werden vorgehalten und ohne Aufforderung
montiert
und kontrolliert.
2.__. 1
Schutzvorrichtung
1.00
psch
2.__. 2 Schwelle/ Fußpfette umlaufend b/h 16/10 cm bestehend aus:
Lieferung und fachgerechte Montage in Einzellängen
gemäß Pos. DK 13 der Statik; Befestigung an
Stahlbetonsockel/Ringbalken gem. Statik Pos. DK.12
Hinweis: Kraftschlüssig mit innerer OSB-Platte aus
Pos. DK.14 verbinden.
Material: ..........
inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel,
Befestigungen und Anschlussarbeiten
inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen
Bereich: Steildach
2.__. 2
Schwelle/ Fußpfette umlaufend b/h 16/10 cm
60.00
m
2.__. 3 Dachsparren b/h = 8/24 cm e 85 cm bestehend aus:
Material: Nadelholz C24 (KVH-NSi)
Abmessungen: b/h = 8/24 cm e 85 cm
Lieferung und fachgerechte Montage in Einzellängen
gemäß Pos. DK.02 der Statik;
inkl. Anschluss an Pfettenkranz und Schwlle gemäß
Statik
Hinweis: Anschluß Schwelle mit beidseitig OSB 15mm
inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel,
Befestigungen und Anschlussarbeiten
inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen
in Einzellängen liefern und fachgerecht einbauen
Bereich: Steildach
2.__. 3
Dachsparren b/h = 8/24 cm e 85 cm
235.00
m
2.__. 4 Gratsparren b/h = 20/28 cm gem. pos. DK 03 bestehend aus:
Material: BSH GL30c
Abmessungen: b/h = 20/28 cm
Lieferung und fachgerechte Montage in Einzellängen
gemäß Pos. DK.03 der Statik;
Hinweis: Der Gratsparreb muss im TRH auf der Stb. -Wand
aufgelagert werden
inkl. Besfestigung auf der Firstpfette
inkl. Besfestigung am Gratsparreb unten (Stahl) siehe
Pos. DK.08 gemäß Statik
inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel,
Befestigungen und Anschlussarbeiten
inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen
Bereich: Steildach
2.__. 4
Gratsparren b/h = 20/28 cm gem. pos. DK 03
40.00
m
2.__. 5 Kehlsparren b/h = 20/28 cm NH C24 gem. DK 04 bestehend aus:
Kehlsparren aus Nadelholz C24
b/h = 20/28 cm
gemäß Statik Pos. 125
inkl. Sperrschicht
inkl. aller Befestigungen
inkl. kraftschlüssiger Verbindung mit Fußpfette
inkl. aller Verbindungsmittel und Anschlussarbeiten
inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen
als Einzellängen liefern und fachgerecht einbauen
Bieterangabe: BSH GL24h
2.__. 5
Kehlsparren b/h = 20/28 cm NH C24 gem. DK 04
9.00
m
2.__. 6 Firstpfette b/h =20/28cm bestehend aus:
Material: BSH GL30c
Abmessungen: b/h = 20/28 cm
Belastung: gem. Pos. DK.05
Die Verbindung der Grat- und Kehlsparren und Sparren an
der Firstpfette ist bei den jeweiligen Positionen
beschrieben
Befestigung an der Stahlstütze: siehe Pos. DK.06
Zulage: zu Pos. DK.05: Firstpfettenpressung Auflager 1
und 2
Lieferung und fachgerechte Montage gemäß Pos. DK.05 der
Statik;
inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel,
Befestigungen und Anschlussarbeiten
inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen
Bereich: Dach oben
2.__. 6
Firstpfette b/h =20/28cm
9.00
m
2.__. 7 Stütze 16/16 unter Firstpfette gem. Pos. DK 06.1 der Statik bestehend aus:
Material: Nadelholz C24 (KVH-NSi)
Abmessungen: Pendelstütze 16/16 Länge 2,2m
Belastung: gem. Pos. DK.06.1
Die Verbindung der Grat- und Kehlsparren und Sparren an
der Firstpfette ist bei den jeweiligen Positionen
beschrieben
Befestigung : siehe Pos. DK.06
Zugverankerung unter DK 03 und DK 04 beachten!
Lieferung und fachgerechte Montage gemäß Pos. DK.06.1
der Statik;
inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel,
Befestigungen und Anschlussarbeiten
inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen
Bereich: Dachraum über tragenden Mauerwerkswänden
2.__. 7
Stütze 16/16 unter Firstpfette gem. Pos. DK 06.1 der Statik
3.00
St
2.__. 8 OSB-3 Platte, 22mm als unterer Sparrenabschluss bestehend aus:
OSB-3 Platte, 22 mm waagerecht und unten bündig an
Sparren anschließen, als Abschlusspunkt für die
Zellulosedämmung des Daches.
Breite: bis ca. 38 cm
als Einzellängen liefern und fachgerecht einbauen
2.__. 8
OSB-3 Platte, 22mm als unterer Sparrenabschluss
O
1.00
m2
2.__. 9 Stahlkonstruktion im Dach, Träger+Stütze gem. Pos. DK 07 und Pos. DK
06.2 bestehend aus:
Stahlträger Abfangung DK 06 HEA 200, Länge 4,20m
Lieferung und fachgerechte Montage in Einzellänge gemäß
Pos. DK.07 der Statik;
Belastung: gem. Pos. DK 07. Das Eigengewicht wird
Programmintern ermittelt
inkl. Fußpunkt - Befestigung auf der tragenden
Mauerwerkswand und auf Querträger der Aussenwand gem.
DK 11 gem. Statik
und:
Stahlstütze HEA 100 zur Abfangung DK 05 auf DK 07 gem.
Pos. DK 06.2 der Statik;
Belastung: gem. Pos. DK 06.2. Das Eigengewicht wird
Programmintern ermittelt
inkl. Kopf- und Fußpunkt, Befestigung unter Firstpfette
und auf Querträger gem.
DK 07 der Statik
inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel,
Befestigungen und Anschlussarbeiten
inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen
Bereich: Dachraum OG Wohnraum
2.__. 9
Stahlkonstruktion im Dach, Träger+Stütze gem. Pos. DK 07 und Pos. DK
06.2
1.00
psch
2.__. 10 OSB Platte als innenseitige vollflächige Dachaussteifung und
Dampfbremse gem. DK 14 bestehend aus:
Material: OSB Platte
Abmessungen: Dicke 15mm
Lieferung und fachgerechte Montage vollflächig,
innenseitig gemäß Pos. DK 14 der Statik;
inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel,
Befestigungen und Anschlussarbeiten
inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen,
verklebte Plattenstöße als Dampfbremse, winddicht
Bereich: von innen flächig unter Dachkonstruktion,
Flach- und Schrägdach,
2.__. 10
OSB Platte als innenseitige vollflächige Dachaussteifung und
Dampfbremse gem. DK 14
180.00
m2
2.__. 11 Traufkeilbohle Nadelholz 40-80/220 mm bestehend aus:
Lieferung und fachgerechte Montage einer Traufkeilbohle
inkl. Lüfterkamm passend zur Dachdeckung
Abmessung: 40-80x220 mm
Material: Nadelholz, Sortierklasse S10 nach DIN 68800
und DIN 4074-1
Lieferung und fachgerechte Montage;
inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel,
Befestigungen und Anschlussarbeiten
inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen
Bereich: Traufen
2.__. 11
Traufkeilbohle Nadelholz 40-80/220 mm
60.00
m
2.__. 12 Stirnbretter Traufe bestehend aus:
Stirnbretter Traufe liefern und an Traufen mit
verzinkten Senkkopfstiften anbringen
Abmessung Traufbrett: ca. 21 / 120 mm
Außenflächen gehobelt, gefast und allseitig grundiert
Lieferung und fachgerechte Montage;
inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel,
Befestigungen und Anschlussarbeiten
inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen
Bereich: Traufen
2.__. 12
Stirnbretter Traufe
60.00
m
2.__. 13 Unterschlag an der Traufe bestehend aus:
Unterschlag (wasserfest) an beiden Traufseiten
Ausladung / Tiefe: ca. 560 mm ab tragende Außenwand
aus Glattkantbrettern oder gleichwertig, gehobelt, d =
15 mm
witterungsbeständig,
alle Schnitt- und Ansichtskanten müssen vor dem Einbau
fachgerecht gegen eindringende Feuchtigkeit geschützt
und grundiert werden
inkl. erforderliche Unterkonstruktion zur Aussteifung
inkl. aller Befestigungen (Verschraubung aus
V2A-Schrauben)
inkl. aller Verbindungsmittel und Anschlussarbeiten
inkl. Bemusterung des Materials in Absprache mit der
Bauleitung und dem BH
inkl. Lüftungsband, ca. 50 mm, zur Belüftung im
senkrechten Eckpunkt Traufkasten als offene Fuge von
ca. 20 mm
gemäß Schnitt- und Detailzeichnung
liefern und fachgerecht montieren
es ist zwingend Vollholz zu verwenden, kein
Plattenmaterial!
Material (Bieterangabe)
..................................................
liefern und fachgerecht einbauen
Bereich: abschliessend unter Aufschiebling, über
Traufgesims
2.__. 13
Unterschlag an der Traufe
60.00
m
2.__. 14 Unterschlag Loggia bestehend aus:
Unterschlag (wasserfest) Loggiadach als Abhangdecke
aus Glattkantbrettern oder gleichwertig, gehobelt, d =
15 mm
witterungsbeständig,
alle Schnitt- und Ansichtskanten müssen vor dem Einbau
fachgerecht gegen eindringende Feuchtigkeit geschützt
und grundiert werden
inkl. erforderliche Unterkonstruktion zur Aussteifung
als Holzkonstruktion
inkl. aller Befestigungen (Verschraubung aus
V2A-Schrauben)
inkl. aller Verbindungsmittel und Anschlussarbeiten
inkl. Bemusterung des Materials in Absprache mit der
Bauleitung und dem BH
inkl. Lüftungsband, ca. 50 mm, zur Belüftung im
senkrechten Eckpunkt Traufkasten als offene Fuge von
ca. 20 mm
gemäß Schnitt- und Detailzeichnung
liefern und fachgerecht montieren
es ist zwingend Vollholz zu verwenden, kein
Plattenmaterial!
Material (Bieterangabe)
..................................................
liefern und fachgerecht einbauen
Bereich: Unterschlag Loggia
2.__. 14
Unterschlag Loggia
21.00
m2
2.__. 15 Aufsparrendämmung aus Holzfaserdämmstoff, d = 40 mm bestehend aus:
Dämmung der Steildachflächen von außen mit
Holzfaserdämmstoff nach DIN 4108
als Unterdeckplatte mit aufkaschierter Unterdeckbahn,
diffusionsoffen,
Abmessung: Dicke: 80 mm ggfs. in 2 Lagen
Wärmeleitfähigkeit : 0,037 W/(m*K)
Fabrikat / Typ: stabile Holzfaser- Wärmedämmplatte
Steico safe, oder glw.
inkl. aller Verbindungsmittel und Anschlussarbeiten,
inkl. umlaufender Randabschlussbohle,
inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen,
liefern und fachgerecht einbauen
Bieterangabe: .........................................
......................
Bereich: Steildach
2.__. 15
Aufsparrendämmung aus Holzfaserdämmstoff, d = 40 mm
225.00
m2
2.__. 16 Zwischensparrendämmung aus flexible Holzfaser- Dämmmatte, d = 240 mm bestehend aus:
Dämmung der Steildachflächen von innen mit Holzfaser-
Dämmmatten nach DIN 4108-10: 2021 als
Zwischensparrendämmung
Abmessung: Dicke: 240 mm ggfs. in 2 Lagen
Wärmeleitfähigkeit : 0,036 W/(m*K)
Fabrikat / Typ: Holzfaserdämmmatten STEICO flex 036,
oder glw.
inkl. aller Verbindungsmittel und Anschlussarbeiten,
inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen,
liefern und fachgerecht einbauen
Bieterangabe: .........................................
......................
Bereich: Dach
2.__. 16
Zwischensparrendämmung aus flexible Holzfaser- Dämmmatte, d = 240 mm
220.00
m2
2.__. 17 Zwischensparrendämmung Mineralwolle 240 mm, WLG 032 bestehend aus:
Mineralwolle-Dämmschicht der Steildachflächen von innen
als Klemmfilz
nach DIN 4108-10
Dicke: 240 mm
Brandverhalten 100mm: EN-Klassifizierung B-s2-d0
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,032 W/(m·K)
Produkt: ISOVER Integra ZKF 1-032
oder gleichwertig (Bieterangabe):
.................................................
2.__. 17
Zwischensparrendämmung Mineralwolle 240 mm, WLG 032
O
1.00
m2
2.__. 18 Konterlattung 40/60 bestehend aus:
Konterlattung aus Nadelholz der Sortierklasse S10 nach
DIN 68800 und DIN 4074-1 mit einem Lattenquerschnitt
von ca. 40x60 mm, liefern und auf den Sparren
entsprechend DIN 1055 befestigen.
Einschließlich Beischneiden an allen aufgehenden
Bauteilen und Dachkanten
inkl. Nageldichtband
inkl. aller Verbindungsmittel und Anschlussarbeiten
inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen
liefern und fachgerecht montieren
2.__. 18
Konterlattung 40/60
225.00
m2
2.__. 19 Unterspannbahn bestehend aus:
Herstellen einer diffusionsoffenen winddichten Ebene
mit der Unterspann- und Unterdeckbahn pro clima SOLITEX
MENTO 3000 (connect). Diffusionsoffene Unterspann- und
Unterdeckbahn (sd-Wert: 0,05 m) geeignet als
Behelfsdeckung nach ZVDH mit monolithischer
Funktionsmembran (aus z. B. Thermoplastischem Elastomer
Ether Ester), geprüft schadstoffarm und einer
Wassersäule von 10,0 m liefern und nach
Herstellerangaben verlegen, inkl. Befestigungsmaterial
und Nebenarbeiten.
Die Verlegung erfolgt mit der Schriftseite zum
Verarbeiter zeigend. Bahnen faltenfrei verlegen und mit
geeigneten Tackerklammern im feuchtegeschützt
Überlappungsbereich befestigen. Die Bahnen werden
parallel zur Traufe mit einer Überlappung von mind. 10
cm verlegt. Überlappungen mit integriertem
Selbstklebestreifen oder mit geeigneten
System-Klebebänder winddicht und wasserführend
verkleben.Die Befestigung kann mit rostgeschützten
Klammern mindestens 10 mm breit und 8 mm lang oder
Breitkopfstiften erfolgen. Die Befestigung der Bahnen
darf nur verdeckt im Überlappungsbereich bzw. unterhalb
einer Konterlattung erfolgen. Verklebungen müssen
dauerhaft spannungs- und lastfrei sein.
Falten dürfen nicht überklebt, sondern müssen
aufgeschnitten und neu überklebt werden.
inkl. Material und Nebenarbeiten
inkl. aller Anschlussarbeiten mit pro clima Produkten,
z.B.
Anschluss unverputzte Wände mit pro clima ORCON F
Verklebung der Überlappungen mit pro clima TESCON VANA
Anschluss an sägeraue Hölzer mit pro clima ORCON
MULTIBOND
Anschluss an Rohrdurchdringungen mit pro clima ROFLEX
Anschluss an Firstpfette,
Anschluss Rohrdurchführungen mit pro clima Manschetten,
Durchdringungen, Auslässe, etc.
inkl. sämtliche Anschlüsse an aufgehende Bauteile, wie
Treppenhaus- und Giebelwände und Schornsteine, etc.
Produkt: pro clima Solitex Mento 3000 oder gleichwertig
Bieterangabe: .........................................
.......................
Bereich: gesamtes Steildach
2.__. 19
Unterspannbahn
O
1.00
m2
2.__. 20 Dampfbremse pro clima INTELLO bestehend aus:
pro clima INTELLO Hochleistungs-Dampfbremse und
Luftdichtungsbahn
feuchtevariabel: sd-Wert < 0,25 m bis über 10 m
liefern und nach Herstellerangaben verlegen
siehe auch pro clima Systemprospekt Innendichtung
INTELLO
Überlappungen mit pro clima Klebeband (z.B.
Allround-Klebeband TESCON No.1) luftdicht verkleben
inkl. Material und Nebenarbeiten
inkl. aller Anschlussarbeiten mit pro clima Produkten,
z.B.
Anschluss unverputzte Wände mit pro clima CONTEGA PV,
Anschluss Rohrdurchführungen mit pro clima Manschetten,
etc.
Durchdringungen, Auslässe, etc sind mit
einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet.
Produkt: pro clima Intello oder gleichwertig
Bieterangabe: .........................................
.......................
liefern und fachgerecht nach DIN einbauen
Bereich: Unetrseite Dachkonstruktion gesamtes Dach
2.__. 20
Dampfbremse pro clima INTELLO
O
1.00
m2
2.__. 21 Deckenelement als Holzkonstruktion Erker anstatt Beton gem. DK 10 und
DK 02 als Holzbalkendecke bestehend aus:
Holzbalkenträger gem. Pos. DK 10
Material: BSH GL30c
Abmessungen: Querträger 16/24 Länge 3,10m
und
Dachsparren gem. Pos. DK 02 aufliegend auf tragender
Mauerwerksschale der
Aussenwand Erker
Material: Nadelholz C24 (KVH-NSi)
Abmessungen: b/h = 8/24 cm Länge 1,0m
Lieferung und fachgerechte Montage in Einzellängen
gemäß Pos. DK.02 der Statik;
inkl. Anschluss an DK 10 und Aussenwand gemäß Statik
inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel,
Befestigungen und Anschlussarbeiten
inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen
in Einzellängen liefern und fachgerecht einbauen
Bereich: Erker, Decke OG
2.__. 21
Deckenelement als Holzkonstruktion Erker anstatt Beton gem. DK 10 und
DK 02
1.00
psch
2.__. 22 Stahlstütze HEA 100 (kalt) Loggia gem. Pos. S 02 der Statik bestehend aus:
Material: Stahlgüte S235
Abmessungen: HEA 100 (kalt) H=2,30m
Lieferung und fachgerechte Montage in Einzellänge gemäß
Pos. S 02 der Statik;
Belastung: gem. Pos. DK.07. Das Eigengewicht wird
Programmintern ermittelt
inkl. Fußpunkt - Befestigung an der Stb.-Decke (gilt
für alle Stahlstützen) und unter
Stahlträger Pos. DK 08 und DK 09 der Statik
inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel,
Befestigungen und Anschlussarbeiten
inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen
Bereich: Loggiaecke
2.__. 22
Stahlstütze HEA 100 (kalt) Loggia gem. Pos. S 02 der Statik
1.00
St
2.__. 23 Stahlträger zur Abfangung der Dachkonstruktion über Stütze gem. Pos.
DK08/09 bestehend aus:
Material: Stahlgüte S235
Abmessungen: HEA 240 (kalt) DK 08 Länge 7,0m, DK 09
2,50m
Lieferung und fachgerechte Montage in Einzellänge gemäß
Pos. DK 08 der Statik;
Belastung: gem. Pos. DK.08. Das Eigengewicht wird
Programmintern ermittelt
inkl. Auflagerpunkt mit - Befestigung an der Stb.-Decke
(gilt für alle Stahlstützen) und unter
Stahlträger Pos. DK 08 und DK 09 der Statik
inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel,
Befestigungen und Anschlussarbeiten
inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen
Bereich: Traufe Loggia unter Schwelle 16/10cm
2.__. 23
Stahlträger zur Abfangung der Dachkonstruktion über Stütze gem. Pos.
DK08/09
1.00
St
3 Loggiaboden
3
Loggiaboden
Base group ZZ.000.0
3.__. 1 Bautenschutzmatte / Trittschalldämmung bestehend aus:
Lieferung und fachgerechte Verlegung (gem.
Herstellervorschriften) einer Trittschalldämmung unter
der Holzunterkonstruktion des Terrassenbelags aus
Bautenschutzmatte Regupol® sound and drain 22 oder glw.
inkl. einer Trennlage aus PE-Folie
Abmessungen: Dicke 22 mm, Streifen von ca. b=80 mm
Bereich: Loggia DG
3.__. 1
Bautenschutzmatte / Trittschalldämmung
14.00
m2
3.__. 2 Terrassenbelag Loggia DG
aus Lärche liefern und herstellen inkl. UK bestehend aus:
Lieferung und fachgerechte Montage eines
Terrassenbelags aus Lärchenriffelbohlen aus sibirischer
Lärche; ca. 25/30*120/150mm in Einzellängen liefern und
fachgerecht verlegen; Fuge zwischen den Bohlen: 7mm;
Fuge zu angrenzenden Bauteilen: 10mm
inkl. Verschraubung mit Edelstahlschrauben V4A
inkl. Unterkonstruktion aus 30*50mm Lärchenlagern
e<=60cm in Waage herstellen
und Stelzlagern höhenverstellbar,
inkl. aller Verbindungsmittel und Anschlussarbeiten an
angrenzende Bauteile
inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen
inkl. Verschnitt
Bereich: Dachterrasse große Loggia Südseite
3.__. 2
Terrassenbelag Loggia DG
aus Lärche liefern und herstellen inkl. UK
14.00
m2
4 Garage mit Vordach
4
Garage mit Vordach
Base group ZZ.000.0
4.__. 1 Holzkonstruktion Garage+Vordach gem. Pos. G 01 bis G 10 der Statik Sparren 8/20 e<=85cm gem. Pos. G 01
Pfette 16/28 gem. Pos. G 02
Stütze 2x16/16 alt. 16/32) gem. Pos. G 03 (konstruktiv)
Stütze 16/16 gem. Pos. G 04
Diagonalen 16/16 gem. Pos. G 05
Holztafelwand gem. Pos. G 06 auf Betonaufkantung in
Schalungsstein auf Mörtelbett gem. Pos. G 09
Holzabmessungen:
Fussrippe 16/8cm
Kopfrippe 16/12cm
Randrippe 16/8cm
Innenrippen 6/16cm a=62,5cm
Beplankung OSB/3 t=15mm beidseitig
Türsturz 16/20 gem. Pos. G 07 konstruktiv gem. Angabe
Architekt
Dachscheibe mit Balken und Sparren gem. Pos. G 08
Sparrenlage zwischen den Balken,
OSB-Platte, 22mm,
Abmessung Garagendach 3,17x5,83 plus Vordach 3,17x3,08
Anschluss an Gebäude gem. Pos. G 10
L 175/70/10mm Edelstahl, Platte 200/200/10,
Calenberg Thermostop Lager 15mm, befstigung in Stütze S
03
3xStabdübel D=12mm
Material: Nadelholz C24 (KVH-NSi) und BSH nach Statik
Lieferung und fachgerechte Montage in Einzellängen
gemäß Pos. G.01 bis G10 der Statik;
inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel,
Befestigungen und Anschlussarbeiten
inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen
in Einzellängen liefern und fachgerecht einbauen
Bereich: Garage Westseite
4.__. 1
Holzkonstruktion Garage+Vordach gem. Pos. G 01 bis G 10 der Statik
1.00
St
4.__. 2 Stirnbrett Ortgang an den Giebelseiten Liefern und Montage eines zweiteiligen Stirnbrettes am
Ortgang,
sibirische Lärche 2 x 21 x 140 gehobelt und gefast,
befestigt mit Edelstahlschrauben
bestehend aus:
Stirnbretter zweiteilig Ortgang liefern und an Ortgang
mit verzinkten Senkkopfstiften anbringen
Abmessung Ortgangbrett: ca. 21 / 140 mm 2x
Außenflächen gehobelt, gefast und allseitig grundiert
Lieferung und fachgerechte Montage;
inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel,
Befestigungen und Anschlussarbeiten
inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen
Bereich: Garage Giebelseiten, Vordach Zufahrt und
Giebelseite Garten
4.__. 2
Stirnbrett Ortgang an den Giebelseiten
8.00
m
4.__. 3 Außenwandverkleidung der Holztafelwand, hinterlüftet, Garagenseite zum
Nachbar Herstellen einer Außenwandverkleidung
aus wetterfesten beschichteten Fassadenplatten,
Farbton nach RAL gemäß Bemusterung,
auf Holzunterkonstruktion als vertikale Konterlattung
(Lüftungsebene)auf OSB-Platte der Holztafelwand,
inklusive Insektenschutzgitter Traufe und Sockel,
Lieferung und fachgerechte Montage;
inkl. aller erforderlichen Verbindungsmittel,
Befestigungen und Anschlussarbeiten
inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen
angebotenes Material Fassadenplatte:
.......................................................
.....................
Bereich: Garagenseite zum Nachbar
4.__. 3
Außenwandverkleidung der Holztafelwand, hinterlüftet, Garagenseite zum
Nachbar
15.00
m2
4.__. 4 Dämmung in Holztafelwand aus flexibler Holzfaser- Dämmmatte, d = 160
mm bestehend aus:
Dämmung der Zwischenräume der mit Holzfaser- Dämmmatten
nach DIN 4108-10: 2021 als Zwischendämmung
Abmessung: Dicke: 160 mm ggfs. in 2 Lagen
Wärmeleitfähigkeit : 0,036 W/(m*K)
Fabrikat / Typ: Holzfaserdämmmatten STEICO flex 036,
oder glw.
inkl. aller Verbindungsmittel und Anschlussarbeiten,
inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen,
liefern und fachgerecht einbauen
Bieterangabe: .........................................
......................
Bereich: Garage Holztafelwand
4.__. 4
Dämmung in Holztafelwand aus flexibler Holzfaser- Dämmmatte, d = 160
mm
1.00
m2
4.__. 5 Dämmung in Holztafelwand Mineralwolle 160 mm, WLG 032 bestehend aus:
Mineralwolle-Dämmschicht der Holztafelwand von innen
als Klemmfilz
nach DIN 4108-10
Dicke: 160 mm
Brandverhalten 100mm: EN-Klassifizierung B-s2-d0
Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,032 W/(m·K)
Produkt: ISOVER Integra ZKF 1-032
oder gleichwertig (Bieterangabe):
.................................................
4.__. 5
Dämmung in Holztafelwand Mineralwolle 160 mm, WLG 032
O
1.00
m2
4.__. 6 Montieren eines bauseits vorhandenen Tores giebelseitig Montieren eines bauseits vorhandenen Tores giebelseitig
in Holztafelwand mit Verblendfassade
Bereich: Giebelseite Zufahrt
4.__. 6
Montieren eines bauseits vorhandenen Tores giebelseitig
1.00
St
5 Allgemein
5
Allgemein
Base group ZZ.000.0
5.__. 1 Herstellen einer luftdichten Gebäudehülle mit Blower-Door-Test bestehend aus:
Herstellen einer luftdichten Gebäudehülle mit
Qualitätskontrolle vor Ort mit Durchführung einer
Differenzdruckmessung (Blower-Door-Test)
entsprechend der DIN EN 13829 in letztgültiger Ausgabe,
inkl. der erforderlichen Protokolle/Zertifikate und
Aushändigung an den BH
inkl. eines Vortestes nach Herstellen der luftdichten
Gebäudehülle
Anforderung Blower-Door-Test: n50 1,5 [h-1]
Bei nicht Erreichen der Anforderungen muss
nachgearbeitet und der Blower-Door-Test ohne
zusätzliche Berechnung wiederholt werden. Der Test wird
je Haus ausgeführt.
5.__. 1
Herstellen einer luftdichten Gebäudehülle mit Blower-Door-Test
1.00
St
5.__. 2 Meterriss erstellen bestehend aus:
Erstellung eines Meterrisses bezogen auf OK FFB im DG
Der Meterriss ist für alle Gewerke verbindlich und muss
während der gesamten Bauzeit gut sichtbar angebracht
sein.
Bereich: nach Absprache mit der Bauleitung
5.__. 2
Meterriss erstellen
O
1.00
St
5.__. 3 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten für unvorhersehbare Arbeiten,
die von der Bauleitung in Auftrag gegeben wurden
und nur bei unterschriebenen Stundenzetteln
durch die Bauleitung, bezahlt werden.
Stundenzettel werden nur anerkannt, wenn diese zum
Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung vorgelegt
wurden - später eingehende Stunden werden gestrichen!
Verwendetes Material muss auf den dazugehörigen
Stundenzetteln einzeln aufgelistet werden!
5.__. 3
Stundenlohnarbeiten
40.00
h
5.__. 4 Materialpauschale 20% der Stundenlöhne zum Nachweis Materialpauschale 20% der Stundenlöhne zum Nachweis
Verwendetes Material muss auf den dazugehörigen
Stundenzetteln einzeln aufgelistet werden!
5.__. 4
Materialpauschale 20% der Stundenlöhne zum Nachweis
40.00
St